Ausgabe 05/2015
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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter „Für…

Liebe Leserinnen und Leser,

wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ kurze Informationen zu unseren Veranstaltungen, zu den Entscheidungen des jüngsten Bundesratsplenums und des Bundestages.

Über unsere Initiative „Ehe für alle“ wurde in den vergangenen Wochen in den Medien vielfältig berichtet. Wir freuen uns sehr, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag mit breiter Mehrheit unsere Entschließung, die auf eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren zielt, angenommen hat. Wir sind jetzt sehr auf die Stellungnahme der Bundesregierung gespannt. Im Juli wird der Bundesrat voraussichtlich weitere gesetzliche Regelungen zur Verbesserung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu behandeln haben.

Anregungen und Themenwünsche für unseren Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ können Sie gerne direkt an unsere Redaktion senden.

Viel Freude beim Lesen wünscht
Michael Rüter
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Die nächste Ausgabe erhalten Sie wie gewohnt nach der Sitzung des Bundesrats am 13. Juli 2015.

Die 934. Sitzung

Bundesrat setzt sich für Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ein Der Bundesrat hat die…

Bundesrat setzt sich für Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ein

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit einer Entschließung aufgefordert, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Die Entschließung, die auf eine niedersächsische Initiative zurückgeht, wird der Bundesregierung übermittelt, die sich nun mit den Länderforderungen befassen wird. Ein Gesetzentwurf mit thematisch gleichem Inhalt, der ausdrücklich auch von Niedersachsen unterstützt wird, wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, federführend dem Rechtsausschuss, verwiesen.

Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung die Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zur Tarifeinheit, zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern und zum verbesserten Kleinanlegerschutz. Insgesamt können nun zehn Gesetze dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und wie geplant in Kraft treten.

Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett

Die Länder befassten sich mit 13 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett und nahmen unter anderem Stellung zu Regierungsplänen zur Palliativmedizin, Abwicklung maroder Banken sowie Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie im Finanzsektor. Zu den Plänen der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat der Bundesrat keine Stellungnahme beschlossen.

Initiativen aus den Ländern

Aus Länderfeder lagen insgesamt fünf Initiativen vor. Neben den bereits genannten Vorlagen zur Eheschließung für alle ging es hierbei unter anderem um einen verbesserten Tierschutz. Schleswig Holstein stellte einen Gesetzentwurf zum langfristigen Verbot der Pelztierhaltung vor, der zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde. Zudem setzte sich die Länderkammer mit einer Entschließung, einem Antrag Niedersachsens, für die Verbesserung der Wohnsituation auf den deutschen Inseln ein.

Länder stimmen Rentenerhöhung zu

Der Bundesrat beriet insgesamt zwölf Verordnungen, die die Bundesregierung mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt hatte. Nach der Zustimmung der Länder kann die geplante Rentenerhöhung nunmehr wie vorgesehen zum 1. Juli des Jahres erfolgen. Einer Verordnung der Bundesregierung, durch die der Salzstock Gorleben für die künftige Standorterkundung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erhalten bleiben soll, stimmte der Bundesrat allerdings nur mit Auflagen zu.

Nächste Sitzung am 10. Juli 2015

Im nächsten Plenum wird sich der Bundesrat unter anderem mit dem Versorgungsstärkungsgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz befassen. Zudem steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auf der Tagesordnung. Es ist die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause.

Cornelia Rundt: Endlich gleiche Rechte für alle Paare

Die Zeit ist reif für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare…

Die Zeit ist reif für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Auf Initiative Niedersachsens hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einen Mehrländerantrag zur Öffnung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit rot-rot-grüner Mehrheit beschlossen. Ziel ist eine vollständige Gleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren.

Seit sich die Iren in einem Referendum im Mai deutlich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen haben, ist auch in Deutschland wieder eine lebhafte Debatte über die Gleichstellung entflammt. Der gesellschaftliche Wandel hat zu einem veränderten Eheverständnis geführt. Die breite Mehrheit der Gesellschaft ist in dieser Frage schon weiter als der deutsche Gesetzgeber und befürwortet eine Öffnung der Ehe für alle Paare.

Der Bundesrat hatte bereits im März 2013 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ beim Deutschen Bundestag eingebracht. Aufgrund der auslaufenden Legislatur wurde dieser Gesetzesentwurf, der Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Öffnung der Ehe beinhaltet, im Bundestag nicht mehr behandelt und fiel der Diskontinuität anheim. Dieser Entwurf wurde zwischenzeitlich aktualisiert und im jüngsten Plenum des Bundesrats erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Der Gesetzentwurf der Länder soll nun zunächst in den Ausschüssen weiter beraten werden.

Auch der Niedersächsische Landtag hatte sich mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschäftigt und 2013 mit breiter Mehrheit für einen Antrag „Diskriminierung Homosexueller beenden – Vollständige Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft herstellen!“ votiert.

Die Bundesregierung ihrerseits hat in der vergangenen Woche den Entwurf eines Lebenspartnerschaftsbereinigungsgesetzes auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um 23 weitere kleine Schritte auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung von Lesben und Schwulen.

So sind es auch in diesem Falle wieder einmal die Länder, die den von der Gesellschaft vergebenen Wandel aufnehmen und weiter auf den Weg bringen. Niedersachsens Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt brachte es im Bundesratsplenum auf den Punkt: „Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und auch symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt.“

Niedersachsens Ministerin machte deutlich, dabei gehe es anders als bisweilen behauptet ausdrücklich nicht um einen Angriff auf die Ehe, niemand werde schlechter gestellt. Cornelia Rundt: „Diskriminierungsverbote und Rechtsangleichungen reichen allein nicht aus, um Abwertung, tief verwurzelten Vorurteilen und irrationalen Ängsten zu begegnen. Von Ausgrenzung betroffen sind nicht nur Lesben und Schwulen, sondern auch Bisexuelle sowie inter- und transgeschlechtliche Menschen. Die rechtliche Gleichstellung ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Um eine Kultur der Wertschätzung und Akzeptanz, der Freude an Vielfalt auf den Weg zu bringen, ist die völlige rechtliche Gleichbehandlung aber notwendig.“

Bundesrat schränkt Veränderungssperre für Gorleben ein

Stefan Wenzel: wichtiger Meilenstein Der Bund hatte ursprünglich vorgesehen, die Mitte August…

Stefan Wenzel: wichtiger Meilenstein

Der Bund hatte ursprünglich vorgesehen, die Mitte August dieses Jahres ablaufende Veränderungssperre für Gorleben um weitere zehn Jahre zu verlängern, um den Salzstock gegen mögliche Veränderungen zu sichern, die eine spätere Standorterkundung zur Endlagerung erschweren oder unmöglich machen würden.

Niedersachsen lehnt eine solche Einzellösung für Gorleben ab, zumal die Offenhaltung aller potentiellen Standorte nach dem Standortauswahlgesetz gewährleistet ist und zusätzlich über das Bergrecht abgesichert werden könnte. In einem mit dem Bundesumweltministerium ausgehandelten Kompromiss soll die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung nun über dieses Jahr hinaus bis Ende März 2017 befristet werden. In dieser Zeit soll die Bundesregierung Alternativen zur gesetzlichen Regelung zur Offenhaltung potentieller Standorte für Atommüll erarbeiten. Hierzu hat Niedersachsen im jüngsten Plenum des Bundesrates entsprechende Anträge gestellt, die mit deutlichen Mehrheiten angenommen wurden.

Die Bundesregierung sieht sich nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Standort offen zu halten, solange er nicht im Standortauswahlverfahren aufgehoben wird und wählte hierfür die Verlängerung der Verordnung um zehn Jahre.

In ihrer Rede zeigte sich die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums Rita Schwarzelühr-Suter erfreut über die letztlich gefundene konstruktive Konsenslösung, die auch der möglichst frühzeitigen Sicherung aller sonstigen potentiellen Endlagerstandorte Rechnung trägt. Außerdem sei sie ein Indiz für die Konsensbereitschaft bei der Endlagersuche insgesamt.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel betonte die Bedeutung der Entscheidung für die Vertrauensbildung in der Region und die Glaubwürdigkeit in den gesamten Prozess der Standortsuche: „Das in der Vergangenheit bei der Atommüllentsorgung verloren gegangene Vertrauen in staatliches Handeln muss zurück gewonnen werden. Die heutige Entscheidung des Bundesrates, die zugleich einen Beschluss der Atommüllkommission aufgreift, kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Den Beschluss des Bundesrates wertet Wenzel als wichtigen Meilenstein. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung trete spätestens zum 31. März 2017 außer Kraft. Wenzel: „Diesen Maßgabebeschluss hat der Bundesrat heute einstimmig gefasst. Gleichzeitig hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit einen Vorschlag der Atommüllkommission aufgegriffen, der eine rechtliche Regelung zur Gleichbehandlung und Sicherung aller potenziellen Standortregionen und Planungsgebiete in der Bundesrepublik fordert.“

Für einen Neubeginn bei der Suche nach dem sichersten Ort in Deutschland ist nach Auffassung von Stefan Wenzel entscheidend, dass potenziell geeignete Standorte im ganzen Bundesgebiet auch tatsächlich zur Verfügung stehen und nicht bereits durch andere Nutzungen unbrauchbar werden. Es sei eine zentrale Frage der Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses, dass Sonderrechte beseitigt werden, um eine Ungleichbehandlung möglicher Standorte wo irgend möglich zu vermeiden. Niedersachsen hatte den vollständigen Verzicht auf eine Veränderungssperre gefordert, sieht aber in der nun getroffenen Entscheidung einen konstruktiven Kompromiss, weil gleichzeitig mit der Befristung eine gesetzliche Regelung für alle potenziell geeigneten Standortregionen erarbeitet wird.

