Ausgabe 08/2016
In dieser Ausgabe

Schwerpunkt Bundesrat

Standpunkt Niedersachen

Nachrichten

Zahl der Woche

Veranstaltungen Rückblick

Veranstaltungen Ausblick

Zu Gast in der Landevertretung

Editorial

Die vergangenen Tage können wir wieder einmal unter der Überschrift „Niedersachsens Woche in Berlin“ zusammenfassen

Leser gross

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

die vergangenen Tage können wir wieder einmal unter der Überschrift „Niedersachsens Woche in Berlin“ zusammenfassen.

Am Dienstagvormittag der Woche vor dem Bundesratsplenum hat unser Finanzminister Peter-Jürgen Schneider in der Landesvertretung unseren Gesetzentwurf zur Schaffung einer verfassungsgemäßen Grundsteuer vorgestellt. Christian Meyer, unser Landwirtschaftsminister, hat am Dienstagabend Verbesserungen für das Düngerecht vorgestellt und eingefordert.

Im Rahmen der Woche der Industrie, haben sich am Mittwoch der erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, und der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Dr. Rainer Dulger, unserer Initiative nach einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung angeschlossen. Gut so! Im Bundesrat wurde unsere Initiative schon beschlossen, jetzt ist die Bundesregierung gefordert.

Ebenfalls am Mittwoch hat unser Umweltminister Stefan Wenzel Anforderungen für die Neuausrichtung der Forschungsförderung bei der Suche nach einem neuen Endlager für Atommüll eingefordert. Am Freitag hat unser Innenminister Boris Pistorius im Bundesrat unsere Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz in den Beratungsprozess eingebracht.

Ergänzende Hinweise zu den einzelnen Initiativen und Informationen zu weiteren Aktivitäten und Veranstaltungen der Landesvertretung finden Sie wie gewohnt in unserem Newsletter.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und Verlinken unserer Artikel.

Ihr

 

Signatur

Michael Rüter

Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Die nächste Ausgabe des Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 17. Oktober 2016.

P.P.S.: Ich würde mich freuen, wenn Sie am 3. Oktober 2016 zum „Tag der offenen Tür“ unsere Landesvertretung besuchen. Wir haben wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm, Kulinarisches und Getränke aus Niedersachen und selbstverständlich spannende Einblicke hinter die Kulissen und unsere Arbeit vorbereitet.

Bundesratssitzung 23. September 2016

Die 948. Sitzung – Niedersächsische Regierungsmitglieder stellen Initiativen vor und reden im Bundesrat

Grünes Licht für 17 Gesetze

Niedersächsische Regierungsmitglieder stellen Initiativen vor und reden im Bundesrat

In der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetze. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Deutschland kann danach das Klimaschutzabkommen von Paris ratifizieren. In Kraft treten kann auch die Reform des Sexualstrafrechts, die in den letzten Monaten unter dem Stichwort „Nein heißt Nein“ intensiv diskutiert worden war, ebenso wie Maßnahmen zum Kampf gegen Menschenhandel und strengere Regeln für das Prostitutionsgewerbe.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt setzte sich im Bundesrat für das Prostituiertenschutzgesetz ein. Dem vorliegenden Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschuss solle nicht gefolgt werden. Rundt: „Ein großer Wirtschaftszweig wie das Prostitutionsgewerbe darf nicht unreguliert bleiben, es geht um die Bekämpfung von Ausbeutung und Menschenhandel.“
Grünes Licht gab es zudem für den Aufbau eines bundesweiten Transplantationsregisters, Vorgaben für die Qualifikation von gerichtlich bestellten Gutachtern, Änderungen im Bundesjagdgesetz und Erleichterungen beim Ausbau des digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes.

 

Kampf gegen illegale Straßenrennen und Internetkriminalität

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Strafbarkeit illegaler Autorennen, zur Verschärfung des Waffenrechts, zum Kampf gegen Internetkriminalität, zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität sowie zum Arbeitsschutz.

Neu vorgestellt wurden unter anderem Länder-Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz, einer Reform der Grundsteuer, besserer Finanzausstattung der Kommunen und Förderung von Freiwilligendiensten. In den nächsten Wochen befassen sich die Ausschüsse mit den Vorschlägen.

 

Umfangreiche Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz

Der Bundesrat befasste sich mit mehr als 30 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett. Er nahm Stellung zum geplanten Bundeshaushalt 2017, zum Bundesteilhabegesetz, zur Verschärfung der Strafbarkeit für Stalker, zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unfairem Steuerwettbewerb, zur intensiveren Kontrolle von Pflegediensten, zum neuen Vergütungssystem bei der Behandlung psychisch kranker Menschen, zur Stärkung der Netzneutralität und sowie zur vereinfachten Vermögensabschöpfung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

Er äußerte sich auch zur europäischen Flüchtlingspolitik, EU-Vorlagen zur Sharing-Economy und zur geplanten Abschaffung der Roaming-Gebühren.

 

Mehr Tempo-30-Zonen

Die Länder stimmten 10 Verordnungen der Bundesregierung zu, teilweise allerdings unter der Bedingung von Änderungen. Unter anderem unterstützen sie die erleichterte Einrichtung von Tempo-30 Zonen vor Schulen und Kitas.

 

Nächste Sitzung

Der Bundesrat wird am 14. Oktober zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.

Boris Pistorius: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat in der jüngsten Sitzung des Bundesrates eine Länderinitiative vorgestellt, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Einwanderungsgesetz vorzulegen. Die Initiative wurde von Niedersachsen gemeinsam mit Bundesländern Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen eingebracht.

Unter der Überschrift „Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln“ werden die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes für Deutschland beschrieben und künftige Eckpunkte für ein solches Gesetz genannt.

„Deutschland ist schon längst ein Einwanderungsland. Es ist zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auch weitgehend unstrittig, dass Deutschland von steuerbarer Zuwanderung profitiert, und zwar im akademischen wie im nichtakademischen Bereich. Ebenso außer Frage steht auch die Notwendigkeit, diese Steuerung zukünftig fortzusetzen und zu intensivieren, da die demografische Fachkräftelücke von Jahr zu Jahr größer wird.“, so Innenminister Pistorius. Ziel der Initiative ist es, sowohl für potenzielle Einwanderinnen und Einwanderer als auch für heimische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung kann und darf Deutschland nicht länger auf ein Einwanderungsgesetz verzichten. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass schon aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland ein steigender Bedarf an Fachkräften absehbar ist, der es erforderlich macht, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.

Hinzu kommt, dass die Reduzierung eines irregulären und damit nur sehr bedingt steuerbaren Zuzugs vieler Migranten über oft lebensgefährliche und menschenunwürdige Wege nur möglich sein wird, wenn alternativ auch legale Zuwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden.

„Wir brauchen endlich ein modernes Migrationsrecht, das eine vernünftige Form der gesteuerten Zuwanderung ermöglicht. Und dieses Migrationsrecht kann sich eben nicht auf punktuelle Veränderungen im Aufenthaltsrecht und anderes Stückwerk beschränken, sondern es muss arbeitsmarkt- und sozialpolitische Regelungen auf klare und verständliche Weise definieren. Wir können festlegen, welche Bedarfe an Arbeitskräften wir in regionaler, zeitlicher und branchenspezifischer Hinsicht abdecken wollen. Das ist eine echte Chance, die wir in Deutschland besser heute als morgen nutzen sollten“, so abschließend Innenminister Pistorius in seiner Rede im Bundesrat.

Die Initiative wurde nach der Vorstellung im Plenum den Fachausschüssen des Bundesrates zur weiteren Beratung überwiesen.

Niedersachsen und Hessen starten Reforminitiative zur Grundsteuer

Peter-Jürgen Schneider will Zeitdruck und Einnahmeausfälle vermeiden

Am 20. September war großer Medienauflauf in der Landesvertretung. ARD, ZDF, FAZ, Süddeutsche und viele weitere Medienorgane ließen sich direkt von den Finanzministern aus Niedersachsen, Peter-Jürgen Schneider, und Hessen, Dr. Thomas Schäfer sowie den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, über die Notwendigkeit der Reform der Grundsteuer und deren Ausgestaltung informieren.

Am Freitag der vergangenen Woche brachten die beiden Minister stellvertretend für 14 Länder die auf der Jahresfinanzministerkonferenz beschlossenen Gesetzentwürfe dann in den Bundesrat ein. Dieser wies die Reformvorschläge zunächst den Ausschüssen zur weiteren Beratung zu.

Schneider machte deutlich, man müsse die notwendigen Reformgesetze noch in dieser Bundestagslegislaturperiode auf den Weg bringen. Einen Zeitdruck wie bei der Erbschaftsteuerreform will er vermeiden. Es ist aber absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem oder im kommenden Jahr das Grundsteuergesetz kassiert und es zu Einnahmeausfällen in den Kommunen in einer Größenordnung von 13 Milliarden Euro kommt. An die die Reform ablehnenden Länder Bayern und Hamburg gerichtet, machte Schneider deutlich, dass „die Rechnung die Kommunen zahlen, die durch das Wegbrechen der Grundsteuer ernste Finanzierungsprobleme bekämen.“ Einen Komplettausfall der Grundsteuer können Bayern und Hamburg daher auch nicht wollen.

Soweit gegen die Reform argumentiert wird, sie führe nur zu einer Steuererhöhung, machten Schneider und Schäfer deutlich, durch ein „hinlängliches Maß an Wertorientierung“ werde die Ungerechtigkeit der aktuellen Regelung nur aufgehoben. Einige würden künftig mehr, andere weniger Grundsteuer zu zahlen haben. Zu einer „überdimensionalen Belastung“ werde es aber nicht kommen. Wie Schneider verdeutlichte, sei die tatsächliche Belastung durch die Länder und Kommunen künftig zu gestalten. Den Ländern werde erstmalig durch die Reform die Kompetenz zur Festlegung länderspezifischer Messzahlen gegeben. Die genaue Grundsteuerhöhe könnten zuletzt die Kommunen durch die Festlegung ihrer Hebesätze gestalten.

Das Verfassungsgericht sieht die Bezüge auf Werte von 1964 (West) und sogar 1935 (Ost) sehr kritisch. Schneider wies auf die immanente Ungerechtigkeit dieses Umstandes hin. „In Berlin finden Sie gegebenenfalls je nach Straßenseite unterschiedliche Werte.“ Das neue Recht soll diesen Umstand aufgreifen und die Grundlage für die Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken mit einem pauschalierenden Kostenwert legen. Künftig soll es in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen der Werte geben.

