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Finanzen

Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Auch das Begleitgesetz zur Regelung der Details wurde einstimmig beschlossen. Beide Gesetze hatten am Tag zuvor den Bundestag passiert. Der lange Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern ist damit beendet und eines der größten Reformprojekte dieser Legislatur verabschiedet.

Die Gesetzespakete setzen die am 14. Oktober 2016 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs beschlossenen Vereinbarungen um. Sie beinhalten eine Vielzahl von Verfassungsänderungen und einfachgesetzlichen Regelungen zu den folgenden Bereichen:

Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Das bisherige bundesstaatliche Finanzausgleichssystem wird ab 2020 strukturell umgestellt. „Wir ändern ein Stück weit die Architektur unserer föderalen Finanzordnung, aber wir sind ein Bundesstaat“, räumte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kurz vor der Abstimmung im Bundestag ein. Zwar sei der Schritt nicht unproblematisch, aber man müsse gesamtstaatliche Lösungen finden.

Abgeschafft wird der stets streitbefangene Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form – ein Ausgleich erfolgt dann ab 2020 über die Umsatzsteuer. Zunächst erhalten Bund, Länder und Gemeinden – wie bisher – den ihnen allein und auch aus dem gemeinschaftlich zustehenden Anteil am Steueraufkommen. Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt zukünftig nach der Einwohnerzahl; der umstrittene Umsatzsteuervorwegausgleich entfällt. Eine erste Anpassung der Finanzkraft der Länder untereinander erfolgt durch Zu- und Abschläge auf das zustehende Umsatzsteueraufkommen. Durch diese Änderungen werden die finanzstarken Länder von direkten Zahlungen an andere Länder entlastet.

Zum weiteren Heranführen leistungsschwächerer Länder an den Finanzkraftdurchschnitt steigen die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen. Zudem wird der Bund leistungsschwachen Ländern neue Zuweisungen gewähren, um Steuerkraftunterschiede auf Gemeindeebene auszugleichen oder wenn Länder nur unterdurchschnittlich an der Forschungsförderung partizipieren.

Diese Änderungen bewirken, dass alle Länder von dem neuen System profitieren.
Dafür beteiligt sich der Bund an dem neuen Ausgleichsystem und stellt zusätzlich rund 9,7 Milliarden Euro bereit, teils durch Abtreten von Umsatzsteueranteilen, teils als Sanierungshilfe (für die Länder Bremen und Saarland) oder über die neuen Zuweisungen.

Kommunale Investitionen werden gefördert
Der Bund wird finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Sanierung von Schulen gewähren. Durch die Änderung des Grundgesetzes wird das sogenannte Kooperationsverbot aufgebrochen und der Bund kann die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren.

Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft
Der Bund wird eine Infrastrukturverwaltung für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen errichten, die die bisher in Auftragsverwaltung von den Ländern wahrgenommenen Planungen, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung dieser Straßen wahrnehmen soll.

Niedersachsen hat sich von vornherein gegen die grundlegende Neuordnung beim Bundesfernstraßenbau ausgesprochen und dies auch zum Ausdruck gebracht – zu verhindern war die Aufgabenverlagerung jedoch nicht. Zumindest ist die im Regierungsentwurf enthaltene lange diskutierte Privatisierungsoption in der parlamentarischen Diskussion letztendlich ausgeschlossen worden. Nun muss der Bund schnellstmöglich Klarheit für die Bediensteten und die Länder über den Erhalt der Arbeitsplätze und die organisatorischen Strukturen schaffen und seine Konzeptionen bekanntgeben. Dieser Notwendigkeit hat Niedersachsen durch Protokollerklärungen zu beiden Gesetzen im Bundesrat noch einmal Gewicht verliehen.

Mehr Geld für Alleinerziehende
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird deutlich ausgeweitet, so dass alleinerziehende Elternteile längere Unterstützung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Kinder erfahren.

Strukturelle Veränderungen
In weiteren von den Ländern wahrgenommenen Aufgabenbereichen sichert sich der Bund erweiterte Steuerungsrechte und zum Teil sehr umfassende Prüf- und Kontrollrechte. Ferner werden die Berichts- und Auskunftspflichten der Länder zum Teil deutlich ausgedehnt.

  • Bei Zuweisungen zweckgebundener Finanzmittel an die Länder und bei Mischfinanzierungen erhält der Bund erweiterte Prüfrechte.
  • Das Onlineangebot für Verwaltungsleistungen soll erheblich ausgedehnt werden. So will der Bund ein Online-Zugangsportal errichten, über das Verwaltungsleistungen aller staatlichen Ebenen erreichbar sein werden.
  • Im Bereich der Steuerverwaltung werden die Kompetenzen des Bundes erhöht, dies gilt insbesondere für den Bereich des IT-Einsatzes.
  • Die Rechte und Kompetenzen des Stabilitätsrates werden gestärkt; er soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse sowohl vom Bund als auch von den Ländern überwachen.

Fazit
Sowohl der Bund als auch jedes einzelne Land haben im Laufe der langwierigen und äußerst intensiv geführten Verhandlungen bei ihren teilweise sehr gegensätzlichen Interessen Zugeständnisse machen müssen und auch gemacht. Nur dadurch konnte ein Ausgleich der unterschiedlichsten Interessen in einem fairen Kompromiss erreicht und letztendlich in den nun verabschiedeten Gesetzen normiert werden. Hierdurch ist – wie die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten in ihren Reden im Bundesrat hervorhoben – ein deutliches Signal für unseren funktionierenden Föderalismus gesetzt worden.

Bundesrat will Steuerumgehungen weiter erschweren

Oh – Panama ist nicht mehr ganz so schön!

Für Janosch’s Bären ist Panama sicher weiterhin schön – nicht aber für Unternehmen, die ihre Steuerbelastung durch Umgehungen verringern wollen. Durch die Veröffentlichung der „Panama Papers“ im letzten Jahr wurde deutlich, in welchem Umfang Steuern durch die Gründung von sogenannten Briefkastenfirmen umgangen werden. Rückschlüsse auf die wahren Inhaber der Unternehmen werden durch rechtlich verschachtelte Konstruktionen erschwert.

Nunmehr müssen Steuerpflichtige ihre Auslandsbeziehungen verstärkt offenbaren und Banken haben neue Mitteilungsverpflichtungen. Mit dem sogenannten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz werden die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung der komplexen Sachverhalte über eine Fülle von Einzelregelungen zu mehr Transparenz deutlich verbessert.

Eine wesentliche Neuerung ist auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im so genannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.

Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dieser Aspekt wurde auf Beschluss des Bundestages aufgenommen.

Gleiches gilt für eine Anpassung der Steuerklassen von Ehegatten: Künftig erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen werden zum 1. Januar 2018 wirksam.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung, die auch von Niedersachsen mitgetragen wird, begrüßt er mit Nachdruck das vorliegende Gesetz, erneuert aber gleichzeitig seine Forderung, dass zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind. Insbesondere sollen die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen möglichst rasch zum Abschluss gebracht werden.

Bundesrat stimmt „Lizenzboxengesetz“ zu

Abschreibungsmöglichkeit für geringwertige Güter verbessert

Der Steuerwettbewerb unter den Staaten wird durch die Schaffung immer neuer Präferenzregelungen angeheizt, so zum Beispiel solchen für die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter mittels sogenannter Lizenzboxen. Diese sehen Steuerbefreiungen für Lizenzeinnahmen vor, die von multinationalen Konzernen zur Gewinnverlagerung genutzt werden. Mit dem Lizenzboxengesetz wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen für Rechteüberlassungen eingeschränkt, so dass der Anreiz, Gewinne zu verlagern, künftig verringert werden kann.

Gleichzeitig wurde in dem Gesetz die Abschreibungsmöglichkeit für geringwertige Wirtschaftsgüter verbessert. Die Wertgrenze für eine Sofortabschreibung der sogenannten GWGs wurde auf 800 EUR angehoben, mithin fast verdoppelt.

Des Weiteren wurde die Steuerfreiheit für Erträge aus unternehmensbezogenen Sanierungen gesetzlich fixiert.

Bundesrat will System der kommunalen Aufsicht sichern

Peter-Jürgen Schneider: Bestellung lokaler Funktionsträger aus Sparkassen bestehen lassen

Der Bundesrat setzt sich für eine angemessene Fortentwicklung des Regulationsrahmens der Bankenkontrolle ein. Die Fortentwicklung soll eine Anpassung bei Förderbanken aufgrund des geringen Risikos dieser Banken absichern. Die Länder fordern eine Sicherung der Bestellungspraxis in die Aufsichtsgremien von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Bankenregulierung auf europäischer Ebene soll vollendet werden

Die Regulierung der Finanzinstitute ist ein langwieriger Prozess. Der Bundesrat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung daher erneut mit den Sachständen der Eigenmittelverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie der EU. Der niedersächsische Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider, erläuterte in seiner Rede vor dem Plenum, welche zwei Grundsätze in diesem Prozess zu beachten sind. Erstens solle an den als richtig erkannten Prinzipien und Zielen der Finanzmarktregulierung festgehalten werden. Zweitens müsse eine effektive Verfolgung dieser Ziele aber auch die Praxis im Auge behalten und konsequente Anpassungen des Rechts aufgrund neuer Erkenntnisse ermöglichen. „Die Regulierung des Bankenwesens in den vergangenen Jahren war und ist kein Selbstzweck“, stellte Schneider klar. Insofern begrüßte der Finanzminister die Einleitung des Überarbeitungsprozesses durch die Europäische Kommission.

Öffentliche Förderbanken sollen angemessen reguliert werden

Schneider nahm die Gedanken aus der Stellungnahme auf und legte den Fokus auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der innerhalb der Bankenregulierung schon heute eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Größe und Risikoaffinität erlaubt. Eine alleinige Maßgeblichkeit der Größe einer Bank lehnte Schneider mangels Aussagekraft ab. Es müsse immer die Geschäftspolitik eines Institutes gesehen werden. Eine besondere Risikoanfälligkeit verneinte Schneider dabei im Einklang mit dem Votum des Finanzausschusses bei den staatlichen Förderbanken. „Risikoadäquate Bankenregulierung setzt meines Erachtens auch voraus, dass wir endlich zu einer Bereichsausnahme für Förderbanken kommen.“ Den Kommissionsvorschlag sah er insoweit als guten Schritt auf dem Weg an, der aber noch Raum für Verbesserungen bietet.

Neue Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsorganen fraglich

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) formulierte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) Leitlinien, die künftig für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen von Kreditinstituten gelten sollen. Diese zunächst nur intern bei der Aufsichtsarbeit wirkenden sogenannten Guidelines formulieren Kompetenzanforderungen, die bei Verwaltungsräten und Aufsichtsräten von Sparkassen und Genossenschaftsbanken Befürchtungen hinsichtlich ihrer Besetzungspraxis aufkommen ließen. Die EBA fordert beispielweise theoretische Erfahrungen im Bereich der Bank- und Finanzdienstleistungen, die durch ein Wirtschafts- oder Rechtsstudium belegt werden sollen. Zudem müssten theoretische Kenntnisse zum Regulierungswerk der EU sowie zur strategischen Planung und dem Risikomanagement von Finanzinstituten vorliegen.

