Die 927. Sitzung

Grünes Licht für 21 Gesetze Zahlreiche Bundestagsbeschlüsse hat der Bundesrat in seiner…

Grünes Licht für 21 Gesetze
Zahlreiche Bundestagsbeschlüsse hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen gebilligt. Daher können nun Gesetze zur ersten Stufe der Pflegereform, Senkung der Lkw-Mautsätze, Änderungen bei der Antiterrordatei und im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte sowie Maßnahmen zur Förderung von Biokraftstoffen dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und danach in Kraft treten.

Vor der Abstimmung über die Gesetzesbeschlüsse hatte der neue Bundesratspräsident Volker Bouffier in seiner Antrittsrede an den Mauerfall vor 25 Jahren erinnert und für mehr Wettbewerb im Föderalismus geworben.

Auf Anregung mehrerer Länder fasste der Bundesrat eine Entschließung zum EU-Transparenzregister, in der er sich gegen die Gleichsetzung der Landesvertretungen in Brüssel mit Lobbygruppen wendet.

Geringere Sätze bei der LKW-Maut
Das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes kann nach der Unterschrift des Bundespräsidenten verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten. Die Länder billigten den Beschluss des Bundestages in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014.

Das Gesetz senkt die bisherigen Lkw-Mautsätze ab. Grund dafür sind die deutlich gesunkenen Zinskosten für die Finanzierung des Straßenbaus. Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 gegenüber den bisherigen Schätzungen Mindereinnahmen von ca. 460 Millionen Euro.

Nachbesserungen beim Antiterrordateigesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) festgestellt, dass einige Regelungen des Antiterrordateigesetzes (ATDG) im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und auf das Übermaßverbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

Dies betrifft die Bestimmung der beteiligten Behörden, die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen, die Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten, die Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht und die Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden.

Nach der Neufassung des Antiterrordateigesetzes, die am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat, soll unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) dem Bundestag und der Öffentlichkeit alle drei Jahre – erstmalig zum 1. August 2017 – über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten müssen.

Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder künftig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Datenschutzkontrollen mindestens alle zwei Jahre durchführen. Ferner soll die Möglichkeit der erweiterten Datennutzung im Rahmen konkreter Projekte, wie sie bereits im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz vorgesehen ist, auch für die Antiterrordatei geschaffen werden. Neben den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vorschriften im Antiterrordateigesetz sollen mit der Novelle zudem auch die entsprechenden Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz geändert werden.

Die Neuregelungen des ATDG werden damit sowohl den verfassungsrechtlichen Anforderungen als auch den Herausforderungen der Praxis bei einer effektiven Terror- und Extremismusbekämpfung gerecht.

Umfangreiche Änderungswünsche zur Mietpreisbremse und zum Steuerrecht
Der Bundesrat befasste sich mit 15 Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Er beschloss zahlreiche Änderungsvorschläge zur geplanten Mietpreisbremse und zum Steuerrecht. Stellung nahmen die Länder auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Förderung der Elektromobilität, Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, zu höheren Renten für Opfer politischer Verfolgung in der DDR sowie Verbesserungen für Asylsuchende, die im September zwischen Bund und Ländern vereinbart worden waren. Keine Einwände äußerte der Bundesrat gegen die geplanten Verschärfungen bei der Selbstanzeige für Steuersünder.

Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, sich mit den Stellungnahmen der Länder auseinanderzusetzen, bevor der Bundestag entscheidet.

Nächste Sitzung am 28. November 2014
In der nächsten Sitzung am 28. November 2014 stimmt der Bundesrat unter anderem über das neue Elterngeld Plus und ein Gesetzespaket zur EU-Bankenunion ab.

2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege

Cornelia Rundt begrüßt Gesetz als ersten Schritt Der Bundesrat hat mit den…

Cornelia Rundt begrüßt Gesetz als ersten Schritt

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens das erste Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt somit am 1. Januar 2015 in Kraft und wird die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat in ihrer Rede das Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, aber auch angemahnt, dass noch viel zu tun bleibe, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Aus niedersächsischer Sicht besteht ein zentrales Thema darin, künftig die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. „Denn die Pflege in der Zukunft ist vor allem ‚vor Ort‘ und unter Einbeziehung der regionalen, kleinräumigen Gegebenheiten zu sichern. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Regionen“, begründete Cornelia Rundt. Auch eine weitere Angleichung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sei ebenfalls besonders wichtig. In diesem Sinne hielt die Ministerin fest, wie wichtig es sei, dass auch der nächste Schritt einer Reform zur Pflegeversicherung jetzt zügig folgt und die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schnellst möglich umgesetzt wird.

Das Gesetz sieht verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Zudem greift ab 2015 ein einmaliger Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent. Um die höheren Ausgaben zu finanzieren, wird der Beitrag zur Pflegeversicherung Anfang nächsten Jahres um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) erhöht. Mit dem zweiten Reformgesetz soll der Beitrag nochmals um 0,2 Punkte steigen. Dadurch werden rund sechs Milliarden Euro mehr pro Jahr in das Pflegesystem investiert.

Zunächst werden ab 2015 mit jährlich 2,4 Milliarden Euro (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege.

Künftig können Leistungen besser miteinander kombiniert werden, d.h. flexibler. In der stationären und teilstationären Pflege wird die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht. Demenzkranke erhalten nun auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen.

Es kommt zum Ausbau sogenannter niedrigschwelliger Entlastungsangebote, also einfacher Haushaltshilfen, für die bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrags der ambulanten Pflege eingesetzt werden können. Ferner werden höhere Zuschüsse gewährt für behindertengerechte Umbauten und für Wohngruppen. Höhere Löhne für Pflegekräfte ergeben sich durch die Ermöglichung von tariflicher Bezahlung.

Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) gehen in einen Pflegevorsorgefonds. Ab 2015 werden rund 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen.

Bundesrat debattiert Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

Niewisch-Lennartz fordert Nachbesserung beim Mieterschutz Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Niewisch-Lennartz fordert Nachbesserung beim Mieterschutz

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung, die sog. Mietpreisbremse, beraten. Trotz grundsätzlicher Zustimmung sieht der Bundesrat an zahlreichen Stellen Nachsteuerungsbedarf.

Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 – für höchstens fünf Jahre – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Neubauten fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung. Der Entwurf führt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ein. Künftig soll hier das marktwirtschaftliche Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“ gelten.

In ihrer Rede begrüßte die Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz für die Landesregierung den Gesetzentwurf und bezeichnete ihn als überfällig. Allerdings habe sich die Bundesregierung dem Druck der Immobilienlobby gebeugt und großzügige Ausnahmen und Verzögerungsmöglichkeiten in den Gesetzentwurf aufgenommen. „Die vorgeschlagene Mietpreisbremse ist löchrig wie ein Sieb“, so Niewisch-Lennartz. So sei es zwar richtig, dass bei Neubauten erstvermietete Wohnungen aus der Mietpreisbremse herausausgenommen werden, da natürlich weiter Anreize gesetzt werden müssen, neue Wohnungen zu bauen. Allerdings erschließe es sich nicht, warum die Ausnahme auch auf Anschlussvermietungen ausgedehnt werden soll. Niedersachsen hatte deshalb gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Antrag zur Schließung dieser Lücke gestellt. Als weiteren Nachbesserungspunkt nannte die Ministerin, dass eine Ausnahme zur Mietpreisbreme nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen nur zugelassen werden solle, wenn das Gebäude den Anforderungen der Energiesparverordnung entsprechend modernisiert worden ist.

In seiner Stellungnahme ist der Bundesrat einigen Kritikpunkten Niedersachsens gefolgt. So fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die den Ländern auferlegte Begründungspflicht über die konkret gegen den Wohnungsmangel zu ergreifenden Maßnahmen beim Erlass einer Rechtsverordnung zu streichen. Um einer solchen Begründungspflicht auch fundiert nachkommen zu können, wäre eine Zusammenarbeit zwischen Ländern und Kommunen erforderlich. Diese müssten einen Maßnahmenplan erarbeiten und abstimmen. Damit würde das gesamte Instrument viel zu schwerfällig, als dass notleidenden Mietern umgehend geholfen werden könnte. Überdies könnte auf diese Weise nicht mehr flexibel auf Veränderungen reagiert werden. Außerdem soll nach Auffassung des Bundesrates die Rückerstattungspflicht einer überhöhten Miete bereits ab Mietbeginn und nicht, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, erst ab der Rüge des Mieters gelten. In ihrer Rede hatte Niewisch-Lennartz die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung als „Stumpfes Schwert“ bezeichnet.

Die Bundesregierung kann nun zu den Änderungswünschen des Bundesrates Stellung nehmen.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Cornelia Rundt: Niedersachsen stimmt zu Die Länder haben in jüngsten Plenarsitzung einen…

Cornelia Rundt: Niedersachsen stimmt zu

Die Länder haben in jüngsten Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beraten. In ihrer Stellungnahme merken sie kritisch an, dass der Entwurf zu erheblichen Mehrausgaben der Länder und Kommunen führen kann, wenn der zu Pflegende ein beihilfeberechtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes ist.

Zudem hätten die vorgesehenen Änderungen Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, was ebenfalls Mehrausgaben für die Kommunen bedeuten könne. Dies sei vor dem Hintergrund der geplanten Schuldenbremse und der ohnehin hohen finanziellen Belastungen der Kommunen problematisch. Der Bundesrat bittet daher um Prüfung, inwieweit eine finanzielle Entlastung durch den Bund in Betracht kommt.
Aus Sicht der Länder widerspricht es zudem den Grundsätzen der Gleichbehandlung, dass das Pflegeunterstützungsgeld nicht für Beamte vorgesehen ist. Sie fordern die Bundesregierung daher auf, auch Beamte in den Berechtigtenkreis einzubeziehen. Die sechsmonatige Pflegezeit möchte der Bundesrat flexibilisieren, da Dauer und Umfang von Pflege kaum planbar sind. Hierzu gehöre auch die Möglichkeit zur Splittung der Pflegezeit in mehrere Zeitabschnitte.

