Ausgabe 08/2014
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Die 926. Sitzung

UN-Konvention gegen Korruption, Asylbewerberleistungsgesetz – und ein neuer Präsident Eine äußerst positive…

UN-Konvention gegen Korruption, Asylbewerberleistungsgesetz – und ein neuer Präsident
Eine äußerst positive Bilanz zog Stephan Weil über sein Jahr an der Spitze des Bundesrates. Die vollständige Rede von Stephan Weil finden Sie hier: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/reden/DE/praesident/20141010-weil-bilanzrede.html.

Er übergab das Amt des Bundesratspräsidenten an seinen Nachfolger Volker Bouffier. Das Plenum hatte den hessischen Ministerpräsidenten einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Anschließend befasste sich der Bundesrat mit dem einzigen Beschluss aus dem Deutschen Bundestag: dem Ratifizierungsgesetz zum UN-Übereinkommen gegen Korruption.

Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. 



Kosten für den Rückbau von Atomkraftwerken
Der Bundesrat fasste zwei Entschließungen zu den Planungskosten im Straßenbau und zu den Rückstellungen für die Entsorgung von Atomkraftwerken sowie die Haftung der Betreibergesellschaften. Neu vorgestellt wurden Initiativen zum Fracking und zur Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder.



Verschärfung des Sexualstrafrechts
Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Entwürfen aus dem Bundeskabinett. Ausführlich beriet er die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Strafbarkeit der sogenannten „Hasskriminalität“. Der entsprechende Gesetzentwurf geht übrigens nicht nur auf die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zurück, sondern greift auch eine frühere Initiative des Bundesrates auf.
Beschäftigt haben sich die Länder auch mit der Reform der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Bekämpfung von Sozialbetrug durch EU-Bürger, verbesserten Leistungen für Asylbewerber, der finanziellen Entlastung der Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Bundesdatenschutzaufsicht, die künftig eine eigene oberste Bundesbehörde werden soll.



Kritische Stellungnahme zum Online-Glücksspiel
Umfangreiche und teils kritisch äußerte sich der Bundesrat zu europäischen Plänen für die Regelung des Online-Glücksspiels und des so genannten EU-Abfallpakets; ebenso zu einer neuen europäischen Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung – für die traditionell eigentlich die Mitgliedstaaten zuständig sind.



Übergang zur Kreislaufwirtschaft
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag zu einer Vorlage der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, deren Ziel es ist, Abfall europaweit zunehmend als Ressource zu nutzen. Sie wollen mit ihrem Votum erreichen, dass die Kommission ihren Vorschlag nochmals überdenkt und mit den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert. Aus Sicht der Länder sind weite Passagen der Richtlinie und einige darin enthaltene Ideen hinsichtlich der Realisierbarkeit, Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit erneut zu prüfen. Zudem hält es der Bundesrat für unabdingbar, dass die von der Kommission formulierten Ziele methodisch sinnvoll, statistisch nachprüfbar, technisch erreichbar und ökologisch vorteilhaft formuliert werden, ohne zu noch mehr Bürokratie zu führen. Es bestünden Zweifel, dass alle Vorschläge diesen Anforderungen genügen.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission hat zum Ziel, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben, die Abfall zunehmend als Ressource nutzt. Dies soll zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen, neue wirtschaftliche Chancen eröffnen, nachhaltiges Wachstum ermöglichen und neue Arbeitsplätze schaffen. Hierzu schlägt die Kommission unter anderem vor, das Deponieren von wiederverwertbaren Abfällen und Plastik ab dem Jahr 2025 in der EU zu verbieten. Zudem soll sich die Recyclingquote für Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöhen. Für Verpackungsabfälle ist sogar eine Erhöhung auf 80 Prozent vorgesehen.

Hartz IV- Erhöhung gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Hartz IV-Leistungen und Maßnahmen für mehr Transparenz bei der Darstellung der Strom- und Gaspreise zugestimmt.

Vorgesehen ist ein Anstieg um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2015 einen Betrag von 399 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Stärkung der Datenschutzaufsicht
Der Bundesrat hat außerdem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene beraten und gegen die Pläne keine Einwendungen erhoben.

Durch den Entwurf soll die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Die/der Bundesbeauftragte untersteht künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet und zugleich die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesministerium des Innern aufgehoben.


Nächste Sitzung am 7. November 2014
In der nächsten Sitzung – dann unter hessischer Präsidentschaft – stehen unter anderem die von der Bundesregierung geplante Mietrechtsnovelle und die Förderung der Elektromobilität auf der Tagesordnung.

Länder wollen Rückstellungen im Atombereich vor Insolvenzen sichern

Bund soll für angemessene Höhe sorgen Die Stilllegung und der Abbau der…

Bund soll für angemessene Höhe sorgen

Die Stilllegung und der Abbau der Kernkraftwerke, vor allem aber die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden einen nicht überschaubaren Zeitraum beanspruchen. Nach dem Verursacherprinzip sind die Kernkraftwerksbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Kosten hierfür zu tragen. Im Einklang mit der gegenwärtigen Rechtslage haben die Betreibergesellschaften für diese Zweckbestimmung Rückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen belaufen sich momentan auf ca. 35 Milliarden Euro. Ob die Höhe der Rückstellungen angemessen ist und ob die Rückstellungen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, wenn sie gebraucht werden, stellte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel in seiner Rede im Plenum des jüngsten Bundesrates in Frage.

Es gibt bislang keine gesetzlichen Anforderungen für die Verwendung der Rückstellungen. Sie stehen derzeit nicht kurzfristig bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher mit den Stimmen Niedersachsens im Wege einer Entschließung auf, Transparenz zu schaffen und die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Kernkraftwerk zu überprüfen. Sollten sich die Rückstellungen als unzureichend erweisen, soll der Bund dafür Sorge tragen, dass sie auf das angemessene Maß erhöht werden.

Der Bundesrat bekräftigt zudem, dass für Stilllegung, Abbau und Entsorgung das Verursacherprinzip dauerhaft gilt. Er bittet die Bundesregierung, geeignete Instrumente zur Verbesserung der Sicherstellung dieser Verpflichtung zu untersuchen und mit den Ländern eine Bund-Länder-Verständigung abzustimmen.

Die Bundesregierung wird insbesondere um Prüfung gebeten, inwieweit eine rechtsverbindliche Verpflichtung geschaffen werden kann, die kurzfristig gewährleistet, dass die KKW- Betreibergesellschaften eine Insolvenzsicherung für den Abbau und die Entsorgung –etwa im Wege einer gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen oder die Abgabe von Patronatserklärungen der Konzernmütter für die Kernkraftwerke betreibenden Töchter- schaffen. Wesentlicher Inhalt der Prüfung soll sein, wie gewährleistet werden kann, dass im Fall einer Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten bzw. Verluste einzustehen hat.

Finanzielle Entlastung der Kommunen

Mittel für KITA-Ausbau werden aufgestockt Der Weg zur finanziellen Entlastung der Länder…

Mittel für KITA-Ausbau werden aufgestockt

Der Weg zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen war am vergangenen Freitag Thema der 926. Plenarsitzung des Bundesrates. Die Länder und Gemeinden können im Grundsatz mit zusätzlichen Mitteln des Bundes zur Finanzierung der Soziallasten und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung rechnen. Geplant ist eine Erhöhung der Bundesanteils in Höhe von 500 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und zur anderen Hälfte durch einen um 500 Millionen Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem soll im Zusammenhang mit den Herausforderungen beim KITA-Ausbau das bestehende Sondervermögen um 550 Millionen auf insgesamt eine Milliarde Euro aufgestockt werden.

Der Bund erklärt sich in seinem Gesetzentwurf zudem bereit, für die Betriebskosten der Kinderbetreuung in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro mehr aus dem Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrat hat zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Er wiederholt seine Forderung zur Schaffung eines Teilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 mit der Entlastung bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. € jährlich.

