Generalistische Ausbildung führt nach drei Jahren zur Pflegefachkraft
Aufgrund der demografischen Entwicklung und durch veränderte Versorgungsstrukturen und -bedarfe haben sich die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal verändert. Beispielhaft sind spezielle Belange von Demenzpatienten sowie Kindern und Jugendlichen, erhöhte Anforderungen an ambulante Pflege durch kürzere Krankenhausliegezeiten oder Herausforderungen bei psychisch erkrankten Personen zu nennen.
Es ist daher notwendig, in der Pflegeausbildung übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings zu vermitteln. Darüber hinaus besteht bereits heute ein Fachkräftemangel, dem durch eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs begegnet werden muss. Das Gesetz soll die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickeln, attraktiver machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vornehmen. Ziel ist es, ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem zu schaffen. Dazu sollen die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden, damit Pflegefachkräfte universell in allen Arbeitsfeldern der Pflege eingesetzt werden können.
Die neue generalistische Pflegeausbildung soll nach drei Jahren mit einem einheitlichen Berufsabschluss mit der Bezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann beendet werden. Die Ausbildung wird sich in einen theoretischen und einen praktischen Unterrichtsteil an einer Pflegeschule sowie in einen praktischen Ausbildungsteil im Bereich der Akut- und Langzeitpflege in der ambulanten, stationären, pädiatrischen oder psychiatrischen Versorgung gliedern. Durch einen Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche kann ein Ausbildungsschwerpunkt gesetzt werden, der dann im Abschlusszeugnis ausgewiesen wird. Pflegeassistentinnen und -assistenten und Pflegehelferinnen und -helfer könnten über eine verkürzte Ausbildungszeit zur Pflegefachkraft weiterqualifiziert werden.
Reformiert werden soll auch die Finanzierung der Pflegeausbildung. Sie soll in Zukunft für die Auszubildenden kostenlos sein und über Landesausbildungsfonds, an denen alle Akteure des Pflegebereichs über ein bundesweites Umlageverfahren beteiligt sind, finanziert werden. Die Auszubildenden sollen zudem vom Ausbildungsträger eine Vergütung erhalten. Eine weitere Maßnahme wird die Einführung eines generalistischen, primärqualifizierenden, mindestens drei Jahre dauernden Pflegestudiums an Hochschulen sein, das theoretische und praktische Unterrichtseinheiten sowie praktische Ausbildungsanteile enthalten soll.
Niedersachsen unterstützt grundsätzlich die Neuausrichtung der Ausbildungsgänge, auch wenn im Hinblick auf eine vollständige Generalistik noch weitere Schritte notwendig gewesen wären.
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung gefordert
Im Bundesrat hat sich die Mehrheit der Länder gegen eine von Berlin und Thüringen eingebrachte und von Niedersachsen unterstützte Entschließung ausgesprochen, die auf drei konkrete Punkte zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung abzielte:
Erstens sollte Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eröffnet werden, einen freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Derzeit haben Beamtinnen und Beamten faktisch keine Wahlmöglichkeit, da die private Krankenversicherung stets die deutlich günstigere Variante für sie ist. Nur die private Krankenversicherung bietet Teilkostentarife an, mit denen die Kosten getragen werden, die nicht von der direkten Beteiligung des jeweiligen Dienstherrn über die Beihilfe abgerechnet werden. Dieser Beihilfeanspruch würde bei einer Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verloren gehen, da in diesem mit den geltenden rechtlichen Voraussetzungen kein Beihilfeanspruch besteht. Zudem müssten die Beamtinnen und Beamten auch den Arbeitgeberanteil übernehmen. Insofern besteht für diese Berufsgruppen kein Anreiz, sich in einer gesetzlichen Kasse zu versichern.
Zweitens sollte der Mindestbeitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse halbiert werden, damit die Beitragsbelastung von Selbständigen mit geringen Einkünften deren Einkommen folgt. Das zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge unterstellte Mindesteinkommen ist oftmals deutlich höher geschätzt als die tatsächlichen Einkünfte. Dadurch können zahlreiche Selbstständige ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Auch ist es dann nicht möglich, Rücklagen für das Alter zu schaffen, wodurch Altersarmut entsteht.
Drittens sah die Entschließung vor, die bis 2005 geltende paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge mit der jeweils hälftigen Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder einzuführen. Die Regelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes führten zu einer Schlechterstellung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie mit einem Sonderbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent belastet wurden.
Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgelegt. Sollten die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben, der allein von den Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist nun dauerhaft auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit wird die ehemals paritätische Finanzierung systematisch unausweichlich immer weiter zu Ungunsten der Beschäftigten und Rentnerinnen und Rentner verschoben. Schon für die kommenden Jahre wird mit steigenden Ausgaben und folgend höheren Beiträgen gerechnet.
Vor diesem Hintergrund, so die antragstellenden Ländern, sei eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung dringend geboten, um die Lasten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht zu verteilen. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz sollte künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgebern und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen werden.
Versteckt im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das der Bundesrat passieren lassen hat, finden sich Regelungen für eine verbesserte Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland. Die entsprechenden Gesetzesänderungen gehen auf Vorschläge des Landes Niedersachsen für die Hochschulambulanzen zurück. Durch die Gesetzesänderungen werden Rechtssicherheit geschaffen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden.
Der konsequente Einsatz Niedersachsens für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulklinika im vergangenen Jahr hat sich gelohnt“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Der Bund geht auf die nachvollziehbaren Argumente und Forderungen der Länder ein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer auskömmlichen Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland.“
Folgende gesetzlichen Verbesserungen wurden beschlossen: Erstens können zukünftig alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand des Leistungsumfangs von Hochschulambulanzen sein, soweit der Gemeinsame Bundesausschuss keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. Zweitens wird festgelegt, dass die einzelnen Hochschulambulanz-Vereinbarungen bundesweit Geltung haben. Die Vereinbarungen gelten also auch für Krankenkassen aus anderen Ländern, wenn deren Patientinnen und Patienten in den Universitätsklinika behandelt werden. Drittens werden Fristen für Vergütungsvereinbarungen gesetzt.
Nach der jüngsten Krankenhausreform des Bundes bestand Handlungsbedarf, da die besonderen Leistungen der Hochschulklinika nicht ausreichend finanziert wurden. Niedersachsen ergriff die Initiative und brachte im Bundesrat einen Gesetzesänderungsantrag ein, der am 16. Dezember 2016 von den Ländern beschlossen wurde. Der Bund hat nun die Änderungsvorschläge im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) übernommen.
Bereits im Juli 2016 war auf Initiative Niedersachsens ein weitreichender Entschließungsantrag im Bundesrat angenommen worden (Bundesrat-Drs. 312/16), der die Bundesregierung zur besseren Finanzierung der Hochschulklinika aufgefordert und eine Reihe von Schwierigkeiten der jüngsten Krankenhausreform des Bundes aufgezeigt hat.
Die heilende Wirkung von Cannabis zur Behandlung von Krankheiten ist bereits seit mehreren Jahrtausenden bekannt. So beschrieb schon der chinesische Urkaiser Shennong über Anwendung und Wirkung in seinem Lehrbuch über Ackerbau und Heilpflanzen. Auch die Benediktinerin und Universalgelehrte Hildegard von Bingen soll das Arzneimittel in ihren Schriften erwähnt haben. Nicht zuletzt seit es in den USA zunehmend verbreitet ist, „Cannabis auf Rezept“ zu erwerben, gibt es auch in Deutschland verstärkte Bestrebungen, chronisch Kranken den Zugang zu getrockneten Cannabis-Blüten und –Extrakten zu ermöglichen.
Dazu hat der Deutsche Bundestag – nach mehreren Aufforderungen durch den Bundesrat – mit Beschluss vom 19. Januar 2017 nun auch die Möglichkeit eröffnet. Der Bundesrat hat diesen Beschluss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am vergangenen Freitag gebilligt.
Zukünftig dürfen Ärzte schwerkranken Patientinnen und Patienten Cannabis-Arzneimittel verschreiben. Dabei ist es nicht notwendig, dass keine weiteren Behandlungsalternativen mehr bestehen, d.h. dass die Patientin oder der Patient nicht „austherapiert“ sein muss.