Die Bundesregierung kann sich nun zu den Kritikpunkten der Länder äußern. Anschließend befasst sich der Bundestag sowie im zweiten Durchgang erneut der Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, soll mit einem Pflegeunterstützungsgeld (als Lohnersatzleistung) gekoppelt werden. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens erhalten.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt in ihrer Rede im Plenum: „Erfreuliche Erörterungspunkte wie der vorliegende Gesetzentwurf sind nicht die Regel unserer Arbeit. Deshalb dafür meinen ganz herzlichen Dank an Bundesfamilienministerien Schwesig.“ Der vorgelegte Entwurf verbessere die Situation der pflegenden Angehörigen und damit auch der Pflegebedürftigen heute und in Zukunft erheblich.

Cornelia Rundt in diesem Zusammenhang: „Zu meiner ganz persönlichen Freude greift der Entwurf inhaltlich einen Vorschlag auf, den Niedersachsen im Rahmen der GFMK 2013 gemacht hat, nämlich den Rechtsanspruch in akuten Pflegesituationen auf eine Pflegezeit von bis zu zehn Tagen und die Zahlung eines Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung über die Pflegekasse.“

Im Ergebnis bereite der Entwurf einen guten Weg in die Zukunft und deshalb stimme Niedersachsen dem Gesetzentwurf ausdrücklich zu. „Wir sind davon überzeugt, dass uns diese Entscheidung dem Ziel, die Pflegesituation in den Familien für die zu pflegenden, ihre Angehörigen, aber auch für die Unternehmen zu verbessern, ein großes Stück näher bringt. Dass die familiäre Pflege durch die jetzt vorgelegten Änderungen aufgewertet wird, ist nur gerecht. Auch aus diesem Grund sind die jetzt vorliegenden Änderungen unverzichtbar“, so Rundt abschließend.

Förderung der Elektromobilität

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch Der Bundesrat hat in seiner jüngsten…

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge, kurz Elektromobilitätsgesetz, beraten. Die Bundesregierung räumt Elektrofahrzeugen Vorrang im Straßenverkehr ein, um den Absatz von Elektroautos steigern. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren.

Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen reine Batterie-Elektrofahrzeuge, besonders umweltfreundliche von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge fallen. Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, sogenannte Plug-In Hybride, müssen einen CO2-Grenzwert von 50 g/km einhalten oder eine elektrische Mindestreichweite von 30 km erreichen (ab 2018: 40 km). Innerhalb dieser Mindestreichweite kann der weit überwiegende Teil der täglichen Kurzstrecken rein elektrisch zurückgelegt werden.

Im Inland zugelassene Elektrofahrzeuge sollen eine Kennzeichnung auf dem Kfz–Kennzeichen erhalten. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist die Kennzeichnung über eine Plakette vorgesehen. Damit ist sichergestellt, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr für Ordnungskräfte, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.

Die Kommunen sollen entscheiden können, wie sie Elektroautos begünstigen wollen – wenn sie das vor Ort für sinnvoll halten und der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird. Sie dürfen künftig Parkplätze an Ladesäulen reservieren, kostenlose Parkplätze anbieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen anordnen oder Busspuren für Elektroautos freigeben.

Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme angemahnt, die Markteinführung von Elektrofahrzeugen komplementär und nicht alternativ zu anderen Maßnahmen wie z.B. dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs zu verfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf erscheint ihm nicht ausreichend, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren. Die Bundesregierung solle die Elektrifizierung des ÖPNV deutlich verstärkt fördern, um hiermit über das Antriebskonzept hinaus ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung Anreize schaffen für die Umstellung von gewerblichen Fahrzeugflotten auf Elektromobilität.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung ferner gebeten, schnellstmöglich eine den Elektrofahrzeugen entsprechende Regelung für Carsharing-Fahrzeuge vorzulegen. Bei der vorgesehenen Freigabe von Busspuren für E-Fahrzeuge sieht der Bundesrat die Gefahr, dass die Vorteile dieser Sonderspuren für den öffentlichen Personennahverkehr auf Dauer reduziert werden. Die unterschiedliche Kennzeichnung in- und ausländischer Fahrzeuge hält er für untauglich, sie soll auch im Inland mittels Plakette statt Nummernschild erfolgen. Die Anforderungen an Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sollten ab 2020 auf eine Mindestreichweite von 60 km angehoben werden, um die technologische Entwicklung zu befördern.

Die Geltungsdauer des Gesetzes bis 30. Juni 2030 hält der Bundesrat für unangemessen lang, angesichts der großen Unsicherheiten in der weiteren Marktentwicklung müssten die Förderinstrumente des Gesetzes kurzfristiger an die technologische und ökonomische Entwicklung angepasst werden können.

Verbesserungen für Asylsuchende

Klare Zuständigkeit bei Wohnsitzauflagen nötig In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat…

Klare Zuständigkeit bei Wohnsitzauflagen nötig

In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um die Umsetzung der Protokollerklärung, die die Bundesregierung im September im Zusammenhang mit der Zustimmung des Bundesrates zur gesetzlichen Einstufung von drei Westbalkanländern als „Sichere Herkunftsstaaten“ abgegeben hatte.

Der Gesetzesentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Faktische Abschaffung der sog. Residenzpflicht (Verbot, den festgelegten räumlichen Aufenthaltsbereich zu verlassen) nach drei Monaten für Asylsuchende und Geduldete,
  • Gesetzliche Regelung der Wohnsitzauflage bei Leistungsbeziehern, um eine gerechte Verteilung der Sozialkosten sicherzustellen,
  • Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs durch Abschaffung der Vorrangprüfung (Prüfung, ob deutsche oder andere bevorrechtigte ausländische Arbeitsnehmer für den konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung stehen) nach 15 Monaten bei Asylsuchenden und Geduldeten,
  • Umstellung vom Sachleistungen auf Geldleistungen für Asylsuchende nach Entlassung aus der Asyl-Erstaufnahmeeinrichtung und
  • Aufnahme von Verhandlungen im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zur Entlastung der Länder von den ansteigenden Kosten zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf weisen die Länder darauf hin, dass es zur Vermeidung von Verfahrensschwierigkeiten bei Änderungen von Wohnsitzauflagen einer klaren Zuständigkeitsregelung bedarf. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich der Gewährung von Geld- oder Sachleistungen. Hier soll der Bedarf der Asylsuchenden an Energie und Warmwasser gesondert als Geld- oder Sachleistung von den zuständigen Behörden erbracht werden. Die Länder befürchten ansonsten Abrechnungs- oder Zuordnungsprobleme bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv Einen Tag nachdem der Bundestag sich…

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv
Einen Tag nachdem der Bundestag sich erstmalig mit dem Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung (AO) auseinandersetzte, nahm sich auch der Bundesrat des Gesetzentwurfes im ersten Durchgang an. Der neutral klingende Name des Gesetzes verbirgt den Abschluss eines langen Prozesses zur Verschärfung der Voraussetzungen für die Strafbefreiende Selbstanzeige.

Nach den medienwirksamen Hinterziehungsfällen prominenter Personen setzt der Gesetzgeber damit ein Zeichen für mehr Steuergerechtigkeit. Aus verfassungsrechtlichen Gründen entschied sich eine in diesem Zusammenhang eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen die komplette Abschaffung des Instruments- wie von einigen immer wieder gefordert wurde und wird. Ab dem 01. Januar 2015 wird der Weg über die Brücke zurück in die Steuergerechtigkeit aber deutlich erschwert. Es ist also höchste Zeit für alle, deren Steuererklärungen der letzten Jahre Lücken oder bewusste Fehler enthalten haben, die Korrekturen durchzuführen, die zum Erhalt der Straffreiheit erforderlich sind.

Der Gesetzentwurf setzt das bei der Jahres-Finanzministerkonferenz im Mai dieses Jahres verabredete Eckpunktepapier um, das in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium entstanden war.

Die Betragsgrenze für den Eintritt der Straffreiheit wird von 50.000,- € auf 25.000,- € abgesenkt werden. Bei einer Steuerhinterziehung über 25.000,- € erfolgt nur noch dann ein Absehen von der Strafverfolgung, wenn gleichzeitig der Strafzuschlag nach § 398a AO gezahlt wird, der seinerseits einer Staffelung bis zu 20 Prozent unterworfen wird. Je höher der Hinterziehungsbetrag, desto mehr muss für die Nachsicht der Gesellschaft gezahlt werden.

Angesichts der 1:1 Umsetzung des Länderpapieres hatte der Bundesrat keine Einwendungen gegen das Gesetz. Nun gilt es, den gefundenen guten Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und verfassungsgemäßem Verfahrensrecht im Bundestag zu verteidigen, denn die Fürsprecher eines steuerlichen Laissez-faire sind wie immer aktiv…

Bundesrat mahnt Novellierung der Düngeverordnung an

Nachbesserung durch Bundesregierung erforderlich Kommt sie endlich? Oder doch nicht? Seit wenigstens…

Nachbesserung durch Bundesregierung erforderlich
Kommt sie endlich? Oder doch nicht? Seit wenigstens zwei Jahren warten die Agrarressorts der Bundesländer – weniger die Bauern – auf die Novelle der Düngeverordnung, jetzt will Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung diesbezüglich „auf den Pott“ setzen: Der Entschließungsantrag, den Nordrhein-Westfalen jetzt im Plenum vorstellte, fordert die Bundesregierung auf, dem Bundesrat möglichst umgehend einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorzulegen.