Aufsichtsorgane regionaler Finanzinstitute müssen örtlich verwurzelt bleiben

Finanzminister Schneider ging hierzu auf eine niedersächsische Initiative im Finanzausschuss ein. Er machte deutlich, dass die EBA- und EZB-Forderungen nicht ausreichend zwischen der operativen Geschäftsführung und den Aufsichtsorganen unterscheiden. Zudem verdeutlichte er, nicht jedes politische Amt führe automatisch zu Interessenkonflikten, wie die Europäischen Institutionen sie annehmen.

Er betonte sodann die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die bewährte Praxis der Bestellung lokaler Funktionsträger aus den Sparkassen und öffentlichen Banken mit regionaler Verwurzelung bestehen bleiben kann.

Bundesrat pocht auf Einhaltung der Vereinbarungen mit dem Bund

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf den Weg gebracht

Der Bundesrat hat zu den Entwürfen zur Änderung des Grundgesetzes und vieler einfachgesetzlicher Regelungen umfassend Stellung genommen. Die Länder sehen die Vereinbarungen aus dem Oktober und Dezember 2016 in den Gesetzentwürfen teilweise nicht angemessen umgesetzt. Streitig sind damit die Regelungen zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, dem gemeinsamen Online-Auftritt der Verwaltungsbehörden, zu den Rahmenbedingungen der Bildungsfinanzierung durch den Bund und zu den Kontroll- und Einflussrechten des Bundes in die Länderverwaltungen.
Die Gesetzesinitiative zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird durch einen Antrag in das Verfahren eingeführt.

Bundesrat fordert Änderungen zur Umsetzung des Kompromisses aus dem Oktober und Dezember 2016

Nach langem Verhandlungsprozess dachten die Länder im Dezember 2016, man habe eine Einigung bei den Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und dem Kompetenzgeflecht zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefunden. Eine genaue Durchsicht der Gesetzentwürfe brachte indes zu Tage, dass an manchen Stellen die Umsetzung in die Gesetzesform nicht 1 zu 1 gelang. Demgemäß beschlossen die Länder in der ersten Plenarsitzung des Jahres 2017 eine umfangreiche Stellungnahme, um Unklarheiten in den Gesetzen zu beseitigen.

Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur soll ausgeschlossen werden

Als sehr wichtiges Anliegen zeigt sich bei der Überprüfung die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Das Vorhaben des Bundes wird von Niedersachsen nach wie vor sehr kritisch gesehen. Insofern nimmt dieses Herzensanliegen des Bundesfinanzministers in den Ausführungen des Bundesrates viel Raum ein. Die Länder fordern einen eindeutigen Ausschluss privater Beteiligungen und damit Einflussnahme bei der Bewirtschaftung der Bundesautobahnen und eines Teiles der Bundesstraßen. Dieser Bereich der Daseinsvorsorge soll dem effektiven Einfluss des Bundes vorbehalten bleiben. Öffentlich-private-Partnerschaften, sogenannte ÖPP, sollen nur in engen Grenzen und insbesondere unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden.

Personal soll sozialverträglich auf die Infrastrukturgesellschaft übergehen

Durch die Neugliederung der Straßenbauverwaltung kommt es zu massiven Änderungen. Diese für das Personal verträglich zu gestalten, ist ein großes Anliegen der Länder. Sie fordern daher einen Übergangs-Tarifvertrag. Eine Weiterbeschäftigung soll grundsätzlich am bisherigen Standort ermöglicht werden. Wechsel sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Folgerichtig fordern die Länder eine Standortgarantie für die bisherigen Straßenbauverwaltungen. Eine Konzentration aller Planungsaufgaben zum Beispiel in München kann nicht im Interesse aller Landesregierungen sein.

Eine Rosinenpickerei des Bundes bei der Personalauswahl wollen die Länder ebenso verhindern. Grundsätzlich soll der gesamte Personalbestand auf die neue Gesellschaft übergehen; Ausnahmen unterliegen auch hier der Freiwilligkeit.

Beteiligung der Kommunen am einheitlichen Online-Portal nur freiwillig

Der Bundesrat stellt sich gegen die Forderung des Bundes, ein über alle Verwaltungsebenen hinweg einheitliches Online-Portal für den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu etablieren. Neben der Frage der gesetzlichen Kompetenzen ist der Hintergrund auch die Finanzierungsfrage. Dem Bund schwebt vor, Standards und Programme vorzugeben, die dann bundesweit umzusetzen und einzuführen wären. Den immensen damit einhergehenden Kostenaufwand eventueller Umstellungen durch Anschaffung von Soft- und Hardware sowie dem Aufwand für die Fortbildung des Personals und die Implementierung der Programme in allen Verwaltungseinheiten blendet er dabei gern aus.
Verschärft wird das Problem durch die Vorstellungen des Bundes im Bereich der Zusammenarbeit. Der Bund will die Länderexpertise bei Fragen der IT-Struktur gern ebenso ausblenden wie in Fragen der Steuerverwaltung. Dieses wollen die Länder aus verständlichen Gründen nicht mittragen.

Einfluss der Länder bei der Stärkung der finanzschwachen Kommunen soll gesichert werden

Die Länder begrüßen die Bereitschaft des Bundes, sich in die Stärkung der finanzschwachen Kommunen einzubinden. Zur Absicherung der Investitionsmöglichkeiten begehren sie eine Ausweitung der Programmlaufzeit um zwei Jahre. Die gute Idee soll nicht an Planungs- und Baukapazitäten scheitern.

Die Länder wollen aber bei der Auswahl der besonders förderungswürdigen Gemeinden und Städte ihren Einfluss erhalten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass niemand die Kommunen im Land besser kennt, als die jeweils eigenen Landesregierungen. Immerhin sind die Kommunen als Teil dieser Länder zu verstehen. Die Auswahlkriterien wollen die Länder dem Bund dann zur Prüfung vorlegen.

Neben der Schulsanierung wollen die Länder auf Neubauten in die Förderung aufnehmen

Die Gesetze sehen vor, dass der Bund sich an Sanierung und Erweiterungen bestehender Schulen beteiligen kann. Auch Mittel zum Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen will der Bund leisten. Die Länder möchten aus sachlichen Erwägungen die Förderkulisse indes auf Neubauten ausweiten. In Einzelfällen zeigt sich, dass Sanierungen und Ausbauten teurer werden können als die Errichtung eines neuen Schulgebäudes. Die unterschiedliche Entwicklung von Schülerzahlen in einzelnen Regionen zeigt zudem, dass neue Schulstandorte den Gegebenheiten vor Ort häufig eher Rechnung tragen.

Langfristige Sicherung der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und der Seehäfenförderung angestrebt

Die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und eine finanzielle Absicherung der Investitionen in die Seehäfen sind den Ländern ein großes Anliegen. Diese werden als Dauerförderungen nunmehr abgesichert, allerdings wird eine Änderung des Gesetzes ab 2025 erlaubt. Eine solche Änderung soll nach dem Willen der Länder nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich sein. Die dauerhaft notwendigen Finanzhilfen sollen nicht reduziert werden können, ohne dass die Länder dazu grünes Licht geben.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses kommt

Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde rechtzeitig zum ersten Durchgang auch ein Kompromiss bei der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses gefunden. Alleinerziehende, die von der unterhaltsverpflichteten Person keine Gelder erhalten, können damit künftig regelmäßig Unterhaltsleistungen bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres ihres Kindes beziehen. Fälle eines parallelen Bezuges von Sozialleistungen und Unterhaltsvorschuss werden ausgeschlossen. Die Kostentragung zwischen Bund und Ländern wurde einvernehmlich geklärt, sodass die Neuregelung ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten kann.

Bundesrat schickt „Panama-Gesetz“ in den Bundestag

Länder machen Briefkastengesellschaften den Garaus

Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf im Nachgang der „Panama Papers“ Stellung. Weitere Kompetenzen der Finanzverwaltung werden von den Ländern begrüßt. Das steuerliche Bankgeheimnis fällt. Steuerhinterziehung unter Ausnutzung einer Briefkastengesellschaft führt zu Freiheitsstrafe.

Bundesrat nimmt zum Gesetz Stellung

Die Länder begrüßen in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen, den sie bereits in einer Entschließung Anfang 2016 eingefordert hatten. Den Finanzbehörden sollen durch neue Pflichten von Unternehmern und Finanzinstituten verstärkt Kenntnisse über grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen ins Drittland gegeben werden. Durch das Lüften des durch Scheinfirmen geschaffenen Schleiers sollen die tatsächlich Agierenden in den Unternehmen offenbar werden. Unternehmer sollen daher künftig Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland anzeigen müssen. Sind Banken in die Anbahnung derartige Geschäftsbeziehungen eingebunden, so müssen auch sie die vermittelten Geschäftskontakte offenlegen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist mit saftigen Bußgeldern belegt.

Steuerliches Bankgeheimnis wird abgeschafft

Eine beachtliche Änderung kommt im Gesetzentwurf ganz unscheinbar daher. „§ 30a wird aufgehoben.“ Die Regelung des steuerlichen Bankgeheimnisses gehört damit bald der Vergangenheit an. Stattdessen erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im sogenannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist können dann die Identitäten hinter den Kontoinhabern leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.

Strafmaß bei Steuerhinterziehungen wird erhöht

Eine weitere Änderung tritt im Strafrecht ein. Wer fortgesetzt Steuerhinterziehungen durch die Einschaltung von Scheingesellschaften vornimmt, der soll nicht mit einer Geldstrafe davonkommen. Ihn soll eine mindestens halbjährige Freiheitsstrafe drohen.

Bundesrat stellt weitere Forderungen zur Herstellung von Transparenz auf

Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme ein weiteres konsequentes Vorgehen. Weitere Länder sollen in den internationalen Informationsaustausch über Steuerdaten eingebunden werden. Auf Ebene der Europäischen Union soll eine Liste unkooperativer Staaten aufgestellt werden und diese Sanktionen unterworfen werden. Außerdem fordern die Länder die gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und Maßnahmen gegen die als schädlich angesehenen Lizenz- und Patentboxen. Ein Gesetzentwurf hierzu wird der Finanzausschuss des Bundesrates bereits in seiner nächsten Sitzung beraten.

Steuerklassen bei Eheschließung sollen automatisch gesetzt werden

Eine Neuerung fordern die Länder bei der Steuerklasseneingruppierung nach einer Eheschließung. Bisher ist vorgesehen, dass eine Einstufung in die Steuerklassen III und V erfolgt. Aufgrund der vielen damit einhergehenden Probleme im Alltag soll dies geändert werden. Künftig soll daher nach einer Heirat automatisch die Einstufung beider Ehegatten in die Steuerklasse IV erfolgen. Angesichts der sich ändernden Arbeitsrealität kommt dies der gesellschaftlichen Normalität auch zunehmend näher.

Länder unterstützen Kampf gegen Kassenbetrug

Registrierkassen werden manipulationssicher

Nach einem langen Ringen kommt das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerverkürzung bei Nutzung elektronischer Kassensysteme. Der Bundesrechnungshof forderte über mehr als 10 Jahre eine gesetzliche Gegenmaßnahme. Die Prognosen rechnen mit 10 Milliarden Euro Steuerausfall pro Jahr.

