Ausgabe 06/2017
In dieser Ausgabe

Schwerpunkt Bundesrat

Standpunkt Niedersachsen

Zahl der Woche

Veranstaltungen Rückblick

Veranstaltungen Ausblick

Zu Gast in der Landesvertretung

Editorial

mit einem Mammutprogramm hat sich der Bundesrat in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet.…

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

mit einem Mammutprogramm hat sich der Bundesrat in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet. Beschlossen wurde u.a.

  • der Finanzierungsstopp für extremistische Parteien, wie der NPD
  • das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
  • höhere Bußgelder und der Führerscheinentzug beim Nichtbilden einer Rettungsgasse
  • das Gesetz für die #Ehefueralle.

Das waren alles niedersächsische Initiativen – umso mehr freut es mich, dass sie alle mit breiten Mehrheiten beschlossen worden sind.

Insgesamt 115 Tops wurden am vergangenen Freitag im Bundesrat diskutiert und entschieden. Die ergänzenden Informationen finden Sie wie immer in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“.

Ich wünsche Ihnen, den Freundinnen und Freunden der Landesvertretung Niedersachsen, eine erholsame und schöne Sommerpause. Unser Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ erscheint das nächste Mal am 25. September.

Viel Spaß beim Lesen und Verteilen unserer Informationen.

Ihr
Signatur
Michael Rüter

Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

Bundesratssitzung am 07. Juli 2017

Parteienfinanzierung, Ehe für alle, Kampf gegen Hasskommentare

Eine besonders umfangreiche Tagesordnung bewältigte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause: 112 Vorlagen behandelten die Länder insgesamt – grünes Licht gab es für 63 Gesetze aus dem Deutschen Bundestag und 28 Verordnungen aus dem Bundeskabinett.

Damit kommen kurz vor der Bundestagswahl noch weitreichende Veränderungen. So die Ehe für alle – ein Vorhaben, das ursprünglich auf einen Vorschlag der Länderkammer zurückgeht. Gleiches gilt für den Finanzierungsstopp für verfassungsfeindliche Parteien. Auch hier hatten die Länder den Anstoß gegeben.

Facebook-Gesetz und Reform der Pflegeberufe sind durch

Einige strittige Vorhaben passierten zudem den Bundesrat. Hierzu gehören das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von Hate- Speech und die Reform der Pflegeberufe, aber auch die Anpassung des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft und der Einsatz von Staatstrojanern.

Einheitliche Rente für Ost und West

Viele der Gesetze sind insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger interessant. So die Ost-West-Rentenangleichung, die Förderung der Betriebsrenten, die Abschaffung der extra Gebühren bei Kartenzahlungen, die Ausweitung des Verbraucherschutzes im Reiserecht und die Förderung von Mieterstrom.

Sicherheit immer wieder Thema

Um Sicherheit und Strafverfolgung geht es bei der Erweiterung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sowie den härteren Sanktionen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl und dem Fahrverbot als allgemeiner Nebenstrafe.

Zwei Bundestagsbeschlüsse abgesetzt

Das vom Bundestag beschlossene Kinder-und Jugendhilfestärkungsgesetz sowie das Notvertretungsrecht für Ehegatten setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab.

Die Gesetzgebungsverfahren hierzu könnten am 22. September 2017 abgeschlossen werden.

Länder für mehr Gewaltprävention in Dienstleistungsberufen

In einer Entschließung fordern die Länder ein geschlossenes Engagement bei der Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen.

Kritische Stellungnahmen nach Brüssel

Insgesamt acht Vorlagen aus Brüssel nahmt der Bundesrat Stellung. Kritisch äußerten sie sich insbesondere zu zwei Verordnungsvorschlägen, in denen es um die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sowie einen direkten Auskunftsanspruch der Kommission gegenüber Unternehmen geht.

Viele verkehrsrechtliche Änderungen

Auch die ungewöhnlich hohe Anzahl von 28 Regierungsverordnungen, mit denen sich der Bundesrat befasste, deuten auf das Ende der Wahlperiode. Alle Verordnungen erhielten die Zustimmung der Länder, viele davon müssen aber wegen der zugleich beschlossenen Maßgaben von der Bundesregierung noch einmal angepasst werden.

Die geplanten Maßnahmen gegen Betrug an elektronischen Kassensystemen kritisierten die Länder in einer Entschließung als nicht ausreichend.

Eine eigene Entschließung fasste der Bundesrat zur Erhöhung der Bußgelder für das Behindern von Rettungskräften.

Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Styropor

Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird einfacher und preisgünstiger. Der Bundesrat stimmte am 7. Juli 2017 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann wie geplant einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.
Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) werden nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.

Hintergrund: Im Oktober letzten Jahres waren Styroporplatten, die HBCD enthalten, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Sie durften deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt, sondern nur mit Sondergenehmigung verbrannt werden. Seitdem geriet die Entsorgung erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besaßen. Die wenigen Anlagen mit Genehmigung verlangten sehr hohe Vergütungen. Dies verursachte Engpässe bei der Entsorgung und Probleme für viele Hausbesitzern und Sanierungsfirmen.

Auf Anregung des Bundesrates wurde die Einstufung von HBCD als gefährlicher Sondermüll Ende Dezember 2016 befristet für ein Jahr ausgesetzt, um den akuten Entsorgungsengpass zu lindern (752/16). Inzwischen haben sich die Fachgremien von Bund und Ländern auf rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgungsvorschriften geeinigt. Diese enthalten auch Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung.

Kein Geld vom Staat für verfassungsfeindliche Parteien

Boris Pistorius: Klares Signal für unsere Demokratie und gegen die Verfassungsfeinde

Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig einer Änderung des Grundgesetzes und einem Begleitgesetz zugestimmt, das verfassungswidrige Parteien von staatlicher Finanzierung ausschließt.

Zukünftig können Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Begünstigung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit sowie den Ausschluss von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Begünstigung soll durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017, in der ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 GG abgelehnt wurde (Az. 2 BvB 1/13). In dem Urteil wurde zwar festgestellt, dass die NPD danach strebe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und auch planvoll und qualifiziert auf die Erreichung dieses Ziels hinarbeite. Das Verbot der NPD scheiterte aber daran, dass es der Partei an dem nötigen Gewicht fehle, das Ziel jemals zu erreichen. Dem verfassungsändernden Gesetzgeber wurde jedoch der Hinweis gegeben, dass die Möglichkeit bestehe, unterhalb des Parteiverbots weitere abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung vorzusehen.

Änderung des Grundgesetzes notwendig
In diesem Sinne sollen durch Einfügung von zwei neuen Absätzen in Artikel 21 GG künftig die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, politische Parteien, die – unabhängig von den Erfolgsaussichten – das Ziel verfolgen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen und damit deren Beseitigung Vorschub leisten wollen, sowohl von finanziellen Zuwendungen des Staates als auch von steuerlichen Privilegien ausgeschlossen werden zu können.

Neue Verfahrensart
Auch auf einfach gesetzlicher Ebene wurde die Änderung nachvollzogen. Hierzu wird im Bundesverfassungsgerichtsgesetz das Verfahren für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung geregelt.

Die Antragsberechtigung für diese Entscheidung soll dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung obliegen. Im Falle einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll gemäß § 18 Absatz 7 PartG eine Partei aus der staatlichen Teilfinanzierung ausscheiden. Folgeänderungen im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung runden das Gesetzespaket ab, um steuerliche Begünstigungen dieser Parteien und der Zuwendungen an diese Parteien künftig auszuschließen.

Impuls ging von Niedersachsen aus
Der Bundesrat hatte bereits in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 auf Initiative Niedersachsens beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag eizubringen (BR-Drucksache 153/17). Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius betonte im Bundesrat, dass er sehr froh sei, dass auch der Bundestag sich dieser Initiative schnell angeschlossen und die Grundgesetzänderung mit beschlossen habe.

Berücksichtigung der Sachverständigen
Nach einer Anhörung im Bundestag wurden im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen, die auch vom Bundesrat begrüßt worden sind. So ist die auf der Basis eines begründeten Antrags vom Bundesverfassungsgericht zu treffende Feststellung des Ausschlusses der Parteien von der staatlichen Finanzierung auf sechs Jahre befristet, ursprünglich waren zwei Jahre vorgesehen. Eine Verlängerung dieser Frist ist auf Antrag möglich und die Feststellung des Ausschlusses von der staatlichen Finanzierung erstreckt sich dabei auch auf Ersatzparteien.

