Ausgabe 10/2016
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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

mit wohltuenden Worten hat Malu Dreyer, die neue Bundesratspräsidentin, das Plenum am 4. November eröffnet. „Auch, wenn momentan vielerorts versucht wird, neue Gräben in der Gesellschaft aufzureißen, wissen wir: Nur gemeinsam sind wir stark, nur gemeinsam sind wir Deutschland“ so die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin in ihrer Antrittsrede.

In ihren Worten wies Malu Dreyer auch auf die besondere Verantwortung und die Herausforderungen hin, denen sich der Bundesrat zu stellen hat. Gerade in Zeiten, in denen unterschiedliche Regierungskoalitionen im Bundesrat zusammenarbeiten und gute Kompromisse erzielen müssen, sei, so betonte sie, der respektvolle Umgang untereinander von großer Bedeutung.

Aus niedersächsischer Sicht ist mit der Verabschiedung der Reform der Grundsteuer ein erster Schritt zu einer gerechten Bewertung von Grundstücken eingeleitet. Das Gesetz liegt nun dem deutschen Bundestag zur Beratung vor.

Weitere Informationen zu den Entscheidungen des jüngsten Bundesrates sowie Berichte und Ankündigungen von unseren Veranstaltungen finden Sie wie gewohnt in unserem Newsletter.

Die nächste Ausgabe „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie schon am 28. November 2016.

Viel Freude beim Lesen, wünscht

Signatur
Michael Rüter

Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

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Antrittsrede von Präsidentin Malu Dreyer, Hartz-IV-Erhöhung und Reform der Grundsteuer

Niedersächsische Initiative vorgestellt: härtere Bestrafung von Rasern

Zum Auftakt der Sitzung hielt die rheinland- pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ihre Antrittsrede als neue Bundesratspräsidentin. Das Jahr ihrer Bundesratspräsidentschaft steht unter dem Motto „Zusammen sind wir Deutschland“. Dreyer warb für den Föderalismus – auch wenn es immer wieder zu Konflikten zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder kommt. „Föderalismus garantiert einen positiven Wettstreit“, sagte sie. „Er verlangt von uns auch die Fähigkeit des Kompromisses. Damit könne auch das komplexeste Thema gelöst werden. Sie wandte sich zudem gegen nationale Interessen der EU-Mitgliedstaaten: „Europa ist keine Einbahnstraße.“

Anschließend befasste sich der Bundesrat mit über 40 Vorlagen. Dabei billigte er die Reform des BND, Verbesserungen bei der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste und Anpassungen bei der Beamtenbesoldung.

Unterstützung finanzschwacher Kommunen

Außerdem stimmte er dem Sondervermögen zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen zu und billigte Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern, Vereinfachungen für den freien Warenverkehr mit elektronischen Geräten und das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zur Straßenverkehrssicherheit, das die Weiterentwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt.

Reform der Grundsteuer

Darüber hinaus beschloss der Bundesrat eigene Initiativen zur Reform der Grundsteuer, zur Lärmschutz-Sanierung kommunaler Straßen und zur artgerechteren Haltung von Hühnern. Mit einer Entschließung sprachen sich die Länder für einen besseren Verbraucherschutz beim „Kleingedruckten“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.

Neu vorgestellt wurde ein Verordnungsantrag aus Baden-Württemberg zur Einführung der blauen Plakette für saubere Dieselfahrzeuge sowie Entschließungen Brandenburgs zur Abschaffung der Abgeltungsteuer, Nordrhein-Westfalens zur gerechteren Verteilung der Gewerbesteuer und Niedersachsens zur härteren Bestrafung von Rasern und einkommensbezogenen Staffelung von Bußgeldern.
Hartz-IV-Erhöhung

Schließlich nahm die Länderkammer zu 14 Vorlagen der Bundesregierung Stellung. Davon betrafen allein drei Gesetzentwürfe die Sozialleistungen. Bei den anderen ging es unter anderem um die Bekämpfung von Finanzströmen aus organisierter Kriminalität, die Neuregelung der Verlustrechnung von Kapitalgesellschaften, die Entlastung von Kommunen bei der Integration von Asylsuchenden, die Vorbereitung der Volkszählung 2021, Konzernlageberichte, Änderungen der Insolvenzordnung und des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Koppelung sowie des EEG.

Neufassung von Dublin III

Auch zu zahlreichen europäischen Initiativen äußerte sich der Bundesrat. Schwerpunkt war dabei die europäische Asylpolitik, unter anderem in der Neufassung der Dublin-III-Verordnung. Weitere Verordnungen betrafen die Rechtsstellung von aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen.

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 25. November 2016, einberufen.

Fotos: Frank Bräuer und Henning Schacht (Bundesrat), Torsten Heitmann

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – deutliche Erhöhung der Geldbußen

Boris Pistorius: Pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht

Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsen den Bund auffordern, den Bußgeldkatalog zu reformieren. Die bestehende Systematik differenziere nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. „Die Wirksamkeit des Bußgeldsystems ist fragwürdig, weil jemanden mit geringerem Einkommen dasselbe Bußgeld nun einmal sehr viel härter trifft als jemanden mit einem deutlich höheren Einkommen. Das hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge.“, so Innenminister Boris Pistorius bei der Vorstellung der Initiative im Bundesrat am vergangenen Freitag.

Die Folge ist klar: Das System werde nicht akzeptiert und verliere zunehmend seine abschreckende Wirkung. Niedersachsen schlägt daher vor, Geldbußen künftig einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln. Das Bußgeldsystem soll ähnlich wie das bewährte Tagessatzsystem im Strafrecht gestaltet werden.
Gleichzeitig sollen die finanziellen Strafen insbesondere für gefährliches Rasen deutlich höher ausfallen. Bundesweit gehen die Zahlen der Unfalltoten und Schwerverletzten seit Jahren nicht zurück. Mehr als jeder Dritte aller im Straßenverkehr Getöteten ist 2015 bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben gekommen. „Die Hauptursache dafür ist nachweislich überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr, oder um es einfacher zu sagen: sinnlose Raserei! Viele Opfer waren unbeteiligt, zur falschen Zeit am falschen Ort. Es geht um Menschenleben, deswegen halte ich es für wichtig und notwendig, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern“, führte Pistorius weiter aus.

Der Minister hatte bereits im Frühjahr bei der Innenministerkonferenz (IMK) „keine Denkverbote mit Blick auf höhere Bußgelder für Temposünder“ gefordert. Bis zur nächsten Herbst-IMK im Saarland erwartet der Minister auch von dort einen „sinnvollen Vorschlag“.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seien deutsche Bußgelder viel niedriger, darum verpuffe der abschreckende Effekt viel zu oft. Pistorius in seinen Worten: „Wer in Österreich eine Rettungsgasse blockiert, dem droht ein Bußgeld von über 1000 Euro. In Deutschland kostet dieser Verstoß 20 Euro.“ Neben deutlich höheren Bußgeldern fordert Niedersachsen in der Bundesratsinitiative auch eine automatische Verdoppelung der Bußgelder, wenn von der Handlung eine besondere Gefahr ausgeht – zum Beispiel zu hohes Tempo innerhalb einer Baustelle – und eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Polizei, ein Fahrverbot bei Verkehrsverstößen auszusprechen. Es geht bei der Initiative gerade nicht um die Sanktionierung jeder kleineren Verletzung von Verkehrsvorschriften, sondern um deutliche Überschreitungen oder Missachtungen.

In seiner Rede ging der Innenminister auch auf Kritik an der Bußgeld-Initiative ein: „Kritiker sagen, höhere Bußgelder seien unverhältnismäßig. Ich sage: Nur pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht. Der entscheidende Punkt ist: Ein Bußgeld soll nicht nur bestrafen. Es hat vor allem den Zweck, das Verhalten zu ändern.“
Die Initiative, die in Niedersachsen gemeinsam vom Innen- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet worden ist, wurde nach der Vorstellung den Fachausschüssen des Bundesrates zur Beratung zugewiesen. Im Bundesrat soll in der nächsten Sitzung am 23. November entschieden werden.

Reformvorschlag für gerechte Grundsteuer auf dem Weg in den Bundestag

Peter-Jürgen Schneider: Gesetzentwürfe zeigen, dass Politik handeln kann

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden. „Die große Mehrheit der Länder –das wurde in den Ausschussberatungen deutlich- hat die dringende Notwendigkeit einer Reform der Grundsteuer erkannt und will sich mit den stellvertretend von Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Weg begeben, die Grundsteuer verfassungsgerecht auszugestalten“, erläuterte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider gegenüber dem Plenum.

Abwarten, mit der sicheren Perspektive, dass die geltende Grundstücksbewertung mit den Einheitswerten von 1964 bzw. 1935 als nicht mehr verfassungsgemäß verworfen und eine Neuregelung vorgegeben werde, womöglich mit einer knappen Zeitvorgabe, dürfe nach den Worten von Schneider keine Option sein. Schneider im Plenum: „Mit der Einbringung der vorliegenden Gesetzentwürfe wollen wir zum Ausdruck bringen, dass Politik handeln kann, gerade auch dann, wenn es mitunter mühselig ist, die Notwendigkeit für unser Handeln zu erklären und die Auswirkungen für den Einzelnen noch nicht klar zu benennen sind.“

Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.

