der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung -wie schon tags zuvor der Bundestag- mit deutlicher 2/3 Mehrheit das Grundgesetz in 13 Punkten geändert und einstimmig das Reformpaket zum Bund-Länder-Finanzausgleich beschlossen.
Liebe Leserinnen und Leser,
Mit dieser Beschlussfassung geht eine intensive Beratungsphase zwischen den Finanzministern der Bundesländer, zwischen Ministerpräsidentenkonferenz und Bundesregierung wie zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen zu Ende. Viele Wochen und Monate wurde in unterschiedlichen Formaten an einem Ergebnis gearbeitet und letztlich ein tragfähiger Kompromiss gefunden. Die neue Finanzarchitektur tritt 2020 in Kraft.
Jenseits eines anderen Verteilungsmechanismus (Details finden Sie in den Beiträgen „Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einstimmig beschlossen“ und „Zahl der Woche„) sind in diesem Zusammenhang auch Regelungen gefunden worden, die es dem Bund möglich machen, direkt in z.B. Schulsanierungen oder Neubauten von Schulen zu finanzieren und somit die gute Haushaltslage des Bundes auch für Investitionen in die Zukunft zu nutzen. Damit ist der Ausstieg aus dem Kooperationsverbot gelungen und eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Kinder und Bildung beschlossen worden. Das ist ein guter Tag für den Föderalismus.
Wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ weitere Berichte über aktuelle Entscheidungen aus dem Bundesrat sowie interessante Veranstaltungshinweise der Landesvertretung.
Viel Freude beim Lesen und Verteilen der Informationen.
Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
P.S.: Die nächste Ausgabe unseres Newsletters erscheint am 10. Juli 2017.
Am 2. Juni brachte der Bundesrat eines der größten Reformprojekte dieser Legislaturperiode zum Abschluss: Einstimmig beschloss er umfangreiche Grundgesetzänderungen und das Begleitgesetz zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Vorangegangen war eine mehrstündige Debatte. Insgesamt standen über 50 Vorlagen auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.
Innenminister im Gespräch: Boris Pistorius, Niedersachsen, und Lorenz Caffier, Mecklenburg-Vorpommern
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wirbt für das Reformpaket der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider und Sozialministerin Cornelia Rundt in der Niedersachsenbank
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter am Rande des Plenums
Landwirtschaftsminister Christian Meyer wird ein Aus für die Pelztierhaltung fordern
Informationen zum Bundesrat bietet der Bundesratslunch bereits am Donnerstag-Mittag
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter bietet Informationen aus erster Hand zum bevorstehenden Bundesratsplenum
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am Rande des Plenums
Umweltminister Stefan Wenzel und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter in der Niedersachsenbank
Geldwäsche und Steuerbetrug bekämpfen, Radschnellwege fördern
Die Länder billigten Gesetze zur erleichterten Durchsetzung der Ausreisepflicht, zur Förderung des elektronischen Personalausweises, zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie und zu Verbesserungen im Hochwasser- und Tierschutz. Gleiches gilt für den geplanten Kita-Ausbau, die Änderungen bei der Bekämpfung der Steuerumgehung und schädlichen Steuerpraktiken sowie den Bau von Radschnellwegen mit Bundesmitteln.
Länder fordern mehr Rechte für Transsexuelle
Außerdem fordern sie in einer Entschließung die Aufhebung des Transsexuellengesetzes.
Soziale Netzwerke in die Pflicht nehmen
Umfangreich nahm der Bundesrat zum Regierungsentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Stellung. Bei den Entwürfen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sowie zur Förderung von Solarstrom formulierten die Länder ebenfalls zahlreiche Änderungsvorschläge. Die Verschärfungen beim Wohnungseinbruchdiebstahl unterstützen sie hingegen so gut wie unverändert.
Brüssel für mehr Privatsphäre bei Emails
Auch zu drei Vorlagen aus Brüssel nahmen die Länder Stellung. Sie äußerten sich unter anderem zu einer Verordnung für wirksameren Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Schutz vor Legionellen
Abschließend befasste sich der Bundesrat mit 12 Verordnungen. Umfangreiche Maßgaben beschloss er vor allem bei der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, die die Ausbreitung von Legionellen verhindern soll.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Bundesrates ist einberufen für Freitag, 7. Juli 2017.
Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Auch das Begleitgesetz zur Regelung der Details wurde einstimmig beschlossen. Beide Gesetze hatten am Tag zuvor den Bundestag passiert. Der lange Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern ist damit beendet und eines der größten Reformprojekte dieser Legislatur verabschiedet.
Die Gesetzespakete setzen die am 14. Oktober 2016 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs beschlossenen Vereinbarungen um. Sie beinhalten eine Vielzahl von Verfassungsänderungen und einfachgesetzlichen Regelungen zu den folgenden Bereichen:
Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Das bisherige bundesstaatliche Finanzausgleichssystem wird ab 2020 strukturell umgestellt. „Wir ändern ein Stück weit die Architektur unserer föderalen Finanzordnung, aber wir sind ein Bundesstaat“, räumte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kurz vor der Abstimmung im Bundestag ein. Zwar sei der Schritt nicht unproblematisch, aber man müsse gesamtstaatliche Lösungen finden.
Abgeschafft wird der stets streitbefangene Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form – ein Ausgleich erfolgt dann ab 2020 über die Umsatzsteuer. Zunächst erhalten Bund, Länder und Gemeinden – wie bisher – den ihnen allein und auch aus dem gemeinschaftlich zustehenden Anteil am Steueraufkommen. Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt zukünftig nach der Einwohnerzahl; der umstrittene Umsatzsteuervorwegausgleich entfällt. Eine erste Anpassung der Finanzkraft der Länder untereinander erfolgt durch Zu- und Abschläge auf das zustehende Umsatzsteueraufkommen. Durch diese Änderungen werden die finanzstarken Länder von direkten Zahlungen an andere Länder entlastet.
Zum weiteren Heranführen leistungsschwächerer Länder an den Finanzkraftdurchschnitt steigen die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen. Zudem wird der Bund leistungsschwachen Ländern neue Zuweisungen gewähren, um Steuerkraftunterschiede auf Gemeindeebene auszugleichen oder wenn Länder nur unterdurchschnittlich an der Forschungsförderung partizipieren.
Diese Änderungen bewirken, dass alle Länder von dem neuen System profitieren.
Dafür beteiligt sich der Bund an dem neuen Ausgleichsystem und stellt zusätzlich rund 9,7 Milliarden Euro bereit, teils durch Abtreten von Umsatzsteueranteilen, teils als Sanierungshilfe (für die Länder Bremen und Saarland) oder über die neuen Zuweisungen.
Kommunale Investitionen werden gefördert
Der Bund wird finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Sanierung von Schulen gewähren. Durch die Änderung des Grundgesetzes wird das sogenannte Kooperationsverbot aufgebrochen und der Bund kann die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren.
Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft
Der Bund wird eine Infrastrukturverwaltung für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen errichten, die die bisher in Auftragsverwaltung von den Ländern wahrgenommenen Planungen, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung dieser Straßen wahrnehmen soll.
Niedersachsen hat sich von vornherein gegen die grundlegende Neuordnung beim Bundesfernstraßenbau ausgesprochen und dies auch zum Ausdruck gebracht – zu verhindern war die Aufgabenverlagerung jedoch nicht. Zumindest ist die im Regierungsentwurf enthaltene lange diskutierte Privatisierungsoption in der parlamentarischen Diskussion letztendlich ausgeschlossen worden. Nun muss der Bund schnellstmöglich Klarheit für die Bediensteten und die Länder über den Erhalt der Arbeitsplätze und die organisatorischen Strukturen schaffen und seine Konzeptionen bekanntgeben. Dieser Notwendigkeit hat Niedersachsen durch Protokollerklärungen zu beiden Gesetzen im Bundesrat noch einmal Gewicht verliehen.
Mehr Geld für Alleinerziehende
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird deutlich ausgeweitet, so dass alleinerziehende Elternteile längere Unterstützung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Kinder erfahren.
Strukturelle Veränderungen
In weiteren von den Ländern wahrgenommenen Aufgabenbereichen sichert sich der Bund erweiterte Steuerungsrechte und zum Teil sehr umfassende Prüf- und Kontrollrechte. Ferner werden die Berichts- und Auskunftspflichten der Länder zum Teil deutlich ausgedehnt.
Bei Zuweisungen zweckgebundener Finanzmittel an die Länder und bei Mischfinanzierungen erhält der Bund erweiterte Prüfrechte.
Das Onlineangebot für Verwaltungsleistungen soll erheblich ausgedehnt werden. So will der Bund ein Online-Zugangsportal errichten, über das Verwaltungsleistungen aller staatlichen Ebenen erreichbar sein werden.
Im Bereich der Steuerverwaltung werden die Kompetenzen des Bundes erhöht, dies gilt insbesondere für den Bereich des IT-Einsatzes.
Die Rechte und Kompetenzen des Stabilitätsrates werden gestärkt; er soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse sowohl vom Bund als auch von den Ländern überwachen.
Fazit
Sowohl der Bund als auch jedes einzelne Land haben im Laufe der langwierigen und äußerst intensiv geführten Verhandlungen bei ihren teilweise sehr gegensätzlichen Interessen Zugeständnisse machen müssen und auch gemacht. Nur dadurch konnte ein Ausgleich der unterschiedlichsten Interessen in einem fairen Kompromiss erreicht und letztendlich in den nun verabschiedeten Gesetzen normiert werden. Hierdurch ist – wie die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten in ihren Reden im Bundesrat hervorhoben – ein deutliches Signal für unseren funktionierenden Föderalismus gesetzt worden.
Niedersachsen will sofortiges Verbot der Pelztierhaltung
Zu weitreichende und zu unbestimmte Ausnahmen, unzureichende Regelungen. Kein Fortschritt für den Tierschutz. Eher ein Rückschritt. Das ist das Urteil des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften, das der Bundesrat aktuell beriet. Meyer forderte den Bundesrat auf, eine Entschließung anzunehmen, die fordert, Tierschutz konsequenter anzugehen.
Das Gesetz mit dem bemerkenswert nichtssagenden Titel packt drei Anliegen in einen Text:
Das im Zuge der BSE-Krise erlassene Verbot der Verfütterung tierischer Fette an Wiederkäuer wird aufgehoben. Dieser Punkt ist unstrittig.
