Ausgabe 10/2015
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Zu Gast in der Landesvertretung

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, 25 Jahre nach der Deutschen Einheit hatte der…

Liebe Leserinnen und Leser,

25 Jahre nach der Deutschen Einheit hatte der Bundesrat besonderen Besuch: der Bundespräsident sprach zum ersten Mal in der Länderkammer. Ein historischer Moment mit einer bemerkenswerten Rede.

Bemerkenswert ist auch das Bündnis für Niedersachsen, dass heute Morgen gemeinsam von Landesbischof Meister (ev. Kirche), Bischof Trelle (kath. Kirche), Hartmut Tölle (Vorsitzender des DGB Bezirks Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt), Dr. Volker Müller (Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen) und Ministerpräsident Stephan Weil der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: „Niedersachsen packt an!

Ziel ist es, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Gesellschaft und Arbeit voranzubringen. „Wir zeigen, was Niedersachsen ausmacht: Solidarität, Toleranz und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, heißt es in dem in Hannover veröffentlichten gemeinsamen Aufruf. Alle sind eingeladen sich zu beteiligen.

Ich würde mich persönlich freuen, wenn auch Sie uns unterstützen.

www_niedersachsen_packt_an_de

www.niedersachsen-packt-an.de

Weitere Informationen finden Sie online auf der Website von „Niedersachsen packt an!“.

Aktuelle Informationen zur Sitzung des Bundesrates sowie zu unseren Veranstaltungen und vieles mehr, finden Sie gewohnt in unserem Newsletter.

Viel Freude beim Lesen und Teilen.

Ihr
Michael Rüter
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Der nächste Newsletter der Landesvertretung erscheint kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember. Ich wünsche uns allen eine friedliche Zeit!

Die 939. Sitzung

Hoher Besuch des Bundespräsidenten in der Länderkammer und zahlreiche Beschlüsse 25 Jahre…

Hoher Besuch des Bundespräsidenten in der Länderkammer und zahlreiche Beschlüsse

25 Jahre nach der ersten Sitzung des gesamtdeutschen Bundesrates hat mit Joachim Gauck zum ersten Mal ein Bundespräsident in der Länderkammer gesprochen. In seiner Rede bekräftigte er den deutschen Föderalismus, der sich trotz mancher Kritik bewährt habe. Zuvor hatte Bundesratspräsident Stanislaw Tillich die wichtige Rolle des Föderalismus bei der Wiedervereinigung betont. Er zeigte sich überzeugt, dass dieser sich auch in der Integrationspolitik als Stärke erweisen werde.

Terrorbekämpfung, Sterbehilfe, Dopingstrafen

In der dann folgenden Plenarsitzung billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages: die Verlängerung der Terrorismusbekämpfungsgesetze, das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativmedizin und in der Krankenhausfinanzierung; zudem Gesetze zur Bekämpfung von Doping im Sport, zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber, zu Maßnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb und zur freien Wahl von Routern für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Arbeitsschutz, Windkraft, Lärmschutz

Außerdem beschloss der Bundesrat zwei eigene Initiativen zur Arbeitsschutzverordnung und zur gleichmäßigen Verteilung von Windkraftanlagen. Sie werden nun der Bundesregierung vorgelegt.

Die Länder stellten neue Vorschläge zum besseren Schutz vor Flug- und Schienenlärm, zur artgerechten Haltung von Rindern, zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge vor. Damit befassen sich in den nächsten Wochen die Fachausschüsse des Bundesrates.

Meister-BAföG, europäische Kapitalmarktunion

Die Länderkammer äußerte sich zu Regierungsentwürfen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Verbesserung beruflicher Fortbildungen, u.a. durch das so genannte Meister-BAföG, zu mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtungen, zum Wasserhaushaltsgesetz und zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Zollverwaltung. Stellung nahmen sie auch zu europäischen Vorlagen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und zum Verbraucherschutz bei Verbriefungen.

Cornelia Rundt: Lob und Kritik für Krankenhausstrukturgesetz

Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz am vergangenen Freitag passieren lassen. Niedersachsens Gesundheits-…

Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz am vergangenen Freitag passieren lassen. Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt lobte während der abschließenden Debatte zum Gesetz die Nachbesserungen, die auch auf Druck der Länder noch aufgenommen worden waren: So bewertet die Ministerin zum Beispiel als positiv, dass zusätzlich zum Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro bundesweit erhalten bleibt und an einen Pflegezuschlag gekoppelt wird. „Die Krankenhäuser, die mehr Pflegepersonal einstellen, erhalten einen höheren Zuschlag. Damit wird ein weiter Anreiz gesetzt, mehr in das Pflegepersonal der Krankenhäuser zu investieren, das verbessert unmittelbar die Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten“, so Rundt.

Den im Gesetz vorgesehenen Strukturfonds für Krankenhausinvestitionen begrüßt Rundt ebenfalls. Dieser wird in Niedersachsen rund 94 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen zusätzlich bringen. „Dieses Geld kann dank unserer Verhandlungen auch für die Tilgung von Krankenhauskrediten verwendet werden“, erläutert die Ministerin. „Damit können wir ein deutlich höheres Investitionsvolumen erreichen.“

Auch Kritik hat die Ministerin im Bundesrat geäußert: Nicht gelungen sei es zum Beispiel, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. Auf ihrer Grundlage wird in jedem Bundesland berechnet, wieviel Geld ein Krankenhaus für bestimmte Behandlungen erhält. „Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern“, so Rundt. Gemeinsam mit anderen benachteiligten Bundesländern hatte Niedersachsen die vollständige Angleichung der Landesbasisfallwerte immer wieder eingefordert – zunächst in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die erste Eckpunkte für das Krankenhausstrukturgesetz erarbeitet hatte, und dann in der weiteren Debatte auf Grundlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Damit konnte Niedersachsen immerhin erreichen, dass die Spannweite der Landesbasisfallwerte ab 2016 vermindert wird.

Die im Krankenhausstrukturgesetz geplanten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Qualitätszu- oder abschlägen nannte Ministerin Rundt „in der Theorie durchaus nachvollziehbar“. Sie äußerte jedoch die Sorge, dass es schwierig werden könne, Qualitätsdefizite und deren Verursacher später rechtssicher nachzuweisen und zu belegen – was auf mehr Arbeit für die Sozialgerichte und zusätzliche Bürokratie in den Krankenhäusern hinauslaufen würde.

Rundt geht davon aus, dass der Bund die Auswirkungen des Gesetzes auf die Universitätsklinika im Blick behalten und zeitnah auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren werde.

Wenn der Bundespräsident das Krankenhausstrukturgesetz unterzeichnet hat, tritt es weitestgehend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Stefan Wenzel: Windenergie auf See leistet unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende

Bundesrat fordert gleichmäßige Verteilung von Windkraftanlagen „Windenergie an Land ist zurzeit die…

Bundesrat fordert gleichmäßige Verteilung von Windkraftanlagen

„Windenergie an Land ist zurzeit die kostengünstigste Form der erneuerbaren Energien; sie ist klimafreundlich und ihr Ausbau daher unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende. Aber auch Windenergie auf See leistet mit ihrer hohen und gut prognostizierbaren Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag. Insbesondere die Windenergie an Land hat aber nicht nur für die norddeutschen Länder, sondern für viele Bundesländer eine große wirtschaftspolitische Bedeutung erlangt. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung“, so Umweltminister Stefan Wenzel in seiner Rede vor dem Bundesratsplenum.

Um die Rolle der Windenergie zu erhalten und zu stärken, hat der Bundesrat der Bundesregierung in einer Entschließung Vorschläge zur kommenden Ausschreibung von Windenergieprojekten unterbreitet.

Mit den Stimmen Niedersachsens setzt sich der Bundesrat für ein Ausschreibungsmodell von Windenergie an Land ein, mit dem ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/ Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Aus Sicht der Länder hat eine gleichmäßige räumliche Verteilung von Windkraftanlagen an Land wesentliche Vorteile. Sie stärkt die Netzstabilität und führt zu einer gleichmäßigeren Windstromerzeugung und damit auf der Grundlage einer ausreichenden meteorologischen Diversifizierung zu einem höheren Versorgungssicherheitsniveau. Auch mit dem so genannten Referenzertragsmodell soll sichergestellt werden, dass innerhalb bestimmter Regionen die effizientesten Projekte erschlossen und dabei die effizienteste Technik eingesetzt wird.

Niedersachsen hat sich zum einen dafür eingesetzt, dass die Mindestanteile repowering-neutral gelten, so dass der Abbau so wie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Zum anderen bedarf der Ausbau der Windenergie einer Doppelstrategie. Daher sind auch für Windenergieanlagen auf See stabile Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die einen Erhalt der Akteursvielfalt, einen verwerfungsfreien Übergang und einen kontinuierlichen Zubau ermöglichen.

Hospiz- und Palliativversorgung wird gestärkt

Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben bis zum Tod. Mit dem…

Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben bis zum Tod. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passierte, werden nun die Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Sterbebegleitung verbessert. Zwar hatte der Bundestag wichtige Forderungen der Länder aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 nicht in das Gesetz aufgenommen. Doch weil es auch in seiner jetzigen Fassung einen Schritt nach vorn darstellt, haben sich die Länder entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. In einer begleitenden Entschließung weisen sie aber auf einen weiterhin bestehenden Handlungsbedarf hin.

