Ausgabe 12/2016
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Zu Gast in der Landesvertretung

Editorial

von Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

mit einer umfangreichen Tagesordnung – fast 90 Gesetzen, Verordnungen und Entschließungen – verabschiedet sich der Bundesrat in die Weihnachtspause. Alle Entscheidungen und weiterführende Informationen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie wie gewohnt in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“.

Im Dezember haben wir einige interessante Veranstaltungen in der Landesvertretung erlebt, u.a. wurde unsere Veranstaltungsreihe „inspektionen // kunst+politik“ mit einer Finissage zur Ausstellung „100 Jahre Kestner Gesellschaft“ abgerundet. Im nächsten Jahr wird sich unsere Reihe „inspektionen“ mit dem Thema Freiheit beschäftigen. Das neue Programm werden wir hier Anfang des Jahres veröffentlichen. So viel sei schon einmal verraten: Sie können sich wieder auf sehr spannende und teilhabende Abende in der Landesvertretung freuen.

Am 15. Dezember haben wir ein Jahr Bündnis „Niedersachsen packt an“ mit einer starken Veranstaltung in Berlin gewürdigt. Dabei wurden einige Beispiele aus der Arbeit des Bündnisses präsentiert: Ergebnisse der Integrationskonferenzen, unsere kulturellen Kooperationsprojekte und Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bündnis haben ihr Projekte vorgestellt. Ein guter Aufschlag in Berlin. Die Projekte und die gute Zusammenarbeit bei der Integration empfehlen wir gerne zur Nachahmung und zur weiteren Verbreitung – gerne auch im Bund – „Deutschland packt an“.

Danke für die vielen Anregungen, Verlinkungen und Kommentare. Schön, dass Sie unsere Arbeit so eng begleiten. Viel Freude beim Lesen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und uns allen im nächsten Jahr Frieden.

Ihr
Signatur
Michael Rüter

Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Die nächste Ausgabe unseres Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 13. Februar 2017.

Teilhabegesetz, Asylbewerber-Leistungen, Gentechnik

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2016 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein Mammutprogramm: knapp 90 Vorlagen behandelten die Länder, darunter allein 33 Gesetze aus dem Deutschen Bundestag, die dieser teils erst wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Fast alle Gesetze passierten den Bundesrat und können nun wie geplant in Kraft treten. Nur dem Asylbewerberleistungsgesetz stimmten die Länder nicht zu.

Zustimmung zu Pflegereform, Hartz-IV-Erhöhung, Steuererleichterungen

Eine Mehrheit erhielten das Bundesteilhabegesetz, die Pflegereform und die Erhöhung des Kindergeldes sowie die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze und die Einschränkung der Grundsicherung für arbeitsuchende Ausländer. Außerdem beschloss der Bundesrat zahlreiche Steuerrechtsänderungen – unter anderem für die gerechtere Besteuerung international tätiger Unternehmen, zum Ausgleich der kalten Progression und zur Entlastung der Lebensversicherer wegen der Niedrigzinsphase.

Haushalt 2017 steht, neues Urhebervertragsrecht kommt

Auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes, der Milliarden-Pakt zur Finanzierung des Atomausstiegs, das neue Urhebervertragsrecht, das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung und die drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan bekamen grünes Licht, zudem der Haushalt 2017 sowie die umstrittene Arzneimittelreform.

Notärztliche Versorgung auf dem Land

Der Bundesrat beschloss, zwei eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag einzubringen: Eine Initiative für eine familienfreundlichere Richterinnenausbildung und eine Vorlage zur Streichung des § 103 StGB, der im Fall Böhmermann Bekanntheit erlangt hatte. Eine Mehrheit fand auch ein Verordnungsvorschlag zur Entsorgung von Styropor-Dämmstoff. Außerdem fasste die Länderkammer Entschließungen zur notärztlichen Versorgung auf dem Land und zur Abschaffung von Gewerbesteueroasen.

Besserer Schutz für Rettungskräfte

Fast ein Dutzend neue Initiativen wurde vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen: Vorschläge zur Rehabilitation von DDR-Heimkindern und zum Erhalt aller Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde, zum Schutz von Rettungskräften und Amtsträgern vor Angriffen, zur einheitlichen Ausbildung für Pflegekräfte, zum Kampf gegen Lohndumping privater Verkehrsunternehmen, zum Mitbestimmungsrechts in der modernen Arbeitswelt, zur Förderung des Schienenfernverkehrs sowie der elektrischen Speichertechnologie.

Anbauverbot für Gentechnik

Die Länderkammer nahm zu zehn Regierungsentwürfen Stellung, unter anderem zu den geplanten Änderungen im Reiserecht, zum Opt-Out für Genpflanzen und zum Hochwasserschutz. Keine Einwände hatten sie gegen den Nachtragshaushalt 2016, der ein Milliardenpaket zur Schulsanierung vorsieht.

Europäisches Urheberrechtspaket

14 Tagesordnungspunkte kamen aus Brüssel: Besonders viel Raum nahmen dabei die europäischen Vorgaben zur Harmonisierung des Urheberrechts ein. Rechtzeitig zum Jahresende ging es außerdem um das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017. Auch hierzu äußerte sich der Bundesrat ausführlich.

Beilhilfen für die Milchbauern

Außerdem stimmten die Länder zehn Verordnungen der Bundesregierung zu – wenn auch teilweise nur unter der Bedingung von Auflagen: Unter anderem der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie, der Erweiterung des elektronischen Datenaustausches der Ausländerbehörden und den Beilhilfen für Milchbauern.

Förderung von KWK-Anlagen wird eingeschränkt

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt werden künftig nur noch dann gefördert, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Diese Neuregelung basiert auf einer Vereinbarung mit der EU. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16. Dezember 2016 den Bundesrat, nachdem es einen Tag zuvor im Bundestag verabschiedet wurde.

Auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sind damit beschlossene Sache: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nächste Sitzung

Der Bundesrat wird im neuen Jahr erstmals am 10. Februar 2017 zusammenkommen.

Bundesrat stimmt für Bundesteilhabegesetz

Ministerin Cornelia Rundt: „Der große Einsatz der Menschen mit Behinderung lohnt sich“

Mit Unterstützung Niedersachsens hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert und ein Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland geleistet werden. Die Länderkammer stimmte nicht nur über das Gesetz ab, sondern beschloss auch eine Stellungnahme, die auf die fehlende gesetzliche Regelung zur Mehrkostenübernahme aufmerksam macht. Eine solche Regelung war vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf im September 2016 gefordert worden.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt betonte in ihrer Rede am 16. Dezember im Bundesrat, dass sich der große Einsatz der Menschen mit Behinderung für ein gerechteres Bundesteilhabegesetz gelohnt habe. Es habe etliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben – deswegen könne Niedersachsen dem Gesetz nun zustimmen. Auch Rundt hatte sich gegen Regelungen eingesetzt, durch die Menschen mit Behinderung künftig schlechter gestellt worden wären. „Wir sind mit dem Bundesteilhabegesetz auf dem richtigen Weg“, so Rundt während der Bundesratssitzung in Berlin: „Aus sozialpolitischer Sicht ist dieses – ebenso wie auch das Dritte Pflegestärkungsgesetz – ein für den Inklusionsprozess wichtiges Gesetzesvorhaben. Es beseitigt rechtliche Unklarheiten und gewährleistet bessere Unterstützungsleistungen für sehr viele Menschen mit Behinderung.“ Cornelia Rundt bezeichnete u.a. die jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Umgestaltung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht als „längst überfällig“. Die bisher für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe verorteten Regelungen zur Eingliederungshilfe seien nicht mehr zeitgemäß und bedürften dringend einer Reform. Rundt: „Es gilt, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu rücken.“
Die Niedersächsische Sozialministerin forderte im Bundesrat aber auch weitere Reformschritte. Mit der Verabschiedung dürften die Anstrengungen für eine gelingende Inklusion nicht eingestellt werden: „Trotz aller auf der Zielgeraden noch erreichten Nachbesserungen löst dieses Bundesteilhabegesetz noch lange nicht alle Problemlagen im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Ich kann daher die nach wie vor bestehende Skepsis vieler Verbände nachvollziehen. Weitere Schritte werden folgen müssen, der Bund muss den Reformprozess fortsetzen, die Länder werden ihn dabei unterstützen.“ Die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt bezeichnete die folgenden Punkte als „zentrale Weichenstellungen“ dieses Gesetzes:

  • Die ab 1. Januar 2017 vorgesehenen Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen verbessern.
  • Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Ausgestaltung des „Budgets für Arbeit“ als Rechtsanspruch.
  • Die Aufgabe der künstlichen Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen.
  • Die künftig erforderliche engere Zusammenarbeit der verschiedenen Rehabilitationsträger zur gemeinsamen Ermittlung des individuellen Teilhabebedarfs.

Als zentrale Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes nannte Cornelia Rundt, dass das Bundesteilhabegesetz in der aktuellen Fassung nun klarere und eindeutigere Abgrenzungskriterien zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege über das von den Ländern vorgeschlagene sogenannte „Lebenslagenmodell“ vorsieht. Künftig wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung das Abgrenzungskriterium sein. „Ich bin überzeugt, dass dieses Modell für Klarheit sorgen wird und uns dadurch viele sonst zu befürchtende Rechtsstreitigkeiten erspart bleiben. Gleichzeitig macht es die Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für ältere Menschen mit Behinderungen möglich“, sagte die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Ministerin Cornelia Rundt war nicht die einzige Niedersächsin, die in der Bundesratsdebatte zum Bundesteilhabegesetz eine Rede hielt: Die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB sprach für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Lösekrug-Möller hob u. a. hervor, dass es mit dem Bundesteilhabegesetz für die Betroffenen einfacher werde: Künftig genüge ein Leistungsantrag und die Leistungen der verschiedenen Träger würden dann wie aus einer Hand erbracht. Der deutsche Föderalismus, so Gabriele Lösekrug-Möller abschließend, werde oft als schwerfällig und hinderlich beschrieben. Beim Bundesteilhabegesetz sei das anders gewesen. Dieses große Gesetz sei durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern deutlich klarer, handhabbarer und zielgenauer geworden, bilanzierte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Initiative für zukunftsfeste Arbeitnehmermitbestimmung gestartet

Arbeitsminister Olaf Lies: Digitalisierung gelingt nur durch starke Sozialpartnerschaft

Für die Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen hat Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen am 16. Dezember 2016 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Sie wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden. Die Bundesratsinitiative soll helfen, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer in Betriebsräten und in Aufsichtsräten auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auszubauen.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies: „Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wächst. Meine Sorge ist, dass die Digitalisierung der Wirtschaft und der Arbeit diesen Trend beschleunigt. Wir müssen diese Entwicklung stoppen. Unsere Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Zuständigkeit der Arbeitnehmervertreter auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte auszuweiten. Um den Interessen der Belegschaft auch in Zukunft gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen brauchen wir gute Arbeitsbedingungen.“
Die Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an und unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland. Lücken im deutschen und europäischen Recht sollen geschlossen werden. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden.

