Ausgabe 06/2015
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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, in unserem aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt…

Liebe Leserinnen und Leser,

in unserem aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen aus der jüngsten Sitzung des Bundesrates. Von besonderer Bedeutung ist aus niedersächsischer Sicht die Entscheidung zur Förderung der E-Mobilität. Mit breiter Unterstützung ist unser Vorschlag zur Einführung einer Umweltprämie vom Bundesrat angenommen worden. Nun liegt es an der Bundesregierung Entschlossenheit zu zeigen, damit diese wichtige Zukunftstechnologie besser auf „die Straße“ kommt. Das ist nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschlands von zentraler Bedeutung.

Selbstverständlich finden Sie im Newsletter auch einige Impressionen von unserem Sommerfest sowie von den Veranstaltungen der vergangenen Wochen.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und Teilen der Nachrichten, genießen Sie die Sommerpause.

Ihr

Michael Rüter

 

P.S.: Die nächsten Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 28. September 2015.

Die 935. Sitzung

Kindergeld, Bleiberecht, Präventionsgesetz 17 Bundestagsbeschlüsse billigte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung…

Kindergeld, Bleiberecht, Präventionsgesetz

17 Bundestagsbeschlüsse billigte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Er gab grünes Licht für die Kindergelderhöhung, steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende und den Abbau der kalten Progression; außerdem das Präventionsgesetz, Maßnahmen zur besseren ärztlichen Versorgung auf dem Land und geänderte Haftungsbedingungen für Hebammen.

Die Länder billigten auch Änderungen im Bleiberecht, die Rücknahmepflicht für Elektroschrott, das IT-Sicherheitsgesetz, Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Karenzzeiten für Politiker beim Wechsel in die Wirtschaft.

Alle Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Danach können sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Ländervorschläge zur Elektromobilität

In eigenen Initiativen formulierte der Bundesrat Vorschläge zur weiteren Förderung der Elektromobilität, Aufhebung früherer Strafurteile wegen Homosexualität, ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung und Änderungen beim europäischen Patentschutz für biotechnologische Erfindungen.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zum Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten, Einschränkungen des Streikrechts, Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen und Förderung der schulischen Inklusion sowie Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Nach der Sommerpause befassen sich die Fachausschüsse mit den Vorlagen.

Krankenhausreform und EU-Flüchtlingspolitik

Zu zahlreichen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett nahm der Bundesrat Stellung. Er fordert die Öffnung der Ehe für alle, Verbesserungen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die Länder berieten auch über die geplante Krankenhaus-Strukturreform und die elektronische Gesundheitskarte.

Auch zu wichtigen EU-Vorlagen in den Bereichen Flüchtlingspolitik, Datenschutz, digitale Binnenmarkt-Strategie, Gentechnik und Öko-Kennzeichnung beschloss der Bundesrat umfangreiche, teils kritische Stellungnahmen.

Lockerung des Paternoster-Verbots

Die Länder stimmten einem knappen Dutzend Verordnungen der Bundesregierung zu, die unter anderem finanzielle Entlastungen für die Kommunen beim Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Ermächtigung zu Sonderrechten für Elektrofahrzeuge enthalten. Auch die Lockerung des Paternosterverbots, Ausnahmen bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Brachland, Vorschriften zur Nachtbeleuchtung von Windkraftanlagen und neue Muster für die Melderegisterauskunft erhielten die erbetene Zustimmung. Sie können nun – teils mit Änderungen – in Kraft treten.

Erbschaftsteuerreform im Herbst

Im September wird der Bundesrat seine Arbeit wieder aufnehmen. In der Woche ab 7. September tagen die Ausschüsse des Bundesrates, am 25. September wird das Plenum das nächste Mal zusammentreten. Dann befasst sich der Bundesrat unter anderem mit den Koalitionsplänen zur Erbschaftsteuerreform.

Antje Niewisch-Lennartz: Alternative Streitbeilegung hat Webfehler

Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzentwurf „Man könnte durchaus den Verdacht haben, dass…

Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzentwurf

„Man könnte durchaus den Verdacht haben, dass die (EU-)Richtlinie uns die Lösung für ein Problem liefert, das wir gar nicht haben“ – so Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am vergangenen Freitag im Bundesrat. Die Ministerin bezog sich auf zwei EU-Rechtstexte: eine Richtlinie über alternative Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten und eine Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Unsere Leserinnen und Leser kennen solche Verbraucher-Streitfälle: das Urlaubshotel war miserabel, und jetzt wollen Sie Ihr Geld zurück! Oder Sie kämpfen um die Reparatur ihres Laptops während der Garantiezeit. Streiten sich mit Ihrem Telekommunikationsunternehmen oder einem Handwerksbetrieb. Normalerweise würden Sie vor Gericht gehen. Brüssel aber will dem Verbraucher einen zusätzlichen Weg öffnen: Schlichtungsverfahren. Die seien schneller, unbürokratischer und kostengünstiger. Ministerin Niewisch-Lennartz ist da anderer Meinung: „Wir haben mit der Justiz die fachkundige, unabhängige und in jeder Hinsicht funktionsfähige Institution zur Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten auch und gerade im Verbraucherbereich.“

Nichtsdestotrotz müssen die Brüsseler Vorlagen in nationales Recht umgesetzt werden, auch wenn sie der deutschen Situation nicht gerecht werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sich der Bundesrat jetzt befassen musste. Schlecht wäre es aber, so die Ministerin, wenn man aufwendige Parallelstrukturen ohne Mehrwert schafft. Deshalb müsse man bei der Umsetzung der EU-Richtlinie darauf achten, nicht ein Produkt zu schaffen, das das Gerichtsverfahren nur kopiert. Es sei falsch, den Schlichtungsvorschlag an das Recht zu koppeln und für den Streitmittler eine volljuristische Ausbildung zu fordern. Die Streitbeilegungsstellen sollen nicht zu gerichtsanalogen Einrichtungen werden, sondern ihr eigenes Profil entwickeln.

Wichtig ist Niedersachsens Justizministerin der Verbraucherschutz: „Es gibt nach meiner festen Überzeugung keinen Grund dafür, den Verbraucher schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens zu binden.“ Der Gesetzentwurf der Bundesregierung aber lässt zu, dass Unternehmen in ihren AGB dies tun. Im Streitfall könnte der Verbraucher nicht frei entscheiden, ob er lieber gleich vor Gericht geht.

Aus niedersächsischer Sicht hat dieser Gesetzentwurf einen weiteren Webfehler: Er will die Verantwortung für die Einrichtung der Schlichtungsstellen allein den Bundesländern zuschieben. Die Position der Bundesländer zu dieser Frage ist eindeutig. Alle wollen, dass eine beim Bund angesiedelte Stelle geschaffen wird, die sowohl für die einheitliche Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen zuständig ist, als auch für die Universalschlichtung (= aller solcher Fälle, für die keine spezifische Schlichtungsstelle existiert). Antje Niewisch-Lennartz: „Eine bundesweite Auffangschlichtung würde über die höhere Fallzahl den Aufbau von Fachwissen und eine Spezialisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen. Damit wäre eine zentrale Einrichtung … erheblich kostengünstiger. Eine zentrale Stelle würde sehr viel bessere Aufmerksamkeit im Sinne eines Corporate Branding erreichen, eine internationale Vernetzung würde erleichtert und Zuständigkeitszweifel vermieden.“

Das Team der Landesvertretung wünscht allen Leserinnen und Lesern unseres Newsletters einen sonnigen Sommerurlaub – ohne Streitfälle, die Sie vor Gericht oder Schlichtungsstellen ausfechten müssen.

Länder wollen E-Mobilität fördern

Bundesrat folgt niedersächsischem Vorschlag Momentan fahren lediglich 24.000 Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen…

Bundesrat folgt niedersächsischem Vorschlag

Momentan fahren lediglich 24.000 Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen – ohne weitere Anreize wird die Bundesregierung ihr Ziel, als Beitrag zum Klimaschutz bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in den Verkehr zu bringen, nicht erreichen. Mit Kaufanreizen haben andere Industrienationen gute Erfahrungen gemacht, dort verläuft der Absatz von Elektrofahrzeugen positiver als in Deutschland. Solch eine gezielte Förderung hält die niedersächsische Landesregierung auch in Deutschland für sinnvoll, damit die Elektromobilität vorankommt. Der Bundesrat hat sich die Initiative der niedersächsischen Landesregierung zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen (sh. Newsletter 04/2015) jetzt zu eigen gemacht.

Entsprechend fordert er die Bundesregierung auf, eine einheitliche Umweltprämie zu prüfen, bei der Privatpersonen bei der Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen einen Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Bei der Anschaffung von verbrauchsarmen Plug-In-Hybridfahrzeugen sollen 2.500 Euro gezahlt werden, das gilt aber nur für die Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Maschine mindestens vierzig Kilometer (bis 2018 dreißig Kilometer) beträgt. Diese Definition von Plug-In-Hybridfahrzeugen findet sich bereits im Elektromobilitätsgesetz, das Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeugen z.B. beim Parken regelt.

Die Prämie soll in Stufen abhängig von der Zahl der Neuzulassungen eingeführt werden: Zum 01.01.2017, falls die Zulassungszahlen Ende 2016 weiter stagnieren, d.h. wenn der Anteil an reinen Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen beträgt, und zum 01.01.2018, falls diese Entwicklung anhält und der Markthochlauf noch immer nicht in einer Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen erfolgt.

Gemäß dem niedersächsischen Vorschlag fordert der Bundesrat von der Bundesregierung auch, dass sie ihre Anstrengungen zur Schaffung einer flächendeckenden (schnellladefähigen) Ladeinfrastruktur zügig und in massivem Umfang erhöht. Neben Autobahnraststätten soll sie insbesondere Park-and-Ride-Plätze, Bahnhöfe und ähnliche Knotenpunkte ausstatten. Außerdem soll sie bundesweit diskriminierungsfrei den Zugang zu den Ladestellen und die Abrechnung von Ladevorgängen sicherstellen.

Zeitgleich hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen privater Elektroautos, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenfrei oder verbilligt ermöglichen, soll steuerbefreit sein. Darüber hinaus sollen betriebliche Investitionen in Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge sowie Ladevorrichtungen durch eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gefördert werden, beginnend 2015 mit 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten jährlich absteigend bis 2019 mit 20 Prozent. Begünstigt werden sollen nur neue Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge, die nach dem 31.12.2014 und vor dem 01.01.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, sofern sie Bevorrechtigungen gemäß Elektromobilitätsgesetz erhalten können, d.h. Ausstoß von weniger als 50g CO2/km oder vierzig Kilometer rein elektrische Mindestreichweite (bis 2018 dreißig Kilometer).

 

 

 

Bundesrat fordert Rehabilitierung von nach 1945 verurteilten Homosexuellen

Justizministerin Niewisch-Lennartz: Pflicht des demokratischen Rechtsstaats In seiner letzten Sitzung vor der…

Justizministerin Niewisch-Lennartz: Pflicht des demokratischen Rechtsstaats

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen und in den Deutschen Bundestag einzubringen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 und in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen verurteilten Menschen vorsieht.

Die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen vor und während der Zeit des Nationalsozialismus wurde auch noch nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage des zunächst fortgeltenden Rechts fortgesetzt. Die in der NS-Zeit verschärften Strafnormen galten(als §§175, 175a StGB) in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert fort. Erst im Jahr 1994 hat der Bundestag den §175 StGB endgültig aufgehoben. In ihrer Rede verdeutlichte die niedersächsische Justizministerin gegenüber der Länderkammer: „Niemand bezweifelt, dass die damaligen Verurteilungen gegen die Menschenwürde verstoßen. Wenn man sich dieses vor Augen führt und sich zugleich bewusst macht, welchen Repressalien und welcher Stigmatisierung die Betroffenen im Alltag aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung ausgesetzt waren, ist es eine Pflicht des demokratischen Rechtsstaats, die verurteilten Menschen zu rehabilitieren und zu entschädigen.“

Der Entschließungsantrag beruht auf einer Initiative des Landes Berlin. Der Antrag wurde jetzt in einer geänderten Fassung angenommen, die insbesondre durch Niedersachsen zusammen mit Nordrhein-Westfalen angestrebt wurde. Gegenüber dem ursprünglichen Antrag ist die nun beschlossene Fassung offener formuliert und legt sich insbesondere nicht auf eine bestimmte Form der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung fest. So hält der ursprüngliche Antrag etwa die Entschädigung in Form einer Einmalzahlung an die Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld gegenüber einer Individualentschädigung für vorzugswürdiger.

