Ausgabe 11/2016
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Zu Gast in der Landesvertretung

Editorial

der Montag nach einem Bundesratsplenum ist der Tag, an dem Sie unseren…

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

der Montag nach einem Bundesratsplenum ist der Tag, an dem Sie unseren Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ in Ihrem Postfach finden.

Mit der von Minister Olaf Lies vorgestellten und vom Bundesrat unmittelbar beschlossenen Entschließung zur Modernisierung und Erweiterung von EU -Regelungen für Notbremssysteme und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen haben wir einen ersten Schritt zur Vermeidung von schweren Unfällen auf den Weg gebracht. Nun liegt es an der Bundesregierung wie schnell diese Entscheidung für weniger Unfälle und mehr Sicherheit auf den Straßen umgesetzt wird.

Wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter weitere Informationen zu den Beschlüssen des Bundesrates wie auch des Bundestages.

Vor einem Jahr wurde in Niedersachsen ein Bündnis zur Begleitung des Integrationsprozesses mit allen gesellschaftlichen Verbänden, Institutionen, den Sozialpartnern, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden gegründet. Erfolgreiche Projekte und einige wichtige Beiträge werden wir am 15. Dezember in der Landesvertretung bei der Veranstaltung 1 Jahr Bündnis „Niedersachsen packt an“ auch in Berlin präsentieren. Hier geht es direkt zum Programm und zur Anmeldung.

Ich freue mich, Sie bei den Veranstaltungen in der Landesvertretung begrüßen zu dürfen.

Viel Freude beim Lesen des Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“.

Signatur
Michael Rüter

Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Den nächsten Newsletter finden Sie am 19. Dezember 2016 in Ihrem Postfach.

Flexirente, Leiharbeit, Entlastung für Kommunen bei Integrationskosten

In seiner vorletzten Sitzung in diesem Jahr befasste sich der Bundesrat mit 46 Vorlagen. Die Länder billigten Neuregelungen von Leiharbeit und Werkverträgen, die ab April nächsten Jahres gelten. Auch die Flexirente lief glatt durch den Bundesrat und kommt nun wie geplant im nächsten Jahr. Ebenfalls abgeschlossen haben die Länder die Gesetzgebungsverfahren zum Regionalisierungs- und zum Integrationskostengesetz. Damit erhalten die Länder mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen zu. Damit kann der Bund die Länder und Kommunen mit rund 200 Milliarden Euro unterstützen. Dies hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. Juni 2016 mit der Bundeskanzlerin vereinbart.

Künftig übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018. Die Kommunen sind dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr, um 900 Millionen Euro im nächsten Jahr sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet. Die Länder erhalten für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. Dafür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Darüber hinaus setzt der Bundestagsbeschluss die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Das Gesetz geht auf einen Regierungsentwurf zurück, zu dem der Bundesrat am 4. November 2016 Stellung genommen hatte. Parallel dazu liefen bereits die Beratungen im Bundestag, der das Vorhaben am 24. November 2016 verabschiedete. Direkt nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll noch vor dem 15. Dezember 2016 in Kraft treten.

Diverse Beschlüsse: Über Obst und Milch zur Geldwäsche

Der Bundesrat billigte zudem das vom Bundestag beschlossene Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, die Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen, die Weiterentwicklung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen, die Neuregelung des Mikrozensus, die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, die Umstellung der Gasversorgung, das EPR-Wirtschaftsplangesetz sowie zwei Übereinkommen des Europarates – zur Korruption und zur Geldwäsche.

Bessere Bedingungen für Mittelstandskredite

In eigenen Initiativen fordert der Bundesrat bessere Bedingungen für Mittelstandskredite und setzt sich für mehr Verkehrssicherheit ein.

Patientenentschädigung bei ärztlichen Kunstfehlern

Neu vorgestellt wurde eine Entschließung Bayerns und Hamburgs zur Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds und eine Entschließung aus Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherung der notärztlichen Versorgung auf dem Land.

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichte Medikamente

Darüber hinaus nahm die Länderkammer zu zwölf Vorlagen der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Arzneimittelversorgung, zur Novelle des Wettbewerbsrechts und zur Finanzierung des Atomausstiegs.

Bessere Rechtssetzung in der EU

Anders als in sonstigen Plenarsitzungen äußerte sich der Bundesrat diesmal nur zu zwei europäischen Initiativen: Eine Mitteilung der Kommission zur besseren Rechtsetzung und ein Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister.

Zudem stimmten die Länder elf Verordnungen der Bundesregierung zu, etwa der Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, der Anpassung immissionsschutzrechtlicher Verordnungen und der Zulassung von Ultraleichthubschraubern.

Nächste Sitzung

Der Bundesrat ist zu seiner nächsten –und für dieses Jahr letzten- Sitzung zu Freitag, 16. Dezember 2016, einberufen.

 

Fotos: Landesvertretung Niedersachsen,
Bundesrat /Henning Schacht,
Bundesrat/ Frank Bräuer

Um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen künftig besser zu bekämpfen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November 2016 das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze „durchgewunken“. ‎

In seiner Rede zum Gesetz machte Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies im Bundesrat deutlich, dass der Kampf gegen diesen Missbrauch nicht nur im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt, sondern auch den seriösen Unternehmen helfe. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Leiharbeit auf ihre eigentliche Funktion zurückzuführen, d. h. Flexibilität bei Auftragsspitzen und Vertretungen zu bieten. Erreicht werden soll dies u. a. mit Hilfe einer neuen Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten (mit Schaffung einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel) und dem Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit nach neun Monaten. Auch ein Verbot, Arbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen wird es geben. Künftig werden zudem die Informationsrechte des Betriebsrates gestärkt.

Lies erinnerte in seiner Rede an die Bundesratsinitiativen, die Niedersachsen seit 2013 gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen gestartet hatte: Lies lobte das neue Gesetz, das zum 1. April 2017 in Kraft treten soll. Zwar bleibe das Gesetz hinter den niedersächsischen Bundesratsinitiativen zurück. Gern hätte es der Minister gesehen, die Betriebsräte weiter zu stärken, um einem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vor Ort in den Betrieben besser Einhalt gebieten zu können. Trotzdem bleibe festzustellen, dass das Gesetz hinsichtlich der Orientierung der Leiharbeit auf ihre Kernfunktion ein wichtiges Signal sei.

Fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg hat die Bundesregierung die Weichen für einen Milliardenpakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten gestellt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, zu dem sich der Bundesrat heute auch kritisch geäußert hat.
Künftig soll der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls tragen. Die finanziellen Mittel erhält er von den betreibenden Stromkonzernen, die hierfür rund 17 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6 Milliarden Euro für einen – optionalen – Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Der Gesamtbetrag ist bis 2022 in den Fond einzubezahlen. Für Stilllegung und Abriss der Kraftwerke bleiben die Unternehmen verantwortlich.
Der Gesetzesentwurf geht auf Vorschläge der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs aus dem April zurück. Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, das finanzielle Risiko für Steuerzahlende zu vermindern und das Verursacherprinzip durchzusetzen.
In seiner Rede vor dem Bundesratsplenum nannte der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Stefan Wenzel allerdings den hier gefundenen Kompromiss eine Notmaßnahme und eine Wette auf die Zukunft, die das Verursacherprinzip außer Kraft setzt, wenn höhere Entsorgungskosten anfallen als jetzt veranschlagt worden sind. Eine Nachschusspflicht der Betreiber sei schließlich nicht vorgesehen.
Der Bundesrat hat also Zweifel, ob die von der Bundesregierung vorgesehenen gut 23 Milliarden Euro für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken ausreichend sind. Die genauen Kosten der nuklearen Entsorgung seien derzeit noch nicht abzuschätzen, heißt es im heutigen Beschluss. Falls das Fondsvermögen nicht ausreiche, müsse der Bund – und nicht etwa die Länder – für die Finanzierung einstehen.
Ferner geht der Bundesrat geht davon aus, dass die Betreiber die Klagen gegen Bund und Länder vor Inkrafttreten des Gesetzes fallen lassen. Diese Erwartungshaltung geht ebenfalls auf eine Stellungnahme Niedersachsens zurück. Hier sei die Kanzlerin persönlich gefragt, um die Rücknahme aller Klagen zu veranlassen, unbesehen der Tatsache, dass der größte Teil der Klagen ohnehin keine rechtliche Substanz habe, so Wenzel.
Die Länder halten weitere fachliche Nachbesserungen und Klarstellungen, wie z.B. der Zeitpunkt des gesetzlichen Übergangs der Genehmigungen, am Gesetzentwurf für erforderlich.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch in seiner Dezembersitzung fristverkürzt abschließend mit dem nun folgenden Bundestagsbeschluss zu diesem Gesetzentwurf befassen.

Ministerin Cornelia Rundt für eine bessere Versorgung psychisch Kranker

Verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung gefordert

Grünes Licht hat der Bundesrat am 25. November für das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen gegeben. Es enthalte viele wichtige Regelungen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie eine bessere Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen, sagte Ministerin Cornelia Rundt. Daher habe Niedersachsen das Gesetz unterstützt, das jetzt nur noch von Bundespräsident Gauck unterschrieben werden muss, damit es zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Ministerin Rundt hob insbesondere hervor, dass mit dem Krankenhausentgeltgesetz im Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen ein landeseinheitliches Preisniveau erreicht werden werde. „Die zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse verhandelten Budgets berücksichtigen künftig stärker die tatsächlichen regionalen und strukturellen Verhältnisse vor Ort“, betonte Rundt.