Mit dem neuen Gesetz wird die Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt. In ganz Deutschland soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, um alle Menschen dort, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen, im Sterben gut zu versorgen und zu begleiten. Erreicht werden soll dies u. a. durch eine Stärkung ambulanten Palliativversorgung. Die Vernetzung der unterschiedlichen Angebote, mit denen Sterbende medizinisch und pflegerisch versorgt bzw. hospizlich begleitet werden, soll gefördert werden. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben Personalkosten künftig auch Sachkosten berücksichtigt. Stationäre Hospize werden über die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls finanziell besser ausgestattet (Erhöhung des Tagessatzes je betreutem Versicherten). Künftig zahlen die Krankenkassen 95 Prozent statt derzeit 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Sterbebegleitung wird in den Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung aufgenommen. In stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, in denen viele Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, soll die Hospizkultur und Palliativversorgung weiterentwickelt werden.

Der Bundesrat bedauerte am vergangenen Freitag, dass wesentliche Inhalte seiner Stellungnahme vom Juni 2015 zum Hospiz- und Palliativgesetz nicht berücksichtigt wurden: So kämen beispielsweise die Lösungsvorschläge der Länder zur Versorgung in vollstationären pflegerischen Einrichtungen und deren Gegenfinanzierung nicht genügend zum Tragen. Das Gesetz führe zudem zu erhöhten Leistungserwartungen bei den Versicherten.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann anschließend in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugesandt.

Länder wollen Verbesserungen bei der Aufstiegsfortbildungsförderung

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung genommen zum Gesetzentwurf zur…

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung genommen zum Gesetzentwurf zur Aufstiegsfortbildungsförderung, kurz auch Meister-BAföG.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, durch Leistungsverbesserungen, Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mögliche Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter im Hinblick auf die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, auf die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder auf die Finanzierung will der Gesetzentwurf abbauen, um noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung zu gewinnen. Zugleich soll damit ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System geleistet werden.

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um Förderleistungen und Förderstrukturen des AFBG zu verbessern, im Wesentlichen:

  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren höchster akademischer Abschluss ein Bachelor-Abschluss oder ein diesem vergleichbarer Hochschulabschluss ist, sollen zukünftig zusätzlich zu ihrem Hochschulabschluss eine AFBG-geförderte berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren können, wenn sie die Voraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen. Auf diese Weise soll auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht werden.
  • Die Förderfähigkeit soll künftig auf die Prüfungszulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahme abstellen. Damit obliegt es den Fortbildungsanbietern, die Voraussetzungen so zu gestalten, dass z. B. auch für Studienabbrecher und Studienumsteiger mit bestimmten Studienleistungen und geringerer Berufspraxis die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung eröffnet wird.
  • Um die Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung stärker herauszustellen, sollen in Anlehnung an Änderungen der letzten BAföG-Novelle Leistungen des AFBG verbessert werden (z. B. Anhebung der Vermögensfreibeträge, Absenkung des Mindestaufenthalts bei humanitärem Aufenthalt, Einführung eines Online-Antrags).
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Fortbildung und Familie soll verbessert werden beispielsweise durch eine flexiblere Gestaltung der Anforderungen an die erforderliche Fortbildungsdichte in Teilzeit, im Hinblick auf die Unschädlichkeit von Unterbrechungen der Fortbildung und durch eine überproportionale Anpassung von kinderbezogenen Leistungen.
  • Schließlich wird bei Ausbildungen an einer Fachschule in Vollzeitform die bisher sehr komplexe Bestimmung der notwendigen Fortbildungsdichte für Unterbrechungen des Schulunterrichts während eines Fachschuljahres durch eine Pauschalierung erheblich vereinfacht; dies betrifft überwiegend Sozialberufe, insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, die sich zur zweitgrößten Gefördertengruppe innerhalb des AFBG entwickelt haben.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vor allem die Änderung des Finanzierungsschlüssels und Leistungsverbesserungen. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren folgende Änderungen zu prüfen:

  • eine Steigerung des Zuschussanteils beim Unterhaltsbeitrag, beim Maßnahmebeitrag sowie des Belohnungserlasses bei bestandener Prüfung auf jeweils 50 Prozent,
  • die Änderung des Finanzierungsschlüssels auf alleinige Übernahme der Kosten durch den Bund,
  • eine Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesnovelle nach drei Jahren durch Bund und Länder.

Darüber hinaus wird der Gesetzentwurf begrüßt und die Bedeutung des AFBG für die Fachkräftesicherung, für die Qualifizierung von Ausbildern und für Flüchtlinge sowie Migranten hervorgehoben.

Kundschaft hat künftig freie Router- und Modemwahl

Der Bundesrat hatte 2013 ein Verbot jeglicher Beschränkung des Zugangs zu Telekommu­nikationsnetzen…

Der Bundesrat hatte 2013 ein Verbot jeglicher Beschränkung des Zugangs zu Telekommu­nikationsnetzen gefordert, die daraus resultiert, dass der Endverbraucher kein vom Anbieter bereitgestelltes oder empfohlenes Endgerät benutzt. Das vom Deutschen Bundestag jetzt beschlossene Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten hat der Bundesrat passieren lassen. Den Endkunden wird darin freie Modem- und Routerwahl eingeräumt.

Das Gesetz stellt fest, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich dem Endkunden. Auch wird klargestellt, dass alle Arten von Endgeräten von der Liberalisierung erfasst sind, und dass Telekommunikationseinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz angeschlossen werden dürfen.

Dadurch soll der Wettbewerb auf dem Endgerätemarkt gestärkt und für den Verbraucher die freie Produktwahl gewährleistet werden. Die Netzbetreiber müssen zukünftig ihren Kunden alle erforderlichen Daten zur Verfügung stellen, die für die Einrichtung von Routern erforderlich sind, und so den Zugang zum Telekommunikationsnetz ermöglichen. Dem Verbraucher steht es auch weiterhin frei, vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellte Router zu verwenden. Aber er hat jetzt die Wahl.

Das Gesetz trägt zur vollständigen Liberalisierung des Endgerätemarktes bei – dadurch wird der Wettbewerb auf dem Endgerätemarkt gestärkt. Die Liberalisierung geht auf eine europäische Richtlinie zurück.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt sieben Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Neues Anti-Doping Gesetz unterstützt die Dopingbekämpfung

Bundesrat billigt Regelungen In seiner Sitzung am 27. November billigte der Bundesrat…

Bundesrat billigt Regelungen

In seiner Sitzung am 27. November billigte der Bundesrat im zweiten Durchgang das vom Bundestag bereits beschlossene Anti-Doping Gesetz. Mit dem Gesetz soll die Dopingbekämpfung in Deutschland grundlegend neu geregelt werden. Das neue Anti-Doping Gesetz bündelt die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung und beinhaltet wesentliche Neuerungen, insbesondere neue Straftatbestände. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Schaffung eines strafbewehrten Verbots des Selbstdopings, mit dem erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst werden, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen sowie die Einführung einer Strafbarkeit von Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringer Menge, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist, vor.

Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung künftig unter Strafe

In seiner Sitzung am 27. November befasste sich der Bundesrat mit dem…

In seiner Sitzung am 27. November befasste sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag initiierten Gesetz zur Einführung eines neuen Straftatbestandes – § 217 StGB- und billigte diesen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. Es schafft daher den neuen Straftatbestand § 217 StGB „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“, der in seinem ersten Absatz die geschäftsmäßige, zielgerichtete Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Diese wird als abstrakt das Leben gefährdende Handlung verboten. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, sind von der Strafandrohung ausgenommen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bekommt neue Struktur

Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) war, auch…

Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) war, auch aufgrund begrenzter Personal- und Sachmittel, in der alten Struktur nicht mehr im ausreichenden Rahmen bundesweit gesichert. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatten das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deshalb 2010 aufgefordert, ein Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu entwickeln.

Mit der Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zum 01. Mai 2013 mit Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg ist der Grundstein für die WSV-Reform gelegt worden. Damit ist an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten. Die Wasser- und Schifffahrtsämter erhielten die Bezeichnung „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter“. Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/ Schiffseichamt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest wurde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt an- bzw. eingegliedert.

Mit dem vom Bundesrat jetzt beratenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden die organisatorischen Änderungen der Reform von 2013 nachgezeichnet. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bekommt die Bezeichnung „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ und vollzieht die organisatorischen Änderungen der Reform (Artikel 1). Eine Verordnungsermächtigung erlaubt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die notwendigen Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen –ohne Zustimmung des Bundesrates– vorzunehmen (Artikel 2). Im Übrigen wird das Bundesbesoldungsgesetz entsprechend der neuen Stellenstruktur geändert (Artikel 3).

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben. Er forderte aber die Bundesregierung auf, die Arbeitsfähigkeit der WSV generell dadurch sicherzustellen, dass sie durch geeignete Maßnahmen für ausreichend Personal sorgt und sich auch durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen um dessen Motivation kümmert. Zudem soll die Bundesregierung die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einbeziehen und dafür sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geschaffen wird. Die geplante Ämterstruktur soll so gestaltet werden, dass auch vergleichbare Ämtergrößen entstehen, weil regionale Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungskompetenz für Landes- und Kommunalbehörden im Verwaltungsalltag tatsächlich schnell und in räumlicher Nähe verfügbar sein müssen.

 

Standpunkt Niedersachsen

Aus Anlass der abschließenden Beratung des Krankenhausstrukturgesetzes erklärt Cornelia Rundt: „Es besteht…

Aus Anlass der abschließenden Beratung des Krankenhausstrukturgesetzes erklärt Cornelia Rundt: „Es besteht die Sorge, dass das Gesetz der besonderen Situation der Universitätsklinika nicht hinreichend gerecht wird. Die Universitätsmedizin ist durch den Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung geprägt und stellt einen unverzichtbaren Bestandteil im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland dar.“

Es werde deutliche Verbesserungen beim Zugang und der Vergütung von Hochschulambulanzen, Zuschläge für spezialisierte Zentren und eine höhere Vergütung für die Vorhaltung der vollumfänglichen Notfallbehandlung geben, würdigte Rundt das Krankenhausstrukturgesetz. „Ich gehe davon aus, dass der Bund die Auswirkungen des Gesetzes insbesondere auf die Universitätsklinika im Blick behalten wird und zeitnah auf mögliche Fehlentwicklungen in diesem Bereich reagiert“, so Cornelia Rundt am vergangenen Freitag im Bundesrat.