Bundesverfassungsgericht muss erneut entscheiden

Doch der Weg hin zu einem tatsächlichen Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung ist damit noch nicht beendet. Nun geht es darum, vor dem Bundesverfassungsgericht für diesen Finanzierungsausschluss ein neues Verfahren zu eröffnen.
Eine einstimmig gefasste Entschließung des Bundesrates hat dieses Vorhaben noch einmal bekräftigt. Das Verfahren soll zügig eingeleitet werden und möglichst von allen drei Antragsberechtigten (Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag) gemeinsam geführt werden. Das ursprüngliche NPD-Verbotsverfahren hatte der Bundesrat alleine betrieben.

Signal für Demokratie
Pistorius zeigte sich mit den Gesetzesänderungen im Bundesrat zufrieden: „Mit dem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung machen wir unmissverständlich klar, dass wir eine wehrhafte Demokratie in Deutschland sind. Wir lassen es nicht zu, dass Parteien, die sich die Abschaffung unseres freiheitlich-demokratischen Systems zum Ziel gesetzt haben, von diesem auch noch finanziell unterstützt werden.“

Damit werde ein klares Signal für unsere Demokratie und gegen die Verfassungsfeinde gesetzt.

Bundesrat ermöglicht die „Ehe für alle“

Sozialministerin Cornelia Rundt: Die staatliche Diskriminierung wird damit endlich beendet

Nach dem Beschluss des Bundestages vom 30. Juni 2017 hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Gesetz verabschiedet. Das Gesetz beruht auf einer Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2015, bei der Niedersachsen Mitantragsteller war.

Bereits im Jahr 2013 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen und beim Bundestag eingebracht. Auch damals schon war Niedersachsen Mitantragsteller. Der Gesetzentwurf war jedoch wegen des Ablaufs der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen. Das Gesetz ist gelichlautend von mehreren Ländern im September 2015 erneut beschlossen worden und lag seitdem zur Beschlussfassung im Bundestag vor.

In ihrer Rede vor dem Plenum des Bundesrates betonte Sozialministerin Cornelia Rundt, dass die Gesetzesänderung ein wichtiges Signal sei, um die Diskussion über rückwärtsgewandte und überkommene Rollen- und Familienbilder der Vergangenheit zuzuführen. Deutschland befände sich mit der Öffnung der Ehe in guter europäischer Nachbarschaft.

Das Gesetz sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist danach nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften sollen hingegen bestehen bleiben, können aber in eine Ehe umgewandelt werden. Durch die Gesetzesänderung erhalten gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zur Adoption von Kindern und profitieren in steuerlicher Hinsicht vom Ehegattensplitting.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Drei Monate nach Verkündung tritt es in Kraft.

Verbesserungen für Menschen in der Schlacht- und Zerlege Branche kommen

Wirtschaftsminister Olaf Lies: orientieren uns am Leitbild der „Guten Arbeit“

Eigentlich regelt das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges die Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. In einem sogenannten Omnibusverfahren – so nennt man das Verfahren, bei dem Änderungsanträge mit weiteren, fachfremden Punkten an einen Gesetzesentwurf angegliedert werden – wurde mit dem Bundesversorgungsgesetz jedoch auch eine Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft erreicht.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Situation und das Arbeitsverhältnis der häufig von Subunternehmen in diese Unternehmen oder Betriebe geschickten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. „Die Niedersächsische Landesregierung orientiert sich am Leitbild der „Guten Arbeit“ und setzt sich deshalb für gute Arbeitsbedingungen insbesondere auch der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ein“, stellte Wirtschaftsminister Olaf Lies in seiner Rede im Bundesrat fest.

Im Fokus stehen dabei die vielen, zumeist aus südosteuropäischen Ländern stammenden Beschäftigten, die mit Werkverträgen bei Schlachtbetrieben angestellt sind. Da sie und ihre Familien in den Heimatländern auf das Einkommen angewiesen sind und sie die rechtliche Situation nicht kennen, akzeptieren die Menschen häufig schlechteste bis schlicht unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen. Vielfach nehmen sie für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sogar das Vorenthalten ihnen zustehender Lohnzahlungen hin. Den Kampf gegen diesen Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von Arbeitnehmerrechten hat die Landesregierung schon in den letzten Jahren engagiert geführt.

Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern die notwendigen Arbeitsmittel, die aus Hygienegründen oder Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschriebene besondere Arbeitskleidung sowie persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und diese auch instand zu halten.

Die Verrechnung mit dem Arbeitslohn oder Vereinbarungen, mit der Arbeitnehmer verpflichtet werden, Arbeitsmittel, Schutzkleidung oder persönliche Schutzausrüstung auf eigene Kosten zu beschaffen oder instand zu halten, sind durch das Gesetz nicht mehr möglich. Darüber hinaus werden neue Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeiten eingeführt. Künftig müssen Arbeitgeber wesentlich genauer Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass Kontrollen in Großbetrieben leicht umgangen werden können, da auch die Prüfer beim Betreten eines Betriebes die hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards einhalten müssen. So kommt es in der Praxis häufig zu zeitlichen Verzögerungen. In kleineren Handwerksbetrieben sind die Kontrollen besser und schneller durchführbar. Deshalb sind diese von der Verschärfung ausgenommen.

Außerdem wird mit dem Gesetz gegen die Möglichkeit vorgegangen, durch verschachtelte Werksvertragskonstruktionen eine Abführung der fälligen Sozialabgaben zu umgehen.

Mit den beschriebenen Maßnahmen gehe das Gesetz in die richtige Richtung, so Wirtschaftsminister Lies weiter, und es zeige, dass sich die Hartnäckigkeit, mit der die niedersächsische Landesregierung Verbesserungen in der Branche eingefordert habe, letztlich Wirkung zeige.

Niedersächsische Initiative zu atomaren Entsorgungskosten vorgestellt

Stefan Wenzel: Kosten so genau wie möglich kalkulieren

Als TOP 111 des Bundesratsplenums am vergangenen Freitag wurde eine Entschließung der niedersächsischen Landesregierung zum Thema atomare Entsorgungskosten behandelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich die Brennelementesteuer für rechtswidrig erklärt. Durch diese von Anfang 2011 bis Ende 2016 zu entrichtende Steuer sahen sich die Konzerne im Nachteil gegenüber anderen Stromerzeugern. Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Im Gegenzug wurde 2010 die Laufzeit der Kraftwerke verlängert. Die Bundesregierung hielt auch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 an der Steuer fest, als der beschleunigte Atomausstieg bis 2022 besiegelt wurde. Gegen die Zahlung wehren sich Eon, RWE und EnBW seit Jahren vor den zuständigen Finanzgerichten. Nun bekamen sie Recht und damit Anspruch auf 6,2 Milliarden Euro plus Zinsen aus dem Bundeshaushalt.

Das Aufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer sollte vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Haushaltskonsolidierung insbesondere auch zur Bewältigung der atomaren Altlasten eingesetzt werden. Mit der Finanzierung von Altlasten aus der Atomstromproduktion sind riesige Aufgaben verbunden. Niedersachsen ist davon insbesondere durch die Asse besonders betroffen.
„Es ist daher erforderlich, dass die Kosten für die Stilllegung und die Sicherung der atomaren Altlasten so genau wie möglich kalkuliert werden und die rechtlichen Möglichkeiten einer verursachergerechten Finanzierung und Heranziehung der Energieversorgungsunternehmen und deren Rechtsnachfolger zur Bewältigung der atomaren Altlasten geprüft werden. Eine gesicherte Finanzierung dieser Altlasten bei gleichzeitiger Schonung des Staatshaushalts ist für uns unabdingbar“, so Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel in seiner Rede vor dem Plenum.

Die Entschließung wird nun in die Ausschüsse überwiesen und wird am 22. September 2017 im Plenum abschließend beraten.

Stell dir vor, es ist Stau, und niemand bildet eine Rettungsgasse

Boris Pistorius: Höhere Bußgelder kein Patentrezept, aber notwendige abschreckende Wirkung

So unangemessen flapsig die Überschrift formuliert zu sein scheint, so traurig ist der Hintergrund. Der schwere Bus- Unfall auf der A9 in Oberfranken in der vergangenen Woche hat viele Todesopfer gefordert. Noch ist nicht geklärt wie es zu dem Unglück gekommen ist. Laut Augenzeugenberichten sind die Feuerwehr- und Einsatzkräfte aber nicht direkt zur Unfallstelle durchgekommen, weil einige Autofahrer eben keine bzw. keine ausreichend breite Rettungsgasse gebildet haben. Möglicherweise sind dabei wertvolle Sekunden und Minuten verstrichen, in denen es um Leben und Tod der Opfer ging.

