in den vergangenen Tagen war wieder eine ganze Menge los. Tag der…
Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund
in den vergangenen Tagen war wieder eine ganze Menge los.
Tag der deutschen Einheit, unser Tag der offenen Tür, Verleihung des Nicolas-Born-Preis, Jazz in den Ministergärten und vieles andere mehr. Wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ kurze Berichte und Impressionen von unseren Veranstaltungen.
Der Bundesrat hat sich in seinem Plenum am vergangenen Freitag unter anderem mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschuss zur Erbschaftssteuer beschäftigt. Mit den Stimmen der Länder ist das Votum des Vermittlungsausschusses bestätigt worden.
Besonders im Mittelpunkt der Öffentlichkeit standen im jüngsten Plenum die Wahlen. Mit der Wahl von Malu Dreyer zur neuen Bundesratspräsidentin hat der Bundesrat erst zum zweiten Mal in seiner Geschichte eine Frau an die Spitze gewählt. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin wird das Amt im November antreten. Am letzten Freitag haben wir auch eine neue Bundesverfassungsrichterin gewählt. Dr. Yvonne Ott wird im ersten Senat u.a. für Normenkontrollverfahren und für Verfahren zuständig sein, die in der Öffentlichkeit ganz besonders im Focus stehen – wie zum Beispiel das NPD-Verbot, CETA, Asylverfahren.
Weitere Informationen zu den Entscheidungen des Bundesrates und die Übersicht über das Abstimmungsverhalten unseres Landes finden Sie im Newsletter.
Nun ist der wirklich da – wer? Der Herbst. Es wird frischer, manchmal etwas feucht- kalt, die Tage kürzer und die Abende länger. Also mehr Möglichkeiten, unseren Newsletter noch intensiver zu lesen und Anregungen aufzunehmen.
Die nächste Ausgabe unseres Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 07. November 2016.
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider spricht zur Reform der Erbschaftsteuer
Voll konzentriert: MP Stephan Weil und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter
Übernimmt das Amt der Bundesratspräsidentin: Malu Dreyer, Regierungschefin in Rheinland-Pfalz
Die Erbschaftsteuer ist auch Thema der Demonstration vor dem Bundesrat
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Bundesratsplenum
Stimmt für Niedersachsen ab: Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes
Bundesrat wählt neues Präsidium und billigt zahlreiche Gesetze
Einstimmig wählte der Bundesrat die rheinlandpfälzische Regierungschefin Malu Dreyer zu seiner neuen Präsidentin. Sie tritt ihr Amt am 1. November 2016 an. Neben weiteren Wahlen zu Gremien des Bundesrates wie dem Vorsitz der Europakammer und der 16 Fachausschüsse wählten die Länder – ebenfalls einstimmig – Dr. Yvonne Ott zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Erbschaftsteuerreform
Anschließend stimmte der Bundesrat der Reform der Erbschaftsteuer zu und beendete damit ein mehr als ein Jahr andauerndes parlamentarisches Verfahren.
Schärfere Regeln für Sicherheitsdienste
Die Länder billigten Gesetze zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität und zu schärferen Regeln für Sicherheitsdienste, zur Bekämpfung von Legal Highs, zur Einführung der europäischen Kontopfändungsverordnung und zur Sanktionierung illegaler Abfalltransporte.
Sichere Kredite für Häuslebauer
Darüber hinaus beschloss der Bundesrat eine eigene Gesetzesinitiative, damit sich Ehe- und Lebenspartner in Fragen der Gesundheitsversorgung künftig automatisch vertreten können. Außerdem fassten die Länder Entschließungen zur Stärkung von Freiwilligendiensten und zur Änderung des Bußgeldkatalogs.
Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zum Verbraucherschutz beim „Kleingedruckten“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der Aufnahme von Krediten für „Häuslebauer“, zudem ein Gesetzentwurf zur Lärmschutz-Sanierung kommunaler Straßen und eine Entschließung zur geplanten Reform der Bankenaufsicht.
Mehr Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren
Schließlich nahm der Bundesrat zu elf Kabinettsbeschlüssen der Bundesregierung Stellung: Darunter ein Entwurf zur öffentlichen Übertragung von Gerichtsverfahren, zur vereinfachten Durchsetzung von Regressansprüchen eines Scheinvaters, zur sicherheitstechnischen Überprüfung von angehenden Soldaten und zur Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler.
Regressansprüche eines Scheinvaters
In der am 14. Oktober 2016 beschlossenen Stellungnahme spricht sich der Bundesrat dafür aus, die von der Bundesregierung geplante Frist für die Durchsetzung von Regressansprüchen für Scheinväter zu verlängern. Väter, denen vermeintliche Kinder untergeschoben wurden, sollen nach Ansicht der Länder sechs Jahre Zeit haben, um Unterhaltszahlungen gegenüber dem leiblichen Vater durchzusetzen. Die derzeit vorgesehenen zwei Jahre halten die Länder für zu kurz. Sie führten insbesondere dann zu unangemessenen Ergebnissen, wenn die Mutter den Namen des leiblichen Vaters zurückhalte. Darüber hinaus regt der Bundesrat an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Frage der Anwendbarkeit des Scheinvaterregresses auf andere übergegangene Unterhaltsansprüche zu klären.
Den von der Bundesregierung geplanten Auskunftsanspruch für Scheinväter auf Nennung des leiblichen Vaters tragen die Länder ohne Änderungsvorschläge mit. Danach müssen Mütter auf Verlangen des Scheinvaters künftig ihre Sexualpartner in einem fraglichen Empfängniszeitraum benennen. Nur bei schwerwiegenden Gründen gegen die Benennung des leiblichen Vaters gibt der Gesetzentwurf der Mutter das Recht, diesen zu verschweigen.
Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass eine Pflicht zur Benennung des eigentlichen Erzeugers einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Derselbe Gesetzentwurf bestimmt zudem, dass Kinder, die bei einer Eheschließung eines Elternteils den Namen des Stiefelternteils erhalten haben, mit Volljährigkeit wieder ihren ursprünglichen Namen annehmen können. Auch dieser Anspruch ist zeitlich begrenzt: Löst sich eine Ehe auf, muss das Kind innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit oder danach innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe die Rückbenennung verlangen.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.
Umsetzung des Klimaschutzabkommens
Auch zu zahlreichen Vorlagen der Europäischen Union gab der Bundesrat Stellungnahmen ab. Darin ging es unter anderem um mehr Unterstützung bei der Prävention von Radikalisierung, einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen und die Umsetzung des Klimaschutzabkommens.
Außerdem stimmten die Länder sieben Verordnungen der Bundesregierung zu, etwa zur Wahlkostenerstattung an Länder und Kommunen und zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder.
Nächste Sitzung des Bundesrates
Der Bundesrat wird am Freitag, 4. November 2016, zu seiner nächsten Sitzung zusammentreten.
Peter- Jürgen Schneider sieht zentrale Aufgabe in mehr Chancengleichheit
Mögen manche Auguren dem Bundesrat bisweilen Blockadetaktik vorwerfen, so zeigt doch das aktuelle Verfahren zur Reform der Erbschaftsteuer, dass Gesetze besser werden, wenn der Bundesrat seiner verfassungsgemäßen Aufgabe nachkommt und sich aktiv und engagiert am Gesetzgebungsverfahren des Bundes beteiligt.
Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider verdeutlichte in seiner Rede im Bundesrat, wie schwierig sich das Verfahren um die Reform gestaltet hatte und weshalb Niedersachsen dem vorliegenden Kompromiss letztlich doch zustimmt.
Das Bundesverfassungsgericht beauftragte den Bundesgesetzgeber im Dezember 2014 damit, bis zum 30. Juni 2016 ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht zu schaffen. Dem höchsten deutschen Gericht ging die Verschonung betrieblichen Vermögens zu weit. Es sei zwar zulässig, zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Erbschaftsteuererhebung Nachlässe zu gewähren, aber die Notwendigkeit des Nachlasses sei auch Maßstab der Begünstigung.
Der Bundesfinanzminister hielt sich im Sommer 2015 in seinem vorgelegten Gesetz an diese Richtschnur. Der Bundesrat begrüßte den Entwurf weitgehend, nahm aber in seinem Beschluss Stellung, um den Ausgleich der Interessen besser zu gewährleisten. Im Bundestagsverfahren wurden indes die Anmerkungen des Bundesrates in einer Form missachtet, dass es im Juli keine Alternative für die Länderkammer gab, als den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser erarbeitete in der Nacht vom 21. auf den 22. September ein Gesetz, das einer möglichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auch Stand halten kann.
Eine Woche später bestätigte der Bundestag das Vermittlungsergebnis. Am vergangenen Freitag gab auch der Bundesrat dem Gesetz in der Form des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung.
Schneider zitierte seine Forderungen aus dem ersten Durchgang im Bundesrat und verglich mit dem nun vorliegenden Gesetz. Er erläuterte, dass durch Modifikationen bei den Unternehmenswerten, klarer formulierten Voraussetzungen für Sonderregelungen bei Familienunternehmen, dem Verschließen von Steuerumgehungsmöglichkeiten durch Cash-GmbH und durch ein Verschieben von Luxusgegenständen in Betriebsvermögen sowie einer in die Rechtsordnung passenden Stundungsregelung bei Erbfällen ein Gesetz beschlossen werde, das die Belange der Wirtschaft und die Sicherung der Arbeitsplätze in ein ausgewogenes Verhältnis zum Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Steuerpflichtigen setzt. Damit ist auch dem Gebot des Verfassungsgerichts Genüge getan, weshalb Niedersachsen den Kompromiss mitträgt.
Das Ende der Beratungen kann dies allerdings noch nicht sein. Darauf wies Schneider deutlich hin. Das Thema „Verteilungsgerechtigkeit muss ganz oben auf unserer Agenda bleiben. Unsere zentrale Aufgabe besteht auch weiterhin darin, für mehr Chancengleichheit und eine gerechtere Verteilung der Ressourcen innerhalb unserer Gesellschaft zu sorgen. Wir müssen verhindern, dass die Gesellschaft in Bezug auf Einkommen und Vermögen weiter auseinander driftet. Bei der Verfolgung dieser Ziele sind selbstverständlich auch alle geeigneten steuerpolitischen Instrumente einzusetzen.“
Dabei werde auch die Erbschaftsteuer wieder in den Blick zu nehmen sein, so die Einschätzung von Schneider, der für das Land Niedersachsen zudem eine Erklärung zu Protokoll gab, der zufolge es die Aufgabe künftiger Steuerpolitik bleibt, für einen höheren Beitrag größerer Vermögen am Steueraufkommen zu sorgen und ein noch stärkeres Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich zu verhindern.
Möglichkeit einer freiwilligen Vorsorgevollmacht nicht ausreichend
Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 14. Oktober 2016 mit der Unterstützung aus Niedersachsen einstimmig eine Gesetzesinitiative zu Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten.
Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können nach geltendem Recht weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten. Die Länder verweisen auf empirische Untersuchungen, die zeigen, dass die meisten Bürger sich eine Besorgung ihrer Angelegenheiten und Vertretung durch ihren Partner bei eigenem Unvermögen wünschen. Außerdem gingen die meisten Bürger davon aus, dass ihr Partner sie in diesem Fall auch qua Gesetz vertreten darf, was nicht der Fall ist. Zwar könnte ein solcher Fall auch mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden, gleichwohl werde der Gedanke an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht gerade in jüngeren Jahren nicht selten verdrängt und auf später verschoben.
Die Gesetzesinitiative möchte daher für den Bereich der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall schaffen, dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.
