Die 928. Sitzung

Bundesrat billigt 16 Gesetze Bis zuletzt war offen, ob die Länder mit…

Bundesrat billigt 16 Gesetze

Bis zuletzt war offen, ob die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz akzeptieren würden. Um kurz nach 10 Uhr stand dann fest: Der Bundesrat stimmt dem Bundestagsbeschluss mit absoluter Mehrheit zu. Außerdem billigte er das neue Elterngeld-Plus und Regeln zur Betrugsbekämpfung im EU-Freizügigkeitsgesetz.

Grünes Licht gab es auch für ein Maßnahmenpaket mit vier Gesetzen zur EU-Bankenunion, Vereinfachungen im Urheberschutz bei Unterrichts- oder Forschungszwecken sowie bei den europäischen Lkw-Mautsystemen.

Sanierung und Abwicklung von Banken

Die Länder haben die Umsetzung europäischen Rechts zur Sanierung und Abwicklung von Banken gebilligt. Das Maßnahmenpaket aus vier Gesetzen (516/14, 517/14, 518/14, 519/14) kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet werden.

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch deutlich, dass die Beitragsverpflichtung der Landesförderbanken zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds zu einer nicht gerechtfertigten Belastung dieser Institute führt. Hierdurch würden öffentliche Mittel der Länder in erheblichem Umfang für die Abfederung von Risiken privater Geschäftsbanken verwendet. Dies stehe im Widerspruch zu der Zielsetzung, zukünftig eine Belastung der öffentlichen Hand durch die Rettung von Banken zu vermeiden. Die Bundesregierung solle sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Landesförderbanken nicht – oder zumindest wesentlich geringer – belastet werden. Darüber hinaus dürfe die Beitragserhebung zum Abwicklungsfonds nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Der Bundesrat fordert daher eine EU-weite steuerliche Gleichbehandlung.

Die Gesetze dienen der Umsetzung der Europäischen Richtlinie vom 15. Mai 2014 zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Zudem sollen sie die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Restrukturierung, Sanierung und Abwicklung stabilisieren.

 

Höheres Bußgeld für Schwarzfahrer

Der Bundesrat beschloss auch eigene Initiativen: In einem Verordnungsentwurf schlägt er der Bundesregierung vor, das Bußgeld für Schwarzfahren von 40 auf 60 Euro zu erhöhen.

Den Bundestag fordert er in einem Gesetzentwurf auf, den Ländern mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr aus der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Für notwendige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur seien zudem weitere Beteiligungen an bundesweiten Steuereinnahmen nötig, betont der Bundesrat in einer Entschließung, mit der sich nun die Bundesregierung beschäftigen wird.

Neu vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen wurde eine Gesetzesinitiative zur Verwertung von bereits getilgten Eintragungen im Bundeszentralregister.

Kritische Stellungnahme zur EU-Datenschutzverordnung

Der Bundesrat äußerte sich kritisch zur geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie zu europäischen Bestrebungen, den Eisenbahnmarkt zu öffnen, Emissionsgrenzwerte für bestimmte mobile Maschinen zu ändern und Berechnungsverfahren für Treibhausgas-Emissionen festzulegen.

Zustimmung zur Arbeitsschutzverordnung nur mit Änderungen

An fast 90 Änderungen knüpfte der Bundesrat seine Zustimmung zur Arbeitsschutzverordnung. Ohne Vorbehalte stimmte er dagegen den aktualisierten Bezugsgrößen der Sozialversicherung und Änderungen bei der Spielverordnung zu. Ebenfalls unverändert in Kraft treten kann eine kurzfristig zugeleitete Verordnung der Bundesregierung zur Kennzeichnung allergener Stoffe in unverpackten Lebensmitteln. Zur Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Zuwanderer aus EU-Staaten verlangt der Bundesrat lediglich eine Änderung im Berechnungsverfahren.

Verabschiedung von Klaus Wowereit

Zu Beginn der Sitzung würdigte Bundesratspräsident Volker Bouffier den Regierenden Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (zum Video), der zum letzten Mal vor seinem angekündigten Rücktritt am Bundesratsplenum teilnahm.

Nächste Sitzung am 19. Dezember 2014

In der letzten Sitzung des Jahres stimmt der Bundesrat voraussichtlich über die Grundgesetzänderung zum gelockerten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich ab, außerdem über den Asylkompromiss vom September, die Verschärfungen im Sexualstrafrecht und bei der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder.

Durchbruch bei Kosten für Flüchtlinge

Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz zu Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.…

Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und soll zum überwiegenden Teil rund zwei Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die neuen Leistungssätze wurden daher neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach kann ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen – wie z.B. Essenspakete – erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, verkürzt das Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate.

Der Bundesrat hat dem Gesetz mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Damit ist für die Länder und Kommunen eine Kostenentlastung von ca. 31 Millionen Euro im Jahr 2015 und von jeweils 43 Millionen Euro in den Folgejahren verbunden. Hinzu kommt eine Entlastung der Kommunen von ca. 10 Millionen Euro bei den Impfkosten. Der erleichterte Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt führt zu weiteren erheblichen Kostenentlastungen von Ländern und Kommunen.

Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates hatten sich Länder und Bund über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Unter anderem wird nun eine Entlastung der besonders belasteten Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro in 2014 ermöglicht. Einer entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat ebenfalls am vergangenen Freitag vorgelegen hatte, stimmte der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens zu.

Der Bund hat sich zudem bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahr 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beträge wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.

Die Entlastung erfolgt in beiden Jahren über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.

Länder und Bund sind sich einig, dass mit den Vereinbarungen für die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Darüber hinaus gehende Fragen werden im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Asylbewerberzahlen erörtert.

Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung erfolgt im Übrigen künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus geben mehr Flexibilität

Elterngeld stößt auf breite Zustimmung in der Bevölkerung Das Gesetz zur Einführung…

Elterngeld stößt auf breite Zustimmung in der Bevölkerung

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus kann Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens.

Das Elterngeld Plus, der Partnerschaftsbonus und eine Flexibilisierung der Elternzeit sollen Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen. U.a. hatte er auf der Grundlage eines niedersächsischen Antrages darauf hingewiesen, dass sich die Ermittlung „echter“ Alleinerziehender nach der realen Situation richten müsse und nicht vom familienrechtlichen Status abhängig gemacht werden dürfe. Eine familienpolitische Leistung dürfe keinen Anreiz setzen, ein – eigentlich gewünschtes – gemeinsames Sorgerecht aufzulösen. Dieser Anregung ist die Bundesregierung gefolgt und hat eine Regelung getroffen, um eben auch Alleinerziehenden mit einem gemeinsamen Sorgerecht einen eigenen Anspruch auf die Partnermonate zuzusprechen. Die Partnerelemente sollen den Alleinerziehenden als soziale Förderung aufgrund ihrer besonderen Belastung zustehen.

Die Bundesregierung hat zudem eine weitere – ebenfalls auf eine niedersächsische Initiative zurückgehende – Anregung aufgegriffen. Danach wird eine Zustimmungsfiktion eingeführt, wenn der Arbeitgeber sich während der Frist von vier Wochen nach Zugang des Teilzeitantrags der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht äußert. Hat der Arbeitgeber also die Verringerung der Arbeitszeit innerhalb der maßgeblichen Frist nicht schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers als festgelegt. Gleiches soll künftig auch für die Verteilung der Arbeitszeit gelten.

Außerdem – auch dies ein Wunsch des Bundesrates – gelten für die Ablehnung der Verteilung der Arbeitszeit die gleichen Anforderungen wie für die Ablehnung der Reduzierung der Arbeitszeit. So kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Klage vor dem Gericht für Arbeitssachen erheben, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit rechtzeitig ablehnt. Diese Klagemöglichkeit galt bislang nur bezüglich der Verringerung der Arbeitszeit.

Der Vorschlag des Bundesrates, dass die im Zuge der Umsetzung des Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten vom Bund übernommen werden, ist nicht aufgegriffen worden. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag abgelehnt mit Verweis darauf, dass die Länder die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben auch im Falle einer Bundesauftragsverwaltung – wie im vorliegenden Fall – selbst tragen.

Bundesrat stimmt Änderung des Freizügigkeitsrecht/ EU zu

Verständigung auf Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen Das Gesetz zur…

Verständigung auf Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen

Das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU verfolgt das Ziel, den Missbrauch des europäischen Freizügigkeitsrechts einzudämmen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld sollen verhindert und konsequent geahndet werden – zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote oder eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern. Es wird dabei betont, dass die Freizügigkeit in der EU eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses ist. Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, finanziell entlastet.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 10. Oktober Stellung genommen. Der Bundestag nahm den unveränderten Entwurf der Bundesregierung am 6. November an. Das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU kann nun nach der Zustimmung des Bundesrates wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und wird zunächst Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Niedersachsen hat gemeinsam mit weiteren Bundesländern zu Protokoll gegeben, dass im Gesetzgebungsverfahren nicht alle Fragen zur rechtlichen Ausgestaltung der Wiedereinreisesperren geklärt werden konnten. Daher werden die erklärenden Länder die Rechtsanwendung im Sinne einer europarechtskonformen und damit integrationsfreundlichen Auslegung im Rahmen ihrer Möglichkeiten befördern.

Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates hatten sich Länder und Bund über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Unter anderem wird nun eine Entlastung der besonders belasteten Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro in 2014 ermöglicht. Einer entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat bereits am vergangenen Freitag vorlag, hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt.

Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU im Verordnungswege wird der Bund insbesondere die Abgrenzung des betroffenen Personenkreises prüfen und das Einvernehmen mit den Ländern suchen.

Der Bund hat sich zudem bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahr 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beträge wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.

Die Entlastung erfolgt in beiden Jahren über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.

