Die 924. Sitzung
Bundesrat geht in die letzte Runde und räumt volle Tagesordnung ab Am…
- Gute Stimmung vor der letzten Runde: MP Stephan Weil mit seinen Kollegen Horst Seehofer und Olaf Scholz
- Eine Niedersächsin in der Bundesregierung: Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller im Gespräch mit MP Stephan Weil und Ministerin Cornelia Rundt
- Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel und der Bevollmächtigte des Landes Michael Rüter
- MP Stephan Weil mit Staatsministerin Margit Conrad aus Rheinland-Pfalz
- Wirtschaftsminister Olaf Lies stellt niedersächsische Initiativen vor
- Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil, Staatssekretär Michael Rüter und Innenminister Boris Pistorius
- Ministerin Cornelia Rundt und Minister Boris Pistorius haben in der Niedersachsenbank Platz genommen
- Umweltminister Stefan Wenzel redet zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz
- „Fracking“- auch ein Thema vor den Türen des Bundesrates
- Die Länder sind zu ihrer letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zusammengekommen
Bundesrat geht in die letzte Runde und räumt volle Tagesordnung ab
Am vergangenen Freitag trat der Bundesrat zu seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zusammen. Er stimmte dabei über viele wichtige Vorhaben der Bundesregierung ab – unter anderem die Einführung des Mindestlohns, große Teile der Energiewende und die neu verhandelten Rabatte für stromintensive Unternehmen bei der Ökosteuer.
Die Länder berieten zudem über die Reform des Lebensversicherungsrechts mit den umstrittenen Änderungen bei den Bewertungsreserven und den Bundesetat für das bereits laufende Haushaltsjahr 2014 sowie das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz. Ebenfalls auf der Agenda: Gesetze zur Nachzahlung der sogenannten Ghetto-Renten, steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnern und Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Umweltminister Stefan Wenzel: Das neue EEG enthält Licht und Schatten
Die Länder haben das Gesetz zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.
Mit dem Gesetz ist die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgeschlossen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Zugleich soll die Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrechen und so den Anstieg der Kosten für Stromkunden begrenzen. Das Gesetz enthält auch die neuen Rabatt-Regelungen für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage.
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel in seiner Rede vor der Länderkammer: „Ich bin der Auffassung, dass wir für Klimaschutz und Energiewende stringente europäische Lösungen brauchen. Ich kann aber nicht akzeptieren, dass man Privilegien und Subventionen der fossilen und atomaren Techniken unangetastet lässt, Wettbewerbsverzerrungen und externe Kosten ignoriert und gleichzeitig Mechanismen zur Förderung der Erneuerbaren Energien in Frage stellt. Das gilt auch für die Umweltbeihilfeleitlinien, die eine Kompetenzüberschreitung der Kommission darstellen.
Das neue EEG enthält Licht und Schatten.“
Im Verbund der Länder sei es gelungen einige entscheidende Veränderungen durchzusetzen. In die vom Bundestag am 27. Juni verabschiedete Fassung seien wesentliche Forderungen der Länder aufgenommen worden, die diese gegenüber der Bundesregierung geltend gemacht und durchgesetzt haben.
Wenzel in diesem Zusammenhang: „Von besonderer Bedeutung nicht nur für Niedersachsen sind die Verbesserungen bei der Windenergie onshore. Mit dem Abstellen des Zubaukorridors auf einen Nettozubauwert wird der weitere Zubau von Windenergieanlagen ermöglicht, ohne dass der Ersatz von alten Anlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen vollständig auf den Zubauwert angerechnet wird.“
Die Länder hätten ferner erreicht, dass die im Referenzertragsmodell zunächst vorgesehene unverhältnismäßige Vergütungskürzung an mittleren Standorten durch die vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzentwurfs gegenüber einem Vorgängerentwurf abgemildert wurde. Niedersachsens Umweltminister: „Im Bereich Windenergie offshore begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf nunmehr stringentere Vorgaben betreffend den Entzug nicht genutzter Netzanbindungszusagen enthält. Ebenso wie die Neuregelung zur Degression bei verzögerter Netzanbindung kann dies einen Beitrag dazu leisten, die angestrebten Ausbauziele für diese Technologieart auch tatsächlich zu erreichen. Bei der Photovoltaik wurde die Degression ein Stück zurückgenommen.
Der grundsätzliche Erhalt von Ausnahmen für stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ist erfolgt. Wir wollten nicht, dass stromintensive Unternehmen samt Arbeitsplätzen in Regionen auf der Welt verdrängt werden, wo die Umweltstandards niedriger sind als in Deutschland.“ Da es um globale Emissionsminderung gehe, wäre die Wirkung negativ. Konzentration auf das tatsächlich notwendige sei allerdings nicht gelungen. Die Gesamthöhe der Ausnahmen bleibe fast gleich. Problematisch sei auch, dass die EU Kommission die Möglichkeit von Rückforderungen offen stehen lasse.
