Ausgabe 07/2016
In dieser Ausgabe

Schwerpunkt Bundesrat

Standpunkt Niedersachsen

Nachrichten

Zahl der Woche

Veranstaltungen Rückblick

Veranstaltungen Ausblick

Zu Gast in der Landesvertretung

Bundeskabinett

Lage auf dem Wohnungsmarkt Der Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in…

Lage auf dem Wohnungsmarkt

Der Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und der Wohngeld- und Mietenbericht 2016 bieten eine Bestandsaufnahme der Lage auf dem Wohnungsmarkt.

„Deutschland ist noch lange nicht fertig gebaut“, bilanzierte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). „Bis 2020 benötigen wir mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr. Damit die Wohnungen auch bezahlbar sind, muss der Bund beim sozialen Wohnungsbau auch nach 2019 in der Verantwortung bleiben. Die Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit.“

Seit 2009 ist nach jahrelanger Stagnation eine steigende Bautätigkeit in Deutschland zu beobachten. 2015 wurden 248.000 Wohnungen fertiggestellt. Die positive Entwicklung setzte sich 2016 mit rund 278.000 neuen Wohnungen fort. „In dieser Legislatur wurden eine Million neue Wohnungen gebaut“, sagte Hendricks.

Der Bund hat diese Entwicklung tatkräftig unterstützt. So hat er die Gelder für die Länder in dieser Legislaturperiode mehrfach erhöht, um den Neubau von Wohnungen zu fördern. Die aktuelle Angebotssteigerung reicht jedoch noch nicht aus, um die Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Vor allem preiswertere, bezahlbare Wohnungen fehlen. „Bis 2020 müssten in jedem Jahr rund 350.000 Wohnungen neu gebaut werden. Ohne Sozialwohnungen wird es nicht gehen. Hier sind rund 80.000 in jedem Jahr zusätzlich nötig“, so die Bundesbauministerin. Vor allem in den Städten fehlen Wohnungen, steigende Mieten und Preise setzen zunehmend auch Haushalte mit mittleren Einkommen unter Druck.

Verfassungsschutzbericht 2016

Die Zahl der gewaltorientierten Extremisten in Deutschland ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht 2016 hervor, der von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen vorgestellt wurde.

Die Kräfteverschiebung innerhalb des Islamismus hin zur zunehmend gewaltorientierten beziehungsweise jihadistischen Salafistenszene hält dabei auch im Jahr 2017 weiter an.

Innerhalb der rechtsextremistischen Szene schätzten die Verfassungsschutzbehörden im vergangenen Jahr 12.100 Anhänger und damit mehr als die Hälfte des Personenpotenzials als gewaltorientiert ein – der höchste Stand, seit diese Zahl statistisch erfasst wird. Dies schlägt sich auch in den Zahlen rechtsextremistischer Gewalttaten des Jahres 2016 nieder. Sie stiegen nach der besonders starken Zunahme im Jahr 2015 weiter an (2016: 1.600; 2015: 1.408; 2014: 990).

Im Bereich des Linksextremismus war die Zahl der Straf- und Gewalttaten 2016 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Zum einen fehlte es an Ereignissen, die Linksextremisten zu großen überregionalen Protestdemonstrationen nutzen konnten. Zum anderen wuchs das linksextremistische Personenpotenzial dennoch um 7 % auf 28.500 Personen an (2015: 26.700) und damit auf seinen höchsten Stand seit dem Jahr 2012. Mit mehr als 10 % fiel die Steigerung im Bereich der gewaltorientierten Linksextremisten am stärksten aus.

Erstmals werden auch sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als eigenständiger Bereich in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen. Nach derzeitigem Stand zählen deutschlandweit etwa 12.800 Personen zur „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Szene, davon ca. 800 Rechtsextremisten. Die Szene ist insgesamt organisatorisch wie ideologisch äußerst heterogen. „Reichsbürger“ weisen eine hohe Affinität zu Waffen auf und sind oftmals gewaltorientiert. Ende letzten Jahres verfügten – basierend auf einer vorläufigen Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden – 700 von ihnen über Waffenerlaubnisse. Der Bundesinnenminister hat das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt angewiesen, die Erkenntnisse zu Reichsbürgern an die zuständigen Waffenbehörden der Länder zu übermitteln. Bis Anfang Juni 2017 konnten daraufhin etwa 100 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden.

Bundestag

Illegale Autorennen künftig strafbar Gesetzlich wird künftig ein neuer Straftatbestand der Veranstaltung…

Illegale Autorennen künftig strafbar

Gesetzlich wird künftig ein neuer Straftatbestand der Veranstaltung von oder der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeführt. Hintergrund ist die Zunahme illegaler Kraftfahrzeugrennen, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt wurden. Vielerorts gibt es eine etablierte „Raser-Szene“, die als Freizeitbeschäftigung organisierte Rennen durchführt. Das geltende Recht behandelt solche Rennen als eine verbotene Form der übermäßigen Straßenbenutzung. Verstöße gegen das Verbot wurden nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Sie entfalten kaum durchgreifende Abschreckungswirkung, auch weil bei Ordnungswidrigkeiten lediglich ein kurzfristiges Fahrverbot, nicht jedoch eine länger dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Diese Defizite gilt es durch Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes im Strafgesetzbuch sowie flankierende Ergänzungen bereits bestehender Regelungen zu beseitigen.

Der Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes ‒ Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr war vom Bundesrat auf den Weg gebracht worden und wurde nun vom Bundestag beschlossen.

Rechtssicherheit für öffentliches WLAN

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes wird die sogenannte Störerhaftung für alle Access Provider abgeschafft. Damit besteht Rechtssicherheit für alle Anbieter von Internetzugängen im Allgemeinen und von WLAN-Hotspots im Besonderen. Access Provider werden nun von den Kostentragungspflichten insbesondere bei Abmahnungen befreit. WLAN-Betreiber können nicht von einer Behörde verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr dauerhaft anzubieten oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen. Entsprechende Forderungen gab es von Seiten der Wirtschaft und von vielen Verbänden. Damit wird eine Art der WLAN-Nutzung in Deutschland sichergestellt, wie sie in allen anderen Ländern der EU üblich ist.

Durch die geschaffene Rechtssicherheit wird öffentliches WLAN häufiger angeboten werden. Daher dürften sich für Internetnutzer die Kosten für mobile Internetnutzung durch das zusätzliche Angebot von öffentlichem WLAN reduzieren.

Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

Per Gesetz wird künftig geregelt, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, Filme oder andere Medien für Unterricht, Lehre, oder die nichtkommerzielle Forschung verwendet werden dürfen. Für diese Zwecke gewährt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft einen gesetzlichen Basiszugang, der auch ohne Lizenz offen steht. Autoren, Verlage und andere Inhalteanbieter erhalten hierfür eine angemessene Vergütung.

Die bisherigen gesetzlichen Nutzungserlaubnisse im Urheberrechtsgesetz sind unübersichtlich geregelt und selbst für Expertinnen und Experten kaum verständlich. Außerdem sind sie teilweise veraltet. Die Reform macht Nutzerinnen und Nutzern in Schulen, Universitäten und Museen künftig das Leben leichter, indem sie geordnete, klare Vorschriften bringt, zum Beispiel für „Unterricht und Lehre“, „Wissenschaftliche Forschung“ und „Bibliotheken“.

Der Bundesrat hat bereits den Weg für die so genannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke frei gemacht. Für die genehmigungsfreie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bildung und Wissenschaft gelten danach künftig klare Regeln. Die Änderungen sollen den Nutzern Sicherheit bringen und dafür sorgen, dass die Potenziale von Digitalisierung und Vernetzung besser ausgeschöpft werden. Sie treten am 1. März 2018 in Kraft.

Das Gesetz legt genau fest, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden dürfen und insoweit die Urheberrechte nicht gelten – daher die Bezeichnung Bildungs- und Wissenschaftsschranke. So ist beispielsweise vorgesehen, dass Bildungseinrichtungen 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen. Abbildungen sowie einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften können in vollem Umfang für Unterricht und Lehre verwendet werden. Ähnliche Regelungen gibt es für die wissenschaftliche Forschung. Sie haben grundsätzlich Vorrang vor Lizenzangeboten der Verlage. Die Bildungs- und Wissenschaftsschranken gelten zunächst nur fünf Jahre und werden nach vier Jahren evaluiert. Niedersachsen billigt das Gesetz, bedauert jedoch die Befristung auf zunächst fünf Jahre.

Editorial

von Staatssekretär Michael Rüter

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

geschafft! Das war hier in Berlins Mitte in den vergangenen Tagen eines der am häufigsten gehörten Wörter. Letzte Ausschusssitzung – geschafft. Bundestagsplenum – geschafft. Und nun auch der Bundesrat. Einige Gesetze, die heute im Bundesrat auf der Tagesordnung standen und von den Ländern abschließend beraten werden sollten, wurden noch wenige Minuten vorher im Bundestag beschlossen. Druckfrisch – und auch noch etwas warm – waren sie dem Bundesrat innerhalb kürzester Zeit zugestellt worden.

Nun steht der parlamentarischen Sommerpause im politischen Berlin nichts mehr entgegen. Sommerzeit ist allerdings auch Lesezeit und so wünsche ich Ihnen viel Freude bei der neuesten Ausgabe unseres Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“. Die nächste Ausgabe „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 26. September.

Eine erholsame Sommerzeit wünscht Ihnen

Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S: In dieser Ausgabe finden Sie auch einen Hinweis auf das gemeinsame Kulturprojekt des Bündnisses „Niedersachsen packt an“. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie das Bündnis durch den Erwerb eines AWE Drucks unterstützen. Damit kann es gelingen, weitere integrative Kulturprojekte zu ermöglichen.

Bundesrat macht Weg frei für 20 Gesetze

In seiner der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat 20 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages bestätigt, darunter zahlreiche wichtige Vorhaben der Regierungskoalition.

Die Länder billigten das Integrationsgesetz, die EEG-Reform, das Fracking-Verbot, das Strommarktgesetz sowie Gesetze zum intensiveren nachrichtlichen Datenaustausch bei der Terrorbekämpfung, zur Digitalisierung der Energiewende, zum Wettbewerb im Eisenbahnbereich sowie zu Weiterbildungsmaßnahmen für geringqualifizierte Arbeitslose.

Sie stimmten auch dem Kulturgutschutzgesetz, der Reform der Investmentbesteuerung sowie Verfahrensvereinfachungen bei Hartz-IV-Anträgen und Änderungen im Insolvenzrecht zu. Alle Gesetze können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und danach wie geplant in Kraft treten.

Vermittlungsverfahren zur Erbschaftsteuerreform
Die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer haben die Länder zunächst gestoppt: Sie muss zunächst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandelt werden.

Landesinitiativen zu Barrierefreiheit, Waffenrecht, Mindestlohn
Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat von der Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Finanzierung von Uni-Kliniken. Neu vorgestellte Landesinitiativen enthalten Anregungen zum Freihandelsabkommen CETA, zur Strafbarkeit illegaler Straßenrennen, zum Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch und zum Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtssälen. Weitere Vorschläge betreffen die Themen Mindestlohn, Waffenverbot für Extremisten sowie Vorschläge zur Förderung barrierefreier Wohnungen und Elektro-Ladesäulen.

Stellungnahme zu Leiharbeit, Lkw-Maut, Elektromobilität
Der Bundesrat äußerte sich zu Regierungsplänen, die sich mit der Reform der Leiharbeit, der steuerlichen Förderung von Elektromobilität, der Ausweitung der Lkw-Maut und Neureglungen des Mikrozensus befassen. Stellung nahm er auch zu Vorlagen aus dem europäischen Bereich, die sich mit den Themen Geoblocking, Industrie 4.0, Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie einer Investitionsoffensive für Europa befassen.