Die nun zustande gekommene breite Mehrheit im Bundesrat beruht zu wesentlichen Teil auf dem starken Engagement Niedersachsens. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hatte das Thema zur Frühjahrs-Justizministerkonferenz angemeldet und bereits dort eine breite Unterstützung für die Initiative organisiert. In ihrer Rede betonte sie jetzt: „Durch die heutige Beschlussfassung kann der Bundesrat ein beachtliches Zeichen setzen, dass er das Ziel der Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen mit Nachdruck verfolgt und für eine umfassende Wiedergutmachung in diesem Sinne eintritt“ und weiter „Es steht dem demokratischen Rechtsstaat gut zu Gesicht, wenn er angesichts der Schwere des Verfassungsverstoßes als verfassungswidrig erkannte Verurteilungen aufhebt oder mindestens die Möglichkeit zu deren Aufhebung schafft. Ohne diese Umsetzung bleibt die bloße Anerkennung der Verfassungswidrigkeit der Verurteilungen letztlich hohl und unglaubwürdig.“

 

 

Niedersächsische Initiative für mehr Patientensicherheit dem Bundesrat vorgelegt

Eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit in Kliniken hat die Niedersächsische Landesregierung…

Eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit in Kliniken hat die Niedersächsische Landesregierung am 30. Juni 2015 beschlossen und jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Mit Hilfe der Initiative sollen die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, kriminelles Handeln in Kliniken künftig früher stoppen zu können. Niedersachsen schlägt dem Bundesrat vor, einerseits Berufsgesetze des Bundes (Kranken- und Altenpflegegesetz, Hebammengesetz) entsprechend zu ändern. So soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass eine Pflegekraft ein Ersatzdokument für ihre Berufsurkunde erhält, ohne dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Andererseits wird vorgeschlagen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA; das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) in die Richtlinie zum Risikomanagement in Krankenhäusern auch gezielt Maßnahmen zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufnimmt. Diese Richtlinie wird derzeit ohnehin überarbeitet.

Die Anregungen Niedersachsens werden nun zunächst von den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Eine Tötungs-Serie, wie sie sich in Niedersachsen im zurückliegenden Jahrzehnt ereignet hat, dürfe nie wieder so viele Menschen in den Tod reißen und so viele Familien ins Unglück stürzen, begründete Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt den niedersächsischen Vorstoß zur Stärkung der Patientensicherheit

Bundesrat stimmt Kindergelderhöhung zu

Kalte Progression wird bekämpft In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause…

Kalte Progression wird bekämpft

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause erteilte der Bundesrat dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags seine Zustimmung. Die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Lebensnotwendigen von steuerlichen Belastungen kann somit zeitnah erfolgen. Damit werden die Vorgaben aus dem 10. Existenzminimumbericht umgesetzt.

Nun wird die Anhebung des Kindergeldes von vier Euro in 2015 und weiteren zwei Euro in 2016 sicherlich nicht ausreichen, den anstehenden Familienurlaub aller deutschen Haushalte zu finanzieren. Dennoch führt es zu einer Entlastung auch und gerade geringer Haushaltseinkommen. Erfreulich ist zudem, dass ab dem 01. Juli 2016 auch der Kinderzuschlag um 20 € auf 160 € angehoben werden wird. Es wird damit die Weiche gestellt, die Erwachsene nicht allein aufgrund der Elternschaft in den Hartz-IV-Bezug rutschen lässt.

Eine weitere deutliche Entlastung erfolgt durch die Absenkung der Kalten Progression. Durch eine Rechtsverschiebung der Steuertarife bleibt damit vom Bruttoeinkommen mehr in der Tasche. Diese lange diskutierte Maßnahme kostet den Fiskus insgesamt gut 1,5 Milliarden € und belastet allein den niedersächsischen Haushalt im Jahr mit rund 55 Millionen €.

Zudem ergänzte der Bundestag das Gesetz durch eine Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende rückwirkend zum 01. Januar 2015. Der Betrag war seit dem Jahr 2004 nicht angehoben worden. Die Erhöhung um 600 € für das erste und je 240 € für jedes weitere Kind gleicht die erhöhten Aufwendungen Alleinerziehender in den letzten Jahren aus.

In Summe führt das Paket damit zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt gut fünf Milliarden €.

Was gut ist für die einen, macht sich natürlich andernorts auch bemerkbar. Die öffentlichen Haushalte haben in gleicher Höhe Einnahmeausfälle, was dazu führt, dass der Effekt durch die noch im Frühjahr prognostizierten Mehreinnahmen bald 1:1 nivelliert ist. Aus dem Grund ergänzten die Länder ihre Zustimmung mit einem Hinweis an den Bund, dass eine Kompensation für die Ausfälle vonnöten ist. Sie fordern auch eine Kompensation bei der Umsatzsteuer aufgrund der Aufstockung des Kindergeldes.

Die Länder brauchen weitere Mittel des Bundes, sollen sie solide Haushalte aufstellen und perspektivisch die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Dieses Anliegen verfolgten die Regierungsköpfe mit den Führungen der Finanzministerien ebenfalls am Freitag in den Räumen des Bundesrates. Gesucht wird die Lösung zur Auflösung des Konfliktes bei den Verhandlungen um eine Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ergebnisse dieser Verhandlungen lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Gentechnisch veränderte Organismen: Niedersachsen will bundeseinheitliche Regelung

„Opt-Out“ ermöglicht Ausstieg Zwei Vorlagen, die auf den ersten Blick ganz ähnlich…

„Opt-Out“ ermöglicht Ausstieg

Zwei Vorlagen, die auf den ersten Blick ganz ähnlich aussehen: In beiden Fällen geht es um gentechnisch veränderte Organismen (GVO), für die eine EU-weite Zulassung besteht. Und in beiden Fällen will die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten freistellen, die Nutzung dieser GVO auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu untersagen. Das nennt man „Opt out“: der Mitgliedstaat kann dann „optieren“ – wählen – vom gemeinsamen europäischen Weg abzuweichen. In dem ersten Fall geht es um die EU-Richtlinie (EU) 2015/412 vom 2. April 2015, die den Mitgliedstaaten freistellt, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen.

Niedersachsen hat zusammen mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Bundesrat einen Vorschlag vorgelegt, wie diese EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Im zweiten Fall geht es nicht um den Anbau von GVO, sondern um Lebensmittel und Futtermittel, die aus GVO hergestellt wurden, also um Waren. Auch hier will die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten freistellen, diese Produkte auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen. Trotz dieser scheinbaren Ähnlichkeit der Vorlagen kommen Niedersachsen und auch der Bundesrat zu völlig unterschiedlichen Bewertungen der beiden Vorschläge. Warum?

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die niedersächsische Landesregierung will keine gentechnisch veränderten Pflanzen oder Tiere in Deutschland. Bekannt ist, dass auch die weit überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger so denkt. Die sauberste und klarste Lösung wäre deshalb, GVO in Landwirtschaft und Ernährung pauschal zu verbieten. Das aber lassen die Welthandelsverträge (WTO), die Deutschland unterschrieben hat, nicht zu.

Verboten werden darf nur, wenn solide wissenschaftlich belegte Gründe gegen ein bestimmtes GVO sprechen. Es muss deshalb jeder Einzelfall von der zuständigen europäischen Behörde EFSA geprüft und zugelassen werden. Die zweitbeste Lösung wäre daher, auf europäischer Ebene das Zulassungsverfahren so zu reformieren, dass es zu Ergebnissen führt, die von allen verstanden werden und deshalb zu klaren Mehrheiten im zuständigen Ausschuss führt. Dazu müsste die Risikobewertung im Zulassungsverfahren deutlich verbessert werden. Zugelassen werden dürfte nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mitgliedstaaten. Statt aber solche sinnvollen Reformen vorzuschlagen wirft die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten die Puppenlappen vor die Füße: „Macht euren Kram doch selbst!“

Im Falle des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen mag das noch angehen. Ob auf einem deutschen Acker GVO stehen oder nicht, lässt sich feststellen und ggfs. beanstanden. Deshalb auch hat Niedersachsen vorgeschlagen, dass Deutschland diese „Opt Out“-Möglichkeit nutzt. Und zwar bundesweit einheitlich. Damit es zu keinem Flickenteppich von 16 unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer kommt. Und damit die Bundesregierung es übernimmt, gerichtsfest und WTO-kompatibel zu begründen, warum es keine GVO in Deutschland geben soll. Weil die Bundesregierung hier zögert und diese Aufgabe den Ländern zuschieben will, hat Niedersachsen die Initiative ergriffen und ein Bundesgesetz zur Einbringung in den Bundestag vorgeschlagen, das ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei Anbauverboten vorsieht. Der Bundesrat hat den Vorschlag Niedersachsens in seiner jüngsten Sitzung den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Im Falle des Warenverkehrs mit Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen sieht die Sache anders aus. In Europa bestehen offene Grenzen und ein gemeinsamer Binnenmarkt. Niemand ist in der Lage zu kontrollieren, was aus Rotterdam ins Bundesgebiet rollt. Es sei denn, es würden wieder Grenzkontrollen eingeführt. Ein auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränktes Verbot ist schlicht nicht durchsetzbar. Hinzu kommen rechtliche Bedenken: dem Vorschlag fehlen Gründe, die es Deutschland erlauben würden, ein solches Opt Out rechtssicher gegenüber den WTO-Partnern zu begründen. Und schließlich: der freie Warenverkehr im Binnenmarkt ist einer der Grundpfeiler der EU. Diesen in Frage zu stellen, widerspricht dem Vertrag und allen Prinzipien, die die Europäische Kommission sonst eisern verteidigt.

Der Bundesrat lehnt deshalb diesen Vorschlag ab. Auch das Europäische Parlament hat angekündigt, ihn zurückzuweisen. Aus der Sicht des Bundesrates bedarf der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der EU im Hinblick auf die fehlende Akzeptanz in den Mitgliedstaaten einer grundlegenden Änderung des Zulassungsverfahrens. Er weist darauf hin, dass schon seit vielen Jahren grundsätzliche Kritik am Zulassungsverfahren auf EU-Ebene für gentechnisch veränderte Pflanzen sowie Lebens- und Futtermittel geäußert wird. Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen in dem Sinne einzusetzen, dass insbesondere die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann.

Ende der Kettenduldungen

Neues Bleiberecht bringt viele Verbesserungen für Flüchtlinge Kaum ein anderes Gesetzesvorhaben der…

Neues Bleiberecht bringt viele Verbesserungen für Flüchtlinge

Kaum ein anderes Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ist in der letzten Zeit im Vorfeld so stark diskutiert – und auch kritisiert- worden wie das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wegen angeblicher Asylrechtsverschärfungen. Und wie so oft: Schaut man genauer hin, findet man im Gesetz viele Regelungen, die die Situation von Flüchtlingen in unserem Land sehr verbessern werden. Niedersachsen hätte sich sogar noch weitere Verbesserungen für Flüchtlinge vorstellen können und hat dafür geworben. Die Kritik über eine vermeintliche Verschärfung des Asylrechts geht jedoch am Inhalt des Gesetzes vorbei.