„Im Hinblick auf die vorgesehene Stichtagsregelung hätten wir uns bundesseitig noch eine Nachbesserung gewünscht. So halten wir die Übergangsfrist im novellierten EEG insbesondere für Projekte zur Errichtung von Windenergieanlagen als zu kurz bemessen.
Ein weiterer für uns kritischer Punkt ist die Festlegung im Entwurf, dass bis spätestens 2017 die Höhe der finanziellen Förderung durch Ausschreibungen ermittelt werden soll, so Wenzel in seinen Worten.
Lesen Sie hier die vollständige Rede
Haushalt des Bundes für 2014
Der Bundesrat hat das Haushaltsgesetz 2014 und damit den Bundeshaushalt gebilligt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet.
Nach dem Beschluss des Bundestages beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltsetats für das bereits laufende Haushaltsjahr 296,5 Milliarden Euro und liegt damit um 2 Milliarden Euro unter der ursprünglichen Planung der Bundesregierung. Die Nettokreditaufnahme beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro und entspricht somit dem Regierungsansatz.
Wegen der Bundestagswahl und der Regierungsbildung hatte sich das Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt 2014 verzögert. Mit Verkündung des Haushaltsgesetzes kann die vorläufige Haushaltsführung des Bundes beendet werden.
Nachzahlung der sogenannten Ghetto-Renten
Der Bundesrat hat jetzt ein Gesetz zur Nachzahlung von Renten für ehemalige jüdische Arbeiterinnen und Arbeiter in nationalsozialistischen Ghettos gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.
Mit dem Gesetzesbeschluss folgte der Bundestag einer Forderung des Bundesrates, die dieser in einer Entschließung bereits im September 2013 erhoben hatte. Diese Forderung war auch von Niedersachsen unterstützt worden.
Das bisherige Rentenrecht führte bei den sogenannten Ghetto-Rentnern zu Nachteilen, weil Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dies bewirkte bisher, dass Rentenansprüche, die erst aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 entstanden sind, nur bis zum Jahr 2005 rückwirkend anerkannt wurden. Von den überwiegend hochbetagten NS-Verfolgten wurde dies stets als großes Unrecht empfunden.
Das Gesetz sorgt nun dafür, dass die vierjährige Rückwirkungsfrist für diese Renten entfällt. Damit können – mit Inkrafttreten des Gesetzes – die Renten auf Antrag bis zum 1. Juli 1997 neu festgestellt und gezahlt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern
Die Länder haben zudem einem Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet. Das Gesetz sorgt für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen, indem es noch verbliebenen Anpassungsbedarf zum Beispiel in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz umsetzt. Mit der im letzten Jahr verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden.
Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern.
Zudem bittet er die Bundesregierung, über die im Gesetz bereits vorgesehenen kurzfristig wirkenden Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige Modelle zu entwickeln, um eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und eine Versicherungslösung bei Haftpflichtschäden für Hebammen sicherzustellen. Diese soll unter anderem durch eine breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls eine öffentlich-rechtlich Absicherung der Risiken der derzeitigen Prämiendynamik entgegenwirken.
Mit dem Gesetz bringt der Bundestag die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Hierzu legt er einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft das Gesetz ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben.
Der Bundestag beschloss zudem einen „Sicherstellungszuschlag“ für Hebammen, die nur wenige Geburten betreuen und ihre Haftpflichtprämien nicht aufbringen können, sowie den Aufbau eines wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.
Bundesrat fordert Maßnahmen gegen Verbreitung der Droge Crystal
Der Bundesrat will die Verbreitung der Droge Crystal eindämmen. Mit einer am vergangenen Freitag gefassten Entschließung, die auch von Niedersachsen unterstützt wurde, fordert er die Bundesregierung auf, insbesondere im Grenz-Bereich zu Tschechien die Kontrollen von Bundespolizei und Zoll zu intensivieren. Außerdem sollen Konsum und Handel der Droge mit länderübergreifenden Präventionsmaßnahmen bekämpft werden.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass es sich bei Crystal um eine sehr gefährliche Droge mit hohem Abhängigkeitspotenzial handelt. Der Konsum habe neben den unmittelbar schädlichen Folgen für die Gesundheit der Konsumenten auch erhebliche gesellschaftliche und fiskalische Auswirkungen. Zur Verdeutlichung weisen sie auch darauf hin, dass nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik die entsprechenden Betäubungsmitteldelikte im Zeitraum von 2008 bis 2012 bundesweit massiv angestiegen sind.