Bundesrat stimmt 3. Pflegestärkungsgesetz zu

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt will Pflegeberufereform

Für das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 16. Dezember 2016 mit Unterstützung Niedersachsens gestimmt und zusätzlich eine Entschließung zu dem Gesetz gefasst. Ein weiteres pflegepolitisches Thema brachte Niedersachsen gemeinsam mit seinen Nachbarländern Bremen und Hamburg auf die Tagesordnung des Bundesrates: Die Entschließung für die Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) wird jedoch nun zunächst in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Niedersachsen Sozialministerin Cornelia Rundt lobte im Bundesrat den mehr als dreijährigen Reformprozess, der mit dem 3. Pflegestärkungsgesetz abgeschlossen werde: Nachdem mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz der Leistungsanspruch für pflegebedürftige Menschen zum 1.1.2015 deutlich ausgeweitet und mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden sei, der ab 1.1.2017 gelte, werde die Reform der Pflegeversicherung nun endlich auch auf den Bereich der Sozialhilfe übertragen.
An der Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bliebe jedoch eine „Dauerbaustelle“ bestehen, so Ministerin Rundt. So sollen zum Beispiel die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, nach wie vor auf einen Pauschalbetrag von 266 Euro begrenzt werden. Rundt kritisierte, der Bund habe es verpasst, im Zuge der Pflegestärkungsgesetze die systemwidrige Pauschalregelung des § 43 a SGB XI zu streichen. Weiteren Verbesserungsbedarf sieht Niedersachsens Sozialministerin auch, was die Stärkung der Kommunen im Bereich der Pflege betrifft. Insgesamt bedauerte Cornelia Rundt, dass nur wenige Änderungswünsche des Bundesrates (siehe Bundesrats-Drs. 410/16) zum Gesetzentwurf berücksichtigt worden seien.
Während das 3. Pflegestärkungsgesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten verkündet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, stockt das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung einer einheitlichen Ausbildung für die Kranken- und Altenpflegeberufe. Bremen, Hamburg und Niedersachsen drängen nun mit einer Bundesratsinitiative auf eine rasche Einführung der sogenannten generalistischen Pflegeausbildung, mit der die Pflegeberufe insgesamt aufgewertet werden sollen. Ministerin Cornelia Rundt gab warnte im Bundesrat: „Wenn jetzt keine Einigung erzielt wird, wird es in absehbarer Zeit keine zweite Chance geben.“
Die Bundesregierung hatte ihren PflBRefG-Entwurf bereits im März beschlossen. Demnach sollen die drei Ausbildungen in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Momentan stockt das Gesetzgebungsverfahren, weil grundsätzliche Elemente der Reform von einigen Beteiligten in Frage gestellt werden. Für die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt ist die generalistische Pflegeausbildung ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte: „Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems. Nur mit einer breit ausgerichteten Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersphasen und Lebenssituationen wird es gelingen, eine attraktive Berufsqualifikation anzubieten und somit eine qualitativ hochwertige Versorgung der Kranken und Pflegebedürftigen in der Zukunft sicherzustellen.“ Ein Scheitern der Reform würde jahrelange Bemühungen von Verbänden und Politik zu Nichte machen, so die Sozialministerin. Das Gesetz müsse noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden, weil es sonst der sogenannten Diskontinuität anheimfalle und somit alle Vorbereitungen und Abläufe von neuem beginnen müssten.

Gentechnik: den Bock zum Gärtner gemacht?

Christian Meyer: Bundeseinheitliches Anbauverbot wird es kaum geben

„Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Gentechnik in Lebensmitteln ab, auf dem Tisch wie auf dem Acker. Aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es ein bundeseinheitliches Anbauverbot kaum geben. Ich halte deshalb eine Nachbesserung für dringend geboten. Wir alle sind verpflichtet, die Wünsche unserer Bevölkerung ernst zu nehmen“ – so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Bundesrat. Zur Debatte stand ein Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung eine europäische Vorgabe umsetzen will, die es Deutschland erlauben würde, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) zur Lebensmittelerzeugung in Deutschland zu verbieten.

Eigentlich ist die Prüfung und Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen Sache der Europäischen Union, damit auf dem europäischen Binnenmarkt nur Produkte kursieren, die von allen akzeptiert werden. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Meinungen zur Gentechnik in der EU sehr unterschiedlich sind und man sich in diesem Punkt bislang nie einigen konnte. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, hat der europäische Gesetzgeber schließlich die Richtlinie (EU) 2015/412 geschaffen, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten, selbst wenn diese Pflanzen eigentlich innerhalb der EU zugelassen sind. Ein Mitgliedstaat kann also wählen, dass er hier den europäischen Weg nicht mitgeht (sog. „opt out“). Die deutschen Bundesländer hatten die Bundesregierung bereits während der Beratungen der EU-Richtlinie aufgefordert (vgl. den Beschluss), bei der Umsetzung dieses Regelung in nationales Recht dafür zu sorgen, dass Verbote ausgesprochen werden können, die im gesamten Deutschland einheitlich gelten. Wir wollen keinen Flickenteppich, bei dem ein Bundesland „ja“ zu GVO sagt, das andere „nein“. Um die Sache voranzubringen, hatte der Bundesrat sogar einen entsprechenden Gesetzentwurf aus niedersächsischer Feder in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Es gab Gespräche zwischen Bund und Ländern, die in ein gemeinsames „Eckpunktpapier“ mündeten. Offenbar hat dies alles nicht gefruchtet.

Denn der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, entspricht nicht dem, was zwischen Bund und Ländern abgesprochen war. Er enthält eine Vielzahl komplizierter Regelungen, die am Ende dazu führen, dass ein Flickenteppich entsteht. Anstatt den Anbau von GVO zu verhindern, bemüht sich der Gesetzentwurf eher, ein Anbauverbot zu erschweren. Man hat den Eindruck, dass hier der Bock zum Gärtner gemacht werden soll. Niedersachsen ist über diesen Entwurf enttäuscht. Hier sind die wichtigsten unserer Kritikpunkte:

  • Der Gesetzentwurf verlangt, dass sich sechs Bundesministerien einig sein müssen, bevor man überhaupt ein Verbot versuchen kann. Auch das Bundesforschungsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gehören dazu, denen man eine eher unkritische Haltung zu GVO unterstellen darf. Sechs Meinungen unter einen Hut bringen, das ist schwierig und kostet Zeit, die einem das europäische Zulassungsverfahren nicht gibt.
  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass, wenn ein Verbot ausgesprochen werden soll, schon von Anfang an dafür „zwingende Gründe“ genannt werden müssen. Das aber geht über die europäischen Vorgaben hinaus. Die nämlich verlangen eine Begründung erst dann, wenn das antragstellende Unternehmen nicht von sich aus bereit ist. Der Entwurf der Bundesregierung vergibt – ohne Not – die Möglichkeit, schon in der ersten Phase einfach und elegant ein GVO-Verbot zu erreichen.
  • Schlimmer noch: der Gesetzentwurf schränkt die Auswahl der Argumente, mit denen ein Verbot begründet werden kann, unnötig ein. Während das EU-Recht hier eine offene Liste vorgibt, die Ergänzungen zulässt, will der Bund eine abgeschlossene und eingeschränkte Liste von Verbotsgründen. Auch in diesem Punkt ist der Vorschlag des Bundes strenger als das, was der europäische Rahmen ermöglichen würde.
  • Der Entwurf der Bundesregierung überträgt allein den Ländern die Verantwortung für die Begründung von Anbauverboten. Niedersachsen meint, dass auch die Bundesregierung verpflichtet werden sollte, Gründe für Anbauverbote zu prüfen und zu benennen. Denn der Bund hat mit dem Bundesamt für Naturschutz die fachlich kompetenten Ressourcen dafür.
  • Zudem ermöglicht der Entwurf der Bundesregierung, dass die deutschlandweite Gültigkeit von Anbaubeschränkungen durch ein einziges Bundesland jederzeit unterlaufen werden kann. Die Mehrheitsentscheidung kann ausgehebelt werden, ohne dass sich die benachbarten Bundesländer gegen die Folgen für ihre eigene Landwirtschaft wehren können. Ein „Flickenteppich“ wäre die Folge.

Deshalb noch einmal an dieser Stelle: eine Nachbesserung ist dringend nötig. Hoffen wir, dass der Bundestag, der diesen Entwurf nun beraten muss, dies auch so sieht.

Verkehrsinfrastruktur: Niedersachsen bei Ausbaugesetzen gut berücksichtigt

Verkehrsminister Olaf Lies setzt auf Bürgerbeteiligung

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Ausbaugesetze für Straße, Wasserstraße und Schiene mit den dazugehörigen Bedarfsplänen passieren lassen. Die Bedarfspläne legen abschließend fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Grundlage für die Bedarfspläne ist der vom Bundeskabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030). Niedersachsen ist bei allen drei Verkehrsträgern gut berücksichtigt worden.

Der BVWP stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 15 Jahre. Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten. Rund 1.000 Verkehrsprojekte sind im BVWP 2030 aufgelistet, er verfügt über ein Gesamtvolumen von rund 269,6 Mrd. Euro (Zum Vergleich BVWP 2003: 173,2 Mrd. Euro). Davon entfallen 132,8 Mrd. Euro (49,3%) auf die Straße, 112,3 Mrd. Euro (41,6%) auf die Schiene und 24,5 Mrd. Euro (9,1%) auf die Wasserstraße.

Der Deutsche Bundestag hat die Ausbaugesetze für Straße, Schiene und erstmals auch Wasserstraße einschließlich der dazugehörigen Bedarfspläne am 02. Dezember beschlossen. Dabei hat er das Volumen für Neu- und Ausbauvorhaben verkehrsträgerübergreifend noch um 1,3 Mrd. Euro angehoben, verteilt auf Straße 600 Mio. Euro, Schiene 600 Mio. Euro und Wasserstraße 130 Mio. Euro. Der Deutsche Bundestag hat auch Änderungen an den Bedarfsplänen beschlossen.