Die vorgeschlagene Regelung soll die Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Stattdessen ergänzt sie das bestehende System privater Vorsorge. Daher greift die automatische Vertretung nur für einen begrenzten Zeitraum. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so sind bei einer längeren Handlungsunfähigkeit gleichwohl ein Betreuungsverfahren und die Bestellung eines Betreuers erforderlich.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.
„Elektroautos bleiben Ladenhüter“ – so titelt die Frankfurter Allgemeine Zeitung und moniert, dass nur 4.500 Anträge auf die Kaufprämie seit Anfang Juli beim zuständigen Bundesamt eingingen.
Und jetzt? – sollen wir die Unlust an der Elektromobilität hinnehmen oder sollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um das Fahren eines Elektroautos Schritt für Schritt attraktiver zu machen?
Der Bundesrat wählte am Freitag den Weg der Attraktivitätssteigerung. So wird die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektroautos von derzeit fünf auf zukünftig zehn Jahre für Neuzulassungen zwischen 2016 und 2020 ausgeweitet.
Wen bisher der Radius seines Fahrzeuges vom Kauf abhielt, der kann durch das steuerfreie Aufladen seines Elektro- oder Hybridelektroautos beim Arbeitgeber seine Reichweite künftig verdoppeln. Der Bundestag folgte dabei einer Forderung des Bundesrates und ermöglicht die Förderung sowohl bei Nutzung eines privaten Fahrzeuges wie auch eines Dienstwagens. Der allergrößte Anteil an der individuellen Mobilität lässt sich damit abdecken, denn wer fährt schon weiter als 150 Kilometer zur Arbeit?
Steuerlich begünstigt werden zudem die Vorteile aus der vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Ladeinfrastruktur sowie die Zuschüsse für Installation und Inbetriebnahme von Ladesäulen daheim.
Die Kritiker mögen auch diese Maßnahmen für nicht ausreichend halten. Wer das E-Auto allerdings als Innovationsträger und als Chance für die Zukunft begreift, wird zugestehen, dass kleine Schritte auf dem Weg zum Ziel hilfreicher sind als das Nörgeln auf der Parkbank.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem sich der Bundesrat jetzt zu befassen hatte, sieht vor, das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung moderat zu lockern. Künftig sollen Gerichte die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten. Zu diesen zählen Entscheidungsverkündungen oberster Gerichtshöfe des Bundes, die Zulassung der Einrichtung von Arbeitsräumen für Medienvertreterinnen und -vertreter mit Tonübertragung für Verfahren, an denen ein erhebliches Medieninteresse besteht und die ausdrückliche Zulassung von audio-visuellen Dokumentationen von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland.
Der Gesetzesentwurf wurde auf Grund eines Beschlusses der Justizministerkonferenz im Juni 2015 erarbeitet. In dem Beschluss wurde der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, einen Gesetzentwurf zu einer „zeitgemäßen Neufassung des § 169 GVG“ vorzulegen. Niedersachsen stimmte bereits damals jenem Beschluss zu.
In seiner Sitzung am 14. Oktober 2016 fordert der Bundesrat jedoch Nachbesserungsbedarf in Einzelfragen. So sollen Verhandlungen für Medienvertreter nur dann in einen separaten Raum per Ton übertragen werden dürfen, wenn es tatsächlich Kapazitätsengpässe in den Sitzungssälen gebe. Auf keinen Fall sollten gerichtsinterne Übertragungen anlasslos erfolgen können. Zudem fordert der Bundesrat, dass audiovisuelle Dokumentationen historisch bedeutsamer Gerichtsverfahren mit einer Schutzfrist verbunden sein müssten. Nur so seien diese in Archiven ausreichend vor Zugriffen geschützt und damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt.
Ob eine Entscheidung übertragen wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen sein. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen vor. So ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.
Niedersachsen rechnet mit Plus von ca. 200.000 Euro
Die Länder haben im Bundesratsplenum am vergangenen Freitag auch einer Verordnung des Bundes zugestimmt, die die Erstattung von Kosten von Wahlen auf Bundesebene regelt.
Der Bund ist den Ländern gegenüber gesetzlich zur Erstattung der durch die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament veranlassten notwendigen Ausgaben verpflichtet. Die Kostenerstattung erfolgt dabei sowohl im Wege der Einzelabrechnung als auch im Wege der Erstattung eines festen Pauschbetrags für jeden Wahlberechtigten. Dabei ist der Pauschbetrag nach zwei Gemeindegrößen gestaffelt: erfasst werden einerseits Gemeinden mit bis zu 100 000 Wahlberechtigten und andererseits Gemeinden mit über 100 000 Wahlberechtigten. Derzeit beträgt der zu erstattende Pauschbetrag für Gemeinden mit bis zu 100 000 Wahlberechtigten daher 0,48 Euro und bei größeren Gemeinden 0,74 Euro. Dies wurde 2009 festgelegt.
Da sich im Zeitraum von 2009 bis 2014 der Wahlkostenindex um 6,7 Prozent erhöht hat, sind nun auch die Beträge in der vorgelegten Verordnung angepasst worden: Die Erstattungsbeträge für Gemeinden mit bis zu 100 000 Wahlberechtigten sollen daher um 0,03 € auf 0,51 € und für die Gemeinden mit über 100 000 Wahlberechtigten um 0,05 € auf 0,79 € erhöht werden.
Die Länder hatten sich in den Beratungen im Innenausschuss des Bundesrates dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung die Preisentwicklung bis Ende 2015 in die Überarbeitung einfließen lässt. Dies hätte den Erstattungsbetrag weiter erhöht. Um dieser Länderforderung entgegen zu kommen, hat die Bundesregierung im Bundesratsplenum zu Protokoll erklärt, die notwendige Anpassung des festen Betrages rechtzeitig vor der Europawahl 2019 wieder vorzunehmen.
Erste Berechnungen haben ergeben, dass Niedersachsen mit der jetzt gebilligten neuen Verordnung für die nächste Bundestagswahl mit einer Erhöhung der festen Erstattungsbeträge um ca. 200.000 Euro rechnen könne.
