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Bundesratssitzung am 07. Juli 2017

Parteienfinanzierung, Ehe für alle, Kampf gegen Hasskommentare

Eine besonders umfangreiche Tagesordnung bewältigte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause: 112 Vorlagen behandelten die Länder insgesamt – grünes Licht gab es für 63 Gesetze aus dem Deutschen Bundestag und 28 Verordnungen aus dem Bundeskabinett.

Damit kommen kurz vor der Bundestagswahl noch weitreichende Veränderungen. So die Ehe für alle – ein Vorhaben, das ursprünglich auf einen Vorschlag der Länderkammer zurückgeht. Gleiches gilt für den Finanzierungsstopp für verfassungsfeindliche Parteien. Auch hier hatten die Länder den Anstoß gegeben.

Facebook-Gesetz und Reform der Pflegeberufe sind durch

Einige strittige Vorhaben passierten zudem den Bundesrat. Hierzu gehören das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von Hate- Speech und die Reform der Pflegeberufe, aber auch die Anpassung des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft und der Einsatz von Staatstrojanern.

Einheitliche Rente für Ost und West

Viele der Gesetze sind insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger interessant. So die Ost-West-Rentenangleichung, die Förderung der Betriebsrenten, die Abschaffung der extra Gebühren bei Kartenzahlungen, die Ausweitung des Verbraucherschutzes im Reiserecht und die Förderung von Mieterstrom.

Sicherheit immer wieder Thema

Um Sicherheit und Strafverfolgung geht es bei der Erweiterung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sowie den härteren Sanktionen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl und dem Fahrverbot als allgemeiner Nebenstrafe.

Zwei Bundestagsbeschlüsse abgesetzt

Das vom Bundestag beschlossene Kinder-und Jugendhilfestärkungsgesetz sowie das Notvertretungsrecht für Ehegatten setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab.

Die Gesetzgebungsverfahren hierzu könnten am 22. September 2017 abgeschlossen werden.

Länder für mehr Gewaltprävention in Dienstleistungsberufen

In einer Entschließung fordern die Länder ein geschlossenes Engagement bei der Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen.

Kritische Stellungnahmen nach Brüssel

Insgesamt acht Vorlagen aus Brüssel nahmt der Bundesrat Stellung. Kritisch äußerten sie sich insbesondere zu zwei Verordnungsvorschlägen, in denen es um die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sowie einen direkten Auskunftsanspruch der Kommission gegenüber Unternehmen geht.

Viele verkehrsrechtliche Änderungen

Auch die ungewöhnlich hohe Anzahl von 28 Regierungsverordnungen, mit denen sich der Bundesrat befasste, deuten auf das Ende der Wahlperiode. Alle Verordnungen erhielten die Zustimmung der Länder, viele davon müssen aber wegen der zugleich beschlossenen Maßgaben von der Bundesregierung noch einmal angepasst werden.

Die geplanten Maßnahmen gegen Betrug an elektronischen Kassensystemen kritisierten die Länder in einer Entschließung als nicht ausreichend.

Eine eigene Entschließung fasste der Bundesrat zur Erhöhung der Bußgelder für das Behindern von Rettungskräften.

Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Styropor

Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird einfacher und preisgünstiger. Der Bundesrat stimmte am 7. Juli 2017 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann wie geplant einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.
Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) werden nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.

Hintergrund: Im Oktober letzten Jahres waren Styroporplatten, die HBCD enthalten, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Sie durften deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt, sondern nur mit Sondergenehmigung verbrannt werden. Seitdem geriet die Entsorgung erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besaßen. Die wenigen Anlagen mit Genehmigung verlangten sehr hohe Vergütungen. Dies verursachte Engpässe bei der Entsorgung und Probleme für viele Hausbesitzern und Sanierungsfirmen.

Auf Anregung des Bundesrates wurde die Einstufung von HBCD als gefährlicher Sondermüll Ende Dezember 2016 befristet für ein Jahr ausgesetzt, um den akuten Entsorgungsengpass zu lindern (752/16). Inzwischen haben sich die Fachgremien von Bund und Ländern auf rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgungsvorschriften geeinigt. Diese enthalten auch Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung.

Kein Geld vom Staat für verfassungsfeindliche Parteien

Boris Pistorius: Klares Signal für unsere Demokratie und gegen die Verfassungsfeinde

Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig einer Änderung des Grundgesetzes und einem Begleitgesetz zugestimmt, das verfassungswidrige Parteien von staatlicher Finanzierung ausschließt.

Zukünftig können Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Begünstigung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit sowie den Ausschluss von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Begünstigung soll durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017, in der ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 GG abgelehnt wurde (Az. 2 BvB 1/13). In dem Urteil wurde zwar festgestellt, dass die NPD danach strebe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und auch planvoll und qualifiziert auf die Erreichung dieses Ziels hinarbeite. Das Verbot der NPD scheiterte aber daran, dass es der Partei an dem nötigen Gewicht fehle, das Ziel jemals zu erreichen. Dem verfassungsändernden Gesetzgeber wurde jedoch der Hinweis gegeben, dass die Möglichkeit bestehe, unterhalb des Parteiverbots weitere abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung vorzusehen.

Änderung des Grundgesetzes notwendig
In diesem Sinne sollen durch Einfügung von zwei neuen Absätzen in Artikel 21 GG künftig die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, politische Parteien, die – unabhängig von den Erfolgsaussichten – das Ziel verfolgen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen und damit deren Beseitigung Vorschub leisten wollen, sowohl von finanziellen Zuwendungen des Staates als auch von steuerlichen Privilegien ausgeschlossen werden zu können.

Neue Verfahrensart
Auch auf einfach gesetzlicher Ebene wurde die Änderung nachvollzogen. Hierzu wird im Bundesverfassungsgerichtsgesetz das Verfahren für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung geregelt.

Die Antragsberechtigung für diese Entscheidung soll dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung obliegen. Im Falle einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll gemäß § 18 Absatz 7 PartG eine Partei aus der staatlichen Teilfinanzierung ausscheiden. Folgeänderungen im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung runden das Gesetzespaket ab, um steuerliche Begünstigungen dieser Parteien und der Zuwendungen an diese Parteien künftig auszuschließen.

Impuls ging von Niedersachsen aus
Der Bundesrat hatte bereits in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 auf Initiative Niedersachsens beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag eizubringen (BR-Drucksache 153/17). Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius betonte im Bundesrat, dass er sehr froh sei, dass auch der Bundestag sich dieser Initiative schnell angeschlossen und die Grundgesetzänderung mit beschlossen habe.

Berücksichtigung der Sachverständigen
Nach einer Anhörung im Bundestag wurden im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen, die auch vom Bundesrat begrüßt worden sind. So ist die auf der Basis eines begründeten Antrags vom Bundesverfassungsgericht zu treffende Feststellung des Ausschlusses der Parteien von der staatlichen Finanzierung auf sechs Jahre befristet, ursprünglich waren zwei Jahre vorgesehen. Eine Verlängerung dieser Frist ist auf Antrag möglich und die Feststellung des Ausschlusses von der staatlichen Finanzierung erstreckt sich dabei auch auf Ersatzparteien.

Bundesverfassungsgericht muss erneut entscheiden

Doch der Weg hin zu einem tatsächlichen Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung ist damit noch nicht beendet. Nun geht es darum, vor dem Bundesverfassungsgericht für diesen Finanzierungsausschluss ein neues Verfahren zu eröffnen.
Eine einstimmig gefasste Entschließung des Bundesrates hat dieses Vorhaben noch einmal bekräftigt. Das Verfahren soll zügig eingeleitet werden und möglichst von allen drei Antragsberechtigten (Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag) gemeinsam geführt werden. Das ursprüngliche NPD-Verbotsverfahren hatte der Bundesrat alleine betrieben.

Signal für Demokratie
Pistorius zeigte sich mit den Gesetzesänderungen im Bundesrat zufrieden: „Mit dem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung machen wir unmissverständlich klar, dass wir eine wehrhafte Demokratie in Deutschland sind. Wir lassen es nicht zu, dass Parteien, die sich die Abschaffung unseres freiheitlich-demokratischen Systems zum Ziel gesetzt haben, von diesem auch noch finanziell unterstützt werden.“

Damit werde ein klares Signal für unsere Demokratie und gegen die Verfassungsfeinde gesetzt.

Das Sommerfest auch 2017 ein Höhepunkt

Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt rund 3000 Gäste

„Moin miteinander“, begrüßt Stephan Weil launig die rund 3000 Gäste des diesjährigen Sommerfestes der Landesregierung in Berlin. Der Ministerpräsident freut sich sichtlich über die zahlreich gekommene „Berliner Fankurve“ des schönsten und vielfältigsten Bundeslandes der Republik und erklärt auch gleich, warum die Niedersachsen immer wieder gern Das Sommerfest in der Bundeshauptstadt ausrichten: Es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass alle Besucherinnen und Besucher des Festes sich verpflichten, in den kommenden 364 Tagen nur positiv über Niedersachsen zu sprechen. Das habe in den vergangenen Jahren immer sehr gut geklappt, so Stephan Weil.

Obwohl die Macher des Festes wieder auf Bewährtes gesetzt hatten, gab es in diesem Jahr in Haus und Garten der niedersächsischen Landesvertretung nicht nur viel zu sehen und zu erleben, sondern auch die ein oder andere Veränderung. Zum ersten Mal in der 17-jährigen Geschichte der Berliner Sommerfeste (die gab es auch schon zu Bonner Zeiten) wurde auch vor der Landesvertretung gefeiert. Dort hatte die REWE Gruppe Nord (zum ersten Mal als Unterstützer dabei) eine beeindruckende Gourmet-Welt aufgebaut und der Deutsche Brauer-Bund präsentierte ebenda sein extra aus diesem Anlass gebrautes leckeres süffiges Sommerfestbier. Auch Volkswagen nutzte die Gunst der Stunde und präsentierte mit dem „Arteon“ das jüngste Kind der Modellpalette und shuttelte die Gäste bis tief in die Nacht durch Berlin. Das gesamte kulinarische Angebot reichte von gegrilltem Ochsenfleisch aus der Wesermarsch, frischen Krabben aus Ostfriesland, Currywürsten aus der Heide, Spanferkel und Bio-Grillhähnchen aus dem Oldenburger Münsterland sowie fangfrischem Fisch von der Insel Borkum und Frieseneis aus Norderney.

Das Sommerfest 2017 wurde wieder allein ausschließlich von Sponsoren finanziert. Dafür brachten die überwiegend aus der niedersächsischen Wirtschaft stammenden Unterstützer in diesem Jahr rund 220 000 Euro auf.

Dass die Niedersachsen entspannt und fröhlich feiern können, hat sich in der Bundeshauptstadt längst herumgesprochen. Es ist, so Ministerpräsident Weil, das Jahr der Rekorde, denn in diesem Jahr haben besonders viele Unterstützer mitgeholfen, Das Sommerfest zu einem der wichtigsten Termine des politischen Sommers in Berlin werden zu lassen.

Unter den Gästen: Landtagspräsident Bernd Busemann, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD), Hubertus Heil (SPD), Jürgen Trittin und Anton Hofreiter von den GRÜNEN, der russische Botschafter Wladimir Grinin, VW-Markenchef Herbert Diess, DGB-Chef Reiner Hoffmann, IG BCE-Chef Michael Vassiliadis, der ehemalige Präsident des Europaparlaments und heutige KAS-Chef Hans-Gert Pöttering sowie das gesamte niedersächsische Kabinett und zahlreiche Mitglieder des Niedersächsischen Landtages und des Deutschen Bundestages.