Vielmehr soll die Cannabis-Therapie bei Schwerkranken oder auch in der Palliativversorgung das Leiden verringern. Eine Nutzung zu diesen Zwecken war bereits vorher mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte möglich, allerdings mussten die Patientinnen und Patienten dabei die Kosten selbst tragen. Dafür sind nun die Krankenkassen zuständig, die nur in begründeten Fällen die Therapie verweigern können.
Um einen Missbrauch zu verhindern, erfolgen Anbau und Vertrieb über eine staatliche Cannabis-Agentur sowie durch Apotheken. Gleichzeitig erfolgt eine anonymisierte wissenschaftliche Analyse der medizinischen Wirkung von Cannabis-Therapien.
Verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung gefordert
Grünes Licht hat der Bundesrat am 25. November für das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen gegeben. Es enthalte viele wichtige Regelungen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie eine bessere Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen, sagte Ministerin Cornelia Rundt. Daher habe Niedersachsen das Gesetz unterstützt, das jetzt nur noch von Bundespräsident Gauck unterschrieben werden muss, damit es zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Ministerin Rundt hob insbesondere hervor, dass mit dem Krankenhausentgeltgesetz im Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen ein landeseinheitliches Preisniveau erreicht werden werde. „Die zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse verhandelten Budgets berücksichtigen künftig stärker die tatsächlichen regionalen und strukturellen Verhältnisse vor Ort“, betonte Rundt.
Mit dem Gesetz wird auch eine neue Behandlungsform, die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld, eingeführt. „Viele psychisch kranke Frauen und Männer möchten lieber zu Hause in der gewohnten Umgebung behandelt werden als im Krankenhaus“, so die Niedersächsische Gesundheitsministerin. So würden nun auch Kranke erreicht, die eine Krankenhausbehandlung bislang abgelehnt haben.
Da der Erfolg bei psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungen wesentlich von ausreichendem und qualifiziertem Personal abhängt, fordert Ministerin Rundt verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung. Dafür wird sich Niedersachsen in einer Arbeitsgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Entwicklung der Personalvorgaben und Qualitätsstandards einsetzen. „Es muss selbstverständlich sein“, so Rundt, „dass Löhne und Gehälter für medizinisches Personal durch die mit den Kostenträgern zu vereinbarenden Entgelte auf tariflicher Basis refinanziert werden.“
Erfreut zeigte sich Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt über die im Bereich der somatischen Krankenhäuser im Krankenhausentgeltgesetz vorgesehenen Änderungen beim Fixkostendegressionsabschlag: Für 2017 und 2018 wird der landesweit anzuwendende Abschlag in Höhe von 35 Prozent gesetzlich festgelegt (der höhere, auf der Ortsebene zu vereinbarende Abschlag, wird auf 50 Prozent begrenzt). Zum Stichwort Fixkostendegressionsabschlag: Krankenhäuser, die mehr Behandlungen als in den Vorjahren abrechnen wollen, bekommen diese nicht in voller Höhe erstattet. Mit dem Fixkostendegressionsabschlag wird festgelegt, wie hoch der prozentuale Abzug der von der Krankenkasse zu erstattenden Summe ist. Mit diesem Instrument soll der Kostenanstieg in der stationären Versorgung abgebremst werden.
Die Vorgabe einer Quote gibt den Krankenhäusern wie auch den Kostenträgern Planungssicherheit. Sie verhindert, dass bundesweit ein ‚Flickenteppich‘ entsteht. Nachbesserungsbedarf beim Fixkostendegressionsabschlag sieht Rundt aber weiterhin in solchen Fällen, in denen Krankenhäuser zusammengelegt und als ein Krankenhaus betrieben werden – das ist in Niedersachsen immer wieder der Fall. Erhöhte Behandlungskosten beim neu entstehenden Krankenhaus müssten dann vom Fixkostendegressionsabschlag ausgenommen bleiben, weil sonst die Krankenhausplanung ins Leere laufen würde, so Rundt.
Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gefordert
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Stellung genommen. Mit Niedersachsens Unterstützung sprach sich die Länderkammer für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus, um trotz eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch Apotheken auch im ländlichen Raum sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf zum Arzneimittelversorgungsstärkung hat das Ziel, eine flächendeckende, innovative, sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Mit einem Anteil von 17,2 Prozent an den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2015 hat der Arzneimittelbereich eine große Bedeutung für die finanzielle Situation der GKV. Dass Deutschland außerdem eine starke pharmazeutische Industrie besitzt, war ein Grund für den sogenannten „Pharma-Dialog“ mehrerer Bundesministerien mit Vertreter/innen der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der IG BCE von 2014-2016, die in den vorliegenden Gesetzentwurf mündete.
Die mehr als zwanzig Seiten umfassende Stellungnahme des Bundesrates begrüßt u. a. verschiedene Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Hierzu gehören die Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel bis zum Jahr 2022, die Bildung von Festbetragsgruppen für Antibiotika, die Regelungen für die Praxissoftware zur Information der Ärztinnen und Ärzte über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel sowie zur Verordnung von Heilmitteln, die Regelungen zur Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt und dem gezielten Einsatz von Diagnostika in der Antibiotikatherapie. Andere Punkte sieht der Bundesrat kritischer.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 stellt fest, die bisherige deutsche Preisbindung von verschreibungspflichtigen Medikamenten beschränke den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt in nicht gerechtfertigter Weise. Dies nahm der Bundesrat zum Anlass, ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu fordern. Denn die bisher in Deutschland geltende Preisbindung soll dazu dienen, auch in entlegenen Regionen, die Versorgung durch Apotheken zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen Patienten in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen. Vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils ergeben sich durch den Versandhandel Gefahren für die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln, der Apotheken im ländlichen Raum in einen ruinösen Wettbewerb treiben kann. Die starke Präsenz der stationären Apotheken mit ihren Beratungsleistungen muss aus Bundesratssicht unbedingt erhalten werden. Aus niedersächsischer Perspektive stellt ein Verbot des Versandhandels dabei nur eine vorübergehende Lösung dar, bis ein grundsätzlicher Systemwechsel bei der Vergütung von Apothekenleistungen erfolgt ist.
Auf die Stellungnahme des Bundesrates kann nun die Bundesregierung reagieren, bevor die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Gesetz beraten und ggf. beschließen.
Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 Stellung genommen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem sich immer wieder Patientinnen und Patienten Mängel in der Heil- und Hilfsmittelversorgung beklagt hatten – zum Beispiel über Probleme bei der Versorgung mit Windeln bei Inkontinenz oder zu lange Wartezeiten bei Rollstuhlreparaturen.
Der Gesetzentwurf will die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärken. Dabei ist u. a. vorgesehen, dass Qualitätsaspekte bei Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung besser berücksichtigt, das System der Preisfindung für Heilmittelleistungen weiter flexibilisiert werden. Es soll gewährleistet werden, dass das Hilfsmittelverzeichnis fortwährend aktualisiert und weiterentwickelt wird.
In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat eine begriffliche Klarstellung des Verbandmittelbegriffs vor, um mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen zu erreichen. Dass die Erbringer von Heilmitteln stärker in die Verantwortung für die Versorgung genommen werden sollen, begrüßt der Bundesrat. Zeitnah und möglichst noch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens soll nach dem Willen des Bundesrates u.a. eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die einen Kostenträger eindeutig bestimmt, der für die Leistungen für Kinder mit Diabetes-Typ-1 aufkommt, die über die Blutzuckermessung und Insulingabe in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten hinausgehen.
Im Weiteren hat die Bundesregierung nun die Gelegenheit, eine Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zu verfassen, bevor der Bundestag am Zug ist.
Pflegebedürftigkeitsbegriff wird in Hilfe zur Pflege eingeführt
Dass das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) dringend gebraucht wird, darin waren sich alle Länder beim Bundesratsplenum am 23. September 2016 einig. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, einerseits den zum 1. Januar 2017 geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf das Sozialhilferecht zu übertragen. Andererseits sollen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommune in der Pflege umgesetzt werden. Die Empfehlungen betreffen die Bereiche bessere Pflegestrukturplanung, Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote in den Kommunen und bessere Beratung. Dass das dritte Pflegestärkungsgesetz nun so dringend benötigt wird, geht auf das zweite Pflegestärkungsgesetz zurück: Damals hatte es der Bund versäumt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gleich auch auf das Sozialhilferecht zu übertragen – obwohl die Länderseite immer wieder diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht hatte.
Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßte nun im Bundesrat, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege eingeführt wird. Denn es sei ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen, pflegebedürftige Menschen, die Sozialhilfe benötigen, nicht schlechter zu stellen als andere Pflegebedürftige.
Verbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf sieht der Bundesrat insbesondere an den Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. So hat der Bundesrat auf Anregung Niedersachsens und des Saarlands die Bundesregierung zum Beispiel aufgefordert, pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung den uneingeschränkten Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu ermöglichen. Finanziert werden soll dies durch eine zeitnahe Erhöhung des Beitragssatzes. In seiner 72-seitigen Stellungnahme geht der Bundesrat auch auf die Stärkung der Kommunen in der Pflege eine Menge weiterer Aspekte des PSG III ein, darunter die Forderung, eine Evaluations- und Kostenausgleichsklausel ins Gesetz aufzunehmen. Um Kostentransparenz herzustellen, wollen die Länder, dass der Bund die von der Bundesregierung genutzten Datengrundlagen offenlegt.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die Gelegenheit zur Gegenäußerung bekommt. Die Abgeordneten des Bundestages haben ihre Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz III ebenfalls am 23. September schon begonnen.
Cornelia Rundt: Gesetz kann Weg zu moderner, bedarfsorientierter Versorgung ebnen
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September 2016 Stellung genommen.
In ihrer Rede hat Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt den Gesetzentwurf am vergangenen Freitag grundsätzlich unterstützt: „In der modernen Psychiatrie von morgen werden aller Voraussicht nach die Patientinnen und Patienten bessere Chancen auf Teilhabe und Behandlung erhalten. Unter anderem soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Betroffenen zuhause in der gewohnten Umgebung psychiatrisch behandeln zu können.“ Mit dem Gesetzentwurf könne der Weg zu einer modernen, bedarfsorientierten Versorgung in der Psychiatrie und in der Psychosomatik geebnet werden, so die Ministerin. Zudem sei es im Sinne einer bestmöglichen Versorgung der psychisch Kranken notwendig, dass die Einrichtungen ein auskömmliches Budget, insbesondere zur Refinanzierung der Personalkosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an die Hand bekommen. Rundt: „Der Erfolg hängt ganz maßgeblich von ausreichendem Personal ab. Deshalb ist es unverzichtbar, verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung einzuführen. Dem trägt der Gesetzentwurf jetzt endlich Rechnung. Und das ist gut so.“
Die Vorschläge der Länder betreffen spezifische Aspekte des Entwurfs wie etwa die – für die Krankenhausplanung der Länder wichtige – bundeseinheitliche Definition, welche die Kriterien für den Standort oder die Standorte eines Krankenhauses und die Ambulanzen eines Krankenhauses festlegt.
Grundsätzlich befürwortet Rundt, dass nach dem Gesetzentwurf das im bisherigen Recht angelegte reine Abrechnungssystem (mit einer Konvergenz hin zu landeseinheitlichen Preisen) durch ein Budgetsystem ersetzt werden soll – ein Preissystem wie die DRG in Krankenhäusern würde laut Rundt in der Psychiatrie und in der Psychosomatik zu falschen Anreizen führen: Benachteiligt davon wären insbesondere schwer psychisch Kranke. „Mit der vorgesehenen Einführung eines Budgetsystems wird diese Gefahr abgewendet, und das ist im Interesse der Betroffenen sehr gut“, so Rundt. Insofern seien die Ansätze in dem Gesetzentwurf, die etwa auf ein Home-Treatment abheben, besonders zu begrüßen – „erst ein budgetorientierter Ansatz im Vergütungssystem ermöglicht es, den Grundsatz ambulant vor stationär zu verwirklichen.“
Trotz der letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene ist die Refinanzierung der besonderen Leistungen der Hochschulkliniken weiterhin unzureichend. Gesetze wie das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) und das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KHSG) haben bisher keine relevanten Verbesserungen gebracht. Die wirtschaftliche Lage der Hochschulkliniken ist weiter angespannt. Das jährliche Defizit der Hochschulkliniken lag i n den Jahren 2012 bis 2014 im deutlich dreistelligen Millionenbereich. In 2014 erzielten zwei Drittel der Hochschulkliniken Deutschlands ein negatives Jahresergebnis.
Der Bundesrat stellte dies in seiner jüngsten Sitzung fest und forderte die Bundesregierung im Wege einer Entschließung auf, sich bis Oktober 2016 für entsprechende finanzielle Verbesserungen der Hochschulkliniken und Maximalversorger einzusetzen. Die Entschließung, die auf eine Initiative des Landes Niedersachsen zurückgeht, fordert zudem, die Regelungen des GKV-VSG und des KHSG zeitnah nachzubessern und ggf. einen Fallpauschalenzuschlag zusätzlich und außerhalb des DRG- Budgets sowie außerhalb des Landesbasisfallwertes für die Hochschulkliniken und Maximalversorger einzuführen, sollten bis dahin keine konkreten Verbesserungen erkennbar werden.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt in der Podiumsdiskussion
Sebastian C. Semler bei seinem Statement
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies im Gespräch mit Gästen der Veranstaltung
Das Podium ist besetzt
Ute Hönemann vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Clemens Auer berichtet aus Österreich
Olaf Lies beantwortet Fragen
Alexander Böhmcker hat Anmerkungen
Cornelia Rundt im Austausch vor Beginn der TELEMED
Das Thema „E-Health-Rahmenbedingungen im europäischen Vergleich: Strategien, Gesetzgebung, Umsetzung“ stand auf dem 21. Nationalen Forum für Gesundheitstelematik und Telemedizin in Niedersachsens Landesvertretung im Mittelpunkt. Die TELEMED fand in diesem Jahr, in dem das E-Health-Gesetz in Kraft tritt, unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Gesundheit Hermann Gröhe statt. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.
Die zweitägige Veranstaltung begann mit einem Blick auf gemeinsame Ziele und die Umsetzung von E-Health in den Mitgliedstaaten. Bei der Auftaktdiskussion der Veranstaltung führte die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Cornelia Rundt mit einem Impulsreferat ins Thema ein: An Beispielen erläuterte sie Niedersachsens Weg zum vernetzten digitalen Gesundheitswesen (E-Health). Eines dieser Beispiele war das Modellprojekt IVENA. Hierbei handele es sich um ein neues, internetbasiertes System, das Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Krankenhäuser anzeige. Ziel sei es, so die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und den weiterversorgenden Kliniken weiter zu verbessern und damit Zeitverzögerungen während der Behandlung von Notfallpatienten zu minimieren. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens biete Möglichkeiten und Chancen, so Rundt, gerade auch in einem Flächenland wie Niedersachsen und hier insbesondere auch unter dem Aspekt des Fachkräftemangels im ländlichen Raum. Ministerin Cornelia Rundt weiter: „Eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen weiter gewährleisten zu können, ist oberstes Gebot. Beispielsweise können durch die Überwachung von Vitaldaten zum Erkrankten ein schneller Kontakt hergestellt werden und genaue, aktuelle Informationen zum Krankheitsbild gewonnen werden. Durch eine Vernetzung aller Akteure auf diesem Gebiet kann die Hilfe gegeben werden, die aktuell gebraucht wird. Dadurch können unnötige Behandlungen vermieden und somit alle Beteiligte im Gesundheitssystem entlastet werden. Damit verbunden ist aber eine große Verantwortung: Denn zum einen wird mit höchstpersönlichen Daten der Patientinnen und Patienten umgegangen, die unbedingt geschützt werden müssen. Zum anderen darf der soziale Aspekt dabei nicht vergessen werden: Gesundheit ist kein eindimensionales Produkt, das sich auf Algorithmen, elektronische Entscheidungsprozesse und das Verschreiben des richtigen Medikaments reduzieren lässt.“
Die Forderung nach gemeinsamen europaweiten Standards wurde während der anschließenden Podiumsdiskussion u. a. von Paul Schmücker (Hochschule Mannheim) zur Sprache gebracht. Norbert Paland (Bundesministerium für Gesundheit) machte darauf aufmerksam, dass es mit der „Gematik“ eine zentrale Stelle mit Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag gebe, die zumindest für Deutschland Standards setze. Der Generaldirektor des österreichischen Gesundheitsministeriums Clemens Auer mahnte, dass im vernetzten digitalen Gesundheitswesen klare rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich seien.