Zustimmung zu Energieverbrauchslabel und Anreizregulierung
Zustimmung fanden zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung – einige allerdings nur mit Auflagen. Der Bundesrat beschloss Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung, der Anreizregulierung für Netzbetreiber, den neuen Regeln zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Schadenshaftung bei Fracking-Bohrungen und bei der Offshore-Erdölförderung. Die Erweiterung der Dopingliste kann dagegen unverändert in Kraft treten.

Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Bundesrates wurde für Freitag, 23. September 2016, einberufen.

Weitere Informationen zur Sitzung

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sitzung wie beispielsweise Parlamentsdrucksachen, Redebeiträge und Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der jüngsten Bundesratssitzung. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten und die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen:

INFORMATIONEN ZUR SITZUNG

ABSTIMMUNGSVERHALTEN

BUNDESRATSINITIATIVEN

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 auf den Weg gebracht

Negative Konsequenzen für den Windenergieausbau in der Nordsee befürchtet

Das Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien wurde am vergangenen Freitagvormittag vom Bundestag und anschließend noch druckfrisch vom Bundesrat beraten und beschlossen.

Nach intensiven Beratungen und laut Ministerpräsident Stephan Weil mühsamen Kompromissen zwischen den Regierungschefs der Länder und der Bundesregierung ging seit dem Kabinettsbeschluss Anfang Juni alles ganz schnell- auch im Bundestag. Montag Anhörung mit anschließenden Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen, einem daraus resultierenden Änderungsantrag als Tischvorlage für die Ausschüsse sowie im Plenum einer abschließenden Abstimmung mit umgehender Zuleitung des Gesetzesbeschlusses an den Bundesrat.

Ein wesentlicher Punkt, der sehr kurzfristig noch geändert wurde und von den Verabredungen zwischen Bund und Ländern abweicht, ist die vom Bundestag beschlossene Änderung im Bereich Windenergienutzung auf See, die dazu führen könnte, dass zwischen 2020 und 2023 so gut wie keine Projekte in der Nordsee verwirklicht werden könnten. Weil äußerte in seiner Rede sein ausdrückliches Bedauern über die Aufkündigung des vereinbarten gleichmäßigen Ausbaus hin zu einem Stopp-and-go. Die Begründung, dass andernfalls keine ausreichende Netzanbindung gewährleistet werden könne, war bei der ursprünglichen Einigung kein Hindernis. Auch die Länder Bremen und Schleswig-Holstein sehen durch den Beschluss des Bundestages die bereits getroffenen Investitionsentscheidungen gefährdet und befürchten negative Konsequenzen für die Unternehmen und Mitarbeiter der Offshore-Industrie in ganz Deutschland.

Über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die vor allem durch einen Systemwechsel weg von festen Einspeisevergütungen hin zu Ausschreibungen gekennzeichnet ist, wurde im letzten Newsletter ausführlich berichtet. Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang zu Regelungen jenseits der Vereinbarungen der Ministerpräsidenten ausführlich Stellung genommen. Der Feststellung, dass regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern, ist das Gesetz nun gefolgt und sieht eine neue Möglichkeit für eine regionale Grünstromkennzeichnung vor.

Ebenfalls bereits vom Bundesrat im ersten Durchgang empfohlen waren Verbesserungen für Bürgerenergieprojekte. Demnach erhalten nun Bürgerenergieprojekte, wenn sie in einer Ausschreibung einen Zuschlag bekommen, den Preis des letzten bezuschlagten Gebots der jeweiligen Ausschreibungsrunde. Außerdem wird die Definition von Bürgerenergie ergänzt: 10 Prozent der Anteile müssen der Kommune angeboten werden.

Eine weitere Änderung betrifft den sogenannten Mieterstrom: die Bundesregierung will eine Verordnungsermächtigung erlassen, die regelt, dass Betreiber von PV-Anlagen eine verringerte EEG-Umlage zahlen, wenn die Anlage an, auf oder in einem Wohngebäude installiert ist und der Strom innerhalb des Gebäudes von Dritten (den Mietern) genutzt wird.

Außerdem hat der Bundestag eine Staffelung der bisher vorgesehenen Einmaldegression von 5% beschlossen, so dass die Degression über die Monate März bis August 2017 mit jeweils 1,05% gestreckt ist und immerhin einen Stufeneffekt vermeiden könnte.

Im nächsten Schritt wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann danach in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Verfolgen Sie hier die Rede von MP Stephan Weil im Plenum des Bundesrates:
http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2540732418

Nach gut einem Jahr parlamentarischer Beratung (-spause) hatte der Bundestag Ende Juni das umstrittene Fracking-Gesetzespaket beschlossen und durch ein Verbot des sogenannten unkonventionellen Fracking im Schiefergestein, wie es in den USA praktiziert wird, entschärft. Verschärft und neu geregelt wurde das konventionelle Fracking auf das die erdgasfördernden Unternehmen in Niedersachsen seit 2011 verzichtet hatten. Diese Regelungen, auf die im Einzelnen untenstehend eingegangen wird, hat jetzt auch der Bundesrat gebilligt und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Dennoch gab es zum Thema hohen Redebedarf, neben dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies, standen fünf weitere Ministerinnen und Minister auf der Rednerliste. Im Rahmen einer ergänzenden Entschließung betonte der Bundesrat, dass der Bundestag in einigen wesentlichen Punkten der Bundesrats- Stellungnahme aus dem ersten Durchgang gefolgt ist und dass es der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedarf, wenn die maximal vier möglichen Probebohrungen im Schiefergestein beantragt werden.

In seiner Rede begrüßte Minister Olaf Lies die Entscheidung des Bundesrates zur Zukunft der Erdgasförderung in Deutschland ausdrücklich. „Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren eine derartige emotionale öffentliche Diskussion ausgelöst. Umso wichtiger ist es deshalb, den Schutz von Umwelt und Natur und dem berechtigten Ziel einer intensiven Öffentlichkeit in Einklang zu bringen mit einer Zukunft für die Erdgasförderung in Deutschland. Und klar ist auch – heute wurde kein Gesetz beschlossen, das die Erdgasförderung und den Einsatz der Frackingtechnologie erst möglich macht. Heute haben wir zum ersten Mal klare und harte Grenzen für den Einsatz der Technologie beschlossen. Leider kommt dies in der öffentlichen Debatte viel zu kurz.“ so Lies in seinen Worten gegenüber der Länderkammer.

Zu den gesetzlichen Regelungen im Einzelnen:

Wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften
In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist Fracking grundsätzlich verboten. Absolute Verbote bestehen zum Beispiel auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsgebiete von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. Erlaubt bleibt das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Gesteinsschichten. Es darf jedoch nur Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend ist. Der Bundestag hat bestätigt, dass es sich beim Fracking um eine Gewässerbenutzung handelt, so dass Wasserbehörden einvernehmlich zu beteiligen sind.

Mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung und unter Beobachtung einer Expertenkommission dürften im Bundesgebiet vier Probebohrungen zur Erforschung des unkonventionellen Fracking vorgenommen werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung und bergbauliche Anforderungen
Mit der Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) wird bei Vorhaben zur Erdöl- und Erdgasförderung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Frackingmaßnahmen sowie für die Entsorgung von Lagerstättenwasser eingeführt. Außerdem werden die Prüfpflichten für die konventionelle Erdöl- und Erdgasförderung, für Geothermie-Vorhaben und für sonstige Tiefbohrungen erweitert. So wird z. B. auch für kleinere konventionelle Erdöl- oder Erdgasvorhaben sowie für alle Tiefbohrungen unter 1000 Meter eine Vorprüfung vorgesehen, d.h. die Behörde entscheidet im Einzelfall über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Mit der Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung soll sichergestellt werden, dass Gesteinsschichten und Grundwasservorkommen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, nicht verunreinigt werden und eine Umweltgefährdung durch die mit dem Einsatz der Fracking-Technologien verbundenen Tätigkeiten ausgeschlossen ist. An die Entsorgung von Rückflüssen und Lagerstättenwasser werden höchste Anforderungen nach dem Stand der Technik gestellt. Lagerstättenwasser darf nur in Gesteinsschichten eingebracht werden, in denen Erdgas- oder Erdöl vorhanden war oder ist und bei denen eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann. Die zuständige Behörde kann auch eine Aufbereitung des Lagerstättenwassers nach dem Stand der Technik vorschreiben. Das gilt künftig auch für Lagerstättenwasser, das bei der herkömmlichen Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas anfällt, also ohne Einsatz der Fracking-Technologie.

Der Bundesrat hat der Verordnung nach Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Einem Vorschlag Niedersachsens folgend soll nicht für jeden Transport, der im Rahmen der Entsorgung oder Beseitigung von Lagerstättenwasser anfällt, eine eigenständige UVP erfolgen müssen. Darunter würde dann z.B. selbst der Transport von Lagerstättenwasser in einem Tankwagen zur Abgabe an eine Kläranlage fallen. Ferner soll für das Wiedereinbringen von Lagerstättenwasser in druckabgesenkte Kohlen-wasserstoffhaltige Gesteinsformationen der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz angewendet werden. Er besagt, dass bestimmte Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn es nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist, dass hierdurch nachteilige Veränderungen eines Gewässers eintreten können.

Bergschadensrecht und Beweislast
Das Bergschadensrecht wird durch Änderung des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung erweitert, damit auch bei eventuellen Bergschäden durch die Fracking-Technologie die Vermutung gilt, dass sie durch den Bergbaubetrieb verursacht worden sind. In der Rechtsprechung und der Fachliteratur wird die Anwendbarkeit der geltenden Vorschriften des Bundesberggesetzes zur Haftung für Bergschäden auf den Bohrlochbergbau und die Untergrundspeicherung unterschiedlich beurteilt. Deshalb wird jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen, von Tiefbohrungen oder von der Errichtung und dem Betrieb von Kavernen stammen können, den Bergbaubetreibern obliegt. Mit dieser Stärkung der Rechtsposition der Geschädigten soll die Akzeptanz für risikobehaftete Bergbaubereiche wie die Fracking-Technologie erhöht werden.

In seinem Gesetzesbeschluss hat der Deutsche Bundestag Empfehlungen des Bundesrates aufgegriffen. Unter anderem wird klargestellt, dass nur Unternehmen, die auch bergbauliche Tätigkeiten ausüben, dem sachlichen Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen. Außerdem werden Erschütterungen (seismische Ereignisse bzw. Erdbeben), die nicht zu einer dauerhaften Bodenverformung geführt haben, jetzt in die Bergschadensvermutung einbezogen, Voraussetzung sind allerdings relevante Einwirkungen durch eine zumindest starke makroseismische Intensität und entsprechende Bodenschwinggeschwindigkeiten.
Der Bundesrat hat das Gesetz passieren lassen und eine Entschließung gefasst. Weil Anwohner auch beim Braunkohletagebau durch großflächige Grundwasserabsenkungen und Erderschütterungen von Schäden betroffen sein können, soll die Bergschadensvermutung auch auf diesen Bereich angewendet werden. Die Bundesregierung soll die Einwirkungsbereiche definieren. Die Bundesregierung soll ferner prüfen, ob in der Einwirkungs-Verordnung festgelegte Vorgaben (Bodensenkungen 10 cm, Einwirkungswinkel, Zweckbestimmung) noch sachlich begründet und zweckmäßig sind.

Der Bundestag behält sich vor, 2021 die getroffenen gesetzlichen Regelungen zu überprüfen.

Integration fördern und fordern

Bundesrat lässt Integrationsgesetz passieren

Nur einen Tag, nachdem das Integrationsgesetz vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beraten und beschlossen worden war, wurde es schon im Plenum der Länderkammer diskutiert. Der Bundesrat entschied, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen sondern das Gesetz passieren zu lassen. Eine niedersächsische Bundesratsinitiative, die einen Basissprachkurs / „Grundkurs Integration“ für alle Geflüchteten sowie eine bessere Systematisierung der Integrationsmaßnahmen fordert, fand noch keine Mehrheit.