Neben vielen interessanten Gesprächen und Verabredungen kam auch die Unterhaltung nicht zu kurz. Dafür sorgten u.a. die frischgebackenen Weltmeister aus Niedersachsen Marvin Velasco und Jörg Harms, mit denen man entspannt unter dem Berliner Abendhimmel kickern konnte. Auf den drei Bühnen des Abends spielten die Newcomerband „We Are Riot“ aus Verden, Makatumbe aus Hildesheim und die NDR2 On Tour Band. Absoluter Höhepunkt des Abends aber war der Auftritt von Thorsten und Kai Wingenfelder.

Die Brüder und einstigen Köpfe der Kultband „Fury in the Slaughterhouse“ sangen, sehr zur Freude ihrer zahlreichen Fans, alte und neue Songs ihrer inzwischen 30-jährigen Ausnahmekarriere (Wingenfelder im Interview bei Facebook/Landesvertretung).

„Dieses Fest ist eine der besten Visitenkarten, die Niedersachsen in Berlin abgibt“, fasst Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes NiedersachsenMetall, den Abend zusammen und Ex-Innenminister Heiner Bartling ergänzt, „Bodenständig, freundlich und sympathisch – so, wie wir Niedersachsen nun mal sind“.

Alle Bilder des Abends und den offiziellen Sommerfestfilm finden Sie bei Facebook/Landesvertretung.

Länder beschließen bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

Bundestag greift Forderungen der Länder auf

Die große Anzahl an Asylsuchenden, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist, stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Unter ihnen sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylregelungen haben. Mit dem Gesetz zur besseren Ausreisepflicht werden Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Abschiebungen bestandskräftig abgelehnter Asylsuchender eingeführt- insbesondere für Personen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen. Der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage in seiner Sitzung am vergangenen Freitag passieren lassen.

Änderungen bei Abschiebehaft und Fußfessel
Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit geht, können einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.

Wenn Betroffene die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllen, kann der Aufenthalt räumlich beschränkt werden. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird auf zehn Tage verlängert. Ausländische Reisepapiere dürfen künftig auch von Deutschen, die Mehrstaater sind, bei Vorliegen von Passentziehungsgründen einbehalten werden.

Auswertung von Mobiltelefonen
Zudem wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – ebenso wie bereits die Ausländerbehörden – zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität ein-schließlich der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden Daten aus Datenträgern verlangen und auswerten können. Nicht zuletzt können die Länder die Befristung der Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive verlängern.

Bundesrat mahnte Änderungen bei Rechts- und Datenschutz an
Im ersten Durchgang zu Jahresbeginn hatte der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich – insbesondere zu Fragen von Zuständigkeiten sowie des Rechts- und Datenschutzes – Stellung genommen. Die Bundesregierung hat die Prüfung dieser Änderungsvorschläge des Bundesrates im weiteren parlamentarischen Verfahren zugesagt. Wegen besonderer Eilbedürftigkeit hielt sie jedoch die Annahme des Gesetzes in der von ihr vorgeschlagenen Fassung für erforderlich.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 18. Mai 2017 mit einigen Änderungen verabschiedet. Eine Forderung des Bunderates, nämlich die Zulassung der Sprungrevision in Asylstreitverfahren, wurde hierbei umgesetzt. Ferner hat der Deutsche Bundestag Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts in das Gesetz aufgenommen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Neues Waffenrecht beschlossen

Änderungen gehen Niedersachsen nicht weit genug

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag Änderungen im Waffenrecht zugestimmt. Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Jagdscheininhaber verpflichtet werden, der Waffenbehörde im Fall des Erwerbs von Schusswaffen den Namen und die Anschrift des Überlassenden schriftlich anzuzeigen und die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Zudem wird der Datenaustausch zwischen Melde- und Waffenbehörde erleichtert und nicht zuletzt werden neue Straftatbestände für den Umgang mit Teasern geschaffen.

Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Das Gesetz sieht des Weiteren eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition soll es danach geben, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden.

Umsetzung EU Verordnung und Anpassung an technische Standards
Zugleich wurde eine EU-Verordnung umgesetzt, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt. Ferner werden mit dem Gesetz unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt und das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst.

Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf in seinem ersten Durchgang Stellung genommen. Unter anderem wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Strafvorschriften des Waffengesetzes um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden könne. Ferner wurde angeregt, die Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch eine Regelabfrage zu beteiligen und diese über das jeweilige Ergebnis zu unterrichten. Die Empfehlungen der Ausschüsse sahen darüber hinaus noch vor, dass halbautomatische Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen, in den Katalog verbotener Waffen aufgenommen werden sollen. Mit diesen Forderungen konnte er sich jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 18. Mai 2017 mit einigen Änderungen verabschiedet. Unter anderem Zweifel an der Zuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehen nunmehr leichter einer Erlaubnis entgegen. Hier hatte man jedoch nicht den Weg der geforderten Regelabfrage, sondern ein Ersuchen an das Nationale Waffenregister (NWR) gewählt.

Niedersachsen gehen Änderungen nicht weit genug
In einer Protokollerklärung machte das Land Niedersachsen daher klar, dass es eine waffenbehördliche Regelabfrage einschließlich einer Nachberichtspflicht bei der und durch die zuständige Verfassungsschutzbehörde weiterhin für dringend erforderlich hält, um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und auch bereits vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis eindämmen zu können. Denn die angestrebte Zielsetzung könne trotz der im NWR- Gesetz nunmehr vorgesehenen Änderungen nicht gleichermaßen erreicht werden kann. Die Möglichkeit der Verfassungsschutzbehörden, systematischer zur Aufklärung auf das NWR zuzugreifen, habe nicht die gleiche Effektivität wie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Außerdem hält Niedersachsen es weiterhin für notwendig, halbautomatische kriegswaffenähnliche Schusswaffen zu verbieten. Derartige Waffen, die auf Grund ihrer Ausstattung wie Kriegswaffen aussehen, jedoch kein Dauerfeuer zulassen, seien weder für den Schießsport noch für die Jagd erforderlich.

Mehrere hundert Gäste beim Abend der Begegnung in der Landesvertretung

Landesbischof Ralf Meister freut sich über gelungenen Auftritt der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin


Noch am Vormittag ging so manch skeptischer Blick gen Himmel: Die Bundeshauptstadt präsentierte sich am ersten Tag des Kirchentages eher grau als bunt. Was sich Punkt 18:00 Uhr schlagartig änderte, als plötzlich der Himmel aufriss und wettertechnisch den Startschuss für fünf tolle und sonnige Tage in Berlin gab.

Die Organisatoren des Kirchentages hatten zum Abend der Begegnung in das politische Zentrum der Stadt eingeladen. Und das Konzept ging  auf: Direkt nach dem abendlichen Eröffnungsgottesdienst am Brandenburger Tor verwandelte sich die Meile zwischen dem Pariser- und dem Potsdamer Platz in ein riesiges Straßenfest. Gekommen waren über 20 000 Kirchentagsbesucher, viele Berlinerinnen und Berliner sowie Gäste der Stadt aus allen Teilen der Welt.

Staatssekretär Michael Rüter hatte die Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen in die Landesvertretung eingeladen, um sich hier in der Hauptstadt zu präsentieren und das gemeinsame Anliegen des Landes und der Kirchen, das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion, zu zeigen und erlebbar zu machen.

Und viele niedersächsischen Gemeinden und kirchlichen Initiativen wie „Segel“ aus Braunschweig, „Gott im Koffer“ und das Bündnis „Niedersachsen packt an“ nutzten das Angebot und den Abend um sich und ihre Arbeit vorzustellen.

Bereits vor der Landesvertretung roch es verführerisch nach frischgebackenem Brot. Konfirmanden hatten ihre mobile Backstation aufgebaut, um so, geschmacklich unübertroffen, auf ihre bundesweite Aktion „5000 Brote – Konfis backen Brot für die Welt“ aufmerksam zu machen. Aus Hannover war Hausmeister Papke gekommen, der die Gäste am „Roten Teppich“ begrüßte, um mit ihnen sofort und improvisiert über „Gott und die Welt“ zu sprechen. Immer dicht umringt und bis in die späte Nacht stark frequentiert war der Mal-Workshop des Künstlers Christian  Awe. Hier galt es, unter freiem Himmel neue und kreative Formen des Malens und des Gestaltens auszuprobieren, was sich auch der ein oder andere Landes-Bevollmächtigte nicht entgehen ließ.

Parallel dazu wurde in der Landesvertretung getalkt, getanzt und viel gesungen. Aus der Landeshauptstadt waren „Fünf vor der Ehe“ angereist sowie die „Hannover Harmonists“. Gemeinsam mit dem Pianisten und Vollblutmusiker Lutz Krajenski hatten sie zum Lutherjahr das Programm „Ein feste Burg 2.0 – Lutherchoräle frisch interpretiert“ aufgelegt. A capella-Musik auf Spitzenniveau.

Ach, wenn doch immer Kirchentag wäre: Das Haus war voll, die Stimmung auf Hochtouren und gegessen und getrunken wurde bis in die späte Nacht. Am Ende glückliche Veranstalter, großer Zuspruch für die vielen kirchlichen Initiativen aus Niedersachsen und ein klares Bekenntnis: Beim nächsten Mal sind wir wieder mittenmang und dabei.

Wie passen autonomes Fahren und der Schutz der Daten zusammen?

Bundesbeauftragte für Datenschutz legt Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren vor


Diese Frage diskutierten am 1. Juni Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf Einladung der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, in der Landesvertretung Niedersachsen.

Dass dieses Thema derzeit viele bewegt, zeigte das hohe Interesse an dem Symposium zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug. Schließlich könnten diese Fahrzeuge schon bald das Bild der Städte in Deutschland prägen. An den rechtlichen Rahmenbedingungen wird kräftig gefeilt. Ein im Frühjahr beschlossenes Gesetz sollte die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen schaffen und Haftungsfragen nach Unfällen klären. Doch in Sachen Datenschutz und Privatsphäre sind nach wie vor noch viele Fragen offen.

Das autonome und vernetzte Fahrzeug eröffnet großes Zukunftspotenzial, ruft aber auch verstärkt den Schutz der Daten und der Privatsphäre auf den Plan. Schon heute sei ein modernes Fahrzeug ohne eine Vielzahl von Steuerungssystemen nicht mehr denkbar, sagte Voßhoff auf der Veranstaltung. Denn die erhobenen Daten gäben auch Auskunft über das Nutzungsverhalten des Autofahrers und erlaubten Rückschlüsse auf sein Leben. Insofern seien alle Daten personenbezogen und deshalb «datenschutzrechtlich relevant».

Gemessen und analysiert werden etwa Kilometerstände, Reifendruck, Füllstände und Gurtschlussstatus. Sensoren in den Sitzen informieren über Mitfahrer. Bei der Nutzung dieser Dienste fallen wie bei Smartphones unzählige Daten über das Nutzungsverhalten an. Drehzahl, Beschleunigung oder Bremsintensität erlauben Aussagen über den Fahrstil. Positionsdaten geben Auskunft über Freundschaften, Hobbys oder regelmäßige Besuche bei Ärzten und Pflegekräften. Nicht jedes Datum ist gleich aussagekräftig. Verknüpft man aber scheinbar belanglose Daten, lassen sich detaillierte Profile von Haltern und Fahrern erstellen.