Rollläden hoch – Mehr Wohnraum auf den Ostfriesischen Inseln

Wer kennt das nicht? Bei einem Spaziergang durch den Urlaubsort wundert man sich über herunter gelassene Rollläden, obwohl man selbst nur mit Glück noch eine Ferienwohnung ergattern konnte. Oftmals stehen diese Wohnungen von vornherein aber gar nicht zur Verfügung – weder für die Inselbewohnerinnen und Inselbewohner zum Dauerwohnen noch für Tourismuszwecke.

Insbesondere auf den Ostfriesischen Inseln werden immer mehr Häuser mit Dauerwohnungen aufgekauft, abgerissen und die Grundstücke mit Ferienwohnungen bebaut. Neue Ferienwohnungen werden aber häufig nicht vermietet, sondern weiter verkauft und zwar oft nicht als Wohnungseigentum, sondern als sogenanntes Bruchteilseigentum. Anders als bei einem „normalen“ Kauf einer Eigentumswohnung erwerben die Eigentümer keinen bestimmten realen Anteil an einem Objekt, sondern lediglich einen ideellen Anteil an dem gesamten gemeinsamen Objekt. Zweitwohnungen aber stehen den überwiegenden Teil des Jahres leer und es entstehen so die sogenannten „tote Zonen“ oder auch „Rollädensiedlungen“ innerhalb der Gemeinden. Mit dem Konstrukt des Bruchteilseigentums umgehen Investoren die den Gemeinden derzeit im Baugesetzbuch zugestandenen Möglichkeiten, die Schaffung von Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen und so regelnd einzugreifen.

Dieses Phänomen ist nicht nur auf die ostfriesischen Inseln beschränkt, sondern kommt in vielen Tourismusorten vor. Um dieses Problem zu lösen, hat die niedersächsische Landesregierung jetzt einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

Um bezahlbaren Wohnraum auf Inseln (und anderen touristischen Gemeinden) zu erhalten, wird die Bundesregierung mit der Entschließung gebeten, eine Ergänzung von § 22 Absatz 1 Baugesetzbuch auf den Weg zu bringen. Konkret soll die Regelung, die in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion einen Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde bei Begründung oder Teilung von Wohneigentum oder Teileigentum durch Erlass von Satzungen ermöglicht, auch auf die Begründung von Bruchteilseigentum ausgeweitet werden. In Tourismusgemeinden soll so durch diese Ausweitung des Genehmigungsvorbehalts dem unerwünschten Verdrängungsprozess zwischen den Wohnarten „Dauerwohnen“, „Touristisches Wohnen“ und „Zweitwohnen“ begegnet werden.

Die für Wohnungsbau zuständige Landesministerin Cornelia Rundt bekräftigte am vergangenen Freitag in ihrer Rede im Bundesrat noch einmal, dass auf den Inseln Mietwohnungen knapp und teuer sind. Das treffe dann diejenigen, die auf bezahlbaren Mietwohnungsraum angewiesen sind: Menschen mit kleinen Einkommen oder niedrigen Renten, aber auch die auf den Inseln z. B. in der Gastronomie Beschäftigten.

Der Bau von preiswerten Wohnungen mit bezahlbaren Mieten lohne sich für Investoren aber nicht, so dass für diese Haushalte nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das behindert auch in erheblichem Maße die Besetzung freier Stellen auf den Inseln und damit deren wirtschaftliche Entwicklung.

Das eindringliche Werben der Ministerin um Unterstützung des niedersächsischen Antrages hatte Erfolg. Der Antrag fand im Bundesrat eine große Mehrheit.

Länder wollen Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung

Evaluation nach drei Jahren Trotz der Fortschritte beim Auf- und Ausbau der…

Evaluation nach drei Jahren

Trotz der Fortschritte beim Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in den letzten Jahren fehlt es insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen noch an ausreichenden Angeboten. Ziel des Gesetzes, das die Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren getragen hat, ist deshalb, durch Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot zu verwirklichen, damit alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor:

  • Verbesserung der finanziellen Ausstattung stationärer Hospize durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses von 7 % auf 9 % der monatlichen Bezugsgröße (für 2015 von 198,45 Euro auf 215,15 Euro) sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene (von 90 % auf 95 %).
  • Neben den Personalkosten werden künftig bei der Förderung ambulanter Hospizdienste auch Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitglieder) angemessen berücksichtigt.
  • Aufbauend auf den bereits bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten für palliativ-medizinische Betreuung im hausärztlichen Bereich Einführung zusätzlich vergüteter vertragsärztlicher Leistungen zur Steigerung der Qualität, zur Förderung von Kooperationen der beteiligten Leistungserbringer Beteiligten und der aktiven Koordination der Leistungsangebote.
  • Anspruch für Krankenversicherte auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.
  • Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase wird gesetzlicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung.
  • Krankenhäuser mit stationären Palliativeinrichtungen können künftig einseitig gegenüber den Kostenträgern als besondere Einrichtung die Vereinbarung krankenhausindividueller Entgelte erklären.
  • Gesetzliche Klarstellung der Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss in seiner Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativpflege näher konkretisieren.

Der Bundesrat hat auf Empfehlung des federführenden Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf eine fachliche Stellungnahme beschlossen, die zum überwiegenden Teil von Niedersachsen mitgetragen wird.

Demnach wird unter anderem die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen der im Hospiz-und Palliativgesetz vorgesehenen Regelungen drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu evaluieren. Zudem soll die Bundesregierung die Umsetzung des Gesetzes offensiv mit einer langfristig angelegten Öffentlichkeitskampagne begleiten.

Ein Betrieb – ein Tarifvertrag

Bundesrat lässt Tarifeinheitsgesetz passieren Derzeit läuft eine Schlichtung in der Tarifauseinandersetzung mit…

Bundesrat lässt Tarifeinheitsgesetz passieren

Derzeit läuft eine Schlichtung in der Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn und die Züge fahren wieder. Welche Folgen es haben kann, wenn mehrere Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen Tarifverträge abschließen wollen, ist in den vergangenen Wochen jedoch spürbar geworden.

Möglichen Kollisionen von Tarifverträgen wirkt das Tarifeinheitsgesetz entgegen, das die Länder in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag haben passieren lassen. Der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz kann nun von Bundespräsident Gauck unterzeichnet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Das bedeutet: Wenn es künftig den Tarifvertragsparteien im Wege autonomer Entscheidungen nicht gelingt, Tarifkollisionen zu vermeiden, gilt im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitgliedern hat. So schafft das Gesetz für konkurrierende Gewerkschaften im selben Unternehmen – wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn – einen neuen Handlungsrahmen.

Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat umstritten

Keine Stellungnahme von den Ländern In seiner jüngsten Sitzung am 12. Juni…

Keine Stellungnahme von den Ländern

In seiner jüngsten Sitzung am 12. Juni im sogenannten ersten Durchgang konnte sich der Bundesrat auf keine Stellungnahme zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung verständigen. Weder die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses mit dem Ziel die Entschädigungsregelung für kleinere bzw. mittlere Telekommunikationsanbieter zu verbessern und die Frist für die Umsetzung der Speicherfrist um ein halbes Jahr zu verlängern, noch die Empfehlungen des Rechts- und des Innenausschusse auf „keine Einwendungen“ fanden im Bundesrat eine Mehrheit. Niedersachsen hat sich wie viele andere Bundesländer zu den Empfehlungen der Stimme enthalten.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung die Wiedereinführung der über viele Jahre hinweg rechtlich und politisch umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Er zielt darauf ab, das gesetzliche Instrumentarium zur Vorbeugung und Verfolgung schwerer Straftaten zu erweitern, gleichzeitig aber den Grundrechtsschutz zu gewährleisten, den die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Gerichtshofs vorgegeben haben.

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist eine Regelung zur zeitlich befristeten Speicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation. Hierfür werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Rufnummern der an einem Telefongespräch beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe der IP-Adressen für zehn Wochen zu speichern. Darüber hinaus müssen sie die Standortdaten bei Handygesprächen vier Wochen lang vorhalten.