Sind Kühe schlecht oder, im Gegenteil, unverzichtbar? Schlecht für das Klima, aber unverzichtbar für den Erhalt ökologisch wertvollen Grünlands? Und wieviel Kühe braucht das Land? Sollte Wald, zwecks Klimaschutz, bewirtschaftet werden oder, zwecks Artenschutz, dem natürlichen Werden und Vergehen überlassen werden? Müssen wir aus Klimaschutzgründen Moore, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, rückvernässen? Kann sich die Landwirtschaft hinter der „Sonderrolle“ verstecken, die ihr im Klimaschutzabkommen von Paris zugesprochen wurde? Oder muss sie, wie alle anderen auch, ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten? Über diese Fragen wird zwischen Klimaschutz, Naturschutz und Landwirtschaft heftig gestritten. Und genau diese Fragen stehen hinter einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, dessen sperriger Titel durch das Kürzel „LULUCF“ nicht leserlicher wird. LULUCF steht für „land use, land use changes and forestry“, also „Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft“. Die Art, wie Landwirtschaft betrieben wird, hat Auswirkungen auf den Klimaschutz. Und das gilt auch für Landnutzungsänderungen wie die Melioration oder das Rückvernässen von Mooren, den Umbruch von Grünland, das Abholzen von Wäldern, oder umgekehrt, das Aufforsten kahler Flächen.
Auf der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hatten sich die 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Europäische Union will dazu die EU-internen Treibhausgasemissionen um 40% verringern und – das ist hier wichtig – alle Treibhausgasemissionen vollständig erfassen. Schon seit 2004 müssen Industrieanlagen, die erhebliche Mengen an Treibhausgasen emittieren, Emissionsrechte vorweisen können (= Emissionshandelssystem). Landwirtschaft und Forstwirtschaft aber waren bislang beim Klimaschutz außen vor. Das ändert sich jetzt. Denn die EU hat in Paris auch erklärt, bis spätestens 2020 eine Strategie festlegen zu wollen, wie Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 einbezogen werden können. Der Europäische Rat hat hierzu bereits das Minderungsziel festgelegt: die nicht vom Emissionshandelssystem erfassten Sektoren – also auch LULUCF – sollen ihre Klimagasemissionen um 30% reduzieren.
Der aktuelle Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, den der Bundesrat jetzt beriet, verzichtet glücklicherweise darauf, den Mitgliedstaaten im Detail vorschreiben zu wollen, wie sie die nötige Verminderung des Klimagasausstoßes in der Landwirt- und Forstwirtschaft erreichen sollen. Er begnügt sich damit, gemeinsame Regeln für die Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und der Kohlenstoffbindung im LULUCF-Sektor vorzugeben, so dass der LULUCF-Sektor insgesamt keine Nettoemissionen erzeugt. Gemeinsame Regeln für die Verbuchung verhindern, dass sich einzelne Sektoren oder einzelne Mitgliedstaaten auf Kosten der Anderen „schönrechnen“ können. Und diese Gefahr besteht, wenn Einzelne für sich eine Sonderstellung reklamieren.
Dass es hier um ein zwischen Landwirtschaft und Umwelt außerordentlich strittiges Thema geht, zeigten auch die Verhandlungen in den Ausschüssen des Bundesrates. Im Agrarausschuss brachten zwei unionsgeführte Agrarressorts einen gemeinsamen Antrag ein, der, im Ton zwar verbindlich, letztlich doch versuchte, der Landwirtschaft viele kleine Hintertürchen zu öffnen. Im Umweltausschuss hingegen brachte ein grüngeführtes Umweltressort einen Antrag ein, der mit klarer Kante einen konsequenten Klimaschutz forderte. Niedersachsen hat letztlich im Bundesrats-Plenum Formulierungen abgelehnt, die eine EU-weite Regelung hinauszögern wollen oder – rechtlich falsch – behaupten, dass die (unmittelbar rechtswirksame) EU-Verordnung keine unmittelbaren Wirkungen auf die Waldbesitzer vor Ort entfalten könne. Abgelehnt haben wir auch die Forderung, der Forstwirtschaft keine spezielle Ziel-Verpflichtung für die Waldbewirtschaftung aufzulegen. Und wir sind zudem der Meinung, dass es vernünftig ist, der Europäischen Kommission das Recht zuzugestehen, die nationalen Referenzwerte für Wälder zu überprüfen und ggfs. zu ändern. Denn nur von neutraler Stelle aus lässt sich verhindern, dass einzelne EU-Staaten versuchen, sich durch willkürlich gesetzte Werte der auf EU-Ebene gemeinsam zu beschließenden Disziplin zu entziehen.
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Plenarsitzung gleich dreifach mit abfallrechtlichen Themen befasst. Zunächst verzichtete das Plenum auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften. Das Gesetz dient durch überarbeitete und ausgeweitete Kontrollmechanismen einer verbesserten Bekämpfung der illegalen Abfallverbringung. Darüber hinaus werden die Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt im Strafgesetzbuch geändert und zusätzliche Bußgeldtatbestände im Abfallverbringungsgesetz neu eingefügt.
In einem weiteren Gesetzesentwurf geht es um die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. In diesem soll -so auch nach Auffassung des Bundesrates- die Heizwertklausel gestrichen werden. Die Heizwertklausel betrifft das Verhältnis von stofflicher und energetischer Verwertung und ist Teil des deutschen Umsetzungskonzepts für die fünfstufige Abfallhierarchie. Bisher war die energetische mit der stofflichen Verwertung gleichrangig, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm betrug. Allerdings hatte Deutschland aus Sicht der EU-Kommission die Abfallrahmenrichtlinie wegen der Privilegierung der energetischen Verwertung nicht korrekt umgesetzt, so dass 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde. Künftig werden also mehr Abfälle stofflich verwertet also recycelt und nicht verbrannt.
Zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung stimmte der Bundesrat zudem einer Änderungsverordnung zu, die die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) novelliert- allerdings nicht ohne eine Reihe von Änderungswünschen. Die Änderungsbeschlüsse des Plenums sind überwiegend technisch geprägt und durch Klarstellungen dem Verordnungszweck dienend. Auch die niedersächsischen Beschlussvorlagen tragen dazu bei, den Aufwand für Betriebe und den Vollzug zu vereinfachen.
In der EfbV wird der Ablauf des Überwachungsverfahrens neu geregelt, Vorgaben für die Vor-Ort-Kontrollen werden formuliert. Geändert werden die Regelungen zur Teilzertifizierung und zur Beschränkung des Zertifikatsumfangs. Geregelt werden auch bestimmte Mitteilungs- und Übermittlungspflichten sowie die Einrichtung eines bundesweit einheitlichen Entsorgungsfachbetrieberegisters durch die Länder.
In der Abfallbeauftragtenverordnung werden die seit 1977 bestehenden Regelungen an den technischen Fortschritt angepasst und die Institution des Abfallbeauftragten als bewährtem Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung vor dem Hintergrund der gewachsenen Anforderungen neu definiert und ausgebaut. Die Verordnung bestimmt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte. Neu geregelt werden unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Fachkunde von Abfallbeauftragten.
Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 Stellung genommen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem sich immer wieder Patientinnen und Patienten Mängel in der Heil- und Hilfsmittelversorgung beklagt hatten – zum Beispiel über Probleme bei der Versorgung mit Windeln bei Inkontinenz oder zu lange Wartezeiten bei Rollstuhlreparaturen.
Der Gesetzentwurf will die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärken. Dabei ist u. a. vorgesehen, dass Qualitätsaspekte bei Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung besser berücksichtigt, das System der Preisfindung für Heilmittelleistungen weiter flexibilisiert werden. Es soll gewährleistet werden, dass das Hilfsmittelverzeichnis fortwährend aktualisiert und weiterentwickelt wird.
In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat eine begriffliche Klarstellung des Verbandmittelbegriffs vor, um mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen zu erreichen. Dass die Erbringer von Heilmitteln stärker in die Verantwortung für die Versorgung genommen werden sollen, begrüßt der Bundesrat. Zeitnah und möglichst noch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens soll nach dem Willen des Bundesrates u.a. eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die einen Kostenträger eindeutig bestimmt, der für die Leistungen für Kinder mit Diabetes-Typ-1 aufkommt, die über die Blutzuckermessung und Insulingabe in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten hinausgehen.
Im Weiteren hat die Bundesregierung nun die Gelegenheit, eine Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zu verfassen, bevor der Bundestag am Zug ist.
Verteilungsgerechtigkeit ganz oben auf unserer Agenda
In seiner Rede gegenüber dem Bundesrat führte Niedersachsens Finanzminister aus: „Unabhängig von der heute zu beschließenden Erbschaftsteuerreform muss das Thema Verteilungsgerechtigkeit ganz oben auf unserer Agenda bleiben. Unsere zentrale Aufgabe besteht auch weiterhin darin, für mehr Chancengerechtigkeit und eine gerechtere Verteilung der Ressourcen innerhalb unserer Gesellschaft zu sorgen. Wir müssen verhindern, dass die Gesellschaft in Bezug auf Einkommen und Vermögen weiter auseinander driftet. Bei der Verfolgung unserer Ziele sind selbstverständlich auch alle geeigneten steuerpolitischen Instrumente einzusetzen.“
Dabei werde auch die Erbschaftsteuer wieder in den Blick zu nehmen sein.
Hören Sie hier die ganze Rede von Minister Peter-Jürgen Schneider:
Steuererleichterungen – vor allem für Familien In den Jahren 2017 und 2018…
Steuererleichterungen – vor allem für Familien
In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat das Bundeskabinett verabschiedet. Die volle Entlastungswirkung soll rund 6,3 Mrd. Euro jährlich betragen. Familien werden insbesondere davon profitieren.
Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.
Die Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag entspricht den sich abzeichnenden Ergeb-nissen des im Herbst erwarteten 11. Existenzminimumberichts der Bundesregierung. Die Verbesserungen wurden bereits jetzt beschlossen, damit sie schon beim Lohnsteuerabzug für Januar 2017 berücksichtigt werden können. So werden Mehraufwand und zusätzliche Bürokratie für Verwaltung und Arbeitgeber vermieden, die durch die rückwirkende Änderung der Lohnabrechnungen entstehen würden.
Die Bundesregierung hat außerdem im Vorgriff auf den ebenfalls im Herbst erwarteten 2. Steuerprogressionsbericht beschlossen, zum Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“ für die Jahre 2016 und 2017 die übrigen Tarifeckwerte in den Jahren 2017 bzw. 2018 um die erwartete Inflationsrate des jeweiligen Jahres nach rechts zu verschieben.
Zugang zu Sozialleistungen für EU-Ausländer klargestellt
Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe beschlossen, der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegt worden war. Der Gesetzentwurf stellt somit Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII insbesondere für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Deutschland gesetzlich klar.
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundessozialgerichts (BSG) sowie einiger Landessozialgerichte hatten eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich gemacht. Durch die Urteile des BSG war der Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe für nicht erwerbstätige Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht worden.
Künftig gilt im Kern Folgendes:
Wer nicht in Deutschland arbeitet, selbständig ist oder einen Leistungsanspruch nach SGB II auf Grund vorheriger Arbeit erworben hat, dem stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine dauerhaften Leistungen nach SGB II oder SGB XII zu. Die Betroffenen können jedoch Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten – längstens für einen Zeitraum von einem Monat.
Die Bundesregierung will die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßenausweiten ausweiten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur vierten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beschäftigt sich am 19.10.2016 mit dem Vorhaben in einer öffentlichen Anhörung.
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen sei jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf.
Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut begrüßt.
