Rente soll flexibler werden
Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines sogenannten Flexirentengesetzes beschlossen, den die Fraktionen von CDU / CSU und SPD aus der Mitte des Parlaments in den Bundestag einbringen wollen. Eine Koalitionsarbeitsgruppe zur Flexirente hatte Vorschläge zum flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erarbeitet. Der Entwurf für das Flexirentengesetz greift die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe auf.
Der Gesetzentwurf sieht unter Anderem folgende Regelungen vor:
- Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich mehrere Varianten: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.
- Die Teilrente soll eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich enthalten. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen.
- Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung.
- Versicherte können früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Den Unfallverhütungsbericht 2014/2015 hat Bundeskabinett verabschiedet. Die Bundesregierung hat dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr vorzulegen. Dieser Bericht dient über die Bestandsaufnahme hinaus der Fortschreibung der nationalen Verkehrssicherheitsstrategie, die auf dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 basiert.
Im vergangenen Jahr kamen laut Bericht 3.459 Verkehrsteilnehmer auf Deutschlands Straßen ums Leben. Das entspricht einem Rückgang von etwa 14 Prozent gegenüber 2011 – bei gleichzeitig wachsendem Verkehrsaufkommen. Im Vergleich zum Jahr 2001 ist ein Rückgang um rund 50 Prozent und im Vergleich zum Jahr 1991 um knapp 70 Prozent zu verzeichnen.
Der technische Fortschritt in der Entwicklung moderner Fahrzeuge, insbesondere bei den Fahrerassistenzsystemen, wird aus Sicht der Regierung künftig weitere Möglichkeiten eröffnen, die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr zu senken. Die Bundesregierung will sich daher auch weiterhin in den internationalen Gremien mit Nachdruck dafür einsetzen, die rechtlichen Grundlagen für diese neuen Systeme und Technologien zu schaffen. Auch die Umsetzung der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren könne einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leisten.
Biologische Vielfalt besser schützen
Die Bundesregierung hat die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes beschlossen.
Mit der Vorlage der Strategie erfüllt die Bundesregierung ein wichtiges Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Bundesregierung legt dar, wie die Belange der biologischen Vielfalt auf ihren eigenen Flächen und in der öffentlichen Beschaffung bereits heute schon und zukünftig in vorbildlicher Weise berücksichtigt werden.
Die biologische Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage für das Wohlergehen der Menschen. Sie umfasst nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Der Bund besitzt viele Flächen wie Wälder, Bundesautobahnen, Schienenwege, Truppenübungsplätze oder Bundesimmobilien, auf denen sich eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren angesiedelt hat. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Strategie zum besseren Schutz dieser Flächen verabschiedet.
Ein wichtiges Beispiel stellen die Truppenübungsplätze der Bundeswehr dar. Durch ihre räumliche Verteilung über die gesamte Bundesrepublik stellen sie einzigartige Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. Diese sind für das europäische Netz „Natura 2000“ von großer Bedeutung. Mehr als 70 Prozent der Flächen der Truppenübungsplätze sind als „Natura 2000“-Gebiete gemeldet worden. „Natura 2000“ ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten.
Durch entsprechende Pflege und Art der militärischen Nutzung entwickeln sich auf den Übungsplätzen auf vorbildliche Weise Lebensräume und Biotope sowie eine beeindruckende Artenvielfalt. Viele Tier- und Pflanzenarten, die andernorts bereits ausgestorben sind, finden hier einen letzten Lebensraum.
Mehr Mittel für Nahverkehr
Der Bund stellt den Ländern in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung. Das geht aus einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Ab 2017 soll dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Damit erhalten die Länder Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage.
Den Ländern steht gemäß Artikel 106a Grundgesetz für den öffentlichen Personennahverkehr ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere ist im Regionalisierungsgesetz geregelt. Danach sind diese Regionalisierungsmittel insbesondere für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu verwenden. Die Verteilung der Regionalisierungsmittel erfolgt nach den Festlegungen des sogenannten Kieler Schlüssels, auf den sich die Länder im Oktober 2014 geeinigt hatten. Dabei handelt es sich um einen Zielschlüssel, der sich je zur Hälfte aus den Einwohnern und den bestellten Zugkilometern zusammensetzt.