Die 923. Sitzung des Bundesrates im Rückblick

Rentenpaket und Adoptionsrecht für Lebenspartner gebilligt Mit gut 30 Vorlagen beschäftigten sich…

Rentenpaket und Adoptionsrecht für Lebenspartner gebilligt
Mit gut 30 Vorlagen beschäftigten sich die Ländervertreter in der jüngsten Plenarsitzung am vergangenen Freitag. Die vorgelegten Gesetze zum Rentenpaket, zum erweiterten Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften, zur Umsetzung von EU-Recht beim „Greening“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik und zu neuen zivil- und handelsrechtlichen Regelungen in der Brüssel-Ia-Verordnung billigte der Bundesrat. Sie können damit dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden und wie geplant in Kraft treten.

Initiativen aus den Ländern
Neu vorgestellt wurde von Niedersachsens Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajic ein Gesetzentwurf zur Einführung eines freiwilligen wissenschaftlichen Jahres. Darüber hinaus Entschließungsanträge zu einem Nationalen Diabetesplan, zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch eine Erdgasreserve und zur energetischen Wohnraumsanierung. Die Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

Beratung zu Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen
Die Länder berieten zudem über die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen, zum Umgang mit Ratings und zur Verbesserung der Künstlersozialversicherung und nahmen hierzu – teilweise umfangreich – Stellung.

Zu dem Gesetzentwurf zur Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts beschlossen die Länder hingegen keine Stellungnahme. Gegen den kurzfristig auf die Tagesordnung genommenen Regierungsentwurf zur Reform des Lebensversicherungsrechts mit Änderungen beim Garantiezins und den sogenannten Bewertungsreserven erhob der Bundesrat im Kern keine Einwendungen. Allerdings setzt er sich für eine weitere Verbesserung der Transparenzregelungen zugunsten der Versicherungsnehmer ein.

Rentenanpassung und Verbraucherschutz
Den von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungen stimmte der Bundesrat ausnahmslos zu. Darin ging es unter anderem um die jährlich vorzunehmende Rentenanpassung, Meldepflichten für den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast sowie das Verfahren bei Privatinsolvenz.

Christian Meyer will wirksames Greening und zukunftsfähige Landwirtschaft

Gesellschaftliche Leistung der Landwirte muss besser honoriert werden Kurz vor dem Tor…

Gesellschaftliche Leistung der Landwirte muss besser honoriert werden

Kurz vor dem Tor den Ball nicht vertändeln – das gilt in der Fußball- WM wie im Bundesrat. Und ist letztlich der Grund, warum der Bundesrat –und auch Niedersachsen- zum Direktzahlungs-Durchführungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat- obwohl dieses Gesetz viel besser hätte sein können.

Es geht um eine Menge Geld, rund 800 Millionen Euro pro Jahr, die den niedersächsischen Landwirten aus dem EU-Haushalt gezahlt und nach den im Direktzahlungs-Durchführungsgesetz festgelegten Kriterien verteilt werden. Vom guten Vorsatz, dieses Geld stärker für eine umwelt-, natur- und klimagerechtere Landwirtschaft einzusetzen, dem sogenannten „greening“, ist allerdings nicht viel geblieben. „Dieses Gesetz“ – so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer am vergangenen Freitag im Plenum des Bundesrates- „wird den gesellschaftlichen Herausforderungen an eine zukunftsfähige Landwirtschaft nicht gerecht.“ Meyer bezog sich auf das von-Thünen-Institut: „Mit der im Gesetz vorgesehenen Ausgestaltung des Greening wird eine Steigerung der biologischen Vielfalt in den nächsten Jahren im Vergleich zu heute kaum zu erwarten sein.“

Zwar wird ein Teil der Zahlungen – die „greening“-Prämie – an den Schutz umweltsensibler Flächen und insbesondere an ein Grünland-Umbruchsverbot gebunden. Aber dieses Verbot wurde vom Deutschen Bundestag auf die Flora- Fauna- Habitat- Gebiete beschränkt. Zu wenig, meint Niedersachsen. Zwar müssen künftig 5 % der landwirtschaftlichen Flächen als Ökovorrangflächen ausgewiesen werden, die vor allem der Biodiversität dienen sollen. Aber der Deutsche Bundestag hat durchgesetzt, dass auf diesen „Ökovorrangflächen“ in bestimmten Fällen nun sogar auch gedüngt und gespritzt werden darf. Niedersachsen meint, dass dies nicht mehr viel mit einem „Vorrang der Ökologie“ zu tun hat.

Immerhin: Das neue Direktzahlungs-Durchführungsgesetz würde erlauben, 4,5% der Direktzahlungen für den Vertragsnaturschutz abzuzweigen. Es würde erlauben, einen Teil der Direktzahlungen von den großen Betrieben auf die kleinen zu verschieben und diese so stärker zu fördern. Wir können einen Teil der Mittel nutzen, jungen Leuten beim Einstieg in die Landwirtschaft zu helfen. Und es gibt mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Bundesländern. Dies alles zusammen hat uns letztlich bewogen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, um diese Vorteile, die innerhalb einer Frist gesichert werden müssen, nicht zu verspielen.

Aber, so Meyer im Bundesrat: „Die Bundesländer müssen nun versuchen, im Rahmen der Rechtsverordnung zu retten, was eigentlich kaum mehr zu retten ist. Es ist notwendig, in wichtigen Punkten nachzusteuern – nicht zuletzt auch, um die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirte besser zu honorieren. Und dieser Aufgabe wird Niedersachsen nachkommen. Die Länder werden weiterhin für ein wirksames Greening kämpfen!“

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung im Übrigen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird.

Er begrüßt zudem, dass die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates nachkommen will und bergbautreibende Betriebe in die Liste aufnehmen wird, denen keine Direktzahlungen gewährt werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Wirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik- Reform zu evaluieren und insbesondere den ökologischen Erfolg des Greenings im Rahmen einer Halbzeitbewertung unabhängig evaluieren zu lassen und bei Nichterfüllung der europäischen Zielvorgaben entsprechende Konsequenzen einzuleiten.

Bundesrat lässt „Rentenpaket“ passieren

Weg frei für bessere Mütterrente und abschlagfreie Rente ab 63 Das große…

Weg frei für bessere Mütterrente und abschlagfreie Rente ab 63

Das große Rentenpaket von Union und SPD hat am vergangenen Freitag nun auch den Bundesrat passiert. Die verbesserte Mütterrente und die abschlagfreie Rente ab 63 können nun zum 1. Juli kommen.

Etwa zehn Millionen Bundesbürger können sich über Verbesserungen bei der Rente freuen. Die verbesserte Mütterrente, die abschlagfreie Rente ab 63 Jahren und aufgestockte Renten für Erwerbsgeminderte bedeuten nach jahrelangen Abstrichen erstmals wieder positive Nachrichten für Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher. Das Rentenpaket enthält neben der verbesserten Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und der abschlagfreien Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte auch mehr Leistungen für Erwerbsgeminderte sowie mehr Geld für Reha-Maßnahmen. Frauen, deren Kindererziehungsleistungen künftig besser anerkannt werden, erhalten den Aufschlag erstmals – dann aber rückwirkend – voraussichtlich im Spätherbst.