Eine Zeitenwende bei der Digitalisierung des Verkehrs sieht Norbert Barthle, Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. Er bekräftigte, dass Datensicherheit und Privatsphäre bei der Integration in den Alltag im Fokus stehen würde. Schließlich sei Deutschland ein Hochtechnologieland und soll dies auch bleiben. Letztlich werde das Vertrauen der Menschen, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird, mitentscheidend für den Erfolg dieser Technik sein.

Dies bestätigte auch Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, und hob hervor, dass es bei der Mobilität der Zukunft auch um sehr viel Geld gehe. Das Auto werde künftig Teil des Internets der Dinge. Umfragen hätten jedoch gezeigt, dass eine große Mehrheit der Autofahrer besorgt um ihre privaten Daten sei. Hier müsse man dringend ansetzen und Vertrauen in die Technik schaffen. Er schlug daher unabhängige Trustcenter für Verkehrsdaten oder Testzentren für die Verschlüsselung von Daten vor.

Voßhoff legte zum Symposium dreizehn datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren vor. So ist etwa für den reinen Fahrbetrieb in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich. Müssen Daten zwischen Fahrzeugen ausgetauscht werden, sollten sie wirksam verschlüsselt und vor unbefugter Nutzung geschützt werden. Auch sollte es Nutzerinnen und Nutzern möglich sein, personenbezogene Daten zu löschen, soweit die Speicherung nicht gesetzlich notwendig ist.

Bei ihren Ausführungen stellte die Beauftragte in den Vordergrund, dass keinerlei Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Fahrzeugnutzer verarbeitet werden dürfen. Der Fahrer muss immer die Hoheit über seine Daten haben. Wird der Personenbezug aufgegeben, werde der Mensch schnell zur Ware. Zwischen Fahrzeugen untereinander ausgetauschte Daten müssten wirksam verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Und es müsse für den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten erhoben werden.

Voßhoff betonte, dass die informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht sei. Hier sei in erster Linie Transparenz gefordert und der Hersteller gefragt. Auch die gerade beschlossene Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sei geeignet, eine Orientierung in diesem Bereich zu geben.

Das Sommerfest in Berlin: Der Countdown läuft….

Viele Gäste aus Politik und Wirtschaft erwartet


Der Countdown läuft: In 13 Tagen wird die niedersächsische Landesvertretung wieder zum wichtigsten Ort im politischen Berlin. Dann feiern wir traditionell Das Sommerfest der niedersächsischen Landesregierung in der Bundeshauptstadt, zu dem die Gastgeber Ministerpräsident Stephan Weil und Staatssekretär Michael Rüter in diesem Jahr weit über 3000 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur und den Medien eingeladen haben.

Der großen Nachfrage und dem damit erforderlichen Platzbedarf geschuldet, wird in diesem Jahr der Bereich vor der Landesvertretung in das Festgelände mit einbezogen. Dort präsentiert sich – zum ersten Mal dabei – die REWE Nord Group mit einer Gourmet-Welt, in der die besten niedersächsischen Azubis kulinarische Spezialitäten anbieten werden. Neu ist auch Das Sommerfestbier – eine Kooperation der hannöverschen Mashsee-Brauerei mit der Berliner Lemke Brauerei und dem deutschen Brauer-Bund, das eigens für den Abend gebraut wurde.

Rund 100 Unternehmen aus der Wirtschaft unterstützen das Fest der Niedersachen in diesem Jahr. Sie sorgen dafür, dass sich Niedersachsen in Berlin von seiner schmackhaftesten und gastfreundlichsten Seite präsentieren kann. An weit über 50 Ständen kann man Krabben aus der ostfriesischen Gemeinde Krummhörn probieren, Grillwürste aus der Heide, Spanferkel und Grillhähnchen aus dem Oldenburger Münsterland, Fischspezialitäten aus dem ostfriesischen Borkum und Frieseneis aus Norderney.

Neben vielen Talks und Informationen aus unserem Bundesland gibt es in diesem Jahr auf drei Bühnen Musik aus Niedersachsen, präsentiert von Radio 21 und dem NDR. Neben „Makatumbe“ aus Hildesheim, die alte Melodien in neue Sounds verpacken, spielen „We Are Riot“ aus Delmenhorst, „Sweety Glitter“ aus Braunschweig und die NDR 2-Tourband.

Zwei Überraschungsgäste wird es geben, über die wir – Überraschung ist Überraschung –aber erst im kommenden Newsletter am 10. Juli berichten werden.

Der Besuch des Sommerfestes setzt eine persönliche Einladung voraus.

Die wichtigsten und schönsten Momente werden wir auch in diesem Jahr filmisch für Sie festhalten. Zu sehen ab 20. Juni bei FB.com/Landesvertretung-Niedersachsen.


Nahezu 40 Gesetze hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 gebilligt. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und wie geplant in Kraft treten.

Grünes Licht für automatisiertes Fahren

Dazu gehören die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, die Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorgaben, die Speicherung von Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung, das Europol-Gesetz, Vorgaben zur Netzneutralität und zum Datenroaming, das Verbot der Gesichtsverhüllung für Beamte und Soldaten, Regelungen zum automatisierten Fahren, die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter sowie der bessere Schutz für Rettungskräfte.

Parkprivilegien für Carsharing können kommen

Ebenfalls zum Abschluss brachten die Länder die Regelungen zur Lohngleichheit, die Reform des Mutterschutzes, die Regulierung des Hochfrequenzhandels in der zweiten Finanzmarktnovellierung, Vorschriften zum CO2-Ausstoß bei neu zugelassenen Pkw, den verstärkten Schutz vor Schienenlärm, die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk und das elektronische Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer. Auch die neuen Berufszugangsregelungen für Fahrlehrer, die Parkprivilegien beim Carsharing und das umstrittene Gesetz zur Abfallverwertung passierte den Bundesrat.

Bundesrat billigt Maßnahmen gegen faule Immobilienkredite

Faule Immobilienkredite können Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. Um dies in Deutschland zu verhindern, hat der Bundesrat am 12. Mai 2017 das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gebilligt. Es enthält ein Maßnahmenbündel zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich.

So erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse, um gezielt mögliche Gefahren in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Außerdem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.

Darüber hinaus soll das Gesetz die Rechtsunsicherheiten beseitigen, die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Anfang 2016 entstanden sind und die zu einer eingeschränkten Kreditvergabe für junge Familien und Senioren geführt hatte.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten (BR-Drs. 578/16).

In einer Entschließung vom 12. Mai 2017 begrüßt der Bundesrat, dass das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz teilweise auch Verbesserungsvorschläge aus der Länderinitiative aufgreift. Er äußert deshalb die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden.

Zugleich erneuert er seine Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien. Eine entsprechende Verordnung zur Klärung noch unbestimmter Rechtsbegriffe solle deshalb rasch und in enger Abstimmung mit den Ländern vorgelegt werden. Diese müsse auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen lösen.

Aus den Ländern

Außerdem beschlossen die Länder drei eigene Initiativen: Einen Gesetzentwurf zur Niederlassung internationaler Organisationen in Deutschland, einen zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung sowie einen zum Lärmschutz an Sportanlagen. Neu vorgestellt wurde ein Gesetzentwurf zu den Folgen von Mietzahlungsverzug und eine Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes.

Verbot von Kinderehen diskutiert

Zu 14 Gesetzentwürfen der Bundesregierung nahm der Bundesrat Stellung. Dabei ging es unter anderem um die Bekämpfung von Kinderehen, die Förderung des offenen WLAN und das geplante Wettbewerbsregister. Auch zur strafrechtlichen Rehabilitierung Homosexueller, die nach dem 8. Mai 1945 verurteilt wurden, äußerten sich die Länder. Das Thema hatten sie schon vor einiger Zeit selbst angemahnt. Ausführlich nahmen die Länder auch zu den Plänen der Bundesregierung Stellung, das Urheberrecht an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft anzupassen.

Schutz vor zu früher Heirat

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.

Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.

Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.

Die Länder, so auch Niedersachsen, sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.

Die Stellungnahme geht nun zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Viel Energie aus Brüssel

Aus Brüssel kamen acht Vorlagen. Bei ihnen ging es vor allem um die Vollendung des Binnenmarktes im Energiebereich und die Förderung erneuerbarer Energien. Auch zum Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher äußerte sich der Bundesrat.

Laden von Elektroautos wird leichter

Abschließend entschied er über zehn Regierungsverordnungen. Änderungen forderte er bei den geplanten Verboten für bestimmte Tabakerzeugnisse mit Mentholgeschmack. Die Verordnung zur Erleichterung des Ladens von Elektroautos ging glatt durch

Moderne IT- Architektur für Bundeskriminalamt

Boris Pistorius: Funktionierende grenzübergreifende Zusammenarbeit notwendig für Kampf gegen Terrorismus

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag auch einer Reform des Bundeskriminalamtgesetzes mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Diese stammen in ihrer Grundstruktur noch aus den 70er Jahren. Das Projekt „Polizei 2020“ ist somit gestartet.

Modernisierung der IT-Systeme
Das Bundeskriminalamt, kurz BKA, soll über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufgestellt und der polizeiliche Informationsfluss verbessert werden. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt.
Eine wichtige Neuerung des Gesetzes ist auch die Optimierung des europaweiten Informationsaustausches. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius lobte in seiner Plenarrede gerade diesen Punkt: „Nur durch eine funktionierende grenzübergreifende Zusammenarbeit inklusive eines einheitlichen Datenaustauschs ist es möglich, Kriminalitätsphänomene wie Terrorismus, Cybercrime, den Schutz kritischer Infrastrukturen und Wohnungseinbruche effektiv zu bekämpfen.“

Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts
Das Gesetz setzt daneben auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträger und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurden insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.

Befugnisnorm für Fußfessel für Gefährder
Mit dem Gesetz wird zudem eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen, an der sich künftig auch die Landespolizeigesetze orientieren können. Damit zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche Ende letzten Jahres. Dieser Aspekt ist in der Öffentlichkeit viel und kontrovers diskutiert worden.
Auch Pistorius ging auf diese Diskussion in seiner Rede ein: „Wir als Land Niedersachsen unterstützen diese Maßnahme ausdrücklich und beabsichtigen auch in unserem Polizeigesetz eine derartige Neuregelung zu verankern.“ Er bat daher auch die anderen Bundesländer, auf ihrer Landesebene die elektronischen Überwachungsmöglichkeiten gesetzlich zu ermöglichen, damit zum Schutz vor Gefährdern bundesweit möglichst einheitliche Standards herrschen.
Allerdings verwies er auch darauf, dass eine elektronische Fußfessel kein Allheilmittel sei: „Zwar wird auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung keine Anschläge verhindern können, die etwa auf einen kurzfristigen Impuls oder eine Affekthandlung des Attentäters zurückgehen“. Aber, so Pistorius weiter, er sei davon überzeugt, dass die Wahrscheinlichkeit, im schlimmsten Fall einen kurz bevorstehenden Anschlag zu verhindern, durch die elektronische Überwachung erhöht werden kann.
Auf Grundlage des Gesetzes kann das BKA potentielle Attentäter verpflichten, auf Anordnung eines Richters ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Zur Gefahrenabwehr kann es Personen untersagen, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist allerdings, dass keine Landespolizei zuständig ist.

