Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund
ich freue mich sehr, dass wir mit unseren niedersächsischen Impulsen zur Forschungsprämie eine so deutliche und breite Unterstützung im Bundesrat gefunden haben. Jetzt erwarten wir einen Gesetzesentwurf, um diese wichtige Weichenstellung für Deutschland einzuleiten – die Bundesregierung ist nun am Zug.
Auch unser Gesetzentwurf zur „effektiven Bekämpfung von sogenannten Gaffern“ wurde nach den Ausschussberatungen am vergangenen Freitag mit deutlicher Mehrheit im Plenum beschlossen.
Das Integrationsgesetz wie auch das Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, wurden von den Ländern im ersten Durchgang beraten. Beide Gesetzte sollen noch vor der Sommerpause, d.h. im Bundesrat am 8. Juli, beschlossen werden.
Wie gewohnt finden Sie anbei weitere Informationen und Ankündigungen von unseren Veranstaltungen. Wir freuen uns sehr, wenn Sie Berichte und Fotos auch für Ihre eigenen Seiten oder Social Media Angebote nutzen. Auf Hinweise und Anregungen freut sich unsere Redaktion.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen
Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
P.S.: Die nächste Ausgabe „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 11. Juli 2016.
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil spricht zum Integrationsgesetz
Gabriele Heinen-Kljajic will eine bessere Finanzierung der Hochschulklinika
Cornelia Rundt im Gespräch
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter und seine Kollegin aus Hessen Lucia Puttrich
Viel gefragt von den Medien: MP Stephan Weil
Auch aus Niedersachsen, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Caren Marks
Erneuerbare Energien, Integration und Rentenerhöhung
In seiner Juni-Sitzung gab der Bundesrat grünes Licht für 16 vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze. Darin ging es um die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Änderungen im Agrarmarktstrukturgesetz, die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber, Barrierefreiheit und den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Außerdem hat der Bundesrat die Einrichtung eines neuen Hilfefonds für Dopingopfer des DDR-Sports gebilligt. Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.
Steuererklärung elektronisch erledigen
Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen. Papierbelege – wie beispielsweise Spendenquittungen – müssen künftig nicht mehr eingereicht werden, sondern sind nur noch aufzubewahren.
Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuerpflichtige sollen jedoch nunmehr zwei Monate länger Zeit haben ihre Steuererklärung einzureichen.
Der verstärkte Einsatz der Informationstechnologie und der zielgenauere Ressourceneinsatz sollen die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Steuerverfahrens steigern. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.
Zugestimmt haben die Länder auch der – in einer Verordnung geregelten – Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016.
Keine Entscheidung zu sicheren Herkunftsstaaten
Der Bundesrat hat das Gesetz über die Einstufung der drei Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates beraten werden.
Eigene Initiativen zu Gaffern, Forschungsprämie und Deutsch-Polnischer Verständigung
Die Länderkammer brachte eigene Gesetzesinitiativen zur Bestrafung sogenannter Gaffer und zur flexibleren Aufgabenübertragung in der Justiz beim Bundestag ein, die jedoch zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Die Bundesregierung wurde auch in mehreren Entschließungen zum Handeln aufgefordert: So setzte sich der Bundesrat am 25. Jahrestag der Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks für eine bessere Finanzausstattung der Einrichtung ein. Außerdem sollen Agrarbetriebe künftig eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage bilden dürfen und kleine und mittlere Unternehmen mit einer Forschungsprämie zu Innovationen angehalten werden.
Mehr steuerliche Flexibilität für Landwirte
Zur Unterstützung der heimischen Landwirtschaft soll eine Risikoausgleichsrücklage eingeführt werden, das sieht eine vom Bundesrat in der Plenarsitzung am 17. Juni 2016 verabschiedete Entschließung vor. Dabei handelt es sich um eine eigenbetriebliche Liquiditätsvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Mit diesem Instrument sollen Einkommensschwankungen in landwirtschaftlichen Betrieben ausgeglichen und somit ein Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe geleistet werden.
Bringt also der Landwirt in guten Zeiten einen Teil seines Gewinns in die Rücklage ein, würde diese nicht versteuert. In schlechten Zeiten könnte diese Rücklage dann zur finanziellen Stützung des Betriebes herangezogen werden.
Die den Betrieben derzeit zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus. Die Landwirtschaft sei nicht nur in hohem Maße vom Wetter abhängig sondern inzwischen auch von der Volatilität der weitgehend liberalisierten Agrarmärkte. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Neu vorgestellt wurden Initiativen zum Mieterschutz, zur besseren Unterstützung von Alleinerziehenden und zur Finanzierung von Hochschulkliniken.
Terrorismusbekämpfung und EEG im Eilverfahren
Im sogenannten ersten Durchgang hat sich der Bundesrat zu Entwürfen der Bundesregierung zum Mutterschutz, zur Verbesserung des Informationsaustauschs bei der Terrorismusbekämpfung und zur Tabakwerbung geäußert. Die zentralen Debatten der Sitzung betrafen das Integrationsgesetz und die EEG-Novelle, zu denen der Bundesrat auch umfangreiche Stellungnahmen beschlossen hat.
Die Stellungnahmen des Bundesrates werden nun der Bundesregierung zugeleitet, die sie dann zusammen mit den jeweiligen Gesetzentwürfen und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet. Bei den Gesetzen zu den Erneuerbaren Energien und der Terrorismusbekämpfung haben die Beratungen im Bundestag wegen der Eilbedürftigkeit der Vorhaben schon begonnen; die Stellungnahme des Bundesrates wird hier nachgereicht.
Weitere Informationen zur Sitzung
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sitzung wie beispielsweise Parlamentsdrucksachen, Redebeiträge und Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der jüngsten Bundesratssitzung. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten und die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen:
Fördern und Fordern bei der Integration Hintergrund des vorliegenden Entwurfs eines Integrationsgesetzes…
Fördern und Fordern bei der Integration
Hintergrund des vorliegenden Entwurfs eines Integrationsgesetzes ist der anhaltende Zuzug schutzsuchender Menschen. Nach den im Herbst 2015 verabschiedeten Asylpaketen I und II soll nun ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht werden. Das Gesetz soll Hürden beseitigen und Fördermöglichkeiten aufzeigen, um die richtige Weichenstellung für Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt vorzunehmen.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des Entwurfs gehören u. a.:
frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache und Vermittlung gemeinsamer Gesellschaftswerte: Teilnehmerzahlen der Integrations- und Orientierungskurse werden erhöht und Kursträger verpflichtet, ihre Angebote zu veröffentlichen. Die Wartezeiten sollen so von derzeit drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden.
Einführung neuer Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, bspw. sogenannte „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“: Dabei können Asylbewerber zur Leistung gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben drohen Leistungskürzungen.
Erleichterte Aufnahme von Arbeit: Auch Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive sollen künftig leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur für drei Jahre auf die Prüfung, ob nicht auch ein EU-Bürger für die Stellenbesetzung zur Verfügung steht.
Rechtssicherheit für Ausbilder und Auszubildende: Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer und betrieblicher Ausbildung wird so geregelt, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung gelten wird. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt („3+2-Regel“). Auch wenn keine direkte Anschlussbeschäftigung gefunden wurde, sollen die Potentiale der hier Ausgebildeten im Land gehalten werden. Daher ist für eine Dauer von sechs Monaten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche vorgesehen.
Wohnsitzauflage: Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, Geflüchteten für drei Jahre einen Wohnsitz zuzuweisen. Diese verpflichtende Auflage kann sich auf ein gesamtes Land aber auch auf einen konkreten Ort beziehen. Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
In dem Gesetzentwurf ist auch eine Verschärfung des Asylgesetzes vorgesehen: Soweit ein Drittstaat bereit ist, einen Asylbewerber wieder aufzunehmen, ist dessen Antrag in Deutschland bereits unzulässig. Dabei muss es sich nicht um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union handeln.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
Hinsichtlich des Zugangs zur Ausbildungsförderung sprechen sich die Länder für eine einheitliche Wartezeiten von zwölf Monaten für Ausländer mit Duldung aus. Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und guter Bleibeperspektive sollen bereits nach drei Monaten Zugang zu Ausbildungsfördermaßnahmen haben. Darüber hinaus bedürfe es eines Abgleichs ausbildungsrechtlicher und asylrechtlicher Regelungen, um Förderlücken zu schließen. Studierenden mit Duldungsstatus soll ebenso wie diesen Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung eine weitere sechsmonatige Duldung zum Zweck der Beschäftigungssuche erteilt werden.
Darüber hinaus unterstützen die Länder eine möglichst frühzeitige und umfassende Integration, wozu sie insbesondere den Zugang zur Sprachförderung zählen. Im weiteren Verfahren seien daher die Voraussetzungen für ein bedarfsdeckendes Kursangebot zu schaffen. Daneben solle auch anderen Migrantengruppen wie EU-Ausländern und Geduldeten der Zugang zu Integrationskursen erleichtert bzw. ermöglicht werden.
Der Bundesrat kritisiert die Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung bereits für Ausländer, denen nach dem 1. Januar 2016 eine Anerkennung oder Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Die Länder schlagen vor, den Stichtag hinauszuschieben.
Rechtliche Bedenken äußern die Länder auch in Bezug auf die Drittstaatenregelung im Asylgesetz. Angesichts des hohen Schutzes des Grundrechts auf Asyl seien an die Zurückweisung eines Asylantrags hohe Anforderungen zu stellen. Ob der Katalog der Zurückweisungsgründe diesen hohen Standards entspreche sei zweifelhaft, da er sonstige Drittstaaten mit den anerkannten sicheren Drittstaaten gleichsetze.