Die Regierungschefs und -chefinnen der Länder und die Bundeskanzlerin hatten im April 2016 in ihrem „gemeinsamen Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ beschlossen, dass ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes gehören:

  • Frühzeitiger Erwerb der deutschen Sprache und Vermittlung gemeinsamer Gesellschaftswerte: Die Teilnehmerzahlen der Integrations- und Orientierungskurse werden erhöht und Kursträger verpflichtet, ihre Angebote zu veröffentlichen. Die Wartezeiten sollen so von derzeit drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden.
  • Einführung neuer Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, sogenannter „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“: Dabei können Asylbewerber zur Leistung gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben drohen Leistungskürzungen.
  • Erleichterte Aufnahme von Arbeit: Auch Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive sollen künftig leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb kann die Arbeitsagentur in den Ländern je nach regionaler Arbeitsmarklage für drei Jahre auf die Vorrangprüfung verzichten, ob nicht auch ein EU-Bürger für die Stellenbesetzung zur Verfügung steht.
  • Rechtssicherheit für Ausbilder und Auszubildende: Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer und betrieblicher Ausbildung wird so geregelt, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung gelten wird. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt („3+2-Regel“). Auch wenn keine direkte Anschlussbeschäftigung gefunden wurde, sollen die Potentiale der hier Ausgebildeten im Land gehalten werden. Daher ist für eine Dauer von sechs Monaten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen haben in diesem Zusammenhang eine Bundesratsforderung aufgegriffen, die von Niedersachsen befürwortet worden war: Bei vorzeitigem Ausbildungsende (z. B. nach der Insolvenz des Ausbildungsunternehmens) wird nicht sofort die Duldung des ehemaligen Azubi gestrichen, sondern er/sie bekommt einmalig sechs Monate Zeit, einen Ersatz-Ausbildungsplatz zu finden.

Allerdings hat die Koalition auch vereinbart, dass eine Duldung zum Zweck der Berufsausbildung in den Fällen nicht erteilt werden darf, in denen die Abschiebung absehbar ist (z. B. wenn sie bereits terminiert ist oder ein Verfahren zur Dublin-Überstellung läuft).

  • Wohnsitzauflage: Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, Geflüchteten für drei Jahre einen Wohnsitz zuzuweisen. Diese verpflichtende Auflage kann sich auf ein gesamtes Land aber auch auf einen konkreten Ort beziehen. Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Bundestag hat am Gesetzentwurf noch geändert, dass für Menschen im Rentenalter das Erfordernis entfällt, den eigenen Lebensunterhalt sichern zu müssen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Außerdem können Flüchtlinge anders als noch im Gesetzesentwurf vorgesehen auch an den Ort, z. B. eine Flüchtlingsunterkunft, zugewiesen werden, an dem sie sich gerade befinden.
  • Drittstaatenregelung: Soweit ein Drittstaat bereit ist, einen Asylbewerber wieder aufzunehmen, ist dessen Antrag in Deutschland bereits unzulässig. Dabei muss es sich nicht um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union handeln.
  • Verpflichtungserklärung: Es soll eine Altfallregelung geben, nach der Menschen, die bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes eine Verpflichtungserklärung für einen Flüchtling abgegeben haben, nur für einen Zeitraum von drei Jahren statt wie künftig fünf Jahre unbeschränkt für dessen Lebensunterhaltskosten einschließlich der Gesundheitskosten aufkommen müssen.

Niedersachsen hatte zum Integrationsgesetz einen Entschließungsantrag eingebracht, der im Rahmen des flüchtlingspolitischen Bündnisses „Niedersachsen packt an“ entwickelt worden war: Dort hatten Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmerverbände, Religionsgemeinschaften und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit der Landesregierung das Konzept eines Basissprachkurses / „Grundkurses Integration“ entwickelt, der schnell und unbürokratisch von allen Geflüchteten nach ihrer Ankunft absolviert werden können soll. Hintergrund ist, dass viele Flüchtlinge bisher durch das „Raster“ des Integrationsgesetzes fallen und ohne Integrationsangebote untätig bleiben müssen. Außerdem wurde die Bundesregierung im niedersächsischen Entschließungsantrag einerseits gebeten, die im Integrationsgesetz vorgesehenen Maßnahmen systematisch aufeinander abzustimmen und insbesondere die Sprachausbildung als den Schlüssel zur Integration mit Blick auf den einzelnen neu angekommenen Flüchtling und seine Potenziale besser zu koordinieren. Anderseits enthielt der Antrag die Forderung, den Ländern die Koordination der Sprachfördermaßnahmen zu überlassen. Die Umsetzung von Sprachförderung sollte Hand in Hand mit den Kommunen vor Ort geschehen. Die Umsetzungsverantwortung für die Vermittlung von Deutsch-Grundkenntnissen sollten die Länder deswegen auf der Basis von einheitlichen Standards an die Kommunen übertragen können.

Obwohl auch andere Bundesländer den Antrag Niedersachsens unterstützten, reichte es am 8. Juli 2016 noch nicht für eine Mehrheit im Bundesrat. Ein Grund dafür war, dass bisher nicht alle Länder die Sprachfördermaßnahmen selbst koordinieren wollen; manche wünschen sich dies zentral vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Manches gärt eine lange Zeit im Verborgenen und wenn es dann auf den Tisch kommt, schmeckt es nicht. So ähnlich verhält es sich bei der Reform der Erbschaftsteuer. Mitte Dezember 2014 gab das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber auf, bis zum 30.06.2016 ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht zu schaffen. Das höchste deutsche Gericht hatte moniert, dass die Verschonung betrieblichen Vermögens im Verhältnis zur Übertragung von Privatvermögen zu weitgehend sei. Nachdem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dann im Sommer 2015 ein Gesetz vorlegte, das schon nicht mehr nur der „minimalinvasive“ Eingriff war, wurden die Verschonungsmöglichkeiten im Bundestagsverfahren immer weitgehender.

Seinen Abschluss fand das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag am 24. Juni, nachdem sich die Bundespolitik auf Drängen des bayrischen Ministerpräsidenten auf einen gemeinsamen Kompromiss geeinigt hatte.
Bei einem übertragenen Vermögen ab 26 Millionen Euro sollen Erben oder Beschenkte künftig durch individuelle Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Zahlung der Erbschaftsteuer nicht ohne Wirkung für die Arbeitsplätze im Unternehmen leisten können. Bereits vorhandenes Privatvermögen sei dabei bis zur Hälfte einzubeziehen. Bliebe eine Restschuld, würde die Steuer insoweit erlassen.
Als neues Instrument fügte der Bundestag das sogenannte Abschmelzmodell ein. Der Erbe, der sein Privatvermögen nicht offenlegen will, kann danach als Alternative zur Verschonungsbedarfsprüfung die Gewährung eines Verschonungsabschlags beantragen. Je höher der Wert des übertragenen Unternehmensvermögens ist, desto geringer ist der Verschonungsabschlag.

Weiter wurde vereinbart, in die Lohnsummenprüfung zum Erhalt der Verschonung erst bei Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten einzutreten und Gleitstufen für die einzuhaltende Lohnsumme vorzusehen. Zur Berechnung des Unternehmenswertes führte der Bundestag einen Bewertungskorridor im vereinfachten Ertragswertverfahren ein. Der Multiplikator des Jahresertrages, der sogenannten Kapitalisierungsfaktor, würde von aktuell dem 18-fachen auf einen Korridor des 10 bis 12,5-fachen abgesenkt. Der Bundestag sieht weiter im Erbschaftsteuerrecht einen Anspruch auf voraussetzungslose Stundung bis zu zehn Jahren vor; eine Bevorzugung, die dem Steuerrecht ansonsten fremd ist. Weiterhin wurde im Bundestagsverfahren eine Norm eingefügt, die dem Erben im Todesfall eine zweijährige Frist zum Investieren in betriebsnotwendiges Vermögen einräumt, wenn vor dem Erbfall Finanzmittel für Investitionen zur Seite gelegt wurden. Diese betriebswirtschaftlich gewünschten Rücklagen sollen nicht durch einen Todesfall betrieblichen Investitionen entzogen werden.

Das Reformgesetz sahen sich der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in Sondersitzungen an und empfahlen dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Zwei Punkte monierten die Ausschüsse besonders. Zum einen handelt es sich um Wertabschläge von bis zu 30 Prozent auf Geschäftsanteile von Familienunternehmen, wenn diese vertraglichen Restriktionen unterworfen sind. Zum anderen wird ein Wiederaufleben von Cash-Gesellschaften befürchtet. Gerade letztere waren erst aus dem Erbschaftsteuerrecht gestrichen worden, was das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung positiv erwähnte. Derartige Gestaltungspotentiale könnten ein Gesetz verfassungswidrig machen, hatte es geurteilt.

Das Plenum setzte sich am vergangenen Freitag in mehreren Redebeiträgen mit dem Gesetz auseinander. Weit überwiegend halten die Mitglieder des Bundesrates die Privilegierungen im Gesetz für zu weitgehend und dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht angemessen. Folgerichtig rief das Plenum den Vermittlungsausschuss an, der das Gesetz grundlegend überarbeiten soll. Es klang an, dass Inhalt des Vermittlungsausschusses die Empfehlung des Finanzausschusses werden wird. Der hessische Finanzminister, Dr. Thomas Schäfer, machte seinerseits schon einmal deutlich, dass auch die Frage der Einbeziehung des Privatvermögens wieder auf den Tisch gelegt werden wird.

Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu.

Länder wollen bessere Finanzierung der Hochschulkliniken

Bundesrat greift Antrag Niedersachsens auf

Trotz der letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene ist die Refinanzierung der besonderen Leistungen der Hochschulkliniken weiterhin unzureichend. Gesetze wie das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) und das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KHSG) haben bisher keine relevanten Verbesserungen gebracht. Die wirtschaftliche Lage der Hochschulkliniken ist weiter angespannt. Das jährliche Defizit der Hochschulkliniken lag i n den Jahren 2012 bis 2014 im deutlich dreistelligen Millionenbereich. In 2014 erzielten zwei Drittel der Hochschulkliniken Deutschlands ein negatives Jahresergebnis.

Der Bundesrat stellte dies in seiner jüngsten Sitzung fest und forderte die Bundesregierung im Wege einer Entschließung auf, sich bis Oktober 2016 für entsprechende finanzielle Verbesserungen der Hochschulkliniken und Maximalversorger einzusetzen. Die Entschließung, die auf eine Initiative des Landes Niedersachsen zurückgeht, fordert zudem, die Regelungen des GKV-VSG und des KHSG zeitnah nachzubessern und ggf. einen Fallpauschalenzuschlag zusätzlich und außerhalb des DRG- Budgets sowie außerhalb des Landesbasisfallwertes für die Hochschulkliniken und Maximalversorger einzuführen, sollten bis dahin keine konkreten Verbesserungen erkennbar werden.

Wie bereits in unserem letzten Newsletter berichtet, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine engere Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten vorsieht. Der Bundesrat hat dieses Gesetz in seiner jüngsten Sitzung nun abschließend gebilligt.