Wie E-Health, Gesundheit und Recht bei den Nachbarn in Europa laufen, erläuterten im Anschluss Teilnehmer aus Spanien, Finnland, Österreich und der Schweiz. Einen weiteren Themenblock bildete E-Health in der Routineversorgung: Best Practice in Deutschland und Europa. Die Podiumsdiskussion beschäftigte sich mit E-Health und Interoperabilität als Impulsgeber für die Gesundheitswirtschaft.
Das Grußwort zum Abschluss des ersten Veranstaltungstages sprach Wirtschaftsminister Olaf Lies. Wie auch seine Kabinettskollegin Rundt betonte er die notwendige langfristige Sicherheit einer hochwertigen Gesundheitsversorgung im Flächenland Niedersachsen. „Neben dem Versorgungsaspekt sehe ich als Wirtschaftsminister aber auch das enorme wirtschaftliche Potenzial der Gesundheitswirtschaft. Mit mehr als einer halben Million Erwerbstätigen zählt die Gesundheitswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktoren in Niedersachsen. Im „Autoland Niedersachsen“ liegt der Anteil der Erwerbstätigen damit deutlich vor der Automobilfertigung“, sagte Lies. „Daher haben wir uns bereits vor einigen Jahren entschlossen, die Initiative eHealth.Niedersachsen zu gründen. Zu dem Netzwerk gehören über 70 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Versorgung. Wir schaffen damit Verbindungen zwischen Bereichen, die typischerweise nicht miteinander kommunizieren. Wir fördern innovative Entwicklungen im E-Health-Bereich auch durch Erfahrungsaustausch über Branchen hinaus in „cross-innovation“-Veranstaltungen. Lassen Sie mich beispielhaft unsere Veranstaltung „Serious Games und Gesundheit“ nennen. Wir bringen Kreativwirtschaft und Gesundheitswirtschaft zusammen. Ohne spielerischen Ansatz wären vielfältige Krankheitsbilder -wie Diabetes oder AHDS- insbesondere für Kinder und Jugendliche oft gar nicht greifbar.“
Besonders bedankte sich Lies bei den Experten für ihre Unterstützung im E-Health-Beirat. Der Beirat hatte im letzten Jahr ein Thesenpapier mit Empfehlungen zu Standardisierung und Interoperabilität vorgelegt. „Standards und interoperable Techniken sind eine Grundvoraussetzung für den Datenaustausch zwischen Arztpraxis, Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen“, so Lies. „Gesundheitsschutz und Datenschutz müssen sich miteinander verbinden lassen. Das Thesenpapier des Beirats hat Eingang gefunden in den Niedersächsischen Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“. Als Stichworte nenne ich hier: die Berücksichtigung der Prinzipien guter Arbeit und die Sicherstellung einer hochwertigen, flächendeckenden, bezahlbaren Gesundheitsversorgung.“
Minister Lies abschließend: „Es liegt an uns, mit wieviel Dynamik wir das Thema E-Health voranbringen. Wir haben in Niedersachsen eine Vielzahl von hochkarätigen Projekten auf den Weg gebracht. Aber E-Health muss ein Gesamtprojekt in Deutschland werden“.
Der zweite Tag der Veranstaltung war den Entwicklungen zur Standardisierung und Interoperabilität, Perspektiven zur E-Medikation in Deutschland und Europa sowie der Patientensouveränität und dem Selbstmanagement durch E-Health gewidmet. Zum Abschluss verliehen Dr. Christoph Seidel, TELEMED GbR, und Dr. Stephan H. Schug, Vorsitzender TELEMED-Programmkomitee, den TELEMED-Award.
Gemeinsame Entschließung für nachhaltige Finanzierung auf Initiative Niedersachsens Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag…
Gemeinsame Entschließung für nachhaltige Finanzierung auf Initiative Niedersachsens
Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen sich die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen im Bundesrat für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland ein. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, sich zeitnah für finanzielle Verbesserungen einzusetzen oder andernfalls die einschlägigen Gesetze nachzubessern bzw. einen Fallpauschalenzuschlag für Hochschulkliniken und sogenannte Maximalversorger einzuführen.
„Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir uns für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Hochschulkliniken ein. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die erheblichen Finanzierungsprobleme zu lösen. Die besonderen, hochspezialisierten Leistungen müssen endlich angemessen finanziert werden“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.
Die besonderen Leistungen der Hochschulkliniken gerade auch für die erforderlichen hohen Vorhaltungskosten im Bereich der Extremkostenfälle werden seitens der Kostenträger derzeit nicht ausreichend refinanziert. Zwei Drittel der Hochschulkliniken in Deutschland weisen deshalb ein negatives Jahresergebnis auf. Die letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, das Versorgungsstärkungsgesetz und das Krankenhausstrukturgesetz, haben bisher keine relevanten Verbesserungen der Finanzsituation erwirkt.
Die Hochschulkliniken bilden eine elementare Grundlage des Gesundheitssystems. Die bundesweit 33 Universitätskliniken mit ihren rund 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind von entscheidender Bedeutung für die vollumfängliche Krankenversorgung der Bevölkerung, medizinische Forschung sowie Aus- und Weiterbildung. In der Krankenversorgung gehen Hochschulkliniken und andere Maximalversorger über das Angebot normaler Krankenhäuser hinaus und behandeln Patienten mit besonders komplizierten Erkrankungen, was mit hohen Vorhalte- und Organisationskosten beispielsweise für die umfassende medizinische Infrastruktur verbunden ist.
Bundesrat sieht Prüfungsbedarf Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften…
Bundesrat sieht Prüfungsbedarf
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird. Gleichzeitig soll der Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie ausgeschlossen werden.
Mit einer Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch soll zudem für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen werden.
Da aufgrund dieser Erstattungsmöglichkeit mit einer Erhöhung des Bedarfs an verschreibungsfähigen Cannabisarzneimitteln zu rechnen sei, soll durch die Ermöglichung eines kontrollierten Anbaus in Deutschland eine ausreichende Versorgung in standardisierter Qualität sichergestellt werden.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung zum Gesetzentwurf genommen. Demnach soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob bei Cannabis in Form von getrockneten Blüten eine Standardisierung auf einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol erfolgen sollte. Zudem wird eine Regelung zur Überwachung des Anbaus von Nutzhanf angeregt.
Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz Am Rauchen scheiden sich die…
Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz
Am Rauchen scheiden sich die Geister. Die einen fühlen sich schon belästigt, wenn ihnen auf offener Straße bloß ein Fähnchen Zigarettenrauch in die empfindliche Nase weht. Die anderen fühlen sich bevormundet, wenn der Staat sich in ihr Konsumverhalten einmischt. Vermutlich würde aber wohl heutzutage nicht einmal die Zigarettenindustrie abstreiten, dass Rauchen die Gesundheit schädigt. Am Rauchen scheidet sich trotzdem auch die Politik. Und das hat nichts mit Rot-Grün zu tun, sondern mit der einfachen Frage, ob man als Politiker für den Gesundheitsschutz der Menschen zuständig ist oder aber für deren Arbeitsplätze.
Der Bundesrat hatte im Februar dieses Jahres einem Gesetz zugestimmt, das u.a. Warnhinweise und Schockbilder von Raucherlungen und anderen hässlichen Folgen des Räucherns auf mindestens 65% der Packungsfläche vorschreibt und gerade erst im Mai in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz soll schon jetzt wieder geändert werden. Wurde da was übersehen, ein Fehler gemacht? Nein, ganz und gar nicht. Dieses zweigeteilte Vorgehen war von Anfang an so geplant. Mit dem Gesetz im Februar musste eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das musste rechtzeitig geschehen, innerhalb der von Brüssel vorgegebenen Frist. Deshalb hat man das eins-zu-eins gemacht, also auf alles verzichtet, was die EU nicht verlangt, aber die Verabschiedung hätte aufhalten können.