Digitalisierung auf kommunaler Ebene
Die „Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum“ ist Thema eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses Digitale Agenda am 19.10.2016. Fünf Experten sollen unter anderem darüber Auskunft geben, welches Potenzial digitale Strategien besonders im ländlichen Raum haben, um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, Angebote im Bereich Mobilität zu verbessern, regionale Wirtschaft, Handel, Arbeit und Wertschöpfung voranzubringen und digitale Bildung, E-Health sowie die Digitalisierung der Energiewende zu ermöglichen.
Die Experten sollen sich auch dazu äußern, welchen Beitrag die Digitalisierung für die Erreichung des gesellschaftspolitischen Ziels, Teilhabe und Chancengerechtigkeit auch im ländlichen Raum zu gewährleisten, leisten kann.
Die Digitalisierung auf kommunaler Ebene im Bereich der Verwaltung ist ein weiteres Thema bei dem Fachgespräch. Der Ausschuss möchte Auskunft darüber erlangen, inwiefern Service, Leistungsfähigkeit, Transparenz und Effizienz der Verwaltung gesteigert und die Arbeitsbedingungen verbessert werden können.
Der Breitbandausbau wird in der Anhörung auch thematisiert. Die Experten sollen beurteilen, ob die bisherigen Ausbaubemühungen des Bundes ausreichend sind und welchen Beitrag die Zusammenarbeit zwischen Kommunen beim Breitbandausbau leisten kann.
Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen – Niedersachsen verbessert sich ab 2020 um rund 600 Millionen Euro
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich zufrieden über die Einigung der Länder mit dem Bund zur Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen: „Bund und Länder haben in zweitägigen, harten Verhandlungen die Weichen für die Finanzbeziehungen der Zukunft gestellt. In Anbetracht großer Interessengegensätze ist dieses Ergebnis ein Erfolg. Niedersachsen kann mit dem Ergebnis zufrieden sein. Die finanziellen Verhältnisse des Landes, die sich ohnehin auf einem guten Weg befinden, werden weiter gestärkt“.
Auch der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider äußerte sich erleichtert: „Nach vielen Jahren der Diskussion ist es gelungen eine Einigung zu erzielen. Das ist sehr erfreulich. Der Bund hat das Modell, auf das sich die Ministerpräsidenten Ende letzten Jahres verständigt hatten, akzeptiert. Die Länder konnten sich in weiten Teilen durchsetzen. Dies betrifft insbesondere die neue Struktur und die finanziellen Forderungen an den Bund“, so Minister Schneider.
Die nun erfolgte Einigung sieht vor, dass der Bund ab 2019 rund 9,5 Milliarden Euro innerhalb des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bereitstellt. Enthalten sind hierbei allerdings auch die bisher geleisteten Entflechtungsmittel. Für Niedersachsen bedeutet dies eine Verbesserung von rund 600 Millionen Euro, abzüglich der jetzt schon außerhalb des Systems gezahlten Entflechtungsmittel beträgt die Verbesserung dann insgesamt rund 400 Millionen Euro.
Aus niedersächsischer Sicht ist von Bedeutung, dass es eine sogenannte Forschungsergänzungszuweisung von 62 Millionen geben wird, sowie die Vereinbarung, die Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas anstelle mit 100 Prozent künftig nur noch mit 33 Prozent in die Finanzkraftberechnung einzubeziehen.
Kritisch anzumerken ist, dass sich der Bund mit seiner Absicht durchgesetzt hat, eine zentrale Infrastrukturgesellschaft für Fernstraßen zu Lasten der Landesstraßenbauverwaltungen zu errichten. Ministerpräsident Stephan Weil: „Die Pläne der Bundesregierung überzeugen mich nicht. Wir haben gute Erfahrungen mit der Straßenbauverwaltung des Landes gemacht. Ich bin sicher, dass es zu diesem Thema noch viele Diskussionen geben wird.“
Gabriele Heinen-Kljajić ehrt Ulrike Draesner und Joachim Meyerhoff
Ulrike Draesner, Joachim Meyerhoff, Gabriele Heinen-Kljajić und Michael Rüter (v.l.n.r.)
Gabriela Jaskulla befragt die Preisträgerin 2016
Gabriele Heinen-Kljajić ehrt Ulrike Draesner und Joachim Meyerhoff
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter begrüßt die Gäste des Abends
Für den musikalischen Rahmen sorgte Roman Rofalski
Joachim Meyerhoff dankt für die besondere Auszeichnung
Familienmitglieder Nicolas Borns, Freunde, Kolleginnen und Kollegen, Literaturkenner und begeisterte Leserinnen und Leser kamen am 28. September 2016 in die Landesvertretung Niedersachsen, um bei der Verleihung der diesjährigen Nicolas Born-Preise an Dr. Ulrike Draesner und Joachim Meyerhoff dabei zu sein.
Nachdem Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter die beiden Preisträger als Neu-Niedersachsen begrüßt und Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić die Konzeption des Preises anschaulich gemacht hatte, ging Jurymitglied Friedrich Christian Delius auf den Namensgeber des niedersächsischen Literaturpreises ein. Er bezeichnete ihn als analytischen Autor voller Sprachlust, der bis heute berühre.
In seiner Laudation für die Hauptpreisträgerin fand Delius eindrucksvolle Parallelen zum Autor Nicolas Born und stellte Ulrike Draesner als eindrucksvoll wache und mutige Autorin dar. Ihre Analysen seien scharf und atemberaubend. Die Autorin berichtete in ihrer Dankesrede davon, dass ein Gedichtband Borns lange auf ihrem Tisch gestanden hätte, ein geistiges Band bestehe. Mit ihrer Rede veranschaulichte sie ihre Arbeits- und Denkweise, ihren multiperspektivischen Zugriff auf die Welt, eindrucksvoll, was ihr mit viel Applaus bei der Preisverleihung durch die Ministerin gedankt wurde.
