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Europa

Zentrales digitales Zugangstor- Fluch oder Segen?

Europas Überlegungen für den online- Behördengang

Lästige Behördengänge von zu Hause aus „online“ erledigen können: das klingt gut, nicht nur in den Ohren nerdiger Couchpotatoes. Auch die Europäische Kommission hat sich das gedacht. Sie hat einfach mal die Idee in die Welt gesetzt, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle ihre für Bürger und Unternehmen relevanten Verwaltungsverfahren online zugänglich machen sollen.

Dann könnte man aus allen Richtungen Europas über ein „zentrales digitales Zugangstor“ darauf zugreifen, sich informieren, sich beraten lassen und die nötigen Anträge stellen. Auf den zweiten Blick ist das vielleicht doch nicht ganz so überzeugend: Wollen wir wirklich, dass irgendjemand vom anderen Ende Europas, ohne persönlich im Amt erscheinen zu müssen, einen Aufenthaltstitel, eine Wohnsitzanmeldung oder Sozialleistungen erwirken kann? Die Missbrauchsmöglichkeiten, die Schwierigkeiten der Kontrolle, die Überforderung der Behörden springen ins Auge.

Dazu kommt ein zweites Problem: die Europäische Kommission regt nicht bloß an, sie will verordnen. Und greift damit in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten und in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Dazu ist sie aber gar nicht befugt. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf Europa nur regeln, was ihm in den Verträgen zugestanden wurde. Und im Lissabon-Vertrag steht nichts von der Gestaltung von Verwaltungsverfahren.

Manchmal hat man den Eindruck, dass solche Überlegungen in Brüssel gerne beiseitegeschoben werden, frei nach dem Motto: bei einer guten Sache darf man nicht pingelig sein. Aber eben genau das unterscheidet den Rechtsstaat von einem Willkürregime: Der gute Zweck heiligt nicht jedes beliebige Mittel, sondern nur solche, die den Rechtsnormen entsprechen. Rechtsstaat heißt, dass sich auch die Mächtigen an die Spielregeln halten müssen. Diese Spielregeln mal eben beiseitezuschieben, wenn es gerade zu passen scheint, erweist der europäischen Idee einen Bärendienst.

Glücklicherweise kann die Europäische Kommission nicht einfach verfügen, was sie für richtig hält. Nicht sie entscheidet, was aus ihrem Vorschlag wird, sondern Rat und Parlament. Und auch in Europa gilt das Strucksche Gesetz „Kein Legislativvorschlag kommt aus dem Rechtsetzungsverfahren raus, wie er reingegangen ist“. Auch der Bundesrat hat das verfassungsmäßige Recht, Vorschläge der Kommission zu prüfen, zu kommentieren und gehört zu werden.

Im vorliegenden Falle bescheinigt der Bundesrat der Europäischen Kommission gerne, dass sie eine gute Sache vorschlägt, die das Zeug hat, unser Zusammenleben in Europa voranzubringen.

Der Bundesrat stellt aber auch klar, wo die Grenzen sind: allein die Mitgliedstaaten, Bundesländer und Kommunen entscheiden, welche Dienste und Verfahren sie online auf einem gemeinsamen europäischen Portal anbieten. Wichtig ist auch, dass dieses Portal mit dem in Deutschland eingeführten LeiKa-Standard kompatibel ist. Deutschland fängt bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren nicht bei null an, wir wollen nicht das gerade teuer Aufgebaute wieder einstampfen.

Außerdem müssen Aufwand und Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Nicht alle Dienste, die die Kommission gerne verknüpfen möchte, spielen für grenzüberschreitende Aktionen wirklich eine Rolle. Nicht alle Leistungen können, aus Sicherheitsgründen, ohne persönliches Erscheinen des Antragstellers im Amt angeboten werden.

Kritisch zu sehen sind auch die Kosten, die den Kommunen entstünden, wenn sie ausnahmslos alle Verfahren in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union anbieten müssten.

Aufwendig und teuer wird es, wenn die Kommunen bei personenstandsrechtlichen, pass- und melderechtlichen Verfahren die nötigen Nachweise von anderen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten anfordern müssen, statt sich auf das stützen zu können, was der Antragsteller vorzulegen hat.

Länder wollen beim Brexit mitreden

Austritt zieht umfangreiche Verhandlungen nach sich

Wir wollen mitreden: „Angemessen beteiligen“ soll die Bundesregierung den Bundesrat bei den Verhandlungen um den „Brexit“, den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Denn die deutschen Bundesländer müssen die Interessen ihrer Bürger wahren. Der „Brexit“ wird Regelungsbereiche betreffen, bei denen die Länder innerstaatlich zuständig, oder mit ihren Behörden und Verwaltungsverfahren betroffen sind. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Länder an der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition zu beteiligen, Beauftragte des Bundesrates in der für den Brexit zuständigen Ratsarbeitsgruppe zuzulassen, und nötig werdende Gesetze zur Anpassung Deutschlands an den Brexit frühzeitig abzustimmen.

Es reicht nicht, im Brass die Lappen hinzuschmeißen. Der Austritt eines Mitgliedstaates aus der Europäischen Union erfordert – ganz wie eine rechtskräftige Ehescheidung – Verhandlungen und formale rechtliche Schritte. Zwar haben am 23. Juni 2016 rund 52% der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das allein aber hat die Mitgliedschaft des VK in der EU nicht beendet und war, rechtlich gesehen, auch nicht mehr als eine Willensbekundung der Briten gegenüber ihrer eigenen Regierung. Am 1. Februar 2017 stimmte das Unterhaus für ein Gesetz, das die Regierung ermächtigt, Verhandlungen über den Austritt aufzunehmen. Auf dieses Gesetz gestützt erklärte Premierministerin Theresa May dann am 29. März 2017 gegenüber den bisherigen Partnern in der EU die Austrittsabsicht des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union. Aber auch das ist noch nicht die Scheidung: Mit dieser Erklärung wurde lediglich der Countdown gestartet, der dann in spätestens zwei Jahren zur Scheidung führt. Geregelt und geordnet, wenn es gelingt, in diesen zwei Jahren einen Austrittsvertrag auszuhandeln. Chaotisch und mit Risiken, falls dies nicht gelingt.

Im ordentlichen Scheidungsverfahren gibt es eine Menge wichtiger Fragen zu klären: Wie z.B. wird der Status der Deutschen sein, die derzeit im Vereinigten Königreich leben? Können sie bleiben oder werden sie plötzlich zu unerwünschten Ausländern? Mit dem Vereinigten Königreich verliert die Europäische Union – trotz Britenrabatt – ihren drittgrößten Nettozahler. Das reißt ein riesiges Loch in den EU-Haushalt: 14% des Haushalts werden wegfallen, aber in der Finanzplanung der Europäischen Union stehen Verpflichtungen, die bis 2020 eingegangen wurden. Zum Beispiel Direktzahlungen für die niedersächsischen Landwirte.

Schwierig auch, dass die Grenze zwischen Nordirland – das zum Vereinigten Königreich gehört – und dem restlichen Irland nach dem Brexit eine EU-Außengrenze wird. Das ist nicht nur eine Steilvorlage für Schmuggler, sondern könnte auch den Friedensprozess in Nordirland gefährden. Unabhängig vom Austrittsvertrag gilt es zudem – in einem zweiten, gesonderten Vertragswerk – die zukünftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zu bestimmen. Hierbei wird es darum gehen, auf Fairness und ein „level-playing-field“ zu achten. Rosinenpickerei, wie sie Margareth Thatcher mit dem „Britenrabatt“ durchgesetzt und David Cameron beim Ausländerzuzug versucht hatten, darf es in diesem Vertrag nicht mehr geben.

Land use, land use changes and forestry, kurz LULUCF

Europa will Klimagasemissionen reduzieren

Sind Kühe schlecht oder, im Gegenteil, unverzichtbar? Schlecht für das Klima, aber unverzichtbar für den Erhalt ökologisch wertvollen Grünlands? Und wieviel Kühe braucht das Land? Sollte Wald, zwecks Klimaschutz, bewirtschaftet werden oder, zwecks Artenschutz, dem natürlichen Werden und Vergehen überlassen werden? Müssen wir aus Klimaschutzgründen Moore, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, rückvernässen? Kann sich die Landwirtschaft hinter der „Sonderrolle“ verstecken, die ihr im Klimaschutzabkommen von Paris zugesprochen wurde? Oder muss sie, wie alle anderen auch, ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten? Über diese Fragen wird zwischen Klimaschutz, Naturschutz und Landwirtschaft heftig gestritten. Und genau diese Fragen stehen hinter einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, dessen sperriger Titel durch das Kürzel „LULUCF“ nicht leserlicher wird. LULUCF steht für „land use, land use changes and forestry“, also „Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft“. Die Art, wie Landwirtschaft betrieben wird, hat Auswirkungen auf den Klimaschutz. Und das gilt auch für Landnutzungsänderungen wie die Melioration oder das Rückvernässen von Mooren, den Umbruch von Grünland, das Abholzen von Wäldern, oder umgekehrt, das Aufforsten kahler Flächen.

Auf der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hatten sich die 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Europäische Union will dazu die EU-internen Treibhausgasemissionen um 40% verringern und – das ist hier wichtig – alle Treibhausgasemissionen vollständig erfassen. Schon seit 2004 müssen Industrieanlagen, die erhebliche Mengen an Treibhausgasen emittieren, Emissionsrechte vorweisen können (= Emissionshandelssystem). Landwirtschaft und Forstwirtschaft aber waren bislang beim Klimaschutz außen vor. Das ändert sich jetzt. Denn die EU hat in Paris auch erklärt, bis spätestens 2020 eine Strategie festlegen zu wollen, wie Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 einbezogen werden können. Der Europäische Rat hat hierzu bereits das Minderungsziel festgelegt: die nicht vom Emissionshandelssystem erfassten Sektoren – also auch LULUCF – sollen ihre Klimagasemissionen um 30% reduzieren.

Der aktuelle Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, den der Bundesrat jetzt beriet, verzichtet glücklicherweise darauf, den Mitgliedstaaten im Detail vorschreiben zu wollen, wie sie die nötige Verminderung des Klimagasausstoßes in der Landwirt- und Forstwirtschaft erreichen sollen. Er begnügt sich damit, gemeinsame Regeln für die Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und der Kohlenstoffbindung im LULUCF-Sektor vorzugeben, so dass der LULUCF-Sektor insgesamt keine Nettoemissionen erzeugt. Gemeinsame Regeln für die Verbuchung verhindern, dass sich einzelne Sektoren oder einzelne Mitgliedstaaten auf Kosten der Anderen „schönrechnen“ können. Und diese Gefahr besteht, wenn Einzelne für sich eine Sonderstellung reklamieren.

Dass es hier um ein zwischen Landwirtschaft und Umwelt außerordentlich strittiges Thema geht, zeigten auch die Verhandlungen in den Ausschüssen des Bundesrates. Im Agrarausschuss brachten zwei unionsgeführte Agrarressorts einen gemeinsamen Antrag ein, der, im Ton zwar verbindlich, letztlich doch versuchte, der Landwirtschaft viele kleine Hintertürchen zu öffnen. Im Umweltausschuss hingegen brachte ein grüngeführtes Umweltressort einen Antrag ein, der mit klarer Kante einen konsequenten Klimaschutz forderte. Niedersachsen hat letztlich im Bundesrats-Plenum Formulierungen abgelehnt, die eine EU-weite Regelung hinauszögern wollen oder – rechtlich falsch – behaupten, dass die (unmittelbar rechtswirksame) EU-Verordnung keine unmittelbaren Wirkungen auf die Waldbesitzer vor Ort entfalten könne. Abgelehnt haben wir auch die Forderung, der Forstwirtschaft keine spezielle Ziel-Verpflichtung für die Waldbewirtschaftung aufzulegen. Und wir sind zudem der Meinung, dass es vernünftig ist, der Europäischen Kommission das Recht zuzugestehen, die nationalen Referenzwerte für Wälder zu überprüfen und ggfs. zu ändern. Denn nur von neutraler Stelle aus lässt sich verhindern, dass einzelne EU-Staaten versuchen, sich durch willkürlich gesetzte Werte der auf EU-Ebene gemeinsam zu beschließenden Disziplin zu entziehen.

Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

Jedermann und jede Frau ist gefragt „Wir einigen keine Staaten, wir bringen…

Jedermann und jede Frau ist gefragt

„Wir einigen keine Staaten, wir bringen Menschen einander näher.“ So beschrieb Jean Monnet, einer der Väter der europäischen Einigung, ihren Sinn. In der Präambel des Vertrages über die Europäische Union betonen die Staatsoberhäupter der Mitgliedstaaten die „historische Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents“, ihren „Wunsch, die Solidarität zwischen den Völkern zu stärken“, „im Rahmen … der Stärkung des Zusammenhalts … den sozialen Fortschritt … zu fördern“ und den „Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas … weiterzuführen“. Europa war von Anfang an als politische Union gedacht. Wer Europa nur als Binnenmarkt des freien Warenverkehrs begreift, springt zu kurz. Er hat die große Chance der größeren identitätsstiftenden Gemeinschaft, die hinter dem europäischen Projekt steht, nicht begriffen.

Man muss zugeben, dass diese europäische Vision gehörig unter die Räder gekommen ist. Das Teilen politischer Verantwortung zwischen Brüssel und den nationalen Hauptstädten erleichtert deren Abschieben, Schuldzuweisungen und das Aussitzen schmerzhafter Korrekturen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Schulden, Schwächen und Versagen in einigen Mitgliedstaaten aufgedeckt. Politiker fordern Solidarität, verbieten sich gleichzeitig jede Einmischung. 80% der Deutschen waren laut einer Umfrage (Spiegel, 21.9.2011) nicht bereit, den Krisenländern finanziell zu helfen. Jeder zweite Jugendliche in Griechenland ist heute arbeitslos, ohne Chance. Eine verlorene Generation. Und auch angesichts der Flüchtlingsströme aus Nahost und Nordafrika ist sich jeder selbst der Nächste. Das Verbarrikadieren hinter nationalem Stacheldraht – physischem und psychischem – hat Konjunktur.

Die Europäische Kommission versucht, diese Risse zu kitten. Jean-Claude-Juncker, ihr Präsident, weiß: Soll die Jugend Südeuropas das Vertrauen in das europäische Projekt zurückgewinnen, muss die Politik liefern und den sozialen Zusammenhalt in der EU stärken. Die Kommission hat deshalb jetzt die Idee einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“ in den Raum gestellt.

Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Vorschlag befasst. Es war klar: dies ist ein politisches Projekt, es verdient deshalb auch eine politische Antwort, kein fachrechtliches Klein-Klein. Niedersachsen hat deshalb im Bundesrat Formulierungen unterstützt, die das Ziel gutheißen, die soziale Dimension der EU zu stärken und sichtbarer zu machen. Wir unterstützten die Forderung nach der Gleichrangigkeit der sozialen Rechte mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Wir haben eine soziale Aufwärtskonvergenz und eine Weiterentwicklung der sozialen Querschnittsklausel hin zu einer sozialen Fortschrittsklausel befürwortet. Bei der Gestaltung der EU-Politik sollen verstärkt sozialpolitische Zielsetzungen berücksichtigt werden. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit setzt sich Niedersachsen für Mobilität und Durchlässigkeit in einem gemeinsamen europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein.

Übrigens: Jedermann und jede Frau, Vereine und Verbände sowieso, können ihre Meinung zum Kommissionsvorschlag einer „sozialen Säule“ direkt der Europäischen Kommission mitteilen. Das Papier beschreibt kein fertiges Konzept, sondern ist lediglich ein „erster vorläufiger Entwurf“, der als Diskussionsbasis dient. Die Kommission will die Meinung der Bürgerinnen und Bürger hören.

EU macht erste Reformvorschläge für Asylverfahren

Sichere und legale Migrationswege nach Europa Der Bundesrat hat sich in seiner…

Sichere und legale Migrationswege nach Europa

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 13. Mai mit einer Mitteilung der Kommission von Anfang April beschäftigt, die die Vorstellungen der Kommission für die Entwicklung eines robusten, effektiven und nachhaltigen Systems zur Migrationssteuerung darlegt. Die Kommission hat im ersten Teil ihrer Mitteilung fünf vorrangige Bereiche benannt, in denen das Asylsystem der EU struktureller Verbesserungen bedarf:

  • Einführung eines tragfähigen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates: Um das hohe künftige Aufkommen von Asylbewerbern und Flüchtlingen besser zu bewältigen und eine faire Lastenteilung zu gewährleisten, kündigt die Kommission eine Änderung der Dublin-Verordnung entweder durch Straffung und Ergänzung mit einem Lastenteilungsverfahren (sogenannte Option 1) oder durch Umstellung auf einen dauerhaften Verteilungsschlüssel (sogenannte Option 2) an;
  • Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem: Die Kommission beabsichtigt, eine weitere Harmonisierung der Asylverfahren vorzuschlagen, um EU-weit mehr Gleichbehandlung zu schaffen und Anreize zu beseitigen, Asyl vor allem in einigen wenigen Mitgliedstaaten zu suchen; die derzeitige Asylverfahrensrichtlinie soll in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umgewandelt werden.
  • Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU: Um sicherzustellen, dass das Dublin-Verfahren nicht durch Missbräuche und Asylshopping unterlaufen wird, kündigt die Kommission Maßnahmen an, um irregulären Sekundärbewegungen vorzubeugen oder sie zu ahnden;
  • Ein neues Mandat für eine EU-Asylagentur: Die Kommission beabsichtigt, eine Änderung des Mandats des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen vorzuschlagen, damit es an der Umsetzung der Politik mitwirken und eine stärkere operative Rolle einnehmen kann;
  • Stärkung des Eurodac-Systems (Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken): Um die Anwendung der reformierten Dublin-Vorschriften zu flankieren, beabsichtigt die Kommission, das Eurodac-System anzupassen und für weitere Zwecke wie die Bekämpfung irregulärer Migration, eine bessere Speicherung und Weitergabe von Fingerabdrücken oder die Erleichterung von Rückführungen zu öffnen.

Der zweite Teil der Mitteilung beschäftigt sich mit sicheren und legalen Migrationswegen nach Europa. Auf der Grundlage schon bestehender Initiativen kündigt die Kommission einen Vorschlag zur Ausgestaltung der EU-Politik im Bereich der Neuansiedlung an. Dieser Vorschlag soll die sichere und legale Ankunft von schutzbedürftigen Menschen in der EU regeln. Vorgesehen ist ein horizontaler Mechanismus, um gezielte EU-Neuansiedlungsinitiativen zu starten. Dazu werden gemeinsame EU Regeln festgelegt: zur Aufnahme und Verteilung, zum Status neuangesiedelter Personen, zur finanziellen Unterstützung sowie zu Maßnahmen, die die Sekundärmigration eindämmen sollen.

Zudem sollte auch über andere Möglichkeiten diskutiert werden, damit Menschen, die internationalen Schutz brauchen, mehr Wege zur legalen Einreise in die EU offenstehen. Flüchtlingsspezifische Regelungen wie die Neuansiedlung oder die Aufnahme aus humanitären Gründen sollten dadurch ergänzt werden, dass bestehende Regelungen zur regulären Aufnahme für Gruppen wie Studenten, Wissenschaftler oder Arbeitnehmer stärker für Flüchtlinge geöffnet werden.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die nun direkt an die Kommission übermittelt wird. Alle dort genannten Punkte hat Niedersachsen durch sein Abstimmungsverhalten unterstützt.

So heißt es in der Stellungnahme u.a., dass es Ziel aller Anstrengungen der Mitgliedstaaten sein muss, im Sinne einer EU-weiten Solidarität zu einer fairen und gleichmäßigen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen. Zugleich muss schutzsuchenden Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eröffnet werden, auf geordneten, sicheren Wegen in die EU zu gelangen. Gemeinsam mit den Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge werde dies mittelfristig auch zur Reduzierung der irregulären Migration beitragen. Grundsätzlich steht der Bundesrat dem Vorschlag der Kommission positiv gegenüber, die bestehende Asylverfahrensrichtlinie in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umzuwandeln und die derzeitige Anerkennungsrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die einheitliche Vorschriften für die Verfahren und Rechte enthält, die internationalen Schutz genießenden Personen zu gewähren sind. Voraussetzung sei allerdings, dass die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge, die Vereinheitlichung der Aufnahmestandards oder die Gleichmäßigkeit und Verbindlichkeit von Asylentscheidungen geklärt werden. Dabei müssen in allen Mitgliedstaaten der Rechtsweg und ein transparentes Asylverfahren gewährleistet sein.

Zwischenzeitlich hat die Kommission ihre Vorstellungen konkretisiert und sich u. a. für die Option 1 ausgesprochen. Diese neueren Vorschläge lagen dem Bundesrat allerdings zur Beratung nicht vor.

Handel für alle – Stoppt TTIP?!

TTIP stoppen?! Die Verhandlungen abbrechen? Wollen wir wirklich Maulkorb und Denkverbot? Mal…

TTIP stoppen?! Die Verhandlungen abbrechen? Wollen wir wirklich Maulkorb und Denkverbot? Mal abgesehen davon, dass nur die 28 EU-Staaten zusammen über einen Abbruch der Verhandlungen entscheiden können: wir sollten selbstbewusster sein! Bundestag und Bundesrat haben es in der Hand zu entscheiden, ob das, was am Ende der TTIP-Verhandlungen ausgehandelt sein wird, auch tatsächlich unterschrieben (=ratifiziert) und damit wirksam wird oder nicht. Niemand muss schlucken, was die Amerikaner fordern. Sinnvoller wäre es deshalb, jetzt für die Zukunft laut und deutlich zu sagen, wie man sich ein gutes Handelsabkommen vorstellt. Dann wissen die Verhandlungsführer, was geht, und was nicht.

Der Bundesrat hat genau dies jetzt noch einmal gemacht. Seine Stellungnahme ergänzt und unterstreicht frühere Beschlüsse zum Thema (die man u.a. in den Drucksachen Nummern 295/14, 463/13 und 464/13 nachlesen kann).

Der Anlass für diese Positionierung des Bundesrates zur Handelspolitik ist eine Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“, in der diese ihre Überlegungen für eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik zur Diskussion stellt. Niedersachsen entscheidet im Bundesrat mit über die Ratifizierung von Handelsabkommen. Hier folgen die Grundsätze, die die niedersächsische Landesregierung jetzt im Bundesrat unterstützt hat:

  • Die europäische Handelspolitik soll auf Werte gegründet sein und dazu genutzt werden, eine faire Welthandelsordnung zu verwirklichen, die allen Menschen nutzt.
  • Der Gesellschaft ist genügend Raum und Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Ihre Beiträge sind angemessen zu berücksichtigen. Mandate, Texte und abgestimmte Passagen von Handelsabkommen sind zu veröffentlichen.
  • Niedersachsen begrüßt das Bemühen der Europäischen Kommission, Investitionsschutzabkommen und Streitbeilegungsmechanismen zu reformieren. Wir halten Investitionsschutzabkommen mit OECD-Staaten für verzichtbar. Es mag aber über das Bestehende hinaus einen Bedarf an Schutzmechanismen für Investitionen geben.
  • Das Recht der Regierungen zur Gesetzgebung und zum Erlass von Regelungen im öffentlichen Interesse darf in keiner Weise beeinträchtigt werden.
  • Niedersachsen befürwortet die Einrichtung eines dauerhaften, multilateral legitimierten und rechtstaatlichen Internationalen Handelsgerichtshofes, der mit Berufsrichtern besetzt ist, eine Berufungsinstanz hat und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegt.
  • Hohe europäische Standards sollen gewahrt bleiben. Schutzniveaus für Verbraucher, Umwelt, Gesundheit und öffentliche Daseinsvorsorge dürfen nicht zur Disposition stehen.
  • Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip darf nicht abgeschwächt werden.
  • Handelsabkommen müssen auch bei Arbeit und Sozialem Maßstäbe setzen. Die Kernarbeitsnormen der IAO sind zu respektieren, zu fördern und wirksam umzusetzen.
  • Handelsabkommen dürfen keine Verpflichtung zur Privatisierung von öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge enthalten. Sie dürfen einer Ausweitung öffentlicher Leistungen nicht entgegenstehen.
  • Die Handelspolitik soll noch stärker in den Dienst der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen gestellt werden.
  • Die Handelspolitik soll auch zur Förderung der sozialen und umweltpolitischen Voraussetzungen einer nachhaltigen Entwicklung eingesetzt werden. Sie ist mit der Außen-, Menschenrechts-, Nachhaltigkeits- und Entwicklungspolitik zu verzahnen.