Die Haltung von Pelztieren wird an sehr hohe gesetzliche Anforderungen gebunden. Das rechtlich verwinkelte Konstrukt des Bundestages sieht ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung mit Erlaubnisvorbehalt vor. Es gibt derzeit noch fünf aktive Nerzfarmen in Deutschland. Sie müssten jetzt nachweisen, dass sie die Anforderungen des neuen Gesetzes einhalten – aber erst in fünf Jahren.
Die Abgabe von trächtigen Nutztieren zum Zwecke der Schlachtung wird verboten. Unerklärlicherweise kommt es immer wieder zu üblen Überraschungen im Schlachthof: Den Männern, die dort eine Schlachtkuh aufschneiden, fällt ein ungeborenes Kälbchen vor die Füße, qualvoll erstickt, von dessen Existenz jedenfalls das Schlachthofpersonal bis dahin nichts wusste. Wie kann so etwas passieren? Kühe werden heutzutage künstlich besamt. Der Bauer, der den Besamungstechniker bestellt, bezahlt und in den Stall gelassen hat, müsste eigentlich wissen, dass eine Kuh tragend ist und wann sie abkalben wird.
Selbstverständlich unterstützt Niedersachsen die drei Anliegen dieses Gesetzes, insbesondere die Tierschutzanliegen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Pelztiere zu halten. Das einzige Wesen, das wirklich einen Nerz braucht, ist der Nerz selber. Es ist kaum möglich, Wildtiere artgerecht hinter Gittern zu halten. Und wenn eine trächtige Kuh geschlachtet wird, führt das zum qualvollen Ersticken des Fötus im Mutterleib. Schon aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren nicht vertretbar. Ja, diese Tierschutzprobleme müssen angegangen werden!
Aber das Gesetz des Bundestages geht aus niedersächsischer Sicht nicht weit genug. Die dort formulierten Haltungsanforderungen sind nichts Neues. Sie sind identisch mit den geltenden Regeln, die de facto nicht eingehalten werden. Das Gesetz des Bundestages bedeutet letztlich eine weitere Verlängerung einer Pelztierhaltung, die selbst aus Sicht der Bundesregierung nicht tiergerecht ist. Niedersachsen fordert daher ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung, ohne jedes Wenn und Aber.
Auch das Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im Gesetz des Bundestages bleibt nach niedersächsischer Auffassung auf halber Strecke stehen. Denn es bezieht sich nur auf Rinder, Schweine und Pferde. Schafe und Ziegen hingegen werden ausgenommen. Für diese Ausnahme aber gibt es keinen vernünftigen Grund. Die in Deutschland üblichen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, der Ablammzeitraum ist also bekannt. Zudem fehlt es nicht an Möglichkeiten, auch bei kleinen Wiederkäuern eine Trächtigkeit festzustellen. Schon heute gibt es in Niedersachsen und anderen Bundesländern Selbstverpflichtungen der Landwirtschaft, die über das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz hinausgehen. Minister Christian Meyer forderte deshalb im Bundesrat ein uneingeschränktes Schlachtverbot hochträchtiger Nutztiere. Schafe und Ziegen dürfen hiervon nicht ausgenommen werden!
Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zum Mieterstrom
Der Bundesrat hat im Plenum am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens Änderungen zum Entwurf des sogenannten Mieterstromgesetzes beschlossen.
Durch das Gesetz sollen zusätzliche Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden geschaffen und dabei auch die Mieter wirtschaftlich beteiligt werden. Dazu soll Mieterstrom aus Solaranlagen eine direkte Förderung nach dem EEG 2017 in Form eines Mieterstromzuschlages erhalten. Solarstrom soll künftig auch dann gefördert werden, wenn er ohne Nutzung des Stromnetzes direkt an Letztverbraucher in dem Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und vom Mieter verbraucht wird. Allerdings müssen mindestens 40 Prozent der Fläche dieses Gebäudes dem Wohnen dienen.
Gemäß dem Gesetzentwurf erhält der Betreiber einer Solaranlage einen Mieterstromzuschlag, der sich an den im EEG genannten Einspeisevergütungen orientiert, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 8,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser Abschlag ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, da der Anlagenbetreiber beim Mieterstrom nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch einen Erlös aus dem Verkauf seines Stroms an die Mieter erhält.
Die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage des Anlagenbetreibers für die Stromlieferung an den Letztverbraucher soll bei dieser direkten Förderung in voller Höhe erhalten bleiben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Mieterstromförderung nach der Höhe der gesetzlichen Vergütung bemisst. Diese soll sich gemäß dem so genannten „atmenden Deckel“ entsprechend der zugebauten Menge ändern. Um die durch die Mieterstromförderung entstehenden zusätzlichen Kosten zu begrenzen, soll zudem der förderfähige Ausbau von Mieterstrom-Solaranlagen auf 500 Megawatt pro Jahr beschränkt werden.
Die Mieter sollen für oder gegen den Bezug von Mieterstrom frei entscheiden können. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Mietverträgen über Wohnungen, die nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch bestimmt sind, Mietvertrag und Mieterstromvertrag getrennte Verträge darstellen.
Dem Bundesrat geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. In seiner zu Protokoll gegebenen Rede kritisiert Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel die vorgesehene Nutzungsbeschränkung auf das Wohngebäude mit Solaranlage. Mit dem Regelungsvorschlag würden gebäudeübergreifende Lösungen verhindert.
Daher spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch umliegende Gebäude im räumlichen Zusammenhang einzubeziehen und die Leistungsbegrenzung von 100 kW zu streichen, um deutlich mehr Dachflächenpotential im städtischen Bereich zu nutzen und den klimapolitisch erforderlichen Ausbau der Solarenergie besser zu unterstützen. Hier schließt sich auch die Forderung an, den vorgesehenen 500 MW-Ausbau-Deckel zu streichen.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die steuerlichen Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer ausgeweitet werden können, um der Wohnungswirtschaft einen Anreiz zu geben, in Mieterstrommodelle zu investieren. Weitere Änderungsvorschläge des Bundesrates beziehen sich auf den Mieter- bzw. Verbraucherschutz.
Das Gesetz wird parallel im Bundestag beraten und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.
Bund kann weitere 1,126 Milliarden Euro zur Finanzierung der Kinderbetreuung bereitstellen
Bereits am 27. April 2017 hatte der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ einstimmig beschlossen. Am vergangenen Freitag nun hat auch der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens grünes Licht für das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung gegeben. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.
Durch das Gesetz wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind.
Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm nicht nur Plätze für Kinder unter drei Jahren, sondern auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die zusätzlichen Plätze stehen auch Kindern mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Für diese Kinder ist eine gute und frühzeitige Kindertagesbetreuung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und somit zu gleichen Teilhabechancen. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangebracht werden.
So können qualitative Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, wie z.B. Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés.
Das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen wird um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, wovon in 2017 Bundesmittel von 226 Millionen Euro und von 2018 bis 2020 jährlich je 300 Millionen Euro zugeführt werden.
Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 1,126 Mrd. Euro werden entsprechend der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren bereitgestellt.
Niedersachsen erhält rd. 106 Mio. Euro. Der größte Anteil beläuft sich auf rd. 243 Mio. Euro (Nordrhein-Westfalen), der kleinste auf rd. 9 Mio. Euro (Bremen).
Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beraten und hierzu Stellung genommen. Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.
Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.
Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. So wird die Unterstützung der Pflegefamilien verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind.“
Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.
Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen. Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten jungen Ausländer durch die Kinder- und Jugendhilfe sei wesentlich für deren Integration.
Bundesrat sieht die freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit durch EU-Richtlinienvorschlag nicht berührt
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung von Fahrern von Güter- oder Personenkraftfahrzeugen und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein beschäftigt.
Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, die Standards für Fahranfänger anzuheben sowie die beruflichen Fähigkeiten der Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen, die ihren Beruf bereits ausüben, in der gesamten EU auf dem neuesten Stand zu halten und zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag hat insbesondere zum Ziel, die Fahrer stärker für Gefahren zu sensibilisieren, um Risiken zu verringern und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus sind in dem Richtlinienvorschlag Standards für die beruflich erforderlichen Fähigkeiten festgelegt, um einen fairen Wettbewerb in der gesamten EU zu gewährleisten.
Eine in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene Änderung gibt dem Bundesrat Anlass zur Sorge. Für Fahrzeuge der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und der Polizeibehörden gilt die Richtlinie 2003/59/EG nicht. Die Ausnahmeregelung für diese Dienste soll nun um den Zusatz „wenn die Beförderung im Rahmen der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben ausgeführt wird“ ergänzt werden. Begründet wird diese Ergänzung mit einer notwendigen Klarstellung. Der Wortlaut könnte aber als Einschränkung der geltenden Ausnahme verstanden werden.
Die von den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz sowie den anerkannten und mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen wahrgenommenen Aufgaben sind umfassender als nur der klassische Einsatzdienst. Bei den Feuerwehren sind das zum Beispiel auch Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder der Nachwuchsgewinnung.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme deshalb ausdrücklich, dass er die freiwillige und ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehren sowie der im Katastrophenschutz mitwirkenden anerkannten Hilfsorganisationen und kommunalen Aufgabenträger von der vorgesehenen Änderung nicht berührt sieht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (Wohnungseinbruchdiebstahl) beraten und eine Stellungnahme beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht zunächst vor, dass der Strafrahmen verschärft wird. Dieser liegt derzeit bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Die Mindestfreiheitsstrafe soll nun auf ein Jahr angehoben werden. Der Straftatbestand wird damit von einem Vergehen zu einem Verbrechen qualifiziert. Folge hiervon ist, dass ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ausgeschlossen ist, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden. Der minder schwere Fall, also eine Möglichkeit der Strafmilderung, beim Einbruch in Privatwohnungen soll gestrichen werden.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.
In seiner kurzen, von Niedersachsen unterstützten, Stellungnahme möchte der Bundesrat eine Klarstellung erreichen. Wolle man nicht die strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und der akustischen Wohnraumüberwachung in jedem Fall eines Einbruchs in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung gestatten, sondern diese auf die bisherigen Fallgestaltungen einer bandenmäßigen Begehungsweise beschränken, sei dies systemgerecht nur mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesrates möglich.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der dort am 19. Mai 2017 erstmals beraten wurde. Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet.