Die im November 2012 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des von-Thünen-Instituts vorgelegte Evaluierung der derzeit gültigen Düngeverordnung hatte gezeigt, dass diese nicht ausreicht, die Belastung der Umwelt durch Wirtschaftsdünger zu verringern. Die Verordnung muss an wichtigen Stellen nachgebessert werden. Es geht um die Ermittlung des Düngebedarfs, um Nährstoffsalden, die Einbeziehung von Gärresten und Komposten, eine standortgerechte Düngerausbringung, Sperrfristen und größere Lagerkapazitäten. Handlungsbedarf zeigen auch Beobachtungen aus der Praxis: die Nitratwerte im Grundwasser steigen wieder. Die Europäische Kommission hat wegen dieser Verschlechterung der Wasserqualität jetzt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Strafzahlungen drohen. Sie können nur durch den Erlass einer neuen Düngeverordnung abgewehrt werden.

Obwohl die Agrarministerkonferenz der Länder bereits im April 2012 die Novellierung an-mahnte, geschah auf Seiten der Bundesregierung nichts. Auch der neue Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat eine Regelung immer wieder in Aussicht gestellt, bislang aber nicht geliefert. Aktuell, so war im Fachdienst „Agra-Europe“ (13.10.2014) zu lesen, sei es CSU-Chef Seehofer, der sich per Machtwort der Vorlage des existierenden Entwurfs widersetzt. Bayerns Agrarlobby, so Agra-Europe, wolle verschärfte Anforderungen an die Gülleausbringung und ebenso auch an die Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silosickersaft verhindern. Trinkwasserschutz wird als „Angriff auf die bäuerliche Landwirtschaft“ hingestellt. Diesem Druck der Lobby will der Entschließungsantrag den Druck des Bundesrates entgegensetzen. Er wird jetzt in den Ausschüssen weiter beraten.

Erleichterung bei Unterbringung von Flüchtlingen – Hilfe für Menschen und Kommunen

Es dürfte eines der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der jüngsten Geschichte sein. Im September…

Es dürfte eines der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der jüngsten Geschichte sein. Im September erst haben die Länder über den Bundesrat eine Initiative gestartet, die es den Kommunen erleichtern soll, Flüchtlingen durch Änderungen im Bauplanungsrecht unterzubringen und somit auch schneller helfen zu können.

Am Freitag vergangener Woche hat der Bundesrat das Gesetz abschließend gebilligt, so dass es jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden kann. Es tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Kommunen müssen derzeit eine stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewältigen. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gehen davon aus, dass in 2014 mindestens 200.000 Asylanträge gestellt werden. Bis Ende September hatten in Niedersachsen in diesem Jahr bereits 11 092 Menschen zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt. Das sind über 4 000 Anträge mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Die Bundesländer stellen die stark steigenden Zahlen vor enorme Probleme, denn es mangelt oft an Flächen für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber. Das Gesetz schafft durch Änderungen im Baugesetzbuch zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften. Dies soll eine zeitnahe und bedarfsgerechte Errichtung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ermöglichen. Gerade in Ballungsräumen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ist dies bisher schwierig, da zum einen nur wenige Flächen zur Verfügung stehen und deren Nutzung zudem häufig auf planungsrechtliche Hindernisse stößt. So wird auch die Umwidmung von Geschäfts-, Büro-, oder Verwaltungsgebäuden vereinfacht. Unter strengen Voraussetzungen ist auch die Unterbringung in Gewerbegebieten zulässig. Möglich ist das aber nur an Standorten, an denen bereits jetzt Einrichtungen für soziale Zwecke zulässig sind.

Die Änderungen im Bauplanungsrecht dienen als Ultima Ratio zur zeitweisen Unterbringung und helfen bei der Lösung akuter Herausforderungen bei der Unterbringung. Eine langfristig erfolgreiche Integration von Asylbewerbern steht weiterhin im zentralen Handlungsfokus von Bund, Länder und Kommunen.

Solvency II- Finanzaufsicht über Versicherungen

Bundesrat regt Änderungen an Mehr als eine Dekade wurde auf europäischer Ebene…

Bundesrat regt Änderungen an

Mehr als eine Dekade wurde auf europäischer Ebene um die Neugestaltung des Versicherungswesens gerungen. Herausgekommen ist die Richtlinie mit dem Namen Solvency II. Die „Solvabilität“ meint nicht weniger als die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzausstattung der Versicherungsunternehmen, um die der Versichertengemeinschaft zugesagten Garantieversprechen einhalten zu können.

Das Gesetz reformiert nachhaltig das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). In Säule I normiert es Eigenkapitalanforderungen an die Versicherungsunternehmen nach dem für Banken seit 2004 wirkenden Maßstab Basel II. Es wird das Solvenzkapital definiert, das die Unternehmen in die Lage versetzen soll, Verluste durch Marktentwicklungen auffangen zu können und der Kundschaft die zugesagten Ablaufleistungen auszuzahlen. In Säule II wird das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren auf den aktuellen Stand gebracht. Darin werden die Grundsätze und Methoden sowie die qualitativen Anforderungen der Aufsicht – in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – konkretisiert. Weiter werden Governance-Regeln für die Geschäftsorganisation normiert, die einen Schwerpunkt auf Eignungsanforderungen an das Management legen. Säule III setzt sich mit der Marktdisziplin und den Veröffentlichungs­pflichten sowie dem Meldewesen auseinander. Der Fokus der Versicherungswirtschaft liegt bei dem Gesetz auf den Regeln zur Proportionalität und Verhältnismäßigkeit der Aufsicht. Es soll sichergestellt werden, dass kleinere Unternehmen geringeren Pflichten hinsichtlich der Aufsicht unterworfen werden.

Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf Stellung, um dem Bundestag für seine Beratungen noch einige Hinweise zu geben. Dies betrifft zunächst die Verknüpfung der Eigenkapitalanforderungen von Banken und Versicherungen zur Beachtung der jeweiligen regulatorischen Vorgaben. Die Länder bitten zudem um Prüfung der Notwendigkeit des sogenannten „gold platings“, bei dem der nationale Gesetzgeber über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Insbesondere bei der Qualifikation und der Vereinbarkeit der internen Aufgaben des Managements wird der Bundestag um kritische Würdigung gebeten.

Bundesrat vollzieht Änderungen im Gesetz über das Ausländerzentralregister nach

Mit dem Gesetz zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) vom 20. Dezember 2012…

Mit dem Gesetz zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) vom 20. Dezember 2012 wird bei Übermittlungen an das Register wie auch bei Übermittlungen aus dem Register erstmals zwischen Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern -bei denen ein Nichtbestehen oder ein Verlust des Freizügigkeitsrechts vorliegt- und freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern differenziert. Dabei gilt grundsätzlich für alle Unionsbürger, dass ihre Daten aus einer geringeren Anzahl von Anlässen gespeichert werden dürfen als dies bei Drittstaatsangehörigen der Fall ist. Außerdem wird das Lichtbild von Unionsbürgern nicht gespeichert.

Die gesetzlichen Änderungen erfordern Folgeänderungen in der AZRG-Durchführungsverordnung, denen der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt hat.

Für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger ergeben sich zusätzliche Einschränkungen für Übermittlungen aus dem Register. Da die Registerbehörde bei diesem Personenkreis nur noch die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden unterstützen darf, kommt nur eine reduzierte Anzahl an möglichen Empfängern in Betracht. Damit sind auch nicht mehr alle Rechtsgrundlagen für Auskünfte aus dem Register auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger anwendbar. Schließlich ist der Abruf auch nicht mehr zu allen Abfragezwecken zulässig.

Bundesrat berät Anpassung der Abgabenordnung an Zollkodex

Steuerliche Förderung von Wagniskapital Was macht ein Bundesfinanzminister abends allein im Büro?…

Steuerliche Förderung von Wagniskapital

Was macht ein Bundesfinanzminister abends allein im Büro? Denkt er sich vielleicht nette Namen für Gesetze aus? Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass das Jahressteuergesetz 2015 diesen Namen nicht behalten durfte, sondern „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodes der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ getauft wurde. Nun, die regelmäßige Leserschaft kennt ähnliche Sprachkonstruktionen, bei denen germanistisch interessierte Personen staunen. Erstaunen gibt es aber auch bei den steuerlich Interessierten. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz kommt zwar unscheinbar in seinem Umfang daher, es geht dem Bundestag allerdings mit einer umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates zu, der es sich nicht nehmen ließ, den Gesetzentwurf vor der Beratung im Reichstag gehörig anzufetten. Immerhin wurde der Gesetzentwurf vergangenen Freitag erst im 1. Durchgang beraten und das Gesetz ist zustimmungsbedürftig.

Das ZollkodexAnpG selbst beschränkt sich im Entwurf auf wenige Punkte. Die Finanzämter sollen ein umfassenderes Recht zur Datenweitergabe erhalten, wenn Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Auf Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Finanzierung von Wagniskapital steuerlich gefördert werden. Ein immer wiederkehrender Streit bei der Frage der Abzugsfähigkeit von wirtschaftlichen Vorgängen zwischen einem Unternehmen und beteiligten Unternehmern wird entschärft, da künftig die Abzugsfähigkeit im Einklang mit dem Teileinkünfteverfahren normiert wird. Damit können max. 60 % der Verluste steuerlich wirksam werden. Eine weitere Klarstellung erfolgt bei der Definition der beruflichen Erstausbildung. Damit soll jeglicher Streit um steuerlich nicht geförderte berufliche Erstausbildungen beigelegt werden, in dem das Gesetz die Voraussetzungen klarer zeichnet. Im Bereich der Bekämpfung von Umsatzsteuerkriminalität will die Bundesregierung den sog. Schnellreaktionsmechanismus etablieren. Dafür erhält sie das Recht, durch Rechtsverordnung temporär eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft für ein Dreivierteljahr einzuführen.