Bundesrat stimmt Gesetz „zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zu

Ende November 2015 informierten Steuerfahnder der Niedersächsischen Finanzverwaltung die Abgeordneten und die Mitarbeitenden in den Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Niedersächsischen Landesvertretung in einem Workshop über die Leichtigkeit der Steuerhinterziehung durch Tricksereien an elektronischen Registrierkassen. Es wurde dargelegt, wie unehrliche Unternehmen in bargeldintensiven Bereichen ihre Steuerlast zu Lasten der ehrlichen Konkurrenz durch Schummelsoftware oder über „Trainingskellner“ nicht gebuchte Umsätze derart gestalten, dass es zu geschätzten zehn Milliarden Euro Steuerausfällen pro Jahr kommt. Die Abgeordneten waren beeindruckt. Das Verfahren zur Einführung eines Gesetzes gegen Steuerbetrug bei der Nutzung von Kassensystemen, dessen letzter Anlauf noch 2009 gescheitert war, nahm an Fahrt auf. Gleichwohl dauerte das Ringen um eine angemessene Lösung noch mehr als ein Jahr. Der Gesetzentwurf lag im Juli vor; letzten Donnerstag beschloss der Bundestag das Gesetz, dem am vergangenen Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung gab.

Zertifizierte, manipulationssichere Kassen kommen
Ab dem Jahr 2020 sollen nur noch fälschungssichere, elektronische Registrierkassen im Einsatz sein. Lediglich für wenige Ausnahmen ist eine Weiterverwendung von Bestandskassen bis 2022 vorgesehen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit Bußgeldern sanktioniert werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zeitnah den Sicherheitsstandard für neue Kassensysteme entwickeln. Mit dem Zertifizierungsstandard sollen Veränderungen an den Eingabedaten und damit an den steuerlich relevanten Umsätzen unmöglich werden. Die Rechtsverordnung zu den Rahmenbedingungen wird Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.

Die Bonpflicht kommt; die Kassenpflicht wird vorerst nicht umgesetzt
Die von einigen Fraktionen des Bundestages geforderte allgemeine Registrierkassenpflicht kommt aufgrund des Widerstandes der Unionsfraktionen nicht. Die Nutzer von Kassensystemen haben ihre eingesetzten Systeme lediglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Eingefügt wurde indes eine weitestgehende Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons. Nur wer seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann, dass ihm aufgrund der Vielzahl von Kunden die Belegausgabe unzumutbar ist, kann eine Befreiung erhalten. Gedacht ist dabei an Bäckereien, Eiswagen und ähnliche Betriebe.

Kassennachschauen schon ab 2018
Im Sinne der Bundesländer wurde für die Möglichkeit unangekündigter Kassenprüfungen durch den steuerlichen Außendienst ein früheres Inkrafttreten festgeschrieben. Kassen-Nachschauen können schon ab 2018 durchgeführt werden. Suchen die Bediensteten des Finanzamtes Dritte zum Zwecke der Überprüfung auf, müssen sie diesen gegenüber ihr Kommen gleichwohl mit einer angemessenen Frist anzeigen.

Bundesrat fordert mehr Einsatz gegen internationale Steuervermeidung

Länder wollen Kalte Progression jeweils individuell betrachten

Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Minderung des Steuerausfalls durch internationale Gewinnverlagerungen zu. Finanzbehörden erhalten Zugriff auf Steuerabsprachen und Unternehmensdaten aus dem Ausland. Länder wollen Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungsmodellen einführen. Auch die Erhöhung steuerlicher Freibeträge, des Kindergeldes und des Grundfreibetrages sowie die Entlastung der Steuerzahlenden durch Verschiebung des Steuertarifes erhalten die Zustimmung der Länderkammer.

Bundesrat stimmt Gesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Jahresabschlusssitzung dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen zugestimmt. Die Regelungen zur Offenlegung von Steuerabsprachen (sog. Tax-rulings) und zur grenzüberschreitenden Weitergabe von Steuerdaten zur Durchführung von Besteuerungsverfahren (sog. Country-by-country-reporting) können damit in Kraft treten. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einiger Punkte aus dem Aktionsplan gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (sog. Base Erosion and Profit Shifting) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Auch Erhöhung steuerlicher Freibeträge und steuerliche Entlastung werden befürwortet
Die Länder sprechen sich auch für die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes aus. Die Verschiebung der Steuerkurve zur Verringerung der sogenannten Kalten Progression tragen die Länder ebenfalls mit. Sie monieren aber, dass der Bund in diesem Gesetz keinen Finanzierungsausgleich zugunsten der Länder und Kommunen vorsieht.

Bundesregierung soll zügig weitere Aktionspunkte umsetzen
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, weitere BEPS-Aktionspunkte zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern aufzugreifen und im deutschen Steuerrecht zu verankern. Insbesondere sollen aus Sicht der Länder die Arbeiten für eine gesetzliche Anzeigepflicht von Steuergestaltungen wieder aufgenommen werden. Das Agieren in der steuerlichen Grauzone soll bei Gestaltungsmodellen frühzeitig einer steuerlichen Prüfung durch die Finanzverwaltung zugeführt werden. Als besonderes Anliegen adressieren die Länder erneut, der Bund möge sich auf europäischer Ebene intensiv für die Eindämmung der doppelten Nichtbesteuerung, die sogenannten „weißen Einkünfte“, und des doppelten Betriebsausgabenabzuges, auch „double dip“ genannt, einsetzen.

Länder sprechen sich vor Beschluss des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes gegen Patent- und Lizenzboxen aus
Mit Blick auf den anstehenden Entwurf des sogenannten „Panama-Gesetz“, das in der letzten Kabinettsitzung der Bundesregierung in diesem Jahr am 21. Dezember beschlossen werden soll, sprechen sich die Länder zudem gegen Präferenzregime über Patent- und Lizenzboxen aus. Selbst beim Zwischenschritt des „Nexus-Approaches“, bei dem an Forschungstätigkeiten im Inland angeknüpft wird, sollen nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens ergriffen werden.

Länder erleichtern Kapitalgewinnung bei start-ups

Steuerliche Verluste sollen bei Wechsel eines Gesellschafters erhalten bleiben

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zum Erhalt steuerlicher Verluste bei Körperschaften zu, um die Unternehmensfinanzierung innovativer Firmen, auch als start-ups bekannt, in der Wachstumsphase zu erleichtern. Dieser Verlustabzug setzt aber die Fortführung des Geschäftsbetriebes voraus.

Wagniskapital wird steuerlich gefördert
Der Bundesrat stimmte in seiner Dezembersitzung dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften zu. Damit wird der Weg frei für eine Attraktivitätssteigerung für Investitionen struktureller Kapitalgeber in junge, innovative Unternehmen. War bisher bei diesen sogenannten start-ups eine steuerliche Verrechnung von Altverlusten bei einem Wechsel auf Ebene der Anteilseigner häufig gesperrt, kann künftig ein steuerlicher Verlust aus der Investitionsphase eines Unternehmens steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Geschäftsbetrieb in seinen wesentlichen Grundzügen fortgeführt wird. Die quasi vorweggenommenen Aufwendungen mindern damit die künftige Steuerlast.

Missbrauchsmöglichkeiten aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates eingedämmt
Die Länderkammer begrüßt die Anpassungen des Gesetzes im Deutschen Bundestag aufgrund der Stellungnahme der Länder im ersten Durchgang. Die im Gesetzentwurf angelegten Missbrauchsmöglichkeiten durch eine Umgehung der Mantelkaufregelung des § 8c Körperschaftsteuergesetzes konnten eingedämmt und etwaiges Gestaltungspotenzial reduziert werden. Insbesondere wurde die Reaktivierung von Verlusten inaktiver Gesellschaften ausgeschlossen.

Reformvorschlag für gerechte Grundsteuer auf dem Weg in den Bundestag

Peter-Jürgen Schneider: Gesetzentwürfe zeigen, dass Politik handeln kann

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden. „Die große Mehrheit der Länder –das wurde in den Ausschussberatungen deutlich- hat die dringende Notwendigkeit einer Reform der Grundsteuer erkannt und will sich mit den stellvertretend von Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Weg begeben, die Grundsteuer verfassungsgerecht auszugestalten“, erläuterte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider gegenüber dem Plenum.

Abwarten, mit der sicheren Perspektive, dass die geltende Grundstücksbewertung mit den Einheitswerten von 1964 bzw. 1935 als nicht mehr verfassungsgemäß verworfen und eine Neuregelung vorgegeben werde, womöglich mit einer knappen Zeitvorgabe, dürfe nach den Worten von Schneider keine Option sein. Schneider im Plenum: „Mit der Einbringung der vorliegenden Gesetzentwürfe wollen wir zum Ausdruck bringen, dass Politik handeln kann, gerade auch dann, wenn es mitunter mühselig ist, die Notwendigkeit für unser Handeln zu erklären und die Auswirkungen für den Einzelnen noch nicht klar zu benennen sind.“

Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.

Mit der Reform wollen die Länder eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Sie ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr.

Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme. Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 1. Januar 2022 als ersten Schritt sieht. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. In der Entschließung betont der Bundesrat außerdem, dass die Reform nicht dazu führen dürfe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt.

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Integrationskosten – Kommunen werden entlastet

Niedersachsen darf 340 Millionen Euro jährlich erwarten

Die Bilder der ankommenden Flüchtlinge tragen wir alle noch im Kopf. Mit viel Engagement wurde landauf, landab daran gearbeitet, die Ankömmlinge aufzunehmen, unterzubringen, die ersten Schritte im friedvollen neuen Umfeld zu begleiten.

Die Akutphase ist inzwischen überwunden und es gilt, den gemeinsamen Alltag zunehmend in einer integrativen Art und Weise zu gestalten. Die Vermittlung der deutschen Sprache, Qualifizierungsmaßnahmen für eine Beschäftigungsaufnahme, die Finanzierung angemessener Unterkünfte bedeuten in Ländern und Kommunen eine große Kraftanstrengung, die auch finanziell unterlegt sein muss. Insoweit hatten sich Bund und Länder im vergangenen Juli auf eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration geeinigt. Diese Einigung lag dem Bundesrat nun im ersten Durchgang als Gesetzentwurf vor. Durch ihn übernimmt der Bund kurzfristig für die Jahre 2016 bis 2018 die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Dadurch werden die Kommunen geschätzt um 400 Mio. Euro im Jahr 2016, um 900 Mio. Euro in 2017 sowie um 1,3 Mrd. Euro in 2018 entlastet.

Neben diesen Mitteln wird die Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich für drei Jahre bis 2018 durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes gezahlt. Um die Wohnungsnot in manchen Teilen des Landes zu minimieren, erhalten die Länder zudem weitere Mittel für den Wohnungsbau in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018. Für die Jahre ab 2018 erhalten die Kommunen dann wie im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart jährlich 5 Mrd. Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen zu Lasten des Bundes.

Für Niedersachsen stehen mit dem Gesetz zusätzliche Mittel für die Integrationsarbeit von jährlich rund 340 Mio. Euro im Raum.

Wie so oft im Leben zeigt sich auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf das Problem, dass wenn zwei dasselbe lesen, sie nicht beide dasselbe verstehen. Demgemäß beschloss der Bundesrat in seiner jüngsten Plenarsitzung eine Stellungnahme zu dem Entwurf. Gefordert wird eine vereinbarungsgemäße, rechtsverbindliche Umsetzung der Bund-Länder-Absprache. Dies bezieht sich insbesondere auf die Frage der Begrenzung der KdU, um in 2018 die Bundesauftragsverwaltung zu vermeiden. Die Länder fordern insoweit einen Rechtsanspruch auf Ausgleich der fehlenden Mittel über die kommunalen Umsatzsteueranteile. Ebenfalls mahnt die Länderkammer eine Änderung bei den Fristen an. Die Kostenübernahme des Bundes soll damit auf früher angekommene Personen erweitert werden.