Länder und Bund sind sich einig, dass mit den Vereinbarungen für die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Darüber hinaus gehende Fragen werden im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Asylbewerberzahlen erörtert.

Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung erfolgt im Übrigen künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.

Niedersachsen will hohes Schutzniveau im Datenschutz

Länder fordern Datenschutz-Grundverordnung Alle zwei Jahre verdoppelt sich das weltweite Datenvolumen. Unser…

Länder fordern Datenschutz-Grundverordnung

Alle zwei Jahre verdoppelt sich das weltweite Datenvolumen. Unser Smartphone offenbart, mit wem wir sprechen, wo wir surfen, welche Wege wir gehen. Kunden- und Payback-Karten melden, was wir kaufen. Vor 25 Jahren haben wir George Orwell gelesen und Volkszählungen boykottiert. Unsere Kinder machen sich heute in Facebook freiwillig gläsern. Wissen ist Macht. Wer uns durchschaut, kontrolliert und manipuliert uns. An der App wird schon gebastelt, die uns „fürsorglich“ zum „richtigen“ Shopping-Regal leitet.

Seit fast drei Jahren diskutiert Brüssel über eine EU-weite Datenschutz-Grundverordnung. Drei Jahre sind eine Ewigkeit, wenn es ums Datensammeln geht. Europa verhandelt mit den USA über TTIP und TISA – Abkommen, die amerikanischen Unternehmen einen noch besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt, also Zugriff auf unser Portemonnaie erlauben sollen. Aber die gemeinsame europäische Linie zum Schutz unserer persönlichen Daten lässt auf sich warten. Es sind eine Menge Bedenkenträger unterwegs: Der Bundesrat hatte vor zwei Jahren sehr umfangreiche kritische Stellungnahmen beschlossen, hatte den Vorgang im Mai 2014 noch einmal kommentiert, hat ihn jetzt zum dritten Mal auf die Tagesordnung gesetzt. Auf seiner Meinung zu beharren, kann Verbesserungen bringen, kann aber auch verzögern und verschleppen, wo eine schnelle Entscheidung nötig wäre.

Bayern hatte die Datenschutz-Grundverordnung noch einmal auf die Tagesordnung des Bundesrates aufsetzen lassen, hat dazu einen umfangreichen fachlich detaillierten Antrag vorgelegt. Der wiederholt, was schon gesagt wurde, aber in Brüssel bislang nicht durchsetzbar ist. Der Bund sieht darin Schützenhilfe. Auch Niedersachsen unterstützt diesen Text in weiten Teilen.

Wichtiger aber war Niedersachsen, in einem eigenen Antrag kurz und prägnant zusammenzufassen, worum es im Kern gehen muss: Ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten zu erreichen, die grundrechtlich verbürgten Rechte der Parteien bzw. Beteiligten auf rechtliches Gehör und gerichtlichen Rechtsschutz nicht zu beeinträchtigen, Verbraucherverbänden ein Verbandsklagerecht gegen verbraucherrelevante Datenschutzverstöße einzuräumen und vor allem: in die Pötte zu kommen! Die Datenschutz-Grundverordnung muss endlich verabschiedet werden!

„Schwarzfahren“ soll teurer werden

Bund soll Bußgeld nach 2003 anpassen Der Bundesrat hat die Bundesregierung am…

Bund soll Bußgeld nach 2003 anpassen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag aufgefordert, das Bußgeld für „Schwarzfahrer“ in Bussen und Bahnen von 40 Euro auf 60 Euro anzuheben. Die Initiative geht auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zurück.

40 Euro Bußgeld sind nach Auffassung des Bundesrates nicht mehr zeitgemäß. Die abschreckende Wirkung, die von dem erhöhten Beförderungsentgelt ausgehen soll, hat in den vergangenen Jahren erheblich nachgelassen. Seit 2003 ist der Betrag nicht mehr angepasst worden, Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung haben sich seitdem aber deutlich erhöht. Außerdem sind gegenüber 2003 die Kosten für die Fahrausweiskontrolle und die Beitreibung des erhöhten Beförderungsentgeltes gestiegen. Die Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen liegen zwischenzeitlich bei jährlich ca. 200-250 Mio. Euro. Mit einer Erhöhung des Bußgeldes werden auch die „ehrlichen“ Fahrgäste entlastet.

Der Entwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.

Werke für Unterricht und Forschungszwecke öffentlich zugänglich

Bundesrat billigt Änderung des Urheberrechts Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am…

Bundesrat billigt Änderung des Urheberrechts

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt, dies mit den Stimmen Niedersachsens.

Das Änderungsgesetz streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Bundesrat beschäftigt sich mit Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

Länder wollen sachgerechte Sanierung der Verkehrswege Der Bundesrat hat in seiner jüngsten…

Länder wollen sachgerechte Sanierung der Verkehrswege

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Initiative zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz bestimmt den den Ländern zustehenden Betrag für die Sicherstellung ausreichender Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Diese Aufgabe ist den Ländern im Rahmen der Bahnreform (ab 1994) übertragen worden. Bedingung der Länder war eine angemessene Finanzausstattung. Die Länder erhalten seitdem (1996) vom Bund einen Grundbetrag, der jährlich um 1,5 Prozent steigt. Der Gesamtbetrag in 2014 betrug 7,299 Milliarden Euro. Mit den Mitteln sollen die Länder insbesondere den Schienenpersonennahverkehr finanzieren.

Die Höhe des Betrages war nach dem Regionalisierungsgesetz für 2015 neu festzusetzen. Eine Anschlussregelung liegt nicht vor, über die Höhe des ab 2015 „zustehenden“ Betrages konnten sich Bund und Länder nicht verständigen. Im Bundeshaushalt 2015 ist der gleiche Betrag wie für 2014 eingeplant, eine Dynamisierung wie in den Vorjahren ist nicht erfolgt.

Die Regionalisierungsmittel sollen nach dem Willen des Bundesrates ab 2015 auf einen Grundbetrag von 8,5 Milliarden Euro und die jährliche Dynamisierungsrate ab 2016 auf zwei Prozent angehoben werden. Der Bedarf wurde in einem von den Ländern beauftragten Gutachten festgestellt. Eingeflossen in die Berechnungen sind eine differenzierte Erfassung der bereits eingegangenen vertraglichen Bindungen, die Investitions- und sonstigen Finanzierungserfordernisse sowie die im Zuge von anstehenden Investitionen erforderlichen Mehrbestellungen von Verkehrsleistungen in den nächsten 15 Jahren. Die Anhebung der jährlichen Dynamisierungsrate ist notwendig, weil die Preise für die Trassennutzung und das Anfahren der Stationen sowie die Kosten für Energie und Personal seit Jahren deutlich den 1,5 Prozent-Ausgleich übersteigen. Seit 2002 sind die Regionalisierungsmittel insgesamt um 6 Prozent, die Trassenkosten pro Zugkilometer um 28,8 Prozent (Stand 2013) gestiegen. Die Folge sind erhebliche Defizite bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Für die horizontale Verteilung der Mittel hatten die Länder sich zwischenzeitlich auf einen neuen, schrittweise bis 2030 zu erreichenden Schlüssel verständigt. Bisher erfolgte die Verteilung nach Zugkilometern Stand Fahrplan 1994. Der neue Schlüssel orientiert sich jeweils zur Hälfte an den Einwohnern (Stand 2012) und den bestellten Zugkilometern (Anmeldungen 2015).

Bis 2030 will der Bundesrat Planungssicherheit, weil die Wettbewerbslage und die lange Nutzungszeit der Fahrzeuge im Schienenpersonennahverkehr überwiegend langlaufende Verkehrsverträge erfordern. Aufgrund umfangreicher vertraglicher Verpflichtungen der Länder mit den Verkehrsunternehmen will der Bundesrat jegliche Unsicherheit hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mittel vermeiden. Eine Revision der Mittel sieht er für 2026 vor.

Darüber hinaus hat der Bundesrat eine Entschließung zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung gefasst. Die Bundesregierung soll angesichts des seit Jahren aufgrund erheblicher Unterfinanzierung zunehmenden Substanzverlusts der Verkehrsinfrastruktur zeitnah eine tragfähigen finanz- und verkehrspolitische Strategie entwickeln, die geeignet ist, spätestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine zuverlässige Ausweitung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des Bundes im erforderlichen Umfang zu sichern. Dabei soll sie den Ländern Möglichkeiten eröffnen, u.a. durch bessere Beteiligung an den bundesweiten Einnahmen aus Steuern und Gebühren, ihre jeweiligen Pflichten zur Erhaltung der Verkehrswege materiell überhaupt tragen zu können.

Die Verkehrswege von Bund, Ländern und Kommunen sind seit vielen Jahren hinsichtlich ihrer Instandhaltung wie auch der Belastungen aus dem prognostizierten Verkehrswachstums erheblich unterfinanziert. Nach den allgemein anerkannten Erhebungen der „Daehre-Kommission“ beträgt der jährliche Mehrbedarf auf allen staatlichen Ebenen 7,2 Milliarden Euro, wenn der aufgelaufene Investitionsstau in den nächsten 15 Jahren abgebaut werden soll, davon allein 3,2 Mrd. Euro für die Bundesverkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße). Dabei stehen Erhalt und Sanierung im Vordergrund.

Bund, Länder und Kommunen müssen nach Auffassung des Bundesrates in die Lage versetzt werden, ihre Verkehrswege sachgerecht zu sanieren und zu erhalten sowie bedarfsgerecht und umweltverträglich auszubauen. Einhergehend mit einer Ausweitung der Investitionsmittel muss die Verteilung, Verwaltung und Verwendung der Mittel spürbar effizienter und transparenter werden. Die Verkehrsminister der Länder haben zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in den letzten Jahren mehrfach einstimmig Beschlüsse gefasst, die der Bundesrat jetzt noch einmal ausdrücklich hervorgehoben hat.