Nicht gespeichert werden dürfen der Inhalt der Kommunikation, aufgerufene Internetseiten sowie Daten zum E-Mail Verkehr. Die Datenspeicherung darf ausschließlich im Inland erfolgen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen diese Daten zur Verfolgung bestimmter besonders schwerer Straftaten, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen, nutzen dürfen. Hierunter gehören vor allem terroristische Straftaten und solche gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. Der Abruf der Daten ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis eines Richters zulässig. Verkehrsdaten in Bezug auf bestimmte besonders geschützte Personengruppen (Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten) dürfen gar nicht abgerufen werden.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einen neuen Straftatbestand der Datenhehlerei.

Der Gesetzentwurf ist wortgleich von der Regierungskoalition am gleichen Tag in den Bundestag eingebracht worden. Nach den dortigen Beratungen wird sich der Bundesrat im sogenannten zweiten Durchgang erneut mit dem Gesetz befassen.

Honigverordnung soll Honig und Verbraucher schützen

Deutschland Honigimportland Sie heißen Maya oder Willi. Sie wohnen in strohgeflochtenen Körben,…

Deutschland Honigimportland

Sie heißen Maya oder Willi. Sie wohnen in strohgeflochtenen Körben, behütet von gütig blickenden Rauschebärten – so jedenfalls das Image. Sie schenken uns flüssiges Gold mit heilender Wirkung – überwiegend aus Zucker bestehend. Sie stehen für überkommene Verfahren, handwerkliche Strukturen, Verlässlichkeit, Natur. Bienen sind der Gegenentwurf zu den ständigen Veränderungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft, die uns schwindeln lassen.

Bienen sind überraschend dynamisch. Für ein Pfund Honig fliegen Bienen rund 40.000 Mal aus, legen dabei rund 120.000 km zurück. Der Imkerbund schreibt: „Für ein Pfund Honig fliegt eine Biene dreimal um die Erde“. Otto Normalbürger schafft es nicht mal zu Fuß ins Büro. Rund 85% der Erträge im Obstbau hängen von der Bestäubungsleistung der Bienen ab. Der Wert dieser Leistung übersteigt den des Honigs um das zehnfache und die Biene avanciert zum drittwichtigsten Nutztier Deutschlands, gleich hinter Schwein und Rind. Oder, wie der Imkerbund blumig singt: „Reiche Ernten, üppiges Wachstum und natürliche Artenvielfalt hängen stark von Bienen ab.“ Wir in der niedersächsischen Landesvertretung sind übrigens gerade dabei, diese Angaben zu verifizieren: auf unserem Dach steht seit einigen Monaten ein Bienenstock.

Das alles durch Gentechnik gefährden? Da sei Ambrosius von Mailand vor! Und vielleicht auch der Bundesrat, der sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Honigverordnung befasste. Man sollte sich dazu vor Augen führen, dass unsere eigene Honigerzeugung gerade einmal für ein einziges von fünf Honigbrötchen reicht. 80 % des in Deutschland verzehrten Honigs wird importiert, aus z.B. Spanien oder Südamerika, Staaten, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen in größerem Umfang angebaut werden. Es ist durchaus möglich, dass in solchen Partien Gentechnik enthalten ist.

Die Europäische Kommission möchte eine entsprechende Kennzeichnung vermeiden, um nicht in den nächsten Streit um nichttarifäre Handelshemmnisse hineinzuschliddern. Der Bundesrat hat dennoch der Honig-Verordnung – und damit der nationalen Umsetzung von EU-Recht – zugestimmt. Alles andere hätte ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich gezogen. Niedersachsen hat es sich gleichwohl nicht nehmen lassen, per Entschließung die Bundesregierung aufzufordern, sich in Brüssel für eine Pflicht zur Kennzeichnung von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen, so sich solcher im Honig befindet. Ansonsten bleibt es den Verbrauchern unbenommen, auf das Markenzeichen „Echter deutscher Honig“ zu achten.

Die Blauzungenkrankheit: Keine Nachricht, da gute Nachricht

„Hund beißt Mann“ ist keine Nachricht und wäre keine Zeile wert, aber…

„Hund beißt Mann“ ist keine Nachricht und wäre keine Zeile wert, aber „Mann beißt Hund“ schon. Ungewohnt eben. Für die Presse gilt: Ungewöhnliches und schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten, gute Nachrichten sind keine Nachrichten.

Hier und jetzt machen wir es andersherum: Wir bringen gleich drei gute Nachrichten – nicht zuletzt, um all diejenigen zu beruhigen, die sich (und uns hier in der Landesvertretung) immer wieder fragen, ob nur immer neue Gesetze beschlossen, oder auch mal was abgeschafft wird. Also halten Sie sich fest, jetzt kommt‘s:

  • Die Blauzungenkrankheit, eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, ist in Deutschland seit November 2009 nicht mehr gesehen worden. Es vermisst sie auch keiner.
  • Deutschland kann deshalb aus der diesbezüglichen Sperrzone herausgenommen werden.
  • Überwachungs- und Beobachtungsmaßnahmen können vereinfacht werden: Wildwiederkäuer müssen nicht mehr fortlaufend untersucht werden. Geimpft wird nur noch, falls die Krankheit wieder auftaucht.

Solche guten Nachrichten sind übrigens im Bundesrat gar nicht so selten.

Cornelia Rundt: Wir wollen bezahlbaren Wohnraum in Tourismusgebieten erhalten!

„Die Ostfriesischen Inseln sind schon etwas Besonderes“, stellte Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt…

„Die Ostfriesischen Inseln sind schon etwas Besonderes“, stellte Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt am vergangenen Freitag im Bundesrat fest. Wer hier Urlaub mache, denke wohl gelegentlich daran, wie schön es sein möge, immer hier leben zu können. Für die Insulaner aber seit gerade das Wohnen oft ein Problem, insbesondere für diejenigen, die kein Wohneigentum haben und zur Miete wohnen.

„Auf den Inseln sind Mietwohnungen knapp und teuer. Das trifft diejenigen, die auf bezahlbaren Mietwohnungsraum angewiesen sind: Menschen mit kleinen Einkommen oder niedrigen Renten, aber auch die auf den Inseln z. B. in der Gastronomie Beschäftigten.

Die Nachfrage nach solchen Wohnungen wird mit den Baumaßnahmen auf den Inseln derzeit nur unzureichend erfüllt,“ so die Ministerin weiter.

Vor dem Hintergrund des Tourismus, nicht nur auf den Inseln, sondern auch in anderen entsprechend geprägten Gebieten der Bundesrepublik, wird vorrangig im höherpreisigen Segment gebaut, Häuser lassen sich in diesen attraktiven Lagen teuer vermieten oder verkaufen.

„Der Bau von preiswerten Wohnungen mit bezahlbaren Mieten lohnt sich für Investoren nicht, so dass für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das behindert auch in erheblichem Maße die Besetzung freier Stellen auf den Inseln und damit deren wirtschaftliche Entwicklung“, erläuterte Rundt einen der Gründe, der Niedersachsen dazu bewogen hatte, eine Bundesratsinitiative zur Wohnsituation auf den Inseln zu starten- und das mit großem Erfolg. Der Bundesrat hat die Initiative aufgegriffen.

Lesen Sie hier die ganze Rede von Cornelia Rundt:

http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/bundesrats-mehrheit-fuer-niedersachsens-antrag-zur-wohnsituation-auf-den-inseln-134502.html

Bundeskabinett

Höhere Qualität im Krankenhaus Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für Krankenhausstrukturgesetz Hohe Qualität soll…

Höhere Qualität im Krankenhaus

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für Krankenhausstrukturgesetz

Hohe Qualität soll sich auszahlen: Krankenhäuser werden künftig hierfür Zuschläge erhalten. Wenn die Qualität nicht stimmt, wird es Abschläge geben. Auch die Planung, wo Krankenhäuser mit welchen Fachabteilungen stehen, soll sich mehr an der Qualität orientieren. Je nach Region und Fachrichtung gibt es an einigen Stellen zu viele Krankenhausbetten, an andern zu wenig. Um die Versorgungsstrukturen zu verbessern, wird daher ein Strukturfonds eingerichtet.

Bonusregelungen für viele Operationen können zu Fehlanreizen führen. Die soll es künftig nicht mehr geben. Für eine gute Krankenhausbehandlung werden genügend Pflegerinnen und Pfleger gebraucht. Für die „Pflege am Bett“ wird nun von 2016 bis 2018 ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt.

Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Juli im ersten Durchgang beraten.

Attraktiver Arbeitsstandort Deutschland

13.000 Verfahren nach Anerkennungsgesetz im Jahr 2013

Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegten „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015“ beschlossen. Das Anerkennungsgesetz regelt seit 2012 die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

Von April 2012 bis Ende Dezember 2013 gab es insgesamt rund 26.500 Anträge auf Berufsanerkennung, wobei die meisten Antragsteller aus Polen, Rumänien und Russland kamen.