Mit dem Gesetz wird auch eine neue Behandlungsform, die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld, eingeführt. „Viele psychisch kranke Frauen und Männer möchten lieber zu Hause in der gewohnten Umgebung behandelt werden als im Krankenhaus“, so die Niedersächsische Gesundheitsministerin. So würden nun auch Kranke erreicht, die eine Krankenhausbehandlung bislang abgelehnt haben.

Da der Erfolg bei psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungen wesentlich von ausreichendem und qualifiziertem Personal abhängt, fordert Ministerin Rundt verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung. Dafür wird sich Niedersachsen in einer Arbeitsgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Entwicklung der Personalvorgaben und Qualitätsstandards einsetzen. „Es muss selbstverständlich sein“, so Rundt, „dass Löhne und Gehälter für medizinisches Personal durch die mit den Kostenträgern zu vereinbarenden Entgelte auf tariflicher Basis refinanziert werden.“

Erfreut zeigte sich Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt über die im Bereich der somatischen Krankenhäuser im Krankenhausentgeltgesetz vorgesehenen Änderungen beim Fixkostendegressionsabschlag: Für 2017 und 2018 wird der landesweit anzuwendende Abschlag in Höhe von 35 Prozent gesetzlich festgelegt (der höhere, auf der Ortsebene zu vereinbarende Abschlag, wird auf 50 Prozent begrenzt). Zum Stichwort Fixkostendegressionsabschlag: Krankenhäuser, die mehr Behandlungen als in den Vorjahren abrechnen wollen, bekommen diese nicht in voller Höhe erstattet. Mit dem Fixkostendegressionsabschlag wird festgelegt, wie hoch der prozentuale Abzug der von der Krankenkasse zu erstattenden Summe ist. Mit diesem Instrument soll der Kostenanstieg in der stationären Versorgung abgebremst werden.

Die Vorgabe einer Quote gibt den Krankenhäusern wie auch den Kostenträgern Planungssicherheit. Sie verhindert, dass bundesweit ein ‚Flickenteppich‘ entsteht. Nachbesserungsbedarf beim Fixkostendegressionsabschlag sieht Rundt aber weiterhin in solchen Fällen, in denen Krankenhäuser zusammengelegt und als ein Krankenhaus betrieben werden – das ist in Niedersachsen immer wieder der Fall. Erhöhte Behandlungskosten beim neu entstehenden Krankenhaus müssten dann vom Fixkostendegressionsabschlag ausgenommen bleiben, weil sonst die Krankenhausplanung ins Leere laufen würde, so Rundt.

Flexi- Rente vom Bundesrat gebilligt

Niedersachsen: Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt kein Hinzuverdienst

Mehr Freiheiten beim Übergang in den Ruhestand bietet das neue Flexi-Rentengesetz, das der Bundesrat am 25.1 November hat passieren lassen: Es soll ein flexibleres Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglichen; außerdem ist es Ziel des Gesetzes, das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler zu gestalten.

Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, ist eine grundlegende Neugestaltung der Teilrenten sowie der Hinzuverdienstregeln vorgesehen: Die Neuregelung beinhaltet, dass neben einer Vollrente jährlich 6300 Euro (das entspricht einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von 525 Euro) hinzuverdient werden können. Von dem über die 6300 Euro hinausgehenden Jahreseinkommen würden 40 Prozent zu jeweils einem Zwölftel auf die Monatsrente angerechnet. Liegt das Gesamteinkommen aus Rente und Lohn brutto über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der übersteigende Betrag voll auf die Rente angerechnet; ein endgültiges Entfallen der Altersrente ist möglich. Der Hinzuverdienstdeckel geht auf das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres zurück, das mit der Anzahl an Entgeltpunkten im Jahr mit den meisten Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn multipliziert wird.

Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hat Niedersachsen zum Gesetz auch einen Entschließungsantrag gestellt, der vom Bundesrat beschlossen wurde: Die Bundesregierung wird darin um eine dauerhafte Regelung gebeten, nach der Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, nicht als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sein sollen.

Jetzt ist es an Bundespräsident Gauck, das Flexi-Renten-Gesetz zu unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.

Bundesrat für flächendeckende, innovative und bezahlbare Arzneimittelversorgung

Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gefordert

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Stellung genommen. Mit Niedersachsens Unterstützung sprach sich die Länderkammer für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus, um trotz eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch Apotheken auch im ländlichen Raum sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf zum Arzneimittelversorgungsstärkung hat das Ziel, eine flächendeckende, innovative, sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Mit einem Anteil von 17,2 Prozent an den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2015 hat der Arzneimittelbereich eine große Bedeutung für die finanzielle Situation der GKV. Dass Deutschland außerdem eine starke pharmazeutische Industrie besitzt, war ein Grund für den sogenannten „Pharma-Dialog“ mehrerer Bundesministerien mit Vertreter/innen der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der IG BCE von 2014-2016, die in den vorliegenden Gesetzentwurf mündete.

Die mehr als zwanzig Seiten umfassende Stellungnahme des Bundesrates begrüßt u. a. verschiedene Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Hierzu gehören die Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel bis zum Jahr 2022, die Bildung von Festbetragsgruppen für Antibiotika, die Regelungen für die Praxissoftware zur Information der Ärztinnen und Ärzte über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel sowie zur Verordnung von Heilmitteln, die Regelungen zur Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt und dem gezielten Einsatz von Diagnostika in der Antibiotikatherapie. Andere Punkte sieht der Bundesrat kritischer.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 stellt fest, die bisherige deutsche Preisbindung von verschreibungspflichtigen Medikamenten beschränke den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt in nicht gerechtfertigter Weise. Dies nahm der Bundesrat zum Anlass, ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu fordern. Denn die bisher in Deutschland geltende Preisbindung soll dazu dienen, auch in entlegenen Regionen, die Versorgung durch Apotheken zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen Patienten in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen. Vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils ergeben sich durch den Versandhandel Gefahren für die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln, der Apotheken im ländlichen Raum in einen ruinösen Wettbewerb treiben kann. Die starke Präsenz der stationären Apotheken mit ihren Beratungsleistungen muss aus Bundesratssicht unbedingt erhalten werden. Aus niedersächsischer Perspektive stellt ein Verbot des Versandhandels dabei nur eine vorübergehende Lösung dar, bis ein grundsätzlicher Systemwechsel bei der Vergütung von Apothekenleistungen erfolgt ist.

Auf die Stellungnahme des Bundesrates kann nun die Bundesregierung reagieren, bevor die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Gesetz beraten und ggf. beschließen.

Geld für ÖPNV kann kommen

Regionalisierungsgesetz jetzt beschlossene Sache

Der Bundesrat hat dem Vierten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Im ersten Durchgang hatte er gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen erhoben. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf unverändert angenommen.

Das Regionalisierungsgesetz bestimmt den den Ländern zustehenden Betrag für die Sicherstellung ausreichender Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr. Diese Aufgabe ist den Ländern im Rahmen der Bahnreform (ab 1994) übertragen worden. Bedingung der Länder war eine angemessene Finanzausstattung.

Ursprünglich war für 2016 ein Betrag von 8 Milliarden festgelegt worden, der ab 2017 bis 2031 jährlich um 1,8 vom Hundert steigt. Mit dem Gesetz wird der Betrag um 200 Millionen Euro aufgestockt, die fast ausschließlich den ostdeutschen Ländern zugutekommen. Das Gesetz regelt auch die horizontale Verteilung dieser sogenannten Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Länder.

Die Verteilung der 8 Milliarden Euro auf alle Bundesländer erfolgt nach dem Kieler Schlüssel, einem neuen, schrittweise zu erreichenden Zielschlüssel, der sich je zur Hälfte aus der Einwohnern (Stand 2012) und den bestellten Zugkilometern (Anmeldungen 2015) zusammensetzt. Bisher erfolgte die Verteilung nach Zugkilometern Stand Fahrplan 1994. Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, hat der Bund den Betrag jetzt um 200 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel werden mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, den Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Sie werden ebenfalls ab 2017 bis 2031 jährlich mit 1,8 vom Hundert dynamisiert.

Niedersächsisches Schulobstprogramm will Gesundheit stärken

Programme Schulobst und Schulmilch werden zusammengelegt

Kinder stark machen: dazu gehört auch eine gesunde Ernährung. Sie stellt alle wichtigen Nährstoffe bereit, die ein Kind für Aktivität, Spiel und Bewegung, für die Stressbewältigung und fürs Lernen benötigt. Für die Ernährung gilt aber auch: Kinder ahmen das nach, was sie bei ihren Eltern, Geschwistern oder Freunden sehen – im Guten wie im Schlechten. Kinder brauchen also auch beim Essen positive Erfahrungen und Vorbilder. Auch die Schule kann solche Erfahrungen vermitteln. Das Land Niedersachsen bietet deshalb seit dem Schuljahr 2014/2015 Schulen die Möglichkeit, am Schulobstprogramm der EU teilzunehmen. Über 600 Schulen in Niedersachsen haben diese Chance genutzt. Das Niedersächsische Schulobstprogramm liefert den Schulen an bis zu drei Tagen pro Woche Obst und Gemüse, kostenlos und mit geringem Verwaltungsaufwand. Es macht Spaß, in der Klasse gemeinsam einen Obstsalat zu schnippeln. Man kann die bunte Vielfalt der Obst- und Gemüsearten kennenlernen, Unbekanntes ausprobieren. Man erfährt, wo das Essen herkommt und wie man es verarbeitet. Ganz nebenbei gibt es eine Extraportion Vitamine für klaren Kopf und sprudelnde Energie.