In seiner im Bundesrat zu Protokoll gegebenen Rede betonte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies, dass es angesichts des allseits beklagten Sanierungsbedarfs sinnvoll und notwendig sei, in den nächsten Jahren insgesamt rund 270 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Lies begrüßte, dass der Deutsche Bundestag zusätzlich gegenüber den Entwürfen der Ausbaugesetze bei allen Verkehrsträgern wichtige Ergänzungen vorgenommen hat, beispielsweise die Aufnahme des Stichkanals Hildesheim zur Stärkung des Mittellandkanals in den Vordringlichen Bedarf der Wasserstraßen.

Zu drei Schienenprojekten nahm Minister Lies im Einzelnen Stellung. „Zu den kurzfristig aufgenommenen Maßnahmen gehört auch die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hameln – Elze in den Potentiellen Bedarf. Auch wenn mich diese späte Einbeziehung überrascht hat, so akzeptiere ich doch, dass dies auch Chancen für das Weserbergland bieten könnte. Dies betrifft auch den Nah- und Fernverkehr, ohne dass damit allerdings die befürchtete Kapazitätserhöhung durch ein zweites Gleis verbunden ist. Dies lehnen wir auch konsequent ab. Ich bedauere allerdings, dass in der Kürze der Zeit keine ausreichende öffentliche Diskussion des Projekts in der Region stattfinden konnte. Daher habe ich mich für die Durchführung eines Dialogs als Voraussetzung für eine eventuelle Hochstufung in Vordringlichen Bedarf als Voraussetzung für eine Realisierung eingesetzt.“

Lies weiter: „Bei dem Schienenprojekt Hannover – Bielefeld räumt die aktuelle Beschreibung im Ausbaugesetz leider nicht alle Befürchtungen in der Region aus. Ich hatte bezüglich dieser im Vordringlichen Bedarf eingestellten Schieneninfrastruktur ABS/NBS Hannover-Bielefeld darauf hingewiesen, dass es in den betroffenen Kommunen erhebliche Kritik und Widerstände gegen das Projekt gibt. Dies liegt vor allem an der von Bahnseite vorgebrachten Idee einer Neubaustrecke. Diese lehnen wir als Land ab und werden dies auch im weiteren Verfahren sehr deutlich vorbringen. Ziel muss der Ausbau der Bestandstrecke zwischen Lindhorst und Minden durch ein drittes bzw. viertes Gleis sein. Den Einwendungen, insbesondere auch aus der Region, muss daher Rechnung getragen werden. Für eine zu realisierende Ausbaustrecke gibt es in der  Region eine hohe Akzeptanz. Die Neubaustrecke hingegen trifft bei allen Beteiligten auf Ablehnung. Deshalb erwarte ich, dass in einem künftigen Dialogverfahren unter maßgeblicher Beteiligung der Region, den vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen wird.“

Abschließend hob Minister Lies die Bedeutung der Eisenbahntrassen zwischen Hannover, Hamburg und Bremen hervor, sie seien nicht nur unmittelbar für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung, sondern hätten als sogenannte Hafenhinterlandanbindung auch erhebliches Gewicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. „Der Bund hat diese zentrale Verkehrsbedeutung in dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan erkannt und die durch das Dialogforum Schiene Nord entwickelte Alpha-E-Trasse mit Modifikationen in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen“, so Lies. „Mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren Dialogforum Schiene Nord ist eine seit 25 Jahren währende Diskussion zu einer breit akzeptierten, kompromissfähigen Lösung gefunden worden. Dies ist ein Erfolg für das Land Niedersachsen, aber auch für den Bund und die Deutsche Bahn. Das künftige Verfahren muss mit der gleichen Transparenz wie das erfolgreiche Dialogverfahren ablaufen und auch die Initiativen an den betroffenen Abschnitten einbinden. Nur hierdurch wird die größtmögliche Akzeptanz für die Umsetzung des Vorhabens erzielt werden können. Dies gilt insbesondere für den dringend notwendigen optimierten Lärmschutz zugunsten der zahlreichen Anlieger.“

Die Rede von Minister Lies können Sie hier nachlesen:
Redebeitrag Minister Olaf Lies als PDF

Weitere Informationen zu den niedersächsischen Projekten in den Ausbaugesetzen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ausnahme für die Entsorgung von Styropor beschlossen

Niedersachsen bereits auf gutem Weg bei Entsorgung

Der Bundesrat hat heute einen Kompromiss zur Entsorgung von Styropor gefunden, der eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober vorsieht.
Die Entsorgung von Styropor hat in den letzten Monaten häufig für Schlagzeilen gesorgt. Dabei geht es um die Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken.
Denn die erforderliche Sondergenehmigung besitzen viele noch Müllverbrennungsanlagen nicht. Die wenigen Ausnahmen verlangen zum Teil hohe Kosten.
Auch in Niedersachsen hatte es bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen zunächst gewisse Engpässe gegeben. Die Schwierigkeiten entstanden vor allem aufgrund von fehlenden Abfallschlüsseln in den Abfallkatalogen der Abfallverbrennungsanlagen und durch Unsicherheiten beim Umgang mit Gemischen.
Diese Anlaufschwierigkeiten wurden im Dialog mit den Beteiligten abgebaut. Nach kooperativen Gesprächen mit Betreibern niedersächsischer Abfallverbrennungsanlagen ist es in kurzer Zeit auf pragmatischem und unbürokratischem Wege gelungen, die Abfallkataloge der Anlagen zu erweitern.
Erlasse zur unbürokratischen Erweiterung der Zulassungskataloge und zum Umgang mit Gemischen wurden in Absprache mit der betroffenen Wirtschaft ergänzt. Damit wurde dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen. Verbliebene Unsicherheiten der Erzeuger beim Umgang mit diesen Abfällen und Probleme bei deren Entsorgung werden durch ein umfassendes Beratungsangebot und in intensiver Kommunikation mit den Verbänden des Handwerks und des Baugewerbes ausgeräumt.
Obwohl Niedersachsen also auf einem guten Weg ist, wurde das Anliegen anderer Bundesländer unterstützt, um auch dort Zeit für die Lösung der Entsorgungsengpässe zu finden.
Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, kann sie sie direkt in Kraft setzen.

Bundesrat will Rechtsreferendariat in Teilzeit einführen

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: Keine Entscheidung zwischen Familie und Berufsausbildung

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 beschloss der Bundesrat, die Gesetzesinitiative aus Niedersachsen, Brandenburg und Berlin zur Einführung eines Rechtsreferendariats in Teilzeit in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel sei es, schon bereits im juristischen Vorbereitungsdienst die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung zu gewährleisten. Doppelbelastungen, die Referendarinnen und Referendare mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen haben, sollen vermieden werden.

Auch sei es ein wichtiger Baustein, um weiterhin qualifizierten juristischen Nachwuchs für die Justiz, die Verwaltung und die Anwaltschaft zu gewinnen. Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz verwies in ihrer Rede vor dem Bundesrat darauf, dass in beinahe allen Ländern ein kontinuierlicher und signifikanter Rückgang der Zahl an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren festzustellen sei. „Soll die lange Ausbildung zur Volljuristin und zum Volljuristen für die Studienanfängerinnen und Studienanfänger attraktiv bleiben, müssen wir dringend die Rahmenbedingungen dafür möglichst familienfreundlich gestalten“, so Niewisch-Lennartz. Es sei den jungen Leuten schlichtweg nicht vermittelbar, warum eine spätere Tätigkeit als Juristin oder Jurist in Teilzeit möglich ist, nicht aber die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes. 

„Familie oder Abschluss der Berufsausbildung? Diese Frage sollte sich heutzutage niemand mehr stellen müssen“, so die Justizministerin.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.

Länder unterstützen Kampf gegen Kassenbetrug

Registrierkassen werden manipulationssicher

Nach einem langen Ringen kommt das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerverkürzung bei Nutzung elektronischer Kassensysteme. Der Bundesrechnungshof forderte über mehr als 10 Jahre eine gesetzliche Gegenmaßnahme. Die Prognosen rechnen mit 10 Milliarden Euro Steuerausfall pro Jahr.

Bundesrat stimmt Gesetz „zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zu

Ende November 2015 informierten Steuerfahnder der Niedersächsischen Finanzverwaltung die Abgeordneten und die Mitarbeitenden in den Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Niedersächsischen Landesvertretung in einem Workshop über die Leichtigkeit der Steuerhinterziehung durch Tricksereien an elektronischen Registrierkassen. Es wurde dargelegt, wie unehrliche Unternehmen in bargeldintensiven Bereichen ihre Steuerlast zu Lasten der ehrlichen Konkurrenz durch Schummelsoftware oder über „Trainingskellner“ nicht gebuchte Umsätze derart gestalten, dass es zu geschätzten zehn Milliarden Euro Steuerausfällen pro Jahr kommt. Die Abgeordneten waren beeindruckt. Das Verfahren zur Einführung eines Gesetzes gegen Steuerbetrug bei der Nutzung von Kassensystemen, dessen letzter Anlauf noch 2009 gescheitert war, nahm an Fahrt auf. Gleichwohl dauerte das Ringen um eine angemessene Lösung noch mehr als ein Jahr. Der Gesetzentwurf lag im Juli vor; letzten Donnerstag beschloss der Bundestag das Gesetz, dem am vergangenen Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung gab.

Zertifizierte, manipulationssichere Kassen kommen
Ab dem Jahr 2020 sollen nur noch fälschungssichere, elektronische Registrierkassen im Einsatz sein. Lediglich für wenige Ausnahmen ist eine Weiterverwendung von Bestandskassen bis 2022 vorgesehen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit Bußgeldern sanktioniert werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zeitnah den Sicherheitsstandard für neue Kassensysteme entwickeln. Mit dem Zertifizierungsstandard sollen Veränderungen an den Eingabedaten und damit an den steuerlich relevanten Umsätzen unmöglich werden. Die Rechtsverordnung zu den Rahmenbedingungen wird Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.

Die Bonpflicht kommt; die Kassenpflicht wird vorerst nicht umgesetzt
Die von einigen Fraktionen des Bundestages geforderte allgemeine Registrierkassenpflicht kommt aufgrund des Widerstandes der Unionsfraktionen nicht. Die Nutzer von Kassensystemen haben ihre eingesetzten Systeme lediglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Eingefügt wurde indes eine weitestgehende Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons. Nur wer seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann, dass ihm aufgrund der Vielzahl von Kunden die Belegausgabe unzumutbar ist, kann eine Befreiung erhalten. Gedacht ist dabei an Bäckereien, Eiswagen und ähnliche Betriebe.

