Beiträge zum Thema:
Wirtschaft

Bußgeld bei Verstößen gegen die Neutralität im Internet

Das Telekommunikationsgesetz wird an neue EU-Verordnungen angepasst

Der Bundesrat hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes passieren lassen. Mit dem Änderungsgesetz wird das Telekommunikationsgesetz an die beiden neuen EU- Verordnungen Telekom-Binnenmarkt und Roaming angepasst. Die EU-Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, müssen in Deutschland also nicht durch ein Gesetz umgesetzt werden.

Mit den EU-Verordnungen wurden zum einen neue Bestimmungen über den freien Zugang zum offenen Internet, die sogenannte Netzneutralität, geschaffen. Zum anderen wurden die bestehenden Regelungen über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen innerhalb der EU geändert.

Beide EU-Verordnungen verlangen von den Mitgliedstaaten, die Durchsetzung der Bestimmungen zu gewährleisten und wirksame Sanktionen zu erlassen. Diese Verpflichtungen müssen näher bestimmt werden, dazu dient das vorliegende Gesetz.

Nach den Vorgaben der EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung müssen Internetzugangsanbieter den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgeräts.

Die Bundesnetzagentur hat sowohl die Aufgabe als auch die Befugnisse zur Durchsetzung dieser Anforderungen. Verstöße gegen Anordnungen der Bundesnetzagentur zur Gewährleistung der Netzneutralität oder die Transparenzpflichten der EU-Verordnung werden zukünftig bußgeldbewehrt.

Die bereits vorhandenen Bußgeldregelungen beim Roaming werden entsprechend den geänderten Bestimmungen der EU-Roamingverordnung erweitert.

digital.niedersachsen- Perspektiven und Handlungsansätze

Wirtschaftsminister Olaf Lies zu Digitalisierung und Industrie 4.0


Windturbinen, die sich selber überwachen und der Zentrale melden, wann anlassbezogen Wartungen fällig werden oder Bauteile auszutauschen sind. Windturbinen, die die Strompreise kennen und ihre Produktion entsprechend anpassen, um das Optimum aus ihrer Lebenszeit herauszuholen. Windturbinen in einem Windpark, die die gegenseitige Beeinflussung der ständig wechselnden Strömungsverhältnisse iterativ so berücksichtigen, dass für den Park insgesamt die bestmögliche Energieleistung herauskommt. Fertigungsmaschinen, die nicht auf Vorrat produzieren, sondern just in time genau das, was auf die nächste Lastwagenladung geladen werden soll.

Fertigungsmaschinen, die ohne menschliche Einwirkung jede gewünschte Form aus der Platte sägen, Umleimer kleben, Beschläge montieren. Fertigungsmaschinen, die einen Werkzeugkasten in sich tragen und je nach Aufgabe selbstständig die Werkzeuge wechseln. Werden wir morgen auf Bürostühlen sitzen, die wissen, welchen Handgriff wir als nächsten machen und uns dementsprechend automatisch positionieren? Werden wir auf Bürostühlen sitzen, die uns je nach Befinden auffordern mal aufzustehen, uns zu strecken, zu bewegen um den Rücken zu entlasten?

Dieses alles und viel mehr war auf der Veranstaltung „digital.niedersachsen – Perspektiven und Handlungsansätze“ zu hören, die am 30. März in der niedersächsischen Landesvertretung stattfand. Auf Einladung von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies erläuterten Dr. Markus Tacke, CEO der Siemens Wind Power und Guido Hübner, Technischer Leiter der ASSMANN BÜROMÖBEL GmbH & Co KG, was Digitalisierung und Industrie 4.0 für ihre jeweiligen Unternehmen bedeuten und umgesetzt werden.

ASSMANN sitzt in Melle, Siemens Wind Power plant eine vollautomatische Fertigung in Cuxhaven. Kompetente Referenten aus der Praxis also, die es mit Begeisterung verstanden, anschaulich und beeindruckend von ihren Erfahrungen, Herausforderungen, Lösungen und Plänen zu berichten. Immer wieder wurde betont: wir kommen um das Thema „Digitalisierung“ nicht herum, wir müssen uns der Herausforderung stellen und ganz vorne dabei sein, um nicht im internationalen Wettbewerb abgehängt zu werden. Es geht darum, Arbeitsplätze in Niedersachsen zu sichern. In der anschließenden Diskussion wurden Herausforderungen angesprochen: Wie schafft man es, Digitalisierung in einem kleinen Handwerksbetrieb einzuführen, der dafür kaum Kapazitäten freistellen kann? Wie nimmt man die Belegschaft mit, die sich ständig neuen Herausforderungen stellen und „lebenslang lernen“ soll? Wie kann man das nötige Wissen für die Digitalisierung in den berufsbildenden Schulen vermitteln, durch Lehrer, für die das selbst alles neu ist?

Die Digitalisierung der niedersächsischen Wirtschaft fördern, um Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in Niedersachsen zu sichern, Niedersachsen zukunftsfähig machen. Das ist ein Hauptanliegen für Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies. Seine Veranstaltungen in der Niedersächsischen Landesvertretung dienen der Sensibilisierung, dem Austausch von best practice, dem Netzwerken.

Im Grußwort erinnerte der Hausherr der Landesvertretung, Staatssekretär Michael Rüter, daran, dass auf jeder dieser Veranstaltungen eine Vereinbarung getroffen wird, wie das Land diesen Digitalisierungsprozess unterstützen kann. Rüter berichtete auch, was davon schon eingehalten wurde. Zum Beispiel die Einrichtung eines Testfeldes, auf dem autonomes Fahren erprobt werden kann. Zum Beispiel eine politische Initiative auf Bundesebene, um Forschungsaufwendungen steuerlich absetzen zu können. Klar wurde dabei, dass der erhebliche zeitliche Aufwand, der erforderlich ist, staatliche Mühlen zu bewegen, der Dringlichkeit des Handelns nicht gerecht wird.

Die niedersächsische Landesregierung hat Leitlinien „digital.niedersachsen – den digitalen Wandel für unser Land gestalten“ beschlossen. Diese Leitlinien stellen den übergeordneten Rahmen dar, an dem sich die Strategien und Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung orientieren, um unser Land zukunftsfähig aufzustellen. Wir wünschen uns eine breite gesellschaftliche Begleitung dieser Aktivitäten.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

digital.niedersachsen – Perspektiven und Handlungsansätze

Wirtschaftsminister Olaf Lies und Staatssekretär Michael Rüter laden ein

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft und unseres Wirtschaftslebens schreitet fort. Diese Entwicklung bietet viele Chancen und Herausforderungen, da in der Vernetzung der gesamten Wertschöpfung große Potenziale liegen, um Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand am Standort Niedersachsen zu sichern und auszubauen. Die Landesregierung hat dazu die Leitlinien „digital.niedersachsen – den digitalen Wandel für unser Land gestalten“ beschlossen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir mit Ihnen die Perspektiven und Handlungsansätze diskutieren und stellen Ihnen Best-Practice-Beispiele aus der Wirtschaft vor.

Donnerstag, 30. März 2017, 18 Uhr

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund

In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

  • Willkommen
    Staatssekretär Michael Rüter
    Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
  • Impulse
    „Digitalisierung bei Siemens Wind Power – Chancen für die Windindustrie“
    Dr. Markus Tacke, CEO Siemens Wind Power
    „Industrie 4.0 und Digitalisierung im Mittelstand am Beispiel der ASSMANN BÜROMÖBEL“
    Guido Hübner, Technischer Leiter ASSMANN BÜROMÖBEL GmbH & Co. KG
  • Diskussion
    Olaf Lies & Gäste: „Die Digitalisierungsstrategie des Landes Niedersachsen“
  • Ausklang
    Gespräche und Imbiss
  • Ende der Veranstaltung gegen 21 Uhr.

Über Zusagen freuen wir uns unter

http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/event.php?vnr=21-206&mid=2

oder per Email Veranstaltungen-Berlin@stk.niedersachsen.de

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: © picture alliance / Westend61

Martin Luther und das Bier

Deutscher Brauer Bund in Berlins politischer Mitte

„Hat er nun – oder hat er doch nicht? Oder nur in Maßen? (Und wie groß waren diese dann?)“ Diese Frage könnte im Zentrum einer Veranstaltung stehen, die am 28. März in Berlin stattfindet. Der Deutsche Brauer Bund lädt zum Biertrinken – pardon, zu einem Parlamentarischen Abend in die Niedersächsische Landesvertretung.

Parlamentarische Abende bringen Politiker und Interessenträger aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, damit letztere ihre Anliegen an den Mann bzw. die Frau bringen können. Der Deutsche Brauer Bund will also in Berlin Stimmung für seine Anliegen machen, und an guter Stimmung wird es wohl nicht mangeln – angesichts der flüssigen Argumente, die der Brauer Bund präsentieren kann. Die eingangs gestellte Frage bezieht sich auf „Martin Luther und das Bier“, denn so ist der Parlamentarische Abend übertitelt. Für andere Reformatoren – Huldreich Zwingli, Johannes Calvin, die Methodisten, die Puritaner – reimt sich Protestantismus bekanntlich eher mit Abstinenz, Nüchternheit und Askese.

Für Dr. Martin Luther soll das anders gewesen sein. Kompetente Referenten wurden eingeladen, diese Frage zu klären: der Präsident des Deutschen Bundestages Prof. Norbert Lammert sowie der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Dr. Markus Dröge.

Aus Niedersachsen wird einer der besten kulinarischen Botschafter vertreten sein, den dieses schöne Land zu bieten hat: das Einbecker Brauhaus, voraussichtlich in Begleitung seiner vorzeigbarsten Produkte. Leider, leider, leider werden zu dieser hochattraktiven Veranstaltung nur geladene Gäste akzeptiert, drängeln also zwecklos.

Berlinale 2017 hat Auftakt in der Landesvertretung

Nordmedia feiert talk & night am 10. Februar 2017

In trockenen Tüchern ist der Vertrag mit der Filmfördergesellschaft des Landes nordmedia. Am ersten Berlinale- Freitag des dann noch jungen Jahres 2017 treffen sich traditionell dann wieder Stars und Sternchen, Politik und Filmwirtschaft zum get together in der Landesvertretung. Vor der Party gibt es wie gewohnt Informationen über Neuproduktionen von den nordmedia-Managern Thomas Schäffer und Jochen Coldewey.

Nach dem Schwerpunktthema des vergangenen Jahres, Filmland Harz, geht es im kommenden Jahr um Emden und Norderney. Überraschungen sind programmiert.

Die Veranstaltung ist nur für geladene Gäste. Wir berichten exklusiv im Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) am vergangenen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf, mit dem sich der Bundesrat jetzt zu befassen hatte, einen neuen Ordnungsrahmen für den Wettbewerb in einer digitalisierten Welt schaffen. U.a. soll das Bundeskartellamt in Zukunft Phänomene wie Netzwerkeffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung von Unternehmen ausdrücklich berücksichtigen können. Im Bereich der Fusionskontrolle sollen auch Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potential sich typisch für die digitale Wirtschaft zwar noch nicht in den Umsatzerlösen, aber in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Millionen Euro zeigt.

Der Entwurf erweitert mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle zudem den Handlungsspielraum von Presseunternehmen, ihnen werden Kooperationen im verlagswirtschaftlichen Bereich erleichtert. Damit soll Gefahren für die Pressevielfalt im Umbruch der Medienlandschaft begegnet werden. Die Ausnahme gilt nicht für eine Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich, ebenso wenig für Kooperationen zwischen Unternehmen, die Presseprodukte nur vertreiben.

Darüber hinaus werden Regelungen der EU-Richtlinie 2014/104/EU über Schadensersatzklagen umgesetzt, Unternehmen und Verbraucher können nun künftig einfacher Schadensersatzansprüche durchsetzen, wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Außerdem soll die Einführung einer unternehmensbezogenen Sanktion verhindern, dass Unternehmen sich durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen Bußgeldern des Bundeskartellamts entziehen.

Der Bundesrat fordert, dem GWB einen „§ 1 Zweck des Gesetzes“ voranzustellen, der den Verbraucherschutz als Schutzzweck des GWB ausdrücklich normiert, um deutlich zu machen, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt.