Der europäische Gesetzgeber hatte vor einiger Zeit entschieden, die bislang eigenständigen EU-Programme für Schulobst und für Schulmilch zusammenzulegen. Damit musste auch die Mittelverteilung neu geordnet werden. Der Deutsche Bundestag hat das Bundesgesetz, das diese europäischen Vorgaben in der nationalen Gesetzgebung nachvollzieht, am 20. Oktober dieses Jahres beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz jetzt zugestimmt. Niedersachsen kann mit der neuen Mittelverteilung gut leben. Versuche anderer Bundesländer, den Verteilungsschlüssel zu ihren Gunsten zu ändern, konnten wir schon im ersten Durchgang abwehren.

Solche staatlichen Programme werden von der Lebensmittelwirtschaft gerne mal als „Bevormundung“ gegeißelt. Die verschweigt: Ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und zu viel Zeit vor Fernseher und Computer führen dazu, dass inzwischen jeder dritte Jugendliche und jedes fünfte Kind übergewichtig sind. Tendenz zunehmend. Acht Prozent der 10 bis 14jährigen und vier Prozent der Fünf- bis Siebenjährigen sind sogar adipös, also krankhaft übergewichtig. Diese Kinder leben gefährlich. Wer es nicht schafft abzunehmen, hat ein deutliches Risiko, Dauergast beim Arzt zu werden und früh zu sterben. „Rauchen schadet Ihrer Gesundheit“ steht mittlerweile auf jeder Zigarettenpackung, aber niemand warnt vor dem Schokoriegel, dem Burger, der Cola: Fettes und Süßes für eine schlappe Generation.

Ein Ergebnis der Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Stoffe war die Einsetzung eines Nationalen Begleitgremiums, das die gesellschaftliche Begleitung bei der Standortsuche für ein Atommülllager fortsetzen soll.
Um kurzfristig arbeitsfähig zu sein, soll das Nationale Begleitgremium zunächst von seiner Einsetzung bis zum Abschluss der Evaluierung nach Standortauswahlgesetz aus neun Mitgliedern bestehen. Hierzu werden sechs Mitglieder mit hohem gesellschaftlichen Ansehen von Bundesrat und Bundestag bestimmt, daneben werden zwei nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bürgerinnen oder Bürger berufen, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation ausgewählt. Letztere werden vom Bundesumweltministerium benannt.

Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören, noch dürfen sie wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, eine Wiederberufung soll zweimal möglich sein.
Das Nationale Begleitgremium wird eine Brückenfunktion wahrnehmen, indem es Netzwerke zu den bundesdeutschen Akteuren der Endlagersuche sowie vergleichbaren internationalen Gremien knüpft, das Wissen aus der Arbeit der Kommission erhält und die Arbeit des neu konzipierten Bundesamts für kerntechnische Entsorgung begleitet.

Die nun vom Bundesrat und Bundestag benannten Mitglieder des nationalen Begleitgremiums sind:
– Prof. Dr. Klaus Töpfer, u.a. ehemaliger Bundesumweltminister
– Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, TAB – sowie ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission
– Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände
– Dr. Monika Müller, Studienleiterin bei der Evangelischen Akademie Loccum
– Prof. Dr. Miranda Schreurs, Leiterin des Forschungszentrums für Umweltfragen an der Freien Universität Berlin – sowie Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen
– Klaus Brunsmeier, stellv. Vorsitzender des BUND – sowie ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission.

Diese Mitglieder sollen im Sinne der Wissens- und Vertrauenskontinuität auch nach der Evaluierung des Standortauswahlgesetzes weiterhin tätig sein. Wie im evaluierten Standortauswahlgesetz vorgesehenen, soll dann das Gremium um weitere neun Mitglieder aufgestockt werden.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) am vergangenen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf, mit dem sich der Bundesrat jetzt zu befassen hatte, einen neuen Ordnungsrahmen für den Wettbewerb in einer digitalisierten Welt schaffen. U.a. soll das Bundeskartellamt in Zukunft Phänomene wie Netzwerkeffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung von Unternehmen ausdrücklich berücksichtigen können. Im Bereich der Fusionskontrolle sollen auch Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potential sich typisch für die digitale Wirtschaft zwar noch nicht in den Umsatzerlösen, aber in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Millionen Euro zeigt.

Der Entwurf erweitert mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle zudem den Handlungsspielraum von Presseunternehmen, ihnen werden Kooperationen im verlagswirtschaftlichen Bereich erleichtert. Damit soll Gefahren für die Pressevielfalt im Umbruch der Medienlandschaft begegnet werden. Die Ausnahme gilt nicht für eine Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich, ebenso wenig für Kooperationen zwischen Unternehmen, die Presseprodukte nur vertreiben.

Darüber hinaus werden Regelungen der EU-Richtlinie 2014/104/EU über Schadensersatzklagen umgesetzt, Unternehmen und Verbraucher können nun künftig einfacher Schadensersatzansprüche durchsetzen, wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Außerdem soll die Einführung einer unternehmensbezogenen Sanktion verhindern, dass Unternehmen sich durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen Bußgeldern des Bundeskartellamts entziehen.

Der Bundesrat fordert, dem GWB einen „§ 1 Zweck des Gesetzes“ voranzustellen, der den Verbraucherschutz als Schutzzweck des GWB ausdrücklich normiert, um deutlich zu machen, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt.

Darüber hinaus will der Bundesrat eine Regelung in den Gesetzentwurf aufnehmen, wonach eine mit dem Ziel der Gewährleistung publizistischer Vielfalt geschaffene gesetzliche Must-carry-Verpflichtung keine marktbeherrschende Stellung begründen kann. Gemäß § 52b Rundfunkstaatsvertrag hat ein Plattformbetreiber bestimmte Übertragungskapazitäten für öffentlich-rechtliche Sender zu reservieren und deren Programmsignale einzuspeisen. Der Bundesgerichtshof hat für diesen speziellen Markt eine marktbeherrschende Stellung der Rundfunkanstalten bejaht. Nach Auffassung des Bundesrates sollten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber keinen kartellrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt werden, auf die sie wegen eines gesetzlich erzeugten Sachverhalts keinen Einfluss hätten.

Einem Anliegen Niedersachsens folgend fordert der Bundesrat angesichts der starken Vermachtung der Strukturen und der Heterogenität des Fernwärmemarktes, den Fernwärmesektor in die besondere Missbrauchskontrolle in § 29 GWB einzubeziehen. Die Regelung soll zeitlich nicht begrenzt werden, weil die Bedeutung des Fernwärmemarktes zunimmt und die Möglichkeit eines Durchleitungswettbewerbs, also eines Wettbewerbs in den Netzen, bereits aus technischen Gründen weitgehend auszuschließen ist. Generell hält der Bundesrat eine Entfristung des § 29 GWB für notwendig, um insbesondere mit Blick auf die schützenswerten Kundengruppen eine dauerhafte erleichterte Missbrauchskontrolle in den Grund- und Ersatzversorgungen für Strom und Gas zu gewährleisten. Der § 29 wurde ursprünglich als befristete Flankierungsmaßnahme geschaffen, bis der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt strukturell so gesichert ist, dass eine besondere Missbrauchskontrolle nicht mehr erforderlich ist.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies fordert den Bund auf, sich auf EU-Ebene für…

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies fordert den Bund auf, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung und Erweiterung der Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarnern bei LKW einzusetzen. Außerdem solle der Bund den Katalog fahrfremder Tätigkeiten in der Straßenverkehrsordnung deutlich erweitern.

Ein entsprechender Entschließungsantrag Niedersachsens wurde vom Bundesrat anschließend beschlossen.

Verkehrsminister Olaf Lies sagte dazu: „Wir müssen immer wieder die schrecklichen Bilder von LKW-Unfällen auf den Autobahnen wahrnehmen. Niedersachsen ist mit der Ost-West-Tangente der A 2 mit mehr als 30.000 LKW besonders stark davon betroffen. Es geht darum, die Unfallzahlen auf unseren Autobahnen deutlich zu reduzieren sowie menschliches Leid und viele schlimme Folgen für die Unfallbeteiligten zu vermeiden. Das Thema Sicherheit geht uns alle an.“

Immer wieder komme es auf hochbelasteten Autobahnen vor allem an Stauenden zu schweren LKW-Unfällen, sagte Lies. Hauptunfallursachen seien neben unangepasster Geschwindigkeit ein zu geringer Sicherheitsabstand sowie Ablenkung und Unachtsamkeit. Solche Unfälle könnten durch den Einsatz von modernen technischen Systemen, insbesondere Notbremsassistenten, verringert werden. Dies habe auch eine  Untersuchung von Unfällen in Niedersachsen gezeigt, wonach mit einem optimierten Notbremssystem 86 Prozent der Unfälle und vermutlich alle Personenschäden hätten vermieden werden können.

Wörtlich sagte Lies: „Die aktuellen rechtlichen Vorgaben bleiben deutlich hinter dem zurück, was heute technisch möglich ist. Die Vorschriften aus dem Jahr 2012 und vorher bilden den damaligen Stand der Technik ab, der sich aber seitdem kontinuierlich fortentwickelt hat. Es ist also quasi überfällig, dass die rechtlichen Vorgaben aktualisiert werden und sich an dem orientieren, was heute möglich ist. Hier muss der Bund auf europäischer Ebene nachsteuern. Hinzu kommt auch noch, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen es erlauben, dass die Systeme während der Fahrt abgeschaltet werden. Ich frage Sie: Was nutzt das beste System, wenn es deaktiviert wird? Wir müssen sicherstellen, dass nicht nur die beste Technik in den Fahrzeugen verbaut wird, sondern dass diese auch genutzt wird.“ Die Mindestanforderungen an die Notbremssysteme müssten deshalb europaweit erhöht werden und ein dauerhaftes Abschalten dieser Systeme dürfe nicht zulässig sein, forderte Lies.