Altdaten stehen Fahrerlaubnisbehörden weiter zur Verfügung

Länder für Privilegierung von Nachwuchskräften in Feuerwehr und Rettungsdiensten Der Bundesrat hat…

Länder für Privilegierung von Nachwuchskräften in Feuerwehr und Rettungsdiensten

Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der von der Bundesregierung vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung befasst. Sie soll sicherstellen, dass den Fahrerlaubnisbehörden auch weiterhin Daten zu früheren Fahrerlaubnissen zur Verfügung stehen, die nach Erlöschen einer Fahrerlaubnis bei der Neuerteilung benötigt werden. Derzeit werden sowohl im Zentralen Fahrerlaubnisregister, das beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt wird, als auch in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern der Fahrerlaubnisbehörden notwendige Daten über Fahrerlaubnisinhaber sowie über Personen, denen eine Fahrerlaubnis versagt oder entzogen worden ist, gespeichert. Die örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörden müssen bis Ende 2014 in das Zentrale Fahrerlaubnisregister überführt werden. Die Änderungsverordnung regelt, welche notwendigen Altdaten die Fahrerlaubnisbehörden auch weiterhin speichern dürfen.

Mit einer weiteren Änderung stellt die Bundesregierung klar, dass die bisherige Privilegierung der Nachwuchskräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste beim Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gerechtfertigt und nicht gewollt war. Die Regelung sah vor, dass eine Fahrerlaubnis zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes für Einsatzfahrten und angeordnete Übungsfahrten auch bereits vor Erreichen des allgemeinen Mindestalters bei der Klasse C (18 statt 21 Jahre) und der Klasse D (21 statt 24 Jahre) erteilt werden durfte, ohne dass die körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen war.

Der Bundesrat war demgegenüber der Auffassung, dass die bisherige Privilegierung der Nachwuchskräfte die Attraktivität des Ehrenamtes fördert und die Einsatzfähigkeit der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellt. Junge Menschen, die bereits aus ihrer ohnehin besonders engagierten Gruppe heraus zum Führen schwerer und sehr teurer Einsatzfahrzeuge ausgewählt werden, verfügten über eine besondere Reife. Einen Automatismus zum vorherigen Nachweis ihrer körperlichen und geistigen Reife durch ein medizinischen-psychologisches Gutachten dürfe es deshalb nicht geben. Mit dieser und weiteren redaktionellen Änderungen hat der Bundesrat der Änderungsverordnung zugestimmt.

Kennzeichnungspflicht allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener…

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt, dies mit den Stimmen Niedersachsens. Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft für Verbraucher – neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten – ausgeweitet.

Derzeit bestehen insbesondere in der Wirtschaft große Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten nationalen Ausgestaltung der ab dem 13. Dezember 2014 europaweit geltenden Allergenkennzeichnung. Mit der Verordnung wird ein lückenloses Ineinandergreifen von EU-Recht und nationalem Recht erreicht.

Die Verordnung der Bundesregierung wurde dem Bundesrat am 21. November 2014 zugeleitet. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit hat er der Behandlung bereits in der Plenarsitzung am 28. November 2014 zugestimmt.

Standpunkt Niedersachsen

„Deutschland kann sich junge Menschen ohne ausreichende Bildung nicht leisten. Deshalb brauchen…

„Deutschland kann sich junge Menschen ohne ausreichende Bildung nicht leisten. Deshalb brauchen wir jetzt und nicht erst in einigen Jahren eine ‚Gesamtstaatliche Bildungsstrategie‘.“ Dies stellte Niedersachsens Ministerpräsident klar bei der Vorstellung eines Abschlusspapiers von namhaften Bildungsexperten in der Landesvertretung Niedersachsens in Berlin.

Elf Experten aus den Bereichen Bildung und Soziologie, Bildungsökonomie und Bildungsrecht hatten in den vergangenen Wochen auf Bitte von Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusministerin Frauke Heiligenstadt eine Analyse unserer Bildungslandschaft vorgenommen und konkrete Verbesserungsschritte benannt.

„Ich teile ausdrücklich die in der ,Gesamtstaatlichen Bildungsstrategie‘ von den Experten zusammengefassten Analysen, Mahnungen und Forderungen. Im Bildungsbereich muss sich grundlegend etwas ändern“, sagte Ministerpräsident Weil. „Es geht um nicht weniger als um die Zukunft unserer Gesellschaft.“ Es müsse endlich Schluss sein mit Sonntagsreden.

„Die Lösungskonzepte liegen auf dem Tisch und es gibt einen erstaunlich großen Konsens über die Notwendigkeit gerade dieser Maßnahmen“, fasst Weil zusammen. „Für diese und weitere sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung unseres Bildungssystems aber brauchen wir deutlich mehr als die bislang bereitgestellten Haushaltsmittel. Deutschland investiert zu wenig in Bildung, weil Ländern und Kommunen als Hauptlastenträger der Bildungsausgaben das Geld fehlt!“

Ministerpräsident Stephan Weil hält Bildung für die wichtigste gesellschaftspolitische Frage. Er sieht in ihr ein Breitbandmittel, so sei Bildung auch beispielsweise harte Wirtschaftspolitik. Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Ministerpräsident Weil und Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zusammen mit namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Berlin eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie vorgestellt.

Arbeits- und Lebenswelten und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen insgesamt haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt, unser Bildungssystem aber hat diese Entwicklung in seiner Qualität und Finanzierung nicht nachvollzogen und wird den Anforderungen nicht gerecht. Zu diesem eindeutigen Urteil sind elf Experten aus den Bereichen Bildung und Soziologie, Bildungsökonomie und Bildungsrecht gekommen, die in den vergangenen Wochen auf Bitte von Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusministerin Frauke Heiligenstadt eine Analyse unserer Bildungslandschaft vorgenommen und konkrete Verbesserungsschritte benannt haben.

Stephan Weil hält das Kooperationsverbot im Bereich Bildung für völlig falsch. Es müsste in ein Kooperationsgebot verwandelt werden. Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Bildung seien zwingend nötig. Er werde sich immer wieder dafür einsetzen, dass das Thema Bildung in seiner eigenen Partei, der SPD, aufgerufen wird. Darüber hinaus wünscht sich der niedersächsische Ministerpräsident eine gesamtgesellschaftliche Debatte zum Thema und erwartet, dass die Bundesregierung hier die Initiative ergreift.

Die Bildungsexperten haben es bestätigt: Im Vergleich der OECD-Staaten liegt Deutschland weit zurück. Vor allem im wichtigen Grundlagenbereich: Kita, Grundschule und der Sekundarstufe I. Während die übrigen OECD-Länder 2011 im Mittel 5,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in ihr öffentliches Bildungssystem investieren, bringt es Deutschland nur auf 4,4 Prozent.

„Die Finanzsituation der Kommunen ist denkbar inkonsistent“, so Ministerpräsident Weil, „Länder und Kommunen sind überwiegend nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen zu stemmen.“ Um Deutschlands staatliche Bildungsausgaben auf dieses Level zu heben, erläuterte Kultusministerin Heiligenstadt, wären Jahr für Jahr zusätzlich 23,5 Milliarden Euro nötig.

Lesen Sie hier im Detail weiter:
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/initiative-fuer-eine-gesamtstaatliche-bildungsstrategie-129588.html

Bundeskabinett

18,7 Prozent: Der Rentenbeitragssatz sinkt Das Bundeskabinett hat die Senkung des Rentenbeitragssatzes…

18,7 Prozent: Der Rentenbeitragssatz sinkt

Das Bundeskabinett hat die Senkung des Rentenbeitragssatzes beschlossen.

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird für das Jahr 2015 auf 18,7 Prozent festgesetzt. Er sinkt damit von 18,9 Prozent in 2014 um 0,2 Prozentpunkte. Die Senkung ist möglich, da die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse nach den Schätzungen im kommenden Jahr zu hoch wäre. Sie liegt zum Jahresende geschätzt bei rund 33,5 Milliarden Euro. Das ist mehr als das 1,5-fache einer monatlichen Rentenzahlung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die 0,2 prozentige Absenkung 2015 um insgesamt rund eine Milliarde Euro entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um rund eine Milliarde Euro.

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) verwies darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung noch nie so viele Rücklagen wie 2014 hatte. „Deshalb schaffen wir es, den Rentenbeitrag zu senken. Wir können in Aussicht stellen, dass die Renten in den nächsten Jahren deutlich steigen.“

Zudem hat das Bundeskabinett den Bericht zur Lage der älteren Beschäftigten verabschiedet, wozu sie gesetzlich alle vier Jahre verpflichtet ist. Die Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre ist demnach seit 2000 stärker gestiegen als in allen anderen EU-Ländern. Sie hat jetzt fast 50 Prozent erreicht. 2000 waren es 20 Prozent.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 60- bis 64-Jährigen ist seit 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen gestiegen – davon alleine um 490.000 seit dem Jahr 2010.

Ältere sind heute gesünder und besser ausgebildet als früher. Sie nehmen häufiger an Weiterbildung teil. Sie sind zufriedener als Menschen in den mittleren Lebensjahren und sie sind sozial gut eingebunden.

Bundestag

Abgeordnete bringen Haushalt für 2015 auf den Weg Mit 474 Ja-Stimmen bei…

Abgeordnete bringen Haushalt für 2015 auf den Weg

Mit 474 Ja-Stimmen bei 113 Nein-Stimmen und einer Enthaltung nahm der Bundestag in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung an. In zweiter Lesung hatten Union und SPD dafür, Linke und Grüne dagegen gestimmt. Der Etat umfasst Ausgaben von 299,1 Milliarden Euro, das sind 2,6 Milliarden Euro mehr als 2014 und 400 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Erstmals seit 1969 enthält das Haushaltsgesetz keine Neuverschuldung (sogenannte „schwarze Null“).