Nicht gelungen sei es im Übrigen, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. „Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern“,  so Rundt.

Lesen Sie hier die gesamte Rede der Ministerin

 

Bundeskabinett

Stand der Energiewende Der Vierte Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ wurde vom Bundeskabinett…

Stand der Energiewende

Der Vierte Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Dieser Bericht dokumentiert den Stand der Energiewende. Die Zahlen zeigen demnach, dass die Energiewende vorankomme. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch lag im ersten Halbjahr dieses Jahres zum ersten Mal bei mehr als 30 Prozent. Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor insgesamt liege Deutschland auf Zielkurs. Der Bericht offenbart auch, dass sich die Höhe der EEG-Umlage stabilisiert hat. Zudem sind in diesem Jahr zum Anfang des Jahres 2015 zum ersten Mal seit langer Zeit, nämlich seit mehr als zehn Jahren, die Strompreise für Haushaltskunden wieder gesunken. Der Börsenstrompreis ist im Jahr 2014 um 10 Prozent zurückgegangen. Der Energieverbrauch ist im Jahr 2014 auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken.

 

Energieeffizienzstrategie Gebäude

Die Bundesregierung beschloss auch die „Energieeffizienzstrategie Gebäude“. Energieeffizienz ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Das Ziel ist, vorhandene Energie besser zu nutzen. Die umweltfreundlichste und günstigste Energie ist diejenige, die gar nicht erst verbraucht wird. Dabei spielt der Gebäudebereich eine sehr große Rolle für die Energiewende und auch für das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele. 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland und auch etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen entfallen auf Gebäude. Deswegen hat sich die Bundesregierung das ambitionierte Langfristziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die vorliegende Strategie gibt eine Antwort auf die Frage, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Sie hat technische und energetische Aspekte im Blick, aber auch ökonomische und perspektivisch-gesellschaftspolitische.

 

Des Weiteren befasste sich das Bundeskabinett mit zwei Berichten:

Rentenversicherungsbericht 2015

Der Rentenversicherungsbericht 2015 spiegelt die weiterhin positive Entwicklung der Rentenfinanzen für das Jahr 2015 wider. Zudem stellt er die mittel- und langfristigen finanziellen Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.

Für das Jahresende 2014 wird die Nachhaltigkeitsrücklage auf 33,7 Milliarden Euro geschätzt. Das sind 1,75 durchschnittliche Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung. Danach wird Modellrechnungen zufolge der Beitragssatz für 2016 bis zum Jahr 2020 konstant bei 18,7 Prozent bleiben. Längerfristig wird er schrittweise von 20,4 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,5 Prozent im Jahr 2029 ansteigen.

Das Sicherungsniveau (d.h. die Standardrente, gemessen am Durchschnittsentgelt vor Steuern) wird von 48,1 Prozent im Jahr 2014 auf 47,6 Prozent im Jahre 2020 sinken. Die langfristigen gesetzlichen Ziele für den Beitragssatz und für das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente sollen somit klar eingehalten werden. Laut Gesetz darf dieses Sicherungsniveau bis zum Jahr 2020 46 Prozent und bis 2030 43 Prozent nicht unterschreiten.

 

Tierschutzbericht 2015

Der mittlerweile zwölfte Bericht über die Entwicklung des Tierschutzes umfasst den Berichtszeitraum 2011 bis 2014. Er hält wichtige Verbesserungen beim Schutz von Nutztieren, Heimtieren und Versuchstieren fest:

Das Halten von Versuchstieren und die Durchführung von Tierversuchen wurden in diesem Berichtszeitraum strenger reguliert. Um den Tierschutz bei Heimtieren zu verbessern, müssen Händler den Tierhaltern schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, das sie erwerben, mitgeben. Spezielle Regelungen gibt es auch für die gewerbliche Kaninchenhaltung.

Das wesentlich überarbeitete Säugetiergutachten gibt eine Anleitung dazu, wie Säugetiere beispielsweise in Zoos artgerecht zu halten sind. Um unseriösem Tierhandel einen Riegel vorzuschieben, wurde die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren unter Genehmigungspflicht gestellt, ebenso die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden, um auch dabei Mindeststandards des Tierschutzes sicherzustellen. Das Schlachten von Tieren unterliegt national strengeren Regelungen. Ab 2019 werden das betäubungslose Kastrierten von Ferkeln und der betäubungslose Schenkelbrand bei Pferden verboten.

Bundestag

Haushaltsdebatte in Zeiten der Flüchtlingsströme Der Deutsche Bundestag hat an vier Tagen…

Haushaltsdebatte in Zeiten der Flüchtlingsströme

Der Deutsche Bundestag hat an vier Tagen den Bundeshaushalt für das Jahr 2016 sowie den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019 beraten und beschlossen.

Deutschland zeige eine solide wirtschaftliche Entwicklung – trotz der weltwirtschaftlichen Herausforderungen, betonte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner Rede. Ein ausgeglichener Haushalt sei weiter möglich, wenn „die Steuerbasis nicht erodiere“. Das gelte für die Erbschaftssteuer wie für alle anderen Substanzsteuern. Im Fokus der Ausführungen des Bundesfinanzministers stand die finanzielle Bewältigung der Flüchtlingsströme. Angesichts der Ungewissheit über die Anzahl der Migranten, müsse man „auf Sicht fahren“. Der Bund wolle 2016 acht Milliarden zusätzlich für die Unterbringung der Flüchtlinge bereitstellen. Die Zahl der Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen deutlich erhöht werden wie auch die Zahl der Stellen bei den Sicherheitsbehörden.

Einstimmig hat der Bundestag in zweiter Lesung den Einzelplan 03 des Bundeshaushalts 2016 für den Bundesrat angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 25 Millionen Euro, das sind 1,19 Millionen Euro mehr als 2015.

 

Zweiter NSU-Untersuchungsausschuss

Der 3. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode mit dem Namen „Terrorgruppe NSU II“ hat sich zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Zum Vorsitzenden wurde auf Vorschlag der Unions-Fraktion der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger bestimmt. Stellvertretende Vorsitzende ist die SPD-Abgeordnete Susann Rüthrich. Die Fraktionen haben folgende Obleute benannt: für die CDU/CSU-Fraktion Armin Schuster, für die SPD-Fraktion Uli Grötsch, für die Fraktion Die Linke Petra Pau und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Irene Mihalic.

Der Bundestag hatte zuvor einstimmig für die Einsetzung des zweiten Untersuchungsausschusses votiert. Ziel ist es, noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe, den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Umfeld aufzuklären.

 

Dauerausstellung zum verhüllten Reichstag

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) hat eine Dauerausstellung zur Verhüllung des Reichstages im Juni und Juli 1995 durch das Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude eröffnet. Die Exponatesammlung dokumentiert den Weg von der Idee, das Parlamentsgebäude zu verhüllen, bis hin zur Umsetzung. Zahlreiche Entwürfe der beiden Künstler sind zu sehen, die von ganz einfachen Entwürfen aus frühen Jahren bis hin zu letzten Zeichnungen kurz vor dem Beginn der Arbeiten reichen.

Die rund 400 Exponate sind auf der Präsidialebene des Reichstagsgebäudes zu besichtigen. Besucher können diese auf Wunsch an Wochenenden im Rahmen der Kunst- und Architekturführungen im Bundestag mit den Schwerpunkten im Reichstagsgebäude (Führungsbeginn 11.30 Uhr), Paul-Löbe-Haus (14 Uhr) oder Jakob-Kaiser-Haus (16 Uhr) besichtigen.

Bund sieht Finanzierung der Kosten für Kampfmittelräumung alliierter Munition vor

Eigenständiger Haushaltstitel „Alliierte Kampfmittel“ wird eingerichtet

(v.l.n.r.) Uli Freese, MdB, Innenminister Karl-Heinz Schröter, Andrea Wicklein, MdB, alle drei Brandenburg, Johannes Kahrs, MdB haushaltpolitischer Sprecher der SPD Fraktion, Staatssekretär Michael Rüter, Niedersachsen und Lars Klingbeil, MdB Niedersachsen (Foto: Land Brandenburg)

(v.l.n.r.) Uli Freese, MdB, Innenminister Karl-Heinz Schröter, Andrea Wicklein, MdB, alle drei Brandenburg, Johannes Kahrs, MdB haushaltpolitischer Sprecher der SPD Fraktion, Staatssekretär Michael Rüter, Niedersachsen und Lars Klingbeil, MdB Niedersachsen (Foto: Land Brandenburg)

Wir alle kennen die Nachrichten, in denen über Evakuierungen von Stadtteilen aufgrund von Bombenentschärfungen berichtet wird. Für die Betroffenen bedeutet dies häufig Einschränkungen ihres Alltags. Für manche Personen kann eine solche Entschärfung aber böse Überraschungen bedeuten. Bisher sind die Kosten solcher Einsätze allein vom sogenannten Störer, d.h. vom Grundeigentümer zu tragen, wenn es sich bei den Kampfmitteln um alliierte Bomben handelt. Lediglich für die sogenannte „reichseigene Munition“ hatte der Bund als Rechtsnachfolger des deutschen Reichs schon bisher seinen Teil an der Finanzierung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes geleistet.

