Ausgabe 07/2014
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Bundesrat startet nach der Sommerpause mit voller Tagesordnung

Bundesrat stimmt Änderungen im Asylrecht zu Bis zuletzt war offen, ob der…

Bundesrat stimmt Änderungen im Asylrecht zu
Bis zuletzt war offen, ob der Bundesrat dem geänderten Asylrecht zustimmen würde. In der Plenarsitzung am 19. September 2014 fand sich nach kontroverser Debatte schließlich die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten daher künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten.

Auch dem vom Bundestag Anfang Juli beschlossenen Doppelpass für junge Deutsche mit Migrationshintergrund und sieben weiteren Gesetzesbeschlüssen gab der Bundesrat grünes Licht. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Länderinitiativen zu Flüchtlingsunterkünften und Jugendschutz
Auf Vorschlag einiger Länder beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der die baurechtliche Planung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern soll. Er wird nun in den Bundestag eingebracht. In einer Entschließung setzen sich die Länder für mehr Jugendschutz bei E-Zigaretten ein.

Debatten zum Bundeshaushalt, Kooperationsverbot, Elterngeld Plus
Der Bundesrat beschloss Stellungnahmen zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung – so zum Bundeshaushalt 2015 und vier Vorschlägen zur Umsetzung der europäischen Bankenunion, der BAföG-Novelle und dem Elterngeld Plus. Außerdem beriet er ausführlich die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Sie soll dem Bund in Zukunft erlauben, Hochschulen dauerhaft finanziell zu fördern.

Länder wünschen weitere Kooperation im Bildungsbereich: Durch eine vorgesehene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes können Bund und Länder zukünftig in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Forschung und Lehre an Hochschulen zusammenwirken. Wegen des grundsätzlichen Verbots der Mischverwaltung und -finanzierung war dies bisher unzulässig.

In einer Stellungnahme äußern die Länder, darunter Niedersachsen, dass es darüber hinaus der verstärkten Kooperation aller Beteiligten und neuer Formen der Zusammenarbeit im gesamten Bildungsbereich bedarf. Dies sei nötig, um den enormen Herausforderungen des deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystems erfolgreich begegnen zu können. Zu den Herausforderungen gehören eine ausreichende Zahl pädagogisch gut ausgestatteter Kita-Plätze, die Umsetzung der Inklusion im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung am Bildungssystem, die Schaffung eines bundesweiten flächendeckenden Angebots an Ganztagsschulen, der Übergang von der Schule in den Beruf und die Schaffung einer bedarfsdeckenden Zahl von Studienplätzen, die zu verbinden ist mit guten Rahmenbedingungen für exzellente Forschung an Hochschulen.

Zudem befassten sich die Länder mit der Absenkung der Mautsätze für Lkw und dem geplanten Wechsel von einer Biokraftstoff- zu einer Treibhausgasquote sowie zahlreichen EU-Vorlagen zu den Themen Energieversorgung und -effizienz, Klimapolitik und Urheberrechten.

Gurtpflicht für Taxifahrer
Die Länder erteilten ihre Zustimmung zu einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen. Sie fordern die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.

Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Bundesregierung europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um. Zudem schafft sie aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen.

Adoptionsrecht wird modernisiert und vereinfacht
Bundesrat stimmt der Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zu

Mit dem Gesetzentwurf, der dem Bundesrat am vergangenen Freitag vorlag, werden die erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 geschaffen, das das teilweise nicht mehr zeitgemäße Übereinkommen von 1967 über die Adoption von Kindern ersetzt und modernisiert.

Die neue Fassung berücksichtigt, dass sich die Rechtstellung nicht mit der Mutter des Kindes verheirateter Väter verbessert hat und in vielen Staaten sowohl das Institut der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vorhanden ist wie auch in einigen Staaten die Ehe nicht mehr nur verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist. Durch das Übereinkommen wird die Sukzessivadoption ausdrücklich auch für den Fall zugelassen, dass es sich um das Kind eines eingetragenen Partners handelt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2013) und der gesetzlichen Umsetzung (Juni 2014) ist diese jedoch nunmehr auch in Deutschland zulässig.

Die Umsetzung des Übereinkommens hat auch zur Folge, dass sich sowohl der Anfangszeitpunkt als auch die Frist zur Aufbewahrung der Akten ändert. Zwar verkürzt sich die Frist von 60 auf 50 Jahre, jedoch beginnt die Berechnung erst ab der Wirksamkeit der Adoption und nicht schon ab dem Zeitpunkt der Geburt. Anders als bisher soll künftig jeder Vertragsstaat maximal eine national zuständige Behörde benennen dürfen. Bisher wird die Aufgabe von 12 zentralen Adoptionsstellen wahrgenommen.

Boris Pistorius: Der Doppelpass kommt- großer Schritt in die richtige Richtung

Bundesrat lässt Staatsangehörigkeitsgesetz passieren Kinder von ausländischen Eltern erhalten bei ihrer Geburt…

Bundesrat lässt Staatsangehörigkeitsgesetz passieren

Kinder von ausländischen Eltern erhalten bei ihrer Geburt künftig beide Staatsbürgerschaften: die deutsche und die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern. Bis zu ihrem 23. Geburtstag mussten sie sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Diese Kinder standen oft vor einem Gewissenkonflikt. Es war eine Entscheidung zwischen der Herkunft ihrer Eltern und dem Land, in dem sie geboren sind und die meiste Zeit gelebt haben. Mit der Gesetzesänderung müssen sich diese Kinder nicht mehr entscheiden, sie dürfen beide Pässe behalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich acht Jahre in Deutschland aufgehalten, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben oder über einen deutschen Schulabschluss oder Berufsausbildung verfügt. Durch diese neue Regelung entfällt für ca. 90 Prozent der Betroffenen die Optionspflicht.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte in seiner Plenarrede im Bundesrat, dass heute ein guter Tag für viele Menschen sei, die in unserem Land geboren und aufgewachsen sind. Es sei ein großer Schritt in die richtige Richtung. Er machte aber auch deutlich, dass die Neuregelung der Optionspflicht für Niedersachsen erst der Anfang auf dem Weg zu einer modernen Integrationspolitik ist.

Im niedersächsischen Koalitionsvertrag auf Landesebene ist festgelegt, sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Optionspflicht einzusetzen. Daher hat Niedersachsen mit einem begleitenden Entschließungsantrag dafür gesorgt, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz weiterhin im Blick bleibt: Die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens sowie die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit werden gefordert.

„Am Ende sollten wir schließlich alle an einer Lösung interessiert sein, die der Realität eines modernen Einwanderungslandes in der Mitte Europas entspricht und die unsere Kommunen nicht unverhältnismäßig belastet“, so Pistorius.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber

Mazedonien, Serbien und Bosnien Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen…

Mazedonien, Serbien und Bosnien Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen

Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts die erforderliche Zustimmung erteilt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz stuft Mazedonien, Serbien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ein, um so die Dauer der Asylverfahren von Bürgern aus diesen Staaten zu verkürzen. Seit Aufhebung der Visumpflicht für diese drei Länder ist die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen und umfasst inzwischen mehr als ein Viertel aller gestellten Asylerstanträge. Von 2003 bis 2013 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch ca. 90 % aller gestellten Asylerstanträge aus den drei Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nur in wenigen Einzelfällen wird im Ergebnis Asyl gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt (2013: 21.968 Entscheidungen und Anerkennung von nur 60 Personen). Konkret bedeutet die Änderung für die Antragsteller aus diesen Ländern, dass sie künftig selbst nachweisen müssen, dass sie in ihren Heimatländern verfolgt werden.

Zugleich stimmte der Bundesrat zu, den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer zu erleichtern, indem sie die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung auf drei Monate verkürzt. Die Verkürzung der Fristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete entspricht einer Forderung, die auch im niedersächsischen Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

Dadurch soll die Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verkürzt bzw. die Höhe der von den Ländern bzw. Kommunen zu gewährenden Leistungen verringert werden, indem Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten und dadurch ein Stück weit unabhängiger werden.

Die Bundesregierung erklärte im Plenum, dass Bund, Länder und Kommunen angesichts der humanitären Situation in zahlreichen Krisengebieten und erheblich steigender Asylbewerberzahlen vor großen Herausforderungen stehen. Zu ihrer Bewältigung bedürfe es enormer Anstrengungen und einer engen Zusammenarbeit in allen Bereichen der Asyl- und Flüchtlingspolitik. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien werde die Bundesregierung folgende Schritte unternehmen: die sogenannte Residenzpflicht (räumliche Beschränkung von Asylbewerbern und Geduldeten, die ein Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs verbietet) ab dem vierten Monat nach Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet soll grundsätzlich abgeschafft werden, für Asylbewerber sowie Geduldete soll die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Aufenthaltsnahme ohne Vorrangprüfung erlaubt werden, im Anschluss an die Erstaufnahmephase soll zukünftig bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Vorrang von Geldleistungen statt Sachleistungen gelten und schließlich soll im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen darüber verhandelt werden, wie Länder und Kommunen von den ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern entlastet werden können. Hier sollen besonders der Bereich der Gesundheitsvorsorge und die Kosten für unbegleitete Jugendliche in den Fokus genommen werden.

BAföG-Novelle entlastet Länder milliardenschwer

Bedarfssätze sollen steigen, Internationalität wird gestärkt Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der…

Bedarfssätze sollen steigen, Internationalität wird gestärkt

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet die Länder um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich, damit sie ihrer Finanzierungsverantwortung für Hochschulen und Schulen besser gerecht werden können. Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise des Wintersemesters 2016/2017 wird das BAföG auch inhaltlich verändert: Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden angehoben.

Die wichtigsten Punkte der Novelle sind:

1. Anhebung der Bedarfssätze und des Wohnzuschlags
Die Bedarfssätze werden generell um 7 Prozent angehoben. Das bedeutet eine deutliche Erhöhung der individuellen Förderungsbeträge. Der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, wird überproportional auf 250 Euro angehoben. Damit wird den gestiegenen Mietkosten auch für studentischen Wohnraum gezielt Rechnung getragen. Für auswärts wohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG um über 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich.

2. Höhere Einkommensfreibeträge
Die Einkommensfreibeträge werden ebenfalls um 7 Prozent angehoben. Damit wird der Kreis der Geförderten um über 110.000 Studierende und Schüler ausgeweitet.

Die Hinzuverdienstgrenze für die BAföG-Empfänger wird so angehoben, dass BAföG-Empfänger einen sogenannten Minijob künftig wieder bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf ihre BAföG-Leistungen kontinuierlich ausüben können. Das entspricht der inzwischen angehobenen Geringfügigkeitsgrenze im Sozialversicherungsrecht.

3. Anhebung des Vermögensfreibetrags für eigenes Vermögen von BAföG-Beziehern
Der Freibetrag für jegliches eigenes Vermögen von Auszubildenden wird von 5.200 Euro auf künftig 7.500 Euro angehoben. Damit wird zum Beispiel gewährleistet, dass BAföG-Empfänger mit einem eigenen Kfz bis zur Wertgrenze von 7.500 Euro von einer Vermögensanrechnung verschont bleiben, wenn sie über keine sonstigen Vermögenswerte verfügen. Zugleich werden für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1.800 Euro auf 2.100 Euro angehoben.

4. Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags
Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit Kindern wird deutlich auf einheitlich 130 Euro für jedes Kind angehoben (bisher gestaffelt: 113 Euro für das erste Kind, 80 Euro für jedes weitere Kind). Damit lassen sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren.

5. Schließung ungewollter Förderungslücken bei zweistufiger Studienstruktur
Die Novelle schließt unbeabsichtigte Förderungslücken, vor allem in der zweistufigen Studienstruktur im Übergang zwischen Bachelor- und anschließendem Masterstudium:
Zum Beispiel wird künftig förderungsrechtlich grundsätzlich erst die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende gelten, nicht schon die letzte Prüfungsleistung. Dadurch wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert. Außerdem wird ein Masterstudium künftig schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des BA-Studiums förderungsfähig.