Darüber hinaus will der Bundesrat eine Regelung in den Gesetzentwurf aufnehmen, wonach eine mit dem Ziel der Gewährleistung publizistischer Vielfalt geschaffene gesetzliche Must-carry-Verpflichtung keine marktbeherrschende Stellung begründen kann. Gemäß § 52b Rundfunkstaatsvertrag hat ein Plattformbetreiber bestimmte Übertragungskapazitäten für öffentlich-rechtliche Sender zu reservieren und deren Programmsignale einzuspeisen. Der Bundesgerichtshof hat für diesen speziellen Markt eine marktbeherrschende Stellung der Rundfunkanstalten bejaht. Nach Auffassung des Bundesrates sollten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber keinen kartellrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt werden, auf die sie wegen eines gesetzlich erzeugten Sachverhalts keinen Einfluss hätten.

Einem Anliegen Niedersachsens folgend fordert der Bundesrat angesichts der starken Vermachtung der Strukturen und der Heterogenität des Fernwärmemarktes, den Fernwärmesektor in die besondere Missbrauchskontrolle in § 29 GWB einzubeziehen. Die Regelung soll zeitlich nicht begrenzt werden, weil die Bedeutung des Fernwärmemarktes zunimmt und die Möglichkeit eines Durchleitungswettbewerbs, also eines Wettbewerbs in den Netzen, bereits aus technischen Gründen weitgehend auszuschließen ist. Generell hält der Bundesrat eine Entfristung des § 29 GWB für notwendig, um insbesondere mit Blick auf die schützenswerten Kundengruppen eine dauerhafte erleichterte Missbrauchskontrolle in den Grund- und Ersatzversorgungen für Strom und Gas zu gewährleisten. Der § 29 wurde ursprünglich als befristete Flankierungsmaßnahme geschaffen, bis der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt strukturell so gesichert ist, dass eine besondere Missbrauchskontrolle nicht mehr erforderlich ist.

Messe AG lädt zu Diplomatic Networking Lunch

Niedersachsen nice and successfull

Zu ihrem 5th Diplomatic Networking Lunch hatte die Deutsche Messe AG diesmal in die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen. Über hundert Gäste, darunter eine Vielzahl von Botschaftern, Botschaftsvertreter, Bundestagsabgeordnete und Industriepartner waren der Einladung gefolgt.

Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter hob in seiner Begrüßung die Vorzüge Niedersachsens hervor, „nice and successful“ sei das Land mit seiner wunderschönen Landschaft, dem guten Essen, den innovativen Unternehmen und der hohen wissenschaftlichen Kompetenz. Dazu ist Niedersachsen ein bedeutender Messestandort, in der Landeshauptstadt Hannover finden jedes Jahr die HANNOVER MESSE, die bedeutendste Industriemesse und größte Investitionsgütermesse der Welt, und die CeBIT, die weltweit größte Messe zur Darstellung digitaler Lösungen aus der Informations- und Kommunikationstechnik für die Arbeits- und Lebenswelt, statt.

Das Lob Niedersachsens bestätigte Dr. Jochen Köckler, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Messe AG, er kam 2012 aus dem Süden Deutschlands nach Hannover. Dr. Köckler stellte die weltweiten Aktivitäten der Deutschen Messe AG vor, gab einen Ausblick auf die 2017 anstehende HANNOVER MESSE und die CeBIT und lud die Gäste zur Teilnahme nach Hannover ein.

S.E. Prof. Dr. Andrzej Przylebski, Botschafter von Polen, würdigte in seiner Rede die positiven Beziehungen zwischen Polen und Deutschland und betonte die Chancen, die sich aus der Beteiligung Polens als Partnerland der HANNOVER MESSE 2017 ergeben. Die Messe sei ein ausgezeichneter Ort, um die Vielfalt und die Dynamik der polnischen Wirtschaft und ihre Innovationsfähigkeit zu zeigen und die internationalen Außenbeziehungen Polens weiter auszubauen.

Im Anschluss an die Reden gab es bei gutem Essen und Getränken die Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen.

Die Um-die-Ecke-Bringer: Verlässlich ist modern

Parlamentarischer Abend der Taxi-Branche in der Landesvertretung

„Verlässlich ist modern“ – unter neuem Motto und mit neuem Konzept fand am 19. Oktober der Parlamentarische Abend des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) in der niedersächsischen Landesvertretung statt. Über hundert Abgeordnete, Ministerialbeamte, Ländervertreter sowie Repräsentanten der Taxi-Branche und ihrer Industrie-Partner waren der Einladung des Verbands gefolgt. Staatssekretär Michael Rüter als Hausherr zeigte sich in seiner Begrüßung erfreut, dass der Verband die Landesvertretung des Autolandes Niedersachsen als Veranstaltungsort ausgesucht hat: „Wir wissen wie Automobil geht.“ Er lobte die gute Zusammenarbeit des Landes mit der Taxi-Branche unter anderem beim Projekt EcoBus. Dort suchen Wissenschaftler, Nahverkehrsunternehmen und Taxi-Gewerbe nach neuen Wegen, um Mobilität in dünner besiedelten ländlichen Räumen sicherzustellen.

BZP-Präsident Michael Müller machte in seiner Rede deutlich, dass die Branche die Chancen der Digitalisierung längst nutzt: „Wir sind bereits 4.0. Wir haben es geschafft, Innovation innerhalb des geltenden Rechtsrahmens umzusetzen – und das im Interesse unserer Kunden.“

Müller stellte auch die neue Kampagne des BZP vor: „Wir führen seit vielen Jahren ein gutes und verlässliches Gewerbe aus. Wir haben Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit 1,3 Millionen Beförderungen eine hervorragende Leistung erbringen. Und wir wissen, dass unser Kunden unsere Verlässlichkeit schätzen. Deshalb lautet der Claim unserer Kampagne: ‚verlässlich ist modern’. Er sagt auch aus, dass wir nicht vor Veränderungen zurückschrecken. Es müssen aber Veränderungen sein, die das Ziel des Personenbeförderungsgesetzes, die Mobilität der Menschen in diesem Land dauerhaft zu sichern, weiterhin gewährleisten. Das darf nicht kurzfristigen Profitinteressen von neuen Anbietern geopfert werden.“

Die neueste Kampagne des BZP war an dem Abend auch optisch stark präsent: Schon vor dem Eingang der Landesvertretung stießen die Besucher auf im Kampagnendesign beklebte Taxen, im Zentrum des Foyers stand ein entsprechendes Taxi-Modell von Volkswagen. Auch einer der Taxifahrer, die für die Kampagne Modell gestanden hatten, war unter den Gästen.

Als Gastredner betonte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, der SPD-Abgeordnete Martin Burkert, dass er für die Branche viel übrig habe. Er bedankte sich ausdrücklich bei den serösen Unternehmen, die den schwierigen Weg zur Umsetzung des Mindestlohns im Taxi-Gewerbe mitgegangen sind. Burkert rief den BZP auf, weiter an der aktiven Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Branche mitzuarbeiten.

„Generell ist es wichtig, dass die Branche neue Trends selbst erkennt und formt“, sagte Burkert. „Ihre Branche ist nah am Kunden. Sie müssen das nutzen, um die Bedürfnisse zu erkennen und diese Erkenntnisse als erste in moderne Angebote umzusetzen.“ Er macht aber auch deutlich, dass die Politik für die richtigen Rahmenbedingungen und ihre Durchsetzung sorgen müsse: „Ich sage auch, dass der Staat seinen Beitrag zum fairen Wettbewerb leisten muss. Wer sich nicht an Regeln hält und den Ehrlichen unlautere Konkurrenz macht muss in seine Schranken gewiesen werden.“

Im Anschluss an die Reden gab es neben gutem Essen und Getränken auch die gern genutzte Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen. Der mit dem Slogan der Kampagne „Um die Ecke Bringer“ beklebte VW im Foyer wurde zu einem beliebten Motiv, vor dem sich viele Gäste fotografieren ließen.

Stephan Weil will Forschung und Entwicklung steuerlich fördern

Förderungsprämie Thema in der Woche der Industrie

„Forschungsinvestitionen in Deutschland – was braucht die Industrie“? Diese Frage war jüngst Gegenstand einer Veranstaltung, zu der die Landesvertretung Niedersachsen gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der IG Metall eingeladen hatte.

„Wir haben über Forschungsförderung schon im September 2015 in diesem Raum diskutiert“, begrüßte Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter die Gäste. „In den vergangenen zwölf Monaten hat sich einiges bei diesem Thema getan. Wir haben erfreulicherweise in dem Freistaat Bayern einen Partner für unsere Bundesratsinitiative für eine steuerliche Forschungsprämie gefunden und konnten erreichen, dass der Bundesrat sich klar für eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgesprochen hat. Und ich freue mich, dass heute, im Rahmen der Woche der Industrie, gemeinsam mit zwei wichtigen Playern des Bündnisses „Zukunft der Industrie“, mit Gesamtmetall und IG Metall, unsere Vorschläge ganz zentral noch einmal aufgenommen worden sind. Das ist ein Bekenntnis zur Industrie in Deutschland.“

Für die IG Metall bekräftigte der Erste Vorsitzende Jörg Hofmann, dass bei der Innovationsförderung von KMU neue Schritte gegangen werden müssten. Die Anschlussfähigkeit an bestehende technologische und strukturelle Umbrüche in den Wertschöpfungsketten der Industrie, wie Digitalisierung oder neue Antriebstechnologien, würde die KMU vor riesige Herausforderungen stellen. „Hier Impulse zu setzen, hat für die IG Metall vor allem beschäftigungspolitische Implikationen“, so Hofmann. „Das Thema Beschäftigung und Beschäftigungsperspektive, die mit Innovation über Forschung verbunden ist, sollte ein wesentliches Kriterium bei der Ausgestaltung der Forschungsförderung sein wie auch das Thema der guten Arbeit im Betrieb.“ Über die Ausgestaltung des Förderprogramms müsse gesprochen werden. Als Ergänzung zur Programm- und Projektförderung sei der von Niedersachsen gewählte Ansatz aber wichtig und richtig.

Dr.-Ing. Roman Dumitrescu, Direktor der Fraunhofer-Einrichtung für Entwurfstechnik Mechatronik IEM und Geschäftsführer it’s OWL, erläuterte anhand von Beispielen, wie die Kooperation zwischen KMU und Wissenschaft zusammen greifen und in der Praxis aussehen kann. Dr.-Ing. Dumitrescu riet insbesondere zu einer stärkeren Einbindung der in der Region bereits zahlreich vorhandenen Multiplikatoren wie Wirtschaftsförderung oder Industrie- und Handelskammern in die Beratung der KMU z.B. über wesentliche technologische Trends.

Durch die anschließende Podiumsdiskussion führte Anna Engelke. Teilnehmer waren Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil, Dr. Rainer Dulger (Präsident Gesamtmetall) sowie Jörg Hofmann und Dr.-Ing. Roman Dumitrescu.

Weil erläuterte eingangs Hintergründe und Ansätze der niedersächsischen Bundesratsinitiative (siehe auch Newsletter 07-2015, 05-2016 und 06-2016). „Wir haben gesehen, dass bei aller Zufriedenheit, die wir mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und auch mit der industriellen haben können, wir auf ein Strukturproblem zulaufen. Das Investitionsverhalten, und dem gehen voran Forschung und Entwicklung, ist bei großen Unternehmen durchaus zufriedenstellend, bei KMU haben wir aber spürbar eine Zurückhaltung in Investitionen. Das ist deswegen bedenklich, weil dieser Prozess nun schon mehrere Jahre anhält, und weil unter den Vorzeichen Industrie 4.0 genau jetzt viele Karten neu gemischt werden und die Unternehmen wissen müssen, wie sie künftig erfolgreich sein können“ sagte Weil. „Warum eigentlich ist Deutschland neben Estland das einzige EU-Land, das auf staatliche Anreize zur innerbetrieblichen Forschung und Entwicklung verzichtet? Die anderen Länder sind erfolgreich damit. Wir haben uns bei unserem Modell an unserem österreichischen Nachbarn orientiert, konzentrieren uns zunächst in einem ersten Schritt aber auf 10 Prozent der gesamten Personalaufwendungen in Forschung und Entwicklung und auf KMU bis zu 250 Beschäftigte.“

In der Diskussion wurden Einzelheiten der Ausgestaltung der Förderung diskutiert, u.a. bestand Übereinstimmung darin, dass den KMU für die Inanspruchnahme der Forschungsprämie möglich Raum gegeben werden solle und der bürokratische Aufwand wie geplant auch wirklich gering gehalten werden müsse. Anerkennung erhielt Ministerpräsident Weil für das starke Bündnis, das er im Bundesrat für die Initiative geschmiedet hatte.