Kassennachschauen schon ab 2018
Im Sinne der Bundesländer wurde für die Möglichkeit unangekündigter Kassenprüfungen durch den steuerlichen Außendienst ein früheres Inkrafttreten festgeschrieben. Kassen-Nachschauen können schon ab 2018 durchgeführt werden. Suchen die Bediensteten des Finanzamtes Dritte zum Zwecke der Überprüfung auf, müssen sie diesen gegenüber ihr Kommen gleichwohl mit einer angemessenen Frist anzeigen.

Bundesrat will sofortige Streichung der „Majestätsbeleidigung“

Mehrländerinitiative mit Niedersachsen setzt Bundesregierung unter Druck

Der Mehrländerantrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen zur ersatzlosen Streichung des § 103 Strafgesetzbuch hatte in der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Erfolg.

Der Straftatbestand des § 103 Strafgesetzbuch stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Er stammt bereits aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte damals das Recht monarchischer Oberhäupter.

Er ist in diesem Jahr in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Erdoğan ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann forderte. Dieser hatte in seiner Satiresendung ein sogenanntes „Schmähgedicht“ auf den türkischen Präsidenten vorgetragen.

Ein solches „Sonderstrafrecht“ sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses. Problematisch sei auch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhänge. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sowie auf der anderen Seite den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.

Die Bundesregierung hatte im Frühjahr die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“ bis 2018 ankündigt. Der Bundesrat fordert nun die sofortige Abschaffung.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. Dezember 2016 dem neuen Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit Unterstützung Niedersachsens zugestimmt. Gleichzeitig fasste Bundesrat eine Entschließung, die kritisiert, dass die Stellungnahme des Bundesrates vom 4.November 2016 zum Entwurf dieses Gesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren (vgl. BR-Drucksache 541/16 (Beschluss)) ganz überwiegend nicht berücksichtigt wurde; auch Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hatte sich dazu im Bundesrat klar positioniert (siehe Newsletter 2016/11). Der Bundesrat bekräftigte seine Forderungen und bat die Bundesregierung, diese Forderungen zeitnah zu berücksichtigen (vgl. BR-Drucksache 712/16 (Beschluss)).
Ebenfalls zugestimmt hat eine Bundesratsmehrheit, zu der auch Niedersachsen gehörte, dem Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Hintergrund des Gesetzentwurfs waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts: Mit diesen Urteilen war Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten, nachdem sie sich sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatten, der Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe zugesprochen worden.
Zuvor hatte diese Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der EU keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland gehabt. Ohne den Gesetzentwurf der Bundesregierung, gegen den der Bundesrat nun keine Einwendungen erhoben hat, hätten sich für die Kommunen als Kostenträger der Sozialhilfe deutliche Mehrkosten ergeben können. Mit dem Gesetz soll nun klargestellt werden, dass EU-Bürgerinnen und Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe haben, auch wenn sie hierzulande nicht arbeiten. Gleichzeitig ist Ziel des Gesetzes, dass für alle, die dauerhaft hier leben und erwerbsfähig sind, der Grundsatz des Förderns nach dem SGB II gilt. Existenzsichernde Unterstützungsleistungen erhalten Bürgerinnen und Bürger der EU auf Grundlage der Europäischen Sozialcharta in ihrem Heimatland.
Nach dieser Zustimmung des Bundesrates für höhere Hartz IV-Regelsätze und mehr Rechtssicherheit bei den Sozialleistungsansprüchen für EU-Ausländer, können diese beiden Gesetze nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend verkündet werden. Das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz tritt dann weitgehend zum 1.1.2017 in Kraft, das Gesetz zu den Sozialleistungsansprüchen von EU-Ausländern überwiegend am Tag nach seiner Verkündung.
Keine Mehrheit fand sich in der Länderkammer für das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Niedersachsen hatte sich bei dieser Abstimmung im Bundesrat enthalten.
Das vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.

Diese Hilfe ist keine! Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben ein Gesetz beschlossen, das den krisengeplagten Milchbauern finanziell Erleichterung schaffen soll: Es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Liquiditätshilfen des 2. Milchpakets der Europäischen Union in Deutschland ausgezahlt werden können. Und gleichzeitig wird eine Tarifglättung im Einkommenssteuerrecht geschaffen, die es landwirtschaftlichen Betrieben erlauben soll, jeweils drei Jahre zusammen zu veranlagen und so unterschiedliche Jahresergebnisse miteinander auszugleichen. Niemand bezweifelt, dass die Milchbauern nach der schweren Preiskrise in finanziellen Schwierigkeiten stecken und schnelle Hilfe brauchen. Deshalb auch hat Niedersachsen dem Gesetz im Bundesrat letztlich zugestimmt. Nur: dieses Gesetz wird keines der Probleme im Milchmarkt lösen. Es wird sie zementieren.

Anders, als von der Agrarministerkonferenz in Göhren- Lebbin im April dieses Jahres beschlossen, knüpft das Gesetz der Regierungsfraktionen die Hilfszahlungen aus Brüssel nicht an die Bedingung, die Milchproduktion zu verringern. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt spricht zwar beschönigend von „Angebotsdisziplin“, tatsächlich aber soll der Bauer schon allein dafür Geld bekommen, dass er seine Produktion nicht steigert. Aber auch der Bundeslandwirtschaftsminister weiß, dass zu viel Milch im Markt ist, dass die Produktion verringert werden muss. Und vor allem weiß Minister Schmidt, dass die in der Vermarktungskette Milch üblichen Verträge mit Andienungspflicht und Abnahmegarantie dafür sorgen, dass der Landwirt nicht auf Marktsignale reagiert.

Die in der Kette üblichen Verträge schieben das gesamte wirtschaftliche Risiko weg vom Einzelhandel und den Molkereien hin allein zum Landwirt. Dem muss dann die Politik – oder besser: der Steuerzahler – deshalb immer wieder aus der Klemme helfen. Während Herr ALDI am anderen Ende der Kette und nicht zufällig einer der reichsten Deutschen, den finanziellen Rahm abschöpft. Zwar stellt auch Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt „mit Bedauern“ fest, dass „in der Milchbranche immer noch nicht überall die Erkenntnis zur Notwendigkeit von Strukturanpassungen vorhanden ist“, gesetzgeberische Konsequenzen aber hat er aus dieser Feststellung bislang nicht gezogen. Und auf die Freiwilligkeit derer zu spekulieren, die von den Fehlfunktionen im System profitieren, ist bestenfalls naiv. Damit steht uns die nächste Milchkrise – in geschätzt sieben Jahren – absehbar ins Haus.

Das von den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz hält auch in seinem zweiten Teil – der Tarifglättung im Einkommenssteuerrecht – einer näheren Prüfung nicht stand. Es ist weder gezielt, noch wird es irgendetwas verändern, widerspricht damit allen Grundsätzen sinnvoller Förderpolitik. Hier wurde eine Gießkannenförderung aus Mitnahmeeffekten beschlossen! Denn von der Tarifglättung profitieren keinesfalls nur die Leidtragenden der Milchkrise. Es profitieren ausnahmslos alle: Auch Ackerbaubetriebe, der Obstbau, selbst die Forstwirtschaft. Das ist dem Deutschen Bauernverband nur recht: denn er fordert dies seit langem und begründet das mit einer angeblichen „Sonderrolle“ der Landwirtschaft. Die allerdings ist frei erfunden: „klima- und marktbedingte Schwankungen der Erträge“ zum Beispiel, treffen auch die Eisdiele, den Biergarten und das Tourismusgewerbe.

Es ist zweifelhaft, dass mit dieser Tarifglättung der verfassungsmäßige Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt wird. Absehbar hingegen ist, dass dieser Präzedenz- und Sündenfall Begehrlichkeiten Anderer wecken wird. Nicht einmal mit sozialen Argumenten lässt sich diese Steuerregelung rechtfertigen: Von einer Tarifglättung profitieren – aufgrund der Steuerprogression – vor allem Betriebe mit höherem Einkommen. Will man hingegen den kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben helfen, wäre die Anhebung der Freibeträge sinnvoller. Kurios ist schließlich die Forderung des Deutschen Bauernverbandes, auch noch juristische Personen in diese Steuerregelung einzubeziehen. Juristische Personen unterliegen bekanntlich der Körperschaftssteuer. Und die ist bereits per se „tarifgeglättet“, einheitlich auf 15%.

Ein Bus ist kein Lkw – Künftig Führerschein D1 erforderlich

Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse C1 verkürzt

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung der Elften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt, zusätzlich aber Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge u.a. von Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie für weitere Sonderfahrzeuge getroffen.

Mit ihrer Verordnung hat die Bundesregierung im Wesentlichen auf ein Vertragsverletzungsverfahren reagiert, das die EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG gegen Deutschland eingeleitet hatte. Die Bundesregierung hat die Fahrerlaubnisklassen C1 bzw. C (Lkw-Klassen) und D1 bzw. D (Busklassen) daraufhin neu abgegrenzt. Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen künftig eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D. Es kommt nicht mehr darauf an, für welche Mindestpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind. Bislang war eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 bzw. C ausreichend für Fahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.

Die Länder hatten Sorge, dass die neue Regelung zu Abgrenzungs- bzw. Auslegungsschwierigkeiten für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren, Rettungsdiensten oder Beförderungsdiensten zum Beispiel bei Doppelkabinenfahrzeugen führen könnte. Die der Verordnung zugrundeliegende EU-Richtlinie lässt Auslegungsspielraum bei der Prüfung zu, ob ein D1 oder C1-Führerschein für ein Fahrzeug benötigt wird, das europarechtskonform die grundlegenden technischen Kriterien erfüllt. Nach diesem Ansatz können Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, deren zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg beträgt, auch zukünftig mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 geführt werden.

Der Bundesrat hat diese Regelung und die notwendigen Zweckbestimmungen in die Verordnung aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes sowie um Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufswagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile.

Als weitere Folge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat die Bundesregierung die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse C1 verkürzt. Während sie bislang bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet war und erst danach eine Befristung auf fünf Jahre erfolgte, wird sie künftig unabhängig vom Lebensalter generell auf fünf Jahre befristet. Die jeweilige Verlängerung um fünf Jahre erfolgt nach Gesundheitsprüfung und Untersuchung des Sehvermögens.

Die Ergänzung der Verordnung um die Zweckbestimmungen hatten die Länder im Vorfeld mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt. Sie rechnen deshalb in Kürze mit der Verkündung der erweiterten Verordnung durch das Bundesverkehrsministerium. 
 