Neben den technischen Verbesserungen an den Fahrzeugen forderte Lies, den Katalog von fahrfremden Tätigkeiten in der Straßenverkehrsordnung zu erweitern.

„Ich begrüße die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Dobrindt, dass die Regelung des Handyverbots am Steuer zukünftig auch für andere technische Geräte gelten soll. Das geht zwar in die richtige Richtung, aber eben nicht weit genug. Es kann doch nicht sein, dass bisher nur das Telefonieren mit einem Handy den Tatbestand der Ablenkung erfüllt, nicht aber Kaffee kochen, Zeitung lesen oder Video schauen. Solange der voll automatisierte LKW-Truck nicht auf den Straßen unterwegs ist, müssen wir dafür sorgen, dass die Aufmerksamkeit der Fahrerinnen und Fahrer möglichst ausschließlich dem Straßenverkehr gilt. Von dieser Kombination aus Aufmerksamkeit und bestmöglichen Assistenzsystemen verspreche ich mir eine deutliche Reduzierung der Unfallzahlen“, sagte Lies.

Bundeskabinett

Leistungen für Alleinerziehende ausweiten Das Bundeskabinett hat die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses beschlossen.…

Leistungen für Alleinerziehende ausweiten

Das Bundeskabinett hat die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses beschlossen. Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Die Bundesregierung will den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten.

Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Bund und Länder hatten sich im Oktober auf die Neuregelungen verständigt. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist aktuell auf maximal sechs Jahre begrenzt.

Den Gesetzentwurf sollen die Koalitionsfraktionen von Union und SPD in den Deutschen Bundestag einbringen. Zum 1. Januar 2017 soll das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft treten.

Ländlichen Raum stärken

Die Bundesregierung will die ländlichen Regionen als eigenständige Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume stärken. In Stadt und Land soll es gleichwertige Lebensverhältnisse geben. Das Kabinett hat dazu den Zweiten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume verabschiedet.

Der demografische Wandel hat wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Um seine Auswirkungen zu bewältigen, sind vielfältige politische Maßnahmen erforderlich. Der Zweite Bericht zur Entwicklung des ländlichen Raums benennt drei zentrale Handlungsfelder:

• die Verbesserung der Infrastruktur (Verkehr und Breitband) und der Daseinsvorsorge,
• die Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung sowie
• die Sicherung nachhaltiger Landnutzung, der natürlichen Ressourcen und der Erholungsfunktion

Die finanzielle Förderung ländlicher Räume durch die EU und die Bundesregierung erfolgt im Rahmen:

• des EU-Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
• der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK),
• der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und
• der Städtebauförderung.

Die GAK ist das Hauptinstrument der nationalen Agrarstrukturförderung und der Förderung ländlicher Räume. Der Bund beteiligte sich bis 2015 mit jährlich 600 Millionen Euro. 2016 wurde die Finanzausstattung weiter verbessert. Deutschland erhält in der laufenden EU-Förderperiode (2014 – 2020) rund 28,8 Milliarden Euro, die durch Bundes- und Länderprogramme umgesetzt werden. Aus ELER sind das durchschnittlich 1,35 Milliarden Euro pro Jahr. Diese EU-Mittel werden von Bund, Ländern und Gemeinden jährlich mit 670 Millionen Euro kofinanziert.

Bundestag

Bundeshaushalt für 2017 beschlossen Elterngeld größter Posten beim Familienministerium Der Deutsche Bundestag…

Bundeshaushalt für 2017 beschlossen

Elterngeld größter Posten beim Familienministerium

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeshaushalt für 2017 beschlossen. In den vergangenen Jahren habe eine stabile Haushaltspolitik zu Wachstum und Wohlstand beigetragen, unterstrich Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) im Bundestag. Schon zum dritten Mal in Folge kommt Deutschland ohne neue Schulden aus.

Im nächsten Jahr kann der Bund 329,1 Milliarden Euro ausgeben – das sind 400 Millionen Euro mehr als die Regierung im Sommer vorgeschlagen hatte und 3,8 Prozent mehr als in diesem Jahr. Die gute Konjunktur, die wachsenden Steuereinnahmen und die niedrigen Zinsen ermöglichen diesen Zuwachs.

Fast 138 Milliarden Euro umfasst der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Damit sorge die Bundesregierung für eine verlässliche soziale Sicherung, für die Zukunft der Arbeit und für Teilhabe, so Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD). „In puncto Arbeitsmarkt stehen wir hervorragend da. Nun gehen wir die Zukunftsaufgaben an, damit alle am Arbeitsleben teilhaben können“, sagte die Bundesministerin in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages.

Sieben Prozent mehr Geld als dieses Jahr will die Bundesregierung 2017 in Bildung und Forschung investieren. Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steigt um 1,2 Milliarden Euro auf rund 17,6 Milliarden Euro. Wie schon in den vergangenen Jahren steigert der Bund im Pakt für Forschung und Innovation die institutionelle Förderung der Wissenschafts- und Forschungsorganisationen um drei Prozent. Insgesamt fließen in die institutionelle Forschungsförderung im Jahr 2017 rund 5,9 Milliarden Euro.

Deutschland bleibt familienfreundlich. Mit Geld, Zeit für Familie und guten Betreuungsmöglichkeiten will die Bundesregierung Familien stark machen. Größter Posten im Etat des Bundesfamilienministeriums sind auch im nächsten Jahr die Ausgaben für das Elterngeld. Mit 6,4 Milliarden Euro sollen 2017 die Ausgaben für Elterngeld und Elterngeld Plus 400 Millionen Euro höher ausfallen als 2016. Zurückzuführen ist dies auch auf die erhöhte Geburtenrate: Im vergangenen Jahr sind 738.000 Kinder zur Welt gekommen – so viele wie seit 15 Jahren nicht.

Der Gesundheitsetat sieht für nächstes Jahr knapp 15,16 Milliarden Euro vor – gut eine halbe Milliarde mehr als 2016. Das Geld kommt vor allem dem Gesundheitsfonds zugute, der die Krankenkassen finanziert. Gesundheitsminister Gröhe (CDU) geht davon aus, dass die Krankenkassenbeiträge stabil bleiben.

„Wir werden in der globalisierten Welt keine gute Zukunft haben“, warnte Schäuble, „wenn es uns nicht gelingt, unsere Nachbarschaft zu stabilisieren.“ Deshalb sei es nötig, die Mittel zur Bekämpfung der Fluchtursachen aufzustocken.

Das Auswärtige Amt erhält rund 630 Millionen Euro zusätzlich. Es kann damit humanitäre Hilfe in den Nachbarländern Syriens finanzieren. Auch das Entwicklungshilfeministerium bekommt mehr Geld: 550 Millionen Euro zusätzlich. Es kann damit insgesamt 395 Millionen Euro für Hilfsprojekte im Zusammenhang mit der Syrien-Krise verwenden. Für das UN-Kinderhilfswerk Unicef stehen nun 100 Millionen Euro zusätzlich bereit.

8,2…

Nach langen Verhandlungen ist es beschlossene Sache: Die Länder erhalten noch in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr – 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant.

Ab 2017 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Der Bundesrat hat ihr am 25. November 2016 zugestimmt. Ziel der Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist es, den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft zu geben.

Artikel 106a des Grundgesetzes weist den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr zu. Hintergrund ist die Bahnreform aus dem Jahr 1996. Damals ging die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder über. Im Regionalisierungsgesetz wurde festgelegt, dass der Bundesanteil insbesondere für die Finanzierung des Pendlerverkehrs auf der Schiene zu verwenden ist.

Im letzten Jahr gab es Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern über die konkreten Kostenanteile, die in einem Vermittlungsverfahren bereinigt wurden.

Die Verteilung der Gelder auf die 16 Länder erfolgt künftig nach dem so genannten Kieler Schlüssel, auf den sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 geeinigt hatte. Er setzt sich je zur Hälfte aus der Einwohnerzahl und den „bestellten“ Zugkilometern zusammen. Mit den zusätzlichen 200 Millionen Euro des aktuellen Gesetzes sollen Einbußen aus dem Kieler Schlüssel für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeglichen werden.

Das Gesetz, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag zugestimmt hat, wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Land – Frauen – Zukunft: Mit dem Ehrenamt für mehr Lohngerechtigkeit

Cornelia Rundt will ländlichen Raum berücksichtigen

„Das von der SPD und Bundesministerin Manuela Schwesig auf den Weg gebrachte Lohngerechtigkeitsgesetz sorgt in Deutschland endlich für eine gerechte Bezahlung von Frauen“, sagte Frauenministerin Cornelia Rundt am 8. November bei der Veranstaltung „Frauen – Land – Zukunft“ in der niedersächsischen Landesvertretung. „Damit der Effekt des Gesetzes aber auch im ländlichen Raum greift und auch Frauen in kleineren Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten davon profitieren, muss der aktuelle Entwurf nachgebessert werden. Denn aktuell arbeiten nur wenige der Beschäftigten in Niedersachsen in Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten. Wichtig ist aber, dass jede einzelne Arbeitnehmerin zukünftig das Recht haben soll, von ihrem Arbeitgeber anonymisierte Vergleichszahlen über die gezahlten Gehälter im Betrieb zu bekommen, um feststellen zu können, ob sie selber diskriminiert wird. Damit wird Lohngerechtigkeit dauerhaft als Thema im Betrieb und in den Mitbestimmungsgremien etabliert“, so Rundt. An der Veranstaltung nahmen auch Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv), Brigitte Scherb, teil.

