mit unserem Konzept zur steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in kleineren…
Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund
mit unserem Konzept zur steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in kleineren und mittleren Unternehmen und dem Gesetzentwurf zur „effektiven Bekämpfung von sogenannten Gaffern“ haben wir wichtige Akzente im Mai-Plenum des Bundesrates gesetzt.
Für die nächste Sitzung des Bundesrates im Juni hat unser Kabinett bereits eine Entschließung zur Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulklinken auf den Weg gebracht. Ein besonders wichtiges Thema. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung gebeten, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die eine gerechte Finanzierung der Hochschulkliniken sicherstellt.
Ergänzende Informationen zu den Beratungen im Bundesrat sowie Berichte und Ankündigungen zu unseren Veranstaltungen finden Sie wie gewohnt in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“.
Wir freuen uns, wenn Sie einzelne Berichte oder den gesamten Newsletter in Ihren Netzwerken verteilen. Über Anregungen und Hinweise freut sich unsere Redaktion jederzeit.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen.
Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes
P.S.: Die nächste Ausgabe „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 20.Juni 2016
Der Bundesrat billigte in seiner Mai-Sitzung Gesetze zur Verbesserung der Transparenz der Finanzmärkte, zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen und zur Reform von Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise GEMA und VG Wort. Er stimmte zudem einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu.
Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und können nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Gaffer stoppen, Safe-Harbor, Flüchtlingskosten
Die Länder forderten zudem ein Klagerecht für deutsche Datenschützer zur Umsetzung des Safe Harbor Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr auseinandersetzen wird.
Außerdem beschloss der Bundesrat, zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag einzubringen: Eine Initiative zur Entlastung der Sozialgerichte und Änderungen bei der Schöffenwahl.
Neu vorgestellt wurden Initiativen zur Strafbarkeit von Gaffern, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, zur Einführung einer Forschungsprämie für den Mittelstand und zur Abschaffung von § 103 Strafgesetzbuch – dieser stellt die Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe.
Die Anträge wurden den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.
Prostituiertenschutzgesetz und Transplantationsregister
Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Schutz von Prostituierten, zur Errichtung eines zentralen Transplantationsregisters, zur Reform des Sexualstrafrechts und zur Erhöhung der Anforderungen an das Bewachungsgewerbe.
Der Bundesrat beschloss ebenfalls Verbesserungsvorschläge zu Regierungsinitiativen zur Förderung des deutschen Films, zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches und zur Durchsetzung einer angemessenen Künstlervergütung.
Die Stellungnahmen des Bundesrates werden dem Bundestag über die Bundesregierung zugeleitet.
Die nächste Sitzung des Bundesrates wurde für Freitag, 17. Juni 2016, einberufen.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Weitere Informationen zur Sitzung
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sitzung wie beispielsweise Parlamentsdrucksachen, Redebeiträge und Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der jüngsten Bundesratssitzung. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten und die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen:
Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung Durch die Digitalisierung der…
Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Durch die Digitalisierung der Wirtschaft steigt der internationale Wettbewerbsdruck. Schnellere Innovationszyklen und steigende Anforderungen der Kunden gerade in der Zulieferindustrie erfordern auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zunehmend Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE). KMU stellt dies vor besondere Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten, die Fachkräftegewinnung und das Innovationsrisiko.
Aufgrund dieser Entwicklung hält die niedersächsische Landesregierung eine stetige, verlässliche und direkte Unterstützung von KMU im Bereich von FuE in Form einer steuerlichen Forschungsförderung für sinnvoll. Konkret hat sie in Bundesrat jetzt die Initiative eingebracht, in Deutschland neben der Projektförderung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand künftig eine steuerliche FuE-Förderung bzw. Forschungsprämie für FuE-Personalaufwendungen einzuführen.
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil in seinen Worten: „Gefördert werden sollen Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden. Förderbegünstigte sollen alle KMU nach Definition der EU-Kommission sein, d. h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Ggf. wäre auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten denkbar.“ Der Fördersatz soll 10 Prozent der gesamten FuE-Personalaufwendungen (Bruttolöhne) betragen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und anderseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen. Die Forschungsprämie soll steuerfrei gestellt werden, um den Innovationsanreiz nicht zu verwässern. Für den Fall, dass die Forschungsprämie höher ist als die Steuerschuld, soll eine Erstattung vorgesehen werden, damit auch Start-ups und ertragsschwächere Unternehmen profitieren.
Mit der Forschungsprämie verbunden ist das Ziel, innovative Entwicklungen und Prozesse in KMU zu beschleunigen. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die dauerhaft und kontinuierlich in Forschung und Entwicklung investieren. Außerdem sollen KMU profitieren, die FuE-Prozesse auftragsbezogen kurzfristig beginnen und umsetzen müssen. Indem die Forschungsprämie auf die FuE-Personalaufwendungen im Mittelstand beschränkt wird, wird die Wissensintensivierung der KMU verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes bei der Suche nach qualifiziertem Personal gestärkt, Anreize für mehr Weiterbildungsaktivitäten gesetzt und dem Fachkräftemangel im Mittelstand entgegengewirkt.
Ministerpräsident Stephan Weil hat die Entschließung im jüngsten Bundesratsplenum vorgestellt. Der Bundesrat hat sie den Ausschüssen, federführend dem Wirtschaftsausschuss, zu weiteren Beratungen zugewiesen.
Hintergrund der niedersächsischen Initiative ist, dass der deutschen Volkswirtschaft in internationalen Vergleichen zwar regelmäßig eine hohe Innovationsfähigkeit bescheinigt wird. Diverse Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Wissensintensivierung in der Wirtschaft vor allem in den großen Betrieben stattgefunden hat. Dafür spricht, dass KMU 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, über 40 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen tätigen, jeden dritten Euro Umsatz erwirtschaften, nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Jahr 2013 aber nur jeden zehnten Euro zum FuE-Budget der Wirtschaft beisteuerten.
Nach dem Innovationsbericht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom Januar 2016 nahmen die Innovationsausgaben von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten im Jahr 2014 im Vorjahresvergleich deutlich um 9 Prozentpunkte ab. Seit Jahren ist damit der Anteil des Mittelstandes an den gesamten Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft rückläufig. 2014 lag er bei 22 Prozent, 2007 noch bei 29 Prozent und in der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre sogar bei über 35 Prozent. Auch die Anzahl der Unternehmen, die Innovationsausgaben getätigt haben, ist zwischen 2013 und 2014 um 12 Prozent gesunken. Dies zeigt, dass mittelständische Unternehmen zunehmend FuE-Aktivitäten reduzieren.
Nach dem Innovationsindikator 2015 des BDI, der im Dezember 2015 veröffentlicht wurde, summieren sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Mittelstand nur auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit geben KMU in Deutschland im Durchschnitt weniger für Forschung und Innovation aus als in den meisten anderen europäischen Ländern. Mit 11 Prozent weist Deutschland zudem unter den weltweit 25 größten Industrieländern den zweitniedrigsten KMU-Anteil an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft auf.
Niedersachsen stellt Bundesratsinitiative vor Immer häufiger ist der Medienberichterstattung zu entnehmen, dass…
Niedersachsen stellt Bundesratsinitiative vor
Immer häufiger ist der Medienberichterstattung zu entnehmen, dass bei schweren Unfällen Schaulustige die verunglückten Personen mit ihren mobilen Telefonen fotografieren, statt ihnen zu helfen. Neben einer Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Opfer behindern die Schaulustigen zusätzlich noch die Hilfeleistung und erschweren oder verhindern in Einzelfällen sogar die Rettung der Verunglückten. Daher hat Niedersachsen am vergangenen Freitag eine Initiative im Bundesrat vorgestellt, die hier Abhilfe schaffen will und Änderungen des Strafgesetzbuch (StGB) vorschlägt.
Eine Behinderung von Rettungsarbeiten, bei der keine Gewalt im Sinne des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) angewendet wird und kein tätlicher Angriff vorliegt, ist bisher nicht unter Strafe gestellt. Die Gesetzesinitiative hat daher zum Ziel, diese Regelungslücke durch die Einführung eines neuen § 115 StGB-E zu schließen. Dabei wird das Behindern von Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not unter Strafe gestellt.
Über die strafrechtliche Sanktionierung der Behinderung von Hilfeleistungen hinaus ist weiteres Ziel des Gesetzesentwurfs, dem Persönlichkeitsrecht der Opfer zu stärkerer Geltung zu verhelfen. Hierzu schlägt der Entwurf eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen vor. Mit zunehmendem technischem Fortschritt kommt es immer häufiger dazu, dass Schaulustige bei Unfällen bzw. Unglücksfällen Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen fertigen und diese über soziale Netzwerke verbreiten. Auch werden Bildaufnahmen an Zeitungen oder Fernsehanstalten weitergegeben. Der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist bisher lückenhaft. Der kürzlich erst neu gefasste § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) schützt lediglich lebende Personen. Der Entwurf sieht daher vor, dass der § 201a StGB erweitert wird und auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird.
Boris Pistorius, Innenminister des Landes Niedersachsen führte in seiner Rede zur Einbringung der Initiative im Bundesrat aus, dass Niedersachsen mit der Vorlage im Interesse der Opfer Gaffern das Handwerk legen möchte. „Menschen werden oftmals bei Unfällen schwer verletzt, sie erleiden dabei schreckliche Qualen und kämpfen um ihr Leben, für einige kommt jede Hilfe zu spät. Derartige Ereignisse sind grauenhaft. Geradezu abstoßend ist es aber, wenn Menschen in der Unfallnähe ihre Sensationsgier nicht zügeln können, “ so der Minister.