Größter Einzeletat ist der des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit 125,55 Milliarden Euro, das sind 3,57 Milliarden Euro mehr als 2014. Es folgt der Etat des Verteidigungsministeriums mit 32,97 Milliarden Euro, das sind 538,81 Millionen Euro mehr als 2014. Auf Platz drei rangiert die Bundesschuld mit 26,78 Milliarden Euro gegenüber 32,55 Milliarden Euro 2014. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann 23,28 Milliarden Euro ausgeben, das sind 419,49 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Der Abgeordnete Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisierte in der Debatte im Bundestag die Haushaltspolitik der Regierung: „Herr Minister Schäuble, ich will am Anfang zugestehen: Mit Ihrem Haushalt verfolgen Sie eine gute Marketingstrategie. Doch leider ist er die Fortsetzung der alten Schuldenpolitik. Sie verkaufen ihn nur besser als andere. Sie leihen sich zwar das Geld nicht mehr bei der Bank, aber Sie greifen in den Gesundheitsfonds, Sie nehmen bei der Rentenkasse Schulden auf, und Sie fahren die Infrastruktur auf Verschleiß. Die Investitionsquote in diesem Haushalt sinkt rapide.“

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Thomas Oppermann äußerte sich in der Generaldebatte zum Haushalt wie folgt: „Meine Damen und Herren, wir beschließen in dieser Woche einen historischen Haushalt: seit 46 Jahren zum ersten Mal ohne Neuverschuldung. Das haben wir trotz einer schlechteren Konjunkturentwicklung geschafft, ohne soziale Kürzungen und mit mehr Geld für Bildung, Forschung, Kommunen und Infrastruktur.

Das ist insgesamt eine gute Botschaft für junge Menschen in diesem Land. Wir wollen keine Politik mehr zulasten künftiger Generationen machen. Denn selbst wenn wir uns heute zu Niedrigzinsen verschulden könnten, wozu uns einige raten, muss man doch sehen: Die Schulden bleiben uns über Jahrzehnte erhalten, und bei steigenden Zinsen müssen wir dafür teuer bezahlen.

Ich finde es ausgesprochen erfreulich und ich bin dem Finanzminister Schäuble sehr dankbar dafür, dass er für die Zeit ab 2016 Haushaltsreserven von 10 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen mobilisiert hat. Das ist ein starkes Signal für die Konjunktur in diesem Land. Wir sehen die Schwerpunkte für ein Investitionsprogramm bei der Infrastruktur, beim Netzausbau, bei energetischer Sanierung, beim Breitbandausbau, bei kommunalen Investitionen und im Städtebau.“

In 5 Sekunden…

In 5 Sekunden werden über 1 Million Nachrichten weltweit auf WhatsApp verschickt,…

In 5 Sekunden werden über 1 Million Nachrichten weltweit auf WhatsApp verschickt, über 25.000 Eintragungen in facebook vorgenommen und über 23.000 Suchanfragen auf google gestartet.

Eine riesige Menge an bewegten Daten- nicht eingerechnet die Daten, die zur selben Zeit im Zahlungsverkehr, in der Produktion und im Geschäftsbetrieb generiert werden.

Seit fast drei Jahren diskutiert Brüssel über eine EU-weite Datenschutz-Grundverordnung. Drei Jahre sind eine Ewigkeit, wenn es ums Datensammeln geht. Europa verhandelt mit den USA über TTIP und TISA – Abkommen, die amerikanischen Unternehmen einen noch besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt, also Zugriff auf unser Portemonnaie erlauben sollen. Aber die gemeinsame europäische Linie zum Schutz unserer persönlichen Daten lässt auf sich warten. Es sind eine Menge Bedenkenträger unterwegs: Der Bundesrat hatte vor zwei Jahren sehr umfangreiche kritische Stellungnahmen beschlossen, hatte den Vorgang im Mai 2014 noch einmal kommentiert, hat ihn jetzt zum dritten Mal auf die Tagesordnung gesetzt. Auf seiner Meinung zu beharren, kann Verbesserungen bringen, kann aber auch verzögern und verschleppen, wo eine schnelle Entscheidung nötig wäre.

Bayern hatte die Datenschutz-Grundverordnung noch einmal auf die Tagesordnung des Bundesrates aufsetzen lassen, hat dazu einen umfangreichen fachlich detaillierten Antrag vorgelegt. Der wiederholt, was schon gesagt wurde, aber in Brüssel bislang nicht durchsetzbar ist. Der Bund sieht darin Schützenhilfe. Auch Niedersachsen unterstützt diesen Text in weiten Teilen.

Wichtiger aber war Niedersachsen im jüngsten Bundesrat, in einem eigenen Antrag kurz und prägnant zusammenzufassen, worum es im Kern gehen muss: Ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten zu erreichen, die grundrechtlich verbürgten Rechte der Parteien bzw. Beteiligten auf rechtliches Gehör und gerichtlichen Rechtsschutz nicht zu beeinträchtigen, Verbraucherverbänden ein Verbandsklagerecht gegen verbraucherrelevante Datenschutzverstöße einzuräumen und vor allem: in die Pötte zu kommen! Die Datenschutz-Grundverordnung muss endlich verabschiedet werden!

Ross trifft Bär mit MP Weil: Neue Medien schlagen die alten

Podiumsdiskussion über Medienvielfalt und Qualitätsjournalismus Die digitale Revolution wird den Alltag der…

Podiumsdiskussion über Medienvielfalt und Qualitätsjournalismus

Die digitale Revolution wird den Alltag der Menschen in einem Ausmaß verändern, das sich die wenigsten heute vorstellen können. Darauf hat Ministerpräsident Stephan Weil in einer Podiumsdiskussion über Medienvielfalt und Qualitätsjournalismus hingewiesen, zu der die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen hatte. Bezogen auf die Medien nannte Weil drei Trends, die schon heute zu beobachten seien: 1. Geschwindigkeit schlage Gründlichkeit. 2. Breite schlage Tiefgang und schließlich 3. Die neuen Medien schlagen die alten. Als Zeitungsleser wolle und könne er sich auf die Qualität und Zuverlässigkeit der Zeitungsberichterstattung verlassen. Ohne die kritische Begleitung durch die Presse könne er sich die Demokratie in Deutschland nur sehr schwer vorstellen, sagte Weil. Allerdings seien die Zeitungen schwer unter Druck geraten, nicht zuletzt durch das Internet und die Abwanderung vor allem junger Leute in die schier unübersichtlichen Angebote des weltweiten Netzes.

Inwieweit Online-Giganten wie der Suchmaschinenkonzern Google für diese Entwicklung verantwortlich sind, beherrschte einen großen Teil der Diskussion. Was bei der Stichworteingabe von der Suchmaschine Google nicht oder erst auf hinteren Seiten als Fundstelle ausgewiesen wird, finde praktisch nicht statt, kritisierte der Vertreter des Axel-Springer-Verlages, Dr. Dietrich von Klaeden. Tilo Jung, Journalist bei dem neuen Onlineangebot Krautreporter, forderte Google auf, seine Suchalgorithmen offen zu legen. Hendrik Brandt, Chefredakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, spitzte die Kritik noch mehr zu und sprach von einem „parasitären Geschäftsmodell“, weil Google ja von den Inhalten unter anderem der Zeitungsverlage lebe. Das empörte den Vertreter des Suchmaschinenkonzerns, Dr. Ralf Bremer, der mit dem Einwand konterte, die Zeitungsverlage profitierten von Google, das immerhin pro Monat rund 500 Millionen Klicks auf die Verlagsseiten weiterleite, „ohne dass die Verlage dafür auch nur einen Cent bezahlen!“

Einig waren sich die Kontrahenten jedoch in der Beurteilung des so genannten Leistungsschutzrechts, das den Verlagen eigentlich einen Obolus zugesprochen hatte, wenn die Überschriften und Kurzbeschreibungen ihrer Artikel von Google zitiert würden. Doch Google hatte daraufhin ganz auf diese so genannten Snippets bei den Verlagen verzichtet, die dafür Geld haben wollten, wie der Springer-Konzern. Das Gesetz habe seinen Zweck nicht erfüllt, räumte auch Ministerpräsident Stephan Weil ein. Gleichwohl sei aber ein rechtliches Vorgehen gegen Google geboten, da das Unternehmen faktisch über eine Monopolstellung verfüge. Er wundere sich, dass deutsche Kartellbehörden bei jeder Zeitungsfusion überaus kritisch reagierten, im Falle von Google aber offenbar keine Handlungsnotwendigkeit sehen würden.

Ewald Dobler, der Vorsitzende des Nordwestdeutschen Zeitungsverlegerverbandes, nannte noch zwei weitere Gründe, die es den Zeitungen schwer machten, sich in einem schwindenden Markt zu behaupten: Der ab Januar allgemein geltende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde sei auf die Zeitungsausträger nur schwer zu übertragen, da sie nach Stückzahlen bezahlt würden und das Zeitungsaustragen klassischerweise nur ein Nebenverdienst sei. Und der Ausweg, die Zeitungen nicht mehr als gedrucktes Papier zu verbreiten, sondern per Internet als e-paper, sei solange nur eingeschränkt möglich, wie die entsprechenden Breitbandverbindungen nicht zur Verfügung stünden. Gerade Niedersachsen sei davon in vielen Regionen noch negativ betroffen.