Mit Blick auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird zudem die Fortschreibung der Betriebskostenhilfe für die Kindertagesstätten auch für das Jahr 2019 erwartet, da erst ab 2020 eine umfassende Neuverteilung der staatlichen Mittel greifen wird. Was die bereitgestellten Finanzierungsmittel anbelangt, wünscht sich der Bundesrat eine Ergänzung des Gesetzestextes durch eine Länderöffnungsklausel. Damit soll erreicht werden, dass nicht nur für nach dem 1. April 2014 begonnene Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze Mittel gewährt werden können, sondern auch bereits gestartete Initiativen mit einer Sicherung ihrer Investitionen rechnen können. Zudem wird die Beschränkung auf die Förderung nur von unter Dreijährigen kritisiert und eine Einbeziehung auch älterer Kinder gefordert.

In Summe kann das Gesetz mithin als erster Schritt auf dem Weg zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Länder und Kommunen angesehen werden, dem aber noch einige Schritte folgen müssen. Immerhin geht es um nicht weniger als die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer angemessenen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer jeweiligen Lebenssituation.

Bundesrat berät Verschärfung des Sexualstrafrechts

Länderkammer äußert Bedenken zu Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit Der Bundesrat hat in seiner…

Länderkammer äußert Bedenken zu Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Zudem besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Entwurf führt daher weitere Verschärfungen in das Strafgesetzbuch ein. So soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem sollen schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Auch die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern sollen künftig strafbar sein, ohne jedoch den normalen Alltag von Eltern und Kindern zu kriminalisieren.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens ausdrücklich den Ansatz, das Strafrecht im Bereich der Kinderpornografie angemessen zu verschärfen. Gleichwohl äußert er Bedenken, ob manche der vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Dies gelte insbesondere für die Formulierungen der „unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung“ und, an anderer Stelle der Strafbarkeit von Bildaufnahmen, die geeignet seien „Dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Es wird deshalb darum gebeten, die benannten Regelungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erneut zu prüfen.

Der Bundesrat begrüßt zudem –ebenfalls mit den Stimmen Niedersachsens- die im Gesetzentwurf dokumentierte Absicht der Bundesregierung zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit aus Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen folgt. Die Bundesregierung wird gebeten, diese Prüfung zügig voranzutreiben.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob Sachverhalte mit nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich in § 177 Strafgesetzbuch oder anderweitig im Strafgesetzbuch zu integrieren sind. Nach Abschluss der Prüfung erkannte Strafbarkeitslücken bei nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen seien rasch zu schließen.

Freizügigkeit innerhalb der EU sichern

Kommunen gezielt helfen Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung zu einem…

Kommunen gezielt helfen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der sich mit Änderungen beim Freizügigkeitsgesetz/EU befasst und Fälle des Rechtsmissbrauchs in diesem Bereich durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld – zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote oder eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern – verhindern und konsequent ahnden soll. Gleichzeitig sollen die Kommunen finanziell entlastet werden.

Das Freizügigkeitsrecht für Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und zum anderen auch den Arbeitsort frei wählen kann.

Die Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. In seiner Stellungnahme, die auch von Niedersachsen getragen wird, begrüßt der Bundesrat daher, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten für einzelne Kommunen ergeben, im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro zu entlasten. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass der im Gesetzentwurf gewählte Weg gerade nicht zu einer zielgerichteten kurzfristigen Entlastung besonders belasteter Kommunen, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte führen würde.

Darüber hinaus merkt der Bundesrat an, dass besonders im Taxen- und Mietwagengewerbes ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht- daher soll in diesem Bereich die Zusammenarbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden verbessert werden.

Verlässlichkeit bei Planungsfinanzierung im Bundesfernstraßenbau

Bundesrat fordert Handeln der Bundesregierung Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Bundesrat fordert Handeln der Bundesregierung

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung an die Bundesregierung appelliert, die Planungsfinanzierung im Bundesfernstraßenbau verlässlicher, planungssicherer und auskömmlicher zu gestalten.

Die sachgerechte Planung und Finanzierung des Ausbau- und Erhaltungsbedarfs der Bundesfernstraßen in den Ländern erfordert nach Auffassung des Bundesrates eine bedarfsgerechte Mittelausstattung, eine realistische Mittelfristige Finanzplanung und eine verlässliche und transparente Haushaltssteuerung. Unter den jetzigen Bedingungen sei dies zunehmend weniger gegeben. Vielerorts seien die Haushaltsansätze für Aus- und Neubaumaßnahmen deutlich abgesunken, selbst für die dringlichsten mit dem Bund abgestimmten Vorhaben seien die Mittel völlig unzureichend. Die unzulänglichen Haushaltsansätze zu Jahresbeginn und die entsprechend restriktive Baufreigabe durch den Bund, die praktizierten unterjährigen Mittelzuweisungen und die unkalkulierbaren kurzfristigen Mittelzuweisungen am Jahresende machten eine Planung und Steuerung durch die Länder praktisch unmöglich.

Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein Konzept für eine bedarfsgerechte und auf die gesamte Bauphase orientierte Abwicklung von Infrastrukturprojekten vorzulegen. Bei mehrjährigen Infrastrukturvorhaben müsse sie künftig generell eine überjährige Verwendung von Investitionsmitteln ermöglichen.

Die Zweckausgabenpauschale von 3 % für Planung und Aufsicht bei Bundesfernstraßenprojekten sei anzupassen, da der tatsächliche Bedarf mit 15 bis 20 % weit darüber liege. Kurzfristig notwendig sei es, den Ländern eine vollständige Umsetzung der Investitionsmittel 2014 dadurch zu ermöglichen, dass die Bundesregierung die Finanzierung von Maßnahmen, die 2014 noch begonnen werden, überjährig und ohne Anrechnung nicht verwendeter Mittel auf die Finanzierungslinie ab 2015 absichert.

Zudem bitten die Länder die Bundesregierung um Prüfung, ob wegen der gestiegenen Bedeutung der Bürgerbeteiligung und des hiermit verbundenen finanziellen Mehraufwands in speziellen Fällen eine entsprechende Kostenübernahme durch den Bund gerechtfertigt ist.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass Deutschland als wichtiger Industrie- und Dienstleistungsstandort auf den Erhalt und die Funktionsfähigkeit seiner hochwertigen Verkehrsinfrastruktur angewiesen ist.

Asylbewerberleistungsgesetz soll verfassungskonform werden

Länder nehmen kritisch Stellung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen…

Länder nehmen kritisch Stellung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag kritisch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellung genommen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die neuen Leistungssätze wurden von der Bundesregierung daher – auf der Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach könnte ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen wie Essenspakete erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, soll das geplante Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzen.

Der Bundesrat bemängelt in seiner auch von Niedersachsen getragenen Stellungnahme, dass die Bundesregierung bei der Berechnung der Leistungen Differenzierungen zwischen verschiedenen Personengruppen vornimmt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Bundesrat fordert, die Differenzierungen so zu verändern, dass sie den verfassungskonformen Rahmen einhalten.

Zudem wird die Bundesregierung eindringlich gebeten, den Ländern zusätzliche finanzielle Mittel zur Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung und Integration zur Verfügung zu stellen und sie von bestehenden Kosten zu entlasten. Die Bundesregierung wird zudem dringend aufgefordert, in dieser schwierigen Situation zeitnah eine Nationale Asylkonferenz einzuberufen, um gemeinsam mit den Ländern Strategien und Lösungen zur Bewältigung der gegenwärtigen außergewöhnlichen Herausforderung zu erörtern. Zudem wird für erforderlich gehalten, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in die Versorgung durch eine Krankenkasse einzubeziehen.