Die Initiative wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse, federführend dem Rechtsausschuss, überwiesen.
Bundesrat berät Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts Der Bundesrat beschloss…
Bundesrat berät Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts
Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 zahlreiche Änderungsvorschläge zur geplanten Reform des Sexualstrafrechts. Mit dieser möchte die Bundesregierung Frauen und Männer mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes noch besser vor sexueller Gewalt schützen. Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen all denjenigen, die sexuelle Handlungen an einer Person vornehmen, die zum Widerstand körperlich, psychisch oder wegen der überraschenden Begehung der Tat unfähig ist.
Niedersachsen und einer breiten Mehrheit der Bundesländer geht die Reform jedoch nicht weit genug. Bereits am 18. März 2016 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine noch umfassendere Reform des Sexualstrafrechts vorzubereiten. Dabei müsse das fehlende Einverständnis der Betroffenen Anknüpfungspunkt einer Strafbarkeit sein. Es gelte der Grundsatz „Nein-heißt-Nein“, heißt es in der damaligen Entschließung (BR-Drucksache 91/16 (B)).
Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist der Bundesrat den Empfehlungen seiner Ausschüsse gefolgt und fordert erneut eine zeitnahe grundsätzliche Neuregelung des Gesetzentwurfs hin zu „Nein-heißt-Nein“. Daneben hat das Land Niedersachsen zusammen mit den weiteren Ländern in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Änderungsanträge zu den beabsichtigten Neufassungen der §§ 177 und 179 Strafbesetzbuch eingebacht.
In ihrer Rede wiederholte die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz die Auffassung der Landesregierung: „Es kann nicht sein, dass das Menschenrecht der sexuellen Selbstbestimmung aktiv verteidigt werden muss. Was wir brauchen, ist ein Paradigmenwechsel, der ein klares und deutliches Nein des Opfers ausreichen lässt. Es freut mich sehr, dass sich dieser Auffassung parteiübergreifend immer mehr Politikerinnen und Politiker anschließen.“
Niewisch-Lennartz bekräftigte erneut, dass es nicht ausreiche, wie vom Gesetzentwurf beabsichtigt, nur einzelne Strafbarkeitslücken zu schließen, sondern forderte, eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts in Angriff zu nehmen. „Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen“, so Niewisch-Lennartz abschließend.
Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.
Drei Zutaten für einen schönen Sommer: Fußball, Bratwurst und Public Viewing Es…
Drei Zutaten für einen schönen Sommer: Fußball, Bratwurst und Public Viewing
Es dauert keinen ganzen Monat mehr und dann regiert wieder König Fußball Deutschland oder zumindest die Freizeitgestaltung. Am 10. Juni findet das Eröffnungsspiel der Fußball -Europameisterschaften in Frankreich statt. Spätestens seit der Fußballweltweltmeisterschaft 2006 im eigenen Land ist das gemeinsame Anschauen der Spiele unter freiem Himmel zu einem echten Volkssport in Deutschland geworden.
Der Bundesrat hat am Freitag im Plenum alles in seiner Macht stehende unternommen, um einen ungetrübten Sehspaß beim Public Viewing zu ermöglichen und einer Verordnung zugestimmt, die vorsieht, dass öffentliche Fernsehübertragungen während der Europameisterschaft auch nach 22 Uhr genehmigt werden können. Dafür sind für den Zeitraum des Turniers Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorgesehen. Aber nach wie vor gilt: Public Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden.
Niedersachsens Fachminister Boris Pistorius befürwortete in seiner Rede im Bundesrat die Verordnung: „Ich bin überzeugt, dass sich die friedliche und leidenschaftliche Stimmung auf den Public Viewing-Veranstaltungen auch in diesem Jahr auf die deutsche Fußball-Nationalmannschaft übertragen wird. Damit diese inzwischen gute Tradition fortgesetzt werden kann, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen. Als Sportminister begrüße ich deshalb ausdrücklich den Vorstoß des Bundesumweltministeriums, auch in diesem Jahr eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien zu erlassen. Und ich hoffe in diesem Sinne, dass dieser Schritt dazu beitragen kann, die deutsche Mannschaft auch dieses Mal auf dem Weg zum Titel zu beflügeln.“
Jetzt muss man sich nur noch entscheiden, ob die Bratwurst zum Spiel mit Fleisch oder vegetarisch sein soll.
Cornelia Rundt: Gesetz erhöht die Chance auf Rettung Niedersachsen hat großes Interesse…
Cornelia Rundt: Gesetz erhöht die Chance auf Rettung
Niedersachsen hat großes Interesse daran, verloren gegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organspende und Transplantationsmedizin wiederherzustellen. Mit niedersächsischer Unterstützung hat der Bundesrat deswegen in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters Stellung genommen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters. Bisher liegen die unterschiedlichen Daten an verschiedensten Stellen, zum Beispiel bei der DSO, bei Eurotransplant, beim Göttinger Aqua-Institut und bei den einzelnen Transplantationszentren.
Der Bundesrat betont nun, wie überragend wichtig ein vollständiger Datensatz für ein funktionsfähiges zentrales Transplantationsregister sei: Deswegen fordert die Länderkammer, dass die relevanten Daten einfacher weitergegeben werden können: Personenbezogene Daten sollten nach Auffassung der Länderkammer auch ohne zusätzliche Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt und Daten zusammengeführt werden dürfen.
Grundsätzlich begrüßt Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung: „In Niedersachsen warten rund 1000 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Zeit des Wartens ist mit Leid und quälender Ungewissheit verbunden. Leider ist es immer noch so, dass viele Menschen sterben, bevor sie die Chance haben, ein rettendes Organ zu erhalten. Mit dem neuen Bundesgesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll, sollen erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral erfasst und miteinander verknüpft werden. So können zum Beispiel anhand der Daten auch verbesserte Wartelistenkriterien formuliert werden. Denn sie liefern konkrete Informationen darüber, zu welchem Empfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Dies erhöht die Chancen für die Menschen auf Rettung.“
Bundesrat gehen Regelungen nicht weit genug Die besondere Situation bei der Bewachung…
Bundesrat gehen Regelungen nicht weit genug
Die besondere Situation bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und die steigenden Sicherheitserfordernisse von Großveranstaltungen machen schärfere Regelungen für das Bewachungsgewerbe erforderlich. Das haben gerade auch die Vorfälle in Flüchtlingsunterkünften im vergangenen Jahr gezeigt. Die Bundesregierung hat dazu auf vielfache Forderung jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung zur Beratung vorgelegen hat.
Wesentliches Ziel der vorgesehenen Verschärfungen für das Bewachungsgewerbe ist, die Qualität und Zuverlässigkeit der privaten Sicherheitsdienstleister zu erhöhen und ’schwarze Schafe‘ auszusortieren. Bewachungsunternehmer müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und werden regelmäßig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Dazu sollen die zuständigen Behörden eine polizeiliche Stellungnahme einholen. Zusätzlich kann eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen. Auch die Zuverlässigkeit des eingesetzten Bewachungspersonals soll spätestens alle drei Jahre überprüft werden. Bei Personen, die in leitender Funktion mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, ist ein Sachkundenachweis vorzulegen.
Bis zum 31. Dezember 2017 soll zudem ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, in dem bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Bewachungspersonal elektronisch erfasst werden.
Dem Bundesrat gingen die vorgesehenen Regelungen nicht weit genug. Er forderte u.a., den Katalog der Regelbeispiele für die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, der den Behörden die Entscheidung im Einzelfall erleichtern soll, deutlich zu erweitern und Verbrechen jeglicher Art aufzunehmen, weil diese Delikte aufgrund des Mindestmaßes von einem Jahr Freiheitsstrafe stets geeignet sind, die Unzuverlässigkeit des Antragsstellers für die erforderliche Zuverlässigkeit abzuerkennen. Auch Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arznei- beziehungsweise Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte) sollen nach dem Willen des Bundesrates im Katalog ergänzt werden.
Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auch eine Abfrage bei der zuständigen Behörde für Verfassungsschutz zu stellen. Begründet wird dies mit dem Erfordernis, im Bereich des sensiblen Bewachungsrechts auch Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden über rechtsradikale, islamistische oder sonstige extremistische Bestrebungen in die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden einbeziehen zu können. Reine Verdachtsabfragen reichen nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht aus, um etwaige Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu den Antragstellern in die Zuverlässigkeitsprüfung einzubeziehen. Nicht alle im Rahmen seiner Aufgabenstellung vom Verfassungsschutz gespeicherten Personen sind bereits strafrechtlich oder polizeilich in Erscheinung getreten. Daher hält der Bundesrat eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz erforderlich.
Künftig Erlaubnispflicht für Bordelle Mit dem Gesetzentwurf für den Schutz von Prostituierten…
Künftig Erlaubnispflicht für Bordelle
Mit dem Gesetzentwurf für den Schutz von Prostituierten will die Bundesregierung unter anderem eine Erlaubnispflicht für Bordelle einführen. Dabei ist vorgesehen, erstmals Mindestanforderungen an deren Ausstattung und die Zuverlässigkeit der Betreiber festzuschreiben.
Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei. Es ist aber geplant, dass Prostituierte künftig ihre Tätigkeit anmelden müssen – dabei ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. Vor Aufnahme der Prostitution und anschließend in jährlichem Turnus ist zudem eine gesundheitliche Beratung vorgeschrieben. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten. Wer als Kunde dagegen verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Stellungnahme beschlossen. So will die Länderkammer u.a. die vorgesehenen Ermächtigungsgrundlagen für behördliche Anordnungen und weitere Maßnahmen streichen. Sie seien verfassungsrechtlich bedenklich. Die vorgesehenen Reglementierungen der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution ständen im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen und eröffneten weitegehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit.
Zudem stellt der Bundesrat fest, dass die Kosten, die mit dem Gesetzentwurf für die Länder und Kommunen verbunden sein werden, im Gesetzentwurf nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. In der Berechnung des Erfüllungsaufwandes seien beispielsweise die Mehrkosten für Widerspruchsverfahren oder für Übersetzungen und Sprachvermittlung nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten, i weiteren gesetzgebungsverfahren –in Abstimmung mit den Ländern- eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten des Gesetzesvorhabens vorzunehmen. Die Länder fordern die Bundesregierung darüber hinaus auf, die für die Länder und Kommunen entstehenden Kosten so weit wie möglich zu begrenzen und mittels geeigneter Maßnahmen vollständig und dauerhaft durch den Bund zu kompensieren.
Zum Gesetzentwurf allgemein bedauert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf Regelungen für einen verbesserten Vollzug der Besteuerung im Prostitutionsgewerbe nicht enthält und bittet die Bundesregierung in diesem Punkt um verschiedene Prüfungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Zudem soll der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom 1. Juli 2017 auf den 1. Januar 2018 hinausgeschoben werden. Die Umsetzung des Gesetzes auf Länderebene mache dies erforderlich.
Beratungen der Länder zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen abgeschlossen In seiner…
Beratungen der Länder zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen abgeschlossen
In seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geschlossen werden. Die bisherigen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches sind für niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht anwendbar. Mit dem Gesetz werden daher die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in den Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb des Strafgesetzbuches neu eingeführt. Ärzte oder andere Angehörige eines Heilberufs, die sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie ihre Arzneimittel bevorzugen.
In einer begleitenden Entschließung, die von Niedersachsen unterstutzt wurde, weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar seien. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen müsse deswegen nicht nur auf den Wettbewerbsschutz, sondern auch auf den Patientenschutz abstellen. Darüber hinaus ist die Länderkammer der Meinung, durch die enge Formulierung des Gesetzestextes fielen unter anderem Apothekerinnen und Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen heraus.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
Vorschlag für Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen Der Bundesrat nahm sich am…
Vorschlag für Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Der Bundesrat nahm sich am Freitag der Frage an, wie das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Transparenz bei Steuergestaltungsmodellen aufzulösen ist.
Die Europäische Kommission will mit dem Vorschlag hinsichtlich des sogenannten Country-by- country-reportings durch eine Änderung der Rechnungslegungs-Richtlinie eine Ausweitung der Pflicht zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten über den Kreis der betroffenen Steuerverwaltungen hinaus durchsetzen. Eine dahingehende Veröffentlichungspflicht nur an die Steuerverwaltungen im Gegenseitigkeitsverhältnis war gerade erst normiert worden. Mit der verpflichtenden, sanktionsbewehrten „länderspezifischen Ertragsteuerberichterstattung“ für bestimmte Unternehmen sollen unternehmerische Kerndaten nun auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Vorschlag der Kommission geht damit über die Empfehlungen der OECD in dem Anti-Steuerverlagerungskonzept, genannt BEPS, im dortigen Punkt 13 hinaus.
Der Entwurf sieht zudem vor, der Kommission die Befugnis zum Erlass „schwarzer Listen“ zu übertragen, in denen unkooperative Staaten ausgewiesen werden.
Der Bundesrat sprach sich in seinem Beschluss zu einem im Finanzausschuss des Bundesrates formulierten Kompromisspapier aus. Bei allem Verständnis für das öffentliche Informationsinteresse müsse ein angemessener Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet bleiben. Daher wird die Bundesregierung gebeten, die OECD-Standards als priorisierte Variante zu verfolgen. Ein Vertreter der OECD hatte erst neulich gewarnt. aus Sicht einer Exportnation müsse bedacht werden, dass durch die breite Veröffentlichung ohne Einwirkungsmöglichkeit auf den Umgang mit den Daten im Ausland, eine gewisse Missbrauchsgefahr bestehe. Zudem bestehe die Gefahr, dass Deutschland bei einer allgemeinzugänglichen Veröffentlichung keine Daten mehr aus Drittländern erhalte, da diese die EU-Daten ja bereits ohne Gegenleistung erhielten.
Die Länder fordern daher erfüllbare Berichtspflichten für die Unternehmen und die Ausgestaltung der Berichtsformen derart, dass sie möglichst gleichlaufend sind und Bürokratielasten minimieren.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Position von der Bundesregierung auf europäischer Ebene gesichert werden kann. Problematisch ist dabei die Zuständigkeit der Justizressorts. Anders als im Falle steuerlicher Regelungen unterfällt die hier betroffene Rechnungslegungs-Richtlinie im Kreise der Justizminister nicht dem Einstimmigkeitsprinzip.
Die Anmerkungen der Länder werden nun der Kommission zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.
Sichere und legale Migrationswege nach Europa Der Bundesrat hat sich in seiner…
Sichere und legale Migrationswege nach Europa
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 13. Mai mit einer Mitteilung der Kommission von Anfang April beschäftigt, die die Vorstellungen der Kommission für die Entwicklung eines robusten, effektiven und nachhaltigen Systems zur Migrationssteuerung darlegt. Die Kommission hat im ersten Teil ihrer Mitteilung fünf vorrangige Bereiche benannt, in denen das Asylsystem der EU struktureller Verbesserungen bedarf:
Einführung eines tragfähigen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates: Um das hohe künftige Aufkommen von Asylbewerbern und Flüchtlingen besser zu bewältigen und eine faire Lastenteilung zu gewährleisten, kündigt die Kommission eine Änderung der Dublin-Verordnung entweder durch Straffung und Ergänzung mit einem Lastenteilungsverfahren (sogenannte Option 1) oder durch Umstellung auf einen dauerhaften Verteilungsschlüssel (sogenannte Option 2) an;
Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem: Die Kommission beabsichtigt, eine weitere Harmonisierung der Asylverfahren vorzuschlagen, um EU-weit mehr Gleichbehandlung zu schaffen und Anreize zu beseitigen, Asyl vor allem in einigen wenigen Mitgliedstaaten zu suchen; die derzeitige Asylverfahrensrichtlinie soll in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umgewandelt werden.
Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU: Um sicherzustellen, dass das Dublin-Verfahren nicht durch Missbräuche und Asylshopping unterlaufen wird, kündigt die Kommission Maßnahmen an, um irregulären Sekundärbewegungen vorzubeugen oder sie zu ahnden;
Ein neues Mandat für eine EU-Asylagentur: Die Kommission beabsichtigt, eine Änderung des Mandats des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen vorzuschlagen, damit es an der Umsetzung der Politik mitwirken und eine stärkere operative Rolle einnehmen kann;
Stärkung des Eurodac-Systems (Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken): Um die Anwendung der reformierten Dublin-Vorschriften zu flankieren, beabsichtigt die Kommission, das Eurodac-System anzupassen und für weitere Zwecke wie die Bekämpfung irregulärer Migration, eine bessere Speicherung und Weitergabe von Fingerabdrücken oder die Erleichterung von Rückführungen zu öffnen.
Der zweite Teil der Mitteilung beschäftigt sich mit sicheren und legalen Migrationswegen nach Europa. Auf der Grundlage schon bestehender Initiativen kündigt die Kommission einen Vorschlag zur Ausgestaltung der EU-Politik im Bereich der Neuansiedlung an. Dieser Vorschlag soll die sichere und legale Ankunft von schutzbedürftigen Menschen in der EU regeln. Vorgesehen ist ein horizontaler Mechanismus, um gezielte EU-Neuansiedlungsinitiativen zu starten. Dazu werden gemeinsame EU Regeln festgelegt: zur Aufnahme und Verteilung, zum Status neuangesiedelter Personen, zur finanziellen Unterstützung sowie zu Maßnahmen, die die Sekundärmigration eindämmen sollen.
Zudem sollte auch über andere Möglichkeiten diskutiert werden, damit Menschen, die internationalen Schutz brauchen, mehr Wege zur legalen Einreise in die EU offenstehen. Flüchtlingsspezifische Regelungen wie die Neuansiedlung oder die Aufnahme aus humanitären Gründen sollten dadurch ergänzt werden, dass bestehende Regelungen zur regulären Aufnahme für Gruppen wie Studenten, Wissenschaftler oder Arbeitnehmer stärker für Flüchtlinge geöffnet werden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die nun direkt an die Kommission übermittelt wird. Alle dort genannten Punkte hat Niedersachsen durch sein Abstimmungsverhalten unterstützt.