Nunmehr hat der Bund im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2016 seinen Einstieg in die Kostentragung zugesagt. Er will sich bis zu 50% an den entstehenden Kosten beteiligen. Bis zum Haushaltsjahr 2019 sollen sukzessiv steigend insgesamt 60 Millionen Euro für die Suche, Entschärfung und Bergung alliierter Weltkriegsmunition zur Verfügung stehen.

Dies ist das Ergebnis des steten Intervenierens des Bevollmächtigten Niedersachsens, Staatssekretär Michael Rüter, und seines brandenburgischen Kollegen. Diese hatten das Gefahrenpotential der Rüstungsaltlasten für Leib und Leben der Bevölkerung den Abgeordneten des Bundestages in mehreren Unterrichtungen immer wieder dargelegt. Immerhin steigt die Gefahr von Selbstdetonationen aufgrund der Korrosion an den Zündern der Bomben stetig. Die Problematik wurde zuletzt so präsent, dass der Bund nunmehr seiner Verpflichtung zur Mitfinanzierung nachkommt.

Rüter bedankte sich im Namen der niedersächsischen Landesregierung bei allen Personen, die ihre Solidarität mit den besonders betroffenen Ländern Niedersachsen und Brandenburg zeigten und ihren Anteil an dem erfreulichen Ergebnis trugen.

1…

Die „1“ hat als Zahl der Woche gleich zweierlei Bewandnis: vor 25…

Die „1“ hat als Zahl der Woche gleich zweierlei Bewandnis: vor 25 Jahren, genauer gesagt am 9. November 1990, fand die erste Sitzung des Bundesrates mit Vertretern aller 16 Landesregierungen statt.

Zudem war der vergangene Freitag das erste Mal überhaupt, dass der Bundespräsident dem Bundesrat einen Besuch abgestattet hat. Anlass für Joachim Gaucks Rede in der Länderkammer war der 25. Jahrestag der gesamtdeutschen Länderkammer.

Stephan Weil zeichnet Leibniz-Preisträger aus

Leibniz als Bindeglied zwischen Gemeinschaft und Niedersachen Am Eröffnungsabend der 21. Jahrestagung…

Leibniz als Bindeglied zwischen Gemeinschaft und Niedersachen

Am Eröffnungsabend der 21. Jahrestagung der Leibniz-Gemeinschaft in der Landesvertretung Niedersachsen wurden am 25. November der Leibniz-Nachwuchspreis und der Leibniz-Auszubildenden-Preis verliehen. Die Auszeichnung der Preisträger haben Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, und der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil vorgenommen. Die Preise wurden in diesem Jahr erneut von der Deutschen Kreditbank AG (DKB) gestiftet.

Die Nachwuchspreise 2015 der Leibniz-Gemeinschaft gingen an einen Wirtschaftswissenschaftler aus Kiel und eine Hirnforscherin aus Magdeburg. Dr. Tobias Stöhr vom Institut für Weltwirtschaft analysierte in seiner Dissertation „Social and Economic Effects of Migration“ verschiedene soziale und ökonomische Effekte internationaler Arbeitsmigration aus Sicht von Migranten und ihrer Familien. Dr. Judith Mylius vom Leibniz-Institut für Neurobiologie hat in ihrer Doktorarbeit „Phasic and tonic changes of neuronal activity in primate auditory cortex induced by the dopaminergic ventral midbrain“ den Zusammenhang verschiedener kognitiver Prozesse wie Hörverständnis, Motivation und Aufmerksamkeit im Gehirn untersucht. Mit dem Nachwuchspreis werden herausragende Promotionen geehrt. Insgesamt waren neun Nachwuchswissenschaftler in den Kategorien „Geistes- und Sozialwissenschaften“ und „Natur- und Technikwissenschaften“ nominiert.

Lisa-Marie Johannssen vom Forschungszentrum Borstel – Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften erhielt den Leibniz-Auszubildenden-Preis 2015. Der zweite und dritte Platz gingen an zwei Auszubildende aus Berlin: an die Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung Carolin Stolpe vom Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sowie an den Physiklaboranten Marc Möbis vom Max-Born-Institut für Nichtlineare Optik und Kurzzeitspektroskopie.

Mit seinem Grußwort hat sich der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil als ein großer Verehrer des Wissenschaftlers Georg Wilhelm Leibniz erwiesen. Für den Ministerpräsidenten erscheint es logisch, dass die Leibniz-Gemeinschaft zu Gast in der Landesvertretung Niedersachsens war: stellt doch Leibniz, der lange in Hannover gewirkt hat, das Bindeglied zwischen Niedersachsen und der Gemeinschaft dar. Im nächsten Jahr werde sich Niedersachsen die größte Mühe geben, den 300. Todestag des großen Landessohnes würdig zu feiern. Auch in der Landesvertretung in Berlin wird dann dieses Ereignis gebührend gewürdigt. Am Ende seiner Ansprache machte Stephan Weil keinen Hehl daraus, dass er sich die Ansiedlung weiterer Leibniz-Institute in Niedersachsen wünscht.

Den Eröffnungsabend haben die sechs niedersächsischen Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft genutzt, um sich und ihre Arbeit zu präsentieren.

Fotos: Peter Himsel, Leibniz-Gemeinschaft, und Torsten Heitmann

Christian Meyer will bäuerliche Milchviehhaltung erhalten

Kriseninstrumente müssen ausgebaut werden Das Problem zu beschreiben, ist leicht: bei den…

Kriseninstrumente müssen ausgebaut werden

Das Problem zu beschreiben, ist leicht: bei den aktuell sehr niedrigen Erzeugerpreisen für Milch – deutlich unter 30 Cent/kg – stehen Milchviehhalter betriebswirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Das betrifft weniger die kleinen alten Betriebe mit den kalkulatorisch hohen Produktionskosten aber abgezahlten Ställen, sondern stärker diejenigen, die auf Pump kräftig expandiert haben und nun Kapitaldienst leisten müssen. Und diejenigen, die Löhne zahlen. Deutlich schwieriger als die Problembeschreibung ist, eine Lösung zu benennen. Man kann nichts tun und abwarten, bis der Markt das regelt. Oder man kann Wege diskutieren, auf die Gefahr hin, dass die Diskussion zeigt, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Diesen zweiten Weg haben die sechs Landwirtschaftsminister von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gewählt. Ein „Milchsymposium“, das am 26. November in der Niedersächsischen Landesvertretung stattfand, diskutierte in drei Runden Kriseninstrumente, die Machtverteilung in der Wertschöpfungskette und die Chancen, durch höherwertige Produkte eine bessere Wertschöpfung zu erzielen.

Klar ist, dass die grünen Agrarminister eine flächendeckende bäuerliche Landwirtschaft erhalten wollen und „mittlere Strukturen“ dafür am besten geeignet halten. In den meisten Bundesländern – weniger in Niedersachsen – ist die Milchviehhaltung das finanzielle Rückgrat dieser bäuerlichen Landwirtschaft. Aber auch in Niedersachsen gilt, dass nur die Milchviehhaltung in der Lage sein wird, das aus ökologischer Sicht wichtige Grünland auch in Mittelgebirgslage und auf Grenzstandorten zu bewahren, weil man damit etwas verdienen kann.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer machte die volkswirtschaftlichen Dimensionen des Preisverfalls deutlich: Ein um zehn Cent niedrigerer Milchpreis bedeuten für Niedersachsen, dass 800 Mio. Euro weniger in den ländlichen Raum fließen. Das ist genau so viel, wie die Bauern an Direktzahlungen bekommen. Er könne nicht verstehen, dass für den Milchmarkt Instrumente tabu sein sollen, die ganz selbstverständlich auf anderen Agrarmärkten eingesetzt werden: für Obst und Gemüse, Schweinefleisch, Zucker und Wein. Eine politisch motivierte Mengensteuerung sei in diesen anderen Märkten nach wie vor üblich. Und noch ein Vorschlag aus Niedersachsen: Man sollte die Einnahmen aus der Superabgabe nehmen, um diejenigen zu entschädigen, die in der aktuellen Preiskrise freiwillig ihre Milcherzeugung einschränken.

Aufhorchen ließen deutliche Worte des Bundeskartellamtes: Dr. Uli Barth erläuterte, dieses habe festgestellt, dass die im Milchsektor üblichen Lieferbedingungen eindeutig zu Lasten der Erzeuger gehen. Diese können ihre Verhandlungsmacht nicht ausspielen, weil sie durch zu lange Kündigungsfristen gebunden sind, der Andienungspflicht unterliegen und zudem im Milchmarkt eine Transparenz über die Preise der Konkurrenz gegeben ist, die fast einer Preisabsprache gleichkommt. Noch ein Indiz, das Peter Guhl vom MEG-Milch Board für die Marktmacht der Molkereien brachte: Während die Nettowertschöpfung von Molkerei zu Molkerei um das 17fache schwankt, divergiert der Auszahlungspreis nur um das 1,2fache. Um aus dieser Ohnmachtsposition herauszukommen empfahl Guhl den Landwirten, Milchkaufverträge mit den Molkereien abzuschließen, die festlegen, in welchem Zeitraum welche Mengen zu welchem Preis den Besitzer wechseln. Auch wenn Dr. Björn Börgermann vom Milchindustrieverband und Diskutanten aus dem Publikum gute Argumente zugunsten der Genossenschaften brachten, wurde doch klar, dass die Vertragsbeziehungen in der Lieferkette ein Punkt sind, der von Politik und Landwirtschaft dringend überdacht werden sollte.

„Auch wenn keiner die perfekte Lösung hat, macht es keinen Sinn zu überlegen, ob man handeln sollte“. So das Resümee des Schlussredners.