Über 13.000 Verfahren wurden 2013 abgeschlossen. 75 Prozent der Antragsteller erhielten die Bestätigung, dass ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Fast 96 Prozent der Antragsteller bekamen ihren Abschluss mindestens teilweise anerkannt. Mit einer entsprechenden Fortbildung können sie die vollständige Anerkennung erreichen. Zwischen April 2012 und Ende 2014 wurden rund 40.000 Interessenten beraten. Die hohe Quote der Anerkennungen zeigt, dass die Verfahren funktionieren. 59 Tage dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Bundestag

Schutz für die digitale Infrastruktur Der Bundestag hat gegen die Stimmen der…

Schutz für die digitale Infrastruktur

Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in der vom Innenausschuss geänderten Fassung angenommen.

Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) in Deutschland erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Systeme im Hinblick auf die Schutzgüter der IT-Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) zu verbessern, um den aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der IT-Sicherheit wirksam begegnen zu können.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen, der verstärkte Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet und in diesem Zusammenhang auch die Stärkung von BSI und Bundeskriminalamt.

Der Innenausschuss hatte unter anderem folgende Änderungen beschlossen:

  • Verpflichtung aller Bundesbehörden (nicht Bundesgerichte) zur Unterstützung des BSI, inklusive Zugang zu behördeninternen Protokolldaten
  • Mindeststandards für IT-Sicherheit des Bundes, die durch BSI zu erarbeiten sind und von BMI für alle Stellen des Bundes als Verwaltungsvorschrift erlassen werden kann. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen im Regelfall den jeweiligen Stand der Technik einhalten
  • Stärkung der Befugnisse des BSI im Sicherheitsaudit für branchenspezifische Sicherheitsstandards
  • Anordnungsbefugnis des BSI gegenüber Herstellern informationstechnischer Produkte zur Mitwirkung an der Beseitigung oder Vermeidung von Störungen
  • Bußgeldbewehrung bei Verstößen der Betreiber gegen ihre Pflichten.

Ernährung gesund – Ernährungsführerschein für Grundschulkinder

Die Regierungsfraktionen haben die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als einheitliche Mindeststandards für die Verpflegung vor allem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und öffentlichen Gemeinschaftskantinen eingeführt werden.

Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD angenommen. Die Bundesregierung soll demnach bei der Entwicklung einer nationalen Präventionsstrategie gesundheitliche Risikofaktoren wie unausgewogene Ernährung und Bewegungsmangel angemessen berücksichtigen. Weiterhin ermöglicht werden sollte auch der Erwerb des Ernährungsführerscheins für Grundschulkinder. Schließlich wird die Bundesregierung gebeten, sich dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene die Programme für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch zusammengeführt werden.

3,5 Milliarden…

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag einem Gesetz zugestimmt,…

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag einem Gesetz zugestimmt, das der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen dient und zugleich zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beiträgt. Auch Niedersachsen hat diesem Gesetz zugestimmt.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet.

Mit dem Gesetz richtet der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein, aus dem Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent unterstützt werden. Zudem entlastet er die Kommunen im Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen-

Im Gesetz ist auch eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen. Diese liegt in beiden Jahren bei 500 Millionen Euro.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ministerin Cornelia Rundt: Strukturelle Unterfinanzierung der Pflege aufbrechen

Engagierte Diskussion im Experten-Hearing Gute Pflege und gute Jobs – über das…

Engagierte Diskussion im Experten-Hearing

Gute Pflege und gute Jobs – über das Ziel waren sich alle Expertinnen und Experten einig, die in Niedersachsens Landesvertretung dieser Tage mit Sozialministerin Cornelia Rundt diskutierten. Doch wie das Problem der viel zu niedrigen Pflegelöhne in Niedersachsen bedingt durch die zu niedrigen Pflegesätze ein für alle Mal gelöst werden kann, wurde lebhaft diskutiert. Wie wichtig es in Zeiten des demographischen Wandels ist, gemeinsam mit den Beschäftigten die Situation in der Pflege zu verbessern, machte Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund deutlich.

Ministerin Cornelia Rundt stellte klar, wohin die Reise gehen soll: „Die strukturelle Unterfinanzierung in der Pflege muss beendet werden. Wenn es der Selbstverwaltung (also den Pflegekassen und den Anbietern) in Niedersachsen nicht gelingt, für bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu sorgen, muss der Bund für die Länder Eingriffsmöglichkeiten schaffen. Denn nur so werden wir dem Fachkräftemangel begegnen und genug Menschen für diesen wichtigen Beruf gewinnen können.“ Dass die Tarifpartner in Niedersachsen Vorreiter auf dem Weg zu einem Tarifvertrag Soziales sind, würdigten viele Anwesende. Manfred Freyermuth von der ver.di-Tarifkommission Pflege Niedersachsen/Bremen berichtete, dass wenige Stunden zuvor die Allgemeinverbindlichkeit des landesweiten Ausbildungstarifvertrags in der Pflege beantragt worden sei.

Die Stärkung der Kommunen in der Pflege war das zentrale Thema im Vortrag von Prof. Dr. Thomas Klie von der Ev. Hochschule Freiburg. Auch in den Statements von Brigitte Döcker (Vorstand des AWO-Bundesverbands / Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege), Dr. Monika Kücking (Abteilungsleiterin für Gesundheit beim Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen), Michael Löher (Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge), Bernd Meurer (Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste), Dr. Martin Schölkopf (im Bundesministerium für Gesundheit Unterabteilungsleiter für die Pflegesicherung), Dr. Irene Vorholz (Beigeordnete des Deutschen Landkreistages) und Andreas Westerfellhaus (Präsident des Deutschen Pflegerates) wurde auf eine stärkere Rolle der Kommunen in der Pflege immer wieder Bezug genommen.

Dabei machte Dr. Irene Vorholz deutlich, dass eine Stärkung der Kommunen nicht nur eine Sache des Geldes sei und brachte als Zuspitzung sogar eine kommunale Übernahme des Sicherstellungsauftrages in die Diskussion ein. Die Expertinnen und Experten waren sich weitgehend einig darin, dass eine erhebliche Aufwertung der kommunalen Bedarfsplanung ein zentraler Faktor auf dem Weg zu einer besseren Pflege für die Betroffenen ist. Einen Kontrapunkt setzte hier Bernd Meurer, der sich als Vertreter privater Pflegeanbieter gegen jede Art der Bedarfsplanung positionierte. Davon ließ sich Cornelia Rundt nicht überzeugen: „Die Kommunen sind einfach am dichtesten dran an den Menschen, können Bedarfe erkennen und das Angebot darauf ausrichten. Allein den Marktkräften darf das jedenfalls nicht überlassen werden.“

Mit den von einer Bund-Länder-AG dazu gerade veröffentlichten Empfehlungen sei hier der erste Schritt in die richtige Richtung getan. Wichtig sei jetzt, so die Ministerin, dass die Empfehlungen in die Tat umgesetzt werden und weitere Schritte folgen. In Bezug auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff versicherte Dr. Martin Schölkopf aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass man mit Hochdruck an dem Thema arbeite und er noch in dieser Wahlperiode kommen solle. Angesichts der zahlreichen pflegepolitischen Baustellen gab Dr. Monika Kücking zu bedenken, dass alle Beteiligten gemeinsam mehr erreichen könnten als „als Streithähne“.

Eines ist nach dieser Veranstaltung sicher: Es gibt viele sehr aktive Akteure, die sich dafür einsetzen, die Pflege zukunftsfest aufzustellen – von den Kommunen über die Gewerkschaften und Pflegeanbieter bis hin zum Land und Bund. Jetzt müssen nur noch Nägel mit Köpfen gemacht werden, so die Forderung von Niedersachsens Ministerin Cornelia Rundt.

Christian Meyer: Tierschutz hat seinen Preis- Schweinehalter nicht alleine lassen

Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands zu Gast Schwein gehabt! Oder aber: Schweine gehabt,…

Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands zu Gast

Schwein gehabt! Oder aber: Schweine gehabt, aber jetzt sind sie weg. Denn wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Oder geht, weil er tat, was gefordert wurde, versprochene Erlöse aber ausblieben. Gesellschaft, Wissenschaft und Politik fordern mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung- das kostet. Woher das Geld kommen soll, bleibt Theorie. Dieses Dilemma war zu spüren, im Grußwort des Vorsitzenden Heinrich Dierkes und in den Diskussionen des Parlamentarischen Abends, zu dem die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands ISN dieser Tage in die niedersächsische Landesvertretung geladen hatte.

Den Diskussionsstoff des Abends bot das aktuelle Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“. Es zeigt die Defizite der aktuellen Nutztierhaltung auf, fordert einen Umbau, zeigt den Weg. Dierkes kommentierte unmissverständlich: „Es wäre fatal und komplett verfehlt, die Schlüsse des Gutachtens einfach beiseitezuschieben.“ Auch wenn drängende praktische Fragen bleiben.