Weitere Kritikpunkte betreffen Regelungen, die zu einem aus Ländersicht unnötigen Verwaltungsaufwand und faktischen Kompetenzverlagerungen führen. Zudem fordern die Länder eine deutlichere Ausweisung der mit dem Gesetz verbundenen Kosten und eine Übernahme der Zusatzkosten durch den Bund.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil begrüßte in seiner Rede viele Maßnahmen des Gesetzesentwurfes, mahnte jedoch an, dass wichtige Regelungen fehlen und der Entwurf daher nicht der große Wurf sei.
Er führte aus, der Bund gehe davon aus, dass Schutzsuchende, die keine gute Bleibeperspektive haben, allesamt rückgeführt werden können. Deshalb sollen sie von Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen und zur Untätigkeit gezwungen werden, das beträfe etwa die Hälfte aller Zuwanderer. Demgegenüber haben die Praktiker die Erfahrungen gemacht, dass ein Großteil dieser Menschen das Land nicht so schnell verlasse, wie es rechtlich oder politisch vorgesehen sei, weil objektive oder subjektive Abschiebungshindernisse vorliegen und die Menschen daher faktisch für längere Zeit im Land bleiben. Man brauche daher einen Ansatz, der es ermögliche, auch sie sehr schnell und zügig zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Weil forderte daher geeignete Integrationsangebote für alle unabhängig von der Bleibeperspektive, die sich oft erst später endgültig entscheidet. Notwendig sei ein Basismodul Sprachförderung inklusive Wertevermittlung und Bildungsclearing unmittelbar nach Ankunft. Es sei an der Zeit aus den vielen Erfahrungen die Deutschland mit Zuwanderung habe, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Diese Ausführungen untermauerte Niedersachsen mit einer zu Protokoll gegebenen Erklärung und forderte darin den Bund u. a. auf, die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen systematisch aufeinander abzustimmen und die Sprachausbildung mit Blick auf den einzeln neu angekommenen Flüchtling und seine Potenziale besser zu koordinieren. So sollte allen Geflüchteten unabhängig vom rechtlichen Status und Herkunftsland in den Kommunen direkt nach Ankunft schnell und unbürokratisch ein Basissprachkurs ermöglicht werden, der auch die Vermittlung von Werten und Kompetenzfeststellung umfasst („Grundkurs Integration“).
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf wird nun der Bundesregierung mit der Gelegenheit zur Gegenäußerung übersandt. Bereits vor Beginn der Sitzungspause im Sommer soll das parlamentarische Verfahren insgesamt abgeschlossen werden.
Bundesrat stimmt Agrarmarktstrukturgesetz zu „Die Milch macht´s!“ Das jedenfalls war lange Jahre…
Bundesrat stimmt Agrarmarktstrukturgesetz zu
„Die Milch macht´s!“ Das jedenfalls war lange Jahre die Strategie vieler Landwirte, die vor der Entscheidung standen, wie sie ihren Hof führen sollten. Es schien so einfach: Die Produktionsmenge war per Quote vorgegeben; was man erzeugte, wurde abgenommen; den Preis bekam man mitgeteilt, nur das Melken durfte man nicht vergessen. Die Zeiten sind vorbei. Die Quote wurde abgeschafft, Angebot und Nachfrage bestimmen jetzt den Erzeugerpreis, der heftig nach oben und unten ausschlägt. Und es zeigt sich, dass die eingespielten Geschäftsbeziehungen zwischen Erzeuger und Molkerei nicht für diese Situation geschaffen sind. Die Lieferverträge setzen weder Preis noch Menge: wie soll man damit kalkulieren, ob sich das Belegen der Kühe lohnt? Preisberichte geben tagesaktuelle und molkereispezifische Informationen zu den Auszahlungspreisen: schön für die Molkereien, die damit genau wissen, was die Konkurrenz zahlt und nicht darüber hinausgehen brauchen. Der Lieferant kann sowieso nicht ausbüxen: er ist durch langfristige Verträge und die Andienpflicht gebunden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die derzeitigen Verträge in der Lieferkette der Milchwirtschaft bewirken, dass das gesamte wirtschaftliche Risiko einseitig dem Milcherzeuger aufgebürdet wird.“
Dass, angesichts der derzeit katastrophal niedrigen Milch- Auszahlungspreise etwas geschehen muss, ist allen klar. „Alle Betriebe, große und kleine, schreiben derzeit dramatisch rote Zahlen“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Bundesrat. Die Meinungen darüber, was zu tun ist, gehen allerdings auseinander. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“ nebst der zugehörigen Verordnung aufgelegt. Damit soll Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen, die von Milcherzeugern nach nationalem Recht gegründet wurden, ermöglicht werden, in einem befristeten Zeitraum von sechs Monaten freiwillig gemeinsame Vereinbarungen zu schließen und Beschlüsse zu fassen, die die Planung der Erzeugung ermöglichen. Solche Beschlüsse könnten sich z.B. – und das wäre dringend nötig – auf die Mengen der zu liefernden Milch beziehen. Niedersachsen hat diesem Gesetz im Bundesrat zugestimmt. Leider hält der Raiffeisenverband, das hatte sich schon vorher gezeigt, nichts von solchen Plänen. Die Molkereien leben ja komfortabel mit der bestehenden Situation.
Zur Debatte stand im Bundesrat außerdem eine Entschließung aus niedersächsischer Feder. Sie greift Forderungen auf, die schon von der Agrarministerkonferenz AMK der Bundesländer gestellt wurden. Die Entschließung appelliert an die Wirtschaftsbeteiligten im Milchsektor, sich in Branchenorganisationen zusammen zu schließen, um im Falle von Marktkrisen besser reagieren zu können. Und der Bundesrat bedauert, dass bislang konkrete Regelungen über Vertragsbestimmungen fehlen, obgleich das EU-Recht den Mitgliedstaaten dies ermöglicht. Im Mittelpunkt dieser Entschließung aber stehen Mengenkürzungen. Die Quote zurückhaben will niemand. Aber, so Minister Meyer: „Wir haben ein Überangebot auf dem Markt, das die Nachfrage um 3% bis 5% übersteigt. Appelle an die freiwillige Bereitschaft der Marktbeteiligten werden nicht reichen. Wir brauchen jetzt sofort eine Mengenreduktion auf europäischer Ebene!“ Und Meyer weiter zum Schluss seiner Rede: „Wir brauchen zusätzliche EU-Mittel für die Reduzierung der Milchmenge. Milchkühe sind systemrelevant. Und deshalb sollten wir sie jetzt, wie die Banken, retten!“
Antje Niewisch-Lennartz: Wir treffen die Gaffer dort, wo es ihnen am meisten…
Antje Niewisch-Lennartz: Wir treffen die Gaffer dort, wo es ihnen am meisten weh tut
Der Gesetzentwurf Niedersachsens, dem sich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen angeschlossen haben, hat im Bundesrat eine breite Mehrheit gefunden. Er sieht eine Erweiterung des § 201a StGB erweitert vor, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außerdem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können.
Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bekräftigte in ihrer Rede vor dem Bundesrat: „Diesem Voyeurismus – zunächst des Einzelnen, – dann geteilt im Internet, damit Unzähligen – müssen wir entgegentreten. Auch mit den Mitteln des Strafrechts.“. Die aktuelle Gesetzeslage müsse der Realität von Smartphones und Facebook angepasst werden. Eine Behinderung von Rettungsarbeiten ohne weitere Qualifizierung stelle das geltende Recht nicht explizit unter Strafe. Damit sei etwa derjenige nicht strafbar, der seinen Wagen, der den Zugang des Rettungswagens blockiert, nicht wegfährt, weil er erst noch Aufnahmen meint machen zu müssen. – Und das noch mit der festen Überzeugung, ein Recht darauf zu haben.
„Wir können nicht dulden, dass Schaulustige Unfallopfer mit ihren Smartphones fotografieren und filmen und damit zum einen die Rettungsarbeiten behindern und zum anderen die Persönlichkeitsrechts der Opfer mit Füßen treten“, so Niewisch-Lennartz. Dazu sei es erforderlich die bestehenden Gesetze nachzuschärfen. Außerdem bekomme die Polizei damit ein wirksames Mittel an die Hand: Sie kann die Handys der Gaffer beschlagnahmen, die in Begriff sind, Fotos oder Filme von verletzten oder sterbenden Menschen zu machen. Niewisch-Lennartz: „Damit treffen wir die Gaffer dort, wo es ihnen am meisten weh tut. Wir nehmen ihnen ihre Smartphones weg.“
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.
Gemeinsame Entschließung für nachhaltige Finanzierung auf Initiative Niedersachsens Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag…
Gemeinsame Entschließung für nachhaltige Finanzierung auf Initiative Niedersachsens
Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen sich die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen im Bundesrat für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland ein. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, sich zeitnah für finanzielle Verbesserungen einzusetzen oder andernfalls die einschlägigen Gesetze nachzubessern bzw. einen Fallpauschalenzuschlag für Hochschulkliniken und sogenannte Maximalversorger einzuführen.
„Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir uns für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Hochschulkliniken ein. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die erheblichen Finanzierungsprobleme zu lösen. Die besonderen, hochspezialisierten Leistungen müssen endlich angemessen finanziert werden“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.
Die besonderen Leistungen der Hochschulkliniken gerade auch für die erforderlichen hohen Vorhaltungskosten im Bereich der Extremkostenfälle werden seitens der Kostenträger derzeit nicht ausreichend refinanziert. Zwei Drittel der Hochschulkliniken in Deutschland weisen deshalb ein negatives Jahresergebnis auf. Die letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, das Versorgungsstärkungsgesetz und das Krankenhausstrukturgesetz, haben bisher keine relevanten Verbesserungen der Finanzsituation erwirkt.