Neu geschaffen wurde zum Beispiel ein Bleiberecht für langjährig Geduldete, somit wird die langjährige Praxis der unwürdigen Kettenduldung fortan der Vergangenheit angehören. Voraussetzung für die Bleiberechtsregelung ist für Alleinstehende ein mindestens achtjähriger Voraufenthalt. Für Eltern minderjähriger Kinder reichen sechs Jahre. Die Betroffenen müssen dafür eine überwiegende Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Ergänzend wurde eine Regelung für Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr geschaffen, bei dieser Gruppe reicht ein vierjähriger Voraufenthalt.

Junge Asylbewerber und Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben, werden während der Ausbildung nicht abgeschoben. Die Ausbildung kann als Duldungsgrund gelten. So erhalten sowohl die Auszubildenden als auch deren Arbeitgeber Rechtssicherheit.

Die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus dem Ausland (sog. Resettlement Verfahren) erhält endlich eine Rechtsgrundlage. Sie werden beim Familiennachzug und dem schnelleren Zugang zur Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) nach nur drei Jahren mit Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt und sind außerdem BAföG-berechtigt.

Subsidiär Geschützte (EU) unterlagen beim Familiennachzug bisher einer sehr restriktiven Ausnahmeregelung. Nun werden sie Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt. Subsidiär Geschützte (EU) sind Personen, die von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind, ohne dass ein Diskriminierungsgrund wie bei Asylberechtigung oder Genfer Flüchtlingskonvention vorliegt.

Entgegen manchen Behauptungen enthält das Gesetzespaket keine Ausweitung von Abschiebehaft. Den Weg ins Gesetz fanden die Anhaltspunkte für Fluchtgefahr, die die Rechtsprechung seit Jahren vorgibt und ausurteilt. Jeder Einzelfall ist dabei zu prüfen.

Schon vorher bestand die Möglichkeit der Inhaftierung wegen Fluchtgefahr, wenn jemand erhebliche Geldbeträge an einen Schleuser gezahlt hat. Bisher hat die Rechtsprechung dies nur oberflächlich begründet. Mit der neuen Gesetzesregelung wurde die Darlegungs- und Begründungslast für Behörden und Gerichte erhöht und der Anwendungsbereich somit eingeengt. Niedersachsen hatte sich dafür eingesetzt, dass die Zahlung an einen Schleuser als Anhaltspunkt für eine bestehende Fluchtgefahr aus dem Gesetzesentwurf insgesamt gestrichen wird.

Neben Änderungen bei den Einreise- und Aufenthaltsverboten wurde auch das Ausweisungsrecht neu geregelt, da es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr (europarechts-) konform war. Die Ausweisungsgründe wurden teilweise verschärft, dafür beinhaltet das Gesetz in dem Bereich aber auch Verbesserungen im Bereich des Ausweisungsschutzes für Minderjährige und Opfer von Menschenhandel. Zukünftig ist auch die Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteresse in jedem Einzelfall voll überprüfbar.

 

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Februar 2015 beraten und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Der Bundestag verabschiedete den Regierungsentwurf in seiner Sitzung Anfang Juli 2015 mit einigen Änderungen, bei der jedoch größtenteils die Stellungnahme des Bundesrates keine Berücksichtigung fand.

Daher hat der Bundesrat jetzt zwar das Gesetz gebilligt, jedoch mehrheitlich zudem eine Entschließung zum Gesetzespaket gefasst. Mit der auch von Niedersachsen unterstützten Entschließung kritisiert die Länderkammer, dass viele ihrer Änderungsvorschläge aus dem Plenum zu Jahresbeginn sich im geänderten Gesetz nicht wiederfinden.

So sei es zum Beispiel bedauerlich, dass kein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Geduldete geschaffen wurde, die in Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben.

Zudem hält der Bundesrat weiterhin die Abschaffung des sogenannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug für erforderlich. Es sei aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deutsche Sprache dort zu erlernen, wo sie im Alltagsleben verwendet wird. Auch die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen seien weiter auszubauen und die Integrationskurse für weitere Personengruppen zu öffnen. Niedersachsen hatte diesen Punkt in die Beratungen eingebracht.

Im Bereich der Aufenthaltsbeendigung seien nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken. Die Anordnung von Abschiebungshaft müsse bereits nach europäischem Recht letztes Mittel sein.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Krankenhäuser, Versorgung, Prävention und Digitales – Bundesrat bringt Gesundheitspaket auf den Weg

Ein regelrechtes „Paket“ gesundheitspolitischer Beschlüsse hat der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung…

Ein regelrechtes „Paket“ gesundheitspolitischer Beschlüsse hat der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst: So nahm die Länderkammer umfangreich zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes Stellung, der erstmals im Bundesratsplenum diskutiert wurde. Eine weitere Stellungnahme beschloss der Bundesrat zum Entwurf des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (das sogenannte „E-Health-Gesetz“).

Gebilligt wurden zwei vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze: erstens das Präventionsgesetz und zweitens das Versorgungsstärkungsgesetz, die beide nun von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden und dann in Kraft treten können. Hier einige Informationen zu den Inhalten der vier gesundheitspolitischen Beschlüsse des Bundesrates vom 10. Juli 2015:

  • Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) setzt die Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhaus-Reform um. Zentrales Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ist es, eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Die Personalnot vieler Krankenhäuser im Pflegebereich soll durch die zusätzlichen Pflegestellen gelindert und die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden: Niedersachsen hat gemeinsam mit anderen Ländern die Forderung erfolgreich in die Bundesratsstellungnahme eingebracht das im Gesetzesentwurf bereits vorgesehene Pflegestellenförderprogramm zu verdoppeln. Damit die Krankenhäuser nach Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes ihre Betriebskosten einschließlich der Personalkosten besser decken können, hat Niedersachsen das Anliegen unterstützt, den sogenannten Versorgungszuschlag dauerhaft in die Vergütungen der Krankenhäuser zu überführen. Auch diese Forderung findet sich nun im Bundesratsbeschluss wieder. Bereits im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist, dass die Spannweite der Landesbasisfallwerte  ab 2016 vermindert werden soll. Der Landesbasisfallwert bestimmt die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus pro behandeltem Patient erhält; Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit einem besonders geringen Landesbasisfallwert. Die besonders niedrigen  Landesbasisfallwerte sollen dem Gesetzesentwurf zufolge 2016 in einem Schritt etwas näher an den bundeseinheitlichen Basisfallwert herangeführt und später die höheren Landesbasisfallwerte über sechs Jahre lang abgeschmolzen werden. Gleich eingangs machen der Bundesrat in seiner Stellungnahme deutlich, dass er sich das Recht nicht nehmen lassen will, dem Krankenhausstrukturgesetz am Ende zuzustimmen oder es abzulehnen. Hintergrund für diese Haltung sind die erheblichen zusätzlichen Kosten, die durch den Strukturfonds zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen auf die Länder zukommen können. Denn die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro müssen von den Ländern zusätzlich zu ihren bisherigen Krankenhausinvestitionsmitteln mit der gleichen Summe gegenfinanziert werden. Trotzdem geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung bisher davon aus, dass für das Krankenhausstrukturgesetz keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich sei.
  • Der Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen soll die Einführung nützlicher Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte unterstützen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass Patienten die Möglichkeit bekommen, ihren Behandlern notfallrelevante Gesundheitsdaten digital zugänglich zu machen. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme nun dafür aus, dass die Anwendung von Telemonitoringverfahren erweitert wird und die Rechte der Länder im Bereich der Telematik gestärkt werden.
  • Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) hat in der jüngsten Bundesratssitzung die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass der Unterschrift des Bundespräsidenten und dem anschließenden Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr im Wege steht. In einer Entschließung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Bundesrat begrüßt, dass eine Reihe seiner Änderungsvorschläge zu einem früheren Entwurf des Gesetzes berücksichtigt wurden. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz will u. a. mit neuen Regelungen für die Zulassung und Niederlassung von Ärzten die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren verringern. Für eine bessere ärztliche Versorgung wird die Zahl der Weiterbildungsstellen bei Haus- und Fachärzten erhöht. Damit künftig jeder Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhält, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten.
  • Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) wurde vom Bundesrat ebenfalls gebilligt, der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Auch dieses Gesetz kann nun von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden und anschließend in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen unabhängig vom Lebensalter zu verbessern; daran sollen alle Sozialversicherungsträger und die Akteure in den Ländern und Kommunen beteiligt werden. In Zukunft werden die Kranken- und Pflegekassen mehr Geld für Prävention und Gesundheitsförderung ausgeben können. Mit dem Gesetz werden außerdem beispielsweise die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten fortentwickelt. Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen wie der Pflege von Angehörigen sind Verbesserungen vorgesehen. Auch sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger miteinander verknüpft werden.

Bundesrat hält den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner für nicht ausreichend

Der in der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag beratene Gesetzentwurf der…

Der in der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner hat das Ziel, in einigen Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts Anpassungen vorzunehmen, um die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter anzugleichen. Er enthält deshalb gleichstellende Regelungen in über 30 Rechtsvorschriften. In einer von mehreren Länder, darunter Niedersachsen, initiierten  Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf begrüßen die Länder diesen als weiteren Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften, halten ihn jedoch nicht für ausreichend, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart.

Der Bundesrat hält die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten, um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung „Ehe für alle- Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ vom 12. Juni.

Der weitergehende Gesetzesantrag der Länder Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Bremen, Hamburg und  Nordrhein-Westfalen, der sich derzeit noch in den Ausschussberatungen befindet, stelle insoweit eine sinnvolle und notwendige Alternative dar. Die Ausschussberatungen sollen nach der Sommerpause abgeschlossen werden.

Kein „vernünftiger Grund“ für Halten und Töten von Pelztieren

Niedersachsen will Tierschutzgesetz ändern Winterkälte ist kein vernünftiges Argument, um den Kauf…

Niedersachsen will Tierschutzgesetz ändern

Winterkälte ist kein vernünftiges Argument, um den Kauf eines Pelzes zu rechtfertigen. Moderne Thermokleidung hält den Körper zuverlässiger warm. Tatsächlich werden Pelze vor allem getragen, um Macht und Status zu zeigen: der Zobel der Zarenkrone, der Hermelin der päpstlichen Mozetta, der Nerz und der Nutria, den die Wilmersdorfer Witwen in die Oper ausführen. Auch der Lude im Silberfuchs zeigt nichts anderes als: ich habe Kohle! Aber ist Statusgebalze als vernünftig anzusehen? Denn ein „vernünftiger Grund“ muss vorliegen, um das Töten von Tieren zu rechtfertigen. Das Tierschutzgesetz schreibt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Die Niedersächsische Landesregierung hat am vergangenen Freitag im Bundesrat einen Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung des Tierschutzgesetzes unterstützt. Dieser Antrag zielt darauf, das Halten und Töten von Pelztieren zur Pelzgewinnung zu verbieten. Niedersachsens Landesregierung ist der Auffassung, dass sich heutzutage nicht mehr behaupten lässt, die Pelzgewinnung sei zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse nötig. Damit ist sie auch nicht mehr mit der Verpflichtung des Grundgesetzes vereinbar, das Leiden der Tiere auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren. Pelztiere sind ganz überwiegend Wildtiere, es ist mehr als fraglich, ob Wildtiere hinter Gittern art- und verhaltensgerecht gehalten werden können.

In Deutschland ist das Pelzgeschäft seit Jahren rückläufig. 90 % der Deutschen würden sich heute keinen Pelzmantel mehr kaufen. In Niedersachsen soll es noch eine einzige Pelztierfarm geben, in ganz Deutschland, laut Tierschutzbund, noch knapp 30. Die Pelztierhaltung ist von so geringer wirtschaftlicher Bedeutung, dass nicht einmal mehr amtliche Statistiken geführt werden. Es gibt keine gesonderte Beschäftigungsstatistik für Pelztierzüchter, auch keine bundeseinheitliche Aus- und Fortbildungsregelung. Bei der Tierwirt-Ausbildung ist 2005 die Spezialisierung auf Pelztierzucht abgeschafft worden. Von daher mag auch das früher vom Bundeslandwirtschaftsministerium ins Feld geführte Argument nicht überzeugen, ein Verbot der Pelztierhaltung käme einem verfassungsrechtlich bedenklichen Berufsverbot gleich.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Elektroschrott zurück zum Handel

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte künftig in Fachgeschäften kostenfrei zurückgeben. Der Bundesrat…

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte künftig in Fachgeschäften kostenfrei zurückgeben. Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten passieren lassen. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel der Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro-und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu steigern. Daher werden die Vorgaben, d.h. die Sammelmengen für das Recycling und die Verwertung, stufenweise angehoben.

