Nach der Sommerpause hat der Bundesrat jetzt seine Arbeit mit einer vollen…
Nach der Sommerpause hat der Bundesrat jetzt seine Arbeit mit einer vollen Tagesordnung wieder aufgenommen: Am vergangenen Freitag hatte sich die Länderkammer mit der drängenden Frage der Unterbringung von Flüchtlingen ebenso zu befassen wie mit der beabsichtigten Reform des Erbschaftssteuergesetzes, einer verbesserten Patientensicherheit, einer Öffnung der Ehe für alle oder auch der von der Bunderegierung vorgelegten Weiterentwicklung der Hofabgabe-Klausel.
Eine Initiative Niedersachsens, die darauf zielte, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts freiwerdenden Betreuungsmittel in die Hände der Länder zu geben, war bereits im Vorfeld der Sitzung erfolgreich. So einigten sich Regierungschefs und Bundeskanzlerin in ihrem Gipfelgespräch am Vortag des Bundesrates, dass die Betreuungsgeldmittel im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro an die Länder gehen. Sie sollen hier die Familien stärken und Betreuungsangebote ausweiten.
Traditionell wird die Landesvertretung den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober mit einem Tag der offenen Tür begehen. Musik und Unterhaltung, Information und Kulinarisches erwarten die Gäste. Sie sind herzlich In die Ministergärten eingeladen!
Viel Freude beim Lesen und Teilen wünscht Ihnen
Ihr
Michael Rüter
P.S.: Die nächste Ausgabe erhalten Sie wie gewohnt nach der Sitzung des Bundesrats am 16. Oktober 2015.
Flüchtlingshilfe, Ehe für alle, Pflegereform, Gentechnik Debatten zur gleichgeschlechtlichen Ehe, zur Gentechnik,…
Finanzminister Peter-Jürgen Schneider spricht zur Erbschaftssteuergesetz
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius und sein Kollege Ralf Jäger aus NRW
Stefan Wenzel nimmt die Vertreter der Bundesregierung in den Blick
Die erste Sitzung nach der Sommerpause hat eine volle Tagesordnung
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter und sein Kollege Thomas Kralinski aus Brandenburg
Boris Pistorius und Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Gespräch
Cornelia Rundt will die Patientensicherheit verbessern
Tritt für die Öffnung der Ehe ein: Antje Niewisch Lennartz
Unterstützung von der Straße
Grüne Themen sind gefragt
Niedersachsen hat sechs Stimmen in der Länderkammer
Boris Pistorius will die Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge verbessern
Flüchtlingshilfe, Ehe für alle, Pflegereform, Gentechnik
Debatten zur gleichgeschlechtlichen Ehe, zur Gentechnik, zur Reform der Erbschaftsteuer, zur Verteilung minderjähriger Flüchtlinge und zur Pflegereform bildeten die Schwerpunkte der ersten Plenarsitzung nach der parlamentarischen Sommerpause.
Ohne größere Aussprache billigten die Länder Bundestagsbeschlüsse zur Wohngelderhöhung, zur Lebensmittelkennzeichnung und zur besseren Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, die in Folge des NSU-Skandals verabredet worden war. Die Gesetze können nun wie geplant verkündet werden und in Kraft treten
Bundesratsinitiativen zur Öffnung der Ehe, Gentechnik, Tierschutz
Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Öffnung der Ehe für alle, zum Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, zur besseren Patientensicherheit und zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken bei „Kaffeefahrten“; außerdem fordert er ein Verbot der massenhaften Tötung männlicher Küken. Mit den Bundesratsinitiativen wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen beschäftigen.
Neu vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse verwiesen wurden Vorschläge zur raschen Unterbringung von Flüchtlingen und zur Konzentration von gerichtlichen Asylverfahren, zur Vermarktung von Ökostrom, zum Breitbandförderprogramm des Bundes und zu roten Kfz-Kennzeichen für Autohändler
Reform der Erbschaftsteuer, Entlastung für Kommunen
Fast dreißig Gesetzentwürfe der Bundesregierung berieten die Länder in ihrer Plenarsitzung, darunter den geplanten Bundeshaushalt für das nächste Jahr, Pläne zur gerechteren Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie zur finanziellen Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden; zur Reform der Erbschaftsteuer für Unternehmen und zur länderübergreifenden Verfolgung von Steuersündern.
Ausführlich Stellung nahm der Bundesrat auch zur umfassenden Pflegereform mit Leistungsverbesserungen für Demenzkranke sowie zu Regierungsentwürfen für die Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen; ebenso zu Änderungen im Unterhaltsrecht und zur weiteren Verlängerung der Terrorbekämpfungsgesetze mit der Auskunftspflicht für Telekommunikations- und Luftfahrtunternehmen.
Einsatz für Verbraucherschutz
In seiner Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie fordert der Bundesrat die Begrenzung der Dispo-Zinsen auf 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Für mehr Verbraucherschutz setzt sich der Bundesrat auch bei der freien Wahl eines Routers für den privaten Internetanschluss und dem neuen Energielabel für Heizkessel ein.
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in der EU
Ebenfalls um Energieeffizienz elektrischer Geräte sowie besseres Netzmanagement für Strom aus erneuerbaren Energien geht es in einigen EU-Vorlagen, zu denen sich der Bundesrat äußerte. Außerdem beriet er über europäische Pläne zur internationalen Unternehmensbesteuerung, die die Gewinnverlagerung ins Ausland verhindern soll.
Neuer Generalbundesanwalt
Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu, Dr. Peter Frank zum neuen Generalbundesanwalt zu ernennen. Zudem bewilligten die Länder geänderte Vorschriften beim Erste-Hilfe-Kurs zur Führerscheinprüfung.
Nächste Sitzung am 16. Oktober 2015
In drei Wochen stimmt der Bundesrat voraussichtlich über das Maßnahmenpaket zur Flüchtlingspolitik ab, das Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 verabredet haben. Außerdem wählen die Länder einen neuen Bundesratspräsidenten – den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Der amtierende Präsident Volker Bouffier wird zuvor einen Rückblick auf sein Jahr an der Spitze der Länderkammer geben.
Boris Pistorius erfreut über niedersächsischen Erfolg Bereits Mitte August hatte die Niedersächsische…
Boris Pistorius erfreut über niedersächsischen Erfolg
Bereits Mitte August hatte die Niedersächsische Landesregierung vom Bund rechtliche Erleichterungen eingefordert, damit Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende schneller und einfacher geschaffen werden können. Dieser Antrag auf Initiative Niedersachsens ist am Freitag im Bundesrat vorgestellt und den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen worden.
Die Lage im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen hat sich im Laufe der Sommermonate so sehr verschärft, dass die Aufnahmeeinrichtungen der Länder und die dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten der Kommunen die Kapazitätsgrenzen längst deutlich überschritten hatten. Daher müssen jetzt schneller und effizienter neue Kapazitäten geschaffen werden können, um die Flüchtlinge auch in Zukunft vernünftig und winterfest unterzubringen.
So könnte das Land Niedersachsen beispielsweise nicht einfach mehrere Anbieter ansprechen, um kurzfristig Sanitärcontainer oder sonstige anzumieten, sondern müsste die Vergabe erst ausschreiben. Außerdem müssen für Container oder Zelte als Notunterkünfte eine Baugenehmigung eingeholt werden. Bei bereits vorhandenen Gebäuden – wie beispielsweise Kasernen – ist häufig die Frage der Nachnutzung unklar. Und um die Standards nach dem Energiewärmegesetz einzuhalten, müssen Fenster mit Doppel-Verglasung ausgetauscht werden, weil das Gesetz mindestens Dreifach-Verglasung vorsieht.
In ihrem Entschließungsantrag bittet die Landesregierung daher den Bund, die Anwendung bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts auf Flüchtlingsunterkünfte für einen befristeten Zeitraum auszusetzen (Moratorium). Außerdem soll die Bundesregierung Gespräche mit der EU-Kommission mit dem Ziel führen, Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen. Die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen hatten sich der Entschließung als Mitantragsteller bereits vor der Einbringung im Bundesrat angeschlossen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium hatten schon nach Ankündigung der Initiative signalisiert, dass bei der Flüchtlingsunterbringung Ausnahmen im Vergaberecht möglich sein sollen und vereinfachte Vergabeverfahren angewendet werden können; ebenso könnten angesichts der besonderen Flüchtlingssituation die Länder die hohen energetischen Anforderungen beim Bau und der Instandsetzung von Unterkünften für Flüchtlinge einfacher auslegen.
In seiner im Bundesrat zu Protokoll gegebenen Rede zeigte sich Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius über die Klarstellungen aus den Bundesministerien erfreut und machte deutlich, dass die Initiative bereits von unterschiedlichen Stellen des Bundes aufgegriffen und in Teilen schon umgesetzt wurde und nunmehr seitens der Bundesregierung ein Paket mit konkreten Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden soll. „Mit seiner Zustimmung gibt der Bundesrat das starke Signal, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und konsequent weitergegangen werden muss. Die angekündigten Gesetze des Bundes müssen nun zeitnah beschlossen und umgesetzt werden“ so Pistorius weiter.
Zurück zu einem gerechten und verfassungsgemäßen Gesetz Die Bundesregierung legte dem Bundesrat…
Zurück zu einem gerechten und verfassungsgemäßen Gesetz
Die Bundesregierung legte dem Bundesrat den Gesetzentwurf für eine Reform der Erbschaftsteuer vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt. Insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen sah es als zu weitgehend an.
Ziel der Novelle ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben zu sichern und die mittelständisch geprägte Unternehmenskultur zu erhalten. Die Neuregelung sieht eine Beibehaltung der Verschonung von Unternehmenserbschaften zu 85 oder 100 Prozent vor, allerdings wird die Lohnsummenregelung geändert. Die Anforderungen an diese Regelungen steigen in Zukunft mit der Zahl der Beschäftigten. Bei Unternehmen mit bis zu drei Beschäftigten wird auf die Prüfung der Lohnsummenregelung verzichtet. Von vier bis zu fünfzehn Beschäftigten wird die einzuhaltende Lohnsumme modifiziert, um Unwuchten bei kleinen Handwerksbetrieben zu glätten.
Die Verschonungsregeln bei großen Betriebsvermögen sollen den Vorgaben des Verfassungsgerichts angepasst werden. Dieses hatte moniert, dass selbst bei allergrößten Vermögen immer auch ein Verschonungsbedarf unterstellt wurde.
Nun soll laut Gesetzentwurf bei einem Erwerb eines Vermögens über 26 Millionen Euro ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag eingeführt werden. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung hat der Erwerber nachzuweisen, dass er nicht in der Lage sein würde, die Steuerschuld mit anderem als Betriebsvermögen zu zahlen. Alternativ könnte der Erbe ohne Prüfung seiner Verhältnisse einen Verschonungsabschlag von 85 Prozent bei einer Haltefrist von fünf Jahren beziehungsweise 100 Prozent bei einer Haltefrist von sieben Jahren erhalten. Bei Vermögen über 26 Millionen Euro ist von der Bundesregierung ein Verschonungsabschmelzmodell von einem Prozent je 1,5 Millionen Euro geplant. Ab 116 Millionen Euro würde ein einheitlicher Verschonungsabschlag von 20 Prozent bei einer Haltedauer von fünf Jahren (bei sieben Jahren 35 Prozent) wirken. Für Familienunternehmen mit bestimmten gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen würden noch höhere Beträge gelten.