Bei dem Rentenpaket handelt es sich um das teuerste Vorhaben der großen Koalition: Es schlägt in dieser Legislaturperiode mit etwa 30 Milliarden Euro zu Buche. Bezahlt wird das aus den Rücklagen der Rentenkasse. Insbesondere dies hatten Opposition, Arbeitgeber, Gewerkschaften und auch Sozialverbände kritisiert.

Der Bundestag hatte das Rentenpaket bereits am 23. Mai mit der großen Mehrheit von Union und SPD beschlossen. Dabei wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch Änderungen vorgenommen. Insbesondere:

  • Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Altersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien noch während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls mehrfach, hinausschieben („Flexi-Rente“)
  • Zudem sollen freiwillig Versicherte, insbesondere selbständige Handwerker, die 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, in die Regelungen der Rente mit 63 einbezogen.
  • Um Frühverrentungen zu vermeiden, werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente ab 63 nicht mehr angerechnet. Ausnahmen: der Bezug von Arbeitslosengeld wurde durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht.

Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.

Auf dem Weg zur vollen Gleichberechtigung im Adoptionsrecht

Niedersachsen spricht sich für volle Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft aus Nach…

Niedersachsen spricht sich für volle Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft aus

Nach dem Deutschen Bundestag hat am vergangenen Freitag nun auch der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption passieren lassen, so dass es eingetragenen Lebenspartnern künftig möglich ist, ein vom anderen Lebenspartner bereits adoptiertes Kind nachträglich anzunehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften mit seiner Entscheidung vom13. Februar 2013 für verfassungswidrig erklärt. Sowohl die Lebenspartner als auch deren Kinder seien in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt, hatte das Gericht entschieden und dem Gesetzgeber eine Frist für die verfassungsgemäße Regelung bis zum 30. Juni 2014 gesetzt.

Eine vollständige Gleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern im Adoptionsrecht wird mit diesem Gesetz allerdings noch nicht erreicht. Einerseits dürfen Lebenspartner ein Kind weiterhin nicht gemeinsam adoptieren, andrerseits können Ehepartner ein Kind nicht wie Lebenspartner ohne den anderen annehmen.

Niedersachsen sieht dennoch in dem Gesetz einen weiteren Schritt auf dem Weg zur vollen Gleichstellung im Adoptionsrecht und begrüßt, dass es fristgerecht zum 30. Juni in Kraft treten kann. Die Landesregierung hätte eine gesetzliche Regelung mit der vollen Gleichstellung zum jetzigen Zeitpunkt bevorzugt. Niedersachsen hat daher gemeinsam mit weiteren Landesregierungen im Plenum eine Protokollnotiz abgegeben und sich für die vollständige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht ausgesprochen.

Bundesrat berät Reform des Lebensversicherungsrecht

Länder fordern noch mehr Transparenz Eile, wo Eile vonnöten ist. Unter dieses…

Länder fordern noch mehr Transparenz

Eile, wo Eile vonnöten ist. Unter dieses Motto könnte das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherstellung der Lebensversicherungsleistungen als Teil der staatlich gewünschten und geförderten Altersvorsorge stehen. Nach mehrfachen und erfolglosen Gesetzgebungsverfahren, die den Spagat zwischen den Interessen der Versicherungsunternehmen und der Versichertengemeinschaft im anhaltenden Niedrigzinsumfeld versuchten, unternimmt die Bundesregierung nun einen neuen Anlauf.

Die Rahmenbedingungen sind klar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zur Sicherung ihres Wohlstandes im Alter über Jahre hinweg auf Lebensversicherungen als Teil der Vorsorge gesetzt. Die von den Versicherungsgesellschaften dabei versprochenen Renditen sind dabei positiver prognostiziert worden als sie aktuell erzielbar sind. Die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank schlagen darüber hinaus bei den Erträgen der Versicherer zu Buche. Durch das Lebensversicherungsreformgesetz soll nunmehr sichergestellt werden, dass die Lebensversicherung auch künftig verlässlich ihren Anteil am Aufbau eines Altersvermögens leisten kann.

Die Neuregelungen betreffen dabei zunächst den Garantiezins der Versicherungen. Dieser soll ab dem 1. Januar 2015 auf 1,25 % abgesenkt werden. Dafür müssen die Versicherer ebenfalls zum Beginn des kommenden Jahres eine Absenkung in Kauf nehmen. Sie können künftig nur noch in geringerem Maße ihre Abschlusskosten geltend machen. Die Hoffnung ist, dass damit eine Verringerung der Provisionsleistungen einhergeht. Diese sollen daher transparenter gemacht werden. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages soll die Kundschaft künftig einsehen können, welche Beträge der Vermittlungsagentur vom Versicherungsunternehmen erstattet werden. Der Vergleich zu anderen Geldanlagen wird dadurch ebenfalls vereinfacht.

Änderungen sind auch bei der Überschussbeteiligung vorgesehen. Einerseits wird eine Kürzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven durch Staatsanleihen angestrebt. Diese entstehen durch die relativ hohen Werte älterer Staatsanleihen mit verhältnismäßig hohen Zinszusagen. Die künftigen Zinszahlungen werden dabei als vorhandener Wert angesehen, der den derzeit ausscheidenden Versicherungsnehmern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugute kommen muss.

Tatsächlich gehen die höheren Werte aber über die Laufzeit sukzessive zurück. Die höheren Auszahlungen an aktuell ausscheidende Personen gehen damit zu Lasten der künftig auslaufenden Verträge. Dieser Missstand soll mit dem Gesetz behoben werden. Im Gegenzug erhöhen sich die Leistungen an die Versicherten durch die Erhöhung bei den auszuzahlenden Risikogewinnen. Kamen der Versichertengemeinschaft bisher nur 75 % der Gewinne aus einer sehr pessimistischen Anwendung von Sterbetafeln zugute, werden dies künftig 90 % sein.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen. Wenngleich die Offenlegung der Provisionen begrüßt wird, geht der Länderkammer diese Verpflichtung nicht weit genug. Es bedürfe einer Einbeziehung weiterer Leistungen der Versicherungsunternehmen an ihre Vertriebspartner. Nun wird sich der Bundestag in seinen Beratungen hiermit auseinandersetzen.

Bundesregierung will Asylrecht ändern

Länder geben keine Stellungnahme ab Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Länder geben keine Stellungnahme ab

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Asylrechts beschlossen. Der Bundestag wird über den Gesetzentwurf nun ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.

Die Bundesregierung möchte Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts einstufen und gleichzeitig den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer erleichtern.

In ihrem Gesetzentwurf weist die Regierung darauf hin, dass die Zahl der in Deutschland von Angehörigen der genannten Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen ist. Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 und damit über 20 Prozent aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsschutz lägen jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor. Die Bearbeitung dieser – zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten – Anträge führte zu einer erheblichen Belastung für Bund, Länder und Kommunen und ginge im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Die genannten Staaten sollen daher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen.

Zugleich möchte die Bundesregierung die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung für Asylbewerber und geduldete Ausländer auf drei Monate verkürzen.