Der Bundestag wird sich nun zeitnah mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Eingedenk dessen, dass Bund und Länder ihre gemeinsame Verpflichtung bei der Aufnahme der neuen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner anerkennen, darf auf eine schnelle, einvernehmliche Lösung gehofft werden.

Beispiele für innovative start-up-Unternehmen fallen jedem sofort ein. Man muss nur in den Werbepausen das Fernsehgerät laufen lassen und sofort werden einem Informationen zu Internetfirmen geboten.

Auch google, amazon und facebook haben einmal klein angefangen. In der Anfangsphase brauchten sie aber Kapitalgeber, die ihnen das Wachstum finanzierten und letztendlich die Giganten mit aus der Taufe hoben.

Der Bundesrat hatte jetzt erstmals einen Gesetzentwurf zu beraten, der sich die Eigenkapitalstärkung der jungen und innovativen Unternehmen zur Aufgabe macht. Ist bisher eine Geltendmachung von Verlusten aus der Zeit vor Eintritt eines Gesellschafters regelmäßig nicht möglich, so soll künftig der Neugesellschafter seine Steuerlast durch Verrechnung von Altverlusten mindern können. Voraussetzung dafür soll sein, dass das Unternehmen mehr oder weniger in identischer Form fortgeführt wird, oder wie es der Gesetzentwurf formuliert „die Körperschaft (…) ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhält.“

Der Bundesrat hat zu dem Entwurf eine Stellungnahme beschlossen, in der er insbesondere auf die Notwendigkeit zur Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen hinweist. Immerhin gab es eine ähnliche Regelung als sogenannter „Mantelkauf“ früher schon. Gerade diese Variante wurde aber gesetzlich unterbunden und soll nicht neu aufleben können. Insoweit fordern die Länder, das Gestaltungspotenzial der Neuregelung so weit wie möglich einzudämmen.

Hintergrund sind schlummernde Haushaltsrisiken bei exzessiver Ausnutzung der Neuregelung. Deutschlandweit sind geschätzte 650 Milliarden Euro Verluste in den Körperschaften durch die Finanzämter festgestellt. Experten glauben, dass allein ein Zehntel davon kurzfristig steuerlich nutzbar gemacht werden könnte, wenn nicht der Gesetzgeber Mitnahmeeffekte ausschließt.

65 Milliarden Euro Verluste steuermindernd eingesetzt, bedeuteten auf allen drei staatlichen Ebenen immerhin Einnahmeausfälle in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro. Aber selbst die niedrigeren von der Bundesregierung prognostizierten Ausfälle von 600 Millionen Euro pro Jahr bedeuteten für Länder und Kommunen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung eine nicht tragbare Belastung. Insofern fordern die Länder den Bund auf, Maßnahmen zu prüfen, um die Steuerausfälle zu verringern. Der Bund muss also für eine ausreichende Kompensation sorgen.

Nach Intervention des Bundesrates verfassungsfeste Erbschaftsteuer beschlossen

Peter- Jürgen Schneider sieht zentrale Aufgabe in mehr Chancengleichheit

Mögen manche Auguren dem Bundesrat bisweilen Blockadetaktik vorwerfen, so zeigt doch das aktuelle Verfahren zur Reform der Erbschaftsteuer, dass Gesetze besser werden, wenn der Bundesrat seiner verfassungsgemäßen Aufgabe nachkommt und sich aktiv und engagiert am Gesetzgebungsverfahren des Bundes beteiligt.

Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider verdeutlichte in seiner Rede im Bundesrat, wie schwierig sich das Verfahren um die Reform gestaltet hatte und weshalb Niedersachsen dem vorliegenden Kompromiss letztlich doch zustimmt.

Das Bundesverfassungsgericht beauftragte den Bundesgesetzgeber im Dezember 2014 damit, bis zum 30. Juni 2016 ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht zu schaffen. Dem höchsten deutschen Gericht ging die Verschonung betrieblichen Vermögens zu weit. Es sei zwar zulässig, zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Erbschaftsteuererhebung Nachlässe zu gewähren, aber die Notwendigkeit des Nachlasses sei auch Maßstab der Begünstigung.

Der Bundesfinanzminister hielt sich im Sommer 2015 in seinem vorgelegten Gesetz an diese Richtschnur. Der Bundesrat begrüßte den Entwurf weitgehend, nahm aber in seinem Beschluss Stellung, um den Ausgleich der Interessen besser zu gewährleisten. Im Bundestagsverfahren wurden indes die Anmerkungen des Bundesrates in einer Form missachtet, dass es im Juli keine Alternative für die Länderkammer gab, als den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser erarbeitete in der Nacht vom 21. auf den 22. September ein Gesetz, das einer möglichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auch Stand halten kann.

Eine Woche später bestätigte der Bundestag das Vermittlungsergebnis. Am vergangenen Freitag gab auch der Bundesrat dem Gesetz in der Form des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung.

Schneider zitierte seine Forderungen aus dem ersten Durchgang im Bundesrat und verglich mit dem nun vorliegenden Gesetz. Er erläuterte, dass durch Modifikationen bei den Unternehmenswerten, klarer formulierten Voraussetzungen für Sonderregelungen bei Familienunternehmen, dem Verschließen von Steuerumgehungsmöglichkeiten durch Cash-GmbH und durch ein Verschieben von Luxusgegenständen in Betriebsvermögen sowie einer in die Rechtsordnung passenden Stundungsregelung bei Erbfällen ein Gesetz beschlossen werde, das die Belange der Wirtschaft und die Sicherung der Arbeitsplätze in ein ausgewogenes Verhältnis zum Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Steuerpflichtigen setzt. Damit ist auch dem Gebot des Verfassungsgerichts Genüge getan, weshalb Niedersachsen den Kompromiss mitträgt.

Das Ende der Beratungen kann dies allerdings noch nicht sein. Darauf wies Schneider deutlich hin. Das Thema „Verteilungsgerechtigkeit muss ganz oben auf unserer Agenda bleiben. Unsere zentrale Aufgabe besteht auch weiterhin darin, für mehr Chancengleichheit und eine gerechtere Verteilung der Ressourcen innerhalb unserer Gesellschaft zu sorgen. Wir müssen verhindern, dass die Gesellschaft in Bezug auf Einkommen und Vermögen weiter auseinander driftet. Bei der Verfolgung dieser Ziele sind selbstverständlich auch alle geeigneten steuerpolitischen Instrumente einzusetzen.“

Dabei werde auch die Erbschaftsteuer wieder in den Blick zu nehmen sein, so die Einschätzung von Schneider, der für das Land Niedersachsen zudem eine Erklärung zu Protokoll gab, der zufolge es die Aufgabe künftiger Steuerpolitik bleibt, für einen höheren Beitrag größerer Vermögen am Steueraufkommen zu sorgen und ein noch stärkeres Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich zu verhindern.

Bundesrat billigt Förderung der Elektromobilität

Befreiung von Kfz- Steuer wird verlängert

„Elektroautos bleiben Ladenhüter“ – so titelt die Frankfurter Allgemeine Zeitung und moniert, dass nur 4.500 Anträge auf die Kaufprämie seit Anfang Juli beim zuständigen Bundesamt eingingen.

Und jetzt? – sollen wir die Unlust an der Elektromobilität hinnehmen oder sollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um das Fahren eines Elektroautos Schritt für Schritt attraktiver zu machen?
Der Bundesrat wählte am Freitag den Weg der Attraktivitätssteigerung. So wird die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektroautos von derzeit fünf auf zukünftig zehn Jahre für Neuzulassungen zwischen 2016 und 2020 ausgeweitet.
Wen bisher der Radius seines Fahrzeuges vom Kauf abhielt, der kann durch das steuerfreie Aufladen seines Elektro- oder Hybridelektroautos beim Arbeitgeber seine Reichweite künftig verdoppeln. Der Bundestag folgte dabei einer Forderung des Bundesrates und ermöglicht die Förderung sowohl bei Nutzung eines privaten Fahrzeuges wie auch eines Dienstwagens. Der allergrößte Anteil an der individuellen Mobilität lässt sich damit abdecken, denn wer fährt schon weiter als 150 Kilometer zur Arbeit?
Steuerlich begünstigt werden zudem die Vorteile aus der vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Ladeinfrastruktur sowie die Zuschüsse für Installation und Inbetriebnahme von Ladesäulen daheim.
Die Kritiker mögen auch diese Maßnahmen für nicht ausreichend halten. Wer das E-Auto allerdings als Innovationsträger und als Chance für die Zukunft begreift, wird zugestehen, dass kleine Schritte auf dem Weg zum Ziel hilfreicher sind als das Nörgeln auf der Parkbank.

Standpunkt Niedersachsen

Verteilungsgerechtigkeit ganz oben auf unserer Agenda

In seiner Rede gegenüber dem Bundesrat führte Niedersachsens Finanzminister aus: „Unabhängig von der heute zu beschließenden Erbschaftsteuerreform muss das Thema Verteilungsgerechtigkeit ganz oben auf unserer Agenda bleiben. Unsere zentrale Aufgabe besteht auch weiterhin darin, für mehr Chancengerechtigkeit und eine gerechtere Verteilung der Ressourcen innerhalb unserer Gesellschaft zu sorgen. Wir müssen verhindern, dass die Gesellschaft in Bezug auf Einkommen und Vermögen weiter auseinander driftet. Bei der Verfolgung unserer Ziele sind selbstverständlich auch alle geeigneten steuerpolitischen Instrumente einzusetzen.“

Dabei werde auch die Erbschaftsteuer wieder in den Blick zu nehmen sein.

Hören Sie hier die ganze Rede von Minister Peter-Jürgen Schneider:

http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7016769

Bildrechte: Nigel Treblin/Niedersächsische Landesregierung

Niedersachsen und Hessen starten Reforminitiative zur Grundsteuer

Peter-Jürgen Schneider will Zeitdruck und Einnahmeausfälle vermeiden

Am 20. September war großer Medienauflauf in der Landesvertretung. ARD, ZDF, FAZ, Süddeutsche und viele weitere Medienorgane ließen sich direkt von den Finanzministern aus Niedersachsen, Peter-Jürgen Schneider, und Hessen, Dr. Thomas Schäfer sowie den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, über die Notwendigkeit der Reform der Grundsteuer und deren Ausgestaltung informieren.

Am Freitag der vergangenen Woche brachten die beiden Minister stellvertretend für 14 Länder die auf der Jahresfinanzministerkonferenz beschlossenen Gesetzentwürfe dann in den Bundesrat ein. Dieser wies die Reformvorschläge zunächst den Ausschüssen zur weiteren Beratung zu.

Schneider machte deutlich, man müsse die notwendigen Reformgesetze noch in dieser Bundestagslegislaturperiode auf den Weg bringen. Einen Zeitdruck wie bei der Erbschaftsteuerreform will er vermeiden. Es ist aber absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem oder im kommenden Jahr das Grundsteuergesetz kassiert und es zu Einnahmeausfällen in den Kommunen in einer Größenordnung von 13 Milliarden Euro kommt. An die die Reform ablehnenden Länder Bayern und Hamburg gerichtet, machte Schneider deutlich, dass „die Rechnung die Kommunen zahlen, die durch das Wegbrechen der Grundsteuer ernste Finanzierungsprobleme bekämen.“ Einen Komplettausfall der Grundsteuer können Bayern und Hamburg daher auch nicht wollen.