Länder beschließen eine umfangreiche Stellungnahme
In seiner Sitzung am 02. Juni 2017 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beraten und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Die Bundesregierung möchte durch das Gesetz härter gegen Hass, Hetze und gezielte Falschdarstellungen im Internet vorgehen. Sie folgt damit einer Aufforderung der Länderjustizminister, darunter Niedersachsens, in den Justizministerkonferenzen 2016.
Der Gesetzesentwurf sieht zunächst vor, dass soziale Netzwerke mit einer Mindestgröße von zwei Millionen Nutzern verpflichtet werden, ein Beschwerdemanagement einzurichten, welches sicherstellt, dass rechtswidrige Inhalte binnen kurzer Fristen (24 Stunden bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten und 7 Tage bei rechtswidrigen Inhalten) gelöscht werden.
Darüber hinaus sind die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit den rechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen und einen inländischen Zustellungsberechtigten zu benennen, der als verantwortlicher Ansprechpartner für Justiz, den Bußgeldbehörden und den Betroffenen zur Verfügung steht.
Sofern die Betreiber von sozialen Netzwerken diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 50 Mio. Euro.
Die niedersächsische Landesregierung begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und setzt sich auch für eine baldige Umsetzung ein, fordert jedoch gleichzeitig Nachbesserungen. Entsprechend hat Niedersachsen zahlreiche Anträge unterstützt, etwa den Antrag zur Einrichtung einer sog. „Clearing-Stelle“, eine unabhängige und von den Betreibern finanzierte Einrichtung, die sich mit Beschwerden über gelöschte Inhalte befassen soll. So haben die betroffenen Nutzer die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer veröffentlichten Inhalte nachzuweisen. Auch die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften soll verstärkt werden.
Der Bundestag hat seine Beratungen zum Gesetzentwurf bereits am 19. Mai aufgenommen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet.
Die große Anzahl an Asylsuchenden, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist, stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Unter ihnen sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylregelungen haben. Mit dem Gesetz zur besseren Ausreisepflicht werden Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Abschiebungen bestandskräftig abgelehnter Asylsuchender eingeführt- insbesondere für Personen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen. Der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage in seiner Sitzung am vergangenen Freitag passieren lassen.
Änderungen bei Abschiebehaft und Fußfessel
Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit geht, können einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.
Wenn Betroffene die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllen, kann der Aufenthalt räumlich beschränkt werden. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird auf zehn Tage verlängert. Ausländische Reisepapiere dürfen künftig auch von Deutschen, die Mehrstaater sind, bei Vorliegen von Passentziehungsgründen einbehalten werden.
Auswertung von Mobiltelefonen
Zudem wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – ebenso wie bereits die Ausländerbehörden – zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität ein-schließlich der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden Daten aus Datenträgern verlangen und auswerten können. Nicht zuletzt können die Länder die Befristung der Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive verlängern.
Bundesrat mahnte Änderungen bei Rechts- und Datenschutz an
Im ersten Durchgang zu Jahresbeginn hatte der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich – insbesondere zu Fragen von Zuständigkeiten sowie des Rechts- und Datenschutzes – Stellung genommen. Die Bundesregierung hat die Prüfung dieser Änderungsvorschläge des Bundesrates im weiteren parlamentarischen Verfahren zugesagt. Wegen besonderer Eilbedürftigkeit hielt sie jedoch die Annahme des Gesetzes in der von ihr vorgeschlagenen Fassung für erforderlich.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 18. Mai 2017 mit einigen Änderungen verabschiedet. Eine Forderung des Bunderates, nämlich die Zulassung der Sprungrevision in Asylstreitverfahren, wurde hierbei umgesetzt. Ferner hat der Deutsche Bundestag Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts in das Gesetz aufgenommen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Für Janosch’s Bären ist Panama sicher weiterhin schön – nicht aber für Unternehmen, die ihre Steuerbelastung durch Umgehungen verringern wollen. Durch die Veröffentlichung der „Panama Papers“ im letzten Jahr wurde deutlich, in welchem Umfang Steuern durch die Gründung von sogenannten Briefkastenfirmen umgangen werden. Rückschlüsse auf die wahren Inhaber der Unternehmen werden durch rechtlich verschachtelte Konstruktionen erschwert.
Nunmehr müssen Steuerpflichtige ihre Auslandsbeziehungen verstärkt offenbaren und Banken haben neue Mitteilungsverpflichtungen. Mit dem sogenannten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz werden die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung der komplexen Sachverhalte über eine Fülle von Einzelregelungen zu mehr Transparenz deutlich verbessert.
Eine wesentliche Neuerung ist auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im so genannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dieser Aspekt wurde auf Beschluss des Bundestages aufgenommen.
Gleiches gilt für eine Anpassung der Steuerklassen von Ehegatten: Künftig erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen werden zum 1. Januar 2018 wirksam.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung, die auch von Niedersachsen mitgetragen wird, begrüßt er mit Nachdruck das vorliegende Gesetz, erneuert aber gleichzeitig seine Forderung, dass zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind. Insbesondere sollen die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen möglichst rasch zum Abschluss gebracht werden.
Bundesrat stimmt „Lizenzboxengesetz“ zu
Abschreibungsmöglichkeit für geringwertige Güter verbessert
Der Steuerwettbewerb unter den Staaten wird durch die Schaffung immer neuer Präferenzregelungen angeheizt, so zum Beispiel solchen für die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter mittels sogenannter Lizenzboxen. Diese sehen Steuerbefreiungen für Lizenzeinnahmen vor, die von multinationalen Konzernen zur Gewinnverlagerung genutzt werden. Mit dem Lizenzboxengesetz wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen für Rechteüberlassungen eingeschränkt, so dass der Anreiz, Gewinne zu verlagern, künftig verringert werden kann.
Gleichzeitig wurde in dem Gesetz die Abschreibungsmöglichkeit für geringwertige Wirtschaftsgüter verbessert. Die Wertgrenze für eine Sofortabschreibung der sogenannten GWGs wurde auf 800 EUR angehoben, mithin fast verdoppelt.
Des Weiteren wurde die Steuerfreiheit für Erträge aus unternehmensbezogenen Sanierungen gesetzlich fixiert.
Darf Google wissen, wo ich heute war? Auf welchen Internetseiten? An welchen Orten? Wen ich angerufen habe? Wie ich „ticke“? Und soll Google dieses Wissen verkaufen dürfen, an Leute, die mir das Geld aus der Tasche ziehen oder mich manipulieren wollen? Die Technik in unserem Leben hinterlässt Spuren, die sich zu Persönlichkeitsprofilen zusammensetzen lassen. Das Smartphone in unserer Tasche sendet permanent Signale, die gepeilt werden können, um zu verfolgen, welche Geschäfte wir betreten, welche Auslagen wir anschauen (sog. „Offline tracking“). Was wir uns im persönlichen Umgang als „Stalking“ schwer verbitten würden, ist für digitale Dienste ein Geschäftsmodell. Datenschutzbestimmungen versuchen uns vor solchen Übergriffen zu schützen, aber sie müssen immer wieder überarbeitet und erweitert werden, weil die technische Entwicklung immer neue Möglichkeiten der Datensammlung und Ausspähung schafft.
Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit dem neuen Vorschlag der Europäischen Kommission befasst, die geltende e-Privacy-Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die europaweit einheitliche Standards für den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation setzen soll. Die Erweiterung der geltenden Schutzbestimmungen ist nötig, um künftig auch internetbasierte „over-the-Top“-Kommunikationsdienste wie GMX, WhatsApp, Facebook oder Skype zu erfassen. Die Europäische Kommission schlägt vor, die Vertraulichkeit der Inhalte und der Metadaten einer elektronischen Kommunikation weiter wie bisher zu schützen. Wenn Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste solche Daten verarbeiten wollen, um zusätzliche Dienste anzubieten, muss eine Einwilligung der Nutzer vorliegen. Softwareanbieter werden verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Nutzer die Speicherung oder Verarbeitung von Daten verhindern kann. Die Nutzer müssen auf diese Datenschutzeinstellungen hingewiesen werden. Alle Formen der Direktwerbung sollen grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung des Nutzers zulässig sein.
Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Vorschlags, ein hohes Niveau des Schutzes der Privatsphäre für die Nutzerinnen und Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste zu gewährleisten. Der Bundesrat unterstützt die Vielzahl verbraucherfreundlicher Ansätze. Er kritisiert aber, dass das Offline-Tracking von Kundinnen und Kunden in Bahnhöfen, Flughäfen und Geschäften nur unzureichend in dem Verordnungsvorschlag geregelt ist.
Es reiche nicht aus, Verbraucherinnen und Verbraucher mit Schildern auf solches Tracking hinzuweisen. Vielmehr sei eine explizite vorherige Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass der Zugriff auf die Inhalte von E-Mails, SMS und anderen Formen der elektronischen Kommunikation nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein darf. Auch hierfür sei eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der Betroffenen erforderlich, die ihm nicht durch Softwarevoreinstellungen oder Vertragsbedingungen abgerungen werden darf. Einwilligungen sollten auch jederzeit widerrufen werden können. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass für Anbieter von Hardware und Software, die für Kommunikation verwendet wird, die Verpflichtung des „Privacy-by-Design und –Default“ gelten sollten. Also: maximaler Datenschutz von vornherein schon durch das Produktdesign und die Voreinstellungen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag Änderungen im Waffenrecht zugestimmt. Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Jagdscheininhaber verpflichtet werden, der Waffenbehörde im Fall des Erwerbs von Schusswaffen den Namen und die Anschrift des Überlassenden schriftlich anzuzeigen und die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Zudem wird der Datenaustausch zwischen Melde- und Waffenbehörde erleichtert und nicht zuletzt werden neue Straftatbestände für den Umgang mit Teasern geschaffen.
Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Das Gesetz sieht des Weiteren eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition soll es danach geben, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden.
Umsetzung EU Verordnung und Anpassung an technische Standards
Zugleich wurde eine EU-Verordnung umgesetzt, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt. Ferner werden mit dem Gesetz unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt und das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf in seinem ersten Durchgang Stellung genommen. Unter anderem wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Strafvorschriften des Waffengesetzes um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden könne. Ferner wurde angeregt, die Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch eine Regelabfrage zu beteiligen und diese über das jeweilige Ergebnis zu unterrichten. Die Empfehlungen der Ausschüsse sahen darüber hinaus noch vor, dass halbautomatische Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen, in den Katalog verbotener Waffen aufgenommen werden sollen. Mit diesen Forderungen konnte er sich jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 18. Mai 2017 mit einigen Änderungen verabschiedet. Unter anderem Zweifel an der Zuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehen nunmehr leichter einer Erlaubnis entgegen. Hier hatte man jedoch nicht den Weg der geforderten Regelabfrage, sondern ein Ersuchen an das Nationale Waffenregister (NWR) gewählt.