Die Hochschulkliniken bilden eine elementare Grundlage des Gesundheitssystems. Die bundesweit 33 Universitätskliniken mit ihren rund 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind von entscheidender Bedeutung für die vollumfängliche Krankenversorgung der Bevölkerung, medizinische Forschung sowie Aus- und Weiterbildung. In der Krankenversorgung gehen Hochschulkliniken und andere Maximalversorger über das Angebot normaler Krankenhäuser hinaus und behandeln Patienten mit besonders komplizierten Erkrankungen, was mit hohen Vorhalte- und Organisationskosten beispielsweise für die umfassende medizinische Infrastruktur verbunden ist.
Länder befassen sich mit Agrarstruktur und Küstenschutz Lediglich eine „kleine Lösung“ und…
Länder befassen sich mit Agrarstruktur und Küstenschutz
Lediglich eine „kleine Lösung“ und „eher zögerliche Korrekturen“ kann Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes erkennen. GAK steht für „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“, das ist ein Rahmen, der Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und ländlicher Räume beschreibt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung dieser GAK wurde jetzt im Bundesrat beraten. Nach Auffassung Meyers bleibt dieser Entwurf hinter der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zurück. Dort wurde nämlich eine Grundgesetzänderung avisiert, erst dadurch wären eine deutliche Ausweitung des Förderspektrums der GAK und eine umfassende Reaktion auf die Herausforderungen im ländlichen Raum möglich geworden. Lob gibt es von Meyer immerhin für die Erkenntnis, dass Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege noch stärker Eingang in die GAK finden müssen. Allerdings, so die Einschränkung, hätte dies auch im Gesetzestext, und nicht nur in der Begründung stehen sollen. Kritik übt Meyer an einer einschränkenden Gebietskulisse für Infrastrukturmaßnahmen, die sich aus einer Formulierung im Gesetz ergibt, wonach Infrastrukturmaßnahmen auf Gebiete begrenzt sein sollen, in denen aufgrund des demographischen Wandels und ihrer geographischen Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Eine solche Einschränkung, so Meyer, werde den Anforderungen an die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum nicht gerecht. Diese seien komplex und hingen nicht nur von Demografie und Geografie – wobei zudem völlig unklar bleibe, wie „Abgelegenheit“ zu definieren ist. Und schließlich, so Meyer, müsse der Bund erhebliche zusätzliche Finanzmittel bereitstellen. Nur dann könnten die Förderziele und –möglichkeiten einer weiterentwickelten GAK erfüllt und verbessert werden.
„Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete“ – das steht, zusammen mit einer Europaflagge, auf schicken Schildern gedruckt, die sich an neugebauten Radwegen finden, manchmal auch an Kuhställen oder anderen lokalen Sehenswürdigkeiten. Meist wird auf diesen Schildern auch das jeweilige Bundesland genannt, ein Landesministerium, vielleicht auch ein Bundesministerium und das Akronym eines europäischen Strukturfonds. Was dem Außenstehenden wie ein Verwirrspiel durcheinanderlaufender Kompetenzen erscheinen mag, erklärt sich daraus, dass Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Niedersachsen über das Landesprogramm „Pfeil“ finanziert werden, das inhaltlichen Vorgaben des Bundes (GAK = „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz GAK) und aus Brüssel (ELER = „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“) folgt. Und auch das Geld für diese Projekte kommt anteilig aus Brüssel, vom Bund und vom Land.
Bundesrat hat Nachbesserungsbedarf Die Energiewende bekommt ein anderes Fördermodell: Die Förderung der…
Bundesrat hat Nachbesserungsbedarf
Die Energiewende bekommt ein anderes Fördermodell: Die Förderung der erneuerbaren Energien wird ab 2017 umfassend geändert, der Ausbau regenerativer Stromquellen soll besser gesteuert werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien, kurz auch EEG 2016, hat sich der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung befasst und umfangreich Stellung zu den Überlegungen der Bundesregierung genommen.
Durch die künftigen Ausschreibungsverfahren bekommen Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen für ihren eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr, sondern stellen sich dem Wettbewerb um den günstigsten Zuschlag. Kleine Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt sind von der Umstellung ausgenommen – die Solaranlage auf dem Dach erhält weiterhin eine feste Vergütung.
Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzvorhaben den Ausbaukorridor für erneuerbare Energien von etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2025 einhalten, die Kosten des EEG zu minimieren und die Akteursvielfalt sichern. Daher wird der Bau neuer Windparks an Land gedrosselt, es wird eine jährliche Höchstmenge für Windenergie sowie für Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt.
Auch wenn sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in zwei Konferenzen bereits auf diese und andere Eckpunkte verständigt hatten, wurden dem Bundesrat noch etliche fachliche Detailregelungen von seinen Ausschüssen empfohlen. Trotz des Zeitdrucks im parlamentarischen Verfahren– am 08. Juni Kabinett, zwei Tage später Antragsfrist, am nächsten Werktag Ausschusssitzungen – wurden im Plenum am vergangenen Freitag 89 Änderungsvorschläge beraten. Gut die Hälfte davon fand eine Mehrheit. So fordert der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsen unter anderem eine Erweiterung der Definition von „Bürgerenergiegesellschaften“, eine wirtschaftliche Perspektive für Mieterstrommodelle sowie die Klarstellung, dass Zwischenspeicherung kein Letztverbrauch darstellt. Der Bundesrat beklagt außerdem, dass effizienten und netzdienlich einsetzbaren Biomasseanlagen im Bestand eine Anschlussförderung fehlt.
Weiteren Nachbesserungsbedarf sehen die Länder beim Ausschreibungszeitplan. So sollen die Termine für die ersten beiden Ausschreibungen zeitlich gestreckt werden – der zweite Gebotstermin soll erst Mitte 2019 anstatt bereits im Dezember 2017 stattfinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der ersten Runde auch tatsächlich genutzt werden können. Nicht realisierte Projekte sollen zudem dem Ausschreibungsvolumen wieder zugeschlagen werden. Außerdem soll das System der zuschaltbaren Lasten, das auf Anregung des Bundesrates in den Entwurf aufgenommen wurde, technologieoffener ausgestaltet werden, um eine breitere Anwendung in den verschiedenen Sektoren zu ermöglichen.
Schließlich setzen sich die Länder für eine Absenkung des Schwellenwertes für die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen ein. Dadurch soll es diesen Unternehmen ermöglicht werden Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich zu realisieren.
Auf Initiative Niedersachsens wird der Gesetzentwurf um eine Entschließung zum Ausbau der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitungen ergänzt. Demnach fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Realisierung dieser Leitungsprojekte zu beschleunigen, um eine Inbetriebnahme bis Ende 2022 zu erreichen.
Da die EU-Kommission der EEG-Reform noch zustimmen muss, soll das Gesetzgebungsverfahren vor der Sommerpause Anfang Juli abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.
Erfolg: Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf Die Forderung der niedersächsischen Landesregierung nach…
Erfolg: Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf
Die Forderung der niedersächsischen Landesregierung nach Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland (siehe Newsletter 05/2016) hat sich der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung zu eigen gemacht.
Gefördert werden sollen Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzt werden. Förderbegünstigte sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach Definition der EU-Kommission sein, also Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Denkbar ist auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit auf Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten.
Durch die Digitalisierung der Wirtschaft steigt der internationale Wettbewerbsdruck. Schnellere Innovationszyklen und steigende Anforderungen der Kunden erfordern gerade in der Zulieferindustrie auch bei kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die kleineren Firmen stellt dies vor besondere Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten, die Fachkräftegewinnung und das Innovationsrisiko. Sie benötigen eine stetige, verlässliche und direkte Unterstützung.
Gesetz will Aufklärung optimieren Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am…
Gesetz will Aufklärung optimieren
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag auch mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandergesetzt, der eine engere Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten vorsieht.
Der Entwurf mit dem Titel „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ verfolgt das Ziel, die Aufklärung des transnational operierenden und vernetzten Terrorismus zu optimieren.
Im Einzelnen sieht der Entwurf vor:
eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung gemeinsamer Dateien des Bundesamts für Verfassungsschutz und ausländischer Nachrichtendienste zu schaffen. Dabei sollen die Nachrichtendienste der Staaten, die weder EU noch NATO-Mitgliedstaaten sind, auf die Dateien nur zugreifen können, wenn dies zur Aufklärung besonders gefährlicher Bestrebungen und Tätigkeiten, die auf die Begehung schwerwiegender Straftaten gerichtet sind, erforderlich ist;
eine Rechtsgrundlage für die Teilnahme des Bundesamts für Verfassungsschutz an gemeinsamen Dateien, die von ausländischen Nachrichtendiensten errichtet worden sind, zu schaffen;
dass projektbezogene, gemeinsame Dateien der Nachrichtendienste und Polizeien für Analysen künftig bis zu fünf Jahre zur Verfügung stehen;
die Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei zu erweitern: Verdeckte Ermittler sollen bereits zur Gefahrenabwehr zum Einsatz kommen können und nicht erst im Rahmen der Strafverfolgung. Dadurch soll erreicht werden, dass die Bundespolizei besseren Zugang in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen der Schleuserorganisationen erhält;
Zuwiderhandlungen gegen das Vereinsverbot umfassend unter Strafe zu stellen, indem jegliche Unterstützungshandlung erfasst wird;
verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung künftig unter Führungsaufsicht stellen zu können;
Provider und Händler zu verpflichten, von Prepaid-Nutzern von Mobilgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständiger Adresse zu verlangen und deren Daten zu speichern;
zur Klärung von Reisebewegungen, die der Terrorismusfinanzierung dienen, eine Abfrage der Schengen-Visa-Datenbank zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme u. a. dargelegt, dass er höhere Anforderungen an die Datenweitergabe im Gesetz verankern möchte. So sollen ausländische Geheimdienste nur dann Informationen übermittelt bekommen, wenn diese weder zu politischer Verfolgung noch zu unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung verwendet werden. Das Vorliegen dieser und der weiteren im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen sei schriftlich zu dokumentieren.