Bundesrat will Änderungen am Bundesteilhabegesetz

Cornelia Rundt sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesrat am 23. September 2016 umfassend Stellung genommen und dabei deutlichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte der Bund die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern und einen Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland leisten.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt meldete in ihrer Rede im Bundesrat jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf der Bundesregierung an: „Mir ist es wichtig, dass alle Personen, die heute leistungsberechtigt sind, auch in Zukunft Leistungen erhalten. Darüber hinaus lässt das Bundesteilhabegesetz noch klare und eindeutige Abgrenzungsregelungen zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe vermissen. Hier sehe ich noch dringenden Nachbesserungsbedarf.“ Mit Unterstützung Niedersachsens hat der Bundesrat anschließend den § 43 a Sozialgesetzbuch XI kritisiert: Die Regelung aus dem BTHG-Entwurf der Bundesregierung benachteilige Menschen mit Behinderungen, die zugleich pflegebedürftig seien. Leben Menschen mit Behinderungen in stationären Wohnstätten der Eingliederungshilfe, erhalten sie nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung, sondern nur eine Pauschale. Diese seit Mitte der Neunziger Jahre bestehende Benachteiligung führt dazu, dass die Kosten der pflegerischen Versorgung teilweise nach wie vor beim Träger der Eingliederungshilfe verbleiben. Es besteht sogar die Gefahr, dass sich ihr Anwendungsbereich künftig auch auf das heutige sogenannte ambulante Wohnen erstreckt. Rundt: „Die Regelung gehört nach meiner Überzeugung insgesamt gestrichen, mindestens aber darf ihr Anwendungsbereich nicht noch erweitert werden.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält aber auch wichtige Weichenstellungen für die Zukunft, die langjährigen Forderungen der Betroffenen und der Länder entsprechen: Mit dem Gesetzesvorhaben wird eine personenzentrierte Ausrichtung der Teilhabebedarfsermittlung und -bedarfsplanung verfolgt. Die Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen wird aufgegeben. Der Teilhabebedarf wird dadurch unabhängig vom Ort der Leistungserbringung ermittelt. Die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben werden erweitert. Das „Budget für Arbeit“ wird im Gesetz als Rechtsanspruch ausgestaltet. Auch die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen verbessert werden. Bereits zum 1. Januar 2017 sollen die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Finanzierung von Teilhabeleistungen im Sinne der Leistungsberechtigten laut Gesetzentwurf verbessert werden. Mit der Überführung der Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe in ein eigenes Leistungsgesetz sind bereits Neuregelungen bei dem Einsatz von Einkommen und Vermögen verbunden, die die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern.

Dass im Gesetzentwurf ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Zugangsvoraussetzung zu einer Werkstatt für behinderte Menschen vorgesehen ist, muss aus Sicht des Bundesrates jedoch gestrichen werden. Und mit allen anderen Bundesländern war sich Niedersachsen nicht zuletzt einig, dass etwaige Mehrkosten durch die Reform der Eingliederungshilfe vom Bund und nicht von den Ländern und Kommunen getragen werden müssen.

Die Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG-Entwurf erhält nun die Bundesregierung, die dann Gelegenheit zur Gegenäußerung hat. Nachdem der Deutsche Bundestag am 22. September den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes das erste Mal diskutiert hat, beginnen nun spannende parlamentarische Beratungen. An Ideen zur Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes-Entwurfs sollte es den Bundestagsabgeordneten nicht mangeln: Da dürfte schon allein die umfassende Stellungnahme des Bundesrates einen guten Fundus bieten – hinzukommen die vielen Hinweise, die von Betroffenenverbänden und/oder vor Ort in den Wahlkreisen direkt an die Abgeordneten herangetragen werden.

 

Illegale Autorennen: von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand

Antje Niewisch-Lennartz: Straftaten dürfen sich nicht lohnen!

In seiner Sitzung am 23. September 2015 hat der Bundesrat mit der Unterstützung Niedersachsens die Mehrländerinitiative zur Strafbarkeit von illegalen Autorennen beschlossen. Damit soll den zunehmenden Fällen von illegalen Autorennen begegnet werden, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Bisher werden solche Rennen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Initiative sieht nun die Einführung entsprechender Straftatbestände vor, da sich die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen hätten. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz äußerte sich im Rahmen der Befassung mit dem Gesetzesentwurf zur Reform  der Vermögensabschöpfung und hob hier den Aspekt der Möglichkeit der Einziehung hervor. „Es ist für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unverzichtbar, dass jedem Täter auch stets die Früchte seiner Taten entzogen werden“, so die Ministerin. „Bei Vermögensdelikten ist es der finanzielle Vorteil, bei Gaffern das Handy und bei Teilnehmern von illegalen Rennen das heiß geliebte schnelle Auto!“

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.

Deutschland hat als 61. Staat das Klimaschutzabkommen ratifiziert, neun Monate nach der Klimakonferenz in Paris. Immerhin hatte die Bundesregierung den mit einer Seite Umfang sehr übersichtlichen Gesetzentwurf zur Ratifikation Anfang Juli im Kabinett beschlossen, das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren wäre jedoch regulär erst im November abgeschlossen gewesen- also erst nach der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch. Um das zu vermeiden, wurde die Gesetzgebung so beschleunigt, dass Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf innerhalb einer Woche behandeln bzw. sogar beschließen konnten. Das Gesetz zum Klimaschutzabkommen kann damit bereits Anfang Oktober in Kraft treten.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete das Pariser Klimaabkommen in seiner Rede im Bundesrat als „eine Art Notbremse für unseren Heimatplaneten“. Wenzel stellte den Bezug zu den nationalen Klimazielen her und äußerte seine Zweifel an der Einhaltung des nationalen Fahrplans der Bundesregierung. „Ressorts, die an einem Strang ziehen müssten, um sicherzustellen, dass Verkehr, Landwirtschaft und Industrie genauso ihren Beitrag leisten wie Gebäudeinfrastruktur und Energieversorgung, versuchen den vom Umweltressort vorgestellten Entwurf eines Klimaschutzplans 2050 zu verwässern und zusammen zu streichen. Dabei biete sich die Chance, als Vorreiter Technologieführerschaft auf zentralen Feldern zu sichern und auszubauen, um so die Arbeitsplätze von morgen zu schaffen.“ Es gelte, nun dem Erfolg von Paris konkrete Taten bei der Umsetzung auf nationaler Ebene folgen zu lassen.

Pflegestärkungsgesetz III und was die Länder davon halten

Pflegebedürftigkeitsbegriff wird in Hilfe zur Pflege eingeführt

Dass das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) dringend gebraucht wird, darin waren sich alle Länder beim Bundesratsplenum am 23. September 2016 einig. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, einerseits den zum 1. Januar 2017 geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf das Sozialhilferecht zu übertragen. Andererseits sollen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommune in der Pflege umgesetzt werden. Die Empfehlungen betreffen die Bereiche bessere Pflegestrukturplanung, Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote in den Kommunen und bessere Beratung. Dass das dritte Pflegestärkungsgesetz nun so dringend benötigt wird, geht auf das zweite Pflegestärkungsgesetz zurück: Damals hatte es der Bund versäumt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gleich auch auf das Sozialhilferecht zu übertragen – obwohl die Länderseite immer wieder diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht hatte.

Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßte nun im Bundesrat, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege eingeführt wird. Denn es sei ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen, pflegebedürftige Menschen, die Sozialhilfe benötigen, nicht schlechter zu stellen als andere Pflegebedürftige.

Verbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf sieht der Bundesrat insbesondere an den Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. So hat der Bundesrat auf Anregung Niedersachsens und des Saarlands die Bundesregierung zum Beispiel aufgefordert, pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung den uneingeschränkten Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu ermöglichen. Finanziert werden soll dies durch eine zeitnahe Erhöhung des Beitragssatzes. In seiner 72-seitigen Stellungnahme geht der Bundesrat auch auf die Stärkung der Kommunen in der Pflege eine Menge weiterer Aspekte des PSG III ein, darunter die Forderung, eine Evaluations- und Kostenausgleichsklausel ins Gesetz aufzunehmen. Um Kostentransparenz herzustellen, wollen die Länder, dass der Bund die von der Bundesregierung genutzten Datengrundlagen offenlegt.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die Gelegenheit zur Gegenäußerung bekommt. Die Abgeordneten des Bundestages haben ihre Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz III ebenfalls am 23. September schon begonnen.

Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 beschäftigt Bundesrat

Erhaltung und Ersatz, Aus- und Neubau von Straße, Schiene und Wasserstraße

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Entwürfe der Ausbaugesetze zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 beraten. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes, er umfasst sowohl anfallende Erhaltungs‐ und Ersatzinvestitionen als auch Aus‐ und Neubauprojekte für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße in der Verantwortung des Bundes.

  1. Gegen den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben.

Das Netz der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) wird nach dem in der Anlage des Bundesfernstraßenausbaugesetzes dargestellten Bedarfsplan ausgebaut. Der Bedarfsplan ist spätestens nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen. Dies ist im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 geschehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der überarbeitete Bedarfsplan an die Stelle des bisherigen Bedarfsplans treten.

  1. Zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes hat der Bundesrat Stellung genommen.

Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem in der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes dargestellten Bedarfsplan ausgebaut. Auch dieser Bedarfsplan ist jeweils nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen, was im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 geschehen ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der überarbeitete Bedarfsplan an die Stelle des bisherigen Bedarfsplans treten.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass für die Bewertung der Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen können, die gleichen Kriterien verwandt werden, die für die Aufnahme der bereits im Vordringlichen Bedarf aufgeführten Projekte benutzt wurden. Sobald nachgewiesen ist, dass diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, sollen sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. Dies geht aus der bisherigen Formulierung nach Auffassung des Bundesrates („übliche Kriterien“) nicht ausreichend hervor.

  1. Zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes hat der Bundesrat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben.

Auch der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes soll künftig, so wie es bei den Bundesfernstraßen und den Schienenwegen der Fall ist, durch Gesetz beschlossen werden. Der Ausbau soll nach dem in der Anlage des Bundeswasserstraßenausbaugesetzentwurfs dargestellten Bedarfsplan erfolgen. Die im Bedarfsplan genannten Projekte entsprechen dem Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass die Investitionen in die Wasserstraßen zum Abbau des Sanierungsstaus nicht ausreichten. Wegen der vielerorts niedrigen Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken könnten die Transportmöglichkeiten des Binnenschiffs nicht ausgenutzt werden, die zu erwartenden Wirkungen für den Klimaschutz seien unzureichend, es müssten mehr Anreize zur Verlagerung von Verkehr auf Schiene und Binnenschiff geschaffen werden, ein Forschungsprogramm für die Binnenschifffahrt müsste aufgelegt werden, und die Emissionen der Binnenschiffe müssten gesenkt werden.