Das Gesetz „zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ verfolgt das Ziel, die Aufklärung des transnational operierenden und vernetzten Terrorismus zu optimieren. Im Einzelnen sieht das Gesetz vor:

  • eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung gemeinsamer Dateien des Bundesamts für Verfassungsschutz und ausländischer Nachrichtendienste zu schaffen. Dabei sollen die Nachrichtendienste der Staaten, die weder EU noch NATO-Mitgliedstaaten sind, auf die Dateien nur zugreifen können, wenn dies zur Aufklärung besonders gefährlicher Bestrebungen und Tätigkeiten, die auf die Begehung schwerwiegender Straftaten gerichtet sind, erforderlich ist;
  • eine Rechtsgrundlage für die Teilnahme des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) an gemeinsamen Dateien, die von ausländischen Nachrichtendiensten errichtet worden sind, zu schaffen;
  • dass projektbezogene, gemeinsame Dateien der Nachrichtendienste und Polizeien für Analysen künftig bis zu fünf Jahre zur Verfügung stehen;
  • die Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei zu erweitern: Verdeckte Ermittler sollen bereits zur Gefahrenabwehr zum Einsatz kommen können und nicht erst im Rahmen der Strafverfolgung. Dadurch soll erreicht werden, dass die Bundespolizei besseren Zugang in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen der Schleuserorganisationen erhält;
  • Zuwiderhandlungen gegen das Vereinsverbot umfassend unter Strafe zu stellen, indem jegliche Unterstützungshandlung erfasst wird;
  • verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung künftig unter Führungsaufsicht stellen zu können;
  • Provider und Händler zu verpflichten, von Prepaid-Nutzern von Mobilgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständiger Adresse zu verlangen und deren Daten zu speichern;
  • zur Klärung von Reisebewegungen, die der Terrorismusfinanzierung dienen, eine Abfrage der Schengen-Visa-Datenbank zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat in seinem Juni-Plenum zum damaligen Gesetzesentwurf Stellung genommen und u. a. dargelegt, dass er höhere Anforderungen an die Datenweitergabe im Gesetz verankern möchte. So sollen ausländische Geheimdienste nur dann Informationen übermittelt bekommen, wenn diese weder zu politischer Verfolgung noch zu unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung verwendet werden. Das Vorliegen dieser und der weiteren im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen sei schriftlich zu dokumentieren.

Auch die Regelung zur Art der zu speichernden Datei und der Art der Speicherung haben die Länder für zu unbestimmt und zu weit gehalten. Stattdessen solle auf bestehende Regelungen des Antiterrordateigesetzes verwiesen werden.

Die Länder haben in ihrer Stellungnahme zudem betont, dass deutscher Partner einer solchen Datei der Verfassungsschutzverbund insgesamt sei, also das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. Den Landesämtern müsse daher ein eigenständiges Leserecht eingeräumt werden.

Des Weiteren hat sich der Bundesrat dafür eingesetzt, dass nicht nur beim Erwerb von Prepaid-Handys sondern bei allen Mobilfunk-Produkten eine Pflicht zur Überprüfung der erhobenen Daten anhand eines Ausweisdokuments besteht.

Die Bundesregierung hat die Änderungsvorschläge des Bundesrates ohne Ausnahme abgelehnt und nicht übernommen. Angenommen wurden dagegen vom Deutschen Bundestag Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD. Diese sehen vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ermächtigt wird, die Daten Minderjähriger im Alter ab 14 statt wie bisher ab 16 Jahren zu speichern. In der Begründung wird hervorgehoben, dass unter den Personen, die nach Syrien reisten, um sich dort terroristischen Vereinigungen anzuschließen, auch Minderjährige seien, die jünger als 16 Jahre sind. Kompensatorisch zur erweiterten Speicherung vor Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Löschungsfrist für Verhalten in einem Alter unter 16 Jahren auf zwei Jahre verkürzt, um dem oftmals auch lediglich episodenhaften Charakter des Verhaltens in jugendlichem Alter erweitert Rechnung zu tragen.

Mit den Neuregelungen werden Diensteanbieter verpflichtet, die Richtigkeit der erhobenen Daten durch geeignete Verfahren zu überprüfen und Angaben zu dem Überprüfungsvorgang zu speichern. Die ursprünglich vorgesehen Übergangsfrist von 18 Monaten sollte den Unternehmen ermöglichen, ihre Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung des massenhaften Missbrauchs und in Anbetracht der daraus resultierenden Gefahren ist jedoch eine möglichst zügige Umsetzung erforderlich. In Abwägung dieser Interessen halten die Regierungskoalitionen eine Übergangsfrist von lediglich 12 Monaten für angemessen. Auch dieser Änderungsvorschlag findet sich nun im Gesetz wieder.

Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Weite Teile des Gesetzes sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

„Fahren Sie ein Elektroauto?“ So lautete meine Frage an den für Elektromobilität zuständigen Kollegen des Bundesfinanzministeriums am Rande einer Bundestagssitzung. Er antwortete mit „Nein“. Seine Begründung leuchtete ein; innerhalb Berlins ist der öffentliche Personennahverkehr in einer Form ausgebaut, dass er kein Auto braucht. Ich grinste und antwortete ihm, ich brauche nicht einmal den ÖPNV, denn ich kann zur Arbeit laufen. Wir Glücklichen.

Aber was hält die vielen Personen vom Kauf eines E-Fahrzeuges ab, die weder mit Bus und Bahn noch zu Fuß ihren Arbeitsplatz erreichen? Standardmäßig lauten die Antworten hierauf „Zu teuer“ oder „Zu wenig Reichweite“. Diese beiden Hemmnisse geht die Bundesgesetzgebung an.

Aktuell beriet der Bundesrat einen Entwurf der Bundesregierung, wonach Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerfrei die Grundlagen für das Aufladen der Fahrzeuge bieten können. Der typische Berufspendler kann sein Fahrzeug also während der Arbeit aufladen und muss den Vorteil des kostenlosen Stroms nicht versteuern. Nun ist der Reiz des kostenlosen Aufladens an Wochenende und in Urlaubszeiten womöglich schnell verflogen. Aus dem Grund wird auch die Bereitstellung einer Ladeeinrichtung durch die Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Der Arbeitnehmer kann seine Chefin somit um Installation einer Ladesäule bitten und diese freiwillige Leistung steuerfrei entgegennehmen. Mit dieser Form der Förderung ist der Großteil der individuellen Mobilität abgedeckt.

Unter einem anderen Tagesordnungspunkt wurden die baulichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Ladesäuleninfrastruktur erörtert. Die Ausschüsse des Bundesrates werden sich dieser Vorlage in ihren nächsten Sitzungen annehmen.

Was immer noch als Hemmnis bestehen bleiben könnte, sind die Kosten für das Fahrzeug selbst. Nachdem die von Niedersachsen initiierte und Anfang Juli wirksam gewordene Regelung zur Umweltprämie in Höhe von 4.000 € für reine E-Kfz und 3.000 € für Hybrid-Fahrzeuge die Attraktivität der E-Mobilität bereits erhöhte, greift das vorgelegte „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ die finanziellen Bedenken erneut auf, indem es die Befreiung der E-Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer verdoppelt. Fielen bisher fünf Jahre lang keine Kfz-Steuern an, sind dies künftig zehn Jahre.

Der Bundesrat begrüßt in seinem am Freitag gefassten Beschluss diese Initiative. Er möchte eine Klarstellung, dass auch der Strom für betriebliche Fahrzeuge, die privat genutzt werden dürfen, für den Arbeitnehmer steuerbefreit wird. Zudem sollen auch Zweiräder in die steuerliche Förderung aufgenommen werden.

Die Forderung, die Entfernungspauschale für E-Fahrzeuge um das 2,5-fache auf 0,75 € für den Entfernungskilometer zu erhöhen, fand keine Mehrheit.

Gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzentwurf

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (AÜG) ging es im Bundesrat am 8. Juli 2016 um die Frage, wie der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpft werden kann.

Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies hatte den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zuvor begrüßt, den sie nach harten Verhandlungen hatte durchsetzen können: „Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass es künftig klarere Regeln für Leiharbeit und Werkverträge gibt. Das ist ein wichtiger Schritt.“ Die grundsätzlichen niedersächsischen Forderungen zur Bekämpfung des Missbrauchs zum, die bereits vor geraumer Zeit in den Bundesrat eingebracht worden waren, gehen zwar über den Gesetzentwurf hinaus. Mit Blick auf die schwierigen Diskussionen in den vergangen Monaten innerhalb der Bundesregierung sei das Ergebnis aber ein Erfolg für die Bundesarbeitsministerin, so Lies. Der niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister erläutert: „Das für Niedersachsen besondere Anliegen zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen findet sich wieder. Es wird eine klarere Abgrenzung von Werkvertragsbeschäftigung zur Leiharbeiter bzw. zu normalen Arbeitsverhältnissen geben. Und der Betriebsrat wird künftig über den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigung informiert. Da wäre allerdings ein konsequenterer Schritt wünschenswert gewesen. Leiharbeiter haben künftig nach neun Monaten Anspruch auf das gleiche Geld wie die Stammbelegschaft und sie dürfen höchstens 18 Monate im selben Entleihbetrieb arbeiten. Durch die neue Überlassungshöchstdauer und den Grundsatz von ‚Equal Pay‘ wird das Modell der Leiharbeit auf seine eigentliche Funktion zurückgeführt. Betriebe dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher missbrauchen. Fazit: Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen und Stammarbeitsplätze zu sichern. Aber es werden weitere konsequente Schritte folgen müssen.“

Nachdem es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen hart errungenen Kompromiss handelt, beschränkte sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf eine sehr spezielle Prüfbitte, die auf eine Anregung des Niedersächsischen Kultusministeriums zurückgeht: Damit der Unterricht und die außerunterrichtlichen Angebote an Ganztagsschulen noch besser verzahnt werden kann, wird die Bundesregierung gebeten eine AÜG-Ausnahme für Schulen zu prüfen sowie für Kooperationen zwischen öffentlichen Schulen und ausschließlich ideelle Ziele verfolgenden Einrichtungen, die ihre Arbeitnehmer teilweise in einer Schule in öffentlicher Trägerschaft zur Erbringung außerunterrichtlicher Bildungsangebote einsetzen.

Nun hat die Bundesregierung Gelegenheit, sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, bevor der Bundestag das Gesetz beraten und beschließen kann.

Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Digitalisierung der Energiewende am 8. Juli 2016 gebilligt. Das Gesetz beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung durch Einsatz von intelligenten Mess- und Kommunikationstechnologien und modernen Datenverarbeitungssystemen.
Der Einsatz von intelligenten Mess- und Kommunikationstechnologien und modernen Datenverarbeitungssystemen soll den Umbau der Stromversorgung beschleunigen. Ab 2020 sollen flächendeckend intelligente Stromzähler (Smart Meter) eingebaut werden, die den Verbrauchern Informationen über Stromflüsse, Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeiten und damit Energieeinsparpotenziale anzeigen.

Das Gesetz regelt die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Smart Meter und legt jährliche Preisobergrenzen für deren Einbau fest. Für Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden beträgt sie 23 Euro brutto. In mehreren Stufen erhöht sich die Grenze auf maximal 100 Euro für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden. Die Grenze gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt.

Zwar hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. In einer Entschließung weist der Bundesrat aber auf daten- und verbraucherschutzrechtliche Bedenken hin. Er warnt vor unverhältnismäßigen Kosten für Verbraucher, Erzeuger und Messstellen- bzw. Netzbetreiber. Er verlangt u.a. ein Mitspracherecht für die Verbraucher beim Einbau der Smart Meter und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze. Entsprechende Bedenken hatte der Bundesrat bereits gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Der Bundestag hatte die Anregungen der Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen.

Die Länder fordern im Rahmen der am vergangenen Freitag gefassten Entschließung zudem, die bislang nur hypothetischen Annahmen zur Kosten-Nutzen-Analyse für private Haushalte nach Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig zu überprüfen. Der Einbau intelligenter Messsysteme führe nicht per se zu einer Energieeinsparung, heißt es in der Entschließung vom 8. Juli 2016.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Änderungen bei Hartz-IV-Verfahren und Insolvenzrecht

SGB II- Rechtsvereinfachung passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause Vereinfachungen bei der Bearbeitung von Hartz-IV-Anträgen zugestimmt. Leistungsempfänger können damit künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang ihrer Ansprüche erhalten. Das Gesetz vereinfacht die teils sehr komplexen Verfahrensvorschriften und -abläufe für die Mitarbeiter in den Jobcentern. Dies betrifft insbesondere die zahlreichen Verknüpfungen des Sozialgesetzbuchs II mit anderen Rechtsgebieten. Betroffen sind u.a. Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Auch die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde verbessert, um die Ausbildungsaufnahme zu erleichtern.

Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit. Über 30-jährige Berufsschüler bekommen künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist.

Die Änderungen gehen auf Vorschläge einer Bund-Länderarbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück.