Fehlverhalten verhindern
Wieder einmal erschwerten also Autofahrer den Rettungskräften die Arbeit und verzögerten so die Rettung. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius beschäftigt sich schon lange mit der Frage, wie es zu einem solchen Fehlverhalten kommt und hat Initiativen und Vorschläge zur Lösung vorgelegt.
So wird mit Hinweistafeln und Präventionsprojekten in Niedersachsen darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, bei Staus Rettungsgassen zu bilden. Es sind aber weitere Maßnahmen notwendig, um für dieses – oftmals lebenswichtige – Thema zu sensibilisieren.

Niedersachsen fordert Erhöhung der Bußgelder
Aktuell wird das Nichtbilden einer Rettungsgasse mit 20 € geahndet. Die von der Bundesregierung kurzfristig vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag zurückgezogene Vorlage sah eine Erhöhung auf maximal 115 € vor. Die Vorlage – eine Verordnung – soll vom Bundesverkehrsminister noch einmal überarbeitet werden. Durch den Rückzug konnte der Bundesrat nicht über diese Verordnung abstimmen. Niedersachsen hat sich schon mehrmals zur notwendigen Erhöhung des Regelsatzes im Zusammenhang mit Rettungsgassen geäußert. Damit die Forderungen aus Niedersachsen bei der Überarbeitung der Verordnung berücksichtigt werden, hat Niedersachsen daher dennoch einen Entschließungsantrag zu diesem Thema in den Bundesrat am letzten Freitag eingebracht, dem sich letztlich alle Länder als Mitantragsteller anschlossen.

Nach Ansicht der Bundesländer liegt ein angemessener Strafrahmen bei einem Mindestmaß von 200 €, wenn Rettungsgassen nicht eingehalten werden. Bei gravierenden Verstößen, bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, sollte zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden. Diese Erhöhung sei auch verglichen mit anderen Delikten im Straßenverkehr absolut sachgerecht. In Österreich sind die Strafen für das Nichteinhalten der Rettungsgasse mit mehr als 2.000 € Bußgeld bereits deutlich höher. Und dort gibt es so gut wie keine Probleme bei der Bildung der Gassen für Einsatzfahrzeuge. Minister Pistorius betonte bei seiner Rede im Bundesrat, dass er sogar ein Bußgeld von 1000€ in bestimmten Fällen für angemessen halte.

Bundeseinheitliche Verkehrsschilder
„Höhere Bußgelder sind nicht grundsätzlich das Patentrezept. Doch ich bin überzeugt, dass auch die abschreckende Wirkung dazu beitragen wird, dass die Menschen sich viel bewusster machen, welch gravierende Auswirkungen das Nichtbilden einer Rettungsgasse haben kann; dass dadurch Menschen, die ärztlich versorgt oder aus Fahrzeugen befreit werden müssen, zu spät Hilfe bekommen – und zwar nur weil einzelne Verkehrsteilnehmer den Weg nicht frei machen, sei es aus purer Ignoranz oder weil sie die Regeln für das Bilden der Rettungsgasse schlichtweg nicht kennen,“ so Minister Pistorius in seiner Rede im Bundesrat.
Auch im Bereich der Prävention bedarf es weiterer Maßnahmen. Daher fordert der Entschließungsantrag aller Länder auch, dass bundeseinheitliche Verkehrsschilder und Infotafeln zur Bildung von Rettungsgassen eingeführt werden.

So bildet man Rettungsgassen
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Fahren Sie also auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.
Weitere Initiativen Niedersachsens für mehr Sicherheit im Straßenverkehr:
Bekämpfung von Gaffern
Reformierung des Bußgeldsystems

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Staatstrojaner führt zum gläsernen Bürger!“

Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung finden keine Mehrheit

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 umfangreiche Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht gebilligt und damit den Weg für weitreichende Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden freigemacht. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und eine kritische Entschließungsempfehlung des Verbraucherausschusses, was von Niedersachsen unterstützt wurde, fanden im Plenum keine Mehrheit.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf, welcher bereits am 10. Februar 2017 im Bundesrat auf der Tagesordnung stand, ist im Bundestag kurzfristig durch einen Änderungsantrag am 20. Juni 2017 im Rechtsausschuss des Bundestages um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung ergänzt worden.

Ebenso wie der Verbraucherausschuss des Bundesrates kritisierte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz dieses Verfahren in ihrer Rede vor dem Bundesratsplenum. „Ein solches Vorgehen wird der erheblichen Bedeutung der neuen Überwachungsmöglichkeiten nicht gerecht! Das Fehlen einer vorherigen Beteiligung der Länder, der Verbände und sogar der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nicht hinnehmbar“, so Niewisch-Lennartz. Vielmehr bedürfe es einer gewissenhaften Beteiligung gerade der Praxis, um eine angemessene Regelung für die Online-Durchsuchung zu finden.

Durch Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung können Strafermittler künftig verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abfangen und die Speicher ihrer Rechner unbemerkt durchsuchen. Sie dürfen dafür eine Spionagesoftware verwenden. Die Online-Durchsuchung erlaubt es, unbemerkt aus der Ferne den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Auch über einen längeren Zeitraum. Damit kann nicht nur die Kommunikation des Betroffenen über sein Smartphone überwacht, sondern auf all seine gespeicherten Daten zugegriffen werden.

Niewisch-Lennartz verwies auch auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2008 entschieden, dass der weitreichende Eingriff in das sog. Computer-Grundrecht, das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen, nur zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter in Betracht käme. Dazu zählten Leib, Leben und Freiheit der Person. Darüber hinaus auch solche Rechtsgüter, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates berühren oder die Grundlage der Existenz der Menschen. „Davon kann“, so Niewisch-Lennartz, „etwa bei der im Straftatenkatalog des § 100c Abs. 2 StPO enthaltenen gewerbsmäßigen Hehlerei oder der Geld- und Wertzeichenfälschung keineswegs die Rede sein“. Eine praxistaugliche technische Umsetzung, die den Verfassungsvorgaben entspricht, bedürfe eines längeren Vorlaufs. „Bei dem so wichtigen Thema der Online-Durchsuchung dürfen nicht aus grundloser Eile elementare Grundrechtspositionen gefährdet werden“, so Niewisch-Lennartz.

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Erweiterung des Fahrverbots als Nebenstrafe auch für Taten, die keinen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr haben. Zudem schränkt das Gesetz den Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben ein. Künftig können auch Staatsanwaltschaft oder Polizei beim Verdacht bestimmter Verkehrsdelikte eine Blutprobe zur Beweissicherung anordnen.

Zahlreiche weitere Änderungen sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten, um eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten. Unter anderem sollen Vernehmungen zur besseren Dokumentation vermehrt als Video aufgezeichnet werden.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Minister Olaf Lies fordert, Hürden für E-Taxis abzubauen

Bundesrat greift Forderung von Niedersachsen auf

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat jetzt im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Hürden bei der Inbetriebnahme von E-Taxis zeitnah zu beseitigen.

Hintergrund ist die neue Mess- und Eichverordnung, die bei der Neuzulassung von Elektrofahrzeugen als Taxis Probleme bereitet und dafür sorgt, dass kein E-Taxi auf die Straße kommt. Der Antrag aus Niedersachsen hat am vergangenen Freitag eine deutliche Mehrheit im Bundesrat bekommen. 

Minister Olaf Lies: „Es ist schon merkwürdig, dass wir CO2-freie Mobilität fördern und der Einsatz gerade bei Flottenfahrzeugen wie Taxen bisher scheitert. Der Einsatz von E-Taxis würde nicht nur ökologisch Sinn machen, sondern könnte sich auch zügig wirtschaftlich rechnen. Außerdem würde es die Sichtbarkeit und Erfahrbarkeit der Elektromobilität rasant erhöhen. Hier müssen wir schleunigst nachjustieren. Elektrofahrzeuge bieten im Straßenverkehr, insbesondere in den Städten, ein großes Potenzial, Feinstaub, Stickoxide und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dabei können E-Taxis hier sogar einen ganz entscheidenden Beitrag leisten denn sie sind häufig 24 Stunden am Tag im Einsatz. Deshalb muss möglichst rasch sichergestellt werden, dass auch Elektro-Fahrzeuge rechtskonform als Taxis eingesetzt werden können. Hürden und Hindernisse müssen abgebaut werden, um einen wichtigen klimapolitischen Meilenstein in Deutschland weiter erfolgreich voranzutreiben.“

Neben der Bundesregierung sieht Lies aber auch die Hersteller in der Pflicht. So fordert er die Fahrzeughersteller auf, wie bei Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben entsprechende Taxipakete anzubieten, die im Sinne des Mess- und Eichrechts anerkannt werden, bzw. ihre Signalwege offenzulegen.