So heißt es in der Stellungnahme u.a., dass es Ziel aller Anstrengungen der Mitgliedstaaten sein muss, im Sinne einer EU-weiten Solidarität zu einer fairen und gleichmäßigen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen. Zugleich muss schutzsuchenden Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eröffnet werden, auf geordneten, sicheren Wegen in die EU zu gelangen. Gemeinsam mit den Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge werde dies mittelfristig auch zur Reduzierung der irregulären Migration beitragen. Grundsätzlich steht der Bundesrat dem Vorschlag der Kommission positiv gegenüber, die bestehende Asylverfahrensrichtlinie in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umzuwandeln und die derzeitige Anerkennungsrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die einheitliche Vorschriften für die Verfahren und Rechte enthält, die internationalen Schutz genießenden Personen zu gewähren sind. Voraussetzung sei allerdings, dass die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge, die Vereinheitlichung der Aufnahmestandards oder die Gleichmäßigkeit und Verbindlichkeit von Asylentscheidungen geklärt werden. Dabei müssen in allen Mitgliedstaaten der Rechtsweg und ein transparentes Asylverfahren gewährleistet sein.
Zwischenzeitlich hat die Kommission ihre Vorstellungen konkretisiert und sich u. a. für die Option 1 ausgesprochen. Diese neueren Vorschläge lagen dem Bundesrat allerdings zur Beratung nicht vor.
„Menschen werden oftmals bei Unfällen schwer verletzt, sie erleiden dabei schreckliche Qualen…
„Menschen werden oftmals bei Unfällen schwer verletzt, sie erleiden dabei schreckliche Qualen und kämpfen um ihr Leben, für einige kommt jede Hilfe zu spät. Derartige Ereignisse sind grauenhaft. Geradezu abstoßend ist es aber, wenn Menschen in der Unfallnähe ihre Sensationsgier nicht zügeln können. Ich meine hier die sogenannten „Gaffer“, die mit ihren Handys notleidende Unfallopfer filmen oder fotografieren und das zum Teil im Internet verbreiten. Solche Schaulustigen behindern oft sogar noch die Arbeit der Rettungskräfte, obwohl gerade in solchen Momenten jede Sekunde entscheidend sein kann. Ein solches Verhalten ist widerlich. Niedersachsen hat deshalb die Bundesratsinitiative eingebracht, um Gaffern das Handwerk zu legen – im Interesse der Opfer“, erläuterte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius in seiner Rede im Bundesrat.
Die Initiative ist nach den Worten von Pistorius notwendig, da derzeit die strafrechtliche Sanktionierung von Gaffer- Praktiken noch lückenhaft ist, so dass Verurteilungen hierfür regelmäßig scheitern.
„Diese Lücken wollen wir schließen, u.a. mit einem ganz neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Danach soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert.“
Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen Die Lkw-Maut soll ab Mitte 2018…
Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen
Die Lkw-Maut soll ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Dies hat das Bundeskabinett so beschlossen.
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12 800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2 300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der ca. 40 000 km Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten. Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher beabsichtigt die Bundesregierung, die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Spätestens bis Ende 2017 soll eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie der Einbeziehung der Lärmkosten durchgeführt.
Cannabis auf Rezept
Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, sollen künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Alle anderen therapeutischen Möglichkeiten müssen bereits ausgeschöpft sein. Ein Arzt kann es nur verordnen, wenn die Cannabis-Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Hierzu will die Bundesregierung das Betäubungsmittelgesetz ändern.
Eine staatliche Cannabisagentur soll sich um den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln kümmern. Je nach Bedarf wird sie auch Aufträge über den Anbau von Medizinalhanf vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen. Weiterverkaufen wird die Agentur diese Cannabis-Erzeugnisse an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen. Gewinn darf sie dabei nicht machen.
Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen
Die Bundesregierung will den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen. Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich hierzu auf neue Regeln geeinigt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wird den Gesetzentwurf in Kürze ins Bundeskabinett bringen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Arbeitnehmerüberlassung in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln und auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Zudem ist vorgesehen, den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen zu verhindern.
Die Spitzen der Koalitionsparteien haben „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ vereinbart und sich auf eine Höchstüberlassungsdauer geeinigt. Damit werde es keine Dauerentleihung für Leiharbeitnehmer mehr geben. Für Werkverträge werde es erstmals Regeln geben, die durch Transparenz den Missbrauch eindämmen, so Bundesministerin Andrea Nahles.
Längere Fristen für Steuererklärungen Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag…
Längere Fristen für Steuererklärungen
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Demnach müssen Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, in Zukunft nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden. Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben. Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.
Kultur macht stark
Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ soll fortgeführt werden und 2018 in eine zweite Förderphase starten, was während eines öffentlichen Fachgesprächs von allen Fraktionen und Experten begrüßt wurde. Das Fachgespräch führte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur und Medien unter den Vorsitzenden Patricia Lips (CDU) und Siegmund Ehrmann (SPD) durch.
Die Sachverständigen zogen ein grundsätzlich positives Fazit aus den ersten drei Jahren des Förderprogramms. Es sei das bisher erfolgreichste Programm für kulturelle Bildung auf Bundesebene, sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats. Verbesserungsbedarf sehen die Experten vor allem beim Abbau bürokratischer Hürden. Der hohe Verwaltungsaufwand schrecke viele mögliche Projektpartner bisher davon ab, am Programm teilzunehmen und sich um eine Förderung zu bewerben.
Einvernehmen herrschte zudem darüber, dass das Programm künftig junge Flüchtlinge stärker einbeziehen müsse. Zu diesem Zweck wurde der laufende Etat bereits um jährlich fünf Millionen Euro erhöht. Olaf Zimmermann betonte die Bedeutung kultureller Bildung für eine erfolgreiche Integration. „Bisher wird sehr viel über Deutschunterricht geredet, aber kaum über kulturelle Bildung für Geflüchtete“, mahnte er an.
Im jüngsten Bundesratsplenum hat Ministerpräsident Stephan Weil eine niedersächsische Initiative vorgestellt, die…
Im jüngsten Bundesratsplenum hat Ministerpräsident Stephan Weil eine niedersächsische Initiative vorgestellt, die auf die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland abzielt.
Förderbegünstigte sollten dabei alle kleinen und mittelständischen Unternehmen nach Definition der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 sein, d. h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Strukturiertes Integrationsgesetz ist nötig Wie wird die heutige Frauenpolitik den aktuellen gesellschaftlichen…
Strukturiertes Integrationsgesetz ist nötig
Cornelia Rundt: es liegt ein langer Weg vor uns
Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium
Wissenschaftliche Gesichtspunkte lieferte Prof. Dr. Maria do Mar Castro Varela
Dündar Kelloglu, Vorstandsmitglied im Niedersächsischen Flüchtlingsrat
Susanne Löb, Sprecherin der BAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Kübra Gümüsay, Journalistin, Bloggerin und Netzaktivistin
Moderierte und führte durch den Abend: Minou Amir-Sehhi
Anne Wizorek, Mitinitiatorin von #aufschrei und #SchauHin
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter begrüßte die Gäste des Abends
Susanne Löb bei einem Beitrag
Elke Ferner fordert gesamtgesellschaftliches Bekenntnis zur Gleichstellung
Cornelia Rundt zieht ein Fazit
Wie wird die heutige Frauenpolitik den aktuellen gesellschaftlichen Umbrüchen gerecht? Welche geänderten Erwartungen stellen junge Frauen und Männer sowie Netzaktivistinnen an die Gleichstellungspolitik? Wie ist auf das Rollen- und Frauenverständnis zu reagieren, das einige Migrantinnen und Migranten mit nach Deutschland bringen? Diesen Fragen ging eine Veranstaltung nach, zu der Cornelia Rundt, niedersächsische Gleichstellungministerin und 2016 zudem Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, und Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter dieser Tage in die Landesvertretung eingeladen hatten.
In seinen Worten zur Begrüßung der zahlreichen interessierten Gäste bezog sich Michael Rüter auf die „Hannoversche Erklärung“, die zum Internationalen Frauentag 2016 abgeschlossen worden ist. Niedersächsische Frauen- und Migrantenverbände hätten sich gemeinsam mit Cornelia Rundt dafür ausgesprochen, sich unabhängig von der Herkunft der Menschen für die uneingeschränkte Gleichstellung sowie den respektvollen Umgang mit Frauen stark zu machen. Rüter wörtlich: „Jede Frau hat das Recht und die Freiheit, nach ihrem eigenen Rollenverständnis zu leben. Eine Unterdrückung von Frauen wird nicht toleriert.“ Zudem machte Rüter darauf aufmerksam, das sich auch die für den 6. Juni in Hannover anstehende zweite Integrationskonferenz des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ in besonderer Weise um die Situation von Frauen kümmern werde. „Rund 30 % der Flüchtlinge sind weiblich. Für einen gerechten Zugang zu Integrationsmaßnahmen in die Arbeitswelt bedürfen geflüchtete Frauen besonderer Konzepte. Welche besonderen Angebote schaffen wir für weibliche Flüchtlinge? Was gilt es angesichts der traditionellen und kulturellen Geschlechterrollen in den Herkunftsländern zu beachten?“ Dies seien einige Punkte, die zu diskutieren seien.