Themenwoche „Herzlich willkommen // Teilhabe aus Tradition“

Durchgangslager Friedland- gestern und heute Mitte November begrüßte die Landesvertretung Niedersachsen gemeinsam…

Durchgangslager Friedland- gestern und heute

Mitte November begrüßte die Landesvertretung Niedersachsen gemeinsam mit dem niedersächsischen Innenministerium ihre Gäste zur Themenwoche „Herzlich willkommen // Teilhabe aus Tradition“.

Vor der Landesvertretung machte der Verein „Unsere Geschichte. Das Gedächtnis der Nation“ mit seinem mobilen Tonstudio Station, um Interviews mit Zeitzeugen aus Friedland aufzunehmen. Im Atrium informierte eine große Bilderwand über das Durchgangslager „Friedland“ und dessen siebzigjährige Geschichte. Mit Videostelen wurden zudem sieben Personen und ihre ganz individuellen Erinnerungen an Friedland vorgestellt. Diese werden ab März 2016 im neuen Museum Friedland zu sehen sein, das schon jetzt zum generationenübergreifenden Dialog und Diskurs über Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration einlädt.

Höhepunkt der Themenwoche war die Vorführung von Frauke Sandigs Film „Friedland“ am 17. November 2015. Der von Deutscher Welle (DW) und NDR gemeinsam produzierte 85-minütige Dokumentarfilm fragt nach den Gefühlen, Erfahrungen und Hoffnungen der Menschen, die sich an diesem Ort treffen.

Nach einer Begrüßung durch Niedersachsens Bevollmächtigten Michael Rüter stellte Dr. Joachim Baur, Kurator des Museums Friedland, das Konzept des neuen Hauses vor, bevor Peter Limbourg, Intendant der Deutschen Welle, zu Wort kam, um eine Einschätzung zu Film und Thema für die DW zu geben.

In einem Gespräch mit Abdel Al Aziz Al Husary, Flüchtling aus Syrien und seiner Familie, Professor Dr. Annelie Keil, Sozial- und Gesundheitswissenschaftlerin und der Regisseurin des Films, wurde das Gesehene vertieft. Auch konnte im Gespräch mit der Moderatorin Ines Pohl Gegenwärtiges diskutiert werden. Was hat sich seit der Filmproduktion im vergangenen Jahr getan, wie schätzen die Protagonisten die aktuellen Geschehnisse ein.

Film und Gespräch berührten die rund 200 Gäste, die sich im Anschluss noch lange die Ausstellung im Atrium anschauten und weiter diskutierten. Eine Kooperation mit NDR und DW, die nachdrücklich haften blieb. Der Film von Frauke Sandig ist über die Seite der DW verfügbar und einem breiten Publikum zu empfehlen, so die einhellige Meinung der Anwesenden.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin

Jugendmedienschutz im Praxis-Check: Wie kontrolliert man das Internet?

Tagung in der Landesvertretung Das Internet ändert alles. Auch im Jugendmedienschutz. Reichte…

Tagung in der Landesvertretung

Das Internet ändert alles. Auch im Jugendmedienschutz. Reichte es im analogen Kino- und Fernsehzeitalter meist noch aus, jugendgefährdende Filme mit einer entsprechenden Altersfreigabe zu versehen, müssen alle ähnlichen Versuche in der Allgegenwart der neuen Medien und ihrer unglaublichen Fülle scheitern. Niemand kann das Internet kontrollieren, nicht einmal autokratisch geführte Staaten.

Wie man Kinder dennoch vor möglichen Schäden beim Medienkonsum bewahren kann, war das Thema einer Tagung, zu der die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 11. November in die Vertretung des Landes Niedersachsen eingeladen hatte. Nach der Begrüßung durch den KJM-Vorsitzenden Siegfried Schneider schilderte Isabell Rausch-Jarolimek, Bereichsleiterin Jugendmedienschutz der gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten, die völlig anderen Anforderungen. Früher war das Medienangebot linear und wurde zudem nur mit Hilfe eines Endgerätes konsumiert: das Kind saß vor dem Fernsehgerät und verfolgte das gerade aktuell ausgestrahlte Programm. Heute gibt es viele verschiedene Endgeräte und das Medienangebot ist aus vielen verschiedenen Portalen abrufbar.

Was diese technische Entwicklung für den praktischen Jugendmedienschutz bedeutet, sollten Experten in der anschließenden Podiumsdiskussion klären, die von Thomas Krüger moderiert wurde, dem stellvertretenden KJM-Vorsitzenden und im Hauptberuf Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung. Darüber, dass der Jugendmedienschutz seine Berechtigung auch im Internet-Zeitalter seine Berechtigung hat, waren sich die Teilnehmer einig. Antje Höhl, Medienreferentin der Niedersächsischen Staatskanzlei, verglich den Jugendmedienschutz mit der Straßenverkehrsordnung: „Diese wird auch nicht abgeschafft, nur weil es täglich Regelverstöße gibt.“ Allerdings müsse der Jugendmedienschutz weiter entwickelt werden. Das streben auch die Ministerpräsidenten der Länder an, die sich für eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) aussprachen.

Schon jetzt dürfen pornografische, bestimmte indizierte und schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch „geschlossene Benutzergruppen“ sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dazu werden so genannte Altersverifikationssysteme eingesetzt.

Bei Alkoholfahrten wollen Experten weiter Blut sehen

BADS-Symposium diskutiert Vor- und Nachteile von Atemalkohol-Messgeräten Als gerichtsfestes Beweismittel in Strafverfahren…

BADS-Symposium diskutiert Vor- und Nachteile von Atemalkohol-Messgeräten

Als gerichtsfestes Beweismittel in Strafverfahren gegen Alkoholfahrer bleibt die Blutuntersuchung unverzichtbar und sollte daher nicht zugunsten von anderen Messverfahren aufgegeben werden. Das war die übereinstimmende Auffassung der Experten, die in einem Symposium des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) am 11. November in der Landesvertretung Niedersachsen über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren diskutierten.

„Blutproben sind in den Fällen unverzichtbar, in denen Drogen und Medikamente oder ein Nachtrunk nicht auszuschließen sind“, sagte Dr. Peter Gerhardt, der Präsident des BADS. Die neuen Geräte zur Messung des Atemalkohols böten zwar ein hohes Maß an Sicherheit im Hinblick auf den Alkoholkonsum eines Fahrers, nicht aber bei Medikamenten- oder Drogenbeeinflussung. Außerdem setze die Atemalkoholprobe die freiwillige Zustimmung des Betroffenen voraus. Ähnlich äußerte sich der Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Ulrich Franke. Problematisch sei nur der nach wie vor geltende Richtervorbehalt, wonach erst nach Zustimmung des zuständigen Richters einem auffällig gewordenen Fahrer eine Blutprobe zur Feststellung des Grades seiner Alkoholisierung entnommen werden darf. Es sei daher zu begrüßen, wenn dieser Vorbehalt – wie vom Bundesjustizminister kürzlich angekündigt – wegfallen würde. Verkehrskontrollen sind dann nicht mehr so zeitaufwendig.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung geht noch weiter und will die Atemalkoholmessung als alleinigen Beweis bei bestimmten Straftaten einführen. Darauf wies die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann hin. Aus der Praxiserfahrung als ehemalige Polizeibeamtin betonte Lühmann den praktischen Vorteil der neuen Atemalkoholmessgeräte: „Diverse Stunden in der Polizeiarbeit können reduziert werden. Der durch die Blutentnahme entstehende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird vermieden und die Kosten von bis zu 300 € pro Entnahme und Untersuchung fallen weg.“

Gegen eine völlige Abschaffung von Blutproben wandte sich der Direktor der Polizeihochschule aus Münster, Johann-Markus Hans. Aus Polizeisicht seien aber viele Alkoholfahrten eindeutig. In diesen Fällen solle den Fahrern künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, statt einer Blutentnahme eine Atemalkoholprobe abgeben zu dürfen, was die Verfahren vereinfachen würde.

In den meisten Fällen reiche die Messung des Atemalkoholgehaltes auch völlig aus, die verwendeten Geräte seien zuverlässig und präzise. Darauf wies Prof. Dr. Reinhard Urban hin, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz. Es gebe aber auch eine Reihe von Situationen, in denen erst die blutmedizinische Untersuchung Aufschluss gebe, unter anderem bei Drogen- und Medikamentenkonsum und beim sogenannten Nachtrunk, also wenn der Fahrer nicht mehr am Steuer bzw. als Lenker seines Fahrzeuges kontrolliert wird, sondern erst später und dann angibt, erst nach der Fahrt Alkohol getrunken zu haben.

 

Russlanddeutsche in einem vergleichenden Kontext: Neue Perspektiven der Forschung

Russian Germans in a Comparative Context: New Research Perspectives Am 18. und…

Russian Germans in a Comparative Context: New Research Perspectives

Am 18. und 19. November 2015 fand in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund die internationale Tagung „Russlanddeutsche in einem vergleichenden Kontext: Neue Perspektiven der Forschung/Russian Germans in a Comparative Context: New Research Perspectives” statt. Sie wurde gemeinsam von drei wissenschaftlichen Instituten aus Niedersachsen veranstaltet, dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg, dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und dem Nordost-Institut – Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa (IKGN) e.V. in Lüneburg.

Über 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weitere Interessierte waren zusammengekommen, um sich über verschiedene Zugänge zur wechselvollen und komplexen russlanddeutschen Geschichte und deren weitere Bezüge auszutauschen.