Zusätzlich enthält das Gesetz eine Änderung im Insolvenzrecht: Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bundesrat stimmt Kulturgutschutzgesetz zu

Niedersachsen sieht bürokratischen Mehraufwand

Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzes zugestimmt. Damit ist eins der meistdiskutierten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate abgeschlossen.

Das Gesetz will die Abwanderung von nationalem Kulturgut aus Deutschland verhindern und den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen. Künftig muss für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300.000 Euro sind.

Die Neuregelung soll auch den Ankauf von national wertvollen Kulturgütern durch den Staat erleichtern. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen, um so genannte Raubkunst – also unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten – effektiver an diese zurückgeben zu können.

Mit dem Gesetz wird zudem ein einheitlicher gesetzlicher Kulturgutbegriff geschaffen sowie eine Legaldefinition für nationales Kulturgut eingeführt. Die Verfahrensregelungen für die Eintragung nationalen Kulturguts in privatem Besitz werden verändert, der Schutz öffentlicher Sammlungen wird durch die generelle Unterschutzstellung verbessert. Mit Hilfe der Einfuhrkontrolle soll gewährleistet werden, dass kein unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut importiert wird, die Ausfuhr soll über Genehmigungspflichten für bestimmte Kategorien von Kulturgut kontrolliert werden. Für verschiedene Kategorien von Kulturgut werden unterschiedliche Wert- und Altersgrenzen definiert, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten kommen hinzu.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, zu dem der Bundesrat am 18. Dezember 2015 Stellung genommen hatte. Nach intensiven Debatten verabschiedete der Bundestag es mit einigen Änderungen am 23. Juni 2016. Die im parlamentarischen Verfahren beschlossenen Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Möglichkeit für Eigentümer von Kulturgut, sich in einem sogenannten Negativattest bescheinigen zu lassen, dass ihr Kulturgut für eine Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nicht in Frage kommt. Eingefügt wird eine Ankaufsoption durch Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die dann greifen soll, wenn ein Ausfuhrverbot ausgesprochen wird. Der Kunsthandelsstandort Deutschland soll von Sonderregelungen profitieren, die Kulturgut betreffen, das sich nur für kurze Zeit im Bundesgebiet befindet. Weitere Änderungen beziehen sich auf Nachweis- und Aufbewahrungspflichten im Interesse von Sammlerinnen und Sammlern sowie des Handels. Klarstellungen zugunsten der Forschung, beim Handel mit Münzen, soweit es dabei um Massenware geht, sowie für paläontologische Funde kommen hinzu.

Der Bundesrat hat dem Gesetz bei Enthaltung Niedersachsens zugestimmt. Hierzu Niedersachsens Kulturministerin Gabriele Heinen- Kljajić: „Wir bedauern sehr, dass unsere Initiative zur Verbesserung des Kulturgutschutzgesetzes keine Unterstützung gefunden hat. Niedersachsen hat gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen engagiert dafür gekämpft, dass die Tür für Korrekturen offen bleibt und versucht, eine fundierte Überprüfung des Gesetzes nach zwei Jahren durchzusetzen. Für diesen Vorstoß gab es leider keine Mehrheit. Das Gesetz hat grundsätzlich die richtige Stoßrichtung, aber den Ländern drohen übermäßige finanzielle und organisatorische Belastungen. Auch ist mit Auswirkungen auf die Arbeit der staatlichen Museen zu rechnen. Daher hat sich Niedersachsen bei der Abstimmung in der Länderkammer enthalten.“
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

Bundesregierung soll negative Auswirkungen verhindern

Erst am Vortag der Bundesrats-Plenarsitzung hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beschlossen, in einer gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stark veränderten Fassung. Der Bundesrat hat diesem Gesetz jetzt zugestimmt.

Im Zentrum des Artikelgesetzes steht ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz. Es soll mehr Transparenz bei den Entgelten für die Nutzung von Schienenwegen und uneingeschränkte Zugangsrechte für Wettbewerber schaffen (siehe Newsletter 03/2016).

Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hielt der Bundesrat für unzureichend. Neben der grundlegenden Kritik, dass die Regulierung der Eisenbahnen nicht losgelöst von anderen drängenden eisenbahnpolitischen Fragen gesehen werden kann, hatte der Bundesrat dem Gesetzgeber auch eine umfangreiche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen an die Hand gegeben.

Die entscheidende Hürde für den Bundesrat hat der Deutsche Bundestag in der laufenden Woche noch aus dem Weg geräumt. Der Bundesrat hatte eine Deckelung des Anstiegs der Trassen- und Stationspreise für bestellte Verkehre im Schienenpersonennahverkehr gefordert. Die Bundesländer müssen mit weniger Regionalisierungsmitteln auskommen, und die vom Bund zugestandene Dynamisierung der Regionalisierungsmittel von 1,8% deckt nicht annähernd die in der Vergangenheit regelmäßig angefallenen Steigerungsraten der Trassen- und Stationspreise. Die Bundesregierung hatte den Ländern eine entsprechende Regelung auch zugesagt, sie im Gesetzentwurf aber nicht umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat die Preissteigerungen jetzt an die Steigerung der den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel gekoppelt.

Bei den Vorgaben für den Vorrang von vertakteten Verkehren ist der Deutsche Bundestag dem Bundesrat gefolgt. Insbesondere für das Flächenland Niedersachsen mit seinen vielfältigen Abhängigkeiten zwischen Nah- und Fernverkehr in den Knotenbahnhöfen war der im Gesetzentwurf vorgesehene Vorrang für ins Netz eingebundene Verkehre außerordentlich problematisch. Ein einzelner Fernverkehrszug hätte das ausgeklügelte Taktgefüge des Schienenpersonennahverkehrs mit seinen vielfältigen Verknüpfungs- und Umsteigebeziehungen zerstören können. Nach der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung kann der Betreiber der Schienenwege jetzt dem vertakteten Schienenpersonennahverkehr den Vorrang vor anderem Verkehr einräumen.

Unabhängig von seiner Zustimmung hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung auffordert sicherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregulierungsgesetz vorgesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr führen. Mit Blick auf den Schienenpersonenfernverkehr soll die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden.

Die Bundesregierung soll außerdem sicherstellen, dass die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für Betreiber der Schienenwege, auf deren in ihrem Eigentum stehenden Netzen weder Schienenpersonenfernverkehr noch Schienengüterverkehr im erheblichen Umfang stattfindet, von den Vorgaben der Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann.

Organisationsstruktur bei der Standortsuche für Atommüll wird neu geordnet

Nationales Begleitgremium kann früher als geplant starten

Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung zugestimmt. Hierbei handelte es sich um einen von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf, den der Bundestag am 23. Juni in veränderter Fassung angenommen hatte.

Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit eröffnet, dass das sogenannte Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche seine Arbeit früher als geplant aufnehmen kann. Die Endlager- Kommission hatte ihren Bericht nach knapp zweijähriger Arbeit mit großer Mehrheit beschlossen und den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat Anfang Juli übergeben. Auch nach Abschluss dieser Kommissionsarbeit soll die Begleitung des Standortauswahlverfahrens sichergestellt werden.

Das Begleitgremium, bestehend aus sechs Vertretern von Bundesrat, Bundestag, zwei „Zufallsbürgern“ und einem Vertreter/Vertreterin der „jungen Generation“ soll als Brücke zwischen der Arbeit der Endlager- Kommission und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren.

Das zweite Ziel des Gesetzes impliziert bereits sein Name: die Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wird neugeordnet. Die Endlager- Kommission hatte die Neustrukturierung der Behördenorganisation beschlossen, nun folgt die Umsetzung. Die Betreiber- und Betriebsführungsaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für die Endlager Konrad, Morsleben, und Asse einschließlich der von den Verwaltungshelfern DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern) und Asse-GmbH wahrgenommenen Aufgaben sowie für das Bergwerk Gorleben und die Aufgaben des BfS als Vorhabenträger im Standortauswahlverfahren sollen auf eine noch zu gründende bundeseigene privatrechtliche Gesellschaft (BGE) übertragen werden. Sie wird zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse beliehen. Bis zur Gründung der BGE liegt die Betreiberfunktion für die bestehenden Endlager beim Bundesumweltministerium.

Die Genehmigungsaufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Kernenergie werden im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert. Im BfE wird auch erstmals eine eigene Zuständigkeit für die Aufsicht über den Bund als Betreiber kerntechnischer Anlagen geschaffen.

Die getroffene Regelung entspricht der Einigung in der Atommüllkommission. Die im Standortauswahlgesetz dauerhaft bzw. für bestimmte Übergangszeiträume festgelegte Zuständigkeit der Länder für Genehmigungen in Bezug auf die Endlager Asse, Morsleben und Konrad sowie für das Bergwerk Gorleben werden hierdurch nicht berührt.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat ihren Abschlussbericht dem Bundestagspräsidenten sowie dem Bundesratspräsidenten übergeben und ihn der Öffentlichkeit vorgestellt. In der letzten Sitzung des Gremiums dankten sowohl Ko-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser als auch die anwesenden Berichterstatter der Bundestagsfraktionen insbesondere den sechzehn Vertretern aus Wissenschaft und Gesellschaft für ihren Einsatz. Heinen-Esser, die der Endlager-Kommission zusammen mit Michael Müller vorsaß, lobte die Gremiums-Mitglieder zudem für den „Willen zum Konsens“ und den Willen, die Arbeit der Kommission zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Das sei keine Selbstverständlichkeit gewesen, sagte die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium.

„Der Bericht eröffnet die Chance auf einen Neubeginn“, sagt dazu der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Mit dem Abschlussbericht seien in großer Einmütigkeit Kriterien für eine neue Endlagersuche vereinbart worden, die bei einer fairen Anwendung „jegliche Fortschreibung der alten Einlagerungspläne ausschließen“, sagte Wenzel. „Die neuen Sicherheitsanforderungen in Verbindung mit Vorgaben für die Fehlerkorrektur, die Maximaltemperatur, das Deckgebirge und das Wirtsgestein sind in Gorleben nicht zu realisieren!“. Damit bestehe endlich die Chance den Ort und die Lagermethode zu finden, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die bestmögliche Sicherheit für lange Zeit garantieren.

Wenzel: „Wir haben die Chance, vierzig Jahre Irrweg hinter uns zu lassen. Die Kommission ist sich einig: Nur ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren sorgt für Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Fortschritte bei der Umsetzung.“

In ihrem Bericht empfiehlt die Kommission gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien zur Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe. Als Entsorgungspfad wird eine tiefengeologische Lagerung vorgeschlagen. Das Verfahren soll durch Rückholbarkeit und Bergbarkeit Möglichkeiten zu Fehlerkorrekturen bieten. Der Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ soll in einem mehrphasigen vergleichenden Verfahren ermittelt und durch einen Beschluss des Bundestages festgelegt werden. Die empfohlenen Kriterien sehen vor, dass ein Endlager in Salz-, Ton- und Kristallinformationen gesucht werden kann. Bei der vorletzten Sitzung hatten die stimmberechtigten Mitglieder den Bericht mit breiter Mehrheit angenommen. Nur der Vertreter des BUND, Klaus Brunsmeier, stimmte gegen den Bericht. Neben Brunsmeier reichten zudem auch die Industrievertreter Bernhard Fischer und Gerd Jäger, Wissenschaftler Wolfram Kudla, der Freistaat Bayern, der Freistaat Sachsen und Hubertus Zdebel (Die Linke) Sondervoten ein.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat die Entscheidung des Bundesrates zur Zukunft der Erdgasförderung in Deutschland ausdrücklich begrüßt.

Die Länderkammer hat mit großer Mehrheit dem Gesetzespaket der Bundesregierung zum Fracking zugestimmt – wie zuvor bereits der Deutsche Bundestag. Lies hatte in seiner Rede im Bundesrat nochmals eindringlich für eine positive Entscheidung geworben.