Bislang erfolgte die Rücknahme von Elektrogeräten durch den Handel auf freiwilliger Basis. Durch das beschlossene Gesetz wird der Handel zur Rücknahme von Elektro-und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche müssen künftig beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes ein entsprechendes Altgerät unentgeltlich zurücknehmen. Bei Neugeräten (mit Kantenlänge kleiner 25 cm) gilt dies sogar ohne Neukauf. Auch die Onlinehändler müssen kostenlose Rückgabemöglichkeit schaffen, wobei es ihnen überlassen bleibt, ob sie dies durch eine Versandmöglichkeit oder durch stationäre Lösungen in zumutbarer Entfernung des Verbrauchers ermöglichen. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen entweder eine Niederlassung eröffnen oder einen Bevollmächtigten in Deutschland beauftragen und diesen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes gegenüber der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) benennen.

Zur Erhöhung der Transparenz für die Verbraucher über die zur Verfügung stehenden Sammel- und Rücknahmestellen sollen Anzeigepflichten für alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte sammelnden und zurücknehmenden Akteure eingeführt werden. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen künftig vom Verbraucher vor der Abgabe vom Gerät getrennt werden. Wegen der Neufassung der Sammelgruppen und spezieller Anforderungen an batteriebetriebene Altgeräte, kommen auf die Sammelstellen neue Anforderungen hinsichtlich Behältern, Logistik- und Lagermöglichkeiten zu. Darüber hinaus müssen auch Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest oder sechswertiges Chrom enthalten, künftig separat erfasst werden. Für den Transport gilt künftig eine Beweislastumkehr. Transporteure und Exporteure müssen gegenüber dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei im Einzelfall nachweisen, dass kein Abfall, sondern Gebrauchtgeräte befördert werden, wenn das Transportfahrzeug nicht entsprechend gekennzeichnet ist.

Das Gesetz tritt im Herbst in Kraft.

Ein Schritt zu weniger Beleuchtung und mehr Akzeptanz von Windenergieanlagen

Der Bundesrat beschloss jetzt mit den Stimmen Niedersachsens die Änderung der Verwaltungsvorschrift…

Der Bundesrat beschloss jetzt mit den Stimmen Niedersachsens die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.

Die Anforderungen an die Hindernisbefeuerungsebenen am Turm von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 150 Meter über Grund werden gesenkt, so dass für einen großen Teil der Windenergieanlagen künftig weniger Hindernisbefeuerungsebenen erforderlich werden. Daneben werden nun auch Obergrenzen für die Lichtstärke sowie begrenzende Abstrahlwinkel definiert, die Peripherie-Befeuerung von Windparks (also nur die Kennzeichnung der äußeren Anlagen) ermöglicht und die Synchronisierung der Befeuerung aller Windenergieanlagen nun verpflichtend. Auch in Richtung bedarfsgerechter Befeuerung, also dem Blinken von Windenergieanlagen nur im Fall, dass sich ein Flugobjekt nähert, gibt es Fortschritte. Der Einsatz von Primärradaren, d.h. einer vom Luftfahrzeug unabhängigen Ausstattung, zur bedarfsgerechten Aktivierung der Nachtkennzeichnung wird ermöglicht. Mit den genannten Änderungen werden die Störwirkungen auf Mensch und Umwelt vermindert.

In einer ergänzend eingebrachten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die bedarfsgesteuerte Befeuerung verpflichtend eingeführt werden kann. Außerdem soll nach drei Jahren geprüft werden, inwieweit weitere technische Entwicklungen marktreif geworden sind (Stichwort „Sekundärradar – Transponderlösung“), die eine weitere, wirtschaftlichere Verminderung der Störwirkung ermöglichen und die gegebenenfalls eine erneute Anpassung der Vorschrift rechtfertigen.

Mehr Cyber Sicherheit – eine Herausforderung unserer Zeit

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause das…

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme gebilligt. Mit dem Gesetz wird ein zentraler Baustein der Digitalen Agenda umgesetzt und so die Sicherheit informationstechnischer Systeme und Kritischer Infrastrukturen erhöht.

Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr ein wichtiger Aspekt der Inneren Sicherheit. Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut.

Der Bundesrat hatte bei seiner ersten Befassung mit dem Gesetzesentwurf eine umfangreiche Stellungnahme mit Änderungen am Entwurf abgegeben, in der sowohl föderale Gesichtspunkte hinsichtlich der Zuständigkeiten des BSI und der Rolle der Länder angesprochen worden sind, als auch zum Beispiel die vorgesehene Neufassung des § 100 TKG ( Ermächtigung für Telekommunikationsanlagen Dienstanbieter zwecks Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen, Bestands- und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer zu erheben und zu verwenden) kritisiert wurde.

Zwar hat der Bundestag einen veränderten Entwurf im Juni beschlossen und dem Bundesrat nun vorgelegt, jedoch betrafen die Änderungen im Wesentlichen nicht die Forderungen der Länder. Stattdessen wurden eingefügt:

  • Verpflichtung aller Bundesbehörden (mit Ausnahme der Bundesgerichte) zur Unterstützung des BSI,
  • Mindeststandards für IT-Sicherheit des Bundes, die durch BSI zu erarbeiten sind und von BMI für alle Stellen des Bundes als Verwaltungsvorschrift erlassen werden kann. Das bisherige Zustimmungserfordernis entfällt,
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen im Regelfall den jeweiligen Stand der Technik einhalten,
  • Stärkung der Befugnisse des BSI im Sicherheitsaudit für branchenspezifische Sicherheitsstandards,
  • Anordnungsbefugnis des BSI gegenüber Herstellern informationstechnischer Produkte zur Mitwirkung an der Beseitigung oder Vermeidung von Störungen,
  • Bußgeldbewehrung bei Verstößen der Betreiber gegen ihre Pflichten und
  • Evaluierung des Gesetzes nach vier Jahren.

 

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt in großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Europäische Migrationsagenda beraten

Sofortmaßnahmen und Steuerung von Migration Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker…

Sofortmaßnahmen und Steuerung von Migration

Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Einwanderungspolitik vor, in dem er mehr Solidarität in der Migrationspolitik der EU forderte.

Bei seinem Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einem Kommissionsmitglied die besondere Zuständigkeit für den Bereich Migration mit der Aufgabe, eine neue Migrationspolitik zu erarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört, auf deren Grundlage die Kommission vom Europäischen Parlament gewählt wurde.

Die Europäische Kommission hat daher jetzt ihre Europäische Migrationsagenda vorgelegt, die nicht nur Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeer enthält, sondern auch die in den kommenden Jahren zu ergreifenden Schritte, für eine bessere Steuerung von Migration.

Die Sofortmaßnahmen sehen vor:

  • Verstärkung der Präsenz auf See, um Menschenleben zu retten. Dazu soll die Mittelausstattung für die Frontex-Operationen Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016 verdreifacht werden.
  • Gegen kriminelle Schleusernetze vorzugehen. Die Aufklärung soll verbessert, Schleuserschiffe sollen systematisch aufgespürt, aufgebracht und vernichtet werden.
  • Ein Verteilungsmechanismus für Asylsuchende innerhalb der EU soll eingeführt werden. Die KOM will die Notfallklausel gemäß Artikel 78 Absatz 3 AEUV aktivieren und einen Vorschlag für einen verbindlichen automatischen Umsiedlungsmechanismus vorlegen.

 

Die vier Schwerpunktbereiche der Europäischen Migrationsagenda:

  • Anreize für die irreguläre Migration reduzieren – insbesondere durch die Entsendung europäischer Migrationsbeauftragter in die EU-Delegationen in wichtigen Drittstaaten, die Änderung der Frontex-Verordnung mit dem Ziel, Frontex stärker in die Rückführung einzubeziehen, durch einen neuen Aktionsplan mit Maßnahmen, die darauf abzielen, die lukrative Schleuserkriminalität in ein wenig profitables Geschäft mit hohem Risiko zu verwandeln, sowie durch Ursachenbekämpfung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
  • Grenzmanagement: Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen – unter anderem durch Stärkung des Mandats und der Kapazitäten von Frontex, durch Stärkung der Grenzmanagement-Kapazitäten von Drittstaaten und erforderlichenfalls durch Zusammenführung bestimmter Küstenschutzaufgaben auf EU-Ebene
  • Europas Schutzauftrag: eine starke gemeinsame Asylpolitik – Vorrang hat die vollständige, kohärente Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere durch Förderung einer systematischen Identitätsfeststellung und Abnahme von Fingerabdrücken, gekoppelt mit Maßnahmen, die durch Stärkung des Prinzips des sicheren Herkunftsstaats in der Asylverfahrensrichtlinie einem Missbrauch des Systems entgegenwirken sollen, sowie Bewertung und gegebenenfalls Reform der Dublin-Verordnung im Jahr 2016
  • Eine neue Politik für legale Migration – Europa mit seiner rückläufigen Bevölkerungsentwicklung soll für Migranten als attraktive Destination erhalten bleiben, unter anderem durch Reform und Modernisierung der Blue-Card-Richtlinie, durch eine Neuausrichtung unserer integrationspolitischen Strategien und durch Maximierung der Vorteile der Migrationspolitik für den Einzelnen und die Herkunftsländer beispielsweise mit billigeren, schnelleren und sichereren Heimatüberweisungen

 

Über die Migrationsagenda der EU hat der Bundesrat daher auch seiner jüngsten Sitzung beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Darin teilt der Bundesrat u.a. die Kritik an der bisherigen Praxis der Verteilung der Zuständigkeiten für die Prüfung von Asylanträgen auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung. Der Bundesrat fordert daher, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln. Diese Forderung entspricht einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2015.

Des Weiteren unterstützt der Bundesrat die Bundesregierung bei ihren Bemühungen, die EU dazu zu bewegen, eine stärkere Verantwortung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen zu übernehmen und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen anzustreben. Um die Probleme zu lösen, sollten die Ursachen der Migration stärker betrachtet und den betroffenen Menschen langfristige Perspektiven in ihren Herkunftsländern eröffnet werden,

 

 

Bundesrat befasst sich mit digitalem Binnenmarkt

Länder nehmen umfangreich Stellung Der Bundesrat hat zu der Strategie der Europäischen…

Länder nehmen umfangreich Stellung

Der Bundesrat hat zu der Strategie der Europäischen Kommission für die Errichtung eines digitalen Binnenmarktes für Europa eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Strategie ist einer der von Kommissionspräsident Juncker im letzten Jahr angekündigten zehn politischen Schwerpunktbereiche der neuen Kommission. Unter dem digitalen Binnenmarkt versteht die Kommission einen Raum der Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, in dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter fairen Wettbewerbsbedingungen und unabhängig von Nationalität und Wohnsitz Online-Aktivitäten ausüben und Internetanwendungen nutzen können. Der digitale Binnenmarkt soll gewährleisten, dass Europa auch in Zukunft zu den Vorreitern der Digitalwirtschaft gehört. Mit der Strategie verknüpft die Europäische Kommission die Hoffnung auf Arbeitsplätze, Wachstum, Wettbewerb, Investitionen und Innovation. Das europäische Bruttoinlandsprodukt soll damit um 415 Milliarden Euro gesteigert werden.