Die Bundesregierung soll außerdem im Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen auch den im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesenen Weiteren Bedarf abbilden, wie das auch in den Ausbaugesetzen für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen erfolgt. Nur so würde das Ziel des Gesetzentwurfs vollständig erreicht, das Netz der Bundeswasserstraßen auszubauen und in die Lage zu versetzen, einen höheren Anteil am Transportvolumen zu übernehmen, zu dessen Förderung eine rechtliche Gleichstellung der Wasserstraße mit den Verkehrsträgern Schiene und Straße, die Verdeutlichung der staatlichen Verantwortung für das Wasserstraßennetz und die Schaffung einer verlässlichen Grundlage für eine vorausschauende Planung der Wasserstraßenbaumaßnahmen erheblich beitragen.

Ferner sollen die Zwecke des Wasserstands- und Hochwassermeldedienstes im Gesetz klar aufgeführt werden. Es müsse sichergestellt sein, dass die Länder für ihren Hochwassermeldedienst die Messwerte der relevanten Bundespegel kontinuierlich und auch oberhalb der Schwellenwerte für die Schifffahrt erhalten.

Auf die Benennung von Einzelprojekten, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Berücksichtigung hätten finden sollen, haben die Länder verzichtet, obwohl – auch in Niedersachsen – Nachbesserungsbedarf besteht. Hier nachzujustieren soll dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Die Gesetzentwürfe waren am Vortag der Bundesrats-Plenarsitzung in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Sie werden dort umfänglich beraten werden, der federführend zuständige Verkehrsausschuss hat bereits Sondersitzungen in Aussicht genommen.

Niedersächsische Schulprogramme Obst und Gemüse: Fortsetzung folgt

Bundesrat befasst sich mit Mittelverteilung ab Schuljahr 2017/2018

„Generation Kartoffelsack“ – das hört sich nicht schön an, trifft aber schmerzhaft den Punkt: Deutsche Kinder werden immer dicker! Ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und zu viel Zeit vor Fernsehgerät und Computer führen dazu, dass inzwischen jeder dritte Jugendliche und jedes fünfte Kind übergewichtig sind. Tendenz zunehmend. Acht Prozent der Zehn- bis Vierzehnjährigen und vier Prozent der Fünf- bis Siebenjährigen sind sogar adipös, also krankhaft übergewichtig. Diese Kinder leben gefährlich. Wer es nicht schafft abzunehmen, hat ein deutliches Risiko, Dauergast beim Arzt zu werden und früh zu sterben. „Rauchen schadet Ihrer Gesundheit“ steht auf jeder Zigarettenpackung, aber niemand warnt vor dem Schokoriegel, dem Burger, der Cola: Fettes und Süßes für eine schlappe Generation.

Da lässt sich was machen! Und die niedersächsische Landesregierung hat vor zwei Jahren entschieden, das zu tun: Kinder brauchen positive Erfahrungen und Vorbilder, dann lernt es sich leicht. Die Grundlagen einer gesunden Ernährung sollten im Elternhaus vermittelt werden, aber auch die Schule kann hier Wissen vermitteln. Das Land Niedersachsen bietet seit dem Schuljahr 2014/2015 Schulen die Möglichkeit, am Schulobst- und -gemüseprogramm der EU teilzunehmen. Über 600 Schulen in Niedersachsen haben diese Chance genutzt. Das Niedersächsische Schulobstprogramm liefert den Schulen an bis zu drei Tagen pro Woche Obst und Gemüse, kostenlos und mit geringem Verwaltungsaufwand. Es macht Spaß, in der Klasse gemeinsam einen Obstsalat zu schnippeln. Man kann die bunte Vielfalt der Obst- und Gemüsearten kennenlernen, Unbekanntes ausprobieren. Man erfährt, wo das Essen herkommt und wie man es verarbeitet. Ganz nebenbei gibt es eine Extraportion Vitamine für klaren Kopf und sprudelnde Energie.

Aber wie das so ist, in der Politik: die finanziellen Mittel, die in das niedersächsische Schulobstprogramm auch in Zukunft fließen sollen, müssen immer wieder verteidigt werden. Die Europäische Kommission hatte vor einiger Zeit das EU-Schulobst- und das EU-Schulmilchprogramm zusammengelegt. Damit musste auch die Mittelverteilung neu geordnet werden. Der Entwurf eines Bundesgesetzes, der aktuell dem Bundesrat vorlag, klärt, wie die Mittel ab dem Schuljahr 2017/2018 zwischen den Bundesländern verteilt werden sollen. Niedersachsen kann mit dem Vorschlag der Bundesregierung gut leben. Versuche anderer Bundesländer, den Verteilungsschlüssel zu ihren Gunsten zu ändern, konnten wir erfolgreich abwehren.

Künftig geringere Hürden für Zone 30

Vorschrift für Rettungsgasse vereinfacht

Der Bundesrat hat der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe weniger Änderungen zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Mit der Verordnung soll das in Deutschland bereits erreichte hohe Verkehrssicherheitsniveau weiter verbessert werden.

In erster Linie zielt die Verordnung darauf ab, die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) im Nahbereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagestagesstätten, Schulen, und Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern an innerörtlichen klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie an weiteren Vorfahrtstraßen zu schaffen. Hierzu soll die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs durch Neufassung des § 45 Absatz 9 StVO abgesenkt werden.

Weiterhin soll zur Steigerung der Verkehrssicherheit die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse vereinfacht werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, dass junge Rad fahrende Kinder auf Gehwegen von einer geeigneten Aufsichtsperson auch mit einem Rad fahrend auf dem Gehweg begleitet werden dürfen. Darüber hinaus werden E-Bikes mit Mofas in verhaltensrechtlicher Sicht gleichgestellt.

Nach Auffassung des Bundesrates sollen u.a. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg benutzen dürfen. Es sei den Fußgängern nicht vermittelbar, wenn Kinder und gegebenenfalls auch deren Aufsichtspersonen neben dem Radweg auf dem Gehweg fahren. So sei es außerdem möglich, bei Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern oder mehreren Erwachsenen gemeinsam den Radweg zu benutzen und sich nicht zwischen Radweg und Gehweg aufteilen zu müssen.

In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, wie in der Begründung zu der Verordnung angekündigt die näheren Vorgaben zur Anordnung einer streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit vor den genannten sozialen Einrichtungen kurzfristig in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln, um den örtlichen Straßenverkehrsbehörden bei der Umsetzung der Neuregelung die nötige Handlungssicherheit zu verschaffen.

Die Bundesregierung soll außerdem schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr – unter Beteiligung der Länder – regeln. Selbstbalancierende Fahrzeuge, die nicht unter die Mobilitätshilfenverordnung fallen (wie z. B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden – ebenso wie unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern – vom Handel bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 beziehungsweise sogar 35 km/h. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge seien daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte erforderlich

Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze soll erleichtert werden

Kosten für Breitbandausbau sollen gesenkt werden

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze am vergangenen Freitag zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommuni­kation (Kostensenkungsrichtlinie) vom 15.05.2014 in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 01.01.2016 abgelaufen.

Mit den durch das Gesetz ermöglichten Maßnahmen sollen die Kosten für den Breitbandausbau spürbar gesenkt und damit die Hochgeschwindigkeitsnetze einfacher in die Fläche gebracht werden. Nach Schätzung der Bundesregierung entfallen bis zu 80% der Ausbaukosten auf Hoch- und Tiefbauarbeiten, die insbesondere in dünn besiedelten Regionen überproportional hoch sind.

Kern des Gesetzes (sh. auch Newsletter 03-2016) sind umfassende (entgeltliche) Mitnutzungsansprüche an bestehenden Infrastrukturen aller Art. Passive Netzinfrastrukturen und „Telekommunikationslinien“ wurden sehr weit definiert, so dass im Grunde alle Hohlräume und Trägerinfrastrukturen (Rohre, Schächte, Masten, Verkehrswege etc.) für eine Mitnutzung durch Telekommunikationsanbieter zulässig werden. Diese Mitnutzung kann unter abschließend definierten Vorgaben verweigert werden, etwa bei schon bestehender Glasfaserinfrastruktur („Überbau“) oder bei Anhaltspunkten für Gefährdungen für Gesundheit oder Sicherheit (Frischwasser, Gasleitungen, kritische Infrastrukturen etc.). Eine verbesserte Koordination und Überblick der Bauarbeiten wird durch erweiterte Aufgaben der Bundesnetzagentur gesichert, die nun als nationale Informations- und Streitbeilegungsstelle fungiert. Hierfür wurden 29 neue Planstellen bei der Bundesnetzagentur vorgesehen. Außerdem sollen bei allen öffentlich finanzierten Baumaßnahmen bedarfsgerecht bzw. bei Neubaugebieten immer Leerrohre und unbeschaltete Glasfaser mitverlegt werden. Dies macht eine spätere Anbindung an die Hochleistungsnetze sehr viel einfacher und kostengünstiger.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Von den Anregungen des Bundesrates wurden wenige übernommen. So werden u.a. kompetenzrechtlich Bauordnungsvorschriften und Genehmigungsfristen für entsprechende Baumaßnahmen nun bundesseitig und damit einheitlich geregelt.

Darüber hinaus wurden Präzisierungen zur Versorgung am und im Gebäude vorgenommen. So müssen Hauseigentümer nun auch (auf Kosten der Netzbetreiber) eine Stromversorgung aktiver Netzkomponenten (z. B. Splitter) im Haus gewährleisten. Außerdem wurde klargestellt, dass ein Zwang zur Mitnutzung der gebäudeinternen Infrastrukturen nur besteht, wenn ein Wettbewerber nicht mit einem spürbar hochqualitativeren Produkt Zugang begehrt. Gleichzeitig erhalten investierende Netzbetreiber die Sicherheit, dass die im Haus neu verbauten Netzbestandteile zwar eigentumsrechtlich dem Hauseigentümer zufallen, sie dennoch aber schuldrechtlich eine entgeltfreie Mitnutzung beanspruchen können.

Als Änderung eingebracht wurde auch der Wunsch, Ampelanlagen und Laternenmasten als Trägerstrukturen z. B. für zukünftige 5G-Mobilfunksender und automatisiertes Fahren mitnutzbar zu machen. Ebenso müssen bei der Erschließung etwa von Einsiedlerhöfen nun auch oberirdische Verlegungen von Telekommunikationsleitungen in die Abwägung der genehmigenden Stellen einbezogen werden. Zudem müssen Versorger die aus den Mitnutzungsentgelten gezogenen Einnahmen nicht kundenpreissenkend verrechnen, so dass auch hier die Bereitschaft zur Mitnutzungsgewährung erhöht wird.