Künstlersozialabgabe: Mehr Abgabegerechtigkeit und stabiler Abgabesatz

Geringfügigkeitsgrenze soll kleine Unternehmen entlasten Die Künstlersozialversicherung ist eine einmalige und unverzichtbare…

Geringfügigkeitsgrenze soll kleine Unternehmen entlasten

Die Künstlersozialversicherung ist eine einmalige und unverzichtbare Errungenschaft für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie wird solidarisch von Kulturschaffenden, Verwertern und dem Bund getragen. Bei den Verwertern wird die Künstlersozialabgabe als Umlage erhoben. Sie bietet Kulturschaffenden zuverlässigen Schutz gegen die großen Lebensrisiken und ermöglicht es damit vielen Menschen erst, künstlerisch oder publizistisch tätig zu sein.

Mit einem Gesetzentwurf, der dem Bundesrat am vergangenen Freitag zur Beratung vorlag, will die Bundesregierung eine weitere Anhebung des Künstlersozialabgabesatzes verhindern und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen. Durch regelmäßige Überprüfungen soll sichergestellt werden, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich entrichten.

Die Prüfung der Verwerter, ob sie ihren Melde- und Abgabepflichten nachkommen, ist 2007 auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen worden. Mittlerweile werden aus dieser Prüftätigkeit kaum noch Einnahmen erzielt. Das hat dazu beigetragen, dass zum 1. Januar 2014 der Künstlersozialabgabesatz von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben worden ist.

Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes soll nun verhindert werden. Prüfungen zeigen zudem, dass noch nicht alle Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt den künftigen Umfang der Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung. Die Prüfungen bei den Arbeitgebern, ob sie den Melde- und Abgabepflichten nachkommen, werden gegenüber der bisherigen Praxis erheblich ausgeweitet.

Die Künstlersozialkasse soll zudem ein eigenes Prüfrecht erhalten, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang selbst durchzuführen. Durch eine verstärkte Prüfung sollen zusätzliche Einnahmen für die Künstlersozialkasse erzielt werden.

Außerdem soll eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt werden. Hiervon profitieren insbesondere kleine Unternehmen, die nur unregelmäßig oder in geringem Umfang zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Aus den dafür gezahlten Entgelten ergeben sich künftig nur dann Abgabe- und Zahlungspflicht, wenn die Summe dieser Entgelte im Kalenderjahr 450 Euro übersteigt.

Durch die regelmäßige Überprüfung sowie Beratung und Information der Arbeitgeber soll das Ziel der Abgabegerechtigkeit erreicht werden. Alle Arbeitgeber, die zur Abgabe verpflichtet sind, sollen ihren Beitrag zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes leisten.

Die vorgesehenen Regelungen sollen im Jahr 2019 evaluiert werden, um einen Zusammenhang herzustellen zwischen Ziel und Zweck der Regelungen und den tatsächlich erzielten Wirkungen sowie den damit verbundenen Kosten.

In seiner Stellungnahme, die auch Niedersachsen mit seinen Stimmen unterstützt hat, begrüßt der Bundesrat Zielsetzung und Anliegen des Gesetzentwurfs, insbesondere eine Abgabegerechtigkeit bei der Künstlersozialabgabe herzustellen und den weiteren Anstieg des Abgabesatzes zu vermeiden. Auf die Dauer werde eine Stabilisierung allerdings nur gelingen, wenn die Künstlersozialversicherung eine breite Akzeptanz erfahre. Bedenken äußert er, ob die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre in der vorgesehenen Weise praktikabel sei.

Darüber hinaus begrüßt er die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich der Melde- und Abgabepflichten, hält diese aber in der vorgesehenen Höhe von 450 Euro im Kalenderjahr für zu gering, um kleine Unternehmen wirksam von Bürokratie zu entlasten. Im Übrigen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, welche Maßnahmen außer einer Anhebung des Künstlersozialabgabesatzes und den Prüfungen bei Arbeitgebern geeignet sein können, um einen langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Künstlersozialkasse zu erreichen.

Antibiotika in der Tiermast

Bundesrat legt Bestandsuntergrenzen für Meldepflicht fest Die erheblichen Mengen an Antibiotika, die…

Bundesrat legt Bestandsuntergrenzen für Meldepflicht fest

Die erheblichen Mengen an Antibiotika, die Jahr für Jahr in der Tiermast verbraucht werden, der hohe Anteil an Tieren, die während ihres kurzen Lebens fast routinemäßig Antibiotika verabreicht bekommen, erschrecken. Vermutungen liegen nahe, dass hier unerlaubtes Mast-Doping betrieben wird oder die Haltungsbedingungen so schlecht sind, dass Erkrankungen zwangsläufig sind. Befürchtet wird, dass der sorglose Antibiotikaeinsatz in der Tiermast zur Entstehung resistenter Keime beiträgt, die letztlich auch die Gesundheit der Menschen gefährden. Bundestag und Bundesrat haben vor einiger Zeit ein Gesetz angenommen, das mit einer Meldepflicht den Antibiotikaeinsatz in der Tiermast transparent machen soll, so dass Halter, Tierärzte und Behörden an seiner Reduzierung zusammenwirken. Diesem Gesetz fehlten noch Durchführungsregeln, die jetzt mit der Tierarzneimittel- Mitteilungen- Durchführungsverordnung – TAMMitDurchfV- dem Bundesrat vorlagen.

Bedauerlich, dass man jetzt den Eindruck gewinnen kann, dass doch wieder nur halbherzig vorgegangen werden soll. Der Entwurf der Bundesregierung führt Bestandsuntergrenzen ein, ab denen die Mitteilungspflicht für Antibiotikabehandlungen gelten soll. Richtig ist natürlich, nicht jede kleine Hobbytierhaltung den gleichen Auflagen zu unterwerfen, die für Großbestände gelten. Aber die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Untergrenzen verfallen in das andere Extrem. Sie liegen so hoch, dass jeder zweite Schweinemastbetrieb in Niedersachsen aus der Mitteilungspflicht fallen würde. Und wie soll man den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum eine Masthähnchenhaltung, mit nur knapp unter 10.000 Tieren nicht meldepflichtig sein soll? Ist die Wahrscheinlichkeit, dass in Betrieben mit 9.998 Hähnchenplätzen seltener Antibiotika eingesetzt werden, so viel geringer?

Niedersachsen will dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen und wollte alle relevanten Bestände erfassen. Im Zuge der Beratung der Verordnung hatte sich Niedersachsen deshalb für deutlich niedrigere Untergrenzen eingesetzt. Die festgesetzten Tierzahlen im Bereich der zur Mast bestimmten Schweine, Mastputen und Masthühner sind nach Auffassung von Niedersachsen deutlich zu hoch. Die Zielsetzungen der neu eingeführten Regelungen des Arzneimittelgesetzes zur Minimierung des Einsatzes von Antibiotika würden dadurch unterlaufen, das Ziel, die weitere Verbreitung multiresistenter Keime möglichst einzudämmen, aufgeweicht. Der Bundesrat hat diese Auffassung bei der Behandlung der Verordnung am vergangenen Freitag nicht aufgegriffen.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić stellt klar: „Die niedersächsische Landesregierung will das…

Niedersachsens Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić stellt klar: „Die niedersächsische Landesregierung will das freiwillige Engagement junger Menschen stärken und ein freiwilliges wissenschaftliches Jahr bundesgesetzlich verankern.“

Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat Heinen-Kljajić am vergangenen Freitag im Bundesrat vorgestellt. Sie wurde den Ausschüssen zu weiteren Beratungen zugewiesen.

