Niedersächsische Initiative zu atomaren Entsorgungskosten vorgestellt
Stefan Wenzel: Kosten so genau wie möglich kalkulieren
Als TOP 111 des Bundesratsplenums am vergangenen Freitag wurde eine Entschließung der niedersächsischen Landesregierung zum Thema atomare Entsorgungskosten behandelt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich die Brennelementesteuer für rechtswidrig erklärt. Durch diese von Anfang 2011 bis Ende 2016 zu entrichtende Steuer sahen sich die Konzerne im Nachteil gegenüber anderen Stromerzeugern. Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Im Gegenzug wurde 2010 die Laufzeit der Kraftwerke verlängert. Die Bundesregierung hielt auch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 an der Steuer fest, als der beschleunigte Atomausstieg bis 2022 besiegelt wurde. Gegen die Zahlung wehren sich Eon, RWE und EnBW seit Jahren vor den zuständigen Finanzgerichten. Nun bekamen sie Recht und damit Anspruch auf 6,2 Milliarden Euro plus Zinsen aus dem Bundeshaushalt.
Das Aufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer sollte vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Haushaltskonsolidierung insbesondere auch zur Bewältigung der atomaren Altlasten eingesetzt werden. Mit der Finanzierung von Altlasten aus der Atomstromproduktion sind riesige Aufgaben verbunden. Niedersachsen ist davon insbesondere durch die Asse besonders betroffen.
„Es ist daher erforderlich, dass die Kosten für die Stilllegung und die Sicherung der atomaren Altlasten so genau wie möglich kalkuliert werden und die rechtlichen Möglichkeiten einer verursachergerechten Finanzierung und Heranziehung der Energieversorgungsunternehmen und deren Rechtsnachfolger zur Bewältigung der atomaren Altlasten geprüft werden. Eine gesicherte Finanzierung dieser Altlasten bei gleichzeitiger Schonung des Staatshaushalts ist für uns unabdingbar“, so Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel in seiner Rede vor dem Plenum.
Die Entschließung wird nun in die Ausschüsse überwiesen und wird am 22. September 2017 im Plenum abschließend beraten.