Beiträge zum Thema:
Arbeit, Integration und Sozialpolitik

Verbesserungen für Menschen in der Schlacht- und Zerlege Branche kommen

Wirtschaftsminister Olaf Lies: orientieren uns am Leitbild der „Guten Arbeit“

Eigentlich regelt das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges die Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. In einem sogenannten Omnibusverfahren – so nennt man das Verfahren, bei dem Änderungsanträge mit weiteren, fachfremden Punkten an einen Gesetzesentwurf angegliedert werden – wurde mit dem Bundesversorgungsgesetz jedoch auch eine Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft erreicht.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Situation und das Arbeitsverhältnis der häufig von Subunternehmen in diese Unternehmen oder Betriebe geschickten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. „Die Niedersächsische Landesregierung orientiert sich am Leitbild der „Guten Arbeit“ und setzt sich deshalb für gute Arbeitsbedingungen insbesondere auch der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ein“, stellte Wirtschaftsminister Olaf Lies in seiner Rede im Bundesrat fest.

Im Fokus stehen dabei die vielen, zumeist aus südosteuropäischen Ländern stammenden Beschäftigten, die mit Werkverträgen bei Schlachtbetrieben angestellt sind. Da sie und ihre Familien in den Heimatländern auf das Einkommen angewiesen sind und sie die rechtliche Situation nicht kennen, akzeptieren die Menschen häufig schlechteste bis schlicht unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen. Vielfach nehmen sie für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sogar das Vorenthalten ihnen zustehender Lohnzahlungen hin. Den Kampf gegen diesen Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von Arbeitnehmerrechten hat die Landesregierung schon in den letzten Jahren engagiert geführt.

Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern die notwendigen Arbeitsmittel, die aus Hygienegründen oder Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschriebene besondere Arbeitskleidung sowie persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und diese auch instand zu halten.

Die Verrechnung mit dem Arbeitslohn oder Vereinbarungen, mit der Arbeitnehmer verpflichtet werden, Arbeitsmittel, Schutzkleidung oder persönliche Schutzausrüstung auf eigene Kosten zu beschaffen oder instand zu halten, sind durch das Gesetz nicht mehr möglich. Darüber hinaus werden neue Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeiten eingeführt. Künftig müssen Arbeitgeber wesentlich genauer Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass Kontrollen in Großbetrieben leicht umgangen werden können, da auch die Prüfer beim Betreten eines Betriebes die hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards einhalten müssen. So kommt es in der Praxis häufig zu zeitlichen Verzögerungen. In kleineren Handwerksbetrieben sind die Kontrollen besser und schneller durchführbar. Deshalb sind diese von der Verschärfung ausgenommen.

Außerdem wird mit dem Gesetz gegen die Möglichkeit vorgegangen, durch verschachtelte Werksvertragskonstruktionen eine Abführung der fälligen Sozialabgaben zu umgehen.

Mit den beschriebenen Maßnahmen gehe das Gesetz in die richtige Richtung, so Wirtschaftsminister Lies weiter, und es zeige, dass sich die Hartnäckigkeit, mit der die niedersächsische Landesregierung Verbesserungen in der Branche eingefordert habe, letztlich Wirkung zeige.

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens mehrere Renten- Gesetze beschlossen. Es handelt sich um:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Derzeit haben etwa 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft. Auch wenn sich die Zahl der Personen, die eine zusätzliche Altersvorsorge z.B. über eine Riester-Rente aufbauen, seit dem Jahr 2001 schon deutlich, um ca. 30 Prozent gesteigert hat, sind weitere Anstrengungen und neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen.

Insbesondere bei kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen besteht noch erheblicher Nachholbedarf.
So verfügen in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten lediglich ca. 28 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Betriebsrentenanwartschaft. Knapp 47 Prozent der Beschäftigten mit weniger als 1 500 Euro Erwerbseinkommen im Monat haben weder eine Betriebs- noch eine Riester-Rente. Auch wenn die Verbreitung in größeren Unternehmen und bei Beschäftigten mit Einkommen von mehr als 1500 Euro besser größer ist, so gibt es auch hier noch Spielräume, um die Altersversorgung quantitativ und qualitativ zu verbessern. Als Gründe für fehlende Vorsorge durch Betriebsrenten werden in Untersuchungen z.B. der hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand, eine insgesamt hohe Komplexität der Thematik und fehlende Informationsmöglichkeiten sowie schlecht kalkulierbare Haftungsrisiken und letztlich zu geringe Einkommen, die eine Entgeltumwandlung zur Betriebsrente nicht zulassen, genannt.

Das Gesetz zielt nun darauf ab, Neuregelungen im Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung sowie im Versicherungsaufsichts- und Sozialrecht zu schaffen. So wird den Sozialpartnern im Betriebsrentengesetz die Möglichkeit eröffnet, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall werden keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen mehr vorgesehen. Diese neue Form der Betriebsrente wird im Versicherungsaufsichtsgesetz durch spezifische Finanzaufsichtsregelungen flankiert.
Gleichzeitig wird bei dieser neuen Form der Betriebsrente der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Falle einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben. Außerdem wird im neuen Gesetz eine Regelung verankert, die es den Sozialpartnern ermöglicht, künftig rechtssicher Modelle der automatischen Entgeltumwandlung zu wählen (sogenannte „Opting- Out“- bzw. „Optionsmodelle“). Bereits bestehende Opting-Out-Modelle sind von der Neuregelung ausgenommen. Im Einkommensteuergesetz wird ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) eingeführt.
Zudem werden die Höchstbeträge für steuerfreie Zahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und angehoben und verschiedene Flexibilisierungen sowie Vereinfachungen des steuerlichen Verwaltungsverfahrens umgesetzt. Im Sozialrecht werden neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern gesetzt. Unter anderen wird in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Nichtanrechnung von Zusatzrenten neu geregelt. Im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die insbesondere auf Geringverdiener zugeschnittene Möglichkeit der betrieblichen Riester-Förderung verbessert. Die Rolle der Deutschen Rentenversicherung als objektive Informationsquelle auch für die betriebliche Altersversorgung wird ausgebaut.

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
Mit dem Gesetz wird die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1. Juli 2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten. Bei den weiteren Berechnungsgrößen sollen zum 1. Januar 2025 einheitliche Werte gelten. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland.

Durch die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) erhöhen sich die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2018 werden die Mehrkosten bis zu 600 Millionen betragen und bis auf maximal 3,9 Milliarden im Jahr 2025 ansteigen.

Die tatsächlichen Mehrausgaben hängen von der Lohnentwicklung in Ost und West ab. Je schneller die Entgelte in Ost- und Westdeutschland sich in diesem Zeitraum angleichen, desto geringer werden die tatsächlichen Kosten der Rentenangleichung ausfallen. Sie werden aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert.

Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz wird eine Steigerung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erreicht. Damit verbessert sich die Situation von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können, deutlich.

Derzeit müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner stufenweise um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert werden. Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie – entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit – drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte

Veranstaltung des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates thematisiert Wahlrecht

Für zwei Tage war die niedersächsische Landesvertretung Ende Juni Gastgeberin für die Bundeskonferenz des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates (BZI). Der BZI ist ein Zusammenschluss der Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen und repräsentiert etwa 400 demokratisch gewählte Ausländerbeiräte in 13 Bundesländern und somit bislang etwa vier Millionen Ausländer/innen in Deutschland.

Als politische Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland steht der BZI als Ansprechpartner für die Bundesregierung und den Bundestag zur Verfügung und arbeitet mit gesellschaftlich relevanten Organisationen auf Bundesebene zusammen.

Delegierte aus dem ganzen Bundesgebiet waren nach Berlin gereist, um über die Möglichkeiten der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte und weitere Themen zu diskutieren. Der Vorsitzende des BZI, Memet Kilic, verwies in diesem Zusammenhand auf ein von vielen Migrantenorganisationen unterstütztes Impulspapier. Darin wird festgestellt, dass es als Voraussetzung für eine wirkliche Partizipation zunächst einer nachhaltigen interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, ihrer Organisationen und Institutionen bedarf. Auch müssen latenter Rassismus und Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund konsequent sanktioniert werden.

Neben den im Impulspapier formulierten Ansprüchen – so zum Beispiel die Anerkennung, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist, die Einrichtung eines nationalen Rates zur interkulturellen Öffnung sowie die Festlegung von Zielquoten für Migrantinnen und Migranten in Führungspositionen – forderte Kilic vor allem die Teilnahme aller Menschen mit Migrationshintergrund, die aus keinem EU-Land stammen, an den Kommunalwahlen: Während diese Menschen häufig seit langer Zeit in Deutschland leben, hier arbeiten, Steuern zahlen und das gesellschaftliche Leben mitbestimmen, so dürften sie die Zusammensetzung der politischen Gremien, die für die Entwicklung einer Kommune oder eines Stadtviertels verantwortlich sind, nicht beeinflussen. Das führte gerade in solchen Kommunen, in denen überdurchschnittlich viele Migrantinnen und Migranten ohne Wahlrecht leben, zu Legitimationsdefiziten.

An diesem Punkt setzten weitere Referenten an und berichteten von durchgeführten und geplanten Praxisbeispielen. Dr. Christian Pfeffer-Hoffmann vom Minor-Projektkontor beschrieb das Projekt „Vote D“, mit dem die Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund an der Bundestagswahl 2017 erhöht werden soll: Bereits bei der letzten Bundestagswahl waren rund 5,8 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund wahlberechtigt – diese Zahl ist inzwischen weiter gestiegen. Jedoch liegt ihre Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen deutlich hinter der von Personen ohne Migrationshintergrund zurück.

Jüngst Eingebürgerte sind damit (neben Jugendlichen) die Personengruppe, für die am dringendsten Angebote zur Heranführung an das politische System Deutschlands und zur Aktivierung für die Beteiligung an Wahlen entwickelt werden sollten. Im Rahmen des Schwerpunktjahres „Partizipation“ wird das Projekt von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert und soll auch in Osnabrück erprobt werden.

Eine andere Zielgruppe wiederum hat das Projekt „Hier lebe ich. Hier wähle ich!“ im Fokus. Dabei werden explizit die Menschen angesprochen, die gar kein Wahlrecht in Deutschland besitzen. In symbolischen Wahlen, die in selbst organisierten Wahllokalen bei Migrantenvereinen und –organisationen stattfinden, können diese Menschen ihr Kreuz machen und ihre Meinung kundtun. Stimmzettel, Wählerregister, Wahllokal und Abläufe sind der „richtigen“ Wahl nachempfunden und die Erfahrung zeigt, dass diese symbolischen Wahlen von den nicht-stimmberechtigten Menschen durchaus sehr ernst genommen werden. Die Ergebnisse werden anschließend medienwirksam an die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien übergeben, mit dem Hinweis: „Das hätten Stimmen für Sie sein können – bitte setzen Sie sich für unser Wahlrecht ein.“

Weitere Vorträge, Workshops und Diskussionen – unter anderem mit Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien – rundeten das Programm ab. Das Land Niedersachsen war mit einem Stand des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ an der Veranstaltung beteiligt.