Die Initiative hat zum Ziel, das freiwillige wissenschaftliche Jahr neben dem freiwilligen sozialen und dem freiwilligen ökologischen Jahr im Jugendfreiwilligendienstegesetz als dritte Säule festzuschreiben. Danach sollen künftig staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern institutionell gefördert werden, kraft Gesetzes als Träger eines freiwilligen wissenschaftlichen Jahres zugelassen werden können. Hochschulen als Träger eines Jugendfreiwilligendienstes müssen derzeit noch durch die zuständige Landesbehörde zugelassen werden.

„Wir wollen junge Menschen für Wissenschaft und Forschung begeistern. Von Biomedizin über Chemie und Physik bis hin zu Ingenieurwissenschaften: Mit dem freiwilligen wissenschaftlichen Jahr erhalten sie bereits vor dem Studium Einblicke in die wissenschaftliche Praxis“, sagte Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić bei der Vorstellung der Initiative in Berlin. Das freiwillige wissenschaftliche Jahr leiste einen wertvollen Beitrag zur Orientierung bei der Studien- und Berufswahl und wirke so dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegen.

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) bietet das freiwillige wissenschaftliche Jahr im Zuge eines Pilotprojektes seit September 2011 mit großem Erfolg an. Auf die aktuell 78 Plätze haben sich mehr als 200 Anwärterinnen und Anwärter beworben.

Die niedersächsische Initiative knüpft an diese positiven Erfahrungen an. „Junge Menschen haben großes Interesse, sich in diesem Bereich zu engagieren“, sagt Heinen-Kljajić. „Wir wollen erreichen, dass ihnen der Zugang zum freiwilligen wissenschaftlichen Jahr offen steht.“

Bundeskabinett

Gesetzentwurf zur Einführung des „ElterngeldPlus“ beschlossen Elternzeit wird flexibler Das Bundeskabinett hat…

Gesetzentwurf zur Einführung des „ElterngeldPlus“ beschlossen
Elternzeit wird flexibler

Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf zur Einführung des ElterngeldPlus auf den Weg gebracht. Mit dem ElterngeldPlus wird die Elternzeit flexibler und es wird für Mütter und Väter künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.

Wer schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeitet, kann mit dem „Elterngeld Plus“ nun länger als bisher Elterngeld beziehen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Außerdem ist die Einführung eines Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Elternzeit-Monaten geplant, wenn beide Elternteile während mindestens vier aufeinanderfolgender Lebensmonate des Kindes parallel zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.

Neben dem Elterngeld soll auch die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Außerdem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.

Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Bundestag

Reform der Verpackungsverordnung verabschiedet Möglichkeit der Eigenrücknahme wird gestrichen Müllbehälter für Verpackungsmüll…

Reform der Verpackungsverordnung verabschiedet
Möglichkeit der Eigenrücknahme wird gestrichen

Müllbehälter für Verpackungsmüll sieht man in fast jedem Supermarkt. Diese Behälter sind nur in zweiter Linie ein Ausdruck von Kundenfreundlichkeit, primär dienen sie dazu, durch die „Eigenrücknahme“ Abgaben für das Duale System zu sparen. Genau damit wurde in der Vergangenheit Missbrauch betrieben. Nach den gemeldeten Mengen müsste ein Großteil des Verpackungsmülls von den Kunden im Laden zurückgelassen worden sein – was aber nicht mit der Realität übereinstimmt. Im Ergebnis wurden die Abgaben für das Duale System immer kleiner, der Müll aber nicht.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag die siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen und damit diese Missbrauchsmöglichkeit beseitigt. Durch Eigenrücknahme Kosten zu sparen ist nicht mehr möglich. Geändert und eingeschränkt wurde außerdem die Möglichkeit für Branchen, bei denen die Verpackungen an der Übergabestelle direkt anfallen, diese selber zu entsorgen oder entsorgen zu lassen, die sog. Branchenlösungen. Auch hier kam es zu unrealistischen Mengenmeldungen, die durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten verhindert werden sollen.

Lange Sitzungswoche in Aussicht
Haushalt 2014 beschäftigt Bundestag

Nach den elfstündigen Beratungen im Haushaltsausschuss steht die 2./3. Lesung des Haushaltsgesetzes 2014 in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages vom 23. bis zum 27. Juni auf der Tagesordnung. Wegen des Regierungswechsels im Herbst vergangenen Jahres kommt der Beschluss über den Haushalt in diesem Jahr außergewöhnlich spät. Auch bei den Beratungen im Plenum sieht die Planung lange Sitzungstage vor. Dienstag bis 20:15 Uhr, Mittwoch sogar bis 21:50 Uhr. Ob es Glück ist oder vorausschauende Planung, dass das Sitzungsende am Donnerstag, den 26. Juni schon um 17 Uhr ist, wenn Deutschland bei der Fußball-WM um 18 Uhr gegen die USA spielt, kann nur gemutmaßt werden…

Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) – Wollen Sie für ein Jahr in den USA leben?
Deutscher Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr 285 Schülerinnen und Schüler sowie 75 jungen Berufstätigen die Möglichkeit mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind 350 junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast Deutschland. Das PPP ist gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.
Bewerben Sie sich jetzt für das 32. Austauschjahr 2015/2016!
Die Bewerbungsphase läuft vom 12. Mai bis 12. September 2014.
Bewerben Sie sich – und werden Teil einer Gemeinschaft von über 21.000 Menschen auf beiden Seiten des Atlantiks!
Nähere Informationen finden Sie über:
https://www.bundestag.de/ppp

Kontakte
Deutscher Bundestag
Referat Internationale Austauschprogramme (WI 4)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: +49 (0)30 227- 32835 oder 39336
ppp@bundestag.de

Vor 60 Jahren…..

Vor 60 Jahren, ein Jahr nach der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes in…

Tag der Deutschen Einheit - Niedersachsentag 2014

Tag der Deutschen Einheit – Niedersachsen 2014 in Hannover

Vor 60 Jahren, ein Jahr nach der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR, wird in der Bundesrepublik am 17. Juni 1954 der erste Staatsfeiertag, der „Tag der deutschen Einheit“, gefeiert. Nur wenige Wochen nach dem blutig niedergeschlagenen Volksaufstand in der DDR hat der Bundestag am 3. Juli 1953 den 17. Juni als „Symbol der deutschen Einheit in Freiheit“ mit großer Mehrheit zum gesetzlichen Feiertag bestimmt.

Der zentrale Staatsakt zu den Feierlichkeiten findet bereits einen Tag zuvor am 16. Juni im Plenarsaal des Bonner Bundeshauses statt. Der 17. Juni 1954 fällt mit dem Fronleichnamstag zusammen.

Im Jahr 1963 erhebt Bundespräsident Heinrich Lübke den 17. Juni zusätzlich zum „Nationalen Gedenktag des Deutschen Volkes“. Bis 1967 veranstaltet die Bundesregierung zum 17. Juni Gedenksitzungen, Feierstunden oder Staatsakte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, an denen die Mitglieder des Bundestages als Gäste teilnehmen.
1968 gibt es erstmals keine Gedenkstunde im Bundestag. Es gibt sogar Überlegungen, den 17. Juni als Feiertag abzuschaffen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand verliert das Gedenken an den 17. Juni 1953 in der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung.