Die Länderkammer verabschiedete zu dem Gesetzentwurf eine umfassende Stellungnahme. Dies verwundert nicht, handelt es sich bei der Erbschaftsteuer doch um eine Ländersteuer. „Aus dieser Tatsache erwächst den Ländern eine besondere Verantwortung für die rechtlichen Grundlagen diese Steuer“, mahnte daher der niedersächsische Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider, in seiner Rede. „Dabei geht es um die verfassungsfeste Gestaltung einer Privilegierung“, machte er klar.
Als die vier zu erreichenden Ziele identifizierte Schneider die Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, die Sicherung des Aufkommens für die Länder, die Umsetzung nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni 2016 sowie „viertens und nicht minder wichtig: Unternehmen und Arbeitsplätze dürfen bei Betriebsübergängen nicht gefährdet werden.“
Zu den ausufernden Verschonungsmodalitäten im Gesetzentwurf merkte Schneider nur an, sie seien „inakzeptabel und aus unserer Sicht verfassungsrechtlich hochproblematisch“. Er trug daher das von Niedersachsen entwickelte Modell vor. Das Wahlrecht bliebe danach grundsätzlich bestehen, aber die Übergangszone wäre deutlich verkürzt. Sie endete bei einem Erwerb von 34 Millionen Euro und für Familienunternehmen bei 60 Millionen. „Auch das ist noch sehr großzügig, denn es bedeutet, dass auch ein Erwerb bis zu 34 Mio. € bzw. 60 Mio. € ohne Einzelfallprüfung immer noch teilweise von der Zahlung von Erbschaftsteuer befreit wird“, betonte Schneider. Er erläuterte zudem ein vielfaches Missverständnis in der Auseinandersetzung. Ein Überschreiten der Prüfschwelle bedeute nicht die sofortige Zahlungspflicht. Nur müsse dann die Prüfung erfolgen, ob die Erbschaftsteuer ohne Gefahr für die Arbeitsplätze gezahlt werden kann.
In dem Kontext lehnte Schneider auch die „Sockelverschonung“ ab. Der sich durch die Regelungen im Regierungsentwurf für Erwerbe über 116 und 142 Mio. Euro einschlägige Verschonungsabschlag in Höhe von 20% bzw. 35% bedeute einen Freibetrag, der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden könne. Wer ohne Auswirkung auf die Arbeitsplätze seine Steuerschuld begleichen kann, der sei gerade nicht weiter zu privilegieren, auch nicht durch einen Freibetrag, der dem Erbschaftsteuergesetz sonst fremd ist.
Auf gleicher Linie legte Schneider dar, dass der im Gesetzentwurf enthaltene Rechtsanspruch auf Stundung bis zu zehn Jahren ebenso zu streichen ist. Hierfür hatte sich Schneider in den Beratungen im Vorfeld bereits stark gemacht. „Nach dem Regierungsentwurf kann eine nach der Verschonungsbedarfsprüfung verbleibende Steuer – bis zu sechs Monate – gestundet werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte bedeuten würde. Das ist ein akzeptabler Maßstab, der keine weitere Stundungsregelung neben sich braucht.“
Der Bundesrat fasste sodann eine Stellungnahme, in der die von Schneider in seiner Rede aufgeworfenen Fragen aufgenommen wurden. Der Bundestag wird sich nun dem Entwurf widmen. Parallel zum Bundesratsplenum setzte man sich dort in erster Lesung mit dem Entwurf auseinander. Die ersten Bezugnahmen zur Stellungnahme des Bundesrates zeigen nicht nur, wie interessiert dort die Debatten der Länderkammer verfolgt werden. Auch inhaltlich knüpften Opposition als auch Teile der Regierungsfraktionen daran an.
Länder wollen Änderungen in der Pflegereform Zur geplanten nächsten Stufe der Pflegereform…
Länder wollen Änderungen in der Pflegereform
Zur geplanten nächsten Stufe der Pflegereform hat der Bundesrat am 25. September ausführlich Position bezogen und Änderungen angemahnt.
Die Bundesregierung hatte mit dem Entwurf zum sogenannten „Pflegestärkungsgesetz II“ die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren vorgeschlagen. Im Mittelpunkt steht ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der alle relevanten Aspekte von Pflegebedürftigkeit erfasst, egal ob körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Insbesondere Menschen mit Demenz werden im Zuge der geplanten Reform besser gestellt. Welchen Pflegebedarf ein Mensch hat, soll künftig anhand von fünf Pflegegraden statt mit bisher drei Stufen festgestellt werden.
„Mit dem Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden viele Probleme engagiert angegangen“, so Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Zugleich werden leider neue Probleme geschaffen.“ Deshalb könne der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege sein.
Mit Unterstützung Niedersachsens fordert der Bundesrat deswegen zum Beispiel, Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung genauso zu behandeln wie Kindererziehungszeiten. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass die Kommunen – anders als bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – ein Initiativrecht bekommen Pflegestützpunkte einzurichten. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Anspruch auf eine umfassende Beratung zu stärken, die sich nicht auf die Grenzen einzelner Sozialgesetzbücher beschränkt, wollen die Länder zunächst 60 „Modellkommunen Pflege“ schaffen. Vor Ort sollen dort Gesamtkonzepte für die Beratungsansprüche und –pflichten entwickelt werden, die über den Bereich der Pflege hinausgehen. Der Bundesrat fordert außerdem, den Rechtsanspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – Zeiten, in denen der normalerweise Pflegende verhindert ist – von sechs auf acht Wochen zu erweitern. Die Länder weisen nicht zuletzt eindringlich darauf hin, dass es dringend geboten gewesen wäre, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung dies nicht getan hat.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II geht nun an die Bundesregierung. Die Bundestagsausschüsse befassen sich bereits Ende September mit dem Gesetzesentwurf.
Entlastungsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat Der Flüchtlingsgipfel am vergangenen Donnerstag brachte als Ergebnis den…
Entlastungsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat
Der Flüchtlingsgipfel am vergangenen Donnerstag brachte als Ergebnis den Entwurf eines Artikelgesetzes, das in unterschiedlichen Rechtsbereichen Anpassungen bringen soll. Es stehen Standardabsenkungen im Bau-, Vergabe- und Immissionsschutzrecht im Raum. Aber auch im Bereich der sicheren Herkunftsstaaten und der Verpflichtung zur Rückführung sind veränderte Regelungen vorgesehen. Wichtig sehen Bund und Länder auch die Organisation zur Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge an. Hier wird an der Einführung einer Gesundheitskarte für die Hilfsbedürftigen gearbeitet.
All das ist erforderlich, um die Normen der akuten Notlage durch prognostizierte 800.000 Flüchtlinge anzupassen. Bereits am kommenden Dienstag geht dieses Gesetzeskonvolut ins Bundeskabinett, um bereits am 2. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten zu werden. Ziel ist es, das Verfahren schon am 16. Oktober im Bundesrat abzuschließen.
Alle diese Aufgaben kosten eine Menge Geld auf allen drei Ebenen des deutschen Staatsaufbaus. Der Bund zeigte hier Bereitschaft, stärker in die Verantwortung zu gehen.
In Absprache mit dem Bundesrat wurde zur Herbeiführung zeitlicher Parallelität zu diesem Paket auch das Entlastungsbeschleunigungsgesetz fristverkürzt ins Plenum gebracht. Dieses ist Ergebnis des Flüchtlingsgipfels aus dem Juni des Jahres. Durch eine Änderung des § 1 Finanzausgleichsgesetz soll den Ländern die Umsatzsteuer, die eigentlich erst in 2016 zur Linderung der Kostenbelastung durch die Flüchtlingsaufnahme gezahlt werden sollte, bereits in 2015 zur Verfügung gestellt werden. In Summe handelt es sich dabei um 1 Milliarde Euro. Die Mittel kommen aus dem Aufbauhilfefonds und werden demgemäß zur Hälfte durch die Länder über einen Zeitraum von 20 Jahren refinanziert.
Daneben wird es nach der Einigung vom 24. September eine weitere Milliarde für die Länder für 2015 geben. Ab 1. Januar 2016 wird der Bund 670 Euro pro Flüchtling für den Zeitraum zwischen Registrierung und Abschluss des Asylverfahrens zahlen. Der Bund wird zu diesem Zweck eine Abschlagszahlung in Höhe von 2,68 Milliarden Euro leisten. Für den ersten Monat nach Ablehnung eines Antrages übernimmt der Bund ebenfalls noch den Pauschalbetrag. Abgerechnet wird im Folgejahr; dann erfolgt auch die Berechnung der Abschlagszahlung für 2017.
Der Bund übernimmt aber auch weitere Kosten. Zum Beispiel werden mit 350 Millionen Euro unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützt. Der soziale Wohnungsbau wird durch Bereitstellung von jährlich 500 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2019 gefördert.
Die Sitzung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin brachte zudem Einigungen bei der Weiterverwendung des Betreuungsgeldes und bei den Regionalisierungsmitteln.
Die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld sollen nun den Ländern für eine verbesserte Kinderbetreuung gerade auch wegen der erhöhten Anforderungen durch die Flüchtlingskinder zur Verfügung gestellt werden.
Bei den zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs erforderlichen Regionalisierungsmittel einigte man sich auf eine Kompromisslösung. Damit hat sich der bisher einzige Punkt des Vermittlungsausschusses in dieser Legislatur erledigt.
Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung einen…
Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder
Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Versorgung und Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge beraten. In ihrer umfangreichen Stellungnahme fordern sie die Bundesregierung auf, Länder und Kommunen bei der Betreuung und Versorgung unbegleiteter Minderjährige finanziell zu unterstützen. Die humanitäre Hilfe sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – gerade angesichts des sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen. Der Bundesrat will neben der bundesweiten Verteilung auch das Verfahren zur landesinternen Verteilung konkretisieren lassen. Dies soll eine lastengerechte Verteilung innerhalb der Länder ermöglichen. Er will zudem dafür Sorge tragen, dass die Flexibilität zur Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge im Land nicht eingeschränkt wird.
Die Stellungnahme wird nun in die bereits laufenden Beratungen des Bundestages eingebracht.
Der Gesetzentwurf soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche einführen. Nach geltendem Recht ist bisher das Jugendamt zur Aufnahme verpflichtet, in dessen Bereich das unbegleitete ausländische Kind einreist. Für die sogenannte Inobhutnahme sind also vorrangig die Jugendämter zuständig, die an bestimmten Einreiseknotenpunkten liegen.