Gleich nach der Begrüßung durch Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich: „Dieses Gesetz ist ein Durchbruch, denn bisher gibt es kein Gesetz, das dieses Thema – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – voranbringt. Es ist ein Türöffner, um dieses Thema in die Gesellschaft und in die Wirtschaft zu tragen.“ Die Ministerin erläuterte zudem: “Dieses Gesetz war sehr hart umkämpft. Es gibt sehr viele Widerstände und wir haben die letzten Wochen und Monate genutzt, ganz intensive Gespräche zu führen, insbesondere mit den Sozialpartnern, mit den Arbeitgebern, also den Unternehmen, aber auch mit den Gewerkschaften. Ich danke den Landfrauen und dem Bundesland Niedersachsen sehr, dass sie sich für dieses wichtige Vorhaben stark machen.“ „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ausdrücklich. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich ohne eine konkrete Gesetzgebung nichts ändert. Dennoch geht der Entwurf an den vielen Frauen im ländlichen Bereich vorbei, da sie oft in kleineren Unternehmen arbeiten. Das neue Gesetz muss auch für Unternehmen gelten, die weniger als 200 Mitarbeiter haben“, so die Präsidentin des LandFrauenverbandes Brigitte Scherb.

Auf das Lohngerechtigkeitsgesetz hat sich am 6. Oktober 2016 der Koalitionsausschuss auf Bundesebene verständigt. Er sieht vor, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt wird, von dem aktuell 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren werden.

Zudem müssen viele Betriebe in Zukunft Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in regelmäßigen Lageberichten dokumentieren. Große Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren zur Lohngleichheit vorzunehmen. Voraussichtlich Anfang Dezember wird das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf entscheiden.

Aber nicht nur Politik, auch die Frauen selbst können die Situation verbessern. Daher klärt der dlv Frauen über die Auswirkungen ihrer eigenen Entscheidungen auf – unter anderem mit den „Equal-Pay-Beraterinnen“. Derzeit sind es 13 LandFrauen, die bundesweit zu Themen wie Einkommen, Karriere und Alterssicherung informieren. Equal-Pay-Beraterin Marleen Knust stellte das erfolgreiche Projekt bei der Veranstaltung in der Landesvertretung vor und berichtete von ihren Erfahrungen. Sie hat bei ihren Vorträgen immer wieder mit der Tatsache überrascht, welche negativen Auswirkungen die freiwillig genommenen Auszeiten junger Mütter für den weiteren Berufsweg bis hin zur Rente haben.

Die Möglichkeiten, wie ehrenamtliches Engagement künftig noch besser anerkannt werden kann, wurden in der lebhaften von Martina Thorausch moderierten Diskussion ebenfalls zur Sprache gebracht. Neben Ministerin Cornelia Rundt und dlv-Präsidentin Brigitte Scherb diskutierten auch die Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler, Mitglied im Bundestagsunterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, und die Fachanwältin für Arbeitsrecht Gisela Ludewig mit.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

Traumatisierten Überlebenden von kollektiver Gewalt, Krieg und Flucht besser helfen

Abschluss eines deutsch-israelischen Dialogs in Niedersachsens Landesvertretung

Ein Jahr hatten israelische und deutsche Expertinnen und Experten Erfahrungen ausgetauscht und miteinander beraten, bevor die Organisation AMCHA Deutschland für den 10. November 2016 in die Landesvertretung Niedersachsens in Berlin einlud: Hier präsentierten die Fachleute ihre Ergebnisse, wie extremtraumatisierten Überlebenden von Kriegen, Flucht und Verfolgung durch psychosoziale Hilfe künftig noch besser geholfen werden könne. Ziel des deutsch-israelischen Austauschs war es, mögliche Schnittstellen zwischen den Erfahrungen aus der langjährigen Arbeit mit Holocaust-Überlebenden in Israel und der aktuellen Arbeit mit geflüchteten Menschen in Deutschland zu identifizieren. Dabei sind Prinzipien und langfristig wirksame Ansätze für die Arbeit mit Menschen herausgearbeitet worden, die durch kollektive, menschengemachte Gewalt traumatisiert wurden. Gefördert worden ist das Dialogprojekt von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium für Gesundheit. Mit dem Abteilungsleiter und Flüchtlingsbeauftragten Dr. Hans-Joachim Heuer war auch ein Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Dialog beteiligt.

In seinem Grußwort zur Abschlussveranstaltung hob Staatssekretär Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund und Gastgeber, die große Bedeutung der deutsch-israelischen Zusammenarbeit für Niedersachsen hervor. Es sei der Niedersächsischen Landesregierung wichtig, von israelischen Erfahrungen zu lernen, um traumatisierten Flüchtlingen noch besser helfen zu können. Rüter berichtete, dass Niedersachsen im Jahr 2015 gemeinsam mit Baden-Württemberg und Schleswig Holstein aus humanitären Gründen Frauen mit ihren Kindern aus dem Nordirak aufgenommen habe. Über 60 Frauen seien in Niedersachsen von verschiedenen Kommunen aufgenommen worden und werden für mindestens zwei Jahre für eine medizinische Behandlung im Land bleiben können. Darüber hinaus fördere das Land seit 2014 das Psychosoziale Zentrum des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen, kurz: NTFN. Das NTFN sei inzwischen niedersachsenweit nicht nur Ansprechpartner für Beratungen und Weitervermittlungen sondern mache auch therapeutische Einzel- und Gruppenangebote, um betroffenen Personen in Krisensituationen zu helfen. Elke Braun von der EVZ und Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D. und Mitglied im Ehrenrat von AMCHA Deutschland, setzten sich in ihren Grußworten ebenfalls für die humanitäre Behandlung von traumatisierten Menschen ein.

Die Prinzipien der psychosozialen Hilfe, die während des Traumadialogs erarbeitet worden waren, präsentierten der klinische Leiter von AMCHA Israel Dr. Martin Auerbach und Lukas Welz, Vorsitzender von AMCHA Deutschland. Die abschließende Podiumsdiskussion ging sowohl auf die professionelle Seite der Hilfe als auch auf persönliche Eindrücke der Helfenden ein. Marina Chernivsky moderierte die Runde, an der sich Martin Auerbach, David Becker, Elise Bittenbinder, Danny Brom und vom Bundesministerium für Gesundheit Ortwin Schulte beteiligten.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Dialogs finden Sie hier:
http://amcha.de/wp-content/uploads/2016/04/161108_PresentPast_Prinzipien_DE.pdf

Ingo Mittelstaedt, New York-Stipendiat, zu Gast

Auf den Spuren der hannoverschen Grafikerin Martel Schwichtenberg

Zu einem spannenden Gespräch mit dem New York-Stipendiaten Ingo Mittelstaedt hatte Mitte November das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung in die Landesvertretung eingeladen. In einem reich bebilderten Vortrag erzählte Mittelstaedt von seinem Aufenthalt in New York und seinen umfangreichen Recherchen, die er dort hatte betreiben können. Die vor über 100 Jahren in Hannover geborene Malerin und Grafikerin Martel Schwichtenberg hatte es ihm besonders angetan. Ihr widmete Ingo Mittelstaedt nach seiner Rückkehr aus New York sogar eine ganze Ausstellung im Kunstverein Hannover. 1917 wurde die junge Künstlerin aus Hannover Mitarbeiterin des bekannten Architekten Bernhard Hoetger, mit dem gemeinsam sie die Entwürfe für die geplante TET-Stadt der Bahlsen-Werke ausarbeitete. Die Pläne wurden zwar nie in die Realität umgesetzt, doch Martel Schwichtenberg blieb auch in den Folgejahren für Bahlsen tätig und gestaltete zahlreiche Verpackungen für die Backwaren der Firma und sogar deren bekanntes Bahlsen-Logo.

Doch nicht nur der schillernden Künstlerpersönlichkeit ging Ingo Mittelstaedt in New York auf die Spur, sondern er nutzte die Metropole zum intensiven Besuch der weltweit bekanntesten Museen und Ausstellungen in Big Apple. Im Gespräch mit Daniel Völzke, Redakteur von MONOPOL – Magazin für Kunst und Leben, berichtete Mittelstaedt von seinem Interesse an musealen Präsentationsformen. Seine jüngst zu Ende gegangene Ausstellung im Schloss Agathenburg widmete sich mit einer Serie von Schwarzweißfotografien diesem Thema.

Großes Interesse beim Publikum der Landesvertretung fand im Anschluss sein neuer Katalog „OXXXOXXXOXXOOOXOOXXOO“, der bei ARGOBOOKS erschienen ist.

Messe AG lädt zu Diplomatic Networking Lunch

Niedersachsen nice and successfull

Zu ihrem 5th Diplomatic Networking Lunch hatte die Deutsche Messe AG diesmal in die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen. Über hundert Gäste, darunter eine Vielzahl von Botschaftern, Botschaftsvertreter, Bundestagsabgeordnete und Industriepartner waren der Einladung gefolgt.

Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter hob in seiner Begrüßung die Vorzüge Niedersachsens hervor, „nice and successful“ sei das Land mit seiner wunderschönen Landschaft, dem guten Essen, den innovativen Unternehmen und der hohen wissenschaftlichen Kompetenz. Dazu ist Niedersachsen ein bedeutender Messestandort, in der Landeshauptstadt Hannover finden jedes Jahr die HANNOVER MESSE, die bedeutendste Industriemesse und größte Investitionsgütermesse der Welt, und die CeBIT, die weltweit größte Messe zur Darstellung digitaler Lösungen aus der Informations- und Kommunikationstechnik für die Arbeits- und Lebenswelt, statt.