Die Strategie ist auf mehrere Jahre angelegt. Der Zeitplan sieht 16 legislative und nichtlegislative Vorhaben für 2015 und 2016 vor. Jedes einzelne Vorhaben wird eine Konsultation und eine Gesetzesfolgenabschätzung nach sich ziehen. Die Strategie hat drei Säulen:

  • Besserer Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in Europa Die Kommission schlägt dazu u.a. vor: Die zivilrechtlichen Vorschriften zum grenzüberschreitenden Online-Handel zu harmonisieren, Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz bei grenzüberschreitender Paketzustellung auf den Weg zu bringen, ein Verbot von unberechtigtem Geoblocking einzuführen, den E-Commerce-Sektor kartellrechtlich zu untersuchen, das Urheberrecht in Europa zu harmonisieren, die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzverletzungen zu verschärfen sowie den mehrwertsteuerbedingten Verwaltungsaufwand bei Auslands­geschäften aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuersysteme zu reduzieren.
  • Verbesserung der Bedingungen für digitale Netzwerke und Dienste Die Kommission schlägt dazu u.a. vor: Die EU-Telekommunikationsvorschriften zu reformieren (u.a. für eine wirksame Koordinierung der Frequenznutzung, für Anreize zum Ausbau von Hochgeschwindig­keitsbreitbandnetzen sowie zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Marktteilnehmer), den Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien zu überprüfen (u.a. hinsichtlich von Anpassungserfordernissen an die Entwicklung der Technologie und der Märkte sowie zur Harmonisierung der Marktbedingungen für alle Marktteilnehmer), die datenschutzrechtlichen Regelungen zu überprüfen mit dem Ziel einer höheren Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste sowie eine öffentlich-private Partnerschaft mit der Industrie zum Thema Cybersicherheit zur Verbesserung von IT-Sicherheitslösungen und zur wirksameren Rechtsdurchsetzung einzugehen.
  • Ausschöpfung des Wachstumspotenzials für die digitale Wirtschaft Die Kommission schlägt dazu u.a. vor: Eine Initiative für freien Datenfluss innerhalb der EU sowie eine Europäische Cloud-Initiative zu starten und die technische Normung in zentralen Bereichen (z.B. bei e-Gesundheit, Verkehrsplanung und intelligenter Energieverbrauchsmessung) sowie die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Der Bundesrat hat die Initiative begrüßt, setzt sich in seiner Stellungnahme aber auch kritisch mit einzelnen Ziffern der Kommissionsmitteilung auseinander. Er betont darin, dass der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu den Grundpfeilern der EU gehört und die Kommissionsmitteilung wichtige Bereiche aufzeige, in denen die europäische Politik ihren Beitrag zur Digitalisierung leisten könne. Der Bundesrat sieht unter anderem in den Bereichen Infrastrukturausbau bzw. Telekommunikation und Breitbandregulierung große Chancen für Europa. Er erinnert aber auch daran, dass die Vertragsabschlussfreiheit und die Freiheit der Preisgestaltung zu den elementaren Grundpfeilern marktwirtschaftlich organisierter Volkswirtschaften gehören. Bei der Modernisierung des europäischen Urheberrechts sei auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer zu achten. Damit die EU möglichst schnell ihren Rückstand bei „superschnellen“ Breitbandnetzen aufholen könne, müsse eine europäische Hochgeschwindigkeitsstrategie auch über das Jahr 2020 hinaus entwickelt werden, die vor allem das Problem unzureichender Investitionen der Telekommunikationsunternehmen in Telekommunikationsnetze in ländlichen Gebieten adressiert.

Beim Datenschutz spricht der Bundesrat sich gleichermaßen für ein hohes Niveau und die Ermöglichung wirtschaftlicher Wertschöpfung aus. Bezüglich der Vorschläge der Kommission zur Förderung einer inklusiven, digitalen Gesellschaft verweist der Bundesrat darauf, dass die Zuständigkeit für den Bereich der eigenen Verwaltungsorganisation bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Erfassung aller mit einer Person im Zusammenhang stehenden Daten in einer einheitlichen Datenbank sieht der Bundesrat schon unter datenschutz­rechtlichen Gesichtspunkten kritisch. Eine Entwicklung hin zu einer umfangreichen Datenbank, in der alle Informationen zu Bürgerinnen und Bürger gespeichert sind, sei abzulehnen.

Im Bereich der digitalen Bildung sieht der Bundesrat die Ankündigung der Kommission mit Sorge, Veränderungen der Aus- und Fortbildungssysteme ausgehend von auf EU-Ebene laufenden Initiativen anstoßen zu wollen. Die Kompetenz für die Ausgestaltung der Bildungsinhalte und ihre Weiterentwicklung läge ausschließlich bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland bei den Ländern. Im Bildungsbereich komme der EU nur eine unterstützende Rolle unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und der Freiwilligkeit der europäischen Bildungskooperation zu.

Niedersachsen weiß: Wein ist ein besonderer Saft

Tragfähiger Kompromiss bei Weingesetz Es ging die Mär: über das Weingesetz würden…

Tragfähiger Kompromiss bei Weingesetz

Es ging die Mär: über das Weingesetz würden im Bundestag nur Rheinland-Pfälzer entscheiden. Wäre dem so gewesen, hätte der Bundestag den Bock zum (Wein-)Gärtner gemacht – im Streit zwischen den schon-immer-Weinbauländern und den wir-wollen-auch-Weinbauländern, zu denen Niedersachsen sich zählt. Die Mär ist natürlich gehörig übertrieben.

Tatsächlich kommt von den Berichterstattern nur Gustav Herzog (SPD) aus dem Weinbaugebiet Pfalz, die anderen, weinbaumäßig, aus Baden (Kordula Kovac / CDU) und von der Mosel (Markus Tressel / Grüne). Allein Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) kommt aus Brandenburg – zurzeit noch ein weißer Fleck auf der Karte der Weinbaugebiete.

Gerechtigkeit ist also nur von der LINKEN zu erwarten, in puncto Weinbau. Auffällig immerhin, dass nur Kovac und Dr. Tackmann auch zu anderen (nicht-weinseeligen) Themen im Agrarausschuss auftauchen. Auffällig außerdem, dass alle Protagonisten eine Mengenbeschränkung im Weinbau befürworteten – bis auf Dr. Tackmann. Die amüsierte sich denn auch, dass offenbar für den Weinbau andere politische Maßstäbe gelten als für den Rest der Landwirtschaft. In der Milcherzeugung beispielsweise wurde die Mengenbeschränkung gerade erst abgeschafft. Wein ist halt ein besonderer Saft.

Der Streit geht tatsächlich um Mengenbeschränkungen. Um die Verteilung künstlich knapp gehaltener Ressourcen. Wer Wein anbauen will, braucht Pflanzrechte. Die EU-Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erlaubt jetzt eine gewisse Ausweitung der Anbaufläche durch Neupflanzungen. Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, diese für die Jahre 2016 und 2017 im deutschen Weingesetz auf 0,5 Prozent der Vorjahresfläche zu begrenzen. In der ersten Runde des Bundesrates standen sich Sachsen und Rheinland-Pfalz gegenüber: Sachsen wollte die Neupflanzungen über die 0,5 Prozent hinaus ausweiten, Rheinland-Pfalz deutlich darunter bleiben. Der Bundesrat entschied sich für den Mittelweg, boxte die Anträge der beiden Länder ins Off und bestätigte den Vorschlag der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag hingegen beschloss jetzt, die Zubau-Quote auf 0,3 Prozent des Vorjahres zu begrenzen, aber jedem Flächenland vorab fünf Hektar Neupflanzungen zuzusprechen. Das ist zwar nicht ganz, was sich der Bundesrat vorgestellt hatte, scheint aber doch ein tragfähiger Kompromiss zu sein. Denn kein Bundesland wollte jetzt, in der zweiten Runde Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anrufen. Niedersachsen kriegt also Rebfläche, ganz offiziell und EU-rechtskonform.

Einheitlicher Datenschutz in Europa angestrebt

Mit einem Verordnungsvorschlag möchte die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz…

Mit einem Verordnungsvorschlag möchte die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten schaffen. Ziel ist ein unionsweit einheitlich hohes Datenschutzniveau. Der Vorschlag enthält daher unter anderem neue Regeln, mit denen insbesondere den Herausforderungen des Datenschutzes durch den globalen Datenaustausch – vor allem über das Internet – entsprochen werden sollen. Der Kommissions-Vorschlag soll die bisherige Richtlinie zum Datenschutz (95/46/EG) ablösen, weil der rasche Fortschritt der Informationstechnologie den Datenschutz vor neue Herausforderungen stellt. Der Bundesrat hatte den Vorschlag bereits mehrmals seit Frühjahr 2012 beraten und Stellungnahmen abgegeben.
Nach langen Verhandlungen hat sich der Rat für Justiz und Inneres am 15. Juni 2015 nunmehr auf eine allgemeine Ausrichtung der Datenschutzgrundverordnung verständigt und Ende Juni hat das Trilog-Verfahren zwischen Ministerrat, Kommission und Parlament begonnen. Im Trilog wird die endgültige Ausgestaltung der Datenschutz-Grundverordnung ausgehandelt.
Mit Blick auf diese neue Ausrichtung hat daher auch der Bundesrat die Beratungen wieder aufgenommen.
In seiner nun beschlossenen Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen einer Verschlechterung des bisherigen Datenschutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent entgegenzutreten. Es sei dafür Sorge zu tragen, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Vorrang vor einer kommerziellen Weiterverwendung ihrer Daten erhalten.
Zudem dürfe die Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken nicht hinter den heutigen Standards zurückbleiben. Besonderen Schutz müssten die personenbezogenen Daten Minderjähriger vor kommerzieller Nutzung erhalten. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass diese Daten nicht für Zwecke der Werbung und Profilbildung verwendet werden dürfen.

Standpunkt Niedersachsen

Der Bundesrat hatte sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit…

Der Bundesrat hatte sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit einem Gesetzentwurf zu befassen, der der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten dient. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Unternehmen sollen Verbraucher über die jeweils zuständige Stelle informieren.

Der Gesetzentwurf legt hierzu unter anderem die Anforderungen zur Anerkennung als Streitbeilegungsstelle fest und enthält Vorschriften zum Anerkennungsverfahren und zu den behördlichen Zuständigkeiten. Zudem regelt er, wie der Zugang zu anerkannten Streitbeilegungsstellen flächendeckend zu sichern ist.

Der Bundesrat hat sich am 10. Juli 2015 mit den Plänen der Bundesregierung über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten befasst und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Die Länder halten es für zwingend geboten, sowohl für die Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen als auch für die Universalschlichtung eine einheitlich auf Bundesebene angesiedelte Zuständigkeit vorzusehen. Nur dies könne die einheitliche Handhabung der Zulassungsverfahren gewährleisten.

Zudem könne nur eine zentrale Universalschlichtungsstelle des Bundes Fachwissen bündeln und für die notwendige Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen und -verbände werben. Dies seien zentrale Voraussetzungen für ein effektiv funktionierendes und weithin anerkanntes Schlichtungssystem. Zudem kritisiert der Bundesrat, dass die erforderliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitschlichters noch unzureichend ausgestaltet ist.

Antje Niewisch-Lennartz in diesem Zusammenhang: „Eine Ausschussempfehlung mit 63 Punkten auf 58 Seiten ist Ausdruck entweder besonderer Bedeutung des Gesetzes oder aber Ausdruck der Unzufriedenheit der Länder. Nach meiner Einschätzung steht bei diesem Entwurf die Unzufriedenheit im Vordergrund. Aus Ländersicht geht es auch, ich betone aber gleich: nicht nur, um die Frage, ob die Bundes- oder die Länderebene die Aufgaben der Anerkennung von Streitbeilegungsstellen und die der Auffangschlichtung übernimmt. Die Position der Länder zu dieser Frage ist eindeutig. Ich kann mich hier auf die Zusammenfassung der wesentlichen Gründe beschränken.“

Lesen Sie hier die gesamte Rede der Ministerin:

http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3745&article_id=135311&_psmand=13

 

Bildrechte: Dimitrios Anastassakis

Bundeskabinett

Erbschaftssteuer soll reformiert werden Finanzminister Schneider kündigt genaue Prüfung des Gesetzes an…

Erbschaftssteuer soll reformiert werden

Finanzminister Schneider kündigt genaue Prüfung des Gesetzes an

Das Bundeskabinett hat Neuregelungen der Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf hat sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 ergeben.

