Schnellere Verfahren und mehr Sicherheit als Ziel
Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) beraten. Neben den genannten Regelungen hat der Gesetzentwurf einen einheitlichen und fälschungssicheren Ankunftsnachweis für Flüchtlinge zum Inhalt.
Frühere Datenerhebung
Die Daten werden künftig möglichst schon beim ersten Kontakt erhoben und zentral in einem Kerndatensystem gespeichert. Der Kreis der Behörden, die die Daten an das zentrale Kerndatensystem übermitteln, wird auf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt sich aufhaltende Personen befugte Stellen erweitert. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind dies vor allem die Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (sog. Fast-ID) ausgerüstet. Über eine Sofortabfrage können diese Stellen damit unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.
Verbesserungen bei der Datenerhebung
Für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt eingereiste und sich unerlaubt aufhaltende Personen werden künftig zu den bereits heute schon im Ausländerzentralregister zu speichernden Grundpersonalien zusätzliche weitere Daten gespeichert. Neu hinzu kommen etwa die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, der Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Informationen zu durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.
Verbesserung des Datenaustauschs
Der Kreis der Behörden, die Daten aus dem zentralen Kerndatensystem erhalten, wird erweitert. Allen öffentlichen Stellen, die Daten aus dem Kerndatensystem für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, werden die erforderlichen Informationen medienbruchfrei zur Verfügung gestellt. Dies betrifft neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden.
Einführung eines Ankunftsnachweises
Zusätzlich wird die bereits bestehende Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet, sog. Ankunftsnachweis. Der Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unverzüglich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ausgestellt. Die erfolgte Registrierung und die Vorlage des Ankunftsnachweises sollen grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.
Sicherheitsabgleich
Mit der Schaffung eines neuen Sicherheitsabgleichs sollen die Sicherheitsbehörden frühzeitig überprüfen können, ob zu einer Person insbesondere terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen. Dieser Sicherheitsabgleich soll unverzüglich nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem erfolgen.
Bereits Mitte Februar möchte die Bundesregierung mit der Umsetzung des neuen Verfahrens beginnen und möglichst bis Mitte 2016 abgeschlossen haben.
Die Länder haben dazu am vergangenen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme mit Verbesserungsmöglichkeiten beschlossen. So fordern die Länder u.a., dass zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch getroffen werden, um sicherzustellen, dass die erhobenen Daten nur zu eng definierten Zwecken erhoben und übertragen werden. Ebenso ist die Datentrennung zu gewährleisten. Es sollen zudem nur die Daten erhoben werden, die für das weitere Verfahren benötigt werden. Auch soll die Bundesregierung eine nachvollziehbare Einschätzung der Kosten für die die Umstellungs- und Vollzugskosten vorlegen und sicherstellen, dass der Bund die entstehenden Kosten der Umstellung übernimmt. Ebenso wurde ein Antrag aus Niedersachsen angenommen, der zur Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens vorsieht, dass auch die Gerichte der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Abruf im automatisierten Verfahren zugelassen werden.
Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet. Am Montag, 11. Januar 2016, führt der Bundestag hierzu eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durch.