„Tierschutz hat seinen Preis. Die Schweinehalter dürfen nicht alleine gelassen werden!“ so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Meyer hatte sich zwei Tage zuvor mit der ISN und der AEF (Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland) auf ein Eckpunktepapier für eine effektive, aber eben auch praktikable Tierwohlförderung geeinigt. „Ein historischer Glücksfall“, für den er dankbar sei. Der Staat – also der Steuerzahler – müsse den Landwirten beim Umbau der Tierhaltung helfen: durch die Finanzierung von Forschung und Beratung, durch zielgerichtete Förderung wie z.B. die niedersächsische „Ringelschwanzprämie“. Meyer lobte aber auch die privatwirtschaftlich organisierte „Initiative Tierwohl“: der Verbraucher müsse beteiligt werden, die bessere Tierhaltung zu finanzieren, die er fordert.

„Der wissenschaftliche Beirat hat sich getraut, ein Preisschild an den Tierschutz zu hängen“ zitierte Professor Achim Spiller von der Universität Göttingen, selber Mitglied des Beirats. Drei bis fünf Milliarden Euro werde kosten, was die Gesellschaft will. Woher das Geld kommen muss, sagt der Beirat auch: von denjenigen (nicht allzu vielen), die bereit sind, einen deutlich höheren Preis für tiergerecht erzeugtes Fleisch zu bezahlen. Aber auch von der Masse der Verbraucher über Instrumente wie z.B. die „Initiative Tierwohl“. Und auch vom Steuerzahler. Wesentlich gezielter müssten die europäischen Fördermittel für tierwohlgerechte Haltungsverfahren ausgegeben werden.

Bei allem Enthusiasmus blieben offene Fragen: In welchen Zeiträumen können die Vorschläge des Beirats umgesetzt werden, mit welchem politischen Rücken- oder Gegenwind? Und: was sag ich denn dem Junglandwirt, der heute einen Stall bauen will, den er 20 Jahre nutzen muss, weil er so lange abbezahlt? Wo sind die tiergerechten Stalltypen? Bekomme ich überhaupt eine Baugenehmigung? Vielleicht bringt uns unsere nächste Veranstaltung hier weiter, sie findet zum gleichen Thema am 16. Juni in der Niedersächsischen Landesvertretung statt.

Hilfsorganisationen kritisieren Verletzung der Menschenrechte im Iran

Viele Hoffnungen, wenige Fortschritte Mit der Wahl von Hassan Rohani zum neuen…

Viele Hoffnungen, wenige Fortschritte

Mit der Wahl von Hassan Rohani zum neuen Präsidenten der Islamischen Republik Iran vor zwei Jahren verbanden sich viele Hoffnungen. Anders als sein fundamentalistischer Vorgänger Ahmadinedschad, der die Welt mehrfach mit seinen Kriegsdrohungen gegen Israel erschreckt hatte, trat Rohani moderat und gesprächsbereit auf. Tatsächlich verbesserte sich das Verhältnis zu den westlichen Staaten. Sogar in der lange umstrittenen Frage der Aufrüstung Irans zu einer Atommacht scheint ein Kompromiss in Sicht. Die Lage der Menschenrechte im Iran aber hat sich noch nicht wesentlich gebessert. Darauf haben in zwei getrennten Veranstaltungen in der Vertretung des Landes Niedersachsen gleich mehrere nicht-staatliche Organisationen aufmerksam gemacht. Zufälligerweise fanden die beiden Veranstaltungen an zwei aufeinander folgenden Tagen im Mai statt.

Den Auftakt machte Karamat e.V. Der „Verein für Bildung, Kultur und Dialog zwischen Europa und Orient, insbesondere dem Iran“ mit Sitz in Hannover, ließ mehrere Experten zu Wort kommen, die sich kritisch über die Situation der Menschenrechte im Iran äußerten. Nach wie vor würden Menschen auf Grund ihrer religiösen, ethnischen oder weltanschaulichen Überzeugung verfolgt und inhaftiert, berichteten der Sprecher der Baha´i – Gemeinde in Deutschland, Prof. Ingo Hofmann und Dr. Seyed M. Azmayesh von der internationalen Organisation zum Schutz der Menschenrechte im Iran aus Paris. Systematisch benachteiligt werden auch die Frauen, vor allem, wenn sie aufbegehren, beispielsweise gegen den Kopftuchzwang. Erst Anfang Mai war im Iran Narges Mohammadi verhaftet worden, eine der bekanntesten Menschenrechtsverteidigerinnen des Landes.

Auch in der Veranstaltung der Initiative Spotlight Menschenrechte und des Deutschen Solidaritätskomitee für einen freien Iran (DSFI) einen Tag später, ging es um die Lage der Menschenrechte. Mehr noch als die innenpolitische Lage im Iran wurde bei dieser Veranstaltung aber die Situation in Syrien und im Irak beleuchtet. Die kriegerischen Auseinandersetzungen in diesen beiden Ländern hätten schon mehr als 250.000 Menschen das Leben gekostet und ein Flüchtlingselend von unvorstellbarem Ausmaß ausgelöst. Daran trage der Iran eine große Mitverantwortung, hieß es in der Podiumsrunde mit der ehemaligen Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und dem DSFI-Vorsitzenden Otto Bernhardt.

Usahma Felix Darrah, Vorstandsmitglied des Verbandes der syrischen Hilfsorganisationen, wies auf die militärische Beteiligung des Iran an den Kriegshandlungen in den Nachbarländern hin. Sowohl Syrien als auch der Irak stünden schon so unter dem direkten Einfluss des Iran, dass man von einer Besatzungsmacht sprechen müsse. Rund 100.000 iranische Söldner und offizielle Militärberater kämpften in den beiden Nachbarländern. Vier Jahre Bürgerkrieg hätten das vor allem Syrien und seine staatliche Ordnung zerstört. In vielen Gebieten herrschten Kriminelle, sich selbst bereichernde “Offizielle” oder ausländische Söldner außerhalb jeglichen Rechts. Die staatliche Existenz Syriens sei deshalb nicht mehr vorhanden. Die Zivilbevölkerung werde vertrieben oder vernichtet.

Auf die Lage der Flüchtlinge ging besonders Rita Süssmuth ein. Diesen Menschen müsse trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten geholfen werden. Sie sei sich mit vielen anderen Prominenten einig, dass die Aufnahmemöglichkeiten Deutschlands noch lange nicht erschöpft seien und das Land auch Einwanderung brauche. Sie habe auch immer wieder festgestellt, dass gerade die Menschen, die aus Syrien, Irak oder aus dem Iran nach Deutschland flüchteten, sehr integrationsfähig seien, weil sie wissensbegierig und arbeitswillig seien.

Pfingsttreffen mit Frank-Walter Steinmeier

Am 21. Mai versammelten sich auf Einladung der SPD-Landesgruppe Niedersachsen-Bremen die Abgeordneten…

Am 21. Mai versammelten sich auf Einladung der SPD-Landesgruppe Niedersachsen-Bremen die Abgeordneten des Bundestages und viele Multiplikatoren in der Niedersächsischen Landesvertretung zu ihrem schon traditionellen „Pfingsttreffen“.

Neben Lars Klingbeil sprachen der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Michael Rüter, und der Bundesaußenminister.

Frank-Walter Steinmeier nutzte die Gelegenheit für einen Schnelldurchgang durch die Weltpolitik und erzählte in eindringlichen Worten von Eindrücken, die er vom Besuch riesiger Flüchtlingslager in Jordanien und im Libanon mitgenommen habe. Er beließ es nicht bei diesen, sondern analysierte gewohnt klar und nüchtern die weltpolitische Lage: sei es der Ukrainekonflikt, die aggressiven Vorgehensweisen des IS, die Atomgespräche mit dem Iran oder transatlantische Verträge.

Die Landesgruppe begrüßte als weitere Gäste u.a. den nominierten neuen Bürgermeister von Bremen, Carsten Sieling, Bundesministerin Andrea Nahles und ihren Staatssekretär Thorben Albrecht.

Deutsche Agrarforschungsallianz tagt in der Landesvertretung

Praxis weiß wie es geht „We eat landscape“. So Urs Niggli vom…

Praxis weiß wie es geht

„We eat landscape“. So Urs Niggli vom Schweizer Forschungsinstitut für Ökologischen Landbau, zum Abschluss der Tagung. Was wir essen, bestimmt die Art der Landwirtschaft und damit das Gesicht der Landschaft. Rund 100 Wissenschaftler aus über 60 deutschen Forschungseinrichtungen waren Mitte Mai zu einer zweiten Arbeitstagung der DAFA – der Deutschen Agrarforschungsallianz – in der niedersächsischen Landesvertretung zusammengekommen.