Nach Darstellung der Bundesregierung sind einige kommunale Gebietskörperschaften aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der Flüchtlingszahlen sehr stark belastet. Mancherorts seien die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Die landes- und bundesweite Aufnahmepflicht soll deshalb eine entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherstellen.
Im Rahmen der Besprechung der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin am 24. September, dem sogenannten „Flüchtlingsgipfel“ ist im Übrigen vereinbart worden, dass Bund und Länder zeitgleich das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verabschieden werden, um eine unter Kindeswohlgesichtspunkten notwendige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bundesweit und landesintern zu ermöglichen.
Sie sprechen sich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren und ein Inkrafttreten zum 1. November 2015 aus. Dabei soll die im Gesetzentwurf geregelte bundesweite Aufnahmepflicht für alle Länder mit einer Übergangsphase zum 1. Januar 2016 zum Tragen kommen. Der notwendige Sachkompromiss zum Ausgleich der Belastungen durch die Anzahl der Fälle, der Anrechnung auf die Quote der zu Versorgenden und die Abrechnung der Fälle wird im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgewogen und umsetzbar dargestellt und von den Ländern gemeinsam getragen.
Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf Die Patientinnen und Patienten besser vor Kriminalität…
Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf
Die Patientinnen und Patienten besser vor Kriminalität zu schützen, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden: Das ist Ziel einer niedersächsischen Initiative, der der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit gefolgt ist.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sieht zwei grundlegende Schwachpunkte bei den vielfältigen Regelungen und Gremien, die sich mit dem Thema Patientensicherheit auseinandersetzen. Erstens legt die Patientensicherheit derzeit noch fast ausschließlich den Schwerpunkt auf Qualitätssicherung und Vermeidung von Behandlungsfehlern. „Ausgeblendet ist der Schutz vor vorsätzlichem kriminellem Handeln in Krankenhäusern“, so Rundt. „Hier gibt es Nachholbedarf.“
Ermittlungen im Fall des sogenannten „Krankenhausmörders“ aus Delmenhorst und die Erkenntnisse des Sonderausschusses des Niedersächsischen Landtages zur Patientensicherheit hatten auf zahlreiche Sicherheitslücken bei der stationären Versorgung hingewiesen, wenn es um das Vorbeugen und Erkennen krimineller Handlungen geht.
So sieht Rundt zum Beispiel Nachbesserungsbedarf beim Ausstellen von Ersatzdokumenten, etwa wenn eine Berufsurkunde verloren geht. Da der Ersatz der Berufsurkunde bei Verlust bundesgesetzlich bisher nicht explizit geregelt ist, könnte eine in einem Bundesland entzogene Berufserlaubnis in einem anderen Land wiederbeschafft werden. Deshalb fordert der Bundesrat, in die Berufsgesetze aufzunehmen, dass vor dem Ausstellen eines Ersatzdokuments immer geprüft wird, ob Gründe für einen Widerruf der Berufserlaubnis vorliegen. In der Konsequenz bedeutet die Forderung der Länder, dass bei der Beantragung einer Ersatz-Berufserlaubnis in den Gesundheitsberufen immer ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Daneben will der Bundesrat die Patientensicherheit auf Antrag Niedersachsens auch grundsätzlich stärken. Seit Februar 2014 gibt es eine Leitlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Risikomanagement. In diese Richtlinie sollen nun, so der Beschluss der Länder, Handlungsstrategien gegen kriminelles Handeln in den Krankenhäusern aufgenommen werden.
Bundesrat will Ehe öffnen In seiner Sitzung am 25. September 2015 folgte…
Bundesrat will Ehe öffnen
In seiner Sitzung am 25. September 2015 folgte der Bundesrat mit breiter Mehrheit einer Gesetzesinitiative mehrerer Länder, darunter Niedersachsens, mit dem Ziel, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen. Das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe stelle eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
Bereits in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 diskutierte der Bundesrat über zwei Initiativen mehrerer Länder zur gleichgeschlechtlichen Ehe. In einer Entschließung forderte er die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dieser Entschließung folgt nun der konkrete Gesetzentwurf.
In ihrer Rede vor dem Bundesrat verwies die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz jetzt darauf, dass sich der Begriff der „Lebenspartnerschaft“ in unserer Gesellschaft letztlich nicht durchgesetzt habe. „Homosexuelle Personen die eine Lebenspartnerschaft eingehen, “verpartnern“ sich nicht, sondern sie heiraten“, so Niewisch-Lennartz. Folgerichtig zeigten Untersuchungen, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung die vollständige rechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare befürworten. Mit der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben werde dieses Institut lediglich der gesellschaftlichen Realität angepasst. Niewisch-Lennartz kritisierte dabei den gegenwärtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner als „allein nicht ausreichend“.
Bedenken, die Öffnung stelle einen Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes dar, wies die Niedersächsische Justizministerin zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in den neunziger Jahren zum Ausdruck gebracht, dass ein Wandel dieses Verständnisses der Ehe keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen sei. Dies sei eingetreten. Aufgrund des grundlegenden Wandels des traditionellen Eheverständnisses, bedürfe es daher keiner Änderung des Grundgesetzes.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiterleitet.
Boris Pistorius enttäuscht über Gesetzesreform Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag…
Boris Pistorius enttäuscht über Gesetzesreform
Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag zum zweiten Mal mit einer Gesetzesreform zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes befasst.
Mit dem Gesetz werden die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu einer verbesserten Zusammenarbeit angehalten. Zukünftig müssen sich die Ämter besser abstimmen und sind zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird als Zentralstelle gestärkt. Die Reform setzt zugleich Regeln für den Einsatz von sogenannten V-Leuten. Mit dem Beschluss zieht der Bundestag Konsequenzen aus den Ermittlungsproblemen der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie.
In seiner Stellungnahme im Frühjahr zum damaligen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat u.a. kritisiert, dass der Entwurf eine Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen vorsehe. Allein aus dem schlichten Gewaltbezug könne noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden. Die im Entwurf vorgesehene bloße Kenntnisgabe („Benehmen“) reiche nicht aus, ein echter Zustimmungsvorbehalt („Einvernehmen“) im Sinne der föderalen Sicherheitsarchitektur sei zwingend geboten. Niedersachsen teilte schon damals diese Kritik ausdrücklich.
Zwar hatte der Gesetzgeber im weiteren parlamentarischen Verfahren einige Änderungen am Entwurf vorgenommen, jedoch blieb der zuvor genannte Kritikpunkt des Bundesrates unberücksichtigt.
Neu aufgenommen wurde dagegen eine Ergänzung des Bundeszentralregistergesetzes. Diese Ergänzung verpflichtet die Registerbehörde für das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, eine so genannte Ähnlichkeitsabfrage vorzunehmen, wenn sie einen Datensatz nicht eindeutig einer bestimmten Person zuordnen kann. Auch dieser Punkt wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen von einem Fachausschusses des Bundesrates jetzt kritisiert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.
Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag in einer Protokollerklärung im Bundesratsplenum zugesagt, dass diese Anwendung erst am 30. April 2018 wirksam und auf die Nachrichtendienste beschränkt sein wird.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius zeigte sich dagegen im Bundesratsplenum enttäuscht, dass die Gesetzesreform weiterhin die bloße Benehmensregelung bei der erweiterten Zuständigkeit des BfV vorsieht. Er stellte klar, dass die Länder natürlich eine gute Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden wollen und daher eine Zentralstellenfunktion zu begrüßen sei. Aber dazu gehöre eben auch ein Miteinander von Bund und Ländern auf Augenhöhe, um eine sachwidrige Kompetenzvermischung zu verhindern.
Daher hätte das Land Niedersachsen gerne das Gesetz im Vermittlungsausschuss nachberaten, jedoch haben die Länder im Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung abschließend gebilligt.
Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Sind wirtschaftliche Gründe „vernünftige Gründe“? Geschätzte 45 Millionen Küken werden in Deutschland…
Sind wirtschaftliche Gründe „vernünftige Gründe“?
Geschätzte 45 Millionen Küken werden in Deutschland kurz nach dem Schlüpfen vergast, zum Teil geschreddert – schlicht deshalb, weil man sie nicht braucht. Sie könnten niemals Eier legen, weil sie männlich sind. Sie lassen sich kaum mästen, weil sie einer Lege-Rasse entstammen. Man lässt sie nur deshalb schlüpfen, weil man den Eiern von außen nicht ansieht, ob sie (nutzlose) Männlein oder (nützliche) Weiblein enthalten. Aber darf man Tiere wie Abfall behandeln?
Das Tierschutzgesetz sagt, dass man Tiere nicht ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Aber was ist ein „vernünftiger Grund“? Von den meisten Tierschützern scheint wohl akzeptiert, die Küken an Tiere zu verfüttern, die artgerecht mit ganzen Tierkörpern gefüttert werden müssen- wie beispielsweise Greifvögel oder Reptilien. Anderenfalls müsste man extra Futtertiere züchten.
Niedersachsen schafft es, die im Land anfallenden Hahnenküken von Legerassen derart „vernünftig“ zu verwenden. Weil Niedersachsen weltweit Abnehmer erschlossen hat. Aber eine Lösung für alle in Deutschland anfallenden Hahnenküken ist das nicht. Bleibt also doch hartnäckig die Frage: können wirtschaftliche Gründe als „vernünftige Gründe“ im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten? Darf ich ein Tier töten, allein weil sich dessen Leben nicht rechnet?
Niedersachsen meint „nein“ und unterstützte deshalb im Bundesrat jetzt eine Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen, die das Tierschutzgesetz in dieser Hinsicht ändern und präzisieren will: Es soll dort ausdrücklich verboten werden, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund, „insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile“ zu töten.“
Bundesrat befasst sich mit Umsetzung der Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie In seiner Sitzung am…
Bundesrat befasst sich mit Umsetzung der Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie
In seiner Sitzung am 25. September 2015 hat der Bundesrat im ersten Durchgang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eine Stellungnahme beraten. Die europäische Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, hat das Ziel der Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Dazu harmonisiert sie Regelungen für Kreditgeber und Vermittler zu Werbung, Vertragsinformation, Prüfung der Kreditwürdigkeit, Bedenkzeit und Widerrufsrecht, vorzeitiger Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung, Beratung bei der Vergabe und Vermittlung sowie Kopplungsgeschäften in Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten. Die Richtlinie enthält auch Vorgaben zur Sachkunde und Entlohnung der Beschäftigten. Über die Umsetzung der Richtlinie hinaus wird im Gesetzentwurf dem Darlehensgeber eine Beratungspflicht in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen im Anwendungsbereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auferlegt. Insbesondere diese Beratungspflicht halten die Länder für nicht ausreichend. Sie fordern eine Deckelung der Dispozinsen bei einer Überziehung.