Niedersachsen unterstützt die Überlegungen, das multilaterale Handelssystem der WTO neu zu beleben.

Die vollständige Stellungnahme des Bundesrates wird in Kürze auf der öffentlichen Website des Bundesrates unter der Dokumentennummer 500/15 (Beschluss) zu finden sein.

Vorschläge für den europäischen Emissionshandel

Zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels und daher zur Senkung der CO2-Emissionen in…

Zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels und daher zur Senkung der CO2-Emissionen in der EU bis 2050 um 80% muss nach Angaben der EU-Kommission konsequent auf eine Dekarbonisierung der Wirtschaft und neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten hingearbeitet werden. Dazu wurde bereits ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vereinbart, der nun in Bezug auf das Emissionshandelssystem der EU (EHS) auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden soll.

Der Richtlinienentwurf der Kommission, der am vergangenen Freitag dem Bundesrat zur Beratung vorgelegen hat, wurde im Wesentlichen bestätigt und durch eine umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates ergänzt.

Auf Initiative Niedersachsens bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen unter anderem für frühzeitige, transparente und nachvollziehbare Festlegungen und klare Preissignale für einen kosteneffizienten Klimaschutz einzusetzen, um faire Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit für Investitionen in klimagerechte Energien und Effizienztechnologien zu schaffen. Der niedersächsische Vorschlag, das Prinzip der „Dynamischen Allokation“ klarer zu nutzten und die Zuteilung der Zertifikate stärker zu dynamisieren, wurde ebenfalls unterstützt.

Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Ursache des derzeit festzustellenden Zertifikatüberschusses, der zu einem De-facto-Marktversagen geführt hat, ein großes Angebot von so genannten CDM-Zertifikaten ist.

EU macht Vorschläge zur Migration

Dublin muss ergänzt werden Bis zu einer Million Flüchtlinge und Asylbewerber werden…

Dublin muss ergänzt werden

Bis zu einer Million Flüchtlinge und Asylbewerber werden in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Es ist eine Frage der Menschlichkeit, denjenigen zu helfen, die in Not sind. Es wird nicht leicht sein, den Ansturm zu bewältigen und den Neuen eine Lebensperspektive zu öffnen. Gut wäre es, wenn die Last nicht nur auf wenigen Schultern ruht, sondern solidarisch von ganz Europa getragen würde.

Die Europäische Kommission hatte im Mai ein Konzeptpapier zur Neuordnung der europäischen Migrationspolitik vorgelegt, jetzt im September folgte ein Paket aus vier Legislativvorschlägen zur Umsetzung dieses Konzepts. Es geht dort um:

  • Die einmalige Umsiedlung von 120 Flüchtlingen aus Italien, Griechenland und Ungarn in andere EU-Mitgliedstaaten, um diese Staaten an der EU-Außengrenze, in denen besonders viele Flüchtlinge ankommen, nicht mit der Last alleine zu lassen.
  • Einen dauerhaften Verteilungsschlüssel, um alle zukünftigen Flüchtlingsströme gerechter auf alle EU-Mitgliedstaaten zu verteilen.
  • Eine für alle EU-Staaten verbindliche gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten.
  • Ein gemeinsames Konzept, nach dem irreguläre Migranten in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden sollen.

Der Bundesrat hat die beiden letztgenannten Vorschläge kommentarlos zur Kenntnis genommen. Mit Blick auf die Vorschläge zur Umverteilung von Flüchtlingen hat der Bundesrat aber anerkannt, dass das Dublin-Verfahren im Sinne der europäischen Solidarität ergänzt werden muss. Die Staaten an der EU-Außengrenze, die gemäß Dublin III für die Registrierung und Erstaufnahme der dort ankommenden Flüchtlinge zuständig sind, dürfen mit dieser Last nicht allein gelassen werden. Der Bundesrat unterstützt hier ausdrücklich eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Der Bundesrat weist in seinem Beschluss zudem ausdrücklich auf das Problem der Sekundärmigration hin und fordert zusätzliche und schnelle Verfahren, eine Umverteilungsentscheidung auch durchzusetzen.

Europäische Migrationsagenda beraten

Sofortmaßnahmen und Steuerung von Migration Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker…

Sofortmaßnahmen und Steuerung von Migration

Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Einwanderungspolitik vor, in dem er mehr Solidarität in der Migrationspolitik der EU forderte.

Bei seinem Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einem Kommissionsmitglied die besondere Zuständigkeit für den Bereich Migration mit der Aufgabe, eine neue Migrationspolitik zu erarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört, auf deren Grundlage die Kommission vom Europäischen Parlament gewählt wurde.

Die Europäische Kommission hat daher jetzt ihre Europäische Migrationsagenda vorgelegt, die nicht nur Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeer enthält, sondern auch die in den kommenden Jahren zu ergreifenden Schritte, für eine bessere Steuerung von Migration.

Die Sofortmaßnahmen sehen vor:

  • Verstärkung der Präsenz auf See, um Menschenleben zu retten. Dazu soll die Mittelausstattung für die Frontex-Operationen Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016 verdreifacht werden.
  • Gegen kriminelle Schleusernetze vorzugehen. Die Aufklärung soll verbessert, Schleuserschiffe sollen systematisch aufgespürt, aufgebracht und vernichtet werden.
  • Ein Verteilungsmechanismus für Asylsuchende innerhalb der EU soll eingeführt werden. Die KOM will die Notfallklausel gemäß Artikel 78 Absatz 3 AEUV aktivieren und einen Vorschlag für einen verbindlichen automatischen Umsiedlungsmechanismus vorlegen.

 

Die vier Schwerpunktbereiche der Europäischen Migrationsagenda:

  • Anreize für die irreguläre Migration reduzieren – insbesondere durch die Entsendung europäischer Migrationsbeauftragter in die EU-Delegationen in wichtigen Drittstaaten, die Änderung der Frontex-Verordnung mit dem Ziel, Frontex stärker in die Rückführung einzubeziehen, durch einen neuen Aktionsplan mit Maßnahmen, die darauf abzielen, die lukrative Schleuserkriminalität in ein wenig profitables Geschäft mit hohem Risiko zu verwandeln, sowie durch Ursachenbekämpfung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
  • Grenzmanagement: Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen – unter anderem durch Stärkung des Mandats und der Kapazitäten von Frontex, durch Stärkung der Grenzmanagement-Kapazitäten von Drittstaaten und erforderlichenfalls durch Zusammenführung bestimmter Küstenschutzaufgaben auf EU-Ebene
  • Europas Schutzauftrag: eine starke gemeinsame Asylpolitik – Vorrang hat die vollständige, kohärente Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere durch Förderung einer systematischen Identitätsfeststellung und Abnahme von Fingerabdrücken, gekoppelt mit Maßnahmen, die durch Stärkung des Prinzips des sicheren Herkunftsstaats in der Asylverfahrensrichtlinie einem Missbrauch des Systems entgegenwirken sollen, sowie Bewertung und gegebenenfalls Reform der Dublin-Verordnung im Jahr 2016
  • Eine neue Politik für legale Migration – Europa mit seiner rückläufigen Bevölkerungsentwicklung soll für Migranten als attraktive Destination erhalten bleiben, unter anderem durch Reform und Modernisierung der Blue-Card-Richtlinie, durch eine Neuausrichtung unserer integrationspolitischen Strategien und durch Maximierung der Vorteile der Migrationspolitik für den Einzelnen und die Herkunftsländer beispielsweise mit billigeren, schnelleren und sichereren Heimatüberweisungen

 

Über die Migrationsagenda der EU hat der Bundesrat daher auch seiner jüngsten Sitzung beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Darin teilt der Bundesrat u.a. die Kritik an der bisherigen Praxis der Verteilung der Zuständigkeiten für die Prüfung von Asylanträgen auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung. Der Bundesrat fordert daher, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln. Diese Forderung entspricht einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2015.

Des Weiteren unterstützt der Bundesrat die Bundesregierung bei ihren Bemühungen, die EU dazu zu bewegen, eine stärkere Verantwortung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen zu übernehmen und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen anzustreben. Um die Probleme zu lösen, sollten die Ursachen der Migration stärker betrachtet und den betroffenen Menschen langfristige Perspektiven in ihren Herkunftsländern eröffnet werden,

 

 

Bundesrat befasst sich mit digitalem Binnenmarkt

Länder nehmen umfangreich Stellung Der Bundesrat hat zu der Strategie der Europäischen…

Länder nehmen umfangreich Stellung

Der Bundesrat hat zu der Strategie der Europäischen Kommission für die Errichtung eines digitalen Binnenmarktes für Europa eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Strategie ist einer der von Kommissionspräsident Juncker im letzten Jahr angekündigten zehn politischen Schwerpunktbereiche der neuen Kommission. Unter dem digitalen Binnenmarkt versteht die Kommission einen Raum der Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, in dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter fairen Wettbewerbsbedingungen und unabhängig von Nationalität und Wohnsitz Online-Aktivitäten ausüben und Internetanwendungen nutzen können. Der digitale Binnenmarkt soll gewährleisten, dass Europa auch in Zukunft zu den Vorreitern der Digitalwirtschaft gehört. Mit der Strategie verknüpft die Europäische Kommission die Hoffnung auf Arbeitsplätze, Wachstum, Wettbewerb, Investitionen und Innovation. Das europäische Bruttoinlandsprodukt soll damit um 415 Milliarden Euro gesteigert werden.

Die Strategie ist auf mehrere Jahre angelegt. Der Zeitplan sieht 16 legislative und nichtlegislative Vorhaben für 2015 und 2016 vor. Jedes einzelne Vorhaben wird eine Konsultation und eine Gesetzesfolgenabschätzung nach sich ziehen. Die Strategie hat drei Säulen:

  • Besserer Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in Europa Die Kommission schlägt dazu u.a. vor: Die zivilrechtlichen Vorschriften zum grenzüberschreitenden Online-Handel zu harmonisieren, Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz bei grenzüberschreitender Paketzustellung auf den Weg zu bringen, ein Verbot von unberechtigtem Geoblocking einzuführen, den E-Commerce-Sektor kartellrechtlich zu untersuchen, das Urheberrecht in Europa zu harmonisieren, die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzverletzungen zu verschärfen sowie den mehrwertsteuerbedingten Verwaltungsaufwand bei Auslands­geschäften aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuersysteme zu reduzieren.
  • Verbesserung der Bedingungen für digitale Netzwerke und Dienste Die Kommission schlägt dazu u.a. vor: Die EU-Telekommunikationsvorschriften zu reformieren (u.a. für eine wirksame Koordinierung der Frequenznutzung, für Anreize zum Ausbau von Hochgeschwindig­keitsbreitbandnetzen sowie zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Marktteilnehmer), den Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien zu überprüfen (u.a. hinsichtlich von Anpassungserfordernissen an die Entwicklung der Technologie und der Märkte sowie zur Harmonisierung der Marktbedingungen für alle Marktteilnehmer), die datenschutzrechtlichen Regelungen zu überprüfen mit dem Ziel einer höheren Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste sowie eine öffentlich-private Partnerschaft mit der Industrie zum Thema Cybersicherheit zur Verbesserung von IT-Sicherheitslösungen und zur wirksameren Rechtsdurchsetzung einzugehen.
  • Ausschöpfung des Wachstumspotenzials für die digitale Wirtschaft Die Kommission schlägt dazu u.a. vor: Eine Initiative für freien Datenfluss innerhalb der EU sowie eine Europäische Cloud-Initiative zu starten und die technische Normung in zentralen Bereichen (z.B. bei e-Gesundheit, Verkehrsplanung und intelligenter Energieverbrauchsmessung) sowie die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Der Bundesrat hat die Initiative begrüßt, setzt sich in seiner Stellungnahme aber auch kritisch mit einzelnen Ziffern der Kommissionsmitteilung auseinander. Er betont darin, dass der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu den Grundpfeilern der EU gehört und die Kommissionsmitteilung wichtige Bereiche aufzeige, in denen die europäische Politik ihren Beitrag zur Digitalisierung leisten könne. Der Bundesrat sieht unter anderem in den Bereichen Infrastrukturausbau bzw. Telekommunikation und Breitbandregulierung große Chancen für Europa. Er erinnert aber auch daran, dass die Vertragsabschlussfreiheit und die Freiheit der Preisgestaltung zu den elementaren Grundpfeilern marktwirtschaftlich organisierter Volkswirtschaften gehören. Bei der Modernisierung des europäischen Urheberrechts sei auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer zu achten. Damit die EU möglichst schnell ihren Rückstand bei „superschnellen“ Breitbandnetzen aufholen könne, müsse eine europäische Hochgeschwindigkeitsstrategie auch über das Jahr 2020 hinaus entwickelt werden, die vor allem das Problem unzureichender Investitionen der Telekommunikationsunternehmen in Telekommunikationsnetze in ländlichen Gebieten adressiert.