Dennoch zeichne sich die Zeitungslandschaft in Niedersachsen immer noch durch eine auch für deutsche Verhältnisse ungewöhnliche Vielfalt aus. Die 58 Zeitungsverlage produzierten immerhin bis zu 150 verschiedene Zeitungsausgaben. Davon könnten andere Länder nur träumen.

Das Video zur Veranstaltung können Sie auf YouTube ansehen.

Fotos: Yorck Maecke

Antje Niewisch-Lennartz würdigt Karl Heinrich Ulrichs

Geschichtsabend erinnert an homosexuellen Juristen des 19ten Jahrhunderts 150 Jahre nach Veröffentlichung…

Geschichtsabend erinnert an homosexuellen Juristen des 19ten Jahrhunderts

150 Jahre nach Veröffentlichung seines ersten Werkes „Forschungen über das Räthsel der mannmännlichen Lieb“, lud die Vertretung des Landes Niedersachsen am 25. November 2014 zu einem Geschichtsabend über Karl-Heinrich Ulrichs ein.

Ulrichs wurde 1825 in der Nähe von Aurich in Ostfriesland geboren, studierte in Göttingen und Berlin Rechtswissenschaften, wurde Amtsassessor in Syke und schließlich 1853 Hilfsrichter in Hildesheim. Er bekannte sich offen zu seiner homosexuellen Veranlagung, was zu seiner Zeit eine ungeheure Provokation war und ihm ein Ermittlungsverfahren einbrachte, weil er dem Gerücht zufolge „widernatürliche Wollust mit anderen Männern treibe.“ Er quittierte daraufhin den Staatsdienst und ließ sich in Burgdorf als Anwalt nieder. Doch auch dort wurde er wegen seiner Veranlagung bedrängt und verlor seine Zulassung. Schlagartig berühmt und verfemt wurde er jedoch mit seinem Auftritt beim deutschen Juristentag in München im Jahre 1867, bei dem er forderte, jedes Sonderstrafgesetz für Gleichgeschlechtliche aufzuheben. Die durchweg konservativen Juristenkollegen reagierten mit lautem Protest und tumultartigen Szenen. Die gesellschaftliche Stimmung gegenüber Homosexuellen verschlechterte sich. Ulrichs Eintreten für eine liberale Haltung gegenüber Seinesgleichen blieb erfolglos. 1880 ging er deshalb ins Exil nach Italien, wo er bis zu seinem Lebensende 1895 blieb.

In seiner Begrüßung wies der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Staatssekretär Michael Rüter vor einem vollen Haus darauf hin, dass die Landesvertretung mit der Veranstaltung an eine gute Tradition anknüpfe. Bereits 1993 hatte die damalige Niedersächsische Landesvertretung in Bonn eine Diskussion zur „Homoehe“ veranstaltet und war damit ihrer Zeit weit voraus.

Bezogen auf die unrühmliche Vergangenheit des Justizministeriums erklärte die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz: „Darauf sind wir wahrlich nicht stolz. Wir haben etwas wieder gut zu machen. Aber nicht nur an Karl Heinrich Ulrichs, sondern an allen Männern, die jahrzehntelang in Deutschland aufgrund ihrer Homosexualität staatlich verfolgt wurden. Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen korrigiert werden“, so die Ministerin. Damit zeige der Rechtsstaat seine Stärke. Jahrzehntelang wurden in Deutschland homosexuelle Männer staatlich verfolgt. Erst 1994 wurde der entsprechende § 175 Strafgesetzbuch endgültig gestrichen. 2002 wurden die unter der NS-Diktatur wegen ihrer Homosexualität Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 steht dieser Schritt aber noch aus.

Im Anschluss trug Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen, einige Zitate aus den Schriften von Ulrichs vor und stellte diese in den geschichtlichen und politischen Kontext. „An seinem Werk“, so Siegfried, „faszinieren mich vor allem die gedankliche Radikalität und die sprachliche Klarheit. Karl-Heinrich Ulrichs hat quasi aus dem Nichts heraus die Forderung nach Abschaffung aller antihomosexuellen Gesetze und nach rechtlicher Gleichstellung begründet und hierbei alle Fragen behandelt, die uns auch heute noch beschäftigen, einschließlich der Forderung nach einer Öffnung der Ehe“.

TRANSIT: Über 2.000 Besucherinnen und Besucher blicken mit Pieler und Lützen hinter die Mauer

Mit einem Besucherrekord konnte die Ausstellung „TRANSIT“ am 16. November 2014 schließen.…

Mit einem Besucherrekord konnte die Ausstellung „TRANSIT“ am 16. November 2014 schließen. Über zweitausend Interessierte hatten sich in acht Tagen die Fotoserie von Hans Pieler und Wolf Lützen im Atrium der Landesvertretung angeschaut. Pünktlich zum fünfundzwanzigsten Jahrestag des Mauerfalls bot die Landesvertretung mit der Ausstellung einen fast vergessenen Blick hinter die Mauer. Am Eröffnungsabend und im Gästebuch wurde wiederholt der Mut der beiden Fotografen und die Besonderheit der Reihe aus dem Jahr 1984 gelobt. Die Bilder, die heimlich im Vorbeifahren entstanden waren, bieten heute, dreißig Jahre später, historische Einblicke in Passage, Passkontrolle und Patrouillen am Wegesrand der Transitstrecke.

Am Eröffnungsabend wurde das gleichnamige Buch der Öffentlichkeit vorgestellt, das pünktlich zur Ausstellung im Kehrer Verlag erschien. Nach der Begrüßung durch den Bevollmächtigten des Landes, Staatssekretär Michael Rüter, sprach Dr. Matthias Harder als Vertreter des Freundeskreis Hans Pieler über die unvergleichliche Serie und deren Besonderheiten. Wolf Lützen war vor Ort und konnte Auskunft über die damalige Reise geben. An Hans Pieler, der gebürtig aus Braunschweig kam und bis zu seinem Tod vor zwei Jahren an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim Fotografie lehrte, wurde mit der Ausstellung sowie der Serie „Zu Hause in Neufünfland“, die 2014 als „Flurstücke“ auf den Büroetagen gezeigt wird, erinnert.

Der fotografische Blick durch den Rückspiegel und aus dem durch die DDR fahrenden West-Auto bewegten viele. Immer wieder bildeten sich Besuchergruppen, die vor den Bildern über ihre eigenen Erlebnisse und Erinnerungen sprachen. Die Ausstellung löste so eine der Versprechungen der Veranstaltungsreihe „inspektionen // geschichte_n“ ein: mit den Künsten gelang ein neuer und gemeinschaftlicher Blick auf die kleinen Geschichten in der großen Erzählung des zwanzigsten Jahrhunderts.

Fotos (Bildergalerie): Yorck Maecke, Berlin für die Landesvertretung Niedersachsen
Transit 1
Transit 2
Transit 3

Fotos: (c) Hans Pieler & Wolf Lützen

Christian Meyer zu Antibiotikaeinsatz und Tierschutz

60 Jahre Bundestierärztekammer „Tierärzte soll man nach der Gesundheit der Tiere bezahlen,…

60 Jahre Bundestierärztekammer

„Tierärzte soll man nach der Gesundheit der Tiere bezahlen, aber nicht nach dem Verkauf von Medikamenten“: Klare Worte von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf dem Parlamentarischen Abend der Bundestierärztekammer, der Mitte November in unserer Landesvertretung stattfand. Meyer begrüßte ausdrücklich, dass der Bund das Dispensierrecht in Frage stellt. Die Tierärzte müssten sich der Debatte um den Antibiotikaeinsatz stellen, sie verlören sonst die Akzeptanz der Gesellschaft. Tiermedizin und Humanmedizin hätten das gemeinsame Interesse, Resistenzen zu vermeiden. Deshalb müsse man bei Antibiotika nicht nur auf die Mengen schauen, sondern auch auf den Wirkstoff. Und über die Rolle von Reserveantibiotika reden.

Landwirtschaftsminister Meyer aus dem „Bundesland, das ein Nutztier im Wappen trägt“, fand in seinem Grußwort auch zu den anderen „heißen“ Themen des Tierschutzes klare Worte: Wegkommen vom Schnabelkürzen und anderen nicht-kurativen Eingriffen – auf wissenschaftlicher Grundlage und gerne gemeinsam mit dem Bund. Mehr Aufmerksamkeit für Tierschutzaspekte in der Zucht: Um zum Beispiel „überzählige“ Ferkel zu vermeiden. Und auch: mehr Sorgfalt bei der nur noch visuellen Fleischbeschau im Schlachthof. „Jedes dritte Schwein ist ein Niedersachse!“ – so Meyer. Vor diesem Hintergrund braucht Niedersachsen gut ausgebildete Tierärzte für die Wende in der Tierhaltung. 25 zusätzliche Stellen für Tierärzte im Landesdienst will das Landwirtschaftsministerium schaffen!