Zwischen 1969 und 1980 gedenkt der Bundestag der Ereignisse des 17. Juni 1953 im Rahmen einer regulären Arbeitssitzung. 1969 debattiert das Parlament den ersten „Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland“, der zu einer festen Institution wird.

Erst 1978 zum 25. Jahrestag des Aufstandes findet wieder eine offizielle Gedenkstunde statt. Ab 1981 wird der 17. Juni wieder mit einer gesonderten Gedenksitzung des Bundestages begangen. Nach dem Mauerfall im Herbst 1989 erinnern am 17. Juni 1990 zum ersten Mal Vertreter aus West und Ost gemeinsam an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953.
36 Jahre lang ist der 17. Juni der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland, als sich mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 schließlich die Hoffnung auf Überwindung der deutschen Teilung erfüllt. Gleichzeitig verliert der 17. Juni durch den Einigungsvertrag seinen Status als gesetzlicher Feiertag.

An die Stelle des 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit“ tritt der Tag der Deutschen Einheit, der 3. Oktober. Der 17. Juni bleibt jedoch ein nationaler Gedenktag. Heute wird der 17. Juni vor allem als herausragendes Ereignis der deutschen Einheitsgeschichte sowie der europäischen Freiheitsgeschichte gewürdigt.

Mit Blick darauf, dass mit Ministerpräsident Stephan Weil in diesem Jahr ein Niedersachse das Amt des Bundesratspräsidenten ausübt, werden die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober 2014 in Hannover stattfinden.

MP Stephan Weil stellt niedersächsische Breitbandstrategie vor

Zugang zum Internet bedeutet Lebensqualität Die durch das Internet ausgelöste Entwicklung kommt…

Zugang zum Internet bedeutet Lebensqualität

Die durch das Internet ausgelöste Entwicklung kommt nach Auffassung des niedersächsischen Ministerpräsidenten einer Kulturrevolution gleich. „Vor allem junge Menschen werden ihre Lebensqualität auch danach bemessen, wie ihr Zugang zum Internet beschaffen ist“, sagte Stephan Weil in einer Veranstaltung der Landesvertretung Niedersachsen zum Breitbandausbau. Je leistungsfähiger dieser Netzanschluss sei, desto attraktiver für die junge Generation. Das stelle aber besonders die dünner besiedelten ländlichen Regionen vor große Probleme, in denen sich ein Ausbau der Netze wirtschaftlich nicht zu lohnen scheine. Nach Ansicht des niedersächsischen Ministerpräsidenten besteht aber gerade darin die große Herausforderung für das Land, hier tätig zu werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

„Zwei Drittel der niedersächsischen Bevölkerung sind gut angebunden“, betonte Weil. Sie hätten vergleichsweise schnelle Internet-Anschlüsse und könnten darüber entsprechend kommunizieren und Daten empfangen und senden. Immerhin ein Drittel aber sei schlecht versorgt, mithin Millionen von Menschen in großen Teilen Landes. Der Markt sei offenkundig nicht in der Lage, diese Versorgungslücken in absehbarer Zeit zu schließen. Die Landesregierung hat deshalb eine eigene Breitbandstrategie entwickelt, deren Grundzüge Weil in seinem Vortrag in der Landesvertretung kurz darstellte.

Danach sollen bis zum Jahr 2020 alle Haushalte in Niedersachsen mit einem wenigstens 30 MBit/s-schnellen Internetanschluss versorgt sein. Dazu will das Land vor allem EU-Mittel einsetzen. Die Bundesregierung habe sogar eine Mindestversorgung von 50 MBit/s als Ziel angegeben, was Weil als „ambitioniert“ bezeichnete. Ohne ein stärkeres finanzielles Engagement sei das aber nicht zu erreichen. Weil erinnerte in diesem Zusammenhang an die ursprüngliche Verabredung zwischen dem Bund und den Ländern, die so genannte „digitale Dividende“, die sich aus der Versteigerung weiterer Funkfrequenzen ergebe, hälftig zwischen Bund und den Ländern aufzuteilen. Während der aktuellen Ministerpräsidentenkonferenz sei dies aber mit einem Fragezeichen versehen worden. Offenbar wolle der Bund eine andere, für ihn günstigere Aufteilung.

Dass es beim Ausbau der Breitbandverkabelung im ländlichen Raum in besonderer Weise auf lokale und regionale Akteure ankommt, machte im Anschluss an den Weil-Vortrag der Umweltdezernent des Landkreises Wolfenbüttel, Claus-Jürgen Schillmann, deutlich. In Wolfenbüttel trat der Landkreis selbst als Bauherr auf, brachte alle beteiligten Gemeinden zusammen, investierte 13,5 Millionen Euro und baute ein 285 km langes Glasfasernetz, an das alle 97 Ortsteile angeschlossen wurden. Dank günstiger Finanzierungsmöglichkeiten und der starken Nachfrage der einzelnen Haushalte konnte Schillmann als Fazit festhalten: „Es rechnet sich!“ Das hatte die Deutsche Telekom seinerzeit ganz anders gesehen und auf eine Beteiligung an dem Projekt verzichtet. Dafür sprang mit dem Unternehmen htp aus Hannover ein anderer Anbieter ein, der aufgrund seiner guten Ortskenntnisse offenbar anders kalkulieren konnte.

Gute Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten seien eine wesentliche Voraussetzung für Breitbandprojekte wie in Wolfenbüttel, wurde in der anschließenden Podiumsdiskussion betont. Eine andere Voraussetzung sei die Einbindung aller Beteiligten in die Planung und Durchführung, berichteten unter anderem der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, Dr. Stephan Albers, Peer Beyersdorff vom Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen und htp-Geschäftsführer Karsten Schmidt. Telekom-Vertreter Jürgen Schneider sah sich – aus seiner Sicht zu Unrecht – ein wenig ins Abseits gedrängt. Denn auch sein Unternehmen habe ein großes Interesse daran, die Breitbandverkabelung voran zu bringen, auch im ländlichen Raum. „Aber es muss sich auch betriebswirtschaftlich rechnen“, betonte Schneider.

Dem hielt wiederum der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, den Anspruch der Bevölkerung auf annähernd gleiche Lebens- und Teilhabemöglichkeiten entgegen. Dazu bedürfe es aber einer Kraftanstrengung, die vom Land allein nicht bewältigt werden könne. „Da ist auch der Bund gefordert“, sagte Rüter.

Fotos: Andreas Schoelzel

Antje Niewisch-Lennartz diskutiert zeitgemäße Reform der Tötungstatbestände

Einstimmung auf 70. Juristentag in Hannover „Historisch belastet, juristisch bedenklich – Wie…

Einstimmung auf 70. Juristentag in Hannover

„Historisch belastet, juristisch bedenklich – Wie lassen sich Mord und Totschlag zeitgemäß reformieren?“ Zu dieser Frage hatten Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem Deutschen Juristentag am 5. Juni zu einer Diskussion in die gemeinsame Landesvertretung eingeladen.