Beim Datenschutz spricht der Bundesrat sich gleichermaßen für ein hohes Niveau und die Ermöglichung wirtschaftlicher Wertschöpfung aus. Bezüglich der Vorschläge der Kommission zur Förderung einer inklusiven, digitalen Gesellschaft verweist der Bundesrat darauf, dass die Zuständigkeit für den Bereich der eigenen Verwaltungsorganisation bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Erfassung aller mit einer Person im Zusammenhang stehenden Daten in einer einheitlichen Datenbank sieht der Bundesrat schon unter datenschutz­rechtlichen Gesichtspunkten kritisch. Eine Entwicklung hin zu einer umfangreichen Datenbank, in der alle Informationen zu Bürgerinnen und Bürger gespeichert sind, sei abzulehnen.

Im Bereich der digitalen Bildung sieht der Bundesrat die Ankündigung der Kommission mit Sorge, Veränderungen der Aus- und Fortbildungssysteme ausgehend von auf EU-Ebene laufenden Initiativen anstoßen zu wollen. Die Kompetenz für die Ausgestaltung der Bildungsinhalte und ihre Weiterentwicklung läge ausschließlich bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland bei den Ländern. Im Bildungsbereich komme der EU nur eine unterstützende Rolle unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und der Freiwilligkeit der europäischen Bildungskooperation zu.

Einheitlicher Datenschutz in Europa angestrebt

Mit einem Verordnungsvorschlag möchte die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz…

Mit einem Verordnungsvorschlag möchte die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten schaffen. Ziel ist ein unionsweit einheitlich hohes Datenschutzniveau. Der Vorschlag enthält daher unter anderem neue Regeln, mit denen insbesondere den Herausforderungen des Datenschutzes durch den globalen Datenaustausch – vor allem über das Internet – entsprochen werden sollen. Der Kommissions-Vorschlag soll die bisherige Richtlinie zum Datenschutz (95/46/EG) ablösen, weil der rasche Fortschritt der Informationstechnologie den Datenschutz vor neue Herausforderungen stellt. Der Bundesrat hatte den Vorschlag bereits mehrmals seit Frühjahr 2012 beraten und Stellungnahmen abgegeben.
Nach langen Verhandlungen hat sich der Rat für Justiz und Inneres am 15. Juni 2015 nunmehr auf eine allgemeine Ausrichtung der Datenschutzgrundverordnung verständigt und Ende Juni hat das Trilog-Verfahren zwischen Ministerrat, Kommission und Parlament begonnen. Im Trilog wird die endgültige Ausgestaltung der Datenschutz-Grundverordnung ausgehandelt.
Mit Blick auf diese neue Ausrichtung hat daher auch der Bundesrat die Beratungen wieder aufgenommen.
In seiner nun beschlossenen Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen einer Verschlechterung des bisherigen Datenschutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent entgegenzutreten. Es sei dafür Sorge zu tragen, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Vorrang vor einer kommerziellen Weiterverwendung ihrer Daten erhalten.
Zudem dürfe die Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken nicht hinter den heutigen Standards zurückbleiben. Besonderen Schutz müssten die personenbezogenen Daten Minderjähriger vor kommerzieller Nutzung erhalten. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass diese Daten nicht für Zwecke der Werbung und Profilbildung verwendet werden dürfen.

Heute: Das geplante Freihandelsabkommen TTIP

Den richtigen Riecher hatten der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter…

Den richtigen Riecher hatten der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter und seine Mitarbeiter, als sie im Spätsommer des Jahres 2013 das Veranstaltungsprogramm der Landevertretung für 2014 vorbereiteten. Unter anderem wurde damals entschieden, eine Veranstaltungsreihe zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA zu organisieren. Zu dem damaligen Zeitpunkt war das Thema öffentlich kaum bekannt. Allenfalls wurde mal in der Wirtschaftspresse über den Stand der Verhandlungen zwischen den EU-Beauftragten und den US-Unterhändlern berichtet. Das Kürzel TTIP (= Transatlantic Trade and Investment Partnership) war nur wenigen Interessierten geläufig.

Das änderte sich binnen weniger Monate, vor allem durch die kritische bis strikt ablehnende Haltung, die viele Nicht-Regierungsorganisationen gegenüber dem geplanten Freihandelsabkommen einnahmen. Als die Landesvertretung im Februar vorigen Jahres zu ihrer ersten Veranstaltung im Rahmen der TTIP-Reihe einlud, war das Thema schon in aller Munde. Seitdem vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendeine Schlagzeile dazu produziert würde. Nicht jede verbreitete Information ist dabei richtig und zutreffend. Es gibt auch viele Halb- und Unwahrheiten, die über das Vorhaben verbreitet werden.

Die Vertretung des Landes Niedersachsen jedenfalls bleibt an dem Thema dran. Mit dem aktuellen Newsletter startet unsere neue Rubrik FAQ (frequently asked questions), eine im Internet weit verbreitete Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen möglichen Themen. In der heutigen Newsletter-Ausgabe beantworten wir die häufig gestellten Fragen zu dem geplanten TTIP-Abkommen:

Was ist TTIP? Die Abkürzung „TTIP“ steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, auf Deutsch also: „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“. Gerne hört man in den Medien auch „Transatlantisches Freihandelsabkommen“, aber von „Frei“ steht nichts im Titel. Es geht bei TTIP auch eher darum, feste Regeln zu vereinbaren: Regeln für den Handel zwischen der EU und den USA und für die Behandlung von Investitionen des einen beim anderen. Die Verhandlungen laufen noch. Es gibt noch kein TTIP, es wird erst darüber geredet.

Warum überhaupt über TTIP reden? Von bestimmten Interessengruppen wird immer wieder rigoros gefordert, die Verhandlungen über TTIP sofort zu stoppen. Als ob schon Reden gefährlich wäre.

Wer schon die Verhandlungen stoppen will, sollte über Folgendes nachdenken: Deutschlands Wohlstand hängt vom Außenhandel ab. Fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt am Export, jeden dritten Euro verdienen wir mit Exporten. Die Außenhandelsquote unserer Wirtschaft ((Exporte + Importe) / Bruttoinlandsprodukt) beträgt sogar 75% Quelle. Eine Wirtschaft, die so stark in den Außenhandel eingebunden ist, davon auch profitiert, muss ein Interesse haben, die Spielregeln der Globalisierung mitzugestalten. Gestalten ist das Gegenteil davon, alles zu schlucken! Aber wer sich zurückzieht, gibt die Initiative aus der Hand, und vor allem: gibt sich selbst anderen in die Hand! Denn Regeln über das internationale Miteinander werden geschaffen – wenn nicht von uns, dann von anderen, zu unseren Lasten.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil auf der ersten Veranstaltung zum TTIP am 20. Februar 2014 in der Niedersächsischen Landesvertretung: „Es gibt Chancen, es gibt Risiken, es gibt Hoffnungen, es gibt Befürchtungen, und wie bei ganz vielen anderen Fragestellungen auch, muss man sich fragen, wie gehen wir denn damit um, wenn ein Projekt am Anfang so ambivalent erscheint. … Ich bin der Auffassung, man muss sich auf diesen Prozess einlassen. Und man muss in diesem Prozess immer wieder kontrollieren, ob man tatsächlich dabei ist, die Potentiale zu erschließen oder man gerade dabei ist, die Risiken wahr werden zu lassen.“

Wer entscheidet, ob weiterverhandelt wird? Der Auftrag, Verhandlungen über TTIP aufzunehmen, wurde vom Rat der Europäischen Union erteilt. Also von dem Gremium, in dem die Handelsminister aller 28 EU-Mitgliedstaaten sitzen: für Deutschland also Wirtschaftsminister Gabriel. Auch die Verhandlungen abzubrechen könnte nicht Deutschland allein entscheiden, sondern nur alle 28 EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Wer verhandelt über TTIP? Die Verhandlungen werden zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika geführt. Für die Europäische Union verhandelt die Europäische Kommission mit den Amerikanern. Die Bundesregierung hingegen sitzt nicht am Verhandlungstisch, sie wird aber von der Kommission über die Verhandlungen informiert.

Wer entscheidet, ob TTIP in Kraft tritt? Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen, darf aber nicht selber entscheiden, ob das von ihr ausgehandelte Ergebnis auch tatsächlich so gelten soll. Die Entscheidung darüber, ob das Verhandlungsergebnis für Europa und Deutschland in Kraft tritt, treffen diejenigen, die das Abkommen ratifizieren müssen, also die Parlamente. Das sind auf jeden Fall das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Unter bestimmten Umständen müssen aber auch die Mitgliedstaaten der EU ihr „Ja“-Wort geben, das wären dann für Deutschland Bundestag und Bundesrat.

Ob die Mitgliedstaaten – und damit der Bundesrat – um Ratifikation gebeten werden, entscheidet sich am Inhalt des Verhandlungsergebnisses: Geht es darin nur um Handel im engsten Sinne, dann kann die Europäische Union das alleine entscheiden. Sind aber auch andere Politikbereiche betroffen, die nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen, läge ein „gemischtes Abkommen“ vor, zu dem dann auch die einzelnen Mitgliedstaaten eine Entscheidung treffen müssen.

Was hat die niedersächsische Landesregierung mit den TTIP-Verhandlungen zu tun? Weil – nach unserer Einschätzung – sehr wahrscheinlich auch der Bundesrat, und damit die Niedersächsische Landesregierung als Bundesratsmitglied, entscheiden muss, ob TTIP ratifiziert wird oder nicht, verfolgt die Landesregierung die Verhandlungen sehr aufmerksam und mit großen Interesse. Wir müssen wissen, was wir da entscheiden. Deshalb auch finden Sie diesen Text auf unserer WebSite: wir wollen, dass Sie wissen, worum es wirklich geht.

Sind die Verhandlungen geheim? Nein. Zugegeben: der Rat der Europäischen Union, Auftraggeber der Verhandlungen, hatte sich anfänglich geziert, die Leitlinien, in denen Verhandlungsziele und rote Linien beschrieben sind, freizugeben. Man lässt ja ungerne denjenigen in die eigenen Karten gucken, den man über den Tisch zu ziehen hofft. Nachdem die Leitlinien aber bereits mehrfach „geleakt“ wurden und die Öffentlichkeit erheblichen Druck gemacht hatte, hat der Rat dann doch die Leitlinien veröffentlicht. hier finden Sie diese Leitlinien.

Die Europäische Kommission hatte bereits sehr frühzeitig eine Website eingerichtet, auf der sie sehr ausführlich über den Verhandlungsverlauf und die Vorschläge, die sie den Amerikanern vorlegt, informiert. hier finden Sie die TTIP-Website der Europäischen Kommission.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert im Internet umfassend und gut verständlich über das TTIP: hier finden sie die TTIP-Website des Bundeswirtschaftsministeriums.

Etwas weniger mitteilsam sind die Amerikaner. Sie haben jetzt zwar zugestanden, sog. „Lesezimmer“ in den US-Botschaften in allen europäischen Hauptstädten einzurichten. Dort könnten dann – bisher leider nur – Politiker einsehen, was die USA in den Verhandlungen anbieten oder fordern. Den Handelsministern der EU ist dies aber viel zu wenig, sie haben am 7. Mai 2015 gefordert, die Dokumente elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Natürlich finden die eigentlichen Gespräche weiterhin hinter verschlossenen Türen statt. Aber mal ehrlich: erfahren Sie über die Tarifverhandlungen der GDL oder der Post mehr?

Was steht in TTIP drin? Worum geht es? Im TTIP soll es darum gehen, Regeln für den Handel zwischen der EU und den USA festzulegen, sowie Regeln für Investitionen, die Unternehmen des einen beim anderen tätigen. Da wir uns noch mitten in den Verhandlungen befinden, kann nicht sicher gesagt werden, was letztlich vereinbart und im TTIP „drin stehen“ wird.