Bundesrat macht Vorschläge zur Versorgung und Vergütung in der Psychiatrie

Cornelia Rundt: Gesetz kann Weg zu moderner, bedarfsorientierter Versorgung ebnen

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September 2016 Stellung genommen.

In ihrer Rede hat Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt den Gesetzentwurf am vergangenen Freitag grundsätzlich unterstützt: „In der modernen Psychiatrie von morgen werden aller Voraussicht nach die Patientinnen und Patienten bessere Chancen auf Teilhabe und Behandlung erhalten. Unter anderem soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Betroffenen zuhause in der gewohnten Umgebung psychiatrisch behandeln zu können.“ Mit dem Gesetzentwurf könne der Weg zu einer modernen, bedarfsorientierten Versorgung in der Psychiatrie und in der Psychosomatik geebnet werden, so die Ministerin. Zudem sei es im Sinne einer bestmöglichen Versorgung der psychisch Kranken notwendig, dass die Einrichtungen ein auskömmliches Budget, insbesondere zur Refinanzierung der Personalkosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an die Hand bekommen. Rundt: „Der Erfolg hängt ganz maßgeblich von ausreichendem Personal ab. Deshalb ist es unverzichtbar, verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung einzuführen. Dem trägt der Gesetzentwurf jetzt endlich Rechnung. Und das ist gut so.“

Die Vorschläge der Länder betreffen spezifische Aspekte des Entwurfs wie etwa die – für die Krankenhausplanung der Länder wichtige – bundeseinheitliche Definition, welche die Kriterien für den Standort oder die Standorte eines Krankenhauses und die Ambulanzen eines Krankenhauses festlegt.

Grundsätzlich befürwortet Rundt, dass nach dem Gesetzentwurf das im bisherigen Recht angelegte reine Abrechnungssystem (mit einer Konvergenz hin zu landeseinheitlichen Preisen) durch ein Budgetsystem ersetzt werden soll – ein Preissystem wie die DRG in Krankenhäusern würde laut Rundt in der Psychiatrie und in der Psychosomatik zu falschen Anreizen führen: Benachteiligt davon wären insbesondere schwer psychisch Kranke. „Mit der vorgesehenen Einführung eines Budgetsystems wird diese Gefahr abgewendet, und das ist im Interesse der Betroffenen sehr gut“, so Rundt. Insofern seien die Ansätze in dem Gesetzentwurf, die etwa auf ein Home-Treatment abheben, besonders zu begrüßen – „erst ein budgetorientierter Ansatz im Vergütungssystem ermöglicht es, den Grundsatz ambulant vor stationär zu verwirklichen.“

Für mehr Rechtssicherheit beim Arbeitsschutz

Klarstellungen auch zu „möglichst ausreichend Tageslicht“

Der Bundesrat hat jetzt den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen beschlossen, den Niedersachsen gemeinsam mit zahlreichen weiteren Bundesländern eingebracht hatte. Ziel ist es, bestehende Rechtsunsicherheiten in der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung zu beseitigen.

So gab es in der Praxis zum Beispiel Probleme, die bisherigen Regelungen umzusetzen, nach denen Arbeitsstätten „möglichst ausreichend Tageslicht“ erhalten müssen. Auch war nicht immer klar, wie sich ein Büroarbeitsplatz genau von einem Bildschirmarbeitsplatz unterscheidet und was genau einen Telearbeitsplatz kennzeichnet. Der vom Bundesrat beschlossene Verordnungsvorschlag wird nun präziser und enthält Klarstellungen. Auf diesem Weg soll die Gesundheit der Beschäftigten besser geschützt und ihre Sicherheit besser gewährleistet werden.

Auf die jetzt vom Bundesrat beschlossenen Klarstellungen in den Arbeitsschutzverordnungen hatten sich die Arbeitsschutz-Fachleute der Länder nach intensiven Verhandlungen verständigt. Damit die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen nun so schnell wie möglich in Kraft treten kann, hat der Bundesrat auf Ausschussberatungen zum Verordnungsantrag verzichtet und dem Verordnungsentwurf zugestimmt, der nun der Bundesregierung zugeleitet wird. Wenn auch die Bundesregierung einverstanden ist – was bereits signalisiert wurde – wird die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen schon bald in Kraft treten können.

Bundesjagdgesetz schützt künftig Fischotter und Wildkatze

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss nicht an

Klammheimlich – jedenfalls unauffällig, auf das Unvermeidliche reduziert, schlank, glatt und ohne Aufhebens sollte es durchschlüpfen, das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes. Aber dann wurde es entdeckt und gestellt, sogar in den Vermittlungsausschuss sollte es gezerrt werden. Denn diese Chance wollten sich die Bundesländer nicht entgehen lassen: etwas in der Hand zu haben, um wichtige Anliegen durchzusetzen.

Gar nichts zu tun – diese Wahl hatte die Bundesregierung diesmal nicht. Um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission abzuwehren, musste eine, wenn auch winzige, Regelungslücke im Bundesjagdgesetz geschlossen werden. Fischotter und Wildkatze, geschützte Arten nach EU-Recht, müssen auch im deutschen Jagdrecht als solche genannt werden. Und damit gab es einen Anknüpfungspunkt für eine weit umfangreichere Diskussion im Deutschen Bundestag und weit umfangreichere Wünsche der Länder im Bundesrat. Denn da gibt es Baustellen, auf denen dringend gearbeitet werden müsste:

  • Bleifreie Jagdmunition: seit Jahren ist bekannt, dass sich Bleimunition im Wildkörper zerlegt und die Bleiteilchen, wenn sie mit dem Wildbret verzehrt werden, ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier bilden. Jedes Jahr sterben Seeadler an einer Bleivergiftung, weil sie z.B. die Innereien von mit Bleimunition geschossenen Tieren fressen. Bleifreie oder bleiarme Munition aus Kupfer, Messing ist im Handel erhältlich und in einigen Bundesländern und Landesforsten bereits Pflicht.
  • Jagdscheine: sie sind bundesweit gültig, die Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte für die Jägerprüfung aber werden bislang von den Ländern erlassen und unterscheiden sich deshalb. Ein bundeseinheitlicher Standard wäre sinnvoll.
  • Halbautomatische Langwaffen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass solche Waffen, die ein Magazin aufnehmen können, das mehr als zwei Schuss enthält, mit dem Jagdgesetz nicht vereinbar sind. Der Deutsche Bundestag will diese Praxis jetzt legalisieren. Er hat sinngemäß formuliert, dass diese Waffen bei der Jagd verwendet werden dürfen, sofern nicht mehr als zwei Schuss im Magazin sind… Abgesehen mal davon, dass dies kaum zu kontrollieren ist, stellt sich hier auch die Frage nach Missbrauchsmöglichkeiten solcher, den Kriegswaffen sehr ähnlichen Waffen, und dem Gewaltmonopol des Staates. 100 000 solcher Halbautomaten sollen im Umlauf sein…
  • In einigen Bundesländern ist es üblich, dass die staatlichen Forstämter die Eigentümer kleiner Privatwaldflächen beraten und bei der Bewirtschaftung unterstützen. Eine auf Betreiben einiger Sägewerke durchgeführte Prüfung sah in der gemeinsamen Holzvermarktung ein kartellrechtlich fragwürdiges Monopol. Die betroffenen Bundesländer – Niedersachsen gehört nicht zu ihnen – wollen eine Freistellung wenigstens derjenigen Betreuungsleistungen erwirken, die mit der Holzvermarktung nichts zu tun haben.

Alle diese Baustellen sind seit langem bekannt. Und sie alle wurden bereits in einem Gesetzentwurf berücksichtigt, der den Bundesländern und Verbänden zur Anhörung übermittelt wurde. Nur: passiert ist danach nichts. Stillstand der Rechtspflege, wie derzeit in so vielen anderen Bereichen der Gesetzgebung (Düngerecht, Erbrecht….).

Und wie geht die Geschichte aus? Der Bundesrat verzichtete letztlich denn doch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Offiziell wegen einer Protokollerklärung der Bundesregierung, in der diese verspricht, zu Gesprächen über eine einvernehmliche Lösung einzuladen. Man kann diese Erklärung als „weiße Salbe“ interpretieren. Man kann andererseits aber auch zu der Einschätzung gelangen, dass es wenig Sinn macht, komplexe und zwischen den Ländern strittige Inhalte wie eine „Bundesjägerprüfung“ von einem Gremium aus Generalisten entscheiden zu lassen…

Wirksamer gegen Finanzierung von Terrorismus vorgehen

Europa macht Vorschläge zum Vorgehen gegen Geldwäsche

Der Bundesrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates und einer Richtlinienänderung beschäftigt. Ziel dieses Vorschlages ist es, effizienter gegen das Waschen von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können.

Die Vorlagen sind Teil eines Pakets, das hohe Standards zur Verhinderung von Geldwäsche setzt wie etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und bestimmter Trusts zu erstellen.

Um zu verhindern, dass das Finanzsystem zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten genutzt wird schlägt die Kommission nun u. a. folgende Änderungen vor:

  • Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und Förderung der Zusammenarbeit: Der Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen wird entsprechend den jüngsten internationalen Standards erweitert. Daneben erhalten sie Zugriff auf Informationen in zentralisierten Registern für Bank- und Zahlungskonten und elektronischen Datenabrufsystemen, die die Mitgliedstaaten zur Identifizierung der Inhaber von Bank- und Zahlungskonten einrichten müssen.
  • Bekämpfung der Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen: Um den Missbrauch virtueller Währungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sollen Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche einbezogen werden. Diese Einrichtungen müssen künftig ihre Kunden im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten kontrollieren. Damit wird der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende gesetzt.
  • Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsinstrumenten auf Guthabenbasis (wie Prepaid-Karten): Anonyme Zahlungen mittels Guthabenkarten sollen durch eine Senkung der Schwellenbeträge (für die keine Identitätsangabe erforderlich ist) von 250 auf 150 Euro eingeschränkt werden und  strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden gestellt werden.
  • Stärkere Kontrollen bei risikobehafteten Drittländern: die Liste der Kontrollen, die bei Ländern durchzuführen sind, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Mängel aufweisen soll harmonisiert werden. Die Banken werden in Bezug auf die Finanzströme aus diesen Ländern zusätzliche Überprüfungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten durchführen müssen.