Den Ökosektor voranbringen – nicht um jeden Preis, sondern den eigenen Grundsätzen treu, von gesellschaftlicher Wertschätzung getragen, und durch bessere Effizienz. Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Strategie entwickelt werden, die einzelne Forschungsarbeiten zum Ökolandbau in einen Gesamtzusammenhang fügt. Das Ganze ist mehr als die Summe der Teile, und zum Ökosektor gehören – neben dem Landbau – auch die Verarbeitung und Vermarktung. Selbst der Konsument muss mitgedacht werden.

Als „Wink mit dem Zaunpfahl, wenn nicht gar mit dem Zeigefinger“ wertete Thomas Dosch aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, dass die DAFA sich für ihre Tagung ausgerechnet Niedersachsens Landesvertretung ausgesucht hatte. Denn Niedersachsen, das „Agrarland Nr. 1“, ist im Ökolandbau Schlusslicht. Politisches Handeln sei unerlässlich, so Dosch. Nicht die Nachfrage nach grünem Strom habe die Energiewende geschaffen, sondern die politische Entscheidung, Atomkraftwerke abzuschalten. Genau so entscheidend, um den Ökolandbau voranzubringen, sei die ständige Rückkoppelung mit der Praxis. Die nämlich wisse, „wie man mit Wind, Wolken und dem Karottensamen umgehen muss, damit am Ende etwas Gutes herauskommt“. Dosch sieht im Ökolandbau das Modell, das Lösungen für die Probleme der konventionellen Landwirtschaft zeigt. Dennoch sei nicht 100% Ökolandwirtschaft das Ziel, sondern es müsse um Weiterentwicklung gehen. Um „bestes Bio“, das als Schrittmacher vorangeht und eine immer besser werdende konventionelle Landwirtschaft nach sich zieht.

Vier Aktionsfelder wurden von den Teilnehmern der Tagung identifiziert, auf denen prioritär gearbeitet werden soll: die Leistungsfähigkeit verbessern, Vertrauen schaffen, Partnerschaft mit den Verbrauchern und Weiterentwicklung der Innovationskultur. Die Ergebnisse aus den Workshops der Arbeitstagung zu diesen Aktionsfeldern werden in ein Strategiepapier formuliert, das im Dezember des Jahres fertig sein soll. Möge die Übung gelingen.

Neue Skulptur vor der Vertretung zeigt Stärke der cfk/gfk-Werkstoffe

Kein oben und kein unten Ist das Kunst? Eine Schiffsschraube? Oder eine…

Kein oben und kein unten

Ist das Kunst? Eine Schiffsschraube? Oder eine überdimensionale Fliege für einen riesigen Hemdkragen? Die neue dreidimensionale Skulptur „Virtual Tectonics“ im Garten der niedersächsischen Landesvertretung lässt viele Deutungen zu. Sicherlich ist es auch ein Kunstwerk, das die aus Stade stammende Architektin Julia-Elise Hoins und Arnd-Benedikt Willert-Klasing vom Hamburger Architekturbüro BAT geschaffen haben: eine verschlungene Endlosschleife, die bis zu 2,30 m hoch ist und eine Breite von knapp acht Metern hat und in der Form an einen Knoten erinnert. Was dabei oben oder unten ist, lässt sich nicht mit Sicherheit angeben.

Das weiße und nur 10 cm starke Endlosband ist aber auch eine Designstudie und eine Demonstration, was mit carbonfaser- und glasfaserverstärkten Kunststoffen (cfk/gfk-Verbundwerkstoffen) möglich ist: eine freie Formgebung, hohe Festigkeit und ein geringes Gewicht.

Diese Vorteile machen die cfk/gfk-Materialien zu einem begehrten Werkstoff überall dort, wo eine hohe Festigkeit bei geringem Gewicht erreicht werden muss, beispielsweise beim Bau von Flügeln und Tragflächen in der Flugzeugindustrie. Eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung dieses Werkstoffes spielt das Entwicklungszentrum für carbonfaserverstärkte Kunststoffe im niedersächsischen Stade, das der traditionsreichen Handels- und Hafenstadt die Bezeichnung CFK-Valley eingebracht hat. Vor dem dortigen Hauptgebäude des Entwicklungszentrums stand die „Virtual Tectonics“-Skulptur zuvor, bevor sie jetzt nach Berlin gebracht wurde. Ermöglicht wurde das unter anderem durch die großzügige Unterstützung durch die Firma Viebrockhaus AG aus Harsefeld. Erstmals war die Skulptur im Rahmen der Internationalen Bauausstellung in Hamburg vor zwei Jahren öffentlich gezeigt worden.

Bis Ende Oktober dieses Jahres ist sie jetzt im Garten der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund n Berlin zu sehen – und harmoniert überraschend gut mit der Hausfassade des 2001 fertiggestellten Gebäudes. So, als sei sie als „Kunst am Bau“ für die Vertretung entwickelt worden.

Cities of Tomorrow – Sustainable Solutions in the Arab World

Ghorfa lädt zum Abendempfang in die Ministergärten Die Schaffung neuen Wohnraums gilt…

Ghorfa lädt zum Abendempfang in die Ministergärten

Die Schaffung neuen Wohnraums gilt als eine der größten Herausforderungen in der arabischen Welt. Städtebauprojekte in Saudi-Arabien belegen die ambitionierten Ziele, hier sollen sechs neue Städte entstehen. Vier davon befinden sich bereits in der Umsetzung mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rund 136 Mrd. US-Dollar. Das größte Projekt ist die King Abdullah Economic City mit 93 Mrd. US-Dollar.

Wie können diese Städte smart und nachhaltig entwickelt werden? Dieser Frage ging die Ghorfa, Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V., auf ihrer Konferenz „Cities of Tomorrow – Sustainable Solutions in the Arab World“ nach. Die Konferenz fand im Rahmen der Smart-City-Messe Metropolitan Solutions statt.

Experten aus Wissenschaft und Industrie sowie kommunale Vertreter und Politiker diskutierten dort auf insgesamt 27 Fachkonferenzen und Workshops, unabhängig voneinander organisiert von Spezialisten, relevante urbane Zukunftsthemen. Daneben präsentierten 130 Unternehmen verschiedener Branchen ihre Technologien und Lösungen für Smart und Green Cities. Das Themenspektrum der Metropolitan Solutions reicht von Energieversorgung über Mobilität und Wasserversorgung bis hin zu Fragen der Finanzierung.

Zum Abschluss der von der Ghorfa veranstalteten Konferenz am 20. Mai 2015 hatte Generalsekretär Abdulaziz Al-Mikhlafi die Teilnehmer zu einem Abendempfang in die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen. Staatssekretär Michael Rüter begrüßte dazu auch niedersächsische Unternehmer, die an der Reise des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil nach Katar im Januar 2015 teilgenommen hatten und die Gelegenheit nutzten, entstandene Kontakte zu vertiefen oder auch neue Akteure kennenzulernen.

Fotos: Änne Weishampel

Blick unter die Motorhaube des Netzausbaus

Expertengespräch zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 Einen Werkstatteinblick in die Methodik zur Vorbereitung…

Expertengespräch zum Netzentwicklungsplan Strom 2025

Einen Werkstatteinblick in die Methodik zur Vorbereitung des Netzentwicklungsplans gewährten dieser Tage die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Sie luden vormittags zum Expertengespräch in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund. Im Vorfeld der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2025 wurden wichtige Themen rund um die Erstellung des Netzentwicklungsplans, wie zum Beispiel der von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen 2025 und erste Ergebnisse der Marktsimulation, vorgestellt. Die Präsentationen wurden von den ca. 30 Experten aus Ministerien von Bund und Ländern, Verbänden, Wirtschaft und NGOs durch eine angeregte Diskussion begleitet.

Der Netzentwicklungsplan selbst wird im Juli 2015 veröffentlicht. Er beschreibt ein bedarfsgerechtes und sicher betreibbares Übertragungsnetz für Deutschland und wird von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt. Ergänzt wird sogenannte NEP durch einen O-NEP für die Offshore-Anbindungsleitungen. Beide werden durch die Bundesnetzagentur überprüft und bestätigt. Grundlage hierfür ist der obengenannte Szenariorahmen, der ausgehend vom Referenzjahr 2013 vier Szenarien für 2025 und zwei für 2035 im Hinblick auf installierte Erzeugungskapazitäten und Zusammensetzung des Kraftwerksparks sowie den Stromverbrauch beschreibt. Dieser wird ebenso wie beide Netzentwicklungspläne mehrmals öffentlich zur Konsultation gestellt. Dadurch können alle interessierten Bürger, Experten und Institutionen ihre Perspektiven und ihr Wissen in den Prozess einbringen.

Die konkrete Planung von Trassenverläufen für Stromleitungen und technologische Lösungen ist nicht Teil des Netzentwicklungsplans. Dies geschieht im nachgelagerten Genehmigungsverfahren, wo ebenfalls die Öffentlichkeit in mehreren Planungsstufen beteiligt wird.