Rehabilitierung verurteilter homosexueller Personen passiert den Bundesrat

Niewisch-Lennartz: Verurteilungen haben unermessliches Leid ausgelöst

Das Gesetz zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Personen hat am 7. Juli 2017 im Bundesrat seine letzte Hürde genommen. Die Länderkammer stimmte dem Gesetz zu.

Bereits im Jahr 2015 hatte der Niedersächsische Landtag die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der gemäß § 175 StGB verurteilten Männer einzusetzen. Dem kam die Landesregierung nach. Die in der Folgezeit ergangene Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung wurde aufgegriffen und das Gesetz zur Rehabilitierung und finanziellen Entschädigung Homosexueller Personen im Bundestag am 22. Juni 2017 einstimmig beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, Strafurteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten ergingen, pauschal aufzuheben. Davon ausgenommen sind Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten. Die Verurteilten erhalten wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels eine Entschädigung.

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erinnerte bereits in ihrer Rede am 12. Mai 2017 an das Leid der Betroffenen: „Diese strafrechtlichen Verurteilungen haben bei den Betroffenen unermessliches Leid ausgelöst. Sie haben die Intimsphäre verletzt und Details aus dem Sexualleben in die Öffentlichkeit getragen. Die Verurteilten waren infolge dessen Repressalien etwa am Arbeitsplatz und einer breiten gesellschaftlichen Stigmatisierung ausgesetzt.“ Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller entsprach damals dem geltenden Recht. „Dieses Recht war aber – wie wir alle heute klar erkennen – seinerseits Unrecht.“, so die niedersächsische Justizministerin.

Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.

Ausbildung der Pflegeberufe wird modernisiert und zukunftsfest aufgestellt

Generalistische Ausbildung führt nach drei Jahren zur Pflegefachkraft

Aufgrund der demografischen Entwicklung und durch veränderte Versorgungsstrukturen und -bedarfe haben sich die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal verändert. Beispielhaft sind spezielle Belange von Demenzpatienten sowie Kindern und Jugendlichen, erhöhte Anforderungen an ambulante Pflege durch kürzere Krankenhausliegezeiten oder Herausforderungen bei psychisch erkrankten Personen zu nennen.

Es ist daher notwendig, in der Pflegeausbildung übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings zu vermitteln. Darüber hinaus besteht bereits heute ein Fachkräftemangel, dem durch eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs begegnet werden muss. Das Gesetz soll die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickeln, attraktiver machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vornehmen. Ziel ist es, ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem zu schaffen. Dazu sollen die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden, damit Pflegefachkräfte universell in allen Arbeitsfeldern der Pflege eingesetzt werden können.

Die neue generalistische Pflegeausbildung soll nach drei Jahren mit einem einheitlichen Berufsabschluss mit der Bezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann beendet werden. Die Ausbildung wird sich in einen theoretischen und einen praktischen Unterrichtsteil an einer Pflegeschule sowie in einen praktischen Ausbildungsteil im Bereich der Akut- und Langzeitpflege in der ambulanten, stationären, pädiatrischen oder psychiatrischen Versorgung gliedern. Durch einen Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche kann ein Ausbildungsschwerpunkt gesetzt werden, der dann im Abschlusszeugnis ausgewiesen wird. Pflegeassistentinnen und -assistenten und Pflegehelferinnen und -helfer könnten über eine verkürzte Ausbildungszeit zur Pflegefachkraft weiterqualifiziert werden.

Reformiert werden soll auch die Finanzierung der Pflegeausbildung. Sie soll in Zukunft für die Auszubildenden kostenlos sein und über Landesausbildungsfonds, an denen alle Akteure des Pflegebereichs über ein bundesweites Umlageverfahren beteiligt sind, finanziert werden. Die Auszubildenden sollen zudem vom Ausbildungsträger eine Vergütung erhalten. Eine weitere Maßnahme wird die Einführung eines generalistischen, primärqualifizierenden, mindestens drei Jahre dauernden Pflegestudiums an Hochschulen sein, das theoretische und praktische Unterrichtseinheiten sowie praktische Ausbildungsanteile enthalten soll.

Niedersachsen unterstützt grundsätzlich die Neuausrichtung der Ausbildungsgänge, auch wenn im Hinblick auf eine vollständige Generalistik noch weitere Schritte notwendig gewesen wären.

Bundesrat stimmt nachgebessertem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu

Facebook und andere soziale Netzwerke müssen Hasskommentare löschen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, hat den Bundesrat jetzt in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause passiert. Nachdem der Bundesrat am 02. Juni 2017 Nachbesserungen am NetzDG gefordert hatte, änderte der Bundestag den Gesetzesentwurf in einigen wichtigen Punkten. Niedersachsen hatte sich dafür zuvor im Bundesrat eingesetzt. Die Justizminister der Länder, darunter auch Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, hatten den Bundesjustizminister bereits 2016 aufgefordert, ein Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren in Sozialen Medien vorzulegen.

Das Gesetz sieht nun vor, dass rechtswidrige Inhalte „in der Regel“ innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden sollen. Die Entschärfung der ursprünglich vorgesehenen starren Frist von sieben Tagen soll den sozialen Netzwerken die Möglichkeit eröffnen, in schwierigen Einzelfällen die Rechtslage eingehender zu prüfen. Eine vorschnelle Löschung ggf. rechtmäßiger Inhalte, wie von einigen Kritikern befürchtet, soll damit vermieden werden.

Auch sieht das Gesetz vor, dass soziale Netzwerke für diese Aufgabe ein System der „Regulierten Selbstregulierung“ einführen und sich dafür externer Dienstleister bedienen können. Solche Einrichtungen sind gesetzlich zur Einhaltung einer Reihe von Qualitätsstandards verpflichtet. Der Forderung des Bundesrates zur Einrichtung sogenannter „Clearing-Stellen“, bei der sich wiederum von der Löschung betroffene Personen beschweren können, wurde nur teilweise aufgegriffen. In der Begründung zum Gesetzentwurf werden solche Beschwerdestellen angeregt, die Betreiber werden jedoch nicht dazu verpflichtet.

Um Strafbehörden und den Opfern von sog. Hasskriminalität die effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, sind soziale Netzwerke nunmehr verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Dieser muss auf der Webseite leicht auffindbar und erreichbar sein. Der Vorschlag des Bundesrates, die sozialen Netzwerke zu kurzen Reaktionszeiten gegenüber Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden zu verpflichten, wurde ebenfalls aufgegriffen. So unterliegen die Netzwerke nun einer bußgeldbewährten Verpflichtung zur Beantwortung von Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden.

Das Gesetz enthält auch einen Auskunftsanspruch, der es Opfern ermöglicht, die Identität des Täters zu enttarnen und den entstandenen Schaden bei ihm geltend zu machen. Auf Betreiben Niedersachsens hatte der Bundesrat bereits im Jahre 2015 die Schaffung einer solchen Ermächtigungsgrundlage gefordert.

Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und soll am 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens mehrere Renten- Gesetze beschlossen. Es handelt sich um:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Derzeit haben etwa 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft. Auch wenn sich die Zahl der Personen, die eine zusätzliche Altersvorsorge z.B. über eine Riester-Rente aufbauen, seit dem Jahr 2001 schon deutlich, um ca. 30 Prozent gesteigert hat, sind weitere Anstrengungen und neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen.

Insbesondere bei kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen besteht noch erheblicher Nachholbedarf.
So verfügen in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten lediglich ca. 28 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Betriebsrentenanwartschaft. Knapp 47 Prozent der Beschäftigten mit weniger als 1 500 Euro Erwerbseinkommen im Monat haben weder eine Betriebs- noch eine Riester-Rente. Auch wenn die Verbreitung in größeren Unternehmen und bei Beschäftigten mit Einkommen von mehr als 1500 Euro besser größer ist, so gibt es auch hier noch Spielräume, um die Altersversorgung quantitativ und qualitativ zu verbessern. Als Gründe für fehlende Vorsorge durch Betriebsrenten werden in Untersuchungen z.B. der hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand, eine insgesamt hohe Komplexität der Thematik und fehlende Informationsmöglichkeiten sowie schlecht kalkulierbare Haftungsrisiken und letztlich zu geringe Einkommen, die eine Entgeltumwandlung zur Betriebsrente nicht zulassen, genannt.