Dr. Dulger wies in seinem folgenden Statement darauf hin, dass die vorliegende Initiative zunächst der erste Schritt sein könne. Denn geforscht würde auch in größeren mittelständigen und den großen Unternehmen, und das unter ganz erheblichem Mitteleinsatz. Forschungsförderung sei ein Arbeitsplatzmotor. Im Hochtechnologiebereich wie zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie würde der Wettbewerb zwischen den internationalen Standorten immer stärker, und deshalb solle es Ziel sein, möglichst viele dieser spezialisierten Arbeitsplätze in Deutschland zu halten und neue hinzuzugewinnen. „Deutschland verfügt nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums allein im ersten Halbjahr 2016 über einen gesamtstaatlichen Haushaltsüberschuss von mehr als 18 Milliarden Euro. Es ist daher keine Frage des Geldes, sondern eine Frage des politischen Willens, den Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung noch in dieser Legislaturperiode entschlossen zu wagen“, sagte Dr. Dulger abschließend.

Aktuell in der Woche der Industrie bekannte nun auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bündnis Zukunft der Industrie, dass die Einführung einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung für KMU endlich umgesetzt werden müsse. Die Bundesratsinitiative wurde dabei ausdrücklich begrüßt und eine zügige Umsetzung gefordert. Es liegt nun an der Bundesregierung, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

MP Stephan Weil fordert Forschungsprämie für den Mittelstand in Deutschland

Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung Durch die Digitalisierung der…

Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Durch die Digitalisierung der Wirtschaft steigt der internationale Wettbewerbsdruck. Schnellere Innovationszyklen und steigende Anforderungen der Kunden gerade in der Zulieferindustrie erfordern auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zunehmend Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE). KMU stellt dies vor besondere Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten, die Fachkräftegewinnung und das Innovationsrisiko.

Aufgrund dieser Entwicklung hält die niedersächsische Landesregierung eine stetige, verlässliche und direkte Unterstützung von KMU im Bereich von FuE in Form einer steuerlichen Forschungsförderung für sinnvoll. Konkret hat sie in Bundesrat jetzt die Initiative eingebracht, in Deutschland neben der Projektförderung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand künftig eine steuerliche FuE-Förderung bzw. Forschungsprämie für FuE-Personalaufwendungen einzuführen.

Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil in seinen Worten: „Gefördert werden sollen Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden. Förderbegünstigte sollen alle KMU nach Definition der EU-Kommission sein, d. h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Ggf. wäre auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten denkbar.“ Der Fördersatz soll 10 Prozent der gesamten FuE-Personalaufwendungen (Bruttolöhne) betragen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und anderseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen. Die Forschungsprämie soll steuerfrei gestellt werden, um den Innovationsanreiz nicht zu verwässern. Für den Fall, dass die Forschungsprämie höher ist als die Steuerschuld, soll eine Erstattung vorgesehen werden, damit auch Start-ups und ertragsschwächere Unternehmen profitieren.

Mit der Forschungsprämie verbunden ist das Ziel, innovative Entwicklungen und Prozesse in KMU zu beschleunigen. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die dauerhaft und kontinuierlich in Forschung und Entwicklung investieren. Außerdem sollen KMU profitieren, die FuE-Prozesse auftragsbezogen kurzfristig beginnen und umsetzen müssen. Indem die Forschungsprämie auf die FuE-Personalaufwendungen im Mittelstand beschränkt wird, wird die Wissensintensivierung der KMU verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes bei der Suche nach qualifiziertem Personal gestärkt, Anreize für mehr Weiterbildungsaktivitäten gesetzt und dem Fachkräftemangel im Mittelstand entgegengewirkt.

Ministerpräsident Stephan Weil hat die Entschließung im jüngsten Bundesratsplenum vorgestellt. Der Bundesrat hat sie den Ausschüssen, federführend dem Wirtschaftsausschuss, zu weiteren Beratungen zugewiesen.

Hintergrund der niedersächsischen Initiative ist, dass der deutschen Volkswirtschaft in internationalen Vergleichen zwar regelmäßig eine hohe Innovationsfähigkeit bescheinigt wird. Diverse Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Wissensintensivierung in der Wirtschaft vor allem in den großen Betrieben stattgefunden hat. Dafür spricht, dass KMU 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, über 40 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen tätigen, jeden dritten Euro Umsatz erwirtschaften, nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Jahr 2013 aber nur jeden zehnten Euro zum FuE-Budget der Wirtschaft beisteuerten.

Nach dem Innovationsbericht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom Januar 2016 nahmen die Innovationsausgaben von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten im Jahr 2014 im Vorjahresvergleich deutlich um 9 Prozentpunkte ab. Seit Jah­ren ist damit der Anteil des Mittelstandes an den gesamten Innovationsausgaben der deut­schen Wirtschaft rückläufig. 2014 lag er bei 22 Prozent, 2007 noch bei 29 Prozent und in der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre sogar bei über 35 Prozent. Auch die Anzahl der Unterneh­men, die Innovationsausgaben getätigt haben, ist zwischen 2013 und 2014 um 12 Prozent gesunken. Dies zeigt, dass mittelständische Unternehmen zunehmend FuE-Aktivitäten redu­zieren.

Nach dem Innovationsindikator 2015 des BDI, der im Dezember 2015 veröffentlicht wurde, summieren sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Mittelstand nur auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit geben KMU in Deutschland im Durchschnitt weniger für Forschung und Innovation aus als in den meisten anderen europäischen Ländern. Mit 11 Prozent weist Deutschland zudem unter den weltweit 25 größten Industrieländern den zweitniedrigsten KMU-Anteil an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft auf.

Peter- Jürgen Schneider: Stahlindustrie elementarer Bestandteil der industriellen Wertschöpfungskette

Bundesrat greift niedersächsische Entschließung auf 2 500 Beschäftigte der Stahlindustrie demonstrierten am…

Bundesrat greift niedersächsische Entschließung auf

2 500 Beschäftigte der Stahlindustrie demonstrierten am „Tag des Stahls“ vor dem Bundeskanzleramt, 45 000 bundesweit. Die Branche steckt in der Krise. Massive Überkapazitäten in China führen dazu, dass der europäische Markt mit chinesischen Billigimporten überschwemmt wird. Allein im abgelaufenen Jahr 2015 hat China 112 Millionen Tonnen Stahl ausgeführt, eine Menge, die drei Vierteln der europäischen Nachfrage entspricht. Preise, die unter den Produktionskosten liegen, machten dies möglich. In Europa stehen deshalb Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Die niedersächsische Landesregierung steht zur niedersächsischen Stahlindustrie, sie steht an der Seite der Stahlarbeiter. Von jedem Arbeitsplatz in der Stahlindustrie hängen weitere sechseinhalb Arbeitsplätze bei den Abnehmern ab. Niedersachsens Finanzminister Peter- Jürgen Schneider im Bundesrat: „Es muss uns allen ein Anliegen sein, diese Arbeitsplätze im Land zu halten und faire Bedingungen auf den Märkten zu schaffen. … Deutschland ist ein starkes Stahlland und das soll und das muss auch so bleiben.“ Und: „Die Politik muss sichere und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Daher müssen wir uns insbesondere auf europäischer Ebene für eine wettbewerbsfähige Stahlindustrie einsetzen.“

Die niedersächsische Landesregierung hat deshalb, zusammen mit dem Saarland und Sachsen, eine Entschließung eingebracht, die der Bundesrat am 22. April beschlossen hat. Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Europäischen Kommission in Brüssel für eine wirksame Unterstützung der Stahlindustrie einzusetzen. Freier Handel wird unterstützt, jeder Protektionismus abgelehnt. Aber der freie Handel muss ein fairer Handel sein, bei dem sich alle an die von der WTO gesetzten Regeln halten. Niedersachsen fordert deshalb die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, die handelspolitischen Schutzinstrumente konsequent und transparent anzuwenden. Antidumpingverfahren müssen deutlich beschleunigt, Antidumpingzölle ausreichend hoch festgesetzt werden. Es ist nicht einzusehen, warum die EU für Antidumpingverfahren doppelt so lange braucht wie die USA. Die gemeinsame Entschließung fordert zudem, dass sich die Europäische Kommission strikt an die von ihr selbst aufgestellten Kriterien hält, wenn darüber entschieden wird, ob China als Marktwirtschaft anerkannt werden soll.

Die Europäische Kommission unter Kommissionspräsident Jean- Claude Juncker hat sich zum Ziel einer Reindustrialisierung Europas bekannt. Dann ist es auch nur konsequent, die vorhandene Industrie nicht durch falsche Rahmenbedingungen zu gefährden. Die niedersächsische Landesregierung fordert, dass bei der Umsetzung der globalen Klimaschutzziele und der Verteilung der Kosten der Energiewende faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die europäische Stahlindustrie tragbar sind. Minister Peter- Jürgen Schneider dazu im Bundesrat: „Für Deutschland ist die Klimaschutzpolitik der EU von besonderer Bedeutung. Die Ziele von Kyoto und Paris werden von uns aus gutem Grunde unterstützt. … Es ist aber ein Irrtum anzunehmen, dass, je teurer die Rechte sind, desto besser für den Klimaschutz. So einfach ist die Welt nicht. In der deutschen Stahlindustrie ist die Technologie bereits so weit ausgereizt, dass durch neue Technik keine nennenswerten Emissionsreduktionen mehr möglich sind. Wenn aber auf Grund einer Verteuerung der Zertifikate die europäische Stahlfertigung – nur in Europa gibt es den Emissionshandel – unrentabel würde und die Werke in Europa schließen müssten, dann hätte das einen klimapolitisch unerwünschten Effekt. Der Stahl würde nicht mehr in Europa produziert, sondern dort, wo die Restriktionen deutlich geringer sind. Das wäre schlecht für das Klima. Und daran können wir kein Interesse haben.“

Es war nicht einfach, für diese niedersächsische Entschließung die nötige Mehrheit im Bundesrat zu organisieren. Einigkeit zwischen den Bundesländern bestand zwar zu allen Aussagen, die sich auf die Handelspolitik beziehen. Unterschiede in den Positionen gab es aber zu denjenigen Aussagen, die Klimaschutz und Energiewende ansprechen. Schneider appellierte deshalb im Bundesrat: „Die niedersächsische Landesregierung hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine Reihe von Gesprächen mit Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Vertretern der Politik geführt. Der Stahlgipfel in Niedersachsen war nur ein Beispiel von vielen. … Das sind wichtige Dialoge, weil sie die Botschaft fixieren, die wir gemeinsam nach Berlin und Brüssel tragen. … In der jetzigen Situation müssen wir gemeinsam handeln. Denn nur so können wir die Herausforderungen bewältigen. … Diese Branche ist ein elementarer Bestandteil der industriellen Wertschöpfungskette in Deutschland. Darum ist diese Initiative auch für alle Bundesländer von Bedeutung, selbst wenn dort kein Unternehmen der Stahlindustrie existiert.“

Wettbewerb im Eisenbahnbereich soll gestärkt werden

Bundesrat formuliert kritische Stellungnahme Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung des…

Bundesrat formuliert kritische Stellungnahme

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich unternimmt die Bundesregierung einen neuen Versuch, die EU-Richtlinie aus 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in nationales Recht umzusetzen. Das hätte bis zum 15. Juli 2015 erfolgen müssen. Ein erster Anlauf zu einem Eisenbahnregulierungsgesetz im Jahr 2012 scheiterte 2013 im Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat hatte betont, dass die Regulierung der Eisenbahnen nicht losgelöst von anderen drängenden eisenbahnpolitischen Fragen gesehen werden dürfe, sondern ein Gesamtkonzept zur erfolgreichen Fortführung der 1993 begonnenen Bahnreform erstellt werden müsse, und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Darauf konnten sich Bundestag und Bundesrat nicht verständigen. Auch den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sieht der Bundesrat in diesem Sinne als unzureichend an.

Im Zentrum dieses Gesetzentwurfs steht ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz. Es soll mehr Transparenz bei den Entgelten für die Nutzung von Schienenwegen und uneingeschränkte Zugangsrechte für Wettbewerber schaffen. Zu seinen Kernelementen gehört, dass die Bundesnetzagentur die von der DB Netz AG erhobenen Entgelte für die Nutzung der Bahntrassen künftig genehmigt, bevor sie erhoben werden. Die Bundesnetzagentur überwacht künftig an Stelle des Eisenbahn-Bundesamtes auch die Einhaltung der Regelungen für die Unabhängigkeit der Infrastrukturbereiche innerhalb der Struktur des Eisenbahnunternehmens. Den Betreibern der Schienennetze werden Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und damit zur Senkung der Trassenentgelte gegeben.