Anmerkungen des Bundesrates
Als sich der Bundesrat im Februar dieses Jahres erstmalig mit dem damaligen Gesetzesentwurf befasst hat, hat er in seiner Stellungnahme die Bundesregierung gebeten u.a. zu prüfen, ob das neue Datenschutzkonzept des Gesetzentwurfs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Außerdem fürchtete er Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch insoweit bat der Bundesrat um Prüfung.
Bei der geplanten Fußfessel äußerte er zudem finanzielle Bedenken. So sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.

Nachbesserungen am Gesetzesentwurf
Der Bundestag hat die Anregungen der Länder teilweise in seinen Beratungen aufgegriffen. Darüber hinaus wurden u.a. nachfolgende Änderungen im Wege des weiteren Gesetzgebungsverfahrens beschlossen:

  • Auf eine geplante Neuregelung der Löschfristen wurde verzichtet. Der Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, dass die Speicher- bzw. Löschfristen für alle zu einer Person gespeicherten Daten von vorn beginnen, sobald eine beliebige neue Eintragung hinzukommt, selbst wenn diese nichts mit den alten Vorgängen zu tun hat z. B. eine Eintragung als Zeuge. Betroffen gewesen wären auch Personen, die lediglich wegen eines Verdachts gespeichert wurden, denen eine Straftat aber nicht nachgewiesen werden konnte (sog. Mitziehautomatik). Diese Änderung hätte zu ausufernden und dauerhaften Speicherungen geführt.
  • Zudem wurde eine Übergangsvorschrift bei den Altdatenbeständen geschaffen. Im Ergebnis bewirkt die Vorschrift eine Fortgeltung der bisherigen Errichtungsanordnungen für Altdatenbestände. Durch die Übergangsvorschrift wird eine ressourcenaufwändige Nachkennzeichnung der Altdatenbestände vermieden.


Direkt nach dem Eröffnungsgottesdienst am 24. Mai um 18:00 Uhr am Brandenburger Tor laden wir alle interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr herzlich zum Abend der Begegnung in unsere Landesvertretung ein.

Gemeinsam mit der Konföderation der evangelischen Kirche in Niedersachsen gibt es dann drei Stunden lang Live- Musik von „Fünf vor der Ehe“, den Hannover Harmonists  und Lutz Krajenski. Dazwischen immer wieder kurze und interessante Talks, zum Beispiel mit Landesbischof Ralf Meister, Umweltminister Stefan Wenzel, Staatssekretär Michael Rüter u.v.a.

Ein weiteres Highlight wird garantiert der Graffiti-Workshop mit dem bekannten Berliner Künstler Christian Awe. Mitmachen ausdrücklich gewünscht! Für gutes Essen sorgt die Küche der Landesvertretung.

Schauen Sie vorbei und lernen Sie uns und die Gäste des Evangelischen Kirchentages persönlich kennen.

Hier finden Sie das gesamte Programm:
http://www.kirchentag2017-ekbo.de/gemeinsamekbo/abend-der-begegnung

Fotos: DEKT/Erbe, DEKT/Erbe, DEKT/Jan-Peter Boening

Bundesratssitzung am 31. März 2017

Die Minister Stefan Wenzel, Boris Pistorius und Peter-Jürgen Schneider reden im Plenum

Pkw-Maut, Brexit, Renteneinheit

Über 90 Vorlagen standen am 31. März 2017 auf der Tagesordnung des Bundesrates, davon 21 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag – alle erhielten grünes Licht.

Pkw-Maut kann kommen

Der Bundesrat billigte das umstrittene Gesetz zur Änderung der Pkw-Maut, ebenso Entlastungen bei der Kfz-Steuer für inländische Pkw-Halter. Positive Voten erhielten auch die Gesetze zur Standortsuche für ein atomares Endlager und zum verstärkten Einsatz von Videoüberwachung sowie zur Nutzung von Bodycams, die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die Novelle des Wettbewerbsrechts, die Reform des Bauvertragsrechts, die Arzneimittelreform zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen sowie die neuen Regelungen für so genannte urbane Gebiete mit Ausnahmen im Lärmschutz.

Länder wollen bei Brexit-Verhandlungen mitreden

Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat, die Länder an den Brexit-Verhandlungen zu beteiligen. Eine weitere Entschließung richtet sich gegen zuviel Lebensmittelverschwendung.

Kindergrundrechte in der nächsten Ausschussrunde

Zahlreiche Länderinitiativen wurden neu vorgestellt und zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Darunter Gesetzentwürfe zur Einführung von Kindergrundrechten, zur erleichterten Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland, zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und zur Stärkung des Verfassungsschutzes. Außerdem Entschließungsanträge für eine Bürgerversicherung in der Gesundheitsversorgung und zur Absicherung von Honorarärzten in den Blutspendediensten.

Änderungen an Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie gefordert

Zu knapp 30 Gesetzentwürfen der Bundesregierung beschlossen die Länder teils umfangreiche Stellungnahmen – insbesondere zur Errichtung eines Transparenzregisters bei der Geldwäschebekämpfung, zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie und zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements bei der Gründung unternehmerischer Initiativen. Außerdem äußerten sie sich zur Angleichung der Ost-West-Rente.

Eine Subsidiaritäts-Rüge für Brüssel

27 Vorlagen kamen aus Brüssel – auch hierzu nahmen die Länder umfassend Stellung. Zur Verordnung für einen Elektrizitätsbinnenmarkt erhob der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge.

Lärmschutz bei Sportanlagen

Der Bundesrat stimmte zahlreichen Regierungsverordnungen zu, darunter Vorlagen zum Lärmschutz bei Sportanlagen, zum Grundwasserschutz vor Überdüngung und zu Ausweisdokumenten für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Bundesrat für mehr Videoüberwachung in der Öffentlichkeit

Die Videoüberwachung von Einkaufszentren, Sportplätzen und des öffentlichen Nahverkehrs könnte bald alltäglicher sein. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 ein entsprechendes Gesetz gebilligt, das den Einsatz von Überwachungskameras an öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des ÖPNV erleichtert.

Zwar wird es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für bzw. gegen Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Der Bundestag hat das Vorhaben der Bundesregierung unverändert beschlossen. Auch der Bundesrat hatte im ersten Durchgang keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Bundespolizisten bekommen Bodycams

Zur besseren Verfolgung von Straftaten wird die Bundespolizei künftig mit Bodycams ausgestattet. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz am 31. März 2017 gebilligt.

Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik soll sich auch die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte minimieren. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme, um insbesondere die Fahndung nach Fahrzeugen bei grenzüberschreitender Kriminalität zu erleichtern.

Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das soll ihr die Strafverfolgung erleichtern.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Nächste Sitzung

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist einberufen für Freitag, 12. Mai 2017.

Über den Wolken…

…werden jetzt auch Datensätze von Fluggästen gesammelt.

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung befasst, der vorsieht, dass ab Mai nächsten Jahres Daten von Fluggästen gesammelt und genutzt werden können. Der Bundesrat hat dazu eine kurze Stellungnahme beschlossen.

Schutz vor Terrorismus und Kriminalität

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität „1 : 1“ in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, grenzüberschreitende Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwere Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhindern.

Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes soll die verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge, die von der EU aus in Richtung eines Drittstaates oder von einem Drittstaat aus in Richtung der EU starten, fallen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit des Datenaustausches mit anderen Mitgliedstaaten der EU, Europol und mit Drittstaaten unter Festlegung einer engen Zweckbindung geregelt werden.

Auch Reiseroute und Flugverhalten von Interesse für Datensammler

Die zu erhebenden Fluggastdaten sollen solche Informationen enthalten, die die Fluggäste vor allem bei der Reservierung oder Buchung von Flügen oder beim Check-In eines Flugs zur Verfügung stellen: Informationen über Namen, die Adresse und weitere Kontaktdaten, Angaben zur Reiseroute, zu Reisedaten, Vielflieger –Eintrag und die Zahlungsart. Diese Daten sollen künftig für sämtliche Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs übermittelt werden, die nicht militärischen Zwecken dienen. Die Verarbeitung und der Abgleich der Fluggastdaten unterliegen einer engen Zweckbindung.

Der Datenschutz soll durch die oder den Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahrgenommen werden. Die Löschung von Fluggastdaten und der Ergebnisse der Verarbeitung der Daten soll grundsätzlich sofort erfolgen, sobald diese nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach fünf Jahren ab ihrer Übermittlung an die oder durch die Fluggastdatenzentrale.

Technische Maßnahmen bereits in Vorbereitung

Damit das Fluggastdaten-Informationssystem bei Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr in Betrieb gehen kann, wurde mit dem organisatorischen und technischen Aufbau des Systems bereits begonnen.

Bundesrat fordert Klarheit über Kosten für die Länder

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens in einer kurzen Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, darzustellen, welche Kosten den Ländern durch dieses Instrument entstehen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung hat jetzt Gelegenheit, sich mit der Stellungnahme des Bundesrates zu befassen und gegebenenfalls Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vorzunehmen.

Der Entwurf wurde auch bereits parallel in den Bundestag eingebracht. Dort wurde die Vorlage nach der ersten Lesung den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bundesratssitzung am 10. März 2017

Herkunftsstaaten, Parteienfinanzierung, Pkw-Maut

Herkunftsstaaten, Parteienfinanzierung, Pkw-Maut

Nach dem umfangreichen Auftakt im Februar standen auch am 10. März 2017 wieder über 90 Vorlagen zur Abstimmung im Bundesrat.

Keine Zustimmung: Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten

Keine Mehrheit fand das Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.

Abgeschlossen: Reform des Düngegesetzes

Zu elf weiteren Gesetzen gaben die Länder ein positives Votum, darunter der Reform des Düngegesetzes, dem Nachtragshaushalt 2016 mit dem Investitionsprogramm für Schulsanierungen, der Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung und dem Gesetz zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Insolvenzanfechtungsrecht.

Einbringung beim Bundestag: Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung

Der Bundesrat beschloss vier eigene Initiativen, die nun beim Bundestag eingebracht werden: Eine Grundgesetzänderung und ein Begleitgesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung sowie Vorschläge zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk, zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Umschichtung von europäischen Direktzahlungen für die Landwirtschaft.

Gefasst: Entschließung für Mieterstrommodelle

Außerdem fassten die Länder fünf Entschließungen: Unter anderem zum zentralen internationalen Strafregisterinformationssystem und zur rechtsicheren Ausgestaltung von Photovoltaikanlagen an Mietshäusern. Keine Mehrheit fand eine beantragte Entschließung für ein Einwanderungsgesetz. Landesinitiativen zur Abschaffung der Abgeltungssteuer und zur Sportinfratstrukturförderung wurden kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Vorgestellt: Verbraucher- und Patientenschutz

Vorgestellt und zur Ausschussberatung überwiesen wurden zwei Gesetzentwürfe: Für einen verbesserten Verbraucherschutz bei Telefonwerbung und zur Frage der Schuldzumessung bei religiös motivierten Straftaten. Eine Entschließung zur Situation der Pflege in Krankenhäusern ging ebenfalls an die Ausschüsse.