Bundesrat will Nachbesserung beim Verbraucherschutz im Reiserecht

Länder nehmen Stellung zur EU-Pauschalreiserichtlinie

In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie nachzubessern. Dies bezieht sich insbesondere auf Erleichterungen beim kostenlosen Rücktritt von Pauschalreisen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Pauschalreiserichtlinie umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, den rechtlichen Rahmen den Entwicklungen des Reisemarktes anzupassen und Regelungslücken zu schließen. Es sollen insbesondere auch Regelungen für die bisher nur teilweise erfasste Buchung von Reisen über das Internet geschaffen werden. Damit sind etwa Fälle gemeint, wenn ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt wird.

Für verbesserungsfähig hält der Bundesrat den reiserechtlichen Schutz von Tagesreisen und die Absicherung der Kunden gegen eine Insolvenz der Reiseveranstalter. Er spricht sich auch für mehr Rechtssicherheit bei Vorauszahlungen für Pauschalreisen aus und fordert, dass auch die Werbung eines Reiseveranstalters bindenden Charakter haben muss. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen nachgebessert werden muss. Die Stellungnahme ist von Niedersachsen weitgehend mitgetragen worden.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Bundesrat fordert mehr Einsatz gegen internationale Steuervermeidung

Länder wollen Kalte Progression jeweils individuell betrachten

Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Minderung des Steuerausfalls durch internationale Gewinnverlagerungen zu. Finanzbehörden erhalten Zugriff auf Steuerabsprachen und Unternehmensdaten aus dem Ausland. Länder wollen Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungsmodellen einführen. Auch die Erhöhung steuerlicher Freibeträge, des Kindergeldes und des Grundfreibetrages sowie die Entlastung der Steuerzahlenden durch Verschiebung des Steuertarifes erhalten die Zustimmung der Länderkammer.

Bundesrat stimmt Gesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Jahresabschlusssitzung dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen zugestimmt. Die Regelungen zur Offenlegung von Steuerabsprachen (sog. Tax-rulings) und zur grenzüberschreitenden Weitergabe von Steuerdaten zur Durchführung von Besteuerungsverfahren (sog. Country-by-country-reporting) können damit in Kraft treten. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einiger Punkte aus dem Aktionsplan gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (sog. Base Erosion and Profit Shifting) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Auch Erhöhung steuerlicher Freibeträge und steuerliche Entlastung werden befürwortet
Die Länder sprechen sich auch für die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes aus. Die Verschiebung der Steuerkurve zur Verringerung der sogenannten Kalten Progression tragen die Länder ebenfalls mit. Sie monieren aber, dass der Bund in diesem Gesetz keinen Finanzierungsausgleich zugunsten der Länder und Kommunen vorsieht.

Bundesregierung soll zügig weitere Aktionspunkte umsetzen
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, weitere BEPS-Aktionspunkte zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern aufzugreifen und im deutschen Steuerrecht zu verankern. Insbesondere sollen aus Sicht der Länder die Arbeiten für eine gesetzliche Anzeigepflicht von Steuergestaltungen wieder aufgenommen werden. Das Agieren in der steuerlichen Grauzone soll bei Gestaltungsmodellen frühzeitig einer steuerlichen Prüfung durch die Finanzverwaltung zugeführt werden. Als besonderes Anliegen adressieren die Länder erneut, der Bund möge sich auf europäischer Ebene intensiv für die Eindämmung der doppelten Nichtbesteuerung, die sogenannten „weißen Einkünfte“, und des doppelten Betriebsausgabenabzuges, auch „double dip“ genannt, einsetzen.

Länder sprechen sich vor Beschluss des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes gegen Patent- und Lizenzboxen aus
Mit Blick auf den anstehenden Entwurf des sogenannten „Panama-Gesetz“, das in der letzten Kabinettsitzung der Bundesregierung in diesem Jahr am 21. Dezember beschlossen werden soll, sprechen sich die Länder zudem gegen Präferenzregime über Patent- und Lizenzboxen aus. Selbst beim Zwischenschritt des „Nexus-Approaches“, bei dem an Forschungstätigkeiten im Inland angeknüpft wird, sollen nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens ergriffen werden.

So schnell kann nicht einmal Harry Potter zaubern: Am gleichen Tag als die Autorin J.K. Rowling ihren letzten „Harry Potter“-Roman auf den Markt brachte, stand der Text schon im Internet. Ohne die Erlaubnis der Autorin, und ohne dass sie auch nur einen Cent dafür gesehen hätte. Digitale Plattformen, die Texte, Bilder und Filme im Internet anbieten, scheffeln Millionen. Die Autoren dieser Werke aber gehen oft genug leer aus. Die Europäische Kommission hat jetzt ein Paket von Vorschlägen vorgelegt, wie auch in der digitalen Welt Rechte gesichert und ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Autoren und der Nutzer geschaffen werden kann. Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger ein möglichst großes Angebot von Inhalten zur Verfügung haben und rechtlich abgesichert mit gutem Gewissen hochladen können. Der Bundesrat hat diese Vorschläge kommentiert.

Der Urheberrechtsschutz ist seit langem EU-weit einheitlich geregelt. Die digitalen Techniken aber haben neue Nutzungsmöglichkeiten, Gewohnheiten und Geschäftsmodelle hervorgebracht, die eine punktuelle Anpassung dieser Regeln erfordern. Diese Aufgabe ist eine Dauerbaustelle. Die jetzt vorgeschlagenen zwei Verordnungen und zwei Richtlinien sind nicht die ersten Legislativvorschläge, die dazu nötig sind, sie werden auch nicht die letzten sein.

Bei den aktuellen Vorschlägen geht es z.B. darum, Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz für die Nutzung zum Zwecke der Forschung, der Bildung und des Erhalts des Kulturerbes vorzusehen. Es geht auch um die Rechte und finanziellen Ansprüche der Zeitungs-Redakteure und –Verleger, deren Texte in einem Internet-Dienst hochgeladen werden. Es geht um die Regelung von Lizenzrechten für Rundfunk- und Fernsehprogramme, die zeitgleich oder – on demand – zeitversetzt, vom Sender selber oder einem anderen Dienstleister übers Internet verbreitet werden und damit die Chance haben, auch in einer anderen Ecke Europas abgerufen zu werden. Am sympathischsten ist aber sicherlich, dass erleichtert werden soll, Kopien von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Noten für Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen in einem ihnen zugänglichen Format, also z.B. in Großdruck, in Brailleschrift oder als Hörbuch, zu erstellen und grenzüberschreitend zu verbreiten.

Der Bundesrat hat diese Vorschläge der Europäischen Kommission beraten. Aus seiner Sicht hängen sie noch zu sehr an alten Verwertungs- und Wertschöpfungsmodellen und berücksichtigen nur unzulänglich die Realität der Mediennutzung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und den Einrichtungen des Kulturerbes. Der Bundesrat fordert deshalb die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke ins Urheberrecht. Er vermisst Ausnahmeregelungen für den Umgang mit Privatkopien. Er fordert, dass der Weiterverkauf legal erworbener digitaler Inhalte erlaubt sein soll. Gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen hingegen, wie sie z.B. von manchen Plattformen praktiziert werden, will der Bundesrat wirksam bekämpft sehen.

Gerne hätte Niedersachsen der Kommission für ihren Vorschlag zugunsten der Seh- und Lesebehinderten gedankt. Unser Ausschussvorsitz meinte allerdings, dass ein solcher Dank an die Kommission „nicht üblich“ sei. (Warum eigentlich nicht?!) So haben wir keinen entsprechenden Antrag gestellt, sondern es bei einer Protokollerklärung belassen: Wir begrüßen, dass der Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden soll.

Länder erleichtern Kapitalgewinnung bei start-ups

Steuerliche Verluste sollen bei Wechsel eines Gesellschafters erhalten bleiben

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zum Erhalt steuerlicher Verluste bei Körperschaften zu, um die Unternehmensfinanzierung innovativer Firmen, auch als start-ups bekannt, in der Wachstumsphase zu erleichtern. Dieser Verlustabzug setzt aber die Fortführung des Geschäftsbetriebes voraus.

Wagniskapital wird steuerlich gefördert
Der Bundesrat stimmte in seiner Dezembersitzung dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften zu. Damit wird der Weg frei für eine Attraktivitätssteigerung für Investitionen struktureller Kapitalgeber in junge, innovative Unternehmen. War bisher bei diesen sogenannten start-ups eine steuerliche Verrechnung von Altverlusten bei einem Wechsel auf Ebene der Anteilseigner häufig gesperrt, kann künftig ein steuerlicher Verlust aus der Investitionsphase eines Unternehmens steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Geschäftsbetrieb in seinen wesentlichen Grundzügen fortgeführt wird. Die quasi vorweggenommenen Aufwendungen mindern damit die künftige Steuerlast.

Missbrauchsmöglichkeiten aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates eingedämmt
Die Länderkammer begrüßt die Anpassungen des Gesetzes im Deutschen Bundestag aufgrund der Stellungnahme der Länder im ersten Durchgang. Die im Gesetzentwurf angelegten Missbrauchsmöglichkeiten durch eine Umgehung der Mantelkaufregelung des § 8c Körperschaftsteuergesetzes konnten eingedämmt und etwaiges Gestaltungspotenzial reduziert werden. Insbesondere wurde die Reaktivierung von Verlusten inaktiver Gesellschaften ausgeschlossen.

Neue Anforderungen in der Raumordnung

Ausnahmetatbestand für das Standortauswahlgesetz geschaffen

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr europäischen Anforderungen an raumordnungsrechtliche Vorschriften zugestimmt.

Folgende Bereiche werden hier adressiert:

  • Zur Verbesserung der Akzeptanz von Großprojekten sollen die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine
    obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung erweitert werden.
  • Um den Hochwasserschutz zu verbessern, soll dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bei Bedarf einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen.
  • Um Rechtsklarheit im Hinblick auf die Beachtlichkeit von raumordnerischen Festlegungen im Rahmen von bergrechtlichen Zulassungen zu schaffen, soll entsprechend klarstellend geregelt werden, dass in Raumordnungsplänen festgelegte Ziele der Raumordnung auch bei bergrechtlichen Vorhaben beachtet werden müssen. Dies steht zugleich im Einklang mit dem Ziel, den Gewässerschutz unter anderem dadurch zu verbessern, dass die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung geschaffen werden sollen.

Durch weitere Änderungen soll den praktischen Erfahrungen, die bei der Anwendung des Raumordnungsgesetzes seit dem Jahr 2009 gewonnen wurden, Rechnung getragen werden.