Der Gesetzentwurf ändert die bisherigen Verschonungsregelungen im Grundsatz nicht. Für Erben, die ein Unternehmen erwerben, gilt die Lohnsummenregelung: Sie besagt, dass für einen bestimmten Zeitraum nach dem Erwerb in der Gesamtsumme nicht deutlich weniger Lohn gezahlt werden darf. Damit will der Gesetzgeber vorhandene Arbeitsplätze erhalten. Die bisherige Steuerbefreiung gilt grundsätzlich nur noch bis zu einem Erwerb von 26 Millionen Euro. Voraussetzung auch hier: Der Erbe muss den Betrieb weiterführen und die Lohnsumme erhalten. Überschreitet das Betriebsvermögen diese Freigrenze, kann der Erbe eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragen. Alternativ zur Verschonungsbedarfsprüfung kann der Erbe einen verringerten Verschonungsabschlag beantragen. Dieser schmilzt jedoch mit steigendem Wert des geerbten Vermögens. Ab 116 Millionen Euro begünstigten Vermögens gilt ein einheitlicher Verschonungsabschlag.

Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider äußerte sich zum Gesetzentwurf wie folgt: „Wir haben immer gesagt, dass die bisher diskutierten Eckwerte aus dem Bundesfinanzministerium als gute Grundlage für die anstehende Erbschaftsteuerreform dienen. Überraschenderweise werden maßgebliche Strukturelemente des bisherigen Eckwertepapiers durch den heute durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf aufgegeben. Die Hoffnung auf eine denkbare Verständigung in der bisher geführten Diskussion werden nun erheblich gedämpft.“

Des Weiteren führte der Finanzminister aus: „Wir werden uns den Kabinettsbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer unter dem Aspekt einer verfassungsfesten Neuformulierung nun genau ansehen. Hierbei werden wir auch den Bestand und den Schutz mittelständischer sowie familiär geprägter Unternehmen nicht aus den Augen verlieren. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir wie bisher dafür Sorge tragen, dass Unternehmensfortführungen gerade auch im Interesse der Arbeitnehmer nicht durch eine zu hohe Erbschaftsteuerlast gefährdet werden. Die Vorgaben aus Karlsruhe müssen dabei aber beachtet werden, auch um nicht in einigen Jahren erneut vor dem Bundesverfassungsgericht stehen zu müssen. Daher ist es geboten, dass die bisherigen und gerügten Verschonungsregeln bei betrieblichen Vermögensübergängen künftig so formuliert und ausgestaltet sind, dass diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Je großzügiger die Privilegierung, umso größer das verfassungsrechtliche Risiko. Dies sollte auch CDU/CSU bewusst sein, die mit Ihren Forderungen nach noch weitgehenderen Privilegien die aktuelle Reform direkt in die Verfassungswidrigkeit steuern.“

Bundestag

Jakob Maria Mierscheid, MdB Die historische Ausstellung „Wege–Irrwege–Umwege“ im Deutschen Dom am…

Jakob Maria Mierscheid, MdB

Die historische Ausstellung „Wege–Irrwege–Umwege“ im Deutschen Dom am Berliner Gendarmenmarkt gibt es schon seit mehr als zehn Jahren. In ihr wird auf fünf Ebenen die historische Entwicklung des parlamentarischen Systems in Deutschland dargestellt. Nun wurde der Bereich über das aktuelle parlamentarische Geschehen seit 1949 neu konzipiert und modernisiert.

Anhand des fiktiven Abgeordneten Jakob Maria Mierscheid (SPD) können sich die Besucher über die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten informieren. Das Mitglied der SPD-Fraktion stellt in der Ausstellung stellvertretend für alle Abgeordneten den Arbeitsalltag in einer Sitzungswoche nach. Highlight der Ausstellung ist jedoch der originalgetreue Plenarsaal in Miniaturformat. Zudem werden auf einer interaktiven Zeittafel wichtige Daten und Ereignisse des deutschen Parlamentarismus seit 1949 gezeigt.

Besuchen lässt sich die Ausstellung bei freiem Eintritt jeweils dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr, von Mai bis September bis 19 Uhr und montags nur an Feiertagen. Informationen und Anmeldungen unter 030/227-30432 und 303/227-30431 030/227-30432 und 303/227-30431 sowie historischeausstellung@bundestag.de.

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus als Leinwand

Noch bis zum 03. Oktober 2015 verwandelt sich das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Parlamentsviertel in eine riesige Leinwand. Jeden Abend wird mit Einsetzen der Dunkelheit eine Film-, Licht- und Tonprojektion an der Fassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gezeigt, die den Titel „Dem deutschen Volke — Eine parlamentarische Spurensuche. Vom Reichstag zum Bundestag“ trägt. Sie zeigt somit die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland und des Reichstagsgebäudes.

Hauptdarsteller ist dabei das Reichstagsgebäude. Der Film begibt sich auf eine Zeitreise und vermittelt, wie der Reichstag im Laufe der Jahre als Parlamentssitz erbaut, zerstört, instandgesetzt, verhüllt (1995) und umgebaut wurde, um schließlich 1999 als gesamtdeutscher Parlamentssitz sein Comeback zu feiern. Ob schon Angebote aus Hollywood vorliegen, ist nicht bekannt.

Der Filmgenuss ist gratis und pro Abend finden zwei Vorführungen nacheinander statt. Den Zuschauerbereich stellen die Freitreppen am südlichen Spreeufer beim Friedrich-Ebert-Platz dar.

240…

Rund 240 Paternoster, technisch Personen-Umlaufaufzug genannt, sind in Deutschland heute noch in…

Rund 240 Paternoster, technisch Personen-Umlaufaufzug genannt, sind in Deutschland heute noch in Betrieb. Sieben davon sind in Niedersachsen zu finden.

Nach der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damit war die Benutzung der Aufzüge in öffentlichen Gebäuden für viele Bürgerinnen und Bürger verboten. Diese Nutzungseinschränkung ist in der Öffentlichkeit auf ganz erhebliche Kritik gestoßen.

Um die Nutzung der Fahrstühle künftig auch anderen Personen wieder zu ermöglichen, sind die Betreiber nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen Gefährdungen bei der Benutzung zu vermeiden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufklärung der Nutzer über mögliche Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt, die das „Paternoster-Verbot“ entschärft. Der Beschluss geht nun zur Veröffentlichung an die Bundesregierung, sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Rund sechs Wochen nach dem Verbot kann dann wieder jeder in den Paternoster einsteigen.

Die Bezeichnung Paternoster steht mit dem Rosenkranz im Zusammenhang, einer Zählkette für Gebete. Beim Rosenkranz folgt auf zehn kleinere Perlen für je ein Ave Maria, eine davon abgesetzte größere für das Vaterunser (lateinisch: Paternoster). Der Rosenkranz wurde regional früher auch als Paternosterschnur bezeichnet. Auf gleiche Weise sind bei einem Umlaufaufzug die Personenkabinen wie auf einer Schnur aufgefädelt. Die Bezeichnung wurde zuerst von Grubenarbeitern für die Lastenaufzüge verwendet, da diese der Anordnung der Perlen des Rosenkranzes ähnelten.

Mehr als 3.000 Gäste beim Sommerfest der Niedersachsen

Ein Sommernachtstraum Ein lauer Sommerabend, lauter sympathische Gäste, erfrischende Cocktails und leichte…

Ein Sommernachtstraum

Ein lauer Sommerabend, lauter sympathische Gäste, erfrischende Cocktails und leichte Speisen sowie unaufdringliche Musik für den Hintergrund – das waren nur einige Zutaten für das großartige Sommerfest, das die Landesvertretung Niedersachsen am vorletzten Tag des Monats Juni ausgerichtet hat. Eingeladen hatten Ministerpräsident Stephan Weil und der Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretär Michael Rüter – und rund 3.400 Gäste kamen. Angelockt durch das schöne Sommerwetter, das die Regenstunden beim Fest im vorigen Jahr vergessen ließ, angelockt aber vor allem von der Aussicht auf interessante und anregende Gespräche mit vielen Menschen, die man vielleicht schon längere Zeit nicht mehr gesehen hatte.

Das Sommerfest der Landesvertretung Niedersachsen wurde seinem Ruf, das Sommerfest zu sein, wieder gerecht. Dazu beigetragen haben natürlich in erster Linie die Gäste selbst, nicht zuletzt aber auch die rund 80 verschiedenen Sponsoren, die das Fest finanziell oder mit Sachleistungen unterstützt haben. Ihnen dankte Ministerpräsident Stephan Weil in seiner Eröffnungsansprache ausdrücklich. Zuvor hatte schon Staatssekretär Michael Rüter die beteiligten Unternehmen und weiteren Sponsoren zu einem kleinen Empfang vor Beginn des eigentlichen Sommerfestes eingeladen.

Darunter waren übrigens nicht nur Firmen- oder Verbandsvertreter. Auch Gebietskörperschaften wie die Gemeine Krummhörn aus Ostfriesland und Institutionen wie die Wirtschaftsförderung des Kreises Wesermarsch waren wieder mit dabei. Die Ostfriesen brachten ihre beliebten Nordseekrabben mit, die Vertreter der Wesermarsch wieder Grillfleisch von Weideochsen. Und auch für engagierte Ehrenamtliche bot das Sommerfest wieder eine gute Präsentationsmöglichkeit, die sowohl die Ideen-Expo, der Nabu und die Elterninitiative DiaBolinus für sich nutzten.

Eher zurückhaltend war diesmal die Beteiligung von Spitzenpolitikern des Bundes, was unter anderem Sonderberatungen wegen der Griechenlandkrise geschuldet war. Die Bundesministerinnen Barbara Hendricks (Umwelt) und Manuela Schwesig (Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sowie SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann kamen erst spät, während Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel früh kam, dann aber auch bald wieder gehen musste. Für ein Gespräch mit dem Konzernchef von Volkswagen, Martin Winterkorn, blieb aber noch genug Zeit. Der VW-Vorstandsvorsitzende war überhaupt ein gefragter Gesprächspartner, ebenso Ministerpräsident Stephan Weil und auch die übrigen Mitglieder der Landesregierung.

Andere Gäste nahmen sich dafür mehr Zeit, das umfangreiche kulinarische Angebot zu probieren oder um sich auf der Tanzfläche Bewegung zu verschaffen. Für die musikalische Unterhaltung der Tänzer und der übrigen Zuhörer sorgten wie im Vorjahr die NDR-on-Tour-Band sowie die erstmalig beim Sommerfest auftretende Jazzformation Shift ´n Shuffle aus Hannover. Ihren zweiten Auftritt beim Sommerfest feierte die Glamrock-Band Sweety Glitter & the Sweathearts. Der erste Auftritt fand vor 25 Jahren statt – bei der damaligen Eröffnung des Neubaus der Landesvertretung Niedersachsen in Bonn. Einige Zuhörer von damals waren auch diesmal wieder mit dabei, darunter Jürgen Trittin, der sich sichtlich amüsierte.

Fotografien: Christof Mahnel, Tom Gerhardt, Michael Homberg und Thomas Schirmacher

Christian Meyer spürt Rückenwind für Tierschutz

Tierschutz in der Nutztierhaltung nicht zum Nulltarif „Rückenwind für den Tierschutz!“ spürt…

Tierschutz in der Nutztierhaltung nicht zum Nulltarif

„Rückenwind für den Tierschutz!“ spürt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer im aktuellen Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“. Und natürlich auch im Eckpunktepapier, das er mit Schweinehaltern vereinbart hatte, im Niedersächsischen Tierschutzplan sowieso, und auch in der Branchen-„Initiative Tierwohl“. Insgesamt eher schon eine steife Brise als nur heiße Luft.