Mit der Reform wollen die Länder eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Sie ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr.

Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme. Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 1. Januar 2022 als ersten Schritt sieht. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. In der Entschließung betont der Bundesrat außerdem, dass die Reform nicht dazu führen dürfe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt.

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Ob die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Regelsätze (Hartz IV) ausreicht, daran hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am 4. November Zweifel angemeldet. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt konkretisierte: „Der vorliegende Gesetzentwurf wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die seit langem vorgetragene Problematik der Anrechnung von Erstrenten zu lösen. Dass diese Problematik besteht, wird nach meiner Wahrnehmung nicht bestritten und auch der Bundesrechnungshof hat hier die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung festgestellt. Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Gelegenheit ergriffen wurde, für Rechtssicherheit zu sorgen.“ Neu berechnet werden mussten die Regelsätze u. a., weil aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen, die alle fünf Jahre erhoben werden.

Niedersächsische Bedenken, dass die bisherige Höhe der Regelsätze nicht verfassungsgemäß ist, hatte das Bundesverfassungsgericht 2014 geteilt und den Gesetzgeber damals zum Handeln aufgefordert. „Schon damals“, so Rundt in ihrer Rede, „haben wir beispielsweise die Regelungen zum Mobilitätsbedarf, zum Schulbedarf, zum Bedarf an Sehhilfen und für die Anschaffung von Haushaltsgeräten sowie zur Bedarfsfeststellung für Kinder insgesamt als nicht ausreichend angesehen.“

In seiner aktuellen Stellungnahme kritisiert der Bundesrat nun, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erfüllt werden. Darüber hinaus mahnen die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass sogenannte „Aufstocker“ und verdeckt Arme nicht in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorkommen dürfen, welche die Grundlage für die Neuermittlung der Regelbedarfe bildet. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Regelbedarfe der Hilfebedürftigen nicht anhand ihrer eigenen Verbrauchsausgaben bestimmt werden – solche Zirkelschlüsse zum Nachteil der betroffenen Menschen will der Bundesrat in jedem Fall vermeiden. Darüber hinaus möchten die Länder, dass die Regelbedarfsstufen besser begründet voneinander abgegrenzt werden. Bei der Bedarfsermittlung für Mobilität sollen auch Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zu Haushalten, die auf ein Auto angewiesen sind, berücksichtigt werden.

Energiekosten sollen nach dem Willen der Länder künftig unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten bei der Energielieferung und -nutzung, im Besonderen bei Haushaltsstrom, realitätsgerecht ermittelt und festgesetzt werden. Die Heranziehung der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe in ihrer jetzigen Form genüge dieser grundlegenden Anforderung nicht, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Von der Bundesregierung geprüft werden soll auf Wunsch der Länder einerseits, ob existenznotwendige aber langlebige Konsumgüter künftig gesonderte Leistungen werden sollen, und andererseits, inwieweit Krankenkassen an der Finanzierung von Sehhilfen zu beteiligen sind.

Zudem müsse das sogenannte Schulbedarfspaket erhöht werden. „Das kann aber nur ein erster Schritt sein“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Bundesrat: „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist kein geeignetes Instrument im Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut. Vielmehr müssen zunächst die Kinderregelsätze unter Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabepakets deutlich erhöht werden – Ziel muss letztlich ein eigener Anspruch auf eine Kindergrundsicherung sein.“ Hören Sie hier die vollständige Rede von Cornelia Rundt und finden Sie weitere Informationen unter „Standpunkt Niedersachsen“.

In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat darüber hinaus dafür, bei getrennt lebenden Eltern den Mehrbedarf des Elternteils zu berücksichtigen, das zum Umgang mit dem Kind berechtigt ist.

Mit der Stellungnahme des Bundesrates erhält nun die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Gegenäußerung abzugeben. Beides wird an den Bundestag weitergeleitet, der parallel zum Bundesrat am 21. Oktober schon mit seinen Beratungen zum Gesetzentwurf begonnen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems in der Kritik

Antje Niewisch-Lennartz: kein Wettbewerb um das geringstmögliche Schutzniveau

In seiner Sitzung am 4. November hat der Bundesrat zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems (GEAS) Stellung genommen. Der Bundesrat teilt das Ziel der EU-Kommission, mit der Neufassung der Dublin-Verordnung eine gerechtere Aufteilung der Flüchtlinge und damit der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Den vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Dublin-IV-Verordnung sieht der Bundesrat jedoch kritisch. Dies betrifft insbesondere die Rechtsbehelfe gegen die Überstellungsentscheidung und die Regelungen für den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen.

Darüber hinaus fordern die Länder, dass bei der Reform der Dublin-III-Verordnung der Vorrang der freiwilligen Ausreise festgeschrieben werden müsse. Sie sei humaner und effektiver als die zwangsweise Überstellung und würde ermöglichen, dass Ausreisen unter Achtung der Menschenwürde und des Wohl des Kindes stattfänden.

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erklärte in ihrer Rede die grundsätzliche Unterstützung der Reformvorschläge. Die Unterstützung fände jedoch ihre Grenze, wo rechtsstaatliche Grundsätze und Verfahrensgarantien hinter das Ziel der Beschleunigung von Asylverfahren zurücktreten sollen. Noch dazu ohne wirklich Beschleunigung zu generieren. Dies beträfe die in den Reformvorschlägen enthaltenen starren Handlungs- und Entscheidungsfristen für Verwaltungs- und Familiengerichte. „Derartige Fristen sind mit meinem Verständnis für ein faires gerichtliches Verfahren zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren“, so Niewisch-Lennartz.

Die Ministerin kritisierte auch das Ziel der Europäischen Kommission, die erreichte Angleichung von Flüchtlingsanerkennung und subsidiärem Schutz im Rahmen des Reformprozesses schrittweise wieder aufzugeben. Niewisch-Lennartz: „Es darf keinen Wettbewerb um das geringstmögliche Schutzniveau geben.“

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Europäischen Kommission direkt zugeleitet, damit diese die Anliegen der Länder bei den weiteren Beratungen berücksichtigen kann.

Christian Meyer will Junghennen und Elterntiere schützen

Niedersachsen bei Tierschutz Frontrunner

„Jede Legehenne war auch mal ein Jungtier, und jedes Huhn hat Eltern. Es muss daher endlich auch für Hennen im noch nicht legereifen Alter sowie für jene Tiere, die für die Küken-Produktion gehalten werden, verbindliche Regelungen geben.“ So Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Bundesrat. Die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung, so wie sie derzeit besteht, enthält Vorschriften, wie Legehennen und Masthühner zu halten sind, lässt aber Junghennen und Elterntiere unberücksichtigt. Niedersachsen fordert den Bund jetzt auf, diese Regelungslücke zu schließen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat dazu einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der dem Bundesrat jetzt vorlag.

Meyer begründete in seiner Rede im Bundesrat, dass es einer bundesweiten Regelung bedarf. So werde nicht nur bundesweit für mehr Tierschutz gesorgt, sondern gleichzeitig auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und Planungssicherheit für die Landwirte. Das sei wichtig für die niedersächsische Landwirtschaft, die in Deutschland die Hälfte aller Legehennen und zwei Drittel aller Masthühner hält. Meyer betonte zudem, dass die vorgeschlagenen Regelungen im Rahmen des niedersächsischen Tierschutzplans erarbeitet und mit allen daran beteiligten Institutionen abgestimmt wurden. Also mit der Geflügelwirtschaft und dem Bauernverband, aber auch mit Kirchen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Verbraucherzentrale, der Landwirtschaftskammer und dem Landkreistag.

Um aus dem tierschutzwidrigen Kürzen der Schnäbel bei Jung- und Legehennen aussteigen zu können, sei es, so Meyer, „wichtig, dass schon die Kinderstube der Legehennen funktioniert“. Der niedersächsische Verordnungsvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung enthält deshalb nicht nur Vorschriften zu Platz, Ausstattung, Beleuchtung und Stallklima, sondern legt auch Wert darauf, die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten des Tierschutzplans und der Tierärztlichen Hochschule umzusetzen: Damit Hühner gar nicht erst auf die Idee kommen, an ihren Artgenossen herumzupicken, muss man ihnen ausreichend Möglichkeiten geben, zu scharren, zu kratzen, zu picken, im Staub zu baden und aufzubaumen. Auch die Sachkunde der Halter ist wichtig.