Allerdings wollte man von Anfang an weiter gehen, über das hinaus, was das EU-Recht verlangt. Diese weitergehenden Regelungen werden jetzt nachgereicht. Sie bieten Konfliktstoff. Die Bundesregierung schlägt vor, jede Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige E-Zigaretten auf fest installierten Reklametafeln zu verbieten – außer an Geschäften des Fachhandels. Im Kino darf nur noch fürs Rauchen geworben werden, wenn ein nicht-jugendfreier Film läuft. Selbst dem Gesetzgeber ist also aufgefallen, dass die bisherige Jugendschutzbestimmung ziemlich realitätsfern ist, die so tut, als ob nach 18:00 Uhr keine Kids mehr im Kino sind. Und: viele Regelungen und Verbote werden selbst auf nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten ausgeweitet. Das klingt nach fundamentalistischem Feldzug, wird aber damit begründet, dass die eingeatmeten Aerosole Substanzen enthalten, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.
Wie gesagt: am Rauchen scheiden sich die Geister. Den Ausschüssen für Verbraucherschutz und Gesundheitspolitik beispielsweise gingen diese Vorschläge nicht weit genug. Sie forderten ein komplettes Verbot der Außenwerbung für Tabakwaren, also auch an Geschäftsräumen des Fachhandels, auch auf beweglichen Gegenständen wie Aschenbechern, Sonnenschirmen und Werbefahrzeugen. Und die Übergangsfristen sollten verkürzt werden, möglichst sogar wegfallen. Dem Wirtschaftsausschuss hingegen ging schon das, was die Bundesregierung vorschlug, viel zu weit. Er empfahl, noch einmal zu prüfen, ob man dies der ohnehin schon geschurigelten Branche wirklich antun wolle. Und er forderte längere Übergangsfristen. Immerhin hängen ja in Deutschland gut 10 000 Arbeitsplätze und nicht unerhebliche Steuereinnahmen an der Tabakwarenherstellung. Einnahmen würden auch der Werbewirtschaft wegbrechen: derzeit beträgt der Anteil der Tabakwerbung an den Werbeeinnahmen rund 15 %, der Fachverband Außenwerbung schätzt die Verluste der Werber durch ein Tabakwerbeverbot auf 250 Millionen Euro jährlich.
Und auch einige Kommunen müssten wohl draufzahlen: vielerorts werden bestimmte „Stadtmöbel“, wie z.B. Bushäuschen, von der Werbewirtschaft finanziert – das wäre gefährdet. Das alles sind Argumente, die auch die niedersächsische Landesregierung nicht außer Acht lassen kann. Ressortmeinung stand also gegen Ressortmeinung. Und deshalb hat Niedersachsen weder das eine noch das andere unterstützt, sondern sich in der Plenarsitzung des Bundesrates enthalten.
Cornelia Rundt: Gesetz erhöht die Chance auf Rettung Niedersachsen hat großes Interesse…
Cornelia Rundt: Gesetz erhöht die Chance auf Rettung
Niedersachsen hat großes Interesse daran, verloren gegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organspende und Transplantationsmedizin wiederherzustellen. Mit niedersächsischer Unterstützung hat der Bundesrat deswegen in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters Stellung genommen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters. Bisher liegen die unterschiedlichen Daten an verschiedensten Stellen, zum Beispiel bei der DSO, bei Eurotransplant, beim Göttinger Aqua-Institut und bei den einzelnen Transplantationszentren.
Der Bundesrat betont nun, wie überragend wichtig ein vollständiger Datensatz für ein funktionsfähiges zentrales Transplantationsregister sei: Deswegen fordert die Länderkammer, dass die relevanten Daten einfacher weitergegeben werden können: Personenbezogene Daten sollten nach Auffassung der Länderkammer auch ohne zusätzliche Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt und Daten zusammengeführt werden dürfen.
Grundsätzlich begrüßt Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung: „In Niedersachsen warten rund 1000 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Zeit des Wartens ist mit Leid und quälender Ungewissheit verbunden. Leider ist es immer noch so, dass viele Menschen sterben, bevor sie die Chance haben, ein rettendes Organ zu erhalten. Mit dem neuen Bundesgesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll, sollen erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral erfasst und miteinander verknüpft werden. So können zum Beispiel anhand der Daten auch verbesserte Wartelistenkriterien formuliert werden. Denn sie liefern konkrete Informationen darüber, zu welchem Empfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Dies erhöht die Chancen für die Menschen auf Rettung.“
Initiative wird nun in den Ausschüssen beraten Damit bald wieder Arbeitnehmer und…
Initiative wird nun in den Ausschüssen beraten
Damit bald wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu gleichen Teilen die Last steigender Gesundheitskosten schultern, hat Niedersachsen bei der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative eingebracht. Der Entschließungsantrag, der auf die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung zielt, wird nun zunächst im Gesundheitsausschuss, im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beraten.
Bis zum 30. Juni 2005 hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz noch zu gleichen Teilen aufgebracht. Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wurde der Grundsatz der paritätischen Finanzierung zugunsten einer Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgegeben. Diese mussten von da an einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten allein tragen.
Zum 1. Januar 2015 wurde der pauschale Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent abgeschafft und der allgemeine, also paritätisch finanzierte, Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt. Den Kassen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bei entsprechendem Finanzierungsbedarf einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag zu erheben, der allein von deren Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent. Für das Jahr 2016 gehen die Experten des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus.
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz Die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor…
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz
Die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren passierte am 18. Dezember 2015 den Bundesrat. Sie führt unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein.
In der abschließenden Debatte machte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt aber deutlich: „Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz muss es weitere Reformen in der Pflege geben.“ Weil Niedersachsen mit dieser Auffassung nicht alleine war, hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie die Bundesregierung unter anderem auffordert, sozialhilferechtliche Regelungen nahtlos an die mit dem PSG II geschaffene Rechtslage anzupassen. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten, so die Länder.
Cornelia Rundt hat das zweite Pflegestärkungsgesetz in ihrer Rede begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege“ darstellt. „Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten“, betonte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass – gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum.“ Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen. Hier zeige sich, dass es weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben müsse.
Beim Pflegestärkungsgesetz handelt es sich Ministerin Rundt zufolge aber um einen „Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland“. Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbständigkeit anerkannt“, sagte Niedersachsens Sozialministerin.
Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen.“
Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte dieser Tage mit dem Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss.“
Wenn Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet hat, kann es nun zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrad werden zum 1. Januar 2017 wirksam.
Ein Abend mit Experten in der Landesvertretung Antibiotika in der Nutztierhaltung sind…
Ein Abend mit Experten in der Landesvertretung
Antibiotika in der Nutztierhaltung sind schlecht für das Tier und schlecht für den Menschen. Weil sie benutzt werden, um Fehler in Zucht und Haltung zu kaschieren. Und weil durch einen leichtfertigen Einsatz resistente Keime gezüchtet werden, die auch dem Menschen gefährlich werden können
25 000 Menschen sterben jährlich in der Europäischen Union an Infektionen mit resistenten Bakterien, die nicht mehr auf Antibiotika ansprechen. Die Tierhalter müssen seit Anfang 2014 angeben, wie häufig sie Antibiotika im Stall einsetzen. Erste Auswertungen dieser Zahlen scheinen anzudeuten, dass die Mengen zurückgehen. Fraglich scheint aber, ob alle Landwirte, die melden müssten, dies auch tun. Fraglich auch, ob das Berechnungsverfahren die Situation angemessen darstellt.