Bundesrat erneuert seinen Beschluss: Hohe Schutzstandards beim Online Glücksspiel erforderlich

Bereits vor zwei Jahren hatte sich der Bundesrat mit den Grundsätzen für…

Bereits vor zwei Jahren hatte sich der Bundesrat mit den Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen innerhalb der EU befasst.

Der Bundesrat hatte in seiner damaligen Stellungnahme klargestellt, dass die Regelung des Glücksspiels Sache der Mitgliedsstaaten ist und keiner europäischen Harmonisierung bedarf. Die Kommission hat daraufhin eine Expertengruppe eingesetzt und im Sommer 2014 eine weitere Empfehlung erarbeitet, an der die Expertengruppe nicht ausreichend beteiligt worden ist, und hat angekündigt die Umsetzung der Empfehlungen durch die Mitgliedsstaaten bewerten zu wollen.

Mit seinem aktuellen Beschluss, den auch Niedersachsen unterstützt, macht der Bundesrat noch einmal deutlich, dass ein Bedürfnis für eine Harmonisierung im Bereich des Online-Glücksspiels nicht besteht und es Sache der Mitgliedstaaten ist, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß ihren eigenen kulturellen, sozialen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen und Traditionen zu beurteilen, was erforderlich ist, um den Schutz vor den spezifischen Gefahren des Glücksspiels zu bewirken.

Die jeweiligen Standards der Mitgliedstaaten sollen beibehalten werden, um ein Absinken auf den niedrigsten Schutzstandard zu verhindern. Die eingesetzte Expertengruppe Glücksspiel ist zudem auf allen Stufen der Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Hasskriminalität als Strafzumessungskriterium Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag…

Hasskriminalität als Strafzumessungskriterium

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses beraten und hierzu Stellung genommen. Er hat gegen die Pläne der Bundesregierung im Wesentlichen keine Einwände.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient dem Zweck, die Empfehlungen „NSU“-Untersuchungsausschusses (NSU-PUA) für den Bereich der Justiz umzusetzen, soweit die Bundesebene betroffen ist. Im Wesentlichen vereinfacht er die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und sorgt auch dafür, dass dieser künftig frühzeitiger in laufende Ermittlungen einzubinden ist. In Ihrer Stellungnahme möchten die Länder aber klarstellen, dass es für die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts eines besonderen Ausmaßes der zu verfolgenden Straftat auf Rechtsgüter des Gesamtstaates bedarf.

Über die konkreten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses hinaus sieht der Entwurf eine Regelung vor, wonach künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe für Straftaten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. In den Ausschussberatungen des Bundesrates hatten einige Länder, darunter Niedersachsen, hiergegen Bedenken geäußert. Die im Gesetzentwurf genannten Beweggründe seien bereits nach dem jetzigen Recht zu berücksichtigen, so dass es der ausdrücklichen Aufnahme nicht bedürfe.

Standpunkt Niedersachsen

„Damit die Kosten für den Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung des…

„Damit die Kosten für den Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls nicht eines Tages der öffentlichen Hand zur Last fallen, brauchen wir ein dreistufiges Vorgehen“, erklärte Stefan Wenzel am vergangenen Freitag im Bundesrat. Angesichts der rückläufigen Marktkapitalisierung der großen Energieversorger werde es immer zweifelhafter, ob die für den Rückbau und die Entsorgung der Kernkraftwerke gebildeten Rücklagen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, wenn sie gebraucht würden.

Lesen Sie hier die vollständige Rede von Minister Stefan Wenzel:
Zur vollständigen Rede

Bundeskabinett

Unterbringung von Flüchtlingen beschleunigen Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der Länder, mit…

Unterbringung von Flüchtlingen beschleunigen

Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der Länder, mit einer Änderung im Bauplanungsrecht die Unterbringung von Flüchtlingen zu erleichtern. Auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) beschloss das Bundeskabinett eine entsprechende Stellungnahme zu einer Gesetzesinitiative des Bundesrates, die Niedersachsen unterstützt hat.

„Die steigende Zahl von Flüchtlingen aus den vielen Krisengebieten stellt Länder und vor allem Kommunen mit einem engen Wohnungsmarkt vor gewaltige Herausforderungen. Es ist unsere Pflicht, hier zu helfen“, betonte die Ministerin zur Begründung. Bund und Länder wollen mit Änderungen im Baugesetzbuch dafür sorgen, dass Kommunen besser und schneller auf den Flüchtlingszuzug reagieren und Unterkünfte schaffen können. Die Bundesregierung wird ihre Stellungnahme nun dem Deutschen Bundestag zuleiten. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

 

Bezahlbare Mieten in Ballungszentren

Um den Anstieg der Mieten in Ballungsgebieten zu dämpfen, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse verabschiedet.

Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat die Verabschiedung des Gesetzentwurfs als „einen guten Tag für Mieter“ bezeichnet. Er trage dazu bei, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Denn in vielen Ballungsräumen steigen die Mieten gewaltig. Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit. Das Gesetz soll spätestens Mitte 2015 in Kraft treten.

Welche Gebiete solche mit „angespannter“ Wohnungssituation sind, sollen zukünftig die Länder festlegen, denn sie können den lokalen Wohnungsmarkt am besten einschätzen. Sie dürfen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt für jeweils längstens fünf Jahre ausweisen. Des Weiteren soll im Maklerrecht künftig das allgemeine wirtschaftliche Prinzip gelten: „Wer bestellt, der bezahlt“.

 

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gegründet

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat zusammen mit den Kulturministern der Länder und Vertretern kommunaler Spitzenverbände die Gründung des Zentrums beschlossen. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste soll noch in diesem Jahr in Magdeburg aufgebaut werden. Das Bundeskabinett hatte der Errichtung einer entsprechenden Stiftung bereits zugestimmt.

Aufgabe des Zentrums soll es sein, öffentliche Einrichtungen bei der Suche nach NS-Raubkunst zu beraten und finanziell zu unterstützen. Auch für Privatsammler und private Museen, die den Washingtoner Prinzipien folgen, soll es Angebote geben.

Weitere Schwerpunkte des Zentrums liegen in der Vernetzung der Provenienzforschung, also die Herkunftsforschung zu Kunstwerken, und im Ausbau der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Geplant sind außerdem Kooperationen mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bund und Länder werden die Stiftung finanzieren.

Der Fall Gurlitt hat international Aufsehen erregt und den Blick auf die Themen Raubkunst und entartete Kunst gelenkt. Er hat gezeigt, dass Provenienzforschung ein wichtiger Teil der Museumsarbeit sein sollte. Um die Museen in Niedersachsen auf die häufig schwierigen Fragen rund um das Thema Ankauf von Museumsgut aufmerksam zu machen, hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bereits im März 2014 einen Leitfaden für den Erwerb von Museumsgut erstellt, der in dieser Form bundesweit einmalig ist.

„Museumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bekommen mit dem Leitfaden zum Erwerb von Museumsgut eine leicht verständliche und praxistaugliche Checkliste an die Hand“, sagte die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić (B 90/ Die Grünen). „So können sie mögliche Ungereimtheiten bei angebotenen Objekten und Fallstricke frühzeitig erkennen.“

Bundestag

Breitbandausbau auf dem Lande Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag…

Breitbandausbau auf dem Lande
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Oktober einen Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf Empfehlung des Verkehrsausschusses angenommen. Die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten soll verbessert werden. Bis 2018 möchte man eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreichen, indem der Breitbandausbau „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ vorangetrieben wird. Kurzfristig sollen Regionen erschlossen werden, die noch nicht über eine Versorgungsbandbreite von mindestens zwei Megabit pro Sekunde verfügen. Die Breitbandziele sollen von der Netzallianz Digitales Deutschland unterstützt werden. Die Bundesregierung wurde von den Fraktionen auch aufgefordert, eine gesetzliche Regelung der Haftung der Betreiber von lokalen Funknetzen (WLAN) zu schaffen.