Aber natürlich verhandelt die Europäische Kommission nicht im luftleeren Raum. Sie hat einen Auftrag bekommen, in dem sehr genau beschrieben steht, was aus europäischer Sicht im TTIP erreicht werden sollte und was gar nicht geht. Also Verhandlungsziele und rote Linien. Die Europäische Kommission ist an diese Leitlinien (Mandat) gebunden und kann den Amerikanern nicht Dinge versprechen, die durch dieses Mandat nicht gedeckt sind. Diese Leitlinien für die Verhandlungen sind öffentlich, jeder Bürger, jede Bürgerin kann sie lesen und sich informieren: hier finden Sie diese Leitlinien

 

Kritische Themen, über die im Rahmen von TTIP verhandelt wird:

1. Gefährdet TTIP die europäische Kultur? Der Bundesrat bezog sich in seiner Drucksache 463/13 auf den Entwurf des TTIP-Mandats (Entwurf der Leitlinien) und forderte, dass die audiovisuellen und kulturellen Dienstleistungen von den Verhandlungen generell ausgenommen werden müssen (siehe insb. Ziffern 3 und 8). Der Bundesrat bemängelte zudem (in Ziffer 4), dass im Entwurf das UNESCO-Abkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen nicht erwähnt wird. Diese Forderungen des Bundesrates – und vergleichbare französische Forderungen – wurden durch die Regierungen Deutschlands und Frankreichs in das Mandat hineingeschrieben und sind jetzt Teil der Leitlinien.

Die aktuell gültigen Leitlinien sind in diesen Fragen eindeutig: Schon in der Präambel wird das Recht der Vertragsparteien festgehalten, im Gemeinwohlinteresse Maßnahmen zur „Förderung der kulturellen Vielfalt … zu treffen“, „wie in den Übereinkommen der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen festgelegt,“ (Leitlinien, Ziffer 6, 4. Anstrich).

Deshalb darf das Abkommen auch „keine Bestimmungen enthalten, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union oder ihrer Mitgliedstaaten – insbesondere im kulturellen Bereich – beeinträchtigen würden, wobei es die Union und ihre Mitgliedstaaten auch nicht an der Weiterführung bestehender Politiken und Maßnahmen zur Unterstützung des kulturellen Sektors … hindern darf. Das Abkommen wird nicht die Fähigkeiten der … Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Politiken und Maßnahmen in diesem Sektor zur Berücksichtigung der Entwicklung insbesondere im digitalen Umfeld beeinträchtigen.“ (Leitlinien, Ziffer 9)

Und: „Audiovisuelle Dienste werden von diesem Kapitel (= Dienstleistungshandel und Niederlassung) nicht erfasst.“ (Leitlinien, Ziffer 21)

Die Europäische Kommission, die für die EU die Verhandlungen führt, hat zudem auf Ihrer Website ein Dokument eingestellt, in dem sie noch einmal erklärt, wie der Kulturbereich in den TTIP-Verhandlungen behandelt wird. Sie betont darin u.a. das Folgende: (1.) die EU achtet in allen ihren Verhandlungen darauf, dass allen Partnern die Möglichkeit bleibt, ihre kulturellen Aktivitäten zu fördern und zu schützen (Kapitel „Culture and trade). (2.) Der audiovisuelle Sektor (= Rundfunk + Fernsehen) ist klar und ohne Frage von den Verhandlungen ausgeschlossen (Kapitel „Culture and trade). (3.) Auch die in Diskussionen immer wieder angeführte deutsche Buchpreisbindung wird durch TTIP nicht gefährdet (Kapitel „Book pricing and e-books“).

2. Wird TTIP Unternehmen die Möglichkeit geben, Gesetze zum Schutz der Bürger und der Umwelt auszuhebeln? Internationale Handelsabkommen enthalten regelmäßig Bestimmungen, die Investitionen, die eigene Unternehmen auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragspartners tätigen, vor willkürlicher Behandlung, Diskriminierung und Enteignung schützen sollen. Unternehmen, die sich diskriminiert fühlen, wird zudem das Recht eingeräumt, vor einem überstaatlichen Schiedsgericht gegen den Gaststaat zu klagen. Mit dem Verhandlungsmandat haben die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Kommission den Auftrag gegeben, solche Regeln auch im TTIP zu vereinbaren (Leitlinien, Ziffern 22 und 23).

In den Medien werden solche Regeln heftig kritisiert. Es wird befürchtet, dass Unternehmen damit die Gesetzgebung von Staaten aushebeln oder zumindest mit erheblichen finanziellen Risiken belasten können. Es wird kritisiert, dass hiermit ausländischen Unternehmen Rechtswege und Rechtsmittel eröffnet werden, die einheimische Unternehmen nicht haben. Es wird kritisiert, dass die Richter in einem ökonomischen Interessenkonflikt stehen, eine etablierte Rechtsprechung fehlt, es an Transparenz und einer Berufungsinstanz mangelt.

Dazu die Leitlinien: Schon die Leitlinien verpflichten die Kommission, die Regeln so zu gestalten, dass sie „das Recht der EU und der Mitgliedstaaten unberührt lassen, … die Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die notwendig sind, um legitime Gemeinwohlziele … in nichtdiskriminierender Weise zu verfolgen.“ (Ziffer 23, 5. Anstrich)

Und: Der Streitbeilegungsmechanismus sollte „auf dem neuesten Stand (sein) und Transparenz, Unabhängigkeit der Schiedsrichter und die Berechenbarkeit des Abkommens gewährleisten… Der Mechanismus der Streitbeilegung sollte Schutz vor offensichtlich ungerechtfertigten oder leichtfertigen Klagen beinhalten.“ (Ziffer 23, letzter Absatz)

 

Tatsächlich bestehen bereits heute weltweit rund 1400 internationale Abkommen, die Investitionsschutzklauseln enthalten. Aufgrund der Erfahrungen mit diesen Klauseln und um Missbrauch besser auszuschließen, will die Kommission im TTIP bessere Klauseln etablieren, einen „Goldstandard“ also, der zukünftig Maßstäbe setzen soll. Sie hatte dazu Ende März 2014 im Internet eine öffentliche Konsultation (=Befragung der Bevölkerung) gestartet, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen beteiligen konnten.

Ergebnis der Konsultation: Auf die Befragung durch die Kommission gingen rund 149 400 Antworten ein. Die Kommission hat diese Antworten ausgewertet, ihre Schlüsse gezogen und am 5. Mai 2015 ein neues Konzept zum Investitionsschutz vorgelegt. Siehe hierzu: das Konzeptpapier der Kommission. Die Kommission will die Schiedsgerichte jetzt stärker in Richtung normaler Gerichte entwickeln. Der Vorschlag sieht eine Berufungsinstanz vor, es soll eine Vorauswahl der privaten Schlichter getroffen werden und schärfere Kriterien für deren Qualifikation festgelegt werden. Dieser Vorschlag wird jetzt mit den europäischen Handelsministern beraten.

Laut EurActiv vom 8.5.2015 geht das neue Konzept der Kommission dem Bundeswirtschaftsministerium noch nicht weit genug. Das Bundeswirtschaftsministerium fordert, einen permanenten bilateralen Schiedsgerichtshof einzurichten und diesen mit professionellen Richtern zu besetzen, also nicht mit Schiedsleuten aus Anwaltskanzleien. Der Schutz der ausländischen Unternehmen dürfe nicht weiter gehen, als der Schutz, den unsere Verfassung inländischen Unternehmen bietet. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat ein entsprechendes Konzept durch einen Experten für internationales Handelsrecht, Prof. Krajewski der Universität Erlangen, ausarbeiten lassen.

Der Bundesrat hat sich ebenfalls an der Konsultation der Kommission beteiligt und, auf Vorschlag Niedersachsens, Baden-Württembergs und Hamburgs eine Entschließung (Drs. 295/14) angenommen und der Kommission übermittelt. Darin wird zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren u.a. festgehalten:

„Der Bundesrat bekräftigt, dass das Recht der beiden Vertragsparteien zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse („rigth to regulate“) als grundlegendes Prinzip unverhandelbar ist und geschützt werden muss. Es darf durch Regelungen zum Investitionsschutz weder direkt noch indirekt beeinträchtigt werden.“ (Ziffer 7) Und:

„Der Bundesrat hält spezielle Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der EU und der USA für verzichtbar und mit hohen Risiken verbunden.“ (Ziffer 9)

3. Wird TTIP unsere Standards im Verbraucher- und Umweltschutz aushöhlen? Ziel des Abkommens ist, unnötige Handels- und Investitionshemmnisse abzubauen, indem die Regeln auf beiden Seiten des Atlantiks besser aufeinander abgestimmt werden (vgl. die Ziffern 25 bis 27 der Leitlinien). Das „besser aufeinander abstimmen“ (= regulatorische Kompatibilität) lässt aber das Recht der Mitgliedstaaten unberührt „Vorschriften nach Maßgabe des … für angemessen erachteten Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt zu erlassen …“.

Die Europäische Kommission erläutert in dem hier verlinkten Papier, dass es nicht um den Abbau nötiger Standards geht, sondern um unnötige Hemmnisse. Es geht z.B. um die Vereinheitlichung unterschiedlicher Methoden, das gleiche hohe Schutzziel zu erreichen. So werden z.B. Crash-Tests in den USA und in der EU unterschiedlich aufgebaut, sie führen aber beide zu sicheren Autos.

Der Bundesrat hat in seiner hier verlinkten Entschließung (Drs. 464/13) die Chancen anerkannt, die in einem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und in der Harmonisierung industrieller Normen liegen (Ziffer 2). Gleichzeitig fordert er aber auch, dass in den Verhandlungen „ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften der EU im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits-, und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird.“ (Ziffer 3) Und: „In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen.

Der Bundesrat fordert zudem die Bundesregierung auf (Ziffer 4), sicherzustellen, dass Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, Lebensmittel aus Tieren, die mit Wachstumshormonen handelt wurden und Lebensmittel aus geklonten Tieren nicht in die EU eingeführt werden dürfen. Auch diesen Aspekt werden wir überprüfen, wenn ein Verhandlungsergebnis zur Ratifizierung vorliegt.

Modell Europa Parlament wieder zu Gast in der Landesvertretung

Europa mit jugendlichem Elan Wenn man die Beteiligung an allgemeinen Wahlen zum…

Europa mit jugendlichem Elan

Wenn man die Beteiligung an allgemeinen Wahlen zum Maßstab nimmt, dann ist das Interesse der Deutschen an Europa offenbar gering: Nur noch 47,9 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland beteiligten sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament im vorigen Jahr. Bei der ersten Europawahl im Jahr 1979 waren es noch mehr als 67 Prozent gewesen. Vor allem die Jugend, so ist oft zu hören, interessiert sich nicht für europäische Fragen.

Für die jungen Leute, die jetzt wieder am „Modell Europa Parlament“ teilnahmen, trifft dieses Vorurteil überhaupt nicht zu: Rund 180 Jugendliche aus allen Bundesländern sowie aus Belgien, Luxemburg und Ungarn diskutierten am 25. und 26. Februar in Berlin über aktuelle Fragen der Europapolitik. Und wie sie diskutierten! Ob in den „Ausschüssen“, die unter anderem in der Landesvertretung Niedersachsen tagten, ob im „Plenum“, das im Bundesrat zu Gast war oder bei der „Pressekonferenz“ im Bundespresseamt – überall diskutierten, argumentierten und berieten die jungen Leute in ihrer Rolle als „Europaparlamentarier“ die aktuellsten Themen mit einer beeindruckenden Ernsthaftigkeit. Ob es um die Asylpolitik ging, um das geplante Freihandelsabkommen mit den USA TTIP oder den Schutz der Meere – die Jugendlichen gingen hochmotiviert ans Werk, verfassten Resolutionen und Entschließungsanträge für die Plenartagung.

Dabei kamen sie auch mit führenden Politikerinnen und Politikern ins Gespräch, unter anderem mit Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen.

Das Planspiel „Modell Europa Parlament“ (MEP) wird mit EU-Mitteln gefördert und will junge Europäer noch stärker für die Politik und besonders für Fragen der Europäischen Union begeistern. Es ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern findet auch in vielen anderen EU-Staaten statt. In Deutschland findet das MEP seit 2001 unter der Schirmherrschaft des jeweils amtierenden Bundesratspräsidenten statt. Jedes Bundesland ist mit wenigstens einer Partnerschule dabei. Für Niedersachsen ist es das Kaiser-Wilhelm und Ratsgymnasium aus Hannover.