Das Lob Niedersachsens bestätigte Dr. Jochen Köckler, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Messe AG, er kam 2012 aus dem Süden Deutschlands nach Hannover. Dr. Köckler stellte die weltweiten Aktivitäten der Deutschen Messe AG vor, gab einen Ausblick auf die 2017 anstehende HANNOVER MESSE und die CeBIT und lud die Gäste zur Teilnahme nach Hannover ein.

S.E. Prof. Dr. Andrzej Przylebski, Botschafter von Polen, würdigte in seiner Rede die positiven Beziehungen zwischen Polen und Deutschland und betonte die Chancen, die sich aus der Beteiligung Polens als Partnerland der HANNOVER MESSE 2017 ergeben. Die Messe sei ein ausgezeichneter Ort, um die Vielfalt und die Dynamik der polnischen Wirtschaft und ihre Innovationsfähigkeit zu zeigen und die internationalen Außenbeziehungen Polens weiter auszubauen.

Im Anschluss an die Reden gab es bei gutem Essen und Getränken die Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen.

Berliner Märchentag in der Friesenstube

Michael Rüter liest aus „Iwein Löwenritter“ von Felicitas Hoppe

„Märchenlesen hilft beim Träumen. Und Träume helfen, die Welt besser zu verstehen“. Mit diesen Worten hat Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter am 17. November rund 50 Kinder aus der Elizabeth-Shaw-Grundschule und der Spartacus GS aus Pankow in der Landesvertretung begrüßt.

Die Lesung im Rahmen der Berliner Märchentage fand viel Gefallen. Viele der jungen Zuhörerinnen und Zuhörer zeigten sich vertraut mit niedersächsischen Märchenfiguren wie etwa Till Eulenspiegel und Baron von Münchhausen. Rüter, der selbst zweifacher Vater ist, las aus einem besonderen Märchenbuch und stellte den Kindern „Iwein Löwenritter“ von Felicitas Hoppe vor. Am Ende erntete er dafür viel Applaus von seinen jungen Gästen, bei denen auch das Mittagessen nach getaner „Arbeit“ viel Anklang fand. Fortsetzung folgt 2017!

Fotos: Torsten Heitmann/Landesvertretung

Am 9. November hat die in Hannover gegründete Stiftung Weltbevölkerung, kurz DSW, den Medienpreis „Weltbevölkerung“ 2016 im Rahmen ihrer 25-Jahr-Feier in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin verliehen. In Anwesenheit des Schirmherrn, Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, und mehr als 150 Gästen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft wurden drei freie Journalisten geehrt: Julia Amberger, Dirk Gilson und Arndt Peltner. Die DSW zeichnete zudem den Nachwuchsjournalisten Tobias Dammers aus, dessen Artikel im Rahmen einer Medienkooperation im „Tagesspiegel“ erschienen war.
Renate Bähr, Geschäftsführerin der DSW, erklärte: „Die Beiträge der Journalisten zeigen, dass im Bereich der Gesundheitssituation von Mädchen und Frauen schon viel erreicht wurde. Doch bleibt der Handlungsdruck weiterhin groß.“
Minister Müller äußerte: „Die Gesundheit der Frauen und Mädchen in Afrika ist zentral für die Zukunft des Kontinents. Gerade die Frauen und Mädchen sorgen für Einkommen und investieren in Bildung. Es kann nicht sein, dass sie nicht die gleichen Rechte haben. Deshalb unterstützen wir gerade sie mit unserer Entwicklungspolitik. Mit dem Medienpreis zeigen Journalistinnen und Journalisten uns die Herausforderungen, die wir noch lösen müssen.“
Neben dem Hauptsitz in Hannover hat die Stiftung mittlerweile Länderbüros in Äthiopien, Kenia, Tansania und Uganda sowie Verbindungsbüros in Berlin und Brüssel und setzt sich dafür ein, dass alle Menschen einen Zugang zu Aufklärung und freiwilliger Familienplanung bekommen. Außerdem wird jungen Menschen durch Weiterbildung und Einkommen schaffende Maßnahmen geholfen, sich selbst aus der Armut zu befreien.

Die Preisträger vom Journalistenpreis:
Julia Amberger: Kampf gegen Scheidenfisteln in Tansania
Dirk Gilson: Vermeidung von Kinderehen in Niger
Arndt Peltner: Engagement gegen Genitalverstümmelung in Somaliland
Nachwuchspreisträger Tobias Dammers: „Wie ein Projekt sexuelle Gewalt und Missbrauch mit Fußball stoppen will”

Herbst in Niedersachsen. Draußen regnet es bei ersten Minusgraden. Davon spürt man hier, 850 Meter tief unter der Erde im Schacht Konrad, nichts. Im Gegenteil, wie ein Fön blasen uns über 40 Grad heiße Winde entgegen. Riesige Luftschläuche an den Decken sorgen für Frischluft. Ohne sie wäre der Aufenthalt nicht denkbar. Der alte Bergmannsgruß, mit dem die „Leute von der Presse“ heute vielfach begrüßt wurden, bekommt hier eine besondere Bedeutung. Bis 1976 wurden in dem heute stillgelegten Bergwerk insgesamt 6,7 Millionen Tonnen Eisenerz gefördert.

In einem Mercedes Transporter erreichen die Hauptstadtjournalisten den Teil des Schachts, in dem ab 2022 radioaktiver Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung endgelagert werden soll. Die Informationen kommen aus erster Hand: Der Präsident des neuen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BGE), Wolfram König, spricht über den Stand des Ausbaus, über Schwierigkeiten und über den Prozess von Wissenschaft und Technik, der sich ständig weiterentwickelt. „Die Endlagersuche ist nichts für knappe Mehrheiten“, so König. Er spricht frei und offen zu den Journalisten der Bundespressekonferenz, über unschlagbaren Optimismus, aber auch über die großen Herausforderungen. Ziel ist es, den komprimierten Atommüll in Container, die mit Beton ausgegossen werden, sicher und für lange Zeit zu lagern. Wobei dem heutigen Wissensstand immer wieder Rechnung getragen wird. „Sicher ja, aber zu jeder Zeit „rückholbar“, das ist die Vorgabe der Wissenschaftler und der Politik. Denn parallel wird weiter intensiv geforscht wie der tonnenschwere Atommüll irgendwann vielleicht für immer entsorgt werden kann. Heute arbeiten noch über 600 Kumpel im Schacht Konrad. Sie sichern das Bergwerk und machen es fit für seine vielleicht letzte Mission.

Die traditionelle Inspektionsreise des Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund, Michael Rüter, begann am frühen Morgen am KONRADPOINT in Salzgitter. Hier bekommen die Journalisten anhand von Fakten und Modellen eine Ahnung von der Dimension der zu lösenden Jahrhundertaufgabe. Gerechnet wird hier in Millionen von Jahren. So lange, glauben Experten, wird es dauern, bis der hochradioaktive Stoff seine tödliche Kraft verliert. Aber auch das sind nur Schätzungen.
Mit dem Bus geht es am Mittag weiter nach Hannover. In Herrenhausen, wo Johnson Controls, Continental und Volkswagen Nutzfahrzeuge ein hocheffizientes Industriedreieck bilden, ist die Gruppe zu Gast im gerade eröffneten neuen Batteriewerk von Johnson Controls. Mehr als 70 Millionen Batterien sind hier im vergangenen Jahrzehnt gefertigt worden – für Autohersteller in der ganzen Welt. Der Einladung von Staatssekretär Michael Rüter ist auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies gefolgt. Nach einer anderthalbstündigen Werksführung stehen Minister Olaf Lies und Johnson Controls Geschäftsführer Johann-Friedrich Dempwolff den Journalisten zum Thema „Zukunft der Mobilität“ Rede und Antwort. Es sind durchaus kritische Fragen, die gestellt werden, denn auch der Weltmarktführer aus Hannover-Herrenhausen steht vor einem Paradigmenwechsel: Wo am Standort Hannover jetzt noch 1300 Beschäftigte herkömmliche Autobatterien herstellen, wird längst am Antrieb der Zukunft getüftelt, entwickelt und getestet.

Am Abend trifft die Gruppe den Ministerpräsidenten, Stephan Weil, zu einem zünftigen niedersächsischen Abendbrot. Zwischen Rot- und Leberwurst aus der Lüneburger Heide, Aal aus dem Steinhuder Meer und frischem Bier aus Einbeck, wird engagiert und interessiert über niedersächsische Politik und über den Einfluss des Landes auf die Bundespolitik diskutiert. Das Interesse der Journalisten ist groß und reicht von Volkswagen, der Digitalisierungskampagne in Niedersachsen bis hin zur K-Frage der SPD. Erst nach knapp drei Stunden verabschiedet sich Niedersachsens Regierungschef von seinen Gästen.
Auf dem Programm des zweiten Inspektionstages stehen Treffen mit dem niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius, Osnabrücks Polizeipräsident Bernhard Witthaut sowie Til Schweiger, der am gleichen Tag eine Kinderbetreuungsstelle für geflüchtete und deutsche Kinder im Erstaufnahmelager Osnabrück einweiht. Den Bau der mobilen Einrichtung hatte die Schweiger Foundation mit 500.000 Euro unterstützt.

