Ausgabe 03/2017
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Standpunkt Niedersachsen

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Zu Gast in der Landesvertretung

Editorial

Eine zentrale Entscheidung für Niedersachsen

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

mit dem Beschluss des Bundesrates über das Standortauswahlgesetz ist am vergangenen Freitag ein neues Kapitel bei der Endlagersuche aufgeschlagen worden. Das ist für Niedersachsen eine ganz zentrale Entscheidung.

Eine weitere Entscheidung wurde in den Medien und der Öffentlichkeit sehr aufmerksam beobachtet. Wie hält es der Bundesrat mit der Infrastrukturabgabe – der Maut?

Gerade die Bundesländer mit europäischen Außengrenzen haben die Gesetzgebung kritisch hinterfragt und versucht, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses grobe Fehler zu verhindern. Leider haben die Anträge im Plenum die erforderliche Mehrheit knapp verfehlt.

Die Maut wird vermutlich kommen – sollte die Klage Österreichs und anderer EU-Staaten keinen Erfolg haben.

Weitere Informationen zu den Beratungen im Bundesrat finden Sie, ergänzt mit Rückblicken und Ankündigungen zu unseren interessanten Veranstaltungen, in Ihrem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“.
 
Viel Freude beim Lesen!

Ihr
Signatur
Michael Rüter

Staatssekretär 
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Der nächste Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ erscheint am 15. Mai 2017.

Bundesratssitzung am 31. März 2017

Die Minister Stefan Wenzel, Boris Pistorius und Peter-Jürgen Schneider reden im Plenum

Pkw-Maut, Brexit, Renteneinheit

Über 90 Vorlagen standen am 31. März 2017 auf der Tagesordnung des Bundesrates, davon 21 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag – alle erhielten grünes Licht.

Pkw-Maut kann kommen

Der Bundesrat billigte das umstrittene Gesetz zur Änderung der Pkw-Maut, ebenso Entlastungen bei der Kfz-Steuer für inländische Pkw-Halter. Positive Voten erhielten auch die Gesetze zur Standortsuche für ein atomares Endlager und zum verstärkten Einsatz von Videoüberwachung sowie zur Nutzung von Bodycams, die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die Novelle des Wettbewerbsrechts, die Reform des Bauvertragsrechts, die Arzneimittelreform zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen sowie die neuen Regelungen für so genannte urbane Gebiete mit Ausnahmen im Lärmschutz.

Länder wollen bei Brexit-Verhandlungen mitreden

Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat, die Länder an den Brexit-Verhandlungen zu beteiligen. Eine weitere Entschließung richtet sich gegen zuviel Lebensmittelverschwendung.

Kindergrundrechte in der nächsten Ausschussrunde

Zahlreiche Länderinitiativen wurden neu vorgestellt und zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Darunter Gesetzentwürfe zur Einführung von Kindergrundrechten, zur erleichterten Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland, zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und zur Stärkung des Verfassungsschutzes. Außerdem Entschließungsanträge für eine Bürgerversicherung in der Gesundheitsversorgung und zur Absicherung von Honorarärzten in den Blutspendediensten.

Änderungen an Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie gefordert

Zu knapp 30 Gesetzentwürfen der Bundesregierung beschlossen die Länder teils umfangreiche Stellungnahmen – insbesondere zur Errichtung eines Transparenzregisters bei der Geldwäschebekämpfung, zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie und zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements bei der Gründung unternehmerischer Initiativen. Außerdem äußerten sie sich zur Angleichung der Ost-West-Rente.

Eine Subsidiaritäts-Rüge für Brüssel

27 Vorlagen kamen aus Brüssel – auch hierzu nahmen die Länder umfassend Stellung. Zur Verordnung für einen Elektrizitätsbinnenmarkt erhob der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge.