6. Stärkung von Mobilität und Internationalität
Die Internationalität des BAföG wird weiter gestärkt durch Ausweitung der Förderungsberechtigung sowohl für Ausbildungen im Ausland als auch für nichtdeutsche Auszubildende. Zudem soll für Inhaber insbesondere humanitärer Aufenthaltstitel und für Geduldete die bisher geltende Voraussetzung eines Voraufenthalts in Deutschland von mindestens vier Jahren auf künftig 15 Monate herabgesetzt werden, sodass sonst drohende Finanzierungslücken nicht zu Ausbildungsabbrüchen führen müssen.

7. Entbürokratisierung
Zum Beispiel werden die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 bestimmte elektronische Antragstellungen zu ermöglichen; Ziel sind bundesweite Online-Formulare als Web-Anwendung.

Sind E-Zigarette und E-Shisha „Tabakwaren“?

Selbstverpflichtung soll Abgabe an Kinder und Jugendliche unterbinden In Gaststätten, Verkaufsstellen oder…

Selbstverpflichtung soll Abgabe an Kinder und Jugendliche unterbinden

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren auch nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem Ort aufgestellt wird, der Kindern und Jugendlichen unzugänglich ist oder durch technische Vorrichtungen oder die ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können- so die klaren Regelungen des Jugendschutzgesetzes.

Rauchen von Tabakwaren geht erst ab 18- aber was ist mit der E-Zigarette und der E-Shisha, die sich bei Kindern und Jugendlichen einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen? Die Frage ist: fallen E-Zigarette und E-Shisha unter den Begriff der Tabakwaren und gelten für die sog. elektronischen Inhalationsprodukte damit auch die strengen Regeln des Jugendschutzgesetzes?

Die aktuelle Rechtssituation ist hier nicht eindeutig, soll heißen, die Subsumtion elektronischer Inhalationsprodukte unter den Begriff der „Tabakwaren“ ist umstritten und führt in der Rechtsanwendung zu Unsicherheiten.

Der Bundesrat hat sich deshalb am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, bestehende Regelungen im Jugendschutz zu überprüfen und notwendige Schritte zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sowie weiterer Regelungen wie dem Nichtraucherschutzgesetz einzuleiten.

Die Bunderegierung ist aufgefordert worden, die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu sichten und eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin nachgewiesen werden kann. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine Übergangsregelung durch eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband des eZigarettenhandels und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung herbeigeführt werden. Zielsetzung ist, die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen sowie die Verpflichtung, dies auf den Packungen deutlich zu machen.

Auf dem Weg zur Bankenunion

Sparkassen im Blick der Länder Erneut beschäftigte sich der Bundesrat in seinem…

Sparkassen im Blick der Länder

Erneut beschäftigte sich der Bundesrat in seinem jüngsten Plenum mit der Ausgestaltung der Bankenunion. Es gilt mit einem Paket von vier Gesetzen das Instrumentarium zu schaffen, das künftig die Freistellung der Steuerzahlenden bei der Bewältigung von Bankenkrisen sicherstellt. Hierzu werden diverse europäische Rechtsrahmen den deutschen Eigenarten angepasst und harmonisiertes Recht für den europäischen Bankenbereich national umgesetzt.

Ein wichtiger Teil ist die Schaffung eines Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, mit dem systemrelevante Institute und Finanzgruppen saniert, restrukturiert oder abgewickelt werden können, ohne die Finanzstabilität im Euroraum zu gefährden.

Im Einklang mit der zukünftigen Aufsicht durch die EZB soll auch die Zuständigkeit für die Abwicklung europäisch verankert werden. Dabei ist geplant, die grundsätzliche Abwicklungsentscheidung künftig auf europäischer Ebene zu treffen, deren Umsetzung aber einer nationalen Behörde – in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung – zu übertragen.

Zudem wird das europäisch vereinbarte sogenannte „Bail-in-Instrument“ in Deutschland eingeführt. Vom 1. Januar 2015 an sollen durch Einführung der Haftungskaskade bei Sanierungsfällen zunächst die Eigentümer eines Instituts, als Zweites die Gläubiger, als Drittes der mit der Bankenabgabe gespeiste Restrukturierungsfonds (SRF) und erst als Ultima Ratio die Steuerzahlenden zur Finanzierung von Stützungsmaßnahmen herangezogen werden.

In diesem Zusammenhang wurde auf die Rechtsgrundlage für den SRF behandelt. Dieser zunächst mit den nationalen Bankenabgaben zu füllender europäischer Fonds, der in 8 Jahren durch Leistungen der Banken auf 55 Mrd. € anwachsen soll, wird zukünftige Abwicklungsmaßnahmen soweit möglich finanzieren. Für eine Übergangszeit soll dabei aber nur anteilig auf nationale Gelder zugegriffen werden können, damit für Altschulden der Banken die nationale Hilfestellung gesichert wird.

Zudem werden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) künftig schwächelnden Kreditinstitute direkte Finanzhilfen zukommen lassen kann. Bisher waren nur indirekte Hilfen über die Staatshaushalte des jeweiligen Heimatlandes erlaubt.
Der Bundesrat nahm zu den Gesetzentwürfen umfangreich Stellung. Die Stellungnahme zielt maßgeblich darauf ab, Sparkassen und Genossenschaftsbanken nur risikoadjustiert zur Bankenabgabe heranzuziehen (sog. Proportionalitätsprinzip). Nicht systemrelevante Institute sollen nur gering in Anspruch genommen werden, um eine Quersubventionierung des risikoreichen durch das risikoarme Geschäft auszuschließen. Zudem sollen Förderbanken aus der Beitragspflicht entlassen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in diesem Sinne bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe auf EU-Ebene einzusetzen.

Eine Milliarde mehr für Verkehrsinvestitionen

Länder beraten Bundeshaushalt 2015 In seiner Plenarsitzung vergangenen Freitag beriet der Bundesrat…

Länder beraten Bundeshaushalt 2015

In seiner Plenarsitzung vergangenen Freitag beriet der Bundesrat im ersten Durchgang den Bundesaushalt 2015 und die Finanzplanung bis 2018. Insgesamt umfasst der Entwurf für den Bundeshalt 2015 Ausgaben in Höhe von 299,5 Milliarden Euro. Das sind 3 Milliarden Euro mehr als 2014. Mit einer Milliarde Euro zusätzlich sollen Verkehrsinvestitionen in Straßen, Schiene und Wasserstraßen gefördert werden. Zudem ist ein Bildungspaket in einem Umfang von 6 Milliarden Euro berücksichtigt, dass unter anderem die Übernahme der Finanzierung des BAföG durch Bund ab dem 1. Januar 2015 sicherstellt. Allein dies macht einen Betrag von 1,17 Milliarden Euro aus. Weiterhin ist den Haushalt die Zusage eingearbeitet, Städte und Gemeinden im kommenden Jahr um eine weitere Milliarde Euro zu entlasten.

Die Länderkammer begrüßt diese Maßnahmen und drückt ihre Anerkennung dafür aus, dass zum ersten Mal seit 46 Jahren ein Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt wurde. Erneut fordert der Bundesrat allerdings eine Umsetzung der zugesagten Entlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro spätestens zum 1. Januar 2017 durch das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll.

Der Bundesrat drückt zudem seine Besorgnis aus. Die geopolitische Lage stelle eine Gefahr für die Exportnation Deutschland dar. Ein mögliches Ansteigen des allgemeinen Zinsniveaus müsse zudem berücksichtigt werden, da ein derartiges Szenario erhebliche Probleme bei der Einhaltung der verfassungsrechtlich gebotenen Verschuldungsgrenzen mit sich bringen würde. Die Länder betonen daher die Wichtigkeit, auch weiter den Weg der Konsolidierung der Haushalte zu beschreiten.

In dem Zusammenhang dürfe auch die Einnahmeseite nicht vergessen werden, weshalb steuerpolitische Vorhaben zur Vermeidung von Steuervermeidung und aggressiver Steuergestaltung auch über im grenzüberschreitenden Bereich mit Nachdruck verfolgt werden müsse.

Die Länder machen damit für die Fortentwicklung des föderalen Finanzsystems deutlich, dass nach dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 und der vollen Wirkung der Schuldenbremse in den Länderhaushalten ab 2020 die Rahmenbedingungen gewährleistet sein müssen, um auf allen staatlichen Ebenen die öffentlichen Aufgaben ohne neue Schulden zu finanzieren.

Lärmimmissionen des Schienenverkehrs auf der Tagesordnung

Bundesrat sorgt sich um gesunden Nachtschlaf Der Bundesrat hat in seiner ersten…

Bundesrat sorgt sich um gesunden Nachtschlaf

Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause der von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsverordnung zur Sechzehnten Verordnung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) mit einer Änderung zugestimmt und eine Entschließung dazu gefasst. Die 16. BImSchV aus 1990 regelt das Berechnungsverfahren zur Beurteilung der Lärmimmissionen des Schienenverkehrs.

Die Berechnungsgrundlagen und Grenzwerte für die Ermittlung von Lärmimmissionen sind in Anlage 2 der 16. BImSchV enthalten in Verbindung mit der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03 [1990]) und der Richtlinie für schalltechnische Untersuchungen bei der Planung von Rangier- und Umschlagbahnhöfen (Akustik 04 [1990]). Nach Angaben der Bundesregierung ist seit Erlass der 16.BImSchV regelmäßig kritisch hinterfragt worden, ob diese Regelungen noch aktuell sind für den Erlass von Schutzauflagen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm an Schienenwegen.

Seit 1990 hat sich die Eisenbahn- und Straßenbahntechnik fortentwickelt; es kommen neue Fahrzeuge und Fahrbahnbauarten zum Einsatz, die im Einzelnen von der 16. BImSchV noch nicht berücksichtigt werden. Da der Schienenbonus durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juli 2013 abgeschafft wurde, müssen außerdem weitergehende Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dafür sind auch der Einsatz und die akustische Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich. Durch neue Hard- und Softwarestandards können für EDV-unterstützte Prognoserechnungen erweiterte und verfeinerte Methoden mehrdimensionaler Modelle eingesetzt werden. Und nicht zuletzt wurden in der Fachwelt weitere Erkenntnisse über die Schallemission und Schallausbreitung gewonnen. Mit der vorgelegten Änderungsverordnung werden die 16. BImSchV, die Schall 03 [1990]) und die Akustik 04 [1990]) jetzt aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Verordnung um eine Verpflichtung der Bundesregierung ergänzt, dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Durchführung der Verordnung zu berichten. In dem Bericht soll insbesondere dargestellt werden, ob die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV dem Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen und ob weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche erforderlich sind. Nach Auffassung des Bundesrates konnten bis zur Vorlage der Verordnung zahlreiche Fragestellungen noch nicht abschließend geklärt werden, z. B. die Gewährleistung eines ausreichenden Nachtschlafs beim Schienenverkehr, der Umrüstungsgrad der Güterwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen sowie die Emissionsansätze beim Schienenverkehr. Auch sieht er langfristig die Notwendigkeit, harmonisierte Berechnungsmethoden bzw. eine umfassende Gesamtlärmbetrachtung einzuführen. Die Erfahrungen aus der Praxis sowie die Ergebnisse der aktuellen Forschung sollen zukünftig in der 16. BImSchV laufend Berücksichtigung finden.

Mit seiner Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, ob der gesunde Nachtschlaf an Schienenwegen durch die bestehenden Regelungen hinreichend sichergestellt ist oder ob neue Kenngrößen zur Beurteilung der Aufwachreaktionen erforderlich sind. Die eventuell dazu notwendigen Forschungsvorhaben soll die Bundesregierung zügig auf den Weg bringen. Sie soll ferner eine messtechnische Validierung der Berechnungsvorschrift Schall 03 [2014] veranlassen und Testaufgaben zur Qualitätssicherung der Software für die Berechnung der Beurteilungspegel für Schienenverkehrswege vorlegen.

Erleichterte Unterbringung von Flüchtlingen

Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Öffnung im Baurecht auf den Weg Kommunen müssen…

Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Öffnung im Baurecht auf den Weg

Kommunen müssen derzeit eine stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewältigen. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gehen davon aus, dass in 2014 mindestens 200.000 Asylanträge gestellt werden. Bis Ende August hatten in Niedersachsen in diesem Jahr bereits 9.703 Menschen zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt. Das ist eine Steigerung um 61,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Die Bundesländer stellen die stark steigenden Zahlen vor enorme Probleme, denn es mangelt oft an Flächen für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften.