Allerdings hat der Bundesrat auf Empfehlung seiner Ausschüsse einige Änderungen eingebracht. So sieht der Bundesrat keine Erforderlichkeit für die vorgesehene Zuständigkeit des Bundes für die Aufstellung länderübergreifender Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz. Innerhalb der landesweiten Raumordnungspläne soll allerdings der Schutz der Gewässerrandstreifen bei der Gestaltung räumlicher Nutzung ergänzt werden.

Der oben letztgenannte Regelungsbereich ist aus niedersächsischer Sicht von besonderer Bedeutung. Die Einführung einer „Raumordnungsklausel“ in das Bundesberggesetz kann durchaus Auswirkungen auf die Standortsuche für ein Atommülllager haben. Um die Suche nicht zu erschweren, hat der Bundesrat einen Ausnahmetatbestand für das Standortauswahlgesetz geschaffen.

Finanzierung des Atomausstiegs ist beschlossene Sache

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 16. Dezember 2016 auch der Bundesrat dem Milliardenpaket zur Entsorgung atomarer Altlasten zugestimmt.

Wie schon in der letzten Ausgabe ausführlicher berichtet, liegt demnach die Verantwortung für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken bei den Konzernen, die auch für den von ihnen erzeugten radioaktiven Abfall haften. Auch derzeit noch nicht bekannte Zahlungspflichten sind hiervon erfasst. Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trägt danach der Bund. Die finanziellen Mittel erhält er von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen – optionalen – Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Bezahlt ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechenden Mittel einzubezahlen.
Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel gab eine Protokollerklärung ab und begrüßte ebenfalls in seiner Rede, dass die Energieversorger mit ihrem Schreiben vom 09.12.2016 angekündigt hatten, ihre Klagen im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie und seiner Finanzierung zurückzuziehen. Niedersachen erwartet, dass in diese Entscheidung auch die Verfassungsbeschwerden gegen die Kernbrennstoffsteuer und die Klage vor dem Schiedsgericht einbezogen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für Niedersachsen betrifft Schacht Konrad. So heißt es in der Protokollerklärung: Die niedersächsische Landesregierung geht aufgrund der Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz davon aus, dass ein zentrales Bereitstellungslager für das Endlager Schachtanlage Konrad nicht in der Region errichtet wird. Denkbar ist jedoch, dass die Bundesregierung im Rahmen der Lastenteilung eine solche Anlage an einem anderen Standort errichtet, um die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene „just in time Anlieferung“ zu gewährleisten.

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder bekannt gibt, dass eine solche nicht erforderlich ist. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Hochwasserschutzgesetz

Bundesrat bezieht Stellung zu effektiveren Gestaltung von Hochwasserschutz

Der Bundesrat hat jetzt Stellung genommen zu einem Gesetzentwurf, der nach Auffassung der Bundesregierung Hochwasserschutz in Deutschland effektiver gestalten will. Zu diesem Zweck werden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baurechts (BauGB) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert und ergänzt.
Die Modifikationen zielen insbesondere auf Verfahrensbeschleunigungen, auf Maßnahmen zur besseren Vermeidung oder Eindämmung von Hochwasser sowie auf Vermeidung und Verminderung von Schäden auf Grund von Hochwasser.
Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor:

  • In von den Ländern festgesetzten Überschwemmungsgebieten wird die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich untersagt.
  • Alle Maßnahmen in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die in diesen Gebieten dem Hochwasserschutz zuwiderlaufen könnten oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen würden, wie zum Beispiel die Änderung des Oberflächenniveaus oder die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche, werden verboten.
  • Um das Austreten von Heizöl bei Hochwasser einzudämmen, wird in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie in Risikogebieten die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen für Bürger und Unternehmen unzulässig, soweit weniger wassergefährdende Energieträger verfügbar sind. Ferner sollen die in diesen Gebieten bestehenden Heizölverbraucheranlagen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden.
  • Die Länder werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete, die bei Starkregen oder Schneeschmelze in kurzer Zeit zu Hochwasser führen können (zum Beispiel in Mittelgebirgen und alpinen Regionen), als so genannte Hochwasserentstehungsgebiete festzusetzen; dies hat unter anderem zur Folge, dass bestimmte Vorhaben in diesen Gebieten genehmigungspflichtig werden, wie zum Beispiel der Bau neuer Straßen oder großflächige Versiegelungen.
  • Für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten wird den Ländern ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
  • Der Rechtsweg für Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes soll durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung auf zwei Instanzen (Oberverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof) beschränkt werden.

Der Bundesrat sieht in einigen Punkten keine Verbesserungen und will, mit den Stimmen Niedersachsens, die vorgesehenen Regelungen zum Nachbarschaftsschutz streichen, um auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten zu vermeiden. Die materiellen Rechte der Nachbarn werden bereits durch die zwingenden Voraussetzungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung vollständig und ausreichend geschützt.
Außerdem sieht der Bundesrat die baulichen Beschränkungen für tidebeeinflusste Gebiete als unverhältnismäßig an. Weitere Empfehlungen betreffen z.B. das Maß der Bauleitplanung in hochwassergefährdeten Gebieten, die Ablehnung einer neuen Kategorie „Hochwasserentstehungsgebiete“ oder die Einschränkung der geplanten Einführung des Vorkaufsrechts an Grundstücken aus Gründen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt sieht in der Weiterentwicklung der bislang…

Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt sieht in der Weiterentwicklung der bislang getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeberufsausbildung eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies machte sie am vergangenen Freitag im Bundesrat deutlich. Der Bundesrat hatte sich mit einem Entschließungsantrag zu befassen, in dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeberufe zu einem Abschluss kommt. Niedersachsen war diesem Antrag der Länder Bremen und Hamburg, der den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen worden ist, beigetreten.

Eine einheitliche Pflegeberufsausbildung ist, so Cornelia Rundt, das Ergebnis umfangreicher Diskussionen und erfolgreicher Modellprojekte und greift langjährige Forderungen maßgeblicher Verbände der Einrichtungsträger, der Pflegeberufe, der Kostenträger, der Betroffenen und der Länder auf. Sie wird auch dazu beitragen, die Bezahlung in der Altenpflege auf das deutlich höhere Niveau der Krankenpflege anzuheben. Nur so kann dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen gewirkt werden.

Diesen Erkenntnissen folgend wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) am 18.03.2016 in den Bundestag eingebracht – allerdings seitdem nicht weiter verfolgt.

„Zur Sicherung einer qualitativ hohen Pflegeversorgung und der damit verbundenen notwendigen Weiterentwicklung der Pflegeberufe besteht dringender Handlungsbedarf“, so Rundt.

Die Bundesregierung habe noch in der laufenden Legislaturperiode die Chance, die Weichen für ein zukunftsfähiges Ausbildungsmodell im Bereich der Pflege zu stellen und damit den Pflegebedürftigen, den in der Pflege Beschäftigten und den Angehörigen Entlastungs- und Planungssicherheit zu geben.

„Wenn jetzt keine Einigung erzielt wird, wird es in absehbarer Zeit keine zweite Chance geben“, befürchtet die Ministerin.

Insbesondere die Altenpflege würde im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter an Boden verlieren, und die Qualität in der Pflege wäre nachhaltig gefährdet. Der demografische Wandel wird ein Übriges tun, diese Situation erheblich zu verschärfen.

„Aus diesem Grund muss das Gesetz noch vor der Bundestagwahl im nächsten Jahr verabschiedet werden, weil es sonst der Diskontinuität anheimfällt und alle Vorbereitungen und Abläufe von Neuem beginnen müssten. Die sich daraus ergebenden Verzögerungen können den Beteiligten nicht zugemutet werden und sie sind politisch nicht zu verantworten.

Der Antrag von Bremen und Hamburg, dem Niedersachsen beigetreten ist, soll dieser Dringlichkeit gegenüber dem Bund Nachdruck verleihen“, so Rundt.

Bundeskabinett

Reformpaket zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen

Reformpaket zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat ein Reformpaket auf den Weg gebracht, wonach die Länder mehr Geld und der Bund mehr Kompetenzen erhalten werden. Bund und Länder hatten sich auf die Neuordnung des föderalen Finanzausgleichs ab dem Jahre 2020 verständigt. Der Bund entlastet die Länder dadurch in Höhe von insgesamt 9,7 Milliarden Euro jährlich. Zusätzlich wurden wichtige Entscheidungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung im Bundesstaat getroffen.

Es gibt einige hierfür erforderliche Grundgesetzänderungen, und es gibt einfachgesetzliche Änderungsmaßnahmen, die in einem Begleitgesetz zusammengefasst sind. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner derzeitigen Form genauso abgeschafft wie der Umsatzsteuervorausgleich. Künftig erfolgt der Ausgleich der Finanzkraft im Zusammenhang mit der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Die unterschiedliche Finanzkraft der Länder wird dabei durch Zu- und Abschläge zum angemessen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede berücksichtigt.

Für das Saarland und für die Freie Hansestadt Bremen gewährt der Bund Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro jährlich. Die bisherigen Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen der Seehäfen und der Gemeindeverkehrsfinanzierung werden fortgeführt.

Gleichzeitig verbessern die Gesetzentwürfe die Aufgabenerledigung im Bundesstaat, und zwar durch folgende Änderungen:

Der Stabilitätsrat wird ab 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen. Dabei wird er sich an europäischen Vorgaben orientieren. Das stärkt den Stabilitätsrat.

Der Bund erhält die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen, das unveräußerliche Eigentum am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts wird im Grundgesetz festgeschrieben. Das heißt, dieses Eigentum liegt dauerhaft beim Bund. Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen und die Bedingungen für den Übergang der Verwaltung der Bundesautobahnen für den Bund. Die Infrastrukturgesellschaft soll ihre Aufgaben ab dem 1. Januar 2021 gebündelt wahrnehmen. Hoheitliche Tätigkeiten werden überwiegend durch das neu zu gründende Fernstraßenbundesamt ausgeübt.

Für eine zielgerichtetere Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen erhält der Bund im Bereich der Finanzhilfen künftig auch Einfluss auf die grundsätzliche Ausgestaltung der Förderprogramme der Länder.

Des Weiteren werden die Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich von Investitionen für finanzschwache Kommunen und im Bereich der kommunalen Schulinfrastruktur erweitert. Der Bund stellt dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds zusätzlich zum bestehenden Volumen des Sondervermögens weitere dreieinhalb Milliarden Euro zur Verfügung.