Niedersachsen ist beim Tierschutz der Frontrunner. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister hatte schon vor fünf Jahren – früher als alle anderen – einen „Tierschutzplan“ auf die Beine gestellt, in dem Punkt für Punkt benannt wird, welches Tierschutzproblem in welchem Zeitrahmen gelöst werden muss. Seitdem laufen die Studien und Pilotprojekte, werden Lösungen erarbeitet. Wir arbeiten auch an der Rechtslage. Unsere Entschließung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen ist hierfür ein Beispiel, das letztlich zu einer Verordnungsänderung führte, die ein Auslaufen dieser Haltungsform vorschreibt. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium kommt am Thema „Tierschutz“ nicht mehr vorbei. Niedersachsen Landwirtschaftsminister Meyer appellierte deshalb im Bundesrat – auch mit Blick auf die Bundesregierung – sich dem in Niedersachsen mit Wirtschaft und Verbänden gefundenen Konsens anzuschließen. Der Bundesrat jedenfalls beschloss mit Mehrheit, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zuzuleiten. Die hat es nun in der Hand, ihm Rechtskraft zu verleihen.

Gegen den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Das Regionalisierungsgesetz bestimmt den den Ländern zustehenden Betrag für die Sicherstellung ausreichender Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr. Diese Aufgabe ist den Ländern im Rahmen der Bahnreform (ab 1994) übertragen worden. Bedingung der Länder war eine angemessene Finanzausstattung.

Ursprünglich war für 2016 ein Betrag von acht Milliarden festgelegt worden, der ab 2017 bis 2031 jährlich um 1,8 vom Hundert steigt. Mit dem Gesetzentwurf wird der Betrag um 200 Millionen Euro aufgestockt, die fast ausschließlich den ostdeutschen Ländern zugutekommen. Der Gesetzentwurf regelt auch die horizontale Verteilung dieser sogenannten Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Länder.

Die Verteilung der acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer erfolgt nach dem Kieler Schlüssel, einem neuen, schrittweise zu erreichenden Zielschlüssel, der sich je zur Hälfte aus der Einwohnern (Stand 2012) und den bestellten Zugkilometern (Anmeldungen 2015) zusammensetzt. Bisher erfolgte die Verteilung nach Zugkilometern Stand Fahrplan 1994. Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, hat der Bund den Betrag jetzt um 200 Millionen Euro erhöht.

Diese Mittel werden mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, den Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Sie werden ebenfalls ab 2017 bis 2031 jährlich mit 1,8 vom Hundert dynamisiert.

Der Bundestag hat mit den Beratungen zum Gesetzentwurf in 1. Lesung bereits am 20. Oktober 2016 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2. und 3. Lesung wird der Bundesrat abschließend über die Zustimmung zu dem Gesetz abstimmen.

Kraft-Wärme-Kopplung: Niedersachsen setzt sich erfolgreich für early mover ein

Bundesrat spricht sich für Verdoppelung der Ausschreibungsmenge aus

Schon Ende letzten Jahres wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz unter Hochdruck verabschiedet, damit es im Januar 2016 in Kraft treten konnte. Allerdings unter Vorbehalt bzw. mit Auflagen der EU-Kommission. Ende August hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium schließlich mit Brüssel verständigt. Das Änderungsgesetz zur Erfüllung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU kam allerdings erst am 19. Oktober ins Kabinett. Um ein notwendiges Inkrafttreten nun im Januar 2017 zu gewährleisten, ist erneut Eile geboten. Am vergangenen Freitag befasste sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf und den Empfehlungen seiner Ausschüsse, die 51 einzelne Anregungen und Änderungswünsche umfassten. Eine im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene abermalige Befassung des Bundesrates noch in diesem Jahr wird unter Verkürzung der regulären Fristen angestrebt.
Um die Auflagen aus Brüssel zu erfüllen, werden KWK-Anlagen zwischen ein und fünfzig MW künftig ausgeschrieben. Das Ausschreibungsdesign wird sich am EEG 2017 orientieren. Auch für die Förderung innovativer KWK-Systeme ist künftig die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Ein freier Wettbewerb zwischen Anlagen der öffentlichen Versorgung und industrieller KWK ist angestrebt. Die zur Umsetzung der Ausschreibungen erforderliche Verordnung soll Mitte 2017 erlassen werden und die ersten Ausschreibungen dann im Winter 2017/2018 beginnen.

Die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG wird an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien angepasst. Zu diesem Zweck wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG übertragen. Beide Gesetze sollen stärker aneinander angepasst werden. Die Befreiung von Bestandsanlagen von der EEG-Umlage bei der Eigenversorgung mit Strom war von der Kommission nur bis Ende 2017 genehmigt worden. Mit diesem Gesetz wird eine Anschlussregelung vorgelegt. Bestandsanlagen müssen demnach erst dann Umlage zahlen, wenn die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert wird, also bei Generatoraustausch. Auch in diesem Fall bleibt die EEG-Umlage um 80% verringert.

Die Bundesregierung verspricht sich von den Änderungen eine kosteneffizientere Förderung, eine Mengensteuerung sowie mehr Planbarkeit für alle Marktakteure.

Die Bundesländer hatten zum Änderungsgesetz zahlreiche Änderungsvorschläge. So hat sich der Bundesrat unter anderem für eine Verdopplung der Ausschreibungsmenge ausgesprochen. Außerdem setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Anlagen mit teilweisem Eigenverbrauch nicht von der Ausschreibung ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sollen die Übergangsfristen um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Auf Initiative Niedersachsens hat sich der Bundesrat erneut für die sog. „early mover“ stark gemacht. So sollen Gas-KWK-Kraftwerke der öffentlichen Versorgung, die kürzlich bereits den Brennstoffwechsel vollzogen haben und hocheffizient modernisiert wurden, die Bestandsanlagenförderung zusätzlich erhalten, um die gesunkenen Strompreise auszugleichen. Den künftigen Brennstoffwechsel von Kohle auf Erdgas anzureizen, um in industriellen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die CO2-Emissionen um bis zu 60 % zu reduzieren, war ein weiteres Anliegen Niedersachsens. Wegen der komplizierten Antragslage und den daraus folgenden Empfehlungen der Ausschüsse war hier zuletzt ein Plenarantrag notwendig, um die Definition der Letztverbraucher entsprechend auszuweiten.
Die Mehrheit des Bundesrates ist den niedersächsischen Vorschlägen gefolgt.

Integrationskosten – Kommunen werden entlastet

Niedersachsen darf 340 Millionen Euro jährlich erwarten

Die Bilder der ankommenden Flüchtlinge tragen wir alle noch im Kopf. Mit viel Engagement wurde landauf, landab daran gearbeitet, die Ankömmlinge aufzunehmen, unterzubringen, die ersten Schritte im friedvollen neuen Umfeld zu begleiten.

Die Akutphase ist inzwischen überwunden und es gilt, den gemeinsamen Alltag zunehmend in einer integrativen Art und Weise zu gestalten. Die Vermittlung der deutschen Sprache, Qualifizierungsmaßnahmen für eine Beschäftigungsaufnahme, die Finanzierung angemessener Unterkünfte bedeuten in Ländern und Kommunen eine große Kraftanstrengung, die auch finanziell unterlegt sein muss. Insoweit hatten sich Bund und Länder im vergangenen Juli auf eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration geeinigt. Diese Einigung lag dem Bundesrat nun im ersten Durchgang als Gesetzentwurf vor. Durch ihn übernimmt der Bund kurzfristig für die Jahre 2016 bis 2018 die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Dadurch werden die Kommunen geschätzt um 400 Mio. Euro im Jahr 2016, um 900 Mio. Euro in 2017 sowie um 1,3 Mrd. Euro in 2018 entlastet.

Neben diesen Mitteln wird die Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich für drei Jahre bis 2018 durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes gezahlt. Um die Wohnungsnot in manchen Teilen des Landes zu minimieren, erhalten die Länder zudem weitere Mittel für den Wohnungsbau in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018. Für die Jahre ab 2018 erhalten die Kommunen dann wie im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart jährlich 5 Mrd. Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen zu Lasten des Bundes.

Für Niedersachsen stehen mit dem Gesetz zusätzliche Mittel für die Integrationsarbeit von jährlich rund 340 Mio. Euro im Raum.

Wie so oft im Leben zeigt sich auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf das Problem, dass wenn zwei dasselbe lesen, sie nicht beide dasselbe verstehen. Demgemäß beschloss der Bundesrat in seiner jüngsten Plenarsitzung eine Stellungnahme zu dem Entwurf. Gefordert wird eine vereinbarungsgemäße, rechtsverbindliche Umsetzung der Bund-Länder-Absprache. Dies bezieht sich insbesondere auf die Frage der Begrenzung der KdU, um in 2018 die Bundesauftragsverwaltung zu vermeiden. Die Länder fordern insoweit einen Rechtsanspruch auf Ausgleich der fehlenden Mittel über die kommunalen Umsatzsteueranteile. Ebenfalls mahnt die Länderkammer eine Änderung bei den Fristen an. Die Kostenübernahme des Bundes soll damit auf früher angekommene Personen erweitert werden.