Nach der Begrüßung durch Staatssekretär Michael Rüter und Impulsreferaten der beiden Justizministerinnen Antje Niewisch-Lennartz aus Hannover und Anke Spoorendonk aus Kiel, verfolgten circa 150 fachkompetente Gäste eine politisch aktuelle und hoch spannende Podiumsdiskussion, moderiert von dem langjährigen ARD-Korrespondenten beim Bundesverfassungsgericht, Karl-Dieter Möller.

Neben den beiden Ministerinnen hatten auf dem Podium Renate Künast, MdB und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, Ramona Pisal, Vorsitzende Richterin am OLG Brandenburg und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Dr. Stefan König, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie Prof. Dr. Helmut Satzger, Leiter des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht an der Maximilian-Universität München, Platz genommen.

Was stellt man sich unter einer zeitgemäßen Reform der Tötungstatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) vor? Ist eine solche Reform wirklich notwendig? Ist die Rechtsprechung nicht auch ohne Reform im Laufe der Jahre Einzelfällen gerecht geworden?
Sollte aber wenigstens eine redaktionelle Änderung der §§ 211 und 212 StGB erfolgen, um sich endlich vom nazi-belasteten Wortlaut der beiden strafrechtlichen Regelungen zu distanzieren?

Ist die jetzige Ausgestaltung der §§ 211 und 212 StGB mit den Grundsätzen eines modernen und freiheitlichen Strafrechts in Einklang zu bringen? Ergibt sich ein umfassender Reformbedarf allein daraus, dass die Strafe an den Täter anknüpft anstatt an die Tat?

§211 StGB definiert gegenwärtig nicht, was ein Mord ist, sondern er beschreibt die Charakteristika eines Mörders. Dadurch werde nicht die Tat – nämlich die Vernichtung eines Lebens – zum Unrechtskern erklärt, sondern die Verworfenheit des Täters, erläuterte Ministerin Antje Niewisch-Lennartz. Und das Merkmal, dass jemand aus „niedrigen Beweggründen“ handele, stoße an die Grenzen der Bestimmtheit. Denn welcher Beweggrund sei so niedrig, dass er zum Mordmerkmal tauge? Schließlich wurde auch die Problematik der rigiden Strafandrohung –lebenslange Freiheitsstrafe – angesprochen. Käme man bei einer Reform daran vorbei, auch eine minder schwere Mordhandlung gesetzlich zu definieren mit der Folge einer minderschweren Strafe?

Fragen, die zu einem lebhaften Meinungsaustausch führten, an dessen Ende sich die Waagschale zugunsten einer inhaltlichen Reform neigte, ohne dass eine fertige Lösung oder ein Zeitrahmen in Aussicht gestellt werden konnten. Für beide Ministerinnen bleibt zunächst das Ergebnis der vom Bundesjustizminister Heiko Maas vor wenigen Tagen eingesetzten Kommission abzuwarten, die genau zu diesen Fragestellungen Antworten finden soll.

Eine Reform der Tötungsdelikte war im Laufe der Jahre immer einmal wieder Thema in der Fachwelt, ohne dass es zu einer Reform gekommen wäre. So hat sich der Deutsche Juristentag bereits im Jahr 1980 damit befasst.

Nach dem Ende des offiziellen Teils dieses justizpolitischen Abends im Herzen des Regierungsviertels setzten die Gäste die Fachgespräche mit den Expertinnen und Experten des Podiums in kleinen Gruppen bei einem Imbiss und in angeregter Atmosphäre fort. Insgesamt ein gelungenes Zusammenwirken der beiden Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Die Veranstaltung „Historisch belastet, juristisch bedenklich – Wie lassen sich Mord und Totschlag zeitgemäß reformieren?“ stimmte bereits auf den 70. Deutschen Juristentag ein, der in diesem Jahr vom 16. – 18. September in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover stattfindet. Der Deutsche Juristentag ist der europaweit größte juristische Fachkongress. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.djt.de

Fotos: Svea Pietschmann

#ritzen – gefährliche Netztrends verbreiten sich immer schneller

Kommission für Jugendmedienschutz stellt Jahresbericht Jugendschutz im Internet vor Selbstverletzung als Sympathiebekundung…

Kommission für Jugendmedienschutz stellt Jahresbericht Jugendschutz im Internet vor

Selbstverletzung als Sympathiebekundung für Justin Bieber – fotografiert und auf Facebook gestellt, um zur Nachahmung zu animieren. Ein Fall für jugendschutz.net, das die Entfernung der meisten Darstellungen erreichen konnte. Und ein Thema im Jahresbericht „Jugendschutz im Internet“, der dieser Tage von der Staatssekretärin im Jugendministerium Rheinland-Pfalz, Margit Gottstein, und dem Vorsitzenden der Kommission für Jugendmedienschutz, Siegfried Schneider, im Rahmen einer Pressekonferenz in den Räumen der Landesvertretung Niedersachsen vorgestellt worden ist.

Gerade auf web 2.0-Plattformen wie Facebook, Youtube, Tumblr oder Instagram, die eine anonyme Veröffentlichung ermöglichen, boomt der Trend, gefährliche Verhaltensweisen zu propagieren: Selbstverletzungen, Magersucht als Lifestyle, Trinkexzesse als Internetspiel, Handyfotos aus dem Gleisbett – die Beispiele sind ebenso vielfältig wie erschreckend. Mehr als 8.000 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz wurden entdeckt. Und über 85% davon durch eine aktive Kommunikation mit den Plattformbetreibern innerhalb kürzester Zeit beseitigt, erläuterte Siegfried Schneider. Da inzwischen fast alle Jugendlichen mit ihren Smartphones auch außerhalb elterlicher Einflussmöglichkeiten online sind, wächst die Verantwortung der Plattformbetreiber für den Schutz ihrer minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer. Eine immer wichtigere Aufgabe von jugendschutz.net ist deshalb, die Betreiber zu sensibilisieren. Kein einfaches Unterfangen, da etwa 4/5 der verbotenen Inhalte auf Servern im Ausland lagen.

Neben den Internetanbietern und Plattformbetreibern sind auch die Länder in der Verantwortung. Und der vorgelegte Jahresbericht ist dabei eine große jugend- und medienpolitische Unterstützung, wie Gottstein hervorhob. Es werden Handlungsbedarfe aufgezeigt, wie die Medienkompetenz von Jugendlichen gestärkt werden kann. Nicht zuletzt können aber auch die Eltern ihren Beitrag leisten, in dem sie z.B. Jugendschutzprogramme installieren.

Der Jahresbericht „Jugendschutz im Internet“ kann hier heruntergeladen werden: http://jugendschutz.net/pdf/bericht2013.pdf

„Jede spanische Familie hat eine Geschichte mit SEAT“

Global Breakfast mit SEAT-Boss Jürgen Stackmann Bei ihrem elften Global Breakfast lenkte…

Global Breakfast mit SEAT-Boss Jürgen Stackmann

Bei ihrem elften Global Breakfast lenkte die Volkswagen AG jetzt den Blick nach Spanien. Ganz aktuell eröffnete Hans-Christian Maaß, Leiter der Konzernrepräsentanz Berlin, den Gästen in der Landesvertretung Niedersachsen, Volkswagen-Chef Martin Winterkorn sei am Vortag in Spanien mit dem Großkreuz des Ordens Isabellas der Katholischen geehrt worden. Industrieminister José Manuel Soria habe ihm damit eines der höchsten staatlichen spanischen Ehrenzeichen überreicht, das Großkreuz würdige unter anderem außerordentliche Verdienste von Spaniern und Ausländern zum Wohle der spanischen Nation.