Soweit gegen die Reform argumentiert wird, sie führe nur zu einer Steuererhöhung, machten Schneider und Schäfer deutlich, durch ein „hinlängliches Maß an Wertorientierung“ werde die Ungerechtigkeit der aktuellen Regelung nur aufgehoben. Einige würden künftig mehr, andere weniger Grundsteuer zu zahlen haben. Zu einer „überdimensionalen Belastung“ werde es aber nicht kommen. Wie Schneider verdeutlichte, sei die tatsächliche Belastung durch die Länder und Kommunen künftig zu gestalten. Den Ländern werde erstmalig durch die Reform die Kompetenz zur Festlegung länderspezifischer Messzahlen gegeben. Die genaue Grundsteuerhöhe könnten zuletzt die Kommunen durch die Festlegung ihrer Hebesätze gestalten.

Das Verfassungsgericht sieht die Bezüge auf Werte von 1964 (West) und sogar 1935 (Ost) sehr kritisch. Schneider wies auf die immanente Ungerechtigkeit dieses Umstandes hin. „In Berlin finden Sie gegebenenfalls je nach Straßenseite unterschiedliche Werte.“ Das neue Recht soll diesen Umstand aufgreifen und die Grundlage für die Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken mit einem pauschalierenden Kostenwert legen. Künftig soll es in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen der Werte geben.

Konto für Jede und Jeden

Bundesrat sieht bei Gesetzentwurf Verbesserungsbedarf Aus dem Alltag ist allen von uns…

Bundesrat sieht bei Gesetzentwurf Verbesserungsbedarf

Aus dem Alltag ist allen von uns bewusst, wie wichtig ein Girokonto bei einem Finanzinstitut für die Abwicklung des Alltags ist. Miete, Strom, Wasser, Online-Einkäufe… All diese Finanztransaktionen laufen für viele von uns unbar und automatisch über Lastschrifteinzüge oder Daueraufträge ab. Ohne ein Konto treten dagegen massive Probleme auf. Häufig ist ein Vertragsschluss ohne Konto schon ausgeschlossen, wobei sich dies bis hin zum Arbeitsvertrag ausweitet.

Dennoch schätzte man schon 2013 in Deutschland die Zahl der Personen ohne Konto auf 670.000. Mit dem Eintreffen von gut 1,25 Millionen Flüchtlingen in 2014 und 2015 hat sich diese Zahl noch massiv erhöht. Auf EU- Ebene wurde daher die Zahlungskontenrichtlinie verabschiedet, deren nationales Umsetzungsgesetz den Bundesrat in seinem letzten Plenum des Jahres 2015 erstmals beschäftigte.

Kern der nationalen Umsetzung ist das Recht jeder Verbraucherin und jedes Verbrauchers auf Zugang zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen. Geschäftskonten sind mithin nicht betroffen. Dieses Zugangsrecht erstreckt sich explizit auch auf Wohnsitzlose und Flüchtlinge. Kreditinstitute sollen künftig verpflichtet sein, Kontoeröffnungen für wirklich Jede und Jeden zu gewährleisten. Dabei müssen auch Regelungen bezüglich des Identitätsnachweises für die Prüfung nach dem Geldwäschegesetz angepasst werden.

Weitere Inhalte des Entwurfes des Umsetzungsgesetzes sind die Vergleichbarkeit der Gebühren von Konten sowie Erleichterungen beim Kontowechsel.

Die Länderkammer nahm umfangreich zu dem Gesetz Stellung, damit die Abgeordneten des Bundestages die Bedenken der Länderfachleute in ihre Beratungen einbeziehen können. Der Bundesrat fordert Prüfungen in verschiedenen Bereichen: vorrangig geht es dabei um verbraucherschützende Konkretisierungen bei Gebühren für Abhebungen an fremden Geldautomaten, Voreinstellungen und Filter bei Vergleichsportalen im Internet, den Leistungsumfang und die Kosten beim Basiskonto sowie Kündigungsmodalitäten bei Vertragsstörungen.

Gemeinsam gegen Steueroasen

Kreative Steuerplanung verschlingt Milliarden 60 Milliarden Euro gehen dem deutschen Staat durch…

Kreative Steuerplanung verschlingt Milliarden

60 Milliarden Euro gehen dem deutschen Staat durch „kreative Steuerplanung“ Jahr für Jahr verloren. Hinzu kommt noch einmal mindestens der gleiche Betrag, der kriminell hinterzogen wird. Der frühere EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta ging für die EU insgesamt sogar von einer Billion Euro aus. Mit diesem Geld könnte man Flüchtlinge eingliedern, Straßen, Brücken und Gleise reparieren, Bildung finanzieren, Forschung und Entwicklung fördern, die Gesellschaft insgesamt voranbringen. Stattdessen werden einige immer reicher, die anderen finanzieren das Gemeinwohl. Kreative Steuerplanung ist, anders als Steuerhinterziehung, völlig legal.

International operierende Unternehmen nutzen die Unterschiede der nationalen Systeme, um Gewinne, die hier erwirtschaftet wurden, über Konzernteile und Grenzen hinweg zu verschieben, bis sie letztlich auf den Caymans landen, die keine Steuern erheben.

Seit den „LuxLeaks“ wissen wir, dass Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sich auf diesem Gebiet auskennt. Offenbar nutzt er dies jetzt zu tätiger Buße: Die Europäische Kommission hat kürzlich fünf Aktionspunkte für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vorgestellt. „Der Umstand, dass erfolgreiche multinationale Unternehmen im Verhältnis zu ihren Einkünften sehr wenig Steuern zahlen, die Bürger aber zur Kasse gebeten werden, um die öffentlichen Finanzen zu sanieren … gefährdet den Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürger…“ – heißt es in der Begründung des Papiers.

Kern der Kommissionsvorschläge ist, eine gemeinsame konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage zu schaffen, damit Steuerpflichten in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise berechnet werden. Zudem soll der Grundsatz vereinbart werden, die Steuer dort zu zahlen, wo die Werte geschaffen wurden. Und es soll gemeinsam gegen Steueroasen vorgegangen werden.

Der Bundesrat, der sich jetzt mit dieser Vorlage zu befassen hatte, kann die Vorschläge der Kommission nur voll unterstützen. Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen. Nur: Deutschland alleine reicht nicht. 27 andere Mitgliedstaaten müssen dies auch so wollen, wenn in Brüssel über die Kommissionsvorschläge abgestimmt wird. Und unter diesen 27 gibt es einige, die von eben diesen Missständen profitieren. Ein früherer gleichgerichteter Vorstoß der Europäischen Kommission von 2011 scheiterte im Rat.

Peter-Jürgen Schneider: Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch regionale Banken?

Diskussionsveranstaltung mit Bundesverband Öffentlicher Banken Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands,…

Diskussionsveranstaltung mit Bundesverband Öffentlicher Banken

Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, gestaltete die Landesvertretung Anfang Juli eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema „Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes – Finanzmarktregulierung als gemeinsame Herausforderung“.

Dem strahlenden Sommerwetter angepasst nutzte man die Dachterrasse beim Bundesverband mit Blick über den Tiergarten. Der Weitblick der Örtlichkeit übertrug sich auf die Diskussionsrunde, die nach der Begrüßung der Gäste durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund, Michael Rüter, und den Präsidenten des VÖB Dr. Gunter Dunkel begann.

Auf dem Podium nahmen neben Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus sowie für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Dr. Achim Dercks und die Hauptgeschäftsführerin des VÖB Prof. Dr. Liane Buchholz Platz.

Moderiert von Angela Wefers, der Leiterin des Büros der Börsen-Zeitung in Berlin, tauschten sich die Podiumsgäste zu Fragen der Finanzmarktregulierung und den Notwendigkeiten einer angemessenen Unternehmensfinanzierung aus.

Die Runde begrüßte die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Deutschland sei durch die Bankenlandschaft mit ihren drei Säulen, Privatbanken, Sparkassen und Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken zwar sehr gut durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise gekommen. Die Fixierung Deutschlands auf die Kreditfinanzierung könne aber eine Erweiterung durch verstärkte Maßnahmen einer Kapitalmarktorientierung ohne weiteres gebrauchen. Dunkel betonte schon in seiner Einführung die Chance, die in Deutschland verbreitete Finanzierung mittelständischer Unternehmen durch Schuldscheindarlehen auf Europa zu übertragen. „Nicht nur Kraftfahrzeuge von VW sind Exportschlager, auch das Schuldscheindarlehen kann ein solcher werden“, äußerte Dunkel.

Moniert wurde die Regulierungsdichte der europäischen Institutionen. Schneider stellte exemplarisch dar, wie allein die Überprüfung seiner Geeignetheit als Aufsichtsratsvorsitzender der Norddeutschen Landesbank Unterlagen produziert habe, deren Auswertung er abwarte. Er habe insgesamt den Eindruck, dass die Europäische Zentralbank Unmengen an Daten sammle, aber noch keine Idee habe, wie sie diese nutzbringend verarbeiten solle. Dieser Zustand sei unbefriedigend. Schneider drückte aber dazu auch seine Sorge aus und wies auf die große aktuelle Aufgabe hin: „Die Banken haben durch ihr Wirken in der Vergangenheit einen großen Reputationsschaden erlitten. Es muss unser aller Aufgabe sein, diesen Schaden wieder zu reparieren. Ohne erneutes Vertrauen in die Bankenlandschaft wird es nicht leicht.“ Brinkhaus stimmte hier zu und machte deutlich, es dürfe aber nicht erneut zu einer Sozialisierung von Risiken kommen.

Dercks und Buchholz sprachen ihrerseits die Notwendigkeit an, geeignete Mittel zu einer intensivierten Investitionsbereitschaft zu ergreifen. Dercks meinte, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) seien oftmals geeignet Investitionen zu erleichtern. Ihre Wirtschaftlichkeit habe sich schon mehrfach bestätigt. Schneider gab hierzu zu bedenken, die Frage der Wirtschaftlichkeit sei oftmals nicht so einfach. Regelmäßig könne er als Staatshochbauminister feststellen, dass die Staatshochbauämter sehr effizient arbeiten. Kapital könne sich ein Unternehmen nicht zu den Konditionen des Landes besorgen, so könne eine Wirtschaftlichkeit auch nur beim Betrieb, das heißt über die Personalkosten entstehen. Letztlich müsse aber eines klar sein: Die übliche Finanzierung von Großprojekten über Kreditaufnahme und nachfolgende Tilgung werde in Zeiten der Schuldenbremse nicht mehr funktionieren. Das liege daran, dass in der Vergangenheit zu oft die Tilgung vergessen worden sei. Künftig seien aber Großprojekte durch die öffentliche Hand dann nicht mehr zu realisieren, da die Kosten eines Großprojektes sich nicht in einem Haushaltsjahr abbilden lassen. Mithin stehe die öffentliche Hand über kurz oder lang nicht vor der Frage, ob sie ÖPPs als günstigere Alternative in Anspruch nehmen wolle. „Die Frage lautet dann: Realisierung über ÖPP oder gar nichts.“Mit dieser Schlussfolgerung entließ die Moderatorin die Gäste zu weiteren Gesprächen über den Dächern Berlins.

Fotos: Peter Himsel

20 Finanzer aus Leer und Norden

„Ich dachte nicht, dass wir am Ende wirklich hier sein würden“, so…

„Ich dachte nicht, dass wir am Ende wirklich hier sein würden“, so sprach es Eckehard Lamberts, der Vorsteher des Finanzamts Leer bei seinem Dank an den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund Michael Rüter anlässlich der Gesprächsrunde zur Arbeit der Landesvertretung aus. Doch was war dem vorausgegangen?