Die mit dem Gesetzentwurf von der Bundesregierung angestrebte Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich darf sich nach Überzeugung des Bundesrates nicht auf regulatorische Maßnahmen beschränken. Ein bedeutender Mehrverkehr auf der Schiene entsprechend den nach wie vor gültigen Zielen der Bahnreform von 1993/1994 könne nur erreicht werden, wenn auch die intermodalen Wettbe­werbsbedingungen für die Schiene, die sich in den zurückliegenden Jahren ungünstig entwickelt haben, verbessert würden.

Der Bundesrat gab dem Gesetzgeber eine umfangreiche Stellungnahme an die Hand. Hervorzuheben sind folgende Kritikpunkte an dem geplanten Eisenbahnregulierungsgesetz:

Trassen- und Stationspreisbremse für bestellte Verkehre

Der Bund hatte im Rahmen der Einigung zum Regionalisierungsgesetz zugesichert, die zulässigen Steigerungsraten der von den Aufgabenträgern im SPNV zu finanzierenden Trassen- und Stationsnutzungsentgelte für jedes Land auf die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel zu begrenzen. Diese Zusage hat der Bund jedoch nicht eingehalten. Die dazu in § 37 ERegG getroffene Regelung ist für den Infrastrukturbetreiber nicht zwingend. Darüber hinaus lässt die Formulierung der Regelung es zu, dass der gesamte absolute Steigerungsbetrag, der einem Land im Rahmen der Dynamisierung zustehenden Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Rahmen von Trassen- und Stationsnutzungsentgelten abgeschöpft werden könnte. Die besonderen Belange der Bundesländer, die künftig weniger Regionalisierungsmittel erhalten, sind überhaupt nicht berücksichtigt.

Beibehaltung der zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle

Den Eisenbahnverkehrsunternehmen soll die Möglichkeit genommen werden, die Infrastrukturnutzungsentgelte im Rahmen der sog. Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB vor den Zivilgerichten auf Angemessenheit überprüfen lassen zu können. Davon haben sie in der Vergangenheit zum Teil erfolgreich Gebrauch gemacht.

Priorität für vertaktete Verkehre

Weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist die im Falle von Trassennutzungskonflikten vorgesehene Neustrukturierung der Vorgaben für die Entscheidung darüber, welchem Verkehr der Vorrang vor einem anderen Verkehrsdienst einzuräumen ist. Die vom Bund vorgesehene Berücksichtigung sog. „ins Netz eingebundener Verkehre“ könnte dazu führen, dass ein einzelner Fernverkehrszug das ausgeklügelte Taktgefüge des SPNV mit seinen vielfältigen Verknüpfungs- und Umsteigebeziehungen zerstört. Dies ist gerade für ein wie Niedersachsen strukturiertes Flächenland, mit vielfältigen Abhängigkeiten zwischen Nah- und Fernverkehr in den Knotenbahnhöfen, außerordentlich problematisch.

Eigenstrom auch nach 2017 von EEG-Umlage befreit?

Bundesrat fordert die Fortsetzung des Eigenstromprivilegs Mit einer mit den Stimmen Niedersachsens…

Bundesrat fordert die Fortsetzung des Eigenstromprivilegs

Mit einer mit den Stimmen Niedersachsens gefassten Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass auch zukünftig die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energien weiterhin nicht in die EEG-Umlagepflicht mit einbezogen wird.

Derzeit ist der Eigenstromverbrauch aus Bestandsanlagen entsprechend den Regelungen des § 61 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der EEG-Umlagezahlung befreit. Aufgrund der beihilferechtlichen Kritik der EU-Kommission wird die Bundesregierung nach § 98 EEG diese Regelungen jedoch bis zum Jahr 2017 überprüfen und eine Neugestaltung vorschlagen.

Die Bundesländer fordern nun die Bundesregierung auf, sich – im Sinne des Vertrauensschutzes – bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass bestehende hocheffiziente KWK- und EEG-Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.

Der Bundesrat erkennt an, dass Eigenstromproduzenten in den vergangenen Jahren bei der industriellen Produktion und Verarbeitung wesentlich zur hocheffizienten Energieerzeugung und Nutzung beigetragen haben. Insbesondere Unternehmen, die sich bereits vor Jahren für eine eigene regenerative Stromerzeugung oder für eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage entschieden und eine Befreiung des Eigenstroms von der Zahlung der EEG-Umlage ihrer Investitionsentscheidung zugrunde gelegt hätten, müssten ansonsten damit rechnen, entgegen dem in Deutschland geltenden Vertrauensschutz mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.

Die Eigenstromerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien, hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien in der gewerblichen Wirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag auf nationaler und europäischer Ebene zum Erreichen der Klimaschutzziele, zur Steigerung der Energieeffizienz im Industriesektor sowie zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Bundesrat fordert Infrastrukturausbau für Elektromobilität

Ladesäulenverordnung am dem Weg Um das Ziel von einer Million Elektroautos bis…

Ladesäulenverordnung am dem Weg
Um das Ziel von einer Million Elektroautos bis zum 2020 auf deutschen Straßen zu erreichen, möchten Bund und Länder die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausbauen. Dabei soll ein einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten eingeführt werden. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom „tanken“.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens eine Ladesäulenverordnung beschlossen und somit eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Zunächst hatte es Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Verordnung gegeben. In einer vermittelnden Arbeitsgruppe konnte unter niedersächsischer Federführung ein Kompromiss gefunden werden, sodass die Bundesländer nun der nach Maßgaben geänderten Verordnung zustimmen konnten und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in einer Protokollerklärung weitere Klarstellungen zugesichert hat.

Für den Markthochlauf von Elektromobilen ist ein bedarfsgerechter Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten erforderlich. Um Investitionen in Ladeinfrastruktur und Elektromobilität Sicherheit zu geben, regelt die Verordnung vor allem die technischen Vorgaben für Steckerstandards (Typ-2-Stecker für Wechselstrom-Laden; CCS-Stecker für Gleichstrom-Laden), Anzeige- und Nachweispflichten für Betreiber von Ladepunkten sowie die Kompetenzen der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der EU gesetzte regulatorische Rahmen nicht durch kleinteilige nationale Regelungen überschritten werden dürfe, die einen zusätzlichen administrativen Aufwand nach sich ziehen würden. Dies gelte für die bisher gewählte Formulierung der Definition der öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die von der Richtlinie 2014/94/EU abweiche. Die Länder fordern den Bund daher auf, in einem zweiten Schritt unverzüglich die erforderlichen Standards hinsichtlich, Information, Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung zu regeln, damit nicht durch inkompatible Systeme ein Akzeptanzhemmnis auf Seiten der Nutzer aufgebaut werde.

Niedersachsen ist über die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg an einem der vier Schaufenster Elektromobilität beteiligt.

Teilnehmer des diesjährigen Wirtschaftsvolontariats

Wie bereits bei zahlreichen Wirtschaftsvolontariaten in der Vergangenheit besuchten auch in diesem…

Wie bereits bei zahlreichen Wirtschaftsvolontariaten in der Vergangenheit besuchten auch in diesem Jahr die Teilnehmer die Landesvertretung und den Bundesrat in Berlin. Das unmittelbare Erleben der Bundesratssitzung wie auch der Austausch mit dem Dienststellenleiter der Landesvertretung Michael Pelke und niedersächsischen Bundestagsabgeordneten war nach Meinung der Teilnehmer, die aus so unterschiedlichen Firmen wie Conti, KWS oder der AOK und Talanx stammten, ein besonders gelungener Abschluss des Volontariats.

Das Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariat Niedersachsen wird seit 1988 jährlich angeboten und jährlich von ca. dreißig bis vierzig Führungskräften aus der öffentlichen Verwaltung und aus privatwirtschaftlichen Unternehmen genutzt. Das Wirtschaftsvolontariat eröffnet den Bediensteten der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, praktische Kenntnisse über die Struktur und Entscheidungsabläufe in Wirtschaftsunternehmen zu erlangen. Es werden Erfahrungen und Probleme von Wirtschaftsunternehmen im Umgang mit Behörden vermittelt und dadurch die Auswirkungen von Entscheidungen der Landesverwaltung auf Wirtschaftsunternehmen verdeutlicht.

Im Gegenzug bietet das Verwaltungsvolontariat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Wirtschaft die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und die Aufgaben und Arbeitsabläufe von verschiedenen Landesdienststellen persönlich kennen zu lernen.

Peter-Jürgen Schneider: Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch regionale Banken?

Diskussionsveranstaltung mit Bundesverband Öffentlicher Banken Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands,…

Diskussionsveranstaltung mit Bundesverband Öffentlicher Banken

Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, gestaltete die Landesvertretung Anfang Juli eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema „Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes – Finanzmarktregulierung als gemeinsame Herausforderung“.

Dem strahlenden Sommerwetter angepasst nutzte man die Dachterrasse beim Bundesverband mit Blick über den Tiergarten. Der Weitblick der Örtlichkeit übertrug sich auf die Diskussionsrunde, die nach der Begrüßung der Gäste durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund, Michael Rüter, und den Präsidenten des VÖB Dr. Gunter Dunkel begann.

Auf dem Podium nahmen neben Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus sowie für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Dr. Achim Dercks und die Hauptgeschäftsführerin des VÖB Prof. Dr. Liane Buchholz Platz.

Moderiert von Angela Wefers, der Leiterin des Büros der Börsen-Zeitung in Berlin, tauschten sich die Podiumsgäste zu Fragen der Finanzmarktregulierung und den Notwendigkeiten einer angemessenen Unternehmensfinanzierung aus.

Die Runde begrüßte die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Deutschland sei durch die Bankenlandschaft mit ihren drei Säulen, Privatbanken, Sparkassen und Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken zwar sehr gut durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise gekommen. Die Fixierung Deutschlands auf die Kreditfinanzierung könne aber eine Erweiterung durch verstärkte Maßnahmen einer Kapitalmarktorientierung ohne weiteres gebrauchen. Dunkel betonte schon in seiner Einführung die Chance, die in Deutschland verbreitete Finanzierung mittelständischer Unternehmen durch Schuldscheindarlehen auf Europa zu übertragen. „Nicht nur Kraftfahrzeuge von VW sind Exportschlager, auch das Schuldscheindarlehen kann ein solcher werden“, äußerte Dunkel.

Moniert wurde die Regulierungsdichte der europäischen Institutionen. Schneider stellte exemplarisch dar, wie allein die Überprüfung seiner Geeignetheit als Aufsichtsratsvorsitzender der Norddeutschen Landesbank Unterlagen produziert habe, deren Auswertung er abwarte. Er habe insgesamt den Eindruck, dass die Europäische Zentralbank Unmengen an Daten sammle, aber noch keine Idee habe, wie sie diese nutzbringend verarbeiten solle. Dieser Zustand sei unbefriedigend. Schneider drückte aber dazu auch seine Sorge aus und wies auf die große aktuelle Aufgabe hin: „Die Banken haben durch ihr Wirken in der Vergangenheit einen großen Reputationsschaden erlitten. Es muss unser aller Aufgabe sein, diesen Schaden wieder zu reparieren. Ohne erneutes Vertrauen in die Bankenlandschaft wird es nicht leicht.“ Brinkhaus stimmte hier zu und machte deutlich, es dürfe aber nicht erneut zu einer Sozialisierung von Risiken kommen.