Es sollen die Voraussetzungen eines bundesweiten Portalverbundes geschaffen werden, über den alle Bürger einfach und sicher auf Onlineanwendungen der Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden zugreifen können. Bund und Länder werden ihrerseits verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch online anzubieten. Unabdingbar dafür sind einheitliche IT-Standards, damit es eine bürgerfreundliche und sichere Onlineverwaltung über alle Verwaltungsebenen hinweg wird. Daher erhält der Bund die Befugnis, bestimmte IT-Komponenten und bestimmte Standards vorzugeben.

Die Kompetenzen des Bundes zur Verbesserung der Kooperation in der Steuerverwaltung werden gestärkt. Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofs bei Mischfinanzierungen werden in der Verfassung verankert.

Der Bundesrat wird sich gleich in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr mit dem Reformpaket zu befassen haben.

Verbesserte Pflegeleistungen

Den Sechsten Pflegebericht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat das Kabinett beschlossen.

Der Pflegebericht gibt über verbesserte Leistungen einen umfassenden und aktuellen Überblick. Er bezieht sich auf die Jahre 2011 bis 2015. Die Anträge auf Pflege-Leistungen werden unter anderem schneller bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen.

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde es möglich, mehr zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen einzustellen. Das zeigt mittlerweile Wirkung: So stieg die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von 2013 bis 2015 um 20.000 auf 48.000. Sie verbessern den Pflegealltag in den Einrichtungen spürbar. Knapp 600.000 Pflegebedürftige profitieren davon.

Die Pflegedokumentation ist jetzt weniger bürokratisch und deutlich effizienter. Das findet großen Anklang: Ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen beteiligen sich bereits an dieser neuen Pflegedokumentation. Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen, ist von 2,3 auf 2,7 Millionen Menschen gestiegen (rund 17 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen stiegen von rund 20,9 auf rund 26,6 Milliarden Euro (rund 27 Prozent).

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde nach langjährigen Vorarbeiten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit. Damit werden neben körperlichen auch geistige Beeinträchtigungen einbezogen. Er gilt ab dem 1. Januar 2017. Die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurden laut Bericht fristgerecht umgesetzt.

Bundestag

Verhandlungsposition von Urhebern und Künstlern gestärkt

Verhandlungsposition von Urhebern und Künstlern gestärkt

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.

Mit dem Gesetz sollen freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke wie Verlegern und Filmproduzenten gestärkt werden. Ein Instrument sind veränderte Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie etwa zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten getroffen werden.

Außerdem wurde ein gesetzlicher Auskunftsanspruch über die erfolgte Nutzung geschaffen. Wenn ein Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt hat, soll er sein Werk nach zehn Jahren anderweitig verwerten können.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung das Gesetz passieren lassen.

Nachtragshaushalt in Höhe von 3,5 Milliarden

Der Kommunalinvestitionsförderungsfonds, ein Sondervermögen des Bundes, wird in diesem Jahr um weitere 3, 5 Milliarden Euro aufgestockt. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltjahr 2016 vor, den der Bundestag nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen hat.

Mit dem Geld sollen über die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungsinfrastrukturen unterstützt werden. Der Entwurf es Nachtragshaushalts 2016 sieht weiterhin keine Nettokreditaufnahme vor. Das Sondervermögen war 2015 mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet worden.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Förster dürfen weiterhin Waldeigentümer beraten

Die Bundesregierung will das Bundeswaldgesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundestag auf Empfehlung des Ernährungs- und Landwirtschaftsausschusses einstimmig verabschiedet hat.

Das Gesetz erlaubt den Waldbesitzern die Inanspruchnahme sogenannter vorgelagerter Dienstleistungen durch die Forstämter. Damit wird klargestellt, dass Waldeigentümer bei Waldpflegemaßnahmen weiterhin durch staatliche Förster beraten und betreut werden dürfen. Dies betrifft laut Bundesregierung vor allem waldbauliche Maßnahmen, die der eigentlichen Holzvermarktung bis zur Bereitstellung und Registrierung des Rohholzes vorgelagert sind. Als eine solche Maßnahme wird beispielsweise da Markieren von Bäumen verstanden, die im Vorfeld einer Holzernte geschlagen oder erhalten werden sollen.

Erforderlich wurde die gesetzliche Klarstellung, weil nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes die derzeit geübte Praxis der Vermarktung des Holzes aus öffentlichen und privaten Wäldern durch die Forstämter in Baden-Württemberg kartellrechtlich für unzulässig erklärt worden war.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr das Gesetz passieren lassen.

3.500.000.000…

Milliardenpaket zur Schulsanierung – Bundesrat hat keine Einwände gegen Nachtragshaushalt

Milliardenpaket zur Schulsanierung – Bundesrat hat keine Einwände gegen Nachtragshaushalt

Der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2016 mit weiteren Milliarden zur Schulsanierung wurde jetzt am 16. Dezember erstmals im Bundesrat beraten. Die Länder haben keine Einwände gegen das 3,5 Milliarden Euro schwere Programm. Damit sollen die Mittel für finanzschwache Kommunen auf insgesamt sieben Milliarden Euro aufgestockt werden.

Zusage aus Bund-Länder-Finanzverhandlungen
Mit den zusätzlichen Bildungsinvestitionen kommt die Bundesregierung ihrer Zusage nach, finanzschwache Kommunen bei der Verbesserung der Schulinfrastruktur verstärkt zu unterstützen. Dies war ein Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Oktober dieses Jahres.

Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2016 bleiben mit 316,9 Mrd. Euro konstant. Die zusätzlichen Investitionen werden über Gelder finanziert, die aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bei den Krediten des Bundes freiwerden.

Happy Birthday Bündnis „Niedersachsen packt an“

Bündnis feiert Einjähriges mit Rapper Spax und schräger Blasmusik

Schrill, laut und gegen den Strich spielen die Musiker der Bolschewistischen Kurkapelle Schwarz-Rot nun schon seit 30 Jahren immer dort, wo es gilt, Haltung zu zeigen. Da liegt es nahe, dass die Geburtstagsparty des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ am vergangenen Donnerstag in der Landesvertretung mit einer netten musikalischen Hommage der Berliner Musiker auf Niedersachsen beginnt.

Es ist das erste Auswärtsspiel der Unterstützerinnen und Unterstützer vom Bündnis, die sich vor gut einem Jahr organisiert haben, um Geflüchteten zu helfen und ihnen eine Stimme und ein Gesicht zu geben. Es wurde Zeit für einen Aufschlag in der Bundeshauptstadt, findet Staatssekretär Michael Rüter und sagt, dass die Zeit auch langsam reif für „Deutschland packt an“ ist, denn noch gibt es kein vergleichbares Bündnis in anderen Bundesländern. “Es ist toll, dass Ihr heute alle nach Berlin gekommen seid. Ich bin stolz, dass unsere Idee, Kräfte zu bündeln, praktische Hilfe vor Ort zu organisieren, Geflüchteten Halt, Sicherheit und ihre Würde zurückzugeben, aufgegangen ist“.
Die Moderatorin Vanessa Krukenberg, selbst von Anfang an als Unterstützerin dabei, holt sich dann mit Landesbischof Ralf Meister und Volker Müller von den Unternehmerverbänden Niedersachsen auch gleich zwei Schwergewichte auf die Bühne. Besser miteinander reden als übereinander, findet Landesbischof Meister und wirbt für mehr Toleranz und Sensibilität gegenüber Geflüchteten: „Wir haben acht Flüchtlinge im eigenen Haus. Und man fragt sich schon, ob etwas verkehrt läuft, wenn wir zu Beginn sehr lange über den gelben Sack reden“.
Warum, fragt Volker Müller, mahlen die behördlichen Mühlen immer noch langsam, wenn es um Flüchtlinge geht? Er fordert mehr Flexibilität auf den Ämtern und macht es an einem Beispiel aus der Praxis fest: „Wir haben einen Flüchtling einfach eingestellt, weil uns die Gespräche mit den Behörden über seine Anstellung zu lange gedauert haben. Und jetzt schauen wir einfach mal, was passiert. Und bis jetzt ist noch nichts passiert“.
Der Abend ist für Unterstützer von Unterstützern, was einmal mehr der dann folgende Auftritt von Spax aus Hannover beweist. Für seinen Live-Rap auf das Bündnis benötigt er gerade einmal 20 Substantive und einen harten Beat. Die Gäste finden es toll und folgen seiner Aufforderung zum Mitmachen. Sehr emotional sein Aufruf am Ende seines Auftritts, weiterzumachen, menschlich zu bleiben und zu handeln.
Das ist auch das Credo von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, der Geburtstag hat und trotzdem in Berlin dabei ist. Gern ist er gekommen, „eine Sache des Herzens eben“, so Weil. Und betont noch einmal deutlich, dass es für das Bündnis keine politische Entscheidung gab, sondern der Wunsch der beiden Volkskirchen, der Arbeitgeberverbände, von Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden war, die im Spätherbst 2015 konzertiert helfen wollten.
Noch viele Unterstützerinnen und Unterstützer kommen an diesem Abend zu Wort. Ulrike Pieper-Bierich zum Beispiel, die Flüchtlinge in der Landeshauptstadt bei Behördengängen begleitet, oder Nariman Reinke, deutsche Muslima und Soldatin, die öffentlich gegen Rassismus kämpft und für ein offenes Deutschland eintritt.
Ein Höhepunkt des Abends war zweifelsohne der Auftritt von Nedar Ramfar aus dem Iran und Soudeep Poudel aus Nepal, die beide ihre Heimat verlassen mussten und heute in Hannover leben. In ihrer Heimat waren sie einst gefragte Köche, jetzt haben sie für das „Neue-Nachbarn-Kochbuch“ des hannöverschen Sternekochs Tonny Hohlfeld und des Gastrokritikers Robert Kroth Gerichte ihrer Heimat gekocht und die Rezepte geliefert.
Das Buch aus der Schlüterschen Verlagsgesellschaft war der Renner des Abends, auf Wunsch handsigniert von den Autoren. Und zur Musik von „We Are Riot“ aus Verden, wurde noch bis lang in die Nacht geredet, es wurden gemeinsame Projekte für das kommende Jahr geschmiedet und Kulinarisches aus den Ländern von Geflüchteten verkostet. Ein gelungener Abend der Begegnung und der Toleranz.