Weltweite Aufhebung der Todesstrafe
Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, Initiativen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen und als Zwischenschritt für ein Moratorium zu werben, vor allem bei den Staaten China, Iran, Irak, Saudi-Arabien, USA, Japan, Somalia, Sudan und Jemen. Auch solle die Regierung darauf hinwirken, dass Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt werden. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde einstimmig angenommen.

Vorzeitige teilweise Rückzahlung einer IWF-Finanzhilfe durch Irland
Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag einem Antrag des Bundesfinanzministeriums zugestimmt, der sich auf das Vorhaben Irlands bezieht, eine Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig zurückzuzahlen. Es gab eine Gegenstimme, die Linksfraktion enthielt sich. Das Ministerium bat den Bundestag um Zustimmung zur vorzeitigen Tilgung von bis zu 18,3 Milliarden Euro des insgesamt umgerechnet 22,5 Milliarden Euro umfassenden IWF-Kredits für Irland ab Jahresende in drei Raten.

120.000 Kilometer…

…müssen Bienen zurücklegen, um den Nektar für 500 Gramm Honig zu sammeln.…

…müssen Bienen zurücklegen, um den Nektar für 500 Gramm Honig zu sammeln.

Das entspricht einer Flugstrecke von insgesamt drei Erdumrundungen. Bienenfleißig!

Bienen nehmen für die Ernährung der Menschen und im gesamten Ökosystem wichtige Funktionen wahr: Sie bestäuben Wild- und Kulturpflanzen und sorgen damit für die Nahrungsgrundlagen von Menschen und Tieren.

Das Sammelgebiet eines Bienenvolkes erstreckt sich in der Regel über eine Fläche von etwa 50 Quadratkilometern. Von der Bestäubung durch Honigbienen hängen in Deutschland wichtige landwirtschaftliche Erträge im Pflanzen- und Obstbau ab. Mehr als 550 verschiedene Honig- und Wildbienenarten sind in Deutschland heimisch und sichern die biologische Vielfalt. Eine neue App des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft informiert über den bienenfreundlichen Garten mit wichtigen Blüh- und Nahrungspflanzen für Bienen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag:
Neues Volk für Niedersachsen – Landesvertretung begrüßt ihre Bienen

Seit einigen Wochen ist die Landesvertretung neue Partnerin der Initiative „Deutschland summt“, die sich unter der Schirmherrschaft von Daniela Schadt, der Frau von Bundespräsident Gauck, für das Überleben der Bienen einsetzt. Aus dem Bundespräsidialamtsgarten stammt denn auch das Volk, das nun auf dem Dach in den Ministergärten sein neues Zuhause gefunden hat.

Gastspiel „Soldaten“ zum Abschluss der Bundesratspräsidentschaft von Stephan Weil

Schauspiel Hannover gastiert in Berlin Es war keine leichte Kost, die Bundesratspräsident…

Schauspiel Hannover gastiert in Berlin

Es war keine leichte Kost, die Bundesratspräsident Stephan Weil zum Abschluss seiner Präsidentschaft am 30. September 2014 in der niedersächsischen Landesvertretung präsentierte. Der Ministerpräsident hatte das Schauspiel Hannover mit seinem Stück „Soldaten. Protokolle vom Kämpfen, Töten und Sterben“ zu einem Gastspiel nach Berlin gebeten.

Für den Theaterabend verwandelte sich das Atrium der Landesvertretung in einen eindrucksvollen Bühnenraum. Weil setzte damit die Tradition seiner Vorgänger fort, mit einem ausgewählten Ensemble ein Stück Kultur aus dem Präsidenten-Land in Berlin zu präsentieren – „einen kulturellen Fußabdruck in der Hauptstadt zu hinterlassen“, wie es Weil ausdrückte. Er hatte dazu führende Repräsentanten des Bundes und der Länder, Abgeordnete, Botschafter und Vertreter der Wissenschafts- und Kunstszene eingeladen.

Stephan Weil hatte bewusst ein Theaterstück ausgewählt, das nachdenklich macht – gerade im Jahr des Gedenkens an den Beginn des 1. Weltkriegs vor einhundert Jahren und den Beginn des 2. Weltkriegs vor fünfundsiebzig Jahren. „Zwei Ereignisse, die tiefe Spuren in der europäischen Geschichte hinterlassen haben und in mancherlei Hinsicht bis heute nachwirken. Die Aufführung zeigt eindrucksvoll, was Krieg aus Menschen machen kann“, so Weil in seiner Begrüßungsansprache.

Auf der Bühne waren fünf Soldaten zu sehen, die in Glaskästen regelrecht ausgestellt waren und von einem Aufseher verhört wurden. Sie berichten ungefiltert vom Töten und Vergewaltigen, von Kriegsverbrechen und Judenvernichtung. Alle Texte basieren auf Abhörprotokollen von Wehrmachtssoldaten, die in britischen und amerikanischen Gefangenenlagern während des zweiten Weltkriegs entstanden und von Sönke Neitzel und Harald Welzer in ihrem gleichnamigen Buch ausgewertet und veröffentlicht wurden.

Mit seiner Bühnenfassung unter der Regie von Thomas Dannemann erzielte das Schauspiel eine ganz besondere Wirkung, die tief berührte. Die Leistung der fünf Schauspieler – Jakob Benkhofer, Philippe Goos, Mathias Max Herrmann, Dominik Maringer, Oscar Olivo und Andreas Schlager – beeindruckte die Gäste. Bereits am Vormittag hatten 200 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Regionen Niedersachsens die Möglichkeit wahrgenommen, die Generalprobe des Theaterstücks zu sehen und bei einem anschließenden Mittagsempfang zu diskutieren. Am Nachmittag konnten sie auf Einladung des Bundesrats an einem Planspiel teilnehmen, das das föderale System – eine Lehre aus den diktatorischen Greueltaten -vorstellte und anschaulich werden ließ.

Fotos: Yorck Maecke

MP Stephan Weil fragt: Wie geht es weiter mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA?

Hochkarätig besetztes Podium diskutiert in der Landesvertretung „TTIP ist ein ausgesprochen wichtiges…

Hochkarätig besetztes Podium diskutiert in der Landesvertretung

„TTIP ist ein ausgesprochen wichtiges Vorhaben, niemand wird bestreiten können, dass es enorme Chancen birgt. Niedersachsen lebt vom Export von Autos – und ein Gutteil davon gehen in die USA.“ So Stephan Weil, Niedersachsens Ministerpräsident, dieser Tage in unserer Landesvertretung im Rahmen unserer zweiten Veranstaltung zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz TTIP. „Normalerweise“, so Weil, „sind Verhandlungen über Freihandelsabkommen wenig sexy für eine öffentliche Diskussion“, in diesem Falle aber habe niemand das überwältigende Interesse an diesem Thema voraussehen können: 149 000 Beteiligungen am Konsultationsverfahren der Kommission, 700 000 Bürgerinnen und Bürger, die eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen, 5 Millionen Nennungen zum Stichwort TTIP bei Google.
Aber, warnte Weil: „there is no free lunch!“ Es gibt nichts umsonst. Deshalb müsse man im TTIP auch nach Risiken und Nebenwirkungen suchen. Die USA und die EU hätten doch in einigen Punkten ziemlich unterschiedliche Kulturen, z.B. im Staatsverständnis. Für Weil bleiben beim aktuellen Verhandlungsstand wichtige Fragen offen: Wir müssen wissen, ob wir unsere Standards in wichtigen Bereichen halten können, ob TTIP unsere öffentliche Daseinsvorsorge in Frage stellt. Können wir weiter unsere Rechtsordnung zugrunde legen, nach der ein staatlicher Richter das letzte Wort hat?

Als Sparringspartner für die anschließende Diskussion hatte Weil sich Karel de Gucht, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Handelsfragen, James A. Boughner, Gesandter-Botschaftsrat für Wirtschaftsfragen an der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie Rebecca Harms MdEP und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament eingeladen.