So sehr der Bundesrat diese Ansinnen auch weitgehend tragen kann, so klar sind auch seine Wünsche hinsichtlich weiterer Normen. Diese sollen einerseits Steuerschlupflöcher schließen, andererseits aber auch das Besteuerungsverfahren insgesamt einfacher für beide Seiten machen – Steuerpflichtige und Steuerverwaltung.

Die Vielzahl der Anliegen würde den Rahmen sprengen, aber einige Punkte sind der Erwähnung wert:

Der Bundesrat bittet um Prüfung der Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen bei Streubesitz, d.h. Beteiligungen von weniger als 10%. Hier sollen auch Veräußerungsgewinne steuerpflichtig gestellt werden.

Systemwidrige doppelte Nichtbesteuerung, auch Hybride Steuergestaltungen oder „weiße Einkünfte“ genannt, soll ausgeschlossen werden. Hierzu formuliert der Bundesrat einen Gesetzesbefehl zur Eindämmung aggressiver Steuergestaltung. Es handelt sich dabei um erste Schritte im laufenden BEPS-Prozess.

Das Umwandlungssteuergesetz soll in der Weise geändert werden, als dass bei Einbringungen systemwidrige Ausnahmetatbestände eliminiert werden. Bisher ist es bei einigen Fällen möglich, eine Übertragung ohne Aufdeckung der stillen Reserven zu vollziehen. Diese Möglichkeit soll eingedämmt werden; gleichwohl ist ein Spitzenausgleich von 10% als steuerunschädlich vorgesehen.

Aus niedersächsischer Sicht erfreulich sind die Änderungswünsche zur Minderung der Bemessungsgrundlage der Privatentnahme beim Fahrtenbuch für Elektro-Kfz um die Mehrkosten durch die Batterie. Auch die von Niedersachsen angestoßene Prüfbitte zur Verlängerung der Steuerbefreiung von Erdgas-Kfz über 2018 hinaus ist in dem Zuge zu nennen. Der Bundesrat entsprach weiter der Bitte Niedersachsens zur Sicherstellung der Besteuerung der offshore-Windkraft die steuerliche Definition des Inlandbegriffs zu prüfen. Das Ansinnen der niedersächsischen Landesregierung das Ehrenamt gerade auch kommunaler Mandatsträgerinnen und –träger zu stärken, indem diese moderne Kommunikationsmittel steuerfrei nutzen können, wurde von der Gesamtheit der Länder getragen. Kommunalparlamente können damit ihre Arbeitsweise ohne Nachteile für die gewählten Repräsentanten auf modernen Datenaustausch umstellen.

Bei der Reform der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft erfordert die Stellungnahme eine kritische Prüfung der vorgelegten Norm im Gesetzentwurf, um einen ausgewogenen Ausgleich der Änderungen zu sichern. In Zeiten der Energiewende nimmt der Beschluss der Länderkammer zudem ein wichtiges Anliegen auf. Der Zerlegungsmaßstab für das Aufkommen aus der Gewerbesteuer bei EEG-Anlagen soll sich nicht mehr am Verhältnis Arbeitslohn zu Sachanlagevermögen orientieren, sondern am Verhältnis Arbeitslohn zu installierter Leistung. Damit ist sichergestellt, dass die Standortkommunen der Windräder und Biogasanlagen dauerhaft an den Erträgen dieser Anlagen beteiligt werden und nicht langfristig nur der Investorenstandort profitiert.

Das Versteckspiel des Bundesfinanzministers war somit nicht erfolgreich. Die Länder kommen doch ihrer Aufgabe im Prozess der Steuergesetzgebung nach.

Standpunkt Niedersachsen

„Endlich hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.…

„Endlich hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Entwurf war überfällig. Zu lange wurden die Belange der Mieterinnen und Mieter allein dem Markt überlassen“, so Niedersachsens Justizministerin in ihrer Rede vor der Länderkammer.

Allerdings habe sich die Bundesregierung dem Druck der Immobilienlobby gebeugt und großzügige Ausnahmen und Verzögerungsmöglichkeiten in den Gesetzentwurf aufgenommen. Niewisch-Lennartz: „Die Mietpreisbremse ich löchrig wie ein Sieb.“

Es bleibe dem parlamentarischen Verfahren überlassen, diese Löcher zu schließen, um die Mietpreisbremse zu einem wirksamen Instrument zum Schutz der Mieter zu machen. Deshalb sei es geboten, dass der Bundesrat die schlimmsten Verwässerungen benenne und zurückdrehe.

Lesen Sie hier die vollständige Rede:
http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3745&article_id=129122&_psmand=13

Bundeskabinett

Freiheits- und Einheitsdenkmal kommt Nachdem technische Details und genehmigungsrechtliche Fragen mit dem…

Freiheits- und Einheitsdenkmal kommt
Nachdem technische Details und genehmigungsrechtliche Fragen mit dem Land Berlin geklärt sind, kann das Freiheits- und Einheitsdenkmal nun auf der Berliner Schlossfreiheit gebaut werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat den weiterentwickelten Entwurf unlängst pünktlich zum 25 Jahrestag des Mauerfalls vorgestellt.

Die Realisierung des Freiheits- und Einheitsdenkmals geht auf einen Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2007 zurück. Es soll an die Friedliche Revolution im Herbst 1989 und an die Wiedervereinigung Deutschlands erinnern.

Die Kulturstaatsministerin führte bei der Vorstellung aus: „Die Friedliche Revolution war ein Weltereignis, das fast einzigartigen Charakter hat. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute – wenige Tage vor dem 25. Jahrestag des Mauerfalls – den von Johannes Milla und Sebastian Letz weiterentwickelten Entwurf zum Freiheits- und Einheitsdenkmal vorstellen können – ein Denkmal in der Mitte der Hauptstadt, das kein Mahnmal ist. Es lädt zum Anfassen und Mitmachen ein: ‚Wir sind das Volk. Wir sind ein Volk.‘ – diesen Freiheitsruf würdigt dieses Denkmal in besonderer Weise.“

10. Lagebericht der Integrationsbeauftragten
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, hat den 10. „Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ vorgestellt. Hierzu erklärte Staatsministerin Özoğuz unter anderem Folgendes:

Der vorgelegte Bericht mache an jeder Stelle deutlich: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Er zeige, dass wir nach Jahren der Ignoranz dieser Tatsache und dem wichtigen Paradigmenwechsel vor 15 Jahren weiter vorankommen, auch eine Einwanderungsgesellschaft zu werden.

So sei die soziale Herkunft in Deutschland immer noch zu oft Ursache für Bildungserfolg bzw. -misserfolg. Es sei alarmierend, dass 30,5% der ausländischen jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsausbildung bleiben.

Angesichts der skizzierten Lage und den aus dem Lagebericht erkennbaren Herausforderungen zeige sich, dass mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode ein gutes Fundament gelegt wurde, um auf dem Weg zu einer echten Einwanderungsgesellschaft schneller ein gutes Stück voranzukommen.

Bundestag

Bekämpfung von Steuerflucht Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine Regierungserklärung zum…

Bekämpfung von Steuerflucht
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine Regierungserklärung zum Thema „Verbesserter automatischer Informationsaustausch – Einigung auf wirksamere Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht“ abgegeben. Einige Tage zuvor empfing er im Bundesministerium für Finanzen Vertreter aus mehr als 50 Ländern zur 7. Jahrestagung des Globalen Forums zu Transparenz und Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Im Rahmen der Konferenz unterschrieben über 30 Finanzminister ein Abkommen zur Bekämpfung von globaler Steuerhinterziehung.

Das Abkommen sieht vor, das Geldhäuser die Daten ihrer nicht im Inland ansässigen Bankkunden jährlich erfassen und an die jeweiligen Finanzbehörden des eigenen Landes übermitteln. Diese Daten werden, unter Wahrung hoher Datenschutzrichtlinien, an die Steuerbehörden des Heimatlandes der Bankkunden weitergeleitet.

Die erste Erfassung der Daten soll im Januar 2016 starten und daraus resultiert der erste Datenaustausch sowohl zwischen Banken und Finanzbehörden als auch zwischen den Finanzbehörden und der Steuerbehörden im Januar 2017.

25 Jahre Mauerfall
Der Deutsche Bundestag hat in einer vereinbarten Debatte des 25. Jahrestages des Mauerfalls gedacht. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) hat dabei die friedlichen Revolutionen vor 25 Jahren als „Glücksfall der Geschichte“ charakterisiert. Die Beispiele der jüngsten Demokratisierungsbewegungen zeigten laut Lammert allerdings, dass der glückliche Ausgang einer Freiheitsbewegung keiner Regel folge und nicht sicher sei. Auch der Glaube, dass individuelle Freiheit, nationale Selbstbestimmung und territoriale Integrität in Europa nun unangefochten seien, erweise sich als gut gemeinte Illusion.

Für die SPD-Abgeordnete Iris Gleicke war die Mauer ein „monströses Bauwerk“, ein „Albtraum für ein ganzes Volk“. „Man kann die Mauer einordnen, aber man kann sie nicht rechtfertigen“, sagte Gleicke unter Beifall. Der Konsens „Nie wieder Faschismus, nie wieder Konsens“ müsse weiter seine Geltung behalten.