Vor allem aber zeigt sich, dass inzwischen zwar weniger, dafür aber stärkere Mittel zum Einsatz kommen. Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als letzte Rettung für die menschliche Gesundheit klassifizierten Reserveantibiotika Fluorchinolone und Cephalosporine werden in steigenden Mengen jetzt auch in der Tierhaltung eingesetzt.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will dies verbieten, um diese Mittel nicht zu entwerten. Meyer und der Vorsitzende des BUND, Professor Hubert Weiger wollen dieses Thema am Donnerstag, 7. Januar 2016, in der Niedersächsischen Landesvertretung diskutieren. Sie haben sich dazu Experten des Robert-Koch-Instituts, den Agrarsprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Wilhelm Priesmeier MdB, und Ministerialdirigent Bernhard Kühnle, den Leiter der Abteilung Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums, eingeladen. Auch alle am Thema Interessierten sind herzlich willkommen, auf dieser Veranstaltung mitzureden. Sie können sich unter veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de unter dem Betreff „Antibiotika- 07.01.2016“ anmelden.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Etwa alle 16 Minuten erfährt ein Mensch in Deutschland, dass er an…
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter im Gespräch mit der Studentengruppe aus Hannover
Staatssekretär Michael Rüter mit den AIAS-Mitarbeitern im Atrium der Landesvertretung
Etwa alle 16 Minuten erfährt ein Mensch in Deutschland, dass er an Blutkrebs (Leukämie) erkrankt ist. Viel Zeit zur Behandlung bleibt dann nicht mehr, da sich die Krebszellen im gesamten Körper ausbreiten und überall ihr zerstörerisches und am Ende todbringendes Werk beginnen. Blutkrebs ist aber heilbar, wenn passende Stammzellen von Spendern zur Verfügung stehen – der an Leukämie erkrankte und mit Stammzellen behandelte frühere Außenministers Guido Westerwelle ist dafür ein prominentes Beispiel. Damit sich vor allem junge Menschen frühzeitig über die Krankheit und ihre Heilungschancen informieren und sich zudem als Stammzellenspender typisieren zu lassen, haben Studierende in München den gemeinnützigen Verein „AIAS“ gegründet. Seit wenigen Monaten gibt es diese Studenteninitiative auch in Hannover.
Deren Vertreter waren vor wenigen Tagen auf Einladung von Staatssekretär Michael Rüter zu Besuch in der Landesvertretung und stellten ihre Initiative vor: Ziel ist es, möglichst jeden Studenten, der die Richtlinien für eine Registrierung erfüllt, als potentiellen Stammzellenspender in die internationale Stammzelldatenbank aufzunehmen. Auf diese Weise sollen die Aussichten für erkrankte Patienten verbessert werden, den Blutkrebs durch eine Behandlung mit geeigneten Stammzellen zu überwinden.
Dazu organisiert das AIAS-Team in Hannover Informationsveranstaltungen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und wirbt nicht zuletzt in vielen Einzelgesprächen um neue, potentielle Stammzellenspender. Als Zielgruppe haben sich die engagierten Mitarbeiter dabei die Studierenden der hannoverschen Hochschulen ausgesucht. Erste Erfolge wurden schon erzielt. Fast 7.000 Studenten haben sich deutschlandweit typisieren lassen, in 18 Fällen konnten dadurch an Blutkrebs Erkrankte mit Stammzellen behandelt werden. Staatssekretär Michael Rüter zeigte sich beeindruckt und lobte das Engagement der jungen Gäste.
Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz am vergangenen Freitag passieren lassen. Niedersachsens Gesundheits-…
Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz am vergangenen Freitag passieren lassen. Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt lobte während der abschließenden Debatte zum Gesetz die Nachbesserungen, die auch auf Druck der Länder noch aufgenommen worden waren: So bewertet die Ministerin zum Beispiel als positiv, dass zusätzlich zum Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro bundesweit erhalten bleibt und an einen Pflegezuschlag gekoppelt wird. „Die Krankenhäuser, die mehr Pflegepersonal einstellen, erhalten einen höheren Zuschlag. Damit wird ein weiter Anreiz gesetzt, mehr in das Pflegepersonal der Krankenhäuser zu investieren, das verbessert unmittelbar die Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten“, so Rundt.
Den im Gesetz vorgesehenen Strukturfonds für Krankenhausinvestitionen begrüßt Rundt ebenfalls. Dieser wird in Niedersachsen rund 94 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen zusätzlich bringen. „Dieses Geld kann dank unserer Verhandlungen auch für die Tilgung von Krankenhauskrediten verwendet werden“, erläutert die Ministerin. „Damit können wir ein deutlich höheres Investitionsvolumen erreichen.“
Auch Kritik hat die Ministerin im Bundesrat geäußert: Nicht gelungen sei es zum Beispiel, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. Auf ihrer Grundlage wird in jedem Bundesland berechnet, wieviel Geld ein Krankenhaus für bestimmte Behandlungen erhält. „Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern“, so Rundt. Gemeinsam mit anderen benachteiligten Bundesländern hatte Niedersachsen die vollständige Angleichung der Landesbasisfallwerte immer wieder eingefordert – zunächst in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die erste Eckpunkte für das Krankenhausstrukturgesetz erarbeitet hatte, und dann in der weiteren Debatte auf Grundlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Damit konnte Niedersachsen immerhin erreichen, dass die Spannweite der Landesbasisfallwerte ab 2016 vermindert wird.
Die im Krankenhausstrukturgesetz geplanten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Qualitätszu- oder abschlägen nannte Ministerin Rundt „in der Theorie durchaus nachvollziehbar“. Sie äußerte jedoch die Sorge, dass es schwierig werden könne, Qualitätsdefizite und deren Verursacher später rechtssicher nachzuweisen und zu belegen – was auf mehr Arbeit für die Sozialgerichte und zusätzliche Bürokratie in den Krankenhäusern hinauslaufen würde.
Rundt geht davon aus, dass der Bund die Auswirkungen des Gesetzes auf die Universitätsklinika im Blick behalten und zeitnah auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren werde.
Wenn der Bundespräsident das Krankenhausstrukturgesetz unterzeichnet hat, tritt es weitestgehend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben bis zum Tod. Mit dem…
Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben bis zum Tod. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passierte, werden nun die Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Sterbebegleitung verbessert. Zwar hatte der Bundestag wichtige Forderungen der Länder aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 nicht in das Gesetz aufgenommen. Doch weil es auch in seiner jetzigen Fassung einen Schritt nach vorn darstellt, haben sich die Länder entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. In einer begleitenden Entschließung weisen sie aber auf einen weiterhin bestehenden Handlungsbedarf hin.
Mit dem neuen Gesetz wird die Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt. In ganz Deutschland soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, um alle Menschen dort, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen, im Sterben gut zu versorgen und zu begleiten. Erreicht werden soll dies u. a. durch eine Stärkung ambulanten Palliativversorgung. Die Vernetzung der unterschiedlichen Angebote, mit denen Sterbende medizinisch und pflegerisch versorgt bzw. hospizlich begleitet werden, soll gefördert werden. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben Personalkosten künftig auch Sachkosten berücksichtigt. Stationäre Hospize werden über die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls finanziell besser ausgestattet (Erhöhung des Tagessatzes je betreutem Versicherten). Künftig zahlen die Krankenkassen 95 Prozent statt derzeit 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Sterbebegleitung wird in den Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung aufgenommen. In stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, in denen viele Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, soll die Hospizkultur und Palliativversorgung weiterentwickelt werden.
Der Bundesrat bedauerte am vergangenen Freitag, dass wesentliche Inhalte seiner Stellungnahme vom Juni 2015 zum Hospiz- und Palliativgesetz nicht berücksichtigt wurden: So kämen beispielsweise die Lösungsvorschläge der Länder zur Versorgung in vollstationären pflegerischen Einrichtungen und deren Gegenfinanzierung nicht genügend zum Tragen. Das Gesetz führe zudem zu erhöhten Leistungserwartungen bei den Versicherten.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann anschließend in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugesandt.
Länder wollen Änderungen in der Pflegereform Zur geplanten nächsten Stufe der Pflegereform…
Länder wollen Änderungen in der Pflegereform
Zur geplanten nächsten Stufe der Pflegereform hat der Bundesrat am 25. September ausführlich Position bezogen und Änderungen angemahnt.
Die Bundesregierung hatte mit dem Entwurf zum sogenannten „Pflegestärkungsgesetz II“ die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren vorgeschlagen. Im Mittelpunkt steht ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der alle relevanten Aspekte von Pflegebedürftigkeit erfasst, egal ob körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Insbesondere Menschen mit Demenz werden im Zuge der geplanten Reform besser gestellt. Welchen Pflegebedarf ein Mensch hat, soll künftig anhand von fünf Pflegegraden statt mit bisher drei Stufen festgestellt werden.
„Mit dem Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden viele Probleme engagiert angegangen“, so Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Zugleich werden leider neue Probleme geschaffen.“ Deshalb könne der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege sein.