Niedersachsen gehen Änderungen nicht weit genug
In einer Protokollerklärung machte das Land Niedersachsen daher klar, dass es eine waffenbehördliche Regelabfrage einschließlich einer Nachberichtspflicht bei der und durch die zuständige Verfassungsschutzbehörde weiterhin für dringend erforderlich hält, um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und auch bereits vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis eindämmen zu können. Denn die angestrebte Zielsetzung könne trotz der im NWR- Gesetz nunmehr vorgesehenen Änderungen nicht gleichermaßen erreicht werden kann. Die Möglichkeit der Verfassungsschutzbehörden, systematischer zur Aufklärung auf das NWR zuzugreifen, habe nicht die gleiche Effektivität wie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Außerdem hält Niedersachsen es weiterhin für notwendig, halbautomatische kriegswaffenähnliche Schusswaffen zu verbieten. Derartige Waffen, die auf Grund ihrer Ausstattung wie Kriegswaffen aussehen, jedoch kein Dauerfeuer zulassen, seien weder für den Schießsport noch für die Jagd erforderlich.
Vorschläge der Länder zur Bauleitplanung bleiben auf der Strecke
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens im jüngsten Plenum ein Gesetz zur effektiveren Gestaltung des Hochwasserschutzes in Deutschland passieren lassen. Zu diesem Zweck werden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baurechts (BauGB) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert und ergänzt. Verfahren sollen beschleunigt und Maßnahmen vorgesehen werden, die Hochwasser eindämmen oder vermeiden, bzw. deren Schäden minimieren.
So wird zum Beispiel in Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich untersagt. Allerdings gelten u. a. für Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur Ausnahmen.
Alle Maßnahmen in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die in diesen Gebieten dem Hochwasserschutz zuwiderlaufen könnten oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen würden, wie zum Beispiel die Änderung des Oberflächenniveaus oder die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche, werden verboten.
Um das Austreten von Heizöl bei Hochwasser einzudämmen, wird in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie in Risikogebieten die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen für Bürger und Unternehmen unzulässig, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Ferner sollen die in diesen Gebieten bestehenden Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachgerüstet werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten wird den Ländern ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Der Rechtsweg für Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes soll auf zwei Instanzen (Oberverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof) beschränkt werden.
Im ersten Durchgang hatte sich der Bundesrat zum ursprünglichen Gesetzentwurf sehr umfangreich und kritisch geäußert. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in geänderter Fassung angenommen, u. a. wurde die enteignungsrechtliche Regelung ergänzt. Vorschläge zum Vorkaufsrecht wurden aufgegriffen. Andere Änderungswünsche des Bundesrates wurden nicht übernommen, wie die Vorschläge zur Bauleitplanung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten und zu Hochwasserentstehungsgebieten.
Wegen der demnach immer noch bestehenden Kritik, hatte der Umweltausschuss des Bundesrates die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Dieser Empfehlung war das Bundesratsplenum zwar nicht gefolgt, hatte aber in einer ergänzend beschlossenen Entschließung seinem Bedauern über die Nichtberücksichtigung der Kritik Ausdruck verliehen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft nicht vollständig angegeben ist. So ist die Vorgabe der hochwasserangepassten Bauweise nicht klar definiert, so dass die daraus resultierenden Kosten kaum belastbar zu berechnen sind. Daher hält es der Bundesrat für erforderlich, die hier getroffenen Regelungen bis spätestens Ende 2019 zu evaluieren.
Regelmäßige Überprüfungen und Laboruntersuchungen nötig
Legionellen können bei Menschen schwere Lungenentzündungen verursachen, die bereits in einigen Fällen tödlich endeten. Eine der Ansteckungsursachen können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sein, wenn diese nicht hygienisch einwandfrei betrieben werden. Wenn sich in diesen Fällen in den Anlagen Legionellenkolonien bilden können, besteht die Gefahr, dass sich Menschen anstecken, wenn diese Legionellen durch Ausbringung von Wassertröpfchen (Aerosole) in die Umwelt gelangen und von Menschen eingeatmet werden.
Wegen Schadensfällen, die mit den entsprechenden Anlagen in Verbindung gebracht wurden, hatte der Bundesrat im Februar 2014 die Bundesregierung aufgefordert, eine regelnde Verordnung vorzulegen. Dieser Forderung ist die Bundesregierung nun nachgekommen.
Mit der am vergangenen Freitag im Bundesratsplenum mit den Stimmen Niedersachsens verabschiedeten Verordnung werden nun also Vorgaben zur Errichtung und dem Betrieb für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider aufgestellt, die Gefahren für die menschliche Gesundheit, insbesondere auf Grund einer Legionellenexposition aus diesen Anlagen, vermeiden sollen. Die Verordnung soll den einheitlichen Vollzug ermöglichen, indem der Stand der Technik festgelegt wird. Die zuständigen Behörden erhalten durch Anzeigepflichten der Betreiber Informationen über die Anzahl überwachungspflichtiger Anlagen und deren Maßnahmen bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten.
Von den Regelungen betroffen sind etwa 30 000 nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Für diese Anlagen existieren zwei VDI-Richtlinien, die den Stand der Technik darstellen und deren Inhalte in Bezug auf Legionellen übernommen werden. Darüber hinaus betreffen die Vorgaben der Verordnung auch teilweise genehmigungsbedürftige Anlagen (etwa 10 000 Anlagen), wie z. B. auch die Kühltürme, die bei Großkraftwerken der Stromerzeugung zum Abtransport der Prozesswärme verwendet werden.
Künftig gelten bestimmte Vorgaben zur Errichtung der Anlage, um dem Wachstum von Mikroorganismen wie Legionellen vorzubeugen, es werden regelmäßig Überprüfungen der Anlage sowie mikrobiologische Laboruntersuchungen des Nutzwassers vorgenommen, bei Überschreiten bestimmter Prüf- oder Maßnahmenwerte (z. B. Biozideinsatz) werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen, die der Anlagenbetreiber im Betriebstagebuch zu dokumentieren hat und bei Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung besteht eine Anzeigepflicht.
Der Bundesrat hat jetzt Änderungen beschlossen, die in erster Linie den Vollzug vereinfachen und Informationspflichten und -wege optimieren. So folgt in Bezug auf das Inkrafttreten der Anzeigepflichten der Bundesrat dem niedersächsischen Vorschlag, wonach diese erst zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung gelten.
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung gefordert
Im Bundesrat hat sich die Mehrheit der Länder gegen eine von Berlin und Thüringen eingebrachte und von Niedersachsen unterstützte Entschließung ausgesprochen, die auf drei konkrete Punkte zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung abzielte:
Erstens sollte Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eröffnet werden, einen freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Derzeit haben Beamtinnen und Beamten faktisch keine Wahlmöglichkeit, da die private Krankenversicherung stets die deutlich günstigere Variante für sie ist. Nur die private Krankenversicherung bietet Teilkostentarife an, mit denen die Kosten getragen werden, die nicht von der direkten Beteiligung des jeweiligen Dienstherrn über die Beihilfe abgerechnet werden. Dieser Beihilfeanspruch würde bei einer Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verloren gehen, da in diesem mit den geltenden rechtlichen Voraussetzungen kein Beihilfeanspruch besteht. Zudem müssten die Beamtinnen und Beamten auch den Arbeitgeberanteil übernehmen. Insofern besteht für diese Berufsgruppen kein Anreiz, sich in einer gesetzlichen Kasse zu versichern.
Zweitens sollte der Mindestbeitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse halbiert werden, damit die Beitragsbelastung von Selbständigen mit geringen Einkünften deren Einkommen folgt. Das zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge unterstellte Mindesteinkommen ist oftmals deutlich höher geschätzt als die tatsächlichen Einkünfte. Dadurch können zahlreiche Selbstständige ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Auch ist es dann nicht möglich, Rücklagen für das Alter zu schaffen, wodurch Altersarmut entsteht.
Drittens sah die Entschließung vor, die bis 2005 geltende paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge mit der jeweils hälftigen Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder einzuführen. Die Regelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes führten zu einer Schlechterstellung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie mit einem Sonderbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent belastet wurden.
Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgelegt. Sollten die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben, der allein von den Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist nun dauerhaft auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit wird die ehemals paritätische Finanzierung systematisch unausweichlich immer weiter zu Ungunsten der Beschäftigten und Rentnerinnen und Rentner verschoben. Schon für die kommenden Jahre wird mit steigenden Ausgaben und folgend höheren Beiträgen gerechnet.
Vor diesem Hintergrund, so die antragstellenden Ländern, sei eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung dringend geboten, um die Lasten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht zu verteilen. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz sollte künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgebern und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen werden.
Der Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten am bisherigen Arbeitsort und der Erhalt ausgeprägter Organisationsstrukturen für Autobahnen an ihren bisherigen Standorten sind für Niedersachsen von elementarer Bedeutung
Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bringt zum Ausdruck: „Im Rahmen der Gesamtabwägung stimmt Niedersachsen dem Gesetzespaket zum Bund-Länder-Finanzausgleich zu, lehnt jedoch inhaltlich die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes und die entsprechende Aufgabenverlagerung von den Ländern auf den Bund nach wie vor ab.“
Niedersachsen hat sich von vornherein gegen die in erheblichem Umfang vorgesehene Abschaffung der Bundesauftragsverwaltung bei den Bundesfernstraßen ausgesprochen. Nach Abschluss der Beratungen ist zu konzedieren, dass nunmehr eine Privatisierung der Gesellschaft sowie von ganzen Autobahnteilnetzen ausgeschlossen ist. Gleichwohl verbleiben grundsätzliche Bedenken wegen der Schaffung unnötiger Doppelstrukturen und der damit verbundenen zusätzlichen Schnittstellen zwischen Bundes- und Landesbehörden. Es wird das Risiko eines Bürokratieaufwuchses sowie ineffizienter Abläufe gesehen.