Die Bundestierärztekammer hatte zum „Parlamentarischen Abend“ geladen, die Gästeliste war lang und beeindruckend, ebenso wie die Liste der Jubiläen, die es zu feiern galt: der 150. Geburtstag Robert von Ostertags, 60 Jahre Bundestierärztekammer, 40 Jahre Akademie für tierärztliche Fortbildung und, wie in der Veranstaltung ergänzt wurde: 30 Jahre Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. Es gab Musik, es wurde eine Medaille verliehen, Reden gehalten. Die – mit Abstand – unterhaltsamste übrigens von Prof. Thomas Mettenleiter (Friedrich-Löffler-Institut) über Robert von Osterdag, einen Veterinär, den man als „Vater der Fleischbeschau“ in eine Reihe mit Robert Koch, Rudolf Virchow und Friedrich Löffler stellen sollte. Das, was man gemeinhin mit einem „Parlamentarischen Abend“ verbindet – politisches Lobbying – ließ Prof. Theo Mantel, der Präsident der Bundestierärztekammer, am Rande aufblitzen: Er begrüßte Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth als „Kollegin, die die gleiche Sprache spricht, was ihn hoffen lasse, dass sie in der Frage des Dispensierrechts zu einer positiven Lösung beitragen werde.“

Das Dispensierrecht, muss man wissen, erlaubt den Tierärzten, Medikamente nicht nur zu verschreiben, sondern auch gleich – unter Umgehung der Apotheken – an den Landwirt zu verkaufen. Dass darin ein Interessenkonflikt liegt, ist leicht einzusehen: Tierärzte sollen umsichtig mit Medikamenten, wie z.B. Antibiotika, umgehen, verdienen aber umso mehr, je mehr sie verschreiben. Tierärzte, ganz ausnahmslos verantwortliche Idealisten, stehen natürlich über diesem Konflikt. Staatssekretärin Flachsbarth hielt sich zur Frage des Dispensierrechts bedeckt. In ihrem Grußwort fand sie viele höfliche Worte, zitierte Kant („Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“), betonte die Wissenschaft als Erkenntnisquelle und beschwor das „Gemeinwohl“.

Stephan Manke: Kindesmissbrauch ist besonders widerliches Verbrechen

Microsoft übergibt Softwarelösung „PhotoDNA“ Auf den Tag genau fünf Jahre nach seiner…

Microsoft übergibt Softwarelösung „PhotoDNA“

Auf den Tag genau fünf Jahre nach seiner Gründung fand am 27. November 2014 am Gründungsort das 5. Symposium des Bündnisses WhiteIT statt.

Bei WhiteIT handelt es sich um ein breites Bündnis aus Unternehmen, Sport, Politik, Opferverbände und Wissenschaft mit dem Ziel, vor Kindesmissbrauch und dessen medialer Darstellung zu schützen. Es wurde 2009 auf Initiative des niedersächsischen Innenministeriums ins Leben gerufen. Einen Schwerpunkt seiner Arbeit legt WhiteIT auf den präventiven Aspekt.

Gründungsmitglieder waren u.a. Microsoft, Fujitsu, Software AG, die Ärztekammer Niedersachsen, Computacenter, Software AG, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Auerbach Stiftung, Avira, BITKOM, Cybits AG, das Hasso Plattner Institut, itWatch, Orcale, sowie die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Mittlerweile besteht das Netzwerk aus über 60 Bündnispartnern.

Gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern wurde auf der Veranstaltung ein Rückblick auf die ersten fünf Jahre der Arbeit getätigt und ein Ausblick auf die zukünftige Arbeit unternommen.

Als „vollen Erfolg“ hat der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, die bisherige Arbeit von „WhiteIT“ bewertet. „Kindesmissbrauch ist ein besonders widerliches Verbrechen. Es trifft hilflose Kinder, ihr weiteres Leben kann nachhaltig gestört, ja sogar zerstört werden, weil sie durch den Missbrauch das Vertrauen in andere Menschen verlieren und sich vielleicht nie wieder sicher und geborgen fühlen“, so Manke in seiner Rede weiter. „Kinder verdienen besonderen Schutz, das legen die UN-Kinderrechtskonvention und auch das deutsche Grundgesetz fest. Es ist unsere Verantwortung, die Kinder zu schützen.“

Der Forderung Mankes, dass weitere technische Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit Strafverfolgungsbehörden den Tätern zukünftig einen Schritt voraus sein können, ist der Bündnispartner Microsoft bereits nachgekommen und übergab dem Verein „WhiteIT“ die Softwarelösung „PhotoDNA“ zur Verteilung in den Strafverfolgungsbehörden – eine neue Software zum genaueren Abgleich und zur Nachverfolgung strafrechtlich relevanter Fotos. Ein Pilotversuch soll in den nächsten Wochen in Niedersachsen starten.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium lobte in seiner Eröffnungsrede ebenfalls die Arbeit des Bündnisses und betonte die Notwendigkeit ganzheitlicher Ansätze. Kleindiek erläuterte zudem eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts und erläuterte das im September von Bundesministerin Manuela Schwesig vorgestellte Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, das auch den Schutz in den digitalen Medien umfasst. Er lud weitere Unternehmen ein, sich am „Netzwerk gegen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern – Keine Grauzonen im Internet“ zu beteiligen, das am 17. November seine Arbeit aufgenommen hat.

Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter regte bereits in seinem Grußwort als Hausherr der Landesvertretung an, dass sich die Bundesregierung auch stärker beim Bündnis WhiteIT einbringen soll, da der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch im Netz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.

Weitere Informationen zur Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts finden Sie hier: https://fuer-niedersachsen-in-berlin.de/2014/10/bundesrat-beraet-verschaerfung-des-sexualstrafrechts/.

Tagesmütter sind Profis – Tagung des Verbandes der Kindertagespflege

Die Vorteile der Krippe und des Kindergartens auf der einen Seite mit…

Die Vorteile der Krippe und des Kindergartens auf der einen Seite mit der Betreuung in der Familie auf der anderen zu verbinden, das ist nach einer Definition des Bundesverbandes für Kindertagespflege das Konzept der Kindertagespflege.

Tagesmütter (es gibt auch Tagesväter) betreuen dabei bis zu fünf Kinder im Haushalt. Dabei kann es sich um gelernte Erzieherinnen und Erzieher handeln, aber auch um Menschen, die noch keine vorherige pädagogische Ausbildung hatten. In jedem Fall sind einschlägige Kenntnisse gefragt, die Professionalisierung gilt zunehmend auch für die Kindertagespflege. Das war jetzt eine der Erkenntnisse, die in der Fachtagung erörtert wurden, zu der der Bundesverband dieser Tage in die Vertretung des Landes Niedersachsen eingeladen hatte.

Die Vorsitzende des Bundesverbandes, Hedi Wegener, stellte erfreut fest, dass die Kindertagespflege in der Politik und auch in der Wissenschaft eine größere Aufmerksamkeit erfährt, was anschließend von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Mark, bestätigt wurde: „Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Angebot der Kinderbetreuung.“

Nach Ansicht von Prof. Dr. Reinhard Wiesner müsse die Qualifizierung der Betreuer aber verbindlicher festgeschrieben werden. Er plädierte für entsprechende Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht. Ein auch empirisch belegbarer Vorteil der Kindertagespflege ist nach Angaben von Prof. Dr. Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut die hohe und verlässliche Bindungsbeziehung zwischen Kindern und Tagesmüttern.

Automobildialog fragt: Wem gehört die Straße?

Neuverteilung von Flächen, Vorfahrt und Finanzen Zum 4. Berliner Automobildialog lud der…

Neuverteilung von Flächen, Vorfahrt und Finanzen

Zum 4. Berliner Automobildialog lud der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. erneut in die Landesvertretung Niedersachsen ein. „Wem gehört die Straße?“ – Diese Frage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung, die sich mit dem im Umbruch befindenden Verkehr zwischen und in den Metropolen befasste. Autos, Fußgänger, Radfahrer, Busse und Bahnen beanspruchen Verkehrsraum. Letztlich geht es auch mit Blick auf Elektromobilität, Fernbusse, Carsharing und Digitalisierung um eine Neuverteilung von Flächen, Vorfahrt und Finanzen.

„Die Straße gehört den Baustellen und Schlaglöchern“. Mit dieser provokanten These eröffnete ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den Dialog. Knapp 39 Prozent der Fahrbahnoberflächen der Bundesstraßen und fast 50 Prozent der Brücken hätten laut Bundesanstalt für Straßenwesen den kritischen Warnwert überschritten. Der Renovierungsbedarf sei hoch. Die Straßen als Lebensadern einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft müssten daher dringend wieder in einen leistungsfähigen Zustand versetzt werden. Hinzu komme der Kampf um die Verkehrsflächen vor allem in den Ballungsgebieten. Hier seien intelligente neue Konzepte notwendig, wobei dem Kraftfahrzeug als mit Abstand wichtigstem Verkehrsträger entsprechender Raum zu belassen sei, so Karpinski.

Den anschließenden Fachdialog über mögliche Lösungen im Kampf um Flächen, Vorfahrt und Finanzen auf deutschen Straßen moderierte Dr. Christoph Konrad, Leiter des ZDK-Hauptstadtbüros.

Durch die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander, aber auch mit der Verkehrsinfrastruktur könne man zukünftig den Problemen in städtischen Verkehrsräumen begegnen, betonte Dr. Peter F. Tropschuh, Leiter Corporate Responsibility der Audi AG. Das sei schon deshalb notwendig, weil inzwischen 56 Prozent der Weltbevölkerung in Städten lebten, im Jahr 2030 sollen es zwei Drittel sein. Die Politik müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, automatisiertes Fahren im realen Verkehrsraum erproben zu können. Dem stehe etwa das Wiener Abkommen noch entgegen.

Laut Marc A. Fleischhauer, Geschäftsführer der ADAC Touring GmbH, gehöre die Straße den Pkw, Lkw und Bussen, aber in sinnvoller Vernetzung. Bei wachsenden Kundenzahlen im Fernbusmarkt von erwarteten 15 Millionen Passagieren in diesem Jahr müsse eine Infrastruktur geschaffen werden, mit der die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr im Vordergrund stehe. Deswegen würden Fernbusbahnhöfe inzwischen an Flughäfen realisiert.

Die Straße werde zunehmend den älteren Verkehrsteilnehmern gehören, sagte Dekra-Verkehrspsychologe Prof. Dr. Wolfgang Schubert. Dabei gerate die Fitness der immer älter werdenden Verkehrsteilnehmer stärker ins Blickfeld. So werden im Jahr 2030 fast 29 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 65 Jahre alt sein. Seine Idee: Begleitetes Fahren mit 71 und regelmäßiger Gesundheitscheck im Alter.