Fotos: Timo Jaworr

Niedersachsens Sozialministerin fordert, Kinderarmut entschiedener zu bekämpfen

Cornelia Rundt: „Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht, mit einer Kindergrundsicherung können wir effektiv dagegen vorgehen“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sowie weitere Expertinnen und Experten haben sich kürzlich bei einer gemeinsam mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ausgerichteten Fachveranstaltung in Berlin für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. Dieses sei eine der effektivsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut in Deutschland. „Jedes fünfte Kind ist bei uns von Armut bedroht – eine Kindergrundsicherung und die weitere Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der Bildung sind entscheidende Schritte, um hier gegenzusteuern“, sagte Sozialministerin Rundt. Auch wenn eine Kindergrundsicherung nicht von heute auf morgen eingeführt werden könne, so müsse der Prozess doch umgehend eingeleitet werden: Rundt forderte als ersten Schritt eine Abschaffung des viel zu bürokratischen Bildungs- und Teilhabepaketes und die Integration von dessen Leistungen in deutlich erhöhte Kinderregelsätze.

Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., bekräftigte die Forderung nach einem konsistenten Gesamtkonzept zur Unterstützung von Familien und Kindern. Dies sei die vordringliche Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode. „Wir müssen die Diskussion ohne Scheuklappen führen“, so Löher. „Die Leistungen müssen auch wirklich dort ankommen, wo sie benötigt werden.“

In der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin sind Expertinnen und Experten zum „Forum monetäre Leistungen für Familien und Kinder“ auf Einladung des Deutschen Vereins und des Landes Niedersachsen zusammengekommen. Gegenstand der Diskussion sind aktuelle Befunde zu Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche sowie neue Konzepte zur Verbesserung der finanziellen Unterstützung von Kindern und deren Familien. „Wenn wir heute bei unseren Kindern sparen, wenn wir heute den Zugang zu Bildung, Gesundheit und soziokultureller Teilhabe beschränken, werden sich die Probleme verschärfen – die Schere zwischen Arm und Reich darf nicht weiter auseinander gehen, sie muss sich schließen“, erklärt Cornelia Rundt: „Werden die Probleme auf diesem Feld gezielt angegangen, so wirkt sich das nicht nur auf die Qualität unserer Bildung und damit letztendlich auf unseren Wirtschaftsstandort aus, sondern vor allem auch auf den Zusammenhalt in und damit die Zukunft von unserer Gesellschaft.“ Rundt betont, dass das System von monetären Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland kompliziert und intransparent sei. Das Geflecht aus einer Vielzahl direkter finanzieller Zuwendungen und steuerlicher Entlastungen sei kaum überschaubar, führe zu einer Überforderung antragstellender Eltern. So entstünden Ungerechtigkeiten, weil viele Eltern keinen Überblick über die bereitgestellten Mittel haben, in dem bestehenden Wirrwarr auch nicht haben können.

„Ich möchte“, so Rundt, „dass wir endlich konkret eine eigenständige Grundsicherung für Kinder angehen, die transparent und gerecht ist – eine Kindergrundsicherung, die die Kinderarmut in Deutschland beseitigt.“ Im Übrigen gehe es auch in dieser Frage um die Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden, deren Familien einem stark überproportionalen Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Die Expertinnen und Experten diskutierten insbesondere über mögliche aktuelle Reformoptionen zum Kinderzuschlag, für ein familiengerecht(er)es Sozialversicherungssystem sowie zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Denn die Neuregelungen der vergangenen Zeit, wie die Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderzuschlags oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, haben es noch nicht geschafft, die Armut in Deutschland wirksam in den Griff zu bekommen. „Ich weiß“, so Rundt zum Schluss, „dass wir ein dickes Brett bohren müssen, aber wir müssen endlich damit anfangen.“

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und den Alltag der Beschäftigten in vielerlei Hinsicht. Dabei ist klar, dass die Auswirkungen dieses sogenannten Megatrends auf die Gestaltung von Arbeitsprozessen und -organisation im Speziellen wie auch auf die Nachfrage nach Arbeit im Allgemeinen keineswegs technisch determiniert sind, sondern Ergebnis menschlichen Handelns und damit gestaltbar.

Auch wenn die Auswirkungen der Digitalisierung bislang noch kontrovers diskutiert werden, zeichnet sich in der Debatte bereits jetzt ab, dass Bildung und (Weiter-)Qualifizierung eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung einer humanen digitalen Arbeitswelt spielen.

Die Berufe der Zukunft erfordern Kompetenzen, die den immer schneller aufeinander folgenden Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen. Ziel muss es daher sein, allen Beschäftigten auf allen Qualifikationsebenen passgenaue Weiterbildungsmöglichkeiten und dadurch langfristige berufliche Entwicklungschancen zu eröffnen. Dies umso mehr als der Wandel mit den heute in den Betrieben aktiven Belegschaften gestaltet werden muss.

Doch welche betriebliche und arbeitsmarktpolitische Infrastruktur brauchen wir, um ein kontinuierliches Lernen über differierende Lebensphasen hinweg zu ermöglichen? Was macht eine lernförderliche Gestaltung des Arbeitsplatzes aus? Und welche Rollen können Politik und Sozialpartner dabei spielen? Diese Fragen waren Grund genug für die Friedrich-Ebert-Stiftung und die IG Metall, gemeinsam zur Diskussion über berufliche Bildung in Zeiten der Digitalisierung in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin einzuladen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Friedrich-Ebert-Stiftung und der IG Metall „Zukunft der Arbeit- Zukunft der Industrie- Zukunft der Demokratie“ statt.

Eine erste Antwort hat die IG Metall mit der tariflichen Verankerung einer Bildungsteilzeit bereits gegeben. Weitere diskutierte sie im Rahmen der Veranstaltung mit Jörg Hofmann, dem Ersten Vorsitzenden der IG Metall, Frauke Heiligenstadt, Kultusministerin in Niedersachsen, Oliver Kaczmarek, MdB sowie Prof. Friedrich Hubert Esser, Präsident des BIBB.

Für Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt ist klar: „Die digitale Bildung wird das Lernen und die Lehre revolutionieren. Das Lernen wird zeitunabhängig und ortsunabhängig werden. Es ist ein riesengroßes virtuelles Klassenzimmer möglich.“

Fotos: Friedrich-Ebert-Stiftung; Fotograf: Mark Bollhorst

Finissage der Ausstellung „Stellung nehmen // 100 Jahre Kestner Gesellschaft Hannover“

Jahresprogramm „inspektionen// kunst+politik“ findet Abschluss

„Man ist so jung wie man sich fühlt…“, mit diesem geflügelten Wort eröffnete Staatssekretär Michael Rüter seine Rede zum einhundertsten Jubiläum der Kestner Gesellschaft Hannover. 1916 von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in Hannover gegründet, – unter ihnen der Fabrikant Hermann Bahlsen, der Verleger August Madsack, der Unternehmer und Mäzen Siegmund Seligmann sowie der Inhaber der PelikanwerkeFritz Beindorff – habe sich der Verein von Anfang an der jungen Kunst verschrieben. Damit hat sie den Ruf Hannovers als Stadt der klassischen Avantgarde wesentlich mitbestimmt und macht diese auch gegenwärtig zum Standort der jungen internationalen Kunstszene, so Rüter. 100 Jahr alt und immer noch jung- so sein Fazit!

Konsequent präsentierte sich die Kestner im Atrium der Landesvertretung nicht nur mit ihrer beachtlichen Chronik, sondern gewann den renommierten Künstler Christian Falsnaes für eine neue Installation. In einer von ihm geleiteten Aktion zur Vernissage war im Vorfeld der Ausstellung und gemeinsam mit zwanzig Freiwilligen das Herzstück der Ausstellung, die Arbeit „FRONT“, entstanden. Aus einer zunächst weißen Leinwand vor dem Haus wurde  im gemeinsamen Prozess ein großes Bild im Inneren der Landesvertretung.

Rüters anerkennenden Worten folgte ein Künstlergespräch, das von Elmas Senol, Kuratorin der Kestner Gesellschaft, geführt wurde. Zahlreiche Publikumsfragen machten das Interesse an der performativen Arbeit Falsnaes deutlich. Eine beeindruckende Begegnung mit einem Künstler, der die Gesten der Macht studiert und inszeniert. Ein würdiger Abschluss des Jahresprogramms „inspektionen // kunst+politik“ in Zusammenarbeit mit einer Institution, die seit einem Jahrhundert in Hannover Stellung für die jungen Künste bezieht.

Fotos: Felix Zahn und André Wunstorf

Gastmahl der Kunstkommission

Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter dankt Kommission für Energie

Gemeinsam wird einmal im Jahr über das Kunst- und Kulturprogramm befunden. Zusammen werden unterschiedlichste Projekte begutachtet und Ausstellungen, Lesungen, Konzerte und Gastspiele für die „inspektionen“-Reihe der Landesvertretung beschlossen. Die Kunstkommission des Hauses vereint alle Sparten der Künste: Museumsdirektoren sitzen neben Festivalintendantinnen, Literaturspezialisten neben Kunstvereinsleiterinnen und Kenner der Soziokultur neben ausgewiesenen Expertinnen der Gegenwartskunst. Allesamt unterstützen mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der jährlichen Sitzung im Herbst den Kunstauftritt der Niedersachsen in Berlin.

Einmal jährlich lädt der Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretär Michael Rüter, das Gremium zusätzlich zu einem Gastmahl in die Landesvertretung. Gemeinsam mit Gästen aus dem Berliner Kunst- und Kulturbetrieb wird dann der Blick in die Zukunft geworfen. Was ist in Planung, wo sind Schnittmengen mit den Projekten der Kolleginnen und Kollegen, welche Impulse können aufgegriffen und weitergeführt werden. Rüter bedankte sich bei seiner Begrüßung für eben jene Energie des Gremiums, das Garant für die Qualität der einzigartigen thematischen Jahresprogramme der Landesvertretung sei.

Im Rahmen des diesjährigen Gastmahls stellte Sebastian Cunitz vom Cameo Kollektiv die diesjährigen „Flurstücke“ vor. Gemeinsam mit der Galerie Bohai aus Hannover präsentiert das Kollektiv zwei bewegende Bild-Serien. Jeweils vier Woche lebten die Fotografen in Flüchtlingsunterkünften. Der Kontakt zu den Bewohnern ermöglichte besondere Portraits von deren Qualität Kommission und Gäste sofort überzeugt waren. Zugleich nutze Michael Rüter die Gelegenheit, dem Kollektiv einen Scheck für die Fortsetzung seines Projekts zu überreichen. Das dritte Cameo-Magazin „Ankommen“ entsteht derzeit inmitten Hannovers. Somit gilt für die Arbeit der Kunstkommission sowie des Cameo Kollektivs: Fortsetzung folgt!