Der Bundestag wird sich nun zeitnah mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Eingedenk dessen, dass Bund und Länder ihre gemeinsame Verpflichtung bei der Aufnahme der neuen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner anerkennen, darf auf eine schnelle, einvernehmliche Lösung gehofft werden.

Beispiele für innovative start-up-Unternehmen fallen jedem sofort ein. Man muss nur in den Werbepausen das Fernsehgerät laufen lassen und sofort werden einem Informationen zu Internetfirmen geboten.

Auch google, amazon und facebook haben einmal klein angefangen. In der Anfangsphase brauchten sie aber Kapitalgeber, die ihnen das Wachstum finanzierten und letztendlich die Giganten mit aus der Taufe hoben.

Der Bundesrat hatte jetzt erstmals einen Gesetzentwurf zu beraten, der sich die Eigenkapitalstärkung der jungen und innovativen Unternehmen zur Aufgabe macht. Ist bisher eine Geltendmachung von Verlusten aus der Zeit vor Eintritt eines Gesellschafters regelmäßig nicht möglich, so soll künftig der Neugesellschafter seine Steuerlast durch Verrechnung von Altverlusten mindern können. Voraussetzung dafür soll sein, dass das Unternehmen mehr oder weniger in identischer Form fortgeführt wird, oder wie es der Gesetzentwurf formuliert „die Körperschaft (…) ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhält.“

Der Bundesrat hat zu dem Entwurf eine Stellungnahme beschlossen, in der er insbesondere auf die Notwendigkeit zur Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen hinweist. Immerhin gab es eine ähnliche Regelung als sogenannter „Mantelkauf“ früher schon. Gerade diese Variante wurde aber gesetzlich unterbunden und soll nicht neu aufleben können. Insoweit fordern die Länder, das Gestaltungspotenzial der Neuregelung so weit wie möglich einzudämmen.

Hintergrund sind schlummernde Haushaltsrisiken bei exzessiver Ausnutzung der Neuregelung. Deutschlandweit sind geschätzte 650 Milliarden Euro Verluste in den Körperschaften durch die Finanzämter festgestellt. Experten glauben, dass allein ein Zehntel davon kurzfristig steuerlich nutzbar gemacht werden könnte, wenn nicht der Gesetzgeber Mitnahmeeffekte ausschließt.

65 Milliarden Euro Verluste steuermindernd eingesetzt, bedeuteten auf allen drei staatlichen Ebenen immerhin Einnahmeausfälle in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro. Aber selbst die niedrigeren von der Bundesregierung prognostizierten Ausfälle von 600 Millionen Euro pro Jahr bedeuteten für Länder und Kommunen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung eine nicht tragbare Belastung. Insofern fordern die Länder den Bund auf, Maßnahmen zu prüfen, um die Steuerausfälle zu verringern. Der Bund muss also für eine ausreichende Kompensation sorgen.

Vorschläge, wie der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verbessert werden könnte, hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen. Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz waren notwendig geworden, weil aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen, die alle fünf Jahre erhoben werden.

Der Länderstellungnahme zufolge muss die vorgesehene Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende auch für Personen gelten, die den sogenannten subsidiären Schutzstatus haben, etwa, weil Leben im Herkunftsland bedroht ist.

Um Asylsuchende zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren, sollen sie künftig einen Freibetrag erhalten, der nicht auf ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann danach mit bis zu 200 Euro vergütet werden. Die Länder möchten, dass geprüft wird, ob der geplante Freibetrag für Asylsuchende auch auf Einnahmen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologisches Jahres erstreckt werden könne.

Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, auch bei Asylsuchenden ein Kontoabrufverfahren zu ermöglichen, um Sozialbetrug zu verhindern. Solche Verfahren seien bei anderen Empfängern von Sozialhilfe bereits vorgesehen; Asylsuchende dürften hier nicht bessergestellt sein.

Die Beratungen zu dem Gesetzentwurf haben im Bundestag bereits am 21. Oktober begonnen, der die Stellungnahme des Bundesrates zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung nun zeitnah erhalten wird. Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, wird der Bundesrat zu entscheiden haben, ob er dem Gesetz zustimmt.

Bundesrat will keine Abstriche bei der EU-Richtlinie zur Unternehmensethik

Auswirkungen auf die Wirtschaft sollen evaluiert werden

Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 4. November 2016 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinie. Diese sieht vor, dass große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten im Rahmen ihrer Berichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Konzepte, Ergebnisse und Risiken mit Bezug auf nichtfinanzielle Aspekte vermitteln. Überdies sollen derartige Unternehmen zukünftig im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung auch über bestehende Diversitätskonzepte bei der Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen (etwa bezüglich der Aspekte Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund) berichten.

Niedersachsen unterstützte zahlreiche Vorschläge der Ausschüsse des Bundesrates, welche eine Ausweitung der Berichtspflichten gefordert haben. Diese fanden im Bundesrat jedoch keine Mehrheit. Allerdings stellte der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, dass Einschränkungen, welche die Bundesregierung gegenüber der EU-Richtlinie vorsieht, ebenfalls abgelehnt werden.

Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine Evaluierung der Richtlinie vorzusehen und dabei die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu überprüfen.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann.

In seiner Sitzung am 4. November hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhoben- ein Votum, das auch von Niedersachsen geteilt wird. Jetzt ist es Sache der Abgeordneten des Bundestages, den Gesetzentwurf zu beraten.

Hintergrund des Gesetzentwurfs waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG): Mit diesen Urteilen war Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten, nachdem sie sich sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatten, der Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe zugesprochen worden. Zuvor hatte diese Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der EU keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland gehabt. Ohne den Gesetzentwurf der Bundesregierung, gegen den der Bundesrat nun keine Einwendungen erhoben hat, hätten sich für die Kommunen als Kostenträger der Sozialhilfe deutliche Mehrkosten ergeben können.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun klargestellt werden, dass EU-Bürgerinnen und Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe haben, auch wenn sie hierzulande nicht arbeiten. Gleichzeitig ist Ziel des Gesetzentwurfs, dass für alle, die dauerhaft hier leben und erwerbsfähig sind, der Grundsatz des Förderns nach dem SGB II gilt. Existenzsichernde Unterstützungsleistungen erhalten Bürgerinnen und Bürger der EU auf Grundlage der Europäischen Sozialcharta in ihrem Heimatland.

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung der Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrelevanter Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder in deutsches Recht umgesetzt. Die bislang geltende Sportboote-Verordnung wird durch diese neue Verordnung ersetzt.

Die EU-Richtlinie umfasst im Wesentlichen horizontale Begriffsbestimmungen, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestimmungen zu harmonisierten Normen, zur Konformitätsbewertung, zur CE-Kennzeichnung, zum Ausschussverfahren, zu den notifizierten Stellen sowie zum Notifizierungsverfahren. Damit wird ein hohes Sicherheitsniveau der erfassten Produkte angestrebt. Zum anderen werden mit dieser EU-Richtlinie die Grenzwerte für Abgas-emissionen von Antriebsmotoren und für Geräuschemissionen von Wasserfahrzeugen mit Antriebsmotoren an den technologischen Fortschritt angepasst.

Die EU-Richtlinie hätte bereits bis zum 18. Januar 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Da es sich um eine Binnenmarktrichtlinie handelt, ist Deutschland verpflichtet, diese eins zu eins in nationales Recht umzusetzen, d.h. europarechtlich sind weder Abweichungen nach oben noch nach unten zulässig. Dem ist die Bundesregierung mit der vorgelegten Verordnung nun nachgekommen. Zusätzliche Belastungen kommen, so die Bundesregierung, auf die Bürgerinnen und Bürger oder auf die Wirtschaft nicht zu, sämtliche in die Verordnung neu übernommenen Vorgaben waren bislang in anderen Normen wie zum Beispiel dem Produktsicherheitsgesetz geregelt.

Frühwarnsystem für Afrikanische Schweinepest

Niedersachsen nimmt bereits heute mehr Proben

Angesagte Katastrophen haben den Vorteil, dass man sich auf sie vorbereiten kann. Seit 2007, ausgehend von Georgien über Armenien, Aserbaidschan, Russland und Weißrussland rückt eine – für Niedersachsen – neue Tierseuche näher. Aktuell ist sie im Baltikum angekommen und in Ostpolen: die Afrikanische Schweinepest. Die Wissenschaft behauptet, dass sie mit etwa 350 km pro Jahr voranschreitet. Irgendwann, das scheint jedenfalls nur zu wahrscheinlich, könnte sie also auch in Südoldenburg stehen. Die Auswirkungen wären bitter. Der letzte Seuchenzug der Klassischen Schweinepest hat in Niedersachsen wirtschaftliche Schäden von über einer Milliarde Euro verursacht. Die Afrikanische Schweinpest ist nicht weniger krankmachend und nicht weniger tödlich als die Klassische Schweinepest.