Niedersachsens Ministerin Cornelia Rundt griff in ihren Worten das Motto der Veranstaltung auf und kam zu dem Schluss, dass „bunt und gleichberechtigt“ nur gelinge, wenn alle etwas dafür tun. Für sie seien hier insbesondere folgende Punkte von zentraler Bedeutung. „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht, die als wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens unserer Gesellschaft nicht verhandelbar ist.“ Es gebe viele gebildete und respektvolle Flüchtlinge, so Rundt weiter, aber es „gibt auch diejenigen, die ein völlig falsches Bild der westlichen Frauen haben. Dies gilt es zu korrigieren.“ Zudem könne Integration nur durch Verstehen. Die erste Vorstufe des Verstehens sei die Verständigung. Die Ministerin in diesem Zusammenhang: „Zugewanderte Frauen brauchen ganz unabhängig von ihrem sofortigen ´Nutzen´ für den deutschen Arbeitsmarkt umgehend die tatsächliche Möglichkeit, die deutsche Sprache gut zu lernen.“
„Erfolgreiche Integration der zu uns geflüchteten Menschen und Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft können nur gelingen, wenn auch die Rechte und der Schutz von Frauen und Kindern geachtet und sichergestellt sind“, betonte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Elke Ferner. In ihrem Impulsreferat befasste sie sich mit der Frage, wie sich Migration auf die Geschlechterverhältnisse in unserem Land auswirke. Hierbei stellte sie die große Bedeutung eines starken, gesamtgesellschaftlichen Bekenntnisses zur Gleichstellung heraus: „Weil Gleichstellung erst die Freiheit, die Gerechtigkeit und die Solidarität schafft, die Deutschland zu einem friedlichen und wohlhabenden Land gemacht hat. Deshalb wollen Menschen, die vor Unrecht und Armut fliehen, ja auch nach Deutschland. Zugleich wies Ferner darauf hin, dass noch viel getan werden müsse für gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Sozial- und Familienpolitik, die auf Arbeitsmarktintegration von Frauen aus sind, sind gleichzeitig gute Integrationsprogramme für zugewanderte Familien“, so das Fazit von Elke Ferner.
In einem weiteren Impulsreferat machte Prof. Dr. Maria do Mar Castro Varela deutlich, dass Europa immer schon heterogen gewesen sei und Deutschland in einer Zeit vieler Widersprüche lebe. „Wir können nicht so tun, als wären in Europa alle gleichberechtigt“. so Castro Varela. Im Übrigen wehre sie sich gegen die Vorstellung, dass diejenigen, die zu uns kommen, von uns lernen können. Ihr Fazit: „Wir können auch von den anderen lernen. Die Menschen, die zu uns kommen, bringen uns zum Nachdenken. Beispielsweise zu der Frage, wie wir zusammenleben und darüber, wie wir zusammenleben wollen.“ Auch stellte sie die Frage in den Raum, wer denn „wir“ und „uns“ sei. Wer gehöre zu „wir“ und wem würden wir sagen „du gehörst nicht dazu“.
An der anschließenden Diskussion beteiligten sich Susanne Löb, Sprecherin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Dündar Kelloglu, Vorstandsmitglied im Niedersächsischen Flüchtlingsrat sowie die Netzaktivistinnen Anne Wizorek und Kübra Gümüsay sehr engagiert und brachten unterschiedlichste Sichtweisen ein. Bei einem Punkt waren sich die Diskutanten allerdings einig: der Erwerb der Sprache hat einen besonderen Stellenwert und den Menschen, die zu nach Deutschland kommen, muss der Erwerb der Sprache ohne Wenn und Aber so schnell wie möglich ermöglicht werden. Allerdings, so Dündar Kelloglu, sei der Erwerb der Sprache noch nicht Garant für eine Integration. Es müsse noch mehr dazukommen- so seine Feststellung mit Blick auf die von Kindesbeinen an französisch sprechenden Nordafrikaner, die versuchten, in Frankreich Fuß zu fassen.
Auf die Frage von Moderatorin Minou Amir- Sehhi, wie man Frauen, die zu nach Deutschland kommen, konkret unterstützen könne, gab Susanne Löb Beispiele aus der Praxis. Das Angebot von Kinderbetreuung mache den Frauen den Rücken frei, um die vielfältigen Angebote zum Spracherwerb anzunehmen, die „aufsuchende Sozialarbeit“ fasse insbesondere bei den Ehemännern nach, wenn die Frauen plötzlich den gewählten Angeboten fernblieben. Das Selbstwertgefühl der Frauen sei zudem häufig gering, hier müsse man genau hinsehen, was vor Ort an Angeboten benötigt werde. Mit einem Blick in Richtung Bund bitte sie hier um einheitliche Vorschriften.
In einem ihrer Beiträge bezog sich Kübra Gümüsay auf den Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ und stellte die Frage, was denn passiere, wenn man zu der Antwort „nein“ gelange. „Die Menschen dürfen nicht nur zu uns gehören, wenn sie emanzipiert sind und so sind wie wir sie haben möchten“, appellierte sie und gab zu bedenken, wie diskutiert werden könne, ohne dass Themen instrumentalisiert werden.
In ihrem Fazit stellte Niedersachsens Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt heraus, dass Deutschland tatsächlich dann gelebt ein Zuwanderungsland sei, wenn es nicht mehr darauf ankomme, ob man Muslima sei oder nicht. Mit Blick auf eine Anregung von Anne Wizorek, von Inklusion statt Integration zu sprechen, stellte die Ministerin fest: „Wir tun uns schwer, die richtigen Worte zu finden und damit auch den richtigen Weg. Wir sind eine heterogene Gesellschaft und wir sollten Freude an der Vielfalt in der Gesellschaft empfinden.“ Letztlich habe die Diskussion gezeigt, dass die alten und die jungen Feministinnen vergleichbare Ziele haben, aber versuchen, diese mit unterschiedlichen Mitteln zu erreichen.“ Auch, so Cornelia Rundt, habe sich gezeigt, dass ein strukturiertes Integrationsgesetz nötig ist, bei dem zu entscheiden sei, ob es mit Sanktionen agiere oder ein Zuwanderungsgesetz werden könne, das Unterstützung für Menschen formuliere, die nach Deutschland kommen.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Autonomes Fahren auch in Niedersachsen testen Sicher und komfortabel mit dem Auto…
Autonomes Fahren auch in Niedersachsen testen
Olaf Lies: Automotives Herz schlägt in Niedersachsen
Prof. Dr. Frank Köster, Abteilungsleiter Automotive im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Ein Teil der Gäste vor Beginn der Veranstaltung
Prof. Dr. Frank Köster bei seinem Vortrag
Kirsten Lühmann, MdB, hat Nachfragen
Prof. Dr-Ing. Thomas Form, Volkswagen AG, spricht für den Bereich Elektronik und Fahrzeugforschung
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter begrüßte die Gäste des Abends
Antworten auf Fragen aus dem Publikum: Olaf Lies und Thomas Form
Gäste im Gespräch
Sicher und komfortabel mit dem Auto fahren, ohne Umwege oder Staus, und das ohne eine Hand am Lenkrad? Der Straßenverkehr der Zukunft wird sich stark verändern. Hersteller wetteifern darum, selbstfahrende Autos serienreif zu machen. Dadurch soll der Verkehr auf den Straßen und Autobahnen sicherer und komfortabler werden. Doch wie weit ist die Entwicklung autonomer Fahrzeuge fortgeschritten? Wie funktioniert das Fahren mit einem selbstfahrenden Auto überhaupt? Und welche Risiken gibt es möglicherweise?
Mit diesen Fragen beschäftigten sich am 09. Mai in der Landesvertretung Niedersachsen auf Einladung von Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies auf der Veranstaltung „Zukunft des Fahrens – Ein Impuls aus Niedersachsen“ rund 100 Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung.
„Das automotive Herz der Zukunft schlägt in Niedersachsen. Unsere niedersächsischen Unternehmen sollen bei dem Wettlauf um das autonome Fahren ganz vorn dabei sein“, sagte Lies in seinem Eingangsstatement. „Wir unterstützen den Austausch von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Innovationen, die zum autonomen Fahren gebraucht werden, sind bereits für aktuelle Fahrzeuggenerationen interessant und finden schon den Weg in den Markt. Wir wollen sie in Niedersachsen auf die Straße bringen.“ Ganz wichtig sei deshalb die Einführung einer Teststrecke in Niedersachsen. Auf Initiative Niedersachsens hatte der Bundesrat bereits im vergangenen Jahr weitere Versuchsstrecken neben der A9 in Bayern und die Anpassung des Rechtsrahmens für das autonome Fahren gefordert.
„Wir müssen aber nicht nur Intelligenz ins Auto stecken. Wir müssen Intelligenz auch in die digitale Infrastruktur stecken“, sagte Lies. „Ziel muss es sein, auf die gleiche Verkehrsinfrastruktur mehr Verkehr zu bringen. Wir müssen frühzeitig erkennen können, wo zum Beispiel Staus umgangen werden können.“ Auf der A2 in Niedersachsen komme es immer wieder zu schweren Auffahrunfällen durch Lkw, die mit neuer Technik möglichst verhindert werden sollen. Minister Lies erinnerte in dem Zusammenhang an eine Empfehlung des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2015, wonach das automatisierte Fahren die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verbessern und den Fahrkomfort erhöhen, aber auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten könne.
Die Anpassung des Rechtsrahmens an die Zukunft des Fahrens schreitet zwischenzeitlich voran. Mit der Änderung des Wiener Abkommens muss der Fahrer nicht mehr zwingend hinter dem Lenkrad seines Fahrzeugs sitzen. „Der Postbeamte könnte neben seinem selbstständig fahrenden Fahrzeug herlaufen und Pakete austeilen“, so Lies. Der Postbeamte muss allerdings jederzeit die Kontrolle über das Auto übernehmen können. Das Auto, das fahrerlos die Kinder in die Schule bringt, liegt doch noch in der Ferne.