Den Car-Sharing-Markt als Teil der individuellen Mobilität sieht Ralph M. Meunzel, Chefredakteur der Fachzeitschrift „Autohaus“, auch zukünftig eher als Randbereich. Dies sei auch die überwiegende Meinung im Autohandel. Laut einer aktuellen „Autohaus“-Umfrage betrachteten lediglich gut ein Drittel der befragten Automobilhändler das Car-Sharing als mögliches Geschäftsfeld. 50 Prozent würden dies verneinen.

Fotos: Zentralverband Deutsches Kfz- Gewerbe und Landesvertretung Niedersachsen

Netzwerk zur energetischen Gebäudemodernisierung tagt

Energieberatung soll ausgebaut werden Auf Einladung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen tagte…

Energieberatung soll ausgebaut werden

Auf Einladung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen tagte Ende November das bundesweite Netzwerk der Akteure der energetischen Gebäudemodernisierung in der Landesvertretung Niedersachsen.
Vertreter von regionalen und kommunalen Energie- und Klimaschutzagenturen, Unternehmen und Verbände informierten sich über den aktuellen Stand und die Perspektiven der Förderprogramme der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren und den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang Dezember gemeinsam mit dem Fortschrittsbericht zum Monitoring Energiekonzept und dem Aktionsprogramm Klimaschutz des Bundesumweltministeriums vom Bundeskabinett beschließen lassen will.

Die rund 60 Akteure diskutierten mögliche Beiträge zur Wärmewende und zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, um das Klimaschutzziel klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Wie werden Förderinstrumente der KfW genutzt und künftig ausgestaltet? Wie sehen die politischen Rahmenbedingungen und künftigen Ziele der Bundesregierung aus? Die Frage: „was kann die Wirtschaft leisten?“ beantwortete Jörg Gerdes von der Clage GmbH in Lüneburg mit seinem Ansatz zur dezentralen Warmwasserbereitung.

Inwieweit andere Mitgliedstaaten die europäische Energieeffizienzrichtlinie im Gebäudebereich umsetzen, hat das Buildings Performance Institute Europe (BPIE) analysiert. Was die Energie- und Klimaschutzagenturen auf Bundes- und Landesebene leisten können, wurde anhand der aktuellen Aktivitäten der Deutschen Energie-Agentur (dena) deutlich. Auch Lothar Nolte, Geschäftsführer der neuen Energie- und Klimaschutzagentur des Landes Niedersachsen, ging auf diese Frage ein.

Die energetische Sanierung im Gebäudebestand ist eines der aktuellen Aufgabenfelder der im April 2014 gegründeten niedersächsischen Klimaschutz- und Energieagentur. Mehr als zwei Millionen private Wohngebäude gibt es in Niedersachsen und 70 Prozent davon sind noch ohne ausreichende Wärmedämmung. „Wir werden die sehr gute Arbeit der lokal tätigen Energieagenturen unterstützen und insbesondere den Ausbau weiterer Energieberatungsstellen für Hauseigentümer in Niedersachsen fördern“, benannte Nolte die Ziele. „Unsere Aufgabe ist es auch, mit der Wohnungswirtschaft, Architekten, Energieberatern und Handwerkern Wege zur Steigerung der Sanierungsquote zu finden.“

Der Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) hatte die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen, geleitet wird das Netzwerk der Akteure der energetischen Gebäudemodernisierung von Siegfried Leittretter.

energieagentur

Wohnen ist nicht alles, aber ohne Wohnung ist alles nichts

Tagung zum Existenzminimum Wohnung Wohnen ist nicht alles, aber ohne Wohnung ist…

Tagung zum Existenzminimum Wohnung

Wohnen ist nicht alles, aber ohne Wohnung ist alles nichts! Mit diesem Motto eröffneten Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein für die öffentliche und die private Fürsorge und Christian Armborst vom Niedersächsischen Sozialministerium die gemeinsame Fachveranstaltung zum Thema Angemessenheit der Unterkunftskosten im SGB II am 24.11.2014 in der niedersächsischen Landesvertretung. Die Wohnung gehört zum Existenzminimum, das der Staat sicherstellen muss. Aber bis zu welcher Höhe muss er dafür die Kosten übernehmen? Diese Frage ist Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten und gerichtlicher Urteile.

In der Praxis bestehen erhebliche Unsicherheiten, wie die abstrakten Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein „schlüssiges Konzept“ in den Kommunen konkret umzusetzen sind und das Existenzminimum im Bereich Wohnen gerichtsfest bestimmt werden kann“, stellte Christian Armborst vor den mehr als 150 teilnehmenden Fachkräften der kommunalen Ebene, die mit der Bestimmung angemessener Unterkunftskosten befasst sind, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, der Sozialgerichtsbarkeit und der Wohnungswirtschaft fest. Im Mittelpunkt der Tagung stand daher die Frage, welche Rahmenbedingungen ein sogenanntes schlüssiges Konzept erfüllen muss, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Bestimmung des Existenzminimums im Bereich des Unterkunftsbedarfs gerecht zu werden.

Sabine Knickrehm, Richterin am Bundessozialgericht stellte in ihrem Vortrag beeindruckend die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit dar. Für die Bemessung der Kosten der Unterkunft –als einem weiteren Element des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums- ist ein geregeltes Verfahren einzuhalten. Hierbei sind u.a. die Verhältnisse der örtlichen Wohnungsmärkte auf methodisch verlässlicher und statistisch gesicherter Grundlage zu berücksichtigen. Dabei wurde erkennbar, dass die Rechtsprechung es keineswegs bei einer bloßen Kontrolle der von der Praxis gefundenen Ergebnisse belässt, sondern durchaus sich selbst bemüht, auf der Grundlage vorhandener Daten für die Erstellung von Mietspiegeln Maßstäbe für die Praxis zu entwickeln.

Im Anschluss nahm Dr. Christian von Malottki, Institut Wohnen und Umwelt, eine Bewertung der bisher in der Praxis umgesetzten sowie weiterer denkbarer Methoden aus wissenschaftlicher und statistischer Sicht vor. Er wies insbesondere auf die Konsequenzen bei der Methodenwahl (Bestands- oder Angebotsmieten), die regional sehr unterschiedlichen Standards vor allem bei den Wohnflächen und bei der Abgrenzung von Vergleichsräumen hin. Dabei wurde erkennbar, dass die Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen unter Beachtung der Anforderungen an ein schlüssiges Konzept in der Praxis wohl nur mit externer wissenschaftlicher Unterstützung gelingen kann. Wie die anschließende Aussprache ergab, resultieren daraus Probleme, die nicht nur im finanziellen Aufwand, sondern auch darin bestehen, dass damit den Gutachtern auch die Aufgabe zuwächst, Wertungen zu treffen, die eigentlich die Verwaltung, wenn nicht gar der Gesetzgeber verantworten müsste.

Der Nachmittag der Tagung war der kommunalen Praxis vorbehalten. So berichteten Nicole Hölscher, Region Hannover, und André Oberdieck, Landkreis Göttingen, von ihren praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des „schlüssigen Konzepts“ während Gerd Goldmann vom Niedersächsischen Landkreistag aufzeigte, an welchen Stellen die kommunalen Träger an den derzeitigen Anforderungen für ein schlüssiges Konzept scheitern. Die kommunalen Referenten machten deutlich wie schwierig es ist, ein Konzept zu entwickeln, das nicht nur den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht, sondern auch den sozialpolitischen Anforderungen Rechnung trägt. Dazu kommt, dass bei größeren Kommunen regelmäßig mehrere Kammern des Sozialgerichts über entsprechende Klagen entscheiden, dabei aber durchaus zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Obergerichtliche oder höchstrichterliche Entscheidungen, die hier zu einer Vereinheitlichung führen können, ergehen erst nach Jahren und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem schon längst wieder neue Gutachten zu neuen Angemessenheitswerten geführt haben.

Auswirkungen der Regeln zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt führte Jens Schumacher vom Bundesbauministerium dem Publikum vor Augen. Hierbei standen die Entwicklung des Wohnungsmarkts im unteren Segment und die Konkurrenzsituation im Mittelpunkt, in der sich die Leistungsbeziehenden zu anderen Gruppen mit niedrigen Einkünften befinden (Studierende, Rentenbeziehende, Flüchtlinge). Herr Schumacher bestätigte im Übrigen die Vorbehalte gegen eine Heranziehung der Mietobergrenzen nach dem Wohngeldgesetz, die seiner Ansicht nach für die Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ungeeignet sind.

Zum Abschluss der Veranstaltung versuchte ein hochkarätig besetztes Podium unter Moderation von Christian Armborst Eckpunkte für ein Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten auf wissenschaftlicher Grundlage festzumachen. Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Gerd Goldmann, Dr. Christian von Malottki und Jens Schumacher näherten sich dem Thema im Rahmen einer angeregten Podiumsdiskussion. Hierbei zeigte sich, dass die Kommunen, denen diese Aufgabe obliegt, Schwierigkeiten haben, insbesondere für den ländlichen Raum die nötigen Daten zu erheben, um daraus für Vergleichsräume Angemessenheitsgrenzen zu bestimmen. Insoweit ist der Gesetzgeber aufgerufen, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Allerdings sollte dem eine wissenschaftliche Abklärung vorausgehen, auf deren Grundlage dann geregelt werden kann, welche Daten zu erheben sind, die Kommunen ermächtigt werden, sie zu erheben und festgelegt wird, nach welchen Grundsätzen diese Daten auszuwerten sind. Als besondere Herausforderung an die Praxis stellte Herr v. Malottki die Schwierigkeit heraus, für die Neuanmietung von Wohnungen zu ausreichend hohen Grenzen zu kommen, ohne auf die regelmäßig niedrigeren Bestandsmieten kostensteigernd einzuwirken.