Lies: „Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren eine derartige emotionale öffentliche Diskussion ausgelöst. Umso wichtiger ist es deshalb, den Schutz von Umwelt und Natur und dem berechtigten Ziel einer intensiven Öffentlichkeit in Einklang zu bringen mit einer Zukunft für die Erdgasförderung in Deutschland. Und klar ist auch – heute wurde kein Gesetz beschlossen, dass die Erdgasförderung und den Einsatz der Frackingtechnologie erst möglich macht. Heute haben wir zum ersten Mal klare und harte Grenzen für den Einsatz der Technologie beschlossen. Leider kommt dies in der öffentlichen Debatte viel zu kurz.“

Minister Lies in diesem Zusammenhang: „Die niedersächsische Erdöl- und Erdgasindustrie genießt weltweit einen hervorragenden Ruf und hat viele innovative Bohr- und Fördertechnologien maßgebend entwickelt. Die jetzt beschlossenen gesetzlichen Änderungen der berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen begrüßen wir ausdrücklich. Sie orientieren sich im Übrigen klar an der von Niedersachsen erarbeiteten Vorschläge und der eingebrachten Bundesratsinitiative. Ich kann ohne Übertreibung sagen: Es steckt ganz viel Niedersachsen in diesen ausgewogenen Gesetzesentwürfen.“

Verfolgen Sie hier die Rede von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies im Bundesrat:
http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2540732418

Bundeskabinett

Bildung von Flüchtlingen fördern, Klimaabkommen von Paris wird Gesetz

Bildung von Flüchtlingen fördern

Bildung ist ein wichtiger Schlüssel für Integration. Für Vermittlung, Einstieg und Integration in Ausbildung und Studium wurden bereits zahlreiche Angebote entwickelt.

Ziel der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern Flüchtlingen möglichst einfache und schnelle Integrationswege zu eröffnen. Vermittlung, Einstieg und Integration in Ausbildung und Studium müssen vorbereitet und begleitet werden.

Dafür steht ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung. Seit dem vergangenen Jahr wurden zudem neue Angebote entwickelt. Das beginnt mit der Berufsorientierung in den Schulen und reicht bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Studium oder Weiterbildung. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben dem Kabinett dazu berichtet.

Beispiele für die Unterstützung bei der beruflichen Bildung:

  • Mit dem Prinzip „Early Intervention“ kann die Bundesagentur für Arbeit schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen beraten. Sie kann Kompetenzen erfassen und eine erste berufliche Orientierung anbieten. Das Prinzip „Early Intervention“ ist durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gesetzlich verankert.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat besondere Angebote zur beruflichen Orientierung für Flüchtlinge entwickelt: zum Beispiel die Produkte „Perspektive für Flüchtlinge“, „Perspektive für junge Flüchtlinge“ oder „Perspektive für weibliche Flüchtlinge“.
  • Instrumente der Initiative „Bildungsketten“ werden auch für Flüchtlinge genutzt. Die Angebote zur beruflichen Orientierung werden besser miteinander verzahnt. Die Mittel für Berufsorientierung in Schulen und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten wurden aufgestockt.
  • Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter sind flexibler beim Instrument „Einstiegsqualifizierung“: Es kann weniger Zeit im Betrieb vereinbart werden, wenn der Flüchtling parallel an einem erforderlichen Deutschförderkurs teilnimmt.
  • Geduldeten steht seit 2016 nach 15-monatigem Aufenthalt die Berufsausbildungsbeihilfe und die Assistierte Ausbildung offen.
  • Bundesbildungsministerium, Bundesagentur für Arbeit und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben die Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Ziel: mehr als zwei Jahre bis zu 10.000 junge Flüchtlinge in eine Ausbildung im Handwerk zu bringen
  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der ZDH haben 2015 eine Qualifizierungsinitiative für Flüchtlinge im Handwerk gestartet: 1.000 Flüchtlinge sollen 2016 eine Ausbildung ermöglicht werden, um zum wirtschaftlichen Aufbau in ihren Heimatländern beizutragen. Zielgruppe sind Flüchtlinge speziell aus Syrien, dem Irak und afrikanischen Ländern.
  • In den Koordinierungsstellen Ausbildung und Migration (KAUSA) des Bundesbildungsministeriums wurden bislang Jugendliche mit Migrationshintergrund zur dualen Ausbildung beraten. Jetzt werden auch junge Flüchtlinge angesprochen. Die Zahl der Servicestellen wird 2016 verdoppelt und auf alle Länder ausgeweitet.

Beispiele für die Unterstützung auf dem Weg ins Studium:

  • Der kostenfreien Online-Spracheinstufungstest onSET-Deutsch beziehungsweise onSET-English hilft Flüchtlingen, ihre Eignung für ein Studium zu ermitteln. Der Test für ausländische Studierende (TestAS) wurde aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums ins Arabische übersetzt. Teilnahmegebühren werden erstattet.
  • Studierenden-Initiativen deutscher Hochschulen werden vom Bundesbildungsministerium finanziert. Dazu gehört das WELCOME-Programm des DAAD.
  • Das Bundesbildungsministerium finanziert jährlich bis zu 2.400 zusätzliche Plätze für Studienkollegs an Hochschulen (INTEGRA-Programm des DAAD).
  • Anerkannte Asylberechtigte können BAföG erhalten während sie im Studienkolleg oder der Hochschulausbildung sind. Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel können seit 1. Januar 2016 nach 15-monatigem Voraufenthalt BAföG beanspruchen, wenn die individuellen Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

Klimaabkommen von Paris wird Gesetz
Die Bundesregierung setzt ein deutliches Signal: Deutschland will den Klimaschutz aktiv vorantreiben. Hierfür hat sie das Gesetz zur Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf jetzt beschlossen.

Deutschland übernimmt das UN-Klimaabkommen von Paris eins zu eins. Stimmt der Bundestag dem Gesetz zu, hat Deutschland seinen Teil zur Ratifikation des Abkommens erfüllt. Zudem ist damit dann die Basis gelegt für alle weiteren Klimaschutzgesetze in Deutschland.

Das Übereinkommen von Paris tritt in Kraft 30 Tage nachdem mindestens 55 Staaten, die für mindestens 55 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ihm beigetreten sind. Es solle versucht werden, den gesamten Prozess noch vor der Klimakonferenz in Marrakesch abzuschließen.

Seit dem 22. April liegt das Übereinkommen von Paris bei den UN in New York zur Unterzeichnung aus. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Abkommen für Deutschland unterzeichnet – ebenso weitere 177 Staaten. Seitdem hat der Ratifizierungsprozess begonnen. Durch die Unterzeichnung allein sind die Staaten noch nicht an das Übereinkommen gebunden.

Die Verfahren sind national unterschiedlich geregelt. 19 Länder haben schon ihre Ratifikationsurkunden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinterlegt.

Für Deutschland ist es von großer internationaler Bedeutung, die nationale Ratifikation möglichst zügig durchzuführen. Die Bundesregierung will das nationale Ratifizierungsverfahren bis zum November abgeschlossen haben. Auch in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind die Verfahren angelaufen.

Bundestag

Sexualstrafrecht reformiert „Nein heißt Nein“, Umwandlung von Dauergrünland, Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet

Sexualstrafrecht reformiert „Nein heißt Nein“
Der Bundestag hat am 7. Juli den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verankert. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (18/8210, 18/8626) in der vom Rechtsausschuss (18/9097) geänderten Fassung angenommen.

Auch eine eigene Norm zur sexuellen Belästigung wurde eingeführt. Zudem enthält das Gesetz Änderungen im Hinblick auf die Ausweisungsvoraussetzungen im Aufenthaltsgesetz, die im Zusammenhang mit den neu gefassten Strafnormen stehen. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, vermutete Schutzlücken etwa im Hinblick auf Überraschungstaten im bestehenden Paragrafen 179 des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die geänderte Fassung fasst den Paragrafen 177 („Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“) neu und lässt dort auch die Missbrauchstatbestände des Paragrafen 179 aufgehen. Die wesentliche Änderung dabei ist, dass alle sexuellen Handlungen gegen den „erkennbaren Willen“ einer anderen Person unter Strafe fallen sollen („Nein heißt Nein“). Für diese Taten ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorgesehen. Der „erkennbare Wille“ muss dabei entweder ausdrücklich verbal oder konkludent, beispielsweise durch Weinen oder Abwehrhandlungen, ausgedrückt werden. Das gleiche Strafmaß ist für Taten vorgesehen, bei denen ein Täter etwa ausnutzt, dass das Opfer nicht in der Lage ist, einen solchen Willen zu bilden oder zu äußern. Ebenfalls umfasst davon sind Taten, bei denen ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird. Zudem werden Fälle, in denen dem Opfer ein „empfindliches Übel“ im Sinne des Paragrafen 240 droht beziehungsweise wenn es durch Drohung damit genötigt wird, künftig so bestraft. In bestimmten Fällen ist auch der Versuch strafbar. Mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr werden Fälle bestraft, in denen die Unfähigkeit zur Bildung oder Äußerung eines Willens auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht. Die Nötigungstatbestände – Anwendung von oder Drohung mit Gewalt sowie das Ausnutzen einer schutzlosen Lage – bleiben erhalten. Der besonders schwere Fall (Vergewaltigung), bei dem der Täter den Beischlaf vollzieht oder beispielsweise das Opfer anderweitig penetriert und der eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vorsieht, bezieht sich nicht nur auf die sexuelle Nötigung, sondern auf alle sexuellen Übergriffe der neu gefassten Strafvorschriften.

Als neuer Straftatbestand wird die sexuelle Belästigung normiert, die Taten erfasst, die nicht die Erheblichkeitsschwelle für „sexuelle Handlungen“ überschreiten.

Umwandlung von Dauergrünland
Einstimmig hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/8514) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9067) angenommen.

Die Änderung war erforderlich geworden, nachdem die EU-Kommission den Begriff „Umwandlung“ von Dauergrünland weit ausgelegt hat. Danach liegt eine „Umwandlung von Dauergrünland“ sowohl bei einer Umwandlung in eine andere landwirtschaftliche Fläche als auch bei einer Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche, grundsätzlich nicht beihilfefähige Fläche vor. Da Deutschland ein Genehmigungsverfahren für die Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland eingeführt hat, muss nun auch die Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung genehmigt werden. Nach Darstellung der Regierung wäre eine Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ohne diese Gesetzesänderung unzulässig.

Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen.

Damit werden erstmals in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution eingeführt. Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer wird damit die Grundlage geschaffen, Kriminalität und gefährliche Erscheinungsformen in der Prostitution zu verdrängen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Prostituierte waren lange nicht ausreichend geschützt. Weder vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, noch vor ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Ich freue mich, dass sich das nach intensiven Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen nun ändert. Mit dem Gesetz wird es erstmals verbindliche und einheitliche Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben. Ich bin davon überzeugt, dass dies die Situation von Prostituierten langfristig verbessern wird. Denn mit dem Gesetz stärken wir die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, körperliche Unversehrtheit und auf Gleichbehandlung.“

Die zwei Säulen des Gesetzes:

1. Die Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Erstes Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Der Erlaubnispflicht unterliegen nicht nur Bordelle, sondern alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, vom Escortservice über Wohnungsprostitution bis zur Straßenprostitution.

Betreiberinnen und Betreiber müssen sich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Auch müssen sie künftig ein Betriebskonzept erstellen, in dem sie Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb darlegen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume einhalten. Mit der Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten werden die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert. Betreibende werden stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

„Dadurch wird sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell mehr betreiben darf. Auch menschenunwürdige, ausbeuterische Betriebskonzepte, wie z.B. Flatrate-Bordelle, erhalten keine Erlaubnis“, so Bundesministerin Schwesig.

2. Den Schutz der in der Prostitution tätigen Personen

Mit der Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung wird langfristig sichergestellt, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Unterstützungsangebote ist das zentrale Element für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die besonderen Schutzvorschriften für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren, für die verkürzten Anmelde- und Beratungsintervalle gelten, und die Regelungen zum Schutz schwangerer Prostituierter. So einigten sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen auf die Ausdehnung des Werbeverbots auf entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit Schwangeren. Daneben sieht das Gesetz bereits ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution vor.