In seiner Rede vor dem Bundesrat erklärte der Niedersächsische Verbraucherschutzminister Christian Meyer: „Die Banken zahlen für Guthaben der Kunden so gut wie keine Zinsen. Dann ist es nicht nachvollziehbar und es lässt sich nicht rechtfertigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Überziehung Ihrer Konten dann Dispozinsen oft in Höhe von über 10 Prozent zahlen müssen“. Er verwies darauf, dass bisherige Appelle zur freiwilligen Selbstverpflichtung und Mäßigung bei der Bemessung der Dispositionskreditzinsen ergebnislos geblieben seien. Vor diesem Hintergrund sei die maßvolle Deckelung des Zinssatzes auf 8 Prozent über dem Basiszins „eine unbedingte Notwendigkeit“.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung übermittelt.
Rente und Betriebsführung gleichzeitig ermöglichen Jahrelang eingezahlt – und dann keine Rente?!…
Rente und Betriebsführung gleichzeitig ermöglichen
Jahrelang eingezahlt – und dann keine Rente?! Derartige Aussichten würden wohl Jeden alarmieren! Landwirten kann dies tatsächlich blühen. Früher war das so: wer als Bauer zu alt war, nicht mehr konnte oder nicht mehr wollte, übergab den Hof an die nächste Generation. Im Gegenzug garantierte diese ihm das „Altenteil“, eine Rundumversorgung in Sachleistungen: Wohnung, Nahrung, Kleidung, Heizung, evtl. ein Taschengeld, „Pflege in guten wie in schlechten Tagen“.
Ende der 50iger Jahre des letzten Jahrhunderts kam dann die Altersrente für Landwirte hinzu, eine staatliche Pflichtversicherung, die das traditionelle Altenteil nur ergänzen, nicht ersetzen kann. Da manch ein alter Sturkopf die Zügel der Betriebsführung nicht aus der Hand geben und die Agrarpolitik ihrerseits lieber die jungen Leute mit den modernen Ideen am Werk sehen wollte, wurde die Hofabgabeklausel in das Rentengesetz geschrieben: Wer seine Rente beziehen wollte, musste seinen Hof abgeben.
Dumm nur, wenn man keinen Hofnachfolger hat oder der den Hof nicht übernehmen will. Dann geht die Rechnung nicht auf. Die landwirtschaftliche Altersrente reicht nicht zum Leben. Zwar kämen Pachteinnahmen hinzu. Aber in vielen Fällen stellt sich der Landwirt besser, wenn er den Hof auch über das 65. hinaus weiterbewirtschaftet.
Nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung ist es grob unbillig, wenn man einem Landwirt, der seinen Hof nicht abgeben kann, die Rente vorenthält, für die er Jahrzehnte lang eingezahlt hat. Vergleichbar strenge Regeln gibt es in keinem anderen Staat und in keiner anderen Branche: Versicherungspflichtige Selbstständige außerhalb der Landwirtschaft hindert nichts daran, gleichzeitig Rente zu beziehen und ihren Betrieb fortzuführen. Gerecht wäre, die Landwirte in dieser Beziehung gleichzustellen. Das hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen deshalb so in der niedersächsischen Koalitionsvereinbarung festgeschrieben.
Und mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ergab sich nun die Gelegenheit, dieses Vorhaben in den Bundesrat einzubringen. Niedersachsen hat die Gelegenheit ergriffen und einen Antrag auf eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in den Bundesrat eingebracht. Mit Erfolg: Am vergangenen Freitag griff der Bundesrat das Anliegen Niedersachsens auf und hat den Antrag zum Gegenstand seiner Stellungnahme gemacht. Jetzt bleibt abzuwarten, was die Bundesregierung von diesem Vorschlag hält und der Bundestag im weiteren Verfahren damit umgeht.
Vom Bundesrat geforderte Anpassung findet Berücksichtigung Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag…
Vom Bundesrat geforderte Anpassung findet Berücksichtigung
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Reform des Wohngeldgesetzes im Plenum behandelt und für eine Erhöhung des Wohngeldes ab 2016 gestimmt.
Diese Sozialleistung wird an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst. Die tatsächliche Höhe der Leistung richtet sich im Einzelfall nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miethöhe. Bisher liegen die Ausgaben für das Wohngeld bei 845 Millionen Euro jährlich, die ab dem nächsten Jahr auf 1,43 Milliarden Euro steigen sollen. Von der Reform profitieren insgesamt rund 870.000 Haushalte- insbesondere solche mit niedrigen Einkommen oder Renten. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Die letzte Anpassung hatte vor sechs Jahren stattgefunden.
Der Bundesrat hatte bereits am 8. Mai 2015 über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngelds beraten und eine kontinuierliche Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Einkommensentwicklung für unverzichtbar erklärt. Die Höchstbeträge für Miete, die Mietstufen und die Höhe des Wohngeldes seien alle vier Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.
Diese Forderung des Bundesrates wurde im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgegriffen und vom Bundestag teilweise mit kürzeren Fristen beschlossen. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Mietenhöhen, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten. Entscheidend dabei ist, dass sich die Überprüfung an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren muss.
Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung vorgelegt. Die neuen Vorschriften treten überwiegend am 1. Januar 2016 in Kraft.
Korruptes Verhalten mit Gesundheitsschädigungsfolge soll besonders hart bestraft werden In seiner Sitzung…
Korruptes Verhalten mit Gesundheitsschädigungsfolge soll besonders hart bestraft werden
In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine Stellungnahme beschlossen. Mit seiner Stellungnahme folgte der Bundesrat der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses und möchte klarstellen, dass auch die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Fehlverhalten in diesem Bereich zur Anzeige bringen können. Zudem wollen die Länder im Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein strafrechtlich besonders schwerer Fall von Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn der Täter einen anderen Menschen der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung aussetzt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Die bisherigen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches sind für niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht anwendbar. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in den Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb des Strafgesetzbuches neu eingeführt werden. Einbezogen werden alle Heilberufe, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Etikette gibt Auskunft über Energiestatus des alten Heizgeräts Die Bundesregierung hält die…
Etikette gibt Auskunft über Energiestatus des alten Heizgeräts
Die Bundesregierung hält die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte und Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele im Energiekonzept 2010 und zum Klimaschutz, insbesondere die Verringerung des Primärenergieverbrauchs, für unzureichend. Das Ziel, im Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, könne damit nicht erreicht werden.
Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt auf die Beheizung. Entsprechend groß ist dort das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz. Derzeit sind über 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte liegt bei 17,6 Jahren, 36 Prozent sind sogar älter als 20 Jahre. Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate von gut 3 Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist.
Energieeffiziente Heizgeräte erreichen die Effizienzklasse A, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien eine Energieeffizienzklasse von bis zu A+++. An diesem Punkt setzt der vom Bundesrat jetzt beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Zur Steigerung der Energieeffizienz sollen die jährlichen Austauschraten bei Heizgeräten erhöht werden. Als Anreiz dazu schafft der Gesetzentwurf die Grundlage für die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für gebrauchte Heizgeräte. Mit dem Label soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgerätes informiert werden mit dem Ziel, die Motivation zum Austausch alter ineffizienter Heizgeräte zu erhöhen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Austauschrate bei Heizgeräten dadurch um circa 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr gesteigert wird.
Die Etikettierung soll 2016 beginnen und 2023 abgeschlossen sein. Zur Vergabe des Etiketts werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung berechtigt. Darüber hinaus werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Etiketten auf den Heizgeräten anzubringen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Der Bundesrat hat die Gesetzesinitiative jetzt begrüßt. Er empfiehlt neben einigen Klarstellungen, in die Regelung auch die Mieter einzubeziehen, damit sie Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Heizungsanlagen nehmen können. Auch sollen Heizungs- und Umwälzungspumpen in den Anwendungsbereich mit aufgenommen werden, sie könnten einen erheblichen Anteil an der gesamtenergetischen Betrachtung der Energieeffizienz haben.
Anhebung des Lohnsteuereinbehalts auf 100% Im Januar 2015 sprachen sich die Küstenländer…
Anhebung des Lohnsteuereinbehalts auf 100%
Im Januar 2015 sprachen sich die Küstenländer für eine Anhebung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 % aus. Aktuell dürfen Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe unter deutscher Flagge betreiben, vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 % der Lohnsteuer einbehalten. Dies gilt für solche Arbeitnehmer, die auf einem Schiff mehr als 183 Tage zusammenhängend tätig sind.
Im jüngsten Plenum am vergangenen Freitag nun sprach sich der Bundesrat für einen Gesetzentwurf aus, durch den der Lohnsteuereinbehalt für die Jahre 2016 bis 2020 auf 100 % erhöht werden soll.
Die Erhöhung des Einbehalts soll es deutschen Reedereien ermöglichen, im weltweit organisierten Logistiksektor wieder Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe war in den letzten, von der Schifffahrtskrise geprägten, Jahren immer weiter zurückgegangen. Dem Kostendruck entgegenzuwirken und das seemännische Know-How in Deutschland auch künftig zu sichern ist mithin Kernanliegen des Entwurfes. Der maritime Standort Deutschland insgesamt wird dadurch gesichert, da nunmehr auch künftig die Ausbildung gesichert ist. Kapitänspatente als Grundlage der Tätigkeit auch von Lotsen und Koordinierungspersonal in Seenotleitstellen behalten damit das hohe Qualitätsniveau.
Aus dem Bundestag und der Bundesregierung liegen schon Zeichen einer Unterstützung des Anliegens vor. In Leer, Emden, Lingen und an vielen anderen Orten in Niedersachsen darf darauf ein frisch zubereiteter Tee genossen werden.
Bundesrat ändert Spielzeugverordnung Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn…
Bundesrat ändert Spielzeugverordnung
Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug entsprechen. Ihr Anwendungsbereich umfasst alle Produkte, die zum Spielen für Kinder im Alter bis 14 Jahren gemacht werden.
Bußgeld- und Strafvorschriften sieht die geltende Spielzeug-Verordnung nur in geringem Maße vor. Die Bundesländer haben das wiederholt gerügt, sie fordern weitere Sanktionsmöglichkeiten, um die Verpflichtungen aus der Verordnung gegenüber den Wirtschaftsakteuren besser durchsetzen zu können. Durch einen erweiterten Ordnungswidrigkeitenkatalog in der von der Bundesregierung jetzt vorgelegten Änderungsverordnung wird dem Rechnung getragen. Gleichzeitig werden zur Abhilfe eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens – die Bundesregierung hatte die EU-Spielzeug-Richtlinie aus 2009 nicht vollständig umgesetzt – die Grenzwerte dieser EU-Richtlinie für Arsen, Antimon und Quecksilber in die Spielzeug-Verordnung übernommen.
Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung zur Spielzeug-Verordnung mit einigen klarstellenden und redaktionellen Hinweisen in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.