Die Gleichstellungsbeauftragten der obersten Landesbehörden tagen in Berlin

Anregender Austausch mit Berliner Fachfrauen Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Landesbehörden,…

Anregender Austausch mit Berliner Fachfrauen

Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Landesbehörden, der Landtagsverwaltung sowie des Landesrechnungshofes und der Landesbeauftragten für den Datenschutz fand sich Anfang Juni in der Landesvertretung zu ihrem turnusmäßigen Arbeitsmeeting zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft, die normalerweise monatlich in einem der Ministerien, quasi auf kurzem Wege, in Hannover tagt, nutzte den dieser Tage von der Staatskanzlei ausgerichteten Termin für den Austausch mit besonderen Fachkontakten in Berlin.

In einem ausführlichen Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Marlies Reimann, stand die Arbeit des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten des Bundes (kurz IMAG) im Mittelpunkt. Die Niedersächsinnen erhielten einen beeindruckenden Einblick in die Arbeit auf Bundesebene und konnten sowohl große Gemeinsamkeiten wie aber auch feine Unterschiede in den Anforderungen ausmachen, die die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten hier wie da mit sich bringt.

Zum Nachmittag konnten die niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten Dagmar Sternbeck und Stefanie Sembill zudem zwei Mitarbeiterinnen der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e.V., kurz EAF Berlin, begrüßen. Die Leiterin des Geschäftsfeldes Politik und Verwaltung, Uta Kletzing sowie ihre Kollegin, Dr. Katharina Schiederig, berichteten von ihren Erfahrungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie von erprobten Projekten zu flexiblen Arbeitsmodellen. Zudem stellten sie das erfolgreiche Mentoringprogramm „Karriere mit Kind“ vor, das die EAF ins Leben gerufen hat.

Die vielfältigen Informationen wurden mit großem Interesse aufgenommen und lebhaft diskutiert. Sie werden, so die Einschätzung der Teilnehmerinnen der Veranstaltung, in der einen oder anderen Weise in die Arbeit der niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten einfließen können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten beabsichtigt im Übrigen, im Herbst einen neuen Flyer über ihre Arbeit herauszugeben.

Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes

Podiumsdiskussion mit Finanzminister Peter-Jürgen Schneider Zu einer Podiumsdiskussion außerhalb des eigenen Gebäudes…

Podiumsdiskussion mit Finanzminister Peter-Jürgen Schneider

Zu einer Podiumsdiskussion außerhalb des eigenen Gebäudes lädt die Landesvertretung Niedersachsen für den 1. Juli zusammen mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ein: Die Veranstaltung findet über den Dächern Berlins auf der Dachgeschossebene des VÖB in der Lennéstraße statt. Die Diskussion beginnt um 17.30 Uhr mit der Begrüßung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter und den VÖB-Präsidenten Dr. Gunter Dunkel.

Anschließend diskutieren der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus, die VÖB-Hauptgeschäftsführerin Prof. Dr. Liane Buchholz und der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Dr. Achim Dercks. Moderiert wird das Gespräch von der Journalistin Angela Wefers von der Börsenzeitung. Das Thema lautet „Öffentliche Banken als Partner des Mittelstandes – Finanzmarktregulierung als gemeinsame Herausforderung“.

Von den Gesprächsteilnehmern werden Antworten auf die Frage erwartet, wie sich die deutsche Bankenlandschaft zukünftig entwickelt. Können die Besonderheiten der Kreditwirtschaft in Deutschland gerade vor dem Hintergrund der Europäisierung der Bankenregulierung dauerhaft beibehalten werden? Wie wirken sich diese Regulierungsvorhaben auf die bisherige Finanzierungskultur hierzulande aus? Und nicht zuletzt: welche Finanzierungsformen und -bedingungen sind für öffentliche und private Investoren erforderlich, um weiter erfolgreich am Markt bestehen zu können.

Die Veranstaltung findet für geladene Gäste statt.

Justiz und Föderalismus – Gleiches Recht für alle?

Antje Niewisch-Lennartz setzt Impuls Ein Bundesstaat, 16 Länder, 17 Justizministerinnen und –minister…

Antje Niewisch-Lennartz setzt Impuls

Ein Bundesstaat, 16 Länder, 17 Justizministerinnen und –minister und jede Menge Unterschiede in der Organisation, sei es bei den Verfahrenslaufzeiten, bei den Sicherheitskontrollen im Gericht, beim Entlassungsmanagement im Justizvollzug oder unterschiedlichen funktionellen Zuständigkeiten.

Aber wie viel Unterschiedlichkeit verträgt die Justiz? Überspitzt gefragt: Ab wann leidet die Akzeptanz der staatlichen Rechtspflege, wenn die einzige Gemeinsamkeit in den Ländern deren mehr oder weniger chronische Unterfinanzierung ist? Und wie lange darf der Bundesgesetzgeber warten, bevor er tätig wird, um mehr Gemeinsamkeit in der Rechtspflege zu sichern? Oder verlangt der Föderalismus, jeden noch so großen Unterschied zu tolerieren?

Führt womöglich die ständige Betonung der Wirtschaftlichkeit, verbunden mit einer weitgehenden Unterfinanzierung der Justiz, geradewegs zur Erosion der Akzeptanz, von der doch alle so viel halten? Hängt es womöglich von der Finanzkraft des jeweiligen Landes und der Finanzausstattung der Länderjustizverwaltungen ab, ob deutschlandweit das gleiche Recht gesprochen wird? Das sind viele Fragen. Antworten drauf werden erwartet von der Veranstaltung am heutigen Montag

15 Juni 2015 um 18 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund,
In den Ministergärten 10,
10117 Berlin.

zu der die Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Justizfachverbände in Kooperation mit der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund und dem Niedersächsischen Justizministerium herzlich einladen. Anmeldungen werden erbeten unter veranstaltung@landesvertretung-niedersachsen.de.

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz wird die Einleitung übernehmen; das Podium wird besetzt sein mit Rechtspolitikern aus dem Bundestag und dem Niedersächsischen Landtag, Vertretern der Anwaltschaft, der Medien und der Interessenvertretung der Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Justizfachverbände- auch die Verfassungsrechtler sollen ihre Einschätzung einbringen können.

So werden nach einer Begrüßung durch den Hausherrn der Landesvertretung, Staatssekretär Michael Rüter, und die Vorsitzende der AG der niedersächsischen Justizfachverbände, Angela Teubert-Soehring, Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Dr. Johannes Fechner, MdB und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens-Niklas Krause als Vertreter der niedersächsischen Justizfachverbände und Helge Limburg, MdL und Sprecher für Recht, Verfassung und Verfassungsschutz von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, auf dem Podium Platz nehmen.

Moderieren wird die Veranstaltung der stellvertretende Vorsitzende der Landespressekonferenz Niedersachsen Peter Mlodoch.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Illustration: Rohloff Design

Christian Meyer: Artgerecht auch bei Nutztieren- warum wir eine Tierhaltungswende brauchen

81% der von Infratest Befragten sind der Meinung, dass es den Tieren…

81% der von Infratest Befragten sind der Meinung, dass es den Tieren in der Nutztierhaltung heutzutage „nicht gut“ geht. Sogar 96% der Befragten sehen die Landwirte in der Pflicht, die Bedingungen der Tierhaltung zu verbessern. Aber nur 25% der Befragten erkennen, dass auch sie als Verbraucher dafür Verantwortung tragen.

Der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik hat in seinem kürzlich erschienen Gutachten Defizite der Nutztierhaltung beschrieben und tiefgreifende Änderungen gefordert. Er zeigt aber auch Wege, wie dies gelingen kann. Niedersachsen arbeitet bereits seit vier Jahren einen „Tierschutzplan“ ab, der klare Fristen für einen Ausstieg aus nicht-kurativen Eingriffen am Tier und tierschutzwidrigen Haltungsverfahren vorgibt. Niedersachsen ist das Land in der Bundesrepublik mit den meisten Nutztieren. Wir sind aber auch die ersten, die tun, und nicht bloß schnacken. Und wir sind die ersten, die ihre Ergebnisse in Berlin zur Diskussion stellen.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wird am 16. Juni 2015 ab 18:00 Uhr in der Niedersächsischen Landesvertretung zum Tierschutz in der Nutztierhaltung reden und diskutieren. Er hat sich dazu Professor Dr. Achim Spiller, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats und Mitautor der o.g. Studie zur Diskussion eingeladen, außerdem die Bundestagsabgeordneten Christina Jantz MdB, Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, und Johannes Röring MdB (CDU), Landwirt und Experte für Schweinehaltung und Fleischerzeugung, sowie Jochen Dettmer, den Geschäftsführer von NEULAND, eines – nicht ganz unumstrittenen – Labels für Fleisch aus tiergerechter Haltung.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist möglich nach Anmeldung unter veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Fotolia/ kharhan

Niedersachsen feiern DAS Sommerfest

Höhepunkt im Veranstaltungskalender der Landesvertretung Sommerfeste gibt es viele in Berlin. Kaum…

Höhepunkt im Veranstaltungskalender der Landesvertretung

Sommerfeste gibt es viele in Berlin. Kaum ein großer Verband, ein großes Unternehmen oder ein Land, das keine Sommerfete veranstaltet und dazu seine wichtigsten Gesprächs- und Verhandlungspartner einlädt. Das gilt auch für die Vertretung des Landes Niedersachsen. Ihr Fest aber unterscheidet sich von der Masse der anderen Veranstaltungen und ist im politischen Berlin dermaßen populär, dass es die Veranstalter selbstbewusst als das Sommerfest bezeichnen.