De Gucht sprach Klartext: wie die öffentliche Diskussion über TTIP derzeit laufe, sei nicht fair. Die Kommission könne den Regierungen der Mitgliedstaaten nicht die Aufgabe abnehmen, zu entscheiden, ob sie für oder gegen TTIP sind und diese Entscheidung gegenüber ihren Bürgern zu verteidigen. Die nationalen Regierungen müssen sich zu TTIP bekennen, sonst werde es TTIP nicht geben. In der gut einstündigen Diskussion ging es dann im Wesentlichen um zwei Fragen: um (1.) die Investor-Staat-Streitschlichtung ISDS und (2.) um die Angleichung oder Wahrung von Standards.

De Gucht und Boughner wiesen darauf hin, dass ISDS keine Erfindung der Kommission ist, sondern seit Jahren gängiges Element in allen Handelsabkommen. Die Kommission diskutiere ISDS auf Grundlage des Mandats, das ihr von den Mitgliedstaaten erteilt wurde – auch von Deutschland. Die meisten ISDS-Klagen würden – nicht etwa von amerikanischen Unternehmen – sondern von deutschen, niederländischen und britischen Unternehmen geführt. Allein deutsche Unternehmen führen derzeit 40 ISDS-Klagen gegen andere EU-Mitgliedstaaten. Und die Bundesregierung zeige keine Neigung, daran etwas zu ändern. Stephan Weil erwiderte: er sehe nicht ein, warum man das transparente Regelwerk staatlicher Rechtsprechung durch ein unbekanntes Gericht ersetzen soll, das nach unbekannten Kriterien urteilt. De Gucht wies darauf hin, dass die USA mit der EU verhandelt, nicht mit Deutschland. Und innerhalb der EU gebe es durchaus Kandidaten, deren Rechtssystem nicht so zuverlässig wie das deutsche ist. Es wäre zudem diplomatisch unmöglich, zwischen „guten“ Rechtsstaaten und solchen, die man nicht als solche ansehen will, zu diskriminieren. Regeln müssten deshalb für alle gleich etabliert werden. Die Kommission und die USA wollen deshalb einen „Goldstandard“ besserer ISDS-Regeln schaffen.

Rebecca Harms erklärte, dass an der Frage der Standards unterschiedliche Herangehensweisen in der Produktion hängen: in der Agrarproduktion der USA würden erst am Ende der Kette alle Fehler beseitigt, in Europa gelte von Anfang an das Vorsorgeprinzip. In Europa müsse ein Unternehmen beweisen, dass ein Produkt sicher ist, damit es auf den Markt darf; in den USA müsse bewiesen werden, dass es unsicher ist, bevor es vom Markt genommen wird. Es gehe bei TTIP um die grundsätzliche Frage, wie unsere Welt gestaltet werden soll, welche Verantwortung der Staat in der Gesellschaft wahrnimmt. De Gucht: Die Kommission habe weder die Absicht, Standards zu senken, noch die Möglichkeit, dies zu tun. Standards würden allein durch die Parlamente gesetzt und können auch nur durch die Parlamente verändert werden. Die einzige Möglichkeit, mit ihnen im TTIP umzugehen, sei, sie gegenseitig anzuerkennen – so wie man das seit den 80iger Jahren innerhalb der EU praktiziert. Auch laut Boughner geht es beim TTIP nicht darum, das eine System durch ein anderes zu ersetzen, sondern beide Systeme miteinander kompatibel zu machen. So würde z.B. Japan nicht den Import von europäischen oder amerikanischen Skiern erlauben, mit der Begründung, dass japanischer Schnee anders sei. Wissenschaftlich sei diese Behauptung aber nicht haltbar. Deshalb könnten über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Standards, die ein Handelshemmnis bilden, allein nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden werden.

Fotos: Yorck Maecke

„Fracking – Ausweg oder Sackgasse in der Energieversorgung?“ Olaf Lies und Stefan Wenzel diskutieren mit Experten

Experten erwarten Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Spannung Dem Wunsch des Niedersächsischen Umweltministers…

Experten erwarten Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Spannung

Dem Wunsch des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel nach einem lebendigen Dialog zu dem spannenden Thema „Fracking- Ausweg oder Sackgasse in der Energieversorgung?“ ist ein stark besetztes Podium in der niedersächsischen Landesvertretung jetzt gern gefolgt. Geschuldet war dies neben der kurzen Redezeit, die ungefähr der eines Oppositionspolitikers im aktuell zusammengesetzten Deutschen Bundestag entspricht, auch den unterschiedlich verorteten Interessenslagen. Es kamen Experten und Sachverständige von Unternehmen, Verbänden, Behörden und aus der Politik zu Wort.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies machte den Anfang und stellte die langjährigen Erfahrungen mit der Erdgas- und Erdölförderung sowie die Rohstoffsicherung als Beitrag zur Eigenversorgung in Niedersachsen in den Vordergrund. Umweltminister Stefan Wenzel betonte die Forderung nach höchsten Standards, um den Sorgen der Bevölkerung im Hinblick auf Quecksilberaustritte, den Umgang mit Lagerstättenwasser, Trinkwasserqualität oder Erdbebenrisiken Rechnung zu tragen.

Für das Land Niedersachsen ist die Erdgasförderung von großer Bedeutung, da 95 Prozent des in Deutschland geförderten und zwölf Prozent des hierzulande verbrauchten Erdgases aus niedersächsischen Vorkommen stammen. Vor diesem Hintergrund ist die Niedersächsische Landesregierung bereits aktiv geworden.

Gemeinsam hatten das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium Bundesratsinitiativen zur Änderung der relevanten Gesetzgebung (Wasserhaushaltsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben sowie Bergschadensrecht) auf den Weg gebracht. Diese drei Ansätze griffen das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium in einem Eckpunktepapier auf, das in ein Gesetzespaket münden wird.

Der zwischen den Ministerien mittlerweile abgestimmte Entwurf werde momentan im Bundeskanzleramt beraten, berichtete der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch (SPD). Offene Punkte seien die Einziehung der 3000 Meter- Grenze, das Jahr 2021 als mögliches Verbotsende oder der Zeitraum für Probebohrungen sowie die Rahmenbedingungen für mögliche Probebohrungen. Vor allem die Branchenvertreter unterstrichen ihr Interesse an Probebohrungen und deren wissenschaftliche Begleitung. Der Einsatz der Fracking-Technologie sei darüber hinaus wichtig, um den Investitionsrückstau abzubauen, die Arbeitsplätze nicht zu gefährden sowie die Fördermengen zu erhöhen, um sich so von Gasimporten unabhängig zu machen.

Ob die durch Fracking geförderten Mengen überhaupt gebraucht würden, stellte die Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden (Bündnis 90 / Die Grünen) in Frage. Sie sprach sich ebenso wie die Umweltverbände NABU und BUND für ein komplettes Frackingverbot aus. Einvernehmen herrschte neben dem grundsätzlichen Wunsch nach Planungssicherheit bei der Bedeutung des Trinkwasserschutzes. Gerade für den Schutz des Grund- und Trinkwassers bzw. der Brunnen und Schutzzonen sind strenge Anforderungen und gesetzlich festgeschriebene Rahmenbedingungen zwingend erforderlich.