Niedersachsen hatte daher frühzeitig signalisiert, eine Hamburger Initiative im Bundesrat zu unterstützen, die durch Änderungen im Baurecht zur Entlastung der Kommunen in diesem Bereich beitragen will.

In der Gesetzesinitiative, die der Bundesrat am vergangenen Freitag auf den Weg gebracht hat, geht es insbesondere darum, im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah zu ermöglichen und zu sichern. Da die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen regional nicht in gleicher Weise auftreten, sondern sich vorwiegend auf die Ballungsräume und Wachstumszentren konzentrieren, ist vorgesehen, dass die Länder durch Gesetz bestimmen können, ob von den erleichternden Regelungen des Maßnahmengesetzes Gebrauch gemacht werden soll.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Lkw-Maut wird günstiger

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung keine Einwendungen zu dem Entwurf…

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung keine Einwendungen zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes erhoben. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 die Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens für den Zeitraum 2013 bis 2017 anpassen. Es bildet die Grundlage für die Ermittlung der neuen Mautsätze für schwere Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Im neuen Wegekostengutachten werden erstmals auch die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung berechnet, die nach der Neufassung der EU-Eurovignettenrichtlinie 2011 zusätzlich den Infrastrukturkosten angelastet werden können. Die Bundesregierung hat zunächst jedoch nur die Kosten der Luftverschmutzung einbezogen, die technischen Voraussetzungen für die Anlastung der Lärmbelastungskosten würden einen größeren zeitlichen Vorlauf benötigen. Der Mautsatz besteht künftig aus je einem Teil für die Infrastrukturkosten, differenziert nach 2 Achsklassen, und für die verursachten Luftverschmutzungskosten, differenziert nach den Euro-Klassen der EU-Eurovignettenrichtlinie 2011 statt nach Schadstoffklassen. Die besonders schadstoffarmen Euro VI-Lkw erhalten eine eigene günstigste Mautkategorie.

Die Mautsätze dürfen nach Maßgabe der Eurovignettenrichtlinie nicht höher sein als die tatsächlich anfallenden Wegekosten. Dazu zählen insbesondere die laufenden Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des bemauteten Straßennetzes, aber auch Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) für das Anlagevermögen wie Baugrund, Fahrbahnen, Rastplätze und Straßenmeistereigebäude. Gegenüber dem letzten Wegekostengutachten 2007 sind die Zinsen deutlich gesunken, diesen Vorteil bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur muss der Bund an die Nutzer weitergeben. Insgesamt ergeben sich deshalb auch mit Einbeziehung der Luftverschmutzungskosten geringere Mautsätze als bisher. Die Mindereinnahmen im Zeitraum 2015 bis 2017 gegenüber dem Finanzplan 2014 bis 2018 betragen nach Angaben der Bundesregierung ca. 460 Mio. Euro.

Größtes Energieeinsparpotential liegt im Gebäudesektor

Bundesrat befasst sich mit Klima- und Energiepolitik in der EU bis 2030…

Bundesrat befasst sich mit Klima- und Energiepolitik in der EU bis 2030

Energieeffizienz ist das zentrale Element der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft. Der Europäische Rat hat 2007 ehrgeizige energie- und klimapolitische Ziele für 2020 verabschiedet – eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20%, eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20% und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20%.

Auf der Grundlage einer Untersuchung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zusätzlicher Prognosen geht die Kommission nun davon aus, dass die EU im Jahr 2020 Energieeinsparungen von rund 18 bis 19% erzielen wird. Allerdings ist etwa ein Drittel der Fortschritte für das Ziel 2020 auf das unerwartet geringe Wirtschaftswachstum während der Finanzkrise zurückzuführen. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich, um das Energieeinsparungsziel der EU bis 2020 noch zu erreichen und ein neues Ziel für die Zeit nach 2020 zu verwirklichen.

Diese Anstrengungen sollen sich auf die folgenden Aspekte konzentrieren:

  • Vollzug nationaler Bauvorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden soll gestärkt werden, außerdem sollen Informationen über die Gesamtenergieeffizienz bei Verkauf oder Vermietung angeboten werden;
  • Versorgungsunternehmen sollten mit ihren Kunden auf Energieeinsparungen hinarbeiten;
  • ausreichende Mittel für stärkere Marktüberwachung der Energieeffizienz von Produkten sollen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus arbeitet der Europäische Rat bis Oktober 2030 an der Festsetzung von Zielen bis 2030, damit die EU bei den laufenden internationalen Klimaverhandlungen eine aktive Rolle spielen kann. Dabei sollen die Energieeffizienzmaßnahmen auf einer eingehenden Prüfung der zusätzlichen Kosten und Nutzen von Energieeinsparungen beruhen, die über die bisher von der Kommission vorgesehenen 25% hinausgehen. Dieses Einsparungsziel ist mit einer Kostensteigerung von 0,09% für das Energiesystem verbunden. Demgegenüber stehen Einsparungen von 2% bei der Einfuhr fossiler Brennstoffe und ein mengenmäßiger Rückgang der Gaseinfuhren von 13%.

Das vom Europäischen Parlament geforderte Einsparziel von 40% würde sich entsprechend positiver auf die Energieabhängigkeit und den Gasimport auswirken. Zu den weiteren Vorteilen eines ehrgeizigen Ziels zählen außerdem die steigende Versorgungsicherheit, verringerte Treibhausgasemissionen, geringere Luft-, Lärm-, Gewässer-, und Bodenbelastung und ein sparsamere Nutzung von Ressourcen zur Gewinnung, Umwandlung, Beförderung und Nutzung von Energie, sowie positive Nebeneffekte für die menschliche Gesundheit und den Zustand der Ökosysteme.

Als Ergebnis der Kosten-Nutzen-Abwägung enthält die Mitteilung den Vorschlag für ein neues Energieeinsparziel von 30% zum Jahr 2030. Damit wird der klima- und energiepolitische Rahmen bis 2030 vervollständigt, der von der Europäischen Kommission am 22. Januar 2014 verabschiedet worden war. Der Rahmen sieht eine 40%ige Reduzierung der Treibhausgasemissionen, gemessen am Wert von 1990, sowie einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 27% des Energieverbrauchs vor und verweist darauf, dass sich das Reduktionsziel für die Treibhausgasemissionen nur dann kosteneffizient erreichen lässt, wenn mehr Energie eingespart wird. Mit dem festgelegten Ziel strebt die Kommission ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den erwarteten Nutzeffekten und Kosten an.

Der Bundesrat nimmt zur Mitteilung der Kommission Stellung und begrüßt deren Beitrag zur Energieeffizienz und zur Versorgungssicherheit. Den Vorschlag der Kommission für ein Energieeffizienzziel der EU von 30% bis 2030 nimmt der Bundesrat zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, dass bei der Realisierung der Klima- und Energieziele der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden. Wie die Kommission, sieht auch der Bundesrat das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor. Um die hier notwendigen Privatinvestitionen zu mobilisieren, sollen die Mitgliedstaaten Mittel des Kohäsionsfonds einsetzen.

Klarere Regelungen für unbegleitete Minderjährige

Bundesrat nimmt von Neuregelung Kenntnis Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag von…

Bundesrat nimmt von Neuregelung Kenntnis

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag von einer Verordnung des Europäischen Parlamentes Kenntnis genommen, die den internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen verbessern soll.

Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass grundsätzlich jeder Antrag auf internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen in dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem der Antrag gestellt wurde und sich der Minderjährige aufhält. Hält sich der Antragsteller in einem Mitgliedstaat auf, in dem er noch keinen Antrag gestellt hat, muss dieser Mitgliedstaat ihn über sein Recht aufklären und ihm die Möglichkeit geben, einen solchen Antrag zu stellen. Macht der Minderjährige von dieser Möglichkeit Gebrauch, verbleibt er in diesem Mitgliedstaat, der auch die Prüfung übernimmt, sofern dies dem Wohl des Minderjährigen entspricht. Macht der Minderjährige von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, ist jener Mitgliedstaat zuständig, in dem der letzte Antrag gestellt wurde, es sei denn, dies liegt nicht im Wohl des Minderjährigen.

Daneben gelten für unbegleitete Minderjährige weiterhin die in der sogenannten Dublin-III-Verordnung enthaltenen Garantien für im „Dublin-Verfahren“ befindliche Minderjährige. Diese Garantien sehen u. a. vor, dass schnell versucht wird, Verwandte unbegleiteter Minderjährige ausfindig zu machen und die Möglichkeit der Familienzusammenführung berücksichtigt wird, darüber hinaus ist das Wohlergehen und die soziale Entwicklung des Minderjährigen in den Blick zu nehmen.

Niedersachsen begrüßt die klar stellende Neuregelung, die aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig geworden war. Wegen der besonderen Bedeutung des Kindeswohles sollten die Regelungen so rechtsklar und praktikabel wie möglich sein.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Einführung des…

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Einführung des „Elterngelds Plus“ mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit begrüßt. „Durch das Elterngeld Plus erhöhen sich die Bezugszeiträume und Auszahlungsbeträge des Elterngelds“, so Rundt. „Die Eltern werden noch besser als bisher in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zu noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Familie.“

So wird laut Gesetzentwurf Elterngeld Plus zusätzlich zum Teilzeiteinkommen gezahlt. Zusätzlich gibt es für Elternpaare, in denen beide Teilzeit arbeiten, einen Partnerschaftsbonus. Wenn beide Elternteile für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für diese Zeit je vier weitere Elterngeld-Plus-Monatsbeträge.

Rundt fürchtet allerdings, dass die Beratung aller Eltern über die vielen zusätzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sehr zeitaufwändig ist. „Die derzeit vom Bund angesetzten Verwaltungskosten sind lediglich geschätzt“, so die Sozialministerin. Sie begrüßt daher die vom Normenkontrollrat angeregte Überprüfung der Schätzung des Bundes unter Beteiligung der Länder und Kommunen. „Klar ist – die Beratung ist notwendig, damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann“, so Rundt.

Gerade für Alleinerziehende leistet das Elterngeld einen starken Beitrag zur Armutsvermeidung. Daher hat sich Niedersachsen im Bundesrat erfolgreich dafür stark gemacht, dass auch Elternteile, die nach einer Scheidung oder Trennung das gemeinsame Sorgerecht haben, Anspruch auf die zwei Partnermonate bekommen. „Alleinerziehende nehmen das Elterngeld schon heute voll in Anspruch“, so Rundt. „Das zeigt, dass sich der Arbeitsplatzschutz und die soziale Sicherung während der Elternzeit voll bewährt haben.“

Um den Eltern mehr Planungssicherheit zu verschaffen, hat Niedersachsen außerdem den Antrag gestellt, die sogenannte Zustimmungsfiktion einzuführen. Wenn also ein Elternteil den Antrag auf Teilzeitarbeit stellt, ist nach Ablauf von vier Wochen die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich.

Bundeskabinett

Bundesregierung beschließt härtere Strafen für Kinderpornografie Unbefugte Verbreitung von Nacktbildern künftig strafbar…

Bundesregierung beschließt härtere Strafen für Kinderpornografie

Unbefugte Verbreitung von Nacktbildern künftig strafbar

Lange hat die Bundesregierung um die Details gerungen, jetzt ist es soweit. Unter anderem wird die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten verlängert und Bundesjustizminister Heiko Maas rechnet damit, dass künftig weitaus mehr Sexualtäter zur Rechenschaft gezogen werden können als bisher. Mit der Reform des Sexualstrafrechts werde nicht nur die Verjährungsfrist für solche Taten verlängert, sondern auch die Verbreitung von Nacktbildern unter Strafe gestellt, die gegen den Willen von Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden seien, so Maas.