Das Bündnis, das als eine gemeinsame Initiative des DGB, der beiden christlichen Kirchen, der Unternehmerverbände Niedersachsen und der Niedersächsischen Landesregierung ins Leben gerufen wurde und zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den großen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, den im Landtag vertretenen Parteien, Unternehmen, Kammern, zahlreichen Verbänden und Einzelpersonen konkrete Maßnahmen für die Integration geflüchteter Menschen entwickelt, freute sich über das große Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz.

Insbesondere über die Best-Practice-Modelle sowie die landesweiten und dezentralen Integrationskonferenzen informierten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den anderen Bundesländern, in denen es bislang keine vergleichbaren Initiativen gibt. Da bei der kommenden Integrationskonferenz am 24. August in Hannover der Bereich der „Gesellschaftlichen Teilhabe“ thematisiert wird, haben sich viele Besucher der Konferenz in Berlin bereits dazu entschlossen, auch die Veranstaltung in Hannover zu besuchen.

Ab dem 1. Juli 2024 wird es in Deutschland einen einheitlichen Rentenwert für die Ost- und Westdeutschen Länder geben. Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024.

Damit wird Artikel 30 des Einigungsvertrages, in dem für die Überleitung der Renten- und Unfallversicherung die Verabschiedung eines besonderen Bundesgesetzes festgelegt war, mit Leben gefüllt. Zudem werden Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze des Beitrittsgebiets bis zum 1. Januar 2025 auf die jeweiligen Westwerte angehoben, sodass auch die Hochwertung der in den neuen Ländern erzielten Verdienste zu diesem Stichtag vollständig entfällt.

Neben der Vereinheitlichung der Rentenberechnung und der Rentenanpassung werden also einheitliche Rechengrößen für die Berechnung der Renten herangezogen. Das Gesetz regelt zudem den Zuschuss von zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2022 bis 2025. Damit soll auch der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden. Außerdem werden eine Angleichung der Freibeträge von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten sowie eine Übertragung der Alterssicherung der Landwirte aus den neuen Ländern geregelt. Auch wird die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehene Rentenangleichung auf die Rentenleistungen und das Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen. Schließlich kommt mit dem Gesetz auch die Vereinheitlichung der Rechengrößen im Leitungssystem der Arbeitsförderung – ein auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht gebotener Schritt.

In seiner Sitzung am 31. März 2017 hat sich der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens dafür ausgesprochen, dass die Angleichung der Renten in den neuen und alten Ländern ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden sollte.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2017 Stellung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) genommen. Der Gesetzesentwurf sieht Leistungsverbesserungen für diejenigen vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Derzeit müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben.

Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos wird mit dem Gesetzesentwurf durch Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter gestärkt. Zudem soll die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner stufenweise um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert werden. Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie – entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit – drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Durch die gestufte Verlängerung ergeben sich zunächst nur geringe Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bis 2021 ca. 140 Millionen jährlich erreichen. Mit der Zeit wächst die Zahl der Rentnerinnen und Rentner im Bestand, die von der Verbesserung profitieren. Die zusätzlichen Kosten steigen deswegen langfristig bis 2045 auf ca. 3,2 Milliarden jährlich.

Der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat sich in seiner Empfehlung dafür ausgesprochen, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abzuschaffen und die Zugangsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente weiter zu vereinfachen. Diesen Empfehlungen ist der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens gefolgt.

Zudem äußerte der Bundesrat die Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Absicherung von erwerbsgeminderten Menschen zu verbessern. Insbesondere die Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten solle geprüft werden.

Die Pkw-Maut baut Schranken in Europa auf

Der Bundesrat fordert Ausnahmen von der Mautpflicht auf grenznahen Autobahnabschnitten

Der Bundesrat hat Sorge, dass die nach der Einigung mit der Europäischen Kommission von der Bundesregierung jetzt wieder aufgegriffene Einführung einer Pkw-Maut Schranken zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn aufbaut. Er bedauert auch, dass die Bundesregierung bisher keine nachvollziehbaren Berechnungen für die von ihr erwarteten Einnahmen aus der Pkw-Maut vorgelegt hat.

Geplante Einführung der Pkw-Maut im Jahr 2015

Die Voraussetzungen zur Einführung der sogenannten Pkw-Maut auf Bundesfernstraßen waren bereits im Jahr 2015 mit dem Infrastrukturabgabengesetz geschaffen worden. Die Bundesregierung will damit den Übergang von einer vorwiegend steuerfinanzierten zur überwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur schaffen. Inländer sollen für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut zahlen, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist. Ausländer sollen zunächst nur auf Autobahnen mautpflichtig sein, für sie wird auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Vignette eingeführt. Parallel dazu werden mit dem Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz für Steuerschuldner von inländischen und ausländischen Fahrzeugen, die in den Anwendungsbereich der Pkw-Maut fallen, der jeweiligen Mauthöhe entsprechende Steuerentlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer eingeführt.

Der Bundesrat lehnte die Einführung 2015 ab

Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen 2015 abgelehnt. In seiner Stellungnahme (BR-Drs. 648/14B, http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0601-0700/648-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1) äußerte der Bundesrat grundsätzliche Bedenken, ob die Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland bei gleichzeitiger Entlastung durch einen gleich hohen Freibetrag bei der Kfz-Steuer mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Er konnte auch die Einnahmeerwartungen der Bundesregierung nicht nachvollziehen. Zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hatte gegen Deutschland daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sie kritisierte, dass die deutsche Pkw-Maut Ausländer diskriminieren würde und deshalb nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Der Abzug von der Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut würde faktisch zu einer Befreiung von der Maut führen, aber nur für in Deutschland registrierte Fahrzeuge. Zugleich seien die geplanten Preise von Kurzzeitvignetten für Fahrzeuge aus dem Ausland in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

Einigung Bundesregierung – Europäische Kommission

Die Bundesregierung hat sich mit der Europäischen Kommission jetzt auf Anpassungen verständigt in der Erwartung, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren daraufhin einstellt. Die Belastung für Fahrer aus dem Ausland wird durch Anpassungen bei den Preisen für die Kurzzeitvignetten gesenkt. Für deutsche Autofahrer wird eine zusätzliche ökologische Komponente bei der Steuerentlastung eingeführt.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes

Der Preis für die Kurzzeitvignetten wird mit sechs statt drei Stufen stärker gespreizt und in den unteren vier (Zehntagesvignette) bzw. drei (Zweimonatsvignette) Stufen günstiger. Eine Zehntagesvignette soll zwischen 2,50 und 25 Euro (bisher 5, 10 und 15 Euro), eine Zweimonatsvignette zwischen 7 und 50 Euro (bisher 16, 22 und 30 Euro) kosten.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz wird geändert. Der Entwurf sieht eine stärkere Entlastung für deutsche Autofahrer mit besonders schadstoffarmen Personenkraftwagen (Euro 6) vor. Für sie soll die Kfz-Steuer weniger kosten, als sie künftig an Maut zahlen müssen. Für alle anderen gilt weiter, dass sie exakt den Betrag zurückbekommen, den sie an Maut zahlen. Die zusätzliche Entlastung schätzt die Bundesregierung auf 100 Millionen Euro.

Bedenken der Länder

Der Bundesrat befürchtet, dass Leidtragende der Pkw-Maut insbesondere die Grenzregionen sein werden, in denen heute vielfältige Handels- und Alltagsbeziehungen die europäische Idee mit Leben füllen. Die Pkw-Maut würde viele ausländische Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Deshalb müssten in den Grenzregionen bestimmte Autobahnabschnitte zwingend von der Mautpflicht befreit werden.

Der Bundesrat sieht außerdem das Missverhältnis zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand (Einführung und laufender Betrieb) und den zu erwartenden Einnahmen durch die Pkw-Maut mit großer Sorge. Auf das Missverhältnis hatte der Nationale Normenkontrollrat bereits 2014 und in seiner Stellungnahme zu dem aktuellen Gesetzentwurf erneut hingewiesen. Verschiedene Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sich dieses Missverhältnis durch die Anpassungen im vorgelegten Gesetzentwurf noch verschärft. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie nunmehr nachvollziehbare und solide Berechnungen für die erwarteten Einnahmen und Ausgaben vorlegt.

Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes hat der Bundesrat keine Stellungnahme beschlossen. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, zu der die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgeben wird, geht jetzt dem Deutschen Bundestag zu.

Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen

Bundesrat folgt niedersächsischer Initiative

Einstimmig hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2017 für einen niedersächsischen Entschließungsantrag ausgesprochen, der die Bundesregierung dazu aufruft, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem

  • die Aufnahme von Assistenzhunden in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ermöglicht wird,
  • die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können, und
  • bundesweit gültige Qualitätsstandards für Assistenzhunde geschaffen werden.
  • Damit soll Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, eine größere und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Bislang werden von den Krankenkassen nur die Kosten für Blindenhunde erstattet.
    In ihrer Rede wies Sozialministerin Cornelia Rundt auf die im Jahre 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention hin: „Ein wesentliches Ziel der Konvention ist die Erleichterung der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Als geeignete Maßnahme wird auch die Inanspruchnahme von Hilfen durch Tiere aufgeführt. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenssituationen ist ein wichtiges Anliegen. Mittlerweile stehen Hilfsmittel unterschiedlichster Art zur Verfügung, um Barrieren zu überwinden. Einige dieser Hilfsmittel sind wohlbekannt. So etwa Rampen und Schrägen, die es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglichen, Treppen und bauliche Hindernisse zu überwinden. Es gibt aber eben auch sogenannte „tierische Hilfsmittel“.
    Zukünftig soll die Kostenübernahme auch für Begleit-, Diabeteswarn- und Epilepsiehunde erfolgen. Gleichzeitig muss eine Eintragung der Tiere im Schwerbehindertenausweis möglich sein, damit so ein Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften oder Arztpraxen gewährleistet ist.

    Wie es mit der Entschließung weitergeht

    Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Niedersachsen setzt sich für zukunftsfeste Mitbestimmung ein

Zeitalter der Digitalisierung stellt Mitbestimmung vor neue Herausforderungen

Die am 10. Februar 2017 im Bundesrat beschlossene Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft in Zeiten, in denen immer mehr Menschen in nicht tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an. Sie unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland.

Um den Interessen der Belegschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden – Arbeit 4.0 ist mit einem Arbeitsrecht 3.0 nicht zu vereinbaren. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen, werden gute Arbeitsbedingungen benötigt.

Denn die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse die Regel werden. Auch darf der Ruf nach Flexibilisierung von Arbeitszeit nicht zu einer Entgrenzung führen, sodass die Beschäftigen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlich Arbeitsortes erreichbar sind. Der Bedarf an einer größeren Flexibilisierung wird auch vor dem Hintergrund anerkannt, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistung auf einem globalen Markt anbieten. Allerdings muss Arbeit, die außerdem der üblichen Zeiten geleistet wird, dann auch entsprechend anerkannt und vergütet werden.