In einer weiteren Erklärung, die Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften zu Protokoll gegeben hat, heißt es weiter:
Der Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten am bisherigen Arbeitsort und der Erhalt ausgeprägter Organisationsstrukturen für Autobahnen an ihren bisherigen Standorten sind für Niedersachsen von elementarer Bedeutung. Der Bund muss daher seine Konzeption für die Umsetzung der Infrastrukturgesellschaft und des Fernstraßen-Bundesamtes umgehend bekannt geben, um für die Länder und deren Beschäftigte Klarheit zu den weiteren Reformschritten zu erzeugen. Der Bund wird aufgefordert, im weiteren Verfahren im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern nach tragfähigen Lösungen zu suchen.
Der Bund hat seine Zusage, Gespräche zur Kostentragung für Planung und Bauaufsicht in der Übergangszeit sowie für die fortbestehende Auftragsverwaltung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase zu beginnen, nicht umgesetzt. Der Bund wird daher aufgefordert, diese Frage, die sachgerecht eine deutliche finanzielle Entlastung der Länder bewirken sollte, zu einem schnellen Abschluss zu bringen.
Kritische Infrastrukturen sollen besser geschützt werden
Die Bundesregierung will die Sicherheit von Unternehmen im Internet weiter verbessern. Bestimmte Einrichtungen in den Bereichen Transport, Verkehr, Gesundheit, Finanzen und Versicherungen müssen künftig besondere Vorkehrungen treffen, weil sie zentral für das Gemeinwesen sind. Die Bundesregierung hat der vom Bundesminister des Innern vorgelegten Änderung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen zugestimmt. Damit kann diese Verordnung noch im Juni 2017 in Kraft treten.
Mit der Änderungsverordnung werden das IT-Sicherheitsgesetz abschließend umgesetzt und die Kriterien für die Sektoren Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit und Transport und Verkehr bestimmt. Die Regelungen für die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser und Ernährung sind bereits seit dem 3. Mai 2016 in Kraft. Die von der Verordnung betroffenen Betreiber sind mit Inkrafttreten verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von sechs Monaten eine zentrale Kontaktstelle zu benennen und dem BSI innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen.
Stickstoffe vermindern
Das Bundeskabinett hat den Bericht der Bundesregierung zu Stickstoffen in der Biosphäre beschlossen. Neben Ursachen und Folgen bietet er auch politische Lösungsansätze an. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte in Berlin: „Stickstoffe sind eine der weltweit größten Umweltbelastungen und das gilt auch für Deutschland.“ Mit dem Bericht erscheine das Thema erstmals ausdrücklich und umfassend auf der politischen Agenda. Konkret geht es um den sogenannten reaktiven Stickstoff. Das ist ein Sammelbegriff für Verbindungen wie beispielsweise Stickstoffdioxid, Lachgas, Ammoniak oder Nitrat.
Der Bericht zeigt: Stickstoffemissionen entstehen zu knapp zwei Dritteln in der Landwirtschaft. Auch Verkehr und Energiesektor tragen deutlich dazu bei. Stickstoffe beeinträchtigen beispielsweise das Trinkwasser oder unsere Luft und treffen so insbesondere Kleinkinder und Stadtbewohner.
So macht der Bericht auch deutlich, dass alle Ressorts tätig werden müssen, um Stickstoffe in Luft, Böden und Gewässern zu reduzieren. Das gilt für die lokale, nationale und internationale Ebene. Denn hohe Konzentrationen an Stickstoff schaden Mensch, Umwelt und Wirtschaft. Die gute Nachricht ist: Die Emissionen gingen zwischen 1995 und 2010 bereits um 40 Prozent zurück. Die Bundesregierung will ihre Anstrengungen für weniger Stickstoff auf allen Ebenen und mit zahlreichen Programmen fortsetzen. Gleichzeitig setzt sie auf einen integrierten Ansatz. Einer der wichtigsten Schritte zur Verringerung von Stickstoffen in der Landwirtschaft sei die neue Düngeverordnung. Im Verkehr setzt die Bundesregierung auf den Ausbau der Elektromobilität, in der Energieerzeugung helfen der Ausbau erneuerbarer Energien und der sparsamere Verbrauch von Energie.
Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten
Bessere Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet. Die Änderungen nehmen die Fleischbranche samt der gesamten Subunternehmerkette unter anderem bei Sozialversicherungsbeiträgen und Gehaltsabzügen für Unterbringung in die Pflicht.
Mit dem Gesetz sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fleischbranche geschützt und Missbrauch in der Branche verhindert werden. In vielen fleischverarbeitenden Betrieben werden Mitarbeiter ungerecht behandelt. Lohnabrechnungsbetrügereien sind keine Seltenheit. Es kommt immer wieder vor, dass den meist aus dem Ausland stammenden Mitarbeitern Schutzkleidung, Arbeitsmittel und überhöhte Unterkunftskosten in Rechnung gestellt und vom Lohn abgezogen werden. Unterm Strich bleibt den Arbeitnehmern dann kaum noch Geld zum Leben.
Zudem gibt es in vielen Betrieben massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Durch den besonderen Hygieneaufwand in der Fleischindustrie sind Arbeitsschutzvorschriften oft schwer zu kontrollieren. Mitarbeiter sind mit Werkverträgen über Subunternehmer beschäftigt, die über verschachtelte Vertragskonstellationen mit Briefkastenfirmen im Ausland laufen. Werkvertragsunternehmer können sich so der Verantwortung etwa für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen entziehen. Diesem Missbrauch soll mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Künftig drohen bei Verstößen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Niedersachsens Arbeitsminister Olaf Lies (SPD) hat das Gesetz als „wichtigen Meilenstein“ zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse von Werkvertragsarbeitskräften gelobt. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrenten werden künftig höher ausfallen. Ab 2018 wird die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert. Rentenansprüche werden also zu einem fiktiven Renteneintritt von 65 hochgerechnet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz beschlossen.
Jährlich müssen etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt – arbeiten können. Die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte reichen meist nicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrente, die berücksichtigt, wie sich bei gleichbleibender Berufstätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter die Rentenansprüche entwickelt hätten.
Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 15. Februar 2017. Die schrittweise Verlängerung wird auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Sobald das Gesetz wirkt, wird sich der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente seit 2013 um 143 Euro pro Person erhöhen.
Freiheits- und Einheitsdenkmal
Der Deutsche Bundestag hat mit klarer Mehrheit den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals nach dem Entwurf von Milla & Partner beschlossen. Mit dem dritten Bundestagsbeschluss zum Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED) kann das Mammutprojekt nun von der Planungs- in die Realisierungsphase überführt werden.
Der parlamentarische Beschluss fasst einen durchaus ambitionierten Zeitplan ins Auge: Innerhalb von gut zwei Jahren sollen das Denkmal selbst sowie der darunter liegende Sockel und der barrierefreie Zugang zu der begehbaren Schale errichtet werden. Zielmarke für die Eröffnung ist der 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2019.
Bevor es mit dem Bau richtig losgehen kann, wird die Bundesregierung gemeinsam mit dem Planungsbüro Milla & Partner die 2016 beendeten Nachtragsverhandlungen zum Vertag über die Planung und Errichtung des Freiheits- und Einheitsdenkmals wieder aufnehmen und zu einem positiven Abschluss bringen. Zu klären sind darüber hinaus noch Detailfragen bezüglich des Ankaufs des Sockelgrundstücks durch den Bund vom Land Berlin. Zur Finanzierung soll der Bundestag die im Haushalt der Kulturstaatsministerin im Jahr 2009 eingestellten Mittel zur Errichtung des FED weiter zur Verfügung stellen. Hierfür wird dem Haushaltsausschuss ein detailliertes Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Die Umsetzung des Bauvorhabens werden – wie schon bisher – das Bundesministerium für Umwelt und Bauen sowie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung begleiten.
Die Länder erhalten ab 2020 fast zehn Milliarden Euro mehr vom Bund
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Mit dieser Reform entfällt der bisherige Länderfinanzausgleich, mit dem die Bundesländer ihre Steuereinnahmen untereinander aufteilen. Dies wird künftig allein über die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen erledigt. Zudem erhalten die Länder ab 2020 fast zehn Milliarden Euro, genauer gesagt 9.750.000.000 Euro, mehr vom Bund. Dieser sicherte sich dafür umfangreichere Kontrollrechte.
Nach den bisherigen Regeln werden jedes Jahr zwischen den staatlichen Ebenen Bund, Länder und Gemeinden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe umverteilt; im vergangenen Jahr über 23 Milliarden Euro. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dem Staat in ganz Deutschland ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, etwa für Straßen, Schulen, Polizei oder Verwaltung.
Dieses System wird nun grundlegend geändert: Der Finanzausgleich der Bundesländer untereinander wird abgeschafft. Stattdessen wird ihre unterschiedliche Finanzkraft ab 2020 schon bei der Verteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen, ergänzt um Zu- und Abschläge je nach der Finanzkraft der Bundesländer.
Außerdem zahlt der Bund rund 9,75 Milliarden Euro zusätzlich in das neue Finanzausgleichssystem. Damit werden die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen entlastet. Zugleich kann der Bund armen Ländern wie Bremen und dem Saarland Sanierungshilfen gewähren.
Im Gegenzug sichert sich der Bund größere Kontrollrechte bei der Verwendung der Mittel. So wird der gemeinsame Stabilitätsrat von Bund und Ländern gestärkt: Er überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Außerdem darf etwa der Bundesrechnungshof bei Mischfinanzierungen auch in die Bücher der Länder schauen.
Weiter bekommt der Bund die alleinige Zuständigkeit für die Autobahnen, die künftig in einer privatrechtlich organisierten neuen Infrastrukturgesellschaft verwaltet werden. Bisher bauen und betreiben die Länder die Autobahnen im Auftrag und auf Kosten des Bundes. Eine Privatisierung der Autobahnen, auch von Teilstücken, wird im Grundgesetz allerdings ausgeschlossen.
Der Bund bekommt auch erweiterte Weisungsrechte in der Steuerverwaltung, vor allem beim IT-Einsatz in den Finanzämtern; die Finanzierungsverantwortung für den Unterhaltsvorschuss für nicht zahlungswillige Elternteile geht dagegen auf die Länder über.