«Wir haben festgestellt, dass es einen Markt gibt, der in den letzten Jahren entstanden ist, dass solche Bilder, die nicht als Kinderpornografie klassifiziert werden, trotzdem in Pädophilennetzwerken vertrieben werden», sagte Maas. «Bilder, die nach bisheriger Sichtweise nicht Kinderpornografie sind und die auch keine Posing-Bilder sind, wo es also einen klaren sexuellen Bezug in unnatürlicher Haltung gibt, sondern ganz einfach Nacktbilder – die können jetzt von den Ermittlern aufgegriffen und verfolgt werden», sagte der Justizminister. «Das ist eine Schutzlücke zulasten der Kleinsten und Schwächsten in der Gesellschaft, nämlich der Kinder, und die schließen wir jetzt.»

Das Bundeskabinett hat in seiner jüngsten Sitzung ein Gesetz beschlossen, mit dem Opfer von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Cybermobbing besser geschützt werden sollen. Kernpunkte der Reform sind die Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe auf Kinder und die Erhöhung des maximalen Strafmaßes für den Besitz von kinderpornografischem Material von zwei auf drei Jahre.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig forderte in diesem Zusammenhang mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Kinderpornografie. «Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird», so Schwesig. Es sei «nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie liegen bleiben, weil nicht genügend Personal da ist». Schwesig meinte: «Die Zahl der Fälle steigt drastisch an, darauf müssen wir reagieren.»

Acht Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger zum Jahreswechsel

Die Bundesregierung will die Hartz IV-Sätze zum Jahreswechsel um acht Euro anheben. Demnach soll der Regelsatz von derzeit 391 Euro auf 399 Euro pro Monat steigen.

Der Satz für Kinder von Hartz-IV-Empfängern (0 bis 6 Jahre) wird um 5 auf 234 Euro angepasst. Am 10. Oktober soll der Bundesrat grünes Licht geben, damit die Erhöhung am 1. Januar 2015 wirksam werden kann.

Die Regelsätze für Langzeitarbeitslose und ihre Familien werden seit 2012 jeweils zu Jahresbeginn angepasst. Die Geldleistungen werden entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen im Verhältnis 70 zu 30 fortgeschrieben.

Zuletzt war Hartz IV zum 1. Januar 2014 erhöht worden. Damals stieg der Regelsatz für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro.

„Digitale Verwaltung 2020“ und „Open-Data“-Aktionsplan beschlossen

In Umsetzung der Digitalen Agenda 2014-2017 der Bundesregierung hat das Bundeskabinett in seiner jüngsten Sitzung zwei weitere wichtige Bausteine zur Digitalisierung auf den Weg gebracht. Beschlossen wurden das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ und der Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8.

„Die Bundesregierung geht mit den heutigen Beschlüssen einen entscheidenden Schritt zur Digitalisierung der Behörden. Wir stehen damit klar zu einer nutzerfreundlicheren, einfacheren Verwaltung, die orts- und zeitunabhängig für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erreichbar ist – unter Wahrung der Datensicherheit“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ zielt darauf ab, das E-Government-Gesetz im Bund koordiniert umzusetzen. Ein wesentlicher Schritt ist dabei der konsequente Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung von der Papier-Akte zur E-Akte. Die internen Prozesse der Verwaltung sollen durchgängig digitalisiert, vernetzt und medienbruchfrei gestaltet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Einzelprojekte wie beispielsweise die durchgehende Digitalisierung des Beschaffungsvorgangs. Das entlastet Verwaltung und Unternehmen.

Wichtiges Ziel des Programms ist es auch, die Transparenz innerhalb der Bundesverwaltung zu erhöhen. Aus diesem Grund hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière heute dem Kabinett den Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 vorgelegt.

Mit dem Aktionsplan soll die Bundesverwaltung zum Vorreiter bei der offenen Bereitstellung von Verwaltungsdaten werden. Jede Bundesbehörde verpflichtet sich, bis zum Ende des ersten Quartals 2015 mindestens zwei Datensätze auf dem ebenenübergreifenden Datenportal GovData zu veröffentlichen. Die Bandbreite dieser Datensätze reicht von der Polizeilichen Kriminalstatistik über Daten der Entwicklungszusammenarbeit und Sozialbudgets bis zu Daten der Deutschen Digitalen Bibliothek und dem gesamten Inhalt des Datenportals des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

In der Vergangenheit hatten sich Bundesbehörden und Ministerien immer wieder schwergetan oder sogar offen geweigert, Open-Data-Projekte zu unterstützen. So war es häufig nicht möglich, die Datensätze in einer verständlichen und maschinenlesbaren Form zur Verfügung zu stellen, etwa bei Anfragen zum Zustand der deutschen Eisenbahnbrücken.

http://www.verwaltung-innovativ.de/SharedDocs/Publikationen/Artikel/eckpunkte_digitale_verwaltung_2020.pdf;jsessionid=F8480BE9B8C9CD2C8C02F3901150791A.2_cid371?__blob=publicationFile&v=3

http://www.verwaltung-innovativ.de/SharedDocs/Publikationen/Artikel/digitale_verwaltung_2020.pdf;jsessionid=F8480BE9B8C9CD2C8C02F3901150791A.2_cid371?__blob=publicationFile&v=1

Bundestag

Bundestag debattiert Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA Weitere Themen…

Bundestag debattiert Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA

Weitere Themen in der kommenden Sitzungswoche: Bankenunion, Elterngeld, Kita-Ausbau und Änderung des Sexualstrafrechts

Der Deutsche Bundestag debattiert von Mittwoch, 24. September, bis Freitag, 26. September, Gesetzesinitiativen zur Umsetzung der EU-Bankenunion, zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und zur Einführung des Elterngeld Plus. Am Donnerstag beraten die Abgeordneten aus Anlass einer Großen Anfrage der Linksfraktion über die geplanten EU-Freihandelsabkommen mit USA und Kanada. Außerdem liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Missbrauch von Sozialleistungen durch EU-Ausländer verhindern soll. Am Freitag stehen Vorlagen der Opposition zur Entwicklungspolitik und zur Einführung von Gruppenverfahren auf der Agenda des Parlaments. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 24. September

Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der halbstündigen Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen.

Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Donnerstag, 25. September

Europäische Bankenunion: Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer 105-minütigen ersten Lesung über vier Gesetzentwürfe, die die Bundesregierung eingebracht hat, um die geplante Europäische Bankenunion umzusetzen. Dabei geht es vor allem um den Aufbau einer nationalen Behörde zur Bankensanierung und -abwicklung. Künftig sollen zudem im Falle der Abwicklung maroder Geldinstitute erst Eigentümer und Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Geplant ist zudem, dass künftig ein mit den Bankenabgaben gefüllter Fonds Abwicklungsmaßnahmen finanziert. Auch der Euro-Rettungsfonds ESM soll Geldinstitute künftig finanziell unterstützen können.

Freihandelsabkommen der EU mit USA und Kanada: Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist Thema einer weiteren 105-minütigen Debatte ab 10.45 Uhr. Anlass dafür ist eine Große Anfrage der Linksfraktion (18/432). Darin fragt sie unter anderem nach Umwelt- und Sozialstandards, dem Investitionsschutz sowie dem Investor-Staat-Schiedsverfahren. Die Antworten der Regierung (18/2100) liegen dem Bundestag ebenfalls vor. Debattiert wird auch ein Antrag der Linksfraktion, in dem diese fordert, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zurückzuweisen.

Änderung des Sexualstrafrechts: Weiter geht es im Plenum um 12.30 Uhr mit einem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Damit sollen zum einen Vorgaben der Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch und zum anderen die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie aus dem Jahr 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die erste Lesung steht eine Stunde zur Verfügung.

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes: Über ein Gesetzespaket, das die Bundesregierung mit dem Ziel der Bekämpfung von möglichem Sozialmissbrauch bei EU-Ausländern eingebracht hat, diskutiert der Bundestag erstmals ab 13.50 Uhr. Mit den gesetzlichen Änderungen sollen unter anderem Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit verhindert werden. Bei Sozialmissbrauch ist zudem ein Wiedereinreiseverbot geplant. Zur Beratung liegen den Abgeordneten auch der Zwischen- sowie der Abschlussbericht (18/960, 18/2470) des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ vor, dessen Empfehlungen im Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. Für die Aussprache stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Tierschutz: Anschließend berät der Bundestag ab 14.35 Uhr 45 Minuten lang über den Antrag „Tierschutz ernst nehmen – Tierleid verhindern“, den Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt haben.

Änderung des Urheberrechts: Mit einem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, um das Urheberrecht zu ändern, befassen sich die Abgeordneten in erster Lesung ab 15.20 Uhr. Für die Beratung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Rezeptpflicht für die „Pille danach“: Im Anschluss daran stimmt der Bundestag nach 45-minütiger Beratung, die um 16.05 Uhr beginnt, über zwei Anträge ab, mit denen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sich dafür stark machen, die „Pille danach“ von der Rezeptpflicht zu befreien (18/1617, 18/492).

Jahresbericht 2013 des Wehrbeauftragten: Über die Annahme einer Entschließung zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2013 (18/300) debattieren die Parlamentarier ab 16.50 Uhr. Im Anschluss wird darüber abgestimmt. Für die Debatte stehen 45 Minuten zur Verfügung. Der Verteidigungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (18/1917), die Entschließung anzunehmen.

Steuergestaltung multinationaler Unternehmen: Die Steuergestaltung multinationaler Unternehmen für die Öffentlichkeit transparent zu machen und das sogenannte „Country-by-Country-Reporting“ einzuführen, das wollen Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag, der ab 17.40 Uhr zum ersten Mal im Plenum diskutiert wird. Unter Country-by-Country-Reporting wird eine länderbezogene Berichterstattung international tätiger Kapitalgesellschaften verstanden. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant.

UN-Übereinkommen gegen Korruption: Zur Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/2138) vorgelegt, über den die Abgeordneten ab 18.10 Uhr abschließend beraten und nach 30-minütiger Aussprache abstimmen.

Nacht- und Autoreisezugverkehr: Die Bundesregierung soll den Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen. Dies verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (18/2494), über den die Abgeordneten anschließend ab 18.40 Uhr diskutieren. So solle die Bundesregierung sich im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG dafür einsetzen, dass die angekündigten und bereits vollzogenen Einstellungen von Nacht- und Autoreisezugverkehren zurückgenommen werden, so Die Linke. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant.

Einführung eines europäischen Mahnverfahrens: Anschließend entscheidet der Bundestag nach 30-minütiger Debatte, die gegen 19.10 Uhr beginnt, über einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung des europäischen Mahnverfahrens (Ratsdokument 16749/123).

Programm für Ebola-Soforthilfe: Mit einem Antrag, in dem Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auffordern, ein Aktionsprogramm für die Ebola-Soforthilfe aufzulegen, befasst sich der Bundestag ab 19.40 Uhr eine halbe Stunde lang.

Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg: Im Zentrum der darauffolgenden halbstündigen Aussprache steht ab 20.10 Uhr ein Gesetzentwurf (18/70), den der Bundesrat zur Erleichterung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg vorgelegt hat. Ziel ist es, bis 2017 alle kommunalen Grundbuchämter aufzulösen, auf wenige Standorte zu konzentrieren und damit die Strukturen im Grundbuchwesen denen im Bundesgebiet anzugleichen. Mit dem Gesetzentwurf soll der Wechsel von kommunalen Beschäftigten in den Landesdienst ermöglicht werden.

Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes: Über einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) berät der Bundestag ab 20.40 Uhr. Kern der geplanten Neuregelung ist die Anpassung der Mautsätze an das Wegekostengutachten vom 25. März 2014. Für die Aussprache stehen 25 Minuten zur Verfügung.

Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005: Das Mikrozensusgesetz und Bevölkerungsstatistikgesetz sollen nach dem Willen der Bundesregierung novelliert werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2141) debattieren die Parlamentarier ab 21.10 Uhr eine halbe Stunde lang.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 21.40 Uhr.

Freitag, 26. September

Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit: Zu Beginn der Sitzung berät der Bundestag ab 9 Uhr in erster Lesung 105 Minuten lang einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung zur Einführung des sogenannten „Elterngeld Plus“ vorgelegt hat. Damit soll es Müttern und Vätern erleichtert werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Mit der Neureglung soll zudem die Elternzeit flexibilisiert werden.