Dercks und Buchholz sprachen ihrerseits die Notwendigkeit an, geeignete Mittel zu einer intensivierten Investitionsbereitschaft zu ergreifen. Dercks meinte, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) seien oftmals geeignet Investitionen zu erleichtern. Ihre Wirtschaftlichkeit habe sich schon mehrfach bestätigt. Schneider gab hierzu zu bedenken, die Frage der Wirtschaftlichkeit sei oftmals nicht so einfach. Regelmäßig könne er als Staatshochbauminister feststellen, dass die Staatshochbauämter sehr effizient arbeiten. Kapital könne sich ein Unternehmen nicht zu den Konditionen des Landes besorgen, so könne eine Wirtschaftlichkeit auch nur beim Betrieb, das heißt über die Personalkosten entstehen. Letztlich müsse aber eines klar sein: Die übliche Finanzierung von Großprojekten über Kreditaufnahme und nachfolgende Tilgung werde in Zeiten der Schuldenbremse nicht mehr funktionieren. Das liege daran, dass in der Vergangenheit zu oft die Tilgung vergessen worden sei. Künftig seien aber Großprojekte durch die öffentliche Hand dann nicht mehr zu realisieren, da die Kosten eines Großprojektes sich nicht in einem Haushaltsjahr abbilden lassen. Mithin stehe die öffentliche Hand über kurz oder lang nicht vor der Frage, ob sie ÖPPs als günstigere Alternative in Anspruch nehmen wolle. „Die Frage lautet dann: Realisierung über ÖPP oder gar nichts.“Mit dieser Schlussfolgerung entließ die Moderatorin die Gäste zu weiteren Gesprächen über den Dächern Berlins.

Fotos: Peter Himsel

IG Metall führt Fachgespräch zu „Energiewende und Strommarkt“

Die IG Metall und die Energiewende Wie gelingt der Transfer in ein…

Die IG Metall und die Energiewende

Wie gelingt der Transfer in ein Stromsystem mit erneuerbaren Energien besser? Wie kann Flexibilität durch Lastmanagement bei großen industriellen Verbrauchern genutzt werden? Behält Deutschland eine einheitliche Preiszone für Strom? Wie schaffen wir stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Energieanlagen und für Retrofit-Maßnahmen der bestehenden Kraftwerke? Brauchen wir einen sog. Kapazitätsmärkt zur Versorgungssicherheit?

Diese Fragen stellt sich auch die IG Metall und lud Mitarbeiter des entsprechenden Fachbereichs bzw. Unternehmensbetreuer der IG Metall oder Betriebsratsvorsitzende aus betroffenen Branchen zu einem Fachgespräch „Energiewende und Strommarkt“ Anfang Juli in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

Staatssekretär Michael Rüter begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich im Anschluss an die Darstellung der niedersächsischen Sicht zum Thema über die Energiewende und die unterschiedlichen Auswirkungen eines neuen Strommarktdesigns austauschten.

Die IG Metall sieht Deutschlands Industrie durch die Energiewende vor Herausforderungen gestellt. Durch kluge Steuerung könne die Energiewende aber auch zum Wachstumsmotor werden. „Die IG Metall unterstützt die Energiewende aus klimapolitischer Verantwortung und als großes Innovations- und Modernisierungsprogramm unserer Industriegesellschaft“, sagte Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.

So sei die IG Metall bei der Energiewende an zahlreichen Fronten aktiv. Sie will erneuerbare Energien zur Leittechnologie der zukünftigen Stromerzeugung machen. Sie fordert einen viel effizienteren Einsatz von Energie bei der Gebäudetechnik, beim Energieverbrauch von Geräten und in den Produktionsprozessen. Deutschland solle zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden, um den CO2- Ausstoß der Pkw-Flotten zu senken. Zur weiteren Verringerung der Abgase des Autoverkehrs fordert die IG Metall gut ausgebaute Verkehrswege und funktionierende Leitsysteme. Kohle- und Gaskraftwerke, die als Übergangstechnik gebraucht werden, sollen modernisiert und -wo notwendig- so klimaeffizient wie möglich gebaut werden. In Bezug auf das anzupassende Strommarktdesign sieht die IG Metall die Notwendigkeit einer Kapazitätsreserve zur Gewährleistung der Versorgungsicherheit. Eine weitere notwendige Maßnahme sei der Ausbau der Stromnetze einerseits und die Unterstützung der Politik für Investitionen und Forschung im Bereich Speicherung des grünen Stroms.

Weitere Positionen der IG Metall zur Energiewende können Sie hier nachlesen.

Hans-Ullrich Kammeyer begrüßt Ingenieure zum Länderabend

Ingenieurwesen vor großen Herausforderungen Am Vorabend der in diesem Jahr anstehenden Bundesingenieurkammerversammlung…

Ingenieurwesen vor großen Herausforderungen

Am Vorabend der in diesem Jahr anstehenden Bundesingenieurkammerversammlung lud die Länderkammer Niedersachsen Anfang April alle Delegierten zum Länderabend in die Landesvertretung Niedersachsen ein. Im Mittelpunkt des Abends in Berlins politischer Mitte standen- wie es sich für einen Länderabend gehört- der informelle Austausch und gute Gespräche.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer und zugleich Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer hob in seiner Begrüßungsrede die Bedeutung der Kammern im wirtschaftlichen Leben des Landes hervor und wies darauf hin, dass gerade das Ingenieurwesen in hohem Maße dem Wandel der Zeit und den Herausforderungen der Zukunft unterworfen ist. Auch würdigte er die erfolgreiche Tätigkeit der Landeskammer Niedersachsen in besonderem Maße- ihr Bestehen hatte sich zu Jahresbeginn zum 25 Mal gejährt.

Die Bundesingenieurkammer wurde am 17. Februar 1989 gegründet. Ihre Mitglieder sind die sechzehn Länderingenieurkammern der Bundesrepublik. Die Bundesingenieurkammer vertritt die gemeinschaftlichen Interessen ihrer Mitgliedskammern auf Bundes- und Europaebene und formuliert die Auffassungen des Berufsstandes, insbesondere der Beratenden Ingenieure, gegenüber der Allgemeinheit.

Die Bundesingenieurkammer tritt für einheitliche Berufsbilder und Regelungen zur Berufsausübung für Ingenieure in Deutschland und der Europäischen Union ein. Darüber hinaus unterstützt sie die Länderingenieurkammern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedskammern.

Das oberste Organ der Bundesingenieurkammer ist die Bundesingenieurkammer-Versammlung, die aus Delegierten der Länderingenieurkammern besteht. Die Bundesingenieurkammer wird von einem siebenköpfigen Vorstand geführt, der am 13. April 2012 für vier Jahre gewählt wurde. Ihr Sitz ist Berlin.

Neue Regelungen beim Wechsel von der Politik in die Wirtschaft

Karenzzeit für Regierungsmitglieder Der Bundesrat hat sich in seinem jüngsten Plenum mit…

Karenzzeit für Regierungsmitglieder

Der Bundesrat hat sich in seinem jüngsten Plenum mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung befasst, der eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung festlegt, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, soll zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet sein. Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist bei Interessenkonflikten eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen.

Ein möglicher Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern soll bereits meldepflichtig sein, wenn die Vorbereitungen dafür beginnen. Die Vorgaben sollen für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre gelten.
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidung auf Empfehlung eines beratenden dreiköpfigen Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Die Mitglieder des Gremiums werden auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils zu Beginn einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom Bundespräsidenten berufen und sind ehrenamtlich tätig.

Der Bundesrat hat zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme beschlossen und bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die vorgesehene Verkürzung des Rechtswegs gegen ein Verbot des Seitenwechsels angemessen ist. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts komme nur ausnahmsweise in Frage und müsse sachlich einleuchtend begründet werden. Hieran fehle es jedoch in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Der Bundesrat schlägt daher vor, sämtliche Verfahren in erster Instanz beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin zu belassen.

Bevor der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird, hat die Bundesregierung zunächst die Gelegenheit zur Gegenäußerung.

Olaf Lies: Mit Industrie 4.0 sind viele Chancen verbunden

Wirtschaftsministerium aktiv, um Industrie 4.0 voranzubringen Amazon, Google, Facebook – die wichtigsten…

Wirtschaftsministerium aktiv, um Industrie 4.0 voranzubringen

Amazon, Google, Facebook – die wichtigsten Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell auf digitale Daten stützen, sitzen in den USA. Hat Deutschland die Zukunft verschlafen und ist abgehängt? „Mitnichten“! – So die entschiedene Position von Frank Maier, Vorstandsmitglied der Lenze SE. Rund 100 Gäste hatten sich Anfang März in der niedersächsischen Landesvertretung versammelt, um mit Frank Maier und dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies über „Industrie 4.0“ zu reden. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ross trifft Bär“ hatte die Landesvertretung dieses aktuelle Thema aufgegriffen.

Deutschlands Stärke, so Frank Maier, liegt schon heute in der Fabrikautomatisierung. Deutschlands Zukunft deshalb auch in der Informatisierung der Fertigungstechnik, in der intelligenten Fabrik, der Smart Factory. Ziel ist, die Fertigungstechnik für das individualisierte Produkt, also die „Losgröße 1“ zu entwickeln, das nicht mehr kosten darf, als ein in Masse gefertigtes Produkt. Diese Vorgabe wird nicht nur die Fertigung verändern, sondern auch die Berufsbilder, die Unternehmensstrukturen, Geschäftsabläufe und Formen der Zusammenarbeit. Vier Schlüssel sah Maier, wie die Politik diese Entwicklung unterstützen kann:

  • Bildung, vor allem in den sog. „MINT“-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ist der Schlüssel, darf aber nicht allein stehen, sondern muss ergänzt werden durch soziale Kompetenz und die Freiheit fürs Denken. Der Druck auf Geringqualifizierte wird in Zukunft drastisch steigen, das Bildungsniveau muss angehoben werden. Schulabbrecher kann sich die Gesellschaft nicht mehr leisten.
  • Vernetzung der Wissensträger: Deutschland bildet pro Jahr 60 000 Ingenieure aus, China und Indien zusammen 900 000. Mithalten können wir nur, wenn wir unsere Leute effizienter einsetzen, besser vernetzen, über Plattformen, in Clustern.
  • Big Data, die Datenflut, braucht Daten-Highways und Datensicherheit. Darüber hinaus ist eine „Start-up-Mentalität“ nötig, die auf Big Data basierende Geschäftsmodelle entwickelt und Unternehmen gründet. Und ein solider internationaler Rahmen zum Umgang mit Daten und Venture Capital.
  • Die deutsche Technikverdrossenheit muss überwunden werden! Ingenieursleistungen müssen gesellschaftlich besser anerkannt, Frauen für Technikberufe begeistert werden. Weniger als 5% der Ingenieure in Deutschland sind weiblich, obwohl wir eines der modernsten Frauenbilder haben. In Indien, mit einem archaischen Frauenbild, sind 30% der Ingenieure weiblich.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies bestätigte: mit dem Thema „Industrie 4.0“ seien viele Chancen und Hoffnungen verbunden. 40 Milliarden Euro investiert die deutsche Wirtschaft jährlich in Industrie 4.0 Anwendungen. Die Produktion wird damit flexibler, die Losgröße 1 wird möglich, neue Geschäftsmodelle entstehen. Ressourcen können gespart, Beschäftigung gesichert, die Arbeitsorganisation verbessert werden. Dem drohenden Fachkräftemangel kann begegnet, die Erwerbsbeteiligung verbessert werden. Niedersachsen habe gute Chancen, an der Spitze der Entwicklung zur Industrie 4.0 zu stehen. Das Wirtschaftsministerium sieht deshalb Industrie 4.0 als wichtigen Treiber, um Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Arbeitsplätze in Niedersachsen zu sichern.

Lies verwies darauf, was das Wirtschaftsministerium unternehme, um Industrie 4.0 voran zu bringen: Im Wirtschaftsministerium wurde eine Projektgruppe „Aktive Industriepolitik für Niedersachsen“, mit einem Schwerpunkt Industrie 4.0 eingerichtet. Diese soll Potenziale und Kompetenzen sichtbar machen, KMU unterstützen, den Zugang zu Fördermitteln erleichtern, den Wissens- und Technologietransfer unterstützen und die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. Eine erste Fachtagung wurde in 2014 organisiert, um das Thema den Unternehmen nahe zu bringen.

Ein zweiter Projektwettbewerb Industrie 4.0 wurde ausgeschrieben. Acht Beiträge sind eingegangen, drei wurden ausgewählt, sich zu bewerben. Es geht um die intelligente Vernetzung von Fertigungssystemen, die Sicherung gegen Ausfälle und unbeabsichtigte Eingriffe, den Schutz der Belegschaft und die Sicherung guter Arbeit.

Um Industrie 4.0 anschaulich zu machen, könnte nach den Überlegungen des Ministeriums eine Modell- und Lernfabrik sinnvoll sein.

Voraussetzung für die Industrie 4.0 ist – und dies wurde in den Beiträgen des Abends sehr deutlich- eine geeignete Breitbandinfrastruktur. 60 Mio. Euro stehen hierfür aus dem Europäischen Strukturfonds zur Verfügung, zusätzliche Mittel aus den Vergabeerlösen der Digitalen Dividende II. Mit der Förderung des Breitbandausbaus soll in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden.