Kreative Steuerplanung verschlingt Milliarden 60 Milliarden Euro gehen dem deutschen Staat durch…
Kreative Steuerplanung verschlingt Milliarden
60 Milliarden Euro gehen dem deutschen Staat durch „kreative Steuerplanung“ Jahr für Jahr verloren. Hinzu kommt noch einmal mindestens der gleiche Betrag, der kriminell hinterzogen wird. Der frühere EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta ging für die EU insgesamt sogar von einer Billion Euro aus. Mit diesem Geld könnte man Flüchtlinge eingliedern, Straßen, Brücken und Gleise reparieren, Bildung finanzieren, Forschung und Entwicklung fördern, die Gesellschaft insgesamt voranbringen. Stattdessen werden einige immer reicher, die anderen finanzieren das Gemeinwohl. Kreative Steuerplanung ist, anders als Steuerhinterziehung, völlig legal.
International operierende Unternehmen nutzen die Unterschiede der nationalen Systeme, um Gewinne, die hier erwirtschaftet wurden, über Konzernteile und Grenzen hinweg zu verschieben, bis sie letztlich auf den Caymans landen, die keine Steuern erheben.
Seit den „LuxLeaks“ wissen wir, dass Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sich auf diesem Gebiet auskennt. Offenbar nutzt er dies jetzt zu tätiger Buße: Die Europäische Kommission hat kürzlich fünf Aktionspunkte für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vorgestellt. „Der Umstand, dass erfolgreiche multinationale Unternehmen im Verhältnis zu ihren Einkünften sehr wenig Steuern zahlen, die Bürger aber zur Kasse gebeten werden, um die öffentlichen Finanzen zu sanieren … gefährdet den Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürger…“ – heißt es in der Begründung des Papiers.
Kern der Kommissionsvorschläge ist, eine gemeinsame konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage zu schaffen, damit Steuerpflichten in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise berechnet werden. Zudem soll der Grundsatz vereinbart werden, die Steuer dort zu zahlen, wo die Werte geschaffen wurden. Und es soll gemeinsam gegen Steueroasen vorgegangen werden.
Der Bundesrat, der sich jetzt mit dieser Vorlage zu befassen hatte, kann die Vorschläge der Kommission nur voll unterstützen. Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen. Nur: Deutschland alleine reicht nicht. 27 andere Mitgliedstaaten müssen dies auch so wollen, wenn in Brüssel über die Kommissionsvorschläge abgestimmt wird. Und unter diesen 27 gibt es einige, die von eben diesen Missständen profitieren. Ein früherer gleichgerichteter Vorstoß der Europäischen Kommission von 2011 scheiterte im Rat.
Ein bundeseinheitliches Anbauverbot (für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen) ist fachlich möglich und rechtlich…
Ein bundeseinheitliches Anbauverbot (für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen) ist fachlich möglich und rechtlich wetterfest! Das ist die Position Niedersachsens. Deshalb hat Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat eingebracht, der so ein bundeseinheitliches Anbauverbot vorsieht.
Wenzel am vergangenen Freitag im Bundesrat: „Es liegen uns mehrere Gutachten … vor. Die zeigen, dass es sehr wohl gewichtige Gründe für ein Anbauverbot gibt, die bundesweit gelten. Neben den zahlreichen negativen Auswirkungen, die von einem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgehen, will ich ganz konkrete bundesweite Ziele herausheben, die aus meiner Sicht für ein solches umfassendes Anbauverbot sprechen: Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, die Charta für Landwirtschaft und Verbraucher, der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Sektorstrategie Agrobiodiversität und das Bundesprogramm Ökologische Landwirtschaft.“
Dies alles sind Strategien des Bundes, deren Ziele und Konzepte nicht mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen vereinbar sind.
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 2. April 2015 den Weg freigemacht, er muss nun nur noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Die deutschen Bundesländer hatten sich immer für eine bundeseinheitliche Lösung ausgesprochen. Es dürfe in dieser Frage auf keinen Fall einen Flickenteppich geben. Es mache auch keinen Sinn, die Arbeit der Beantragung und Begründung eines Anbauverbots 16-mal zu wiederholen, wenn sie doch der Bund effizient und kostensparend einmal für alle erledigen könnte.
Niedersachsens Minister Wenzel kommentierte: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Bundeslandwirtschaftsminister … hartnäckig behauptet, dass er keine Gründe für ein bundeseinheitliches Anbauverbot sieht. Den Willen von 80% der Verbraucherinnen und Verbraucher ernst nehmen sieht anders aus.“
Klimafreundliche Kraftwerke fördern Die Bundesregierung möchte die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in…
Klimafreundliche Kraftwerke fördern
Die Bundesregierung möchte die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Kraftwerken neu regeln. Damit sollen Anreize geschaffen werden für neue emissionsärmere Kraftwerke. Die Zahl von 6000 vorhandenen Kraftwerken soll deutlich steigen.
Mit der vorgelegten Novellierung des KWK-Gesetzes sollen Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK verbessert, die Umstellung der KWK-Stromerzeugung von Kohle auf Gas gezielt gefördert und Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende hergestellt werden. Hierzu wird insbesondere das maximale Fördervolumen der KWKG-Umlage von 750 Mio. € auf 1,5 Mrd. €/Jahr angehoben. Dabei ist die Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor für die Erreichung der nationalen CO2-Einsparziele von besonderer Bedeutung. Um eine Emissionsminderung um 40 % Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen 22 Mio. Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von 4 Mio. t CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.
Durch das KWK-Gesetz wird die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Durch diese Technik wird im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Bilanz 25 Jahre Deutsche Einheit
Auch zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit legt die Bundesregierung ihren Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit vor. Demnach kann sich die Bilanz nach 25 Jahren Wiedervereinigung insgesamt sehen lassen.
Dennoch ist noch Einiges zu tun, so zum Beispiel bei der Stärkung der Wirtschaftskraft, bei der Angleichung der Löhne und damit letztlich auch der Einkommen, bei den Beschäftigungszahlen. Der demografische Wandel bleibt auch weiterhin eine besondere Herausforderung, denn die Schrumpfung der Bevölkerung wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus.
Im Bereich Wirtschaftskraft ist die Entwicklung Ostdeutschlands seit Anfang der 90er Jahre beachtlich. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner hat sich mehr als verdoppelt. Es liegt allerdings auch heute noch rund ein Drittel niedriger als in den alten Ländern. Die ostdeutsche Wirtschaft ist heute von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt, die aber international konkurrieren können. Dies zeigt die Exportquote, die sich seit Mitte der 90er Jahre verdreifacht hat. Der ostdeutsche Branchenmix hat sich der westdeutschen Struktur angenähert und es sind leistungsfähige industrielle Kerne entstanden. Die Wirtschaftskraft der ostdeutschen Länder ist weiter gestiegen.
Die tariflichen Entgelte liegen in Ostdeutschland heute im Durchschnitt bei 97 Prozent des westdeutschen Niveaus. Die Effektivlöhne liegen dagegen nach wie vor nur bei 78 Prozent. Auch dies ist vor allem auf die Kleinteiligkeit der ostdeutschen Wirtschaftsstruktur zurückzuführen; hinzu kommt ein mit 20 Prozent deutlich niedrigerer Anteil an tarifgebundenen Betriebe. Im Westen liegt er bei 34 Prozent. Auch liegen die meisten Branchenmindestlöhne in Ostdeutschland unter denen in Westdeutschland.
Die demografische Landschaft im Osten wird sich weiter ausdifferenzieren. Wirtschaftlich attraktive Regionen und Universitätsstädte ziehen immer mehr Menschen an. Die weitere Abnahme der ländlichen Bevölkerung führt zu Anpassungsproblemen bei der Infrastruktur.
Integrationsbetriebe stärken Der Bundestag hat bei Enthaltung der Linken einen Antrag von…
Integrationsbetriebe stärken
Der Bundestag hat bei Enthaltung der Linken einen Antrag von CDU/CSU und SPD angenommen, Integrationsbetriebe zu fördern und neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Integrationsbetriebe sind Betriebe mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl (25 bis 50 Prozent) von Menschen mit Behinderungen unter den Beschäftigten. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für mehr Plätze in Integrationsbetrieben einzusetzen. Auch soll der Personenkreis der in Integrationsbetrieben Beschäftigten auf langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen erweitert werden. Integrationsbetriebe sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden.
Die niedersächsische Abgeordnete Kerstin Tack (SPD) lobte die Integrationsbetriebe als Baustein eines inklusiven Arbeitsmarktes. Die Finanzspritze sei ein erster Schritt, diesen noch weiter auszubauen. Darüber hinaus gehe es darum, die Wahlmöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen durch entsprechende Angebote auszubauen, also die Entscheidung, ob sie in einer geschützten Werkstatt, in einem Integrationsbetrieb oder auf dem regulären ersten Arbeitsmarkt arbeiten wollen, zu erleichtern.
Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, es sei gut, dass nach Jahren des Stillstands nun endlich etwas passiere. Aber der Beschluss sei deshalb noch lange kein Meilenstein und die Frage eines inklusiven Arbeitsmarktes sei noch eine ganz andere als über zusätzliche 4.000 Plätze in den Integrationsbetrieben zu reden. Nötig sei eine dauerhafte Finanzierung an Stelle einer Finanzierung über die wenig stabile Ausgleichsabgabe. Außerdem müsse es jetzt darum gehen, insgesamt mehr inklusive Angebote zu machen und die Werkstätten als Baustein eines inklusiven Arbeitsmarktes insgesamt umzubauen.
Länderanliegen im „Steueränderungsgesetz 2015“ umgesetzt
Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Damit wird eine Protokollerklärung der Bundesregierung am 19. Dezember im Bundesrat umgesetzt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge in einem Steuergesetz aufzugreifen. Das verabschiedete Gesetz heißt nun „Steueränderungsgesetz 2015“.
Zum Beispiel wird die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Die Zahlung einer Vergütung an Vorstände von Lohnsteuerhilfevereinen führt nicht zum Verlust der Anerkennung der Lohnsteuerhilfevereine. Zuwendungen an im Ausland ansässige „gemeinnützige Körperschaften“ werden steuerbefreit. Die bis Ende 2015 befristete Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen wird verlängert.
Auf 8 Milliarden werden die Regionalisierungsmittel in 2016 erhöht. In den Folgejahren…
Auf 8 Milliarden werden die Regionalisierungsmittel in 2016 erhöht. In den Folgejahren sollen sie mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert werden. Das ist das Ergebnis des Gesprächs zwischen den Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin am Donnerstag der vergangenen Woche.
Regionalisierungsmittel sind Gelder, die der Bund den Bundesländern aufgrund des Regionalisierungsgesetzes jährlich zur Verfügung stellt. Die Zahlungen erfolgen, da bis 1996 der Bund für die Finanzierung des Eisenbahnnahverkehrs zuständig war. Mit dem Geld ist „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Das bedeutet, dass in geringerem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs wie Bus- und Bahnverkehre aus diesen Beträgen finanziert werden können.
Der Bundesrat hatte am 27. März 2015 das Regionalisierungsgesetz zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort soll über die Höhe des Bundesanteils an den Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr verhandelt werden. Die Länder forderten 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und eine jährliche Erhöhung um zwei Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden Euro vor.