Zwei Tage Auszeit von der Redaktion, spannende Gesprächspartner und viele Themen mit den unterschiedlichsten Ansätzen für Berichte und Artikel aus Niedersachsen für die gesamte Republik: Das ist das Fazit der mitgereisten Journalisten, die sich trotz des Obama-Besuchs in Berlin und der Steinmeier-Nominierung für das Amt des Bundespräsidenten nicht abhalten ließen, das schönste Bundesland der Republik live zu erleben.

Fotos: Simon Knösel

Gestatten: Abies Grandis mein Name.

Tannenbaum aus dem Harz bezieht Weihnachtsquartier

Seit Sonntagnachmittag steht Abies grandis, zu Deutsch auch „Große Küstentanne“, in Berlin. „Ich bin 46 Jahre alt, 14 Meter hoch und 4,50 Meter breit. Ich stamme aus Echte am Harz und komme aus den Forsten der Klosterkammer Hannover“, stellt sie sich vor.
Gut platziert, zwischen der Weinrebe „Blauer Kölner“ und dem Publikumsmagneten „Roter Elefant“, sorgt der Baum im Garten der niedersächsischen Landesvertretung für vorweihnachtliche Stimmung. Für den Transport und das sichere Aufstellen haben die Kameraden vom THW Celle und Burgdorf gesorgt.
Sie waren es auch, die die Tanne nach drei Stunden harter Sägearbeit in niedersächsischen Wäldern zu Fall brachten. Insgesamt waren zehn Kameraden am Umzug des stattlichen Baumes beteiligt. Sie haben gern geholfen, denn es ist ihnen wichtig, dass in Berlin ein Baum „Made in Niedersachsen“ steht, so die engagierten Weihnachtshelfer vom THW. In diesem Jahr hat die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann die Tanne gestiftet. Das hatten Kirsten Lühmann und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter bereits im Hochsommer so ausgemacht. Mit der Wahl der Tannenart hat sich Lühmann übrigens als stilsichere Trendsetterin präsentiert: Denn auch vor dem Bundesrat steht diesmal ein Weihnachtsbaum der Marke „Abies Grandis“.
„Was ich noch sagen wollte“, so hört man es leise aus den Tannenzweigen murmeln: „In meinem neuen Zuhause zwischen Potsdamer Platz und Brandenburger Tor sorge ich festlich beleuchtet für vorweihnachtliche Stimmung. Vielleicht kommen Sie ja mal vorbei und wir machen ein Selfie? Bis Heilige Drei Könige finden Sie mich im Garten der Landesvertretung. Wenn wir uns nicht mehr sehen sollten, wünsche ich Ihnen bereits jetzt ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihre Abies Grandis“.

Faszination Biene

Sonja Knop gibt Einblicke in die Apitherapie

In der Vortragsreihe „Faszination Biene“ lud Sonja Knop, Imkerin der auf dem Dach der Landesvertretung Niedersachsen angesiedelten Bienen, ein, um über den Sommer der Landesvertretungsbienen zu berichten und um in das Thema „Apotheke Biene – Einblicke in die Apitherapie“ einzutauchen:
„Wie schon im Februar berichtet, sind beide Bienenvölker auf dem Dach gut über den Winter gekommen. Der Frühling brachte mit seinen frühzeitig hohen Temperaturen und anschließendem Kälteeinbruch besondere Herausforderungen für die Völker. So galt es, die durch die frühen warmen Außentemperaturen bereits zahlreich angelegte Brut während des Kälteeinbruchs weiterhin auf 35 Grad zu halten. Ein Kraftakt für die Bienen, den sie aber bestens gemeistert haben“, führte Sonja Knop in das Thema ein.
Das späte Frühjahr war dann wieder die optimale Zeit um einen Ableger (ein neues Volk) zu bilden. Da aller guten Dinge drei sind, summen nun seit diesem Jahr drei Königinnen mit ihren Völkern auf und um das Dach der Landesvertretung. Bei drei Völkern komme man auch mal gern durcheinander und so sei es an der Zeit gewesen, den Bienen Namen zu geben, so Knop.
Helene, Cassandra und Maja – so heißen nun die Königinnen der Landesvertretung.

3 Königinnenzellen. Aus einer schlüpft unsere Maja.

3 Königinnenzellen. Aus einer schlüpft unsere Maja.

Von Cassandra und Helene -das Volk von Maja war noch zu klein- konnten je 40 Kg Honig in diesem Jahr geerntet werden. Mehr sollte es nicht sein, damit die Bienen auch für sich selbst genug Honig als Winterfutter haben. Es ist schon eine beeindruckende Menge an Nektar/ Honig, die solch ein Volk zu sammeln in der Lage ist. Etwa 50 Kg benötigen die Bienen das Jahr über als Nahrungs- und Energiequelle für sich und die Brut, dazu kommen rund 25 kg als Winterfutter und dann in diesem Jahr die 40 kg für den Imker. Das macht etwa 120 kg Honig pro Volk. Wenn man bedenkt, dass für ein Glas Honig (500g) eine Biene dreimal um die Erde fliegen muss, ist es einfach unvorstellbar, was die Bienen leisten!

Honig vom Dach der Landesvertretung Niedersachsen

Honig vom Dach der Landesvertretung Niedersachsen

Im zweiten Teil des Vortrags wurden die Zuhörerinnen und Zuhörer mit auf eine spannende Reise zu den Bienen als Apothekerinnen der Natur genommen.
Heilen mit Bienenprodukten: Schon vor über 6000 Jahren wurde z.B. Bienenwachs als Zahnplombe eingesetzt. Man kennt viele Hausmittel (z.B. warme Milch mit Honig), aber es gibt sogar Bienenprodukte, deren Wirkung durch wissenschaftliche Studien belegt ist.
Die Palette der Bienenprodukte ist lang: Honig, Propolis, Bienenwachs, Pollen/ Bienenbrot, Gelée Royal, Bienengift und die Bienenstockluft werden therapeutisch eingesetzt.
Sonja Knop berichtete über die Entstehung der Bienenprodukte im Bienenstock, welche Bedeutung das Produkt im Bienenstock selbst hat, welche Inhaltsstoffe wie wirken und wie die Bienenprodukte therapeutisch angewendet werden können.
Erstmals wurde in diesem Jahr von den Landesvertretungsbienen Propolis gewonnen, um daraus eine Tinktur herzustellen. Propolis wird von den Bienen aus Baumharzen, Speichel und Wachs hergestellt und schützt den feuchtwarmen Bienenstock vor Bakterien, Viren und Pilzen, ist sozusagen das eigene Antibiotikum der Biene. Entsprechend findet es auch als entzündungshemmendes Mittel Anwendung in der Apitherapie.
Auch die Zuhörerinnen und Zuhörer haben zum Teil schon Bienenprodukte angewendet. So berichtete eine Zuhörerin, dass sie bei einem Schnitt in den Finger Honig auf die Wunde gibt und dadurch der Schmerz verschwindet und die Wunde viel schneller zuheilt.

1 Jahr Bündnis Niedersachsen packt an

Zeit für einen Rück- und einen Ausblick

Hinter dem Bündnis „Niedersachsen packt an“ liegt ein ereignis- und arbeitsreiches Jahr. Gemeinsam mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir den Geflüchteten in Niedersachsen Schutz, ein Gesicht und eine Stimme gegeben. In den zurückliegenden Monaten und Wochen haben wir gezeigt was Niedersachsen ausmacht: Solidarität, Toleranz und gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Die Arbeit des Bündnisses geht weiter. Denn viele Geflüchtete werden mehrere Jahre oder vielleicht für immer in Niedersachsen bleiben. Unser Ziel ist es die Geflüchteten erfolgreich in Niedersachsen zu integrieren und ihnen eine Chance auf einen Neuanfang zu geben. Zeit für einen Rück- und Ausblick:

PROGRAMM – 15. DEZEMBER 2016 – 18.00 UHR,
Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

-Willkommen. Staatssekretär Michael Rüter
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

-Talk Ralf Meister, Unterstützer, Landesbischof
Nari Reinke, Unterstützerin, Deutscher.Soldat.e.V.
Ulrike Pieper-Bierich, Unterstützerin, Privater Tisch der Kulturen
Volker Müller, Unterstützer, Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.

-Aktion DAS NEUE-NACHBARN-KOCHBUCH
Sudeep Poudel, Koch aus Nepal
Hassan Abakar Omar, Koch aus dem Sudan
Robert Kroth und Tony Hohlfeld, Autoren

Christian Awe, Unterstützer, Urban Art Künstler

-Musik Spax, Rapper
We Are Riot, Band
Bolschewistische Kurkapelle Schwarz-Rot

-Moderation Vanessa Krukenberg, Unterstützerin

-Get together Kulinarische Spezialitäten aus der Heimat von 8 Geflüchteten

Eintritt frei. Eine verbindliche Anmeldung bitte unter: anmeldung.lv-niedersachsen.de

Fotos: Kurkapelle: Frank Johannes
We Are Riot: Paule Winter
Spax und die Reisenden: Torsten Heitmann
BKK, Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & CoKG

Forum monetäre Leistungen für Familien und Kinder- Strategien zur Weiterentwicklung

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt diskutiert mit Fachleuten

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Die Entwicklung und Umsetzung eines konsistenten Gesamtkonzepts familien- und familienmitgliederbezogener Unterstützung ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe, die nicht kurzfristig zu erreichen ist.

Wie bereits in den Vorjahren werden im Rahmen eines Fachtages am Freitag, 9. Dezember 2016, notwendige Schritte auf dem Weg zu einem konsistenten Gesamtkonzept thematisiert und in diesem Zusammenhang aktuelle familienpolitische Entwicklungen reflektiert. Ausgehend von aktuellen Befunden zu Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche sollen verschiedene Konzepte zur Verbesserung der monetären Unterstützung diskutiert werden. Aufgegriffen werden dabei insbesondere Reformoptionen zum Kinderzuschlag und der Kindergrundsicherung sowie einem familiengerecht(er)en Sozialversicherungssystem.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Deutschen Verein und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung durchgeführt und richtet sich insbesondere an Familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft.