Beim Innovationszentrum Niedersachsen wird eine Geschäftsstelle für ein niedersächsisches Netzwerk Industrie 4.0 eingerichtet. Diese soll Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung landesweit und mit Aktivitäten auf Bundesebene vernetzen.

Fotos: Yorck Maecke

 

Niedersachsen bietet angehenden Nachwuchskräften Plattform

Über Praktikantenstammtisch in Verbindung bleiben Ein Praktikum in Berlins politischer Mitte, ob…

Über Praktikantenstammtisch in Verbindung bleiben

Ein Praktikum in Berlins politischer Mitte, ob nun bei einem Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder in einer der Landesvertretungen, ist bei zahlreichen jungen Menschen mittlerweile ein Baustein in ihrem Studium oder bereits vor Aufnahme einer Ausbildung ein Schritt in der beruflichen Orientierung. Ein Blick hinter die Kulissen des politischen Betriebes von Bundestag und Bundesrat oder ein Aufenthalt in einer Landesvertretung, der unmittelbare Umgang mit den Themen, die abends schon Gegenstand der Berichterstattung in der Tagesschau sein können- das fasziniert und die Praktikantinnen und Praktikanten erleben eine spannende Zeit, die sie in unterschiedlicher Weise gestalten und die sie an unterschiedlichen Aufgabenstellungen im regulären Arbeitsbetrieb teilhaben lässt.

Da liegt es auf der Hand, einmal die anderen zu fragen, was sie in ihrem Praktikum so machen, welche Erkenntnisse sie mitnehmen und wo sie Potenziale für Veränderungen sehen, sagten sich Mortimer Krupke und David Schmalstieg, die aktuell ein Praktikum in der niedersächsischen Landesvertretung ableisten. Schnell war die Idee zu einem Praktikantenstammtisch in den Ministergärten geboren, als die beiden von einem bereits seit langem bestehenden Stammtisch der Praktikanten des Bundestages erfuhren. Warum nicht auch einen „föderalen“ Stammtisch auf den Weg bringen?

Bei Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke traf die Idee sofort auf Begeisterung und gerne begrüßte er dieser Tage die Praktikantinnen und Praktikanten in der niedersächsischen Vertretung, die sich derzeit in den anderen Ländervertretungen aufhalten zu Kaffee und Kuchen- und einem anregenden Gedankenaustausch.

Für rund zwei Stunden unterhielten sich die angehenden Nachwuchskräfte in entspannter Atmosphäre über ihre neu gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen ihrer Praktika und tauschten Ideen für einen regelmäßigen Stammtisch aus. Zudem wurde ein großes Interesse deutlich, auch für die Zukunft in Verbindung zu bleiben. Vernetzung ist in Berlin eben ein ganz großes Thema.

Gesetzlicher Mindestlohn ist beschlossene Sache

Olaf Lies: niedersächsische Landesregierung stimmt dem Gesetz aus voller Überzeugung zu Der…

Olaf Lies: niedersächsische Landesregierung stimmt dem Gesetz aus voller Überzeugung zu

Der Bundesrat hat jetzt grünes Licht für das Tarifautonomiestärkungsgesetz gegeben. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz führt einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde. Für bestimmte Gruppen wie etwa die Zeitungszusteller gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.
Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies machte in seiner Rede deutlich, dass sich die aktuelle niedersächsische Landesregierung immer wieder für einen gesetzlichen Mindestlohn eingesetzt habe, insbesondere auch in Umsetzung ihres Leitbildes „Gute Arbeit“.

Lies in diesem Zusammenhang: „Wir freuen uns umso mehr, dass es mit dem vorliegenden Tarifautonomiestärkungsgesetz, auf dessen weitere von uns ebenfalls mitgetragene Inhalte –insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen- ich hier nicht dezidiert eingehen will, nun tatsächlich zu diesem Ergebnis gekommen ist. Zu einem Ergebnis, das sich nach einer repräsentativen Umfrage in der letzten Woche nicht weniger als 88% der deutschen Bevölkerung so gewünscht haben.“ Die niedersächsische Landesregierung stimme dem Gesetz nicht nur deshalb, sondern aus voller Überzeugung zu.

Download: Die Rede zum Nachlesen.

TTIP – Länder fordern Transparenz in Verhandlungen

Recht der Staaten zur Gesetzgebung unverhandelbar Wer hat die Macht im Staate?…

Recht der Staaten zur Gesetzgebung unverhandelbar

Wer hat die Macht im Staate? Das Volk, also die Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch demokratisch gewählte Parlamente, wie es unser Grundgesetz vorgibt? Oder aber Unternehmen und die Eigentümer von Finanzanlagen? Was in der Theorie unstrittig ist, wird durch Fakten in Frage gestellt: Hedgefonds klagen gegen Schuldenschnitte, Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg. Müssen Parlamente künftig, wenn sie Gesetze erlassen, gleich auch milliardenschwere Rückstellungen einplanen? Wird Regieren im öffentlichen Interesse zum unkalkulierbaren Haushaltsrisiko? Haben Unternehmen Anspruch auf die Garantie eines unveränderlichen Regelungsumfeldes?

Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg vertreten hier unmissverständlich: „dass das Recht (der Staaten) zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse … als grundlegendes Prinzip unverhandelbar ist und geschützt werden muss. Es darf durch Regelungen zum Investitionsschutz weder direkt noch indirekt beeinträchtigt werden.“

Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission verhandelt derzeit über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Dieses Abkommen soll auch Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren (ISDS) enthalten. Solche Bestimmungen wurden erfunden, um ausländische Unternehmen vor willkürlicher Behandlung zu schützen und ihnen zu ermöglichen, vor einem überstaatlichen Schiedsgericht gegen ihr Gastland zu klagen. Inzwischen häufen sich Hinweise, dass diese Klagemöglichkeiten zum Teil genutzt werden, die Gastländer abzukassieren – auch bei Gesetzen, die rechtstaatlichen Ansprüchen genügen. Zudem sind die Schiedsgerichtsverfahren intransparent, die Schiedssprüche schaffen ein inkonsistentes Parallelrecht. Die Europäische Kommission teilt die Kritik an den üblichen Investitionsschutzbestimmungen, will es besser machen. Sie hat deshalb ein Konzept überarbeiteter Bestimmunen im Internet zur Diskussion gestellt, dass diese Schwächen ausbügeln soll.

Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg antworten mit ihrer Entschließung auf diesen Beitrag der Kommission, gehen aber einen Schritt weiter: Sie halten „spezielle Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der EU und den USA für verzichtbar und mit hohen Risiken verbunden.“ Zumal es sich bei beiden Vertragsparteien um Rechtstaaten handelt, die Investoren einen hinreichenden Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten. Die Vereinbarung von Sonderrechten für ausländische Investoren zwischen der EU und den USA ist überflüssig, Investoren sind grundsätzlich auf den Rechtsweg vor nationalen staatlichen Gerichten zu verweisen.

Zudem setzen sich die Länder dafür ein, dass die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der US-Regierung mit größtmöglicher Transparenz verlaufen. Sie fordern, dass eine so umfassende und tiefgreifende Erweiterung der internationalen vertraglichen Bindung der Europäischen Union nur nach ausführlicher öffentlicher Diskussion beschlossen werden dürfe. Es sei daher bedauerlich, dass der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, das Verhandlungsmandat nicht öffentlich zu machen.
Zudem bekräftigt der Bundesrat seine in gleicher Sache gefasste Entschließung vom 7. Juni 2013 – BR-Drucksache 464/13. Mit dieser hatte er die Bundesregierung aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das hohe Rechtsschutzniveau in Europa berücksichtigt wird.

Aufsichtsrat soll über Vergütungsstruktur entscheiden

Länder wollen Boni begrenzen Man könnte an dieser Stelle diskutieren, ob die…

Länder wollen Boni begrenzen

Man könnte an dieser Stelle diskutieren, ob die jährlich 10 Millionen Euro, die ein Bastian Schweinsteiger für das Über-den-Rasen-laufen bekommt, angemessen sind, im Verhältnis zu dem, was Otto Normalverbraucher so am Monatsende nach Hause trägt. Es wurde aus prominentem Munde auch schon mal in Zweifel gezogen, dass die Bundeskanzlerin angemessen verdient. „Angemessen“ im Vergleich zu anderen in ähnlicher Position und zur Verantwortung, die sie trägt. Am liebsten aber problematisieren wir Managergehälter, vorzugsweise die „Bänker-Boni“ unter verbaler Abwertung der „Nieten in Nadelstreifen“. Es widerspricht unserem Gerechtigkeitsempfinden, wenn das Verhältnis zwischen Leistung und Entlohnung nicht mehr nachvollziehbar ist, die eine Arbeitsstunde 5000 Euro wert sein soll, die andere nicht einmal 8,50 Euro. Was ist der gerechte Lohn, was die angemessene Manager-Vergütung? Und lässt sich, was „angemessen“ ist, durch eine Marge, einen Abstand zwischen unten und oben, eingrenzen?

Der Europäischen Kommission kommt das Verdienst zu, diese Fragen mit einem konkreten Regulierungsvorschlag anzugehen. Der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinien 2007/36/EG und 2013/34/EU ist Teil der Umsetzung des Corporate-Governance-Aktionsplan und befasst sich – unter anderem – mit der Vergütungsstruktur in Unternehmen. Diese soll, zwecks größerer Transparenz, in einem „Vergütungsbericht“ offen gelegt werden, der Aufschluss gibt über den Anteil der variablen Bestandteile (Boni) an den Vergütungen und über das Verhältnis zwischen Vorstandsgehältern und denen der nicht leitenden Beschäftigten. Die Kommission denkt bei dieser Offenlegung allerdings in erster Linie an die wirtschaftlichen Interessen der Aktionäre, denen sie deshalb auch das Recht übertragen will, in der Vollversammlung über die Vergütungsstruktur zu entscheiden.

Der Bundesrat denkt hier weiter als die Europäische Kommission, hat auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die gesamtbetriebliche Akzeptanz im Blick. Er ist deshalb der Ansicht, dass nicht die Hauptversammlung, in der möglicherweise kurzfristig ausgerichtete Gewinninteressen vorherrschen, über die Vergütungsstruktur entscheiden soll, sondern der Aufsichtsrat. Denn im Aufsichtsrat sitzen Arbeitnehmervertreter, die auch die gesamtbetriebliche Akzeptanz der Vergütungsstruktur im Blick haben.

Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass es nicht reicht, das Verhältnis zwischen Vorstandsgehältern und Beschäftigtenlöhnen offenzulegen, sondern dass hier eine „strikt einzuhaltende Höchstgrenze“ festzulegen ist, die für eine „feste Anbindung“ zwischen unten und oben sorgt. Und schließlich ist der Bundesrat auch noch der Ansicht, dass der Anteil der variablen Bestandteile („Boni“) an der Vergütung begrenzt werden sollte, um nicht eine zu risikofreudige Geschäftsführung zu fördern.

Länder setzen Forderungen im nationalen Steuerrecht durch

Umsatzsteuersatz für Hörbücher wird ermäßigt Mag der Name des Gesetzes zur Anpassung…

Umsatzsteuersatz für Hörbücher wird ermäßigt

Mag der Name des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU durch Urlaube im jüngsten Mitgliedstaat der Europäischen Union den Eindruck von etwas Bekanntem erwecken, so liegt der Schwerpunkt des Gesetzgebungsverfahrens doch neben den notwendigen Anpassungen aufgrund des Beitritts Kroatiens zur EU auf nationalen steuerlichen Regelungen. Der Bundesrat hatte in seinem Juni-Plenum der Bundesregierung wichtige Hinweise auf Steuerschlupflöcher und Unwuchten in den Steuergesetzen gegeben, die der Bundestag in seinen Beratungen in der Form würdigte, dass er einen Großteil der Anliegen der Länder in Gesetzesform goss.

Erfreulicherweise behandelte der Bundesrat daher vergangenen Freitag ein Gesetz, in dem ihm viele Teile äußerst bekannt waren. Er hatte daher kein Problem, dem Gesetz die erforderliche Zustimmung zu geben.

Ein Erfolg für Niedersachsen ist die Klarstellung zum Geltungsbereich der Ertragsteuern vor den Küsten. Damit ist die Besteuerung der Errichtung und des Betriebes der Offshore-Windkraftanlagen im Wattenmeer nunmehr rechtssicher festgeschrieben.