Diese Summe reiche nicht aus, um die Kostensteigerungen im Regionalverkehr zu kompensieren, bemängelt der Bundesrat. Die Länder hatten der Bahnreform 1993 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund ihnen die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.
In seinem Anrufungsbeschluss weist der Bundesrat außerdem darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.
Schon seit längerem wird über die Finanzierung des für Pendler wichtigen Regionalverkehrs mit Bus und Bahn gerungen. Im November 2014 hatte der Bundesrat mit einem eigenen Gesetzentwurf den vollen Lastenausgleich gefordert (BR-Drs. 557/14 (Beschluss)). Im Februar dieses Jahres wiederholten die Länder ihre Forderung in einer kritischen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Der Bundestag ging darauf jedoch nicht ein und verabschiedete das Gesetz in unveränderter Fassung.
Der Vermittlungsausschuss hatte in seiner ersten Sitzung am 9. September seine Beratungen zu dem Gesetz unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe vertagt.
„Ross trifft Bär“: Kleine und mittlere Unternehmen unterstützen Braucht der Mittelstand zusätzliche…
„Ross trifft Bär“: Kleine und mittlere Unternehmen unterstützen
Arndt Kirchhoff, Carsten Stefanowski, Martin Atzmüller, Brigitte Zypries, Michael Rüter und Angela Wefers talken zur Förderung von FuE
Angela Wefers moderierte die Runde
Brigitte Zypries bei ihrer Rede
Carsten Stefanowski in der Diskussion
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter begrüßt die Gäste des Abends
Brigitte Zypries in der Diskussionsrunde
Dr. Martin Atzmüller bei seinem Impuls
Michael Rüter vertritt niedersächsische Politik
Heiterkeit bei Martin Atzmüller und Brigitte Zypries
Braucht der Mittelstand zusätzliche Anreize, damit er mehr in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert? Diese Frage war Gegenstand der 7. „Ross trifft Bär“-Veranstaltung in der Landesvertretung Niedersachsen. Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter begrüßte dazu zahlreiche hochkarätige Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
„Wir glauben, dass die Frage von Forschungsförderung zur Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ganz zentral für Deutschland ist, wenn man sich die Daten der letzten Jahre anschaut“, so Rüter eingangs. „Das Bruttoinlandsprodukt in Niedersachsen ist im letzten Jahr um 1,3 % gestiegen, deutlich mehr als in den zurückliegenden Jahren. Im Bund noch mehr mit 1,6 %. Die Stimmung bei den Unternehmen ist eigentlich hervorragend, die Zinslast im Moment vergleichsweise ansprechend, und die Auftragsbücher sind – soweit wir das überschauen können – in der Regel gut gefüllt. Trotzdem halten sich insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen mit Investitionen in Forschung und Entwicklung deutlich zurück“, so Rüter weiter. „Fast alle EU-Mitgliedstaaten setzen steuerliche FuE-Anreize und sind erfolgreich damit. Davon können wir lernen, und dabei orientieren wir uns insbesondere an unserem Nachbarland Österreich. Deshalb hat Ministerpräsident Weil zusammen mit NiedersachsenMetall eine Initiative auf den Weg gebracht, die nicht besonders neu ist, aber die seit vielen Jahren diskutiert wird: Die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungsprämie als Steuergutschrift oder mit einer Steuerzahlung zu verrechnenden Prämie. Förderfähig wären danach Personalaufwendungen für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Die Forschungsprämie soll insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen wieder Forschungstätigkeit auslösen. Damit die Leistungsfähigkeit, die eigentlich bei unseren KMU vorhanden ist, auf Dauer nicht gefährdet wird. Unser Modell einer Forschungsprämie kann sehr unbürokratisch, sehr zielgenau, und sehr schnell wirken“, erläuterte Rüter.
„Warum wollen wir eigentlich, dass der Mittelstand mehr in Forschung und Entwicklung investiert?“ Ihre einleitende, rein rhetorische Frage beantwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Brigitte Zypries, mit eindrucksvollen Zahlen. „37% des gesamten Umsatzes der Unternehmen werden in Deutschland von den KMU erwirtschaftet. Die Wertschöpfungsquote liegt deutlich noch darüber, nämlich bei ungefähr bei 57 %. Die KMU beschäftigen ungefähr 15 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, und sie sind der Ausbilder der Nation. Unser duales Berufsausbildungssystem wird ganz wesentlich von den KMU wahrgenommen. Sie sind auch international sehr erfolgreich. Die kleinen und mittleren Unternehmen haben einen großen Anteil an Exporten in die Welt und wir haben ungefähr 1.700 Hidden Champions darunter, die Weltmarktführer sind in ihrem Bereich. Um die wirtschaftliche Bedeutung Deutschlands aufrechtzuerhalten auf dem Weltmarkt brauchen wir die kleinen und mittleren Unternehmen“, sagte Zypries.
„Das Anheben der Investitionen in Forschung und Entwicklung ist eine zentrale Bedingung dafür, dass Deutschland bei der Innovationstätigkeit führend bleibt. Wir haben im Bund deshalb die projektbezogene Förderung von Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren deutlich aufgestockt. Es gibt das Förderprogramm IGF, also die „Industrielle Gemeinschaftsforschung“, und das ZIM, das „Innovationsprogramm Mittelstand“, das wir inzwischen mit 540 Mio. Euro ausgestattet haben. Der entscheidende Vorteil, den wir in dieser Art von Forschungsförderung sehen, liegt darin, dass wir durch diese Programme KMU motivieren, sich mit Forschungseinrichtungen zusammenzutun und gemeinsam zu forschen“, so Zypries.
Als Vorteile einer steuerlichen Forschungsförderung nannte sie die größere Rechtssicherheit für Unternehmen, weil sie einen Anspruch darauf hätten, gefördert zu werden. Sie müssten auch nicht wie bei der projektbezogenen Förderung Einzelanträge stellen, bei denen sie nicht wissen, ob sie zum Zuge kommen. Einige innovative Unternehmen würden steuerliche Anreize durchaus dazu anhalten, etwas mehr in Forschung zu investieren. Nachteile lägen aber in den Mitnahmeeffekten, und es würde auch nicht ohne Bürokratie gehen.
Wie es nicht ohne, aber zumindest mit ganz wenig Bürokratie gehen kann, erläuterte im Anschluss Dr. Martin Atzmüller aus dem Bundesministerium der Finanzen der Republik Österreich. Dr. Atzmüller betreut als Steuerrechtler den Bereich der steuerlichen Forschungsförderung, die in Österreich seit langem neben der Einzelprojektförderung praktiziert wird, zunächst in Form eines Forschungsfreibetrags, seit 2002 daneben und seit 2011 ausschließlich als Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung.
Die Forschungsprämie beträgt derzeit 10 Prozent der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen, ab 2016 sollen es 12 Prozent sein. Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. Voraussetzung für die Geltendmachung ist ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft.
Der Bürokratieaufwand für die Unternehmen ist minimal. Geregelt ist die österreichische Forschungsprämie im Einkommensteuergesetz, zuständig sind die Finanzämter, bei denen die Anträge gestellt werden. Das Gutachten für die Forschungsprämie wird online bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft angefordert. Die Beschreibung der FuE-Aktivitäten, aufgegliedert nach Ziel und Inhalt, Methode bzw. Vorgangsweise und Neuheit, bildet die Grundlage für die Begutachtung, ob es sich um begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung handelt. Ist das Gutachten dann erstellt, wird es automatisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt und ist online im elektronischen Steuerakt für das Unternehmen einzusehen.
In der anschließenden Diskussion, die von Angela Wefers, Redakteurin und Leiterin des Berliner Büros der Börsenzeitung geleitet wurde, sprachen sich die Unternehmer Arndt G. Kirchhoff, Präsident des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie von Nordrhein-Westfalen, und Carsten Stefanowski, Geschäftsführender Gesellschafter Vornbäumen Stahlseile GmbH & Co. KG, eindeutig für eine steuerliche Forschungsförderung aus. Die wenigen Mittel des Bundes für Projektförderung landeten regelmäßig bei der Großindustrie. Für KMU sei der Aufwand viel zu hoch, sie bräuchten auch überwiegend Hilfe durch teure Beratungsunternehmen. Deutschland könne lernen von anderen Ländern, die KMU würden dort durch die steuerlichen Anreize verstärkt zu Investitionen animiert. Die Unternehmer waren überzeugt davon, dass der angesprochene Mittelstand in Deutschland Interesse zeigen würde.
Mit seiner Ermunterung, eine Bundesratsinitiative für eine steuerliche Forschungsprämie zu starten, stieß Kirchhoff bei Staatssekretär Rüter auf offene Türen. „Wir haben den Vorschlag vor der Zeitrechnung „Flüchtlinge“ eingebracht“, sagte Rüter zum Abschluss. Deutschland habe aktuell mit den Hilfestellungen für die Asylsuchenden und Flüchtlinge eine ganz große Aufgabe zu schultern. Einen wesentlichen Anteil daran habe aber die Wirtschaft, und hier gerade wieder die kleinen und mittleren Unternehmen. Insofern wäre jetzt doch der richtige Zeitpunkt, so Rüter, die KMU durch steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung zu unterstützen.
Lukas Bärfuss und Daniela Krien sind Preisträger 2015 Am 24. September 2015…
Lukas Bärfuss und Daniela Krien sind Preisträger 2015
Sandra Kegel, Michael Rüter, Daniela Krien, Lukas Bärfuss, Gabriele Heinen-Kljajic, Alexander Kosenina stellen sich dem Gruppenfoto
Niedersachsens Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajic gratuliert dem Preisträger Lukas Bärfuß
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter begrüßt die Gäste des Abends
Tina Mendelsohn moderiert den Abend
Trägt vor: Nicolas-Born-Preisträger Lukas Bärfuss
Ministerin Gabriele Heinen-Kljajic spricht über Nicolas Born und die Gestaltung des Preises
Glückwünsche der Ministerin gehen an die Debutpreisträgerin Daniela Krien
Den musikalischen Rahmen der Veranstaltung gestaltete das „Crazy Duo“
Am 24. September 2015 konnte Niedersachsens Wissenschafts- und Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić erstmals den novellierten Nicolas Born-Preis übergeben. Unter Einbezug dreier Weggefährten des Namensgebers hatte sie im vergangenen Jahr den Preis modernisiert und die Referenz zum Werk von Nicolas Born herausgearbeitet.
Gleichzeitig wurde der Horizont geweitet und der Blick über die Grenzen Niedersachsens auf würdige Literatinnen und Literaten im gesamten deutschsprachigen Raum ausgeweitet. Prompt wurden der Schweizer Lukas Bärfuss und die Leipzigerin Daniela Krien ausgezeichnet. Der Preisträger überraschte während der gut besuchten Veranstaltung bei seiner Danksagung mit den Worten: „Ich bin ein Niedersachse“. Das Wohlwollen, das seiner Arbeit zwischen Harz und Nordsee seit Jahr und Tag entgegengebracht werde, gebe ihm das Gefühl, bei den Niedersachsen zu Hause zu sein. Bärfuss ging bei seiner Rede noch einen Schritt weiter: Mit dem Preis werde nicht nur er, sondern die Literatur und Dichtung geehrt.