Auch die Regelung zur Art der zu speichernden Datei und der Art der Speicherung halten die Länder für zu unbestimmt und zu weit. Stattdessen solle auf bestehende Regelungen des Antiterrordateigesetzes verwiesen werden.
Die Länder betonen zudem, dass deutscher Partner einer solchen Datei der Verfassungsschutzverbund insgesamt sei, also das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. Den Landesämtern müsse daher ein eigenständiges Leserecht eingeräumt werden.
Des Weiteren setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass nicht nur beim Erwerb von Prepaid-Handys, sondern bei allen Mobilfunk-Produkten eine Pflicht zur Überprüfung der erhobenen Daten anhand eines Ausweisdokuments besteht.
Normierung der Rückkehrgarantie Die Bundesregierung will den gesetzlichen Mutterschutz erstmals seit dessen…
Normierung der Rückkehrgarantie
Die Bundesregierung will den gesetzlichen Mutterschutz erstmals seit dessen Einführung im Jahr 1952 grundlegend reformieren. Insgesamt soll das Gesetz modernisiert und an die veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Studentinnen vom Mutterschutz profitieren sollen. Zudem ist eine Verlängerung der Schutzfristen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen vorgesehen. Der Bundesrat hat jetzt in seiner Stellungnahme die wesentlichen Zielstellungen des vorgeschlagenen neuen Mutterschutzgesetzes gebilligt.
Er weist jedoch darauf hin, dass das Verfahren zum Anlass genommen werden sollte, das Rückkehrrecht aus Mutterschutz und Elternzeit gesetzlich zu verankern. Das Recht auf Rückkehr auf den vorherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen sei in zwei europäischen Richtlinien festgeschrieben, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Zudem setzt sich der Bundesrat für eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen ein. Diese erhielten bislang lediglich 210 Euro für den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes. Betroffen seien in erster Linie geringfügig beschäftigte Frauen, deren Beschäftigung versicherungsfrei ist. Der Betrag soll, so die Vorstellung der Länder, nun auf 300 Euro aufgestockt werden.
Schülerinnen sollen nur dann auf den nachgeburtlichen Mutterschutz verzichten und vorzeitig zum Unterricht zurückkehren können, wenn ihnen die Unbedenklichkeit ärztlich bestätigt wurde. Die übrigen Anregungen betreffen im Wesentlichen Regelungen zu Aufsichtsbehörden.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sie gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und ihrer Gegenäußerung in den Bundestag zur Entscheidung einbringen wird.
Telemediengesetz kann in Kraft treten Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…
Telemediengesetz kann in Kraft treten
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes passieren lassen. Es sieht vor, dass Anbieter von WLAN-Hotspots künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Kunden haften, etwa für unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr WLAN im öffentlichen Raum, zum Beispiel in Cafés, Flughäfen und Bibliotheken, aber auch im privaten Umfeld bereitgestellt wird.
Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfs abgelehnt und konkrete Vorschläge zur Änderung gemacht (siehe Newsletter 09/2015). Einen Kritikpunkt des Bundesrates hat der Deutsche Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen und die von der Bundesregierung vorgesehene Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter von sogenannten „gefahrengeneigten Diensten“ gestrichen. Nach dieser Regelung hätte eine Kenntnis der Anbieter immer dann vermutet werden können, wenn die Speicherung oder Verwendung der „weit überwiegende Zahl der gespeicherten Informationen“ rechtswidrig erfolgt oder der Anbieter durch eigene Maßnahmen „vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert“.
Der Bundesrat sah keine Notwendigkeit für diese Regelung, sie war ihm auch zu unbestimmt. Der Deutsche Bundestag hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Vereinfachtes Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur…
Vereinfachtes Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes in seiner jüngsten Sitzung passieren lassen (zum Gesetzentwurf siehe Newsletter 03/2016). Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass elektronische Bücher Substitute für gedruckte Bücher sind und damit der Buchpreisbindung unterliegen. Dies geschieht durch die explizite Aufnahme der elektronischen Bücher in die Aufzählung der unter die Buchpreisbindung fallenden Produkte. Zudem weitet das Gesetz die Buchpreisbindung auf Importe an Letztabnehmer in Deutschland aus. Damit wird eine Umgehungsmöglichkeit durch die Einfuhr aus Ländern ohne Buchpreisbindung, insbesondere der Schweiz, ausgeschlossen.
Das Gesetz hat im Deutschen Bundestag gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Änderung erfahren, die in keinem Zusammenhang mit seinem eigentlichen Zweck steht.
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – wird dahingehend geändert, dass bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach den §§ 63 (Modellvorhaben) und 140a (Selektivverträgen) des SGB V über soziale und andere besondere Dienstleistungen ein vereinfachtes Vergabeverfahren stattfindet. Damit sollen Krankenkassen und ihre Verbände leichter Dienstleistungsaufträge für innovative Konzepte an vertragsärztliche und andere heilberufliche Leistungserbringer vergeben können, die darauf ausgerichtet sind, die Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern, Verfahrens- und Organisationsformen der Leistungserbringung weiterzuentwickeln und Leistungen fach- und sektorenübergreifend zu erbringen sowie neue Leistungen zu erproben.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 17. April 2019 über die Erfahrungen mit der Anwendung der Regelung zu berichten.
Bundesrat sieht Prüfungsbedarf Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften…
Bundesrat sieht Prüfungsbedarf
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird. Gleichzeitig soll der Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie ausgeschlossen werden.
Mit einer Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch soll zudem für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen werden.
Da aufgrund dieser Erstattungsmöglichkeit mit einer Erhöhung des Bedarfs an verschreibungsfähigen Cannabisarzneimitteln zu rechnen sei, soll durch die Ermöglichung eines kontrollierten Anbaus in Deutschland eine ausreichende Versorgung in standardisierter Qualität sichergestellt werden.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung zum Gesetzentwurf genommen. Demnach soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob bei Cannabis in Form von getrockneten Blüten eine Standardisierung auf einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol erfolgen sollte. Zudem wird eine Regelung zur Überwachung des Anbaus von Nutzhanf angeregt.
Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung…
Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen
Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am vergangenen Freitag Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Das Gesetz nimmt unter anderem die barrierefreie Kommunikation in den Blick – Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Dabei handelt es sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise, die besonders einfach zu verstehen ist.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden des Bundes erhöht; Bereiche mit Publikumsverkehr sollen überprüft und dabei festgestellte Hindernisse beseitigt werden. Mit dem Gesetz werden zudem eine Schlichtungsstelle und ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen, die aus mehreren Gründen benachteiligt sind, sollen künftig ebenfalls besser berücksichtigt werden.
Eine Entschließung, die die Bundesregierung bitten sollte, in weiteren Gesetzgebungsvorhaben angemessene, wirksame und verbindliche Regelungen aufzunehmen, mit denen auch für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, die Gewährleistung von Barrierefreiheit festzuschreiben, fand im Plenum keine Mehrheit.
Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.
Niedersachsen unterstützt Bundesratsinitiative Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Bundesregierung…
Niedersachsen unterstützt Bundesratsinitiative
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Bundesregierung aufgefordert, ihre finanziellen Zuwendungen an die Einrichtung schrittweise zu erhöhen. Das Deutsch- Polnische Jugendwerk, kurz DPJW, sei ein wichtiger Eckpfeiler der deutsch-polnischen Verständigung, das Interesse der Jugendlichen auch nach 25 Jahren ungebrochen. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichten jedoch bei weitem nicht aus, allen Förderanträgen zu entsprechen.
Am 17. Juni 2016 jährt sich zum 25. Mal die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Der Vertrag war ein Meilenstein für die deutschpolnischen Beziehungen. Er setzte den Rahmen für die Aussöhnung und die partnerschaftliche Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen. In Artikel 30 verpflichteten sich die Vertragsparteien zur Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW).
Am gleichen Tag, dem 17. Juni 1991, wurde mit einem gesonderten Abkommen das Deutsch- Polnische Jugendwerk (DPJW) ins Leben gerufen. Es verfolgt seit 25 Jahren die Aufgabe, das gegenseitige Kennenlernen, das gegenseitige Verstehen und das enge Zusammenwirken der Jugend Deutschlands und Polens in jeder Weise zu fördern. Aus Sicht des Bundesrates kommt dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk eine herausragende Rolle im deutschpolnischen Annäherungs- und Versöhnungsprozess zu.
Im Wege einer Entschließung, der Niedersachsen beigetreten ist, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag die besonderen Verdienste des DPJW in den letzten 25 Jahren gewürdigt: 2,7 Millionen Jugendliche aus Deutschland und Polen haben sich durch die Arbeit des Deutsch- Polnischen Jugendwerks in den vergangenen 25 Jahren kennengelernt. Das sind mehr als 70.000 Jugendbegegnungen, die das Jugendwerk seit 1991 unterstützt hat und die maßgeblich zur deutsch-polnischen Verständigung beigetragen haben. Dem DPJW mit seinen Büros in Potsdam und Warschau ist es kontinuierlich gelungen, im schulischen und außerschulischen Bereich und mit wechselnden aktuellen Themenschwerpunkten die junge Generation für einander zu interessieren und damit nachhaltige Kontakte zu fördern. Damit ist das Deutsch-Polnische Jugendwerk ein wichtiger Eckpfeiler der aktuellen deutsch-polnischen Beziehungen.