Darüber hinaus erfolgen im Bereich der Einkommensteuer Anpassungen im Reisekostenrecht und eine Gleichstellung bei der Steuerfreistellung von Dienstunfall- und Aufwandsentschädigungen. Die unsägliche Praxis, mit Lebensversicherungen erkrankter Menschen zu spekulieren, wird wenigstens steuerlich beendet, indem die Steuerfreiheit auf die Auszahlungen auf arbeits- oder familienrechtliche Konstellationen beschränkt wird. Auf Drängen der Länder wurde zudem ein Gestaltungsmodell abgeschafft, bei dem ins Ausland verzogene Steuerpflichtige durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und die „optimale“ Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung der sogenannten Stillen Reserven, d.h. der durch steuerliche Abschreibungen entstandenen Vermögensreserven, verhindern wollten. Der Bundesrat sichert damit Steuereinnahmen in Milliardenhöhe für den Bund, die Länder und die Kommunen. Ebenfalls wird künftig die Veräußerung eines Dividendenanspruchs keine steuerliche Sperrwirkung mehr auslösen und das Dividendenstripping damit steuersicher.

Bei der Umsatzsteuer wird ein Befreiungstatbestand für die aktive Arbeitsmarktförderung geschaffen. Der Umsatzsteuersatz für Hörbücher wird ermäßigt, um den neuen Wegen der Aufnahme von Kulturgütern nachzukommen. Bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehleistungen erfolgt künftig die Besteuerung am Ort der Nutzung, z.B. des Downloads. Um dem globalen Markt dabei gerecht zu werden, müssen Anbieter derartiger Leistungen ihre Erklärungen nur bei einer Behörde innerhalb ihres Landes abgeben. Dieses Modell nennt sich „Mini-one-stop-shop“. Unternehmen können damit nicht durch die Wahl des Geschäftssitzes ihre Umsatzsteuerlast „optimieren“. Durch die „Besteuerung beim Klick!“ werden Mehreinnahmen in der Bundesrepublik in Höhe von 400 bis 500 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abzuführen hat, wird auf weitere Fallkonstellationen erweitert. So hat bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablets und Spielekonsolen, Edelmetallen und bei nachhaltig Bauleistungen erbringenden Bauträgern der Kunde die Umsatzsteuer zu entrichten.

So zufrieden der Bundesrat mit den bisherigen Erfolgen ist; es bleibt noch ein Weg zu gehen. Der Bundesrat forderte daher in einer begleitenden Entschließung die Aufnahme weiterer Anliegen im angekündigten Jahressteuergesetz 2015 und steuerpolitische Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung.

TTIP – mehr Demokratie und Transparenz bei Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren

Gemeinschaftsveranstaltung der Landesvertretungen Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg „Europa und die USA sollten…

Gemeinschaftsveranstaltung der Landesvertretungen Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg

„Europa und die USA sollten gemeinsam die Regeln im weltweiten Handel definieren, das ist besser, als wenn andere das tun“, so Staatssekretär Michael Rüter, Niedersachsens Bevollmächtigter beim Bund, am 3. Juli in Berlin. Und weiter: Dazu gehört, dass Unternehmen sich den Gesetzen anzupassen haben, nicht umgekehrt. In Demokratien geht es zuerst um den Menschen, danach erst um das Kapital.“

Die Landesvertretungen Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg hatten gemeinsam eingeladen, ein Thema zu vertiefen, das im Internet und bei einigen Nichtregierungsorganisationen auf erhebliche Ablehnung stößt: Im Rahmen des TTIP – des geplanten Investitions- und Handelsabkommens zwischen der EU und den USA – soll auch über Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren geredet werden. Diese Bestimmungen sollen Unternehmen, die im Ausland investieren, besondere rechtstaatliche Grundrechte garantieren und ihnen eine Klagemöglichkeit gegen ihren Gaststaat vor einem Schiedsgericht öffnen. Kritiker befürchten, dass damit privat organisierten Schiedsgerichten die Macht gegeben wird, Entscheidungen demokratisch gewählter Parlamente auszuhebeln. Die gemeinsame Veranstaltung der drei Landesvertretungen sollte daher „zur Versachlichung der Diskussion beitragen, den Bundesländern eine Entscheidungshilfe bieten“, wie Volker Ratzmann, Dienststellenleiter der Landesvertretung Baden-Württemberg, umschrieb.

Dr. Patricia Nacimiento, Partnerin der Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP und als Anwältin und Richterin in zahlreichen Schiedsverfahren erfahrene Praktikerin, erläuterte den Ablauf von Schiedsverfahren, betonte, dass diese dem Rechtsstaatprinzip folgen, fand sie normal und unproblematisch. Eine lehrreiche Einführung ins Thema, die sich allerdings zu den politischen Knackpunkten (mangelnde Rechtskonsistenz, Aushebelung demokratischer Entscheidungen, Ungleichbehandlung) ausschwieg. Auf entschiedenen Widerspruch der Podiumsteilnehmer stieß ihre Behauptung, dass nationale Gerichte nicht in der Lage wären, Verhandlungen in ausländischen Sprachen und unter Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen zu führen.

Den Hinweis auf die Problematik der Sache holte Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung gründlich und pointiert nach: „Modernes Raubrittertum“ sei das, wenn Unternehmen Staaten wegen im Gemeinwohlinteresse getroffener Regeln verklagen, um Geld „abzuzocken“. Maier wusste von einer wachsenden Klagelawine, immensen Entschädigungsforderungen, vielen konkreten Fällen offensichtlichen Missbrauchs: Der in Deutschland bekannteste Fall ist sicherlich die Klage Vattenfalls gegen die Energiewende. Maiers Fazit: da er weder in der EU noch in den USA rechtsstaatliche Defizite entdecken könne, seien zusätzliche Klagerechte und Rechtswege für ausländische Unternehmen nicht nur „nicht notwendig“, wie Bundesminister Gabriel erklärt hatte, sondern sogar schädlich.

Prof. Dr. Steffen Hindelang von der Freien Universität Berlin stellte klar: dass sich die Europäische Union überstaatlichen Schiedsgerichten unterwerfen will, sei keine Selbstverständlichkeit. Zur Sicherung eigener Interessen im Ausland sei aber ein Rechtsweg besser als die klassische Kanonenbootpolitik. Das Völkerrecht sei, im Vergleich zu nationalem Recht, wie ein grobschlächtiger Metzger im Vergleich zu einem Herzchirurgen. Es provoziere auch Fehler. Professor Hindelang empfahl, einen „Goldstandard“ verbesserter Investitionsschutzklauseln auszuhandeln, der Missbrauch weitgehend ausschließt. Darin solle vorgesehen werden, dass spezielle überstaatliche Schiedsgerichtsverfahren erst dann zum Zuge kommen dürfen, wenn der nationale Rechtsweg gegangen, die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind und zu offensichtlichen Fehlentscheidungen geführt haben.

Staatsrat Wolfgang Schmidt, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, erinnerte daran, dass Hamburg vom internationalen Handel lebt und deshalb an einem Handelsabkommen interessiert ist. Wie realistisch es ist, dies ohne Investitionsschutzbestimmungen zu bekommen, ließ er dahingestellt. Er empfahl: der Bundesrat solle bei der Abwägung seiner Möglichkeiten berücksichtigen, wie sich die vielen anderen – auch demokratisch gewählten – Parlamente in den USA und in der EU entscheiden. Deshalb solle man jetzt „die Chance nutzen, mehr Demokratie und Transparenz bei Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren zu erreichen“.

MP Stephan Weil stellt niedersächsische Breitbandstrategie vor

Zugang zum Internet bedeutet Lebensqualität Die durch das Internet ausgelöste Entwicklung kommt…

Zugang zum Internet bedeutet Lebensqualität

Die durch das Internet ausgelöste Entwicklung kommt nach Auffassung des niedersächsischen Ministerpräsidenten einer Kulturrevolution gleich. „Vor allem junge Menschen werden ihre Lebensqualität auch danach bemessen, wie ihr Zugang zum Internet beschaffen ist“, sagte Stephan Weil in einer Veranstaltung der Landesvertretung Niedersachsen zum Breitbandausbau. Je leistungsfähiger dieser Netzanschluss sei, desto attraktiver für die junge Generation. Das stelle aber besonders die dünner besiedelten ländlichen Regionen vor große Probleme, in denen sich ein Ausbau der Netze wirtschaftlich nicht zu lohnen scheine. Nach Ansicht des niedersächsischen Ministerpräsidenten besteht aber gerade darin die große Herausforderung für das Land, hier tätig zu werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

„Zwei Drittel der niedersächsischen Bevölkerung sind gut angebunden“, betonte Weil. Sie hätten vergleichsweise schnelle Internet-Anschlüsse und könnten darüber entsprechend kommunizieren und Daten empfangen und senden. Immerhin ein Drittel aber sei schlecht versorgt, mithin Millionen von Menschen in großen Teilen Landes. Der Markt sei offenkundig nicht in der Lage, diese Versorgungslücken in absehbarer Zeit zu schließen. Die Landesregierung hat deshalb eine eigene Breitbandstrategie entwickelt, deren Grundzüge Weil in seinem Vortrag in der Landesvertretung kurz darstellte.

Danach sollen bis zum Jahr 2020 alle Haushalte in Niedersachsen mit einem wenigstens 30 MBit/s-schnellen Internetanschluss versorgt sein. Dazu will das Land vor allem EU-Mittel einsetzen. Die Bundesregierung habe sogar eine Mindestversorgung von 50 MBit/s als Ziel angegeben, was Weil als „ambitioniert“ bezeichnete. Ohne ein stärkeres finanzielles Engagement sei das aber nicht zu erreichen. Weil erinnerte in diesem Zusammenhang an die ursprüngliche Verabredung zwischen dem Bund und den Ländern, die so genannte „digitale Dividende“, die sich aus der Versteigerung weiterer Funkfrequenzen ergebe, hälftig zwischen Bund und den Ländern aufzuteilen. Während der aktuellen Ministerpräsidentenkonferenz sei dies aber mit einem Fragezeichen versehen worden. Offenbar wolle der Bund eine andere, für ihn günstigere Aufteilung.

Dass es beim Ausbau der Breitbandverkabelung im ländlichen Raum in besonderer Weise auf lokale und regionale Akteure ankommt, machte im Anschluss an den Weil-Vortrag der Umweltdezernent des Landkreises Wolfenbüttel, Claus-Jürgen Schillmann, deutlich. In Wolfenbüttel trat der Landkreis selbst als Bauherr auf, brachte alle beteiligten Gemeinden zusammen, investierte 13,5 Millionen Euro und baute ein 285 km langes Glasfasernetz, an das alle 97 Ortsteile angeschlossen wurden. Dank günstiger Finanzierungsmöglichkeiten und der starken Nachfrage der einzelnen Haushalte konnte Schillmann als Fazit festhalten: „Es rechnet sich!“ Das hatte die Deutsche Telekom seinerzeit ganz anders gesehen und auf eine Beteiligung an dem Projekt verzichtet. Dafür sprang mit dem Unternehmen htp aus Hannover ein anderer Anbieter ein, der aufgrund seiner guten Ortskenntnisse offenbar anders kalkulieren konnte.

Gute Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten seien eine wesentliche Voraussetzung für Breitbandprojekte wie in Wolfenbüttel, wurde in der anschließenden Podiumsdiskussion betont. Eine andere Voraussetzung sei die Einbindung aller Beteiligten in die Planung und Durchführung, berichteten unter anderem der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, Dr. Stephan Albers, Peer Beyersdorff vom Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen und htp-Geschäftsführer Karsten Schmidt. Telekom-Vertreter Jürgen Schneider sah sich – aus seiner Sicht zu Unrecht – ein wenig ins Abseits gedrängt. Denn auch sein Unternehmen habe ein großes Interesse daran, die Breitbandverkabelung voran zu bringen, auch im ländlichen Raum. „Aber es muss sich auch betriebswirtschaftlich rechnen“, betonte Schneider.

Dem hielt wiederum der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, den Anspruch der Bevölkerung auf annähernd gleiche Lebens- und Teilhabemöglichkeiten entgegen. Dazu bedürfe es aber einer Kraftanstrengung, die vom Land allein nicht bewältigt werden könne. „Da ist auch der Bund gefordert“, sagte Rüter.