Zudem gilt es Lücken im deutschen und europäischen Recht zu schließen. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden. Dafür muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 im ersten Durchgang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze befasst.
Mit dem Gesetz soll die Betriebsrente als dritter Pfeiler in der Altersversorgung, neben der gesetzlichen und privaten Altersversorgung, gestärkt werden. Betriebsrenten sollen weiter verbreitet werden und möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen. Das Gesetz enthält drei Hauptaspekte:
Das Betriebsrentengesetz eröffnet den Sozialpartnern die Möglichkeit, auf der Grundlage von Tarifverträgen sogenannte reine Beitragszusagen einzuführen und damit die Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken für Betriebsrenten zu entlasten. Die Sozialpartner erhalten die Option, zusammen mit den Versorgungseinrichtungen möglichst effiziente und sichere Betriebsrentensysteme einzuführen, zu implementieren und zu steuern. Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Versorgungseinrichtungen sind bei dieser Anlageform nicht vorgesehen. Diese Form der Betriebsrente unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage spezifischer neuer Aufsichtsvorschriften. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen.
Daneben wird im Betriebsrentengesetz die rechtssichere Ausgestaltung von tariflichen Modellen der automatischen Entgeltumwandlung verankert („Opting-Out“- bzw. „Optionsmodelle“).
Im Sozialrecht werden neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern gesetzt: In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge) bleiben freiwillig angesparte Zusatzrenten wie Betriebs- und Riester-Renten künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden betrieblich organisierte Riester-Verträge künftig genauso behandelt wie zertifizierte (private) Riester-Verträge und bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Die Grundzulage bei der Riester-Rente wird erstmals seit 2008 angehoben und das Verfahren zur Riester-Förderung verbessert. Die Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird als neutrale Informationsquelle auch für die betriebliche Altersversorgung ausgebaut.
Zur Optimierung der steuerlichen Förderung wird für Geringverdiener ein neues Steuer-Fördermodell für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers eingeführt. Der Förderbetrag beträgt 30 % und wird an den Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt. Der Förderbetrag richtet sich an Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.000 Euro pro Monat.
Im Rahmen der Ausschussberatungen zu dem Gesetzesvorhaben wurden von den Ländern diverse Änderungsbegehren vorgelegt. Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung davon u.a. mehrere Prüfbitten, zum Beispiel inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann und ob eine deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulagen erfolgen kann. Weitere Punkte, die die Tarifbindung geschwächt und von denen nichttarifgebundene Betriebe profitiert hätten, wurden vom Bundesrat hingegen abgelehnt.

Weiteres Verfahren

Mit der Stellungnahme der Länder wird sich nun zunächst die Bundesregierung befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die endgültige Fassung des Gesetzes. Spätestens drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss berät der Bundesrat dann abschließend über das Vorhaben.

Bundesrat mahnt Pflegeberufereform an

Fachkräftemangel erfordert Maßnahmen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag jetzt dazu aufgefordert, das seit Anfang 2016 laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeberufe noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen. Dies ist erforderlich, da schon heute in vielen Bereichen qualifizierter Nachwuchs fehlt.

Niedersachsen hat sich zu der Entschließung im Plenum des Bundesrates enthalten. Hintergrund dafür ist eine Neufassung der Entschließung, bei der eine aus niedersächsischer Sicht unannehmbare Abschwächung des ursprünglichen Entschließungstextes vorgenommen wurde. So sah die ursprünglich ins Beratungsverfahren gegebene Entschließung die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung vor, bei welcher zukünftig die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst werden sollte. Die Weiterentwicklung der bislang getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeberufsausbildung ist nach Einschätzung von Niedersachsen aber eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Diese einheitliche Ausbildung soll dazu führen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu stärken und eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Damit könnten in Zeiten eines soziodemografischen Strukturwandels die Weichen für ein zukunftsfähiges Ausbildungsmodell im Bereich der Pflege gestellt werden. Gleichzeitig wird den Pflegebedürftigen, den in der Pflege Beschäftigten und den Angehörigen Entlastungs- und Planungssicherheit gegeben.

Die Entschließung des Bundesrates in der nun von der Länderkammer auf den Weg gebrachten Fassung hingegen zielt auf eine nur in Teilen einheitliche Ausbildung ab.

Gute Arbeit und Zusammenhalt 4.0 – Gemeinsam den digitalen Wandel gestalten

MP Stephan Weil: Digitalisierung ohne Breitbandausbau nicht möglich


Am 26. Januar befasste sich ein prominent besetztes Podium im Rahmen der Reihe „Ross trifft Bär“ mit den Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie gute Arbeit und Zusammenhalt 4.0 in Deutschland erreicht werden können.
In ihrem Eröffnungsstatement wies Arbeitsministerin Andrea Nahles auf das vom BMAS veröffentliche Weißbuch Arbeiten 4.0 hin, das die Schlussfolgerungen eines breiten gesellschaftlichen Dialoges zusammenfasst und Handlungsempfehlungen formuliert. Dabei war es ihr wichtig, drei Punkte besonders hervorzuheben: Erstens sei die Feststellung wichtig, dass es durch Automation und Digitalisierung nicht weniger Arbeit gibt, dass es allerdings andere Arbeit gibt. Darauf müssten sich alle Beteiligten – Arbeitgeber, Arbeitnehmer, aber auch politische Akteure – einstellen. Zweitens dürften insbesondere die Arbeitnehmer nicht mit den neuen Technologien allein gelassen werden, sodass es bei ihnen zu einem „Das schaff ich nicht“-Gefühl und in der Konsequenz einem Verdrängen kommt.
Kurz: Die Menschen dürfen nicht mit den Herausforderungen allein gelassen werden. Dazu wurden bereits verschiedene Programme von Bund und Ländern auf den Weg gebracht, um Angebote zur Aus- und Weiterbildung zu machen. Drittens müssten auch Fragen der Flexibilisierung von Arbeitszeit in engen Austausch mit den Sozialpartnern diskutiert werden, allerdings ohne dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes außer Kraft gesetzt werden: Im Zeitalter der Digitalisierung und von globalen Märkten sind Arbeitgeber mitunter darauf angewiesen, dass Tätigkeiten außerhalb der „gewöhnlichen Arbeitszeit“ ausgeführt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen mit Partnern in unterschiedlichen Zeitzonen zusammenarbeitet.
Umgekehrt kommt es aber auch zunehmend vor, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr zeitliche Flexibilität und Selbstbestimmung wünschen, da sie bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten nicht mehr räumlich und teilweise weniger zeitlich festgelegt sind. Hier eröffnet die Digitalisierung Freiräume, die von den Arbeitnehmern individuell genutzt werden. Nahles kündigte in diesem Zusammenhang an, dass in Modellvorhaben sogenannte Lern- und Experimentierräume geschaffen werden. Dabei werden in ausgewählten Betrieben zwischen den Sozialpartnern tarifvertraglich vereinbarte Kompromisse für den Zeitraum von zwei Jahren getestet, um so Erkenntnisse für die nächsten praktischen Schritte zu gewinnen.
Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil lenkte in seinem Beitrag den Fokus auf den technologischen Wandel und die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Der bei der Hannover-Messe 2011 erstmals öffentlich diskutierte Begriff der „Industrie 4.0“ habe sich in wenigen Jahren zu einer „Wirtschaft 4.0“ und damit auch zu einem „Leben 4.0“ weiterentwickelt. Er wies in diesem Zusammenhang auf eine Untersuchung des DGB hin, lautet derer durch zunehmende Automatisierung in den letzten 30 Jahren etwa 30 % aller Industriearbeitsplätze weggefallen seien. Gleichzeitig sind in diesem Zeitraum dann auch wieder andere Arbeitsplätze entstanden.
Auch mit der Digitalisierung sind solche Veränderungen zu erwarten, allerdings werden die Zeitfenster durch den technologischen Wandel kleiner. Niedersachsen ist dabei, wie auch alle anderen Bundesländer, in allen Bereichen des täglichen Lebens betroffen. Dies verdeutlichte Weil an drei Beispielen: Digitalisierung ist ohne einen flächendeckenden, leistungsfähigen Breitbandausbau nicht möglich. Sowohl Bund als auch Land unternehmen dabei große Anstrengungen, aber auch dabei werden die handelnden Akteurinnen und Akutere häufig von der schnellen Entwicklung überholt: Während die Bundesregierung im Jahr 2009 noch bei einem Mbit als „mittlerweile angemessene“ Breitbandverbindung sprach, setzte sich die niedersächsische Landesregierung im Jahr 2013 das Ziel, 30 Mbit als Standardversorgung zu erreichen. Nur zwei Jahre später legte sich die Bundesregierung bei ihrer Förderung wiederum auf ein Ausbauziel von 50 Mbit fest und Ende 2016 verkündete ein niedersächsischer Energie- und Telekommunikationskonzern, in den kommenden Jahren eine Milliarde Euro zu investieren, um seinen Kunden einen Breitbandanschluss bis zu 1000 Mbit anbieten zu können.
Als zweiten wichtigen Aspekt führte Weil die digitale Bildung und Fortbildung an: Ziel dabei muss es sein, Anwendersicherheit herzustellen und das schon mit der Schulbildung. Dies beinhaltet auch eine kritische Anwendungskompetenz, d.h. auch die eigene Urteilskraft muss geschult und gestärkt werden. Aufgrund der fortwährenden Neuentwicklungen muss es dabei möglich sein, diese Weiterbildungen verstärkt „on the job“ und in Hochschulen durchzuführen. Letztere müssten sich mit neuen Angeboten auf Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen und für sie öffnen.
Zuletzt sprach er auch das Thema Datensicherheit an, einen Bereich, mit dem sich insbesondere kleinere Unternehmen nicht immer ausreichend befassen können, weil ihnen dazu Wissen und Möglichkeiten fehlen. Hierbei unterstützt das Land mit gezielten Maßnahmen, die häufig Unternehmen überhaupt erste konzeptionelle Ideen in Bezug auf die Digitalisierung aufzeigen.
Aus einem anderen Blickwinkel betrachtete Prof. Kerstin Jürgens das Thema. Sie ist Vorsitzende der Kommission „Arbeit der Zukunft“ der Hans-Böckler-Stiftung, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und betrieblicher Praxis Handlungsempfehlungen für die Herausforderungen erarbeiten sollen, die sich für die Arbeitswelt durch demografischen Wandel, Feminisierung, Digitalisierung und Werte ergeben. Sie stellte zunächst fest, dass die Digitalisierung ganze Branchen, Geschäftsmodelle und gleichsam kleine und große Unternehmen beeinflusst und dass man daher die Frage aufwerfen muss, auf was die neuen Technologien eigentlich treffen.
In einer gesellschaftlich ohnehin unruhigen Zeit komme nun mit der Digitalisierung eine neue Technologie auf die Menschen zu. Bei den Menschen, die schon jetzt gefühlt außen vor sind, weil sie glauben, sie könnten mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht mehr Schritt halten, verursachen die neuen Technologien Angst, da sie noch „on top“ zum normalen Leben hinzukommen. Für diese verunsicherten Menschen muss der Staat starke Antworten geben und einen Rahmen und feste Strukturen vorgeben. Auch müssten Zeit und Geld in Bildungsangebote investiert werden, denn nur damit könne den Menschen die Angst vor „dem Neuen“ genommen werden.
Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall, brach die Wünsche seiner Branche auf drei Schlagwörter herunter: Breitband – Bildung – Bares. Er unterstützte das Argument von Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil, dass die Digitalisierung von Unternehmen nur durch eine leistungsstarke Breitbandversorgung ermöglicht wird. Wenn ein Unternehmen eine Nacht einplanen muss, um digitale Vorlagen eines Kunden auf die eigenen Server laden zu können, so müsse man sich nicht wundern, wenn diese Unternehmen wegen dieser Standortnachteile ihre Firmensitze verlagerten.
Im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern berichtete Schmidt von negativen Erfahrungen, die sein Verband hatte machen müssen: So habe es seitens der Arbeitnehmer nur ein geringes Interesse an einem zweijährigen, außerberuflichen Weiterbildungsprogramm gegeben, obwohl dieses über einen Stipendientarifvertrag mit Rückkehrrecht in die alte Anstellung abgesichert war. Hier habe scheinbar eine zu große Angst bestanden, dass während der langen Abwesenheit betriebliche Veränderungen eintreten könnten und dass die Abwesenheit sich dann negativ auf die weitere Anstellung auswirken könnte.
Insofern plädierte auch Schmidt für eine berufsbegleitende Weiterbildung in Teilzeit. Letztlich formulierte er den Wunsch, dass Unternehmen mehr Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden müsse. Hier bestünde das Paradoxon, dass es Unternehmen aufgrund der niedrigen Zinsen eigentlich gut möglich sein müsste, an Finanzmittel für Investitionen zu kommen. Allerdings fehle den Banken geschultes Personal, das den Sinn und Zweck von Zukunftsinvestitionen im Bereich der Digitalisierung fachkundig beurteilen kann. Daher komme es häufig nicht zu den gewünschten Investitionen, weshalb die Unterstützung durch die Politik wünschenswert wäre.
Letztlich waren sich alle Diskutanten einig: Nur mit guter Aus- und Weiterbildung wird es möglich sein, die Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels nicht nur gemeinsam zu nutzen, sondern auch zu gestalten.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen


Am Ende wurde es eine muntere Diskussion, sodass es nicht einmal den Hausherrn, Niedersachsens Bevollmächtigten Michael Rüter, auf dem Platz hielt: Bei einer Kooperationsveranstaltung der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund mit der TUI Stiftung und der Deutschlandstiftung Integration wurde anhand praktischer Beispiele erläutert, wie sich Unternehmen mit geringem Aufwand an der Integration von geflüchteten Menschen beteiligen können. Dabei profitieren nicht nur die Geflüchteten, sondern in besonderem Maße auch die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da ihnen die ehrenamtliche Arbeit mit den Menschen aus anderen Kulturkreisen ganz andere Perspektiven eröffnet.

Zunächst führte Dr. Uta Dauke, die Vizepräsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Gästen vor Augen, vor welchen Herausforderungen ihre Behörde seit dem Herbst 2015 stand: Wurden dort im Jahr 2010 noch etwa 50.000 Asylanträge bearbeitet, so waren es im Jahr 2016 knapp 750.000 Anträge. Das Personal wurde bis heute vervierfacht und es wurden 45 neue Standorte eröffnet. Sie warb dafür um Verständnis, dass der Staat in so einer Ausnahmesituation zunächst nur Unterkunft, Versorgung und grundlegende Integrationsmaßnahmen aufkommen kann. Inzwischen sei die Zahl der vom BAMF angebotenen Integrationskurse aber deutlich erhöht worden, sodass in diesem Jahr voraussichtlich 430.000 Personen einen Kurs zum Spracherwerb und zur Orientierung in der Arbeitswelt belegen können. Gern würde sie auch noch mehr Angebote schaffen, aber leider stünde auch ihre Behörde vor dem Problem, dass sich keine ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer mehr finden lassen – die Nachfrage nach diesem Personal sei so groß, dass der „Markt“ schlichtweg leergefegt sei. Mit einem Verweis auf Kennedys berühmtes Zitat „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst“ begrüßte sie daher das Engagement der niedersächsischen Unternehmen, die zusammen mit ihren Mitarbeitern bei der Integration von Geflüchteten helfen.
Wie so etwas praktisch erfolgen kann, das beschrieben die Geschäftsführerin der TUI Stiftung, Elke Hlawatschek, und Ferry Pausch, Geschäftsführer der Deutschlandstiftung Integration: Gemeinsam haben die beiden Stiftungen das Projekt „Ich spreche deutsch.“ ins Leben gerufen. Dabei organisieren die Stiftungen einerseits Sprachkurse, in denen Freiwillige Geflüchteten erste Deutschkenntnisse vermitteln, andererseits wird in Zusammenarbeit mit dem Cornelsen-Verlag ein kostenloses Lehrbuch zur Verfügung gestellt. Davon wurden seit Beginn des Projekts 30.000 Exemplare an ehrenamtlich tätige Lehrerinnen und Lehrer verschickt. In einem weiteren „Corporate Volunteering“-Modellprojekt wurden etwa 300 Geflüchtete von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TUI am Standort Hannover unterrichtet.

Zehn Wochen lang fanden zwei Mal wöchentlich Sprachkurse statt. Die ersten Erfahrungen damit werden derzeit evaluiert, aber schon jetzt lässt sich feststellen, dass sowohl Geflüchtete als auch Lehrende von dem Projekt profitiert haben. Das lebendige Beispiel dafür waren Baryalai Khamosa und Hasez Mubarak, zwei Flüchtlinge aus Afghanistan beziehungsweise aus dem Sudan. Zusammen mit ihren Dozenten waren sie nach Berlin gekommen und erzählten sichtlich stolz über sich selbst und den Kurs – natürlich auf Deutsch. Auch die beiden Lehrenden berichteten über ihre Erlebnisse: Für Angelina Emig war das Projekt die Initialzündung, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Bei den Bildern, die täglich in den Medien zu sehen waren, hatte sie schon länger die Überlegung gehabt, sich aktiv einzubringen. Als sie von dem Modellprojekt bei ihrem eigenen Arbeitgeber erfuhr, war es für sie dann schnell klar, dass sie sich beteiligen würde. Und im Nachhinein erfreut es sie, die vormals fremden Menschen kennengelernt zu haben und mit dem Unterricht einen kleinen Beitrag zu deren Integration leisten zu können. Ähnlich ging es Julian Reese, der sich von der Arbeit mit den Flüchtlingen auch ein Stück weit „geerdet“ fühlte. Dies beschrieb er mit eindringlichen Worten: „Als in Deutschland geborener, junger Mensch Mitte zwanzig hat man ganz andere Probleme. Da stellt man sich die Frage, ob das Cover für das neue Smartphone schwarz oder silber sein soll. Die Flüchtlinge hatten sich häufig die Frage zu stellen: Flüchte ich in ein anderes Land oder sterbe ich? Da wird man schon nachdenklich“.

Für Astrid Westermann, Leiterin der Personalentwicklung bei Axel Springer und selbst Lehrende bei „Ich spreche Deutsch.“, ist es auch ein Pluspunkt für Unternehmen, sich auf diese Weise einzubringen. Einerseits könnte ein derartiges gemeinsames Projekt die Bindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber festigen, andererseits macht dieses Engagement Unternehmen für Berufseinsteiger noch einmal besonders attraktiv. Aus diesem Engagement heraus haben Mitarbeiter eigens eine App entwickelt, mit Hilfe derer Flüchtlinge mit ihren Smartphones die deutsche Sprache lernen können.

Ähnlich positive Erlebnisse konnte auch Andreas Kremer vom Osnabrücker Kommunikationsdienstleister KiKxxl berichten. Er hatte sich im Herbst 2015 mit anderen Unternehmern aus der Region die Frage gestellt, wie Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen könnten. Ihnen war klar, dass die Integration der Flüchtlinge „keine Sache von sechs Wochen“ sein werde. Da der Spracherwerb als Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe ist und über einen Bekannten der Kontakt zu den beiden Stiftungen zustande kam, entschied er sich schnell, das Projekt „Ich spreche Deutsch.“ in seinem Unternehmen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszuprobieren. Besonderes Highlight zum Ende des Kurses war ein gemeinsames Essen, dass Lernende und Lehrende gemeinsam in der Küche der Betriebskantine zubereiteten.

Alle Beteiligten berichteten also nur positiv über die Beteiligung an den Sprachkursen. Gleichzeitig bemängelten sie jedoch, dass es keine einheitliche Internet-Plattform gibt, über die sich Interessierte zielgenau über Angebote und Bedarfe in den jeweiligen Regionen informieren können. Hier hakte wiederum Dr. Dauke vom BAMF ein, da in ihrer Behörde bereits an einer solchen Plattform gearbeitet wird. Für Niedersachsen, so konnte Staatssekretär Rüter informieren, bestehen derartige Angebote bereits. Darüber hinaus gibt es bei allen größeren Städten sowie den Landkreisen in Niedersachsen Integrationsstellen, die für Erstanfragen zur Verfügung stehen.

Eine weitere, sichere Informationsquelle sei natürlich auch das Bündnis „Niedersachsen packt an“: In dieser gemeinsamen Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der beiden christlichen Kirchen, der Unternehmerverbände Niedersachsen und der Niedersächsischen Landesregierung haben sich inzwischen mehr als 2700 Institutionen und Einzelpersonen zusammengeschlossen. Ziel ist es, besonders vordringliche Fragen wie die Sprachförderung, die Arbeitsmarktintegration, freiwilliges Engagement, Wohnen und Leben sowie die politische und gesellschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen in Niedersachsen zu bearbeiten und substantiell zu untermauern. Damit sollen Maßnahmen in der Flüchtlingshilfe gebündelt und die haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen unterstützt werden. Mit dem Aufruf an alle Anwesenden (aus Niedersachsen und darüber hinaus), sich dem Bündnis anzuschließen, endete der Abend beim Netzwerken im Atrium der Landesvertretung.