Ein Anliegen der Veranstalter war es, die Geschichtsforschung über die Russlanddeutschen um neue und aktuelle Perspektiven zu erweitern und sie beispielsweise mit der Historie anderer Minderheiten bzw. Diaspora- und Einwanderergruppen zu vergleichen und in Beziehung zu setzen. Entsprechend gliederte sich die Tagung in drei Sektionen: Überlegungen zu russlanddeutschen Identitätsbildungen wurden Perspektiven der Migrationsforschung sowie vergleichende Forschungsfragen zur Seite gestellt. Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Russland, Frankreich, den USA und Kanada präsentierten ihre aktuellen Analysen und stellten sich den anschließenden wissenschaftlichen Kommentaren.

Unter dem Titel „Normalfall Migration?“ fand am Abend eine durch ein Grußwort von Staatssekretär Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund, eröffnete Diskussionsveranstaltung statt. Moderiert wurde sie von der Journalistin und Autorin Ulla Lachauer, Lüneburg, auf dem Podium waren die Schriftstellerin Alina Bronsky, Berlin, der Historiker Viktor Krieger, Heidelberg, sowie der Migrationsforscher Jochen Oltmer, Osnabrück. Die Diskutanten gingen unter anderem der durchaus unterschiedlich beurteilten Frage nach, inwieweit sich die russlanddeutsche Geschichte auch als Migrationsgeschichte erzählen lässt.

Das Ende der Konferenz bildeten wissenschaftliche Analysen, in welchen die Referate und Diskussionen zusammengefasst und zum bisherigen Stand der Forschung in Bezug gesetzt wurden. Dabei wurde herausgearbeitet, dass die Russlanddeutschen traditionell oft als eine relativ abgeschlossene und einheitliche ,Volksgruppe’ betrachtet wurden. Vor diesem Hintergrund wurde deutlich, dass die Anwendung einer vergleichenden, verflechtungsgeschichtlich ausgerichteten Perspektive zusätzliche Erkenntnisse und Einsichten erbringt, die der Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen eine neue Aktualität im internationalen Kontext verleihen kann. Die Analyse der gegenwartsbezogenen Relevanz russlandddeutscher Vergangenheit birgt ein Erkenntnispotential, das es künftig noch genauer zu erschließen gilt.

Die Tagung wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert.

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement begeht traditionellen Jahresempfang

Weder Zuckerschlecken noch Ponyhof Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, kurz BBE, ist ein…

Weder Zuckerschlecken noch Ponyhof

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, kurz BBE, ist ein Zusammenschluss von Akteuren aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft. Ziel des Netzwerkes ist es, die Bürgergesellschaft und bürgerschaftliches Engagement in allen Gesellschafts- und Politikbereichen nachhaltig zu fördern. Es wurde vor über fünfzehn Jahren gegründet und mittlerweile gehören dem Netzwerk über 260 Mitglieder an.

Im Mittelpunkt der Reden des Jahresempfangs am 19. November 2015 in der niedersächsischen Landesvertretung, der traditionell am Vorabend der Mitgliederversammlung stattfindet, stand die Verabschiedung des jahrelangen Vorsitzenden des Sprecher_innenrates des BBE Prof Dr. Thomas Olk. Olk gehörte zu den Mitbegründern des BBE und zu dessen Vordenkern.

In seiner Rede erinnerte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an die Gründungszeit des Netzwerkes. „Die Etablierung und Entwicklung eines Netzwerkes wie dem BBE ist weder Zuckerschlecken noch Ponyhof“, so habe Prof. Dr. Olk selbst einmal die Gründungsphase beschrieben. Heute sei das BBE erster Ansprechpartner bei Fragen rund um das bürgerschaftliche Engagement, führende Plattform der engagementpolitischen Vernetzung und eine starke Lobby für Engagement.

Da bürgerschaftliches Engagement dort stattfindet, „wo Verantwortung für andere übernommen und aus Zugehörigkeit zum politischen Gemeinwesen als Bürgerin und Bürger gehandelt wird“, so Prof Dr. Olk, ging es natürlich auch um Engagement in der aktuellen Flüchtlingsarbeit. „Es hat sich die Leistungsfähigkeit der Zusammenarbeit von Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft dort erwiesen, wo der gemeinsame Bürgersinn angesprochen wurde. Einen würdigen Umgang mit den vielen Flüchtlingen kann Deutschland nur dank der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gewährleisten“, so Dr. Kleindiek in seiner Rede.

Der Staatssekretär und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen Michael Rüter dankte in seinem Grußwort ebenfalls allen, die sich und ihre Organisationen so stark in die Flüchtlingsarbeit einbringen. „Nur, weil so viel ehrenamtliches Engagement vorhanden ist, konnte fehlendes staatliches Handeln ausgeglichen werden“, so Rüter in seinen Worten.

Über die Ergebnisse der 16. Mitgliederversammlung des BBE am folgenden Tag können Sie sich hier http://www.b-b-e.de/aktuelle-meldungen/23757-zentrale-ergebnisse-der-16-mitgliederversammlung-des-bbe/ informieren.

Auswärtsspiel der „El-Pe-Ka“

Landespressekonferenz Niedersachsen zu Gast in Berlin An jedem Mittwoch und Freitag der…

Landespressekonferenz Niedersachsen zu Gast in Berlin

An jedem Mittwoch und Freitag der Woche tagt im Niedersächsischen Landtag in Hannover die Landespressekonferenz, kurz „El-Pe-Ka“ genannt, ein Zusammenschluss von Journalistinnen und Journalisten, die über die Landespolitik berichten. Immer dabei sind bei diesen Sitzungen die Sprecherinnen und Sprecher der verschiedenen Landesministerien und manchmal auch die Minister, die von den Journalisten befragt werden.

Ab und an verlässt die LPK ihren Heimatstandort aber auch, um Informationen an anderer Stelle einzuholen. Ein solches Auswärtsspiel führte 14 LPK-Mitglieder dieser Tage nach Berlin, wo Gespräche im Bundeswirtschaftsministerium, im Verteidigungsministerium und bei der Volkswagen-Repräsentanz auf dem Programm standen. Dazwischen „immer wieder gern“, wie LPK-Vorsitzender Thorsten Hapke betonte, der Besuch in der Vertretung des Landes Niedersachsen. „Wir fühlen uns wohl hier“, sagte Hapke und bedankte sich beim Hausherrn, dem Bevollmächtigten des Landes, Staatssekretär Michael Rüter für die Einladung. Der hatte die Journalistinnen und Journalisten nicht nur zum Abendessen eingeladen, sondern konnte auch noch einen Überraschungsgast aufbieten: Ministerpräsident Stephan Weil. Der niedersächsische Regierungschef hatte zuvor beim Jahresempfang der Leibniz-Gemeinschaft gesprochen und gesellte sich dann zu der LPK-Delegation dazu.

Es wurde ein langer und intensiver Abend mit vielen guten Gesprächen in lockerer Atmosphäre. Auf Journalistenseite mit dabei und angesichts seiner schon 94 Lebensjahre mit beeindruckender Präsenz und Ausdauer, der Ehrenvorsitzende der Landespressekonferenz, Rolf Zick. Die LPK wurde 1947 gegründet, solange ist Zick schon journalistisch tätig, zunächst in Göttingen und dann in Hannover. Fast 20 Jahre lang war er selbst Vorsitzender dieser Arbeitsgemeinschaft, als Ehrenvorsitzender auch des hannoverschen Presseclubs ist er immer noch aktiv. Zick ist einer wenigen Träger der Niedersächsischen Landesmedaille, der höchsten Auszeichnung des Landes. Sie wurde ihm für sein umfangreiches publizistisches Schaffen verliehen, mit dem er für das Land Außergewöhnliches geleistet hat.

Zu Weihnachten: Tannenbaum auf großer Fahrt

In diesem Jahr kommt der Weihnachtsbaum der Vertretung aus Farven

Über die bisherigen Verbindungen zwischen dem kleinen Ort Farven im Landkreis Rotenburg/Wümme und der Bundeshauptstadt Berlin ist nicht viel bekannt. Jetzt aber gibt es eine Beziehung zwischen dem 640-Einwohner-Dort und der Millionenstadt: eine ca. neun Meter hohe Nordmanntanne. Bislang stand der Baum im Garten der Familie Tomhave in Farven, jetzt steht er mit zahlreichen Lichtern weihnachtlich geschmückt im Vorgarten der Landesvertretung Niedersachsen und sorgt dort für eine vorweihnachtliche Atmosphäre.

Ermöglicht wurde der Ortswechsel des rund 25 Jahre alten Tannenbaums durch den Ortsverband Kutenholz (Kreis Stade) des Technischen Hilfswerkes. Deren Aktive zögerten nicht, als sie von der Landesvertretung gefragt wurden, ob sie – wie schon einmal vor einigen Jahren – wieder einen Weihnachtsbaum zur Vertretung Niedersachsens nach Berlin bringen könnten. Der Baum war rasch gefunden, wurde gefällt, auf einen THW-Tieflader verladen und nach Berlin transportiert, begleitet von zwölf ehrenamtlichen Helfern unter der Leitung von Zugführer Oliver Basedahl.

Hier wurde er dann am Sonnabend vor einer Woche mit Hilfe von Mitarbeitern des THW-Ortsverbandes Berlin-Mitte und deren Kranfahrzeug aufgerichtet und in der dafür vorgesehenen Vertiefung fixiert. Michael Pelke, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen, bedankte sich bei den Helfern und lud sie zu einem stärkenden Imbiss ein.

Inzwischen ist der THW-Team wieder zu Hause in Kutenholz und der Baum mittlerweile mit Lichterketten geschmückt. Den THW-Helfern und den Baumspendern aus Farven sei gedankt!