Das Gesetz zielt nun darauf ab, Neuregelungen im Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung sowie im Versicherungsaufsichts- und Sozialrecht zu schaffen. So wird den Sozialpartnern im Betriebsrentengesetz die Möglichkeit eröffnet, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall werden keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen mehr vorgesehen. Diese neue Form der Betriebsrente wird im Versicherungsaufsichtsgesetz durch spezifische Finanzaufsichtsregelungen flankiert.
Gleichzeitig wird bei dieser neuen Form der Betriebsrente der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Falle einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben. Außerdem wird im neuen Gesetz eine Regelung verankert, die es den Sozialpartnern ermöglicht, künftig rechtssicher Modelle der automatischen Entgeltumwandlung zu wählen (sogenannte „Opting- Out“- bzw. „Optionsmodelle“). Bereits bestehende Opting-Out-Modelle sind von der Neuregelung ausgenommen. Im Einkommensteuergesetz wird ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) eingeführt.
Zudem werden die Höchstbeträge für steuerfreie Zahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und angehoben und verschiedene Flexibilisierungen sowie Vereinfachungen des steuerlichen Verwaltungsverfahrens umgesetzt. Im Sozialrecht werden neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern gesetzt. Unter anderen wird in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Nichtanrechnung von Zusatzrenten neu geregelt. Im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die insbesondere auf Geringverdiener zugeschnittene Möglichkeit der betrieblichen Riester-Förderung verbessert. Die Rolle der Deutschen Rentenversicherung als objektive Informationsquelle auch für die betriebliche Altersversorgung wird ausgebaut.

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
Mit dem Gesetz wird die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1. Juli 2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten. Bei den weiteren Berechnungsgrößen sollen zum 1. Januar 2025 einheitliche Werte gelten. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland.

Durch die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) erhöhen sich die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2018 werden die Mehrkosten bis zu 600 Millionen betragen und bis auf maximal 3,9 Milliarden im Jahr 2025 ansteigen.

Die tatsächlichen Mehrausgaben hängen von der Lohnentwicklung in Ost und West ab. Je schneller die Entgelte in Ost- und Westdeutschland sich in diesem Zeitraum angleichen, desto geringer werden die tatsächlichen Kosten der Rentenangleichung ausfallen. Sie werden aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert.

Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz wird eine Steigerung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erreicht. Damit verbessert sich die Situation von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können, deutlich.

Derzeit müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner stufenweise um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert werden. Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie – entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit – drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Bundesrat beschließt bundeseinheitliche Netzentgelte

Beharrlichkeit der nord- und ostdeutschen Bundesländer zahlt sich aus

Stromkunden zahlen künftig bundesweit die gleichen Netzentgelte für die Übertragungsnetze. Für diese Angleichung und damit Entlastung nord- und ostdeutscher Verbraucher hatte sich auch die Niedersächsische Landesregierung seit langem stark gemacht.

Am vergangenen Freitag ließ dann das Bundesratsplenum das sogenannte Netzentgeltmodernisierungsgesetz passieren. Das Gesetz sieht vor, die Netzentgelte ab 2019 stufenweise bis zum Jahr 2023 anzugleichen. Um Industrieunternehmen zu entlasten, sollen im Gegenzug auch die Regelungen für Offshore-Windparks geändert werden – mit Ausnahmen für Großverbraucher.

Das Gesetz regelt außerdem die sogenannten vermiedenen Netzentgelte, die künftig abgeschmolzen werden sollen. Hier ging es sowohl im ersten Durchgang des Bundesrates als auch bei den Debatten im Bundestag um die Differenzierung von steuerbaren und nicht steuerbaren, also volatilen Anlagen. Steuerbare Bestandsanlagen wie KWK-Anlagen oder Pumpspeicherkraftwerke erhalten weiterhin vermiedene Netzentgelte, die allerdings auf dem Niveau des Jahres 2016 „eingefroren“ werden.

Die Abschaffung für die bestehenden volatilen Stromerzeuger erfolgt in drei Schritten, ab 2021 werden dann keine vermiedenen Netzentgelte mehr für diese gezahlt. Für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung entfallen sie vollständig bereits ab dem 01. Januar 2018, für steuerbare Anlagen dann ab dem 01. Januar 2023.

In zwei oder drei Jahren sollen die Auswirkungen des Gesetzesbeschlusses überprüft werden.

Mieterstromgesetz: Auch Mieter sollen von Energiewende profitieren

Änderungen für Bürgerenergiegenossenschaften

Der Bundesrat hat in seinem letzten Plenum vor der parlamentarischen Sommerpause den Vermittlungsausschuss zum Mieterstromgesetz und zur Änderung des EEG nicht angerufen.

Durch das Gesetz sollen zusätzliche Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden geschaffen und dabei auch die Mieter wirtschaftlich beteiligt werden.

Vermieter sollen künftig einen Zuschlag bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Endverbraucher in dem betroffenen Gebäude liefern – und an Bewohner in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude“. Letzteren Passus zugunsten von Quartierslösungen hatte bereits der Bundesrat im ersten Durchgang vorgeschlagen, der Bundestag hat ihn nun so beschlossen.

Voraussetzung ist, dass 40 Prozent des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren.
Verbände kritisieren, dass Vermieter ihre Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht verlieren, wenn sie nun auch Strom verkaufen. Damit dürften sich Wohnungsunternehmen kaum auf Mieterstrommodelle einlassen. Um dies zu vermeiden, hatte der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die steuerlichen Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer ausgeweitet werden können.

Das Mieterstromgesetz enthält einen weiteren Artikel zum EEG, der zeitlich befristete Änderungen bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen vorsieht. Im Gesetz definierte Bürgerenergiegesellschaften brauchen bei der Teilnahme an einer Ausschreibung bisher keine Genehmigung für ihre geplante Windkraftanlage vorweisen.

Diese Regelung soll die Anbietervielfalt erhalten, führte allerdings bei der ersten Ausschreibungsrunde dazu, dass fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften zum Zuge kamen. Der Bundestag hatte seinerseits kürzlich beschlossen, die Regelung bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 auszusetzen, um die Wirkung zu testen. Mit dieser Änderung werden Hinweise aus der Windkraftbranche und aus dem Bundesrat aufgenommen.

Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang angeregt, mögliche nicht realisierte Windkraftprojekte bzw. die nicht realisierte Windkraftleistung im Rahmen von Sonderausschreibungen oder in späteren Ausschreibungsrunden erneut auszuschreiben.
Das Gesetz soll noch im Herbst in Kraft treten.

Die Majestätsbeleidigung ist bald Geschichte

Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die Abschaffung der sog. Majestätsbeleidigung zum Januar 2018 bestätigt.

Zwar wird die ersatzlose Streichung vom Bundesrat begrüßt, dieser hatte jedoch im Dezember 2016 eine sofortige Streichung gefordert. Dem damaligen Beschluss lag ein Mehrländerantrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen zugrunde.

Der Straftatbestand, der nun zu Beginn des nächsten Jahres gestrichen wird, stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Er stammt bereits aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte damals das Recht monarchischer Oberhäupter.

Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Zentrales digitales Zugangstor- Fluch oder Segen?

Europas Überlegungen für den online- Behördengang

Lästige Behördengänge von zu Hause aus „online“ erledigen können: das klingt gut, nicht nur in den Ohren nerdiger Couchpotatoes. Auch die Europäische Kommission hat sich das gedacht. Sie hat einfach mal die Idee in die Welt gesetzt, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle ihre für Bürger und Unternehmen relevanten Verwaltungsverfahren online zugänglich machen sollen.

Dann könnte man aus allen Richtungen Europas über ein „zentrales digitales Zugangstor“ darauf zugreifen, sich informieren, sich beraten lassen und die nötigen Anträge stellen. Auf den zweiten Blick ist das vielleicht doch nicht ganz so überzeugend: Wollen wir wirklich, dass irgendjemand vom anderen Ende Europas, ohne persönlich im Amt erscheinen zu müssen, einen Aufenthaltstitel, eine Wohnsitzanmeldung oder Sozialleistungen erwirken kann? Die Missbrauchsmöglichkeiten, die Schwierigkeiten der Kontrolle, die Überforderung der Behörden springen ins Auge.

Dazu kommt ein zweites Problem: die Europäische Kommission regt nicht bloß an, sie will verordnen. Und greift damit in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten und in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Dazu ist sie aber gar nicht befugt. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf Europa nur regeln, was ihm in den Verträgen zugestanden wurde. Und im Lissabon-Vertrag steht nichts von der Gestaltung von Verwaltungsverfahren.

Manchmal hat man den Eindruck, dass solche Überlegungen in Brüssel gerne beiseitegeschoben werden, frei nach dem Motto: bei einer guten Sache darf man nicht pingelig sein. Aber eben genau das unterscheidet den Rechtsstaat von einem Willkürregime: Der gute Zweck heiligt nicht jedes beliebige Mittel, sondern nur solche, die den Rechtsnormen entsprechen. Rechtsstaat heißt, dass sich auch die Mächtigen an die Spielregeln halten müssen. Diese Spielregeln mal eben beiseitezuschieben, wenn es gerade zu passen scheint, erweist der europäischen Idee einen Bärendienst.