Gerahmt wurde der Abend durch die Kunst von Roman Rofalski am Flügel. Der junge Pianist stellte Stücke von Nikolai Kapustin vor, der mit seinen Kompositionen in den 1970er und 80er Jahren Klassik und Jazz verband.
Gegensätze vereint auch Joachim Meyerhoff in seinem noch jungen literarischen Werk. Ulrike Sárkány, Leiterin der NDR Kultur Literaturredaktion, machte dies in ihrer Laudatio für den Debütpreisträger deutlich. Seine Texte trugen einen „Basso Continuo“, der aber nie das helle Strahlen seiner Geschichte übertöne, sondern diesen vielmehr eine Substanz und Tiefe gebe, die preiswürdig sei. Joachim Meyerhoff konterte mit den Worten „Sie sehen mir nicht an, wie sehr ich mich über diesen Preis freue“ und verglich sich prompt mit einer Lakritzschnecke. Ein gelungener, ein vielgestaltiger Abend mit glücklichen Preisträgern!
Fotos: Yorck Maecke, Berlin für die Landesvertretung Niedersachsen
Stimmungsvolles Herbstwetter lockt zu Ausflug in Berlins politischer Mitte
Die Auktion von kleinen Schätzen läuft
Jakkolo erfordert Geschicklichkeit
Zünftige Begrüßung mit Blasmusik aus Krainhagen
Ferien auf dem Bauernhof- ein guter Tipp
Einen erlebnisreichen Tag verspricht das Museumsdorf Cloppenburg
„The Planetoids“ aus Hannover
Kommen, gucken, informieren…
Herbstliche Stimmung bei einem Imbiss im Garten
Der JVA-Shop baut auf. Ein Klassiker im Angebot ist der Grill
Mehr als 8.000 Gäste nutzten am 3. Oktober 2016 die Gelegenheit, um den Tag der deutschen Einheit bei den Niedersachsen und ihren Nachbarn in den Ministergärten zu verbringen. Groß und Klein erkundeten Gebäude und Garten, um sich über die Arbeit der Landesvertretung in Bundesrat und Bundestag sowie die Aufgaben der Berliner im Rahmen des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ zu informieren.
Viel Zuspruch fanden die Angebote und Beiträge aus Cloppenburg und Krainhagen, aus Hude und Verden, der Fachwerkstadt Celle und –nicht zuletzt- Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover. Unter strahlend blauem Herbsthimmel kamen zahlreiche Gäste auf den Geschmack unseres vielseitigen Landes. Niedersachsen zeigte sich als Fahrrad-Paradies, als Heimat von Milch und Gerstensaft, als Musikstandort und erste Adresse für Bauernhofferien.
Die Imkerin des Hauses informierte über die Bienenvölker auf dem Dach der Landesvertretung und brachte so Honig von den Niedersachsen in Berlin unter die Leute. Musikalisch war die Stadt Hannover durch „The Planetoids“ vertreten, die jüngst ihr erstes Album veröffentlicht haben und ihre Tour in Berlin mit der Unterstützung der UNESCO City of Music starteten. Zuvor hatte schon das Blasorchester Krainhagen vor dem Haus für Stimmung gesorgt und konnte sich beim zweiten Auftritt am Nachmittag im Garten schon über neue Fans freuen.
Ein Highlight war auch in diesem Jahr wieder die Versteigerung von Raritäten aus der Schatzkammer der Staatskanzlei. Die Begeisterung für die Liebhaberstücke war groß, so dass am Ende eine beachtliche Summe für das Cameo Kollektiv in Hannover zusammenkam. Der Erlös der Auktion wird der Gruppe junger Kreativer demnächst für ihr aktuelles Projekt „Ankommen“ übergeben.
Schon heute laden wir zum nächsten Tag der offenen Tür am 3. Oktober 2017 der Landesvertretungen In den Ministergärten. Herzlich willkommen!
Kunstkommission blickt mit ungebrochen aktuellem Thema in die Zukunft
Die Kunstkommission, darunter Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter, bei ihrer jüngsten Arbeitssitzung
Auch 2017 wird die Landesvertretung mit ihrem Kunst- und Kulturprogramm ein Jahresthema verfolgen. Bei der Sitzung der Kunstkommission am 29. September 2016 waren sich die Gremiumsmitglieder schnell einig. „inspektionen // freiheit“ wird das Motto der bis zu zehn Kulturveranstaltungen im kommenden Jahr lauten. Das Land, in dem das Lied der Deutschen geschrieben wurde und von Hoffmann von Fallersleben Einigkeit und Recht und Freiheit in aller Munde gelegt wurde, zeigt sich in Berlin mit Freiheitsfilmen, grenzenlosen Designs sowie Widerstandsperspektiven unterschiedlicher Couleur. Auch Luther darf nicht fehlen, dessen Diktum des freien Christenmenschen im Jahr des Reformationsjubiläums, 2017, auch in Niedersachsen eine Rolle spielt.
Das detaillierte Programm „inspektionen // freiheit“ wird zu Jahresbeginn 2017 online und darüber hinaus auch als Papierversion vorliegen. Willkommen zu spannenden Veranstaltungen mit den freien Künsten in der Landesvertretung Niedersachsen.
Zwischen Frauen und Männern klafft eine Lohnlücke von 21 Prozent. Per Gesetz will Bundesministerin Manuela Schwesig die Lücke verringern, am 6. Oktober hat sich die Regierungskoalition in Berlin dazu geeinigt. Für mehr Lohngerechtigkeit setzen sich auch Niedersachsens Landesregierung und der Deutsche LandFrauenverband (dlv) ein, wo sich viele Frauen ehrenamtlich engagieren.
Wie geht es weiter? Wie würde sich das Gesetz in Land und Stadt auswirken? Was kann das Ehrenamt leisten? Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen am Dienstag, 8. November, 18.00 Uhr, diskutieren! Nach einem Willkommen von Niedersachsens Bevollmächtigtem Staatssekretär Michael Rüter wird Bundesministerin Manuela Schwesig in das Thema einführen. Marleen Knust, regionale Equal-Pay-Beraterin des dlv, stellt als Praxisbespiel ihre ehrenamtliche Arbeit für Lohngerechtigkeit vor.