Kritisch bewertet: Pkw-Maut und automatisiertes Fahren

Schwerpunkt der Sitzung waren die 40 Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Kritische Stellungnahmen fasste der Bundesrat zur Einführung der Pkw-Maut und zum automatisierten Fahren. Darüber hinaus befasste sich das Plenum mit dem erweiterten Einsatz der elektronischen Fußfessel, dem verbesserten Schutz von Rettungskräften, den geplanten Erleichterungen bei der Abschiebung, der Abschaffung des Straftatbestandes zur Beleidigung ausländischer Staatsvertreter, der Änderung des Deutschen Wetterdienstes und der Modernisierung der Netzentgelte. Eine sehr umfangreiche Stellungnahme gaben die Länder zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der europäischen Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz ab.

Nach Brüssel: Zwei Subsidiaritäts-Rügen

28 Vorlagen kamen aus Brüssel. Zu zwei Vorlagen erhob der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge: Der Notifizierung der Dienstleistungsrichtlinie und der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen.

Zu guter Letzt: Die Drohnenverordnung

Am Schluss der Abstimmungen standen wie immer die Verordnungen: Eine Zustimmung mit Maßgabe gab es bei der Drohnenverordnung und der Änderungsverordnung zur Winterreifenpflicht. Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat einer Verwaltungsvorschrift, die zahlreiche Vorgaben für die Straßenverkehrsbehörden enthält – unter anderem auch zur Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen im Regelfall.

Nächste Sitzung:

Die nächste Sitzung des Bundesrates wurde einberufen für Freitag, den 31. März 2017.

Bundesrat will verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausschließen

Boris Pistorius: Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer  Verfassung untergraben werden

Bereits im Bundesratsplenum im Februar hatte die Länderkammer einstimmig eine Entschließung mit dem Ziel gefasst, die Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Nun hat der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens ebenfalls einstimmig am vergangenen Freitag einen ausformulierten Gesetzesentwurf nachgelegt.

Hinweis aus Karlsruhe

Niedersachsen hat einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aufgegriffen. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes, der neben der Änderung des Parteiengesetzes auch eine notwendige Änderung des Grundgesetzes beinhaltet. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden. Sol­che Parteien sollen nicht weiterhin durch Steuern am Leben gehalten werden. Auch sollen Spenden an verfassungsfeindliche Parteien nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.

Weiteres Verfahren

Niedersachsen hatte das Vorhaben ebenfalls in der Plenarsitzung am 10. Februar 2017 eingebracht. Es wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Innen- und der Rechtsausschuss empfahlen dem Plenum, beide Gesetzentwürfe in überarbeiteter Fassung einzubringen. Die von Niedersachsen unterstützen Änderungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung, wofür das Bundesverfassungsgericht zuständig sein soll. Alle Bundesländer sind Mitantragsteller der eingebrachten Fassung geworden.

Es besteht eine Pflicht, zu handeln

In seiner Rede machte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius deutlich, dass die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. „Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer  Verfassung untergraben werden, indem das Geld der Steuerzahler kassiert wird. Ausgerechnet von denen, die jedes demokratische Grundprinzip ablehnen“, so Pistorius. Es sei sogar unsere Pflicht hier aktiv zu werden, führte der Minister weiter aus.

Polizei 2020

Bundeskriminalamt soll zukunftsgerichtet aufgestellt werden

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung auch über einen Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes beraten. Mit diesem Gesetz startet Bundesinnenminister de Maizière das Projekt „Polizei 2020“. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Diese stammen in ihrer Grundstruktur noch aus den 70er Jahren.

Modernisierung der IT-Systeme

Das Bundeskriminalamt, kurz BKA, soll über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufgestellt und der polizeiliche Informationsfluss verbessert werden. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt.

Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Der Gesetzentwurf setzt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträgern und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurden insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.

Befugnisnorm für Fußfessel für Gefährder

Mit dem Gesetzesentwurf wird zudem eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen, an der sich künftig auch die Landespolizeigesetze orientieren können. Damit zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche Ende letzten Jahres.

Nach dem Gesetzentwurf kann das BKA potentielle Attentäter verpflichten, auf Anordnung eines Richters ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Zur Gefahrenabwehr kann es Personen untersagen, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist allerdings, dass keine Landespolizei zuständig ist.

Bundesrat beschließt Stellungnahme

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat u.a. die Bundesregierung um Prüfung, ob das neue Datenschutzkonzept des Gesetzentwurfs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Außerdem fürchtet er Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch insoweit bittet er um Prüfung.

Bei der geplanten Fußfessel äußert er finanzielle Bedenken. So sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat fristverkürzt einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt. Er soll die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer erleichtern, insbesondere solcher Ausreisepflichtiger, von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausgehen.

Erweiterungen bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam

Um das Ziel zu erreichen, sind Änderungen im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Achten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen. Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG durch einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs eine Einschränkung erfährt.

So ist unter anderem vorgesehen, die Möglichkeiten der Anordnung von Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige zu erweitern, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehen. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll dabei auf zehn Tage festgelegt werden. Dies soll Sammelabschiebungen vereinfachen. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, müssen so genannte Gefährder eine elektronische Fußfessel tragen.

Räumliche Beschränkung des Aufenthalts

Es soll außerdem eine Regelung geschaffen werden, nach der die räumliche Beschränkung des Aufenthalts für Geduldete angeordnet werden soll, wenn diese die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllen.

Die Bundesländer können Asylsuchende außerdem länger verpflichten, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das betrifft vor allem Personen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Handydaten auslesen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF erhält weitere Befugnisse, um Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen: Es darf künftig die Herausgabe von Handys, Tablets und Laptops verlangen, um deren Daten auszuwerten – die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt.

Ferner ist vorgesehen klarzustellen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Einzelfall besonders geschützte Daten zur Abwehr von Gefahren für die hochrangigen Rechtsgüter Leben oder körperliche Unversehrtheit an die zuständigen Behörden weitergeben darf.

Bundesrat hat Änderungsbedarf beim Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf  geht auf eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 9. Februar 2017 zurück.

Aufgrund der auf Bitten der Bundesregierung verkürzten Beratungszeit mussten die Ausschüsse in wenigen Tagen über den Gesetzesentwurf und über den zahlreichen Änderungsanträgen beraten. In seiner im Plenum beschlossenen Stellungnahme fordert der Bundesrat Änderungen beim Gesetzesentwurf.

So regt er an, dass Gefährdern weitere räumliche Beschränkungen auferlegt werden können, auch wenn deren befristete Residenzpflicht nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr gilt. Außerdem möchten die Länder eine Strafbarkeitslücke im Zusammenhang mit der versuchten illegalen Ausreise von Islamisten schließen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessern. So wollen sie Jugendämtern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das automatisierte Datenabrufverfahren AZR geben. Dadurch sollen sie schneller Informationen über unbegleitete minderjährige Jugendliche erhalten.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen das Rechtsbehelfsverfahren. Die fehlende Möglichkeit der Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht selbst führt derzeit dazu, dass eine ober- oder höchstrichterliche Klärung streitiger, nicht selten schwieriger Rechtsfragen nicht zuverlässig möglich ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht ist beschränkt auf Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sowie auf solche, in denen das Verwaltungsgericht von einer Entscheidung eines Obergerichts oder obersten Gerichts beziehungsweise des Bundesverfassungsgerichts abgewichen ist.

Für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz zum Gegenstand haben, empfiehlt der Bundesrat die Einführung einer Beschwerdemöglichkeit. Dies kann sich zudem beschleunigend auf gleichgelagerte Fälle auswirken.

Außerdem wünscht der Bundesrat eine fortlaufende Evaluation zur Wirksamkeit der neuen Regelungen.

Keine Mehrheit für Einwanderungsgesetz

Boris Pistorius: Wer benötigte Einwanderungswege verhindert oder blockiert, der schadet der Zukunftsfähigkeit unseres Landes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. März 2017 über die Forderung mehrerer Länder nach einem Einwanderungsgesetz entschieden. Niedersachsen möchte mit der Entschließung, die gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen eingebracht wurde, die Rahmenbedingungen für den Zuzug insbesondere gut ausgebildeter Menschen nach Deutschland attraktiver gestalten und die Bundesregierung auffordern, ein Einwanderungsgesetz vorzulegen.

Eckpunkte vorgeschlagen
Nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung kann und darf Deutschland nicht länger auf ein Einwanderungsgesetz verzichten. Schon aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland ist ein steigender Bedarf an Fachkräften absehbar, der es erforderlich macht, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.

Unter der Überschrift „Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln“ formuliert die Entschließung Eckpunkte, auf denen ein solcher Entwurf aufbauen könnte. So soll die Bundesregierung darlegen, in welchen Bereichen Deutschland Einwanderungsbedarf hat und mit welchen Steuerungsmodellen der Zuzug langfristig bedarfsgerecht gelenkt werden kann. Allerdings dürfe durch die Zuwanderung keine Verschlechterung der aktuellen Arbeitsbedingungen oder des derzeitigen Lohnniveaus eintreten. Das inländische Arbeitskräftepotenzial sei zu berücksichtigen. Der Familiennachzug müsse künftig ebenso verlässlich werden wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Die Entschließung fordert zudem, Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache sowie Informations- und Beratungsangebote im In- und Ausland zu verbessern.

Mehrmonatige Beratungen
Der Antrag wurde bereits am 23. September 2016 von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius in der Plenarsitzung vorgestellt. In den letzten Monaten haben die Fachausschüsse über die Einzelheiten beraten. Alle beteiligten Fachausschüsse haben letztlich die Entschließung in überarbeiteter Fassung zur Annahme empfohlen, dennoch kam eine Mehrheit für die Entschließung im Bundesrat nicht zustande.

Legale Wege der Zuwanderung steuern
Innenminister Pistorius stellte in seiner zu Protokoll gegebenen Rede klar: „Deutschland braucht Zuwanderung, und zwar auch legale Einwanderung. Und für mich steht auch fest: Wer solche Einwanderungswege verhindert oder blockiert, der schadet der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Dabei sei ein Einwanderungsgesetz losgelöst vom Asylrecht zu betrachten. Für die Einwanderung sei das Asylrecht kein geeignetes Instrument. Es gehe bei einem Einwanderungsgesetz darum, legale Wege der Zuwanderung zu steuern und gleichzeitig den Paragrafendschungel zu lichten und zu ordnen. Es liege eben auch in unserem ureigenen Interesse, attraktiver zu werden für qualifizierte und talentierte Fachkräfte.

Ebenfalls forderte Pistorius in seiner Erklärung auch einen konstruktiven Gesellschaften Diskurs zum Thema Einwanderung. „Mit dem vorliegenden Entschließungstext geben wir einen ersten wichtigen Appell für ein Einwanderungsgesetz auf den Weg. Das ist natürlich noch nicht ausreichend. Eine gesteuerte Einwanderung im Rahmen eines neuen Einwanderungsgesetzes macht es auch erforderlich, abgelehnte Asylsuchende auf die Regelungen über die legale Einwanderung zu verweisen. Dazu gehört auch, und das vertrete ich ganz deutlich, dass es gerechtfertigt sein kann, für spezielle Bereiche einen Aufenthaltszweckwechsel, einen sogenannten „Spurwechsel“, zuzulassen“, so Pistorius weiter.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit einem Gesetz beschäftigt, das die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die drei Maghreb- Staaten Algerien, Tunesien und Marokko erneut erweitern will. Das Gesetz wurde bereits Mitte letzten Jahres vom Bundestag beschlossen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung, da das Vorhaben am 8. Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Bayern hatte nun beantragt, die Vorlage in der Sitzung am 10. März 2017 zu beraten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können. Eine Mehrheit für das Gesetz kam jedoch nicht zustande.