Glücklicherweise kann die Europäische Kommission nicht einfach verfügen, was sie für richtig hält. Nicht sie entscheidet, was aus ihrem Vorschlag wird, sondern Rat und Parlament. Und auch in Europa gilt das Strucksche Gesetz „Kein Legislativvorschlag kommt aus dem Rechtsetzungsverfahren raus, wie er reingegangen ist“. Auch der Bundesrat hat das verfassungsmäßige Recht, Vorschläge der Kommission zu prüfen, zu kommentieren und gehört zu werden.

Im vorliegenden Falle bescheinigt der Bundesrat der Europäischen Kommission gerne, dass sie eine gute Sache vorschlägt, die das Zeug hat, unser Zusammenleben in Europa voranzubringen.

Der Bundesrat stellt aber auch klar, wo die Grenzen sind: allein die Mitgliedstaaten, Bundesländer und Kommunen entscheiden, welche Dienste und Verfahren sie online auf einem gemeinsamen europäischen Portal anbieten. Wichtig ist auch, dass dieses Portal mit dem in Deutschland eingeführten LeiKa-Standard kompatibel ist. Deutschland fängt bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren nicht bei null an, wir wollen nicht das gerade teuer Aufgebaute wieder einstampfen.

Außerdem müssen Aufwand und Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Nicht alle Dienste, die die Kommission gerne verknüpfen möchte, spielen für grenzüberschreitende Aktionen wirklich eine Rolle. Nicht alle Leistungen können, aus Sicherheitsgründen, ohne persönliches Erscheinen des Antragstellers im Amt angeboten werden.

Kritisch zu sehen sind auch die Kosten, die den Kommunen entstünden, wenn sie ausnahmslos alle Verfahren in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union anbieten müssten.

Aufwendig und teuer wird es, wenn die Kommunen bei personenstandsrechtlichen, pass- und melderechtlichen Verfahren die nötigen Nachweise von anderen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten anfordern müssen, statt sich auf das stützen zu können, was der Antragsteller vorzulegen hat.

„Wer keine Rettungsgasse bildet, behindert damit Feuerwehr und Polizei!“

Die Bildung von Rettungsgassen bezeichnete Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am vergangenen Freitag im Bundesrat als ein Thema, das der niedersächsischen Landesregierung wie auch ihm persönlich schon lange ein besonderes Anliegen sei.

Die Bildung von Rettungsgassen bezeichnete Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am vergangenen Freitag im Bundesrat als ein Thema, das der niedersächsischen Landesregierung wie auch ihm persönlich schon lange ein besonderes Anliegen sei.

„Wer keine Rettungsgasse bildet, kann damit gleichermaßen die Einsatzkräfte der Feuerwehr oder der Polizei behindern. Es ist daher folgerichtig, dass wir jetzt auch hier ein deutliches Zeichen setzen und die Bußgelder anheben. Wir dürfen solche Verstöße nicht einfach als Unachtsamkeit von Autofahrerinnen und Autofahrern abwerten. Schließlich hängen häufig Menschenleben davon ab, wie schnell die Rettungsfahrzeuge zum Unfallort durchkommen.“

Er halte es, so Pistorius, deswegen für notwendig, die Bußgelder für das Nichtbilden der Rettungsgasse drastisch zu erhöhen. Aktuell werde ein solches Vergehen mit 20 Euro geahndet. Pistorius: „Die bisher geforderten Erhöhungen gingen bereits in die richtige Richtung, erscheinen aber immer noch zu niedrig.“

Eine Erhöhung sei auch im Vergleich mit anderen Delikten absolut sachgerecht. Das Überfahren einer roten Ampel in Deutschland könne beispielsweise mit bis zu 360 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Das bisherige Bußgeld von 20 Euro stehe in keinem Verhältnis zu den dramatischen Folgen, die ein solches Verhalten haben könne.

„In Österreich“, so führte Niedersachsens Innenminister in seiner Rede aus, „sind die Strafen für das Nichteinhalten der Rettungsgasse mit mehr als 2.000 Euro Bußgeld bereits deutlich höher. Und dort gibt es so gut wie keine Probleme bei der Bildung von Gassen für Einsatzfahrzeuge.“

Höhere Bußgelder seien nicht grundsätzlich das Patentrezept. Aber, so Pistorius, er sei überzeugt, dass auch die abschreckende Wirkung dazu beitragen werde, dass die Menschen sich viel bewusster machen, welche gravierende Auswirkungen das Nichtbilden einer Rettungsgasse für Unfallopfer haben kann.

Auch im Bereich der Prävention bedürfe es weiterer Maßnahmen.

In einem gemeinsamen Antrag aller Länder, der auf eine Initiative Niedersachsens zurückgeht, hält es der Bundesrat in seinem Beschluss vom vergangenen Freitag für richtig:

  1. Geldbußen in der Bußgeldkatalog-Verordnung für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen (im Mindestmaß auf 200 Euro) sowie Fahrverbote vorzusehen, und
  2. weitere geeignete präventive Maßnahmen zur Bedeutung und dem Bilden von Rettungsgassen zu ergreifen.

6.200.000.000 …

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. April diesen Jahres das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt.“

„Ursächlich sind handwerkliche Fehler der damaligen Bundesregierung bei der Prüfung und Definition der Gesetzgebungskompetenz. Durch die mit dem Urteil verbundene Rückzahlungspflicht der bisher von den Kernkraftwerksbetreibern gezahlten Steuer gehen dem Bund Haushaltsmittel in erheblichem Umfang verloren. Insgesamt handelt es sich um rund 6,2 Milliarden Euro plus 6 % Zinsen pro Jahr, die jetzt im Bundeshaushalt fehlen,“ erklärte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel am vergangenen Freitag im Bundesratsplenum, als er den Antrag des Landes Niedersachsen „Heranziehung der Verursacher zur Bewältigung atomarer Altlasten“ vorstellte.

„Das ist sehr ärgerlich. Denn das Aufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer sollte vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Haushaltskonsolidierung insbesondere auch zur Bewältigung der atomaren Altlasten eingesetzt werden. Niedersachsen ist durch die hohe Zahl der hiesigen Atomanlagen, namentlich der Asse, davon besonders betroffen. Daneben gibt es erhebliche Kosten für atomare Altlasten, die im Haushalt des BMBF (3004 TGr 80) aufgeführt sind, sowie Kosten die im Bereich des BMF (0803 TGr 2) entstehen. Insgesamt sprechen wir über eine Größenordnung von mindestens 10 Milliarden Euro.

Noch ärgerlicher wird die Entscheidung, wenn man bedenkt, dass auch die EU-Kommission in ihrer Beihilfeprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Kalkulation des Aufwands für die vom Bund zu übernehmenden atomaren Abfälle und ihre Entsorgung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist und den Steuerzahler nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird. Leider konnte die verfassungsgerichtliche Entscheidung auch nicht mehr in die Verhandlungen über den Entsorgungsfonds eingebracht werden, da sie seinerzeit noch nicht bekannt war.

Es ist daher erforderlich, dass die Kosten für die Stilllegung und die Sicherung der atomaren Altlasten so genau wie möglich kalkuliert werden und die rechtlichen Möglichkeiten einer verursachergerechten Finanzierung und Heranziehung der Energieversorgungsunternehmen und deren Rechtsnachfolger zur Bewältigung der atomaren Altlasten geprüft werden. Eine gesicherte Finanzierung dieser Altlasten bei gleichzeitiger Schonung des Staatshaushalts ist für uns unabdingbar.

Der Neubau von Atomkraftwerken ist heute extrem unwirtschaftlich. Projekte wie Hinkley Point sind nur mit massiver staatlicher Beihilfe möglich. Es wäre daher aberwitzig, wenn solche oder ähnliche Projekte indirekt vom Emissionshandel profitieren würden. Die Brennelementesteuer hatte und hat deshalb auch eine Funktion bei der Vermeidung von komparativen Kostenvorteile gegenüber anderen Energieträgern.

Wir bitten um Überweisung des Antrags in die Ausschüsse und Unterstützung bei der anstehenden Beratung,“ so Wenzel.

Das Sommerfest auch 2017 ein Höhepunkt

Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt rund 3000 Gäste

„Moin miteinander“, begrüßt Stephan Weil launig die rund 3000 Gäste des diesjährigen Sommerfestes der Landesregierung in Berlin. Der Ministerpräsident freut sich sichtlich über die zahlreich gekommene „Berliner Fankurve“ des schönsten und vielfältigsten Bundeslandes der Republik und erklärt auch gleich, warum die Niedersachsen immer wieder gern Das Sommerfest in der Bundeshauptstadt ausrichten: Es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass alle Besucherinnen und Besucher des Festes sich verpflichten, in den kommenden 364 Tagen nur positiv über Niedersachsen zu sprechen. Das habe in den vergangenen Jahren immer sehr gut geklappt, so Stephan Weil.