Fotos: Andreas Schoelzel

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt auf Tierschutzkennzeichnungen

Horst Schörshusen beim Parlamentarischen Abend der Schweinehalter Letztlich blieben die entscheidenden Fragen…


Horst Schörshusen beim Parlamentarischen Abend der Schweinehalter

Letztlich blieben die entscheidenden Fragen unbeantwortet. Immerhin: um das Dilemma, in dem die Schweinehaltung steckt, hat niemand herumgeredet, am 16. Juni, beim Parlamentarischen Abend der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V, kurz ISN: Horst Schörshusen, Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, zeigte sich verständnisvoll und verständigungsbereit; Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vollführte einen wahren Hochseilakt der Diplomatie – zwischen Zuspruch einerseits und dem Nachdruck auf gesellschaftliche Belange andererseits.

Tatsächlich steht die Schweinehaltung derzeit von allen Seiten unter Druck: Gesellschaft und Medien messen die Nutztierhaltung an Vorstellungen, die nichts mit einer betriebswirtschaftlich darstellbaren Realität zu tun haben. Die Politik muss die Wahrheiten, die in der medialen Aufbereitung des Themas stecken, aufgreifen, und verschärft die Auflagen im Umwelt- und Tierschutz. Die Afrikanische Schweinepest rückt bedenklich näher. Die Exporte nach Russland sind gestoppt, die Preise für Schlachtschweine brechen ein, und der Handel gießt noch Öl ins Feuer, indem er Fleisch zu Dumpingpreisen als Lockangebot einsetzt. Wie soll der Verbraucher bei solchen Preisen ein Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln entwickeln, für die Arbeit, die darin steckt, für die Achtsamkeit, die wir von den Landwirten im Umgang mit Tier und Natur, unseren Lebensgrundlagen, einfordern?

ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes brachte das Dilemma auf den Punkt: die Landwirtschaft der Schweiz, die immer wieder als Vorbild hingestellt wird, kostet den Schweizer Steuerzahler fünfmal mehr an Subventionen und den Verbraucher monatlich 300 Euro höhere Ausgaben für Lebensmittel. Ob wir Deutschen, die wir schon über – bloß jährlich – 50 Euro höhere Stromkosten für die Energiewende stöhnen, bereit sind, auch noch solche Kosten einer Agrarwende zu schultern?

Die Schweinehaltung müsse die gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tierschutz, mehr Umweltschutz ernst nehmen, stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt klar. Dazu gehöre, sich vom systematischen Kupieren der Ringelschwänze zu verabschieden. Nach seinen Worten müssen andere Wege entwickelt werden, die Schwanzbeißerei zu verhindern. Schmidt will hierzu – und zu anderen Haltungsfragen – bis zum Sommer ein Eckpunktepapier vorlegen. Nötig sei auch, den Antibiotikaeinsatz in der Schweinemast zu reduzieren, „Schritt für Schritt, auf einem handhabbaren Weg“. Schmidt setzt auf Tierschutzkennzeichnungen wie das Label des Tierschutzvereins oder die „Initiative Tierwohl“ des Handels.

Auch zur Novellierung der Düngeverordnung bezog Schmidt klare Position: um eine Verlängerung der Sperrzeiten komme man nicht herum, das Trinkwasser müsse sauber bleiben. Die Landwirte dürfen der gesellschaftlichen Kritik nicht mit der Vorstellung entgegentreten, den Status quo schützen zu wollen. Aber, das stellte Schmidt auch klar: Ohne ein „stärkeres Bewusstsein der Verbraucher für den Wert“ unserer Lebensmittel werden die Forderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft nicht umsetzbar sein. Sind wir bereit zu zahlen?

Bundesrat berät Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz und EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen

Länder wollen Änderungen an Regierungsentwürfen Nachdem die Bundesregierung ihre Pläne für eine…

Länder wollen Änderungen an Regierungsentwürfen

Nachdem die Bundesregierung ihre Pläne für eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt hat, hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag intensiv mit dem Vorhaben der Bundesregierung befasst und in einem wahren Abstimmungsmarathon eine Stellungnahme beschlossen.

Ziel der Reform des EEG, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will, ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs zu erhöhen. Zugleich soll der Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzt werden.

Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Dazu wird ein gesetzlicher Ausbaupfad für die einzelnen Technologien verankert. Um die Ausbauziele zu erreichen, werden neue Instrumente der Mengensteuerung eingeführt.

Der weitere Ausbau soll sich stärker auf die kostengünstigen Technologien konzentrieren. Gleichzeitig soll die Kosteneffizienz durch den Abbau von Überförderungen, die Streichung von Boni und eine an dem tatsächlichen Zubau ausgerichtete Degression der Fördersätze verbessert werden.

Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die Erneuerbaren Energien über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die Umstellung der finanziellen Förderung auf andere Bereiche erfolgt durch ein anschließendes Gesetzgebungsverfahren. Indem die Direktvermarktung grundsätzlich verpflichtend wird, soll die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt vorangetrieben werden.

Schließlich sollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet wird. Dazu wird eine Regelung für eigenerzeugten, selbstverbrauchten Strom eingeführt. Die Besondere Ausgleichsregelung soll anhand objektiver, transparenter und europarechtskonformer Kriterien überarbeitet werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte im Vorfeld geäußerte Anregungen und Kritik der Länder zum Teil berücksichtigt. Insbesondere wurde aufgenommen, dass der Ausbaupfad für die Windenergie onshore von einer jährlichen Netto-Zubaumenge ausgeht. Das für diese Technologieart vorgesehene Referenzertragsmodell wurde weiterentwickelt und die zunächst vorgesehene übermäßige Vergütungsanpassung bei mittleren Referenzstandorten abgemildert. Die im Bereich Windenergie offshore vorgesehenen Kürzungen wurden halbiert. Die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen wird – entgegen der ursprünglichen Absicht im Vorgängerentwurf – weiterhin gewährt. Die Regelungen für eigenerzeugten, selbstverbrauchten Strom wurden dahingehend fortgeschrieben, dass Bestandsanlagen auch weiterhin vollumfänglich von der EEG-Umlagepflicht freigestellt bleiben und damit Bestandsschutz gewährt wird.

Die wichtigsten Forderungen, die auf eine Änderung des Regierungsentwurfs zielen und vom Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

– Gegen das geplante Ausschreibungsmodell werden grundsätzliche Bedenken formuliert und es wird gefordert, dass mindestens eine gründliche Auswertung von Pilotausschreibungen stattfinden müsse. Wichtiges Ziel ist der Erhalt der Vielfalt der Anlagenbetreiber, also insbesondere auch von Bürgerwindparkprojekten. Um all dies zu gewährleisten ist gegebenenfalls auch eine erneute Novellierung des EEG vorzusehen.

– Die vorgesehene Übergangsregelung für genehmigungsbedürftige Anlagen (Genehmigung bis zum 23. Januar 2014, In-Betriebnahme bis zum 31. Dezember 2014) wird als zu kurz bemessen bewertet. Insbesondere Projekte zur Errichtung von Windanlagen werden langfristig geplant und benötigen häufig mindestens ein Jahr in der Realisierungsphase, was dazu führen wird, dass viele bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindliche Projekte vermutlich nicht weiter verfolgt werden. Unternehmen haben ihre Planungen im Vertrauen auf eine Novelle des EEG zum 01. Januar 2015 ausgerichtet. Die vorgesehene Einschränkung führt daher gerade zu einer erheblichen Verletzung des beabsichtigten Vertrauensschutzes. Es ist deshalb sachgerecht, bei der vorgesehenen Stichtagsregelung auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen.

– Die Einbeziehung von eigenerzeugtem und selbstverbrauchtem Strom bei Neuanlagen in das Umlagesystem wird grundsätzlich begrüßt. Damit wird ein Beitrag zur Entlastung der Stromverbraucher gesetzt. Abgelehnt wird allerdings die Höhe der Belastung (50 % der EEG-Umlage, d.h. derzeit 3,1 Ct/kWh) bei eigenerzeugtem Strom aus EE-Anlagen. Hier wird eine Absenkung der Höhe der Umlage-Beteiligung für erforderlich gehalten. Anderenfalls könnten gerade Investitionen von privaten Anlagenbetreibern, Handwerk und Gewerbe in Eigenverbrauchseinrichtungen unwirtschaftlich werden.

Zwei Anträge Niedersachsens zur Verbesserung des Stromnetzausbaus und zur Erleichterung von Erdverkabelung fanden im Bundesrat keine Mehrheit

Das Gesetzgebungsverfahren geht nun mit einer für den 2. Juni 2014 angesetzten Sachverständigenanhörung im Bundestag weiter. Die zweite und dritte Lesung des Bundestages sind für den 26. Juni 2014 vorgesehen.
Darüber hinaus werden die bisherigen Ausnahmeregelungen des EEG 2012 für die stromintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie im Entwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen fortgeschrieben. Dabei werden die Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt, insbesondere die neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Diese Leitlinien regeln unter anderem, wie Ausnahmen von der Beteiligung an den Förderkosten im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht gestaltet werden dürfen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Branchen, die auch von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Außerdem sind Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt, wenn der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten einen Mindestanteil von 16 Prozent bei Unternehmen aus einer Branche der Liste 1 und mindestens 20 Prozent bei Unternehmen aus einer Branche der Liste 2 beträgt.

Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Diese Belastung wird jedoch auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten des jeweiligen Unternehmens begrenzt.

Ungeachtet dessen zahlen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinausgehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent, um einen Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherzustellen.

Dieses neue System der besonderen Ausgleichsregelung wird grundsätzlich ab dem Antragsjahr 2014 für die Begrenzung in 2015 eingeführt. Unternehmen, die nach dem neuen EEG stärker belastet werden, erhalten bis zum Jahr 2019 Zeit, um sich auf den Anstieg der Belastung einzustellen. Zu diesem Zweck darf sich die von einem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln.

Unternehmen, die für das Kalenderjahr 2014 in der besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen mindestens 20 Prozent der EEG-Umlage.

Zur Besonderen Ausgleichsregelung hat der Bundesrat ebenfalls Stellung genommen und hier überwiegend sehr fachliche und technische Änderungsvorschläge beschlossen.

Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern

Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch gesetzliche Zahlungsfristen In ihrer jüngsten Plenarsitzung…

Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch gesetzliche Zahlungsfristen

In ihrer jüngsten Plenarsitzung hatten die Länder einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu beraten. Zwischen Unternehmern ist vorgesehen, dass Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen grundsätzlich die Ausnahme sein sollen. Eine längere Zahlungsfrist als 60 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung darf nur vereinbart werden, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Die Abnahmefrist erstellter Werke soll regelmäßig höchstens 30 Tage betragen. Abnahme- und Zahlungsfrist sollen nicht kumulieren. Bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern ist vorgesehen, dass eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nur zulässig ist, wenn die Vereinbarung aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist. Eine Frist von mehr als 60 Tagen ist hierbei generell unzulässig. Jede vertragliche Vereinbarung über Zahlungs- oder Abnahmefristen von mehr als 30 Tagen unterliegt einer rechtlichen Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

Werden die Zahlungsfristen überschritten, sieht der Gesetzentwurf neben den gesetzlichen Verzugszinsen die Zahlung eines Pauschalbetrages von 40 Euro vor. Der Ausschluss von Verzugszinsen soll künftig unzulässig sein. Der gesetzliche Verzugszins wird um einen Prozentpunkt auf 9% angehoben.

Der Bundesrat bittet in der am vergangenen Freitag mit niedersächsischer Unterstützung beschlossenen Stellungnahme um Prüfung branchenspezifischer Ausnahmen. Diese sollen ermöglichen, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben, wenn sie eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vorsehen. Die bisher von der Bundesregierung vorgesehene Unwirksamkeits-Regelung – die über das nach EU-Recht erforderliche Maß hinausgehe – würde für einzelne Branchen, wie zum Beispiel die deutsche Automobilindustrie, einen Nachteil im europäischen Wettbewerb bedeuten, heißt es zur Begründung.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr lag bereits in der 17. Legislaturperiode zur Beratung vor, war aber der Diskontinuität unterlegen. Die erneute Einbringung durch die Bundesregierung entspricht im Wesentlichen der ersten Vorlage und bezweckt insbesondere die Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen von „Gläubigerkrediten“, die durch lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug entstehen können.

Von den Regelungen sind Geschäfte mit Verbrauchern generell nicht erfasst.