Konsequenzen einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat
Als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG und Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU gelten Staaten, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung beziehungsweise Bestrafung stattfindet.

Konsequenz der Einstufung der Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist, dass Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen sind, sofern nicht Tatsachen oder Beweismittel angegeben werden, die die Annahme begründen, dass abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung, dass aussichtslose Asylanträge von Angehörigen der Staaten Algerien, Marokko und Tunesien schneller bearbeiten werden können. Ferner wird im Anschluss an eine negative Entscheidung über einen entsprechenden Asylantrag der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können.

Damit wird zugleich die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland verkürzt und der davon ausgehende Anreiz für die Stellung von Asylanträgen aus nicht asylrelevanten, sondern wirtschaftlichen Gründen reduziert.

Stellungnahme des Bundesrates mit offenen Fragen
Der Bundesrat merkte u .a. in seiner Stellungnahme im März letzten Jahres zum von der Bundesregierung damals noch als Entwurf eingebrachten Gesetz an, dass es noch offene Fragen zur geplanten Einstufung der drei Länder gibt, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an sichere Herkunftsstaaten zu erfüllen.

Bei der Bewertung komme der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo-, Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem Handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Auch müsse geklärt werden, welche Auswirkungen beispielsweise der Territorialstreit um die Westsahara hat.

Die Bundesregierung wurde gebeten, bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Zudem sollte die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen intensiviert werden.

Darüber hinaus mahnte die Länderkammer an, dass für eine Beschleunigung der Asylverfahren in erster Linie zügig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen seien. Für eine weitere Entlastung der Verfahren empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung: Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, sollten einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Niedersachsen hatte damals diese Stellungnahme mit vier weiteren Ländern ins Plenum eingebracht. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Punkte der Stellungnahme nicht aufgenommen und so wurde der Gesetzesentwurf in unveränderter Form vom Bundestag beschlossen.

Im Plenum des Bundesrates hat die Bundesregierung zu Protokoll erklärt, dass in den drei Staaten keine systematische Verfolgung bestimmter Gruppen feststellbar ist, die ihrer Einstufung als sichere Herkunftsstaaten entgegenstünde. Unabhängig hiervon hebt sie hervor, dass auch bei der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eine individuelle Verfolgung geltend gemacht werden kann, die in der Asylpraxis auch Berücksichtigung findet.

Keine Mehrheit im Plenum
Da der Bundesrat nun endgültig dem Gesetz nicht mit der notwendigen Stimmenanzahl zugestimmt hat, kann jetzt der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden.

Niedersachsen hat sich zu dem Tagesordnungspunkt enthalten.

Kohlmajestät 2017: Andrea Nahles regiert für ein Jahr

Jürgen Krogmann nennt Grünkohl „Kraftfutter für die Republik“


Wenn sich die Stadtgesellschaft von Oldenburg geschlossen nach Berlin aufmacht und gleichzeitig die Landesvertretung in den Farben Oldenburgs erstrahlt, dann ist wieder soweit: Die Bundeshauptstadt sucht eine neue Kohlmajestät! Am Montag der vergangenen Woche – im 60. Jubiläumsjahr – fiel die Wahl auf Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Doch bis zu ihrer Krönung kurz vor Mitternacht, war es ein langer Weg, der Ausdauer, Sitzfleisch und einen gesunden Magen voraussetzt. Schließlich musste zunächst der Stargast des Abends, der Grünkohl, gebührend gefeiert werden. Das klappt in guter Gesellschaft bekanntlich am besten und so verspeisten in diesem Jahr die rund 250 eingeladenen Gäste mit großem Appetit 230 kg Kohl, 65 kg Fleischpinkel, 60 kg Kochmettwurst, 40 kg Speck und 100 kg Kasseler. Der Grünkohl selbst wurde in Oldenburg vorgekocht und von der städtischen Feuerwehr nach Berlin gekarrt. Da geht Oldenburg, das seit 2010 „Kohltourhauptstadt“ Deutschlands ist, lieber auf Nummer sicher. Denn wie der Karneval zu Köln gehört und die Maultasche zu Schwaben, so gehört der Grünkohl zu Oldenburg – versteht sich, dass man nur hier weiß, wie ein guter Grünkohl zubereitet werden und schmecken muss.

Ministerpräsident Stephan Weil ging in seinem Grußwort auf die lange Geschichte des Oldenburger Grünkohlessens ein und würdigte die Ausdauer der Stadtväter, die „seit fast der Gründung der Bundesrepublik […] allen Ernstes mit Wurst, Kohl, Schnaps und Pinkel in die jeweilige Bundeshauptstadt ziehen, um dort erfolgreich mit der Wurst nach der Speckseite zu schmeißen.“ Worte, die den Gastgeber des Abends, Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, veranlassten, die Tonnen von Grünkohl und zigtausende Pinkel in seiner Begrüßungsansprache als „Kraftfutter für die Bundesrepublik“ zu bezeichnen und rückblickend festzustellen, „dass unser Land unter Kohl-Dampf stand! Und wenn „Der Spiegel“ das Sturmgeschütz der jungen Demokratie war – dann waren wir die Feldküche!“, so Krogmann unter dem Beifall der Ehrengäste.

Natürlich freute sich Oberbürgermeister Krogmann ganz besonders darüber, dass sich die Kohlmajestäten in ihrem Herrschaftsjahr auch immer wieder gönnerhaft und großzügig um ihr Volk kümmerten. Der scheidenden Kohlmajestät Johanna Wanka bescheinigte er diesbezüglich eine blitzsaubere Bilanz: „Letztes Jahr hab ich mir gewünscht, man könnte doch ein Forschungsinstitut des Bundes bei uns ansiedeln. Und was passiert? Keine acht Monate nach dem Kohlessen stand die Zusage für das Helmholtz Institut!“

Große Fußstapfen für Andrea Nahles, die kurz vor Mitternacht in „großer Demut und Dankbarkeit“ die Insignien der Macht übernahm. Aber, es trifft die Richtige, bescheinigt sich Andrea die Erste. Bereits vor vielen Jahren hat sie in Oldenburg ihr Herz in die Hand genommen und dem Grünkohl mit Pinkel eine Chance gegeben.

Über ihre Weltoffenheit und ihren Mut ist sie bis heute froh. Und wie so häufig bei Konvertiten und Bekehrten, ist sie heute nach eigenen Angaben überzeugter denn je: Und will „nur noch in einer Welt mit Grünkohl leben“. Am Ende bekennt Nahles, dass sich Töchterchen Ella am meisten über die Regentschaft freut, „denn wenn ich Königin bin, dann ist sie ja eine echte Prinzessin“.

Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß beim Regieren, Kohlmajestät 2017!

Fotos: Torsten von Reeken

Bundesratssitzung am 10. Februar 2017

Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Cannabis-Therapie, Parteienfinanzierung

Es war ein straffes Programm, das die Länder in der ersten Plenarsitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 absolvierten. Über 100 Vorlagen standen zur Abstimmung. Teils umfangreiche Beratungen gingen dem voraus.

Erleichterungen für Stalking-Opfer können in Kraft treten

Zu rund 20 Gesetzen gaben die Länder ihr abschließendes Votum. Sie können nun wie geplant in Kraft treten. Grünes Licht bekamen unter anderem Verbesserungen für Contergan-Geschädigte, mögliche Cannabis-Therapien für Schwerkranke, Erleichterungen für Stalking-Opfer, Verschärfungen im Vereinsrecht und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen.

Gesetzentwurf für faire Löhne im ÖPNV in den Bundestag eingebracht

Einen Schwerpunkt der Sitzung bildeten die 26 Länderinitiativen. Vier Gesetzentwürfe brachte der Bundesrat in den Bundestag ein. Dabei geht es um Erleichterungen bei der Rehabilitation von DDR-Heimkindern, faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV, eine Initiative für den Schienenfernverkehr und die Umschichtung von EU-Fördermitteln für die ländliche Entwicklung.

Geschlossen für den Finanzierungsausschluss verfassungsfeindlicher Parteien

Außerdem fasste der Bundesrat zahlreiche Entschließungen. Einstimmig stellten sich die 16 Länder hinter eine Resolution zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung. Ebenfalls eine Mehrheit erhielten Initiativen zur Reform der Pflegeberufe und zur Weiterentwicklung elektrischer Energiespeicher.

Viele neue Initiativen

11 Initiativen wurden dem Plenum erstmals vorgestellt und zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darunter auch ein Gesetzentwurf, der den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung konkret regeln soll. Weitere Vorschläge befassen sich mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, der Erweiterung von DNA-Untersuchungen und des zentralen internationalen Strafregisterinformationssystems sowie der rechtssicheren Ausgestaltung von Photovoltaikanlagen an Mietshäusern und der Sportinfrastrukturförderung in Deutschland.

Umfangreiche Stellungnahme zum Bund-Länder-Finanzausgleich

Außerdem nahm der Bundesrat zu 38 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett Stellung. Detaillierte Änderungsvorschläge machte er vor allem zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Auch beim Ausbau der Kita-Betreuung und bei den Gesetzentwürfen zur Steuerbetrugsbekämpfung sowie am geplanten Verpackungsgesetz sieht er noch Verbesserungsbedarf. Keine oder kaum Einwände haben die Länder bei dem Gesetzentwurf zur Lohngleichheit, beim geplanten Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei, den Erleichterungen bei Videoüberwachungen und den Sonderparkregeln beim Carsharing.

Aus Brüssel: Aktionsplan Mehrwertsteuer

Aus Brüssel kamen diesmal zehn Vorlagen. Ein Großteil davon betraf den Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Daneben stand die europäische Nachhaltigkeitspolitik auf der Agenda des Bundesrates.

Zu guter Letzt: Acht Verordnungen

Abschließend gaben die Länder zu acht Verordnungen ihre Zustimmung, darunter auch zu den Regelungen für den neuen Reisepass. Die Änderungsverordnung zur Winterreifenpflicht wurde kurzfristig abgesetzt.

Fotos: Torsten Heitmann und Bundesrat/Frank Bräuer

Nach dem gescheiterten NPD- Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar haben die Länder schnell reagiert. Das Gericht hatte festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Da diese Partei aber in absehbarer Zeit keine Möglichkeit habe, ihre Ziele durchzusetzen, reicht die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit alleine für ein Verbot der Partei nicht aus.

Niedersachsen legt Gesetzesänderung zur Parteienfinanzierung vor

Niedersachsen hat einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aufgegriffen. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes, der neben der Änderung des Parteiengesetzes auch eine notwendige Änderung des Grundgesetzes beinhaltet. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden. Sol-che Parteien sollen nicht weiterhin durch Steuern am Leben gehalten werden. Auch sollen Spenden an verfassungsfeindliche Parteien nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.

Der Antrag wurde den Fachausschüssen des Bundesrates zur weiteren Beratung zugewiesen.