Ausbau der Kindertagesbetreuung: Weiter geht es danach im Plenum ab 10.45 Uhr mit der 105-minütigen ersten Lesung über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem die finanzielle Unterstützung des Bundes beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ab 2015 fortgesetzt werden soll. Die Linke hat dazu einen Antrag vorgelegt, in dem sie fordert, „Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung voranzutreiben“.

Einführung von Gruppenverfahren: Über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/1464) beraten die Abgeordneten anschließend ab 12.30 Uhr 45 Minuten lang. In der Vorlage spricht sich die Fraktion dafür aus, Bürgern mehr Möglichkeiten zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen vor Gericht zu geben. Zu diesem Zweck wollen die Grünen künftig Gruppenverfahren zulassen, bei denen gleichgelagerte, individuelle Ansprüche gebündelt werden. Dann könnte zum Beispiel im Streit um die Höhe des Strom- und Gaspreises eine große Zahl von Bürgern gemeinsam Ansprüche gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen geltend machen. Für die Diskussion sind 45 Minuten eingeplant.

Bericht zum Anerkennungsgesetz: Im Zentrum der nächsten 45-minütigen Debatte ab 13.15 Uhr steht der Bericht zum Anerkennungsgesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat (18/1000). Darin zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz über das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz, mit dem erstmalig ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen wurde.

Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung: Danach beraten die Abgeordneten ab 14 Uhr über die Unterrichtung zum „Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ (17/14325). In dem Bericht, der einmal in der Legislaturperiode veröffentlicht wird, kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Verankerung von „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ national und international deutliche Fortschritte gemacht. Für die Aussprache stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Entwicklungspolitik: Über zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Entwicklungspolitik stimmt der Bundestag nach 45-minütiger Debatte ab, die um 14.45 Uhr beginnt. So fordert die Linksfraktion die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (18/1328) auf, sich für die „Herstellung sozialer Gleichheit und gerechter Wirtschaftsstrukturen“ als zentrale Anliegen nachhaltiger UN-Entwicklungsziele stark zu machen. Dazu gehören nach Auffassung der Fraktion unter anderem auch eine weltweit angemessene Besteuerung von Spitzeneinkommen, Vermögen und Gewinnen oder das Schließen von Steuerschlupflöchern und Steueroasen. In ihrem zweiten Antrag (18/1615) setzt sich Die Linke für einen Neustart der Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung empfiehlt, die Anträge abzulehnen (18/1916, 18/2073).

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.30 Uhr.

Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

65 Jahre Bundesrat

Als am 7. September 1949 um 11.12 Uhr die Klänge einer Orchestersuite…

Als am 7. September 1949 um 11.12 Uhr die Klänge einer Orchestersuite von Johann Sebastian Bach die erste Sitzung des Bundesrates einleiteten, begann ein neuer Abschnitt föderativen deutschen Verfassungslebens.

In feierlicher Atmosphäre eröffnete der Alterspräsident des Bundesrates Johannes Büll (Hamburg) die Sitzung mit folgenden Worten:

„Eure Exzellenzen, Herrn Hohe Kommissare, Herren Vertreter der ausländischen Mächte, verehrte Gäste! Meine Herren Mitglieder des Bundesrates! Die erste Sitzung soll unter den wundervollen Worten Schillers stehen: ‚Das vollkommenste Kunstwerk ist der Bau der politischen Freiheit'“.

Nachdem Büll die beiden jüngsten Mitglieder des Bundesrates zu Schriftführen ernannt hatte, begann die Wahl des ersten Bundesratspräsidenten. Abgestimmt wurde – wie auch heute noch bei den Wahlen üblich – nach Länderaufruf.

Mit elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung sprachen sich die Ländervertreter für den Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten Karl Arnold aus. Der Wahlentscheidung gingen kontroverse Gespräche voraus. Sie mündeten später in der noch immer gültigen formalen Regel, wonach die Präsidenten des Bundesrates jährlich in einem festgelegten Turnus ohne Rücksicht auf ihre parteipolitische Zugehörigkeit in ihr Amt gewählt werden.

Länder als neue Machtfaktoren

In seiner Antrittsrede machte Arnold grundsätzliche Ausführungen über die Position und die Aufgaben des neuen Verfassungsorgans. Man habe in den Gremien des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat bei der Frage nach der Struktur des Bundesrates an der Macht der Länder nicht vorbeibauen können. „Die Länder, repräsentiert durch ihre Regierungen, sind im Rahmen der Deutschen Bundesrepublik Machtfaktoren, die nach der totalen Niederlage als erste wieder in Erscheinung traten.“ Dem Bundesrat komme nun die Rolle als Mittler zwischen dem Bund und Ländern zu, so Arnold.

Der Antrittsrede folgte die Wahl der Vizepräsidenten und bereits nach 40 Minuten und einer weiteren Bach-Suite endete die erste Sitzung des Bundesrates.

Wenige Stunden später trat auch der Deutsche Bundestag erstmals in Bonn zusammen. Der Präsident des neuen Parlaments, Erich Köhler, erklärte bei der Eröffnung:

„Der Weg bis zu dieser Stunde von heute ist lang. Es begann mit der Bildung der Länder und führte über die Einrichtung der bizonalen Institutionen zur Bildung des Parlamentarischen Rates in Bonn. Die Herren Ministerpräsidenten haben die Vorbereitung von Bundesrat und Bundestag getroffen.“

Der Geist des Föderalismus prägte die Aufbruchsstimmung der neuen Republik. Auch der neue Bundeskanzler versicherte wenige Tage später die Bereitschaft der Bundesregierung zur Zusammenarbeit unter Wahrung aller Rechte der Länder, die „peinlich beachtet“ würden. Ein eigens gegründetes Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrates sollte dazu beitragen, „dass das Grundgesetz eine wahrhaft föderalistische Verfassungswirklichkeit erhält“, so der erste Bundesratsminister Heinrich Hellwege. Im Anschluss an seine Zeit als Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates sollte er von 1955 bis 1959 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen sein.

Wenn auch in der Folgezeit durch dieses Regierungsressort der Bundesrat und die Länder manche Hilfen und Erleichterungen erfahren durften, so sind doch einige Jahre später beim Wegfall des Ministeriums seitens des Bundesrats keine Einwendungen mehr erhoben worden. Im Jahr 1969 ging die Aufgabe, den Bundesrat über die Regierungsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten, an das Bundeskanzleramt über.

Tagungsort des Bundesrates blieb von der ersten Sitzung bis zum Umzug nach Berlin im Jahr 2000 die frühere Aula der Pädagogischen Akademie in Bonn, in der zuvor auch der Parlamentarische Rat einige Male zusammenkam.

Foto: Blick auf das Bundeshaus in Bonn

In Form und Ausstattung trug dieser Saal den Stempel eines Provisoriums. Trotz zusätzlicher Anbauten blieb die Situation mangelhaft. Die Sitzanordnung für die Mitglieder war ungünstig. Mängel bei Beleuchtung, Belüftung und Akustik des Raumes konnten erst im Jahre 1955 im Zuge eines gründlichen Umbaus verbessert werden. Außerdem fehlten in den Anfangsjahren Beratungszimmer für die Ausschüsse, so dass diese Sitzungen nicht selten in Hotels und Gaststätten der Stadt Bonn verlegt werden mussten.
Bewährtes Organ der Kompromissfindung

Die Tagesordnungen in den ersten Jahren waren weithin bestimmt durch Beschlüsse über Maßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren Nachkriegsnöte, vor allem im wirtschaftlichen Bereich (Preise, Eingliederung von Flüchtlingen, Probleme der Bewirtschaftung, Kriegsfolgelasten, Fragen des Wohnungsbaus usw.). Diese „Aufräumungsarbeiten“ dienten dem eigentlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland.

Mittlerweile hat der Bundesrat 925 Sitzungen absolviert und blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Den Aufbaujahren folgten das Wirtschaftswunder, die Zeit des kalten Krieges, politische Turbulenzen Ende der 60er Jahre, die Europäische Integration und die Wiedervereinigung. Die Suche nach einem Interessenausgleich und die Fähigkeit zur Kompromissfindung prägten über den gesamten Zeitraum die politische Entwicklung in der Bundesrepublik. Besonders deutlich zeigt sich dies an der Stellung des Bundesrates. Als legislatives Organ der Landesregierungen auf Bundesebene hat er sich in der vom Grundgesetz übertragenen Rolle als Bindeglied zwischen Bund und Ländern bewährt. Er ist seit nunmehr 65 Jahren das zentrale Organ für die föderative Ausbalancierung gesamtstaatlicher Macht.

Bildergalerie 65 Jahre Bundesrat

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/14/20140909-bundesrat65.html

Christian Boltanskis „Schattentheater“ verlässt die Landesvertretung

Vergänglichkeit – oder von der Kunst des Erinnerns Vom 22. August bis…

Vergänglichkeit – oder von der Kunst des Erinnerns

Vom 22. August bis zum 11. September 2014 empfing die Landesvertretung ihre Gäste im Atrium ihres Gebäudes mit einem Klassiker der Erinnerungskunst, Christian Boltanskis „Thêatre d´Ombre“ (Schattentheater) aus dem Jahre 1984. Die Installation war Leihgabe des Kunstmuseums Wolfsburg und stellte einen der Höhepunkte des Jahresprogramms „inspektionen // geschichte_n“ dar, der mit einer Finissage am 9. September 2014 abgerundet wurde.

Zahlreiche Gäste waren der Einladung der Landesvertretung gefolgt und in die Ministergärten in Berlins Mitte gekommen. In Anwesenheit einer Delegation des Kunstmuseums Wolfsburg um seines Interimsdirektors Henning Schaper begrüßte der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, die anwesenden Gäste. Dabei erinnerte Rüter zunächst an die Geschichtsträchtigkeit der unmittelbaren Umgebung der Landesvertretung und definierte die Auseinandersetzung mit Geschichte und Gedenken als einem politischen Anspruch, dem die Landesregierung Niedersachsen auch in der Landesvertretung gerecht zu werden versuche.

Neben den zwei Jubiläen, dem 70. Geburtstag des Künstlers Boltanski und dem 20-jährigen Bestehen des Wolfsburger Kunstmuseums, erinnerte Staatssekretär Rüter an den im März diesen Jahres unerwartet verstorbenen Direktor des Kunstmuseums, Markus Brüderlin. Dieser hatte die Leihgabe im vergangenen Jahr noch in Aussicht gestellt und sich für den Titel „Vergänglichkeit“ stark gemacht. Die Präsentation im Atrium widmete sich daher nicht nur der Geschichte im Zusammenhang mit der Kunst, sondern auch seinen Künstlern und Förderern, wie Markus Brüderlin einer war.

Im Anschluss ergriff Henning Schaper das Wort und bedankte sich für die gute Kooperation mit der Landesvertretung. Anlässlich des 20. Jubiläums blickte er zunächst auf die Entwicklung des Kunstmuseums zurück, um sich dann in seinen Worten der Bedeutung der Installation zuzuwenden.

Im Anschluss diskutierten drei namhafte Podiumsgäste ausgehend von der Installation Fragen des Erinnerns. Unter der Moderation des Merkur-Herausgebers und Kunsthistorikers Christian Demand diskutierten Prof. Dr. Bernhard Jussen, Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Frankfurt am Main, und Prof. Dr. Martin Sabrow, der Direktor des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam, den Umgang der Gesellschaft mit der Vergangenheit. Erörtert wurden vor allem die Fragen, welche Rituale des Erinnerns in unserer und anderen Kulturen vorkommen und welchen Stellenwert die Kunst zur Vergegenwärtigung der Vergangenheit unter dem Eindruck der Vergänglichkeit einnimmt.

Nach einer lebendigen und informativen Podiumsdiskussion ergab sich für die Gäste die Möglichkeit, in angenehmer Atmosphäre Fragen an die Dozenten zu stellen und den Abend Revue passieren zu lassen. Es war schon spät geworden, als die letzten Gäste das Haus verließen und zurückblickten- auf einen Abend, an den man sich gern erinnern möchte.