Fotos: Ole Bader

Bundesrat stimmt für Bundesteilhabegesetz

Ministerin Cornelia Rundt: „Der große Einsatz der Menschen mit Behinderung lohnt sich“

Mit Unterstützung Niedersachsens hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert und ein Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland geleistet werden. Die Länderkammer stimmte nicht nur über das Gesetz ab, sondern beschloss auch eine Stellungnahme, die auf die fehlende gesetzliche Regelung zur Mehrkostenübernahme aufmerksam macht. Eine solche Regelung war vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf im September 2016 gefordert worden.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt betonte in ihrer Rede am 16. Dezember im Bundesrat, dass sich der große Einsatz der Menschen mit Behinderung für ein gerechteres Bundesteilhabegesetz gelohnt habe. Es habe etliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben – deswegen könne Niedersachsen dem Gesetz nun zustimmen. Auch Rundt hatte sich gegen Regelungen eingesetzt, durch die Menschen mit Behinderung künftig schlechter gestellt worden wären. „Wir sind mit dem Bundesteilhabegesetz auf dem richtigen Weg“, so Rundt während der Bundesratssitzung in Berlin: „Aus sozialpolitischer Sicht ist dieses – ebenso wie auch das Dritte Pflegestärkungsgesetz – ein für den Inklusionsprozess wichtiges Gesetzesvorhaben. Es beseitigt rechtliche Unklarheiten und gewährleistet bessere Unterstützungsleistungen für sehr viele Menschen mit Behinderung.“ Cornelia Rundt bezeichnete u.a. die jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Umgestaltung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht als „längst überfällig“. Die bisher für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe verorteten Regelungen zur Eingliederungshilfe seien nicht mehr zeitgemäß und bedürften dringend einer Reform. Rundt: „Es gilt, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu rücken.“
Die Niedersächsische Sozialministerin forderte im Bundesrat aber auch weitere Reformschritte. Mit der Verabschiedung dürften die Anstrengungen für eine gelingende Inklusion nicht eingestellt werden: „Trotz aller auf der Zielgeraden noch erreichten Nachbesserungen löst dieses Bundesteilhabegesetz noch lange nicht alle Problemlagen im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Ich kann daher die nach wie vor bestehende Skepsis vieler Verbände nachvollziehen. Weitere Schritte werden folgen müssen, der Bund muss den Reformprozess fortsetzen, die Länder werden ihn dabei unterstützen.“ Die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt bezeichnete die folgenden Punkte als „zentrale Weichenstellungen“ dieses Gesetzes:

  • Die ab 1. Januar 2017 vorgesehenen Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen verbessern.
  • Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Ausgestaltung des „Budgets für Arbeit“ als Rechtsanspruch.
  • Die Aufgabe der künstlichen Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen.
  • Die künftig erforderliche engere Zusammenarbeit der verschiedenen Rehabilitationsträger zur gemeinsamen Ermittlung des individuellen Teilhabebedarfs.

Als zentrale Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes nannte Cornelia Rundt, dass das Bundesteilhabegesetz in der aktuellen Fassung nun klarere und eindeutigere Abgrenzungskriterien zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege über das von den Ländern vorgeschlagene sogenannte „Lebenslagenmodell“ vorsieht. Künftig wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung das Abgrenzungskriterium sein. „Ich bin überzeugt, dass dieses Modell für Klarheit sorgen wird und uns dadurch viele sonst zu befürchtende Rechtsstreitigkeiten erspart bleiben. Gleichzeitig macht es die Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für ältere Menschen mit Behinderungen möglich“, sagte die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Ministerin Cornelia Rundt war nicht die einzige Niedersächsin, die in der Bundesratsdebatte zum Bundesteilhabegesetz eine Rede hielt: Die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB sprach für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Lösekrug-Möller hob u. a. hervor, dass es mit dem Bundesteilhabegesetz für die Betroffenen einfacher werde: Künftig genüge ein Leistungsantrag und die Leistungen der verschiedenen Träger würden dann wie aus einer Hand erbracht. Der deutsche Föderalismus, so Gabriele Lösekrug-Möller abschließend, werde oft als schwerfällig und hinderlich beschrieben. Beim Bundesteilhabegesetz sei das anders gewesen. Dieses große Gesetz sei durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern deutlich klarer, handhabbarer und zielgenauer geworden, bilanzierte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Initiative für zukunftsfeste Arbeitnehmermitbestimmung gestartet

Arbeitsminister Olaf Lies: Digitalisierung gelingt nur durch starke Sozialpartnerschaft

Für die Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen hat Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen am 16. Dezember 2016 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Sie wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden. Die Bundesratsinitiative soll helfen, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer in Betriebsräten und in Aufsichtsräten auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auszubauen.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies: „Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wächst. Meine Sorge ist, dass die Digitalisierung der Wirtschaft und der Arbeit diesen Trend beschleunigt. Wir müssen diese Entwicklung stoppen. Unsere Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Zuständigkeit der Arbeitnehmervertreter auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte auszuweiten. Um den Interessen der Belegschaft auch in Zukunft gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen brauchen wir gute Arbeitsbedingungen.“
Die Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an und unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland. Lücken im deutschen und europäischen Recht sollen geschlossen werden. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden.

Bundesrat stimmt 3. Pflegestärkungsgesetz zu

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt will Pflegeberufereform

Für das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 16. Dezember 2016 mit Unterstützung Niedersachsens gestimmt und zusätzlich eine Entschließung zu dem Gesetz gefasst. Ein weiteres pflegepolitisches Thema brachte Niedersachsen gemeinsam mit seinen Nachbarländern Bremen und Hamburg auf die Tagesordnung des Bundesrates: Die Entschließung für die Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) wird jedoch nun zunächst in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Niedersachsen Sozialministerin Cornelia Rundt lobte im Bundesrat den mehr als dreijährigen Reformprozess, der mit dem 3. Pflegestärkungsgesetz abgeschlossen werde: Nachdem mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz der Leistungsanspruch für pflegebedürftige Menschen zum 1.1.2015 deutlich ausgeweitet und mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden sei, der ab 1.1.2017 gelte, werde die Reform der Pflegeversicherung nun endlich auch auf den Bereich der Sozialhilfe übertragen.
An der Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bliebe jedoch eine „Dauerbaustelle“ bestehen, so Ministerin Rundt. So sollen zum Beispiel die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, nach wie vor auf einen Pauschalbetrag von 266 Euro begrenzt werden. Rundt kritisierte, der Bund habe es verpasst, im Zuge der Pflegestärkungsgesetze die systemwidrige Pauschalregelung des § 43 a SGB XI zu streichen. Weiteren Verbesserungsbedarf sieht Niedersachsens Sozialministerin auch, was die Stärkung der Kommunen im Bereich der Pflege betrifft. Insgesamt bedauerte Cornelia Rundt, dass nur wenige Änderungswünsche des Bundesrates (siehe Bundesrats-Drs. 410/16) zum Gesetzentwurf berücksichtigt worden seien.
Während das 3. Pflegestärkungsgesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten verkündet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, stockt das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung einer einheitlichen Ausbildung für die Kranken- und Altenpflegeberufe. Bremen, Hamburg und Niedersachsen drängen nun mit einer Bundesratsinitiative auf eine rasche Einführung der sogenannten generalistischen Pflegeausbildung, mit der die Pflegeberufe insgesamt aufgewertet werden sollen. Ministerin Cornelia Rundt gab warnte im Bundesrat: „Wenn jetzt keine Einigung erzielt wird, wird es in absehbarer Zeit keine zweite Chance geben.“
Die Bundesregierung hatte ihren PflBRefG-Entwurf bereits im März beschlossen. Demnach sollen die drei Ausbildungen in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Momentan stockt das Gesetzgebungsverfahren, weil grundsätzliche Elemente der Reform von einigen Beteiligten in Frage gestellt werden. Für die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt ist die generalistische Pflegeausbildung ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte: „Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems. Nur mit einer breit ausgerichteten Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersphasen und Lebenssituationen wird es gelingen, eine attraktive Berufsqualifikation anzubieten und somit eine qualitativ hochwertige Versorgung der Kranken und Pflegebedürftigen in der Zukunft sicherzustellen.“ Ein Scheitern der Reform würde jahrelange Bemühungen von Verbänden und Politik zu Nichte machen, so die Sozialministerin. Das Gesetz müsse noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden, weil es sonst der sogenannten Diskontinuität anheimfalle und somit alle Vorbereitungen und Abläufe von neuem beginnen müssten.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. Dezember 2016 dem neuen Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit Unterstützung Niedersachsens zugestimmt. Gleichzeitig fasste Bundesrat eine Entschließung, die kritisiert, dass die Stellungnahme des Bundesrates vom 4.November 2016 zum Entwurf dieses Gesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren (vgl. BR-Drucksache 541/16 (Beschluss)) ganz überwiegend nicht berücksichtigt wurde; auch Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hatte sich dazu im Bundesrat klar positioniert (siehe Newsletter 2016/11). Der Bundesrat bekräftigte seine Forderungen und bat die Bundesregierung, diese Forderungen zeitnah zu berücksichtigen (vgl. BR-Drucksache 712/16 (Beschluss)).
Ebenfalls zugestimmt hat eine Bundesratsmehrheit, zu der auch Niedersachsen gehörte, dem Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Hintergrund des Gesetzentwurfs waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts: Mit diesen Urteilen war Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten, nachdem sie sich sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatten, der Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe zugesprochen worden.
Zuvor hatte diese Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der EU keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland gehabt. Ohne den Gesetzentwurf der Bundesregierung, gegen den der Bundesrat nun keine Einwendungen erhoben hat, hätten sich für die Kommunen als Kostenträger der Sozialhilfe deutliche Mehrkosten ergeben können. Mit dem Gesetz soll nun klargestellt werden, dass EU-Bürgerinnen und Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe haben, auch wenn sie hierzulande nicht arbeiten. Gleichzeitig ist Ziel des Gesetzes, dass für alle, die dauerhaft hier leben und erwerbsfähig sind, der Grundsatz des Förderns nach dem SGB II gilt. Existenzsichernde Unterstützungsleistungen erhalten Bürgerinnen und Bürger der EU auf Grundlage der Europäischen Sozialcharta in ihrem Heimatland.
Nach dieser Zustimmung des Bundesrates für höhere Hartz IV-Regelsätze und mehr Rechtssicherheit bei den Sozialleistungsansprüchen für EU-Ausländer, können diese beiden Gesetze nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend verkündet werden. Das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz tritt dann weitgehend zum 1.1.2017 in Kraft, das Gesetz zu den Sozialleistungsansprüchen von EU-Ausländern überwiegend am Tag nach seiner Verkündung.
Keine Mehrheit fand sich in der Länderkammer für das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Niedersachsen hatte sich bei dieser Abstimmung im Bundesrat enthalten.
Das vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.

Happy Birthday Bündnis „Niedersachsen packt an“

Bündnis feiert Einjähriges mit Rapper Spax und schräger Blasmusik

Schrill, laut und gegen den Strich spielen die Musiker der Bolschewistischen Kurkapelle Schwarz-Rot nun schon seit 30 Jahren immer dort, wo es gilt, Haltung zu zeigen. Da liegt es nahe, dass die Geburtstagsparty des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ am vergangenen Donnerstag in der Landesvertretung mit einer netten musikalischen Hommage der Berliner Musiker auf Niedersachsen beginnt.