Die Politik baut natürlich vor. Unsere Schweinställe sind inzwischen Hochsicherheitstrakte hinter Mauern und Gittern, Zutritt für Unbefugte und alle Arten mutmaßlicher Keimträger verboten. Schweineweiden müssen doppelt eingezäunt werden, um zu verhindern, dass Schwarzwild-Keiler und Hybrid-Sau infektiöse Flüssigkeiten austauschen. Gefährlicher als rauschiges Schwarzwild sind aber Fernlastzüge: der nicht gereinigte Viehtransporter aus dem Baltikum, die polnische Schinkenstulle, die auf dem Rastplatz weggeworfen, vom Schwarzkittel gefrühstückt wird… Schilder und Aufklärungsbroschüren sollen die Fernfahrer auf diese Risiken hinweisen, aber man kennt sich ja selbst: nicht immer denkt man an alles, was man so tun und lassen soll.

Der Bundesrat hat jetzt einer zusätzlichen Vorsichtsmaßnahme zugestimmt: Mit der „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (SchwPestMonV)“ wird deutschlandweit ein Frühwarnsystem eingeführt.

Jäger müssen künftig von verendet aufgefundenen Wildschweinen sowie erlegten Wildschweinen, die erkennbar krank erscheinen, Tupferproben, Blutproben oder Organproben nehmen, die dann von der Behörde auf Viren der Afrikanischen Schweinepest untersucht werden. Auf diese Weise hofft man, frühzeitig – bevor die erste Schweinemast gekeult werden muss – zu erkennen, dass die Seuche das Land erreicht hat. Die Verordnung gibt auch vor, wie viele Proben jedes Bundesland zu ziehen hat. Niedersachsen, das Bundesland mit mehr Schweinen als Einwohnern, kann sich da bequem zurücklegen: wir nehmen vorsichtshalber heute schon mehr solcher Proben, als künftig durch diese Verordnung vorgeschrieben sein wird. Denn angesagte Katastrophen können – vielleicht und hoffentlich – verhinderte Katastrophen sein.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat jetzt im Bundesrat an den Bund appelliert, die Leistungen für von Armut bedrohte Kinder deutlich anzuheben.

„In fast allen Bundesländern ist die Armutsquote gestiegen“, sagte Rundt in ihrer Rede am vergangenen Freitag im Bundesrat: „Die neuesten Zahlen belegen, dass Kinder besonders von Armut betroffen sind: Jedes fünfte Kind, jeder fünfte Jugendliche unter 18 Jahren ist von Armut bedroht. Diese Zahlen sind bedrückend und zeigen, dass hier sehr viel getan werden muss – der Bund muss sich bewegen.“

In dem von Niedersachsen unterstützten Antrag zum Entwurf eines „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ wird seitens der Länder die Erhöhung einzelner Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gefordert. „Das kann aber nur ein erster Schritt sein“, sagte Niedersachsens Sozialministerin: „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist kein geeignetes Instrument im Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut. Vielmehr müssen zunächst die Kinderregelsätze unter Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabepakets deutlich erhöht werden – Ziel muss letztlich ein eigener Anspruch auf eine Kindergrundsicherung sein.“

Bereits im Jahr 2008 hatte der Bundesrat in einer Entschließung die Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen gefordert. Auch wenn sich seitdem einiges getan hat – die Kinderarmut in Deutschland wurde nicht nachhaltig eingedämmt. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) seien zu gering bemessen und erforderten einen in keiner Weise vertretbaren bürokratischen Aufwand, so Cornelia Rundt: „Man denke nur an den einen Euro Eigenanteil bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, der einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Diese Regelung ist zu streichen.“

Auch das Schulbedarfspaket ist völlig unzureichend, das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2014 die Gefahr einer Bedarfsunterdeckung angemahnt – dennoch ist der Betrag von 100 Euro seit der 2009 erfolgten Einführung der sogenannten „Zusätzlichen Leistung für die Schule“ unverändert geblieben. Cornelia Rundt: „Nicht unverändert geblieben sind jedoch die finanziellen Aufwendungen der Familien für die Schule. Denken Sie zum Beispiel an die Einführung der programmierbaren Taschenrechner. Jeder, der selber Kinder hat, wird bestätigen können, dass ein Betrag von 100 Euro gerade auch in den höheren Klassen bei Weitem nicht den Bedarf dessen abdeckt, was zur notwendigen Ausstattung für den Schulbesuch gehört.“ In dem Bundesratsbeschluss von heute wird eine Erhöhung des Schulbedarfspakets in einem ersten Schritt auf 150 Euro gefordert – dieser Betrag liegt immer noch im unteren Bereich dessen, was die bundesweite Evaluation des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen ergeben hat. Die Studie ist zwar im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt worden, ihr Ergebnis ist jedoch offensichtlich bei der Erstellung des nun diskutierten Gesetzentwurfes unberücksichtigt geblieben.

Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßte indes, dass der nun vorgelegte Gesetzentwurf auch einzelne Punkte enthält, mit denen Forderungen der Länder aus der Vergangenheit umgesetzt werden. Dazu zählt die Neuabgrenzung der Regelbedarfsstufen. Begrüßenswert sei auch, dass die Bundesregierung auf die Kritik des Bundessozialgerichts reagiert hat und künftig der Anwendungsbereich der Regelbedarfsstufe 3 nicht mehr erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern wohnen, umfassen soll. Für diesen Personenkreis wird somit nun Rechtssicherheit geschaffen. Andere Forderungen der Länder seien hingegen leider unberücksichtigt geblieben.

In seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber bei der Höhe der Regelsätze Hausaufgaben aufgegeben. Niedersachsen hatte seine verfassungsrechtlichen Bedenken bereits im Vorfeld dieser Entscheidung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geäußert. Schon damals hatte das Land beispielsweise die Regelungen zum Mobilitätsbedarf, zum Schulbedarf, zum Bedarf an Sehhilfen und für die Anschaffung von Haushaltsgeräten sowie zur Bedarfsfeststellung für Kinder insgesamt als nicht ausreichend angesehen. Das Bundesverfassungsgericht trug dem Bund in der Folge auf, dafür Sorge zu tragen, dass erkennbare Risiken einer Unterdeckung existenzsichernder Bedarfe nicht eintreten. „Vor diesem Hintergrund erstaunt es umso mehr, dass auch der nun vorliegende Gesetzentwurf für diese Kritikpunkte nach wie vor keine Lösung vorsieht – es muss endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Ausgaben beispielsweise für Sehhilfen als einmalige Bedarfe berücksichtigt werden“, so Cornelia Rundt: „Damals wie heute ist es unser Ziel, dass die Regelsätze bedarfsgerecht und transparent ausgestaltet werden.“

Bundeskabinett

Mindestlohn erhöht auf 8,84 Euro

Mindestlohn erhöht auf 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht werden. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Somit wird die einstimmige Entscheidung der Mindestlohnkommission umgesetzt und verbindlich gemacht. Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Sie hat sich bei ihrer Entscheidung am 28. Juni 2016 nachlaufend an der Tarifentwicklung, also an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate, orientiert. Außerdem evaluiert sie fortlaufend die Auswirkungen des Mindestlohns.

Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Dabei müssen die Tarifvertragsparteien repräsentativ sein und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der Branche verbindlich gelten. Das betrifft die Fleischwirtschaft, die Branche Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Ab dem 1. Januar 2017 müssen diese Tarifverträge mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen. Für Zeitungszusteller gilt ab dem 1.Januar 2017 ebenfalls ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen.

Zur Lebensqualität in Deutschland

Das Bundeskabinett hat den Regierungsbericht zur Lebensqualität in Deutschland verabschiedet.

Der Bericht zur Lebensqualität misst mit Hilfe von Indikatoren die Wohlstandsverteilung, Gesundheit, Bildungschancen, Arbeit, Löhne, Investitionen, sozialen Zusammenhalt u.a. und zeichnet damit ein umfassendes Bild der Lebensqualität in Deutschland. Er basiert auf einem breit angelegten Bürgerdialog, an dem mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Auf Basis der Ergebnisse des Bürgerdialogs hat sich die Bundesregierung auf die Betrachtung von 12 Dimensionen mit insgesamt 46 Indikatoren verständigt. Sie kommt mit der Veröffentlichung einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nach.

Generell spiegelt der Bericht die vergleichsweise positive Lage unseres Landes wieder. Viele Indikatoren haben sich seit der Wiedervereinigung, aber auch seit der Jahrtausendwende positiv entwickelt. Als grundlegend für die derzeitig hohe Lebensqualität vieler Menschen kann insbesondere die Trendumkehr am Arbeitsmarkt nach den Reformen Anfang und Mitte der 2000er Jahre und die seither positive Beschäftigungsentwicklung ausgemacht werden. Die solide wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre geht einher mit einem substanziellen Kaufkraftzuwachs in breiten Teilen der Gesellschaft.

Gleichwohl nennt der Bericht die Herausforderungen und Probleme vor denen Deutschland steht. Als Hemmnis der Lebensqualität in Deutschland ist die erhöhte materielle Ungleichheit zu sehen. Sowohl die Einkommen als auch die Vermögen waren zuletzt ungleicher verteilt als in den 1990er Jahren.

Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen

Deutschland soll künftig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, unter bestimmten Voraussetzungen verbieten oder beschränken können. Das Kabinett hat hierzu eine Änderung des Gentechnikgesetzes auf den Weg gebracht.

Wird der Anbau einer Genpflanze auf EU-Ebene zugelassen, kann jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob er den Anbau auf seinem Gebiet zulässt, beschränkt oder verbietet. Deutschland und die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni 2014 auf die sogenannte „Opt-out“-Regelung geeinigt. Mit der Änderung des Gentechnikgesetzes setzt die Bundesregierung nun die Opt-out-Richtlinie für Deutschland um. Bund und Länder werden gemeinsam über Verbot oder Beschränkung des Genpflanzenanbaus entscheiden. Das Gentechnikgesetz sieht folgendes zweistufiges Verfahren vor:

Unternehmen müssen zunächst den Anbau von Genpflanzen bei der EU beantragen. Noch während des EU-Antragsverfahrens kann Deutschland das Unternehmen auffordern, sein Gebiet vom Anbau auszunehmen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bittet die Bundesländer dazu um Stellungnahme. Plädiert die Mehrheit der Länder dafür, übermittelt das Ministerium dies dem Unternehmen. Die Aufforderung kann nur einheitlich für ganz Deutschland erfolgen. Das Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, dem nur für ein Teilgebiet Deutschlands nachzukommen. Äußert sich das Unternehmen nicht oder stimmt es zu, wird der Anbau automatisch eingeschränkt.

Widerspricht der Antragsteller, kann die Bundesregierung den Anbau der gentechnisch veränderten Pflanze für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen beschränken oder verbieten. Die Gründe sind im Gesetzentwurf abschließend aufgeführt. Sie müssen einen regionalen oder lokalen Bezug haben und für das gesamte Bundesgebiet gelten: Etwa der Schutz der örtlichen biologischen Vielfalt oder der Erhalt bestimmter Landschafts- und Kulturgüter. Die Bundesländer wirken entscheidend bei der Begründung dafür mit.

Bundestag

Anhörung zum Bundesteilhabegesetz

Anhörung zum Bundesteilhabegesetz

Die Bundesregierung will die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Dazu hat sie dem Bundestag ihren Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Am Montag, 7. November 2016, nehmen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Vorhaben Stellung.

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe wird aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden.

Neu ist auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen der Reha-Träger „aus einer Hand“ sollten zur Regel werden. Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären.

Fachgespräch über gemeinnützige Wohnungswirtschaft

Die Forderung nach einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ist am Mittwoch, 9. November 2016, Gegenstand eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Dazu liegen Anträge der Fraktion der GRÜNEN mit dem Titel „Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Fair, gut und günstig wohnen“ sowie der LINKEN für einen bundesweiten Aktionsplan für eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft vor.

Die GRÜNEN fordern die Bundesregierung auf, durch ein Sofortprogramm kurzfristig durch objektbezogene Förderung für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Langfristig soll nach dem Willen der GRÜNEN durch ein Wohngemeinnützigkeitsgesetz ein Dauerprogramm aufgelegt werden. Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem „eindeutigen Marktversagen“ im Bereich des sozialen und günstigen Wohnungsbaus.

Die Fraktion DIE LINKE fordert einen Wiedereinstieg in die gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Damit soll eine „öffentliche, sozial verpflichtete Alternative“ zum privat-wirtschaftlichen Wohnungsmarkt geschaffen. In ihrem Antrag skizziert die Fraktion einen bundesweiten Aktionsplan, der unter anderem die Einführung „gemeinwohlverpflichteter Wohnungsunternehmen“ vorsieht.

Experten machen sich Gedanken über Netzneutralität

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die am Montag, den 7. November, stattfindet.

Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes will die Bundesregierung die Netzneutralität sicherstellen. „Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes“, heißt es. Mit dem Entwurf soll auch aufgrund der EU-Verordnung 2015/2120 eine ausreichende Transparenz gegenüber Endnutzern hergestellt werden. So müssen Endnutzer darüber informiert werden, wie sich die angewandte Verkehrsmanagementpraxis auf die Qualität des Internetzugangsdiensts, die Privatsphäre des Endnutzers und den Schutz personenbezogener Daten auswirken könnte und wie sich Dienste, über die sie einen Vertrag abschließen, auf die Qualität und Verfügbarkeit ihrer jeweiligen Internetzugangsdienste auswirken. Auch sollen neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden. Wenn ein Dienstanbieter den Datenverkehr unzulässig beschränkt, können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

2…

Mit Malu Dreyer, Regierungschefin in Rheinland-Pfalz, hat in der vergangenen Woche die zweite Frau in der Geschichte des Bundesrates die Geschäfte der Bundesratspräsidentin übernommen.

Seit 1949 tritt die Länderkammer regelmäßig zusammen- erstmals in der Amtszeit vom 01. November 2010 bis zum 31. Oktober 2011 nahm mit Hannelore Kraft eine Ministerpräsidentin die Geschäfte der Präsidentschaft wahr. Politischen Langstreckenläufern wie Johannes Rau oder Bernhard Vogel gelang es in ihrer Karriere sogar zweimal, die Präsidentschaft zu übernehmen. Spitzenreiter unter den Ländern ist bis heute Hessen. Insgesamt acht Bundesratspräsidenten stellte das Land bis heute- Neuwahlen während der Präsidentschaft hatten 1986/ 1987 und 1998/ 1999 zu personellen Veränderungen im Amt geführt.

In ihrer Rede zum Antritt ihrer Bundesratspräsidentschaft unterstrich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Bedeutung der Vielfalt für die heutige Gesellschaft. Sie sei eine Ressource, aus der nicht nur das föderale Deutschland, sondern auch Europa seine Stärken ziehe. Dabei betonte sie, dass Demokratie, Teilhabe und Mitwirkung der richtige Weg seien, um neue Perspektiven zu schaffen. Gerade junge Leute müssten dabei mitgenommen werden.

Das Jahr ihrer Bundesratspräsidentschaft steht unter dem Motto „Zusammen sind wir Deutschland“. Dreyer warb für den Föderalismus – auch wenn es immer wieder zu Konflikten zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder kommt. „Föderalismus garantiert einen positiven Wettstreit“, sagte sie. „Er verlangt von uns auch die Fähigkeit des Kompromisses. Damit könne auch das komplexeste Thema gelöst werden. Sie wandte sich zudem gegen nationale Interessen der EU-Mitgliedstaaten: „Europa ist keine Einbahnstraße.“

Hören Sie hier die Rede der Bundesratspräsidentin:

http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7026307

„LUMIX // was zählt“ noch bis 9. November

Ausstellung im Rahmen des Europäischen Monats der Fotografie

 

Noch bis zum 9. November 2016 ist die Fotoausstellung „LUMIX // was zählt“ im Atrium der Landesvertretung zu sehen. In den ersten zwei Wochen haben die starken Fotos und die berührenden Bild-Reportagen bereits zahlreiche Besucherinnen und Besucher angelockt. Am vergangenen Wochenende führte Hauptpreisträger Jonas Wresch mehr als vierzig Interessierte durch die Ausstellung, die die Landesvertretung im Rahmen des Europäischen Monats der Fotografie präsentiert.

Zur Eröffnung am 25. Oktober 2016 sprach Professorin Dr. Karen Fromm, die danach fragte, was Fotografie sein wird. Welche Rolle das Medium zukünftig sozial, kulturell und politisch spielen werde.

Überzeugende Antworten geben bereits jetzt die Werke der acht Preisträgerinnen und Preisträger des diesjährigen Festivals, die eindrücklich zeigen, was zählt. Mit ihren Augen können die Betrachterinnen und Besucher von Schweden nach Kolumbien, von Russland in den Wilden Westen und über Lateinamerika an die Strände Südeuropas reisen. Schonungslos, aber immer einfühlsam und mit ausgezeichneter Bildsprache.

 

Die Preisträgerinnen und Preisträger:

FREELENS Award 2016: Jonas Wresch »Kolumbiens Weg zum Frieden«

FREELENS Award 2016. Lobenswerte Erwähnung: Elena Chernyshova »Days of Night – Nights of Day«

FREELENS Award 2016. Lobenswerte Erwähnung: Enri Canaj »The Wind Cries War«

FREELENS Award 2016. Lobenswerte Erwähnung: Laura Morton »Wild West Tech«

Lammerhuber Photography Award 2016. Johan Bävman »Swedish Dads«

LUMIX Multimedia Award 2016. Christian Werner »Schwarzer Tod«

HAZ-Publikumspreis. Massimo Branca »Inside Outside Under Bucharest«

dieUmweltDruckerei Nachhaltigkeitspreis 2016. Pablo Piovano: »The Human Cost of Agrichemicals«

 

Eine Ausstellung in Kooperation mit dem Studiengang Fotojournalismus und Dokumentarfotografie der Hochschule Hannover im Rahmen des EMOP – European Month of Photography, Berlin.