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in den 25 Jahren mehr als ein Jubiläum: eine Generation. Deutschland sei heute ein anderes Land, aber das Vergangene sei nicht vorbei, führte sie aus. „Die Selbstemanzipation eines Volkes begleitet uns bis heute.“ Die DDR sei politisch bankrott gewesen, ein Unrechtsstaat, ein Staat ohne demokratische Selbstbestimmung: „Eine Diktatur.“

8.000 …

… leuchtende weiße Luftballons stiegen am 9. November 2014 in den Himmel…

… leuchtende weiße Luftballons stiegen am 9. November 2014 in den Himmel über Berlin auf, bis sie nicht mehr zu sehen waren. Sie hatten zuvor auf 15,3 Kilometern Länge, wie an einer Perlenschnur aufgereiht, von Nord nach Süd den Verlauf der Berliner Mauer markiert.

Kleine Strahler in ihrer Halterung brachten sie zum Leuchten. Ihr langsames Schweben in die Höhe erinnerte an den Fall der Mauer vor genau 25 Jahren. Emotion pur und manche Träne der Rührung standen den unzähligen Zuschauern ins Gesicht geschrieben, die den besonderen Moment verfolgten.

Die Idee für das Kunstwerk hatten die beiden Brüder Christopher und Marc Bauder. Sie hatten 8000 Kugeln aus weißem Naturkautschuk hergestellt und auf 3,40 Meter hohen Stelen angebracht. Zwölf Stunden vor dem Start wurden sie mit Helium befüllt. Jeder einzelne Ballon wurde durch einen Paten gestartet, der um Punkt 19 Uhr mit einem Schlüssel den Verschluss-Clip löste.

Anbei einige stimmungsvolle Impressionen vom Abend des 9. November, die das Geschehen rund um die Landesvertretung zeigen und einen Blick in die aktuelle Ausstellung „TRANSIT“ werfen.

Jazzfest 2015 findet am 16. Oktober statt

Veranstaltung in den Ministergärten ist Partner des Festival of Lights Kaum ist…

Veranstaltung in den Ministergärten ist Partner des Festival of Lights

Kaum ist das diesjährige Festival Jazz in den Ministergärten beendet, da beginnen auch schon die Planungen für die beliebte Veranstaltung im nächsten Jahr. Die sieben in der Straße In den Ministergärten beheimateten Landesvertretungen verständigten sich jetzt auf den Termin des nächsten Festivals: Es soll am 16. Oktober nächsten Jahres stattfinden, das ist erneut ein Freitag und fällt wieder in den Veranstaltungszeitraum des Berliner Festivals of Lights, das im nächsten Jahr zum zehnten Mal stattfindet. Das Fest Jazz in den Ministergärten ist Partner des Festival of Lights. In diesem Jahr beteiligten sich erstmals alle Landesvertretungen daran und sorgten dafür, dass ihre Gebäude nachts farbig angestrahlt waren und so vor allem am Konzertabend selbst, am 17. Oktober, ein sehr stimmungsvolles Ambiente in der kleinen Anliegerstraße schufen.

Im Mittelpunkt standen aber natürlich wieder die Musiker und ihre ganz verschiedenen Darbietungen rund um den Jazz – mal traditionell, mal avantgardistisch arrangiert, aber immer für besondere Hörerlebnisse sorgend.

Den Auftakt machte in diesem Jahr das Polizeimusikorchester Brandenburg, das bereits um 18 Uhr und damit eine Stunde vor dem offiziellen Konzertbeginn in den fünf Landesvertretungsgebäuden aufspielte – und zwar mitten auf der Straße. Die ungewöhnlich milden Temperaturen trugen dazu bei, dass viele Zuhörer dieses Platzkonzert im Freien verfolgten, darunter auch viele, die keine Eintrittskarten mehr ergattert hatten. Denn wie in den Vorjahren war das Festival schon Tage vorher weitgehend ausverkauft. Und die paar Restkarten für die Abendkasse waren ebenfalls schnell vergriffen.
Die beiden Landesvertretungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein präsentierten in ihrem gemeinsamen Haus wieder zwei ausgesprochen schöne Frauenstimmen. Sowohl die auf Einladung der Niedersachsen auftretende Simin Tander und ihre Band wussten zu überzeugen, als auch die von Schleswig-Holstein engagierte Sängerin Ida Sand und Band hinterließen einen starken Eindruck. Komplettiert wurde der Abend im Haus der beiden Landesvertretungen durch die Big Band „Fette Hupe“ aus Hannover, die mit ihren druckvollen Beats und dynamischen Bläsersentenzen für Stimmung im großen Foyer des Hauses sorgte.

Weitere optische Eindrücke vom diesjährigen Festival Jazz in den Ministergärten gibt es auf der gemeinsamen Internetseite www.jazzministergaerten.de

Keine Garantie bei der Endlagerung von Atommüll

Prof. Dr. Joachim Reitner zum „Tunnel von Äspö“ Eigentlich wollte Prof. Dr.…

Prof. Dr. Joachim Reitner zum „Tunnel von Äspö“

Eigentlich wollte Prof. Dr. Joachim Reitner von der Universität Göttingen nur über die Forschungsarbeiten im schwedischen Versuchsbergwerk Äspö zu den Möglichkeiten der Endlagerung von Atommüll sprechen. Doch am Ende seines Vortrages, den er im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Landesvertretung Niedersachsen und der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen hielt, wurde er nach der besten Lösung für dieses bislang weltweit noch ungelöste Problem gefragt. Seine Antwort: Eine Garantie gibt es nicht. Niemand könne auch nur über den Zeitraum von 10.000 Jahren sichere Vorhersagen machen – und das sei nicht einmal ein Viertel der Zeit, die das besonders gefährliche Plutonium 239 benötige, um seine Strahlung abzubauen.

Ist damit jeder Versuch, den Atommüll sicher von der Biosphäre getrennt aufzubewahren schon vom Ansatz her gescheitert? So eine Frage aus dem Zuhörerkreis am Ende des Vortrages. So pessimistisch wollte das Professor Reitner dann aber doch nicht sehen. Seine Antwort lautete: Weiterforschen und in 100 Jahren nachschauen, was aus dem Atommüll geworden ist – dann stehen der Menschheit vielleicht bessere Methoden und Techniken zur Verfügung.

Zu Beginn des Vortragsabends hatten der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter und der Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Prof. Dr. Stefan Tangermann, übereinstimmend die große wissenschaftliche Bedeutung der Uni Göttingen im Allgemeinen und der Akademie im Besonderen gewürdigt. Immerhin 45 Nobelpreise wurden seit 1905 (da erhielt ihn Robert Koch) an Wissenschaftler vergeben, die an der Universität Göttingen gelehrt oder geforscht hatten. Erst kürzlich erhielt Prof. Dr. Stefan Hell, ebenfalls ein Akademiemitglied, den diesjährigen Nobelpreis für Chemie.

Das Thema „Endlagerung von Atommüll“ ist nach den Worten von Staatssekretär Rüter für Niedersachsen von besonderer Bedeutung, weil bislang vor allem in Niedersachsen nach möglichen Endlagern für den Atommüll gesucht wurde und im Fall der Asse auch schon Atommüll in einem ehemaligen Salzbergwerk abgekippt wurde, obwohl dieses Bergwerk dafür völlig ungeeignet ist. Immerhin sei es mit dem im Sommer verabschiedeten Endlagersuchgesetz gelungen, die bis dahin faktisch bestehende Vorfestlegung auf den Standort Gorleben als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle aufzuheben und die Suche nach dem am besten geeigneten Endlager gewissermaßen wieder auf Anfang zu stellen.

Während man sich in Deutschland – trotz der Negativerfahrungen in der Asse – in der Vergangenheit weitgehend auf Salzstöcke als Wirtsgestein für die Endlagerung von Atomabfällen festgelegt hatte, setzen die Schweden und auch die Finnen nach den Worten von Prof. Reitner auf Granit und Gneis. Beide Länder verfügten über die ältesten Gesteine, die es auf der Welt überhaupt gibt. Rund 1,8 Milliarden Jahre sei der Fels im „Tunnel von Äspö“ alt – dort betreiben die Schweden das weltweit größte Untergrundlabor zur Erforschung von Atommüll. Prof. Joachim Reitner ist an der Erforschung mit einem eigenen Wissenschaftlerteam beteiligt. Er untersucht, wie Mikroorganismen, die in den Gesteinsschichten in kleinen Rissen und Spalten in überraschend großer Zahl vorkommen, auf mögliche Endlagerbehälter mit Atommüll einwirken könnten. Das größte Problem sei wohl, zu verhindern, dass die Atommüllbehälter mit Wasser in Berührung kommen. Als Barriere soll eine spezielle Tonschicht (Betonit) dienen. Wichtig sei den Schweden und Finnen außerdem die Rückholbarkeit des Atommülls, denn es könne ja sein, dass im Laufe des technischen Fortschritts noch bessere Methoden entwickelt würden, um den gefährlichen Abfall sicher zu verwahren.

In rund zehn Jahren wollen die Schweden nach Angaben von Prof. Reitner ihr Atommüll-Endlager in Betrieb nehmen. Nicht im Tunnel von Äspö, sondern nahe der Atomanlage Forsmark.

Theaterabend „Chronik“

Schauspielstudierende bringen Texte der Autorin Swetlana Alexijewitsch auf die Bühne Berührend und…

Schauspielstudierende bringen Texte der Autorin Swetlana Alexijewitsch auf die Bühne

Berührend und bewegend brachten sechs Schauspielstudierende aus Hannover Ende Oktober Texte von Swetlana Alexijewitsch auf die Bühne in den Ministergärten. Zuvor hatten sie drei Tage lang mit Schauspieler Janko Kahle und Dramaturg Aljoscha Begrich vom Schauspiel Hannover sowie dem Pianisten und Zeitzeugen Juri Kudlatsch in der Landesvertretung an den Texten gearbeitet.