Es ist das erste Auswärtsspiel der Unterstützerinnen und Unterstützer vom Bündnis, die sich vor gut einem Jahr organisiert haben, um Geflüchteten zu helfen und ihnen eine Stimme und ein Gesicht zu geben. Es wurde Zeit für einen Aufschlag in der Bundeshauptstadt, findet Staatssekretär Michael Rüter und sagt, dass die Zeit auch langsam reif für „Deutschland packt an“ ist, denn noch gibt es kein vergleichbares Bündnis in anderen Bundesländern. “Es ist toll, dass Ihr heute alle nach Berlin gekommen seid. Ich bin stolz, dass unsere Idee, Kräfte zu bündeln, praktische Hilfe vor Ort zu organisieren, Geflüchteten Halt, Sicherheit und ihre Würde zurückzugeben, aufgegangen ist“.
Die Moderatorin Vanessa Krukenberg, selbst von Anfang an als Unterstützerin dabei, holt sich dann mit Landesbischof Ralf Meister und Volker Müller von den Unternehmerverbänden Niedersachsen auch gleich zwei Schwergewichte auf die Bühne. Besser miteinander reden als übereinander, findet Landesbischof Meister und wirbt für mehr Toleranz und Sensibilität gegenüber Geflüchteten: „Wir haben acht Flüchtlinge im eigenen Haus. Und man fragt sich schon, ob etwas verkehrt läuft, wenn wir zu Beginn sehr lange über den gelben Sack reden“.
Warum, fragt Volker Müller, mahlen die behördlichen Mühlen immer noch langsam, wenn es um Flüchtlinge geht? Er fordert mehr Flexibilität auf den Ämtern und macht es an einem Beispiel aus der Praxis fest: „Wir haben einen Flüchtling einfach eingestellt, weil uns die Gespräche mit den Behörden über seine Anstellung zu lange gedauert haben. Und jetzt schauen wir einfach mal, was passiert. Und bis jetzt ist noch nichts passiert“.
Der Abend ist für Unterstützer von Unterstützern, was einmal mehr der dann folgende Auftritt von Spax aus Hannover beweist. Für seinen Live-Rap auf das Bündnis benötigt er gerade einmal 20 Substantive und einen harten Beat. Die Gäste finden es toll und folgen seiner Aufforderung zum Mitmachen. Sehr emotional sein Aufruf am Ende seines Auftritts, weiterzumachen, menschlich zu bleiben und zu handeln.
Das ist auch das Credo von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, der Geburtstag hat und trotzdem in Berlin dabei ist. Gern ist er gekommen, „eine Sache des Herzens eben“, so Weil. Und betont noch einmal deutlich, dass es für das Bündnis keine politische Entscheidung gab, sondern der Wunsch der beiden Volkskirchen, der Arbeitgeberverbände, von Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden war, die im Spätherbst 2015 konzertiert helfen wollten.
Noch viele Unterstützerinnen und Unterstützer kommen an diesem Abend zu Wort. Ulrike Pieper-Bierich zum Beispiel, die Flüchtlinge in der Landeshauptstadt bei Behördengängen begleitet, oder Nariman Reinke, deutsche Muslima und Soldatin, die öffentlich gegen Rassismus kämpft und für ein offenes Deutschland eintritt.
Ein Höhepunkt des Abends war zweifelsohne der Auftritt von Nedar Ramfar aus dem Iran und Soudeep Poudel aus Nepal, die beide ihre Heimat verlassen mussten und heute in Hannover leben. In ihrer Heimat waren sie einst gefragte Köche, jetzt haben sie für das „Neue-Nachbarn-Kochbuch“ des hannöverschen Sternekochs Tonny Hohlfeld und des Gastrokritikers Robert Kroth Gerichte ihrer Heimat gekocht und die Rezepte geliefert.
Das Buch aus der Schlüterschen Verlagsgesellschaft war der Renner des Abends, auf Wunsch handsigniert von den Autoren. Und zur Musik von „We Are Riot“ aus Verden, wurde noch bis lang in die Nacht geredet, es wurden gemeinsame Projekte für das kommende Jahr geschmiedet und Kulinarisches aus den Ländern von Geflüchteten verkostet. Ein gelungener Abend der Begegnung und der Toleranz.

Fotos: Timo Jaworr

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und den Alltag der Beschäftigten in vielerlei Hinsicht. Dabei ist klar, dass die Auswirkungen dieses sogenannten Megatrends auf die Gestaltung von Arbeitsprozessen und -organisation im Speziellen wie auch auf die Nachfrage nach Arbeit im Allgemeinen keineswegs technisch determiniert sind, sondern Ergebnis menschlichen Handelns und damit gestaltbar.

Auch wenn die Auswirkungen der Digitalisierung bislang noch kontrovers diskutiert werden, zeichnet sich in der Debatte bereits jetzt ab, dass Bildung und (Weiter-)Qualifizierung eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung einer humanen digitalen Arbeitswelt spielen.

Die Berufe der Zukunft erfordern Kompetenzen, die den immer schneller aufeinander folgenden Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen. Ziel muss es daher sein, allen Beschäftigten auf allen Qualifikationsebenen passgenaue Weiterbildungsmöglichkeiten und dadurch langfristige berufliche Entwicklungschancen zu eröffnen. Dies umso mehr als der Wandel mit den heute in den Betrieben aktiven Belegschaften gestaltet werden muss.

Doch welche betriebliche und arbeitsmarktpolitische Infrastruktur brauchen wir, um ein kontinuierliches Lernen über differierende Lebensphasen hinweg zu ermöglichen? Was macht eine lernförderliche Gestaltung des Arbeitsplatzes aus? Und welche Rollen können Politik und Sozialpartner dabei spielen? Diese Fragen waren Grund genug für die Friedrich-Ebert-Stiftung und die IG Metall, gemeinsam zur Diskussion über berufliche Bildung in Zeiten der Digitalisierung in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin einzuladen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Friedrich-Ebert-Stiftung und der IG Metall „Zukunft der Arbeit- Zukunft der Industrie- Zukunft der Demokratie“ statt.

Eine erste Antwort hat die IG Metall mit der tariflichen Verankerung einer Bildungsteilzeit bereits gegeben. Weitere diskutierte sie im Rahmen der Veranstaltung mit Jörg Hofmann, dem Ersten Vorsitzenden der IG Metall, Frauke Heiligenstadt, Kultusministerin in Niedersachsen, Oliver Kaczmarek, MdB sowie Prof. Friedrich Hubert Esser, Präsident des BIBB.

Für Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt ist klar: „Die digitale Bildung wird das Lernen und die Lehre revolutionieren. Das Lernen wird zeitunabhängig und ortsunabhängig werden. Es ist ein riesengroßes virtuelles Klassenzimmer möglich.“

Fotos: Friedrich-Ebert-Stiftung; Fotograf: Mark Bollhorst

Um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen künftig besser zu bekämpfen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November 2016 das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze „durchgewunken“. ‎

In seiner Rede zum Gesetz machte Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies im Bundesrat deutlich, dass der Kampf gegen diesen Missbrauch nicht nur im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt, sondern auch den seriösen Unternehmen helfe. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Leiharbeit auf ihre eigentliche Funktion zurückzuführen, d. h. Flexibilität bei Auftragsspitzen und Vertretungen zu bieten. Erreicht werden soll dies u. a. mit Hilfe einer neuen Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten (mit Schaffung einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel) und dem Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit nach neun Monaten. Auch ein Verbot, Arbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen wird es geben. Künftig werden zudem die Informationsrechte des Betriebsrates gestärkt.

Lies erinnerte in seiner Rede an die Bundesratsinitiativen, die Niedersachsen seit 2013 gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen gestartet hatte: Lies lobte das neue Gesetz, das zum 1. April 2017 in Kraft treten soll. Zwar bleibe das Gesetz hinter den niedersächsischen Bundesratsinitiativen zurück. Gern hätte es der Minister gesehen, die Betriebsräte weiter zu stärken, um einem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vor Ort in den Betrieben besser Einhalt gebieten zu können. Trotzdem bleibe festzustellen, dass das Gesetz hinsichtlich der Orientierung der Leiharbeit auf ihre Kernfunktion ein wichtiges Signal sei.

Flexi- Rente vom Bundesrat gebilligt

Niedersachsen: Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt kein Hinzuverdienst

Mehr Freiheiten beim Übergang in den Ruhestand bietet das neue Flexi-Rentengesetz, das der Bundesrat am 25.1 November hat passieren lassen: Es soll ein flexibleres Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglichen; außerdem ist es Ziel des Gesetzes, das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler zu gestalten.

Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, ist eine grundlegende Neugestaltung der Teilrenten sowie der Hinzuverdienstregeln vorgesehen: Die Neuregelung beinhaltet, dass neben einer Vollrente jährlich 6300 Euro (das entspricht einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von 525 Euro) hinzuverdient werden können. Von dem über die 6300 Euro hinausgehenden Jahreseinkommen würden 40 Prozent zu jeweils einem Zwölftel auf die Monatsrente angerechnet. Liegt das Gesamteinkommen aus Rente und Lohn brutto über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der übersteigende Betrag voll auf die Rente angerechnet; ein endgültiges Entfallen der Altersrente ist möglich. Der Hinzuverdienstdeckel geht auf das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres zurück, das mit der Anzahl an Entgeltpunkten im Jahr mit den meisten Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn multipliziert wird.

Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hat Niedersachsen zum Gesetz auch einen Entschließungsantrag gestellt, der vom Bundesrat beschlossen wurde: Die Bundesregierung wird darin um eine dauerhafte Regelung gebeten, nach der Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, nicht als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sein sollen.

Jetzt ist es an Bundespräsident Gauck, das Flexi-Renten-Gesetz zu unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.

Land – Frauen – Zukunft: Mit dem Ehrenamt für mehr Lohngerechtigkeit

Cornelia Rundt will ländlichen Raum berücksichtigen

„Das von der SPD und Bundesministerin Manuela Schwesig auf den Weg gebrachte Lohngerechtigkeitsgesetz sorgt in Deutschland endlich für eine gerechte Bezahlung von Frauen“, sagte Frauenministerin Cornelia Rundt am 8. November bei der Veranstaltung „Frauen – Land – Zukunft“ in der niedersächsischen Landesvertretung. „Damit der Effekt des Gesetzes aber auch im ländlichen Raum greift und auch Frauen in kleineren Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten davon profitieren, muss der aktuelle Entwurf nachgebessert werden. Denn aktuell arbeiten nur wenige der Beschäftigten in Niedersachsen in Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten. Wichtig ist aber, dass jede einzelne Arbeitnehmerin zukünftig das Recht haben soll, von ihrem Arbeitgeber anonymisierte Vergleichszahlen über die gezahlten Gehälter im Betrieb zu bekommen, um feststellen zu können, ob sie selber diskriminiert wird. Damit wird Lohngerechtigkeit dauerhaft als Thema im Betrieb und in den Mitbestimmungsgremien etabliert“, so Rundt. An der Veranstaltung nahmen auch Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv), Brigitte Scherb, teil.