Insgesamt kamen die Teilnehmenden nach einer fachlich auf hohem Niveau geführten Diskussion zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber hier gefordert ist, für klare Grundlagen zu sorgen, die den Leistungsberechtigten und den Verwaltungen der Kommunen eine transparente und sichere Praxis ermöglichen.

Ein Weihnachtsbaum aus Salzgitter

19 Jahre alte Tanne steht jetzt im Garten der Landesvertretung Denkt man…

19 Jahre alte Tanne steht jetzt im Garten der Landesvertretung

Denkt man an Salzgitter, denkt man zunächst an die Industrie. An Eisenerz, Hochöfen und Stahl, aber auch an das Motorenwerk von VW und – vor Ort eher unbeliebt – das Endlager Schacht Konrad für schwachradioaktive Abfälle. An Weihnachtsbäume jedenfalls denkt man zunächst eher nicht. Doch die Tanne, die in diesem Jahr als Weihnachtsbaum der Vertretung des Landes Niedersachsen dient, kommt aus Salzgitter, genauer: aus dem Ortsteil Salzgitter-Gebhardshagen. Bis zum Nachmittag des 21. November stand sie noch im Garten von Reinhold Marquitan, 19 Jahre lang. Dann wurde sie von Mitarbeitern der THW Ortsverbände Elze und Salzgitter vorsichtig gefällt, auf einen Tieflader verladen und nach Berlin gebracht.

Ein Zufall. Denn eigentlich war schon seit Monaten eine vergleichbare, nur noch deutlich größere Nordmanntanne aus Delligsen am Deister für die Landesvertretung ausgesucht worden. Doch dieser Baum erwies sich als zu groß und zu schwer für die THW-Fahrzeuge und wurde deshalb nicht geschlagen. Bei der Suche nach einem Ersatzbaum hörte der Leiter des THW-Ortsverbandes Elze, Holger Hümpel, zufällig von dem Vorhaben Reinhold Marquitans, der seine Tanne der örtlichen Kirchengemeinde als Weihnachtsbaum spenden wollte. Das klappte nicht, weil der Baum für den vorgesehenen Standort schon zu groß war. Für den Garten der Landesvertretung aber war er genau richtig.

Mit Hilfe ihrer THW-Kollegen vom Ortsverband Berlin-Mitte richteten die Elzer den Baum auf. Nach Totensonntag wurde er dann von Mitarbeitern der Landesvertretung mit rund 500 LED-Leuchten geschmückt und erfreut seitdem in den dunklen Stunden des Tages alle Vorbeigehenden und stimmt so auf die Adventszeit ein – als weihnachtlicher Gruß aus Niedersachsen.

Marineoffiziere tagen in der Landesvertretung

Bundeswehrstandort Wilhelmshaven größter Marinehafen Die Patenschaft des Landes zur Fregatte Niedersachsen war…

Bundeswehrstandort Wilhelmshaven größter Marinehafen

Die Patenschaft des Landes zur Fregatte Niedersachsen war der Anlass für eine Tagung hochrangiger Marineoffiziere Ende November in der Landesvertretung.

Ministerpräsident Stephan Weil und Innenminister Boris Pistorius begrüßten die Vizeadmiräle Rainer Brinkmann und Heinrich Lange, die mit ihren Kapitänen zur See zu Gast waren. Es kam zu einem interessanten Informationsaustausch über die Marine und die Standorte in Niedersachsen. Der Bundeswehrstandort Wilhelmshaven verfügt nicht nur über den größten Marinehafen. Er ist auch der größte Standort der Bundeswehr in Deutschland. Insgesamt ist Niedersachsen das Bundeswehrland Nummer 1.

Der Kreis der Marineoffiziere will sich auch nach Außerdienststellung der Fregatte Niedersachsen im Sommer 2015 viermal im Jahr zu Gesprächsrunden treffen. Als Veranstaltungsorte in Berlin wählten sie jeweils einmal im Jahr die Landesvertretungen von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Foto: Bundeswehr

Zirkusvorstellung für Kinder und Erwachsene

Gastspiel des Kinderzirkus Giovanni in der Landesvertretung Zwischen 30.000 und 40.000 Besucher…


Gastspiel des Kinderzirkus Giovanni in der Landesvertretung

Zwischen 30.000 und 40.000 Besucher werden pro Jahr in der Vertretung des Landes Niedersachsen gezählt. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Erwachsene, selten um Kinder. Am Montag, 8. Dezember, werden aber die Kinder in der Mehrheit sein. Dann gastiert der Kinderzirkus Giovanni aus Hannover in der Vertretung des Landes Niedersachsen. Die jungen Artisten, Seiltänzer, Jongleure und Clowns werden zwei Aufführungen geben: Am Vormittag um 11.00 Uhr vor Berliner Grundschulklassen und Kindergartengruppen und am Nachmittag um 16.00 Uhr vor Kindern und ihren Eltern aus zwei Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber. Dabei handelt es sich unter anderem um Flüchtlinge, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflohen sind und erst seit wenigen Wochen in Deutschland sind.

„Viele dieser Menschen haben Schreckliches erlebt und sind entsprechend belastet. Wir wollen ihnen für ein paar Stunden eine schöne Abwechslung bieten, die das Erlebte wenigstens für einen Moment verdrängt“, beschreibt der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter das Motiv der zielgerichteten Einladung.

Den Kinderzirkus Giovanni gibt es schon seit 30 Jahren. Entstanden ist die Zirkusidee seinerzeit während eines Sommerferienlagers, das die evangelische Kirchengemeinde von Wettbergen veranstaltet hatte. Nach Kontakten zum „richtigen Zirkus“ Roncalli entwarfen die Kinder und Jugendlichen damals ihr erstes eigenes Zirkusprogramm. Seitdem hat der Kinderzirkus Giovanni fast 1000 Auftritte im In- und Ausland absolviert. Rund 500 Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen drei Jahrzehnten dabei mitgewirkt. Inzwischen ist der Zirkus ein nahezu professionelles Unternehmen geworden, mit einem großen Fundus an selbst genähten Kostümen, Zirkuswagen und einem Zweimast-Zelt. Letzteres wird beim Auftritt in der Landesvertretung Niedersachsen nicht benötigt. Die beiden Aufführungen finden im großen Atrium der Vertretung statt, in der dafür eine Manege aufgebaut wird.

Nach Neuem Trachten // Rote Röcke revisited

Jahresprogramm 2014 findet seinen Abschluss Das Jahresprogramm „inspektionen // geschichte_n“ geht am…

Jahresprogramm 2014 findet seinen Abschluss

Das Jahresprogramm „inspektionen // geschichte_n“ geht am 19. Dezember 2014 mit einer besonderen Fotoausstellung zu Ende. Gezeigt werden zeitgenössische Perspektiven auf historische Trachten. Mit der Ausstellung „Nach Neuem Trachten // Rote Röcke Revisited“ wird ein erstes Fotoprojekt aus dem Jahr 2010 fortgesetzt, das seinerzeit im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // handarbeiten“ realisiert wurde. Die Zusammenarbeit von Schaumburger Landschaft, Hochschule, Ministerium und Landesvertretung hat sich seitdem intensiviert und kontinuierlich erweitert. Die damals begonnene Kooperation hat sich interdisziplinär, humorvoll und kritisch fortgesetzt und nicht nur Fotografiestudierende, sondern auch angehende Modedesignerinnen und –designer haben sich den für Schaumburg typischen „Roten Röcken“, ihrer Geschichte und Herstellung gewidmet.

So heißt denn auch eine der entstandenen Modekollektionen „Chez Schaumburg“. Während eine Kollektion historische Silhouetten des Schaumburger Landes wieder aufleben lässt, kombiniert eine andere regionales Leinen mit japanischem Denim. Entstehung, Entwurf und Produktion sowie Land und Leute dienten als Inspirationsquelle für die im zentralen Atrium ausgestellten Modefotografien. Die inszenierten Aufnahmen sind zudem in einem Bildband vereint, der im zu Klampen Verlag und in Zusammenarbeit mit Studierenden der Visuellen Kommunikation entstanden ist.

Der Ausstellungsaufbau ist wiederum von Kommilitoninnen und Kommilitonen der Innenarchitektur aus Hannover so inszeniert, dass im Januar – wenn sich die internationale Modewelt zur Fashion Week in Berlin trifft – die Ausstellung als Bühne für einen professionellen „Catwalk“ dienen kann: Rote Röcke multimedial revisited von Studierenden aus Hannover in Berlin.

Sie sind herzlich eingeladen zur Eröffnung der Ausstellung „Nach Neuem Trachten // Rote Röcke Revisted“ am 19. Dezember 2014 um 12 Uhr. Die Eröffnung ist öffentlich. Anmeldung bis zum 16. Dezember 2014 erbeten an: veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Eröffnung: Gabriele Heinen-Kljajic, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur
Grußwort: Dr. Klaus-Henning Lemme, Vorsitzender der Schaumburger Landschaft
Projektbericht: Knut Volkmar Giebel und Studierende des Studiengangs Fotojournalismus und Dokumentarfotografie der Hochschule Hannover

Ausstellungsdauer: 19. Dezember 2014 – 19. Januar 2015
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10 – 18 Uhr, Eintritt frei
(Weihnachtspause vom 22.12.2014 – 04.01.2015)

Ein Projekt der Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Visuelle Kommunikation, Innenarchitektur und Modedesign der Hochschule Hannover in Zusammenarbeit mit der Schaumburger Landschaft. Gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Fotos: Patrick Slesiona, Anett Findeklee, Norbert Müller, Charlotte Schmitz