„Es ist gut, dass sich die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren geeinigt haben, den Schutz von Schwangeren noch weiter zu verstärken. Das ist eine wichtige Ergänzung. Der Schutz der Gesundheit der Frau und des ungeborenen Kindes stehen hierbei im Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in Kraft treten.

7…

7 Milliarden mehr für Flüchtlingskosten erhalten die Länder vom Bund.

Damit haben Bund und Länder ihre monatelange Auseinandersetzung über die Kosten für die Integration der Flüchtlinge beigelegt. Die Länder bekommen vom Bund in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 7 Milliarden Euro zusätzlich. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble am Donnerstag bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt mit den 16 Länderregierungschefs.

Der Bund stellt den Ländern für 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Verwendung können die Länder frei entscheiden.

Zudem zahlt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Gelder in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018. Die Länder sollen dann wie bereits vereinbart über die Verwendung der Gelder für den Wohnungsbau berichten.

Die Integrationspauschale wird demnach zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für die Unterkunft gezahlt. Das waren 2,6 Milliarden Euro für 2016 bis 2018. Bis Mitte 2018 soll es unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Flüchtlingslage eine Anschlussregelung geben.

Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil sagte, die Verständigung sei nach einem sehr schwierigen Verhandlungsprozess ein Wert für sich. Nun könne in den Landeshaushalten mit klaren Zielen agiert werden wie etwa im Bildungsbereich.


Das Thema „E-Health-Rahmenbedingungen im europäischen Vergleich: Strategien, Gesetzgebung, Umsetzung“ stand auf dem 21. Nationalen Forum für Gesundheitstelematik und Telemedizin in Niedersachsens Landesvertretung im Mittelpunkt. Die TELEMED fand in diesem Jahr, in dem das E-Health-Gesetz in Kraft tritt, unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Gesundheit Hermann Gröhe statt. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.

Die zweitägige Veranstaltung begann mit einem Blick auf gemeinsame Ziele und die Umsetzung von E-Health in den Mitgliedstaaten. Bei der Auftaktdiskussion der Veranstaltung führte die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Cornelia Rundt mit einem Impulsreferat ins Thema ein: An Beispielen erläuterte sie Niedersachsens Weg zum vernetzten digitalen Gesundheitswesen (E-Health). Eines dieser Beispiele war das Modellprojekt IVENA. Hierbei handele es sich um ein neues, internetbasiertes System, das Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Krankenhäuser anzeige. Ziel sei es, so die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und den weiterversorgenden Kliniken weiter zu verbessern und damit Zeitverzögerungen während der Behandlung von Notfallpatienten zu minimieren. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens biete Möglichkeiten und Chancen, so Rundt, gerade auch in einem Flächenland wie Niedersachsen und hier insbesondere auch unter dem Aspekt des Fachkräftemangels im ländlichen Raum. Ministerin Cornelia Rundt weiter: „Eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen weiter gewährleisten zu können, ist oberstes Gebot. Beispielsweise können durch die Überwachung von Vitaldaten zum Erkrankten ein schneller Kontakt hergestellt werden und genaue, aktuelle Informationen zum Krankheitsbild gewonnen werden. Durch eine Vernetzung aller Akteure auf diesem Gebiet kann die Hilfe gegeben werden, die aktuell gebraucht wird. Dadurch können unnötige Behandlungen vermieden und somit alle Beteiligte im Gesundheitssystem entlastet werden. Damit verbunden ist aber eine große Verantwortung: Denn zum einen wird mit höchstpersönlichen Daten der Patientinnen und Patienten umgegangen, die unbedingt geschützt werden müssen. Zum anderen darf der soziale Aspekt dabei nicht vergessen werden: Gesundheit ist kein eindimensionales Produkt, das sich auf Algorithmen, elektronische Entscheidungsprozesse und das Verschreiben des richtigen Medikaments reduzieren lässt.“

Die Forderung nach gemeinsamen europaweiten Standards wurde während der anschließenden Podiumsdiskussion u. a. von Paul Schmücker (Hochschule Mannheim) zur Sprache gebracht. Norbert Paland (Bundesministerium für Gesundheit) machte darauf aufmerksam, dass es mit der „Gematik“ eine zentrale Stelle mit Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag gebe, die zumindest für Deutschland Standards setze. Der Generaldirektor des österreichischen Gesundheitsministeriums Clemens Auer mahnte, dass im vernetzten digitalen Gesundheitswesen klare rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich seien.

Wie E-Health, Gesundheit und Recht bei den Nachbarn in Europa laufen, erläuterten im Anschluss Teilnehmer aus Spanien, Finnland, Österreich und der Schweiz. Einen weiteren Themenblock bildete E-Health in der Routineversorgung: Best Practice in Deutschland und Europa. Die Podiumsdiskussion beschäftigte sich mit E-Health und Interoperabilität als Impulsgeber für die Gesundheitswirtschaft.

Das Grußwort zum Abschluss des ersten Veranstaltungstages sprach Wirtschaftsminister Olaf Lies. Wie auch seine Kabinettskollegin Rundt betonte er die notwendige langfristige Sicherheit einer hochwertigen Gesundheitsversorgung im Flächenland Niedersachsen. „Neben dem Versorgungsaspekt sehe ich als Wirtschaftsminister aber auch das enorme wirtschaftliche Potenzial der Gesundheitswirtschaft. Mit mehr als einer halben Million Erwerbstätigen zählt die Gesundheitswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktoren in Niedersachsen. Im „Autoland Niedersachsen“ liegt der Anteil der Erwerbstätigen damit deutlich vor der Automobilfertigung“, sagte Lies. „Daher haben wir uns bereits vor einigen Jahren entschlossen, die Initiative eHealth.Niedersachsen zu gründen. Zu dem Netzwerk gehören über 70 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Versorgung. Wir schaffen damit Verbindungen zwischen Bereichen, die typischerweise nicht miteinander kommunizieren. Wir fördern innovative Entwicklungen im E-Health-Bereich auch durch Erfahrungsaustausch über Branchen hinaus in „cross-innovation“-Veranstaltungen. Lassen Sie mich beispielhaft unsere Veranstaltung „Serious Games und Gesundheit“ nennen. Wir bringen Kreativwirtschaft und Gesundheitswirtschaft zusammen. Ohne spielerischen Ansatz wären vielfältige Krankheitsbilder -wie Diabetes oder AHDS- insbesondere für Kinder und Jugendliche oft gar nicht greifbar.“

Besonders bedankte sich Lies bei den Experten für ihre Unterstützung im E-Health-Beirat. Der Beirat hatte im letzten Jahr ein Thesenpapier mit Empfehlungen zu Standardisierung und Interoperabilität vorgelegt. „Standards und interoperable Techniken sind eine Grundvoraussetzung für den Datenaustausch zwischen Arztpraxis, Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen“, so Lies. „Gesundheitsschutz und Datenschutz müssen sich miteinander verbinden lassen. Das Thesenpapier des Beirats hat Eingang gefunden in den Niedersächsischen Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“. Als Stichworte nenne ich hier: die Berücksichtigung der Prinzipien guter Arbeit und die Sicherstellung einer hochwertigen, flächendeckenden, bezahlbaren Gesundheitsversorgung.“

Minister Lies abschließend: „Es liegt an uns, mit wieviel Dynamik wir das Thema E-Health voranbringen. Wir haben in Niedersachsen eine Vielzahl von hochkarätigen Projekten auf den Weg gebracht. Aber E-Health muss ein Gesamtprojekt in Deutschland werden“.

Der zweite Tag der Veranstaltung war den Entwicklungen zur Standardisierung und Interoperabilität, Perspektiven zur E-Medikation in Deutschland und Europa sowie der Patientensouveränität und dem Selbstmanagement durch E-Health gewidmet. Zum Abschluss verliehen Dr. Christoph Seidel, TELEMED GbR, und Dr. Stephan H. Schug, Vorsitzender TELEMED-Programmkomitee, den TELEMED-Award.

Mano Bouzamour präsentiert deutsche Ausgabe „Samir, genannt Sam“

Niederlande und Flandern Gastländer auf der Frankfurter Buchmesse


Rund sechzig Besucher drängten sich am 23. Juni schon morgens um zehn auf dem Oberdeck der niedersächsischen Landesvertretung. Viele von ihnen waren bereits um fünf Uhr mit dem Bus im niedersächsischen Bergen aufgebrochen, um an der Buchpremiere des Bestsellers „Samir, genannt Sam” von Mano Bouzamour für den deutschsprachigen Markt teilzunehmen. Sie trafen in Berlin auf Schülerinnen und Schüler u.a. vom Rosa-Luxemburg-Gymnasium aus Berlin-Pankow und weitere Literaturinteressierte.

Bis zum Beginn der Präsentation der deutschen Ausgabe von Mano Bouzamours Debutroman „Samir, genannt Sam” mussten weitere Stühle herbeigeschafft werden. Der 25-jährige Amsterdamer Literatur-Shooting-Star Bouzamour, von dessen Roman in den Niederlanden bereits die 15. Auflage gedruckt wird, erschien bei hochsommerlichen Temperaturen in Bermuda-Shorts, formvollendet mit Weste und Krawatte. Stefanie Sembill, Kuratorin der Landesvertretung, kam bei der Begrüßung sogleich auf den Kern des niedersächsischen Engagements: historisch überfrachtete Orte, wie die Ministergärten in Berlin mit Blick auf das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas oder Bergen mit der Gedenkstätte für das Konzentrationslager Bergen Belsen, müssten neue, gegenwärtige Wege im Umgang mit der Geschichte gehen. Mano Bouzamour zum Stadtschreiber der Stadt Bergen zu wählen, sei so ein Weg.

Mit eingeladen hatte die niederländische Botschaft, die in diesem Jahr gemeinsam mit Flandern das Gastland auf der Frankfurter Buchmesse sein wird. Die Sprecherin und Literaturreferentin der Botschaft, Katrin Konst, wird Mano Bouzamour dabei in den Vordergrund stellen, da er eine niederländische Mischung der Kulturen und Interessen repräsentiere. Sein teilweise autobiografischer Roman wirke, „als hätten sich eine ganze Reihe der aktuellen gesellschaftlichen Themen zu einer Party verabredet.” Bergens Bürgermeister Rainer Prokop, der Bouzamour vor der Buchmesse für zehn Wochen ein Refugium bieten wird, denkt an den zweiten Roman, „weil dort auch wieder Bergen und Bergen-Belsen im Spiel sind”. Dafür brauche er die Entschleunigung und den Raum für Kreativität, den Bergen und der Kreis Celle bieten können.

Drei längere Passagen wurden aus dem Roman gelesen. In der anschließenden Diskussion mit den Zuhörern schilderte der Autor, wie er sich über den Roman von seiner Familie entfernt habe. Es seien Wahrheiten, über die man aber nicht sprechen dürfe, geschweige denn, sie zu publizieren. Er verriet dann über seinen zweiten Roman, dass dieser eine jüdisch-muslimische Freundschaft und eine nächtliche Begegnung auf dem Gelände der Gedenkstätte Bergen-Belsen mit dem Geschützlärm vom benachbarten Nato-Truppenübungsplatz schildere.

Bevor die Gäste aus Bergen das politische Berlin besichtigten, unterschrieben Bürgermeister Prokop und Mano Bouzamour den Stadtschreiber-Vertrag. Anschließend trafen die Schülerinnen und Schüler vor dem Reichstagsgebäude die Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis Celle, Kirsten Lühmann (SPD) und Henning Otte (CDU). Während der Führung durch den Bundestag ging es um Demokratieverständnis, um Partizipation, ausländische Studenten, die hier Praktika realisieren, und auch um die jüngst gefasste Armenien- Resolution. Nicht zuletzt kam auch der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 zur Sprache. Mano Bouzamour, der in Amsterdam Geschichte studiert, interessierte sich besonders auch dafür und die vermeintliche Schuld des Marinus van der Lubbe, eines links orientierten niederländischen Arbeiters, der im brennenden Reichstag als vermeintlicher Alleintäter festgenommen und zum Tode verurteilt wurde.