Der Bundesrat hat zudem die Förderung von trilateralen Begegnungen mit Ländern wie der Ukraine durch das DPJW begrüßt und festgestellt, dass das Interesse von Jugendlichen aus Deutschland und Polen an Begegnungen ungebrochen hoch ist. Er sieht darin eine Chance, die deutsch-polnische Verständigung weiter zu vertiefen.
Allerdings, so stellen die Länder bedauernd fest, reichen die dem DPJW zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht aus, um der hohen Zahl der Förderanträge zu entsprechen. Um seine Aufgaben auch zukünftig ungemindert wahrnehmen zu können, ist eine angemessene finanzielle Ausstattung des DPJW unerlässlich. Bislang trägt die Bundesregierung rund fünf Millionen Euro zum Budget des DPJW bei, Polen 4,2 Millionen Euro.
Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ihre Zuwendungen an das DPJW schrittweise zu erhöhen, um dem hohen Bedarf an deutsch-polnischem Jugendaustausch Rechnung zu tragen.
Niedersachsens Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, begrüßt die Bundesratsinitiative und deren Unterstützung durch das Land Niedersachsen ausdrücklich: „76 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind die Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik heute vom beiderseitigen und erfolgreichen Bemühen um Annäherung, Aussöhnung und Verständigung getragen. Dass dieser Versöhnungsprozess zu einer guten Nachbarschaft geführt hat, hat Bundespräsident Joachim Gauck zurecht als ein Wunder bezeichnet. Einen wesentlichen Anteil daran trägt das deutsch-polnische Jugendwerk. Um dem großen Interesse am Jugendaustausch Rechnung tragen zu können, ist es nun Aufgabe der Bundesregierung, für die notwendige finanzielle Ausstattung des Jugendwerkes auf nachhaltigem Fundament zu sorgen.“
Jedermann und jede Frau ist gefragt „Wir einigen keine Staaten, wir bringen…
Jedermann und jede Frau ist gefragt
„Wir einigen keine Staaten, wir bringen Menschen einander näher.“ So beschrieb Jean Monnet, einer der Väter der europäischen Einigung, ihren Sinn. In der Präambel des Vertrages über die Europäische Union betonen die Staatsoberhäupter der Mitgliedstaaten die „historische Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents“, ihren „Wunsch, die Solidarität zwischen den Völkern zu stärken“, „im Rahmen … der Stärkung des Zusammenhalts … den sozialen Fortschritt … zu fördern“ und den „Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas … weiterzuführen“. Europa war von Anfang an als politische Union gedacht. Wer Europa nur als Binnenmarkt des freien Warenverkehrs begreift, springt zu kurz. Er hat die große Chance der größeren identitätsstiftenden Gemeinschaft, die hinter dem europäischen Projekt steht, nicht begriffen.
Man muss zugeben, dass diese europäische Vision gehörig unter die Räder gekommen ist. Das Teilen politischer Verantwortung zwischen Brüssel und den nationalen Hauptstädten erleichtert deren Abschieben, Schuldzuweisungen und das Aussitzen schmerzhafter Korrekturen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Schulden, Schwächen und Versagen in einigen Mitgliedstaaten aufgedeckt. Politiker fordern Solidarität, verbieten sich gleichzeitig jede Einmischung. 80% der Deutschen waren laut einer Umfrage (Spiegel, 21.9.2011) nicht bereit, den Krisenländern finanziell zu helfen. Jeder zweite Jugendliche in Griechenland ist heute arbeitslos, ohne Chance. Eine verlorene Generation. Und auch angesichts der Flüchtlingsströme aus Nahost und Nordafrika ist sich jeder selbst der Nächste. Das Verbarrikadieren hinter nationalem Stacheldraht – physischem und psychischem – hat Konjunktur.
Die Europäische Kommission versucht, diese Risse zu kitten. Jean-Claude-Juncker, ihr Präsident, weiß: Soll die Jugend Südeuropas das Vertrauen in das europäische Projekt zurückgewinnen, muss die Politik liefern und den sozialen Zusammenhalt in der EU stärken. Die Kommission hat deshalb jetzt die Idee einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“ in den Raum gestellt.
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Vorschlag befasst. Es war klar: dies ist ein politisches Projekt, es verdient deshalb auch eine politische Antwort, kein fachrechtliches Klein-Klein. Niedersachsen hat deshalb im Bundesrat Formulierungen unterstützt, die das Ziel gutheißen, die soziale Dimension der EU zu stärken und sichtbarer zu machen. Wir unterstützten die Forderung nach der Gleichrangigkeit der sozialen Rechte mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Wir haben eine soziale Aufwärtskonvergenz und eine Weiterentwicklung der sozialen Querschnittsklausel hin zu einer sozialen Fortschrittsklausel befürwortet. Bei der Gestaltung der EU-Politik sollen verstärkt sozialpolitische Zielsetzungen berücksichtigt werden. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit setzt sich Niedersachsen für Mobilität und Durchlässigkeit in einem gemeinsamen europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein.
Übrigens: Jedermann und jede Frau, Vereine und Verbände sowieso, können ihre Meinung zum Kommissionsvorschlag einer „sozialen Säule“ direkt der Europäischen Kommission mitteilen. Das Papier beschreibt kein fertiges Konzept, sondern ist lediglich ein „erster vorläufiger Entwurf“, der als Diskussionsbasis dient. Die Kommission will die Meinung der Bürgerinnen und Bürger hören.
Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz Am Rauchen scheiden sich die…
Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz
Am Rauchen scheiden sich die Geister. Die einen fühlen sich schon belästigt, wenn ihnen auf offener Straße bloß ein Fähnchen Zigarettenrauch in die empfindliche Nase weht. Die anderen fühlen sich bevormundet, wenn der Staat sich in ihr Konsumverhalten einmischt. Vermutlich würde aber wohl heutzutage nicht einmal die Zigarettenindustrie abstreiten, dass Rauchen die Gesundheit schädigt. Am Rauchen scheidet sich trotzdem auch die Politik. Und das hat nichts mit Rot-Grün zu tun, sondern mit der einfachen Frage, ob man als Politiker für den Gesundheitsschutz der Menschen zuständig ist oder aber für deren Arbeitsplätze.
Der Bundesrat hatte im Februar dieses Jahres einem Gesetz zugestimmt, das u.a. Warnhinweise und Schockbilder von Raucherlungen und anderen hässlichen Folgen des Räucherns auf mindestens 65% der Packungsfläche vorschreibt und gerade erst im Mai in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz soll schon jetzt wieder geändert werden. Wurde da was übersehen, ein Fehler gemacht? Nein, ganz und gar nicht. Dieses zweigeteilte Vorgehen war von Anfang an so geplant. Mit dem Gesetz im Februar musste eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das musste rechtzeitig geschehen, innerhalb der von Brüssel vorgegebenen Frist. Deshalb hat man das eins-zu-eins gemacht, also auf alles verzichtet, was die EU nicht verlangt, aber die Verabschiedung hätte aufhalten können.
Allerdings wollte man von Anfang an weiter gehen, über das hinaus, was das EU-Recht verlangt. Diese weitergehenden Regelungen werden jetzt nachgereicht. Sie bieten Konfliktstoff. Die Bundesregierung schlägt vor, jede Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige E-Zigaretten auf fest installierten Reklametafeln zu verbieten – außer an Geschäften des Fachhandels. Im Kino darf nur noch fürs Rauchen geworben werden, wenn ein nicht-jugendfreier Film läuft. Selbst dem Gesetzgeber ist also aufgefallen, dass die bisherige Jugendschutzbestimmung ziemlich realitätsfern ist, die so tut, als ob nach 18:00 Uhr keine Kids mehr im Kino sind. Und: viele Regelungen und Verbote werden selbst auf nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten ausgeweitet. Das klingt nach fundamentalistischem Feldzug, wird aber damit begründet, dass die eingeatmeten Aerosole Substanzen enthalten, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.
Wie gesagt: am Rauchen scheiden sich die Geister. Den Ausschüssen für Verbraucherschutz und Gesundheitspolitik beispielsweise gingen diese Vorschläge nicht weit genug. Sie forderten ein komplettes Verbot der Außenwerbung für Tabakwaren, also auch an Geschäftsräumen des Fachhandels, auch auf beweglichen Gegenständen wie Aschenbechern, Sonnenschirmen und Werbefahrzeugen. Und die Übergangsfristen sollten verkürzt werden, möglichst sogar wegfallen. Dem Wirtschaftsausschuss hingegen ging schon das, was die Bundesregierung vorschlug, viel zu weit. Er empfahl, noch einmal zu prüfen, ob man dies der ohnehin schon geschurigelten Branche wirklich antun wolle. Und er forderte längere Übergangsfristen. Immerhin hängen ja in Deutschland gut 10 000 Arbeitsplätze und nicht unerhebliche Steuereinnahmen an der Tabakwarenherstellung. Einnahmen würden auch der Werbewirtschaft wegbrechen: derzeit beträgt der Anteil der Tabakwerbung an den Werbeeinnahmen rund 15 %, der Fachverband Außenwerbung schätzt die Verluste der Werber durch ein Tabakwerbeverbot auf 250 Millionen Euro jährlich.
Und auch einige Kommunen müssten wohl draufzahlen: vielerorts werden bestimmte „Stadtmöbel“, wie z.B. Bushäuschen, von der Werbewirtschaft finanziert – das wäre gefährdet. Das alles sind Argumente, die auch die niedersächsische Landesregierung nicht außer Acht lassen kann. Ressortmeinung stand also gegen Ressortmeinung. Und deshalb hat Niedersachsen weder das eine noch das andere unterstützt, sondern sich in der Plenarsitzung des Bundesrates enthalten.