S.E. Juan Pablo Garcia-Berdoy Cerezo, Botschafter des Königreichs Spanien, hob in seinem Grußwort die zentrale Bedeutung der Automobilindustrie, insbesondere von SEAT, und der Zulieferindustrie für Spanien hervor. Die wirtschaftliche Entwicklung Spaniens beschrieb er als erfreulich, die letztjährige Vorausschau sei übertroffen worden.

„Jede spanische Familie hat eine Geschichte mit SEAT“, betonte Jürgen Stackmann, Vorstandsvorsitzender SEAT S.A., in seiner Keynote. SEAT sei in den vergangenen Monaten vielfach ausgezeichnet worden, besonders hervorzuheben sei der „Automotive Lean Production Award“ für die Qualität und Effizienz seiner Produktionsprozesse, den SEAT als erster Automobilhersteller in Spanien erhalten habe. SEAT sei inzwischen in die TOP 10 der Marken in Deutschland aufgerückt, die am stärksten im Trend liegen, so Stackmann weiter. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit in Spanien habe SEAT gegenläufig agiert und Mitarbeiter aufgenommen, erläuterte Stackmann. Im September 2012 habe SEAT das System der dualen Berufsausbildung nach deutschem Vorbild in ihren Produktionsstätten eingeführt. Zudem biete SEAT mit dem „StartUp Europe“ Programm jungen, hochausgebildeten Ingenieuren die Chance, beruflich im Volkswagen Konzern Fuß zu fassen.

Er habe gute Erfahrungen mit dem Programm gemacht und sei dankbar für die Chancen, die er dadurch erhalten habe, sagte in der anschließenden Podiumsdiskussion der Absolvent des StartUp Europe, Daniel Francisco Bermúdez, der jetzt in Deutschland für den VW Konzern tätig ist.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt auf Tierschutzkennzeichnungen

Horst Schörshusen beim Parlamentarischen Abend der Schweinehalter Letztlich blieben die entscheidenden Fragen…


Horst Schörshusen beim Parlamentarischen Abend der Schweinehalter

Letztlich blieben die entscheidenden Fragen unbeantwortet. Immerhin: um das Dilemma, in dem die Schweinehaltung steckt, hat niemand herumgeredet, am 16. Juni, beim Parlamentarischen Abend der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V, kurz ISN: Horst Schörshusen, Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, zeigte sich verständnisvoll und verständigungsbereit; Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vollführte einen wahren Hochseilakt der Diplomatie – zwischen Zuspruch einerseits und dem Nachdruck auf gesellschaftliche Belange andererseits.

Tatsächlich steht die Schweinehaltung derzeit von allen Seiten unter Druck: Gesellschaft und Medien messen die Nutztierhaltung an Vorstellungen, die nichts mit einer betriebswirtschaftlich darstellbaren Realität zu tun haben. Die Politik muss die Wahrheiten, die in der medialen Aufbereitung des Themas stecken, aufgreifen, und verschärft die Auflagen im Umwelt- und Tierschutz. Die Afrikanische Schweinepest rückt bedenklich näher. Die Exporte nach Russland sind gestoppt, die Preise für Schlachtschweine brechen ein, und der Handel gießt noch Öl ins Feuer, indem er Fleisch zu Dumpingpreisen als Lockangebot einsetzt. Wie soll der Verbraucher bei solchen Preisen ein Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln entwickeln, für die Arbeit, die darin steckt, für die Achtsamkeit, die wir von den Landwirten im Umgang mit Tier und Natur, unseren Lebensgrundlagen, einfordern?

ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes brachte das Dilemma auf den Punkt: die Landwirtschaft der Schweiz, die immer wieder als Vorbild hingestellt wird, kostet den Schweizer Steuerzahler fünfmal mehr an Subventionen und den Verbraucher monatlich 300 Euro höhere Ausgaben für Lebensmittel. Ob wir Deutschen, die wir schon über – bloß jährlich – 50 Euro höhere Stromkosten für die Energiewende stöhnen, bereit sind, auch noch solche Kosten einer Agrarwende zu schultern?

Die Schweinehaltung müsse die gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tierschutz, mehr Umweltschutz ernst nehmen, stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt klar. Dazu gehöre, sich vom systematischen Kupieren der Ringelschwänze zu verabschieden. Nach seinen Worten müssen andere Wege entwickelt werden, die Schwanzbeißerei zu verhindern. Schmidt will hierzu – und zu anderen Haltungsfragen – bis zum Sommer ein Eckpunktepapier vorlegen. Nötig sei auch, den Antibiotikaeinsatz in der Schweinemast zu reduzieren, „Schritt für Schritt, auf einem handhabbaren Weg“. Schmidt setzt auf Tierschutzkennzeichnungen wie das Label des Tierschutzvereins oder die „Initiative Tierwohl“ des Handels.

Auch zur Novellierung der Düngeverordnung bezog Schmidt klare Position: um eine Verlängerung der Sperrzeiten komme man nicht herum, das Trinkwasser müsse sauber bleiben. Die Landwirte dürfen der gesellschaftlichen Kritik nicht mit der Vorstellung entgegentreten, den Status quo schützen zu wollen. Aber, das stellte Schmidt auch klar: Ohne ein „stärkeres Bewusstsein der Verbraucher für den Wert“ unserer Lebensmittel werden die Forderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft nicht umsetzbar sein. Sind wir bereit zu zahlen?

Sommerfest im Zeichen der Fußball-WM

Niedersachsen feiern – mit oder ohne Spiel der deutschen Mannschaft Das Sommerfest…

Niedersachsen feiern – mit oder ohne Spiel der deutschen Mannschaft

Das Sommerfest in der Landesvertretung Niedersachsen gehört seit langem zu den beliebtesten Ereignissen im politischen Veranstaltungskalender in Berlin. Doch dass sich kurz nach der ersten Versendung der elektronischen Einladungen gleich 42.000 Interessenten zurückgemeldet haben sollten, das kam der Mitarbeiterin im Veranstaltungsreferat der Vertretung dann doch merkwürdig vor. Zwar wies ihr Postfach so viele Mailantworten auf, doch kamen die weitaus meisten von ein und demselben Absender – eine fehlerhaft programmierte automatische Abwesenheitsmitteilung. Aufatmen bei den Veranstaltern, denn bei mehr als 2.500 Gästen wird es auf dem Gelände der Landesvertretung schon langsam eng.