Lärmschutz bei Sportanlagen

Der Bundesrat stimmte zahlreichen Regierungsverordnungen zu, darunter Vorlagen zum Lärmschutz bei Sportanlagen, zum Grundwasserschutz vor Überdüngung und zu Ausweisdokumenten für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Bundesrat für mehr Videoüberwachung in der Öffentlichkeit

Die Videoüberwachung von Einkaufszentren, Sportplätzen und des öffentlichen Nahverkehrs könnte bald alltäglicher sein. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 ein entsprechendes Gesetz gebilligt, das den Einsatz von Überwachungskameras an öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des ÖPNV erleichtert.

Zwar wird es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für bzw. gegen Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Der Bundestag hat das Vorhaben der Bundesregierung unverändert beschlossen. Auch der Bundesrat hatte im ersten Durchgang keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Bundespolizisten bekommen Bodycams

Zur besseren Verfolgung von Straftaten wird die Bundespolizei künftig mit Bodycams ausgestattet. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz am 31. März 2017 gebilligt.

Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik soll sich auch die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte minimieren. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme, um insbesondere die Fahndung nach Fahrzeugen bei grenzüberschreitender Kriminalität zu erleichtern.

Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das soll ihr die Strafverfolgung erleichtern.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Nächste Sitzung

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist einberufen für Freitag, 12. Mai 2017.

Novellierung des Düngerechts wichtigen Schritt weiter

Länder warten auf Verordnung zur Stoffstrombilanz

Zitterpartie! Lang genug hatte es gedauert – geschlagene vier Jahre – nachdrücklich musste Brüssel drohen, bis sich die Bundesregierung durchringen konnte, das Düngerecht zu novellieren. Zwei sehr maßgebliche niedersächsische Abgeordnete, MdB Dr. Wilhelm Priesmeier und MdB Franz- Josef Holzenkamp, rangen im Deutschen Bundestag um die Details. Zusammen mit Wortführern der SPD-, CDU- und Grün-geführten Agrarressorts der Bundesländer wurde dann ein Kompromiss geschmiedet. Für niemanden ein Wunschergebnis, aber für alle ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Bundesrat konnte jetzt diesem bis zuletzt bis ins Detail diskutierten und abgestimmten Kompromiss zustimmen und damit ein langes Ringen erfolgreich abschließen.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel im Bundesrat: „Sie alle kennen den neuen Nitratbericht der Bundesregierung, der für Deutschland an 28 % der Messstellen im Teilmessnetz Landwirtschaft Grenzwertüberschreitungen von mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter feststellt, in meinem Land Niedersachsen sogar 38 %. Was muss geschehen? Wir brauchen eine bessere Steuerung und Überwachung der Nährstoffströme, um unsere Gewässer vom Grundwasser bis zu den Meeren wirkungsvoll vor Nährstoffeinträgen zu schützen. Mit dem nun vorliegenden Kompromiss haben sich Bund und Länder … auf einen Kompromiss geeinigt, der den Landwirten weiterhin ein ökonomisch tragfähiges Wirtschaften erlaubt. Für die Landwirte wird … auch künftig eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung möglich sein. Landwirte sind allerdings in Zukunft stärker gefordert, Stickstoff effizienter einzusetzen und Nitrat- und Ammoniakverluste zu minimieren. Überdüngung kann nicht toleriert werden!“

An der bis zum Schluss schwierigen Geburt der neuen Düngeverordnung war Niedersachsen – auf den ersten Blick – nicht ganz unschuldig. An dem zwischen den Politikern schon im Januar abgesprochenen Kompromiss sollte eigentlich nicht gerührt werden, um den Erfolg nicht zu gefährden. Im zuständigen Ausschuss des Bundesrates sollten Anträge eigentlich nicht gestellt werden. Oder allenfalls redaktioneller Art sein. Und dennoch fanden wir uns am Ende der Ausschusssitzung mit rund 20 Änderungsbefehlen, auch substantieller Art, wieder. Auch aus Niedersachsen.