Nach der intensiven Diskussion erwarten nun alle Akteure mit Spannung den für November angekündigten Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

„Vereint in Vielfalt“ Niedersachsen feiert den Tag der deutschen Einheit in Hannover – und Berlin

Wetter gut – Stimmung gut – alles gut Hundertausende feierten in Hannover…

Wetter gut – Stimmung gut – alles gut
Hundertausende feierten in Hannover und Berlin unbeschwert die deutsche Einheit

Manchmal stimmt eben alles, sogar das Wetter. Das zeigte sich bei den Feiern zum Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober sogar von seiner allerbesten Seite. Sowohl in Hannover, wo wegen der Bundesratspräsidentschaft Niedersachsens die zentrale staatliche Feier stattfand, als auch in Berlin, wo die sieben Landesvertretungen in den Ministergärten wieder zum Tag der offenen Tür einluden, war der Himmel leuchtendblau und die Sonne schien den ganzen Tag. Kein Wunder also, dass hunderttausende an diesem Feiertag unterwegs waren. In Hannover, wo zwischen dem Nordufer des Maschsees und dem imposanten Rathaus der Stadt mehr als 150 Stände aufgebaut waren, sollen es allein etwa eine halbe Million Menschen gewesen sein, die sich etwa in den Zelten der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates und in den 16 Zelten der Länder über aktuelle Themen aller Art informierten. Zugleich lockte ein umfangreiches Musik- und Unterhaltungsangebot und natürlich blieb auch kulinarisch kaum ein Wunsch unerfüllt.

Der offizielle Festakt im Beisein der führenden Repräsentanten aller fünf Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht) fand im Kuppelsaal der Stadthalle Hannover statt und wurde vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten und amtierenden Präsidenten des Bundesrates, Stephan Weil, eröffnet. Er erinnerte in seiner Ansprache an die friedliche Revolution in der DDR vor 25 Jahren, die erst die Mauer und dann das gesamte System der DDR-Diktatur zu Fall brachte. „Damals konnte wohl niemand ermessen, welche tiefgreifenden Folgen die friedliche Revolution in der DDR haben sollte“, sagte Weil. Auch in der alten Bundesrepublik hätten die damaligen Ereignisse zu einem tiefen Wandel geführt, was vor allem in Niedersachsen spürbar sei, dem Land mit der längsten innerdeutschen Grenze. „Heute ist Niedersachsen nicht mehr Grenzland, heute fühlen wir uns im Zentrum Europas“, betonte Weil und sprach danach über „Vereint in Vielfalt“ – dem offiziellen Motto des diesjährigen Tages der deutschen Einheit.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte in ihrer Ansprache die Verdienste der friedlichen Revolution in der damaligen DDR und zog eine positive Bilanz der vergangenen 25 Jahre. Gerade wegen des glücklichen Ausgangs der damaligen Geschichte müsse sich Deutschland aber auch den aktuellen Herausforderungen wie der Not der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge stellen.
Musikalisch umrahmt wurde die würdige Feier vom Jugendsinfonieorchester des Landes, dem Mädchenchor Hannover und dem Sänger Klaus Meine, der den Welthit der Scorpions „Wind of change“ vortrug – einem Song, der wie kein anderer für den Fall des eisernen Vorhangs steht.
Stephan Weil ist zwar noch bis Ende Oktober Präsident des Bundesrates. Die symbolische Amtsübergabe an seinen Nachfolger Volker Bouffier, dem hessischen Ministerpräsidenten, vollzog Weil aber bereits am 3. Oktober. Im Zelt des Bundesrates übergab Weil Bouffier einen überdimensional großen Schlüssel für das Bundesratsgebäude.

Auch rund 300 Kilometer weiter östlich, mitten im Zentrum Berlins, in den Ministergärten, wurde der Tag der deutschen Einheit ebenfalls in fröhlicher und unbeschwerter Atmosphäre gefeiert. Die sieben dort ansässigen Landesvertretung hatten wieder zum Tag der offenen Tür eingeladen und zwischen acht- und zehntausend Besucherinnen und Besucher folgten der Einladung. Im gemeinsamen Haus der Landesvertretungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden sie vor allem musikalisch und mit kulinarischen Spezialitäten aus dem Land verwöhnt. Den musikalischen Auftakt machten das Original Calenberger Blasorchester. Es folgten mehrere, vielfach beklatschte Auftritte der Band der Musikschule aus Nienburg, die gleich mit rund 120 Mitwirkenden vertreten war. Schließlich trugen auch die stimmungsvollen Lieder des Shantychores aus Lüneburg, die unter anderem im Garten der Landesvertretung auftraten, zu der guten Laune der Gäste bei. Kurz: auch beim Tag der offenen Tür war das Wetter gut, die Stimmung gut, eben alles gut.

Fotos: Bundesrat und Landesvertretung Niedersachsen

Umweltminister Stefan Wenzel mit „roadmap to Paris“

ZEIT- Konferenz: Wie ökologisch und bezahlbar ist die Klimawende? Die ZEIT Konferenz…

ZEIT- Konferenz: Wie ökologisch und bezahlbar ist die Klimawende?

Die ZEIT Konferenz stellte dieser Tage in der Landesvertretung Niedersachsen die Frage „Wie ökologisch und bezahlbar ist die Klimawende »Made in Germany«?“ renommierten Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, darunter Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, der Nordrheinwestfälsche Umweltminister Johannes Remmel sowie der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. In verschiedenen Präsentationen und Diskussionsrunden ging es um das Ausmaß des Klimawandels und die Rolle Deutschlands.

Deutschland hat die Chance, eine Modellrolle in der Welt einzunehmen. Als bisher einzige große Industrienation will Deutschland auf Atomenergie verzichten. Aber: welche Rolle spielt dabei das »kleine« Deutschland im Vergleich zu den riesigen Industrieländern USA und China, dahinter Japan und Indien? Was nützt es, wenn Deutschland die Energiewende vorantreibt, während zum Beispiel China immer mehr Kohlekraftwerke baut? Laufen Deutschlands hochgesteckte Klimaziele ins Leere? Sind Atomausstieg bis 2022, 60 Prozent erneuerbare Energien und Senkung der Treibhausgas-Emissionen um 80 Prozent bis 2050 vergebliche Liebesmüh? Welche Potenziale hat das Erdgas im Dienste des Klimaschutzes?

Dass Erdgas ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung vor allem als Ergänzung für die erneuerbaren Energien sei, unterstrich Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. So würden die angestrebten Reformen im Energiemarkt die Bedeutung von Erdgas stärken. Große Potenziale, mit Erdgas das Klima zu entlasten, lägen vor allem bei der Energieeffizienz im Gebäudesektor sowie und im Bereich Mobilität und Transport. Nachbesserungsbedarf sieht sie außerdem beim Emissionshandel.

Diese Ansicht teilt der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel, der einleitend auf die bereits heute sichtbaren Folgen des Klimawandels aufmerksam machte. Die Korrektur des Handels mit CO2-Zertifikaten ist ein wesentlicher Baustein seiner „Roadmap to Paris“. In Paris sollen im Dezember 2015 weltweit verbindliche Klimaschutzziele festgelegt werden. Damit der Handel wieder Wirkung zeigt, müssten Verschmutzungsrechte dauerhaft aus dem Markt genommen werden und einen Mindestpreis haben. Im Bereich der Energieeffizienz wies Wenzel auf die vielen Energieeinsparungsmöglichkeiten hin, mit denen sich der Stromverbrauch insgesamt um 50% senken lasse.

Weitere Aspekte in der Diskussion waren Wertschöpfungsketten, Technologieoptionen, die Einhaltung des 2°C-Zieles und mögliche Anreizsysteme zur Erhöhung der Energieeffizienz z.B. durch steuerliche Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen.

Forum für Zukunftsenergien diskutiert Anforderungen an ein neues Strommarktdesign

Tags zuvor hatte das Forum für Zukunftsenergien bereits in der Landesvertretung intensiv getagt: Die Bundesregierung arbeitet derzeit daran, Anforderungen an ein Konzept für ein neues Strommarktdesign zu formulieren. Dessen Ausgestaltung ist nicht nur für die unmittelbar am Markt tätigen Akteure von großer Bedeutung, sondern auch für die mittelbar betroffenen Stakeholder, wie Netzbetreiber, Strombörsen und Verbraucher.