Mit Unterstützung Niedersachsens fordert der Bundesrat deswegen zum Beispiel, Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung genauso zu behandeln wie Kindererziehungszeiten. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass die Kommunen – anders als bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – ein Initiativrecht bekommen Pflegestützpunkte einzurichten. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Anspruch auf eine umfassende Beratung zu stärken, die sich nicht auf die Grenzen einzelner Sozialgesetzbücher beschränkt, wollen die Länder zunächst 60 „Modellkommunen Pflege“ schaffen. Vor Ort sollen dort Gesamtkonzepte für die Beratungsansprüche und –pflichten entwickelt werden, die über den Bereich der Pflege hinausgehen. Der Bundesrat fordert außerdem, den Rechtsanspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – Zeiten, in denen der normalerweise Pflegende verhindert ist – von sechs auf acht Wochen zu erweitern. Die Länder weisen nicht zuletzt eindringlich darauf hin, dass es dringend geboten gewesen wäre, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung dies nicht getan hat.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II geht nun an die Bundesregierung. Die Bundestagsausschüsse befassen sich bereits Ende September mit dem Gesetzesentwurf.
Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf Die Patientinnen und Patienten besser vor Kriminalität…
Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf
Die Patientinnen und Patienten besser vor Kriminalität zu schützen, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden: Das ist Ziel einer niedersächsischen Initiative, der der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit gefolgt ist.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sieht zwei grundlegende Schwachpunkte bei den vielfältigen Regelungen und Gremien, die sich mit dem Thema Patientensicherheit auseinandersetzen. Erstens legt die Patientensicherheit derzeit noch fast ausschließlich den Schwerpunkt auf Qualitätssicherung und Vermeidung von Behandlungsfehlern. „Ausgeblendet ist der Schutz vor vorsätzlichem kriminellem Handeln in Krankenhäusern“, so Rundt. „Hier gibt es Nachholbedarf.“
Ermittlungen im Fall des sogenannten „Krankenhausmörders“ aus Delmenhorst und die Erkenntnisse des Sonderausschusses des Niedersächsischen Landtages zur Patientensicherheit hatten auf zahlreiche Sicherheitslücken bei der stationären Versorgung hingewiesen, wenn es um das Vorbeugen und Erkennen krimineller Handlungen geht.
So sieht Rundt zum Beispiel Nachbesserungsbedarf beim Ausstellen von Ersatzdokumenten, etwa wenn eine Berufsurkunde verloren geht. Da der Ersatz der Berufsurkunde bei Verlust bundesgesetzlich bisher nicht explizit geregelt ist, könnte eine in einem Bundesland entzogene Berufserlaubnis in einem anderen Land wiederbeschafft werden. Deshalb fordert der Bundesrat, in die Berufsgesetze aufzunehmen, dass vor dem Ausstellen eines Ersatzdokuments immer geprüft wird, ob Gründe für einen Widerruf der Berufserlaubnis vorliegen. In der Konsequenz bedeutet die Forderung der Länder, dass bei der Beantragung einer Ersatz-Berufserlaubnis in den Gesundheitsberufen immer ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Daneben will der Bundesrat die Patientensicherheit auf Antrag Niedersachsens auch grundsätzlich stärken. Seit Februar 2014 gibt es eine Leitlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Risikomanagement. In diese Richtlinie sollen nun, so der Beschluss der Länder, Handlungsstrategien gegen kriminelles Handeln in den Krankenhäusern aufgenommen werden.
Korruptes Verhalten mit Gesundheitsschädigungsfolge soll besonders hart bestraft werden In seiner Sitzung…
Korruptes Verhalten mit Gesundheitsschädigungsfolge soll besonders hart bestraft werden
In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine Stellungnahme beschlossen. Mit seiner Stellungnahme folgte der Bundesrat der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses und möchte klarstellen, dass auch die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Fehlverhalten in diesem Bereich zur Anzeige bringen können. Zudem wollen die Länder im Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein strafrechtlich besonders schwerer Fall von Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn der Täter einen anderen Menschen der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung aussetzt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Die bisherigen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches sind für niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht anwendbar. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in den Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb des Strafgesetzbuches neu eingeführt werden. Einbezogen werden alle Heilberufe, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit in Kliniken hat die Niedersächsische Landesregierung…
Eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit in Kliniken hat die Niedersächsische Landesregierung am 30. Juni 2015 beschlossen und jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Mit Hilfe der Initiative sollen die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, kriminelles Handeln in Kliniken künftig früher stoppen zu können. Niedersachsen schlägt dem Bundesrat vor, einerseits Berufsgesetze des Bundes (Kranken- und Altenpflegegesetz, Hebammengesetz) entsprechend zu ändern. So soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass eine Pflegekraft ein Ersatzdokument für ihre Berufsurkunde erhält, ohne dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Andererseits wird vorgeschlagen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA; das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) in die Richtlinie zum Risikomanagement in Krankenhäusern auch gezielt Maßnahmen zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufnimmt. Diese Richtlinie wird derzeit ohnehin überarbeitet.
Die Anregungen Niedersachsens werden nun zunächst von den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Eine Tötungs-Serie, wie sie sich in Niedersachsen im zurückliegenden Jahrzehnt ereignet hat, dürfe nie wieder so viele Menschen in den Tod reißen und so viele Familien ins Unglück stürzen, begründete Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt den niedersächsischen Vorstoß zur Stärkung der Patientensicherheit
Ein regelrechtes „Paket“ gesundheitspolitischer Beschlüsse hat der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung…
Ein regelrechtes „Paket“ gesundheitspolitischer Beschlüsse hat der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst: So nahm die Länderkammer umfangreich zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes Stellung, der erstmals im Bundesratsplenum diskutiert wurde. Eine weitere Stellungnahme beschloss der Bundesrat zum Entwurf des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (das sogenannte „E-Health-Gesetz“).
Gebilligt wurden zwei vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze: erstens das Präventionsgesetz und zweitens das Versorgungsstärkungsgesetz, die beide nun von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden und dann in Kraft treten können. Hier einige Informationen zu den Inhalten der vier gesundheitspolitischen Beschlüsse des Bundesrates vom 10. Juli 2015:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) setzt die Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhaus-Reform um. Zentrales Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ist es, eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Die Personalnot vieler Krankenhäuser im Pflegebereich soll durch die zusätzlichen Pflegestellen gelindert und die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden: Niedersachsen hat gemeinsam mit anderen Ländern die Forderung erfolgreich in die Bundesratsstellungnahme eingebracht das im Gesetzesentwurf bereits vorgesehene Pflegestellenförderprogramm zu verdoppeln. Damit die Krankenhäuser nach Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes ihre Betriebskosten einschließlich der Personalkosten besser decken können, hat Niedersachsen das Anliegen unterstützt, den sogenannten Versorgungszuschlag dauerhaft in die Vergütungen der Krankenhäuser zu überführen. Auch diese Forderung findet sich nun im Bundesratsbeschluss wieder. Bereits im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist, dass die Spannweite der Landesbasisfallwerte ab 2016 vermindert werden soll. Der Landesbasisfallwert bestimmt die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus pro behandeltem Patient erhält; Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit einem besonders geringen Landesbasisfallwert. Die besonders niedrigen Landesbasisfallwerte sollen dem Gesetzesentwurf zufolge 2016 in einem Schritt etwas näher an den bundeseinheitlichen Basisfallwert herangeführt und später die höheren Landesbasisfallwerte über sechs Jahre lang abgeschmolzen werden. Gleich eingangs machen der Bundesrat in seiner Stellungnahme deutlich, dass er sich das Recht nicht nehmen lassen will, dem Krankenhausstrukturgesetz am Ende zuzustimmen oder es abzulehnen. Hintergrund für diese Haltung sind die erheblichen zusätzlichen Kosten, die durch den Strukturfonds zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen auf die Länder zukommen können. Denn die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro müssen von den Ländern zusätzlich zu ihren bisherigen Krankenhausinvestitionsmitteln mit der gleichen Summe gegenfinanziert werden. Trotzdem geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung bisher davon aus, dass für das Krankenhausstrukturgesetz keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich sei.
Der Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen soll die Einführung nützlicher Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte unterstützen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass Patienten die Möglichkeit bekommen, ihren Behandlern notfallrelevante Gesundheitsdaten digital zugänglich zu machen. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme nun dafür aus, dass die Anwendung von Telemonitoringverfahren erweitert wird und die Rechte der Länder im Bereich der Telematik gestärkt werden.