Bärfuss schreibe keinesfalls Thesenromane, sondern im besten Sinne engagierte Literatur, heißt es in der Laudatio auf den diesjährigen Preisträger, die Sandra Kegel, Feuilleton-Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Jurymitglied, hielt. Seine Bücher seien ernsthaft, emphatisch, eingreifend – und von großer sprachlicher Virtuosität.
Während Bärfuss den Preis als Auszeichnung nicht nur seiner Person, sondern zugleich des Landes Niedersachsen als eines „Territorium der Literatur“ umschrieb, bezeichnete die Debütpreisträgerin den Preis als Glück, der sie in ihrem Schreiben ermutige und bestätige. Kriens Kurzprosa habe es in sich, laudierte Prof. Alexander Košenina von der Leibniz Universität Hannover, ebenfalls Mitglied der diesjährigen Jury. Knapp, präzise und schonungslos handle sie von existentiellen Ausnahmesituationen und Schicksalsschlägen. Krien psychologisiere nicht, sondern protokolliere.
Das „Crazy Duo“ (Jakob Enke, Violine, und Leonard Disselhorst, Cello) und Tina Mendelsohn als Moderatorin (Kulturzeit/3Sat) gaben diesem Abend einen wunderbaren Rahmen. Auch die Ehefrau Borns, Irmgard Born, und Familie, befanden sich unter den rund 120 geladenen Gästen.
Verkehrssicherheitsaktion von Volkswagen vor der Landesvertretung Prominente „Schülerlotsen“ haben kürzlich vor der…
Verkehrssicherheitsaktion von Volkswagen vor der Landesvertretung
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Peter Maffay beim Pressegespräch
Peter Maffay, Manuela Schwesig und Tabaluga geleiten Schulkinder sicher über die Straße
Peter Maffay, Manuela Schwesig, Tabaluga, der Käfer und die Kinder mit ihren neuen Westen
Tabaluga begleitet die Kinder über die Straße vor der Landesvertretung
Von Kameras umringt: die Kinder und ihre prominenten Schülerlotsen
VW-Repräsentant Thomas Steg begrüßt Manuela Schwesig und Peter Maffay sowie Marketingleiter Lutz Kothe
Prominente „Schülerlotsen“ haben kürzlich vor der Landesvertretung Niedersachsen Schulkinder sicher über die Straße begleitet: Familienministerin Manuela Schwesig und der Pop- und Rocksänger Peter Maffay beteiligten sich am Auftakt der neuen Verkehrssicherheitsaktion von Volkswagen und der Peter Maffay Stiftung, die unter dem Motten „Tabaluga & Volkswagen – eine Allianz für Kinder“ steht. Dabei zeigten der sympathische Drachen „Tabaluga“ und sein neuer Freund, der „Käfer“, den Kindern, was beim Überqueren von Straßen wichtig ist und wie eine weithin sichtbare Weste die Sicherheit erhöht.
Im Gespräch mit Journalisten würdigte Bundesministerin Schwesig das Engagement von Volkswagen und der Stiftung: „Ich finde die Idee von Volkswagen und der Peter Maffay Stiftung toll, sich für die Verkehrserziehung zu engagieren. Viele Kinder lieben Tabaluga. Und Kinder lernen durch Vorbilder.“ Peter Maffay, dessen Stiftung sich schon lange für Kinderbelange einsetzt, erwähnte seinen eigenen, achtjährigen Sohn, dessen Schulweg ebenfalls viele Straßen kreuzten. Daher sei es ganz wichtig, Kindern die Verkehrsregeln kindgerecht nahe zu bringen. „Mit Tabaluga haben wir eine Figur, die Kinder in ihrer Welt erreicht und auf spielerische Weise ein Bewusstsein für die realen Situationen schafft.“
Für Volkswagen gehört nach Angaben von Dr. Thomas Steg, dem Leiter für die Außen- und Regierungsbeziehungen des Konzerns, die Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben zum Kern der Unternehmenskultur. „Gemeinsam mit Peter Maffay setzen wir uns für die Vermittlung von Werten und den wichtigen Bildungsauftrag Verkehrserziehung ein.“
Mehr zu der Kampagne unter www.tabaluga.volkswagen.de im Internet. Dort werden nicht nur kindgerechte Verkehrstipps vermittelt, sondern man kann auch die bunten Sicherheitswesten bestellen und sie gleich mit dem Namen ihrer zukünftigen Träger versehen.
Tagung „Sharity Pur // Kunstvermittlung in Kunstvereinen“ erweitert Blick Im Rahmen des…
Tagung „Sharity Pur // Kunstvermittlung in Kunstvereinen“ erweitert Blick
„Selbst als Collage“ Kunstschwärmen mit der finnischen Künstlerin Niina Lehtonen-Braun
Angeregte Talkrunde mit Publikumsbeteiligung
Kulturministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajic´ im Gespräch mit Repräsentantinnen des Finnland-Instituts
Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke ermuntert zum Kunstschwärmen
Die Künstlerin Mimosa Pale animiert die Gäste zum Sägespiel
Kunstschwärmen mit Katrin Haenlein vom Kunstverein Springhornhof
Die Künstlerin Mimosa Pale schwärmt für das Sägespiel
Veronika Olbrich begrüßt die Gäste
Die Kuratorinnen und den Teilnehmenden
Dr. Gabriele Knappstein führt die Gruppe durch das Museum Hamburger Bahnhof
Dr. Sabine Baumeister stellt die Teilnehmenden mit ihren Berufen vor
Philipp Sack übermittelt seine Präsentation via Skype
Die Kunstschwärmangebote von Finnland-Institut und Kunstverein Braunschweig
Dr. Laura Hirvi vom Finnland-Institut und Stefanie Sembill
Kunstschwärmen aus der Vogelperspektive
Im Rahmen des aktuellen Jahresprogramms „inspektionen // teilhabe_n“ bietet die Landesvertretung Niedersachsen immer wieder Möglichkeiten für die Besucherinnen und Besucher aktiv am Programm teilzuhaben. Zum Auftakt der zweiten Programmhälfte war es wieder so weit:
Die Gäste konnten Anfang September beim sogenannten „Kunstschwärmen“ kreative Arbeitstechniken erproben und für sich entdecken. Die Angebote, die in Zusammenarbeit mit dem Finnland- Institut in Deutschland realisiert werden konnten, wurden rege angenommen. Das klang zum Teil schön schräg: Gemeinsam mit der finnischen Künstlerin Mimosa Pale lernten zahlreiche Interessierte in nur fünfzehn Minuten das Musizieren auf der Säge. Andere konnten mit der Künstlerin Niina Lehtonen-Braun aus Helsinki ein Selbst-Portrait als Collage anfertigen. Der Kunstraum Tosterglope um Johannes Kimstedt lud zum Falten und Improvisieren ein, während Lisa Haucke für den Kunstverein Braunschweig ungewohnte Zeichentechniken mit den Teilnehmenden einübte. Im Kreis um Karin Haenlein, die für den Kunstverein Springhornhof angereist war, entstanden spannende „Zufallsprodukte“. Am Stand des Finnland- Instituts fand ein reger Austausch über die ungewohnte Vermittlungsform statt. Zuvor hatte schon Ministerin Gabriele Heinen-Kljajić am Rednerpult von der vielfältigen und innovativen Vermittlungsarbeit der Kunstvereine im Land sowie den Lernangeboten der nordischen Nachbarn geschwärmt.
Der öffentliche Abend war Teil der Fachtagung „Sharity Pur“, bei der sich Kunstvermittlerinnen und -vermittler aus über dreißig Kunstvereinen aus ganz Deutschland in der Landesvertretung trafen. Gemeinsam mit den Partnerinnen der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine sowie des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie mit der Unterstützung der VGH-Stiftung Hannover diskutierten die Fachleute ausgiebig und sehr angeregt über die Zukunft der Vermittlungsarbeit an Kunstvereinen. Ein Bereich, der in Niedersachsen mit ganz eigenen Fördermöglichkeiten ausgestattet ist, was die Gäste aus anderen Bundesländer neidvoll anerkannten.
Doch auch die Niedersachsen sind lernfähig. Am Abend schilderte die Leiterin des Finnland-Instituts, Dr. Laura Hirvi, die innovativen Lernmethoden ihres Landes und den Vermittlungsansätze ihres Hauses. Eine schöne Kooperation, die vielversprechende Anknüpfungspunkte bot.
Mit dem von der VGH-Stiftung geförderten Arbeitstreffen wurde ein Format erweitert, das in Niedersachsen längst etabliert ist. Jährlich treffen sich die Kunstvermittlerinnen und –vermittler der Kunstvereine in der Bundesakademie für Kulturelle Bildung in Wolfenbüttel. Seit dem Treffen in Berlin wächst bereits die Vorfreude auf das nächste Treffen in Wolfenbüttel.
Empfänge in der Landesvertretung für aktive Jungsportler und ihre Betreuer Wenn es…
Empfänge in der Landesvertretung für aktive Jungsportler und ihre Betreuer
Ein Landessieger- die Rückenansicht ist zugleich Programm
Farbenmeer in Rot und Blau- die Jugendlichen beim Empfang im Foyer der Landesvertretung
Das Podium (v.l.n.r.) Anke Lincke, Christian Breuer, Moderator Kai Gemeinder, Marieluise Witting, Tom Stryck und Katja Lüke
Die Zuschauerreihen bei der Podiumsrunde waren gut gefüllt
Siegerin bei Jugend trainiert und Ruder-Weltmeisterin im Achter in der U 19-Gruppe: Marieluise Witting aus Schleswig-Holstein
Talentförderung und Inklusion- die Ziele von Jugend trainiert und Jugend trainiert für Paralympics
Zu schnell für die Kamera- die Tanzgruppe Trinity bei ihrem Auftritt
Wenn es nur nach der Zahl der Teilnehmer und ihrer Begeisterung ginge, dann hätten Niedersachsen und Schleswig-Holstein gute Aussichten, bei der übernächsten Olympiade Siegerinnen oder Sieger zu stellen. Mehr als 400 junge Sportlerinnen und Sportler drängten sich am vorletzten Septemberwochenende beim Empfang für die Schülermannschaften von „Jugend trainiert für Olympia“ im gemeinsamen Foyer der Landesvertretungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein – so viele, wie seit Jahren nicht mehr. Und sie klatschen begeistert Beifall, als die für den Schulsport zuständigen Referenten aus den Kultusministerien der beiden Länder, die durch die Veranstaltung führten, besonders erfolgreiche Teams und Einzelsportler vorstellten. Die Begeisterung steigerte sich dann noch mal bei der Eröffnung des beliebten Nudelbuffets, das in rekordverdächtiger Zeit gestürmt wurde. Satt wurde aber jeder, die Köche hatten genug vorbereitet.