Der vorliegende Vorschlag soll darüber hinaus die mit der Vierten Geldwäscherichtlinie eingeführten Maßnahmen insbesondere durch folgende Änderungen stärken:

  • Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer: Die Mitgliedstaaten veröffentlichen künftig bestimmte Daten der Register wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen und unternehmensartige Trusts. Informationen über alle anderen Arten von Trusts werden in die nationalen Register aufgenommen und Dritten, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, zugänglich gemacht. Wirtschaftliche Eigentümer, die eine Beteiligung von mindestens 10 % an bestimmten Unternehmen halten, bei denen ein Risiko besteht, dass sie zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung genutzt werden, werden in die Register aufgenommen. Für alle anderen Unternehmen gilt weiterhin ein Schwellenwert von 25 %.
  • Verknüpfung der Register: Der Vorschlag sieht die direkte Verknüpfung der Register vor, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
  • Ausweitung der für Unternehmen verfügbaren Informationen: Die Kommission hat vorgeschlagen, neue wie bestehende Konten einer Kontrolle im Zuge der Sorgfaltspflicht zu unterwerfen. Dadurch wird verhindert, dass potenziell für illegale Handlungen verwendete Konten sich der Entdeckung entziehen. Passive Gesellschaften und Trusts wie die in den Panama Papers dokumentierten Konstruktionen werden ebenfalls intensiverer Kontrolle und strengeren Vorschriften unterliegen.

Der Bundesrat hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat gewährt Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen, Zuschüsse zu den Fahrkosten. Die Verteilung der Zuschüsse richtet sich nach festgelegten Länderquoten. Gehen mehr Anmeldungen ein, als dem Land nach der Quote Plätze zustehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.

Anträge auf Fahrkostenzuschüsse für 2017 sind von den Gruppenverantwortlichen ausschließlich im elektronischen Verfahren im Internet mit der unter www.bundesrat.de bereitgestellten Eingabemaske zu stellen. Wegen der großen Nachfrage werden Anträge nur noch bis 27. September 2016 entgegengenommen. Neben dem Bundesratstermin ist lediglich der Besuch einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Schülergruppe, so der Bundesrat.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besucherdienstes gern zur Verfügung.

Bundesrat

– Besucherdienst –

11055 Berlin

Tel:  +49 (0)30 18 9100-185, -180 |  Fax:  +49 (0)30 18 9100-188

besucherdienst@bundesrat.de

 

Nähere Informationen auch unter: http://www.bundesrat.de/DE/service/besuch/schueler/schueler-node.html

Standpunkt Niedersachsen

„Der starke Zugang von Flüchtlingen, der in den zurückliegenden Jahren und gerade…

„Der starke Zugang von Flüchtlingen, der in den zurückliegenden Jahren und gerade im letzten Jahr zu beobachten war, hat uns in Deutschland an den verschiedensten Stellen intensiv gefordert. Das ist bis heute der Fall, und das wird auch noch für einige Zeit der Fall bleiben“, so Pistorius in seiner Rede im Bundesratsplenum.

Die große Bedeutung dieser Thematik habe allerdings, genauso wie der sich aufbauende politische Druck in der Flüchtlingspolitik, manch einem den Blick darauf verstellt, worum es bei einem Einwanderungsgesetz eigentlich gehe, und zwar gerade im Unterschied zum Asylsystem, so der Minister.

„Deutschland ist schon längst ein Einwanderungsland. Es ist zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auch weitgehend unstrittig, dass Deutschland von steuerbarer Zuwanderung profitiert, und zwar im akademischen wie im nichtakademischen Bereich. Ebenso außer Frage steht auch die Notwendigkeit, diese Steuerung zukünftig fortzusetzen und zu intensivieren, da die demografische Fachkräftelücke von Jahr zu Jahr größer wird.“

Seine abschließende Forderung: „Lassen Sie uns deshalb für Menschen, die wir hier in Deutschland als Arbeitskräfte dringend benötigen, einen praktikablen Zugangsweg schaffen, und zwar jenseits des Asylsystems. Einen Weg, den wir je nach Bedarf für mehr oder weniger Arbeitskräfte öffnen können. Auch das ist ein zentraler Unterschied zum Asylsystem: Wir können hier selbst und aktiv steuern. Wir können festlegen, welche Bedarfe an Arbeitskräften wir in regionaler, zeitlicher und branchenspezifischer Hinsicht abdecken wollen.“

Hören Sie hier die ganze Rede von Minister Boris Pistorius:

http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7006760

Bundeskabinett

Rente soll flexibler werden – Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – Biologische Vielfalt besser schützen – Mehr Mittel für Nahverkehr

Rente soll flexibler werden

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines sogenannten Flexirentengesetzes beschlossen, den die Fraktionen von CDU / CSU und SPD aus der Mitte des Parlaments in den Bundestag einbringen wollen. Eine Koalitionsarbeitsgruppe zur Flexirente hatte Vorschläge zum flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erarbeitet. Der Entwurf für das Flexirentengesetz greift die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe auf.

Der Gesetzentwurf sieht unter Anderem folgende Regelungen vor:

  • Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich mehrere Varianten: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.
  • Die Teilrente soll eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich enthalten. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen.
  • Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung.
  • Versicherte können früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.

 

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Den Unfallverhütungsbericht 2014/2015 hat Bundeskabinett verabschiedet. Die Bundesregierung hat dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr vorzulegen. Dieser Bericht dient über die Bestandsaufnahme hinaus der Fortschreibung der nationalen Verkehrssicherheitsstrategie, die auf dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 basiert.

Im vergangenen Jahr kamen laut Bericht 3.459 Verkehrsteilnehmer auf Deutschlands Straßen ums Leben. Das entspricht einem Rückgang von etwa 14 Prozent gegenüber 2011 – bei gleichzeitig wachsendem Verkehrsaufkommen. Im Vergleich zum Jahr 2001 ist ein Rückgang um rund 50 Prozent und im Vergleich zum Jahr 1991 um knapp 70 Prozent zu verzeichnen.

Der technische Fortschritt in der Entwicklung moderner Fahrzeuge, insbesondere bei den Fahrerassistenzsystemen, wird aus Sicht der Regierung künftig weitere Möglichkeiten eröffnen, die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr zu senken. Die Bundesregierung will sich daher auch weiterhin in den internationalen Gremien mit Nachdruck dafür einsetzen, die rechtlichen Grundlagen für diese neuen Systeme und Technologien zu schaffen. Auch die Umsetzung der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren könne einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leisten.

 

Biologische Vielfalt besser schützen

Die Bundesregierung hat die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes beschlossen.

Mit der Vorlage der Strategie erfüllt die Bundesregierung ein wichtiges Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Bundesregierung legt dar, wie die Belange der biologischen Vielfalt auf ihren eigenen Flächen und in der öffentlichen Beschaffung bereits heute schon und zukünftig in vorbildlicher Weise berücksichtigt werden.

Die biologische Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage für das Wohlergehen der Menschen. Sie umfasst nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Der Bund besitzt viele Flächen wie Wälder, Bundesautobahnen, Schienenwege, Truppenübungsplätze oder Bundesimmobilien, auf denen sich eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren angesiedelt hat. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Strategie zum besseren Schutz dieser Flächen verabschiedet.

Ein wichtiges Beispiel stellen die Truppenübungsplätze der Bundeswehr dar. Durch ihre räumliche Verteilung über die gesamte Bundesrepublik stellen sie einzigartige Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. Diese sind für das europäische Netz „Natura 2000“ von großer Bedeutung. Mehr als 70 Prozent der Flächen der Truppenübungsplätze sind als „Natura 2000“-Gebiete gemeldet worden. Natura 2000ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten.

Durch entsprechende Pflege und Art der militärischen Nutzung entwickeln sich auf den Übungsplätzen auf vorbildliche Weise Lebensräume und Biotope sowie eine beeindruckende Artenvielfalt. Viele Tier- und Pflanzenarten, die andernorts bereits ausgestorben sind, finden hier einen letzten Lebensraum.

 

Mehr Mittel für Nahverkehr

Der Bund stellt den Ländern in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung. Das geht aus einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Ab 2017 soll dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Damit erhalten die Länder Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage.

Den Ländern steht gemäß Artikel 106a Grundgesetz für den öffentlichen Personennahverkehr ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere ist im Regionalisierungsgesetz geregelt. Danach sind diese Regionalisierungsmittel insbesondere für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu verwenden. Die Verteilung der Regionalisierungsmittel erfolgt nach den Festlegungen des sogenannten Kieler Schlüssels, auf den sich die Länder im Oktober 2014 geeinigt hatten. Dabei handelt es sich um einen Zielschlüssel, der sich je zur Hälfte aus den Einwohnern und den bestellten Zugkilometern zusammensetzt.

Bundestag

Steuerliche Förderung von Elektromobilität – Umfassendes Verbot von Legal Highs – Sachkundenachweis für Bewachungsunternehmen

Steuerliche Förderung von Elektromobilität

Erleichterungen bei der Kfz-Steuer sollen den Verkauf von Elektroautos voranbringen. Der Bundestag hat jetzt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr angenommen. Für alle reinen Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert und auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.

Eingeführt wurde zudem eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Dazu zählen auch zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (sogenannte S-Pedelecs). Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung des Ladestroms auch betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann (sogenannte Fahrtenbuchmethode). Verbundene Unternehmen werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms einbezogen.

 

Umfassendes Verbot von Legal Highs 

Der Bundestag hat ein umfassendes Verbot von modernen künstlichen Drogen verabschiedet. Bisher konnten die Hersteller von sogenannten Legal Highs bestehende Verbote durch chemische Abwandlungen leicht umgehen.

Das Gesetz enthält ein verwaltungsrechtliches Verbot des Umgangs mit neuen psychoaktiven Stoffen. Herstellung und Handel werden unter Strafe gestellt. Anerkannte Verwendungen zu legitimen Zwecken werden von dem Verbot ausgenommen. Immer neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es zur Begründung. Diese Stoffe könnten in der Regel nicht mehr als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingeordnet werden. Bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handeln ist eine Telekommunikationsüberwachung möglich, um vor allem den Internethandel verfolgen zu können. Zudem soll die Anordnung von Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten in diesen Fällen auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützt werden können.

In der EU sind mittlerweile mehr als 450 neue psychoaktive Substanzen bekannt, die in über 650 Onlineshops europaweit vertrieben werden. Nach Angaben der Bundesregierung starben allein im vergangenen Jahr in Deutschland 39 Menschen nach dem Konsum von Legal Highs.

 

Sachkundenachweis für Bewachungsunternehmen

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9707) angenommen. Das Gesetz regelt Anforderungen an Unternehmen, die mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften beauftragt werden. Die Unternehmen müssen künftig einen Sachkundenachweis anstatt des bisherigen Unterrichtungsnachweises vorweisen. Bei ungeordneten Vermögensverhältnissen wird die Erlaubnis versagt. Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die zuständigen Behörden holen eine Polizeiauskunft ein und können bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz im Hinblick auf Bewachungsunternehmer und Personal anfragen. Klargestellt wird, dass die zuständige Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholt, um die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals muss alle drei Jahre wiederholt werden.