Gleich nach der Begrüßung durch Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich: „Dieses Gesetz ist ein Durchbruch, denn bisher gibt es kein Gesetz, das dieses Thema – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – voranbringt. Es ist ein Türöffner, um dieses Thema in die Gesellschaft und in die Wirtschaft zu tragen.“ Die Ministerin erläuterte zudem: “Dieses Gesetz war sehr hart umkämpft. Es gibt sehr viele Widerstände und wir haben die letzten Wochen und Monate genutzt, ganz intensive Gespräche zu führen, insbesondere mit den Sozialpartnern, mit den Arbeitgebern, also den Unternehmen, aber auch mit den Gewerkschaften. Ich danke den Landfrauen und dem Bundesland Niedersachsen sehr, dass sie sich für dieses wichtige Vorhaben stark machen.“ „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ausdrücklich. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich ohne eine konkrete Gesetzgebung nichts ändert. Dennoch geht der Entwurf an den vielen Frauen im ländlichen Bereich vorbei, da sie oft in kleineren Unternehmen arbeiten. Das neue Gesetz muss auch für Unternehmen gelten, die weniger als 200 Mitarbeiter haben“, so die Präsidentin des LandFrauenverbandes Brigitte Scherb.

Auf das Lohngerechtigkeitsgesetz hat sich am 6. Oktober 2016 der Koalitionsausschuss auf Bundesebene verständigt. Er sieht vor, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt wird, von dem aktuell 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren werden.

Zudem müssen viele Betriebe in Zukunft Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in regelmäßigen Lageberichten dokumentieren. Große Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren zur Lohngleichheit vorzunehmen. Voraussichtlich Anfang Dezember wird das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf entscheiden.

Aber nicht nur Politik, auch die Frauen selbst können die Situation verbessern. Daher klärt der dlv Frauen über die Auswirkungen ihrer eigenen Entscheidungen auf – unter anderem mit den „Equal-Pay-Beraterinnen“. Derzeit sind es 13 LandFrauen, die bundesweit zu Themen wie Einkommen, Karriere und Alterssicherung informieren. Equal-Pay-Beraterin Marleen Knust stellte das erfolgreiche Projekt bei der Veranstaltung in der Landesvertretung vor und berichtete von ihren Erfahrungen. Sie hat bei ihren Vorträgen immer wieder mit der Tatsache überrascht, welche negativen Auswirkungen die freiwillig genommenen Auszeiten junger Mütter für den weiteren Berufsweg bis hin zur Rente haben.

Die Möglichkeiten, wie ehrenamtliches Engagement künftig noch besser anerkannt werden kann, wurden in der lebhaften von Martina Thorausch moderierten Diskussion ebenfalls zur Sprache gebracht. Neben Ministerin Cornelia Rundt und dlv-Präsidentin Brigitte Scherb diskutierten auch die Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler, Mitglied im Bundestagsunterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, und die Fachanwältin für Arbeitsrecht Gisela Ludewig mit.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

Traumatisierten Überlebenden von kollektiver Gewalt, Krieg und Flucht besser helfen

Abschluss eines deutsch-israelischen Dialogs in Niedersachsens Landesvertretung

Ein Jahr hatten israelische und deutsche Expertinnen und Experten Erfahrungen ausgetauscht und miteinander beraten, bevor die Organisation AMCHA Deutschland für den 10. November 2016 in die Landesvertretung Niedersachsens in Berlin einlud: Hier präsentierten die Fachleute ihre Ergebnisse, wie extremtraumatisierten Überlebenden von Kriegen, Flucht und Verfolgung durch psychosoziale Hilfe künftig noch besser geholfen werden könne. Ziel des deutsch-israelischen Austauschs war es, mögliche Schnittstellen zwischen den Erfahrungen aus der langjährigen Arbeit mit Holocaust-Überlebenden in Israel und der aktuellen Arbeit mit geflüchteten Menschen in Deutschland zu identifizieren. Dabei sind Prinzipien und langfristig wirksame Ansätze für die Arbeit mit Menschen herausgearbeitet worden, die durch kollektive, menschengemachte Gewalt traumatisiert wurden. Gefördert worden ist das Dialogprojekt von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium für Gesundheit. Mit dem Abteilungsleiter und Flüchtlingsbeauftragten Dr. Hans-Joachim Heuer war auch ein Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Dialog beteiligt.

In seinem Grußwort zur Abschlussveranstaltung hob Staatssekretär Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund und Gastgeber, die große Bedeutung der deutsch-israelischen Zusammenarbeit für Niedersachsen hervor. Es sei der Niedersächsischen Landesregierung wichtig, von israelischen Erfahrungen zu lernen, um traumatisierten Flüchtlingen noch besser helfen zu können. Rüter berichtete, dass Niedersachsen im Jahr 2015 gemeinsam mit Baden-Württemberg und Schleswig Holstein aus humanitären Gründen Frauen mit ihren Kindern aus dem Nordirak aufgenommen habe. Über 60 Frauen seien in Niedersachsen von verschiedenen Kommunen aufgenommen worden und werden für mindestens zwei Jahre für eine medizinische Behandlung im Land bleiben können. Darüber hinaus fördere das Land seit 2014 das Psychosoziale Zentrum des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen, kurz: NTFN. Das NTFN sei inzwischen niedersachsenweit nicht nur Ansprechpartner für Beratungen und Weitervermittlungen sondern mache auch therapeutische Einzel- und Gruppenangebote, um betroffenen Personen in Krisensituationen zu helfen. Elke Braun von der EVZ und Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D. und Mitglied im Ehrenrat von AMCHA Deutschland, setzten sich in ihren Grußworten ebenfalls für die humanitäre Behandlung von traumatisierten Menschen ein.

Die Prinzipien der psychosozialen Hilfe, die während des Traumadialogs erarbeitet worden waren, präsentierten der klinische Leiter von AMCHA Israel Dr. Martin Auerbach und Lukas Welz, Vorsitzender von AMCHA Deutschland. Die abschließende Podiumsdiskussion ging sowohl auf die professionelle Seite der Hilfe als auch auf persönliche Eindrücke der Helfenden ein. Marina Chernivsky moderierte die Runde, an der sich Martin Auerbach, David Becker, Elise Bittenbinder, Danny Brom und vom Bundesministerium für Gesundheit Ortwin Schulte beteiligten.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Dialogs finden Sie hier:
http://amcha.de/wp-content/uploads/2016/04/161108_PresentPast_Prinzipien_DE.pdf

1 Jahr Bündnis Niedersachsen packt an

Zeit für einen Rück- und einen Ausblick

Hinter dem Bündnis „Niedersachsen packt an“ liegt ein ereignis- und arbeitsreiches Jahr. Gemeinsam mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir den Geflüchteten in Niedersachsen Schutz, ein Gesicht und eine Stimme gegeben. In den zurückliegenden Monaten und Wochen haben wir gezeigt was Niedersachsen ausmacht: Solidarität, Toleranz und gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Die Arbeit des Bündnisses geht weiter. Denn viele Geflüchtete werden mehrere Jahre oder vielleicht für immer in Niedersachsen bleiben. Unser Ziel ist es die Geflüchteten erfolgreich in Niedersachsen zu integrieren und ihnen eine Chance auf einen Neuanfang zu geben. Zeit für einen Rück- und Ausblick:

PROGRAMM – 15. DEZEMBER 2016 – 18.00 UHR,
Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

-Willkommen. Staatssekretär Michael Rüter
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

-Talk Ralf Meister, Unterstützer, Landesbischof
Nari Reinke, Unterstützerin, Deutscher.Soldat.e.V.
Ulrike Pieper-Bierich, Unterstützerin, Privater Tisch der Kulturen
Volker Müller, Unterstützer, Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.

-Aktion DAS NEUE-NACHBARN-KOCHBUCH
Sudeep Poudel, Koch aus Nepal
Hassan Abakar Omar, Koch aus dem Sudan
Robert Kroth und Tony Hohlfeld, Autoren

Christian Awe, Unterstützer, Urban Art Künstler

-Musik Spax, Rapper
We Are Riot, Band
Bolschewistische Kurkapelle Schwarz-Rot

-Moderation Vanessa Krukenberg, Unterstützerin

-Get together Kulinarische Spezialitäten aus der Heimat von 8 Geflüchteten

Eintritt frei. Eine verbindliche Anmeldung bitte unter: anmeldung.lv-niedersachsen.de

Fotos: Kurkapelle: Frank Johannes
We Are Riot: Paule Winter
Spax und die Reisenden: Torsten Heitmann
BKK, Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & CoKG

Frauke Heiligenstadt zur beruflichen Bildung im digitalen Zeitalter

Friedrich-Ebert-Stiftung und IG Metall laden zu Diskussion

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt rasant. Einer der Schlüssel zur Bewältigung dieses schnellen Wandels ist die richtige berufliche Bildung und Qualifizierung. Grund genug für die Friedrich-Ebert-Stiftung und die IG Metall, gemeinsam zur Diskussion über berufliche Bildung in Zeiten der Digitalisierung am 2. Dezember von 10 bis 13 Uhr in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin einzuladen.

Die Veranstaltung startet mit Impulsen des IG-Metall-Bundesvorsitzenden Jörg Hofmann und der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Es folgt eine Diskussion, an der auch SPD-Fraktionsvorstandsmitglied Oliver Kaczmarek und der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser teilnehmen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen; eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Mehr Informationen zum Programm der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es online unter: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/209626/.

Ob die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Regelsätze (Hartz IV) ausreicht, daran hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am 4. November Zweifel angemeldet. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt konkretisierte: „Der vorliegende Gesetzentwurf wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die seit langem vorgetragene Problematik der Anrechnung von Erstrenten zu lösen. Dass diese Problematik besteht, wird nach meiner Wahrnehmung nicht bestritten und auch der Bundesrechnungshof hat hier die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung festgestellt. Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Gelegenheit ergriffen wurde, für Rechtssicherheit zu sorgen.“ Neu berechnet werden mussten die Regelsätze u. a., weil aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen, die alle fünf Jahre erhoben werden.

Niedersächsische Bedenken, dass die bisherige Höhe der Regelsätze nicht verfassungsgemäß ist, hatte das Bundesverfassungsgericht 2014 geteilt und den Gesetzgeber damals zum Handeln aufgefordert. „Schon damals“, so Rundt in ihrer Rede, „haben wir beispielsweise die Regelungen zum Mobilitätsbedarf, zum Schulbedarf, zum Bedarf an Sehhilfen und für die Anschaffung von Haushaltsgeräten sowie zur Bedarfsfeststellung für Kinder insgesamt als nicht ausreichend angesehen.“

In seiner aktuellen Stellungnahme kritisiert der Bundesrat nun, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erfüllt werden. Darüber hinaus mahnen die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass sogenannte „Aufstocker“ und verdeckt Arme nicht in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorkommen dürfen, welche die Grundlage für die Neuermittlung der Regelbedarfe bildet. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Regelbedarfe der Hilfebedürftigen nicht anhand ihrer eigenen Verbrauchsausgaben bestimmt werden – solche Zirkelschlüsse zum Nachteil der betroffenen Menschen will der Bundesrat in jedem Fall vermeiden. Darüber hinaus möchten die Länder, dass die Regelbedarfsstufen besser begründet voneinander abgegrenzt werden. Bei der Bedarfsermittlung für Mobilität sollen auch Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zu Haushalten, die auf ein Auto angewiesen sind, berücksichtigt werden.