Während der Bundesratspräsidentschaft von Ministerpräsident Stephan Weil im Jahr 2014 besuchten viele Schülergruppen die Landesvertretung, um sich über die Arbeit der niedersächsischen „Botschaft“ in Berlin zu informieren. Schnell wurde deutlich, dass ein Film die Arbeit besser verdeutlichen kann, als es lange bisweilen Vorträge tun können.

Nach kurzer Überlegung kam der Gedanke auf, die Studierenden der Steuerakademie Niedersachsen zu kontaktieren. Diese gestalten Filme im Rahmen ihrer Ausbildung im Bereich Kreativität. Schnell war der Kontakt zum Dozenten Berend Wilbers hergestellt, der sogleich ein geeignetes Team junger Verwaltungsbediensteter zusammentrommelte. Das Filmteam Jens Heyken, Uwe Grüßing, Ina Rieger, Hilko Ackermann und Patrick Westphal machte sich im Frühjahr 2014 sogleich auf den Weg nach Berlin. Sie filmten, was das Zeug hielt, machten Interviews mit Ministerpräsident Stephan Weil, dem Finanzminister Peter-Jürgen Schneider genauso wie mit Passanten von der Straße. Sie begleiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung in die Ausschüsse des Bundesrates, in Plenarsitzungen von Bundestag und Bundesrat, sie löcherten alle Leute in der Landesvertretung mit Fragen nach deren Tätigkeitsfeldern und waren auch im sonstigen politischen Berlin auf Fachveranstaltungen und Empfängen immer mit der Kamera dabei. Mit 90 Gigabyte Daten im Gepäck traten die fünf jungen Leute den Heimweg an. Sie investierten eine Menge Freizeit, um am Ende einen 5-minütigen Film über das Wirken der Landesvertretung vorzustellen. Das Ergebnis lässt sich zeigen – nämlich in vielen Besuchergruppen, die seither das Haus besuchten. Kurz und prägnant lässt sich ein umfassender Eindruck über alle Wirkungsbereiche der Landesvertretung gewinnen.

Um diesen Einsatz zu würdigen, machte der Bevollmächtigte im Herbst 2014 –eigentlich auf dem Weg nach Emden, um dort einen Staatsvertrag mit den Niederlanden abzuschließen- einen Abstecher nach Leer, um den Finanzern vor Ort im Kreise des Kollegiums seinen Dank auszudrücken. Da es nun genauso wenig Sinn macht, Eulen nach Athen zu tragen, wie Tee nach Ostfriesland, erging stattdessen die Einladung an 20 Bedienstete der beteiligten Finanzämter zur Teilnahme am Sommerfest der Landesregierung 2015.

Am 29. Juni trafen 20 wissbegierige Bedienstete der Finanzämter Leer und Norden mit ihren Amtsleitern Ekkehard Lamberts (Leer) und Norbert Geise (Norden) in Berlin ein. Neben Besuchen ausgewählter politischer Orte in der Bundeshauptstadt stand wie versprochen die Teilnahme beim Sommerfest auf dem Programm. Bis in den frühen Morgen hinein konnten sich die bunt gemischten Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten einen Eindruck von der Landesvertretung und den agierenden Personen machen. Abgerundet wurde das Event von einer persönlichen Gesprächsrunde am nächsten Morgen, in der der Bevollmächtigte, Michael Rüter, intensiv auf Nachfragen zu Hintergründen seiner Tätigkeit eingehen und der sichtlich beeindruckte Vorsteher sein Eingangsstatement aussprechen konnte.

Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes

Podiumsdiskussion mit Finanzminister Peter-Jürgen Schneider Zu einer Podiumsdiskussion außerhalb des eigenen Gebäudes…

Podiumsdiskussion mit Finanzminister Peter-Jürgen Schneider

Zu einer Podiumsdiskussion außerhalb des eigenen Gebäudes lädt die Landesvertretung Niedersachsen für den 1. Juli zusammen mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ein: Die Veranstaltung findet über den Dächern Berlins auf der Dachgeschossebene des VÖB in der Lennéstraße statt. Die Diskussion beginnt um 17.30 Uhr mit der Begrüßung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter und den VÖB-Präsidenten Dr. Gunter Dunkel.

Anschließend diskutieren der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus, die VÖB-Hauptgeschäftsführerin Prof. Dr. Liane Buchholz und der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Dr. Achim Dercks. Moderiert wird das Gespräch von der Journalistin Angela Wefers von der Börsenzeitung. Das Thema lautet „Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes – Finanzmarktregulierung als gemeinsame Herausforderung“.

Von den Gesprächsteilnehmern werden Antworten auf die Frage erwartet, wie sich die deutsche Bankenlandschaft zukünftig entwickelt. Können die Besonderheiten der Kreditwirtschaft in Deutschland gerade vor dem Hintergrund der Europäisierung der Bankenregulierung dauerhaft beibehalten werden? Wie wirken sich diese Regulierungsvorhaben auf die bisherige Finanzierungskultur hierzulande aus? Und nicht zuletzt: welche Finanzierungsformen und -bedingungen sind für öffentliche und private Investoren erforderlich, um weiter erfolgreich am Markt bestehen zu können.

Die Veranstaltung findet für geladene Gäste statt.

Grundsteinlegung zur Kapitalmarktunion bis 2019

Die europäische Kommission hat ein Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht. Bis…

Die europäische Kommission hat ein Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht. Bis zum 13.Mai diesen Jahres läuft noch das Konsultationsverfahren mit allen Interessensgruppen (EU-Institutionen, nationale Parlamente, der Finanzsektor und Unternehmen). Nach Ablauf dieses Verfahrens wird dann ein Aktionsplan mit zeitlichen Vorgaben entwickelt werden. Geplant ist, den Grundstein der Kapitalmarktunion bis spätestens 2019 implementiert zu haben.

Mit dem vorgelegten Grünbuch verfolgt die EU-Kommission ihr politisches Ziel, einen stabileren und funktionsfähigeren EU-Wirtschaftsraum, bestehend aus allen 28 Mitgliedsstaaten zu etablieren.

Die Kapitalmarktunion soll alternative, grenzüberschreitende Finanzierungsoptionen zur Bankenfinanzierung für kleine und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Infrastrukturprojekte hervorbringen. EU-weit sollen Hürden für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut und eine engere Vernetzung der Kapitalmärkte ermöglicht werden. Dies ist nur möglich, wenn der Kapitalmarktunion ein einheitliches, wirksames und konsistent umgesetztes Regelwerk zu Grunde liegt. Im Allgemeinen verspricht sich die Kommission durch die Umsetzung dieses Grünbuch die Konkurrenzfähigkeit der EU zu verbessern und Investoren aus aller Welt nach Europa zu locken. Durch ein so entstehendes höheres Investitionsniveau würden auch Wachstum und Beschäftigung innerhalb der EU langfristig gesteigert werden.

Zu den im Grünbuch veröffentlichten Maßnahmen der Kommission zur Erreichung der genannten Ziele nahm der Bundesrat in seiner letzten Sitzung Stellung.

Die Einleitung des Konsultationsverfahrens zur Schaffung einer Kapitalmarktunion wird von den Ländern als sinnvoller Schritt hin zu einer stabilen und wirtschaftlich starken EU gesehen und unterstützt.

Die Stellungnahme des Bundesrates weist darauf hin, dass bei der Umsetzung der Kapitalmarktunion dem Anleger- und Verbraucherschutz besonderer Wert zugeschrieben werden müsse. Gerade bei der Änderung der Prospektrichtlinie dürften die Standards im Anlegerschutz nicht herabgesenkt werden.

Außerdem wird angemerkt, dass die Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte die Kreditfinanzierung durch Banken nur ergänzen, nicht ersetzen könne. Wo weitere Reformen zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten führen könnten, und wo bewährte Strukturen erhalten bleiben sollten, müsse auch zukünftig gründlich analysiert werden.

Neben funktionierenden Märkten, wie z.B. dem deutschen Schuldschein-und Pfandbriefmarkt dürfe auch das deutsche Drei-Säulen-Modell bei der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft nicht durch EU-Richtlinien beschädigt werden.

Spareinlagen bis 100.000 Euro dauerhaft gesichert

Bundesrat nimmt Stellung Nach der Absicherung der Bankenwirtschaft nimmt sich der deutsche…

Bundesrat nimmt Stellung

Nach der Absicherung der Bankenwirtschaft nimmt sich der deutsche Gesetzgeber nunmehr die Sicherheit der Kleinsparer und ihrer Sparbücher vor. Impuls hierfür ist die Deposit Guarantee Schemes Directive aus Brüssel. Es geht um die Standfestigkeit von Einlagensicherungssystemen, deren Sinn darin besteht, Kontoinhaber im Falle einer Insolvenz ihres Kreditinstitutes zu schützen und die Rückzahlungen von Bankeinlagen bis zu einer bestimmten Höhe zu gewährleisten.

In jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union wird durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass pro Kunde bei jeder Bank bis zu 100.000 Euro seiner Einlagen gesichert sind, daher auch der Begriff „gesicherte bzw. gedeckte Einlagen“.

Derartige Sicherungssysteme haben in Deutschland eine lange Tradition. Nunmehr soll aber eine Vereinheitlichung für ganz Europa erfolgen. Ziel ist die Sicherung der wichtigsten Währung des Finanzsystems: des Vertrauens. In jedem Fall sollen Bilder wie beim Crash in Zypern vermieden werden. Es gilt im Krisenfall einen Bank-Run zu verhindern und den massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Derartiges Handeln könnte gerade weitere Instabilitäten auslösen und ist daher zu auszuschließen.

Vor diesem Hintergrund hat der vom Bundesrat beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere die Vereinfachung der Entschädigung der Anleger im Blick, ohne bewährte Strukturen der deutschen Einlagensicherung zu beeinträchtigen.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Sicherungsvermögen der Einlagensicherungssysteme auf mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzuheben. Zudem sollen die Anleger im Entschädigungsfall schneller an ihre Gelder kommen. Dauerte die Abwicklung der Auszahlung bisher bis zu 20 Tagen, so ist die Rückzahlung des Sparguthabens künftig innerhalb von sieben Tagen sicherzustellen.

Eine auch in Niedersachsen besonders ins Auge gefasste Komponente des Gesetzes betrifft die Ausweitung der Zugehörigkeit jedes Finanzinstituts zu einem Sicherungssystem. Hintergrund dessen ist die Frage, in welchem Verhältnis das Institutssicherungssystem der Sparkassen mit dem dort über das Maß der Einlagensicherung hinausgehenden Haftungsverbund und das Garantiesystem der Genossenschaftsbanken zu der Forderung nach einem Einlagesicherungssystem steht. Die Details müssen hier noch abgestimmt werden, aber es zeichnet sich ab, dass eine doppelte Inanspruchnahme durch Anerkennung der individuellen Institutssicherungssysteme als Einlagensicherungssysteme im Sinne des Gesetzes abgewendet werden kann.

Die Länder beschlossen eine Stellungnahme, die sich im Wesentlichen darauf richtet, durch Sonderzahlungen in die Sicherungssysteme die Leistungsfähigkeit der Finanzinstitute nicht zu überfordern. Im Übrigen tragen die Länder die Anliegen der Bundesregierung mit.

Durchbruch bei Kosten für Flüchtlinge

Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz zu Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.…

Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und soll zum überwiegenden Teil rund zwei Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die neuen Leistungssätze wurden daher neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach kann ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen – wie z.B. Essenspakete – erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, verkürzt das Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate.