Bild: Schüler simulieren Europapolitik: Abstimmung in der Sitzung des MEP-Ausschusses in der Vertretung des Landes Niedersachsen. Foto: Heitmann

 

Freizügigkeit innerhalb der EU sichern

Kommunen gezielt helfen Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung zu einem…

Kommunen gezielt helfen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der sich mit Änderungen beim Freizügigkeitsgesetz/EU befasst und Fälle des Rechtsmissbrauchs in diesem Bereich durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld – zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote oder eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern – verhindern und konsequent ahnden soll. Gleichzeitig sollen die Kommunen finanziell entlastet werden.

Das Freizügigkeitsrecht für Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und zum anderen auch den Arbeitsort frei wählen kann.

Die Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. In seiner Stellungnahme, die auch von Niedersachsen getragen wird, begrüßt der Bundesrat daher, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten für einzelne Kommunen ergeben, im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro zu entlasten. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass der im Gesetzentwurf gewählte Weg gerade nicht zu einer zielgerichteten kurzfristigen Entlastung besonders belasteter Kommunen, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte führen würde.

Darüber hinaus merkt der Bundesrat an, dass besonders im Taxen- und Mietwagengewerbes ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht- daher soll in diesem Bereich die Zusammenarbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden verbessert werden.

MP Stephan Weil fragt: Wie geht es weiter mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA?

Hochkarätig besetztes Podium diskutiert in der Landesvertretung „TTIP ist ein ausgesprochen wichtiges…

Hochkarätig besetztes Podium diskutiert in der Landesvertretung

„TTIP ist ein ausgesprochen wichtiges Vorhaben, niemand wird bestreiten können, dass es enorme Chancen birgt. Niedersachsen lebt vom Export von Autos – und ein Gutteil davon gehen in die USA.“ So Stephan Weil, Niedersachsens Ministerpräsident, dieser Tage in unserer Landesvertretung im Rahmen unserer zweiten Veranstaltung zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz TTIP. „Normalerweise“, so Weil, „sind Verhandlungen über Freihandelsabkommen wenig sexy für eine öffentliche Diskussion“, in diesem Falle aber habe niemand das überwältigende Interesse an diesem Thema voraussehen können: 149 000 Beteiligungen am Konsultationsverfahren der Kommission, 700 000 Bürgerinnen und Bürger, die eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen, 5 Millionen Nennungen zum Stichwort TTIP bei Google.
Aber, warnte Weil: „there is no free lunch!“ Es gibt nichts umsonst. Deshalb müsse man im TTIP auch nach Risiken und Nebenwirkungen suchen. Die USA und die EU hätten doch in einigen Punkten ziemlich unterschiedliche Kulturen, z.B. im Staatsverständnis. Für Weil bleiben beim aktuellen Verhandlungsstand wichtige Fragen offen: Wir müssen wissen, ob wir unsere Standards in wichtigen Bereichen halten können, ob TTIP unsere öffentliche Daseinsvorsorge in Frage stellt. Können wir weiter unsere Rechtsordnung zugrunde legen, nach der ein staatlicher Richter das letzte Wort hat?

Als Sparringspartner für die anschließende Diskussion hatte Weil sich Karel de Gucht, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Handelsfragen, James A. Boughner, Gesandter-Botschaftsrat für Wirtschaftsfragen an der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie Rebecca Harms MdEP und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament eingeladen.

De Gucht sprach Klartext: wie die öffentliche Diskussion über TTIP derzeit laufe, sei nicht fair. Die Kommission könne den Regierungen der Mitgliedstaaten nicht die Aufgabe abnehmen, zu entscheiden, ob sie für oder gegen TTIP sind und diese Entscheidung gegenüber ihren Bürgern zu verteidigen. Die nationalen Regierungen müssen sich zu TTIP bekennen, sonst werde es TTIP nicht geben. In der gut einstündigen Diskussion ging es dann im Wesentlichen um zwei Fragen: um (1.) die Investor-Staat-Streitschlichtung ISDS und (2.) um die Angleichung oder Wahrung von Standards.

De Gucht und Boughner wiesen darauf hin, dass ISDS keine Erfindung der Kommission ist, sondern seit Jahren gängiges Element in allen Handelsabkommen. Die Kommission diskutiere ISDS auf Grundlage des Mandats, das ihr von den Mitgliedstaaten erteilt wurde – auch von Deutschland. Die meisten ISDS-Klagen würden – nicht etwa von amerikanischen Unternehmen – sondern von deutschen, niederländischen und britischen Unternehmen geführt. Allein deutsche Unternehmen führen derzeit 40 ISDS-Klagen gegen andere EU-Mitgliedstaaten. Und die Bundesregierung zeige keine Neigung, daran etwas zu ändern. Stephan Weil erwiderte: er sehe nicht ein, warum man das transparente Regelwerk staatlicher Rechtsprechung durch ein unbekanntes Gericht ersetzen soll, das nach unbekannten Kriterien urteilt. De Gucht wies darauf hin, dass die USA mit der EU verhandelt, nicht mit Deutschland. Und innerhalb der EU gebe es durchaus Kandidaten, deren Rechtssystem nicht so zuverlässig wie das deutsche ist. Es wäre zudem diplomatisch unmöglich, zwischen „guten“ Rechtsstaaten und solchen, die man nicht als solche ansehen will, zu diskriminieren. Regeln müssten deshalb für alle gleich etabliert werden. Die Kommission und die USA wollen deshalb einen „Goldstandard“ besserer ISDS-Regeln schaffen.

Rebecca Harms erklärte, dass an der Frage der Standards unterschiedliche Herangehensweisen in der Produktion hängen: in der Agrarproduktion der USA würden erst am Ende der Kette alle Fehler beseitigt, in Europa gelte von Anfang an das Vorsorgeprinzip. In Europa müsse ein Unternehmen beweisen, dass ein Produkt sicher ist, damit es auf den Markt darf; in den USA müsse bewiesen werden, dass es unsicher ist, bevor es vom Markt genommen wird. Es gehe bei TTIP um die grundsätzliche Frage, wie unsere Welt gestaltet werden soll, welche Verantwortung der Staat in der Gesellschaft wahrnimmt. De Gucht: Die Kommission habe weder die Absicht, Standards zu senken, noch die Möglichkeit, dies zu tun. Standards würden allein durch die Parlamente gesetzt und können auch nur durch die Parlamente verändert werden. Die einzige Möglichkeit, mit ihnen im TTIP umzugehen, sei, sie gegenseitig anzuerkennen – so wie man das seit den 80iger Jahren innerhalb der EU praktiziert. Auch laut Boughner geht es beim TTIP nicht darum, das eine System durch ein anderes zu ersetzen, sondern beide Systeme miteinander kompatibel zu machen. So würde z.B. Japan nicht den Import von europäischen oder amerikanischen Skiern erlauben, mit der Begründung, dass japanischer Schnee anders sei. Wissenschaftlich sei diese Behauptung aber nicht haltbar. Deshalb könnten über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Standards, die ein Handelshemmnis bilden, allein nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden werden.

Fotos: Yorck Maecke

TTIP – mehr Demokratie und Transparenz bei Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren

Gemeinschaftsveranstaltung der Landesvertretungen Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg „Europa und die USA sollten…

Gemeinschaftsveranstaltung der Landesvertretungen Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg

„Europa und die USA sollten gemeinsam die Regeln im weltweiten Handel definieren, das ist besser, als wenn andere das tun“, so Staatssekretär Michael Rüter, Niedersachsens Bevollmächtigter beim Bund, am 3. Juli in Berlin. Und weiter: Dazu gehört, dass Unternehmen sich den Gesetzen anzupassen haben, nicht umgekehrt. In Demokratien geht es zuerst um den Menschen, danach erst um das Kapital.“

Die Landesvertretungen Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg hatten gemeinsam eingeladen, ein Thema zu vertiefen, das im Internet und bei einigen Nichtregierungsorganisationen auf erhebliche Ablehnung stößt: Im Rahmen des TTIP – des geplanten Investitions- und Handelsabkommens zwischen der EU und den USA – soll auch über Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren geredet werden. Diese Bestimmungen sollen Unternehmen, die im Ausland investieren, besondere rechtstaatliche Grundrechte garantieren und ihnen eine Klagemöglichkeit gegen ihren Gaststaat vor einem Schiedsgericht öffnen. Kritiker befürchten, dass damit privat organisierten Schiedsgerichten die Macht gegeben wird, Entscheidungen demokratisch gewählter Parlamente auszuhebeln. Die gemeinsame Veranstaltung der drei Landesvertretungen sollte daher „zur Versachlichung der Diskussion beitragen, den Bundesländern eine Entscheidungshilfe bieten“, wie Volker Ratzmann, Dienststellenleiter der Landesvertretung Baden-Württemberg, umschrieb.

Dr. Patricia Nacimiento, Partnerin der Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP und als Anwältin und Richterin in zahlreichen Schiedsverfahren erfahrene Praktikerin, erläuterte den Ablauf von Schiedsverfahren, betonte, dass diese dem Rechtsstaatprinzip folgen, fand sie normal und unproblematisch. Eine lehrreiche Einführung ins Thema, die sich allerdings zu den politischen Knackpunkten (mangelnde Rechtskonsistenz, Aushebelung demokratischer Entscheidungen, Ungleichbehandlung) ausschwieg. Auf entschiedenen Widerspruch der Podiumsteilnehmer stieß ihre Behauptung, dass nationale Gerichte nicht in der Lage wären, Verhandlungen in ausländischen Sprachen und unter Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen zu führen.

Den Hinweis auf die Problematik der Sache holte Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung gründlich und pointiert nach: „Modernes Raubrittertum“ sei das, wenn Unternehmen Staaten wegen im Gemeinwohlinteresse getroffener Regeln verklagen, um Geld „abzuzocken“. Maier wusste von einer wachsenden Klagelawine, immensen Entschädigungsforderungen, vielen konkreten Fällen offensichtlichen Missbrauchs: Der in Deutschland bekannteste Fall ist sicherlich die Klage Vattenfalls gegen die Energiewende. Maiers Fazit: da er weder in der EU noch in den USA rechtsstaatliche Defizite entdecken könne, seien zusätzliche Klagerechte und Rechtswege für ausländische Unternehmen nicht nur „nicht notwendig“, wie Bundesminister Gabriel erklärt hatte, sondern sogar schädlich.

Prof. Dr. Steffen Hindelang von der Freien Universität Berlin stellte klar: dass sich die Europäische Union überstaatlichen Schiedsgerichten unterwerfen will, sei keine Selbstverständlichkeit. Zur Sicherung eigener Interessen im Ausland sei aber ein Rechtsweg besser als die klassische Kanonenbootpolitik. Das Völkerrecht sei, im Vergleich zu nationalem Recht, wie ein grobschlächtiger Metzger im Vergleich zu einem Herzchirurgen. Es provoziere auch Fehler. Professor Hindelang empfahl, einen „Goldstandard“ verbesserter Investitionsschutzklauseln auszuhandeln, der Missbrauch weitgehend ausschließt. Darin solle vorgesehen werden, dass spezielle überstaatliche Schiedsgerichtsverfahren erst dann zum Zuge kommen dürfen, wenn der nationale Rechtsweg gegangen, die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind und zu offensichtlichen Fehlentscheidungen geführt haben.

Staatsrat Wolfgang Schmidt, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, erinnerte daran, dass Hamburg vom internationalen Handel lebt und deshalb an einem Handelsabkommen interessiert ist. Wie realistisch es ist, dies ohne Investitionsschutzbestimmungen zu bekommen, ließ er dahingestellt. Er empfahl: der Bundesrat solle bei der Abwägung seiner Möglichkeiten berücksichtigen, wie sich die vielen anderen – auch demokratisch gewählten – Parlamente in den USA und in der EU entscheiden. Deshalb solle man jetzt „die Chance nutzen, mehr Demokratie und Transparenz bei Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren zu erreichen“.

„Jede spanische Familie hat eine Geschichte mit SEAT“

Global Breakfast mit SEAT-Boss Jürgen Stackmann Bei ihrem elften Global Breakfast lenkte…

Global Breakfast mit SEAT-Boss Jürgen Stackmann

Bei ihrem elften Global Breakfast lenkte die Volkswagen AG jetzt den Blick nach Spanien. Ganz aktuell eröffnete Hans-Christian Maaß, Leiter der Konzernrepräsentanz Berlin, den Gästen in der Landesvertretung Niedersachsen, Volkswagen-Chef Martin Winterkorn sei am Vortag in Spanien mit dem Großkreuz des Ordens Isabellas der Katholischen geehrt worden. Industrieminister José Manuel Soria habe ihm damit eines der höchsten staatlichen spanischen Ehrenzeichen überreicht, das Großkreuz würdige unter anderem außerordentliche Verdienste von Spaniern und Ausländern zum Wohle der spanischen Nation.