Energiekosten sollen nach dem Willen der Länder künftig unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten bei der Energielieferung und -nutzung, im Besonderen bei Haushaltsstrom, realitätsgerecht ermittelt und festgesetzt werden. Die Heranziehung der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe in ihrer jetzigen Form genüge dieser grundlegenden Anforderung nicht, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Von der Bundesregierung geprüft werden soll auf Wunsch der Länder einerseits, ob existenznotwendige aber langlebige Konsumgüter künftig gesonderte Leistungen werden sollen, und andererseits, inwieweit Krankenkassen an der Finanzierung von Sehhilfen zu beteiligen sind.

Zudem müsse das sogenannte Schulbedarfspaket erhöht werden. „Das kann aber nur ein erster Schritt sein“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Bundesrat: „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist kein geeignetes Instrument im Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut. Vielmehr müssen zunächst die Kinderregelsätze unter Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabepakets deutlich erhöht werden – Ziel muss letztlich ein eigener Anspruch auf eine Kindergrundsicherung sein.“ Hören Sie hier die vollständige Rede von Cornelia Rundt und finden Sie weitere Informationen unter „Standpunkt Niedersachsen“.

In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat darüber hinaus dafür, bei getrennt lebenden Eltern den Mehrbedarf des Elternteils zu berücksichtigen, das zum Umgang mit dem Kind berechtigt ist.

Mit der Stellungnahme des Bundesrates erhält nun die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Gegenäußerung abzugeben. Beides wird an den Bundestag weitergeleitet, der parallel zum Bundesrat am 21. Oktober schon mit seinen Beratungen zum Gesetzentwurf begonnen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Vorschläge, wie der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verbessert werden könnte, hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen. Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz waren notwendig geworden, weil aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen, die alle fünf Jahre erhoben werden.

Der Länderstellungnahme zufolge muss die vorgesehene Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende auch für Personen gelten, die den sogenannten subsidiären Schutzstatus haben, etwa, weil Leben im Herkunftsland bedroht ist.

Um Asylsuchende zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren, sollen sie künftig einen Freibetrag erhalten, der nicht auf ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann danach mit bis zu 200 Euro vergütet werden. Die Länder möchten, dass geprüft wird, ob der geplante Freibetrag für Asylsuchende auch auf Einnahmen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologisches Jahres erstreckt werden könne.

Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, auch bei Asylsuchenden ein Kontoabrufverfahren zu ermöglichen, um Sozialbetrug zu verhindern. Solche Verfahren seien bei anderen Empfängern von Sozialhilfe bereits vorgesehen; Asylsuchende dürften hier nicht bessergestellt sein.

Die Beratungen zu dem Gesetzentwurf haben im Bundestag bereits am 21. Oktober begonnen, der die Stellungnahme des Bundesrates zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung nun zeitnah erhalten wird. Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, wird der Bundesrat zu entscheiden haben, ob er dem Gesetz zustimmt.

In seiner Sitzung am 4. November hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhoben- ein Votum, das auch von Niedersachsen geteilt wird. Jetzt ist es Sache der Abgeordneten des Bundestages, den Gesetzentwurf zu beraten.

Hintergrund des Gesetzentwurfs waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG): Mit diesen Urteilen war Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten, nachdem sie sich sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatten, der Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe zugesprochen worden. Zuvor hatte diese Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der EU keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland gehabt. Ohne den Gesetzentwurf der Bundesregierung, gegen den der Bundesrat nun keine Einwendungen erhoben hat, hätten sich für die Kommunen als Kostenträger der Sozialhilfe deutliche Mehrkosten ergeben können.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun klargestellt werden, dass EU-Bürgerinnen und Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe haben, auch wenn sie hierzulande nicht arbeiten. Gleichzeitig ist Ziel des Gesetzentwurfs, dass für alle, die dauerhaft hier leben und erwerbsfähig sind, der Grundsatz des Förderns nach dem SGB II gilt. Existenzsichernde Unterstützungsleistungen erhalten Bürgerinnen und Bürger der EU auf Grundlage der Europäischen Sozialcharta in ihrem Heimatland.

Cornelia Rundt diskutiert: Land – Frauen – Zukunft

Für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Zwischen Frauen und Männern klafft eine Lohnlücke von 21 Prozent. Per Gesetz will Bundesministerin Manuela Schwesig die Lücke verringern, am 6. Oktober hat sich die Regierungskoalition in Berlin dazu geeinigt. Für mehr Lohngerechtigkeit setzen sich auch Niedersachsens Landesregierung und der Deutsche LandFrauenverband (dlv) ein, wo sich viele Frauen ehrenamtlich engagieren.

Wie geht es weiter? Wie würde sich das Gesetz in Land und Stadt auswirken? Was kann das Ehrenamt leisten? Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen am Dienstag, 8. November, 18.00 Uhr, diskutieren! Nach einem Willkommen von Niedersachsens Bevollmächtigtem Staatssekretär Michael Rüter wird Bundesministerin Manuela Schwesig in das Thema einführen. Marleen Knust, regionale Equal-Pay-Beraterin des dlv, stellt als Praxisbespiel ihre ehrenamtliche Arbeit für Lohngerechtigkeit vor.

Raum für Diskussionen mit Teilnehmenden aus dem Publikum bietet dann eine Talkrunde, an der außer Bundesministerin Manuela Schwesig auch die niedersächsische Ministerin Cornelia Rundt, Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, Brigitte Scherb als Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands, Gisela Ludewig, Anwältin für Arbeitsrecht und Mitentwicklerin von www.eg-check.de sowie Svenja Stadler, MdB und Mitglied im Bundestagsunterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, teilnehmen.

Anmeldungen zu der Veranstaltungen sind möglich unter:

http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/event.php?vnr=15-208&mid=2

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Cornelia Rundt diskutiert: Land – Frauen – Zukunft

Für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Zwischen Frauen und Männern klafft eine Lohnlücke von 21 Prozent. Per Gesetz will Bundesministerin Manuela Schwesig die Lücke verringern, am 6. Oktober hat sich die Regierungskoalition in Berlin dazu geeinigt. Für mehr Lohngerechtigkeit setzen sich auch Niedersachsens Landesregierung und der Deutsche LandFrauenverband (dlv) ein, wo sich viele Frauen ehrenamtlich engagieren.

Wie geht es weiter? Wie würde sich das Gesetz in Land und Stadt auswirken? Was kann das Ehrenamt leisten? Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen am Dienstag, 8. November, 18.00 Uhr, diskutieren! Nach einem Willkommen von Niedersachsens Bevollmächtigtem Staatssekretär Michael Rüter wird Bundesministerin Manuela Schwesig in das Thema einführen. Marleen Knust, regionale Equal-Pay-Beraterin des dlv, stellt als Praxisbespiel ihre ehrenamtliche Arbeit für Lohngerechtigkeit vor.

Raum für Diskussionen mit Teilnehmenden aus dem Publikum bietet dann eine Talkrunde, an der außer Bundesministerin Manuela Schwesig auch die niedersächsische Ministerin Cornelia Rundt, Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, Brigitte Scherb als Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands, Gisela Ludewig, Anwältin für Arbeitsrecht und Mitentwicklerin von www.eg-check.de sowie Svenja Stadler, MdB und Mitglied im Bundestagsunterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, teilnehmen.

Anmeldungen sind möglich unter:
http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/event.php?vnr=15-208&mid=2

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: LandFrauenZukunft_sw_©studiostoks_fotolia.jpg

Bundesrat will Änderungen am Bundesteilhabegesetz

Cornelia Rundt sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesrat am 23. September 2016 umfassend Stellung genommen und dabei deutlichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte der Bund die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern und einen Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland leisten.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt meldete in ihrer Rede im Bundesrat jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf der Bundesregierung an: „Mir ist es wichtig, dass alle Personen, die heute leistungsberechtigt sind, auch in Zukunft Leistungen erhalten. Darüber hinaus lässt das Bundesteilhabegesetz noch klare und eindeutige Abgrenzungsregelungen zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe vermissen. Hier sehe ich noch dringenden Nachbesserungsbedarf.“ Mit Unterstützung Niedersachsens hat der Bundesrat anschließend den § 43 a Sozialgesetzbuch XI kritisiert: Die Regelung aus dem BTHG-Entwurf der Bundesregierung benachteilige Menschen mit Behinderungen, die zugleich pflegebedürftig seien. Leben Menschen mit Behinderungen in stationären Wohnstätten der Eingliederungshilfe, erhalten sie nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung, sondern nur eine Pauschale. Diese seit Mitte der Neunziger Jahre bestehende Benachteiligung führt dazu, dass die Kosten der pflegerischen Versorgung teilweise nach wie vor beim Träger der Eingliederungshilfe verbleiben. Es besteht sogar die Gefahr, dass sich ihr Anwendungsbereich künftig auch auf das heutige sogenannte ambulante Wohnen erstreckt. Rundt: „Die Regelung gehört nach meiner Überzeugung insgesamt gestrichen, mindestens aber darf ihr Anwendungsbereich nicht noch erweitert werden.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält aber auch wichtige Weichenstellungen für die Zukunft, die langjährigen Forderungen der Betroffenen und der Länder entsprechen: Mit dem Gesetzesvorhaben wird eine personenzentrierte Ausrichtung der Teilhabebedarfsermittlung und -bedarfsplanung verfolgt. Die Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen wird aufgegeben. Der Teilhabebedarf wird dadurch unabhängig vom Ort der Leistungserbringung ermittelt. Die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben werden erweitert. Das „Budget für Arbeit“ wird im Gesetz als Rechtsanspruch ausgestaltet. Auch die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen verbessert werden. Bereits zum 1. Januar 2017 sollen die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Finanzierung von Teilhabeleistungen im Sinne der Leistungsberechtigten laut Gesetzentwurf verbessert werden. Mit der Überführung der Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe in ein eigenes Leistungsgesetz sind bereits Neuregelungen bei dem Einsatz von Einkommen und Vermögen verbunden, die die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern.

Dass im Gesetzentwurf ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Zugangsvoraussetzung zu einer Werkstatt für behinderte Menschen vorgesehen ist, muss aus Sicht des Bundesrates jedoch gestrichen werden. Und mit allen anderen Bundesländern war sich Niedersachsen nicht zuletzt einig, dass etwaige Mehrkosten durch die Reform der Eingliederungshilfe vom Bund und nicht von den Ländern und Kommunen getragen werden müssen.

Die Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG-Entwurf erhält nun die Bundesregierung, die dann Gelegenheit zur Gegenäußerung hat. Nachdem der Deutsche Bundestag am 22. September den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes das erste Mal diskutiert hat, beginnen nun spannende parlamentarische Beratungen. An Ideen zur Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes-Entwurfs sollte es den Bundestagsabgeordneten nicht mangeln: Da dürfte schon allein die umfassende Stellungnahme des Bundesrates einen guten Fundus bieten – hinzukommen die vielen Hinweise, die von Betroffenenverbänden und/oder vor Ort in den Wahlkreisen direkt an die Abgeordneten herangetragen werden.