Bundesrat startet nach der Sommerpause mit voller Tagesordnung
Bundesrat stimmt Änderungen im Asylrecht zu Bis zuletzt war offen, ob der…
- Gut im Bild: Innenminister Boris Pistorius und sein Kollege aus Rheinland-Pfalz Roger Lewrentz
- Sozialministerin Cornelia Rundt tauscht sich mit Ministerinkollegin Irene Alt aus
- Haben die Finanzen im Blick: Peter Jürgen Schneider und Dr. Carsten Kühl aus Rheinland-Pfalz, Finanzminister ihrer Länder
- Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter und sein Pendant aus Baden-Württemberg, Peter Friedrich
- Umweltminister Stefan Wenzel und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter konzentriert
- Die Bank der Niedersachsen im Bundesrat
- Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sprach zum Staatsangehörigkeitsrecht
- Niedersachsens Stimme im Bundesrat: der Bevollmächtigte des Landes Michael Rüter
- Cornelia Rundt begrüßt das neue Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus
Bundesrat stimmt Änderungen im Asylrecht zu
Bis zuletzt war offen, ob der Bundesrat dem geänderten Asylrecht zustimmen würde. In der Plenarsitzung am 19. September 2014 fand sich nach kontroverser Debatte schließlich die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten daher künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten.
Auch dem vom Bundestag Anfang Juli beschlossenen Doppelpass für junge Deutsche mit Migrationshintergrund und sieben weiteren Gesetzesbeschlüssen gab der Bundesrat grünes Licht. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Länderinitiativen zu Flüchtlingsunterkünften und Jugendschutz
Auf Vorschlag einiger Länder beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der die baurechtliche Planung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern soll. Er wird nun in den Bundestag eingebracht. In einer Entschließung setzen sich die Länder für mehr Jugendschutz bei E-Zigaretten ein.
Debatten zum Bundeshaushalt, Kooperationsverbot, Elterngeld Plus
Der Bundesrat beschloss Stellungnahmen zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung – so zum Bundeshaushalt 2015 und vier Vorschlägen zur Umsetzung der europäischen Bankenunion, der BAföG-Novelle und dem Elterngeld Plus. Außerdem beriet er ausführlich die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Sie soll dem Bund in Zukunft erlauben, Hochschulen dauerhaft finanziell zu fördern.
Länder wünschen weitere Kooperation im Bildungsbereich: Durch eine vorgesehene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes können Bund und Länder zukünftig in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Forschung und Lehre an Hochschulen zusammenwirken. Wegen des grundsätzlichen Verbots der Mischverwaltung und -finanzierung war dies bisher unzulässig.
In einer Stellungnahme äußern die Länder, darunter Niedersachsen, dass es darüber hinaus der verstärkten Kooperation aller Beteiligten und neuer Formen der Zusammenarbeit im gesamten Bildungsbereich bedarf. Dies sei nötig, um den enormen Herausforderungen des deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystems erfolgreich begegnen zu können. Zu den Herausforderungen gehören eine ausreichende Zahl pädagogisch gut ausgestatteter Kita-Plätze, die Umsetzung der Inklusion im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung am Bildungssystem, die Schaffung eines bundesweiten flächendeckenden Angebots an Ganztagsschulen, der Übergang von der Schule in den Beruf und die Schaffung einer bedarfsdeckenden Zahl von Studienplätzen, die zu verbinden ist mit guten Rahmenbedingungen für exzellente Forschung an Hochschulen.
Zudem befassten sich die Länder mit der Absenkung der Mautsätze für Lkw und dem geplanten Wechsel von einer Biokraftstoff- zu einer Treibhausgasquote sowie zahlreichen EU-Vorlagen zu den Themen Energieversorgung und -effizienz, Klimapolitik und Urheberrechten.
Gurtpflicht für Taxifahrer
Die Länder erteilten ihre Zustimmung zu einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen. Sie fordern die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.
Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Bundesregierung europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um. Zudem schafft sie aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen.
Adoptionsrecht wird modernisiert und vereinfacht
Bundesrat stimmt der Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zu
Mit dem Gesetzentwurf, der dem Bundesrat am vergangenen Freitag vorlag, werden die erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 geschaffen, das das teilweise nicht mehr zeitgemäße Übereinkommen von 1967 über die Adoption von Kindern ersetzt und modernisiert.
Die neue Fassung berücksichtigt, dass sich die Rechtstellung nicht mit der Mutter des Kindes verheirateter Väter verbessert hat und in vielen Staaten sowohl das Institut der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vorhanden ist wie auch in einigen Staaten die Ehe nicht mehr nur verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist. Durch das Übereinkommen wird die Sukzessivadoption ausdrücklich auch für den Fall zugelassen, dass es sich um das Kind eines eingetragenen Partners handelt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2013) und der gesetzlichen Umsetzung (Juni 2014) ist diese jedoch nunmehr auch in Deutschland zulässig.
Die Umsetzung des Übereinkommens hat auch zur Folge, dass sich sowohl der Anfangszeitpunkt als auch die Frist zur Aufbewahrung der Akten ändert. Zwar verkürzt sich die Frist von 60 auf 50 Jahre, jedoch beginnt die Berechnung erst ab der Wirksamkeit der Adoption und nicht schon ab dem Zeitpunkt der Geburt. Anders als bisher soll künftig jeder Vertragsstaat maximal eine national zuständige Behörde benennen dürfen. Bisher wird die Aufgabe von 12 zentralen Adoptionsstellen wahrgenommen.