Fotos : Yorck  Maecke

Barbara Hendricks: Wohnungsbau-Tag ist wichtigster Branchentreff

„Deutschland-Plan für bezahlbares Wohnen“ vorgestellt In der Landesvertretung Niedersachsen haben dieser Tage…

„Deutschland-Plan für bezahlbares Wohnen“ vorgestellt

In der Landesvertretung Niedersachsen haben dieser Tage sieben Organisationen und Verbände der deutschen Bau- und Immobilienbranche ein politisches Maßnahmenpaket, den „Deutschland-Plan für bezahlbares Wohnen“, zum Wohnungsneubau vorgestellt. Ziel ist ein deutliches Absenken von Kaltmieten für Neubauwohnungen. Neu gebaute Mietwohnungen in Großstädten und Metropolregionen sollen dadurch auch für Durchschnittsverdiener wieder bezahlbar werden, so das Verbändebündnis Wohnungsbau. Als Maßnahmen wurden im Rahmen des mittlerweile 6. Wohnungsbau-Tages u.a. die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen und Finanzierungskonditionen sowie die Reduzierung der Baulandkosten diskutiert.

In dem Verbändebündnis Wohnungsbau haben sich der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), dem Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) und der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) zusammengeschlossen.

In ihrem Impuls unterstrich Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, dass es auch Aufgabe ihres Ministeriums sei, dafür zu sorgen, dass Wohnkosten trotz der anstehenden Investitionen in den Klimaschutz bei Gebäuden bezahlbar bleiben und gleichzeitig der erforderliche Beitrag zum Klimaschutz erbracht wird. „Eine Entmischung ganzer Stadtteile nach Einkommensgruppen wäre das Gegenteil dessen, was unsere Städte bisher ausmacht. Mein Ziel als Bauministerin sind Städte, in denen Menschen auch mit verschiedenen finanziellen Möglichkeiten miteinander und nebeneinander leben können“, so die Bundesministerin in ihren Worten.

In diesem Zusammenhang nahm sie Bezug auf das im Juli ins Leben gerufene „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Die großen Akteure der Wohnungspolitik, Bund, Länder und Gemeinden, Verbände und Fachexperten sitzen hier an einem Tisch. Sie wollen gemeinsam die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität vorzugsweise im bezahlbaren Marktsegment verbessern und wirkungsvoll zur Angebotsausweitung in den Ballungsgebieten mit Wohnraummangel beitragen.

Der „Deutschland-Plan für bezahlbares Wohnen“ komme, so Hendricks, genau zum richtigen Zeitpunkt. Stehe man doch gemeinsam vor großen Herausforderungen wie steigenden Mieten, steigenden Baukosten, dem Bedarf an energetischen Sanierungen und dem Bedarf an seniorengerechtem Umbau.

Am Ende der Veranstaltung zog Dr. Hans Georg Leuck, Vorsitzender DGfM, eine positive Bilanz. Die stetig steigende Teilnehmerzahl weise auf die Bedeutung der Veranstaltung für die Fachbranche hin und da es auch endlich wieder ein Bundesbauministerium gebe, sei die Hoffnung groß, dass auch der Stellenwert der Baupolitik in der Bundesregierung weiter steige.

Verkehrsminister Olaf Lies: „eCall ist notwendig zur Rettung von Menschenleben“

ecall – Days Germany bieten Überblick über Stand der Einführung Zum 4.…

ecall – Days Germany bieten Überblick über Stand der Einführung

Zum 4. Mal fanden in der Landesvertretung Niedersachsen die eCall Days Germany statt. Die zweitägige Tagung am 16. und 17. September wurde von der ITS Niedersachsen ausgerichtet, einer Initiative zur Förderung intelligenter Transport- und Verkehrssysteme. Die Konferenz bot einen Überblick über die Einführung des automatischen Notrufsystems und die Auswirkungen auf die Arbeit der Leitstellen, Feuerwehren und anderen Rettungskräfte. Über 100 Akteure aus der Automobilbranche und den Leitstellen, Vertreter der Europäischen Kommission, deutsche und tschechische Regierungsvertreter, Wissenschaftler und Technikexperten nahmen an der Konferenz teil. Im Foyer der Landesvertretung stellten Firmen die eCall-Prozesskette aus, tschechische Schüler des Projekts „Galileo macht Schule“ präsentierten ihren Roboter mit GPS-Ortung.

„Die Einführung von eCall ist notwendig zur Rettung von Menschenleben“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies in seiner Dinner Speech, „eCall ist mittlerweile ein feststehender Begriff für ein europaweites Notrufsystem geworden.“ Die im Fahrzeug eingebauten Geräte alarmieren bei einem Unfall, ausgelöst durch den Airbag, über die europaweite Notrufnummer 112 automatisch die nächste Rettungsleitstelle, übertragen die Positionsdaten der Unfallstelle und stellen eine Sprechverbindung her. Die Notrufzentrale kann so zügig Rettungsmaßnahmen einleiten. „eCall ist ein Schlüsselelement unter den Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Verkehrstoten in Europa, bis zu 2.500 Verkehrstote jährlich können dadurch vermieden werden“, sagte Lies und forderte zu einer raschen Einführung auf.

„Niedersachsen hat gemeinsam mit der Tschechischen Republik, Partner im EU-finanzierten Projekt HeERO (Harmonised eCall European Pilot), bereits wichtige Schritte unternommen, um den neuen Sicherheitsservice auf die Straße zu bringen.“, so Lies. Als Beispiel wies Niedersachsens Verkehrsminister auf die seit Anfang 2012 voll ausgestattete Notrufstation in Braunschweig hin. Sie wird von Volkswagen Airport-Servicefahrzeugen im Bereich des Flughafens Hannover und im weiteren Niedersachsen auf ihre eCall-Funktionsfähigkeit getestet. Hinzu kamen Fahrten mit Fahrzeugen aus der Tschechischen Republik, um die Interoperabilität zwischen den Ländern zu testen.

Ab 2017 verpflichtet die EU alle Automobilhersteller, das Notrufsystem eCall in Neuwagen zu installieren. Auch die Einrüstung der Leitstellen muss in diesem Zeitfenster geschehen. eCall ist ein Projekt im Rahmen der eSafety-Initiative der Europäischen Kommission.

Szenische Lesung zum Künstlerpaar Felka Platek und Felix Nussbaum

„find felka find felix“ erstmals öffentlich gelesen Zum Abschluss der Zaunausstellung an…

„find felka find felix“ erstmals öffentlich gelesen

Zum Abschluss der Zaunausstellung an der Hannah-Arendt-Straße, mit Postern zu Leben und Werk von Felka Platek und Felix Nussbaum, konnte am 11. September 2014 mit einer szenischen Lesung an das Künstlerpaar erinnert werden. Deren Werk wird in Osnabrück bewahrt, der Geburtsstadt des Künstlers. Die Stadt ließ 1998 eigens ein Museum von Daniel Libeskind bauen und beherbergt heute die weltweit größte Sammlung seiner Bilder. Nussbaum und Niedersachsen gehören folglich zusammen und so wurde gemeinsam mit dem Internationalen Ausschwitz Komitee und anlässlich des siebzigsten Jahrestags ihrer Deportation und Ermordung in Auschwitz an das Künstlerpaar gedacht.

Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke hatte im Rahmen der Veranstaltung die besondere Ehre, Eva Fahidi aus Budapest auf die Bühne zu bitten. Die Zeitzeugin und Auschwitzüberlebende erinnerte sich an den Sommer 1944 und die Zeit im Vernichtungslager. Im Anschluss stellte Christoph Heubner sein Kunstprojekt „find felka find felix“ vor, mit dem das Auschwitz Komitee, dessen Exekutivpräsident Heubner ist, bereits seit Jahresbeginn im Internet die Erinnerung an das historische Datum sowie das Leben und Wirken der beiden jüdischen Künstler wach hält.

Am Veranstaltungsabend wurden die vierzig wöchentlichen fiktiven Tagebuchaufzeichnungen, die das Kunstprojekt „find felka find felix“ zusammenfasst, erstmals öffentlich gelesen. Eva-Maria Kurz und Gerd Grasse beeindruckten mit ihrer einfühlsamen Lesung der bewegenden Texte. Den Rahmen bildeten Zeichnungen von Petra Rosemann, die einige der Einträge mit feinem Strich für das Projekt illustriert hat.

Weitere Informationen unter: www.find-felka-find-felix.info & www.auschwitz.info

Fotos: Boris Buchholz / IAK

Land will die „Breitenkultur“ stärken

Programmatische Rede von Ministerin Heinen-Kljajić in der Landesvertretung Das Land Niedersachsen will…

Programmatische Rede von Ministerin Heinen-Kljajić in der Landesvertretung

Das Land Niedersachsen will zusätzlich zur Förderung der so genannten „Hochkultur“ (große Theater, Museen und Festivals) parallel auch die „Breitenkultur“ stärken, die vor allem vom bürgerschaftlichen Engagement getragen werde. Das kündigte die Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, beim Empfang für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kulturpolitischen Weltkongresses in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin an.

Kulturpolitik finde in Deutschland zu 90 Prozent in den Städten statt und fließe zu 90 Prozent in große und etablierte Kultureinrichtungen. Dieses Angebot werde aber nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung angenommen. „Nur 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung sind dauerhafte Nutzer“, stellte die Ministerin fest. Vor allem Jugendliche, aber auch die Angehörigen bildungsfernerer Schichten und Migranten würden das staatlich subventionierte Kulturangebot kaum wahrnehmen. Die Ministerin sprach von einer „ernüchternden“ Bilanz. Staatliche Kultureinrichtungen grenzten faktisch aus, ohne dass das ihre Absicht wäre. „Ihre Angebote sprechen offenbar große Teile der Menschen nicht an“, sagte Heinen-Kljajić.

Das sei weniger eine Frage der vorhandenen Kaufkraft, denn für kommerzielle Kulturangebote wie Kinos, Rock- und Popkonzerte werde durchaus Geld ausgegeben und das Publikum sei dort sozial deutlich breiter aufgestellt.

Die Landesregierung will dennoch an der bisherigen staatlichen Kulturförderung festhalten, wohl aber Veränderungen anstreben. „Wir erwarten von allen Kultureinrichtungen, dass sie sich für neues Publikum öffnen“, sagte die Ministerin. Besonders gestärkt werden müsse der ländliche Raum, das gelte in besonderer Weise für ein Flächenland wie Niedersachsen. Eine besondere Rolle komme dabei der kulturellen Bildung in den Schulen zu. Sie sei das Fundament für kulturelle Teilhabe. Und die wiederum sei ein wichtiger Baustein sozialer Emanzipation und gesellschaftlicher Partizipation und leiste einen wichtigen Beitrag zu gesellschaftlicher Transformation.

Mit diesem zuletzt genannten Begriff traf die Ministerin genau auch ein Hauptthema des „Weltkongresses Kulturpolitik“, der von der Universität Hildesheim ausgerichtet wurde und an dem rund 400 Kultur-, Politik- und Wirtschaftswissenschaftler aus 60 Ländern teilnahmen. Die gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur und die Rolle von Künstlern in Krisen und Konflikten wurden von den Kongressteilnehmern ausgiebig diskutiert – zunächst in Hildesheim und dann abschließend in Berlin, wo neben der Besichtigung der weltbekannten Berliner Museumsinsel eben auch der Empfang in der Landesvertretung auf dem Programm stand. Neben der niedersächsischen Kulturministerin sprachen auch der Berliner Kulturstaatssekretär Tim Renner und Professor Wolfgang Schneider zu den Kongressteilnehmern. Schneider, einziger Universitätsprofessor für Kulturpolitik in Deutschland, hatte den Weltkongress nach Deutschland geholt und maßgeblich organisiert.

Neues vom Internet der Dinge

Jahresempfang des Industrieverbandes Spectaris in der Landesvertretung Der Begriff „Web 2.0“ ist…

Jahresempfang des Industrieverbandes Spectaris in der Landesvertretung

Der Begriff „Web 2.0“ ist mittlerweile ziemlich geläufig, von der „Industrie 4.0“ dürften dagegen viele Normalverbraucher noch nicht viel gehört haben. Anders dagegen die Teilnehmer des Spectaris-Jahresempfangs, der am 9. September in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund stattfand. Als Mitglieder des Industrieverbandes für optische, medizinische und mechatronische Technologien ist ihnen die immer stärkere Einbeziehung des Internets in die Fertigung und die Bezeichnung dieses Vorgangs als „4. industrielle Produktion“ natürlich ein Begriff. Wieweit das „Internet der Dinge“ aber bereits die Fabriken durchdringt, dürfte auch für einen Großteil der Tagungsteilnehmer durchaus neu gewesen sein. So schilderte Prof. Dr. Wolfgang Wahlster vom Deutschen Forschungszentrum für künstliche Intelligenz, wie bereits heute Maschinen miteinander kommunizieren und sich bei der Herstellung von Produkten ohne Eingreifen des Menschen miteinander verständigen. Ermöglicht wird das nicht nur durch die hochentwickelte Internetkommunikation, sondern auch durch die in den Produkten und Maschinen eingebaute Sensorik.