Das Programm im Einzelnen:

Freitag, 09. Dezember 2016, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Landesvertretung Niedersachsen, Berlin

REFERENTINNEN/ REFERENTEN
Gerda Holz, Geschäftsfeld Soziale Inklusion, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und
Gesundheitsrecht, Universität Regensburg
Michael Löher, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin
Prof. Dr. Ronald Lutz, Fachhochschule Erfurt, Bündnis Kindergrundsicherung
Roland Rosenow, Referent Arbeitsstelle Sozialrecht, Deutscher Caritasverband e.V.,
Freiburg
Ministerin Cornelia Rundt, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Dr. Holger Stichnoth, stellvertretender Leiter Forschungsgruppe Internationale
Verteilungsanalysen, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW)
Prof. Dr. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und Öffentliche Finanzen,
Ruhr-Universität Bochum

MODERATION
Inge Michels, Bildungsjournalistin und Autorin, Bonn

LEITUNG
Dr. Romy Ahner, wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein, Berlin,
Arbeitsfeld: Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe
Dr. Hans-Joachim Heuer, Leiter Abteilung Migration und Generation,
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

UHRZEIT
10.00
Begrüßung und Eröffnung des Fachtages
Ministerin Cornelia Rundt
Vorstand Michael Löher

10.30
Kinderarmut in Deutschland wächst weiter – mit Folgen für das ganze Leben
Gerda Holz

11.00
Reformoptionen bei Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung
Dr. Holger Stichnoth

11.45
Familienpolitische Leistungen weiterentwickeln oder neu denken?
Moderiertes Streitgespräch mit Roland Rosenow und Prof. Dr. Ronald Lutz

12.30
Mittagessen

13.30
Familienlastenausgleich in den Sozialversicherungssystemen
Prof. Dr. Martin Werding

14.15
Verfassungsrechtliche Unterstützung für eine familiengerechte(re) Sozialversicherung?
Prof. Dr. Thorsten Kingreen

15.00
Mehr Geld für (welche) Familien? – Wie geht es weiter mit dem System monetärer Unterstützung von Familien und Kindern?
Podiumsdiskussion

16.30
Fachlicher Austausch bei Kaffee und Kuchen

17.00
Ende der Veranstaltung

KONTAKT (fachliche Fragen)
Dr. Romy Ahner, Assessorin jur.
Telefon: 030 62980-206
ahner@deutscher-verein.de

KONTAKT (organisatorische Fragen)
Bärbel Winter
Telefon: 030 62980-605
winter@deutscher-verein.de

KOSTEN
Es fallen keine Teilnahmegebühren an.

Stellung nehmen // 100 Jahre Kestner Gesellschaft Hannover

Präsentation zur Geschichte und Kunstaktion von Christian Falsnae

Die Kestner Gesellschaft Hannover feiert in diesem Jahr einhundert Jahre aufrechte Ausstellungspolitik. Die Institution blickt bereits auf zehn Direktoren und eine Direktorin mit Haltung und ein Jahrhundert engagierte Ausstellungsgeschichte zurück. In Hannover hat die Kestner Gesellschaft anlässlich ihres Jubiläums 2016 zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler versammelt, die heute Stellung einfordern und Haltung zeigen. Jüngst kam sogar Ministerpräsident Stephan Weil zu Besuch, um eine Gedenktafel für den ehemaligen Direktor, Justus Bier, zu enthüllen. Letzterer hat in den sechs Jahren seiner Tätigkeit als Direktor (1930–36) maßgeblich zum legendären Ruf der Kestner Gesellschaft beigetragen. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten geriet nicht nur das künstlerische Programm unter Beschuss, sondern auch Bier selbst, der jüdischer Herkunft war. Der damalige Vorstand hielt dem politischen Druck so lange wie möglich stand, bis die Institution 1936 zwangsgeschlossen wurde. Bier gelang die Emigration in die USA.

In Berlin gewährt die Kestner Gesellschaft nun Einblicke in ihre bewegte Geschichte und hat Christian Falsnaes für den Abschluss des Jahresprogramms „inspektionen // kunst+politik“ gewonnen. Der renommierte Gegenwartskünstler, zuletzt für den Preis der Nationalgalerie nominiert und jüngst von artnet zur Nummer 15 der 50 bedeutendsten Gegenwartskünstler Europas gekürt, wird ein partizipatives Kunstwerk für die Landesvertretung schaffen. Kurzentschlossene können daran noch mitwirken:

Am Montag, 28. November 2016 um 17 Uhr malt der Künstler mit vierzig Freiwilligen das neue Werk für die Schau, die dann ab dem 30. November im Atrium der Landesvertretung zu sehen sein wird und am 8. Dezember 2016 mit einer öffentlichen Finissage schließt.

Aktion: Montag, 28.11.2016, 17:00 – 18:00 Uhr. Anmeldung erbeten unter: veranstaltungen-berlin@stk.niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Fotos: Christian Falsnaes, „Rise“, Akademie der Bildenden Künste, Berlin, 2014 und ELIXIR, PSM Galerie Berlin, 2011

Frauke Heiligenstadt zur beruflichen Bildung im digitalen Zeitalter

Friedrich-Ebert-Stiftung und IG Metall laden zu Diskussion

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt rasant. Einer der Schlüssel zur Bewältigung dieses schnellen Wandels ist die richtige berufliche Bildung und Qualifizierung. Grund genug für die Friedrich-Ebert-Stiftung und die IG Metall, gemeinsam zur Diskussion über berufliche Bildung in Zeiten der Digitalisierung am 2. Dezember von 10 bis 13 Uhr in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin einzuladen.

Die Veranstaltung startet mit Impulsen des IG-Metall-Bundesvorsitzenden Jörg Hofmann und der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Es folgt eine Diskussion, an der auch SPD-Fraktionsvorstandsmitglied Oliver Kaczmarek und der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser teilnehmen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen; eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Mehr Informationen zum Programm der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es online unter: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/209626/.

„Test the West“ kommt mit dem Trabi

DISPLAY für die nächsten Monate neu gestaltet

Pünktlich zum 27. Jahrestag des Mauerfalls war er da: Der Trabi auf unserem “DISPLAY // Karikatur”. „Test the West“ lautet der anspielungsreiche Titel des Bildes auf der gelben „DISPLAY“-Wand im Eingangsbereich der Landesvertretung Niedersachsen.

Es zeigt eine bröckelnde Hausfassade und zugemauerte Fenster: Abgebildet ist die Bernauer Straße in Berlin Mitte, direkt an der Mauer und Ort dramatischer Fluchtversuche. Der Straßenzug wird in der Zeichnung von Andreas J. Mueller zum sprechenden Synonym für die deutsch-deutsche Teilung. Die Grautöne unterstreichen die bedrückende Atmosphäre und bilden zugleich einen scharfen Kontrast zum Werbeslogan einer bekannten Zigarettenmarke: „Test the West!“

1990 ist dieser Slogan im Osten keine Illusion mehr, denn am 9. November 1989 ist die Berliner Mauer gefallen. Alles gut – oder ist nach Muellers Sicht vielleicht doch Skepsis gegenüber den Versprechungen des Westens angesagt?

Die Original Tuschzeichnung von Andreas J. Mueller aus dem Jahr 1990 befindet sich im Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst.

Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland

Nach der Begrüßung durch Niedersachsens Bevollmächtigten Michael Rüter diskutierten die ca. 25…

Nach der Begrüßung durch Niedersachsens Bevollmächtigten Michael Rüter diskutierten die ca. 25 Vertreter von niedersächsischen Stadtwerken im Rahmen eines energiepolitischen Abends mit niedersächsischen Bundestagsabgeordneten, darunter Barbara Woltmann und Peter Meiwald, die Herausforderungen und die Zukunft der niedersächsischen Energieversorger. Diese ergeben sich unter anderem aus den jüngsten Gesetzesänderungen wie EEG-Novelle, Digitalisierung- oder Strommarktgesetz oder den aktuellen Diskussionen rund um die Stromnetze. Unser Foto zeigt den Vorsitzenden der Landesgruppe Norddeutschland Wolfgang Birkenbusch.

Der BDEW, er vertritt über 1800 Unternehmen, ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Erdgas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser. Die Energiewirtschaft hat damit ihre Kräfte gebündelt und entwickelt energieträgerübergreifende Konzepte. Die Wasserwirtschaft mit ihrem eigenen ordnungspolitischen Rahmen nutzt die erheblichen Synergien, die ein großer Verband bietet. Das Leitmotiv des BDEW „Energie. Wasser. Leben.“ zeigt sowohl den Wirkungskreis als auch den Anspruch des Verbandes, dessen Mitgliedsunternehmen mit ihrer Leistung die Lebensqualität der Menschen sichern – heute und in Zukunft.

Der BDEW mit seinen Landesorganisationen berät und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen – die rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes, 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung sowie rund ein Drittel der Abwasserentsorgung in Deutschland repräsentieren – in allen branchenrelevanten politischen, rechtlichen, wirtschaftlich-technischen und kommunikativen Fragen. Die sachliche Arbeit, getragen vom fachlichen Know-how sowohl der ehrenamtlichen Gremienmitglieder als auch der Mitarbeiter des BDEW, ist dabei die eigentliche Stärke des Verbandes.