Obwohl die Macher des Festes wieder auf Bewährtes gesetzt hatten, gab es in diesem Jahr in Haus und Garten der niedersächsischen Landesvertretung nicht nur viel zu sehen und zu erleben, sondern auch die ein oder andere Veränderung. Zum ersten Mal in der 17-jährigen Geschichte der Berliner Sommerfeste (die gab es auch schon zu Bonner Zeiten) wurde auch vor der Landesvertretung gefeiert. Dort hatte die REWE Gruppe Nord (zum ersten Mal als Unterstützer dabei) eine beeindruckende Gourmet-Welt aufgebaut und der Deutsche Brauer-Bund präsentierte ebenda sein extra aus diesem Anlass gebrautes leckeres süffiges Sommerfestbier. Auch Volkswagen nutzte die Gunst der Stunde und präsentierte mit dem „Arteon“ das jüngste Kind der Modellpalette und shuttelte die Gäste bis tief in die Nacht durch Berlin. Das gesamte kulinarische Angebot reichte von gegrilltem Ochsenfleisch aus der Wesermarsch, frischen Krabben aus Ostfriesland, Currywürsten aus der Heide, Spanferkel und Bio-Grillhähnchen aus dem Oldenburger Münsterland sowie fangfrischem Fisch von der Insel Borkum und Frieseneis aus Norderney.

Das Sommerfest 2017 wurde wieder allein ausschließlich von Sponsoren finanziert. Dafür brachten die überwiegend aus der niedersächsischen Wirtschaft stammenden Unterstützer in diesem Jahr rund 220 000 Euro auf.

Dass die Niedersachsen entspannt und fröhlich feiern können, hat sich in der Bundeshauptstadt längst herumgesprochen. Es ist, so Ministerpräsident Weil, das Jahr der Rekorde, denn in diesem Jahr haben besonders viele Unterstützer mitgeholfen, Das Sommerfest zu einem der wichtigsten Termine des politischen Sommers in Berlin werden zu lassen.

Unter den Gästen: Landtagspräsident Bernd Busemann, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD), Hubertus Heil (SPD), Jürgen Trittin und Anton Hofreiter von den GRÜNEN, der russische Botschafter Wladimir Grinin, VW-Markenchef Herbert Diess, DGB-Chef Reiner Hoffmann, IG BCE-Chef Michael Vassiliadis, der ehemalige Präsident des Europaparlaments und heutige KAS-Chef Hans-Gert Pöttering sowie das gesamte niedersächsische Kabinett und zahlreiche Mitglieder des Niedersächsischen Landtages und des Deutschen Bundestages.

Neben vielen interessanten Gesprächen und Verabredungen kam auch die Unterhaltung nicht zu kurz. Dafür sorgten u.a. die frischgebackenen Weltmeister aus Niedersachsen Marvin Velasco und Jörg Harms, mit denen man entspannt unter dem Berliner Abendhimmel kickern konnte. Auf den drei Bühnen des Abends spielten die Newcomerband „We Are Riot“ aus Verden, Makatumbe aus Hildesheim und die NDR2 On Tour Band. Absoluter Höhepunkt des Abends aber war der Auftritt von Thorsten und Kai Wingenfelder.

Die Brüder und einstigen Köpfe der Kultband „Fury in the Slaughterhouse“ sangen, sehr zur Freude ihrer zahlreichen Fans, alte und neue Songs ihrer inzwischen 30-jährigen Ausnahmekarriere (Wingenfelder im Interview bei Facebook/Landesvertretung).

„Dieses Fest ist eine der besten Visitenkarten, die Niedersachsen in Berlin abgibt“, fasst Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes NiedersachsenMetall, den Abend zusammen und Ex-Innenminister Heiner Bartling ergänzt, „Bodenständig, freundlich und sympathisch – so, wie wir Niedersachsen nun mal sind“.

Alle Bilder des Abends und den offiziellen Sommerfestfilm finden Sie bei Facebook/Landesvertretung.

„Bücher-Break // Shida Bazyar“

„Nachts ist es leise in Teheran“

Über einhundert Gäste kamen, um am 28. Juni 2017 ihre Mittagspause mit Shida Bazyar zu verbringen.

Gemeinsam mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche hatte die Landesvertretung zu einem sogenannten „Bücher-Break“ mit der Autorin eingeladen. Bazyar, Jahrgang 1988, las aus ihrem Erstlingswerk „Nachts ist es leise in Teheran“ und begeisterte die Gäste mit ihrem vielschichtigen Blick auf die iranische Revolution und das Leben der Exil-Iraner in Deutschland.

Im anschließenden Gespräch mit Kuratorin Stefanie Sembill verriet sie einiges über ihre eigene Familiengeschichte, ihr Studium an der Stiftungsuniversität Hildesheim sowie ihre Tätigkeit als Bildungsreferentin.

Den Kulturförderpreis der Landeskirche hat sie zurecht erhalten- so das einmütige Urteil der Besucherinnen und Besucher beim anschließenden Getränkeempfang auf dem Oberdeck der Landesvertretung.

Die Schlange am Büchertisch war entsprechend lang und Bazyar signierte das eine und andere Exemplar ihres nachtblauen Debütromans.

Dank an:
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Verlag Kiepenheuer & Witsch

Eine Veranstaltung der Reihe #inspektionenfreiheit

Alle Fotos: Torsten Heitmann, Landesvertretung Niedersachsen

Politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte

Veranstaltung des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates thematisiert Wahlrecht

Für zwei Tage war die niedersächsische Landesvertretung Ende Juni Gastgeberin für die Bundeskonferenz des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates (BZI). Der BZI ist ein Zusammenschluss der Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen und repräsentiert etwa 400 demokratisch gewählte Ausländerbeiräte in 13 Bundesländern und somit bislang etwa vier Millionen Ausländer/innen in Deutschland.

Als politische Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland steht der BZI als Ansprechpartner für die Bundesregierung und den Bundestag zur Verfügung und arbeitet mit gesellschaftlich relevanten Organisationen auf Bundesebene zusammen.

Delegierte aus dem ganzen Bundesgebiet waren nach Berlin gereist, um über die Möglichkeiten der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte und weitere Themen zu diskutieren. Der Vorsitzende des BZI, Memet Kilic, verwies in diesem Zusammenhand auf ein von vielen Migrantenorganisationen unterstütztes Impulspapier. Darin wird festgestellt, dass es als Voraussetzung für eine wirkliche Partizipation zunächst einer nachhaltigen interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, ihrer Organisationen und Institutionen bedarf. Auch müssen latenter Rassismus und Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund konsequent sanktioniert werden.

Neben den im Impulspapier formulierten Ansprüchen – so zum Beispiel die Anerkennung, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist, die Einrichtung eines nationalen Rates zur interkulturellen Öffnung sowie die Festlegung von Zielquoten für Migrantinnen und Migranten in Führungspositionen – forderte Kilic vor allem die Teilnahme aller Menschen mit Migrationshintergrund, die aus keinem EU-Land stammen, an den Kommunalwahlen: Während diese Menschen häufig seit langer Zeit in Deutschland leben, hier arbeiten, Steuern zahlen und das gesellschaftliche Leben mitbestimmen, so dürften sie die Zusammensetzung der politischen Gremien, die für die Entwicklung einer Kommune oder eines Stadtviertels verantwortlich sind, nicht beeinflussen. Das führte gerade in solchen Kommunen, in denen überdurchschnittlich viele Migrantinnen und Migranten ohne Wahlrecht leben, zu Legitimationsdefiziten.

An diesem Punkt setzten weitere Referenten an und berichteten von durchgeführten und geplanten Praxisbeispielen. Dr. Christian Pfeffer-Hoffmann vom Minor-Projektkontor beschrieb das Projekt „Vote D“, mit dem die Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund an der Bundestagswahl 2017 erhöht werden soll: Bereits bei der letzten Bundestagswahl waren rund 5,8 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund wahlberechtigt – diese Zahl ist inzwischen weiter gestiegen. Jedoch liegt ihre Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen deutlich hinter der von Personen ohne Migrationshintergrund zurück.

Jüngst Eingebürgerte sind damit (neben Jugendlichen) die Personengruppe, für die am dringendsten Angebote zur Heranführung an das politische System Deutschlands und zur Aktivierung für die Beteiligung an Wahlen entwickelt werden sollten. Im Rahmen des Schwerpunktjahres „Partizipation“ wird das Projekt von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert und soll auch in Osnabrück erprobt werden.