Bisher verbietet das Grundgesetz direkte Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen. Denn diese sind rechtlich an die Bundesländer angebunden. Dieses Kooperationsverbot wird im Bildungsbereich gelockert. Künftig darf der Bund finanzschwache Kommunen direkt fördern, etwa bei der Sanierung von Schulen. Dazu wird ein Bundesprogramm mit 3,5 Milliarden Euro aufgelegt.
Heizen mit Strom- das Thema von Umweltminister Stefan Wenzel
Gäste tauschen sich aus
Staatssekretär für Energie Rainer Baake vertritt das Bundeswirtschaftsministerium
Das Thema „Heizen mit Strom“ liefert Gesprächsstoff
Niederaschsens Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßt die Gäste des Abends
Ursula Weidenfeld führt in den Abend ein und moderiert
Im Rahmen der 3. Dialogplattform Power to Heat des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik am 15. und 16. Mai in der niedersächsischen Landesvertretung fand auf Einladung des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen ein abendlicher Dialog statt. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten mit dem fachkundigen Publikum das Thema Heizen mit Strom bzw. welchen Beitrag diese Form der Sektorkopplung zum Erfolg der Energiewende leisten kann.
Zunächst begrüßte Niedersachsens Dienstellenleiter Michael Pelke die rund 120 interessierten Gäste und übergab dann das Wort an die Moderatorin des Abends, Wirtschaftsjournalistin Dr. Ursula Weidenfeld. In die Diskussion einleitende Impulsreferate kamen vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel und dem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Staatssekretär Rainer Baake.
Wenzel bezeichnete Heizen mit Strom als wieder zukunftsfähig. Da allerdings über 50 % der Endenergie im Wärmesektor gebraucht würden, müsse es in diesem Bereich erhebliche Einsparungen geben. Baake forderte in diesem Zusammenhang die Festlegung von energetischen Standards für Gebäude, damit diese CO2-neutral werden.
Aber auch der Kostenfaktor spiele eine Rolle. Wenzel führte aus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zum einen den Ölpreis dämpft, zum anderen Strom heute zu hoch und Heizöl durch Abgaben und Steuern zu niedrig belastet werde.
Die Frage nach der gerechten Verteilung der Lasten auf Strom und Wärme stand ebenfalls im Fokus der anschließenden Diskussion. Dr. Kai Schiefelbein (Bundesverband Wärmepumpe), Michael Wübbels (Verband der kommunalen Unternehmen) und Prof. Dr. Hartmut Weyer (Energieforschungszentrum Niedersachsen) waren sich mit Politikern und Gästen einig, dass der Erfolg der Energiewende auch von der Kostenverteilung bzw. der Höhe von Steuern, Umlagen, Entgelten und Abgaben für die unterschiedlichen Energieträger abhängig ist. Dieses Thema ist neben der Sektorkopplung auf jeden Fall eines für die neue Legislaturperiode.
Die Sektorkopplung wollte Baake auf keinen Fall als Nutzung von Überschussstrom, stattdessen als eigenes energiepolitisches Konzept verstanden wissen. Es gäbe keinen Überschussstrom, sondern Netzengpässe.
Auf den Netzausbau angesprochen, betonte der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, dass dieser im Zeitplan sei. Er freute sich, das Lob der Übertragungsnetzbetreiber übermitteln zu können, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren im Land Niedersachsen funktioniere gut. Allerdings hätte es der Netzausbaugebiete bedurft, um die Prozesse zu beschleunigen. Minister Wenzel sieht in den im Zuge der letzten EEG-Novelle entstandenen Netzausbaugebieten und den damit verbundenen zuschaltbaren Lasten eine Möglichkeit für den Einsatz neuer Technologien. Er wies auf die Forschungserfolge hin. Auch Baake sieht die Energiewende mit der damit verbundenen Sektorkopplung als technische Herausforderung und Riesenchance – als Modernisierungsstrategie für die Volkswirtschaft.
Landesbischof Ralf Meister freut sich über gelungenen Auftritt der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin
Starker Auftritt: Staatssekretär Michael Rüter, Landesbischof Ralf Meister und Stefan Wenzel, stellv. Ministerpräsident
Guter Pop: „Fünf vor der Ehe“ aus Hannover
Talks bis spät in der Nacht: Hier mit Michael Rüter zum Thema „Ankommen und Arbeit finden“
Immer dicht umlagert: Malworkshop mit Christian Awe
Willkommen: Gäste aus aller Welt beim Deutschen Evangelischen Kirchentag
Beim Workshop gesichtet: Ralph Müller-Beck, Bevollmächtigter des Landes Schlewsig-Holstein
Volles Haus: Musik, Tanz und Gesang bis in die späte Nacht
Noch am Vormittag ging so manch skeptischer Blick gen Himmel: Die Bundeshauptstadt präsentierte sich am ersten Tag des Kirchentages eher grau als bunt. Was sich Punkt 18:00 Uhr schlagartig änderte, als plötzlich der Himmel aufriss und wettertechnisch den Startschuss für fünf tolle und sonnige Tage in Berlin gab.
Die Organisatoren des Kirchentages hatten zum Abend der Begegnung in das politische Zentrum der Stadt eingeladen. Und das Konzept ging auf: Direkt nach dem abendlichen Eröffnungsgottesdienst am Brandenburger Tor verwandelte sich die Meile zwischen dem Pariser- und dem Potsdamer Platz in ein riesiges Straßenfest. Gekommen waren über 20 000 Kirchentagsbesucher, viele Berlinerinnen und Berliner sowie Gäste der Stadt aus allen Teilen der Welt.
Staatssekretär Michael Rüter hatte die Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen in die Landesvertretung eingeladen, um sich hier in der Hauptstadt zu präsentieren und das gemeinsame Anliegen des Landes und der Kirchen, das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion, zu zeigen und erlebbar zu machen.
Und viele niedersächsischen Gemeinden und kirchlichen Initiativen wie „Segel“ aus Braunschweig, „Gott im Koffer“ und das Bündnis „Niedersachsen packt an“ nutzten das Angebot und den Abend um sich und ihre Arbeit vorzustellen.
Bereits vor der Landesvertretung roch es verführerisch nach frischgebackenem Brot. Konfirmanden hatten ihre mobile Backstation aufgebaut, um so, geschmacklich unübertroffen, auf ihre bundesweite Aktion „5000 Brote – Konfis backen Brot für die Welt“ aufmerksam zu machen. Aus Hannover war Hausmeister Papke gekommen, der die Gäste am „Roten Teppich“ begrüßte, um mit ihnen sofort und improvisiert über „Gott und die Welt“ zu sprechen. Immer dicht umringt und bis in die späte Nacht stark frequentiert war der Mal-Workshop des Künstlers Christian Awe. Hier galt es, unter freiem Himmel neue und kreative Formen des Malens und des Gestaltens auszuprobieren, was sich auch der ein oder andere Landes-Bevollmächtigte nicht entgehen ließ.
Parallel dazu wurde in der Landesvertretung getalkt, getanzt und viel gesungen. Aus der Landeshauptstadt waren „Fünf vor der Ehe“ angereist sowie die „Hannover Harmonists“. Gemeinsam mit dem Pianisten und Vollblutmusiker Lutz Krajenski hatten sie zum Lutherjahr das Programm „Ein feste Burg 2.0 – Lutherchoräle frisch interpretiert“ aufgelegt. A capella-Musik auf Spitzenniveau.
Ach, wenn doch immer Kirchentag wäre: Das Haus war voll, die Stimmung auf Hochtouren und gegessen und getrunken wurde bis in die späte Nacht. Am Ende glückliche Veranstalter, großer Zuspruch für die vielen kirchlichen Initiativen aus Niedersachsen und ein klares Bekenntnis: Beim nächsten Mal sind wir wieder mittenmang und dabei.
Im Herbst große Einzelausstellung im Wolfsburger Schloss
Susanne Pfleger, Städtische Galerie Wolfsburg, fragt nach
DJ Ben Grigo sorgte für den musikalischen Rahmen des Abends
Julius von Bismarck vor der Videoinstallation „get natural“
Johannes Heidenpeter schenkte das craft beer Heidenpeters aus
Julius von Bismarck in der Landesvertretung Niedersachsen
Wildpastete aus Niedersachsens Wäldern angereicht von Tim Albrecht und Hannes Wilke
Julius von Bismarck begeistert im Gespräch mit Susanne Pfleger
Der Künstler im Gespräch mit Gästen und Galeristen
Weltweit gefragt
Einer der viel unterwegs ist, weltweit gefragt in den Ausstellungshäusern, Biennalen und Messen der Gegenwartskunst: Julius von Bismarck, Jahrgang 1983, machte am 16. Mai 2017 einen Zwischenstopp in der Landesvertretung Niedersachsen, um mit Susanne Pfleger von der Städtischen Galerie Wolfsburg öffentlich über seine Arbeit zu diskutieren. Im Atrium des Hauses war vom 12. bis 22. Mai 2017 und anlässlich der diesjährigen Verleihung des Kunstpreises der Stadt Wolfsburg an den Künstler dessen Installation „get natural“ zu sehen.
Freiheitskämpfer für die Gegenwartskünste
Die Gäste konnten Julius von Bismarck als einen Künstler kennenlernen, der wohl überlegt und dabei sehr entschieden für die Freiheit der Künste eintritt. Das Unmögliche möglich machen, dem Publikum einen kreativen Impuls weitergeben, Irritation schaffen und zum Handeln anregen – all dies motiviere ihn. Dafür lässt er schon mal einen Süßwasserfisch im Salzwasser schwimmen (im geschützten Süßwasser-Bassin versteht sich), färbt Tauben mit Lebensmittelfarbe oder entrollt in Addis-Abeba einen Mega-Print, der Fernreisen in die Schweiz bewirbt. Ganz gleich ob in den Alpen, am Pol, in Venedig, Basel oder Berlin: alle Arbeiten animieren dazu, sich seines Umfeldes und der Lebensbedingungen vor Ort gewahr zu werden.
In Niedersachsen präsent
Im Herbst lädt die Städtische Galerie Wolfsburg zu einer großen Einzelausstellung von Bismarcks ins Wolfsburger Schloss. Wer neugierig ist und nicht so lange warten will, kann seit 2. Juni 2017 eine neue Arbeit des Künstlers im Sprengel Museum Hannover entdecken. Er ist Teil der großen Überblicksausstellung „Made in Germany. Produktion“, die noch bis zum 3. September 2017 in der Landeshauptstadt an mehreren Orten zu sehen ist.