Raum für Diskussionen mit Teilnehmenden aus dem Publikum bietet dann eine Talkrunde, an der außer Bundesministerin Manuela Schwesig auch die niedersächsische Ministerin Cornelia Rundt, Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, Brigitte Scherb als Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands, Gisela Ludewig, Anwältin für Arbeitsrecht und Mitentwicklerin von www.eg-check.de sowie Svenja Stadler, MdB und Mitglied im Bundestagsunterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, teilnehmen.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
13. November 2016 um 18 Uhr- Kartenvorverkauf startet
Foto: Frank Dursthoff
Foto: Henning Ross
Foto: Christian Wyrwa
Foto: Thilo Nass
Im November macht ein ungewöhnliches Konzert die Beständigkeit von Gottfried Wilhelm Leibniz‘ Denken hör- und erlebbar. Gleich zahlreiche Echo-Preisträgerinnen und Preisträger stehen am Vorabend des 300. Todestages des Universalgelehrten auf der Bühne der niedersächsischen Landesvertretung.
Der bekannte Countertenor Valer Sabadus trägt Arien aus Leibniz‘ Lebenszeiten vor, während der Rapper Herr Sorge a.k.a. Samy Deluxe auf seine eigene Art und Weise den Dialog mit Leibniz aufnimmt. Das vielfach ausgezeichnete Barockensemble Musica Alta Ripa bürgt für authentischen Musikgenuss. Grußworte zu Beginn des Konzerts bringen Leibniz dem Publikum als großen Niedersachsen nahe.
Kontinuität wird in der Produktion der Musikerin und Produzentin Danya Segal auf besondere Art und Weise hör- und erlebbar. Continuum Leibniz! Karten ab sofort: https://en.xing-events.com/MYNTVZE.html.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit SchlossAkkord. Verein zur Förderung der Alten Musik e.V., Hannover. Im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // kunst+politik“ der Landesvertretung.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Forum Zukunftsenergien trifft sich zu Mitgliederversammlung
Am 25. Oktober 2016 wird das Forum für Zukunftsenergien in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin seine jährliche Mitgliederversammlung unter Vorsitz von Prof. Dr. Werner Brinker abhalten. Für den Nachmittag steht ein Festvortrag an- diesen wird der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel halten und die Kernelemente der niedersächsischen Energiepolitik vorstellen. Im Fokus steht dabei voraussichtlich die Arbeit des Runden Tisches Energiewende, die am 19. Oktober abgeschlossen sein wird. Im Anschluss an den Vortrag ist eine Diskussion mit dem Auditorium vorgesehen.
Stefan Wenzel ist Mitglied im Kuratorium im Forum für Zukunftsenergien. Das Forum für Zukunftsenergien ist eine politisch unabhängige und branchenneutrale Institution der Energiewirtschaft und Energiepolitik im vorparlamentarischen Raum in Deutschland. Es ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und dient als Plattform für die Information und Kommunikation über die Gestaltung einer nachhaltigen Energiewirtschaft im interdisziplinären, branchen- und interessenübergreifenden Diskurs. Nationale und internationale Entwicklungen werden gleichermaßen berücksichtigt.
Das Forum für Zukunftsenergien setzt sich für erneuerbare und nicht-erneuerbare Energien sowie rationelle und sparsame Energieverwendung ein, um eine sichere, preisgünstige, ressourcen- und umweltschonende Energieversorgung zu fördern.
Bilder von: Johan Bävman, Massimo Branca, Enri Canaj, Elena Chernyshova, Laura Morton, Pablo Piovano, Christian Werner, Jonas Wresch
Foto: Jonas Wresch: Indigenous Resistance
Foto: MBRanca
Foto: Laura Morton: WILDWESTTECH
Foto: Chernyshova: Norilsk
Foto: Pablo E. Piovano
Ausstellung 25. Oktober – 9. November 2016
Ende des Monats ist die Hochschule Hannover, Studiengang Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des diesjährigen LUMIX-Festivals zu Gast in der niedersächsischen Landesvertretung. Die Ausstellung „LUMIX // was zählt“ wird im Rahmen des European Month of Photography (kurz EMOP) in Berlin präsentiert. Schon jetzt ist die Vorfreude auf die Arbeiten der jungen ausgezeichneten Fotografinnen und Fotografen groß. Die prämierten Reportagen sind sehr unterschiedlich: Poetisches, Tagesaktuelles und Skurriles werden präsentiert. Alle Fotoreportagen machen eindrücklich klar, was heute zählt.
Herzlich willkommen zur Ausstellungseröffnung am 25. Oktober 2016 um 19 Uhr – öffentlich.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internetauftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Öffentliche Führungen: Samstag, 29. Oktober 2016, um 16 Uhr und Sonntag, 30. Oktober 2016, um 12 Uhr – Eintritt frei.
Am Tag der Deutschen Einheit, der seit vielen Jahren in der Landesvertretung…
Am Tag der Deutschen Einheit, der seit vielen Jahren in der Landesvertretung als Tag der Offenen Tür begangen wird, konnte der Dienststellenleiter der Landesvertretung, Michael Pelke, eine 50-köpfige Delegation von Schuldirektorinnen und Direktoren aus der Russischen Republik begrüßen.
Die Gruppe, die auf Initiative von Uta Wullenbäcker, die in Jekaterinenburg als Deutschlehrerin arbeitet, ihre Reise machte, informierte sich über die Arbeitsweise der politischen Institutionen der Bundesrepublik.
Besonders die Partnerschaft des Landes Niedersachsen mit den Provinzen Perm und Tjumen trug viel zu dem sehr offenen und angeregten Austausch in der Landesvertretung teil.