Wie kann Zeitgeschichte inszeniert werden fragte der Workshop, der im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // geschichte_n“ realisiert wurde? Die Gäste der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover fanden gemeinsam mit der Workshopleitung des Schauspiels einen überzeugenden Weg, den das Publikum mit viel Applaus anerkannte.

Die sechs angehenden Schauspielerinnen und Schauspieler – Rachel Behringer, Sandra Bezler, Lucas Federhen, Alexandra Ostapenko, Nancy Poenitz und Tomasz Robak – hatten eine chorische Inszenierung für die Texte Swetlana Alexijewitschs gewählt, deren Chroniken – wenngleich sie oftmals von Vater, Mutter, Kind erzählen – doch mehr Zeitgeschichten denn Familiengeschichte sind.

Die sechs angehenden Schauspielerinnen und Schauspieler sowie über 150 Gäste wurden von Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke herzlich begrüßt. Er erinnerte an die Relevanz der Texte von Swetlana Alexijewitsch zu den Folgen Tschernobyls. Die Autorin, ausgezeichnet mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, hat die Stimmen jener dokumentiert, die auch heute noch täglich mit den Folgen der Reaktorkatastrophe zu kämpfen haben. Ihr Schicksal, so Pelke, berühre auch die Niedersachsen immer noch.

Seit nunmehr 20 Jahren leistet die Stiftung „Kinder von Tschernobyl“ vor Ort in Weißrussland Hilfe.1992 beschloss der Niedersächsische Landtag – fraktionsübergreifend und einstimmig – die Gründung der Landesstiftung. Im Niedersächsischen Sozialministerium sind seitdem Kuratorium und Geschäftsführung angesiedelt. Medizinische Hilfe und Gerät werden durch die Stiftung ermöglicht. Häufig sind Kinder aus Tschernobyl in den Ferien zu Gast in niedersächsischen Familien.

Der Theaterabend komplettierte das Jahresprogramm „inspektionen // geschichte_n“ um die Kraft der darstellenden Künste und mit den Stimmen einer Generation, die die von Alexijewitsch versammelten Geschichten nicht aus eigenem Erleben, sondern nur durch die Berichte von Zeitzeugen, den Medien und eben der Literatur kennen. Der Dialog im Workshop war zentral für die Arbeit an der einmaligen Bühnenfassung. Ein Dialog, der es Wert ist, fortgesetzt zu werden.

Workshop und Vorstellung wurden realisiert in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover sowie dem Schauspiel Hannover.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin für die Landesvertretung Niedersachsen

An apple a day …

keeps the doctor away- getreu diesem Motto „beschenkt“ die niedersächsische Landesvertretung in…

P1330812keeps the doctor away- getreu diesem Motto „beschenkt“ die niedersächsische Landesvertretung in Berlin ihre Besucherinnen und Besucher in den Herbst- und Wintermonaten mit Äpfeln aus dem Alten Land.

„Mit diesen „Botschaftern aus Niedersachsen“ wollen wir für die vielfältige Apfelproduktion in Niedersachsen werben- immerhin ein Drittel aller in Deutschland angebauten Äpfel stammen daher“, so Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke.

Seit dem 12. Jahrhundert werden Äpfel bereits im Alten Land angebaut und ihre klangvollen Namen, wie Altländer Pfannkuchen, Perle von Bützfleth oder Hasenkopf verweisen auf die lange Tradition.

Michael Pelke: „In diesem Sinne laden wir Sie herzlich ein, zu „kerngesund und knackig“.

Militärluftfahrt, Weltraum und Heide

Treffen des Kuratoriums Faßberg in der Landesvertretung Für die einen ist Faßberg…

Treffen des Kuratoriums Faßberg in der Landesvertretung

Für die einen ist Faßberg vor allem der große Bundeswehr-Fliegerhorst in der Heide. In Berlin erinnert man sich daran, dass während der sowjetischen Blockade 1948/49 von Faßberg aus die Flugzeuge der Amerikaner und Briten starteten, um die Bevölkerung Westberlins mit allem Notwendigen aus der Luft zu versorgen. Doch wenn es nach den Vorstellungen der Mitglieder des „Kuratoriums Faßberg“ geht, dann verbinden sich mit dem Namen der Gemeinde im Landkreis Celle besonders drei Begriffe: Militärluftfahrt – Weltraum – Heide. Davon hat der Standort nämlich reichlich. Die Bundeswehr ist weiter vor Ort und baut ihr technisches Ausbildungszentrum für die Luftwaffe aus. Die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR) und auch der Airbus-Bereich Defence and Space forschen dort an neuen Antriebsstoffen und schließlich lockt die schöne Heidelandschaft Touristen und Erholungssuchende aus Nah und Fern.

Im „Kuratorium Faßberg“ haben sich Vertreter der wichtigsten Institutionen vor Ort zusammengefunden und versuchen, den Standort insgesamt voran zu bringen. Jetzt trafen sie sich zu einer Sitzung in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin, wo sie vom Bevollmächtigten des Landes, Staatssekretär Michael Rüter, begrüßt wurden. Er würdigte die Leistungen des in der Region einzigartigen Gremiums. „Die parteiübergreifende und fachkompetente Besetzung steht hinter der ausgezeichneten Bilanz der dreijährigen Tätigkeit. Ich setze große Erwartungen in die weitere Zusammenarbeit der Akteure im heute beschlossenen Programmzeitraum bis 2017 zur Stärkung des gemeinsamen Standorts von Bundeswehr, Wissenschaftswirtschaft und Heidetourismus”, so Rüter.

Nach Aussagen von Bürgermeister Frank Bröhl werde man dabei stärker als bisher auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen in die Standortpolitik einbinden. Dazu wurde das Strukturkonzept zur Fortschreibung des Leitbildes für Faßberg beraten und schließlich beschlossen. Weitere Einzelheiten sollen bei der nächsten Kuratoriumssitzung im März nächsten Jahres beschlossen werden.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete für Celle und Uelzen, Kirsten Lühmann, die das Kuratorium anschließend im Bundestag empfing, zog eine positive die Bilanz der bisherigen Arbeit des Gremiums: „Ministerpräsident Stephan Weil und Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić als Schirmherren zu gewinnen, auch in großen Berliner Tageszeitungen über Faßberg zu lesen oder die große Luftbrückenausstellung aus dem Berliner Roten Rathaus in Faßberg zu sehen, das macht stolz.“

Foto: Agentur urbanPR

Industrie setzt auf Werkstoff CFK

Airbus-Tagung in der Landesvertretung zieht Zwischenbilanz Menschen wollen immer schneller und jederzeit…

Airbus-Tagung in der Landesvertretung zieht Zwischenbilanz

Menschen wollen immer schneller und jederzeit von A nach B kommen und Waren werden im Stundentakt um die ganze Welt verschickt: Mobilität ist heute der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg. Entfernung, Zeit und Geld sollen dabei eine möglichst kleine Rolle spielen. Doch die rasant steigende Nachfrage nach Mobilität stellt die Industrie gleichzeitig vor erhebliche Herausforderungen, nicht zuletzt, um den Maßstäben des Klimaschutzes gerecht zu werden und um Kosten zu reduzieren. Um das Gewicht zu reduzieren und damit auch weniger Treibstoff zu verbrauchen, kommen im Flugzeug- und Fahrzeugbau Bauteile aus Kohlefaserverbundstoff (CFK) zum Einsatz.

Dazu fand am 4. November in der Landesvertretung Niedersachsen die Veranstaltung „Mobilität und CFK – eine Zwischenbilanz“ statt. Ziel war eine Bestandsaufnahme: Wo steht die Industrie aktuell mit dem Werkstoff CFK, wie sehen die bisherigen Erfahrungen aus und welche wirtschaftlichen und politischen Perspektiven gibt es in der Forschung und Entwicklung.

Als Vertreterin des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sprach Ingelore Hering, die dort die Abteilung Industrie und maritime Wirtschaft leitet. Sie betonte die Bedeutung der norddeutschen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt. So hätten die Küstenländer kürzlich vereinbart, an den drei Forschungsstandorten Stade, Hamburg und Bremen künftig noch stärker zu kooperieren, um Kräfte zu bündeln.

Die Aufgabe des Landes sei es, gute Rahmenbedingungen für die Forschungs- und Produktionsstandorte zu entwickeln. Wo sind Potenziale für eine gezielte Innovationsförderung? Wo gibt es intelligente Lösungsansätze? Diese Fragen gelte es, immer wieder neu zu stellen und in enger Abstimmung mit der Branche gemeinsam zu beantworten. „Wir brauchen den aktiven Dialog. Akteure müssen sich vernetzen, ihr Wissen austauschen und gemeinsam Innovationsprozesse initiieren“, sagte Hering.

Das Land erarbeite aktuell ein Konzept zum Thema Industrie 4.0, an dem sich auch eine Arbeitsgruppe mit Schwerpunkt „neue Werkstoffe und Produktionstechniken“ beteilige. Die 2008 ins Leben gerufene Landesinitiative Niedersachsen Aviation sei gefordert, sich enger mit anderen Industrien zu verzahnen, um branchenübergreifende Synergien zu schaffen und zu nutzen. Neben der Luftfahrt und dem Fahrzeugbau sei auch die Energiebranche angesprochen, speziell die Windenergie.