S.E. Juan Pablo Garcia-Berdoy Cerezo, Botschafter des Königreichs Spanien, hob in seinem Grußwort die zentrale Bedeutung der Automobilindustrie, insbesondere von SEAT, und der Zulieferindustrie für Spanien hervor. Die wirtschaftliche Entwicklung Spaniens beschrieb er als erfreulich, die letztjährige Vorausschau sei übertroffen worden.

„Jede spanische Familie hat eine Geschichte mit SEAT“, betonte Jürgen Stackmann, Vorstandsvorsitzender SEAT S.A., in seiner Keynote. SEAT sei in den vergangenen Monaten vielfach ausgezeichnet worden, besonders hervorzuheben sei der „Automotive Lean Production Award“ für die Qualität und Effizienz seiner Produktionsprozesse, den SEAT als erster Automobilhersteller in Spanien erhalten habe. SEAT sei inzwischen in die TOP 10 der Marken in Deutschland aufgerückt, die am stärksten im Trend liegen, so Stackmann weiter. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit in Spanien habe SEAT gegenläufig agiert und Mitarbeiter aufgenommen, erläuterte Stackmann. Im September 2012 habe SEAT das System der dualen Berufsausbildung nach deutschem Vorbild in ihren Produktionsstätten eingeführt. Zudem biete SEAT mit dem „StartUp Europe“ Programm jungen, hochausgebildeten Ingenieuren die Chance, beruflich im Volkswagen Konzern Fuß zu fassen.

Er habe gute Erfahrungen mit dem Programm gemacht und sei dankbar für die Chancen, die er dadurch erhalten habe, sagte in der anschließenden Podiumsdiskussion der Absolvent des StartUp Europe, Daniel Francisco Bermúdez, der jetzt in Deutschland für den VW Konzern tätig ist.

„Das transatlantische Freihandelsabkommen“ – Gewinn für wenige oder Wohlstand für alle?

MP Stephan Weil: Wettbewerb muss fair sein Rund 200 Besucher waren am…

MP Stephan Weil: Wettbewerb muss fair sein

Rund 200 Besucher waren am 20. Februar in die Niedersächsische Landesvertretung gekommen, um sich über die Verhandlungen zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen, kurz TTIP, zu informieren. Deutliche Worte stellte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil an den Beginn seines Impulsreferats: „Wir reden über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, der unmittelbaren Wettbewerb schafft. Wettbewerb aber muss fair sein. Wir brauchen das Vertrauen, dass beide Seiten es ernst meinen mit dieser Fairness.“ Völlig inakzeptabel sei es deshalb, dass die NSA millionenfach Daten sammele, Industrieunternehmen und selbst die Kanzlerin ausspioniere.

Das TTIP habe das Potential, ein Jahrhundertprojekt zu werden, so Stephan Weil weiter. Als Abkommen zwischen Partnern mit hohen Standards und weit entwickelten Rechtssystemen biete es die Chance, ambitionierte Benchmarks im internationalen Handel zu setzen. TTIP würde 45% der weltweiten Wirtschaftsleistung, ein Drittel des Güterhandels, zwei Fünftel des Dienstleistungshandels einbinden, also einen Kernbereich der Weltwirtschaft. Er sei dennoch nicht blind und von Euphorie weit entfernt, so Weil, denn es gebe auch Risiken: so z.B. ganz erhebliche Unterschiede im Verbraucherschutz, den Umweltstandards, der Arbeits- und Sozialordnung. Diese verbrieften Rechte der Europäer dürften nicht aufgegeben werden. Entscheidend sei aber, die Verhandlungen transparent zu führen. Der diesbezüglich gute Wille der Europäischen Kommission werde glaubhaft beteuert, korrespondiere aber nicht mit dem eigenen Eindruck. Stephan Weil gab abschließend eine, wie er sagte, „typisch sozialdemokratische“ Empfehlung: sich auf die Verhandlungen einlassen, aber immer wieder kontrollieren, ob man Potentiale erschließt oder gerade Risiken wahr macht.

Und dies ist die Essenz aus der anschließenden Podiumsdiskussion:

Dr. Thomas Steg, Konzernbevollmächtigter der Volkswagen AG: Ein bloßes Zollsenkungsabkommen wäre nachteilig für Deutschland. Man müsse schon schaffen, zukünftige Standards gemeinsam zu entwickeln – z.B. den Stecker für Elektroautos – oder aber das Abkommen sein lassen. Zu bedenken sei: Wenn Europa nicht mit den USA abschließt, werden die USA ein „transpazifisches“ Abkommen mit China, Japan und Korea schließen. Europa wäre abgehängt. Und hätte die Chance verpasst, in den USA einen Lernprozess zu Arbeitnehmerrechten auszulösen.

Werner Hilse, Präsident des Niedersächsischen Landvolkverbands: Zu unterschiedlich seien schon die Ernährungsgewohnheiten, die Vorstellungen von Risikovorsorge und Transparenz, bei Klontieren, GVO, der Behandlung von Nahrungsmitteln. Die Rückzugslinie in den Verhandlungen müsse sein, dem europäischen Verbraucher die Wahlfreiheit zu lassen. Viele Vorteile für den Agrarsektor sah Hilse nicht: Deutschland importiere aus den USA Rohstoffe wie Mais und Soja, exportiere in die USA vor allem hoch verarbeitete Produkte wie Wein und Käse, treffe damit dort aber auf enorme Schwierigkeiten. Selbst wenn sich diese Exporte in die USA verdoppeln ließen, wäre dies unerheblich im Vergleich zum Handel mit anderen Regionen.

Dr. Michael Kühn, Bevollmächtigter des ARD-Vorsitzes: Medien seien keine „Chlorhühnchen“, keine Handelsware, sondern hätten eine Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Bürger. Dies sehen die Amerikaner anders, hier gibt es einen „kulturellen Unterschied“. „Audiovisuelle Medien“ seien zwar aus dem Mandat ausgeschlossen, mit Sorge sah Kühn aber, dass jetzt philosophiert wird, was darunter zu verstehen ist. Jede Einbeziehung der digitalen Wirtschaft in das Abkommen bedeute eine Stärkung Amerikas. Regulierungsziel müsse deshalb sein, die Meinungsvielfalt festzuschreiben.

Helmut Meine, IG-Metall-Bevollmächtigter Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Das Abkommen müsse faire Bedingungen, also gemeinsame Spielregeln in den Arbeitnehmerrechten schaffen. Die USA hätten nur zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Die Verhandlungen sollten so transparent geführt werden wie Tarifverhandlungen: dort zumindest kenne man die Verhandlungsführer und Ausgangspositionen. Bezeichnend für die Angst vor Transparenz sei, dass den Interessenvertretern, die die Europäische Kommission beraten sollen, bei ihrem ersten Treffen gesagt wurde, worüber sie nicht reden dürfen.

Harald Klimenta, Mitglied von „attac“: TTIP müsse weg! Die Wohlfahrtseffekte, die ausgerechnet wurden, seien spekulativ, jede Zinsentscheidung der EZB habe größeren Einfluss. Zudem dürfe man Wohlstand nicht nur über das Kriterium „Bruttosozialprodukt“ definieren, sondern müsse andere Kriterien einbeziehen: z.B. die Treibhausgasemissionen, die zusätzlicher Fernhandel verursacht. Es fehle die gesamte Dimension der Umweltstandards. „Kulturelle Unterschiede“ hätten ihre Berechtigung, durch sie verursachte Kosten sind von den Unternehmen zu tragen.

Dank an einen „Vater“ des EEG

Empfang für Dietmar Schütz in der Landesvertretung Er war Verwaltungsbeamter, Bundestagsabgeordneter und…

Empfang für Dietmar Schütz in der Landesvertretung

Er war Verwaltungsbeamter, Bundestagsabgeordneter und Oberbürgermeister der drittgrößten Stadt in Niedersachsen. Doch der kleine Empfang in der Friesenstube der Landesvertretung, mit dem die niedersächsische Landesregierung jetzt Dietmar Schütz (70) gewissermaßen in den Ruhestand verabschiedete, galt vor allem seiner vorerst letzten Tätigkeit: dem Präsidentenamt im Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE). Ende vorigen Jahres hatte der Oldenburger das Ehrenamt niedergelegt. Zu seinem Nachfolger war der vormalige Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Dr. Fritz Brickwedde, gewählt worden. Brickwedde hielt dann auch im Anschluss an die Begrüßung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, eine Art Laudatio auf Dietmar Schütz, der seinerzeit als Umweltpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich am Zustandekommen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beteiligt war und zu Recht als einer der „Väter“ dieses Gesetzes gelte. Das Gesetz sei ungewöhnlich erfolgreich gewesen und werde in mehr als 50 Ländern weltweit kopiert. „Sie können stolz darauf sein“, sagte Brickwedde an seinen Vorgänger gewandt.

Allerdings müsse man sich aktuell Sorgen um das EEG machen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Reform könnte die ansonsten erfreuliche Entwicklung beim Ausbau der erneuerbaren Energien stark bremsen, wenn nicht sogar – wie bei der Bioenergie – abwürgen. Mehr denn je benötige man daher einen schlagkräftigen Verband wie den BEE, dessen personelle Schlagkraft sich in den Jahren der Präsidentschaft Dietmar Schütz´ deutlich erhöht habe. „Wir blicken voller Dankbarkeit auf seine Zeit als Präsident zurück“, sagte Brickwedde.

Dietmar Schütz selbst antwortete mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Einzelne Veränderungen beim EEG seien durchaus sinnvoll und notwendig, schon um die Strompreise nicht in immer neue Höhen zu treiben. Allerdings müsse es Veränderungen nicht nur beim EEG geben, sondern insbesondere auch beim Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten.

In Vertretung von Ministerpräsident Stephan Weil, der länger als vorgesehen bei der zeitgleich in Berlin tagenden Ministerpräsidentenkonferenz anwesend sein musste, würdigte dann der stellvertretende Ministerpräsident und Umweltminister Stefan Wenzel den ehemaligen BEE-Präsidenten. Schütz sei in der Position ein politisches „Schwergewicht“ gewesen. Die Einführung des EEG sei eine Erfolgsgeschichte und habe eine ganz neue Industrie und tausende von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Jetzt komme es darauf, für die Investoren aber auch für die Stromkunden Verlässlichkeit und Planbarkeit sicher zu stellen, damit die angestrebte Energiewende auch wirklich gelinge.

Auch Wenzel bezeichnete es als „Kardinalfehler“, dass man dem Preisverfall beim europaweiten Emissionshandel nicht entgegen gewirkt habe. Die Folge: Klimaschädliche Braunkohlewerke liefen in Volllast und rund um die Uhr, während umweltfreundlichere Gaskraftwerke abgeschaltet würden.

An dem Empfang nahmen ehemalige Mitstreiter von Schütz aus dem Bundestag wie Dr. Angelika Schwall-Düren, Michaele Hustedt und Jürgen Trittin teil, aber auch einige jüngere Bundestagsabgeordnete wie Johannes Saathoff und Dr. Matthias Miersch.

Airbus- der europäische Flugzeughersteller

Alle 5 Minuten startet oder landet eine A 380 Mit 18.000 Direktbeschäftigten…

Alle 5 Minuten startet oder landet eine A 380

Mit 18.000 Direktbeschäftigten und 9.500 weiteren Direktbeschäftigten in Tochterunternehmen ist Airbus in Deutschland ein attraktiver und gesuchter Arbeitgeber. Niedersachsen wissen das, liegen Standorte von Airbus doch auch in Buxtehude, Stade, Nordenham und Varel.

Die Airbus Group, früher EADS (European Aeronautic Defence and Space Company) ist Europas größter Luft- und Raumfahrtkonzern. Der ehemalige EADS-Konzern erhielt zum Jahreswechsel 2013/14 den Namen seiner Tochterfirma Airbus, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Dieser Prozess, der dem Konzern zudem am Weltmarkt eine neue Struktur geben wird, soll in der ersten Jahreshälfte 2014 abgeschlossen werden. Darauf machte jetzt Siegfried Knecht von Airbus vor interessierten Zuhörern, darunter Michael Pelke, Dienststellenleiter in der niedersächsischen Landesvertretung, aufmerksam.