270.000.000.000…

…oder in Worten 270 Milliarden Euro. Dies ist der Betrag, den der Bund bis 2030 in die Verkehrsinfrastruktur investieren will.

…oder in Worten 270 Milliarden Euro. Dies ist der Betrag, den der Bund bis 2030 in die Verkehrsinfrastruktur investieren will.

Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Woche in erster Lesung mit dem  Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP, 18/9350) sowie den Entwürfen eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (18/9523), eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (18/9524) sowie eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (18/9527) befasst. Die drei Gesetzentwürfe sollen die Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen aus dem Jahr 2004 ersetzen (Straßen und Schiene) beziehungsweise die Bedarfe erstmals gesetzlich regeln (Wasserstraßen).

Laut BVWP will der Bund bis 2030 insgesamt 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Vom Gesamtvolumen des Bundesverkehrswegeplans 2030 entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent der Mittel, heißt es in der Unterrichtung.

Auch der Bundesrat hatte die Gesetzentwürfe der Bundesregierung am 23. September auf seiner Tagesordnung. Erfahren Sie hierzu mehr unter:

https://fuer-niedersachsen-in-berlin.de/2016/09/umsetzung-des-bundesverkehrswegeplans-2030-beschaeftigt-bundesrat

Stephan Weil will Forschung und Entwicklung steuerlich fördern

Förderungsprämie Thema in der Woche der Industrie

„Forschungsinvestitionen in Deutschland – was braucht die Industrie“? Diese Frage war jüngst Gegenstand einer Veranstaltung, zu der die Landesvertretung Niedersachsen gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der IG Metall eingeladen hatte.

„Wir haben über Forschungsförderung schon im September 2015 in diesem Raum diskutiert“, begrüßte Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter die Gäste. „In den vergangenen zwölf Monaten hat sich einiges bei diesem Thema getan. Wir haben erfreulicherweise in dem Freistaat Bayern einen Partner für unsere Bundesratsinitiative für eine steuerliche Forschungsprämie gefunden und konnten erreichen, dass der Bundesrat sich klar für eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgesprochen hat. Und ich freue mich, dass heute, im Rahmen der Woche der Industrie, gemeinsam mit zwei wichtigen Playern des Bündnisses „Zukunft der Industrie“, mit Gesamtmetall und IG Metall, unsere Vorschläge ganz zentral noch einmal aufgenommen worden sind. Das ist ein Bekenntnis zur Industrie in Deutschland.“

Für die IG Metall bekräftigte der Erste Vorsitzende Jörg Hofmann, dass bei der Innovationsförderung von KMU neue Schritte gegangen werden müssten. Die Anschlussfähigkeit an bestehende technologische und strukturelle Umbrüche in den Wertschöpfungsketten der Industrie, wie Digitalisierung oder neue Antriebstechnologien, würde die KMU vor riesige Herausforderungen stellen. „Hier Impulse zu setzen, hat für die IG Metall vor allem beschäftigungspolitische Implikationen“, so Hofmann. „Das Thema Beschäftigung und Beschäftigungsperspektive, die mit Innovation über Forschung verbunden ist, sollte ein wesentliches Kriterium bei der Ausgestaltung der Forschungsförderung sein wie auch das Thema der guten Arbeit im Betrieb.“ Über die Ausgestaltung des Förderprogramms müsse gesprochen werden. Als Ergänzung zur Programm- und Projektförderung sei der von Niedersachsen gewählte Ansatz aber wichtig und richtig.

Dr.-Ing. Roman Dumitrescu, Direktor der Fraunhofer-Einrichtung für Entwurfstechnik Mechatronik IEM und Geschäftsführer it’s OWL, erläuterte anhand von Beispielen, wie die Kooperation zwischen KMU und Wissenschaft zusammen greifen und in der Praxis aussehen kann. Dr.-Ing. Dumitrescu riet insbesondere zu einer stärkeren Einbindung der in der Region bereits zahlreich vorhandenen Multiplikatoren wie Wirtschaftsförderung oder Industrie- und Handelskammern in die Beratung der KMU z.B. über wesentliche technologische Trends.

Durch die anschließende Podiumsdiskussion führte Anna Engelke. Teilnehmer waren Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil, Dr. Rainer Dulger (Präsident Gesamtmetall) sowie Jörg Hofmann und Dr.-Ing. Roman Dumitrescu.

Weil erläuterte eingangs Hintergründe und Ansätze der niedersächsischen Bundesratsinitiative (siehe auch Newsletter 07-2015, 05-2016 und 06-2016). „Wir haben gesehen, dass bei aller Zufriedenheit, die wir mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und auch mit der industriellen haben können, wir auf ein Strukturproblem zulaufen. Das Investitionsverhalten, und dem gehen voran Forschung und Entwicklung, ist bei großen Unternehmen durchaus zufriedenstellend, bei KMU haben wir aber spürbar eine Zurückhaltung in Investitionen. Das ist deswegen bedenklich, weil dieser Prozess nun schon mehrere Jahre anhält, und weil unter den Vorzeichen Industrie 4.0 genau jetzt viele Karten neu gemischt werden und die Unternehmen wissen müssen, wie sie künftig erfolgreich sein können“ sagte Weil. „Warum eigentlich ist Deutschland neben Estland das einzige EU-Land, das auf staatliche Anreize zur innerbetrieblichen Forschung und Entwicklung verzichtet? Die anderen Länder sind erfolgreich damit. Wir haben uns bei unserem Modell an unserem österreichischen Nachbarn orientiert, konzentrieren uns zunächst in einem ersten Schritt aber auf 10 Prozent der gesamten Personalaufwendungen in Forschung und Entwicklung und auf KMU bis zu 250 Beschäftigte.“

In der Diskussion wurden Einzelheiten der Ausgestaltung der Förderung diskutiert, u.a. bestand Übereinstimmung darin, dass den KMU für die Inanspruchnahme der Forschungsprämie möglich Raum gegeben werden solle und der bürokratische Aufwand wie geplant auch wirklich gering gehalten werden müsse. Anerkennung erhielt Ministerpräsident Weil für das starke Bündnis, das er im Bundesrat für die Initiative geschmiedet hatte.

Dr. Dulger wies in seinem folgenden Statement darauf hin, dass die vorliegende Initiative zunächst der erste Schritt sein könne. Denn geforscht würde auch in größeren mittelständigen und den großen Unternehmen, und das unter ganz erheblichem Mitteleinsatz. Forschungsförderung sei ein Arbeitsplatzmotor. Im Hochtechnologiebereich wie zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie würde der Wettbewerb zwischen den internationalen Standorten immer stärker, und deshalb solle es Ziel sein, möglichst viele dieser spezialisierten Arbeitsplätze in Deutschland zu halten und neue hinzuzugewinnen. „Deutschland verfügt nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums allein im ersten Halbjahr 2016 über einen gesamtstaatlichen Haushaltsüberschuss von mehr als 18 Milliarden Euro. Es ist daher keine Frage des Geldes, sondern eine Frage des politischen Willens, den Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung noch in dieser Legislaturperiode entschlossen zu wagen“, sagte Dr. Dulger abschließend.

Aktuell in der Woche der Industrie bekannte nun auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bündnis Zukunft der Industrie, dass die Einführung einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung für KMU endlich umgesetzt werden müsse. Die Bundesratsinitiative wurde dabei ausdrücklich begrüßt und eine zügige Umsetzung gefordert. Es liegt nun an der Bundesregierung, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Stefan Wenzel fordert Novelle des Standortauswahlgesetzes

Fachleute sehen Forschungsbedarf bei Standortsuche für Atommülllagerung

Von den über 600 Seiten des Anfang Juli veröffentlichten Abschlussberichts der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe waren genau vier Gegenstand der „Ross trifft Bär“-Veranstaltung in der Landesvertretung. Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen Michael Rüter und Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel hatten zur Diskussion über den insbesondere auf diesen vier Seiten angesprochenen Forschungsbedarf bei der Suche nach einem Standort für die Atommülllagerung in die Ministergärten eingeladen.

In seinen Worten begrüßte Rüter zum einen gut 100 Gäste, und zum anderen, dass die Endlagersuche neu beginnen kann. Auch Wenzel bezeichnete den Bericht der Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe als Zäsur und forderte die Bundesregierung auf, zeitnah die zur Umsetzung notwendige Novelle des Standortauswahlgesetzes auf den Weg zu bringen. Seiner Forderung nach einer unabhängigen, interdisziplinären Forschung mit Einflussnahmemöglichkeiten der Zivilgesellschaft stimmten die Kommissionsmitglieder Steffen Kanitz und Matthias Miersch ebenso zu wie die Wissenschaftler Ursula Schönberger, Lutz Mez und Peter Hocke. Dass ein auszubauender Forschungsschwerpunkt sozialwissenschaftliche und sozio-technische Aspekte sein müsse, war einhellige Meinung auf die Frage: Was ist bei der Neuausrichtung der Endlagerforschung vor allem wichtig?

Ursula Schönberger (Projektleiterin Atommüllreport) verwies auf zwei gescheiterte Endlagerprojekte, Asse II und Morsleben, und forderte zum einen eine systemische Fehleranalyse der Wissenschaftsgemeinde, zum anderen einen problemorientierten Forschungsansatz. Lutz Mez, Forschungszentrum für Umweltpolitik, sieht die Notwendigkeit, die europäische und internationale Ebene anzusprechen. Außerdem würde er stärker die Betroffenheit einbringen und auf Interdisziplinarität achten.  Dr. Peter Hocke vom Karlsruher Institut für Technologie, Forschung und Entwicklung nannte sieben Punkte für eine Forschungswende: eine plurale und kritische Forschungslandschaft, Impulse für Verbundvorhaben, sicherheitstechnische Forschung, Grundfinanzierung, personelle Ressourcen, sozio-technische Forschung sowie ein Wissenschaftszentrum bzw. Lernorte für eine lebendige Begleitforschung.

Um konkreter zu werden, wollte die Moderatorin Dr. Christine Schwarz, Leibniz-Uni Hannover, wissen, was die nächsten Schritte für eine Neuausrichtung der Forschung sein müssen. Der Bundestagsabgeordnete Steffen Kanitz (CDU) möchte für alle Beteiligte Planungssicherheit herstellen und zeitnah den Kommissionsbericht in ein parlamentarisches Verfahren gießen und die strittige Frage der Finanzierung klären. Experten und Wissen müssten weiter in Deutschland behalten werden, der Kompetenzerhalt sei wichtig für Endlagersuche, Stilllegung und Rückbau. Für den Bundestagsabgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) ist Vertrauen entscheidend, es sollte eine Struktur abgebildet werden, die Vertrauensaufbau zulässt. So könne das nationale Begleitgremium einen Lernort beinhalten.