Entschließung setzt schon heute wichtiges Zeichen

In sofortiger Sachentscheidung haben die Länder einstimmig eine Entschließung beschlossen mit der sie die Bundesregierung auffordern, dass Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Bei der Entschließung handelt es sich nicht um einen ausformulierten Antrag einer Gesetzesänderung. Vielmehr spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für verfassungsfeindliche Parteien einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu ermöglichen. Die Voraussetzungen, die eine Partei verwirklichen muss, um sie von der staatlichen Teilfinanzierung auszuschließen, sollen eng an die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angelehnt werden. Dabei betont der Bundesrat, dass sich der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht nur auf die Missbilligung einer Gesinnung oder Weltanschauung stützen dürfe. Grundsätzlich gelte, dass ein solches Vorgehen eine Ausnahme sei. Die Länder unterstreichen in der Entschließung, dass sie den Kampf gegen extremistische Bestrebungen mit allen gebotenen Mitteln fortführen.

Des Weiteren sollen Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen auch von sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden.

Bodycams: Schutz und Aufklärung

Boris Pistorius: Polizei mit allen Mittel schützen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung auch einen Gesetzesentwurf gebilligt, der es der Polizei ermöglicht, körpernahe mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (sogenannte „Bodycams“) einzusetzen. Die Bodycams werden von den Einsatzkräften an der Uniform getragen und sollen potenzielle Gewalttäter von Angriffen auf Beamtinnen und Beamte abschrecken. Bei entsprechenden Übergriffen können die Kameraaufzeichnungen auch als Beweismittel dienen. Darüber hinaus verfolgt der Gesetzesentwurf das Ziel, der aktuellen angespannten Terror- und Gefährdungslage adäquat Rechnung zu tragen.

Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Eigentum oder zur Verfolgung von Straftaten

Voraussetzung für das Tragen von Bodycams soll sein, dass tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Erfordernis zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Eigentum oder zur Verfolgung von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung besteht.

Kennzeichen werden erhoben

Die Gesetzesvorlage soll es zukünftig der Bundespolizei auch erlauben, im öffentlichen Verkehrsraum die Kennzeichen von Fahrzeugen vorübergehend zu erheben. Dies soll durch technische Mittel ohne Wissen der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer möglich sein. Dadurch soll die Fahndung bei besonderen Gefahrenlage und bei der Strafverfolgung verbessert werden.

Aufzeichnung von Telefonaten

Die Bundespolizei erhält zudem die Befugnis, Telefonate aufzuzeichnen, die bei den Einsatzleitungen eingehen. Die Aufzeichnungen sollen allerdings sofort und spurenlos gelöscht werden, sobald diese nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden – spätestens jedoch nach 30 Tagen.

Pilotprojekt läuft in Niedersachsen

Bodycams werden seit Mitte Dezember bis Ende März 2017 im Rahmen eines Pilotprojekts in allen Flächenbehörden Niedersachsens eingesetzt. Allerdings werden derzeit keine Tonaufnahmen gemacht. Beamtinnen und Beamte mit einer Bodycam tragen eine gelbe Weste mit der Aufschrift „VIDEOAUFZEICHNUNG“. Außerdem wird auf den Einsatz der Körperkameras jeweils gesondert von ihren Trägerinnen und Trägern hingewiesen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte zum Start des Projekts: „Polizistinnen und Polizisten halten tagtäglich für uns alle ihren Kopf hin. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie im Rahmen ihres täglichen Dienstes zur Zielscheibe respektlosen, aggressiven Verhaltens werden. Es ist daher unsere Pflicht, die Polizei mit allen Mitteln zu schützen. Dazu gehört auch der Einsatz von Bodycams.“

Gesichtsverhüllung von Bundesbeamten

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag auch mit einem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts befasst, bei dem es um das Thema der Gesichtsverhüllung geht.
So sollen Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen sind nur aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen möglich. Ein derartiges Verhüllungsverbot besteht für niedersächsische Beamtinnen und Beamte bereits in ähnlicher Form in entsprechenden Landesvorschriften.
Zudem wird geregelt, dass dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden kann. Eine verlässliche Identifizierung anhand von Identifikationspapieren ist nur durch einen Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild möglich.

Weitere Personen von Änderungen betroffen

Vergleichbares soll für Zivilpersonen in den Fällen gelten, in denen ihre Identifizierung rechtlich notwendig und geboten erscheint, wie zum Beispiel bei Passkontrollen und Stimmabgaben im Wahllokal. So sieht die Änderung der Bundeswahlordnung vor, dass eine Wählerin oder ein Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden kann, wenn sie oder er sich nicht ausweist oder die Feststellung ihrer oder seiner Identität durch den Wahlvorstand unmöglich macht und die zur Feststellung ihrer oder seiner Identität erforderliche Mitwirkungshandlung zum Abgleich mit dem Ausweispapier verweigert.
Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz und Unionsbürger sollen verpflichtet werden, einen Pass(-ersatz) oder Ausweis auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung befugten Person vorzulegen und es dieser ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild in dem Ausweispapier abzugleichen. Gleiches soll künftig für ausländische Besitzer eines Ankunftsnachweises nach dem Asylgesetz gelten.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat hat eine Stellungnahme, die von Niedersachsen in einzelnen Punkten unterstützt wurde, zu diesem Gesetzesentwurf beschlossen. Jetzt hat die Bundesregierung die Gelegenheit zur Gegenäußerung.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass die Antragsteller eines (vorläufigen) Personalausweises oder Bewerber um einen Pass künftig dazu verpflichtet werden sollen, es der zuständigen Behörde zu ermöglichen, das eigene Gesicht mit dem vorgelegten Lichtbild und dem Lichtbild des bisherigen Personalausweises oder eines Reisepasses abzugleichen. Dabei soll die Befolgung dieser Verpflichtung von Passbewerbern durch einen weiteren entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand sichergestellt werden.
Ergänzend zum Aufenthaltsgesetz soll für Ausländer im Asylgesetz ebenfalls die Verpflichtung geregelt werden, es den mit der Ausführung des Asylgesetzes betrauten Behörden zu ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild der Dokumente, die nach dem Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurden zu vergleichen. Gemeint ist die Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder Aussetzung der Abschiebung.


Gern würden wir an dieser Stelle schreiben, dass Sie alle, Freundinnen und Freunde unserer Landesvertretung, in diesem Jahr zum traditionellen Grünkohlessen der Stadt Oldenburg eingeladen sind.

Was aber allein schon an dem fehlenden Platz scheitert. Deshalb sind die rund 250 zur Verfügung stehenden Plätze auch in diesem Jahr wieder heiß begehrt. Und so bleibt es dem Autor dieser Zeilen vorbehalten, Sie, liebe Leserinnen und Leser, in unserem nächsten Newsletter, der am 13. März erscheint, über die Besonderheiten dieses Stückchens nordwestdeutscher Kultur umfassend zu informieren, die besten Sprüche von Treckerfahrer Günther aufzuschnappen und das Geheimnis zu lüften, wer in diesem Jahr Kohlmajestät geworden ist und damit am 6. März die Nachfolge von Bundesbildungs- und Forschungsministerin Johanna Wanka antritt. Sie war im vergangenen Jahr zur Majestät gekürt worden.

Als „Warm-up“ an dieser Stelle drei Dinge, die man über das Grünkohlessen in Berlin wissen sollte:

1. Liebe geht durch den Magen – auch in der Politik
2. Grünkohl – ist das ultimative oldenburgische Äquivalent zur Berliner Currywurst
3. Gut Ding will Weile haben – gute Reden nicht

Fotos: Rüdiger von Reeken / Oldenburg

Teilhabegesetz, Asylbewerber-Leistungen, Gentechnik

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2016 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein Mammutprogramm: knapp 90 Vorlagen behandelten die Länder, darunter allein 33 Gesetze aus dem Deutschen Bundestag, die dieser teils erst wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Fast alle Gesetze passierten den Bundesrat und können nun wie geplant in Kraft treten. Nur dem Asylbewerberleistungsgesetz stimmten die Länder nicht zu.

Zustimmung zu Pflegereform, Hartz-IV-Erhöhung, Steuererleichterungen

Eine Mehrheit erhielten das Bundesteilhabegesetz, die Pflegereform und die Erhöhung des Kindergeldes sowie die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze und die Einschränkung der Grundsicherung für arbeitsuchende Ausländer. Außerdem beschloss der Bundesrat zahlreiche Steuerrechtsänderungen – unter anderem für die gerechtere Besteuerung international tätiger Unternehmen, zum Ausgleich der kalten Progression und zur Entlastung der Lebensversicherer wegen der Niedrigzinsphase.

Haushalt 2017 steht, neues Urhebervertragsrecht kommt

Auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes, der Milliarden-Pakt zur Finanzierung des Atomausstiegs, das neue Urhebervertragsrecht, das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung und die drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan bekamen grünes Licht, zudem der Haushalt 2017 sowie die umstrittene Arzneimittelreform.

Notärztliche Versorgung auf dem Land

Der Bundesrat beschloss, zwei eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag einzubringen: Eine Initiative für eine familienfreundlichere Richterinnenausbildung und eine Vorlage zur Streichung des § 103 StGB, der im Fall Böhmermann Bekanntheit erlangt hatte. Eine Mehrheit fand auch ein Verordnungsvorschlag zur Entsorgung von Styropor-Dämmstoff. Außerdem fasste die Länderkammer Entschließungen zur notärztlichen Versorgung auf dem Land und zur Abschaffung von Gewerbesteueroasen.

Besserer Schutz für Rettungskräfte

Fast ein Dutzend neue Initiativen wurde vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen: Vorschläge zur Rehabilitation von DDR-Heimkindern und zum Erhalt aller Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde, zum Schutz von Rettungskräften und Amtsträgern vor Angriffen, zur einheitlichen Ausbildung für Pflegekräfte, zum Kampf gegen Lohndumping privater Verkehrsunternehmen, zum Mitbestimmungsrechts in der modernen Arbeitswelt, zur Förderung des Schienenfernverkehrs sowie der elektrischen Speichertechnologie.

Anbauverbot für Gentechnik

Die Länderkammer nahm zu zehn Regierungsentwürfen Stellung, unter anderem zu den geplanten Änderungen im Reiserecht, zum Opt-Out für Genpflanzen und zum Hochwasserschutz. Keine Einwände hatten sie gegen den Nachtragshaushalt 2016, der ein Milliardenpaket zur Schulsanierung vorsieht.

Europäisches Urheberrechtspaket

14 Tagesordnungspunkte kamen aus Brüssel: Besonders viel Raum nahmen dabei die europäischen Vorgaben zur Harmonisierung des Urheberrechts ein. Rechtzeitig zum Jahresende ging es außerdem um das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017. Auch hierzu äußerte sich der Bundesrat ausführlich.

Beilhilfen für die Milchbauern

Außerdem stimmten die Länder zehn Verordnungen der Bundesregierung zu – wenn auch teilweise nur unter der Bedingung von Auflagen: Unter anderem der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie, der Erweiterung des elektronischen Datenaustausches der Ausländerbehörden und den Beilhilfen für Milchbauern.

Förderung von KWK-Anlagen wird eingeschränkt

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt werden künftig nur noch dann gefördert, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Diese Neuregelung basiert auf einer Vereinbarung mit der EU. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16. Dezember 2016 den Bundesrat, nachdem es einen Tag zuvor im Bundestag verabschiedet wurde.

Auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sind damit beschlossene Sache: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nächste Sitzung

Der Bundesrat wird im neuen Jahr erstmals am 10. Februar 2017 zusammenkommen.

Flexirente, Leiharbeit, Entlastung für Kommunen bei Integrationskosten

In seiner vorletzten Sitzung in diesem Jahr befasste sich der Bundesrat mit 46 Vorlagen. Die Länder billigten Neuregelungen von Leiharbeit und Werkverträgen, die ab April nächsten Jahres gelten. Auch die Flexirente lief glatt durch den Bundesrat und kommt nun wie geplant im nächsten Jahr. Ebenfalls abgeschlossen haben die Länder die Gesetzgebungsverfahren zum Regionalisierungs- und zum Integrationskostengesetz. Damit erhalten die Länder mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen zu. Damit kann der Bund die Länder und Kommunen mit rund 200 Milliarden Euro unterstützen. Dies hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. Juni 2016 mit der Bundeskanzlerin vereinbart.

Künftig übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018. Die Kommunen sind dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr, um 900 Millionen Euro im nächsten Jahr sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet. Die Länder erhalten für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. Dafür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Darüber hinaus setzt der Bundestagsbeschluss die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Das Gesetz geht auf einen Regierungsentwurf zurück, zu dem der Bundesrat am 4. November 2016 Stellung genommen hatte. Parallel dazu liefen bereits die Beratungen im Bundestag, der das Vorhaben am 24. November 2016 verabschiedete. Direkt nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll noch vor dem 15. Dezember 2016 in Kraft treten.

Diverse Beschlüsse: Über Obst und Milch zur Geldwäsche

Der Bundesrat billigte zudem das vom Bundestag beschlossene Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, die Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen, die Weiterentwicklung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen, die Neuregelung des Mikrozensus, die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, die Umstellung der Gasversorgung, das EPR-Wirtschaftsplangesetz sowie zwei Übereinkommen des Europarates – zur Korruption und zur Geldwäsche.

Bessere Bedingungen für Mittelstandskredite

In eigenen Initiativen fordert der Bundesrat bessere Bedingungen für Mittelstandskredite und setzt sich für mehr Verkehrssicherheit ein.

Patientenentschädigung bei ärztlichen Kunstfehlern

Neu vorgestellt wurde eine Entschließung Bayerns und Hamburgs zur Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds und eine Entschließung aus Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherung der notärztlichen Versorgung auf dem Land.

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichte Medikamente

Darüber hinaus nahm die Länderkammer zu zwölf Vorlagen der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Arzneimittelversorgung, zur Novelle des Wettbewerbsrechts und zur Finanzierung des Atomausstiegs.

Bessere Rechtssetzung in der EU

Anders als in sonstigen Plenarsitzungen äußerte sich der Bundesrat diesmal nur zu zwei europäischen Initiativen: Eine Mitteilung der Kommission zur besseren Rechtsetzung und ein Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister.

Zudem stimmten die Länder elf Verordnungen der Bundesregierung zu, etwa der Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, der Anpassung immissionsschutzrechtlicher Verordnungen und der Zulassung von Ultraleichthubschraubern.

Nächste Sitzung

Der Bundesrat ist zu seiner nächsten –und für dieses Jahr letzten- Sitzung zu Freitag, 16. Dezember 2016, einberufen.

 

Fotos: Landesvertretung Niedersachsen,
Bundesrat /Henning Schacht,
Bundesrat/ Frank Bräuer

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – deutliche Erhöhung der Geldbußen

Boris Pistorius: Pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht

Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsen den Bund auffordern, den Bußgeldkatalog zu reformieren. Die bestehende Systematik differenziere nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. „Die Wirksamkeit des Bußgeldsystems ist fragwürdig, weil jemanden mit geringerem Einkommen dasselbe Bußgeld nun einmal sehr viel härter trifft als jemanden mit einem deutlich höheren Einkommen. Das hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge.“, so Innenminister Boris Pistorius bei der Vorstellung der Initiative im Bundesrat am vergangenen Freitag.

Die Folge ist klar: Das System werde nicht akzeptiert und verliere zunehmend seine abschreckende Wirkung. Niedersachsen schlägt daher vor, Geldbußen künftig einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln. Das Bußgeldsystem soll ähnlich wie das bewährte Tagessatzsystem im Strafrecht gestaltet werden.
Gleichzeitig sollen die finanziellen Strafen insbesondere für gefährliches Rasen deutlich höher ausfallen. Bundesweit gehen die Zahlen der Unfalltoten und Schwerverletzten seit Jahren nicht zurück. Mehr als jeder Dritte aller im Straßenverkehr Getöteten ist 2015 bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben gekommen. „Die Hauptursache dafür ist nachweislich überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr, oder um es einfacher zu sagen: sinnlose Raserei! Viele Opfer waren unbeteiligt, zur falschen Zeit am falschen Ort. Es geht um Menschenleben, deswegen halte ich es für wichtig und notwendig, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern“, führte Pistorius weiter aus.

Der Minister hatte bereits im Frühjahr bei der Innenministerkonferenz (IMK) „keine Denkverbote mit Blick auf höhere Bußgelder für Temposünder“ gefordert. Bis zur nächsten Herbst-IMK im Saarland erwartet der Minister auch von dort einen „sinnvollen Vorschlag“.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seien deutsche Bußgelder viel niedriger, darum verpuffe der abschreckende Effekt viel zu oft. Pistorius in seinen Worten: „Wer in Österreich eine Rettungsgasse blockiert, dem droht ein Bußgeld von über 1000 Euro. In Deutschland kostet dieser Verstoß 20 Euro.“ Neben deutlich höheren Bußgeldern fordert Niedersachsen in der Bundesratsinitiative auch eine automatische Verdoppelung der Bußgelder, wenn von der Handlung eine besondere Gefahr ausgeht – zum Beispiel zu hohes Tempo innerhalb einer Baustelle – und eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Polizei, ein Fahrverbot bei Verkehrsverstößen auszusprechen. Es geht bei der Initiative gerade nicht um die Sanktionierung jeder kleineren Verletzung von Verkehrsvorschriften, sondern um deutliche Überschreitungen oder Missachtungen.

In seiner Rede ging der Innenminister auch auf Kritik an der Bußgeld-Initiative ein: „Kritiker sagen, höhere Bußgelder seien unverhältnismäßig. Ich sage: Nur pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht. Der entscheidende Punkt ist: Ein Bußgeld soll nicht nur bestrafen. Es hat vor allem den Zweck, das Verhalten zu ändern.“
Die Initiative, die in Niedersachsen gemeinsam vom Innen- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet worden ist, wurde nach der Vorstellung den Fachausschüssen des Bundesrates zur Beratung zugewiesen. Im Bundesrat soll in der nächsten Sitzung am 23. November entschieden werden.

Wahlkosten: Länder bekommen vom Bund höhere Erstattung

Niedersachsen rechnet mit Plus von ca. 200.000 Euro

Die Länder haben im Bundesratsplenum am vergangenen Freitag auch einer Verordnung des Bundes zugestimmt, die die Erstattung von Kosten von Wahlen auf Bundesebene regelt.

Der Bund ist den Ländern gegenüber gesetzlich zur Erstattung der durch die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament veranlassten notwendigen Ausgaben verpflichtet. Die Kostenerstattung erfolgt dabei sowohl im Wege der Einzelabrechnung als auch im Wege der Erstattung eines festen Pauschbetrags für jeden Wahlberechtigten. Dabei ist der Pauschbetrag nach zwei Gemeindegrößen gestaffelt: erfasst werden einerseits Gemeinden mit bis zu 100 000 Wahlberechtigten und andererseits Gemeinden mit über 100 000 Wahlberechtigten. Derzeit beträgt der zu erstattende Pauschbetrag für Gemeinden mit bis zu 100 000 Wahlberechtigten daher 0,48 Euro und bei größeren Gemeinden 0,74 Euro. Dies wurde 2009 festgelegt.

Da sich im Zeitraum von 2009 bis 2014 der Wahlkostenindex um 6,7 Prozent erhöht hat, sind nun auch die Beträge in der vorgelegten Verordnung angepasst worden: Die Erstattungsbeträge für Gemeinden mit bis zu 100 000 Wahlberechtigten sollen daher um 0,03 € auf 0,51 € und für die Gemeinden mit über 100 000 Wahlberechtigten um 0,05 € auf 0,79 € erhöht werden.
Die Länder hatten sich in den Beratungen im Innenausschuss des Bundesrates dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung die Preisentwicklung bis Ende 2015 in die Überarbeitung einfließen lässt. Dies hätte den Erstattungsbetrag weiter erhöht. Um dieser Länderforderung entgegen zu kommen, hat die Bundesregierung im Bundesratsplenum zu Protokoll erklärt, die notwendige Anpassung des festen Betrages rechtzeitig vor der Europawahl 2019 wieder vorzunehmen.

Erste Berechnungen haben ergeben, dass Niedersachsen mit der jetzt gebilligten neuen Verordnung für die nächste Bundestagswahl mit einer Erhöhung der festen Erstattungsbeträge um ca. 200.000 Euro rechnen könne.

Boris Pistorius: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat in der jüngsten Sitzung des Bundesrates eine Länderinitiative vorgestellt, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Einwanderungsgesetz vorzulegen. Die Initiative wurde von Niedersachsen gemeinsam mit Bundesländern Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen eingebracht.

Unter der Überschrift „Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln“ werden die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes für Deutschland beschrieben und künftige Eckpunkte für ein solches Gesetz genannt.

„Deutschland ist schon längst ein Einwanderungsland. Es ist zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auch weitgehend unstrittig, dass Deutschland von steuerbarer Zuwanderung profitiert, und zwar im akademischen wie im nichtakademischen Bereich. Ebenso außer Frage steht auch die Notwendigkeit, diese Steuerung zukünftig fortzusetzen und zu intensivieren, da die demografische Fachkräftelücke von Jahr zu Jahr größer wird.“, so Innenminister Pistorius. Ziel der Initiative ist es, sowohl für potenzielle Einwanderinnen und Einwanderer als auch für heimische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung kann und darf Deutschland nicht länger auf ein Einwanderungsgesetz verzichten. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass schon aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland ein steigender Bedarf an Fachkräften absehbar ist, der es erforderlich macht, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.

Hinzu kommt, dass die Reduzierung eines irregulären und damit nur sehr bedingt steuerbaren Zuzugs vieler Migranten über oft lebensgefährliche und menschenunwürdige Wege nur möglich sein wird, wenn alternativ auch legale Zuwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden.

„Wir brauchen endlich ein modernes Migrationsrecht, das eine vernünftige Form der gesteuerten Zuwanderung ermöglicht. Und dieses Migrationsrecht kann sich eben nicht auf punktuelle Veränderungen im Aufenthaltsrecht und anderes Stückwerk beschränken, sondern es muss arbeitsmarkt- und sozialpolitische Regelungen auf klare und verständliche Weise definieren. Wir können festlegen, welche Bedarfe an Arbeitskräften wir in regionaler, zeitlicher und branchenspezifischer Hinsicht abdecken wollen. Das ist eine echte Chance, die wir in Deutschland besser heute als morgen nutzen sollten“, so abschließend Innenminister Pistorius in seiner Rede im Bundesrat.

Die Initiative wurde nach der Vorstellung im Plenum den Fachausschüssen des Bundesrates zur weiteren Beratung überwiesen.