Zum Parlamentarischen Abend „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Mitte Juni in Niedersachsens Landesvertretung kamen rund 100 Gäste aus Politik und Verbänden. Es diskutierten Minister Christian Meyer, Professor Achim Spiller (Universität Göttingen), Christina Jantz MdB (Tierschutzsprecherin der SPD-Bundestagsfraktion), Johannes Röhring MdB (CDU-Bundestagsfraktion) und Jochen Dettmer (B.U.N.D und NEULAND). Einhelliges Fazit der Beteiligten: Die Forderung nach mehr Tierschutz lässt sich nicht mehr als bloßes „kommunikatives Problem“ abtun, sie ist längst zur Existenzfrage für die Landwirtschaft geworden. Es geht inzwischen nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Minister Meyer zitierte seinen Amtsvorgänger Gert Lindemann: „Wir müssen zu einer Tierhaltung kommen, in der nicht mehr automatisch Tiere gequält werden.“

Klar wurde an dem Abend aber auch: Tierschutz hat seinen Preis: Die Verwirklichung dessen, was sich die Gesellschaft vorstellt, würde, so Professor Achim Spiller, zwischen drei und fünf Milliarden Euro jährlich kosten. Meyer rechnete vor: den Mastschweinen ihr Ringelschwänzchen zu lassen, koste pro Schwein 16,50 Euro, der Verzicht aufs Schnabelkürzen bei Legehennen etwa drei Cent pro Ei. Diese Mehrkosten könne nicht der Landwirt tragen, weil er sonst durch Billigimporte aus dem Markt gedrängt würde. Die Gesellschaft müsse ran entsprechend dem Motto: wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Über höhere Preise für gekennzeichnete Qualität, über Umlagen, und aus dem EU-Haushalt. Der gieße, so Meyer, jedes Jahr erhebliches Geld über die Landwirtschaft, das könne man gezielter verwenden – z.B. für mehr Tierschutz.

Die Diskussion des Abends zeigte aber auch: Die Wende in der Nutztierhaltung lässt sich nicht übers Knie brechen. Es braucht Zeit, neue Haltungssysteme zu entwickeln, neue Rassen zu züchten. Es geht um das – noch nicht genau bekannte – Zusammenwirken vieler einzelner Schalter. Es geht um ein „lernendes System“, wie Meyer es nannte; bei dem er auf die Innovationskraft der Landwirte setzt. Auslaufdaten (wie im Niedersächsischen Tierschutzplan) sind nötig, damit der Prozess Tempo behält.

Fotos: Bildschön

Peter-Jürgen Schneider: Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch regionale Banken?

Diskussionsveranstaltung mit Bundesverband Öffentlicher Banken Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands,…

Diskussionsveranstaltung mit Bundesverband Öffentlicher Banken

Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, gestaltete die Landesvertretung Anfang Juli eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema „Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes – Finanzmarktregulierung als gemeinsame Herausforderung“.

Dem strahlenden Sommerwetter angepasst nutzte man die Dachterrasse beim Bundesverband mit Blick über den Tiergarten. Der Weitblick der Örtlichkeit übertrug sich auf die Diskussionsrunde, die nach der Begrüßung der Gäste durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund, Michael Rüter, und den Präsidenten des VÖB Dr. Gunter Dunkel begann.

Auf dem Podium nahmen neben Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus sowie für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Dr. Achim Dercks und die Hauptgeschäftsführerin des VÖB Prof. Dr. Liane Buchholz Platz.

Moderiert von Angela Wefers, der Leiterin des Büros der Börsen-Zeitung in Berlin, tauschten sich die Podiumsgäste zu Fragen der Finanzmarktregulierung und den Notwendigkeiten einer angemessenen Unternehmensfinanzierung aus.

Die Runde begrüßte die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Deutschland sei durch die Bankenlandschaft mit ihren drei Säulen, Privatbanken, Sparkassen und Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken zwar sehr gut durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise gekommen. Die Fixierung Deutschlands auf die Kreditfinanzierung könne aber eine Erweiterung durch verstärkte Maßnahmen einer Kapitalmarktorientierung ohne weiteres gebrauchen. Dunkel betonte schon in seiner Einführung die Chance, die in Deutschland verbreitete Finanzierung mittelständischer Unternehmen durch Schuldscheindarlehen auf Europa zu übertragen. „Nicht nur Kraftfahrzeuge von VW sind Exportschlager, auch das Schuldscheindarlehen kann ein solcher werden“, äußerte Dunkel.

Moniert wurde die Regulierungsdichte der europäischen Institutionen. Schneider stellte exemplarisch dar, wie allein die Überprüfung seiner Geeignetheit als Aufsichtsratsvorsitzender der Norddeutschen Landesbank Unterlagen produziert habe, deren Auswertung er abwarte. Er habe insgesamt den Eindruck, dass die Europäische Zentralbank Unmengen an Daten sammle, aber noch keine Idee habe, wie sie diese nutzbringend verarbeiten solle. Dieser Zustand sei unbefriedigend. Schneider drückte aber dazu auch seine Sorge aus und wies auf die große aktuelle Aufgabe hin: „Die Banken haben durch ihr Wirken in der Vergangenheit einen großen Reputationsschaden erlitten. Es muss unser aller Aufgabe sein, diesen Schaden wieder zu reparieren. Ohne erneutes Vertrauen in die Bankenlandschaft wird es nicht leicht.“ Brinkhaus stimmte hier zu und machte deutlich, es dürfe aber nicht erneut zu einer Sozialisierung von Risiken kommen.

Dercks und Buchholz sprachen ihrerseits die Notwendigkeit an, geeignete Mittel zu einer intensivierten Investitionsbereitschaft zu ergreifen. Dercks meinte, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) seien oftmals geeignet Investitionen zu erleichtern. Ihre Wirtschaftlichkeit habe sich schon mehrfach bestätigt. Schneider gab hierzu zu bedenken, die Frage der Wirtschaftlichkeit sei oftmals nicht so einfach. Regelmäßig könne er als Staatshochbauminister feststellen, dass die Staatshochbauämter sehr effizient arbeiten. Kapital könne sich ein Unternehmen nicht zu den Konditionen des Landes besorgen, so könne eine Wirtschaftlichkeit auch nur beim Betrieb, das heißt über die Personalkosten entstehen. Letztlich müsse aber eines klar sein: Die übliche Finanzierung von Großprojekten über Kreditaufnahme und nachfolgende Tilgung werde in Zeiten der Schuldenbremse nicht mehr funktionieren. Das liege daran, dass in der Vergangenheit zu oft die Tilgung vergessen worden sei. Künftig seien aber Großprojekte durch die öffentliche Hand dann nicht mehr zu realisieren, da die Kosten eines Großprojektes sich nicht in einem Haushaltsjahr abbilden lassen. Mithin stehe die öffentliche Hand über kurz oder lang nicht vor der Frage, ob sie ÖPPs als günstigere Alternative in Anspruch nehmen wolle. „Die Frage lautet dann: Realisierung über ÖPP oder gar nichts.“Mit dieser Schlussfolgerung entließ die Moderatorin die Gäste zu weiteren Gesprächen über den Dächern Berlins.

Fotos: Peter Himsel

Gespräch mit Antje Niewisch-Lennartz zu Justiz und Föderalismus

Auswirkungen des kompetitiven Föderalismus auf die Justiz „Ein Bundesstaat, 16 Länder, 17…

Auswirkungen des kompetitiven Föderalismus auf die Justiz

„Ein Bundesstaat, 16 Länder, 17 Justizministerinnen und -minister und jede Menge Unterschiede in der Organisation, sei es bei den Verfahrenslaufzeiten, bei den Sicherheitskontrollen im Gericht, beim Entlassungsmanagement im Justizvollzug oder unterschiedlichen funktionellen Zuständigkeiten. Aber wieviel Unterschiedlichkeit verträgt die Justiz?“, so begann der Einleitungstext in der Einladung zu der Veranstaltung am 15. Juni 2015 in der Niedersächsischen Landesvertretung. Zu der Diskussion dieser Frage haben die Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Justizfachverbände (AG Justiz), das Niedersächsische Justizministerium und die Landesvertretung Berlin eingeladen. In der AG Justiz sind die meisten Berufsvertretungen/Justizgewerkschaften in Niedersachsen organisiert. Ein solcher Zusammenschluss ist eine niedersächsische Besonderheit und bundesweit einmalig. Darin vertreten sind Richter, Rechtspfleger, Justizwachmeister, Strafvollzugsbedienstete, Sozialarbeiter und Leiter von Justizvollzugsanstalten.

In seiner Begrüßung hieß Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke in Vertretung von Staatssekretär Michael Rüter die Gäste aus der niedersächsischen Justiz herzlich in Berlin willkommen. Mit der Veranstaltung wolle die Landesvertretung deutlich machen, dass „die Landesvertretung auch ein Ort ist, an dem sich die Justiz zu Hause fühlt.“ Weiter hob er die Bedeutung des Themas hervor: „Denn natürlich ist es ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie, dass der Zugang zum Recht überall und für Alle gewährleistet werden muss.“.

Der anschließenden Begrüßung durch die Vorsitzende der AG Justiz, Angela Teubert-Soehring, folgte ein Impulsvortrag der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Darin stellte sie fest, dass die Justiz unterhalb der Ebene der Bundesgerichte und Generalbundesanwaltschaft bürgernah und effektiv am besten durch die Länder zu steuern sei. Die Forderung nach einer „bürgernahen“ Justiz sei deshalb so relevant, weil das Vertrauen der Menschen eine zentrale Ressource der Justiz sei. „Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger der Justiz vertrauen, werden sie sie in Anspruch nehmen und ihre Entscheidungen akzeptieren.“, so Niewisch-Lennartz.

Bei Bürgernähe gehe es aber auch um die räumliche Nähe; das heißt, um die Frage, ob und wie ein Rechtsuchender ein Gericht tatsächlich erreichen könne. Niewisch-Lennartz verwies darauf, dass es keine länderübergreifenden Standards für die Anzahl der Gerichte pro Einwohner oder auch pro Hektar Fläche gäbe und auch nicht geben müsse. Die Länder gingen mit ihren Gerichtsstrukturen höchst unterschiedlich um und antworteten damit auf die Bedürfnisse ihrer Regionen. Die Gerichtsstrukturen in den Ländern haben sich seit der Reichsgerichtsreform des späten 19. Jahrhunderts unterschiedlich weiterentwickelt. Sie haben auf unterschiedliche Weise die lokalen Gemeinschaften am Gerichtsstandort selbst geprägt. Gerichte sind an vielen Orten integrierende Bezugspunkte der örtlichen Identität. Aber diese Bedeutung ist nicht überall gleich und macht sich nicht an gleichen Strukturen fest. Wie die Politik sich zu solchen Entwicklungen stellt und in Deckung bringt mit den Bedürfnissen von regionalen Gemeinschaften auch mit Blick auf die Justiz, möchte die Ministerin weiterhin auf Landesebene beantwortet wissen.

Niewisch-Lennartz betonte, sie sei keine Anhängerin der Idee eines kompetitiven Föderalismus im Bereich der Justiz. Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für die Bereiche Besoldung und Versorgung auf die Länder sei einen Fehler gewesen. Dass das Bundesverfassungsgericht nun eine Untergrenze der Richterbesoldung definieren musste, zeige mehr als deutlich, dass die Idee des kompetitiven Föderalismus im Besoldungsbereich gescheitert ist. Nun habe sich aber die Schere in den neun Jahren seit dieser Entscheidung so weit geöffnet, dass sie keinen Weg zurück sehe.

Am Ende ihres Vortrags zog die Ministerin ein Fazit, das in der anschließenden Diskussion von unterschiedlichen Blickrichtungen betrachtet und von den Diskutanten überwiegend geteilt wurde: Die Justiz brauche mehr kooperativen Föderalismus und weniger Primat des Wettbewerbs und der Ökonomie. Dann könne sie ihren Verfassungsauftrag auch in Zukunft erfüllen und den Rechtsstaat für die Bürgerinnen und Bürger lebendig halten.