Das Forum für Zukunftsenergien nahm dies zum Anlass, um im Rahmen einer Konferenz am 08. Oktober 2014 in der niedersächsischen Landesvertretung die Positionen und Handlungsoptionen dieser Akteure zu diskutieren.

Die Überlegungen der Bundesregierung zum neuen Strommarktdesign stellte Dr. Dorothee Mühl, Leiterin der Unterabteilung „Strom“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dar, Thorsten Diez (Senior Manager, TenneT TSO GmbH) bewertete die Thematik aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers.

Anschließend diskutieren als weitere Podiumsgäste Oliver Krischer, MdB (Bündnis 90 /Die Grünen), Bernd Westphal, MdB (SPD), Dr. Dr. Tobias Paulun (EEX Strombörse) und Achim Zerres (Bundesnetzagentur) gemeinsam mit Dr. Anette Niethfeld (Geschäftsführerin des Forum für Zukunftsenergien) die möglichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für ein neues Strommarktdesign.

Hierbei wurden unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der benötigten Kapazitäten oder Reserven, der Zusammensetzung des Kraftwerksparks der Tiefe eines staatlichen Eingriffs, der Ausgestaltung des Markdesigns, der räumlichen Betrachtungsebene und der Kostenverteilung deutlich. Aber ganz gleich, ob es künftig bei einem Energy-Only-Markt (also den Zahlungen ausschließlich für gelieferte Energiemengen) bleibt, der durch verschiedene Maßnahmen wie ein „Fangnetz“ oder andere Flexibilitätsoptionen optimiert werden könnte oder durch einen Kapazitätsmarkt ersetzt wird, die zentrale Aufgabe bleibt, da waren sich alle Experten einig, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Gasversorgungssicherheit und Krisenvorsorge – Akute Herausforderung für die Energiepolitik

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise in der Ukraine ist das Thema…

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise in der Ukraine ist das Thema Energie-Versorgungssicherheit auf der politischen Agenda Europas ganz nach oben gerückt.

Ist namentlich die Gasversorgung Deutschlands kurz- und mittelfristig gesichert? Welche Rolle spielen hierbei gerade die Gasspeicher? Gibt es regionale Besonderheiten in puncto Gasversorgung und –speicherung? Welche energiepolitischen Entscheidungen stehen an? Und nicht zuletzt: Ist eine strategische Gasreserve die richtige Lösung? Um diese und weitere Fragen zu diskutieren, hatte der Gasspeicherbetreiber Storengy als einer der größten Betreiber von Erdgas-Untergrundspeichern in Deutschland mit Energiethemen befasste Abgeordnete des Bundestages und Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Parlamentarischen Frühstück in die Landesvertretung Niedersachsen geladen.

Der Geschäftsführer der Storengy in Deutschland, Arno Büx, skizzierte neben allgemeinen Zusammenhängen der Gaswirtschaft auch die unverzichtbare Rolle der Untergrundspeicher für die Gasversorgungssicherheit und benannte die Herausforderungen vor dem Hintergrund einer ‚unbundelten‘, also entflochtenen Gaswirtschaft. Nach dieser politisch gewollten und von Seiten der Energieunternehmen vollzogenen Trennung von Produktion, Transport, Speicherung und Handel im Gasmarkt sei die Zuweisung der Verantwortlichkeit für eine unterbrechungsfreie Gasversorgung im Gegensatz zur Vergangenheit nicht mehr klar geregelt, so Büx. Als reine Logistikunternehmen könnten die Speicherbetreiber diese Rolle nicht übernehmen. Eine Neujustierung des gesetzlichen Regulierungsrahmens für die Gaswirtschaft sei dringend erforderlich.

Neues Volk für Niedersachsen – Landesvertretung begrüßt ihre Bienen

„Deutschland summt“ jetzt auch in den Ministergärten Seit einigen Wochen ist die…

„Deutschland summt“ jetzt auch in den Ministergärten

Seit einigen Wochen ist die Landesvertretung neue Partnerin der Initiative „Deutschland summt“, die sich unter der Schirmherrschaft von Daniela Schadt, der Frau von Bundespräsident Gauck, für das Überleben der Bienen einsetzt. Aus dem Bundespräsidialamtsgarten stammt denn auch das Volk, das nun auf dem Dach in den Ministergärten sein neues Zuhause gefunden hat.

„Deutschland summt“ beschreibt seine Idee so,

Honig- und Wildbienen sind in Not…
Es fehlt in Deutschland an Nachwuchsimkern, um die Überalterung der Imkerschaft aufzuhalten und die sinkende Zahl der Berufsimker zu ersetzen. Zugleich setzen Parasiten, Krankheiten, Pestizide und mangelndes Nahrungsangebot aufgrund von Monokulturen den Honigbienen zu.

Auch die Wildbienen sind auf dem Rückzug, viele Arten stehen auf der Roten Liste. Blütenreiche Lebensräume mit geeigneten Nistmöglichkeiten für die vielen Wildbienenarten auch in der Großstadt sind ständig bedroht und müssen geschützt und ausgeweitet werden.

Die Vision
Nach dem großen Zuspruch vieler Menschen in Berlin folgten weitere offizielle Standorte in Frankfurt und München im Jahr 2011, Hamburg im Jahr 2013. Der Slogan „Mit der Biene als Botschafterin zu mehr StadtNatur“ wurde geboren. Deutschland summt! ist also die neue Vision!

Deutschland summt! wirbt um Aufmerksamkeit der Stadtbewohner für ihre (Stadt)Natur. Dafür, unsere Abhängigkeit von funktionierenden Ökosystemen zu begreifen. Wir möchten eine nachhaltige Wertschätzung der Städter für „ihre“ Bienen erreichen. Wenn sich diese Wertschätzung dann in den unterschiedlichsten Maßnahmen und Aktionen äußert, von denen die Bienen direkt oder indirekt profitieren, haben wir unser Ziel erreicht.“

„Dabei wollen wir Niedersachsen in Berlin ab jetzt nach Kräften mitwirken“, so Dienststellenleiter Michael Pelke zu der Initiative der Landesvertretung.

Botschafter des Jazz – Bigband aus Hannover begeistert alle Generationen für ihren speziellen Sound

„Fette Hupe“ – der Name der Bigband aus Hannover, mit deren Auftritt…

„Fette Hupe“ – der Name der Bigband aus Hannover, mit deren Auftritt am 17. Oktober um 19 Uhr im Foyer der Landesvertretung Niedersachsen das diesjährige Festival „Jazz in den Ministergärten“ eröffnet wird, ist Programm: 19 Musiker stehen dann auf der Bühne und bearbeiten druckvoll ihre Instrumente. Zu hören sind dann nicht nur die bekanntesten Klassiker der Bigband-Historie aus den 1950er- und 60er-Jahren, sondern auch zeitgenössische Werke amerikanischer und europäischer Komponisten. Für ihren Auftritt in Berlin haben die Jazzer aus Hannover unter anderem die Best-of-Titel so bekannter Musiker wie Duke Ellington und Louis Armstrong im Programm, versprechen aber auch Überraschungen mit eigenen Arrangements.
Die Band wurde vor fünf Jahren von namhaften Musikern der hannoverschen Jazz-Szene gegründet und hat sich seitdem weit über die niedersächsische Landeshauptstadt hinaus einen Namen gemacht. Die Leitung haben Jörn Marcussen-Wulff und Timo Warnecke.

Instrumente Fettehupe

Instrumente Fettehupe

Die Band will nicht nur mit guter Musik unterhalten, sondern hat auch ein ehrgeiziges Ziel: Sie möchte den Jazz im Allgemeinen und den spezifischen Bigband-Sound im Besonderen Schülern und Jugendlichen zugänglich machen. Der Jazz, so formuliert es die Band, sei ein Ergebnis der Verschmelzung von kulturellen und sozialen Einflüssen aus vielen Teilen der Welt. In der Musik sei damit gewissermaßen schon vorweg genommen worden, was der zunehmend bunteren und vielfältigeren Gesellschaft noch bevorstehe. Die Band organisiert deshalb Schülerkonzerte gern in Schulen mit hohem Migrantenanteil, weil Kinder am Beispiel des Jazz intuitiv lernen könnten, wie sich unterschiedliche Kulturen gegenseitig bereichern und voneinander lernen können.