Sensoren seien mittlerweile nicht nur überaus klein und leistungsfähig, sie kosten nach Angaben Wahlsters oft auch nur noch wenige Cent. Inzwischen weit verbreitet lieferten derartige Sensoren den weitgehend automatisieren Systemen kontinuierlich die benötigen Informationen – sei es der automatischen Einparkhilfe bei Automobilen oder beim Befüllen individueller Müslipackungen. Prof. Wahlster nannte dieses Beispiel, um deutlich zu machen, dass die konventionelle Massenfertigung nicht mehr per se kostengünstiger sei. In der „Industrie 4.0“ könnten auch ganz individualisierte Produkte zu vergleichbaren Preisen hergestellt werden.

Die damit verbundenen Veränderungen und Weiterentwicklungen in der industriellen Fertigung werden auch von der Politik mit großem Interesse verfolgt. So jedenfalls äußerten sich in ihren Grußworten nicht nur der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, sondern auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries. Sie berichtete von einer Arbeitsgruppe ihres Ministeriums, die den Austausch führender Akteure aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft zu dieser Frage befördern soll. Ziel sei es, sich über die notwendigen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der zunehmenden Digitalisierung in der Wirtschaft zu verständigen.

Vor dem eigentlichen Jahresempfang mit den Vorträgen zur „Industrie 4.0“ fand die Mitgliederversammlung des Industrieverbandes statt. Dabei wurde der Vorsitzende des Verbandes, Josef May, in seinem Amt bestätigt. May ist Geschäftsführer der Silhouette Deutschland GmbH und führt den Spectaris-Verband seit 2007.

Fotos: Spectaris und Landesvertretung Niedersachsen

Der erste Wettkampf fand am Nudelbuffet statt

Empfang für die „Jugend trainiert für Olympia“-Teilnehmer in der Landesvertretung Am Ende…

Empfang für die „Jugend trainiert für Olympia“-Teilnehmer in der Landesvertretung

Am Ende wurden die Nudeln knapp. Fast 400 junge Sportlerinnen und Sportler aus Niedersachsen und aus Schleswig-Holstein stürzten sich wie ausgehungert auf das Nudelbuffet im großen Saal der Landesvertretung und ließen von den Pasta-Bergen binnen kurzer Zeit nur noch Krümel über. Zuvor hatten sich die Jugendlichen beim traditionellen Empfang für die Teilnehmer an den Finalkämpfen des Bundeswettbewerbes „Jugend trainiert für Olympia“ miteinander bekannt gemacht und ihre Erwartungen an die nächsten Tage geäußert. Häufigste Aussage: Wir wünschen uns faire Wettkämpfe und wollen viel Spaß. Ein Junge aus Schleswig-Holstein sorgte dabei für Heiterkeit: „Wir wollen Mädchen kennenlernen!“, sagte der Blondschopf frohgelaunt. „Das ist doch mal eine Ansage“, freute sich der niedersächsische Schulsportberater Detlef Zeidler-Bretschneider über die forsche Äußerung. Zusammen mit seiner schleswig-holsteinischen Kollegin Ute Freund und deren Kollegen Bernd Petersen führte er erstmals durch das Programm.

Wie üblich, gab es auch wieder einen musikalischen Beitrag. Diesmal spielte die Bigband des Ratsgymnasiums aus Stadthagen für die jungen Olympioniken. Dabei überraschte die Sängerin Franca Kunowitsch mit dem Titelsong aus dem James-Bond-Film „Skyfall“. Besser hat Adele in dem Originaltitel jedenfalls nicht geklungen.

DISPLAY // royal zeigt Aquarelle mit königlicher Haarpracht

Hochschule Hannover setzt sich mit Personalunion auseinander  Auf der roten Wand im…

Hochschule Hannover setzt sich mit Personalunion auseinander 

Auf der roten Wand im Eingangsbereich der Landesvertretung, dem „DISPLAY // royal“, wird im Laufe des Jahres das Projekt „Anglomaniacs & Union Jackets – Fashion born in Hannover“ vorgestellt, das an der Hochschule Hannover in Auseinandersetzung mit der Personalunion und der Landesausstellung „Als die Royals aus Hannover kamen“ entstanden ist. Aus der Begeisterung für den englischen Stil und der damit assoziierten Freiheit und Toleranz sind zeitgenössische Modedesigns für Männer und Frauen entstanden. Ab sofort sind auf dem „DISPLAY // royal“ Aquarelle von Irina Voronov zu sehen, die im Studienprojekt „Royal Illustration“ unter der Leitung von Professor Volker Feierabend entstanden sind.

Irina Voronov hat sich für ihre Aquarellserie „The Might of Royal Hair“ mit Frisuren und deren gesellschaftlichem Status beschäftigt. Ihr Ziel sei es gewesen „mit Hilfe von dargestellten Haaren die Macht der Herrscher, ihre Unabhängigkeit, die Tiefe des Wissens und gleichzeitig etwas Mystisches aus der Vergangenheit zu zeigen“. Beim Blick auf die feinen Arbeiten der Studentin scheint es fast so, als führten die Haare ein Eigenleben, die die Dargestellten beherrschen: die königliche Hoheit der Haare, wie auch der Titel der in sich stimmigen und schönen Serie verheißt.

Wer Lust auf mehr neue „Königsmode“ der Studierenden der Hochschule Hannover hat, kann diese am 27. September 2014 im Landesmuseum Hannover auf dem „Catwalk“ sehen.

Weiteres zu Projekt, Landesausstellung und Studium:

http://www.modedesign-studium.de/ &
http://www.royals-aus-hannover.de/

Niedersachsen bietet angehenden Nachwuchskräften Plattform

Über Praktikantenstammtisch in Verbindung bleiben Ein Praktikum in Berlins politischer Mitte, ob…

Über Praktikantenstammtisch in Verbindung bleiben

Ein Praktikum in Berlins politischer Mitte, ob nun bei einem Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder in einer der Landesvertretungen, ist bei zahlreichen jungen Menschen mittlerweile ein Baustein in ihrem Studium oder bereits vor Aufnahme einer Ausbildung ein Schritt in der beruflichen Orientierung. Ein Blick hinter die Kulissen des politischen Betriebes von Bundestag und Bundesrat oder ein Aufenthalt in einer Landesvertretung, der unmittelbare Umgang mit den Themen, die abends schon Gegenstand der Berichterstattung in der Tagesschau sein können- das fasziniert und die Praktikantinnen und Praktikanten erleben eine spannende Zeit, die sie in unterschiedlicher Weise gestalten und die sie an unterschiedlichen Aufgabenstellungen im regulären Arbeitsbetrieb teilhaben lässt.

Da liegt es auf der Hand, einmal die anderen zu fragen, was sie in ihrem Praktikum so machen, welche Erkenntnisse sie mitnehmen und wo sie Potenziale für Veränderungen sehen, sagten sich Mortimer Krupke und David Schmalstieg, die aktuell ein Praktikum in der niedersächsischen Landesvertretung ableisten. Schnell war die Idee zu einem Praktikantenstammtisch in den Ministergärten geboren, als die beiden von einem bereits seit langem bestehenden Stammtisch der Praktikanten des Bundestages erfuhren. Warum nicht auch einen „föderalen“ Stammtisch auf den Weg bringen?

Bei Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke traf die Idee sofort auf Begeisterung und gerne begrüßte er dieser Tage die Praktikantinnen und Praktikanten in der niedersächsischen Vertretung, die sich derzeit in den anderen Ländervertretungen aufhalten zu Kaffee und Kuchen- und einem anregenden Gedankenaustausch.

Für rund zwei Stunden unterhielten sich die angehenden Nachwuchskräfte in entspannter Atmosphäre über ihre neu gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen ihrer Praktika und tauschten Ideen für einen regelmäßigen Stammtisch aus. Zudem wurde ein großes Interesse deutlich, auch für die Zukunft in Verbindung zu bleiben. Vernetzung ist in Berlin eben ein ganz großes Thema.

„Vereint in Vielfalt“

Niedersachsen feiert den Tag der deutschen Einheit in Hannover – und Berlin…

Niedersachsen feiert den Tag der deutschen Einheit in Hannover – und Berlin

Als Vorsitzland im Bundesrat richtet Niedersachsen in diesem Jahr das zentrale Fest zum Tag der deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober aus. Bundesratspräsident Stephan Weil hat dazu nicht nur die politischen Spitzen der Bundesrepublik in die Landeshauptstadt Hannover eingeladen, sondern auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. 25 Jahre nach dem Fall der Mauer ist das diesjährige Fest zugleich ein Jubiläum der wiedergewonnenen deutschen Einheit. Das Motto „Vereint in Vielfalt“ erinnert daran, weist zugleich aber auch in die Zukunft. „Die Vielfalt der Regionen, der Traditionen, der Mentalitäten, der Herkünfte zeichnet Deutschland aus und hilft uns, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern“, formuliert Weil in seinem Willkommensgruß im Programmheft zu den Feierlichkeiten anlässlich des Tages der deutschen Einheit.

Plakatmotiv zum Tag der Deutschen Einheit

Plakatmotiv zum Tag der Deutschen Einheit

Die Erinnerung an die Proteste der Menschen in der damaligen DDR vor 25 Jahren, an die Fluchtbewegung über Ungarn und schließlich an den Fall der Mauer im November 1989 spielt denn auch eine große Rolle beim zweitägigen Einheitsfest in Hannover. Eröffnet wird das Bürgerfest am Donnerstag, den 2. Oktober 2014 um 11 Uhr durch Ministerpräsident Stephan Weil und den Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok, im Niedersachsenzelt auf der Ländermeile unweit des Maschsees. Es folgen zwei Tage mit jeweils mehr als zwölf Stunden prallen Programms. Neben vielen politischen Diskussionen und Talkrunden gibt es Musik, Theater, Sportveranstaltungen, Präsentationen und jede Menge Mitmachaktionen. Musikalisch werden die Besucherinnen und Besucher unter anderem von den Gruppen Elaiza (die deutschen Teilnehmer des diesjährigen European Song Contest´), Maxim, Marquess, Jupiter Jones und Laith Al-Deen unterhalten.

Am 3. Oktober, dem eigentlichen Feiertag, übergibt dann Bundesratspräsident Stephan Weil symbolisch die Bundesratspräsidentschaft an seinen designierten Nachfolger, den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (um 14.30 Uhr im Zelt des Bundesrates im Maschpark). Mit dem großen Finale am, auf und über dem Maschsee geht das Fest dann am Abend des 3. Oktobers zu Ende: Licht, Laser und Pyroeffekte verbinden sich mit dem gesprochenen Wort, Musik und Showelementen zu einem besonderen emotionalen Ereignis.

Aber auch in der niedersächsischen Dependance in Berlin wird der Tag der deutschen Einheit wieder gefeiert: Die Vertretung des Landes Niedersachsen lädt zusammen mit den übrigen sechs Vertretungen in der Straße In den Ministergärten wieder zum „Tag der offenen Tür“. In der Zeit von 11 bis 18 Uhr haben alle Interessierten wieder die Möglichkeit, sich in den fünf Vertretungshäusern über die dortige Arbeit zu informieren. Natürlich gibt es wieder ein umfangreiches kulinarisches und musikalisches Angebot. Unter anderem treten bei den Niedersachsen das Original Calenberger Blasorchester, der Lüneburger Shanty-Chor und die Jugendmusikschule aus Nienburg auf.

Wie geht es weiter mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA?

Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Niedersachsen am 9. Oktober Als die…

Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Niedersachsen am 9. Oktober

Als die Vertretung der Landes Niedersachsen im Februar dieses Jahres zu einer ersten Podiumsveranstaltung zum Thema transatlantisches Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP) einlud, hatte das Thema gerade die Expertenkreise verlassen und wurde so langsam auch in der Öffentlichkeit diskutiert.

Inzwischen vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in Zeitungen, Magazinsendungen, im Rundfunk, Fernsehen oder im Internet über das geplante Freihandelsabkommen berichtet, kommentiert und in vielen Fällen auch polemisiert wird: 149 000 Antworten auf die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission, 700 000 deutsche Bürger und 148 Organisationen, die eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP unterstützen, fünf Millionen Nennungen zu TTIP bei Google – kein anderes Handelsabkommen hat jemals zuvor die Öffentlichkeit so mobilisiert, wie das zwischen den USA und der Europäischen Union geplante Freihandelsabkommen – allerdings nur im deutschsprachigen Raum. Und damit nur in einem kleineren Teil Europas.

Nach den bislang sechs offiziellen Verhandlungsrunden ist es Zeit, auch inhaltlich die Frage zu stellen: Wo stehen wir, was geht, was geht nicht? Darüber soll in der Veranstaltung am Donnerstag, den 9. Oktober 2014 ab 18.30 Uhr in der niedersächsischen Landesvertretung gesprochen werden.

Nach der Auftaktveranstaltung im Februar dieses Jahres wird die Landesvertretung dieses Mal auch Vertretern der Europäischen Kommission und der Vereinigten Staaten von Amerika Gehör verschaffen. Eingeladen wurden der noch amtierende EU-Handelskommissar Karel de Gucht und der Gesandte der US-Botschaft James A. Boughner. Die TTIP-kritische bis ablehnende Position vertritt Rebecca Harms, Vorsitzende der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament. Ebenfalls eine kritische, aber nicht von vornherein ablehnende Position vertritt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.

Moderiert wird die Runde von der Wirtschaftsjournalistin Dr. Ursula Weidenfeld. Eröffnet wird der Abend wieder durch den Bevollmächtigen des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist geladenen Gästen vorbehalten.

„Fracking – Ausweg oder Sackgasse in der Energieversorgung?“

Olaf Lies und Stefan Wenzel diskutieren mit Experten Fracking – eine Methode…

Olaf Lies und Stefan Wenzel diskutieren mit Experten

Fracking – eine Methode zur Erschließung unterirdischer Lagerstätten von Gas oder Flüssigkeiten – gehört aktuell sicherlich zu den am stärksten diskutierten Technologien. Während die Befürworter durch den Einsatz dieser Technik große Vorteile bei der Ausbeutung bislang unwirtschaftlicher Gas- und Erdölvorkommen erwarten, warnen die Gegner vor den damit verbundenen Umweltgefahren, insbesondere für das Grundwasser.

Kürzlich hat die Konferenz der Länderumweltminister in Konstanz den Verzicht auf die Förderung von Erdgas aus so genannten unkonventionellen Lagerstätten beschlossen. Das Umweltbundesamt plädiert dafür, derzeit auf eine kommerzielle Schiefergasförderung zu verzichten, ohne die Möglichkeit von Forschungsprojekten auszuschließen.

Für die niedersächsische Landesregierung ist das Thema von ganz besonderer Bedeutung. Mit verschiedenen Bundesratsinitiativen verfolgt sie das Ziel, klare gesetzliche Vorgaben zum Fracking zu schaffen. Ein solches Ziel verfolgt mittlerweile auch die Bundesregierung. Umweltministerin Barbara Hendricks hat angekündigt, dabei die strengsten Regeln einzuführen, die es weltweit für diese Fördertechnik gibt.

Noch bevor ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, greift die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund das Thema in Berlins politischer Mitte auf und veranstaltet am Dienstag, 7. Oktober, 19.00 Uhr hierzu ein öffentliches Hearing. Neben Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies und Umweltminister Stefan Wenzel werden weitere Experten und Sachverständige von Unternehmen, Verbänden sowie Wissenschaftler und Behördenvertreter zu Wort kommen.

Begrüßung:
Staatssekretär Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Statements und Diskussion:
Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stefan Wenzel, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Bernd Kirschbaum, Umweltbundesamt
Ulf Sieberg, NABU
N.N., ExxonMobil
Joachim Pünnel, Wintershall
Andrees Gentzsch, BDEW
Holger Eichele, Brauerbund
Hartmut Pick, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung
Franz Gerhard Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Prof. Dr. Dietrich Borchardt, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Magdeburg
Dr. Stefan Ott, BUND Niedersachsen
Johannes Müller, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
sowie für die Bundestagsfraktionen
Karsten Möring (CDU/CSU)
Dr. Matthias Miersch (SPD)
Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen)

Moderation:
Dagmar Dehmer, Der Tagesspiegel

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printproduktionen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Sanfte Stimmen und fetter Sound

Höhepunkte beim Festival „Jazz in den Ministergärten“ Die ersten Eintrittskarten wurden bereits…

Höhepunkte beim Festival „Jazz in den Ministergärten“

Die ersten Eintrittskarten wurden bereits im Dezember vorigen Jahres bestellt – da stand das Programm des diesjährigen Festivals „Jazz in den Ministergärten“ noch nicht einmal in Ansätzen fest. Doch viele Fans des Jazzfestes, das seit 2002 immer im Oktober in den sieben Landesvertretungen In den Ministergärten stattfindet, vertrauen blind auf die Qualität der auftretenden Bands und buchen eben unbesehen des Programms schon mal vorab.

Der eigentliche Vorverkauf läuft aber jetzt erst richtig an. Karten zum Preis von 20 Euro gibt es an der Pförtnerloge der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz und in den bekannten Vorverkaufsstellen mit TicketOnline-Anschluss. Ein kleineres Kartenkontingent wird am 17. Oktober, dem Veranstaltungstag selbst, auch an der Abendkasse zum Preis von 25 Euro verkauft werden.

Geboten werden auch in diesem Jahr wieder 16 verschiedene Bands aus den Ländern sowie zum Teil aus den ausländischen Partnerregionen. Den Auftakt macht das Landespolizeiorchester aus Brandenburg, das am 17. Oktober bereits um 18 Uhr auf der Straße vor der brandenburgischen Landesvertretung spielen wird. Nach diesem Vorprogramm geht es in allen Häusern um 19 Uhr mit den Auftritten der verschiedenen Jazzbands weiter.

Band von Simin Tander

Band „Fette Hupe“ aus Hannover

Im gemeinsamen Haus der niedersächsischen und der schleswig-holsteinischen Landesvertretung sind zwei besonders sanfte und schöne Frauenstimmen zu hören: Um 20 Uhr tritt auf Einladung der Niedersachsen Simin Tander mit ihrer Band auf. In einer deutsch-afghanischen Familie aufgewachsen, sind ihr orientalische Klänge bereits seit Kindertagen vertraut. Aus zerbrechlich anmutenden Passagen entwickeln sich in ihrer Musik intensiv-rhythmische Experimente. Intime Songs und leidenschaftliche Improvisationen getragen von Simins betörender Stimme, mit der sie auch ohne Wort Geschichten erzählt.

Mit einer außergewöhnlichen Stimme ist auch Ida Sand gesegnet, die auf Einladung der Schleswig-Holsteiner um 21.30 Uhr auftritt. Die Schwedin vermag mit ihrer wandlungsfähigen Stimme den unterschiedlichsten Songs einen ganz unverwechselbaren Sound zu verleihen. Nils Landgren, mit dem sie schon häufiger zusammen aufgetreten ist, hat ihre stimmlichen Fähigkeiten mal mit dem Satz beschrieben: „Sie hat Gospel im Herzen, eine goldene Kehle und Soul im Blut und kommt aus Schweden.“

Druckvoll und überaus dynamisch geht es im Foyer der Landesvertretung zu, wenn die Gruppe „Fette Hupe“ aus Hannover auftritt. 17 Musiker der hannoverschen Jazzszene präsentieren ungehörte, spannende und kreative Musik im „fetten“ Bigband-Sound. Die Gruppe tritt gleich zweimal auf, um 19 und um 23 Uhr.

Fortsetzung des Kunst- und Kulturprogramms „inspektionen // geschichte_n“

Vom Schauspiel zur Fotografie und einer Ausstellung „Nach Neuem Trachten“ Nachdem das…

Vom Schauspiel zur Fotografie und einer Ausstellung „Nach Neuem Trachten“

Nachdem das Kunst- und Kulturprogramm „inspektionen // geschichte_n“ im September erfolgreich mit der Boltanski-Installation fortgesetzt werden konnte – über 700 Besucherinnen und Besucher warfen einen Blick in das Schattentheater von 1984 – können sich die Gäste der niedersächsischen Landesvertretung in den kommenden drei Monaten auf weitere Veranstaltungen zur Kunst des Erinnerns freuen.

Im Oktober findet im Rahmen von „inspektionen // geschichte_n“ erstmals ein Theaterworkshop in der Landesvertretung statt. Janko Kahle, Ensemblemitglied des Schauspiels Hannover, und Aljoscha Begrich, Dramaturg ebenda, arbeiten gemeinsam mit Studierenden der Hochschule für Musik und Theater Hannover drei Tage lang in Berlin an einem Text von Swetlana Alexijewitsch. Gemeinsam überprüfen sie, wie Geschichte und Geschichten auf der Bühne dargestellt werden können.

Am 24. Oktober 2014 um 19 Uhr präsentieren sie im Saal der Landesvertretung ihren Blick auf die Geschichten von Swetlana Alexijewitsch.

Janko Kahle in: Vom Ende des roten Menschen, Schauspiel Hannover, Spielzeit 2009/10

Janko Kahle in: Vom Ende des roten Menschen, Schauspiel Hannover, Spielzeit 2009/10

Zum fünfundzwanzigsten Jahrestag des Mauerfalls schauen die Niedersachsen noch einmal hinter den Eisernen Vorhang. Ab 10. November 2014 ist in der Landesvertretung eine Fotoserie von Hans Pieler und Wolf Lützen zu sehen, die ihresgleichen sucht: Im Oktober 1984 fuhren die Künstler in einem VW-Bus auf der Transitstrecke von Hamburg nach Berlin und zurück und machten dabei verbotenerweise hunderte von Aufnahmen. Fotografiert wurde vom Beifahrersitz und häufig durch den Außenspiegel, dessen Glas sie zuvor durch normales, flaches Spiegelglas ausgetauscht hatten. Die so entstandene Serie von Schwarz-Weiß-Aufnahmen ist ein Reisebericht ganz eigener Art. Weder repräsentativ noch linear erzählt, vielmehr subjektiv und individuell. Dieser ungewöhnliche Blick, gewissermaßen von außen auf die DDR, ist heute, dreißig Jahre später, ein wertvolles historisches Dokument.

Ausstellung: Transit // Hans Pieler & Wolf Lützen. 10. Bis 16. November 2014, täglich 11-19 Uhr, Eintritt frei. Eröffnung: 10. November 2014 um 19 Uhr.

Zum Jahresabschluss wird mit einer großen Ausstellung der Blick ins Schaumburger Land gerichtet. Im Atrium präsentieren dann die Schaumburger Landschaft, die Hochschule Hannover und das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ihr Projekt „Nach Neuem Trachten“, das 2010 seinen Anfang in der Landesvertretung fand und sich seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Ausgestellt werden Entwürfe und Fotografien von Studierenden, die neue Blicke auf die traditionelle Schaumburger Tracht und Kultur werfen: „Chez Schaumburg“ heißt eine der entstandenen Kollektionen, eine weitere lässt historische Silhouetten des Schaumburger Landes wieder aufleben, während eine Streetwear-Kollektion regionales Leinen mit japanischem Denim kombiniert und andere tradierte Handwerkstechniken in industriell hergestellte Entwürfe überführt.

Die Ausstellung „Nach Neuem Trachten // Rote Röcke Revisited“ wird am 19. Dezember 2014 um 12 Uhr von Niedersachsens Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić eröffnet und bis in den Januar 2015 zu sehen sein.

Unser Programm für das 2. Halbjahr finden Sie hier…