In der Fahrzeugindustrie gehen heute schon erste Modelle mit einer kompletten Karosserie aus Karbon in Serie. Darüber sprach Dr. Armin Plath von Volkswagen. Die gesetzliche Vorgabe sei es, den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid von derzeit rund 150 Gramm pro Kilometer bis 2020 auf 95 Gramm pro Kilometer zu reduzieren. Beim Einsatz von CFK für die Produktion von leichteren und damit emissionsärmeren Fahrzeugen lade man sich aber immer noch einen großen „CO2-Rucksack“ auf. Um das zu ändern, beschäftige sich VW intensiv mit der Industrieforschung. Vom Unternehmen Airbus, das zu der Veranstaltung eingeladen hatte, warb Jens Gralfs mit dem A 350 XWB, der zu über 50% aus CFK besteht. Besonders für die Herstellung von Flugzeugflügeln sei der Verbundwerkstoff gut geeignet. Problematisch sei noch die mangelnde elektrische Leitfähigkeit aus, zum Beispiel bei der Blitzableitung. Daran werde aber gearbeitet. Aus Sicht der Wissenschaft sprach Prof. Dr. Axel Herrmann vom CFK-Valley in Stade. Er referierte über die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten von CFK in Fähren, Zügen oder Straßenbahnen. Auch neue Mobilitätskonzepte, zum Beispiel Bürgerbusse, könnten von der klimafreundlichen Alternative profitieren.

Informationen für die Lobbyisten

Landesvertretung bat erstmals zum „Bundesrats-Lunch“ Informationen für die Journalisten gibt die Vertretung…

Landesvertretung bat erstmals zum „Bundesrats-Lunch“

Informationen für die Journalisten gibt die Vertretung des Landes Niedersachsen reichlich. Vor jeder Bundesratssitzung lädt der Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretär Michael Rüter, zu einer Pressekonferenz ein, bei der die Themen der bevorstehenden Sitzung vorgestellt werden. Ein vergleichbares Informationsangebot für die Vertretungen von Unternehmen und Verbänden gab es bislang nicht. Das soll sich nach Angaben von Michael Rüter ändern. Erstmals fand jetzt einen Tag vor der Plenarsitzung des Bundesrates in der Landesvertretung ein so genannter „Bundesrats-Lunch“ statt, zu dem Rüter mehr als 20 Gäste begrüßen konnte, allesamt Verbands- und Unternehmensvertreter, die die parlamentarische Arbeit beruflich als Lobbyisten begleiten.

Rüter beschränkte sich nach der Begrüßung auf die Vorstellung weniger Tagesordnungspunkte, wichtiger seien ihm die danach möglichen Einzelgespräche an den Stehtischen in der Friesenstube der Vertretung. Zu den Themen, die Rüter ansprach, gehörte das Erste Pflegestärkungsgesetz. Es soll die Pflegeversicherung weiterentwickeln und zukunftsfest aufstellen. Niedersachsen unterstützt den Gesetzentwurf, der aus Sicht des Landes aber nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Ein Tagesordnungspunkt, zu dem die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt im Bundesrat sprechen werde, sei –so Rüter- der Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Mit dem Gesetz sollen Unterstützungsleistungen für diejenigen Menschen eingeführt werden, die einen Familienangehörigen pflegen und gleichzeitig berufstätig sind.
Schließlich erwähnte Rüter noch die so genannte „Mietpreisbremse“, genauer: den „Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“. Zu diesem Punkt werde die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz auch eine Rede im Bundesrat halten.

Wegen der guten Resonanz der ersten Veranstaltung werde es künftig vor jeder Bundesratssitzung ein derartiges Informationsgespräch mit Lunchangebot in der Landesvertretung geben, kündigte Rüter an.

„Wie lassen sich Medienvielfalt und Qualitätsjournalismus sichern?“

Ein Podiumsabend mit Ministerpräsident Stephan Weil, Zeitungsverlegern und Journalisten Der niedersächsische Ministerpräsident…

Ein Podiumsabend mit Ministerpräsident Stephan Weil, Zeitungsverlegern und Journalisten

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil ist ein ausgesprochener Zeitungs-Fan. Ein Tag ohne Blick in die Zeitung ist für ihn kaum vorstellbar. In Niedersachsen kann er dabei aus zahlreichen Zeitungstiteln mit rund 150 verschiedenen Lokalausgaben auswählen. Niedersachsen ist Zeitungsland – noch. Denn auch in Niedersachsen verlieren die Zeitungen an Auflage und Verbreitung. Vor allem die Jüngeren wenden sich anderen Medien zu. Sie informieren sich im Internet und verbringen immer mehr Zeit online.

Mit dem Verlust an Leserinnen und Leser gehen den Zeitungen Anzeigen und damit Einnahmen verloren. Die Budgetkürzungen wirken sich auch auf das Personal aus. Redaktionen werden verkleinert oder zusammengelegt, was die Qualität der Zeitungen nicht gerade erhöht.

Was bedeutet das für die Lokal- und Regionalberichterstattung? Wandert auch sie in künftig ins Internet und wird sie in den Weiten der digitalen Welt überhaupt noch wahrgenommen? Wie kann sich Qualitätsjournalismus, wie er von vielen Zeitungen noch gepflegt und geboten wird, angesichts der kommerziellen Zwänge und digitalen Konkurrenz behaupten? Wie lässt sich die Medienvielfalt sichern? Ist die Politik aufgerufen, zu handeln? Darüber diskutieren die Teilnehmer des medienpolitischen Podiumsabends, zu dem die Landesvertretung Niedersachsen für den 27. November um 18 Uhr einlädt.

Mit Ministerpräsident Stephan Weil diskutieren Hendrik Brandt, der Chefredakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, Dr. Ralf Bremer, Sprecher von Google, Ewald Dobler, der Vorsitzende des nordwestdeutschen Zeitungsverlegerverbandes, Thilo Jung von Krautreporter und Dr. Dietrich von Klaeden vom Axel-Springer-Verlag. Moderiert wird die Diskussion von der Journalistin Ute Welty.

Eröffnet wird der Abend durch den Bevollmächtigten des Landes, Staatssekretär Michael Rüter.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen werden erbeten unter veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de.

Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

„Hat der Gesetzgeber, frage ich, ein Recht dazu?“

Geschichtsabend mit Ministerin Antje Niewisch-Lennartz und Dirk Siegfried Dass einmal Straßen nach…

Geschichtsabend mit Ministerin Antje Niewisch-Lennartz und Dirk Siegfried

Dass einmal Straßen nach ihm benannt werden würden, hätte sich Karl-Heinrich Ulrichs (1825 – 1895) vermutlich nicht einmal im Traum vorstellen können. Ulrichs war ein sehr mutiger Mann, aber sein Kampf für die Straffreiheit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen wurde erst weit nach seinem Tod mit Erfolg belohnt. Erst 1994 wurde der entsprechende § 175 des deutschen Strafgesetzbuches endgültig gestrichen.

Ulrichs wurde in der Nähe von Aurich in Ostfriesland geboren, studierte in Göttingen und Berlin Rechtswissenschaften, wurde Amtsassessor in Syke und schließlich 1853 Hilfsrichter in Hildesheim. Er bekannte sich offen zu seiner homosexuellen Veranlagung, was zu seiner Zeit eine ungeheure Provokation war und ihm ein Ermittlungsverfahren einbrachte, weil er dem Gerücht zufolge „widernatürliche Wollust mit anderen Männern treibe.“ Er quittierte daraufhin den Staatsdienst und ließ sich in Burgdorf als Anwalt nieder. Doch auch dort wurde er wegen seiner Veranlagung bedrängt und verlor seine Zulassung. Fortan arbeitete er als Sekretär, Fremdsprachenlehrer und als Journalist – und er veröffentlichte 1864 die erste von zwölf Schriften zu „Forschungen über das Räthsel der mannmännlichen Liebe“ und propagierte darin auch die Möglichkeit der Eheschließung zwischen zwei Männern.

Schlagartig berühmt und verfemt wurde er jedoch mit seinem Auftritt beim deutschen Juristentag in München im Jahre 1867, bei dem er forderte, jedes Sonderstrafgesetz für Gleichgeschlechtliche aufzuheben. Die durchweg konservativen Juristenkollegen reagierten mit lautem Protest und tumultartigen Szenen. Die gesellschaftliche Stimmung gegenüber Homosexuellen verschlechterte sich. Ulrichs Eintreten für eine liberale Haltung gegenüber Seinesgleichen blieb erfolglos.1880 ging er deshalb ins Exil nach Italien, wo er bis zu seinem Lebensende blieb.

150 Jahre nach seiner ersten Veröffentlichung lädt die Vertretung des Landes Niedersachsen zu einem Geschichtsabend über „den ersten Schwulen der Weltgeschichte“ (so der Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch) ein. Über Ulrichs und seine Bedeutung sprechen die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und der Berliner Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried, einer der Initiatoren der Umbenennung der Berliner Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße. Die Veranstaltung im großen Saal der Landesvertretung beginnt am 25. November um 18 Uhr mit der Begrüßung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter. Danach folgt eine Einführung durch Ministerin Niewisch-Lennartz und Dirk Siegfried liest Passagen aus den Schriften von Ulrichs. Die Moderation hat Hans Hengelein.

Anmeldungen zu der Veranstaltung sind bis zum 21. November unter der Mailadresse veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de möglich.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden

Foto: Axel Hildebrandt

TRANSIT – Ein Blick zurück

Ausstellung mit Fotografien von Hans Pieler & Wolf Lützen Pünktlich zum fünfundzwanzigsten…

Ausstellung mit Fotografien von Hans Pieler & Wolf Lützen

Pünktlich zum fünfundzwanzigsten Jahrestag des Mauerfalls zeigt die Landesvertretung Niedersachsen eine Fotoausstellung mit Bildern der ehemaligen Transitstrecke. Der Ausstellungsort, die Landesvertretung, befindet sich eben dort, wo bis zum November 1989 die Grenze der beiden deutschen Staaten verlief: In den heutigen Ministergärten sind ab dem 9. November 2014 die Aufnahmen von Hans Pieler und Wolf Lützen zu sehen.