Stephan Weil zum Integrationsgesetz der Bundesregierung: „Ich finde es gut, dass der…
Stephan Weil zum Integrationsgesetz der Bundesregierung: „Ich finde es gut, dass der Bund sich das Thema Integration zur Aufgabe macht. Ich finde es auch gut, dass mit vielen Vorschlägen des Gesetzes echte Fortschritte erzielt werden. Ich finde es nicht gut, dass dieses Gesetz nicht weit genug geht.“
Weil in seiner Rede vor dem Plenum des Bundesrates weiter: „Zu den Regelungen, die im Gesetzentwurf stehen, finde ich, verdient Anerkennung, zum Beispiel die Initiative, 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge während des Asylverfahrens mit Bundesmitteln zu schaffen. Es verdient auch Anerkennung der Abbau von rechtlichen Hürden, um Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, z.B. durch die temporäre Lockerung der Vorrangprüfung. Es ist auch richtig –eine Forderung, die die Länder seit längerem erhoben haben-, dass Asylbewerber, die sich in einer qualifizierten Ausbildung befinden, während der gesamten Dauer dieser Ausbildung geduldet werden. Das ist ein echter Fortschritt.“
Daneben übte Weil allerdings auch Kritik und zeigte verschiedene Aspekte auf, wo nach seiner Einschätzung das Gesetz nicht weit genug geht. Hören Sie hier die gesamte Rede von Niedersachsens Regierungschef im Bundesrat am 17. Juni 2016:
Tempo 30-Zonen einfacher einrichten Die Bundesregierung hat die gemeinsam vom Bundesminister für…
Tempo 30-Zonen einfacher einrichten
Die Bundesregierung hat die gemeinsam vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu erlassende Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zur Kenntnis genommen.
Ziel der StVO-Novelle ist, das in Deutschland bereits erreichte hohe Sicherheitsniveau in Umsetzung der Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms noch weiter zu verbessern. Einen Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und ältere Personen zählen, stellt die erleichterte streckenbezogene Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 auch an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) insbesondere vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten aber auch Senioren- und Pflegeheimen dar. Dazu soll die hohe Anordnungshürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes zum Beleg einer erheblich übersteigenden Gefahrenlage/eines besonderen Gefahrenschwerpunktes) abgesenkt werden.
Außerdem wird nunmehr die Möglichkeit geschaffen, dass junge radfahrende Kinder auf Gehwegen auch von einer radfahrenden geeigneten Aufsichtsperson auf dem Gehweg begleitet werden dürfen. Schließlich werden infolge ihrer Vergleichbarkeit E-Bikes mit Mofas in verhaltensrechtlicher Sicht gleichgestellt.
Gespräche mit der EU-Kommission zur Kaufprämie für Elektrofahrzeuge erfolgreich abgeschlossen
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus, beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Wir konnten die Gespräche mit der EU-Kommission über die Gewährung der Kaufprämie mit gutem Ergebnis abschließen. Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach Inkrafttreten.“
Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18.5.2016. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird.
Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag…
Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Juni einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes auf Empfehlung des Familienausschusses angenommen.
Damit können die Länder bis 30. Juni 2017 die Bewilligung von Bundesmitteln aussprechen. Nach bisheriger Rechtlage war dies bis 30. Juni 2016 möglich. Die Länder hatten aufgrund der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen gebeten, die Frist für Bewilligungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und die Folgefristen um ein Jahr zu verlängern. In dem Programm stellt der Bund von 2015 bis 2018 550 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bis April 2016 56,6 Prozent durch die Länder bewilligt waren.
Angepasst werden ebenfalls darauf aufbauende Fristenregelungen für den Abruf von Fördermitteln, die Vorlage der Verwendungsnachweise und Berichte sowie Termine für das Monitoring. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird erst mit Ablauf des Jahres 2021 aufgelöst.
Am vergangenen Freitag hat auch der Bundesrat in seiner 946. Sitzung dem Gesetz zugestimmt.
Luftqualitätsstandards
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag eine erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen auf Empfehlung des Umweltausschusses angenommen. Damit werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt.
Die Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien werden ergänzt um die Überprüfung der Qualitätskontrollsysteme der Messnetze. Diese Prüfung wird nach Bedarf, mindestens aber alle fünf Jahre vorgenommen. Es soll gewährleistet werden, dass die Überwachungsgeräte dauerhaft genau messen. Die Akkreditierung der nationalen Referenzlaboratorien wird nur für die Schadstoffe verlangt, deren Konzentrationen über der unteren Beurteilungsschwelle liegen. Die Teilnahme der nationalen Referenzlaboratorien an den Qualitätssicherungsprogrammen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission wird geregelt.
Der Bundesrat hat der größten Rentenerhöhung seit 23 Jahren zugestimmt. Damit können…
Der Bundesrat hat der größten Rentenerhöhung seit 23 Jahren zugestimmt. Damit können ab 1. Juli 2016 die Renten in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent und in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigen. Die Renten, die im Osten Deutschlands gezahlt werden, erreichen dann 94,1 Prozent des Westniveaus.
Die Rentenanpassung in Deutschland folgt der Lohnentwicklung. Damit nehmen Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Steigen Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten.
Olaf Lies: Auftritt unterstreicht Luftfahrtkompetenz im Norden Ein Empfang aller norddeutschen Länder…
Olaf Lies: Auftritt unterstreicht Luftfahrtkompetenz im Norden
Brigitte Zypries vertrat das Bundeswirtschaftsministerium
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies begrüßt die Gäste des Abends
Klaus Richter bei seinem Grußwort in der niedersächsischen Landesvertretung
Ein Empfang aller norddeutschen Länder in der Niedersächsischen Landesvertretung mit rund 400 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft rundete am 02. Juni den gemeinsamen ILA-Auftritt ab.
Am 1. Juni 2016 bereits hatte mit der ILA Berlin Air Show eine der weltweit bedeutendsten Luft- und Raumfahrtmessen ihre Tore geöffnet. Die Messe erlebte dieses Jahr einen norddeutschen Schulterschluss: Auf der ILA 2016 traten die Norddeutschen Bundesländer erstmals unter einem gemeinsamen Dach auf. Am zweiten Messetag unterzeichneten die fünf norddeutschen Wirtschaftsminister bzw. Wirtschaftssenatoren zudem ein Kooperationspapier zur länderübergreifenden Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.
Stark wie nie präsentierten sich die norddeutschen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen auf der diesjährigen Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung von Berlin-Schönefeld. Mit einem Norddeutschen Gemeinschaftsstand bekamen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerke wie das Luftfahrtcluster Niedersachsen Aviation eine länderübergreifende Bühne in Halle 3. Ziel war es, Norddeutschland als aktive Kompetenzregion zu präsentieren. Erstmals traten die Bundesländer zudem gemeinsam in einem Chalet im offenen Ausstellungsbereich für Flugzeuge am Messegelände auf. Darüber hinaus wurde die langjährige erfolgreiche Kooperation Niedersachsens mit dem Land Bayern in diesem Chalet fortgesetzt.
Zudem bestand im International Suppliers Center ISC für Zulieferer die Chance, sich auf einem Markplatz aller Produktsparten auszutauschen und in Kontakt zu treten. Das Machining Innovation Network mit Sitz in Varel hat sich dort prominent präsentiert.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hatte die ILA am 02. Juni besucht. „Mit unserem diesjährigen Auftritt unterstreichen wir unsere Luftfahrtkompetenz im Norden. So werden wir als ein Standort wahrgenommen, der in seiner Größenordnung weltweit mehr als konkurrenzfähig ist. Dabei war mir allerdings auch wichtig, die langjährige gute Zusammenarbeit mit unseren bayerischen Partnern nicht aufzugeben.“
Erfolgreiche Hannoversche Messe präsentiert sich in Berlin Wenn aus der niedersächsischen Landesvertretung…
Erfolgreiche Hannoversche Messe präsentiert sich in Berlin
Ranga Yogeshwar ist längst „Überzeugungstäter“
Ein Physikant in Aktion
Volker Schmidt, Gabriele Heinen-Kljajic und Hausherr Michael Rüter
Kornelia Haugg vom Bundesforschungsministerium antwortet
Volker Schmidt erläutert das Konzept der IdeenExpo
Uwe Beckmeyer vom Bundeswirtschaftsministerium
Ideen von heute – die Arbeitsplätze von morgen?
Ranga Yogeshwar im Gespräch
Und noch einmal die Physikanten
Wenn aus der niedersächsischen Landesvertretung in Berlins Ministergärten ein riesiges Klassenzimmer wird, dann ist die IdeenExpo aus Hannover zu Gast. Am 1.Juni standen die Macher und Organisatoren der bundesweit erfolgreichsten Mitmachmesse für Technik und Naturwissenschaft Wirtschaftslenkern aus ganz Deutschland sowie führenden Hauptstadtjournalisten Rede und Antwort. Der Termin war ganz bewusst gewählt, denn ein knappes Jahr später, am 10.Juni 2017, öffnet die IdeenExpo auf dem Messegelände in Hannover bereits zum sechsten Mal ihre Tore.
Gastgeber Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen und selbst Vater von zwei Söhnen, zeigte sich beeindruckt von der stolzen Bilanz der Messe. „Allein im vergangenen Jahr haben über 351.000 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland die Messe in Hannover besucht. Damit ist die IdeenExpo eine der erfolgreichsten Messen unserer Landeshauptstadt. Neben dem Spaß und Erkenntnisgewinn für die Jugendlichen, ist das inzwischen auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Landeshauptstadt“.