Der Bundesrat hat dem Gesetz mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Damit ist für die Länder und Kommunen eine Kostenentlastung von ca. 31 Millionen Euro im Jahr 2015 und von jeweils 43 Millionen Euro in den Folgejahren verbunden. Hinzu kommt eine Entlastung der Kommunen von ca. 10 Millionen Euro bei den Impfkosten. Der erleichterte Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt führt zu weiteren erheblichen Kostenentlastungen von Ländern und Kommunen.

Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates hatten sich Länder und Bund über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Unter anderem wird nun eine Entlastung der besonders belasteten Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro in 2014 ermöglicht. Einer entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat ebenfalls am vergangenen Freitag vorgelegen hatte, stimmte der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens zu.

Der Bund hat sich zudem bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahr 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beträge wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.

Die Entlastung erfolgt in beiden Jahren über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.

Länder und Bund sind sich einig, dass mit den Vereinbarungen für die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Darüber hinaus gehende Fragen werden im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Asylbewerberzahlen erörtert.

Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung erfolgt im Übrigen künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.

Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv Einen Tag nachdem der Bundestag sich…

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv
Einen Tag nachdem der Bundestag sich erstmalig mit dem Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung (AO) auseinandersetzte, nahm sich auch der Bundesrat des Gesetzentwurfes im ersten Durchgang an. Der neutral klingende Name des Gesetzes verbirgt den Abschluss eines langen Prozesses zur Verschärfung der Voraussetzungen für die Strafbefreiende Selbstanzeige.

Nach den medienwirksamen Hinterziehungsfällen prominenter Personen setzt der Gesetzgeber damit ein Zeichen für mehr Steuergerechtigkeit. Aus verfassungsrechtlichen Gründen entschied sich eine in diesem Zusammenhang eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen die komplette Abschaffung des Instruments- wie von einigen immer wieder gefordert wurde und wird. Ab dem 01. Januar 2015 wird der Weg über die Brücke zurück in die Steuergerechtigkeit aber deutlich erschwert. Es ist also höchste Zeit für alle, deren Steuererklärungen der letzten Jahre Lücken oder bewusste Fehler enthalten haben, die Korrekturen durchzuführen, die zum Erhalt der Straffreiheit erforderlich sind.

Der Gesetzentwurf setzt das bei der Jahres-Finanzministerkonferenz im Mai dieses Jahres verabredete Eckpunktepapier um, das in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium entstanden war.

Die Betragsgrenze für den Eintritt der Straffreiheit wird von 50.000,- € auf 25.000,- € abgesenkt werden. Bei einer Steuerhinterziehung über 25.000,- € erfolgt nur noch dann ein Absehen von der Strafverfolgung, wenn gleichzeitig der Strafzuschlag nach § 398a AO gezahlt wird, der seinerseits einer Staffelung bis zu 20 Prozent unterworfen wird. Je höher der Hinterziehungsbetrag, desto mehr muss für die Nachsicht der Gesellschaft gezahlt werden.

Angesichts der 1:1 Umsetzung des Länderpapieres hatte der Bundesrat keine Einwendungen gegen das Gesetz. Nun gilt es, den gefundenen guten Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und verfassungsgemäßem Verfahrensrecht im Bundestag zu verteidigen, denn die Fürsprecher eines steuerlichen Laissez-faire sind wie immer aktiv…

Solvency II- Finanzaufsicht über Versicherungen

Bundesrat regt Änderungen an Mehr als eine Dekade wurde auf europäischer Ebene…

Bundesrat regt Änderungen an

Mehr als eine Dekade wurde auf europäischer Ebene um die Neugestaltung des Versicherungswesens gerungen. Herausgekommen ist die Richtlinie mit dem Namen Solvency II. Die „Solvabilität“ meint nicht weniger als die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzausstattung der Versicherungsunternehmen, um die der Versichertengemeinschaft zugesagten Garantieversprechen einhalten zu können.

Das Gesetz reformiert nachhaltig das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). In Säule I normiert es Eigenkapitalanforderungen an die Versicherungsunternehmen nach dem für Banken seit 2004 wirkenden Maßstab Basel II. Es wird das Solvenzkapital definiert, das die Unternehmen in die Lage versetzen soll, Verluste durch Marktentwicklungen auffangen zu können und der Kundschaft die zugesagten Ablaufleistungen auszuzahlen. In Säule II wird das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren auf den aktuellen Stand gebracht. Darin werden die Grundsätze und Methoden sowie die qualitativen Anforderungen der Aufsicht – in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – konkretisiert. Weiter werden Governance-Regeln für die Geschäftsorganisation normiert, die einen Schwerpunkt auf Eignungsanforderungen an das Management legen. Säule III setzt sich mit der Marktdisziplin und den Veröffentlichungs­pflichten sowie dem Meldewesen auseinander. Der Fokus der Versicherungswirtschaft liegt bei dem Gesetz auf den Regeln zur Proportionalität und Verhältnismäßigkeit der Aufsicht. Es soll sichergestellt werden, dass kleinere Unternehmen geringeren Pflichten hinsichtlich der Aufsicht unterworfen werden.

Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf Stellung, um dem Bundestag für seine Beratungen noch einige Hinweise zu geben. Dies betrifft zunächst die Verknüpfung der Eigenkapitalanforderungen von Banken und Versicherungen zur Beachtung der jeweiligen regulatorischen Vorgaben. Die Länder bitten zudem um Prüfung der Notwendigkeit des sogenannten „gold platings“, bei dem der nationale Gesetzgeber über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Insbesondere bei der Qualifikation und der Vereinbarkeit der internen Aufgaben des Managements wird der Bundestag um kritische Würdigung gebeten.

Bundesrat berät Anpassung der Abgabenordnung an Zollkodex

Steuerliche Förderung von Wagniskapital Was macht ein Bundesfinanzminister abends allein im Büro?…

Steuerliche Förderung von Wagniskapital

Was macht ein Bundesfinanzminister abends allein im Büro? Denkt er sich vielleicht nette Namen für Gesetze aus? Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass das Jahressteuergesetz 2015 diesen Namen nicht behalten durfte, sondern „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodes der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ getauft wurde. Nun, die regelmäßige Leserschaft kennt ähnliche Sprachkonstruktionen, bei denen germanistisch interessierte Personen staunen. Erstaunen gibt es aber auch bei den steuerlich Interessierten. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz kommt zwar unscheinbar in seinem Umfang daher, es geht dem Bundestag allerdings mit einer umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates zu, der es sich nicht nehmen ließ, den Gesetzentwurf vor der Beratung im Reichstag gehörig anzufetten. Immerhin wurde der Gesetzentwurf vergangenen Freitag erst im 1. Durchgang beraten und das Gesetz ist zustimmungsbedürftig.

Das ZollkodexAnpG selbst beschränkt sich im Entwurf auf wenige Punkte. Die Finanzämter sollen ein umfassenderes Recht zur Datenweitergabe erhalten, wenn Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Auf Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Finanzierung von Wagniskapital steuerlich gefördert werden. Ein immer wiederkehrender Streit bei der Frage der Abzugsfähigkeit von wirtschaftlichen Vorgängen zwischen einem Unternehmen und beteiligten Unternehmern wird entschärft, da künftig die Abzugsfähigkeit im Einklang mit dem Teileinkünfteverfahren normiert wird. Damit können max. 60 % der Verluste steuerlich wirksam werden. Eine weitere Klarstellung erfolgt bei der Definition der beruflichen Erstausbildung. Damit soll jeglicher Streit um steuerlich nicht geförderte berufliche Erstausbildungen beigelegt werden, in dem das Gesetz die Voraussetzungen klarer zeichnet. Im Bereich der Bekämpfung von Umsatzsteuerkriminalität will die Bundesregierung den sog. Schnellreaktionsmechanismus etablieren. Dafür erhält sie das Recht, durch Rechtsverordnung temporär eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft für ein Dreivierteljahr einzuführen.

So sehr der Bundesrat diese Ansinnen auch weitgehend tragen kann, so klar sind auch seine Wünsche hinsichtlich weiterer Normen. Diese sollen einerseits Steuerschlupflöcher schließen, andererseits aber auch das Besteuerungsverfahren insgesamt einfacher für beide Seiten machen – Steuerpflichtige und Steuerverwaltung.

Die Vielzahl der Anliegen würde den Rahmen sprengen, aber einige Punkte sind der Erwähnung wert:

Der Bundesrat bittet um Prüfung der Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen bei Streubesitz, d.h. Beteiligungen von weniger als 10%. Hier sollen auch Veräußerungsgewinne steuerpflichtig gestellt werden.

Systemwidrige doppelte Nichtbesteuerung, auch Hybride Steuergestaltungen oder „weiße Einkünfte“ genannt, soll ausgeschlossen werden. Hierzu formuliert der Bundesrat einen Gesetzesbefehl zur Eindämmung aggressiver Steuergestaltung. Es handelt sich dabei um erste Schritte im laufenden BEPS-Prozess.

Das Umwandlungssteuergesetz soll in der Weise geändert werden, als dass bei Einbringungen systemwidrige Ausnahmetatbestände eliminiert werden. Bisher ist es bei einigen Fällen möglich, eine Übertragung ohne Aufdeckung der stillen Reserven zu vollziehen. Diese Möglichkeit soll eingedämmt werden; gleichwohl ist ein Spitzenausgleich von 10% als steuerunschädlich vorgesehen.

Aus niedersächsischer Sicht erfreulich sind die Änderungswünsche zur Minderung der Bemessungsgrundlage der Privatentnahme beim Fahrtenbuch für Elektro-Kfz um die Mehrkosten durch die Batterie. Auch die von Niedersachsen angestoßene Prüfbitte zur Verlängerung der Steuerbefreiung von Erdgas-Kfz über 2018 hinaus ist in dem Zuge zu nennen. Der Bundesrat entsprach weiter der Bitte Niedersachsens zur Sicherstellung der Besteuerung der offshore-Windkraft die steuerliche Definition des Inlandbegriffs zu prüfen. Das Ansinnen der niedersächsischen Landesregierung das Ehrenamt gerade auch kommunaler Mandatsträgerinnen und –träger zu stärken, indem diese moderne Kommunikationsmittel steuerfrei nutzen können, wurde von der Gesamtheit der Länder getragen. Kommunalparlamente können damit ihre Arbeitsweise ohne Nachteile für die gewählten Repräsentanten auf modernen Datenaustausch umstellen.

Bei der Reform der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft erfordert die Stellungnahme eine kritische Prüfung der vorgelegten Norm im Gesetzentwurf, um einen ausgewogenen Ausgleich der Änderungen zu sichern. In Zeiten der Energiewende nimmt der Beschluss der Länderkammer zudem ein wichtiges Anliegen auf. Der Zerlegungsmaßstab für das Aufkommen aus der Gewerbesteuer bei EEG-Anlagen soll sich nicht mehr am Verhältnis Arbeitslohn zu Sachanlagevermögen orientieren, sondern am Verhältnis Arbeitslohn zu installierter Leistung. Damit ist sichergestellt, dass die Standortkommunen der Windräder und Biogasanlagen dauerhaft an den Erträgen dieser Anlagen beteiligt werden und nicht langfristig nur der Investorenstandort profitiert.

Das Versteckspiel des Bundesfinanzministers war somit nicht erfolgreich. Die Länder kommen doch ihrer Aufgabe im Prozess der Steuergesetzgebung nach.