Weitere Informationen zum Festival unter: http://fotofestival-hannover.de/.

Fotos: © Timo Jaworr

Zunächst begrüßte der Vorsitzende des Forums für Zukunftsenergien Prof. Dr. Werner Brinker die ca. 60 Gäste zu einem aus seiner Sicht Heimspiel in der Landesvertretung Niedersachsen am 25.Oktober. Er sei gespannt, so Brinker, der bisher aktiv an der Energiepolitik des Landes mitgewirkt habe, wie das nun ohne ihn ginge. Auch aus seinem Amt als Vorsitzender des Forums war er im internen Teil der Mitgliederversammlung nach neun Jahren just ausgeschieden, da er seine Berufslaufbahn bei der EWE AG altersbedingt abgeschlossen hatte.

Der Gastgeber und Kurator des Forums für Zukunftsenergien, der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel, dankte Brinker für die Zusammenarbeit und seine Expertise am Runden Tisch Energiewende. Der Runde Tisch Energiewende ist bzw. war ein Kernelement der niedersächsischen Energiepolitik in den vergangenen Jahren und ein Kernelement des folgenden Festvortrags. Minister Wenzels Vortrag führte über die Konsequenzen der Klimaschutzkonferenz in Paris, Dialogplattformen zum Netzausbau, wovon Niedersachsen 1.500 km stemmen muss, der Situation der Windenergie mit der kürzlich vom Bund verordneten Drosselung des Baus von Windrädern im Norden wegen der sogenannten auch von fossilen Energien verursachten Netzengpassgebiete und dem vom Oldenburger Verteilnetzbetreiber EWE initiierten und vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojekt „enera“ zum am selbigen Tag im Kabinett der niedersächsischen Landesregierung verabschiedeten Klimagesetz. Dieses nimmt neben Klimaschutzzielen für das Land und konkrete Minderungsziele für die Landesverwaltung auch die notwendigen Klimafolgenanpassungen in den Blick. Außerdem ist ein Monitoring vorgesehen, um Fortschritte messbar zu machen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen in ihrer Wirkung bewerten zu können. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsbeteiligung. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Gesetzentwurf erneut im Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zugeleitet werden. Operative Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in einen integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm erarbeitet werden.

Die anschließende Diskussion ergab noch Abstecher zu den Aspekten Kraftwerksflexibilität, Ursachen für Redispatch-Maßnahmen, zuschaltbare Lasten, die Förderung von Biogasanlagen sowie die künftige Rolle von Gasnetzen und rundete das Bild ab.

Knut Richter kennt sie alle, die Klassiker des Jazz, die im Handumdrehen zum Mittanzen, Mitwippen oder zumindest zum Fingerschnippen verleiten. Und er spielt sie alle, eine lange Nacht lang beim Jazz in den Ministergärten. Und es funktioniert: Wo normalerweise geredet, diskutiert oder präsentiert wird, sitzt diesmal ein fachkundiges Berliner Publikum und freut sich über Jazz der Spitzenklasse. Auffallend leichtfüßig und swingend kommen sie daher, seine Interpretationen der guten alten Jazz-Klassiker. Die Band ist witzig, voll aufeinander eingestellt und voller Spielfreude –immerhin kommen sie an diesem Abend auf 195 Minuten Livemusik…

Ihr durchweg fachkundiges Publikum haben sie sofort im Griff. Richter, scheinbar mühelos seine Gitarre zupfend, sitzt als Frontmann auf seinem Gitarrenhocker und überrascht die Zuhörerinnen und Zuhörer immer wieder mit seinen sehr eigenen Interpretationen. Gekonnt verknüpft der Gitarrist, der auch stimmlich einen sehr guten Eindruck macht, alte und neue Songs und führt so durch runde 80 Jahrzehnte Jazzgeschichte. Die Männer an seiner Seite sind alle durchweg hochmusikalische Profis und stacheln sich immer wieder zu solistischen Alleingängen auf. Wobei keiner dem anderen die Show stiehlt.

Mit dem Auftritt würdigen die sechs Musiker nicht zuletzt auch den Jazzclub Hannover, der in diesem Jahr seinen 50sten Geburtstag feiert. Auf dessen Bühne haben sie oft gestanden und miteinander musiziert. Ein Umstand, von dem das Berliner Publikum heute profitiert. Denn die Jungs haben ein schier endloses Repertoire und jede Menge Stehvermögen. Erst weit nach Mitternacht geht dieser 11. Jazz in den Ministergärten zu Ende. Das Publikum dankt es den Musikern mit langen Ovationen.

Die Um-die-Ecke-Bringer: Verlässlich ist modern

Parlamentarischer Abend der Taxi-Branche in der Landesvertretung

„Verlässlich ist modern“ – unter neuem Motto und mit neuem Konzept fand am 19. Oktober der Parlamentarische Abend des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) in der niedersächsischen Landesvertretung statt. Über hundert Abgeordnete, Ministerialbeamte, Ländervertreter sowie Repräsentanten der Taxi-Branche und ihrer Industrie-Partner waren der Einladung des Verbands gefolgt. Staatssekretär Michael Rüter als Hausherr zeigte sich in seiner Begrüßung erfreut, dass der Verband die Landesvertretung des Autolandes Niedersachsen als Veranstaltungsort ausgesucht hat: „Wir wissen wie Automobil geht.“ Er lobte die gute Zusammenarbeit des Landes mit der Taxi-Branche unter anderem beim Projekt EcoBus. Dort suchen Wissenschaftler, Nahverkehrsunternehmen und Taxi-Gewerbe nach neuen Wegen, um Mobilität in dünner besiedelten ländlichen Räumen sicherzustellen.

BZP-Präsident Michael Müller machte in seiner Rede deutlich, dass die Branche die Chancen der Digitalisierung längst nutzt: „Wir sind bereits 4.0. Wir haben es geschafft, Innovation innerhalb des geltenden Rechtsrahmens umzusetzen – und das im Interesse unserer Kunden.“

Müller stellte auch die neue Kampagne des BZP vor: „Wir führen seit vielen Jahren ein gutes und verlässliches Gewerbe aus. Wir haben Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit 1,3 Millionen Beförderungen eine hervorragende Leistung erbringen. Und wir wissen, dass unser Kunden unsere Verlässlichkeit schätzen. Deshalb lautet der Claim unserer Kampagne: ‚verlässlich ist modern’. Er sagt auch aus, dass wir nicht vor Veränderungen zurückschrecken. Es müssen aber Veränderungen sein, die das Ziel des Personenbeförderungsgesetzes, die Mobilität der Menschen in diesem Land dauerhaft zu sichern, weiterhin gewährleisten. Das darf nicht kurzfristigen Profitinteressen von neuen Anbietern geopfert werden.“

Die neueste Kampagne des BZP war an dem Abend auch optisch stark präsent: Schon vor dem Eingang der Landesvertretung stießen die Besucher auf im Kampagnendesign beklebte Taxen, im Zentrum des Foyers stand ein entsprechendes Taxi-Modell von Volkswagen. Auch einer der Taxifahrer, die für die Kampagne Modell gestanden hatten, war unter den Gästen.

Als Gastredner betonte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, der SPD-Abgeordnete Martin Burkert, dass er für die Branche viel übrig habe. Er bedankte sich ausdrücklich bei den serösen Unternehmen, die den schwierigen Weg zur Umsetzung des Mindestlohns im Taxi-Gewerbe mitgegangen sind. Burkert rief den BZP auf, weiter an der aktiven Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Branche mitzuarbeiten.

„Generell ist es wichtig, dass die Branche neue Trends selbst erkennt und formt“, sagte Burkert. „Ihre Branche ist nah am Kunden. Sie müssen das nutzen, um die Bedürfnisse zu erkennen und diese Erkenntnisse als erste in moderne Angebote umzusetzen.“ Er macht aber auch deutlich, dass die Politik für die richtigen Rahmenbedingungen und ihre Durchsetzung sorgen müsse: „Ich sage auch, dass der Staat seinen Beitrag zum fairen Wettbewerb leisten muss. Wer sich nicht an Regeln hält und den Ehrlichen unlautere Konkurrenz macht muss in seine Schranken gewiesen werden.“

Im Anschluss an die Reden gab es neben gutem Essen und Getränken auch die gern genutzte Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen. Der mit dem Slogan der Kampagne „Um die Ecke Bringer“ beklebte VW im Foyer wurde zu einem beliebten Motiv, vor dem sich viele Gäste fotografieren ließen.

Europäische Präventionsforscher tagen in der Landesvertretung

Antje Niewisch-Lennartz: Prävention braucht eine wissenschaftliche Grundlage

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat am Montag, den 31. Oktober die 7. Jahrestagung der Europäischen Gesellschaft für Präventionsforschung (EUSPR) in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin eröffnet.