Auch der Wissenschafts-Journalist und TV-Moderator Ranga Yogeshwar gehört längst zu den Überzeugungstätern. „Was ich an der IdeenExpo so toll finde ist, dass sie Fenster öffnet. Fenster mit neuen Perspektiven für junge Menschen, die dadurch möglicherweise einen Weg zur Technik und Naturwissenschaft finden. Und das auf eine unglaublich lebendige Art und Weise. Man kann alles ausprobieren, und am Ende bleibt häufig auch etwas hängen“.
Das sieht auch Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall und Ideengeber der Messe so: “Die IdeenExpo ist ein Vorzeigeprojekt für eine vorzügliche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Schule. Dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, Begeisterung für Naturwissenschaft und Technik zu entwickeln, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Davon haben wir alle was, und müssen deshalb auch alle an einem Strang ziehen“. Diskutiert, informiert und genetzwerkt wurde bis in den tiefen Abend. Dazwischen gab es immer wieder Physik- Unterricht live mit den „Physikanten“ und ihrer spektakulären Show.
Vechta punktet in Berlin mit „Hau-den-Lukas“, „Eimerwerfen“ & Co Reichlich „Stoppelhopser“ schenkten…
Vechta punktet in Berlin mit „Hau-den-Lukas“, „Eimerwerfen“ & Co
Jan, er ist der lebende Stoppelmarkt, begrüßt die Gäste
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil ist über Videobotschaft dabei
Yared Dibaba interviewt Gäste aus Vechta
Der „Stoppelhopser“- Kult wie Jan
Bürgermeister Helmut Gels – einer, der sich in Vechta auskennt
Gäste aus der Bundespolitik…
Daniela Behrens, Staatssekretärin im niedersächsischen Wirtschaftsministerium, spricht über Tourismus
Ein gut gelauntes Publikum …
In manchen Momenten ist Geschicklichkeit gefragt
Schinkenspezialitäten werden vorbereitet
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter im Gespräch
Sieht gut aus und schmeckt auch so
Reichlich „Stoppelhopser“ schenkten die Kultfiguren Jan und Libett am 9. Juni im Garten der Landesvertretung aus. Bevor in 52 Tagen in Vechta der bereits 718. Stoppelmarkt startet, gab es für rund 1.200 gut gelaunte Gäste einen Vorgeschmack auf eins der ältesten Volksfeste im Norden.
Alle drei Jahre, so ist es Tradition, werben die Stadt Vechta und Unternehmer aus dem Oldenburger Münsterland für die sechstägige Kirmes. Diese drei Jahre waren 2016 einmal wieder um und so wurde bei schönstem Sommerwetter und vor einer typischen Jahrmarktskulisse bis tief in die Nacht vergnügt gefeiert, gegessen und getrunken.
Zuvor hatte Bürgermeister Helmut Gels mit Staatssekretärin Daniela Behrens aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium über Chancen und Schwierigkeiten des sanften Tourismus in Vechta und „umzu“ diskutiert. Launig und unterhaltsam moderiert von Yared Dibaba gab die Diskussionsrunde zudem Einblicke in das tägliche Leben in Vechta, dortige Traditionen und gleichsam auch Herausforderungen, denen sich die Region für die Zukunft stellen müsse.
Zu den Gästen des Abends zählten neben Bundesbildungsministerin Johanna Wanka und Niedersachsens Bevollmächtigtem Staatssekretär Michael Rüter zahlreiche Bundestags- und Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen. Für Bürgermeister Gels war es an diesem Tag bereits der zweite offizielle Termin in Berlins politischer Mitte. Am Nachmittag hatte er bereits Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in ihrem Berliner Amtssitz besucht und sie als Rednerin des Montagsempfangs der Stadt Vechta eingeladen.
Preisträgerinnen und Preisträger des LUMIX- Festivals bald in Berlin Das persönliche Gespräch…
Preisträgerinnen und Preisträger des LUMIX- Festivals bald in Berlin
Espen Rasmussen erläuterte seine Arbeit
Lars Bauernschmitt warb für einen Besuch des LUMIX-Festivals
Für die Landesvertretung Niedersachsens begrüßte Stefanie Sembill die Gäste des Abends
Das persönliche Gespräch gehe seinen Aufnahmen voraus. Wer dem Bericht des renommierten Pressefotografens Espen Rasmussen am 14. Juni 2016 in der Landesvertretung Niedersachsen folgte, glaubte ihm aufs Wort. Offen und mit viel Empathie zeichnete der Norweger die zahlreichen Reisen seiner Langzeitreportage „Transit“ nach. Die Bilder aus Flüchtlingslagern und provisorischen Unterkünften sowie von den Straßen Europas berührten und bewegten. Mit seinen Bildern für namhafte Magazine und Zeitungen hält Rasmussen dabei immer wieder auch positive Momente des Miteinanders auf den großen Flüchtlingsrouten Europas fest.
Nach Berlin brachte Rasmussen einen jungen Syrer mit, dessen Flucht er 2015 mit der Kamera begleitete. Eingespielt wurden auch Filmsequenzen, die der junge Mann mit Freunden unterwegs drehte. Seine Schilderungen von Flucht und Ankunft in Deutschland ergänzten die Präsentation von Espen Rasmussen eindrucksvoll und ließen klar erkennen, dass das persönliche Gespräch und der enge Kontakt mit den Portraitierten die Stärke von Rasmussen ausmacht.
Mit der Präsentation von Espen Rasmussen machte die Landesvertretung auf das „5. LUMIX Festival für jungen Fotojournalismus“ aufmerksam, das am Folgetag von Rasmussen als Festredner in der Hochschule Hannover eröffnet wurde. Professor Lars Bauernschmitt ließ dem Beitrag des Fotografens Überlegungen zur „Politik der Bilder“ vorausgehen, so auch der Titel der Abendveranstaltung. Zugleich warb der Sprecher des Studiengangs Fotojournalismus und Dokumentarfotografie mit Stolz für einen Besuch des Festivals. In den dort ausgestellten 60 Reportagen und Fotoessays spiele die Flüchtlingsthematik eine große Rolle. Umso eindrucksvoller, dass Rasmussen dieses Thema schon seit über zehn Jahren kontinuierlich verfolge.
Die Landesvertretung freut sich schon jetzt, im Rahmen des „European Month of Photography“ im kommenden Herbst erstmals die Preisträgerinnen und Preisträger des LUMIX-Festivals in Berlin vorzustellen.
Weitere Informationen zur kommenden Ausstellung im Newsletter und unter:
Sommerfest würdigt gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit Das Sommerfest der Polnischen und…
Sommerfest würdigt gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
Dr. Jacek Robak, Leiter der Abteilung für Handel und Investitionen, eröffnet den Abend
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter freut sich auf das Messe-Partnerland Polen
Die Gäste des Abends treffen in der Niedersächsischen Landesvertretung ein
Für Auge und Gaumen ein Genuss…
Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium
Dr. Andrzej Malinowski, Präsident des polnischen Arbeitgeberverbandes
Das Sommerfest der Polnischen und Deutschen Wirtschaft fand auf Einladung der Botschaft der Republik Polen in Berlin auch in diesem Jahr wieder in der Landesvertretung Niedersachsen statt. Dr. Jacek Robak, Gesandter Botschaftsrat und Leiter der Abteilung für Handel und Investitionen, betonte in seiner Begrüßung die Chancen, die sich aus der Partnerland-Beteiligung Polens an der Hannover Messe Industrie 2017 ergeben. Die Messe sei ein ausgezeichneter Ort, um die Vielfalt und die Dynamik der polnischen Wirtschaft und ihre Innovationsfähigkeit zu zeigen und die internationalen Außenbeziehungen Polens weiter auszubauen.
„Auf der internationalen Industriemesse in Hannover wird Zukunft gestaltet“, betonte Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter in seinem Grußwort. Deutschland ist für Polen schon seit langem ein wichtiger Handelspartner, umgekehrt wird aber auch Polen für Deutschland immer bedeutsamer. Rüter erinnerte daran, dass sich am 17. Juni 2016 die Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zum 25. Mal jährt. Darin verpflichteten sich beide Länder, die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen, vor allem bei Investitionen sowie der Zusammenarbeit polnischer und deutscher Unternehmer. Am selben Tag, dem 17. Juni 1991, wurde mit einem gesonderten Abkommen das Deutsch-Polnische Jugendwerk ins Leben gerufen. Es fördert das gegenseitige Kennenlernen, Verstehen und Zusammenwirken der Jugend Deutschlands und Polens. Weil seine Mittel für die erfreulich ungebrochen hohe Nachfrage der Jugendlichen bei weitem nicht ausreichen, hat der Bundesrat jetzt auf Initiative Niedersachsens und weiterer Länder die Bundesregierung gebeten, ihre Zuwendungen an das Deutsch-Polnische Jugendwerk zu erhöhen.
Der Tag für das Sommerfest war nicht zufällig gewählt. Das Spiel Deutschland – Polen im Rahmen der Fußball- Europameisterschaft sorgte für zusätzlichen Gesprächsstoff. Am Ende freuten sich Teilnehmer, die das Endergebnis des Spiels mit einem 0 : 0 richtig vorausgesagt hatten, über ihre Preise aus der Tombola. Die Botschaft der Republik Polen hatte zwei Wochenendaufenthalte in Schlössern gestiftet, Niedersachsen einen Reisegutschein.