Genau wie in der Kommission war auch in dieser Runde die Rolle von Gorleben im Verfahren streitig. In seinem Fazit betonte Stefan Wenzel, dass er sich keine Sorgen mache in Bezug auf Gorleben, „wenn wir es wirklich schaffen, einen ergebnisoffenen und wirklich wissenschaftsbasierten Prozess aufzusetzen, so wie es im Bericht steht und gewollt ist.“

Die fachkundigen Gäste nutzten intensiv die Gelegenheit, mit Politikern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die Empfehlungen der Atommüllkommission zu erörtern und über die Ausgestaltung der Forschungslandschaft in der Vergangenheit und in der Zukunft zu diskutieren.

 

Niedersächsischer Staatspreis für Architektur vorgestellt

Ausgezeichnete Bauten für die Öffentlichkeit

Modelle, Pläne und Zeichnungen – in der vergangenen Woche wurde der aktuelle Niedersächsische Staatspreis für Architektur mit einer Ausstellung im Atrium der Landesvertretung vorgestellt. Von der Bundeshauptstadt wandert die Schau in den folgenden Monaten durchs Land und stellt auch dort die Preisträger, Nominierten sowie die Engere Wahl vor. Bereits am 1. Juni hatte Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt die diesjährigen Preisträger im Rahmen einer Festveranstaltung in Hannover geehrt.

Alle zwei Jahre verleiht das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Niedersachsen den Niedersächsischen Staatspreis für Architektur, die höchste Architekturauszeichnung in Niedersachsen. Mit diesem staatlichen Architekturpreis sollen besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur gewürdigt und angeregt werden. Die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser werden gemeinsam mit den Bauherren für ihre Bereitschaft ausgezeichnet, neue Qualitäten in der Architektur zu schaffen. Der Wettbewerb richtete sein Augenmerk in diesem Jahr auf das Bauen von Menschen für Menschen. Beispielgebende öffentlich nutzbare Gebäude und Anlagen, wie Bildungs- und Kulturbauten, Sozial- und Gesundheitsprojekte, Versorgungsbauten, Freiflächengestaltungen sowie Bauten für Kommunikation und Verkehr konnten sich 2016 dem Wettbewerb stellen. Die gesamte Ausstellung dieses Jahres gibt es auch für die Aktentasche: Die druckfrische Dokumentation des Staatspreises lag für Interessierte bereits in Berlin zum Mitnehmen aus.

Nach einer Begrüßung am Abend der Ausstellungseröffnung in Berlin durch Veranstaltungsleiter Matthias Janott sowie dem Jurybericht von Kammerpräsident Wolfgang Schneider bat Moderator Nils Ballhausen drei Beteiligte auf die Bühne. Der Architekturkritiker mit niedersächsischen Wurzeln provozierte bereits bei seinem Festvortrag zur Preisverleihung im Juni in Hannover mit der Frage: „Die Öffentlichkeit – nur ein Phantom?“. Einspruch gab es dazu vom baupolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marco Brunotte. Wenngleich er humorvoll von Bauausschüssen und parlamentarischen Entscheidungsfindungen zu berichten wusste, unterstrich er vehement die Bedeutung und die Stärke der öffentlichen Hand beim Planungs- und Bauprozess.

Demokratisches Geschick war auch vom Juryvorsitzenden, Architekt Professor Stefan Rettich, gefragt. Er berichtete, wie schwierig es zunächst gewesen sei, aus 96 durchweg hochkarätigen Bewerbungen die richtigen auszuwählen. Spannend seien dann die Besichtigungen aller elf Objekte der Engeren Wahl gewesen und vor allem die nachfolgenden Diskussionen innerhalb der Jury. Schließlich fiel eine einstimmige Entscheidung für den Preisträger, der auf dem Podium durch Architekt Professor Johannes Schilling aus Köln vertreten war. Dieser konnte viel Interessantes vom Arbeiten in und mit einem UNESCO-Weltkulturerbe berichten, insbesondere lobte er die auf Bauherrenseite vorgefundene und sehr hilfreiche Fachkompetenz. Gedankt wurden ihm und seinen Partnern mit der höchsten Architekturauszeichnung des Landes für die beispielhafte Sanierung und Modernisierung des UNESCO-Weltkulturerbes Mariendom Hildesheim mit Dommuseum und Annexbauten.

Nach der Veranstaltung in Berlin ist einmal mehr klar: Niedersachsen ist eine Reise wert – gerne auch zu den „Bauten für die Öffentlichkeit“.

 

Fotos: Christian Schlenker

Christian Meyer mahnt Novellierung des Düngerechts an

Unerlaubt hohe Nitratwerte belasten Grundwasser

„Die Düngegesetzgebung wird zum BER der Landwirtschaft!“ So ein Kommentar aus dem Publikum, der auf unserer Veranstaltung zur Novellierung des Düngerechts zu hören war, zu der Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer am 20. September in die Landesvertretung eingeladen hatte. Für alle Nichtberliner: Der BER, das ist der Berliner Pannenflughafen, der schon vor fünf Jahren fertig sein sollte und, so steht zu befürchten, auch noch im November 2017 nicht einsatzbereit sein könnte. Der Vergleich mag wenig schmeichelhaft sein, von der Hand zu weisen ist er nicht: schon 2012 hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe festgestellt, dass das Düngerecht dringend reformiert werden muss, seit fast genau so langer Zeit kündigt die Bundesregierung diese Reform an. Passiert ist wenig. Entwürfe zirkulierten, verschwanden wieder in der Versenkung. „Zu Weihnachten werden Sie die Entwürfe im Bundesrat haben“, versprachen jetzt die Bundestagsabgeordneten Franz-Josef Holzenkamp (CDU) und Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD), beide landwirtschaftliche Sprecher ihrer Fraktion, in der Niedersächsischen Landesvertretung. Wer die Hintergründe kennt, zweifelt allerdings, dass diese schwere Geburt ausgerechnet noch im letzten Jahr vor der Bundestagswahl gelingen soll.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte die Veranstaltung angesetzt, um Druck zu machen: Es bleibt hier ein Problem zu lösen, das ohne eine neue Bundesgesetzgebung von Niedersachsen alleine nicht zu lösen ist. Im Kern geht es darum, dass im Grundwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen, unerlaubt hohe Nitratwerte auftreten, weil landwirtschaftliche Flächen überdüngt werden. Ein paar Zahlen dazu, die verschiedene Redner an diesem Abend in den Raum stellten: Der Stickstoffüberschuss auf deutschen Flächen entspricht 250 000 Lastwagenladungen Kalkammonsalpeter. 60 Millionen Tonnen Gülle fallen allein in Niedersachsen an, davon müssen 34 Tonnen – also mehr als die Hälfte – überbetrieblich verbracht werden. Die dazu nötige Schlange an Gülletransportern würde einmal um den Äquator reichen. Natürlich gibt es Gesetze – „ganze Kilometer von Gesetzen“ – die einen ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Dungmengen sicherstellen sollen. Aber, so Prof. Harald Kächele (Deutsche Umwelthilfe) in seinem Einführungsreferat: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Es gebe ein „eklatantes Umsetzungsproblem“. Es fehle am Vollzug, an Kontrollen, an Sanktionen. Und deshalb, so Kächele, sei das Thema „Stickstoff“ im Kern dem Volkswagen-Skandal vergleichbar.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer machte dann auch deutlich, was erforderlich ist, um effizient zu kontrollieren: Die Düngebehörde braucht den Zugriff auf die Daten, die in anderen Behörden schon vorhanden sind: bei der Baubehörde, bei der Tierseuchenkasse, bei der InVeKoS-Behörde. Der Abgleich zwischen diesen Daten wäre ausreichend, um diejenigen Betriebe herauszufischen, die aufgrund ihrer Struktur ein erhöhtes Risiko darstellen. Wenn die Düngebehörde das darf, dann wäre es nicht mehr nötig, die Landwirte mit zusätzlichen Datenforderungen und zusätzlicher Bürokratie zu quälen. Nur: dieser Datenzugriff ist derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Er müsste explizit ins Düngegesetz hineingeschrieben werden.

Würden sich die Landwirte gegen die Nutzung der vorhandenen Daten sträuben? Dr. Holger Hennies vom Niedersächsischen Landvolk stellte klar, dass es 20% der landwirtschaftlichen Betriebe sind, die 80% der Emissionen verursachen. Bei diesen 20% müsse man ansetzen. Und: er habe jetzt schon drei Winter lang über die kommende Gesetzesnovelle geredet. Jetzt müsse endlich etwas verabschiedet werden, die Landwirtschaft will vor allem Klarheit und Rechtssicherheit!

Wo hängt es denn dann? Offensichtlich, das konnte man in der Diskussion heraushören, an einem Glaubensstreit zwischen den Bundestagsfraktionen. Die SPD will die sog. „Hoftorbilanz“ einführen, und sie wurde darin von Prof. Friedhelm Taube (Universität Kiel) unterstützt. Die CDU hingegen will eine „pragmatische Lösung“. Prof. Kächele warnte vor allem Schönrechnen des Problems: „Machen Sie sich ehrlich!“ Das Herumgedruckse erinnere ihn an den Abgasskandal bei VW. Auch für die Landwirtschaft könne das Thema „Stickstoff“ sehr gefährlich werden, wenn erst die gesundheitliche Dimension öffentlich problematisiert wird. Und: Umweltrecht sei auch Wettbewerbsrecht, es gelte, die Ehrlichen zu schützen!

 

„Kann es einen schöneren Mittag als den vom 31. August 2016 in diesem Haus geben? Nein!“ So das Urteil von Guntram Vesper nach seiner Lesung in der Landesvertretung. Und in der Tat, es war ein schöner Mittag, an dem die kommende Jubiläumsausgabe des Göttinger Literaturherbstes gefeiert wurde. Rund einhundert Gäste – unter ihnen Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriela Andretta und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter sowie das Göttinger Tageblatt- hörten begeistert zu, als Guntram Vesper aus seinem preisgekrönten Roman „Frohburg“ las.

Im anschließenden Gespräch des Autors mit Thedel von Wallmoden vom Göttinger Wallstein Verlag lernten die Gäste Vesper als „nicht unfreundlichen“ Autoren kennen, der sowohl lyrisch, als auch lakonisch schreibe. Vesper selbst sprach von der „stampfenden Mühle der Erinnerung“ als Motor seiner Arbeit.