„Arbeitsgruppe islamistische Radikalisierung“ stellt Arbeit vor

Mitte November stellten Dr. Arne Wieben, Leiter der JVA Bremervörde, und Dr.…

Mitte November stellten Dr. Arne Wieben, Leiter der JVA Bremervörde, und Dr. Menno Preuschaft, Islamwissenschaftler beim Landespräventionsrat Niedersachsen, die „Arbeitsgruppe islamistische Radikalisierung“ (AGiR) des Niedersächsischen Justizministeriums bei der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund vor. Ein kleinerer Gesprächskreis, darunter Staatssekretär Michael Rüter, konnte sich über die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe und ihre künftigen Konzepte informieren.

Die AGiR wurde als Reaktion auf die terroristischen Attentate in Paris und Kopenhagen zu Beginn des Jahres 2015 von der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz initiiert, nachdem bekannt wurde, dass sich einige Attentäter von Frankreich und Dänemark in Haft radikalisiert hatten. Aufgabe der aus sechs Mitgliedern bestehenden Arbeitsgruppe ist die Sichtung, Überprüfung und Entwicklung von Konzepten und Handlungsempfehlungen gegen islamistische Radikalisierung in den Bereichen Strafverfolgung, Justizvollzug und Prävention. Zudem treibt die AGiR aktiv die Vernetzung mit anderen Landesbehörden, mit Behörden und Präventionsgremien anderer Bundesländer und Bundesbehörden sowie einschlägiger NGOs im Bereich Prävention und Deradikalisierung voran.

Zum 01. Oktober 2015 wurde für den Bereich Prävention die Stelle eines Islamwissenschaftlers mit Dr. Menno Preuschaft besetzt, der im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ des BMFSFJ Präventionsmaßnahmen gegen gewaltorientierten Islamismus in Niedersachsen initiiert und koordiniert. In Kooperation mit dem Träger „Violence Prevention Network“ (VPN) wurden bereits Präventivmaßnahmen im Justizvollzug durchgeführt. VPN hat der AGiR zudem ein Konzept zur Intervention, Deradikalisierung und Ausstiegsbegleitung im Justizvollzug sowie der Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA vorgelegt, das ab 2016 umgesetzt werden soll.

Finden Sie hier weitere Hintergrundinformationen http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3745&article_id=131187&_psmand=13

Foto: AxelHH

Auch in Gefängnissen, hier die Justizvollzugsanstalt in Hannover, sollen Anwerbeversuche radikaler Islamisten frühzeitig unterbunden werden. Dazu wurde vom Justizministerium eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt.

Elektronische Kassen: Manipulation für Neueinsteiger leicht gemacht

Wie ehrliche Kaufleute geschützt werden können

Dieser Tage gingen Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit Abgesandten der Landes- und Bundesverwaltungen in Niedersachsens Landesvertretung der Frage nach, ob ein Handlungsbedarf bei der Nutzung elektronischer Registrierkassen besteht. Zu diesem Zweck stellten die Steuerfahnder des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Oldenburg, Martin Thünemann und Frank Schnitter, gemeinsam mit dem zuständigen Kollegen für Betriebsprüfung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Edo Diekmann, die Handhabung marktgängiger Kassensysteme vor.

Die Präsentation der Möglichkeiten verblüffte die Teilnehmenden des Workshops. Schnitter stellte einen normalen Bestellvorgang in einem Restaurant vor, bei dem mehrere Belege, wie sie alle aus Besuchen in der Gastronomie kennen, ausgedruckt und vorgelegt wurden. Aus Sicht der Kundschaft mithin ein Geschäftsvorfall, der auf ein steuerehrliches Agieren des Betriebes deuten lässt. Indes machte Schnitter schnell deutlich, dass all die angezeigten Umsätze niemals Eingang in die Buchführung finden. Der Clou dieser magischen Show ist ein sogenannter Trainingsschlüssel. Mit diesem werden alle von einer Servicekraft gebuchten Umsätze wie Fiktion behandelt. Das Perfide daran ist, dass nicht einmal die Bedienung selbst erkennen kann, Teil einer strukturierten Steuerhinterziehung zu sein. Noch größer wurden die Augen der Zuhörenden als sie gewahr wurden, dass der „Chef“, wie ihn die Kasse nennt, am Tagesende beliebig die Umsätze des Tages in gewünschter Form ausweisen kann, ohne dass dies eine Spur in der EDV hinterlässt. Dabei ist deutlich zu sagen, dass derartige Möglichkeiten in allen bargeldintensiven Branchen bestehen.

Schnell kam das Auditorium zu dem Schluss, dies ermögliche ja eine „Steuerbelastung auf Zuruf“. Damit ist die Möglichkeit gemeint, Steuerzahlungen durch gezielte Manipulation auf die Höhe zu bringen, die dem Steuerpflichtigen gefällt. Es ist evident, wie sehr ein solches Handeln zulasten der steuerehrlichen Unternehmen geht. Beispiel: Das Restaurant, welches seine Steuerzahlungen um bis zu 50% reduziert, kann sich eine Preisstruktur leisten, die dem steuerehrlichen Gastronomiebetrieb einen Kundenschwund beschert, der nur schwerlich aufzufangen ist. Die Fachleute machten dabei deutlich, wie üblich eine hälftige Verkürzung ist. Man mag sich fragen, welche Pizzeria man selbst aufsuchen würde, wenn bei gleicher Güte die Pizza im einen Restaurant sieben Euro, im Nachbarrestaurant aber zwölf Euro kostet.

Zunehmend betretener wurden die Blicke, als der Fahnder die Möglichkeiten sogenannter Zapper vorstellte. Mit diesen auf USB-Sticks befindlichen Programmen lassen sich nicht nur die Umsätze, sondern gleich noch der dafür notwendige Wareneinsatz konfigurieren. Schließlich will der Betrüger nicht am Ende aufgrund einer unerklärlichen Differenz zwischen Wareneinsatz und Umsätzen auffallen. Die Branche kennt ja die Methoden der Betriebsprüfung, die schon einmal die Frage stellt, wieso bei 100 eingekauften Entenbrüsten nur 30 in der Produktion landeten.

In dem regen Austausch, der sich an die Präsentation anschloss, kamen alle Beteiligten zu der naheliegenden Aussage: Dagegen muss etwas getan werden.

Diese Erkenntnis trägt auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich der Bekämpfung dieser landläufigen Form systematischer Steuerhinterziehung verschrieben hat. Einig ist man sich dabei, dass eine Notwendigkeit zur Sicherung aller Buchungen erfolgen muss. Trainingsschlüssel und „abendliche Umsatzkorrekturen des Geschäftsinhabers“ müssen der Vergangenheit angehören.

Mit Spannung darf nun auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe gewartet werden. Die Abgeordneten des Bundestages zeigten zumindest eine große Bereitschaft zur schnellen gesetzgeberischen Eindämmung des Missbrauchs. Erst dann kann festgestellt werden: „Der Ehrliche ist nicht mehr der Dumme!“

Christian Meyer diskutiert: „Welche Kennzeichnung braucht ein Produkt?“

Von sinnvoller Transparenz bis zur überflüssigen Informationsflut“ im wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

Tierwohlgerecht, umweltfreundlich, klimaschützend, delphinfreundlich, glutenfrei, laktosefrei, ohne Kinderarbeit, aus der Region, aus biologischer Landwirtschaft: es gibt keinen „Claim“ – keine Behauptung – für den es nicht auch ein Label gibt, meist sogar mehrere Labels, und manchmal deutlich zu viele Labels. Da steht das Biosiegel der EU neben den Biosiegeln von Bioland, Gäa und Naturland, der „Bio-Sonne“, dem „Bio-Smiley“ und dem Siegel „BioBio“ – um nur wenige zu nennen. Und die Verbraucher stehen ratlos daneben und fragen sich, wo die Unterschiede sind und ob, wo „Bio“ draufsteht, auch wirklich Bio drin ist. Sinnvolle Transparenz oder überflüssige Informationsflut?

Dieser Frage soll am Donnerstag, 3. Dezember 2015, in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin nachgegangen werden. Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer, derzeit amtierender Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder, lädt Experten des Bundesverbraucherschutz- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der Europäischen Kommission, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Stiftung Warentest und der NRO Foodwatch zu Vorträgen, Diskussion und einem Parlamentarischen Abend ein, der zudem auch Gelegenheit zum Networking bietet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nach vorheriger Anmeldung unter vsmk2015@ml.niedersachsen.de oder per Fax unter 0511- 120 99 2060 möglich.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Zum Abschluss des Jahresprogramms „inspektionen // teilhabe_n“ wird ein außergewöhnlicher Kunstraum der Geschichte vorgestellt, der bereits in den 1920er Jahren die Besucherinnen und Besucher zur aktiven Mitgestaltung aufforderte. Im „Kabinett der Abstrakten“ von El Lissitzky (1890–1941), das heute im Sprengel Museum Hannover zu besichtigen ist, können Wandelemente und Vitrinen nach Gusto geschoben und gedreht sowie Lichtstimmungen verändert werden. Erstmals wird dieser besondere Kunstraum nun außerhalb Hannovers erlebbar.

Mit dem Ausstellungsprojekt „Demonstrationsraum“ zu El Lissitzkys Kabinett wird dessen künstlerische und soziale Vision, Kunst und Technologie zu verknüpfen und mit der Kunst zu interagieren, aufgegriffen und in die Gegenwart überführt. Auf Basis von historischen und aktuellen Fotografien ist eine interaktive App entstanden. Das Projekt erprobt so neue Methoden der Verbindung von Forschung, Ausstellung und Vermittlung mit dem Ziel, einen fundierten und zugleich niederschwelligen Zugang zu diesem besonderen Sammlungsobjekt des Museums zu bieten.