Frauke Heiligenstadt gratuliert Schulleiter Heinrich Brinker Der Deutsche Schulpreis 2016 geht nach…
Frauke Heiligenstadt gratuliert Schulleiter Heinrich Brinker
Der Deutsche Schulpreis 2016 geht nach Niedersachsen: Die Grundschule auf dem Süsteresch in Schüttdorf (Landkreis Grafschaft Bentheim) hat am 8. Juni 2016 in Berlin den Hauptpreis des renommierten Schulwettbewerbs verliehen bekommen. Die Geschäftsführerin der Robert Bosch Stiftung, Uta-Micaela Dürig, überreichte die mit 100.000 Euro dotierte Auszeichnung an Schulleiter Heinrich Brinker und eine Schülerdelegation der niedersächsischen Grundschule aus Schüttorf. Zum 10-jährigen Jubiläum des Deutschen Schulpreises geht der Hauptpreis damit bereits zum dritten Mal an eine niedersächsische Schule (2007: Hauptpreisträger Robert-Bosch-Gesamtschule in Hildesheim; 2011: Hauptpreisträger Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttingen).
Staatssekretär Michael Rüter (3. von rechts) und die strahlenden Sieger
Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt freut sich über diese Auszeichnung und gratuliert Schulleiter Heinrich Brinker, dem gesamten Team der Grundschule auf dem Süsteresch und der Schulgemeinschaft:
„Dieser Preis ist der verdiente Lohn für einen jahrelangen, großartigen Schulentwicklungsprozess. Ihnen gelingt es, allen Kindern gerecht zu werden, den Schülerinnen und Schülern mit Wertschätzung zu begegnen und qualitativ hochwertigen Unterricht anzubieten. Besonders beeindruckt mich, wie umfassend und positiv Sie die inklusive Schule umsetzen und selbstverständlich leben.“
Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter, hat der Grundschule auf dem Süsteresch bei der Preisverleihung in Berlin die Daumen gedrückt und erklärt: „Ich freue mich sehr, dass eine niedersächsische Schule den Hauptpreis verliehen bekommen hat. Das ist nicht nur eine Auszeichnung für die Schule, sondern für ganz Niedersachsen. Der Deutsche Schulpreis 2016 hat große Strahlkraft in die gesamte Bundesrepublik und insofern ist er auch Werbung für unser niedersächsisches Schulsystem und unsere Schulen insgesamt.“
Alle Entscheider an einen Tisch 110 Teilnehmer hatten sich angemeldet, 110 Stühle…
Alle Entscheider an einen Tisch
Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN, begrüßt die Gäste, darunter Bundesminister Dr. Gerd Müller
Jagdhornbläser geben das Signal zum geselligen Teil des Abends
Eigentlich klar, was auf der Speisekarte steht…
110 Teilnehmer hatten sich angemeldet, 110 Stühle waren gestellt – 20 Stühle mussten dazugestellt werden: sehr ungewöhnliches Szenario für eine Veranstaltung im politischen Berlin. Denn normalerweise ist es umgekehrt: es melden sich mehr Gäste an als am Ende tatsächlich erscheinen. Was also machte diesen Parlamentarischen Abend der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, kurz ISN, der am 8. Juni in unserer Landesvertretung stattfand, so besonders? Die kompetenten Referenten? Das illustre Publikum? Denn immerhin war der halbe Agrarausschuss des Bundestages anwesend – auch das eine Dichte an Prominenz, die selten von einem Parlamentarischen Abend erreicht wird. Oder sollte es etwa an den Spanferkeln gelegen haben, die draußen im Garten schmorten und, wie auch manch ein Gast, auf das Ende der Vorträge warteten, die drinnen gehalten wurden?
„Schweinehalter treffen auf Politiker, Politiker treffen auf die Realität“ – so beschrieb Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN, den Zweck der Veranstaltung. Und schrieb sich damit kurz mal eben selbst die Deutungshoheit über die Realität zu. Heinrich Dierkes mag Schweinehalter sein, er ist aber eigentlich ein Bulle: Kopf senken und angreifen, geradlinig und offen, deutliche Worte, aber niemals beleidigend. Eines seiner Standardthemen ist, die Verlogenheit derjenigen zu geißeln, die sich an der Intensivtierhaltung abarbeiten. „Irreführung in großem Stil“ behauptete er diesmal und zeigte Fotos von Produkten aus der veganen Szene, die sich „fleischloser Fleischsalat“ oder „vegane Leberwurst“ nennen. (Hat eigentlich schon mal jemand daran gedacht, solche Bezeichnungen auf dem Portal „Lebensmittelklarheit“ zu hinterfragen? Wär doch interessant zu sehen, was der VZBV dazu sagt.) „Schatz, ich kann nicht sehen, wie du dich in der Küche abrackerst, mach die Tür zu!“ – der nächste Kalauer, an den Dierkes die Frage knüpfte, ob wir nur dann Gutmenschen sind, wenn es nichts kostet. Wir stellen Forderungen an die Produzenten, kaufen aber doch das Billigste. „Wenn alle Kleidungsstücke, in denen Kinderarbeit steckt, vom Körper abfallen würden – wie viele von uns stünden heute Abend nackt da?“
Überdeutlich anschaulich auch die Beispiele für die Bürokratie, die Dierkes brachte: In seinem Büro stünden 100 Aktenordner und zwei PC, um alles zu dokumentieren, was zu dokumentieren ist. So manch ein Landwirt fände über all dem Papier den Weg nicht mehr in den Stall, wo er sich eigentlich um die Tiere kümmern soll. Und: Ein Landwirt, der im Sinne des Tierwohls seinen konventionellen Stall um einen Auslauf erweitern will – bei unveränderter Tierzahl – müsse ein komplettes Genehmigungsverfahren durchstehen. Das kostet ihn bis zu 50 000 Euro und zudem noch den Bestandsschutz. Wer tut sich sowas freiwillig an? Dierkes Forderung an die Politik lautete deshalb: alle Entscheider an einen Tisch! Wenn man Tierschutz will, müssen die für Landwirtschaft, Baurecht und Umweltpolitik Zuständigen gemeinsam entscheiden, statt gegeneinander zu arbeiten. Hier, zum Schluss seiner Ausführungen, wurde Dierkes dann doch noch versöhnlicher: Bei der Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen gehe Niedersachsen mit gutem Beispiel voran, mit dem kürzlich verabschiedeten „Masterplan für nachhaltige Nutztierhaltung“. Zumindest sei der gute Wille dokumentiert.
Eingebettete Systeme erforschen und entwickeln Niedersachsens Bevollmächtigter, Staatssekretär Michael Rüter, begrüßte dieser…
Eingebettete Systeme erforschen und entwickeln
Ein besonderer Anlass: 20. SafeTRANS Industrial Day
Zehn Jahre nach der Gründung wieder an Ort und Stelle in der Landesvertretung
Niedersachsens Bevollmächtigter, Staatssekretär Michael Rüter, begrüßte dieser Tage die Teilnehmer des 20. SafeTRANS Industrial Day zu einem besonderen Anlass: Vor rund zehn Jahren, am 8. Dezember 2006, wurde der Verein SafeTRANS in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin gegründet.
Anlässlich dieses Jubiläums ließ der SafeTRANS-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Werner Damm in seinen Worten die zehn Jahre seit der Gründung von SafeTRANS Revue passieren.
Der gemeinnützige Verein SafeTRANS mit Sitz im niedersächsischen Oldenburg wurde von namhaften Partnern aus Industrie und Wissenschaft gegründet, um Forschung und Entwicklung von sicherheitskritischen eingebetteten Systemen in den Verkehrsdomänen Automobil, Luft- und Raumfahrt, Bahn und Seefahrt zu unterstützen. Die unterschiedlichen Verkehrsbereiche stehen vor ähnlichen Herausforderungen beim Einsatz eingebetteter Systeme und profitierten stark vom Wissensaustausch sowie von strategisch abgestimmten und teilweise aufeinander aufbauenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
In den zehn Jahren seit der SafeTRANS-Gründung wurden viele Dinge bewegt: Es konnten große europäische und nationale FuE-Projekten initiiert, gefördert und erfolgreich beendet werden. Die abgestimmten Themen der Projekte basieren auf intensiven Gesprächen und fruchtbaren Kooperationen mit allen beteiligten Partnern: großen Firmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten sowie öffentlichen Einrichtungen und Förderinstitutionen.
Eingebettete Systeme werden in immer mehr und vor allem auch sicherheitskritischen Anwendungen im Verkehrswesen eingesetzt, so z.B. in der Motor- und Lenksteuerung oder in der Auswertung von Sensordaten. Die Systeme erreichen mit steigender Rechenleistung und verbesserter Technik höhere Automatisierungsgrade, was zu mehr Sicherheit und Komfort im Verkehrswesen führt. Eine kosteneffiziente Entwicklung von sicheren eingebetteten Systemen gehört zu den aktuellen technologischen Trends, die beim 20. SafeTRANS Industrial Day in Berlin diskutiert wurden.
Peter Heidl (Robert Bosch GmbH) stellte die Ergebnisse und Empfehlungen des SafeTRANS Arbeitskreises zu hochautomatisierten Systemen vor, die die Podiumsgäste aus den beteiligten Branchen – Automobilbau, Luftfahrt, Bahn und Seefahrt – unter der Moderation von Karsten Lemmer, DLR und Leiter des Arbeitskreises, kommentierten. Die Ergebnisse und Empfehlungen zu hochautomatisierten Systemen waren nur ein Highlight des Jubiläums:
In der Podiumsdiskussion über Interoperabilität von Entwicklungswerkzeugen für eingebettete Systeme wurde über Interoperabilitäts-Standards diskutiert, mit denen die Entwicklung zukünftiger Anwendungen für eingebettete Systeme deutlich kostengünstiger und weniger fehleranfällig erfolgen kann. Die abschließenden Gespräche zur Forschungslandschaft verdeutlichten, wie umfassend der Einsatz von eingebetteten Systemen unser Leben beeinflusst und dass neben vielen technischen Herausforderungen auch rechtliche sowie gesellschaftliche Paradigmen überdacht und ggfs. geändert werden müssen.