Ohnehin gibt es bei dem diesjährigen Sommerfest, das am Abend des 30. Juni stattfindet, besondere organisatorische Herausforderungen. Wenn die deutsche Fußballnationalmannschaft Gruppenerster ihrer Vorrunde bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien wird, dann spielt sie an dem Abend im Achtelfinale. Dass das Spiel an dem Abend beim Sommerfest der Niedersachsen auf großer Leinwand zu sehen sein wird, ist für die Veranstalter aber Ehrensache. Schließlich sind sowohl Ministerpräsident Stephan Weil als auch der Bevollmächtigte, Staatssekretär Michael Rüter, ausgemachte Fußballfans – und seit ihrem gemeinsamen Besuch in Brasilien im Frühjahr auch mit viel Wissen über und Verständnis für das Gastgeberland der Fußball-WM ausgestattet. Das Fußballspiel wird aber erst um 22 Uhr angepfiffen. Bis dahin haben die Gäste des Sommerfestes schon viele Gelegenheiten, sich zu amüsieren, zu essen und zu trinken und sich vor allem mit den anderen Besucherinnen und Besuchern zu unterhalten, alte Kontakte aufzufrischen und neue zu knüpfen. Denn das ist das eigentliche Ziel der Veranstaltung, die sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer einzigartigen politischen und gesellschaftlichen Kontaktbörse entwickelt hat.

Hauptberufliche Wirtschaftsförderer wie etwa Stephan Ach vom Landkreis Wesermarsch wissen das schon lange und nutzen diese Möglichkeit ganz gezielt. Der Landkreis ist mit einem eigenen kulinarischen Angebot – gegrilltes Ochsenfleisch – mit dabei und seine Repräsentanten freuen sich schon jetzt wieder auf viele gute Kontakte und Gespräche. Aus dem gleichen Grund unterstützen viele niedersächsische Unternehmen das Sommerfest, vorweg die großen und bekannten Firmen des Landes, dabei sind aber auch zahlreiche Mittelständler. Die meisten Gäste allerdings kommen aus Berlin und gehören zum Kreis der so genannten Entscheider, die in der Gesetzgebung, der Regierung, als Repräsentanten von Unternehmen und Verbänden oder auch als Medienvertreter eine wichtige Rolle im politischen Berlin spielen. Über Politik wird während des Sommerfestes sicherlich auch gesprochen, aber eben nicht nur. Schließlich gibt es ja diesen Fußballtermin. Und was ist, wenn Deutschland an dem Abend doch nicht spielt? Dann wird eben ohne die deutschen Kicker gefeiert.

Erinnerung und Vergänglichkeit // Christian Boltanski

Installation anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens des Kunstmuseum Wolfsburg Mit einem wahren Klassiker…

Installation anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens des Kunstmuseum Wolfsburg

Mit einem wahren Klassiker der Erinnerungskunst empfängt die Landesvertretung im Sommer ihre Besucherinnen und Besucher. Das Kunstmuseum Wolfsburg präsentiert im Atrium die Arbeit „Théâtre d’Ombre (Schattentheater)“ aus dem Jahr 1984 von Christian Boltanski, dessen große Themen seit Jahrzehnten Erinnerung und Vergänglichkeit sind. Die Installation ist ein Highlight des Jahresprogramms „inspektionen // geschichte_n“, mit dem die Landesvertretung 2014 auf den Umgang der Künste mit Geschichte und Geschichten blickt. Die Präsentation ist vom 22. August bis zum 11. September in der Landesvertretung während der regulären Öffnungszeiten des Hauses zu sehen. Mit einer Finissage am 9. September, auf die Gäste noch in geeigneter Weise aufmerksam gemacht werden, wird die Präsentation ausklingen.

Mit der Boltanski- Installation in Berlin erinnert das Ausstellungshaus zugleich an die eigene Geschichte: vor zwanzig Jahren eröffnete das Kunstmuseum in Wolfsburg. Seitdem macht es immer wieder mit Ausstellungen internationaler Künstlerinnen und Künstler auf sich aufmerksam. Erst im vergangenen Jahr sorgte die Einzelausstellung des 1944 in Paris geborenen Christian Boltanski für Aufsehen. Seine Installation „Geist(er)“ füllte die zentrale Ausstellungshalle des Museums. Der Künstler konnte damit in Niedersachsen an die monumentale Installation im französischen Pavillon der Biennale von Venedig von 2011 anknüpfen.

Bilder:

Christian Boltanski
Geist(er), 2013, Installationsansicht der Ausstel­lung „Christian Boltanski – Bewegt“ im
Kunstmuseum Wolfsburg
Bedruckte Textiltücher
Transportsystem, Ventilatoren, 16 x 40 x 40 m
© VG Bild-Kunst, Bonn 2014
Foto: Marek Kruszewski.

Christian Boltanski
Théâtre d’Ombre (Schattentheater), 1984
Installation
Blech, Metallgestell, Spots, Ventilator
Maße variabel (min. 400 x 300 cm)
Schenkung Freundeskreis des Kunstmuseum Wolfsburg e.V.
© VG Bild-Kunst, Bonn 2014

Emma & Co. oder Frühstück mit Preisträgern

Schule aus Leer erhält Klimapreis der Allianz Umweltstiftung Übernächtigt und voller neuer…

Schule aus Leer erhält Klimapreis der Allianz Umweltstiftung

Übernächtigt und voller neuer spannender Eindrücke – so ungefähr lässt sich der Gemütszustand der Mitglieder der Schülertheatergruppe Emma & Co. beschreiben, die Anfang Juni bei einem Frühstück zu Gast in der niedersächsischen Landesvertretung waren. Am Abend zuvor wurde das Ensemble der Schule am Deich aus dem ostfriesischen Leer mit dem Deutschen Klimapreis der Allianz Umweltstiftung 2014 für ihr Theaterprojekt „Emma & Co. auf den Spuren des Klimawandels“ ausgezeichnet.

Gegen über 100 Schulen aus ganz Deutschland, die sich um den Klimapreis beworben hatten, konnten sich die Leeraner mit ihrem Theaterprojekt durchsetzen und nun ein Preisgeld von 10. 000 Euro ihr Eigen nennen. Daneben gibt es noch vier weitere Hauptgewinner beim zum sechsten Mal ausgelobten Preis der Allianz Umweltstiftung, der mit insgesamt 65. 000 Euro dotiert ist. Im Rahmen einer festlichen Preisverleihung im prominent am Brandenburger Tor gelegenen Allianz Forum erhielt Emma und Co. die Auszeichnung von Florian Pronold (SPD), dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesumweltministerium, überreicht.

Ausgangspunkt war das Stück „Smillas Gespür für Eisbären“, das wie immer von den Leeranern selbst erarbeitet und geschrieben worden war und im Jahr 2013 aufgeführt wurde. Im Mittelpunkt steht ein Mädchen, das von der Arktis träumt. Das Thema ließ die insgesamt 17 Schülerinnen und Schüler zwischen 9 und 16 Jahren angesichts des Klimawandels nicht mehr los und so erblickte das Anschlussprojekt „Smilla – wie geht es weiter? Smillas Gespür für Eisbären im Jahr 2050“ das Licht der Welt.

Beim Frühstück in der Landesvertretung, zu dem Dienststellenleiter Michael Pelke die Jugendlichen aus Niedersachsen herzlich begrüßte, berichteten die Schülerinnen und Schüler von ihren Erlebnissen in Berlin: Die Spanne reichte hier vom Empfang im Bundeskanzleramt über die Preisverleihung bis zum Minigolfspielen im Görlitzer Park.

Mit dem Preisgeld möchte die Theatergruppe die Beleuchtungsanlage der Schulaula klimafreundlich auf LED umrüsten. Die Schule am Deich in Leer ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Schon seit 17 Jahren spielen dort in der Theatergruppe Emma & Co. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung zusammen.