Der Geschäftsführer des Festivals, Johannes-Peter Herberhold, berichtete vom Antrieb des mittlerweile weit über die Stadtgrenzen bekannten Literaturfestes. Michael Rüter beschrieb es in seinem Grußwort als logisch, dass das Festival nun auch in Berlin präsent sei und so seinen Wirkungsbereich konsequent ausweite. Wer Autor und Festival dennoch direkt vor Ort erleben will, reist vom 21. bis 30. Oktober 2016 nach Göttingen, wo dann die fünfundzwanzigste Ausgabe des Göttinger Literaturherbstes mit zahlreichen nationalen und internationalen Gästen gefeiert wird.

Karten und weitere Informationen zur Jubiläumsausgabe des Festivals finden Sie hier: www.literaturherbst.com.

Fotos: Charlotte Kiso

Landesvertretung bietet Praktikanten Einblicke

Spannende Wochen für Darius Kühler und Charlotte Kiso

Im Rahmen seines Jurastudiums hat Darius Kühler ein vierwöchiges Praktikum in der Landesvertretung Niedersachen absolviert und dieser Tage abgeschlossen. Fachlich vom Rechtsreferenten Lukasz Batruch betreut, konnte er sich einen guten Überblick über die Arbeit von Bundesrat und Bundestag sowie den entsprechenden Fachausschüssen machen und an Veranstaltungen beispielsweise der Bundestagsfraktionen teilnehmen, die politisch brisante Themen wie ein Einwanderungsgesetz oder das Handelsabkommen CETA vertieft und kontrovers beleuchtet haben.

Auch von der vielseitigen und anspruchsvollen Arbeit der Landesvertretung Niedersachsen hat Darius Kühler nach den vier Wochen nun eine lebhafte Vorstellung. Er weiß heute, was Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter oder ein Referent der Landesvertretung zu tun hat. „Hier sind nicht nur Sachkenntnis und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch Geschick und ein gutes Auftreten gefordert.“ – so seine Einschätzung von einer Tätigkeit in der politischen Mitte von Berlin.

Parallel konnte Charlotte Kiso tiefere Einblicke in die Arbeit des Referats für Kommunikation und Veranstaltungen gewinnen. Ihr Aufenthalt in der Landesvertretung, der sie an der Pressearbeit und der Planung wie auch Durchführung von zahlreichen Veranstaltungen im Hause hat teilhaben lassen, diente nach dem Abschluss der Schule mit dem Abitur der Orientierung: Welche Tätigkeit macht mir Spaß? Welcher Beruf kommt für mich in Frage? Welchen Weg will ich einschlagen?

Rückblickend auf ihre spannende Zeit in den Ministergärten kommen beide zu folgendem Ergebnis: „Wer die Möglichkeit hat, ein Praktikum in der Landesvertretung zu machen, sollte diese Chance unbedingt nutzen.“

Jazz in den Ministergärten und der Jazz Club Hannover feiert

Knut Richter präsentiert Klassiker von Swing bis Latin

Am Freitag, 14.Oktober 2016, jazzt und swingt es ab 19:00 Uhr wieder zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz, wenn die Landesvertretungen einladen zu: Jazz in den Ministergärten.

Haupt-Act in der Landesvertretung Niedersachsen ist in diesem Jahr der Hannoveraner Sänger und Gitarrist Knut Richter. Seine Leidenschaft ist der Swing: Rhythmik und Harmonien, der Spaß am Combospiel und die Lust am Improvisieren. Bei Jazz in den Ministergärten präsentiert er mit einer Allstar-Besetzung Jazz-Klassiker, aber auch selten gespielte Stücke von Swing bis Latin. Alle Musiker der Band zählen zu den renommierten Profis der deutschen Jazzszene.

Fröhlich swingend wird mit dem Auftritt von Knut Richter und Kollegen der fünfzigste Geburtstag des Jazzclub Hannover gefeiert. Die mittlerweile legendäre Spielstätte am Lindener Berge wird von Anbeginn vom „Jazz Club Hannover e. V.“ betrieben und dient seit 1966 als Bühne für lokale wie internationale Musikerinnen und Musiker gleichermaßen. Hier spielten in fünf Jahrzehnten schon Musiklegenden wie Louis Armstrong, Duke Ellington, Dave Brubeck und Chet Baker. Das Swingtett von Knut Richter bringt diese Klassiker wieder auf die Bühne und feiert eine Musikinstitution, deren Weltoffenheit und kulturelle Vielfalt immer wieder zu begeistern weiß.

Auch in diesem Jahr heißt es wieder „Ein Ticket – 3 Häuser“: Jazz gibt es auch in den Landesvertretungen von Rheinland Pfalz und dem Saarland. Weitere Informationen zu den Künstlern und zum Ticketverkauf finden Sie hier www.jazzindenministergaerten.de.

 

Das Programm in Kurzform:

19 Uhr

KNUT RICHTER SWINGTETT

Landesvertretung Niedersachsen

 

19 Uhr

JULIA HÜLSMANN | TORUN ERIKSEN

Landesvertretung Saarland

 

20 Uhr

HABERECHT 4

Landesvertretung Rheinland-Pfalz

 

20 Uhr

LENE KRÄMER & GROOVE GUARDS

Landesvertretung Schleswig-Holstein

 

20.30 Uhr

SUSAN WEINERT & MARTIN WEINERT

Landesvertretung Saarland

 

21 Uhr

KNUT RICHTER SWINGTETT

Landesvertretung Niedersachsen

 

22 Uhr

LENE KRÄMER & GROOVE GUARDS

Landesvertretung Schleswig-Holstein

 

22 Uhr

HABERECHT 4

Landesvertretung Rheinland-Pfalz

 

22 Uhr

QUARTETT SUSAN UND MARTIN WEINERT

TORUN ERIKSEN | JULIA HÜLSMANN

Landesvertretung Saarland

 

23 Uhr

KNUT RICHTER SWINGTETT

Landesvertretung Niedersachsen

 

23.30 Uhr

JUTTA BRANDL IM TRIO MIT MARTIN PREISER

UND HANNS HÖHN

Landesvertretung Saarland

 

 

 

Fotos: Knut Richter

Gabriele Heinen-Kljajić verleiht Nicolas-Born-Preise

Ulrike Draesner und Joachim Meyerhoff zu Gast in der Landesvertretung

In dieser Woche, genauer am Mittwoch, 28. September, 18.00 Uhr, können sich die Gäste der Landesvertretung Niedersachsen auf eine ausgezeichnete Literaturveranstaltung freuen. Niedersachsens Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajic verleiht am Mittwoch die Nicolas-Born-Preise 2016.

Die gegenwärtig in Oxford ansässige Schriftstellerin Ulrike Draesner erhält den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. „Gerade ihr vielfältiges Oeuvre – sie schreibt Lyrik, Romane, Essays, Reisebücher – macht Ulrike Draesner zu einer würdigen Nicolas-Born-Preisträgerin“, befindet die Nicolas-Born-Jury und erklärt: „Ihr letzter Roman ‚Sieben Sprünge vom Rand der Welt‘ von 2014 kreist um die Verfasstheit einer Generation, die zwischen 1939 und 1945 traumatische Erfahrungen gemacht hat. Draesner nutzt hier sämtliche sprachlichen Register, um das Gefühl der Heimatlosigkeit zu erfassen. In überzeugender Weise verknüpft sie den Familienroman mit dem Wissenschaftsdiskurs und entwickelt daraus wiederum etwas ganz eigenes. Man spürt auch im Roman die Lyrikerin am Werk durch Draesners Fähigkeit, Lücken im Text zu lassen und zu assoziieren.“

Der Nicolas-Born-Debütpreis geht an den zurzeit in Wien lebenden Autor, Schauspieler und Regisseur Joachim Meyerhoff, der ein Preisgeld von 10.000 Euro erhält. „Joachim Meyerhoff, auf der Bühne ein Star, beweist mit seinem mittlerweile dreibändigen autobiographischen Romanprojekt, dass ihm auch die Selbsterkundung durch Selbstbeobachtung überzeugend gelingt. Die feine Balance, die zwischen Tragik und Komik ebenso wie zwischen literarischem Instrumentarium und Alltagssprache gehalten wird, macht Meyerhoffs wohl jetzt erst beginnendes Werk zu einer schriftstellerischen Ausnahmeleistung“, kommentiert die Nicolas-Born-Jury ihren Vorschlag.

Beide Preisträger sind am Abend vor Ort und werden von zwei namhaften Laudatoren vorgestellt, bevor sie selbst ans Mikrofon treten. Die Werke von Meyerhoff und Draesner können am Büchertisch des „Buchseglers“ erworben und auf Wunsch von den Preisträgern signiert werden.

Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist erforderlich. Mail mit Betreff „Newsletter Born-Preise“ bitte an: katja.schaefer@mwk.niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

 

Foto Ulrike Draesner: Uwe Moosburger

Foto Joachim Meyerhoff: Jim Rakete

Tag der offenen Tür am 3. Oktober – ein Blick hinter die Kulissen der Landesvertretung

Bunte Mischung aus landestypischen kulinarischen, touristischen und kulturellen Angeboten

Für Montag, dem 3. Oktober, laden die Landesvertretungen in den Ministergärten wieder zu einem Tag der offenen Tür ein. So heißt es auch bei den Niedersachsen: Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen des politischen Alltags in Berlin. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit für Niedersachsen im Bundesrat. Lernen Sie Land und Leute kennen und freuen Sie sich auf Kulinarik „Made in Niedersachsen“.

Neben Informationen über die Arbeit des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ präsentieren sich Verbände und Unternehmen aus dem schönsten Bundesland Deutschlands. Livemusik gibt`s mit den „Planetoids“ aus Hannover, die Pop, Funk, Indie, Rock und Discomusic erfolgreich mixen und den Blasmusikern aus Krainhagen.

Am Nachmittag lockt eine Versteigerung seltener „Kuriositäten aus aller Welt“.

Am „Tag der offenen Tür“ beteiligen sich auch die Landesvertretungen aus Schleswig-Holstein, Rheinland Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Alle Landesvertretungen finden Sie in der Straße „In den Ministergärten“.

Geöffnet haben die sieben Landesvertretungen in den Ministergärten beim Tag der offenen Tür von 11 bis 18 Uhr (Einlassschluss). Die Straße ist in dieser Zeit für den übrigen Verkehr gesperrt, damit die Besucherinnen und Besucher ungestört und ungefährdet hin und her flanieren können. Der Eintritt ist frei.