Die 927. Sitzung
Grünes Licht für 21 Gesetze Zahlreiche Bundestagsbeschlüsse hat der Bundesrat in seiner…
- Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz spricht zur Mietpreisbremse
- Gute Lektüre auch im Bundesrat: MP Stephan Weil hat die HAZ zur Hand
- Sprechen vielleicht über Fußball…. MP Stephan Weil und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit
- Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter im Gespräch
- Im Interview: Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil
- Cornelia Rundt zum Pflegestärkungsgesetz
Grünes Licht für 21 Gesetze
Zahlreiche Bundestagsbeschlüsse hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen gebilligt. Daher können nun Gesetze zur ersten Stufe der Pflegereform, Senkung der Lkw-Mautsätze, Änderungen bei der Antiterrordatei und im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte sowie Maßnahmen zur Förderung von Biokraftstoffen dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und danach in Kraft treten.
Vor der Abstimmung über die Gesetzesbeschlüsse hatte der neue Bundesratspräsident Volker Bouffier in seiner Antrittsrede an den Mauerfall vor 25 Jahren erinnert und für mehr Wettbewerb im Föderalismus geworben.
Auf Anregung mehrerer Länder fasste der Bundesrat eine Entschließung zum EU-Transparenzregister, in der er sich gegen die Gleichsetzung der Landesvertretungen in Brüssel mit Lobbygruppen wendet.
Geringere Sätze bei der LKW-Maut
Das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes kann nach der Unterschrift des Bundespräsidenten verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten. Die Länder billigten den Beschluss des Bundestages in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014.
Das Gesetz senkt die bisherigen Lkw-Mautsätze ab. Grund dafür sind die deutlich gesunkenen Zinskosten für die Finanzierung des Straßenbaus. Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 gegenüber den bisherigen Schätzungen Mindereinnahmen von ca. 460 Millionen Euro.
Nachbesserungen beim Antiterrordateigesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) festgestellt, dass einige Regelungen des Antiterrordateigesetzes (ATDG) im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und auf das Übermaßverbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.
Dies betrifft die Bestimmung der beteiligten Behörden, die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen, die Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten, die Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht und die Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden.
Nach der Neufassung des Antiterrordateigesetzes, die am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat, soll unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) dem Bundestag und der Öffentlichkeit alle drei Jahre – erstmalig zum 1. August 2017 – über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten müssen.
Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder künftig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Datenschutzkontrollen mindestens alle zwei Jahre durchführen. Ferner soll die Möglichkeit der erweiterten Datennutzung im Rahmen konkreter Projekte, wie sie bereits im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz vorgesehen ist, auch für die Antiterrordatei geschaffen werden. Neben den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vorschriften im Antiterrordateigesetz sollen mit der Novelle zudem auch die entsprechenden Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz geändert werden.
Die Neuregelungen des ATDG werden damit sowohl den verfassungsrechtlichen Anforderungen als auch den Herausforderungen der Praxis bei einer effektiven Terror- und Extremismusbekämpfung gerecht.
Umfangreiche Änderungswünsche zur Mietpreisbremse und zum Steuerrecht
Der Bundesrat befasste sich mit 15 Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Er beschloss zahlreiche Änderungsvorschläge zur geplanten Mietpreisbremse und zum Steuerrecht. Stellung nahmen die Länder auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Förderung der Elektromobilität, Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, zu höheren Renten für Opfer politischer Verfolgung in der DDR sowie Verbesserungen für Asylsuchende, die im September zwischen Bund und Ländern vereinbart worden waren. Keine Einwände äußerte der Bundesrat gegen die geplanten Verschärfungen bei der Selbstanzeige für Steuersünder.
Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, sich mit den Stellungnahmen der Länder auseinanderzusetzen, bevor der Bundestag entscheidet.
Nächste Sitzung am 28. November 2014
In der nächsten Sitzung am 28. November 2014 stimmt der Bundesrat unter anderem über das neue Elterngeld Plus und ein Gesetzespaket zur EU-Bankenunion ab.