Der Einfluss gleich mehrerer Kulturen lässt sich auch gut am Beispiel der Sängerin Simin Tander erkennen, dem zweiten Haupt Act, mit dem die Niedersachsen beim diesjährigen Jazzfest in den Ministergärten vertreten sind. Die Sprache ihres verstorbenen afghanischen Vaters hat sie erst spät gelernt, sie spricht sie auch nicht, aber sie trägt inzwischen Lieder in Paschtu vor. In der Mischung mit den anderen Sprachen, in denen sie vorträgt, ergibt sich ein faszinierender Klang, der getragen wird von ihrer betörenden Stimme. Begleitet wird die Ausnahmesängerin von ihrer niederländisch-deutschen Band, deren Mitglieder sie seinerzeit beim Gesangsstudium in Arnheim kennen gelernt hatte. Inzwischen unterrichtet sie selbst, unter anderem als Gesangsdozentin in Osnabrück.

Simin Tander tritt am 17. Oktober um 20 Uhr im großen Saal der Landesvertretung auf.
Karten für das Konzert sind im Vorverkauf an allen bekannten VVK-Stellen mit TicketOnline-Anschlüssen, an der Pforte der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz und dort auch an der Abendkasse zu erwerben. Die Karten berechtigen zum Besuch aller an diesem Abend in den sieben Landesvertretungen der Straße In den Ministergärten stattfindenden Konzerte.

Der Tunnel von Äspö: Göttinger Forscher erkundet Endlager für Atommüll

Professor Dr. Joachim Reitner zu Vortrag in Landesvertretung Der Ausstieg aus der…

Professor Dr. Joachim Reitner zu Vortrag in Landesvertretung

Der Ausstieg aus der Atomenergie ist beschlossene Sache. Doch wohin mit den hochradioaktiven Abfällen, die in den deutschen Kernkraftwerken über die Jahrzehnte der Stromerzeugung angefallen sind? Während Deutschland noch nach der besten Lösung dafür sucht, sind die Schweden – vielleicht – schon weiter. Im Tunnel von Äspö wird in einer Tiefe von bis zu 460 Metern das Konzept untersucht, abgebrannte Kernbrennstäbe in Kupferkanistern in Gesteinskavernen zu verbringen, die mit Ton (Bentonit) ausgekleidet sind.

Der Tunnel von Äspö – hier forscht der Göttinger Professor Reitner

Der Tunnel von Äspö-hier forscht der Göttinger Professor Reitner

Das Konzept sieht auch vor, dass die Kanister mit dem brisanten Inhalt wieder entnommen werden können, falls erforderlich. Der Tunnel beherbergt das weltweit größte Untergrundlabor zur Erforschung der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Das Labor wird von der schwedischen und finnischen Nuklear Behörde der SKB – Svensk Kärnbränslehantering AB betrieben.

Zu den Wissenschaftlern, die dort forschen, gehört auch eine Arbeitsgruppe aus Göttingen um den Geobiologen Professor Dr. Joachim Reitner. Die Gruppe arbeitet in dem Tunnel seit rund 17 Jahren an einem Langzeit-Monitoring geobiologischer und geomikrobiologischer Prozesse. Von besonderem Interesse sind dabei geobiologische Vorgänge in Gesteinsklüften, die Bildungen von Biofilmen und mikrobiellen Matten an Austrittstellen von Fluiden aus den Tunnelwänden, sowie mikrobiell gesteuerte Mineralisationsprozesse. Ziel ist dabei eine mögliche langfristige Beeinflussung biologischer Aktivität auf die Endlagerung besser zu verstehen.

Wie weit man dabei gekommen ist, ist das Thema eines Vortrages von Professor Dr. Reitner, zu dem die Landesvertretung und die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen im Rahmen der Veranstaltungsreihe Wissen-Innovation-Niedersachsen (WIN) einladen.

Der Vortragsabend findet am Mittwoch, den 22. Oktober 2014 um 19 Uhr in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt.

Die Teilnahme ist auf Einladung und nach vorheriger Anmeldung möglich.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Swetlana Alexijewitsch // Workshop mit Schauspielstudierenden aus Hannover

Ende dieses Monats sind Studierende der Hochschule für Musik, Theater und Medien…

Ende dieses Monats sind Studierende der Hochschule für Musik, Theater und Medien aus Hannover zu Gast in der Landesvertretung, um im Rahmen des Jahresprogramms „Inspektionen // geschichte_n“ mit dem Schauspieler Janko Kahle und dem Dramaturgen Aljoscha Begrich an einem Text der Friedenspreisträgerin des Deutschen Buchhandels 2013, Swetlana Alexijewitsch zu arbeiten.

Das Schauspiel Hannover, das Kahle und Begrich vertreten, brachte zu Beginn der Intendanz von Lars-Ole Walburg bereits Texte der vielfach ausgezeichneten Autorin auf die Bühne. Gemeinsam mit den Studierenden nehmen sie die Arbeit am Werk der weißrussischen Autorin wieder auf und erarbeiten einen öffentlichen Theaterabend. Die Besucherinnen und Besucher erwarten am 24. Oktober 2014 um 19 Uhr unterschiedliche Blicke auf die Geschichte und Geschichten von Swetlana Alexijewitsch. Der Abend wird musikalisch gerahmt von Juri Kudlatsch aus Hannover.

Workshop: 22. bis 24.Oktober / öffentlicher Theaterabend am 24. Oktober, 19 Uhr (um Anmeldung per Mail an veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de wird gebeten)

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Janko Kahle in „Vom Ende des roten Menschen“, Schauspiel Hannover, 2009.

Transit // Ein Blick zurück von Hans Pieler und Wolf Lützen

Zum fünfundzwanzigsten Jahrestag des Mauerfalls schauen die Niedersachsen noch einmal hinter den…

Zum fünfundzwanzigsten Jahrestag des Mauerfalls schauen die Niedersachsen noch einmal hinter den Eisernen Vorhang. Ausgestellt wird die Fotoserie „Transit“ von Hans Pieler und Wolf Lützen, die ihresgleichen sucht: Im Oktober 1984 fuhren die beiden Künstler in einem VW-Bus auf der Transitstrecke von Hamburg nach Berlin und zurück und machten dabei verbotenerweise hunderte von Aufnahmen.

Fotografiert wurde vom Beifahrersitz und häufig über den Außenspiegel, dessen Glas durch normales, flaches Spiegelglas ersetzt war. Die so entstandene Serie von Schwarz-Weiß-Aufnahmen ist ein Reisebericht ganz eigener Art, der einen Blick, gewissermaßen von außen auf die DDR, erlaubt und der heute – dreißig Jahre später – ein wertvolles historisches Dokument ist.

In Berlin wird mit der Fotoausstellung an die Vergangenheit Niedersachsens als Bundesland mit dem längsten Abschnitt der deutsch-deutschen Grenze erinnert. Zugleich wird das außergewöhnliche Werk Hans Pielers, der bis zu seinem Tod im Jahr 2012 an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim lehrte, vorgestellt.

Eröffnung: Montag, 10. November 2014, 19 Uhr
Fotoausstellung: 11. bis 16. November 2014

In Kooperation mit dem Freundeskreis Hans Pieler, Berlin
Zur Ausstellung erscheint ein Buch im Kehrer Verlag, herausgegeben von Ali Ghandtschi und Matthias Harder.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Abbildung: aus der Reihe „TRANSIT“, 1984 © Hans Pieler & Wolf Lützen