Prof. Dr. Frank Köster vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig und zuständig für Aufbau und Betrieb der Anwendungsplattform Intelligente Mobilität erläuterte die vorgesehenen Funktionalitäten des geplanten Testfeldes in Niedersachsen. Es soll im Dreieck A2, A7, A39 und Teilen der A39 im Bereich Wolfsburg entstehen. Anders als auf der A9 in Bayern ist das Testfeld in Niedersachsen so angelegt, dass es Verkehrssituationen im Echtbetrieb auch jenseits der Autobahnen abbilden und simulieren kann.
Den Vortrag von Prof. Köster finden Sie hier: Vortrag als PDF
Was müssen automatisch fahrende Fahrzeuge im Straßenverkehr leisten? Und wie können wir nachweisen, dass sie auch tatsächlich gut genug sind? Die Herausforderungen und den Entwicklungsstand beschrieb Prof. Dr.-Ing. Thomas Form, Leiter Elektronik und Fahrzeugforschung bei der Volkswagen AG anschaulich.
In der anschließenden Diskussion standen wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen rund um das Thema autonomes Fahren im Vordergrund. Wie verändern sich Geschäftsmodelle, z.B. im Taxigewerbe? Wer trägt die Schuld bei Unfällen? Wer übernimmt die Haftung und wie reagiert die Versicherungswirtschaft darauf? Was passiert, wenn Hacker die Kontrolle im Fahrzeug übernehmen? Es sind noch viele Fragen zu klären.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Perspektivwechsel Verkehrsinfrastruktur „Der im neuen Bundesverkehrswegeplan dokumentierte Investitionshochlauf des Bundes darf nicht…
Perspektivwechsel Verkehrsinfrastruktur
Dr. Heiko Stiepelmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., eröffnet den Abend
Verkehrsinfrastruktur 2030 – Enak Ferlemann skizziert die Entwicklung aus Sicht des Bundes
Niedersachsens Bevollmächtigter, Staatssekretär Michael Rüter, begrüßt die Gäste in der Landesvertretung
„Der im neuen Bundesverkehrswegeplan dokumentierte Investitionshochlauf des Bundes darf nicht zu einem Investitionsstau infolge unzureichender Planungskapazitäten bei den Ländern führen. Deshalb sollten die zwischen Bund und Ländern geteilten Kompetenzen in einer Bundesautobahngesellschaft gebündelt werden, um schneller zu planen, direkt zu finanzieren und so effizienter bauen zu können für eine leistungsfähige Infrastruktur in Deutschland.“ Dies erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann MdB, anlässlich des parlamentarischen Abends des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zum Thema „Perspektivwechsel Verkehrsinfrastruktur“ am 11. Mai 2016 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund.
Grundsätzliche Unterstützung für eine Bundesautobahngesellschaft kam auch von der Grünen-Bundestagsabgeordneten Dr. Valerie Wilms: „Wir können damit die organisierte Verantwortungslosigkeit hinter uns lassen und sehr grundsätzliche Probleme im Straßenbau lösen – wie etwa einen funktionierenden Erhalt des Bestandes.“
Als Vertreter der Deutschen Bauindustrie betonte Tim Lorenz, Geschäftsführer der EUROVIA GmbH Deutschland, dass die Bauindustrie das BMVI unterstütze, eine Bundesautobahngesellschaft noch in dieser Legislaturperiode an den Start zu bringen. In der aktuellen Diskussion sei jedoch ein Perspektivwechsel notwendig, der die Frage in den Mittelpunkt rücke, welches Modell aus Nutzersicht am besten für ein nachhaltiges und wirtschaftliches Management geeignet sei. Lorenz: „‚Da aktuell fast ausschließlich über Ausgestaltungsdetails diskutiert wird, gerät die Perspektive der Nutzer etwas in den Hintergrund. So entsteht der Eindruck, dass der Nutzer nur Gebührenzahler und Kostenverursacher sei. Dabei sollte der Nutzer als Kunde verstanden werden, für den Mobilität und ein effizienter Warenverkehr gewährleistet werden müssen.“ Eine Bundesautobahngesellschaft müsse deshalb künftig in Service-Levels denken. „Nutzergebühren rechtfertigen sich nur, wenn der Kunde eine hohe Verfügbarkeit der Strecken, geringere Stauzeiten sowie eine termin- und kostensichere Projektumsetzung erhält. Hieran muss sich eine Bundesautobahngesellschaft messen lassen“, so Lorenz.
Dr. Heiko Stiepelmann, stellv. HDB-Hauptgeschäftsführer erklärte, dass eine Bundesautobahngesellschaft stärker im Gesamtsystem Bundesfernstraße gesehen werden müsse: „Die Gesellschaft ist kein Selbstzweck. Sie ist für uns Schlussstein einer Neuordnung des Beschaffungssystems Bundesfernstraßen, in deren Zentrum die Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung von der Haushalts- auf die Nutzerfinanzierung steht.“ Nutzerfinanzierung sei mehr als nur Geldquelle, sie sei ein strategischer Innovationsfaktor und ermögliche ein besseres Controlling, höhere Transparenz und einen effektiveren Mitteleinsatz.
Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter hatte in seiner Begrüßung zuvor betont, dass es angesichts des aktuellen Investitionshochlaufs entscheidend sei, die jetzt notwendigen Investitionen in das Verkehrsnetz zeitnah und zielgerichtet umzusetzen. Das geschehe am besten mit starken Auftragsverwaltungen in den Ländern. Unterstrichen werde dies nicht zuletzt durch die vielen eindeutigen Positionierungen der Länderparlamente u.a. in Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Vor dem Sport kommt das Pastabuffet Mit etwa 800.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern…
Vor dem Sport kommt das Pastabuffet
Volles Haus: die Landessieger treffen sich in der niedersächsischen Landesvertretung
Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßt die Jugendlichen am Vortag des Finales
Musik ist auch immer dabei
Mit etwa 800.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) der größte Schulsportwettbewerb der Welt. Ins Leben gerufen wurde der Wettbewerb 1969 als Initiative der Zeitschrift „Stern“ von deren damaligem Chefredakteur und Herausgeber Henri Nannen, NOK-Chef Willi Daume und der Konferenz der Kultusminister. Es soll dabei nicht nur der Spaß am Sporttreiben vermittelt werden, sondern auch positive Werte wie Fairness, Teamgeist und Einsatzfreude.
Das Frühjahrsfinale fand Ende April in Berlin in den Sportarten Badminton, Basketball, Gerätturnen, Handball, Tischtennis und Volleyball statt.
Anders als bei Olympia „für Erwachsene“ wird zeitgleich und am gleichen Austragungsort auch der Wettbewerb „JUGENT TRAINIERT FÜR PARALYMPICS“ (JTFP) durchgeführt, im Frühjahr in den Sportarten Goalball, Rollstuhlbasketball und Tischtennis. Bei den JTFP treten die landesbesten Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Körperliche und Motorische Entwicklung (Körperbehinderte), Sehen (Blinde und Sehbehinderte) und Geistige Entwicklung (Geistigbehinderte) gegeneinander an.
Zur guten Tradition gehört es schon seit über zehn Jahren, dass die Kultusministerien aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihre Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer vor dem Wettbewerb zu einem „Pastaabend“ einladen. So war es auch in diesem Jahr wieder. 240 Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen und 180 aus Schleswig-Holstein wurden von den beiden Dienststellenleitungen Michael Pelke und Rosemarie Schönegg-Vornehm zur schon sprichwörtlichen „Pastaschlacht“ begrüßt. Musikalischer Höhepunkt der sportlichen Veranstaltung war der Auftritt der Schülerband „Kellerproduktion“ aus der Lüneburger Heide. Junge Rock´n Roll Tänzerinnen und Tänzer aus Schleswig-Holstein zeigten ebenfalls ihr Können und luden zum Mitmachen und Ausprobieren ein.
Und vielleicht war auch die eine oder der andere zukünftige Olympiasieger unter den Schülerinnen und Schülern. Schon so mancher spätere Spitzensportler fand seinen Weg zum Leistungssport über diese Wettbewerbe: die Leichtathleten Heike Henkel und David Storl, die Wintersportler Michael Greis, Jens Filbrich und Tim Tscharnke, Judoka Ole Bischof sowie die Schwimmer Michael Groß, Franziska van Almsick und Britta Steffen, Boris Becker (Tennis) und die Olympiasiegerinnen Natascha Keller (Hockey) und Katrin Rutschow-Stomporowski (Rudern) waren zum Beispiel ebenfalls erfolgreiche Teilnehmer bei dieser Talenteschau der besonderen Art.
Wirtschaftsvereinigung alkoholfreie Getränke diskutiert auf Frühjahrsmeeting Nüchterne Erörterung prickelnder Themen: das gab…
Wirtschaftsvereinigung alkoholfreie Getränke diskutiert auf Frühjahrsmeeting
Dr. Detlef Groß und die beiden Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart, und Michael Thews
Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium
Gesprächsbedarf auch in der Pause
Fachleute tauschen sich aus
Ralph Lenkert, Dr. Detlef Groß, Dr. Thomas Gebhart und Michael Thews (v.l.n.r.)
Einweg oder Mehrweg?