Die Produktpalette der Airbus Group reiche insbesondere von den komfortablen Ferienfliegern aus der A 320 Familie bis hin zu dem vierstrahligen Großraumflugzeug A 380. Der Erstflug dieses Langstreckenflugzeugs wurde am 27. April 2005 absolviert, die erste Maschine wurde am 15. Oktober 2007 in Toulouse an die Fluggesellschaft Singapore Airlines übergeben und hatte am 25. Oktober 2007 ihren ersten Passagierflug. In diesem Zusammenhang konnte Siegfried Knecht auf beeindruckende Zahlen verweisen: „Heute startet oder landet alle fünf Minuten eine A 380- bislang sind 44 Millionen Passagiere transportiert worden.“

Nicht ohne Stolz wies Knecht zudem darauf hin, dass der A 380 das größte zivile Verkehrsflugzeug sei, das bisher in Serienfertigung produziert werde. Insgesamt 8.256 Auslieferungen könne Airbus für seine Flugzeugpalette zum Dezember 2013 verzeichnen, und die Auftragsbücher seien gut gefüllt. Mit 5.559 Bestellungen sei der Konzern rechnerisch immerhin für die nächsten neun Jahre ausgelastet.
Auf die Herausforderungen für die Zukunft angesprochen, wies Knecht darauf hin, dass sich der Luftverkehr in den nächsten fünfzehn Jahren verdoppeln und sich der Langstreckenverkehr zunehmend auf wichtige Luftfahrtknoten konzentrieren werde. Habe man 2012 weltweit 42 Luftfahrtmegastädte verzeichnet, gehe man für das Jahr 2032 von 89 Luftfahrtmegastädten aus. Knecht: „Wer hier große Flugzeuge anbieten kann, kann auch Entlastung anbieten.“
Außerdem, so sensibilisierte Siegfried Knecht seine Zuhörerinnen und Zuhörer, gelte es zunehmend auch, sich engagiert politischen Herausforderungen zu stellen und sich hier als Konzern zu positionieren. Exemplarisch verwies Knecht auf Regelungen aus Brüssel, die den Aufbau eines globalen Emissionshandelssystems zum Ziel haben sowie eine u.a. von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene pan-europäische Initiative zur Vereinheitlichung, Harmonisierung und Synchronisierung der Dienste im Rahmen des europäischen Flugverkehrsmanagements.

Stärkung europäischer Agrarerzeugnisse auf dem globalen Markt?

Brüssel will Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse Braucht Niedersachsen noch mehr Lebensmittelausfuhren?…

Brüssel will Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

Braucht Niedersachsen noch mehr Lebensmittelausfuhren? Schon heute sind wir stark in der Agrarproduktion, haben eine starke Lebensmittelwirtschaft. Schon heute versorgen wir nicht nur Niedersachsen, sondern natürlich auch die Ballungszentren im Ruhrgebiet, um Hamburg, um Berlin. Darüber hinaus exportieren wir, nach Europa und in Drittländer, z.B. Fleisch und Käse nach Russland, Milchpulver nach China. Der deutsche Agraraußenhandel wächst Jahr für Jahr, das ist gut für die Einkommen der Landwirte, gut für Arbeitsplätze in der Ernährungswirtschaft. Brauchen wir mehr davon?

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Informations- und Absatzmaßnahmen für Agrarerzeugnisse fördern soll, im Binnenmarkt und in Drittländern. Wer mit anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen oder für die Kommission Programme für die Absatzförderung von Agrarprodukten ausarbeitet und durchführt, soll dafür Zuschüsse aus dem EU-Haushalt bekommen.

Der Bundesrat hat zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme beschlossen, die den Vorschlag begrüßt und kommentiert. Niedersachsen unterstützt alle Aussagen dieser Stellungnahme, soweit sie die Bedeutung regionaler und lokaler Wertschöpfungsketten betonen und eine mindestens gleichwertige Behandlung der Absatzförderung auf dem Binnenmarkt fordern.

Skeptisch aber sind wir, wo der Bundesrat die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten begrüßt, von neuen Herausforderungen auf globalen Märkten spricht und sogar fordert, die Stellung europäischer Agrarerzeugnisse auf dem globalen Markt zu stärken.

Die kirchlichen Hilfsorganisationen Misereor und Brot für die Welt, sowie viele andere Nichtregierungsorganisationen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass unsere Exporte, wenn sie auf den Märkten der Entwicklungsländer landen, die Marktchancen einheimischer Bauern zerstören.

Bundesrat regt Veränderungen an Richtlinien-Vorschlag an

Geschäftsgeheimnisse innerhalb des Binnenmarktes besser schützen Der Bundesrat hat sich jetzt mit…

Geschäftsgeheimnisse innerhalb des Binnenmarktes besser schützen

Der Bundesrat hat sich jetzt mit einem Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz vor widerrechtlichen Aneignungen von vertraulichem Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen im gesamten Binnenmarkt befasst und dazu Stellung genommen.

Hintergrund für dieses Regelungswerk ist der Befund, dass die Bedeutung der durch Wissenschaft und Wirtschaft zusammengetragenen Wissensbasis für die Unternehmen wächst. Dieses breite Spektrum vielfältiger Informationen ist jedoch weitgehend nicht durch das Recht am geistigen Eigentum geschützt. Dabei geht es um Informationen, die für einen Unternehmer oder Innovator kommerziell wertvoll und mit Blick auf die Wahrung von Wettbewerb in der Regel geheim gehalten werden.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist innerhalb der EU uneinheitlich und zum Teil nur fragmentarisch gewährleistet. Dieses Defizit sieht die Kommission als Grund für unzureichendes Forschungs- und Entwicklungsengagement von Unternehmen. Für eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen sollen deshalb verbesserte Voraussetzungen geschaffen werden.

Dieses Ziel vor Augen, wird eine Harmonisierung der nationalen zivilrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen und deren Missbrauch vorgeschlagen. Auch während und nach Gerichtsverfahren soll die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet bleiben.

Als „Geschäftsgeheimnis“ wird eine Information dann angesehen, wenn sie vertraulich, aufgrund ihrer Vertraulichkeit von kommerziellem Wert und zugleich Gegenstand angemessener Geheimhaltungsanstrengungen des Inhabers ist. Deshalb soll die fehlende Zustimmung des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses bei der Frage der Rechtswidrigkeit des Erwerbs, der Nutzung oder Veröffentlichung ein entscheidendes Kriterium sein. Die unabhängige Entdeckung oder das Zerlegen eines frei erhältlichen Produkts zu Analysezwecken sollen von der Richtlinie nicht erfasst werden und bleiben damit legitime Mittel der Informationsbeschaffung. Das gilt auch für das sogenannte „Whistleblowing“ zur Aufdeckung illegalen Verhaltens bzw. zum Schutz anderer legitimer Interessen.

Mit seiner Stellungnahme, in der er das Ziel des Vorschlags grundsätzlich begrüßt, hat der Bundesrat der Bundesregierung eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für die Verhandlungen in Brüssel mit auf den Weg gegeben. In der jetzigen Fassung könne ein einheitliches Rechtsschutzniveau im Binnenmarkt nicht hinreichend erreicht werden. U.a. fehle es an einer eindeutigen Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine Person auf rechtswidrige Weise in den Besitz eines Geschäftsgeheimnisses gelange.

Darüber hinaus müssten grundlegende Begriffe, die zu unbestimmt seien, überarbeitet werden. Kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehene Möglichkeit, Sanktionsmaßnahmen gegen eine missbräuchliche Anrufung von Gerichten zu verhängen. Dies führe nicht nur zu umfangreichen Beweisaufnahmen, um die unredliche Absicht festzustellen. Sondern es bestehe auch die Gefahr, dass redlich handelnde Unternehmen abgeschreckt werden, Gerichtsverfahren einzuleiten. Schließlich dürfe sich entsprechend dem Schutzgedanken der Richtlinie ein Schadensersatzanspruch ausschließlich auf einen Schaden wirtschaftlicher Art beziehen. Niedersachsen hat diese Stellungnahme unterstützt.

Freizügigkeit ist die Grundfreiheit des Europäischen Binnenmarktes schlechthin

Cornelia Rundt: Wir brauchen eine Willkommens- und Beratungskultur „Die Zuwanderung stellt einen…

Cornelia Rundt: Wir brauchen eine Willkommens- und Beratungskultur

„Die Zuwanderung stellt einen Gewinn für Deutschland dar- wir profitieren von dringend benötigten Fachkräften nicht nur in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, sondern auch im Dienstleistungsbereich, insbesondere in der Pflege und letztlich auch durch die Einzahlungen in die Sozialsysteme“, stellte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt am vergangenen Freitag im Bundesrat klar.
Sie teile die Auffassung der EU-Kommission, dass die Ängste vor einer sogenannten „Armutszuwanderung“ wieder einmal übertrieben formuliert werden: Von den rund sechs Millionen Menschen, die in Deutschland im September 2013 von Sozialhilfeleistungen profitiert haben, waren gerade einmal 18.000 Rumäninnen und Rumänen- also etwa 0,4 %. „Bei uns in Niedersachsen gab es rund 580.000 Bezieher dieser Hilfen- von ihnen waren noch nicht einmal 1.000 Rumäninnen und Rumänen. Diese Quote von 0,17 % stellt für mich jedenfalls keine Gefahr des sozialen Sicherungssystems dar.“
Rundt forderte zudem: „Wir müssen die Debatte versachlichen. Es kann nicht sein, Menschen allein darauf zu reduzieren, aus welchem Land sie zu uns kommen.“ Fachkräfte würden sich für Deutschland nur dann entscheiden, wenn sie hier außer guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt auch attraktive Lebensbedingungen für sich selbst und ihre Familien vorfinden würden. „Daher brauchen wir vor allem eine Willkommens- und Beratungskultur, die sich nicht nur auf die Unterstützung der Neuankömmlinge bei der Ankunft, dem Spracherwerb und dem Einleben in unsere Gesellschaft reduziert.“ Zur Willkommenskultur gehöre auch der allgemein wertschätzende Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Die Länder hatten in ihrer jüngsten Plenarsitzung eine Vorlage der Europäischen Kommission zu beraten, in der diese die Rechte und Pflichten der Unionsbürger darstellt und die Bedingungen erläutert, unter denen ein Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der sozialen Sicherheit besteht. In ihrer Stellungnahme weisen die Länder darauf hin, dass die Freizügigkeit von Unionsbürgern eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration ist. Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte stelle zudem einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dar und fördere die politische Integration in der EU. Die in den vergangenen Wochen diskutierten – durch verstärkten Zuzug entstehenden – Herausforderungen für einige deutsche Kommunen seien mit innerstaatlichen Unterstützungsmaßnahmen und durch den Einsatz von Fördermitteln der EU grundsätzlich zu bewältigen.
Der Bundesrat weist allerdings auch darauf hin, dass die aktuelle Zuwanderung in den aufnehmenden Ländern zu Problemen führt, die eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen. Deshalb sei eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderungs- und Integrationsaufgaben seitens des Bundes notwendig.
Die Kommission erläutert in ihrer Mitteilung nicht nur die Rechte und Pflichten der Unionsbürger, sondern geht auch auf die Bedenken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Debatte um Armutszuwanderung ein. Anhand von fünf Maßnahmen zeigt sie auf, wie die Mitgliedstaaten unterstützt werden können.

  1. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Scheinehen durch Herausgabe eines Handbuchs
  2. Unterstützung der Behörden bei der Anwendung der EU-Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit durch Erstellung eines praktischen Leitfadens, in dem die in den EU-Sozialversicherungsvorschriften verwendeten Kriterien zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts erläutert werden,
  3. Unterstützung der Behörden bei der sozialen Inklusion durch Bereitstellung von mindestens 20% der Mittel des Europäischen Sozialfonds in jedem Mitgliedstaat im Programmplanungszeitraum 2014-2020 für die Förderung von sozialer Inklusion und die Bekämpfung von Armut,
  4. Berücksichtigung der Bedürfnisse lokaler Behörden, indem die EU-Kommission den Mitgliedstaaten Unterstützung beim Austausch über bewährte Verfahren für die Umsetzung der Freizügigkeitsbestimmungen und der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit sozialer Inklusion gewährt,
  5. Unterstützung lokaler Behörden bei der Anwendung der Freizügigkeitsbestimmungen der EU vor Ort durch  Einrichtung eines Schulungsmoduls im Internet, das den Mitarbeitern von lokalen Behörden helfen soll, die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern in vollem Umfang zu verstehen und anzuwenden.