In Form einer interaktiven App wird der besondere Kunstraum nun außerhalb Hannovers erlebbar. Er wird im Rahmen des Kunstprogramms „inspektionen // teilhabe_n“ in der Niedersächsischen Landesvertretung, Berlin, vom 30. November bis 13. Dezember 2015 zu sehen sein, bevor er im Juni 2016 im Sprengel Museum Hannover und im Oktober 2016 in der Galerie der HBK Braunschweig präsentiert wird.

Künstler und Projekt werden öffentlich vorgestellt am Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, um 19 Uhr. Am selben Abend wird auch der umfassende Bildband „El Lissitzky – Sophie Lissitzky-Küppers: Von Hannover nach Moskau“ präsentiert, den die Stiftung Niedersachsen in diesem Sommer herausgegeben hat. Der Autor und langjährige Direktor des Sprengel Museums, Prof. Dr. Ulrich Krempel, hält einen Festvortrag. Eintritt frei. Anmeldung mit dem Betreff „Lissitzky-Abend 2.12.2015“ per Mail erbeten an: veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de.

Am Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, findet unter dem Titel „Aura-Politiken. El Lissitzkys ‚Kabinett der Abstrakten‘ zwischen Musealisierung und Teilhabe“ zudem ein Fachtag in der Landesvertretung Niedersachsen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Niedersachsen, Hessen, Berlin und den Niederlanden statt. Konferenzsprachen sind Deutsch und Englisch. Für die Teilnahme am Fachtag bitten wir um Anmeldung bis zum 30.11.2015 mit dem Betreff “Fachtag 2.12.2015” per Email an: veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de.

Das Projekt vereint zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus Niedersachsen:
„Demonstrationsraum“ wurde konzipiert von fünf Mitgliedern des DFG Graduiertenkollegs 1843, „Das fotografische Dispositiv“ an der HBK Braunschweig. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation und mit freundlicher Unterstützung der Stiftung Niedersachsen, der HBK Braunschweig, der NORD/LB und dem Förderkreis der HBK sowie dem Sprengel Museum Hannover. Die technische Umsetzung erfolgt durch “Die Etagen GmbH”, Osnabrück, die das Projekt ebenfalls großzügig unterstützt.

Für den Terminkalender zusammengefasst:
Abendveranstaltung: „Das Kabinett der Abstrakten // Gestern, heute & morgen“ am 2. Dezember 2015 um 19 Uhr
Ausstellungsprojekt: „Demonstrationsraum“ vom 30. November bis 6. Dezember 2015, werktags 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei
Fachtag: „Aura-Politiken“ am 2. Dezember 2015 von 12 bis 18 Uhr

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Besucherin in der Rekonstruktion des „Kabinett der Abstrakten“. Aufnahme aus der Akte zum Nachlass Harald Seilers, Fotograf und Datum unbekannt. Foto: Sprengel Museum Hannover

Polen in der Wehrmacht

Vortragsabend des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Mehr als 500.000 Polen kämpften im Zweiten Weltkrieg in der deutschen Wehrmacht. Sie wurden nach dem Überfall und der Besetzung Polens durch die Deutschen eingezogen oder über die „deutsche Volksliste“ zwangsrekrutiert. Die Geschichte dieser Männer ist in Deutschland wenig bekannt, in Polen war ihre Wehrmachtangehörigkeit lange Zeit ein Tabu. Bis heute ist dort der „Großvater in der Wehrmacht“ ein Politikum – angesichts der von Deutschen begangenen Verbrechen in Polen im Zweiten Weltkrieg nicht verwunderlich.

Professor Ryszard Kaczmarek von der Universität Katowice hat über „Die Polen in der Wehrmacht“ ein Buch verfasst, das gerade ins Deutsche übersetzt wird. Über das Thema referiert er in einer Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, die am Mittwoch, den 9. Dezember 2015 um 18 Uhr im großen Saal der Landesvertretung Niedersachsen stattfindet.

Nach dem Vortrag von Prof. Kaczmarek sprechen Alojszy Lysko als Zeitzeuge und die Filmemacherin und Regisseurin des Films „Großvater war in der Wehrmacht“, Wioletta Weiß, über das Thema. Moderiert wird das Gespräch von Dr. Tobis Weger vom Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa aus Oldenburg.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch erforderlich und wird per Mail an erinnerungskultur@volksbund.de oder telefonisch unter 030 2309 3654 bis zum 4. Dezember erbeten.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Mediendesignstudierende programmieren interaktives Spiel für „DISPLAY // media“

Seit Anfang November schieben sich bunte Kugeln über den schwarz-weißen Monitor im…

Seit Anfang November schieben sich bunte Kugeln über den schwarz-weißen Monitor im Erdgeschoss. Was altmodisch anmutet, ist ein interaktives Gemeinschaftswerk des Studiengangs Mediendesign der Hochschule Hannover, das die Studierenden für die Eingangssituation der Landesvertretung ersonnen haben.

Das „Spiel“ reagiert auf die Nutzung des Eingangsbereichs mit Friesenstube, Tagungsräumen, Aufgängen und Treppen. Die Bewegung der Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aufgenommen und im Spiel ebenfalls in Bewegung umgesetzt. Das bildet sich wie folgt ab: Jemand betritt den Erfassungsbereich des Spiels. Ihm oder ihr wird zufällig eine der Kugeln zugeordnet. Indem er oder sie sich bewegt, rollt auch die Kugel vorwärts. Deren Strecke wird gemessen und am Rand des Bildschirms angezeigt. Betritt in dieser Zeit eine weitere Person das Sichtfeld, wird ihr zufällig eine der verbliebenen Kugeln zugeordnet, die sich analog zur ersten verhält. Sobald ein „Spieler“ nicht mehr gesehen wird, wird seine Kugel wieder frei für einen weiteren Vorbeikommenden.

Bis zu vier Menschen können gleichzeitig Einfluss auf die Kugeln des Spiels auf dem „DISPLAY // media“ nehmen. Wer was steuert, ist eigentlich nicht entscheidend, kann von Neugierigen aber durch bewusste Bewegungen ausgetestet werden. Die zurückgelegten Strecken der Menschen, die an der Installation vorbeigehen, werden über die Zeit addiert, so dass die Zahlen am Rand immer weiter wachsen und die Bewegung der Kugeln am Ende ein gemeinsames Werk ist. Rund sechshundert Meter wurden seit Inbetriebnahme des „Spiels“ bereits von den Besucherinnen und Besuchern des Hauses zurückgelegt, Tendenz steigend.

Das „Spiel“ wird die Bewegungen des Hauses und seiner Menschen noch bis Ende Januar 2016 verfolgen.

Foto: Thilo Rückeis (Der Tagesspiegel)

Jugend denkt um.welt

Jugendinitiative stellt Buch gegen den Klimawandel vor und rockt das Kanzleramt Eine…

Jugendinitiative stellt Buch gegen den Klimawandel vor und rockt das Kanzleramt

Eine solche Pressekonferenz hatte das Kanzleramt noch nicht erlebt: Mit verteilten Rollen, musikalischen und tänzerischen Einlagen stellten die rund 50 Jugendlichen der Initiative „Youthinkgreen – jugend denkt um.welt“ am vorigen Donnerstag in der deutschen Regierungszentrale ihr Buch „Tree of Hope“ vor, ein 672 Seiten starkes Werk gegen den Klimawandel. Kanzleramtsminister Peter Altmaier, der die Gruppe stellvertretend für Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßte, war ebenso beeindruckt und begeistert, wie die Schauspieler Dieter Hallervorden und Detlef Buck, die die Jugendlichen für einen kurzen Filmspot hatten gewinnen können. In dem Film erstickt Buck an einer Plastiktüte und Hallervorden guckt zu. Das, so sagt die Stimme aus dem Off, passiert den Walen in den Ozeanen jeden Tag. Sie ersticken an dem Plastikmüll, mit dem wir Menschen die Meere verschmutzen.

Der kurze Film ist ein gutes Beispiel für die Arbeitsweise der international zusammen gesetzten Gruppe, die sich vor zwei Jahren zum 1. Weltjugend-Nachhaltigkeitsgipfel in Berlin getroffen hatte und sich damals verabredete, die in verschiedenen Umweltaktivitäten und –projekten gesammelten Erfahrungen ihrer Mitglieder in einer Art Handbuch für umweltpolitisches Engagement aufzuschreiben. Ideengeber und Initiator war Helmut Spiering aus Bad Iburg, der schon während seiner Zeit als aktiver Gymnasiallehrer seine Schüler für das Umweltengagement begeistern konnte und regelmäßig mit ihnen zu Besuch im politischen Berlin war, darunter auch als Stammgast in der Landesvertretung Niedersachsen.

Auch nach dem Termin im Kanzleramt kamen die jungen Leute wieder in der niedersächsischen Vertretung zusammen, um sich über das Erlebte auszutauschen, vor allem aber, um über weitere Aktivitäten zu sprechen. Das Buch „Tree of hope“, das rechtzeitig zum Pariser Klimagipfeltreffen erschienen ist, trägt zwar einen englischen Titel, ist aber auf Deutsch geschrieben, obwohl unter den mehr als 80 Autoren auch viele Nicht-Deutsche sind. Das nächste Ziel, da waren sich die Jugendlichen einig, wäre die Übersetzung des Werkes in andere Sprachen, zunächst ins Englische.

Das Handbuch „Tree of Hope – Wie wir die Welt verändern können“ ist im Kellner Verlag erschienen, hat 672 Seiten und ist ab sofort im Handel erhältlich.

Mehr zum Buch und zu der Initiative unter www.youthinkgreen.org