Etwas ruhiger ging es dagegen einen Abend später beim Empfang für die Betreuer und Schulsportfunktionäre an gleicher Stelle zu, der erstmals in der Vertretung der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen stattfand. Nach der Begrüßung durch Staatssekretär Dirk Loßack aus Schleswig-Holstein, der zugleich auch Vorsitzender der Sportkommission der Kultusministerkonferenz ist, ging es in einer Podiumsdiskussion um die Frage, wie zukunftsfähig der Wettbewerb „Jugend trainiert“ zwischen den Zielen Talentförderung und Inklusion ist.
Schnell wurde dabei deutlich, dass der größte Schulsportwettbewerb der Welt – seit 1969 nahmen mehr als 800 000 Schülerinnen und Schüler daran teil – auch weiterhin seinen großen Stellenwert behalten wird. Christian Breuer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Schulsportstiftung sprach vom „elementaren Baustein in der Schulsportlandschaft“, ohne den der Talentfindung ein wesentliches Element fehlen würde. Allerdings müsse man das Netzwerk zwischen lokalen Sportvereinen und den örtlichen Schulen weiter stärken.
Ähnlich äußerte sich die Lehrerin Anke Lincke, die an der Humboldtschule in Hannover unterrichtet und dort das Schwimmteam der Schule betreut. Vor allem die jüngeren Schüler seien mit Begeisterung bei den Wettbewerben dabei, vor allem wenn es zu den Finalwettbewerben nach Berlin gehe. Das bestätigte auch Marieluise Witting aus Schleswig-Holstein. Die 19jährige ist U-19-Weltmeisterin im Rudern (Achter) und war selbst mehrfache Teilnehmerin an den Jugend trainiert-Wettbewerben. „Berlin ist und bleibt ein Highlight!“
Zusammen mit „Jugend trainiert“ wird seit drei Jahren auch der Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ ausgetragen, ein wichtiger Beitrag zur Inklusion, also der Gleichstellung behinderter Sportler (Schüler) mit ihren nicht-behinderten Altersgenossen. Nach Ansicht von Tom Stryck, Vertreter Berlins im Vorstand der Schulsportstiftung, ist dabei schon viel erreicht worden. „Aber es ist gibt noch Luft nach oben“, erwiderte Katja Lüke, Referentin für Inklusion beim Deutschen Olympischen Sportbund. Konkret nannte sie die Barrierefreiheit bei Sportstätten, die noch zu verbessern sei.
Nach so vielen Gesprächsminuten über den Sport war es an der Zeit für die sportliche Praxis. Die wurde dann von den Jungen und Mädchen der Tanzgruppe Trinity aus Flensburg gezeigt, die ihrer Sportart schon fünf deutsche Meistertitel erringen konnten und sogar Vizeweltmeister wurden. Beeindruckt von der Beweglichkeit der jungen Hip-Hopper machte es der Dienststellenleiter der niedersächsischen Landesvertretung, Michael Pelke, dann in seiner Abmoderation kurz und wünschte allen Anwesenden einen guten Appetit am Buffet.
Aktuelle Entwicklungen werden in der Landesvertretung präsentiert Das europäische Notrufsystem eCall soll…
Aktuelle Entwicklungen werden in der Landesvertretung präsentiert
Austausch in der Kaffeepause bereichert die Tagung
Harry Evers, ITS automotive nord, begrüßt die Gäste
Tüfteln gehört einfach dazu
Hans-Peter Wyderka, Niedersächsisches Wirtschafts- und Verkehrsministerium, erläutert die Sicht des Landes
Es gibt viele, die sich beteiligen
Für die Bundesregierung spricht Christhard Gelau
Das europäische Notrufsystem eCall soll in naher Zukunft die Zahl der Verkehrstoten signifikant senken und schnellere Hilfe für Unfallopfer gewährleisten. Ab 2018 werden Systeme, die bei einem Unfall automatisch einen Notruf absetzen, als Standard in neue Pkw eingeführt. Dieser Tage hat in Berlin die größte internationale Konferenz zum eCall stattgefunden. Branchenvertreter diskutierten hier einheitliche Infrastrukturen und Bedienkonzepte, um die Funktion des eCall auch bei Reisen quer durch Europa sicherzustellen.
Die sogenannten eCallDays haben bereits zum fünften Mal in Berlin in der Landesvertretung Niedersachsen stattgefunden. 130 Gäste aus 18 verschiedenen Ländern verfolgten in mehr als 20 Vorträgen die aktuellsten Entwicklungen beim eCall, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Funktionalität des Notrufdienstes. Referenten von der Europäischen Kommission, von Ministerien, aus der Industrie und von Verbänden beleuchteten in diesem Jahr im Schwerpunkt die Ausrüstung der Rettungsleitstellen und die hierfür benötigte Infrastruktur. Sie gaben auch einen Ausblick auf die Zukunft des eCall und die mit ihm verbundenen Mehrwertdienste. Den aktuellen Stand der eCall-Technik veranschaulichte auch die begleitende Fachausstellung.
Mit dem eCall führt die Europäische Union ein automatisches Notrufsystem für Pkw ein. Ein mit eCall ausgerüstetes Fahrzeug setzt bei einem Unfall, bei dem der Airbag auslöst, automatisch einen Notruf ab. Alternativ kann der Fahrer den Notruf auch manuell aktivieren, wenn er z. B. einen Unfall beobachtet. Das Fahrzeug sendet dann über Mobilfunk einen Standarddatensatz sowie die Standortkoordinaten an eine europaweit einheitliche Notrufnummer. Zusätzlich wird eine Sprachverbindung von der Rettungsleitstelle ins verunfallte Auto aufgebaut. Rettungskräfte können so schneller und gezielter an den Unfallort entsendet werden. Studien belegen, dass sich die Zahl der Verkehrstoten in Europa so jährlich um 2.500 senken, die Zahl der Schwerverletzten um 15 Prozent verringern ließe.
Die ab 2018 verpflichtende, flächendeckende Einführung des eCall in neue Pkw haben die Demonstrationsprojekte HeERO (Harmonised eCall European Pilot) 1 und 2 vorbereitet. Die Europäische Kommission ließ in ihrem Rahmen von 2011 bis 2014 in neun EU-Staaten Anwendungspiloten durchführen. Testflotten verkehrten grenzübergreifend, zum Beispiel zwischen Deutschland und Tschechien, um das Zusammenwirken der Systeme und Leitstellen-Infrastruktur zu prüfen. Der deutsche eCall Pilot wurde von Niedersachsen durch die ITS Niedersachsen GmbH, heute ITS automotive nord, als Konsortialführer administriert. Weitere Partner waren ADAC e.V., Continental Automotive GmbH, Flughafentransfer Hannover GmbH, NavCert GmbH, NXP Semiconductors Germany GmbH, OECON Product & Services GmbH und S1nn GmbH & Co. KG. ITS automotive nord ist auch seit Anbeginn der Ausrichter der eCallDays.
Die Europäische Kommission setzt die Vorbereitung des europaweiten Notrufdienstes konsequent fort, indem sie ein Folgeprojekt mit Namen I_HeERO fördert. Dieses konzentriert sich auf die Infrastruktur der einzelnen Mitgliedsländer und die Hard- und Softwareausstattung der Notrufleitstellen. I_HeERO sieht eine Reihe von Pilot- und Referenzeinführungen vor, und konzipiert darüber hinaus den Einsatz der eCall-Systeme bei motorisierten Zweirädern und Nutzfahrzeugen.
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe will sich künftig verstärkt mit der…
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe will sich künftig verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, ob schwach- und mittelradioaktive Abfälle gemeinsam mit hoch radioaktiven Abfallstoffen in einem Endlager gelagert werden können. Bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause wurde allerdings deutlich, dass bis zum regulären Ende der Kommissionsarbeit im Juli 2016 kein Kriterienkatalog für ein solches Kombi-Endlager vorliegen wird. Einen formellen Beschluss fasste die Kommission zunächst nicht.
Hintergrund ist das vom Bundeskabinett auf Grundlage einer EU-Richtlinie beschlossene „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro). In diesem ist vorgesehen, dass neben hoch radioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken und der Wiederaufbereitung auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem havarierten Atommüllager Asse sowie jene Stoffe, die nicht in dem bereits genehmigten Endlager Konrad gelagert werden dürfen, bei der Endlager-Suche berücksichtigt werden sollen. Im Vorfeld der Kommissionssitzung hatten Wissenschaftler aus Reihen der Endlager-Kommission öffentlich Zweifel an diesem Vorhaben geäußert, da aus technisch-wissenschaftlicher Sicht vor allem Unkenntnis über die Eigenschaften der zu lagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle problematisch sei. Dies wiederum hatte zu Unmut beim Bundesumweltministerium (BMUB) geführt.
Die Kommission solle in ihrer Arbeit zu Kriterien und Verfahren der Endlager-Suche auch diese Abfallarten „reflektieren“ und darlegen, ob und unter welchen Bedingungen die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Atommüll in einem Kombi-Endlager möglich ist.
Während der Sitzung kam seitens der Wissenschaftler der Vorschlag, auf der bereits vorhandenen Grundlage weiter an dem Kriterienkatalog für ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall zu arbeiten. Das hieße aber nicht, die anderen Abfallarten nicht zu behandeln oder die Diskussion aufzuschieben, bis Erkenntnisse über die Eigenschaften vorliegen. Die Kommission könne vielmehr darstellen, welche Bedingungen die anderen Abfälle erfüllen müssten, um nicht schädlich auf die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle zu wirken.
Diesem Vorschlag wurde grundsätzlich zugestimmt. Uneinigkeit zeigte sich in der Frage, ob vor diesem Hintergrund der Zeitplan der Kommission noch einzuhalten ist. Geplant ist aktuell, dass bis April 2016 ein diskussionsfähiger Entwurf des Abschlussberichts vorliegen soll, der dann in die Öffentlichkeit gebracht werden soll. Im Juli 2016 soll der Bericht dann abgeschlossen werden. Eine mögliche Verlängerung lehnte neben anderen Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel ab. Stattdessen müsse man sich überlegen, welche Strukturen die Arbeit der Kommission fortführen. Das NaPro stelle die Kommission nicht nur in Hinblick auf die Abfallarten vor neue Herausforderungen.
Jochen Flasbarth, Staatssekretär im BMUB, konkretisierte während der Sitzung, dass das NaPro keine „Vorfestlegung“ der Bundesregierung sei. Vielmehr habe die rege Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere aus der Region Salzgitter, zu einer Priorisierung bei der Frage der URENCO- und der Asseabfälle geführt und damit zu einer Abkehr von der Gleichberechtigung der Optionen „Konrad“ und „Kombi-Endlager“.
Foto: Anders als in Deutschland verzichtet man in Schweden auf das Konzept einer nach Strahlungsintensität unterschiedlichen Entsorgung des Atommülls. Im Tunnel von Äspö wird untersucht, wie sich der Atommüll in Granit und Gneis einlagern lässt.