Die 926. Sitzung
UN-Konvention gegen Korruption, Asylbewerberleistungsgesetz – und ein neuer Präsident Eine äußerst positive…
- Letzte Sitzung als Bundesratspräsident: MP Stephan Weil hält einen kurzen Rückblick
- Innenminister Boris Pistorius und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter
- Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider in der Niedersachsenbank
- Boris Pistorius und die Justizministerin von Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Angela Kolb
- Ministerpräsidenten im Gespräch: Stephan Weil, Christine Lieberknecht und Winfried Kretschmann
- Der Nachfolger steht am Start: Volker Bouffier folgt Stephan Weil im Amt des Bundesratspräsidenten
- Stephan Weil mit seinem Vorgänger im Amt des Bundesratspräsidenten Winfried Kretschmann und seinen Nachfolger Volker Bouffier
- Kurze Abstimmung: Umweltminister Stefan Wenzel und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter
- Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel und sein Amtskollege Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen
- Es ist offiziell: MP Stephan Weil gratuliert seinem Nachfolger Volker Bouffier
- Sprach zu den Rückstellungen im Atombereich: Umweltminister Stefan Wenzel
- Staatssekretär Michael Rüter stimmt für Niedersachsen ab
- Ein Jahr, das mit viel Ehre und viel Freude am Amt verbunden war, läuft am 31. Oktober offziell ab
UN-Konvention gegen Korruption, Asylbewerberleistungsgesetz – und ein neuer Präsident
Eine äußerst positive Bilanz zog Stephan Weil über sein Jahr an der Spitze des Bundesrates. Die vollständige Rede von Stephan Weil finden Sie hier: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/reden/DE/praesident/20141010-weil-bilanzrede.html.
Er übergab das Amt des Bundesratspräsidenten an seinen Nachfolger Volker Bouffier. Das Plenum hatte den hessischen Ministerpräsidenten einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Anschließend befasste sich der Bundesrat mit dem einzigen Beschluss aus dem Deutschen Bundestag: dem Ratifizierungsgesetz zum UN-Übereinkommen gegen Korruption.
Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Kosten für den Rückbau von Atomkraftwerken
Der Bundesrat fasste zwei Entschließungen zu den Planungskosten im Straßenbau und zu den Rückstellungen für die Entsorgung von Atomkraftwerken sowie die Haftung der Betreibergesellschaften. Neu vorgestellt wurden Initiativen zum Fracking und zur Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder.
Verschärfung des Sexualstrafrechts
Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Entwürfen aus dem Bundeskabinett. Ausführlich beriet er die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Strafbarkeit der sogenannten „Hasskriminalität“. Der entsprechende Gesetzentwurf geht übrigens nicht nur auf die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zurück, sondern greift auch eine frühere Initiative des Bundesrates auf.
Beschäftigt haben sich die Länder auch mit der Reform der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Bekämpfung von Sozialbetrug durch EU-Bürger, verbesserten Leistungen für Asylbewerber, der finanziellen Entlastung der Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Bundesdatenschutzaufsicht, die künftig eine eigene oberste Bundesbehörde werden soll.
Kritische Stellungnahme zum Online-Glücksspiel
Umfangreiche und teils kritisch äußerte sich der Bundesrat zu europäischen Plänen für die Regelung des Online-Glücksspiels und des so genannten EU-Abfallpakets; ebenso zu einer neuen europäischen Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung – für die traditionell eigentlich die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Übergang zur Kreislaufwirtschaft
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag zu einer Vorlage der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, deren Ziel es ist, Abfall europaweit zunehmend als Ressource zu nutzen. Sie wollen mit ihrem Votum erreichen, dass die Kommission ihren Vorschlag nochmals überdenkt und mit den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert. Aus Sicht der Länder sind weite Passagen der Richtlinie und einige darin enthaltene Ideen hinsichtlich der Realisierbarkeit, Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit erneut zu prüfen. Zudem hält es der Bundesrat für unabdingbar, dass die von der Kommission formulierten Ziele methodisch sinnvoll, statistisch nachprüfbar, technisch erreichbar und ökologisch vorteilhaft formuliert werden, ohne zu noch mehr Bürokratie zu führen. Es bestünden Zweifel, dass alle Vorschläge diesen Anforderungen genügen.
Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission hat zum Ziel, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben, die Abfall zunehmend als Ressource nutzt. Dies soll zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen, neue wirtschaftliche Chancen eröffnen, nachhaltiges Wachstum ermöglichen und neue Arbeitsplätze schaffen. Hierzu schlägt die Kommission unter anderem vor, das Deponieren von wiederverwertbaren Abfällen und Plastik ab dem Jahr 2025 in der EU zu verbieten. Zudem soll sich die Recyclingquote für Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöhen. Für Verpackungsabfälle ist sogar eine Erhöhung auf 80 Prozent vorgesehen.
Hartz IV- Erhöhung gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Hartz IV-Leistungen und Maßnahmen für mehr Transparenz bei der Darstellung der Strom- und Gaspreise zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Anstieg um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2015 einen Betrag von 399 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.
Stärkung der Datenschutzaufsicht
Der Bundesrat hat außerdem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene beraten und gegen die Pläne keine Einwendungen erhoben.
Durch den Entwurf soll die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Die/der Bundesbeauftragte untersteht künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet und zugleich die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesministerium des Innern aufgehoben.
Nächste Sitzung am 7. November 2014
In der nächsten Sitzung – dann unter hessischer Präsidentschaft – stehen unter anderem die von der Bundesregierung geplante Mietrechtsnovelle und die Förderung der Elektromobilität auf der Tagesordnung.