Die Moderation der anschließenden Podiumsdiskussion übernahm der Journalist und stellvertretende Vorsitzende der Landespressekonferenz Niedersachsen Peter Mlodoch. An der facettenreichen und intensiven Diskussion beteiligten sich Prof. Ulrich Battis (Berlin), Prof. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Dr. Johannes Fechner, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens-Niklas Krause, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Justizfachverbände sowie Helge Limburg, MdL, Rechtspolitscher Sprecher Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag.

Rückblick auf das Jahresprogramm 2015 „inspektionen // teilhabe_n“ / 1. Halbjahr

Die Kunst- und Kulturveranstaltungen stehen 2015 unter der Überschrift „inspektionen // teilhabe_n“…

Die Kunst- und Kulturveranstaltungen stehen 2015 unter der Überschrift „inspektionen // teilhabe_n“ und haben bereits im ersten Halbjahr viel Gelegenheit zur Partizipation geboten: zum Jahresauftakt ging die Website www.coexist-photography.de online, auf der die Künstlerin Franziska Stünkel seitdem ergründet, was uns eint und die Voraussetzung für ein gelingendes Miteinanders sein könnte. Weitere Einträge und teilnehmende Websitebesuche sind herzlich willkommen.

Im April 2015 regten die eindrucksvollen Briefobjekte Karl Schapers zum Gedankenaustausch und Briefeschreiben an. Auf den Fluren überzeugen seit Jahresbeginn Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern der Bildnerischen Werkstatt. Einer vorbildlichen Einrichtung der Rotenburger Werke, die Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung eine gesellschaftliche Teilhabe sowie eine eigene Artikulationsmöglichkeit bietet.

Der ganz besondere Höhepunkt des ersten Halbjahres war zweifellos die vierundzwanzigstündige „Nonstop-Lesung“ von Walter Kempowskis „Abgesang `45“. Mehr als achtzig Beteiligte lasen vom 29. bis 30. April 2015 gemeinsam vom Autor gesammelten Erinnerungen an die letzten Kriegstage im April und Mai 1945. Dabei gaben sich so prominente Gäste wie die Kulturministerin  Dr. Gabriele Heinen-Kljajic, die NDR- Fernsehchefin Marlis Fertmann, der Chef des Berliner Abgeordneten-Haus Ralf Wieland und der ehemalige Bundesminister Jürgen Trittin das Mikrofon und Leseexemplar in die Hand. Auch die Familie des Autors war aktiv beteiligt. Einen Film über diese eindrucksvolle Veranstaltung, die ohne die Teilhabe der zahlreichen Lesenden und Zuhörenden so nicht möglich gewesen wäre, finden Sie hier:

Film auf Facebook anschauen

Film auf Facebook anschauen

Wir freuen uns über Ihre Teilhabe am Programm in der zweiten Jahreshälfte 2015 und die aktive Nutzung der Angebote von „inspektionen // teilhabe_n“.

Eine Übersicht der Veranstaltungsreihe finden Sie hier: https://fuer-niedersachsen-in-berlin.de/2015/03/inspektionen-teilhabe_n/

Fotos: Torsten Heitmann, Yorck Maecke

Abschlusskonferenz des Verbundprojekts in der Landesvertretung

Heiße Tage in Niedersachsen! Und es wird noch heißer. Eine beeindruckende These aus dem Projekt NaLaMa-nT (Nachhaltiges Landmanagement im norddeutschen Tiefland): „In 50 Jahren wird es im Landkreis Diepholz so heiß und trocken sein, wie heute in der Mark Brandenburg“, so heißt es dort weiter. Und in Uelzen noch ein bisschen mehr. Welche Landwirtschaft geht dann noch? Wer darf wieviel Grundwasser nutzen? Wie müssen unsere Wälder zusammengesetzt sein, um der Trockenheit zu widerstehen? Diese und viele andere Fragen sollte das Forschungsprojekt klären. Ziel war, Entscheidungsgrundlagen und Handlungsstrategien für ein innovatives und nachhaltiges Landmanagement zu erarbeiten.

Diese sollen die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, also Klima, Demographie, die internationalen Rohstoff-, Waren- und Finanzmärkte. Und dies alles dynamisch, also im Zeitablauf sich ändernd. Die Abschlussveranstaltung des Projekts fand dieser Tage in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin statt. Zwei der insgesamt vier Projektregionen liegen in Niedersachsen: Diepholz und Uelzen. Die Ergebnisse des Projekts könnten deshalb für niedersächsische Entscheider hochinteressant sein. Wird das Projekt diesem Anspruch gerecht?

Zunächst: die 21 Projektpartner aus der Wissenschaft – darunter die Georg-August-Universität Göttingen, die Hochschule Vechta und die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen haben bienenfleißig jede Menge Daten zusammengetragen und in einem Modell verknüpft. Vor allem naturwissenschaftliche Ergebnisse aus Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft standen im Mittelpunkt der Abschlusskonferenz. Szenarien wurden verglichen: was passiert, wenn wir weitermachen wie bisher, wenn wir stärker das Klima schützen oder mehr auf Biodiversität achten? Die Fruchtfolge auf dem Acker wird sich ändern: weniger Getreide, mehr Hackfrüchte. Wenn aus Klimaschutzgründen die Bewirtschaftung der moorigen Standorte verändert werden muss, wird das die landwirtschaftlichen Einkommen schmälern. In der Forstwirtschaft gibt es einen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Biodiversität: Klimaschutz führt zu einem wachsenden Douglasienanteil und größeren Holzvorräten im Wald, die Biodiversität zu geringeren Holzvorräten. Weil ansteigende Temperaturen zu einem stärkeren Humusabbau führen, werden die Nitratausträge aus dem Waldboden zunehmen! Soweit- so interessant, man könnte das fast endlos weiterführen.

Das Projekt aber sollte über die Naturwissenschaft hinaus, ausdrücklich auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte einbeziehen, die Demographie, die Stadt-Land Beziehung. Wirtschaftliche Annahmen stecken natürlich in den Produktpreisen, mit denen im Modell gerechnet wurde. Darüber hinaus aber blieben gesellschaftliche Bezüge im Dunkeln, jedenfalls in dem auf der Abschlussveranstaltung Präsentierten.

Zudem will das Projekt ausdrücklich Handlungsstrategien benennen. Das blieb Unkonkret. Wohl zum einen, weil die aggregierten Aussagen des Projektes sehr stark von den Annahmen, die man ins Modell gesteckt hat, von der Setzung der Grenzwerte bei der Indexbildung und von der Gewichtung der verschiedenen Parameter abhängen, wie Professor Dr. Hermann Spellmann, der Koordinator des Projektes, am Ende des Tages betonte. Zum anderen aber wohl auch, weil Handeln voraussetzt, ein Ziel zu haben. Das zu benennen ist aber nicht Aufgabe der Wissenschaft, sondern der Politik. Oder des Landwirts. Oder des NABU. Das Modell sollte noch handhabbarer aufbereitet werden, damit – wie Prof. Dr. Hermann Spellmann es nannte, aus dem „Spielzeug“ der Wissenschaft ein Werkzeug für Entscheider wird.

»Stresstest« für Atomkonzerne und Bürgerdialog Standortsuche

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nahm Anfang Juli an einer Sitzung der Kommission…

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nahm Anfang Juli an einer Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe teil und appellierte an die Verantwortung seiner Generation, eine „verantwortungsvolle Lösung“ für die Lagerung des Atommülls zu finden. „Als Bürger und Minister“ dankte er den Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit.

Im Bundeswirtschaftsministerium werden Forschungsvorhaben zur Endlager-Frage betreut. Dabei gebe es laut Gabriel keine Vorfestlegung auf bestimmte Entsorgungspfade oder Wirtsgesteine. Die Empfehlungen der Kommission sollen in diese Forschung integriert werden. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Forschungspolitik und deren nun breitere Ausrichtung für die kommenden Jahrzehnte und forderte eine transparente, möglichst jährliche Berichterstattung zu den vier gewählten Schwerpunkten.

Auch die Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber für den Atomausstieg thematisierte Gabriel. Er verwies dabei auf die Rechtslage, die eindeutig sei, und nach der die Betreiber sämtliche Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung zu tragen hätten. Ob sie dazu tatsächlich in der Lage sind, werde derzeit durch einen „Stresstest“ geprüft. Dabei würden die von den Konzernen in den Bilanzen ausgewiesenen Rückstellungen intensiv überprüft. Gabriel kündigte zudem an, einen Vorschlag vorzulegen, wie in Fällen von Konzerninsolvenzen mit den Rückstellungen umgegangen werden könne. Denn nach aktueller Rechtslage könne eine Belastung der staatlichen Haushalte in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden, so der Wirtschaftsminister.

Gabriel verteidigte zudem den zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und den Energieversorgungsunternehmen ausgehandelten Kompromiss zur Zwischenlagerung von noch im Ausland stehenden Castoren. Die Unternehmen begrüßen die Vorlage eines Konzeptes durch das Bundesumweltministerium und sagen eine eingehende Prüfung zu. Dabei wollen sie auch die Rücknahme sämtlicher Gerichtsverfahren prüfen, die sie gegen das Verbot weiterer Castor‑Transporte nach Gorleben angestrengt hatten. Zunächst sollen sämtliche Verfahren ruhend gestellt werden. Die 26 zurückzuholenden Castoren werden im Zeitraum 2017 bis 2020 in Zwischenlager an AKW-Standorten in Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern gebracht. Die drei erstgenannten Bundesländer hatten im Vorfeld bereits Unterstützung signalisiert; Niedersachsen war für die weitere Aufnahme von Castoren ausgeschlossen worden.

Um die Öffentlichkeit an der Standortsuche zu beteiligen, fand bereits am 20. Juni in Berlin ein Bürgerdialog statt. Mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger diskutierten mit der Endlager-Kommission über eine faire und transparente Suche nach einem Standort zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle. Die Teilnehmer des „Bürgerdialogs Standortsuche“ machten der Kommission Vorschläge zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der neuen Standortsuche, zur Finanzierung der Entsorgung und debattierten auch über den sichersten Entsorgungsweg.

Nach einer Begrüßungsrede der Kommissionsvorsitzenden Ursula Heinen-Esser erläuterte der Vorsitzende der Kommissions-Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit Hartmut Gaßner das Beteiligungskonzept der Kommission. Das Konzept legt fest, auf welchen Wegen und über welche weiteren Veranstaltungen die Bürgerinnen und Bürger weiter an der Arbeit der Kommission mitwirken können und wie ihre Stellungnahmen in den Abschlussbericht mit den Empfehlungen der Kommission eingehen sollen.

Über die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit diskutierten anschließend zahlreiche Gäste des Dialogs an den acht runden Tischen eines Worldcafés. Dabei ging es um die Grundsätze guter Beteiligung, um für eine Beteiligung geeignete Inhalte, um passende Beteiligungsformen und um den Einfluss auf den Kommissionbericht, den die Ergebnisse der Beteiligung haben sollen.

Parallel zum Worldcafé standen in fünf Fokusgruppen zentrale Fragen der Standortsuche zur Debatte: wie ist überhaupt eine Standortsuche im gesellschaftlichen Konsens möglich? Welchen Einfluss hat die Öffentlichkeit bei der Standortsuche und deren Beteiligung an Auswahlentscheidungen zur Debatte? Gibt es zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk bessere Alternativen? Außerdem diskutierten zwei Gruppen die verursachergerechte Finanzierung der Lagerung radioaktiver Abfälle und die Neuorganisation der Unternehmen und Behörden, die in Deutschland Endlager errichten, betreiben und kontrollieren.

Die im Worldcafé und in den Fokusgruppen erarbeiteten Vorschläge und Ideen werden in die Arbeit der Kommission eingespeist.

Ein zusammenfassendes Video zum Bürgerdialog finden Sie hier: http://www.bundestag.de/endlager/mediathek/videos?videoId=380152