Nüchterne Erörterung prickelnder Themen: das gab es auf dem Frühjahrsmeetings 2016 der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), das am 11. Mai in unserer Berliner Landesvertretung stattfand. Es ging um wichtige politische Rahmenbedingungen für die Getränkeindustrie: das Wertstoffgesetz mit seinen Recyclingpflichten, die Frage Einweg versus Mehrweg, die Verhältnisprävention in der Ernährungspolitik. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.: das sind engagierte Unternehmen der Getränkewirtschaft, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, also Limo, Energydrinks, Mineralwässer, Schorlen und Eistees herstellen und vertreiben. Mitglieder der Vereinigung mit bekannten Marken wie Coca Cola oder Vilsa produzieren in Lüneburg und Bruchhausen-Vilsen. Womöglich haben wir es diesen beiden, die auch im Präsidium der Wirtschaftsvereinigung sitzen, zu verdanken, dass das Frühjahrmeeting nun schon zum wiederholten Male in unserer, der niedersächsischen Landesvertretung stattfand.
Hellsehen könne er nicht, schränkte Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium ein, der den Teilnehmern des Frühjahrsmeetings erzählen sollte, wo man beim Wertstoffgesetz und den Getränkeverpackungen am Ende dieser Legislaturperiode stehen werde. Immerhin konnte er loben: Deutschland sei schon heute vorbildlich in der Kreislaufwirtschaft, viel weiter als andere beim Recyceln von Abfällen. Es gehe also nur noch ums Feintuning, nicht darum, die Sache von den Füßen auf den Kopf zu stellen. Rummler referierte einige Streitfragen um die Wertstofftonne, wo es wohl jetzt vor allem noch darum geht, wer das Einsammeln des Mülls organisiert: die Kommune oder private Unternehmen. Relevanter für den Zuhörerkreis schienen Rummlers Ausführungen zum Thema Einweg versus Mehrweg: die Pfandpflicht für die Einwegflaschen soll bleiben, die Zielgröße für den Mehrweg aber fallen. Neu eingeführt wird eine Pfandpflicht für „kohlensäurehaltige Nektare“, also Saftschorlen. Damit der Verbraucher sich besser über die Umweltfreundlichkeit seiner Getränkeflasche informieren kann, soll im Laden am Regal gekennzeichnet werden, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt. Eine Angabe direkt auf der Flasche war offenbar nicht EU-rechtskonform. Lobend dankte Rummler für die Bereitschaft „breiter Kreise der Getränkeindustrie“ bei der Kennzeichnung von bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen freiwillig mehr zu tun als gesetzlich vorgeschrieben werden kann.
Dr. Bettina Hartwig vom Bundeslandwirtschaftsministerium referierte lehrbuchmäßig über die Grundzüge der Ernährungspolitik und die diesbezüglichen Projekte und Perspektiven der Bundesregierung. Falsche Ernährung und mangelnde Bewegung verursachen Gesundheitskosten von jährlich 17 Milliarden Euro: diese Zahl unterstreicht die Bedeutung des Themas. Um dem abzuhelfen setzt das Ministerium auf Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Das eine will den Verbraucher zu gesundheitsbewusstem Verhalten animieren, das andere sein Umfeld verändern, um ihm das gesundheitsbewusste Verhalten zu erleichtern.
Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft interessant ist hier die Nationale Strategie zur Reformulierung von Lebensmitteln. Dabei geht es darum, die Rezepturen verarbeiteter Lebensmittel so abzuändern, dass sie, ohne an Attraktivität zu verlieren, weniger an Zucker, Fett und Salz enthalten. Denn Zucker, Fett und Salz begünstigen Übergewicht und Kreislaufprobleme. Alternativ zu diesem Ansatz könne man auch eine Nährwertampel einführen oder die kritischen Nährstoffe besteuern. Aber, so beruhigte Dr. Hartwig, zum Steuermodell liegen keine belastbaren Daten vor, deshalb sei dies zunächst nicht das Instrument der Wahl.
Junges Theater Göttingen auf der Bühne des Theaterdiscounters Mit einem Gastspiel im…
Junges Theater Göttingen auf der Bühne des Theaterdiscounters
Odyssee im Leerraum- das Junge Theater Göttingen tourt
Michael Rüter im Gespräch mit Nico Dietrich und Georg Scharegg
Eine Szene aus der Odyssee
Mit einem Gastspiel im Theaterdiscounter hat das Junge Theater Göttingen Ende April Südniedersächsisches auf die Bühnenbretter Berlins gebracht. Das dokumentarische Theaterstück „Odyssee im Leerraum“ von Nico Dietrich und Lutz Keßler ließ den „Einheimischen“ zum Strukturwandel im ländlichen Raum zu Wort kommen.
Fernab des Einzugsgebiets ihres Theaters vermochten die drei Ensemblemitglieder mit vier Laienschauspielern die regionalen Probleme als universale Zukunftsaufgabe zu zeigen und lieferten sogleich Lösungsansätze aus dem Harz.
Im Anschluss an das kurzweilige Stück diskutierte Niedersachsens Bevollmächtigter beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter, mit den Machern des Abends, namentlich Intendant Nico Dietrich und Gastgeber Georg Scharegg, zum Thema „Landflucht und Strukturwandel“. Zahlreiche interessierte Nachfragen aus dem Publikum hielten die Gesprächsrunde zu später Stunde bis gegen 23 Uhr am Laufen.
Das Junge Theater Göttingen tourt mit dem Stück in den kommenden Wochen durch Niedersachsen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.junges-theater.de.
Fotos: Junges Theater Göttingen und Matthias Janott für die Landesvertretung Niedersachsen
Szenenwechsel in der Landesvertretung Das sogenannte „DISPLAY // Karikatur“ im Erdgeschoss der…
Szenenwechsel in der Landesvertretung
Das sogenannte „DISPLAY // Karikatur“ im Erdgeschoss der Landesvertretung hat sein Gesicht verändert. Seit Anfang Mai 2016 ist dort die Karikatur „Das Volk als Masse“ von Karl Arnold (1883–1953) zu sehen. Im Original nur 31,5 x 23 cm groß, war diese ursprünglich in der satirischen Wochenzeitschrift »Simplicissimus« abgedruckt, am 11. September 1932. Zu diesem Zeitpunkt stand die Weimarer Republik kurz vor dem Scheitern. Karl Arnold zeichnete ahnungsvoll, dass das Volk in den Jahren seit dem Zusammenbruch des Wilhelminischen Kaiserreichs nichts dazu gelernt hat: Es wird auch dem neuen Führer zujubeln – und auf das nächste Volksfest gehen.
In den Jahren vor der Machtergreifung attackierte insbesondere Karl Arnold im »Simplicissimus« den Nationalsozialismus mit großer Vehemenz. Wie so viele unterschätzte aber auch er die tatsächliche Gefahr dieser Bewegung. Das Museum für Karikatur und Zeichenkunst – Wilhelm Busch hat das Blatt aus seiner Sammlung ausgesucht, um die Kraft der Zeichnung und die Bedeutung und Möglichkeiten von Karikatur und Satire zu unterstreichen. Eine ganz aktuelle Debatte…
Die Präsentation der Karikatur „Das Volk als Masse“ wird im Sommer von einer satirischen Zeichnung Ronald Searles abgelöst. Die wechselnde Wandgestaltung ist Teil des Jahresprogramms „inspektionen // kunst+politik“ der Landesvertretung Niedersachsen.
Weitere Informationen zum Leihgeber und Kooperationspartner, dem Museum für Karikatur und Zeichenkunst Wilhelm Busch, Hannover, finden Sie unter: www.karikatur-museum.de
Samir, genannt Sam Die Stadt Bergen geht neue Wege. Aktuell hat sie…
Samir, genannt Sam
Die Stadt Bergen geht neue Wege. Aktuell hat sie den fünfundzwanzigjährigen Mano Bouzamour als Stadtschreiber gewonnen, der in seinem Debütroman „Samir, genannt Sam“ Anne Frank überleben lässt, die im Konzentrationslager Bergen-Belsen ums Leben kam. „Mein Leben scheint verwoben mit dem von Anne Frank“ sagt der niederländische Autor. Sein autobiographischer Debütroman, der im Juni auf Deutsch erscheint, erzählt von seinen marokkanischen Wurzeln und seiner Jugend im Einwandererviertel von Amsterdam.
Am Donnerstag, 23. Juni 2016, um 10 Uhr ist Mano Bouzamour zu Gast in der Landesvertretung Niedersachsen, um aus seinem viel gelobten Debütroman „Samir, genannt Sam“ zu lesen. Im Anschluss gibt es die Gelegenheit zum Gespräch mit dem Autor und dem Bürgermeister der Stadt Bergen, Rainer Prokop, sowie einer Schulklasse seiner Stadt.
Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsens beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter, lädt Schülerinnen und Schüler sowie Interessierte und Pressevertreterinnen und –Vertreter aus Berlin und Umgebung ein, ebenfalls an dieser Lesung teilzunehmen! Der Eintritt ist frei, das Platzkontingent ist begrenzt und die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Formlose Anmeldungen sind an die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin (veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de; Betreff „Lesung Mano“) zu richten. Bewerbungsschluss: 1. Juni 2016.
Eine Lesung in Zusammenarbeit mit der Stadt Bergen und der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin.