Die Künstler machten 1984 aus einem VW-Bus auf der Transitstrecke nach Berlin die verbotenen Aufnahmen – meist Blicke frontal oder seitlich aus dem Autofenster; häufig auch durch den Rückspiegel. Eine vergleichbare Fotoserie über die Transitstrecke ist nicht bekannt.

Die Fotoserie von Pieler und Lützen wird erstmals öffentlich ausgestellt und ist weder repräsentativ noch linear erzählt, sondern vielmehr subjektiv und individuell. Der ungewöhnliche Blick auf die DDR, heute 30 Jahre später, ist ein wertvolles historisches Dokument, mit dem die Landesvertretung an die Vergangenheit Niedersachsens als Bundesland mit dem längsten Abschnitt der deutsch-deutschen Grenze erinnert. Zugleich wird das unvergleichliche Werk Hans Pielers, der bis zu seinem Tod im Jahr 2012 an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim lehrte, vor Augen geführt.

Ausstellungsdauer: 9. bis 16. November 2014
Eröffnung: 10. November 2014 mit einer Einführung durch Matthias Harder
Öffnungszeiten: Mo–FR. 9–18 Uhr. Sa/So: 14-18:30 Uhr, am 9.11.14 bis 20 Uhr

Eintritt frei. Anmeldungen zur Eröffnung erbeten: veranstaltungen@landesvertretung-bund.de

Die Ausstellung ist Teil der Veranstaltungsreihe „inspektionen // geschichte_n“ der Landesvertretung und wird realisiert in Kooperation mit dem Freundeskreis Hans Pieler, Berlin und mit freundlicher Unterstützung der Galerie EIGEN + ART, Berlin.

Zur Ausstellung erscheint ein Buch im Kehrer Verlag, das bei der Eröffnung vorgestellt wird. Herausgeber: Ali Ghandtschi, Matthias Harder, Festeinband, 24 x 22 cm, 96 Seiten, 61 Duplexabb. Deutsch/Englisch, ISBN 978-3-86828-531-4, VK 34,90 €

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden

Abbildung: © Hans Pieler & Wolf Lützen

5. White IT Symposium zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz

Boris Pistorius präsentiert Ergebnisse Das Bündnis White IT wurde 2009 auf Initiative…

Boris Pistorius präsentiert Ergebnisse

Das Bündnis White IT wurde 2009 auf Initiative der niedersächsischen Landesregierung gegründet und hat das Ziel, Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie in der digitalen Welt zu entwickeln.
Im Bündnis arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Netzwirtschaft, der IT-Industrie, der Ermittlungsbehörden und von Ärzte-, Sozial- und Opferschutzverbänden aktiv zusammen.
Das kleine Jubiläum zum fünfjährigen Bestehen wird zum Anlass genommen, nicht nur eine erste Bilanz zu ziehen, sondern auch die Entwicklung zu betrachten und gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Verschiedene Fachvorträge nähern sich dem Themenkomplex „sexueller Kindesmissbrauch und dessen Darstellung auch in der digitalen Welt“ auf unterschiedliche Weise und Blickwinkel und bieten die Grundlage für einen gemeinsamen Austausch über technische Lösungen und Ansätze zur Prävention und Opferhilfe.

Eröffnet wird die Tagung von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (angefragt). Die Ergebnisse des Symposiums wird der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius in einem Abschlusskommuniqué vorstellen.

Darüber hinaus werden die Gewinnerinnen und Gewinnern eines insbesondere an Kinder und Jugendliche gerichteten Ideenwettbewerbs zum Schutz von Kindern im Netz vorgestellt und prämiert.

Das 5. White IT Symposium findet am 27. November 2014 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10 in 10117 Berlin statt. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, senden Sie bitte Ihre Kontaktdaten an info@whiteit.de
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zum Bündnis White IT erhalten Sie unter www.whiteit.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Akteure der energetischen Gebäudemodernisierung treffen sich

Energie- und Klimaschutzagentur Niedersachsen besteht seit einem Jahr Unter der Schirmherrschaft des…

Energie- und Klimaschutzagentur Niedersachsen besteht seit einem Jahr

Unter der Schirmherrschaft des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) lädt das bundesweite Netzwerk der Akteure der energetischen Gebäudemodernisierung zu einer Tagesveranstaltung in die niedersächsische Landesvertretung ein.

Natürliche Wäremdämmung – Gaby Eder/pixelio

Natürliche Wäremdämmung – Gaby Eder/pixelio

Vertreter von regionalen und kommunalen Energie- und Klimaschutzagenturen werden sich am 25. November über den aktuellen Stand und die Perspektiven der Förderprogramme der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren und den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz informieren und austauschen.
Die Akteure beraten über Beiträge zur Wärmewende und zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, um das Klimaschutzziel klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Wie werden die Rahmenbedingungen ausgestaltet, wie die Förderinstrumente der KfW bzw. der BAFA? Was kann die Wirtschaft leisten? Was können Energie- und Klimaschutzagenturen auf Bundes- und Landesebene leisten? Auf letztere Frage werden Christian Stolte (dena) und Lothar Nolte, Geschäftsführer der neuen Energie- und Klimaschutzagentur des Landes Niedersachsen, eingehen.

Die energetische Sanierung im Gebäudebestand ist eines der drei aktuellen Aufgabenfelder der im April 2014 gegründeten niedersächsischen Klimaschutz- und Energieagentur. Mehr als zwei Millionen private Wohngebäude gibt es in Niedersachsen und 70 Prozent davon sind noch ohne ausreichende Wärmedämmung.
„Wir werden die sehr gute Arbeit der lokal tätigen Energieagenturen unterstützen und insbesondere den Ausbau weiterer Energieberatungsstellen für Hauseigentümer in Niedersachsen fördern“, benannte Nolte die Ziele. „Unsere Aufgabe ist es auch, mit der Wohnungswirtschaft, Architekten, Energieberatern und Handwerkern Wege zur Steigerung der Sanierungsquote zu finden.“

Foto: lupo/pixelio

Kinderzirkus Giovanni in der Landesvertretung

Junge Artisten aus Wettbergen treten im Atrium der Landesvertretung auf Das Wechselspiel…

Junge Artisten aus Wettbergen treten im Atrium der Landesvertretung auf

Das Wechselspiel aus politischen Veranstaltungen, Sitzungen, Debatten, Beschlüssen und Personalentscheidungen wird manchmal etwas abschätzig als „Politik-Zirkus“ bezeichnet. Das hat die Vertretung des Landes Niedersachsen nicht zu bieten. Die politischen Veranstaltungen, die in ihren Räumen stattfinden, sind seriös und an der jeweiligen Sache orientiert. Zirkusatmosphäre gibt es am 8. Dezember ausnahmsweise aber doch: Dann tritt im Atrium der Landesvertretung der Kinderzirkus Giovanni aus Hannover auf.

Kinderzirkus Giovanni mit dem Prix Roncalli 2012 ausgezeichnet

Kinder und Jugendliche zeigen ihr Können als Seiltänzer und Schlangenmenschen, als Feuerspucker und Jongleure, manchmal verborgen hinter der Maske eines Clowns, manchmal auch ungeschminkt. Für die erwachsenen Manager des nicht-kommerziellen Zirkusunternehmens, wie für die beiden ehrenamtlichen Zirkusdirektorinnen Nina Weger und Brigitte Kumkar, ist der Kinderzirkus auch von großer pädagogischer Bedeutung. Kinder, die sonst womöglich unter Misserfolgen in der Schule litten, könnten sich hier in geschützter Umgebung ausprobieren und bislang vernachlässigte Talente ausleben. Zirkus als selten gewordenes Abenteuer, das den Kindern Körperbeherrschung und Selbstvertrauen vermittelt.

Den Kinderzirkus Giovanni gibt es schon seit 30 Jahren. Nina Weger selbst hat als Kind im Zirkus die ersten Schritte als Seiltänzerin gemacht. Später wurde sie Journalistin, Drehbuch- und Kinderbuchautorin und schließlich auch Zirkusdirektorin. Entstanden ist die Zirkusidee aus einem Sommerferienlager heraus, dass die evangelische Kirchengemeinde von Wettbergen 1984 veranstaltet hatte. Nach Kontakten zum großen Zirkusvorbild Roncalli entwarfen die Kinder und Jugendlichen ihr erstes eigenes Zirkusprogramm.

Kinderzirkus Giovanni

Inzwischen hat der Kinderzirkus Giovanni fast 1000 Auftritte im In- und Ausland absolviert. Rund 500 Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen 30 Jahren dabei mitgewirkt. Inzwischen ist der Zirkus ein nahezu professionelles Unternehmen geworden, mit einem großen Fundus an selbst genähten Kostümen, Zirkuswagen und einem Zweimast-Zelt. Der Zirkus finanziert sich durch Spenden und Eintrittsgelder. Aktuell besteht das Team aus rund 45 Mitwirkenden zwischen drei und 18 Jahren.
Bei ihrem Gastspiel am 8.Dezember in der Landesvertretung Niedersachsen werden die jungen Zirkusartisten zweimal auftreten: Am späten Vormittag vor Berliner Schulklassen und am späten Nachmittag dann vor einem überwiegend erwachsenen Publikum.

Details zu den genauen Auftrittszeiten und den Eintrittspreisen, die als Spende von den Zuschauerinnen und Zuschauern erbeten werden, werden demnächst auf der Internetseite der Landesvertretung veröffentlicht und im nächsten Newsletter, der am 1. Dezember erscheint.

Fotos: Udo Weger