Die Exkursion aus Bergen anlässlich der Buchpremiere von „Samir, genannt Sam” für den deutschsprachigen Markt endete am historischen Ort in seiner modernen Ausführung durch Sir Norman Foster: Die Reichstagskuppel wurde zur Location für Selfies mit den Promis aus Politik und Literatur.

Fotos: urbanPR und Torsten Heitmann

Meistgefragter Interviewgast ist MP Stephan Weil

Journalistischer Anmelderekord beim Sommerfest


Über 160 Journalistinnen und Journalisten hatten sich in diesem Jahr für die Berichterstattung zum Sommerfest der Landesregierung akkreditiert. Das ist ein neuer Rekord in der 15-jährigen Geschichte des Sommerfestes der niedersächsischen Landesregierung in Berlin.

Darunter viele Mitglieder der Bundespressekonferenz, Berichterstatter von Spiegel, Stern, Focus, Süddeutscher Zeitung, Tagesspiegel und vielen anderen Medien.

Meistgefragter Interviewgast war auch in diesem Jahr wieder Ministerpräsident Stephan Weil. Die TV Sender NDR, RTL, Sat.1 und N24 berichteten live vom Sommerfest.

Ebenfalls im Mittelpunkt der Berichterstattung standen der Maler Christian Awe und der hannoversche Rapper Spax. Beide hatten sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Teilhabe und Migration“ auseinandergesetzt. Grund für die Macher des Festes, beide Künstler nach Berlin einzuladen. So kündete das über 300 Quadratmeter große Wandbild „Begegnung“ an der Außenfassade der Landesvertretung weithin sichtbar vom künstlerischen Schaffen Christian Awes. Der Musiker Spax eröffnete das offizielle Bühnenprogramm mit den Reisenden, einer Gruppe von jugendlichen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und Eritrea, und dem Song „I have a dream“.

Und so berichteten die Medien (Auszug)
NDR: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Sommerfest-der-Landesregierung,hallonds33452.html
Sat.1: http://www.hannover.sat1regional.de/politik/article/niedersachsens-spitzenpolitiker-treffen-sich-mit-berliner-kollegen-zum-traditionellen-sommerfest-206.html
RTL:
http://www.rtlnord.de/nachrichten/sommerfest-der-niedersaechsischen-landesvertretung.html

Slowenischer Wein in Berlin auf niedersächsischem Gebiet

Slowenien feiert Unabhängigkeit von Kroatien


Ein Nachkomme der ältesten Weinrebe der Welt wächst seit Ende Juni nun auch im Garten der Landesvertretung in Berlin. Die Rebenpflanzung war der offizielle Startschuss zu den Feierlichkeiten der slowenischen Botschaft aus Anlass des 25. Jahrestages der Unabhängigkeit von Slowenien und Kroatien.

Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter freut sich bereits heute über die erste Ernte in ca. vier Jahren: „Besser und konsequenter kann man die europäische Idee nicht leben. Jetzt wächst slowenischer Wein in Berlin auf niedersächsischem Gebiet. Das macht uns so schnell keiner nach“. Der slowenischen Botschafterin Marta Kos Marko versprach er, sich persönlich um das Wohlergehen der Weinrebe „Blauer Kölner“ zu kümmern. Einem slowenischen Brauch folgend, wurde das Versprechen im Anschluss an die Pflanzung auch mit einem Schwur bekräftigt. Niedersachsen (in Berlin) wird jetzt auch ein Weinland werden. An der Pflanzung nahmen neben Botschafterin Marta Kos Marko und Staatssekretär Michael Rüter auch der Bürgermeister der slowenischen Gemeinde Maribor Zdravko Luketič sowie der Rebenpfleger Stane Kocutar teil.

Finden Sie hier Impressionen von den Feierlichkeiten der slowenischen Botschaft in der Landesvertretung Niedersachsen http://jalbum.net/de/browse/user/album/1731332, die Jürgen Sendel eingefangen hat.

Am 21.September informiert und diskutiert Stefan Wenzel in der Reihe „Ross trifft Bär“ über den Abschlussbericht der Expertenkommission zur Suche nach einem geeigneten Atommüllendlager.

In dem mehr als 600 Seiten langen Report hat das Gremium Kriterien für einen geeigneten Standort zur Lagerung von hoch radioaktivem Abfall festgelegt.

„Jetzt ist ein Neubeginn möglich“, sagt Stefan Wenzel. Grundsätzlich, so der niedersächsische Umweltminister, kann das künftige Atommüll-Endlager am Ende in jedem Bundesland stehen.

Ist Gorleben damit vom Tisch, welcher Ort bietet die bestmögliche Sicherheit für mindestens eine Million Jahre?

Diskutieren Sie mit. „Ross trifft Bär“ – am Mittwoch, 21.September, um 18:30 Uhr in der Landesvertretung Niedersachsen. Beschränktes Platzkontingent. Anmeldungen unter veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Sebastian Kahnert, DPA

Gabriele Heinen-Kljajić verleiht Nicolas-Born-Preis 2016

Namen der Preisträger werden in Kürze bekannt gegeben

Am 28. September 2016 um 18 Uhr verleiht die niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić die Nicolas-Born-Preise 2016 in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin.

Die Auszeichnung des Landes Niedersachsen wird zu Ehren des Schriftstellers Nicolas Born verliehen. Der Nicolas-Born-Preis ist mit 20.000 Euro, der Nicolas-Born-Debütpreis mit 10.000 Euro dotiert.

Mit den Preisen würdigt das Niedersächsische Kulturministerium herausragende deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller.

Die Namen der diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger werden in wenigen Wochen bekanntgegeben.

Im Jahr 2015 ging der Nicolas-Born-Preis an den Schweizer Schriftsteller Lukas Bärfuss und der Debütpreis an die in Leipzig lebende Autorin Daniela Krien. Unser Foto zeigt die Aushändigung des Preises an Lukas Bärfuss.

Foto: Sandra Haupt, Berlin

Kunst von Christian Awe kaufen und gemeinsam mit Niedersachsen anpacken

Edition „Begegnung“ von Christian Awe ermöglicht Kunstaktionen im Land


Der Maler Christian Awe hat exklusiv für das Bündnis „Niedersachsen packt an“ das Werk „Begegnung“ geschaffen. Noch bis August 2016 ist das leuchtend bunte Bild auf über 300 Quadratmeter Fläche an der Fassade der Landesvertretung ausgestellt. Weithin sichtbar wirbt es dort für Begegnungen mit Anderen und eine „Einheit in der Vielheit“. Dieser Ausspruch des Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz hat den Künstler inspiriert und ist auch Richtlinie für das gesellschaftliche Bündnis.

Jetzt hat Christian Awe eine limitierte Edition von „Begegnung“ in den Maßen 28 x 63 cm für das Bündnis aufgelegt. Von den Einnahmen werden ab Herbst 2016 partizipative Kulturprojekte unterschiedlicher Künstlerinnen und Künstler im Land finanziert. „Bestellen Sie Ihr handsigniertes und nummeriertes Editionsblatt des renommierten Künstlers zum Vorzugspreis von 300 €/ 390 € (ungerahmt/ gerahmt) unter: info@christianawe.com und packen Sie dem Bündnis und seinem Kulturprojekt so tatkräftig unter die Arme“, ermuntert die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin.

Wir freuen uns auf weitere spannende Begegnungen der Bündnispartner mit den Künsten- in Niedersachsen!

Der Künstler Christian Awe greift mit seinem Bild „Begegnung“ den Ausspruch „Einheit in der Vielfalt“ des Niedersachsen Gottfried Wilhelm Leibniz assoziativ auf. Die Strahlkraft der Farben und die Dynamik der Formen sollen ein positives Gefühl der Zuversicht, einer ausgewogenen Balance und ein „Wir-Gefühl“ vermitteln. Für den Hintergrund hat der Künstler ein tiefes „Blau“ gewählt, mit dem man Freiheit, Sehnsucht und die Europäische Union verbindet. Gleichzeitig lässt der blaue Grund mit seiner dreidimensional plastisch anmutenden Struktur an die unzähligen Ertrunkenen im Mittelmeer denken, aber auch an Wasser als den Ursprung allen Lebens. Die weißen, gestischen Spritzer, die sich wie Schlieren und kleine Eruptionen über das gesamte Bild verteilen, bewegen sich in Richtung des hellen Zentrums auf einander zu. Ganz so, wie die Wege der Flüchtenden, die auf ein Ziel hinstreben.

Die intensiven Farben der beiden Pole unterstreichen die Begegnung der Kulturen, die jede auf ihre Weise dynamisch und voller Lebensenergie sind. Weitere Informationen unter www.christianawe.com.

Fotos: Bernd Borchardt und Torsten Heitmann

Ausstellungsauftakt des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur 2016 in Berlin

Bauministerin Cornelia Rundt lobt Qualität des prämierten Projekts


Im September bereitet das niedersächsische Sozialministerium gemeinsam mit der Architektenkammer Niedersachsen dem Staatspreisträger 2016 und weiteren vorbildlichen öffentlichen Bauten die Bühne in der Bundeshauptstadt. Bereits vor einigen Wochen im Juni hat Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt den Staatspreis, der 2016 unter dem Titel „Bauen für die Öffentlichkeit“ stand, im Alten Rathaus in Hannover den Gewinnern überreicht. Gemeinsam mit dem Bauherrn Domkapitel Hildesheim wurden Schilling Architekten aus Köln und Hahn Hertling von Hantelmann, Landschaftsarchitekten aus Hamburg, für die Sanierung und Modernisierung des UNESCO-Weltkulturerbes Mariendom Hildesheim mit Dommuseum und Annexbauten ausgezeichnet.
Die Jury unter Leitung des Leipziger Architekten Prof. Stefan Rettich betonte, dass die architektonische Neuinterpretation der Räume und Materialien bei gleichzeitigem Sichtbarmachen der Bauhistorie eine Collage der Zeitgeschichte entstehen lasse. Besonders überzeugend seien die städtebauliche Umgestaltung des Domhofes und die gelungene Anbindung an die Innenstadt, die zu einer Aufwertung des umgebenden Quartiers führten.

Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen und selbst Jurymitglied, hob auch das Verfahren, in dem das Projekt zustande kam hervor: „In einem langjährigen Planungs- und Bauprozess, der einen Wettbewerb für die Freiflächengestaltung des Domhofes umfasste, arbeiteten Architekten, Landschaftsarchitekten und Bauherren stetig weiter für die optimale Lösung, passten die Ziele im Laufe der Zeit immer wieder an und kamen so gemeinsam zu einem einzigartigen Gesamtensemble, das Hildesheim überzeugend aufwertet.“ Ministerin Cornelia Rundt lobte die Qualität des prämierten Projekts: „Die präzisen Eingriffe, die hohe Materialqualität und die Reduktion der Formen erzeugen räumliche Spannungen, Ruhe und hohe Aufenthaltsqualitäten. Die barrierefreien Räume sind hell, freundlich und ermöglichen sowohl öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen als auch Kontemplation. Das Projekt hat eine hohe Strahlkraft in die Öffentlichkeit.“

In Berlin werden die ausgezeichneten Arbeiten im Rahmen einer Wanderausstellung am 19., 20. und 21. September 2016 vorgestellt. Bis zu diesem Ausstellungsauftakt wird auch die Dokumentation der Ergebnisse fertig gestellt sein und zur Mitnahme in der Ausstellung bereit liegen. Am Abend des Eröffnungstages gibt es die Möglichkeit, die Preisträger im Gespräch mit ausgewiesenen Architekturkennern auf der Bühne zu erleben. Weitere Informationen zum Staatspreis unter: www.staatspreis-architektur.de. Anmeldungen zur Eröffnung in Berlin am 19.09.2016 um 19 Uhr bitte an staatspreis@aknds.de.

Fotos: Christian Richters, Georg Aerni und Kai-Uwe Knoth