Auf folgendes wird hingewiesen: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Hannoversches Erfolgsmodell präsentiert sich in der Bundeshauptstadt Mehrere hundert Wirtschaftslenker aus ganz…
Hannoversches Erfolgsmodell präsentiert sich in der Bundeshauptstadt
Auch für Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil gilt „ausprobieren“
Freuen sich auf die IdeenExpo 2017: Volker Schmidt und Ranga Yogeshwar
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: Ideen von heute- die Arbeitsplätze von morgen?
Mehrere hundert Wirtschaftslenker aus ganz Deutschland kommen am 01. Juni 2016 auf Einladung der IdeenExpo Hannover in die niedersächsische Landesvertretung. Die Organisatoren um NiedersachsenMetall-Chef Dr. Volker Schmidt und Ideen-Expo-Geschäftsführer Olaf Brandes, werden die Manager dann aus erster Hand über das europaweit größte Jugendevent für Naturwissenschaften und Technik informieren.
Der Termin ist bewusst gewählt, denn ein gutes Jahr später, am 10.Juni 2017, öffnet die IdeenExpo auf dem Messegelände in Hannover bereits das sechste Mal ihre Tore. Allein im vergangenen Jahr waren 351.000 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland in die niedersächsische Landeshauptstadt gekommen, um sich von Experten und Praktikern über naturwissenschaftliche und technische Berufe informieren zu lassen. Dabei gilt: Alles darf getestet und ausprobiert werden. Ganz besonders dürfen sich die Gäste der Veranstaltung auf ARD-Moderator Ranga Yogeshwar freuen. Yogeshwar begleitet die IdeenExpo seit vielen Jahren aktiv und ist längst ein Überzeugungstäter. Der TV-Moderator und Wissenschaftler wird auch im kommenden Jahr wieder mehrere Wissen-Shows auf der großen Open-Air Bühne moderieren.
Vorab sagte uns Yogeshwar: „Die IdeenExpo ist eine einzigartige Erlebniswelt, und schon jetzt freue ich mich darauf, 2017 wieder dabei zu sein. Mich begeistert die Offenheit und Direktheit, mit der Jugendliche auf der IdeenExpo in Kontakt treten mit der Berufswelt von Naturwissenschaften und Technik. Sie können Dinge selbst probieren, aktiv experimentieren und an Workshops teilnehmen, bei den Wissen-Shows auftreten und direkt mit jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Partnerunternehmen über Chancen und berufliche Zukunftsperspektiven sprechen. Gerade diese Unmittelbarkeit in einer aktiven, lockeren und doch konzentrierten Atmosphäre macht den großartigen Erfolg der IdeenExpo aus und prägt somit das Interesse für Wissenschaft und Technik bei jungen Menschen.“ Die IdeenExpo findet vom 10. Juni bis zum 18. Juni 2017 auf dem Messegelände Hannover statt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine persönliche Einladung voraus.
Interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft und Presse können sich per Mail an matthias.janott@stk.niedersachsen.de für die Veranstaltung akkreditieren.
Kleiner Vorgeschmack in den Ministergärten Aber einen kleinen Vorgeschmack auf das größte…
Kleiner Vorgeschmack in den Ministergärten
Begrüßen auch dieses Jahr wieder die Gäste: Jan und Libett
Beim letzten Mal zu Gast auch Fußballlegende Uwe Seeler
Sieht lecker aus und ist auch lecker….
Schöne Atmosphäre mitten in Berlin
Reges Interesse auch bei Informationen zum Wirtschafts- und Hochschulstandort Vechta
Rosinenbrot mit Schinken darf beim Stoppelmarkt nicht fehlen
Aber einen kleinen Vorgeschmack auf das größte Volksfest in Nordwestdeutschland gibt es bereits am 09.Juni 2016 in der niedersächsischen Landesvertretung. Dann verwandeln sich für rund 1000 Besucherinnen und Besucher Haus und Garten der niedersächsischen Landesvertretung wieder in einen großen Marktplatz mit Kinderkarussell, Zuckerwatte, Bratwurst und den Maskottchen Jan und Libett. Die beiden sind die traditionellen Botschafter des Vechtaer Stoppelmarktes. Sie geben dem Volksfest, das als eins der ältesten Jahrmärkte Deutschlands gilt, seit über 100 Jahren ein Gesicht.
Stoppelmarkt in Vechta, das heißt übrigens sechs Tage lang ausgelassen feiern und genießen. Immerhin ist die Partymeile sechs Kilometer lang. Allein im vergangenen Jahr waren über 800 000 Menschen nach Vechta gekommen, um auf 160 000 Quadratmetern ausgelassen zu feiern und zu schlemmen.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung in Berlin ist eine persönliche Einladung erforderlich. Für die Sause in Vechta nicht. Der 718.Stoppelmarkt Vechta findet vom 11. bis 16. August 2016 statt und startet traditionell mit dem Fassbieranstich durch Oberbürgermeister Helmut Gels.
Zeichen der Solidarität und Unterstützung Das traditionelle Sommerfest der niedersächsischen Landesregierung findet…
Zeichen der Solidarität und Unterstützung
Das Sommerfest 2015: viele Gäste und schönstes Sommerwetter
Wie immer war auch Musik dabei…
Auch in diesem Jahr einer der Gastgeber: Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter
Die Medien sind dabei: hier im Gespräch mit Wirtschaftsminister Olaf Lies
Einladung auf ein Gläschen…
Tanzen bis in den nächsten Morgen
Das traditionelle Sommerfest der niedersächsischen Landesregierung findet in diesem Jahr am 20.Juni statt. Erwartet werden wieder rund 2500 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Darunter auch viele Niedersächsinnen und Niedersachsen, die sich ehrenamtlich engagieren und täglich für ihre Mitmenschen unterwegs sind. Der Besuch des Sommerfestes setzt eine persönliche Einladung voraus.
Das Sommerfest der Niedersachsen gehört längst zu den Top-Events des politischen Sommers in Berlin. In diesem Jahr steht das Fest ganz im Zeichen der Solidarität und Unterstützung mit den Menschen, die vor Hunger, Krieg und Leid aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Auf der Bühne stehen der Rapper Spax, Maler Christian Awe und Akrobatinnen und Akrobaten vom Kinderzirkus Giovanni aus Hannover. Alle Künstler vereint ihr großes Engagement im Bündnis „Niedersachsen packt an“. Ehrensache im Übrigen, dass aufgetischt wird, was Küche und Keller hergeben. Alles zu einhundert Prozent Made in Niedersachsen. Dafür bürgen auch in diesem Jahr wieder unzählige Gastronomen und Hersteller zwischen Helmstedt und Borkum.
Das Fest wird übrigens ausschließlich von Wirtschaftsunternehmen finanziert und kostet den Steuerzahlern keinen Cent.
„Niedersachsen packt an“ ist ein offenes gesellschaftliches Bündnis. Wir arbeiten daran, den geflüchteten Menschen Schutz zu geben und einen Neustart in Niedersachsen zu ermöglichen. Wir zeigen, was Niedersachsen ausmacht: Solidarität, Toleranz und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Wir freuen uns, wenn Sie das Bündnis unterstützen und unseren Aufruf unter www.niedersachsen-packt-an.de unterzeichnen.
Vom Mittellandkanal an die Spree zog es dieser Tage den Lions Club…
Vom Mittellandkanal an die Spree zog es dieser Tage den Lions Club aus Wolfsburg. Erster Termin in Berlin war ein festliches Abendessen bei Kerzenschein in der niedersächsischen Landesvertretung. „Ehrensache“, so Lions-Chef Hans-Peter Kunze, „dass unser 3-Tage-Trip auf heimischem Gebiet startet“.
Die Grüße vom Bevollmächtigten des Landes, Michael Rüter, überbrachte Pressechef Matthias Janott. Bei Spargel und Kalbsschnitzel sprach Janott über die Arbeit, Aufgaben und Bedeutung der Landesvertretung in Berlin. Dabei beantwortete er viele Fragen über die Arbeitsweise und den Einfluss von Niedersachsen bei aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Die Palette der Fragen reichte von „Hat der Ministerpräsident in Berlin eigentlich auch ein Arbeitszimmer“, bis zu konkreten Fragestellungen, wie die Erfahrungen und Interessen der Länder in die Gesetzgebung der Länder einfließen.
Für die meisten Lions war es der erste Besuch in den Ministergärten. Sie waren sehr beeindruckt von der Architektur und Vielseitigkeit des Hauses sowie der wechselvollen Geschichte des Areals zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz. In dem Brief der uns wenige Tage nach dem Besuch erreichte, heißt es:“ Sie haben uns mit dem Empfang und dem Abendessen in dem schönen Friesenraum der Niedersächsischen Landesvertretung nicht nur eine große Freude bereitet, sondern uns auch sehr interessante Aspekte der Arbeit Ihres Hauses vor Ort, am Puls des politischen Geschehens von Berlin, vermittelt. Nunmehr werden wir mit Neugier und Interesse das umfangreiche Kultur- und Informations- Programm der Landesvertretung verfolgen, zumal uns Wolfsburger bekanntlich ja nur 55 ICE-Minuten von der Bundeshauptstadt trennen“.
Auf dem Besuchsprogramm des Lions Club Wolfsburg standen ferner ein Besuch des Volkswagen Forums „Drive“ Unter den Linden sowie die wohl größte (Kultur-) Baustelle Deutschlands, das Humboldtforum, und die Gedenkstätte auf dem Gelände der früheren zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen.