Ausgabe 04/2014
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Die 922. Sitzung des Bundesrates im Rückblick

Energiewende, Mindestlohn, Doppelpass Ein umfangreiches Pensum absolvierte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung…

Energiewende, Mindestlohn, Doppelpass
Ein umfangreiches Pensum absolvierte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag. Viele wichtige Vorhaben der Bundesregierung standen auf der Tagesordnung: Mindestlohn, Energiewende, Doppelpass, Gesundheitsreform und Antiterrordatei waren nur einige der Themen, mit denen sich die Länder zu befassen hatten.

Glückwunsch für das Grundgesetz
Bundesratspräsident Stephan Weil eröffnete die Sitzung mit der Würdigung eines ganz besonderen Jubiläums: Auf den Tag genau 65 Jahre zuvor war das Grundgesetz in Bonn verkündet worden.

Stellungnahme zur EEG-Reform
Einen der Schwerpunkte bildete die Debatte zur Energiewende. Die Ministerpräsidenten diskutierten sowohl die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien Gesetzes als auch die umstrittenen Ausnahmeregeln für energieintensive Unternehmen. In der anschließenden Marathon-Abstimmung fanden nur ein Teil der von den Fachausschüssen erarbeiteten – teils weitreichenden – Änderungswünsche eine Mehrheit.
Ablehnend äußerte sich der Bundesrat zur geplanten Länder-Öffnungsklausel für Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern – er hält sie schlicht für überflüssig.

Nachzahlung für Ghetto-Renten
Einen Regierungsentwurf zur Rentennachzahlungen für Beschäftigte in nationalsozialistischen Ghettos unterstützen die Länder ausdrücklich. Für diese Regelung hatte sich der Bundesrat in der Vergangenheit massiv eingesetzt.

Neue Landesinitiativen
Die Länder stellten neue Vorschläge vor, unter anderem zum besseren Schutz vor Stalking, zur Stärkung der Bewährungshilfe, zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme, Bekämpfung der Steuerflucht, Entlastung kleiner Betriebe von Bürokratie im Sozialversicherungsrecht und zum Mindestabstand zwischen Windrädern und Autobahnen.

Public Viewing während der Fußball-WM
Erwartungsgemäß zugestimmt hat der Bundesrat einer Verordnung, die lärmschutzrechtliche Ausnahmen für öffentliche Fußballübertragungen während der Weltmeisterschaft zulässt. Neuen Regelungen zum Gewässerschutz stimmten die Länder dagegen nur unter zahlreichen Auflagen zu.

MP Stephan Weil für vorbehaltlose Abschaffung der Optionspflicht

Bundesrat nimmt Stellung zu Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz Die Bundesregierung will künftig verhindern,…

Bundesrat nimmt Stellung zu Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz

Die Bundesregierung will künftig verhindern, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf hatte sich jetzt der Bundesrat zu befassen. Für Personen, die durch ihren Aufenthalt enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, soll die Optionspflicht künftig ersatzlos entfallen. Ohne diese Gesetzesänderung müssten in den kommenden Jahren bis zu 40.000 Personen jährlich zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern optiert werden.

Voraussetzung für den Wegfall der Optionspflicht ist, dass der/die Betroffene in Deutschland „aufgewachsen“ ist. In Deutschland ist „aufgewachsen“, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Voraussetzungen von dem weit überwiegenden Teil der „ius soli-Deutschen“ erfüllt werden. Nur noch eine kleine Gruppe würde weiterhin der Optionspflicht unterliegen.

Wie kann Betroffenen geholfen werden, die bereits optiert haben, und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder ihre andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen aufgegeben haben? Der Gesetzentwurf verweist auf Ermessensentscheidungen im Rahmen des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts. Im Falle des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit könne eine Wiedereinbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorgenommen werden. Sofern Optionspflichtige ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, kann ihnen vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden.

Der federführende Innenausschuss empfahl dem Bundesrat, einige kleinere fachliche Korrekturen zu beschließen. Der mitberatende Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren empfahlen dem Bundesrat, die Initiative der Bundesregierung grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Es sei davon auszugehen, dass für ca. 90 Prozent der jetzt noch Betroffenen die Optionspflicht entfalle.

Der Bundesrat solle zudem an seiner Forderung nach vollständiger Abschaffung der Optionspflicht festhalten. Für sog. „Altfälle“, d.h. für solche Personen, die aufgrund der Optionsregelung auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet, oder ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, solle in den Gesetzentwurf ein Wiedereinbürgerungsanspruch bzw. eine Beibehaltungsgenehmigung eingefügt werden. Ohne eine entsprechende Ergänzung seien die Staatsangehörigkeitsbehörden zu umfassenden Einzelfallprüfungen verpflichtet, was erheblichen Verwaltungsaufwand und Kosten verursache. Ferner solle die Bundesregierung verpflichtet werden, das Gesetz nach einiger Zeit zu evaluieren.

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“ – mit diesen Worten begrüßte Ministerpräsident Stephan Weil den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht aus dem Jahr 2000 habe bei tausenden von Betroffenen zu schweren Konflikten geführt. Sie waren gezwungen, sich nach Vollendung des 18.Lebensjahres zu entscheiden, ob sie Bürger des Landes ihrer Geburt oder Bürger des Landes ihrer Eltern sein wollten. Bei Umsetzung des Regierungsentwurfs ließen sich diese Konflikte in Zukunft vermeiden. Unabhängig von den praktischen Fortschritten, so Weil in seiner Rede vor der Länderkammer, „ wünsche ich mir ein klares, ein starkes Signal unseres Staates, dass wir … staatlicherseits alles tun, um das Bekenntnis zu der neuen Heimat und zu unserer Gesellschaft zu fördern“.

Der Bundesrat hat die empfohlene Stellungnahme mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen.

Bundesrat berät Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz und EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen

Länder wollen Änderungen an Regierungsentwürfen Nachdem die Bundesregierung ihre Pläne für eine…

Länder wollen Änderungen an Regierungsentwürfen

Nachdem die Bundesregierung ihre Pläne für eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt hat, hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag intensiv mit dem Vorhaben der Bundesregierung befasst und in einem wahren Abstimmungsmarathon eine Stellungnahme beschlossen.

Ziel der Reform des EEG, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will, ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs zu erhöhen. Zugleich soll der Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzt werden.

Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Dazu wird ein gesetzlicher Ausbaupfad für die einzelnen Technologien verankert. Um die Ausbauziele zu erreichen, werden neue Instrumente der Mengensteuerung eingeführt.

Der weitere Ausbau soll sich stärker auf die kostengünstigen Technologien konzentrieren. Gleichzeitig soll die Kosteneffizienz durch den Abbau von Überförderungen, die Streichung von Boni und eine an dem tatsächlichen Zubau ausgerichtete Degression der Fördersätze verbessert werden.

Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die Erneuerbaren Energien über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die Umstellung der finanziellen Förderung auf andere Bereiche erfolgt durch ein anschließendes Gesetzgebungsverfahren. Indem die Direktvermarktung grundsätzlich verpflichtend wird, soll die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt vorangetrieben werden.

Schließlich sollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet wird. Dazu wird eine Regelung für eigenerzeugten, selbstverbrauchten Strom eingeführt. Die Besondere Ausgleichsregelung soll anhand objektiver, transparenter und europarechtskonformer Kriterien überarbeitet werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte im Vorfeld geäußerte Anregungen und Kritik der Länder zum Teil berücksichtigt. Insbesondere wurde aufgenommen, dass der Ausbaupfad für die Windenergie onshore von einer jährlichen Netto-Zubaumenge ausgeht. Das für diese Technologieart vorgesehene Referenzertragsmodell wurde weiterentwickelt und die zunächst vorgesehene übermäßige Vergütungsanpassung bei mittleren Referenzstandorten abgemildert. Die im Bereich Windenergie offshore vorgesehenen Kürzungen wurden halbiert. Die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen wird – entgegen der ursprünglichen Absicht im Vorgängerentwurf – weiterhin gewährt. Die Regelungen für eigenerzeugten, selbstverbrauchten Strom wurden dahingehend fortgeschrieben, dass Bestandsanlagen auch weiterhin vollumfänglich von der EEG-Umlagepflicht freigestellt bleiben und damit Bestandsschutz gewährt wird.

Die wichtigsten Forderungen, die auf eine Änderung des Regierungsentwurfs zielen und vom Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

– Gegen das geplante Ausschreibungsmodell werden grundsätzliche Bedenken formuliert und es wird gefordert, dass mindestens eine gründliche Auswertung von Pilotausschreibungen stattfinden müsse. Wichtiges Ziel ist der Erhalt der Vielfalt der Anlagenbetreiber, also insbesondere auch von Bürgerwindparkprojekten. Um all dies zu gewährleisten ist gegebenenfalls auch eine erneute Novellierung des EEG vorzusehen.

– Die vorgesehene Übergangsregelung für genehmigungsbedürftige Anlagen (Genehmigung bis zum 23. Januar 2014, In-Betriebnahme bis zum 31. Dezember 2014) wird als zu kurz bemessen bewertet. Insbesondere Projekte zur Errichtung von Windanlagen werden langfristig geplant und benötigen häufig mindestens ein Jahr in der Realisierungsphase, was dazu führen wird, dass viele bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindliche Projekte vermutlich nicht weiter verfolgt werden. Unternehmen haben ihre Planungen im Vertrauen auf eine Novelle des EEG zum 01. Januar 2015 ausgerichtet. Die vorgesehene Einschränkung führt daher gerade zu einer erheblichen Verletzung des beabsichtigten Vertrauensschutzes. Es ist deshalb sachgerecht, bei der vorgesehenen Stichtagsregelung auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen.

– Die Einbeziehung von eigenerzeugtem und selbstverbrauchtem Strom bei Neuanlagen in das Umlagesystem wird grundsätzlich begrüßt. Damit wird ein Beitrag zur Entlastung der Stromverbraucher gesetzt. Abgelehnt wird allerdings die Höhe der Belastung (50 % der EEG-Umlage, d.h. derzeit 3,1 Ct/kWh) bei eigenerzeugtem Strom aus EE-Anlagen. Hier wird eine Absenkung der Höhe der Umlage-Beteiligung für erforderlich gehalten. Anderenfalls könnten gerade Investitionen von privaten Anlagenbetreibern, Handwerk und Gewerbe in Eigenverbrauchseinrichtungen unwirtschaftlich werden.

Zwei Anträge Niedersachsens zur Verbesserung des Stromnetzausbaus und zur Erleichterung von Erdverkabelung fanden im Bundesrat keine Mehrheit

Das Gesetzgebungsverfahren geht nun mit einer für den 2. Juni 2014 angesetzten Sachverständigenanhörung im Bundestag weiter. Die zweite und dritte Lesung des Bundestages sind für den 26. Juni 2014 vorgesehen.
Darüber hinaus werden die bisherigen Ausnahmeregelungen des EEG 2012 für die stromintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie im Entwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen fortgeschrieben. Dabei werden die Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt, insbesondere die neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Diese Leitlinien regeln unter anderem, wie Ausnahmen von der Beteiligung an den Förderkosten im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht gestaltet werden dürfen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Branchen, die auch von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Außerdem sind Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt, wenn der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten einen Mindestanteil von 16 Prozent bei Unternehmen aus einer Branche der Liste 1 und mindestens 20 Prozent bei Unternehmen aus einer Branche der Liste 2 beträgt.

Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Diese Belastung wird jedoch auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten des jeweiligen Unternehmens begrenzt.

Ungeachtet dessen zahlen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinausgehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent, um einen Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherzustellen.

Dieses neue System der besonderen Ausgleichsregelung wird grundsätzlich ab dem Antragsjahr 2014 für die Begrenzung in 2015 eingeführt. Unternehmen, die nach dem neuen EEG stärker belastet werden, erhalten bis zum Jahr 2019 Zeit, um sich auf den Anstieg der Belastung einzustellen. Zu diesem Zweck darf sich die von einem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln.

Unternehmen, die für das Kalenderjahr 2014 in der besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen mindestens 20 Prozent der EEG-Umlage.

Zur Besonderen Ausgleichsregelung hat der Bundesrat ebenfalls Stellung genommen und hier überwiegend sehr fachliche und technische Änderungsvorschläge beschlossen.

Bundesrat nimmt Stellung zum „Tarifpaket“ der Bundesregierung

Länder haben Prüfbitten und wollen Klarstellungen Der Mindestlohn hat den Bundesrat in…

Länder haben Prüfbitten und wollen Klarstellungen

Der Mindestlohn hat den Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Mit ihrem als Tarifpaket bezeichneten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie will die Bundesregierung die Tarifautonomie stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen.

Zum 01.01.2015 soll ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt werden.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Tarifvertragsparteien aus eigener Kraft nicht mehr durchgehend in der Lage, einer zunehmenden Verbreitung von unangemessen niedrigen Löhnen entgegenzuwirken. Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten habe die Fragmentierung der Arbeitsbeziehungen -etwa durch die Auflösung traditioneller Branchengrenzen und die zunehmende internationale Mobilität von Arbeitskräften- die Durchsetzungsfähigkeit der kollektiven Interessenvertretungen beeinträchtigt. In Branchen mit niedrigem Organisationsgrad führe dies dazu, dass Tarifverträge Löhne vorsehen, die für einen Alleinstehenden bei Vollzeittätigkeit nicht ausreichen, um seine Existenz ohne staatliche Hilfe zu bestreiten. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Verdienststrukturerhebung 2010) verdienten im Jahr 2010 7 Prozent aller tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Die notwendige Aufstockung von nicht existenzsichernden Arbeitsentgelten verursache Einnahmeausfälle für die Sozialversicherung und habe negative Folgen insbesondere bei der Alterssicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ein höherer Mindestlohn als 8,50 Euro kann erstmals mit Wirkung zum 01.01.2018 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen, soll sich die Mindestlohnkommission bei ihren Entscheidungen insbesondere an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.

Bis zum 31.12.2016 gelten Übergangsregelungen, um in der Einführungsphase die Beschäftigungsneutralität des allgemeinen Mindestlohns abzusichern und Branchen mit besonderen Anpassungsproblemen entgegenzukommen. In dieser Zeit können Branchenmindestlöhne unterhalb des allgemeinen Mindestlohnes liegen.

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Ehrenamtlich Tätige sowie Praktikantinnen und Praktikanten Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium. Auch für Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht.

Mit der Reform der Allgemeinverbindlicherklärung soll die Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erleichtert werden. Die Erstreckung des Tarifvertrags soll künftig immer dann möglich sein, wenn die Sozialpartner dies gemeinsam für erforderlich erachten und die Erstreckung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Die Verbreitung eines Tarifvertrags spielt im Rahmen der Prüfung des öffentlichen Interesses weiterhin eine wichtige Rolle. Das bislang geltende starre 50 Prozent-Quorum als Voraussetzung der Allgemeinverbindlicherklärung wird aber gestrichen. Es kann nach Auffassung der Bundesregierung in Zeiten abnehmender Tarifbindung immer seltener erfüllt werden.

Im öffentlichen Interesse geboten soll die Allgemeinverbindlicherklärung künftig regelmäßig sein, wenn die Tarifvertragsparteien darlegen, dass der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen überwiegende Bedeutung erlangt hat. Ist dies nicht der Fall können sie auch darlegen, dass die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen eine Allgemeinverbindlicherklärung erforderlich machen. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen i.S. des Gesetzentwurfs sind anzunehmen, wenn die Aushöhlung der Tarifordnung den Arbeitsfrieden zu gefährden droht oder in Branchen/Regionen Tarifstrukturen erodieren. Anders als nach geltender Rechtslage soll ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung zukünftig von beiden Tarifvertragsparteien gemeinsam gestellt werden.

Das Arbeitnehmerentsendegesetz soll jetzt für alle Branchen geöffnet werden. Die bisherige Regelung schreibt Arbeitgebern bestimmter im Gesetz genannter Branchen vor, die für diese Branchen bestehenden Tarifverträge über Mindestlöhne einzuhalten. Tarifvertragsparteien, die ihre Branche weiterhin ausdrücklich definiert in den Branchenkatalog des Gesetzes aufnehmen wollen (zuletzt die Fleischbranche), können dies unverändert tun. Für alle anderen Branchen kann das Bundesarbeitsministerium auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien künftig durch Rechtsverordnung die Erstreckung des jeweiligen Tarifvertrages auf alle nicht Tarifgebundenen bestimmen, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint, u.a. insbesondere um einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken.

Der Bundesrat gab eine Stellungnahme mit Prüfbitten und Klarstellungen zu dem Gesetzentwurf ab. Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts begrüßt der Bundesrat ausdrücklich. Er empfiehlt u.a. eine Angleichung der Haftungsregelung für den Mindestlohn an die vergleichbare Regelung zu branchenspezifischen Mindestlöhnen im Arbeitnehmerentsendegesetz. Das sieht anders als der Gesetzentwurf zum Mindestlohn die verschuldensunabhängige Haftung des beauftragenden Hauptunternehmers (dass der von ihm beauftragte Unternehmer den Mindestlohn zahlt) ohne Exkulpationsmöglichkeit vor und bezieht auch die Verleiher ein. Der Bundesrat hat Sorge, dass sich andernfalls die Tarifvertragsparteien der Arbeitgeberseite mit dem – in der Regel niedrigeren und zudem haftungsprivilegierten – allgemeinen Mindestlohn begnügen, anstatt ergänzend die Möglichkeit branchenspezifischer Mindestlöhne zu nutzen.

Der Bundesrat empfiehlt auch die Klarstellung, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen, insbesondere soll das auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses gelten.

Beitrag in gesetzlicher Krankenversicherung kann sinken

Bundesrat nimmt Stellung zu Finanzreform der GKV Der Entwurf Gesetzentwurf der Bundesregierung…

Bundesrat nimmt Stellung zu Finanzreform der GKV

Der Entwurf Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthält Regelungen, die die Finanzgrundlagen der GKV ab dem 01. Januar 2015 dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen sollen. Hierzu wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent um 0,9 Prozentpunkte abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Durch die Senkung des Beitrags werden Mindereinnahmen der GKV in Höhe von circa 11Milliarden Euro erwartet. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wird ebenso wie die Prämienauszahlungen abgeschafft. Die Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz von den beitragspflichtigen Einnahmen. Der steuerfinanzierte Sozialausgleich ist somit nicht mehr erforderlich.

Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder in den Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich vorgesehen.

Ebenfalls sieht der Entwurf die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Aufgabe des Institutes soll es sein, im Auftrag des G-BA an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität zu arbeiten. Dadurch sollen dem G-BA die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die von ihm zu gestaltenden Maßnahmen geliefert werden.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Er fordert, die Länder stärker in die Aufgaben des geplanten wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen einzubinden.
Die bisher vorgesehenen Regelungen sieht der Bundesrat als unzureichend an, da die Arbeit des neuen Instituts vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in Länderhoheit fallenden Aufgaben – wie zum Beispiel die Krankenhausplanung – hat. Er will in das zu verabschiedende Gesetz daher weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten aufnehmen. Zudem möchte er den Ländern ein Mitberatungsrecht im G-BA im Bereich der Qualitätssicherung einräumen.

Bundesrat macht Weg frei für Mindestlohn in der Fleischbranche

Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ im Arbeitnehmer-Entsendegesetz Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag…

Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ im Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg frei gemacht für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft. Er stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu, das nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.

Der Katalog der in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) einbezogenen Branchen wird um die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ erweitert. Auf diese Weise wird die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung geschaffen, über die der neu abgeschlossene Tarifvertrag für die Fleischbranche auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche im Inland erstreckt werden kann. Der neue Branchenmindestlohn auf der Grundlage des AEntG würde auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits am 8. Mai mit 577 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen.

Voraussichtlich vom Herbst an erhalten die rund 100 000 Beschäftigten der Branche ausnahmslos einen Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde. Diese Lohnuntergrenze steigt bis Ende 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro.

Nachzahlung der sogenannten Ghettorenten ist auf dem Weg

Bundesregierung folgt Forderung der Länder Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am…

Bundesregierung folgt Forderung der Länder

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Nachzahlung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto begrüßt. Er verweist aber auf die schwierige Situation der in Deutschland lebenden jüdischen Überlebenden des Holocaust aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese jüdischen Zuwanderer hätten keinen Anspruch auf Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz. Die Länder –so auch Niedersachsen- bitten die Bundesregierung daher um Prüfung, wie eine angemessene finanzielle Versorgung auch dieses Personenkreises zu gewährleisten ist.

Die Bundesregierung bringt mit dem Gesetzentwurf die Nachzahlung von Renten für ehemalige jüdische Arbeiter und Arbeiterinnen in nationalsozialistischen Ghettos auf den Weg. Der Bundesrat hatte diese Forderung im Rahmen einer Entschließung bereits im September 2013 erhoben. Diese Entschließung hatte auch Niedersachsen unterstützt.

Das bisherige Rentenrecht führte bei den sogenannten Ghetto-Rentnern zu Nachteilen, weil Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dies bewirkte bisher, dass Rentenansprüche, die erst aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 entstanden sind, nur bis zum Jahr 2005 rückwirkend anerkannt wurden. Von den überwiegend hochbetagten NS-Verfolgten wurde dies stets als großes Unrecht empfunden.

Der Gesetzentwurf soll nun dafür sorgen, dass die vierjährige Rückwirkungsfrist für diese Renten entfällt. Damit können – mit Inkrafttreten des Gesetzes – die Renten auf Antrag bis zum 1. Juli 1997 neu festgestellt und gezahlt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Länder wollen funktionierenden Finanzmarkt sicherstellen

Im Fokus der Länder stehen Mandatsbegrenzung und Verbraucherschutz In der Plenarsitzung des…

Im Fokus der Länder stehen Mandatsbegrenzung und Verbraucherschutz

In der Plenarsitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag stand unter anderem ein Gesetz auf der Tagesordnung, in dem Reparaturen in den gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung eines funktionierenden Finanzmarktes vorgenommen wurden. Die Frequenz und Regelungsdichte der jüngeren Vergangenheit sowie Auslegungsmaßstäbe durch die Europäische Kommission schafften einen Bedarf zur Nachjustierung jüngst beschlossener Gesetze wie beispielsweise die Umsetzung zu CRD IV und der AIFM- Richtlinie.

Im Fokus des Bundesrates standen dabei zum einen die Frage der Mandatsbegrenzung von Leitungs- und Aufsichtspersonen in kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen wie der Sparkassen-Finanzgruppe und Genossenschaftsbanken, in Versicherungsgruppen sowie in kommunalen Organisationsstrukturen. Besteht grundsätzlich kein Dissens dazu, dass eine gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung in der Unternehmensführung auch Zeit bedarf, so möchten die Länder doch im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass mehrere Mandate eines Geschäftsleiters oder eines Aufsichtsrates in Unternehmen innerhalb von Versicherungs-, kreditwirtschaftlichen Verbund- oder sonstigen Unternehmensgruppen als ein Mandat gelten, wenn deren dezentraler Aufbau einer Konzern-Struktur entspricht, die andernorts nicht mit Auslagerungen, sondern internen Abteilungsstrukturen gleich besteht.

Mithin soll die Struktur nicht die koordinierte Leitung erschweren. Damit wäre sichergestellt, dass z.B. ein Vorstand seiner Tätigkeit in den ausgegliederten Bereichen einer Gruppe nachgehen kann und nicht künstlich die Zuständigkeit auf verschiedene Vorstände aufgeteilt werden muss. Eine Ausweitung auf staatliche Vertretungspersonen, insbesondere Regierungsmitglieder, würde zudem die weite Präsenz beispielsweise des Finanzministers in Unternehmen mit Landesbeteiligung erlauben.

Zudem wird das Ziel eines geordneten Verbraucherschutzes im Bereich der Anlageberatung thematisiert. Bei Altersvorsorgeprodukten solle überdacht werden, ob neben der allgemeinen Information über das Zertifikat auch Produktinformationen zu allen im Zertifikat versammelten Anlagen zur Verfügung zu stellen seien. Dies könnte zu einer Vielzahl von Produktinformationsblättern bei Abschluss z.B. eines Riestervertrages führen. Es erscheint der Länderkammer fraglich, ob die Vielzahl von Produktinformationsblättern tatsächlich zu einem erhöhten Verbraucherschutz durch Transparenz führt, da regelmäßig eher Verwirrung zu erwarten sei. Zudem müsste die vorsorgende Vertragspartei die zusätzlichen Kosten sogar umgelegt tragen, was letztlich die Rendite der Altersvorsorge schmälern könnte.

Der Bundestag wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren nun mit den Argumenten des Bundesrates auseinandersetzen.

Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnhaus- Länder lehnen Öffnungsklausel ab

Regelungen auch heute schon möglich Grundsätzlich ist das Bauen außerhalb zusammenhängender Ortsteile…

Regelungen auch heute schon möglich

Grundsätzlich ist das Bauen außerhalb zusammenhängender Ortsteile nicht erlaubt. Aus Gründen des Allgemeinwohls bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen. U.a. sind Windenergieanlagen seit dem 1. Januar 1997 privilegierte Vorhaben, die im Außenbereich zugelassen werden sollen.

Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ländern nun in Umsetzung ihres Koalitionsvertrages die Option einräumen, die bestehende Privilegierung durch Landesregelungen einzuschränken.

Angesichts der beträchtlichen Gesamthöhe von Windenergieanlagen sowie den räumlich sehr unterschiedlichen Ausgangslagen und topographischen Verhältnissen in den Ländern sei die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung unterschiedlich. Vielfach hänge die Akzeptanz ab von der Entfernung der Anlagen zu Wohngebäuden. Mittels Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch solle es den Ländern ermöglicht werden, länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen zu beschließen.

Die Einzelheiten, etwa die Abstandsfestlegung und die Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen, sollen künftig in den Landesgesetzen geregelt werden. Die Möglichkeit für die Länder, entsprechende Regelungen zu beschließen, wird bis zum 31.12.2015 befristet.

Die Ausschüsse des Bundesrates empfahlen dem Bundesrat die Länderöffnungsklausel abzulehnen. Das geltende Recht gebe Ländern und Kommunen bereits die Möglichkeit, mittels des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts Mindestabstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung festzulegen. Die vorgesehene Länderöffnungsklause sei überflüssig und werde im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv angesehen.

Mit den Stimmen Niedersachsens hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt.

Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern

Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch gesetzliche Zahlungsfristen In ihrer jüngsten Plenarsitzung…

Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch gesetzliche Zahlungsfristen

In ihrer jüngsten Plenarsitzung hatten die Länder einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu beraten. Zwischen Unternehmern ist vorgesehen, dass Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen grundsätzlich die Ausnahme sein sollen. Eine längere Zahlungsfrist als 60 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung darf nur vereinbart werden, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Die Abnahmefrist erstellter Werke soll regelmäßig höchstens 30 Tage betragen. Abnahme- und Zahlungsfrist sollen nicht kumulieren. Bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern ist vorgesehen, dass eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nur zulässig ist, wenn die Vereinbarung aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist. Eine Frist von mehr als 60 Tagen ist hierbei generell unzulässig. Jede vertragliche Vereinbarung über Zahlungs- oder Abnahmefristen von mehr als 30 Tagen unterliegt einer rechtlichen Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

Werden die Zahlungsfristen überschritten, sieht der Gesetzentwurf neben den gesetzlichen Verzugszinsen die Zahlung eines Pauschalbetrages von 40 Euro vor. Der Ausschluss von Verzugszinsen soll künftig unzulässig sein. Der gesetzliche Verzugszins wird um einen Prozentpunkt auf 9% angehoben.

Der Bundesrat bittet in der am vergangenen Freitag mit niedersächsischer Unterstützung beschlossenen Stellungnahme um Prüfung branchenspezifischer Ausnahmen. Diese sollen ermöglichen, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben, wenn sie eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vorsehen. Die bisher von der Bundesregierung vorgesehene Unwirksamkeits-Regelung – die über das nach EU-Recht erforderliche Maß hinausgehe – würde für einzelne Branchen, wie zum Beispiel die deutsche Automobilindustrie, einen Nachteil im europäischen Wettbewerb bedeuten, heißt es zur Begründung.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr lag bereits in der 17. Legislaturperiode zur Beratung vor, war aber der Diskontinuität unterlegen. Die erneute Einbringung durch die Bundesregierung entspricht im Wesentlichen der ersten Vorlage und bezweckt insbesondere die Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen von „Gläubigerkrediten“, die durch lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug entstehen können.

Von den Regelungen sind Geschäfte mit Verbrauchern generell nicht erfasst.

Bundesrat will Wasser vor Zugriff schützen

Trinkwasserversorgung gehört in kommunale Verantwortung Wasser ist Leben. Und das Recht auf…

Trinkwasserversorgung gehört in kommunale Verantwortung

Wasser ist Leben. Und das Recht auf sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht. Dass die Europäische Kommission daraus eine Handelsware in der Hand grenzüberschreitend tätiger Konzerne machen wollte, hat die Menschen empört und mobilisiert. Nun ist die Kommission „zurückgerudert“ und hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie zusichert: sie werde „auch künftig die Neutralität der EU gegenüber nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen gewährleisten…“. Geht doch, mit der Bürgerbeteiligung in Europa.

Der Bundesrat hat dies positiv aufgenommen und noch einmal bekräftigt: „Die Trinkwasserversorgung ist als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge nicht dem grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zugänglich; …Auch im Rahmen zukünftiger EU- Rechtsetzungsverfahren ist darauf zu achten, die Wasserversorgung in Europa nicht unter Privatisierungsdruck zu bringen…“. Und: die EU dürfe keinem internationalen Handelsabkommen zustimmen, das diesen Grundsatz unterläuft und den Druck zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen verstärkt.
Aber der Reihe nach: Vor drei Jahren veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie, der vorsah, dass Dienstleistungskonzessionen europaweit ausgeschrieben (und meistbietend vergeben) werden müssen – u.a. eben auch Konzessionen der Trinkwasserversorgung. Der Bundesrat hatte zu dieser Vorlage wiederholt (Drs. 874/11 (B2), Drs. 785/12 (B) gefordert, „die Wasserversorgung aus fachlichen Gründen aus dem Anwendungsbereich der RL auszunehmen“, denn er messe „der Erhaltung der bisherigen Strukturen der Trinkwasserversorgung in kommunaler Verantwortung erhebliche Bedeutung bei“. Der Bundesrat stand nicht allein: überall in der Öffentlichkeit formierte sich Protest – bis hin zur Bildung einer ersten Europäischen Bürgerinitiative. Die gab sich den Namen „Right2Water“ (also Right to Water, Recht auf Wasser) und stellte drei grundsätzliche Forderungen, die zentrale davon lautet: Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dürfe nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft sei von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. Der Europäische Gesetzgeber – also der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament – haben dann letztlich dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihrem Anliegen durchsetzen konnten und die Trinkwasserversorgung sowie Teile der Abwasserentsorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen wurden.

Blieb noch, dass die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet ist, sich zu Europäischen Bürgerinitiativen zu äußern und darzulegen, wie sie deren Anliegen aufnehmen will. Deshalb nun diese Mitteilung der Kommission, die jetzt dem Bundesrat vorlag. Die ist in typischer Kommissionsmanier verfasst: voller Eigenlob darüber, was man alles schon macht und noch vorhat, im Zusammenhang mit Trinkwasser und Abwasserbeseitigung. Und das man das Anliegen der Bürgerinitiative voll mittrage. Der Bundesrat aber kann das noch nicht so erkennen. Er stellt fest, dass die Ankündigung der Kommission einer EU-weiten Konsultation hinter der Forderung der Bürgerinitiative zurückbleibt, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung gesetzlich zu verankern.

Public viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft

Die Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen…

Die Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt. Sie sorgt dafür, dass Weltmeisterschafts-Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr – in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht – gezeigt werden dürfen. Sie entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006 und 2010 erlassenen Verordnungen.

Cross-border Verschreibungen

Länder stärken Patientenrechte Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens einer Verordnung…

Länder stärken Patientenrechte

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens einer Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten zugestimmt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in nationales Recht. In dieser wird unter anderem die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Verschreibungen geregelt.

Mit der Verordnung wird geregelt, dass (zahn-)ärztliche Verschreibungen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Vertragsstaaten des EWR und der Schweiz den Verschreibungen aus Deutschland gleichgestellt sein sollen, sofern sie den Erfordernissen einer innerstaatlich ausgestellten Verschreibung Rechnung tragen und folglich Elemente enthalten, die ihre Authentizität verifizieren und ihre Ausstellung durch eine berechtigte (zahn-)ärztliche Person nachweisen.

Standpunkt Niedersachsen

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt stellt klar: Niedersachsen fordert die Sicherung von „Jugend trainiert…

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt stellt klar: Niedersachsen fordert die Sicherung von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“!

Niedersachsen fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die Finanzierung für das Bundesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ aufrechtzuerhalten. Einen entsprechenden Antrag hat das Land gemeinsam mit den Ländern Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beim Bundesrat eingebracht und konnte einen ersten Erfolg für eine Sicherung des Schulsportwettbewerbs erzielen: Der Entschließungsantrag zur Sicherung der Finanzierung des Finalwettbewerbes durch den Bund ist am vergangenen Freitag von der Mehrheit der Länder beschlossen worden.

„Die Länder haben immer auf den hohen Wert dieses Wettbewerbes für die Schülerinnen und Schüler und auf dessen positive Auswirkungen auf den Sport aufmerksam gemacht. Die heutige Entschließung zeigt, dass wir zu `Jugend trainiert für Olympia´ und zu `Jugend trainiert für Paralympics´ stehen. Wir hoffen jetzt, dass Bundesregierung und Bundestag ihre Position noch einmal überdenken und sich weiterhin an `Jugend trainiert für Olympia´ und `Jugend trainiert für Paralympics´ beteiligen. Die Förderung des Sports und damit von Fair Play und Teamgeist sind eine gemeinsame Aufgabe“, kommentiert die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Bisher hatte der Bund die Finalveranstaltung dieses Schulsportwettbewerbes mit rund 700.000 Euro gefördert. Dieser Betrag soll zum kommenden Jahr ersatzlos entfallen und nach Ankündigung des Bundes in die Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) umgeleitet werden.

„Das ist eine völlig verquere und sachfremde Verknüpfung. Es kann nicht sein, dass der sicher auch wichtige Kampf gegen das Doping zu Lasten unserer sportbegeisterten Kinder und Jugendlichen geht“, kritisiert Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Deutschlandweit nehmen jährlich rund 800.000 Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen an den Regional- und Landesausscheiden von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ teil, um sich für das Bundesfinale zu qualifizieren. „Wenn das Bundesfinale ausfällt, macht der gesamte Wettbewerb keinen Sinn mehr. Es wäre ein fatales Signal, wenn der weltweit größte Schulsportwettbewerb an dieser Entscheidung des Bundes scheitern würde“, so Ministerin Heiligenstadt.

Träger des Wettbewerbes „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ ist die Deutsche Schulsportstiftung, die Länder unterstützen den Wettbewerb finanziell. In Niedersachsen haben „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ eine sehr hohe Bedeutung.

Im Jahr 2013 waren in allen Sportarten und auf allen Wettkampfebenen rund 28.000 niedersächsische Schülerinnen und Schüler beteiligt. Niedersachsen unterstützt die Wettbewerbe in diesem Jahr mit rund 240.000 Euro. Heiligenstadt: „Wir werden unserer Verantwortung für den Sport auch in Zukunft nachkommen. Wir appellieren an den Bund, seiner Verantwortung ebenfalls gerecht zu werden.“

Bundeskabinett

Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 Das Bundeskabinett hat den Bundesbericht Forschung und…

Bundesbericht Forschung und Innovation 2014

Das Bundeskabinett hat den Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 beschlossen. Demnach erreichten 2012 die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft einen Wert von fast 80 Milliarden Euro. Damit erreicht ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt fast das in der EU erst für 2020 angestrebte Ziel von drei Prozent.

Der Bericht verzeichnet im Einzelnen folgende Ergebnisse:

  • Beim Export von forschungsintensiven Gütern zählt Deutschland mit einem Anteil von rund zwölf Prozent am Welthandelsvolumen zu den Spitzenreitern.
  • Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeteiligung deutscher Unternehmen gehört zu den stärksten in Europa. So ist der Anteil der Unternehmen im Jahr 2010, die neue Produkte oder Dienstleistungen eingeführt haben, mit 42 Prozent höher als in allen anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Deutschlands gestiegene Innovationskraft wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus: Zwischen 2005 und 2012 sind allein in der Forschung 114.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Darüber hinaus ist der Anteil der in Technologiebranchen Beschäftigten äußerst hoch. Insgesamt verzeichnet Deutschland 2012 einen historischen Höchststand von 42 Millionen Beschäftigten.
  • Bei der Zahl transnationaler Patentanmeldungen in den forschungsintensiven Industrien liegt Deutschland an dritter Stelle hinter den Vereinigten Staaten und Japan.
  • 7,2 Prozent der wissenschaftlichen Publikationen kommen aus Deutschland. Damit liegt die Bundesrepublik auf Platz vier hinter den Vereinigten Staaten, China und Großbritannien.
  • Bei der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit liegt Deutschland bei den meisten Indikatoren unter den ersten zehn Nationen, wenn nicht gar auf einem der ersten fünf Plätze. Im Innovationsindex 2014 der Europäischen Kommission gehört Deutschland mit dem dritten Platz zur Spitzengruppe.

Die Bundesregierung will diese Entwicklung langfristig sichern. Wesentlich sei dabei die Hightech-Strategie. „Die Hightech-Strategie werden wir zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickeln“, erklärte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

Bundestag

„Rentenpaket“ mit Mütterrente und abschlagsfreier Rente mit 63 passiert Bundestag Mit 460…

„Rentenpaket“ mit Mütterrente und abschlagsfreier Rente mit 63 passiert Bundestag

Mit 460 Ja-Stimmen bei 64 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen. Mütterrente, abschlagfreie Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung mit 63 Jahren, besserer Schutz bei Invalidität, mehr Geld für Rehabilitation, dies sind die vier Bausteine des sogenannten „Rentenpakets“.

Etwa 10 Millionen Mütter oder Väter werden für ihre Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen Rentenpunkt mehr erhalten. Das erhöht im Westen die Rente um 28,61 Euro pro Kind im Monat und im Osten um 26,39 Euro. Rentenversicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können demnach unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Um zu verhindern, dass ältere Beschäftigte gezielt vor Renteneintritt entlassen werden, hatte sich die Koalition auf eine Regel verständigt, die zugleich auch Arbeitnehmerinteressen schützt: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt nicht bei den 45 Beschäftigungsjahren berücksichtigt. Um unnötige Härten zu vermeiden, werden sie jedoch angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder durch vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. Außerdem gilt, dass ein bereits vereinbarter Zeitpunkt für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses – gegebenenfalls auch mehrfach – zeitlich über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden kann (sogenannte Flexi-Rente).

Darüber hinaus können alle Versicherten davon profitieren, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert wird und künftig mehr Geld für Reha-Leistungen zur Verfügung steht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Das vorliegende sogenannte „Rentenpaket“ von Union und SPD enthalte keine Maßnahmen gegen die drohende Zunahme von Altersarmut, schaffe keine allgemeine Möglichkeit flexibler Übergänge in die Rente und gefährde auch noch in fahrlässiger Weise die finanzielle Solidität der Rentenversicherung.

Gentechnik- Ausstieg aus GOV-Anbau rechtssicher verankern!

Die Bundesregierung wird vom Bundestag aufgefordert, das Selbstbestimmungsrecht der EU-Staaten beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GOV) zu stärken und die Möglichkeiten, national aus dem GOV-Anbau auszusteigen, rechtssicher zu verankern. Eine Ausstiegsmöglichkeit („Opt-out“) sollte auch ohne Angabe neuer objektiver Gründe jederzeit möglich sein, verlangt das Parlament auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. In namentlicher Abstimmung votierten 458 Abgeordnete für, 106 gegen diesen Antrag. Demnach soll die Bundesregierung sich in Brüssel dafür einsetzen, dass EU-Staaten, die GOV anbauen, Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung der GOV gegenüber ihren Nachbarstaaten ergreifen müssen. Zudem wird eine praktikable Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, eingefordert.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vorschlag für eine EU-Verordnung fand keine Mehrheit. Durch sie sollte die EU-Richtlinie über die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagten, geändert werden. Unter anderem sollte sich die Regierung klar gegen die Zulassung der Genmais-Linie 507 und weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau in der EU einsetzen. 458 Abgeordnete lehnten diesen Antrag in namentlicher Abstimmung ab, 107 befürworteten ihn, es gab drei Enthaltungen.

18.124 Besucherinnen und Besucher…

Mehr als 18.000 Besucherinnen und Besucher wurden beim Tag der offenen Tür…

Mehr als 18.000 Besucherinnen und Besucher wurden beim Tag der offenen Tür im Bundesrat gezählt, der in diesem Jahr ganz im Zeichen des Vorsitzlandes Niedersachsen stand. Die Veranstaltung fand wieder in den Räumen des Bundesratsgebäudes an der Leipziger Straße und im Garten statt. Zeitgleich veranstaltete auch das angrenzende Berliner Abgeordnetenhaus seinen Bürgertag.

Der Andrang an den beiden Einlasstoren setzte am späten Vormittag ein. Zeitweise reichte die Warteschlange vor dem Eingang in der Leipziger Straße bis zurück zum Potsdamer Platz. Vermutlich hätten es noch mehr Gäste sein können, aber einigen wurde die Wartezeit vor den Sicherheitskontrollen zu lang. Wer die mit etwas Geduld passiert hatte, wurde mit einem umfangreichen Informations-, Unterhaltungs- und Mitmachangebot belohnt.

Im Mittelpunkt stand natürlich der Bundesrat selbst. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil, derzeit auch Präsident des Bundesrates, begrüßte die Gäste in seiner Eigenschaft als Hausherr im Plenarsaal des ehrwürdigen Hauses und machte sie gleich mit einer Besonderheit der Länderkammer vertraut. „Hier geht es bei den Plenarsitzungen sehr ruhig und unaufgeregt zu, es herrscht ein Kammerton“, berichtete Weil. Applaus gebe es nach Redebeiträgen eben so wenig wie Missfallensäußerungen. Das habe ihn anfangs etwas überrascht, räumte Weil ein, aber inzwischen habe er sich daran gewöhnt. An diesem Tag geizte das Publikum jedenfalls nicht mit Beifall. Vor allem für Weils Bekenntnis „Demokratie ist etwas Großartiges. Aber man muss sie hegen und pflegen und bei Wahlen durch seine Stimmabgabe aktiv unterstützen“, gab es viel Zuspruch.

Nach der Begrüßungsansprache von Stephan Weil ging es zunächst musikalisch weiter. Die Big Band aus Berenbostel und der Jazzchor Clazz aus Hannover präsentierten nacheinander ihre Interpretationen des neuen Niedersachsenliedes „Alles geht“ und stimmten damit auf den besonderen Niedersachsenanteil dieses Tages der offenen Tür ein.

Während das Musikprogramm dann auf der Gartenbühne fortgesetzt wurde, u.a. mit Auftritten des Quilissima Jugendchores aus Springe, des Kinderchores der Domsingschule aus Braunschweig, dem Trio JazzApart und noch einmal der Big Band aus Berenbostel, ging es im Plenarsaal politischer zu. In verschiedenen Talkrunden mit interessanten Gästen vermittelten Landesministerinnen und Minister aus Niedersachsen einen Einblick in ihre Arbeit, die zu einem großen Teil ja auch im Bundesrat stattfindet. Ministerpräsident Weil selbst erläuterte die besondere Rolle der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes in Gesprächsrunden mit dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland, und mit dem Vorsitzenden der ARD und Intendanten des Norddeutschen Rundfunks, Lutz Marmor. Direkte Fragen und Beiträge aus dem Publikum beantwortete und kommentierte Weil dann im Bürgergespräch, bei dem der Plenarsaal bis auf den letzten Sitzplatz gefüllt war.

Aber auch die anderen Talkrunden stießen auf ein interessiertes Publikum. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius diskutierte mit dem Generalsekretär des DFB Helmut Sandrock und dem Geschäftsführer der Deutschen Fußballliga Christian Seifert über Fußball und Fankultur – passend zum DFB-Pokalfinale, das am selben Tag im Berliner Olympiastadion stattfand. Finanzminister Peter-Jürgen Schneider unterhielt sich mit der Berliner Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kropp und dem Steuerexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler über den Länderfinanzausgleich und die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt beleuchtete im Gespräch mit ver.di-Landeschef Detlef Ahting und dem Präsidenten des Landkreistages von Niedersachsen, Bernhard Reuter, die Rolle der sozialen Gesundheitswirtschaft. Zum Abschluss der Talkreihe unterhielten sich die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und der Gefängnisarzt in der JVA Plötzensee, Dr. Marc Lehmann, über das heikle Thema Gewalt hinter Gittern. Moderiert wurden die Gespräche erneut von SAT.1-Redakteur Matthias Killing, der diese Aufgabe schon bei vorherigen Bundesrats-Veranstaltungen gemeistert hatte.

Während sich die Talkrunden darauf beschränken mussten, die Themen nur kurz anzureißen, ging es bei den drei Debattierrunden im Saal des Vermittlungsausschusses nicht nur ausführlicher, sondern auch deutlich kontroverser zur Sache. Gleich zum Auftakt wurde mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ein besonders in Deutschland heiß diskutiertes Thema aufgegriffen. Zugespitzt auf die Frage, ob die Verhandlungen fortgesetzt oder sofort abgebrochen werden sollten, lieferten sich die Protagonisten der Debattierclubs aus Berlin und Hannover einen spannenden Meinungsaustausch. Als prominenter Teilnehmer vertrat der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, die Pro-Verhandlungs-Argumente. Am Ende musste er sich bei der Publikumsabstimmung aber knapp geschlagen geben.

Spielerisch, wenn auch deutlich weniger politisch, ging es bei den verschiedenen Mitmach-Aktionen zu, die sich Anbieter und Einrichtungen aus Niedersachsen ausgedacht hatten, die beim Tag der offenen Tür mitwirkten. So zeigten Jugendliche am Stand der „Roberta Challenge“ aus Hannover aus Legobausteinen zusammengesetzte und selbst programmierte Roboter, die sich über einen Parcours fernsteuern ließen. Eine nicht gerade einfache Aufgabe, wie manche Besucher erfahren mussten. Handwerkliches Geschick und Kreativität waren auch im Raum der Autostadt im zweiten Obergeschoß des Bundesratsgebäudes gefragt. Dort konnten die Gäste mit Draht und Lötkolben eine Autokarosserie nach ihren ganz persönlichen Vorstellungen basteln. Das Angebot der Wolfsburger wurde sehr gut angenommen. Anfassen und Ausprobieren waren zwar nicht gestattet, aber auch das weitere Angebot des nicht ganz unbekannten niedersächsischen Automobilherstellers traf auf starkes Publikumsinteresse: Auf dem Freigelände zwischen dem Bundesratsgebäude und dem Abgeordnetenhaus standen gleich alle sieben verschiedenen Generationen des erfolgreichsten Autotyps, den das Volkswagenwerk je gebaut hat: sieben silbern lackierte Pkw Golf – vom ersten Modell, das vor 40 Jahren erstmals vom Band lief, bis hin zum aktuellen Golf VII. Alles „echte Niedersachsen“. Ein Anblick, bei dem bei manchen Autofahrern Erinnerungen an ihr erstes Auto wach wurden.

Sehenswerte und informative Stände der Leibniz-Gemeinschaft mit ihren verschiedenen wissenschaftlichen Instituten, die erste von Gottfried Wilhelm Leibniz inspirierte Rechenmaschine der Welt, die Stände der Arbeitsgemeinschaft Freizeit auf dem Lande, der Ideen-Expo, der Zentrale der Betriebskrankenkasse und der drei Unesco-Weltkulturerbestätten Goslar, Hildesheim und Alfeld rundeten die Niedersachsen-Präsenz ab. Nicht zu vergessen das kulinarische Angebot mit Grillhähnchen, Backfisch, Bratwürsten, Bier aus Braunschweig und Einbeck und den berühmten Leibniz-Keksen aus Hannover.

Alles in allem eine gelungene Werbeveranstaltung für das Verfassungsorgan Bundesrat, für die parlamentarische Demokratie und den deutschen Föderalismus und nicht zuletzt für Niedersachsen- und das alles bei strahlendem Sonnenschein.

Das Bundesrats-Vorsitzland ist in diesem Jahr noch einmal Ausrichter einer großen Veranstaltung, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger wendet: Am 2. und 3. Oktober beim Fest anlässlich des Tages der deutschen Einheit in Hannover.

Fotos: Andreas Schoelzel, Henning Schacht und Torsten Heitmann

Olaf Lies: aktive Industriepolitik in Niedersachsen hat fünf Säulen

Ross trifft Bär: Wirtschaftlicher Impuls aus Niedersachsen Mehr als andere Länder ist…

Ross trifft Bär: Wirtschaftlicher Impuls aus Niedersachsen

Mehr als andere Länder ist Niedersachsen ein Industrieland. Mit mehr als 22 Prozent liegt der Industrieanteil an der Bruttowertschöpfung in Niedersachsen höher als beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder selbst in den USA. Wie eine aktive Industriepolitik helfen kann, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen zu sichern und die Stärken der niedersächsischen Industrie weiter auszubauen, war Thema der zweiten Netzwerkveranstaltung „Ross trifft Bär: Wirtschaftlicher Impuls aus Niedersachsen“ in der Vertretung des Landes Niedersachsen.

„Auf fünf Säulen stützt sich die aktive Industriepolitik in Niedersachsen“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies in seinem Statement. Niedersachsen unterstütze auf vielfältige Weise Maßnahmen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit seiner Unternehmen. Die Industrie benötige weiter eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, hierzu würde Niedersachsen u.a. in den kommenden vier Jahren zusätzlich 40 Mio. Euro in die Sanierung maroder Landesstraßen investieren. Zu aktiver Industriepolitik gehöre auch eine Energiepolitik, die Unternehmen und Arbeitsplätze hält, so Lies weiter. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs habe Niedersachsen eine Initiative gestartet und würde auch regionale Fachkräftebündnisse unterstützen.

Die niedersächsischen Unternehmen würden außerdem auf dem Weg zur Internationalisierung begleitet, derzeit würde er die Außenwirtschaftsförderung an den niedersächsischen Schwerpunkten neu ausrichten und habe dazu auch einen mit hochkarätigen Persönlichkeiten aus der Wirtschaft eingesetzten Außenwirtschaftsrat eingerichtet, erläuterte der Minister seine politische Zielsetzung. Aktive Industriepolitik sei vor allem aber der enge Kontakt mit der Wirtschaft, das Gespräch im Einzelfall mit Geschäftsführung und Betriebsräten/Sozialpartnern, und der regelmäßige Dialog mit Branchen und Unternehmen, so Lies abschließend.

Dass vor allem die immer weiter steigenden Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit vieler Branchen gefährden, machte der Vorstandsvorsitzende der Salzgitter AG Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann in seiner Ansprache deutlich. Diese Erkenntnis habe die Bundesregierung aber mit der vorgelegten Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes berücksichtigt, lobte Fuhrmann. Nun komme es auf eine adäquate, maßvolle Feinabstimmung der Sonderregelungen für die stromintensive Industrie durch Bundesrat und Bundestag an. Unternehmen müssten sich mit der Frage „Quo vadis, Industriestandort Deutschland“ auseinandersetzen, sagte Fuhrmann. Die unter Strom stehende Stahlindustrie erwarte ein eindeutiges Bekenntnis der Politik zur industriellen Basis und zu langfristig verlässlichen, wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin

Tobias Dostal von New York über Berlin zurück nach Niedersachsen

Stipendiat präsentiert Bildermaschinen Tobias Dostal, New York-Stipendiat 2013 des Landes Niedersachsen und…

Stipendiat präsentiert Bildermaschinen

Tobias Dostal, New York-Stipendiat 2013 des Landes Niedersachsen und der Niedersächsischen Sparkassenstiftung, hat sich mit einer Ausstellung in der Vertretung des Landes in Berlin zurückgemeldet. Insgesamt vier Werke stellte der Anfang 2014 aus New York wiedergekehrte Künstler aus. Allesamt anachronistisch anmutende „Bildermaschinen“, die den Besucherinnen und Besucher viel zu entdecken boten. Unter ihnen so prominente Gäste wie Bundesministerin Andrea Nahles, die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Dr. Thomas de Maizière sowie die Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele. Auch die niedersächsische Wissenschaftsministerin, Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, deren Haus das Stipendium jährlich gemeinsam mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung vergibt, besuchte die Ausstellung des Stipendiaten persönlich.

Noch bis zum 31. Mai 2014 können sich junge Künstlerinnen und Künstler aus Niedersachsen für das Aufenthaltsstipendium bewerben. Die oder der Ausgewählte wird dann ebenfalls ein Jahr lang einen monatlichen Zuschuss und eine Wohnung in New York sowie ein Atelier im renommierten „International Studio & Curatorial Program“ (ISCP) in Brooklyn erhalten.

Bei der Finissage dieser Tage wusste Tobias Dostal von der Faszination der Weltmetropole, deren Bilderflut und Vielgestaltigkeit zu berichten. Seine Werke führen folgerichtig die Ursprünge der Cinemaskopie und neueste LED-Technik, aber auch Scherenschnitte, Zeichnungen und digitale Bilder vor Augen. Die Besucherinnen und Besucher verzauberte er am Abschlussabend im wahrsten Sinne des Wortes: Auf der Bühne und im Ausstellungsraum erzeugte der 1982 geborene Dostal, der an der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig studierte, magische Momente. Sicher werden sich auch die Gäste der Folgeausstellung im Kunstverein Langenhagen der von Dostal entfachten Entdeckerlust sowie der Faszination seiner Illusionen gerne hingeben. Das Faltblatt der Berliner Ausstellung, mit der das New York-Stipendium des Landes erstmals in Berlin vorgestellt wurde, wird später integraler Bestandteil der Ausstellungspublikation, mit der das Stipendium zum Jahresende seinen Abschluss findet.

Weitere Informationen zu Stipendium, der Folgeausstellung in Langenhagen sowie zum Künstler: www.nsks.de, www.mwk.niedersachsen.de, www.kunstverein-langenhagen.de & www.tobisdostal.com

Fotos: Markus Georg und Yorck Maecke, Berlin

Jahresempfang der Behindertenbeauftragten Verena Bentele mit „piloti storti“ und Graf Fidi

„Wir sind verschieden und spielen damit“ Ein ungewöhnlich buntes Bild bot sich…

„Wir sind verschieden und spielen damit“

Ein ungewöhnlich buntes Bild bot sich den Gästen und Beschäftigten der Landesvertretung Niedersachsen beim Jahresempfang der Behindertenbeauftragten des Bundes, Verena Bentele, in der ersten Maiwoche: Rund 300 Teilnehmer drängten sich im großen Saal, um den Auftritt der Gruppe „piloti storti“ mit zu erleben. Das Theaterensemble der Spastikerhilfe Berlin stellte mit seinen 14 Mitwirkenden eine Vielzahl von Körperbildern dar. Gängige Einordnungen von Körpern nach dick oder dünn, behindert oder nicht-behindert, wurden dabei kräftig ins Wanken gebracht. Das Motto des Auftritts „Wir sind verschieden und wir spielen damit“, wurde sehr überzeugend umgesetzt. Beim Publikum, das sich wie die Akteure ebenfalls aus behinderten und nicht-behinderten Menschen zusammensetzte, kam die Botschaft gut an. Es gab viel Beifall, auch für die nächsten Auftritte des Rappers im Rollstuhl, Graf Fidi, und der Band Blind Foundation. Moderiert wurde der Abend vom Kabarettisten Rainer Schmidt, der mit viel Humor und frechen Sprüchen durchs Programm führte.

Für Verena Bentele war es der erste Jahresempfang als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Die bekannte Paralympics-Sportlerin, die seit ihrer Kindheit blind ist, zog eine erste Zwischenbilanz ihrer gerade 100tägigen Amtszeit und stellte ihre wichtigsten Ziele vor: Bundesteilhabegesetz, Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung – auch für die gerichtlich unter Totalbetreuung Gestellten und der Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenze in der Behindertenhilfe.

Bundesarbeitsministerin Angela Nahles äußerte sich in ihrem Grußwort offen für eine Neuregelung und kündigte eine breite Diskussion mit den Behindertenverbänden über ein Bundesteilhabegesetz an. An die Adresse der Länder gerichtet, forderte Nahles eine zügigere Einführung der Inklusion, also dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Menschen.

Auf das Thema Inklusion ging auch der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, in seiner Begrüßung kurz ein. Das sei ein Schwerpunkt der neuen Landesregierung, allerdings gebe es auch in den niedersächsischen Schulen noch einen großen Nachholbedarf.

Fotos: Frank Pfuhl

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble übergibt Briefmarken „Für den Sport“ 2014

Comic- Maus von Uli Stein ist Motiv für neue Briefmarke Niedersachsens Bevollmächtigter…

Comic- Maus von Uli Stein ist Motiv für neue Briefmarke

Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter konnte dieser Tage mit Thomas de Maizière und Wolfgang Schäuble gleich zwei prominente Bundesminister und ein gutes Dutzend Olympiagewinner in der Landesvertretung in Berlin begrüßen. Anlass war die Übergabe der Erstdrucke der Briefmarken-Serie „Für den Sport“ 2014 an den für den Sport zuständigen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und den Sporthilfe-Aufsichtsratsvorsitzendem Werner E. Klatten durch den Bundesfinanzminister. Die veranstaltende Stiftung Deutsche Sporthilfe hatte zu diesem Ereignis zudem auch viele interessierte Philatelisten eingeladen, die der Veranstaltung mit großer Aufmerksamkeit folgten.

Sportlich gehe es auch in Niedersachsen zu, betonte Michael Rüter in seiner Begrüßung und verwies zur Erläuterung darauf, dass in den rund 9.700 Vereinen in Niedersachsen knapp 2,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger Sport treiben. Dabei bilde eine große Zahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern in Vereinen, Sportbünden und Landesfachverbünden das Rückgrat.

Die berühmte Comic-Maus des Cartoonisten Uli Stein ist das Motiv der neuen Briefmarken- zu haben für 60, 90 und 145 Cent mit Zuschlag. Die Maus zeigt sich diesmal in Siegerlaune mit Pokal, jubelnd oder auf dem Siegertreppchen. Uli Stein ist in Hannover geboren und wohnt heute in der Wedemark. Bundesminister Schäuble nutzte in seiner launigen Ansprache die Namensgleichheit zum ehemaligen Nationaltorwart Uli Stein für manch scherzhafte Anspielung. Im Übrigen würdigte der Minister die Sportler und Sportlerinnen Deutschlands: „Wir verdanken als Gesellschaft dem Sport, den Sportlern und Sportlerinnen unheimlich viel“, so Schäuble. Es sei wichtig, dass diejenigen, die herausragende Leistungen erbringen, öffentliche Aufmerksamkeit erfahren.

Die Briefmarken „Für den Sport“ werden seit 1968 zugunsten der Sporthilfe aufgelegt. Seitdem sind aus den Erlösen über 130 Mio. Euro an Fördermitteln für den Nachwuchs- und Spitzensport geflossen. Mit dem Verkauf der Marken des Jahres 2014 sollen eine weitere Million „Mäuse“, so der Bundesfinanzminister, an die Sporthilfe fließen.

Die Gelder finanzieren unter anderem die Prämien für die Olympia- und Paralympics-Medaillengewinner der Spiele von Sotschi 2014. Einige Medaillengewinner waren in der Landesvertretung anwesend, wie das Gold-Rennrodelteam Tobias Wendl und Tobias Arlt sowie die fünffache Goldmedaillengewinnerin der Paralympics Anna Schaffelhuber.

Ein beeindruckendes Showprogramm, das den begeisterten Beifall des Publikums fand, boten zwei Vorführungen der Karate-Nationalmannschaft mit Florian Genau, Jan Urke und Philip Jüttner.

Die Motive der drei Sportmarken finden Sie unter folgendem link:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Sondermarken/Programm_2014/uebergabe_sportmarken_2014-Bildergalerie.html?notFirst=true&docId=318216&countIx=0.
Die Briefmarken sind in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich.

In Berlin: Olaf Lies diskutiert zur Wind-Wasserstoff-Wirtschaft

Mit Wind zum Wasserstoff in der Region Unterelbe Strom kann man nur…

Mit Wind zum Wasserstoff in der Region Unterelbe

Strom kann man nur schwer speichern und der Wind weht nicht immer gleichmäßig, was ein Problem beim Ausbau der Windenergie ist. Aber man kann mit Hilfe von Strom aus der Windenergie in einem chemischen Prozess auch Wasserstoff erzeugen – und dieses Gas ist speicher- und transportierbar. Wind-Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende leisten. Und in Norddeutschland bestehen wegen der idealen Voraussetzungen gute Chancen, den Aufbau einer Wind-Wasserstoff-Wirtschaft erfolgreich voranzubringen.

Das wollen Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam mit einer Reihe von Unternehmen, Verbänden, Landkreisen, Kammern und dem Verein ChemCoast mit dem Projekt „Marktplatz für Wind-Wasserstoff in der Modellregion Unterelbe“ erreichen. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies diskutierte darüber jetzt mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertretern der beteiligten Wirtschaft bei einem „Parlamentarischen Frühstück“ in der Landesvertretung.

Der Fahrplan sieht vor, in sogenannten „Wertschöpfungspfaden“ an den drei anfangs getrennten Marktplätzen Hamburg, Brunsbüttel-Heide und in der Region Stade Infrastruktur für die Erzeugung und Verteilung von Wasserstoff zu schaffen, die im Laufe des fortschreitenden Infrastrukturaufbaus zusammenwachsen. 2015 soll in Hamburg den Grundstein gelegt und eine industrielle Elektrolyseanlage mit 20 Megawatt elektrischer Eingangsleistung gebaut werden, in der in einem ersten Schritt ausschließlich Wasserstoff für den industriellen Eigenbedarf produziert wird. In einem zweiten Schritt ist der Bau einer vergleichbaren Elektrolyseanlage in Brunsbüttel vorgesehen, der dort erzeugte Wasserstoff soll die Verbraucher an einer bereits bestehenden Rohrleitung zwischen Brunsbüttel und Heide erreichen. Weitere Schritte sehen bis 2025 dann die Erweiterung der Eingangsleistungen der Elektrolyseanlagen vor, den Ausbau der Rohrleitungen und die Errichtung eines Kavernenspeichers.

Kulturpreis Schlesien 2014: Boris Pistorius gibt Preisträger bekannt

1977 ins Leben gerufener Preis setzt Zeichen der Verbundenheit Erst kürzlich gab…

1977 ins Leben gerufener Preis setzt Zeichen der Verbundenheit

Erst kürzlich gab Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius die neuen Preisträger des Kulturpreis‘ Schlesien bekannt. Den festlichen Rahmen der abendlichen Veranstaltung in der Landesvertretung gestalteten Studierende der Akademia Muzycyna aus Kattowice, die bei der letztjährigen Preisträgerin Professor Helga Storck aktuell Harfe studieren. Der Minister freute sich sichtlich über seinen Auftritt mit fünf Harfen auf einer Bühne und nahm später zudem noch die gesammelten Publikationen des im vergangenen Jahr prämierten ATUT-Verlags durch dessen Gründer Witold Podedworny entgegen. Der ebenfalls 2013 geehrte Andrzej Niedzielenko stellte zudem das von ihm geleitete Kupfermuseum Liegnitz mit einem unterhaltsam wie interessanten Multimedia-Vortrag vor.
Die von Minister Pistorius vergebenen Hauptpreise gehen in diesem Jahr an die Breslauer Journalistin und Buchautorin Beata Maciejewska, die sich mit der Geschichte und Kultur Breslaus und Niederschlesiens auseinandersetzt. Den weiteren Hauptpreis hat die Jury dem Präsidenten der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Universität Breslau, Professor Norbert Heisig, zuerkannt, der die Gesellschaft gegründet hat und mit ihr zahlreiche Kulturprojekte fördert. Der Sonderpreis geht 2014 an die Erika-Simon-Stiftung aus Rinteln, die das Ziel hat, schlesische Kultur zu erhalten und Völker zu verbinden.

Der 1977 ins Leben gerufene Kulturpreis Schlesien dient der Würdigung von Künstlern, Wissenschaftlern oder Persönlichkeiten, die hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Literatur, bildenden Kunst oder der Musik geleistet haben. Sie stammen entweder selbst aus Schlesien oder ihr Werk weist Bezüge zu Schlesien auf. Die beiden Hauptpreise sind mit je 4.000 Euro und der Sonderpreis mit 3.000 Euro dotiert. Die Verleihung des Kulturpreises Schlesien 2014 findet am 13. September in Breslau in der Aula Leopoldina der dortigen Universität statt. Das Land Niedersachsen hat die Preisträger und Gäste zur Preisverleihung nach Breslau eingeladen. Im Frühjahr 2015 werden die Preisträger dann die Gelegenheit haben, ihre Werke und Arbeiten in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin präsentieren.

Zur Jury, die am Veranstaltungstag in der Landesvertretung tagte, zählten 2014 folgende Persönlichkeiten aus Niedersachsen und Polen:

Boris Pistorius (Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport / Vorsitzender der Jury), Dr. Markus Bauer, Görlitz (Schlesisches Museum), Prof. Michael Denhoff, Bonn (Komponist und Cellist), Józef Dymalski, Breslau (Marschallamt der Woiwodschaft Niederschlesien); Magdalena Erdman, Berlin (Botschaft der Republik Polen), Prof. Dr. Lothar Hagebölling (Braunschweig), Prof. Dr. Jan Harasimowicz, Breslau (Breslauer Universität), Dr. Maciej Lagiewski, Breslau (Museumsdirektor), Horst Milde, Oldenburg (Landtagspräsident a.D.), Radoslaw Molon, Breslau (Vizemarschall der Woiwodschaft Niederschlesien), Prof. Dr. med. Pietsch, Mainz (Johannes-Gutenberg-Universität), Ulrike Treziak, Berlin (Kreuzberg Museum), Joachim Werren, Hannover (Generalsekretär Stiftung Niedersachsen), Dr. Gottfried Zeitz, Breslau (Deutscher Generalkonsul).

Alle Bilder: Yorck Maecke, Berlin

Deutsche Technion Gesellschaft verlieh erneut ihren Wissenschaftspreis

Spitzenforschung aus Israel mit deutscher Unterstützung Einfach ist das deutsch-israelische Verhältnis vor…

Spitzenforschung aus Israel mit deutscher Unterstützung

Einfach ist das deutsch-israelische Verhältnis vor dem Hintergrund der Verbrechen des Naziregimes nicht und wird es vermutlich auch nie werden. Doch in einem Bereich, wenn auch nicht dem einzigen, klappt die Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland ausgesprochen gut: in der Wissenschaft und Forschung. Einen großen Anteil daran hat die Deutsche Technion Gesellschaft, die jetzt wieder ihren Wissenschaftspreis vergab. Der Preis wird für exzellente wissenschaftliche Leistungen vergeben und an Wissenschaftler, die zudem die Zusammenarbeit zwischen deutschen und israelischen Wissenschaftler durch intensive Kooperationen in besonderer Weise gefördert haben.

Der Festakt zur Preisverleihung fand am 11. Mai wieder in der Vertretung des Landes Niedersachsen statt. Der Preis wurde zum siebten Mal vergeben. Mit Professorin Dr. Anath Fischer und Prof. Dr. Peter Schreiner von der Universität Gießen wurden erneut eine israelische Wissenschaftlerin und ein deutscher Forscher ausgezeichnet. Die Laudatio auf Prof. Fischer hielt Prof. (em.) Dr. Frank Lothar Krause vom Institut für Werkzeugmaschinen und Fabrikbetrieb der TU Berlin, die für Prof. Schreiner der langjährige Präsident des Technion, Prof. Dr. Yitzhak Apeloig. Beide Preisträger berichteten anschließend in kurzen Vorträgen über ihre Arbeit.

Zu Beginn der Veranstaltung hatte Prof. Dr. Thomas Scheper, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Technion-Gesellschaft, die enge Verbindung mit dem Technion in Israel hervorgehoben. Die 1924 in Haifa mit maßgeblicher deutscher Unterstützung eröffnete technische Hochschule ist die älteste Hochschule Israels und nach wie vor die einzige technische Hochschule. Sie gilt weltweit als eine der führenden Universitäten. Die Verbindung speziell zu Niedersachsen ist besonders nach 1982 gewachsen. Unter der Schirmherrschaft des damaligen niedersächsischen Wissenschaftsminister Pestel wurde der Freundeskreis des Technion wiederbelebt. Wie die Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Andrea Hoops, berichtete, hat Niedersachsen die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Technion seitdem mit mehr als 43 Millionen Euro gefördert und damit vor allem junge Wissenschaftler beider Länder unterstützt. Diese Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftlern werde auch in Zukunft eine besondere Rolle in der Beziehung beider Länder spielen, sagte Hoops.

Politische Töne beim Empfang für „Jugend trainiert für Olympia“

Kampf um das Finale – im und außerhalb des Stadions Der Empfang…

Kampf um das Finale – im und außerhalb des Stadions

Der Empfang für die Finalteilnehmer des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ in der Landesvertretung hat schon Tradition. Auch beim Frühjahrsfinale in der ersten Maiwoche waren wieder mehr als 200 Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu Gast in der Vertretung, um sich am Vorabend der Wettbewerbe Zuversicht zuzusprechen. Zur Unterhaltung gab es diesmal dynamische Tanzvorführungen von jungen Leuten aus Flensburg und von einer Gruppe des Capoeira-Zentrums Hannover. Letztere zeigten ritualisierte, im Tanz aufgelöste Kampfbewegungen nach dem berühmten brasilianischen Vorbild dieser Sportart.

Auf eine Auseinandersetzung auf ganz anderem Terrain ging in ihrer Begrüßung die Dienststellenleiterin der schleswig-holsteinischen Vertretung, Rosemarie Schönegg-Vornehm ein. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass der Bund seinen bisherigen Zuschuss für das Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia und für Paralympics in Höhe von 700.000 € einstellen wolle. „Damit aber wird der gesamte Wettbewerb gefährdet, an dem immerhin rund 800.000 Schülerinnen und Schüler teilnehmen“, kritisierte Schönegg-Vornehm. Das sei ein völlig falsches Signal. Sie kündigte eine Initiative der Länder an, die den Bund einhellig aufforderten, seine bisherige finanzielle Unterstützung des Wettbewerbes fortzusetzen.

Die Jungen und Mädchen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein ließen sich ihre gute Laune durch diese Nachricht von der beabsichtigten Mittelkürzung des Bundes aber nicht verderben und langten tüchtig beim Nudelbuffet zu, das im Anschluss an die Ansprache und die Vorführungen im Foyer freigegeben wurde.

Für Helga Weber, die die Veranstaltung mehrere Jahre lang betreut hatte, war es ein Abschied. Die für den Schulsport zuständige Referatsleiterin im Niedersächsischen Kultusministerium geht im Sommer in Pension.

Am 25. April 2014, dem vierzigsten Jahrestag der „Nelkenrevolution“ in Portugal, haben die Landesvertretung und die Friedrich-Ebert-Stiftung in einer gemeinsamen Veranstaltung das Buch „Mauern der Freiheit. Lissabons vergessene Bilder und der Aufschrei heute“ vorgestellt, das an die friedliche Revolution anhand der politischen Wandbilder und mit Texten namhafter Autorinnen und Autoren erinnert.

Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter, konnte den Botschafter von Portugal, S.E. Dr. Luís de Almeida Sampaio, in Berlins Mitte In den Ministergärten begrüßen. Beide betonten in ihren Reden die guten Beziehungen der Länder in Vergangenheit und Gegenwart. Der außenpolitische Sprecher der SPD Bundestagsfraktion, Niels Annen, erinnerte zum Jahrestag der Nelkenrevolution an den Prozess der Demokratisierung in Portugal. Er unterstrich in seiner Festrede die Anteilnahme der Bundesbürgerinnen und -bürger vor nunmehr vierzig Jahren und die Verbundenheit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, ihres Ehrenvorsitzenden Willy Brandt sowie der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem demokratischen Aufbau der 1970er und -80er Jahren in unserem Nachbarland. Der Rückblick auf die Nelkenrevolution lehre, dass es nicht selbstverständlich sei, in einem demokratischen Europa leben zu können. Annen nutzte die Gelegenheit, um für die Europawahl und die Europäische Idee zu werben.

Dem Festvortrag des Bundestagsabgeordneten folgte ein von der Journalistin Maike Rademaker moderiertes Podiumsgespräch mit dem Herausgeber des Buches Prof. Karl-Eckhard Carius und dem Philosophen Prof. Dr. Frieder Otto Wolf. Der Herausgeber konnte dem Bevollmächtigten ein besonders Geschenk überreichen: ein von Mário Soares, dem ersten Ministerpräsident Portugals, signiertes Exemplar der portugiesischen Ausgabe von „Die Mauern der Freiheit“. Das Buch hat seinen Ehrenplatz mittlerweile in der Leibniz- Bibliothek der Landesvertretung gefunden.

Informationen zum Buch:
Karl-Eckhard Carius / Viriato Soromenho-Marques (Hrsg.)
„Mauern der Freiheit. Lissabons vergessene Bilder und der Aufschrei heute“
2014 – ca. 180 Seiten – ca. 24,90 €
Westfälisches Dampfboot, ISBN 978-3-89691-957-1

BITKOM befasst sich mit rechtlichen Aspekten der IT-Sicherheit

Tagung erneut in der Landesvertretung Niedersachsen Mitte Mai tagte das Forum Recht…

Tagung erneut in der Landesvertretung Niedersachsen

Mitte Mai tagte das Forum Recht des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) erneut in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund. Das Forum Recht ist die größte juristische Fachveranstaltung des BITKOM. Schwerpunktthema des diesjährigen Forums Recht waren die rechtlichen Aspekte von IT-Sicherheit. Diese Schwerpunktsetzung war den aktuellen Diskussionen um illegale Abhörmaßnahmen ausländischer Geheimdienste, Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität geschuldet. In seiner Keynote nahm Professor Dr. Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ausführlich Bezug zu den aktuellen Bedrohungen für die IT-Sicherheit. Auch ging er auf die derzeit auf EU-Ebene stattfindende Diskussion um eine Datenschutzgrundverordnung ein.

In den Anschlussvorträgen wurde das Thema IT-Sicherheit aus Sicht eines Unternehmens und aus Sicht der Bundesregierung beleuchtet. Höhepunkt und Abrundung des Vormittagsprogramms bildete ein „Live-Hacking“, das unter Einbeziehung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bedeutung des Themas IT-Sicherheit im Alltag anschaulich machte. Am Nachmittag hatten die rund 140 Teilnehmer des Forums die Wahl, an mehreren parallel laufenden Workshops teilzunehmen, die sich in intensiver Arbeit mit den Themen Urheberrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherrecht sowie rechtlichen Aspekten von Open Source Software beschäftigten.

DISPLAY // royal zeigt königliche Herrenmode von Robin Scheibler und Qi Jing Jing

Die Besucherinnen und Besucher der Landesvertretung werden seit Anfang Mai 2014 von…

Die Besucherinnen und Besucher der Landesvertretung werden seit Anfang Mai 2014 von einer königlichen „Streetwear-Kollektion“ und außergewöhnlicher Herrenmode empfangen. Auf dem „DISPLAY // royal“ im Eingangsbereich sind die Entwürfe von Qi Jing Jing und Robin Scheibler zu sehen. Die Modekollektionen sind im Rahmen des Seminars „Anglomanicas & Union Jackets. Fashion born in Hannover“ unter der Leitung von Johannes Assig und Professorin Martina Glomb an der Hochschule Hannover entstanden.

Während Scheiblers Kollektion versucht, den barocken Glamour des 18. Jahrhunderts zeitgenössisch umzusetzen und alltagstaugliche Stücke beinhaltet, stellt Qi verschiedene Outfits für einen echten Königshaus-Fanatiker vor. Die ausgestellten Entwürfe der angehenden Modedesignerin haben königliche Grandezza und spielen dabei gleichzeitig mit armen Materialien: Brandlöcher werden hier zum Ornament; Abgetragenes wird zum neuen Chic. Eine gestalterische Note, die erst auf den zweiten Blick sichtbar wird.

Wer die Entwürfe mit Leben erfüllt und an Models erleben möchte, sollte sich den 27. September 2014 im Kalender vormerken. Dann werden die royalen Kollektionen von Qi, Scheibler und ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen im Landesmuseum Hannover mit einem „Catwalk“ präsentiert.

Weiteres zu Projekt, Landesausstellung und Studium:
http://www.modedesign-studium.de/ &
http://www.royals-aus-hannover.de/

„Ross trifft Bär“ – Ministerpräsident Stephan Weil diskutiert zu landesweiter Breitbandstrategie

Schnelles Internet für jeden Haushalt Vom schnellen Internetanschluss können viele Haushalte im…

Schnelles Internet für jeden Haushalt

Vom schnellen Internetanschluss können viele Haushalte im ländlichen Raum nur träumen. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen gibt es noch zahlreiche Gegenden, in denen sich der Datenverkehr nur im Schneckentempo durch die Telefonleitungen quält. Für Privatanwender ist es schon ärgerlich genug, wenn Minuten vergehen, bevor sich das der E-Mail beigefügte Familienfoto endlich auf dem heimischen Computerschirm aufbaut. Für Architekten, Grafiker und viele andere Selbstständige ist es eine Frage des beruflichen Überlebens, dass sie große Dateien via Internet versenden und empfangen können. Und ansiedlungswillige Unternehmen werden im Zweifelsfall eher auf die Nachbarregion ausweichen, wenn es nur da schon die schnellen Übertragungsraten im Internet gibt.

Derartige Beschränkungen sollen nach den Vorstellungen der niedersächsischen Landesregierung bald der Vergangenheit angehören. Das Land strebt mit seiner landesweiten Breitbandstrategie einen flächendeckenden Ausbau des schnellen Internets auf das Mindesttempo von 30 Mbit/s bis zum Jahr 2020 an. Wie dieses überaus ehrgeizige Ziel erreicht werden kann, ist das Thema der Veranstaltung mit Ministerpräsident Stephan Weil und mehreren Breitbandexperten, die im Rahmen der Reihe „Ross trifft Bär“ am 12. Juni um 18:30 Uhr in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund stattfindet.

(Hinweis: Die Veranstaltung ist nur für geladene Gäste!)

Mord und Totschlag – Strafgesetzbuch vor der Reform?

Veranstaltung mit dem Deutschen Juristentag zur Reform der §§ 211 und 212…

Veranstaltung mit dem Deutschen Juristentag zur Reform der §§ 211 und 212 StGb

„Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ So lautet die Strafdrohung in § 211 des Strafgesetzbuchs. Demgegenüber ist nach § 212 des Strafgesetzbuchs ein „Totschläger“ mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu bestrafen. Was aber unterscheidet einen Mord von einem Totschlag? Der Mordparagraf zählt insgesamt neun Merkmale auf, die einen „Mörder“ definieren sollen – von der Mordlust bis zur Verdeckungsabsicht. Der Gesetzestext datiert aus der NS-Zeit und wurde unter dem maßgeblichen Einfluss des späteren Präsidenten des berüchtigten Volksgerichtshofs, Roland Freisler, erarbeitet. Während Freisler und der Nationalsozialismus Geschichte sind, befindet sich ihre Definition von Mord und Totschlag noch heute im Strafgesetzbuch. Und bis heute bereitet sie der Justiz und den Anwälten erhebliche Probleme, nicht zuletzt weil bei Mord jeder Spielraum für eine individuelle Strafzumessung fehlt. Es mehren sich deshalb die Forderungen nach einer Überarbeitung.

Die Justizministerinnen der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Anke Spoorendonk und Antje Niewisch-Lennartz, sprechen sich für eine grundlegende Reform der Tötungsdelikte aus. Sie begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Bundesjustizministerium nun eine Expertenkommission einberufen hat, die Vorschläge für eine Reform der Tötungsdelikte erarbeiten soll.

In einer Veranstaltung am 5. Juni um 19 Uhr im gemeinsamen Haus der beiden Landesvertretungen erläutern die Politikerinnen ihren Standpunkt. Anschließend diskutieren darüber rechtspolitische Experten aus dem Deutschen Bundestag, aus Wissenschaft, Verbänden und der Justiz.

(Hinweis: Die Veranstaltung ist nur für geladene Gäste!)