Finanzielle Entlastung der Kommunen

Mittel für KITA-Ausbau werden aufgestockt Der Weg zur finanziellen Entlastung der Länder…

Mittel für KITA-Ausbau werden aufgestockt

Der Weg zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen war am vergangenen Freitag Thema der 926. Plenarsitzung des Bundesrates. Die Länder und Gemeinden können im Grundsatz mit zusätzlichen Mitteln des Bundes zur Finanzierung der Soziallasten und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung rechnen. Geplant ist eine Erhöhung der Bundesanteils in Höhe von 500 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und zur anderen Hälfte durch einen um 500 Millionen Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem soll im Zusammenhang mit den Herausforderungen beim KITA-Ausbau das bestehende Sondervermögen um 550 Millionen auf insgesamt eine Milliarde Euro aufgestockt werden.

Der Bund erklärt sich in seinem Gesetzentwurf zudem bereit, für die Betriebskosten der Kinderbetreuung in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro mehr aus dem Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrat hat zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Er wiederholt seine Forderung zur Schaffung eines Teilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 mit der Entlastung bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. € jährlich.

Mit Blick auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird zudem die Fortschreibung der Betriebskostenhilfe für die Kindertagesstätten auch für das Jahr 2019 erwartet, da erst ab 2020 eine umfassende Neuverteilung der staatlichen Mittel greifen wird. Was die bereitgestellten Finanzierungsmittel anbelangt, wünscht sich der Bundesrat eine Ergänzung des Gesetzestextes durch eine Länderöffnungsklausel. Damit soll erreicht werden, dass nicht nur für nach dem 1. April 2014 begonnene Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze Mittel gewährt werden können, sondern auch bereits gestartete Initiativen mit einer Sicherung ihrer Investitionen rechnen können. Zudem wird die Beschränkung auf die Förderung nur von unter Dreijährigen kritisiert und eine Einbeziehung auch älterer Kinder gefordert.

In Summe kann das Gesetz mithin als erster Schritt auf dem Weg zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Länder und Kommunen angesehen werden, dem aber noch einige Schritte folgen müssen. Immerhin geht es um nicht weniger als die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer angemessenen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer jeweiligen Lebenssituation.

Auf dem Weg zur Bankenunion

Sparkassen im Blick der Länder Erneut beschäftigte sich der Bundesrat in seinem…

Sparkassen im Blick der Länder

Erneut beschäftigte sich der Bundesrat in seinem jüngsten Plenum mit der Ausgestaltung der Bankenunion. Es gilt mit einem Paket von vier Gesetzen das Instrumentarium zu schaffen, das künftig die Freistellung der Steuerzahlenden bei der Bewältigung von Bankenkrisen sicherstellt. Hierzu werden diverse europäische Rechtsrahmen den deutschen Eigenarten angepasst und harmonisiertes Recht für den europäischen Bankenbereich national umgesetzt.

Ein wichtiger Teil ist die Schaffung eines Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, mit dem systemrelevante Institute und Finanzgruppen saniert, restrukturiert oder abgewickelt werden können, ohne die Finanzstabilität im Euroraum zu gefährden.

Im Einklang mit der zukünftigen Aufsicht durch die EZB soll auch die Zuständigkeit für die Abwicklung europäisch verankert werden. Dabei ist geplant, die grundsätzliche Abwicklungsentscheidung künftig auf europäischer Ebene zu treffen, deren Umsetzung aber einer nationalen Behörde – in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung – zu übertragen.

Zudem wird das europäisch vereinbarte sogenannte „Bail-in-Instrument“ in Deutschland eingeführt. Vom 1. Januar 2015 an sollen durch Einführung der Haftungskaskade bei Sanierungsfällen zunächst die Eigentümer eines Instituts, als Zweites die Gläubiger, als Drittes der mit der Bankenabgabe gespeiste Restrukturierungsfonds (SRF) und erst als Ultima Ratio die Steuerzahlenden zur Finanzierung von Stützungsmaßnahmen herangezogen werden.

In diesem Zusammenhang wurde auf die Rechtsgrundlage für den SRF behandelt. Dieser zunächst mit den nationalen Bankenabgaben zu füllender europäischer Fonds, der in 8 Jahren durch Leistungen der Banken auf 55 Mrd. € anwachsen soll, wird zukünftige Abwicklungsmaßnahmen soweit möglich finanzieren. Für eine Übergangszeit soll dabei aber nur anteilig auf nationale Gelder zugegriffen werden können, damit für Altschulden der Banken die nationale Hilfestellung gesichert wird.

Zudem werden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) künftig schwächelnden Kreditinstitute direkte Finanzhilfen zukommen lassen kann. Bisher waren nur indirekte Hilfen über die Staatshaushalte des jeweiligen Heimatlandes erlaubt.
Der Bundesrat nahm zu den Gesetzentwürfen umfangreich Stellung. Die Stellungnahme zielt maßgeblich darauf ab, Sparkassen und Genossenschaftsbanken nur risikoadjustiert zur Bankenabgabe heranzuziehen (sog. Proportionalitätsprinzip). Nicht systemrelevante Institute sollen nur gering in Anspruch genommen werden, um eine Quersubventionierung des risikoreichen durch das risikoarme Geschäft auszuschließen. Zudem sollen Förderbanken aus der Beitragspflicht entlassen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in diesem Sinne bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe auf EU-Ebene einzusetzen.

Länder wollen funktionierenden Finanzmarkt sicherstellen

Im Fokus der Länder stehen Mandatsbegrenzung und Verbraucherschutz In der Plenarsitzung des…

Im Fokus der Länder stehen Mandatsbegrenzung und Verbraucherschutz

In der Plenarsitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag stand unter anderem ein Gesetz auf der Tagesordnung, in dem Reparaturen in den gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung eines funktionierenden Finanzmarktes vorgenommen wurden. Die Frequenz und Regelungsdichte der jüngeren Vergangenheit sowie Auslegungsmaßstäbe durch die Europäische Kommission schafften einen Bedarf zur Nachjustierung jüngst beschlossener Gesetze wie beispielsweise die Umsetzung zu CRD IV und der AIFM- Richtlinie.

Im Fokus des Bundesrates standen dabei zum einen die Frage der Mandatsbegrenzung von Leitungs- und Aufsichtspersonen in kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen wie der Sparkassen-Finanzgruppe und Genossenschaftsbanken, in Versicherungsgruppen sowie in kommunalen Organisationsstrukturen. Besteht grundsätzlich kein Dissens dazu, dass eine gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung in der Unternehmensführung auch Zeit bedarf, so möchten die Länder doch im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass mehrere Mandate eines Geschäftsleiters oder eines Aufsichtsrates in Unternehmen innerhalb von Versicherungs-, kreditwirtschaftlichen Verbund- oder sonstigen Unternehmensgruppen als ein Mandat gelten, wenn deren dezentraler Aufbau einer Konzern-Struktur entspricht, die andernorts nicht mit Auslagerungen, sondern internen Abteilungsstrukturen gleich besteht.

Mithin soll die Struktur nicht die koordinierte Leitung erschweren. Damit wäre sichergestellt, dass z.B. ein Vorstand seiner Tätigkeit in den ausgegliederten Bereichen einer Gruppe nachgehen kann und nicht künstlich die Zuständigkeit auf verschiedene Vorstände aufgeteilt werden muss. Eine Ausweitung auf staatliche Vertretungspersonen, insbesondere Regierungsmitglieder, würde zudem die weite Präsenz beispielsweise des Finanzministers in Unternehmen mit Landesbeteiligung erlauben.

Zudem wird das Ziel eines geordneten Verbraucherschutzes im Bereich der Anlageberatung thematisiert. Bei Altersvorsorgeprodukten solle überdacht werden, ob neben der allgemeinen Information über das Zertifikat auch Produktinformationen zu allen im Zertifikat versammelten Anlagen zur Verfügung zu stellen seien. Dies könnte zu einer Vielzahl von Produktinformationsblättern bei Abschluss z.B. eines Riestervertrages führen. Es erscheint der Länderkammer fraglich, ob die Vielzahl von Produktinformationsblättern tatsächlich zu einem erhöhten Verbraucherschutz durch Transparenz führt, da regelmäßig eher Verwirrung zu erwarten sei. Zudem müsste die vorsorgende Vertragspartei die zusätzlichen Kosten sogar umgelegt tragen, was letztlich die Rendite der Altersvorsorge schmälern könnte.

Der Bundestag wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren nun mit den Argumenten des Bundesrates auseinandersetzen.

Niedersachsen unterstützt Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich

Peter-Jürgen Schneider: Abgabensystem muss von den Menschen als gerecht empfunden werden Eines…

Peter-Jürgen Schneider: Abgabensystem muss von den Menschen als gerecht empfunden werden

Eines stellte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider in seiner Rede im Bundesrat vergangenen Freitag unmissverständlich klar: bei der Bekämpfung steuerunehrlichen Verhaltens gilt ein besonderes Augenmerk dem inakzeptablen Verhalten einiger Banken.

Folgerichtig nimmt die Länderkammer mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich“ eine Initiative aus dem Sommer des vergangenen Jahres für ein Bankenstrafrecht wieder auf. Der Entwurf ist aufgrund der Neuwahl des Deutschen Bundestages dort erneut einzubringen.

Die Länder wollen den Zustand nicht weiter tolerieren, dass Banken ihren Kunden ganz gezielt bei der „Steueroptimierung“ helfen, ja „Steuerbetrug gar systematisch dulden oder im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle sogar aktiv befördern“, wie es Schneider verdeutlichte. Letztlich handele es sich dabei nämlich häufig um organisierte Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Unrühmliches Beispiel aus der neueren Vergangenheit sind die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, in denen sich zwei oder mehr Finanzmarktakteure die einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer mehrfach durch das Finanzamt erstatten ließen. Dieses fragwürdige Modell war von Banken „entwickelt“ worden. Finanzminister Schneider sieht keinen Zweifel, dass dies Vorgehen unrechtmäßig war.

Die Länderkammer hält es für zwingend notwendig, nicht nur die einzelne Vertriebskraft strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Es soll mithin konsequent gegen die Verursacher der strukturellen Begehung von Steuerstraftaten vorgegangen werden. Dies sind aber regelmäßig nicht die Fachkräfte am Schalter, sondern die das Geschäftsgebaren prägenden Institutionen selbst durch ihre maßgeblichen Entscheidungsträger in den Spitzen der Finanzunternehmen. Insofern könne der Gesetzentwurf einen Beitrag zur Wiederherstellung des auch auf dem Deutschen Bankentag in der vergangenen Woche so erkannten wichtigen Gutes der Finanzwirtschaft leisten: dem Vertrauen in die Bankenwirtschaft.

Die Länder wollen daher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) die Kompetenz übertragen, gestaffelt gegen Finanzinstitute vorzugehen. Neben dem letzten Mittel, dem Entzug der sogenannten „Bankenlizenz“, soll die BaFin die Abberufung von Bankmanagern oder die Schließung von Teilbereichen eines Instituts durchsetzen können, wenn sich Hinweise auf die dauerhafte Mitwirkung bei Steuerstraftaten ergeben.

In Anbetracht dessen, dass sich der Gesetzentwurf in die Linie einfügt, die durch die Braunschweiger Erklärung, den Beschluss des Bundesrates zu „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug“ sowie den Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgezeichnet ist, darf darauf gehofft werden, dass das Gesetz bald umgesetzt wird und Banken künftig nicht mehr durch Tricksereien zu lasten aller Steuerzahlenden Gewinne erwirtschaften.