Eine Veranstaltung im Rahmen von „inspektionen // freiheit“ in Zusammenarbeit mit der Städtischen Galerie Wolfsburg.
Alle Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Bundesbeauftragte für Datenschutz legt Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren vor
Andrea Voßhoff macht sich Gedanken wie autonomes Fahren und Datenschutz zusammenpassen
Norbert Barthle vertritt das Bundesverkehrsministerium
Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, antwortet auf Fragen aus dem Publikum
Diese Frage diskutierten am 1. Juni Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf Einladung der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, in der Landesvertretung Niedersachsen.
Dass dieses Thema derzeit viele bewegt, zeigte das hohe Interesse an dem Symposium zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug. Schließlich könnten diese Fahrzeuge schon bald das Bild der Städte in Deutschland prägen. An den rechtlichen Rahmenbedingungen wird kräftig gefeilt. Ein im Frühjahr beschlossenes Gesetz sollte die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen schaffen und Haftungsfragen nach Unfällen klären. Doch in Sachen Datenschutz und Privatsphäre sind nach wie vor noch viele Fragen offen.
Das autonome und vernetzte Fahrzeug eröffnet großes Zukunftspotenzial, ruft aber auch verstärkt den Schutz der Daten und der Privatsphäre auf den Plan. Schon heute sei ein modernes Fahrzeug ohne eine Vielzahl von Steuerungssystemen nicht mehr denkbar, sagte Voßhoff auf der Veranstaltung. Denn die erhobenen Daten gäben auch Auskunft über das Nutzungsverhalten des Autofahrers und erlaubten Rückschlüsse auf sein Leben. Insofern seien alle Daten personenbezogen und deshalb «datenschutzrechtlich relevant».
Gemessen und analysiert werden etwa Kilometerstände, Reifendruck, Füllstände und Gurtschlussstatus. Sensoren in den Sitzen informieren über Mitfahrer. Bei der Nutzung dieser Dienste fallen wie bei Smartphones unzählige Daten über das Nutzungsverhalten an. Drehzahl, Beschleunigung oder Bremsintensität erlauben Aussagen über den Fahrstil. Positionsdaten geben Auskunft über Freundschaften, Hobbys oder regelmäßige Besuche bei Ärzten und Pflegekräften. Nicht jedes Datum ist gleich aussagekräftig. Verknüpft man aber scheinbar belanglose Daten, lassen sich detaillierte Profile von Haltern und Fahrern erstellen.
Eine Zeitenwende bei der Digitalisierung des Verkehrs sieht Norbert Barthle, Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. Er bekräftigte, dass Datensicherheit und Privatsphäre bei der Integration in den Alltag im Fokus stehen würde. Schließlich sei Deutschland ein Hochtechnologieland und soll dies auch bleiben. Letztlich werde das Vertrauen der Menschen, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird, mitentscheidend für den Erfolg dieser Technik sein.
Dies bestätigte auch Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, und hob hervor, dass es bei der Mobilität der Zukunft auch um sehr viel Geld gehe. Das Auto werde künftig Teil des Internets der Dinge. Umfragen hätten jedoch gezeigt, dass eine große Mehrheit der Autofahrer besorgt um ihre privaten Daten sei. Hier müsse man dringend ansetzen und Vertrauen in die Technik schaffen. Er schlug daher unabhängige Trustcenter für Verkehrsdaten oder Testzentren für die Verschlüsselung von Daten vor.
Voßhoff legte zum Symposium dreizehn datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren vor. So ist etwa für den reinen Fahrbetrieb in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich. Müssen Daten zwischen Fahrzeugen ausgetauscht werden, sollten sie wirksam verschlüsselt und vor unbefugter Nutzung geschützt werden. Auch sollte es Nutzerinnen und Nutzern möglich sein, personenbezogene Daten zu löschen, soweit die Speicherung nicht gesetzlich notwendig ist.
Bei ihren Ausführungen stellte die Beauftragte in den Vordergrund, dass keinerlei Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Fahrzeugnutzer verarbeitet werden dürfen. Der Fahrer muss immer die Hoheit über seine Daten haben. Wird der Personenbezug aufgegeben, werde der Mensch schnell zur Ware. Zwischen Fahrzeugen untereinander ausgetauschte Daten müssten wirksam verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Und es müsse für den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten erhoben werden.
Voßhoff betonte, dass die informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht sei. Hier sei in erster Linie Transparenz gefordert und der Hersteller gefragt. Auch die gerade beschlossene Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sei geeignet, eine Orientierung in diesem Bereich zu geben.
Forum tagt erneut in der niedersächsischen Landesvertretung
Die Teilnehmer des Forums treffen ein
Die Kaffeepause wird zum Gedankenaustausch genutzt
Begleitendes Informationsmaterial
Jörg Eickelpasch, Bundesinnenministerium, bei seinem Impulsreferat
Folgen der Datenschutz-Grundverordnung sind Thema des Forums
Das Forum Recht kommt einmal jährlich zusammen
Einen ganzen Tag diskutierten Mitglieder des Forums Recht der bitkom jüngst die Auswirkungen der neuen DS-GVO in der Landesvertretung Niedersachsen.
Das Forum verfolgte den Ansatz, die Vielfalt der Neuerungen zu erfassen und dabei auch neue Fragen zu klären. Eine Einführung in das Thema erfolgte durch Jörg Eickelpasch vom Bundesministerium des Inneren. Dieser arbeitete die Änderungen durch die DS-GVO heraus und erörterte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, welche Öffnungsklauseln die Verordnung für Deutschland offen lässt.
Anschließend wurden einzelne Folgen der Verordnung näher diskutiert, darunter Themen wie die Auftragsverarbeitung, der Begriff der Datenportabilität, Dokumentationspflichten, Verträge über digitale Inhalte sowie Haftungsfragen. Hochkarätige Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft sorgten für einen spannenden und für alle ertragreichen Austausch.
Das Forum Recht ist eine eineinhalbtägige Konferenz mit etwa 180 Juristen aus den bitkom-Mitgliedsunternehmen, das einmal pro Jahr in Berlin stattfindet. Es dient dazu, aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie die Arbeit der juristischen bitkom-Gremien einem breiten Kreis von Interessenten zu präsentieren und anschaulich zu machen.
Es soll eine Plattform für die Gewinnung aktueller, für die ITK-Branche besonders relevanter juristischer Informationen, für anregenden juristischen Gedankenaustausch, für einen Einblick in die Arbeit der verschiedenen juristischen Gremien des bitkom und für Networking bieten.
Parlamentarischer Abend der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands
Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN, eröffnet den Abend
Dr. Kees Scheepens und Dr. Karl-Heinz Tölle, ISN Projekt GmbH, und Moderator des Abends
Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, bei seinem Grußwort
Ist mein Schwein glücklich? Das erkennt man am Ringelschwanz. Ist der Ringel im Schwanz, fühlt das Schwein sich wohl. Hängt der Schwanz schlapp nach unten oder wird zwischen die Beine geklemmt, deutet das auf Probleme. Was Schweine zum Thema „Tierwohl“ melden, erklärte Schweineflüsterer Dr. Kees Scheepens am 31. Mai den Gästen des Parlamentarischen Abends der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands.
Nicht der „Tierschutz mit dem Zollstock“, wie ihn die Tierschutznutztierhaltungsverordnung normiert, ist der Weg zu mehr Tierwohl, sondern: Gucken. Denken. Tun. Vor allem anderen: erst einmal genau hinsehen. Nicht betriebsblind durch den Stall laufen. Die Körpersprache der Tiere lesen lernen. Das war die Kernbotschaft, die Dr. Scheepens versuchte, an diesem Abend an den Mann (bzw. an den Landwirt) zu bringen. „Das Auge des Herrn macht das Vieh fett“ – eine alte Weisheit, die bei immer größeren Beständen, weniger Zeit pro Tier, zunehmender Robotik und Datenerfassung im Stall, aus dem Blick zu geraten droht.
Und: Schweine weinen, wenn es ihnen nicht gutgeht. Auch das lässt sich durch Beobachten feststellen, denn die „Blutstränen“ hinterlassen braune Spuren unter den Augen. Schweine sind, nach Schimpansen, Delfinen und Krähen, die viert-intelligentesten Tiere überhaupt, und damit die intelligentesten Nutztiere in unseren Ställen. Sie wollen beschäftigt sein, wollen wühlen, wollen Futter suchen. Der Schweineschwanz, so Dr. Scheepens, ist der Tierwohlindikator Nummer 1. Schwanzbeißen ist ein untrügliches Anzeichen für Probleme im Stall, der intakte Ringelschwanz hingegen ein pragmatischer, leicht feststellbarer Indikator für Schweine, die sich wohlfühlen.
Erst gucken. Dann denken. Dann erst tun. Das kostet bis zu 50% mehr Zeit pro Tier, als der durchschnittliche Landwirt aufwendet. Landwirte, die meist ohnehin schon weit über 60 Stunden die Woche arbeiten, könnten diesen zusätzlichen Aufwand nur stemmen, wenn sie weniger Tiere halten, weniger verkaufen, weniger Geld verdienen. Oder aber – und nur das kann der faire Weg zu mehr Tierwohl sein: höhere Preise für ihre Schweine bekommen. Das heißt aber, dass wir Verbraucher nicht nur über Tierwohl reden und mehr Tierwohl fordern, sondern dass wir bereit sind, den Preis dafür zu zahlen: an der Supermarktkasse, für Fleisch aus tiergerechter Haltung. Wer beim Fleisch zum Billigangebot greift, hat kein Recht, über Tierhaltung zu klagen.
Hut ab: Bemerkenswert ist, dass die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands ISN – und damit die eher größeren und wettbewerbsstarken Schweinehalter – sich diesen faszinierenden Referenten eingeladen hatte. Das zeigt, dass sich diese Gruppe nicht in ideologischen Gräben verschanzt, sondern bereit ist, sich den Fragen der Gesellschaft zu stellen, zu schauen, zu denken. Und dann auch zu tun, wenn sich das rechnet und die Familie ernährt.
Mit Recht erinnerte Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN, in seiner Begrüßung die Gäste daran, dass viel mehr Bauern sehr gerne bei der „Initiative Tierwohl“ einsteigen würden, der Einzelhandel dafür aber nicht genug Geld zur Verfügung stellt. Und noch ein weiteres Anliegen hatte Dierkes an Bürger und Politik: Es gibt Organisationen, deren Geschäftsmodell das Spendensammeln mit Hilfe von manipulativen Bildern im Internet ist. Bilder, die bei Einbrüchen in Ställe widerrechtlich gedreht wurden. Mit Texten, die Missstände und Rechtsverstöße behaupten, wo dann aber die Nachforschung ergibt, dass diese Behauptungen haltlos sind.