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) hat in der jüngsten Bundesratssitzung die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass der Unterschrift des Bundespräsidenten und dem anschließenden Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr im Wege steht. In einer Entschließung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Bundesrat begrüßt, dass eine Reihe seiner Änderungsvorschläge zu einem früheren Entwurf des Gesetzes berücksichtigt wurden. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz will u. a. mit neuen Regelungen für die Zulassung und Niederlassung von Ärzten die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren verringern. Für eine bessere ärztliche Versorgung wird die Zahl der Weiterbildungsstellen bei Haus- und Fachärzten erhöht. Damit künftig jeder Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhält, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten.
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) wurde vom Bundesrat ebenfalls gebilligt, der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Auch dieses Gesetz kann nun von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden und anschließend in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen unabhängig vom Lebensalter zu verbessern; daran sollen alle Sozialversicherungsträger und die Akteure in den Ländern und Kommunen beteiligt werden. In Zukunft werden die Kranken- und Pflegekassen mehr Geld für Prävention und Gesundheitsförderung ausgeben können. Mit dem Gesetz werden außerdem beispielsweise die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten fortentwickelt. Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen wie der Pflege von Angehörigen sind Verbesserungen vorgesehen. Auch sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger miteinander verknüpft werden.
„Hund beißt Mann“ ist keine Nachricht und wäre keine Zeile wert, aber…
„Hund beißt Mann“ ist keine Nachricht und wäre keine Zeile wert, aber „Mann beißt Hund“ schon. Ungewohnt eben. Für die Presse gilt: Ungewöhnliches und schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten, gute Nachrichten sind keine Nachrichten.
Hier und jetzt machen wir es andersherum: Wir bringen gleich drei gute Nachrichten – nicht zuletzt, um all diejenigen zu beruhigen, die sich (und uns hier in der Landesvertretung) immer wieder fragen, ob nur immer neue Gesetze beschlossen, oder auch mal was abgeschafft wird. Also halten Sie sich fest, jetzt kommt‘s:
Die Blauzungenkrankheit, eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, ist in Deutschland seit November 2009 nicht mehr gesehen worden. Es vermisst sie auch keiner.
Deutschland kann deshalb aus der diesbezüglichen Sperrzone herausgenommen werden.
Überwachungs- und Beobachtungsmaßnahmen können vereinfacht werden: Wildwiederkäuer müssen nicht mehr fortlaufend untersucht werden. Geimpft wird nur noch, falls die Krankheit wieder auftaucht.
Solche guten Nachrichten sind übrigens im Bundesrat gar nicht so selten.
Die Länder wollen die Ausbreitung von gefährlichen Krankenhauskeimen besser bekämpfen. Neue Patienten…
Die Länder wollen die Ausbreitung von gefährlichen Krankenhauskeimen besser bekämpfen. Neue Patienten sollen vor ihrer Aufnahme regelmäßig auf multiresistente Keime wie z.B. MRSA (im Volksmund: Krankenhausbakterien) untersucht werden.
Die Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland Pfalz formuliert die Aufforderung an die Bundesregierung, kurzfristig im Krankenhausentgeltrecht die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, mikrobiologische Screening-Maßnahmen der Krankenhäuser entsprechend der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) extrabudgetär zu vergüten.
Als Screening bezeichnet man die aktive und gezielte Suche nach Personen, die mit Erregern mit speziellen Resistenzen oder Multiresistenzen besiedelt sind und zwar unabhängig von klinischen Symptomen. Ziel solcher Screenings ist es, asymptomatische Trägerinnen und Träger zu identifizieren, um über die Basishygiene hinausgehende Hygienemaßnahmen und – soweit dies möglich ist – Dekolonisierungsmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Damit sollen letztlich die Weiterverbreitung und im Weiteren Infektionen mit diesen Erregern verhindert werden.
Fachveranstaltung der Allianz chronischer seltener Erkrankungen Rund 30.000 Krankheiten, die Menschen befallen…
Fachveranstaltung der Allianz chronischer seltener Erkrankungen
Die Tagung fand vor einem kleinen, aber fachkundigen Publikum statt
Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke im Gespräch mit den Referentinnen der Tagung
Prof. Dr. Silke Schickedanz (Bildmitte) führte in das Tagungsthema ein
Rund 30.000 Krankheiten, die Menschen befallen können, sind derzeit weltweit bekannt. Davon gehören etwa 5.000 zu den seltenen Krankheiten, die bei weniger als fünf von 10.000 Menschen auftreten. Für die Betroffenen ist es allerdings kein Trost, dass ihre Krankheit ansonsten kaum in Erscheinung tritt, eher im Gegenteil. Viele dieser seltenen Krankheiten verlaufen zudem chronisch und belasten die betroffenen Patienten ihr Leben lang. In Selbsthilfegruppen versuchen sich Betroffene und ihre Angehörige gegenseitig zu helfen. Einen Dachverband gibt es auch: die Allianz chronischer seltener Erkrankungen (Achse).
Auf Einladung dieses Dachverbandes fand am 22. April in der Landesvertretung Niedersachsen eine Tagung statt, bei der über neue biomedizinische Technologien berichtet wurde, mit deren Hilfe es möglich ist, Anlagen solcher vererbter, seltener Krankheiten schon während oder gar vor einer Schwangerschaft zu erkennen.
Das Wissen um solche Veranlagung könnte künftigen Eltern damit schon vor einer Schwangerschaft erweiterte – aber auch unter Umständen belastende Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Einführende Vorträge dazu hielten – nach einer vorherigen Begrüßung durch den Dienststellenleiter der Landesvertretung, Michael Pelke, die Medizinerinnen Prof. Dr. Silke Schicktanz und Dr. Julia Inthorn (beide vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen), Dr. Peter Wehling vom Institut für Soziologie der Goethe-Universität Frankfurt und Dr. Jörg Richstein, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbandes Achse.
In einer Podiumsdiskussion ging es dann um die Frage, ob ein Anlagescreening vor einer Schwangerschaft ein sinnvolles diagnostisches Angebot sei. Die Antworten der Experten fielen dazu erwartungsgemäß verhalten aus. Einig war man sich in der Ablehnung einer doch oft fragwürdigen Unterscheidung, was bei einer prognostizierten Kindesentwicklung „normal“ und was als „nicht-normal“ im Hinblick auf die Gesundheit anzusehen sei. Horror-Visionen einer Selektion durch genetische Manipulation wurden dabei nicht einmal angeführt.
Länder halten Versandhandelsverbot für erforderlich Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens…
Länder halten Versandhandelsverbot für erforderlich
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) mit Maßgaben zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht. Auf Grund der Entscheidung der EU-Kommission vom 7. Januar 2015, das Notfallkontrazeptivum, die sog. „Pille danach“, ellaOne® mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wird die AMVV entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen.
Frauen können nun nach einer Verhütungspanne in die nächste Apotheke gehen, sich beraten lassen und das Medikament sofort kaufen. Unnötiger Zeitverlust durch Wege zu Arztpraxen oder Krankenhausrettungsstellen entfällt somit künftig. Der Bundesrat hatte die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht bereits im Juli und November 2013 (BR-Drucksachen 555 und 705/13 (Beschluss)), u.a. auch auf der Grundlage eines von Niedersachsen mitgetragenen Antrages, gefordert.
Im Zuge der Entlassung der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist aus Sicht der Länder als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten. Das Verbot wird damit begründet, dass das Notfallkontrazeptivum nur so im Bedarfsfall unmittelbar und mit einer sachgerechten Beratung durch eine Apotheke ausgegeben werden kann.
Durch den Wegfall der Verschreibungspflicht ergibt sich das Problem der Kostenerstattung für Notfallkontrazeptiva bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies soll durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung in Artikel 1 § 24a SGB V geregelt werden, die im Omnibusverfahren an den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze angehängt wurde. Wer die Kosten erstattet haben möchte, muss in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Verzichten Frauen auf eine Kostenerstattung, erhalten sie die „Pille danach“ nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Zudem wurde ein Werbeverbot für Notfallkontrazeptiva festgelegt.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann – wie vorgesehen – am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.