Die Gesellschaft tagt zum ersten Mal in Deutschland. In der EUSPR organisieren sich führende Wissenschaftler aus vielen europäischen Ländern. Ziel der Fachleute ist es, die Vorbeugung von gesellschaftlichen Problemen wie Krankheiten, Sucht und Kriminalität mit besseren wissenschaftlichen Erkenntnissen über wirksame Maßnahmen und geeignete Rahmenbedingungen auszustatten. Die Gesellschaft führte die dreitägige Tagung vom 31. Oktober bis 2. November 2016 in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin durch.

Bei der diesjährigen Tagung der EUSPR beschäftigen sich die Wissenschaftler schwerpunktmäßig mit den oftmals traumatischen Erfahrungen von Krieg und Flucht eines wachsenden Teils der Bevölkerung in Europa und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft.

„Prävention bedeutet zum Beispiel, den existentiellen Problemen wie Krankheiten, Sucht und Kriminalität vorzubeugen. Besonders wichtig für den Erfolg der Prävention ist, dass die Arbeit auf soliden wissenschaftlichen Ergebnissen beruht“, so Niewisch-Lennartz.

Cornelia Rundt diskutiert: Land – Frauen – Zukunft

Für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Zwischen Frauen und Männern klafft eine Lohnlücke von 21 Prozent. Per Gesetz will Bundesministerin Manuela Schwesig die Lücke verringern, am 6. Oktober hat sich die Regierungskoalition in Berlin dazu geeinigt. Für mehr Lohngerechtigkeit setzen sich auch Niedersachsens Landesregierung und der Deutsche LandFrauenverband (dlv) ein, wo sich viele Frauen ehrenamtlich engagieren.

Wie geht es weiter? Wie würde sich das Gesetz in Land und Stadt auswirken? Was kann das Ehrenamt leisten? Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen am Dienstag, 8. November, 18.00 Uhr, diskutieren! Nach einem Willkommen von Niedersachsens Bevollmächtigtem Staatssekretär Michael Rüter wird Bundesministerin Manuela Schwesig in das Thema einführen. Marleen Knust, regionale Equal-Pay-Beraterin des dlv, stellt als Praxisbespiel ihre ehrenamtliche Arbeit für Lohngerechtigkeit vor.

Raum für Diskussionen mit Teilnehmenden aus dem Publikum bietet dann eine Talkrunde, an der außer Bundesministerin Manuela Schwesig auch die niedersächsische Ministerin Cornelia Rundt, Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, Brigitte Scherb als Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands, Gisela Ludewig, Anwältin für Arbeitsrecht und Mitentwicklerin von www.eg-check.de sowie Svenja Stadler, MdB und Mitglied im Bundestagsunterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, teilnehmen.

Anmeldungen zu der Veranstaltungen sind möglich unter:

http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/event.php?vnr=15-208&mid=2

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Ingo Mittelstaedt: Präsentation des New York-Stipendiaten

Erfahrungen aus den USA und neu entstandene Arbeiten

Das New York-Stipendium wurde 1999 vom Land Niedersachsen ins Leben gerufen und wird seit dem Jahr 2005 gemeinsam mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung an herausragende junge Künstlerinnen und Künstler aus Niedersachsen vergeben. Für die Dauer von einem Jahr erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten einen monatlichen Zuschuss und eine Wohnung in New York. Darüber hinaus umfasst das Stipendium die Bereitstellung eines Ateliers im renommierten „International Studio & Curatorial Program“ (ISCP) in Brooklyn.

Ende 2015 ist Ingo Mittelstaedt (geb. 1978) aus New York zurückgekehrt. Am 11. November 2016, 19.00 Uhr, berichtet er in der niedersächsischen Landesvertretung über seine Erfahrungen in den USA und zeigt neu entstandene Arbeiten, die auch in seiner aktuellen Ausstellung „XOXO“ im Schloss Agathenburg bis zum 20. November 2016 zu sehen sind.

Im Gespräch mit Daniel Völzke vom Kunstmagazin Monopol gibt Ingo Mittelstaedt im Anschluss einen Einblick in seine vielfältige künstlerische Arbeit, die neben Fotografien auch Installationen umfasst, in denen er Objekte des Alltags, der Natur oder der Kunst miteinander in Beziehung setzt.

Anmeldungen zu der Veranstaltung sind möglich unter:

http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/event.php?vnr=16-208&mid=2

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Bild: © Ingo Mittelstaedt „MS-AK-11“ aus der Serie „OXXXOXXXOXXOOOXOOXXOO“, 2015 (Detail)

Landesvertretung beteiligt sich an 27. Märchentagen

Staatssekretär Michael Rüter liest niedersächsische Märchen

Im Rahmen der Berliner Märchentage lädt Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler zu Donnerstag, 17. November, in die Landesvertretung. Als Hausherr der Landesvertretung In den Ministergärten von Berlin liest er dann aus niedersächsischen Märchen vor.

Zudem können sich die jungen Zuhörerinnen und Zuhörer auf ein besonderes Mittelalter-Epos freuen: Michael Rüter stellt am 17. November Felicitas Hoppes „Iwein Löwenritter“ vor. Die Autorin aus Hameln, die bereits 2008 mit dem Nicolas Born-Preis des Landes ausgezeichnet wurde und jüngst ein Ehrendoktorat an der Leuphana Universität in Lüneburg übernahm, erzählt gewitzt, schwungvoll und melodisch den mittelalterlichen Vers-Reim von Hartmann von Aue nach. Damit sollte „Märchenonkel“ Rüter die Herzen der Kinder der unterschiedlichen Grundschulen gewinnen. Für gewöhnlich schlagen deren Herzen hoch, wenn es um Rittersleut, Drachenkämpfer und Minnegesang geht. Und Iwein hat sogar einen Löwen zum Freund! Das alles passt zwischen zwei Buchdeckel, die Rüter im Gepäck mit sich trägt, denn am Folgetag, dem bundesweiten Vorlesetag, liest der Bevollmächtigte dann im Land selbst.

Die 27. Märchentage „Dornröschen erwacht…!“ laufen bis zum 20. November und widmen sich Mädchen und Frauen in Märchen und Geschichten. Das Titelmotiv der Märchentage greift das Thema märchenhaft auf.

Foto: Cover Taschenbuchausgabe, erschienen im Fischer Verlag
Foto Felicitas Hoppe: Tobias Bohm
Abb: Titelmotiv 27. Berliner Märchentage 2016

Mitglieder des Berliner Presseclubs

Mitglieder des Berliner Presseclubs haben sich am Vorabend der 950. Bundesratssitzung in der niedersächsischen Landesvertretung mit Ministerpräsident Stephan Weil getroffen.

Das Gespräch lief „Unter drei“. Hinter diesem gebräuchlichen journalistischen Kürzel verbirgt sich die stillschweigende Vereinbarung zwischen Presse, Politik und Wirtschaft, dass das Gesagte der Vertraulichkeit unterliegt und nicht veröffentlicht werden darf. Geleitet wurde die Runde von Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen und Presseclub-Chefin Monika Zimmermann.

Zimmermann berichtete als Korrespondentin der FAZ selbst einst aus Ost-Berlin und war nach der Wende lange Zeit Chefredakteurin des Tagesspiegels. Routiniert moderierte sie die Runde und fand nach dem rund zweistündigen Gespräch lobende Worte für Regierungschef Stephan Weil. „Ich habe Ihnen vorab Ehrlichkeit und Offenheit bescheinigt. Nichts davon muss ich jetzt zurücknehmen. Wir kommen gern wieder und bedanken uns für Ihre Gastfreundschaft“, so Zimmermann.

Durch die Teilnehmer waren die Medien Tagesspiegel, Berliner Zeitung, Cicero, Thomson Reuters, Deutschlandradio Kultur, Radio France Internationale, ARD, Phoenix, ZDF und Die WELTN24 vertreten. Den Berliner Presseclub gibt es bereits seit 1952. Mitglieder sind Journalistinnen und Journalisten aus Berlin und Brandenburg.

Der Darmstädter Kreis

Schon traditionell fand in der niedersächsischen Landesvertretung die Herbsttagung des Darmstädter Kreises am 4. und 5. November 2016 statt.

Der Darmstädter Kreis ist ein Netzwerk von Fachjuristen. Dieses hat es sich zur Aufgabe gemacht, den im Versorgungsausgleich beteiligten Berufsgruppen, also Richtern, Rechtsanwälten, aber auch den Trägern betrieblicher Altersversorgung, ein Forum zu bieten, aktuelle Probleme und Gesetzgebungsvorhaben zu diskutieren.

In diesem Jahr begrüßte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz die Teilnehmer mit einem Grußwort. Darin ging sie auf aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Versorgungsausgleichs ein. Obwohl die Länder bei der Gesetzgebung im Bereich des Versorgungsausgleichs nicht primär zuständig seien, beobachte und begleite man die Entwicklung auch durch die Einflussnahme im Bundesrat. Die Justizministerin versprach, ihren Beitrag zur Verbesserung des Versorgungsausgleichsrechts zu leisten. Die fachlichen Diskussionen auf den Tagungen des Darmstädter Kreises lieferten dafür eine sehr wertvolle Grundlage.