Landwirte, die sich nachweislich korrekt verhalten, werden mit ihren Familien namentlich im Internet genannt und verleumdet. Gerichtliches Vorgehen dagegen bleibt wirkungslos, weil die Server im Ausland stehen und deren Betreiber sich weigern, die Einträge zu löschen. Das ist Mobbing. Dagegen sollten wir gemeinsam solidarisch Front machen.
Ministerpräsident Stephan Weil gratuliert „Schule des Jahres 2017“
Der Deutsche Schulpreis 2017: MP Stephan Weil und Bundeskanzlerin Angela Merkel waren die ersten Gratulanten
Freude pur bei Gisela Grimme, Schulleiterin der Elisabeth-Selbert-Schule, Hameln
Selfie muss sein …
Bereits im zweiten Jahr in Folge hat dieser Tage eine niedersächsische Schule den Hauptpreis beim Deutschen Schulpreis gewonnen: In Berlin wurde die berufsbildende Elisabeth-Selbert-Schule in Hameln als „Schule des Jahres 2017“ ausgezeichnet. Während einer feierlichen Verleihung überreichte Bundeskanzlerin Angela Merkel den glücklichen Gewinnern den Preis. Der Deutsche Schulpreis, den die Robert-Bosch-Stiftung gemeinsam mit der Heidehof-Stiftung im Jahr 2006 ins Leben gerufen hat, ist mit 100.000 Euro dotiert.
Die Elisabeth-Selbert-Schule Hameln ist eine Berufsbildende Schule mit drei Standorten in Trägerschaft des Landkreises Hameln-Pyrmont, die von Gisela Grimme geleitet wird. Rund 2000 Schülerinnen und Schüler aus 34 Nationen werden in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Ernährung, Gesundheit/Soziales, Hauswirtschaft, Körperpflege, Sozialpädagogik und Sozialpflege unterrichtet. Vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur können sie hier jede Art von Schulabschluss erreichen. Durch die Teilnahme am Modellversuch „Projekt Regionale Kompetenzzentren“ und die vollständige Umsetzung der Zielsetzungen hat sich die Hamelner Schule in den vergangenen Jahren vorbildlich entwickelt.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil war zum Finale des Wettbewerbs nach Berlin gekommen, um allen drei für den Hauptpreis nominierten niedersächsischen Schulen seinen Respekt und Dank für ihr Engagement auszudrücken. Neben der Selbert-Schule hatten auch die berufsbildenden Schulen Osterholz-Scharmbeck sowie das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium aus Osnabrück Chancen auf den Hauptpreis. Beide Schulen erhielten Anerkennungspreise in Höhe von jeweils 5.000 Euro.
Weil gratulierte in Berlin der Hamelner Delegation aus Schulleitung, Lehrkräften und Schülern: „Dass erneut eine niedersächsische Schule als beste Schule Deutschlands ausgezeichnet wird, freut mich sehr und ist bemerkenswert. Das ist ein großartiger Erfolg für die Schule, aber auch schön für das Land Niedersachsen. Ich habe die Schule vor einigen Wochen besucht und war sehr beeindruckt von der Arbeit des Kollegiums. Die Pädagogen kümmern sich besonders fürsorglich um jeden einzelnen Schützling und zwar sowohl im als auch außerhalb des Unterrichts. Die Schule ist insbesondere auch in der Ausbildung und Vermittlung von jungen Flüchtlingen hoch engagiert. Dieses Engagement zahlt sich aus.“
Mit ihrem Erfolg beim Deutschen Schulpreis mache die Elisabeth-Selbert-Schule auch positive Schlagzeilen für unser leistungsfähiges berufsbildendendes Schulwesen, das so vielen jungen Menschen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eröffne, sagte Weil. „Auch darüber freue ich mich sehr, denn zu Unrecht stehen diese Schulen trotz ausgezeichneter Leistungen nur selten im Mittelpunkt der Öffentlichkeit“. Weil wandte sich aber auch an die jungen Menschen, die kurz vor dem ersten Schulabschluss stehen: „Viele niedersächsische berufsbildende Schulen bieten zusammen mit ihren Partnern aus der Wirtschaft und staatlichen Einrichtungen sehr gute und fundierte Vorbereitung auf spannende Berufe. Schauen Sie sich um, die duale Berufsausbildung ist hoch attraktiv für junge Menschen.“
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt gehörte ebenfalls zu den ersten Gratulantinnen. In einem Glückwunschschreiben an die Elisabeth-Selbert-Schule führt die Ministerin aus: „Schule des Jahres 2017 – eine Auszeichnung, die sich die Elisabeth-Selbert-Schule mit viel Engagement und täglichem Einsatz verdient hat. Dafür gebührt Ihnen Dank und Respekt. Von dem engmaschigen Betreuungs- und Beratungsnetz, das Sie an der Schule geknüpft haben, profitieren alle Schülerinnen und Schüler. Mich freut zudem, wie vorbildlich Sie vor allem junge Flüchtlinge unterstützen und ihnen damit einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Sie setzten dabei auf die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler – und auf die notwendige Unterstützung durch die Schule und die Lehrkräfte dabei, diese Schlüsselkompetenz für ein erfolgreiches Berufs- und Arbeitsleben auch tatsächlich einsetzen zu können.“
Im Jahr 2016 hatte die Grundschule auf dem Süsteresch in Schüttorf (Landkreis Grafschaft Bentheim) den Hauptpreis beim Schulpreis gewonnen. Erstmals ging dieser Preis 2007 für die Robert-Bosch-Gesamtschule aus Hildesheim nach Niedersachsen, 2011 war es die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttingen. Darüber hinaus waren Preisträger die Integrierte Gesamtschule Franzsches Feld aus Braunschweig (2006), die Schule am Voßbarg – Förderschule Lernen aus Rastede (2008) und die Braunschweiger Grundschule Comeniusstraße (2013).
„Nachts ist es leise in Teheran“ mit Kulturförderpreis ausgezeichnet
Im Juni lädt die niedersächsische Landesvertretung zur literarischen Mittagspause: Im Rahmen der Reihe „Bücher-Break“ liest Shida Bazyar (* 1988) aus ihrem hoch gelobten Debut „Nachts ist es leise in Teheran“.
Der bei Kiepenheuer & Witsch erschienene Roman erzählt aus der Sicht von vier Generationen eine aufrüttelnde Familiengeschichte. Die Autorin spannt dafür einen Bogen von der iranischen Revolution im Jahr 1979 bis in die deutsche Gegenwart.
Shida Bazyar hat an der niedersächsischen Stiftungsuniversität Hildesheim „Literarisches Schreiben“ studiert und erhielt im vergangenen Herbst den Kulturförderpreis der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover für ihr Erstlingswerk, aus dem sie nun für uns liest. Willkommen.
Eine Veranstaltung des Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ in Zusammenarbeit mit dem Kulturpreis der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Medienpartner: Auch in diesem Jahr präsentiert der NDR wieder erfolgreiche Künstler aus Niedersachsen, Moderatorin Elke Wiswedel hier mit Rapper Spax
Die Gastgeber des Abends: Ministerpräsident Stephan Weil und Staatssekretär Michael Rüter, hier mit dem damaligen EU-Präsidenten Martin Schultz und Michael Fürst, Präsident des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen
Spezialitäten aus Niedersachsen: Schinken und Kilmerstuten aus Vechta
Spezialitäten aus Niedersachsen: Krabben aus Krummhörn
Zirkus Giovanni begeisterte im vergangenen Jahr
Das Sommerfest der Niedersachsen: Höhepunkt des politischen Sommers in Berlin
Der Countdown läuft: In 13 Tagen wird die niedersächsische Landesvertretung wieder zum wichtigsten Ort im politischen Berlin. Dann feiern wir traditionell Das Sommerfest der niedersächsischen Landesregierung in der Bundeshauptstadt, zu dem die Gastgeber Ministerpräsident Stephan Weil und Staatssekretär Michael Rüter in diesem Jahr weit über 3000 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur und den Medien eingeladen haben.
Der großen Nachfrage und dem damit erforderlichen Platzbedarf geschuldet, wird in diesem Jahr der Bereich vor der Landesvertretung in das Festgelände mit einbezogen. Dort präsentiert sich – zum ersten Mal dabei – die REWE Nord Group mit einer Gourmet-Welt, in der die besten niedersächsischen Azubis kulinarische Spezialitäten anbieten werden. Neu ist auch Das Sommerfestbier – eine Kooperation der hannöverschen Mashsee-Brauerei mit der Berliner Lemke Brauerei und dem deutschen Brauer-Bund, das eigens für den Abend gebraut wurde.
Rund 100 Unternehmen aus der Wirtschaft unterstützen das Fest der Niedersachen in diesem Jahr. Sie sorgen dafür, dass sich Niedersachsen in Berlin von seiner schmackhaftesten und gastfreundlichsten Seite präsentieren kann. An weit über 50 Ständen kann man Krabben aus der ostfriesischen Gemeinde Krummhörn probieren, Grillwürste aus der Heide, Spanferkel und Grillhähnchen aus dem Oldenburger Münsterland, Fischspezialitäten aus dem ostfriesischen Borkum und Frieseneis aus Norderney.
Neben vielen Talks und Informationen aus unserem Bundesland gibt es in diesem Jahr auf drei Bühnen Musik aus Niedersachsen, präsentiert von Radio 21 und dem NDR. Neben „Makatumbe“ aus Hildesheim, die alte Melodien in neue Sounds verpacken, spielen „We Are Riot“ aus Delmenhorst, „Sweety Glitter“ aus Braunschweig und die NDR 2-Tourband.
Zwei Überraschungsgäste wird es geben, über die wir – Überraschung ist Überraschung –aber erst im kommenden Newsletter am 10. Juli berichten werden.
Der Besuch des Sommerfestes setzt eine persönliche Einladung voraus.
Die wichtigsten und schönsten Momente werden wir auch in diesem Jahr filmisch für Sie festhalten. Zu sehen ab 20. Juni bei FB.com/Landesvertretung-Niedersachsen.