Eine andere Zielgruppe wiederum hat das Projekt „Hier lebe ich. Hier wähle ich!“ im Fokus. Dabei werden explizit die Menschen angesprochen, die gar kein Wahlrecht in Deutschland besitzen. In symbolischen Wahlen, die in selbst organisierten Wahllokalen bei Migrantenvereinen und –organisationen stattfinden, können diese Menschen ihr Kreuz machen und ihre Meinung kundtun. Stimmzettel, Wählerregister, Wahllokal und Abläufe sind der „richtigen“ Wahl nachempfunden und die Erfahrung zeigt, dass diese symbolischen Wahlen von den nicht-stimmberechtigten Menschen durchaus sehr ernst genommen werden. Die Ergebnisse werden anschließend medienwirksam an die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien übergeben, mit dem Hinweis: „Das hätten Stimmen für Sie sein können – bitte setzen Sie sich für unser Wahlrecht ein.“

Weitere Vorträge, Workshops und Diskussionen – unter anderem mit Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien – rundeten das Programm ab. Das Land Niedersachsen war mit einem Stand des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ an der Veranstaltung beteiligt.

Das Bündnis, das als eine gemeinsame Initiative des DGB, der beiden christlichen Kirchen, der Unternehmerverbände Niedersachsen und der Niedersächsischen Landesregierung ins Leben gerufen wurde und zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den großen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, den im Landtag vertretenen Parteien, Unternehmen, Kammern, zahlreichen Verbänden und Einzelpersonen konkrete Maßnahmen für die Integration geflüchteter Menschen entwickelt, freute sich über das große Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz.

Insbesondere über die Best-Practice-Modelle sowie die landesweiten und dezentralen Integrationskonferenzen informierten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den anderen Bundesländern, in denen es bislang keine vergleichbaren Initiativen gibt. Da bei der kommenden Integrationskonferenz am 24. August in Hannover der Bereich der „Gesellschaftlichen Teilhabe“ thematisiert wird, haben sich viele Besucher der Konferenz in Berlin bereits dazu entschlossen, auch die Veranstaltung in Hannover zu besuchen.

Konzert „Relikte 2017 // Ensemble Hymnus“ am 18. September 2017 um 19 Uhr

„Hymnus 2017“ in der niedersächsischen Landesvertretung

Anfang September setzt die Landesvertretung Niedersachsen gemeinsam mit dem KlosterKlangFestival Loccum ihr öffentliches Kunst- und Kulturprogramm „inspektionen // freiheit“ fort.

Mit Stimme, Saxophon und Perkussion, am Flügel, Synthesizer und an der Baglama spürt das Ensemble Hymnus den Relikten der Reformation nach. Wo sind der Friede und die Freiheit des Menschen? Wo sind die Gleichstellung und der Wohlstand für alle?

Das Projekt „Relikte 2017“ unternimmt, orientiert an Luthers Hoffnung auf den befreiten Menschen, zum Ende des Reformationsjahres den Versuch einer Bilanz. – Momente des Aufruhrs –  Eine Klangperformance.
 
„Hymnus 2017“
Andreas Burckhardt – Saxophone
Willi Hanne – Schlagzeug, Perkussion
Jan Hellwig – Klavier, Synthesizer, Fender Rhodes

Gäste:
Zeynep Irmak – Gesang, Baglama
Christian von Richthofen – Perkussion, Stimme

Eintritt frei – Anmeldung erforderlich: http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/

Eine Kooperation mit dem KlosterKlangFestival Loccum
Konzept: Jan Hellwig, Hannover

Fotos: PATRICE KUNTE, FOTOGRAFIE Hannover

Bücher-Break // Barbara Simons

Mittwoch, 20. September 2017, um 12 Uhr in der Landesvertretung Niedersachsen

Im September ist mit Barbara Simons ein Ehrenmitglied des Europäischen Parlaments zu Gast bei den Niedersachsen in Berlin. In der Reihe „Bücher Break“ stellt die 1929 in Wolfenbüttel geborene Politikerin ihr Buch „Pour une Allemande elle n’est pas mal“ vor.

Darin schildert die überzeugte Europäerin ihre Motivation, sich zu engagieren und beherzt gegen die südafrikanische Apartheidspolitik einzutreten. Eine Biographie, die aktuell sehr lesenswert scheint, erzählt sie doch von einem entschlossenen Handeln für eine gerechte und solidarische Welt.

Im anschließenden Gespräch mit Bundesministerin a.D. Heidemarie Wieczorek-Zeul gibt Barbara Simons weitere Einblicke in ihr bewegtes politisches Leben. Willkommen.

Eintritt frei. Anmeldung erforderlich: http://anmeldung.lv-niedersachsen.de

Freuen Sie sich auf folgendes Programm beim Bücher-Break:

Grußwort: Staatssekretär Michael Rüter,
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Lesung: Barbara Simons

Gespräch: Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Bundesministerin a.D., befragt Barbara Simons

Foto: privat

Bücher-Break // Sharon Dodua Otoo

Montag, 25. September 2017, um 12 Uhr in der Landesvertretung Niedersachsen

Im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ ist zum Herbstbeginn eine Autorin und Aktivistin zu Gast, die im vergangenen Jahr für eine Überraschung sorgte: Mit ihrer ungewohnten Außenperspektive gewann Sharon Dodua Otoo (*1972) den renommierten Ingeborg-Bachmann-Preis für deutschsprachige Literatur.

Ihre Texte sind erfrischend direkt und zugleich satirisch. Otoo erzählt unangestrengt, unterhaltsam und beindruckend substantiell.

In der Landesvertretung liest Otoo aus ihren beim Fischer Verlag erschienenen Novellen „die dinge, die ich denke, während ich höflich lächele…“ und „Synchronicity“. Willkommen.

Eintritt frei. Anmeldung werden erbeten unter: http://anmeldung.lv-niedersachsen.de

Partner: Literarischer Salon Hannover https://www.literarischer-salon.de/programm

Foto: Sharon Dodua Otoo © Paul Zinken/picture alliance

Jahresprogramm „inspektionen 2017“ online:
https://fuer-niedersachsen-in-berlin.de/tag/inspektionen-freiheit/

#inspektionenfreiheit

Am 21. Juni fand im Garten der Landesvertretung das traditionelle Pfingsttreffen der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen und Bremen statt. Multiplikatoren aus allen gesellschaftspolitischen Bereichen nutzten die Gelegenheit zum persönlichen und direkten Dialog mit der Bundespolitik.

Neben Lars Klingbeil, MdB, Vorsitzender der SPD Landesgruppen Niedersachsen/Bremen, sprachen der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Michael Rüter, und der Vorsitzende der SPD Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, MdB.

Oppermann nutzte den Abend zudem, um sich für die gute Zusammenarbeit mit den Landesgruppen zu bedanken und unterstrich in seinem Grußwort die sozialdemokratische Handschrift bei den erfolgreichen Projekten der Bundesregierung.

Niedersächsische Turnfesthelden in Berlin

Ein Ziel ist ein Traum mit Termin

Anfang Juni war das Internationale Deutsche Turnfest zu Gast in Berlin und die Niedersächsischen Turnfesthelden in der Landesvertretung. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um Spitzensportler, sondern um die engagierten Vereinsmitglieder, die mit viel organisatorischem Aufwand im Vorfeld die Vereinsgruppen zu den Turnfesten anmelden und dazu beitragen, dass die Turnerinnen und Turner „bewegte Gemeinschaft“ und „ein tolles Fest“ erleben wie dieses Jahr in Berlin.

Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter und der Präsident des Niedersächsischen Turnerbundes Heiner Bartling begrüßten rund 80 niedersächsische Turnfesthelden in der Landesvertretung zu einem „DANKE-Empfang“. Denn bürgerschaftliches Engagement ist eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft und des Sports. Wer sich ehrenamtlich engagiert, kümmert sich um seine Mitmenschen, fördert die Gemeinschaft und ist, bei allem Aufwand, laut Studien glücklicher und gesünder als andere. Dies brachten sowohl Michael Rüter wie auch Heiner Bartling in ihren Worten zum Ausdruck.

Unter dem Motto „Ein Ziel ist ein Traum mit Termin“ lieferte Heiner Bartling einen ersten Ausblick auf das nächste Niedersächsische Landesturnfest am Himmelfahrtswochenende 2020 in Oldenburg und lud die Turnfesthelden ebenfalls ein, zu visionieren und sich in die gestartete Planung einzubringen, um aus Träumen Taten werden zu lassen.

Sportlich wurde es natürlich nicht nur in den Grußworten von Rüter und Bartling, sondern auch in der Praxis: wahrhaft akrobatische Show Acts bildeten den Rahmen der Veranstaltung.