In diesem Jahr findet das Fest der Niedersachsen am 29. Juni statt. Erwartet werden dann wieder mehr als 2.000 Repräsentanten aus der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur aus Niedersachsen und Berlin und nicht zuletzt viele Vertreter der Medien. Ministerpräsident Stephan Weil wird das Fest gegen 19 Uhr offiziell eröffnen. Zuvor hat er dann schon seinen traditionellen Sponsorenrundgang absolviert – ein Besuch aller kulinarischen Stände im Garten der Landesvertretung, die in der Regel von Unternehmen aus Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, um die Gäste mit niedersächsischen Spezialitäten zu verköstigen.

Die Krabben aus der ostfriesischen Gemeinde Krummhörn gehören ebenso dazu wie die Grillwürste aus der Heide, die Spanferkel und Grillhähnchen aus dem Oldenburger Münsterland oder auch die Erdbeeren, frisch gepflückt von niedersächsischen Feldern. Nicht minder vielfältig ist das Getränkeangebot. Gleich mehrere Brauereien schenken ihre Spitzenprodukte aus, die niedersächsische Milchwirtschaft bietet leckere Milchshakes, Fruchtsäfte gibt es pur oder als fantasievolle Cocktails und Spirituosenhersteller bieten ihre Life-Style-Getränke an, die schon lange nicht mehr als Magenbitter bezeichnet werden. Nur der Wein kommt nicht aus Niedersachsen, sondern aus der südlichen Pfalz und aus Italien. Für den süßen Abschluss sorgen wieder die liebevoll selbst gebackenen und arrangierten Torten der Arbeitsgemeinschaft Bauernhofferien.

Zur musikalischen Unterhaltung der Gäste spielen diesmal die Gruppe Shift ´n Shuffle und die in Niedersachsen schon legendären Glamrocker von Sweety Glitter & the Sweethearts, präsentiert von Radio 21. Zum Ende der Veranstaltung treten dann wieder die NDR-2-on-Tour-Band und ein ebenfalls vom NDR-2 präsentierter DJ auf.

Für Essen und Trinken sowie für die Musik ist also wieder in bewährter Qualität gesorgt. Aber das spezielle Flair dieses Festes, zu dem Ministerpräsident Stephan Weil und der Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretär Michael Rüter, einladen, ist damit noch nicht erklärt. Es sind vor allem die Gäste selbst, die zum Besonderen der Veranstaltung beitragen. Eine spezielle Mischung von Entscheidern und Repräsentanten aus Niedersachsen und aus der Bundeshauptstadt. Eine gute Gelegenheit, um neue Kontakte zu knüpfen und vorhandene Beziehungen zu pflegen. Und in dieser Zusammensetzung wohl nur beim Fest in der niedersächsischen Landesvertretung möglich, dem Sommerfest im politischen Berlin.

Fotos: Andreas Schoelzel, Hans-Joachim Zylla, Michael Homberg

Abschlusskonferenz des Verbundprojektes NaLaMa-nt in der Landesvertretung

Management für die Tiefebene „NaLaMa-nT“ – was ein wenig so klingt wie…

Management für die Tiefebene

„NaLaMa-nT“ – was ein wenig so klingt wie Kindergebrabbel oder eine Sprechübung beim Logopäden ist die Abkürzung für ein anspruchsvolles Forschungsprojekt über das Nachhaltige Landmanagement im norddeutschen Tiefland unter den sich ändernden ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Mehr als 20 norddeutsche Forschungsgruppen aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen haben seit 2010 an diesem Projekt über das norddeutsche Tiefland gearbeitet. Federführend war dabei die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt aus Göttingen. Die Forschungsergebnisse werden jetzt im Rahmen einer Abschlusskonferenz in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund vorgestellt.

Die Konferenz beginnt am 7. Juli um 10 Uhr mit Grußworten von Prof. Dr. Hermann Spellmann, dem Leiter des Verbundprojektes, von Dr. Kristina Gross, die für das beteiligte Bundesministerium für Bildung und Forschung spricht, von Dr. Hermann Onko Aeikens, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Sachsen-Anhalt und von Michael Pelke, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen.

Im Anschluss an die Grußworte werden dann in insgesamt sieben Kurzreferaten die Projektergebnisse für die einzelnen Untersuchungsbereiche Klima, Wasser, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, sozioökonomische Entwicklung und die aus alldem resultierenden Anforderungen für ein nachhaltiges Landmanagement vorgestellt.

Dabei wird deutlich werden, dass es nicht nur der Klimawandel ist, der die Rahmenbedingungen nachhaltig und langfristig verändert. Auch die steigende Nachfrage nach Wasser, Holz und anderen Rohstoffen und die sich verschärfende Flächenkonkurrenz zwischen den verschiedenen Landnutzungsformen sowie die demografische Entwicklung stellen Planer und Wissenschaftler vor große und zum Teil ganz neue Herausforderungen.

Um dafür modellhafte Lösungen zu finden, wurden vier Modellregionen der norddeutschen Tiefebene genauer untersucht: die Landkreise Diepholz und Uelzen in Niedersachsen sowie der Fläming und der Landkreis Oder-Spree in Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Die Abschlusskonferenz richtet sich vor allem an ein Fachpublikum. Eine Teilnahme ist nur nach bestätigter Anmeldung bei der Forstlichen Versuchsanstalt (georg.leefken@nw-fva.de) möglich. Die Anmeldefrist endet am 22.06.2015.

Foto: Erich Westendarp/ pixelio.de

Auf der Suche nach dem Endlager

Bürger können sich bei der Suche nach einem Standort für radioaktiven Müll…

Bürger können sich bei der Suche nach einem Standort für radioaktiven Müll beteiligen

Die beiden Vorsitzenden der Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am 20. Juni dieses Jahres nach Berlin ein zum „Bürgerdialog Standortsuche“. Beim Dialog sollen zentrale Fragen der Suche und der sicheren Verwahrung erörtert werden. Ein weiteres Thema ist die Bürgerbeteiligung an der Arbeit der Kommission an sich, die im Sinne eines lernenden Verfahrens diskutiert und weiterentwickelt werden soll. Da es sich bereits bei der Suche und Einrichtung eines Standorts um längerfristige Aufgaben handelt, sind auch junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer angesprochen.

In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen für die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Diskurses gelegt. Die Ergebnisse dieser Debatten werden dokumentiert und fließen in den Bericht der Kommission ein. Anmeldung für begrenzte Nachrückerplätze sind möglich unter: www.amiando.de/standortsuche

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich über ein Bürgerforum im Internet zur Standortsuche zu äußern: https://www.bundestag.de/endlager/forum/forum.php

Foto: clipdealer

Bosniens Botschafter S.E. Edin Dilberovic

Seit mehr als 13 Jahren ist Bosnien-Herzegowina ein selbstständiger Staat. Anders als…

Seit mehr als 13 Jahren ist Bosnien-Herzegowina ein selbstständiger Staat. Anders als den größeren Nachbarn Serbien und Kroatien fällt es dem kleinen Land (3,8 Millionen Einwohner) aber nicht immer leicht, sich Aufmerksamkeit zu verschaffen. S.E. Edin Dilberovic, der Botschafter von Bosnien-Herzegowina in Deutschland, nutzt daher die Gelegenheiten, sein Land vorzustellen. Jetzt war er zu Besuch in der Vertretung des Landes Niedersachsen. Beim Gespräch mit dem Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, standen vor allem die wirtschaftlichen Beziehungen und der Kulturaustausch im Mittelpunkt. Aber auch Fragen der konsularischen Betreuung der in Deutschland lebenden Bosnier wurden erörtert.

Deutschland ist für Bosnien und Herzegowina der wichtigste Handelspartner, wobei es bereits im damaligen Jugoslawien Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationsbeziehungen gab. Bekanntestes Beispiel dafür ist das Automobilwerk in Sarajewo, an dem Volkswagen mit 49 Prozent beteiligt war. Während der kriegerischen Auseinandersetzungen Anfang der 90er Jahre wurde die Produktion eingestellt. Inzwischen lässt VW dort Fahrwerkskomponenten für verschiedene Marken fertigen.