Damit der erste Blick nicht täuscht, muss man das erklären. Wir mussten uns dagegen wehren, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium nachträglich den Kompromiss so verändert hatte, dass künftig mehr Gülle ausgebracht werden dürfte als nach geltendem Recht. Das war so nicht gewollt. Zum anderen mussten wir auf eine rechtssichere Abgrenzung der „roten Gebiete“ achten, also derjenigen belasteten Gebiete, in denen die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen erlassen können. Minister Wenzel dazu im Bundesrat: „Mit den Formulierungen im vorgelegten Regierungsentwurf war das nicht gewährleistet und hätte nach Einschätzung der Juristen eine umfangreiche Klagewelle ausgelöst. Ich bin froh, dass sich Bund und Länder in den Verhandlungen auf einen Kompromiss einigen konnten.“ Zwei Plenaranträge, die gemeinsam von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg, also grün, rot und schwarz geführten Agrarressorts eingebracht wurden, konnten die Kuh vom Eis holen.

Der Prozess der Novellierung des Düngerechts ist damit einen wichtigen Schritt weiter, aber noch nicht abgeschlossen. Es fehlt noch eine Verordnung, die eine Stoffstrombilanz regelt, die im neuen Düngegesetz erstmalig vorgesehen wird. Der Entwurf dazu wird derzeit im Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet und soll sehr bald vorgelegt werden. Und, so Minister Wenzel im Bundesrat: „Ob die novellierte Düngeverordnung letztlich den Anforderungen der Europäischen Kommission genügt und zur Einstellung des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens führt, bleibt abzuwarten.“ In jedem Fall seien in den Ländern weitere Maßnahmen erforderlich, um das Problem der hohen Grundwasserbelastungen in den Griff zu bekommen. „Unser Trinkwasser hängt zu 85 % von den Grundwasserreserven ab. Wenn Wasserversorger aufwendig reinigen und verschneiden müssen, könnten die Gebühren für sauberes Wasser massiv ansteigen.“

Die Landwirtschaft in Niedersachsen ist der Hauptverursacher von Nitratbelastungen im Grundwasser: 38 % aller Messstellen im neuen Nitratmessnetz Niedersachsen überschreiten den zulässigen Nitrat-Schwellenwert von 50mg/L – vor allem in den viehstarken Regionen Nordwestniedersachsens. Laut Bundesumweltamt beträgt der Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz Deutschlands 98 kg N/ha.

Stickstoff führt zu Eutrophierung und Versauerung von Gewässern und Böden, zur Bildung von Feinstaub und bodennahem Ozon, es schädigt die menschliche Gesundheit. Nitrat in Trinkwasser und Nahrungsmitteln steht im Verdacht, Krebs zu verursachen, Lachgas – auch eine Stickstoffverbindung – trägt zum Klimawandel bei. Seit Einführung des Haber-Bosch-Verfahrens zur Erzeugung künstlicher Stickstoffdünger hat sich die Freisetzung reaktiver Stickstoffverbindungen weltweit verzehnfacht. Zwei Drittel davon stammen aus der Landwirtschaft. „Die zu hohen Einträge von Stickstoffverbindungen sind eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit“ schreibt der Umweltrat in seinem Sondergutachten.

Niedersachsen liegt bei diesen Stickstoffeinträgen weit über dem Bundesdurchschnitt, und das ist vor allem auf die Tierhaltung im Nordwesten des Landes zurückzuführen. Weil dort im Grundwasser Nitratwerte gemessen werden, die weit oberhalb des in Europa erlaubten liegen, hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Endlagersuche kann beginnen

Stefan Wenzel: ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall könnte bald losgehen. Nach zweieinhalb Jahren umfassender Vorarbeit durch die „Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ und anschließend intensiver Beratung zur Umsetzung des gut 600 Seiten starken Abschlussberichts hatte der Bundestag vergangene Woche eine Fraktionsinitiative von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN beschlossen.

Am vergangenen Freitag folgte das Bundesratsplenum und hat das „Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ passieren lassen.
Der Bundestag hatte seinerseits zunächst klargestellt, dass nicht nur hochradioaktive, sondern auch schwach- und mittelradioaktive Abfällen so sicher wie nur möglich einzulagern sind. Außerdem wurde die Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Nationalen Begleitgremiums weiter gestärkt.

Das Gesetz sieht eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen vor. Zur genaueren Bestimmung der Auswahl schreibt das neue Standortauswahlgesetz wissenschaftliche Kriterien vor. Außerdem bestimmt es, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden dürfen. Diese bundesweite Veränderungssperre erübrigt eine Sonderlösung für Gorleben und damit die erneute Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre, die heute ausläuft.

Durch den Beschluss des Gesetzes sieht Minister Stefan Wenzel die Chance, „40 Jahre Irrweg und einen gesellschaftlichen Großkonflikt hinter sich zu lassen“. Wenzel im Plenum: „Mit dem neuen Gesetz kann ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren beginnen.“ Das Gesetz enthalte jetzt auch Vorgaben für Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen. Grundlegende Voraussetzung für einen transparenten Auswahlprozess sei, dass die Sicherheitsanforderungen, denen die Einrichtung und der Betrieb eines Endlagers genügen müssen, vor Beginn des Verfahrens festgelegt werden.

In einer Protokollerklärung verweist die niedersächsische Landesregierung auf die überaus ehrgeizigen zeitlichen Vorgaben des Gesetzes. Diese seien eine Aufforderung an die Akteure, mit dem Auswahlprozess umgehend zu beginnen und die notwendigen Arbeiten zielorientiert durchzuführen. Die zeitlichen Vorgaben dürften aber in keinem Fall dazu genutzt werden, es an der notwendigen Sorgfalt bei der Ermittlung und Bewertung der notwendigen Daten fehlen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse unberücksichtigt zu lassen. Daneben wird auf die Konsequenzen für den Bergbau hingewiesen. So sieht der Gesetzentwurf für die zukünftige Zulassung von bestimmten Vorhaben nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes die Beteiligung des neu geschaffenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit vor. Für Rohstoff-, Bergbau- und Geothermievorhaben bedeutet dieser zusätzliche Prüfschritt eine Neugestaltung des Zulassungsverfahrens.

Um die umfassende Prüfung der Zulassung von Energie- und Rohstoffvorhaben weiterhin effizient gestalten zu können, seien die notwendigen Verfahrensänderungen in der Praxis zügig umzusetzen.

Viel Lärm um den Lärm – Bundesrat für die Stadt der kurzen Wege

Boris Pistorius: Spielendes Kind auf Sportplatz und Spielplatz anpassen

In den Fachausschüssen des Bundesrates kontrovers diskutiert wurden die Baurechtsnovelle der Bundesregierung und die damit einhergehende Änderung der Technischen Anleitung Lärm. Vor dem Hintergrund des dringend benötigten Wohnraums in den Städten plant die Bundesregierung die Einführung einer neuen Baugebietskategorie, das „urbane Gebiet“.

Im „urbanen Gebiet“ sollen Wohnen, Gewerbe sowie soziale und kulturelle Nutzung besser als bisher gekoppelt werden. Den Kommunen würde ermöglicht, auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen oder bestehende Gebäude als Wohnraum zu nutzen. Dieser Ansatz ermöglicht eine Stadt der kurzen Wege und folgt der Charta von Leipzig, so Bundesbauministerin Barbara Hendricks im jüngsten Plenum des Bundesrates.

Die Einführung dieser neuen Gebietskategorie wird grundsätzlich begrüßt, so passierte auch das entsprechende Gesetz das Bundesratsplenum. Das Gesetz regelt weiter die Bedingungen für Zweit- und Ferienwohnungen insbesondere in touristisch geprägten Regionen neu und enthält Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Darüber hinaus passt das Gesetz diverse Bestimmungen des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinie Städtebaurecht und zur Stärkung des „neuen Zusammenlebens in der Stadt“ an.

Die mit dem „urbanen Gebiet“ vorgesehene Anhebung der Lärmbelastung, geregelt in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), wird hingegen differenziert betrachtet.

Die Stadtplaner auf der einen Seite sehen die vorgesehenen höheren Immissionswerte von maximal 63 Dezibel am Tag und 48 Dezibel in der Nacht als eine mit der gewollten Verdichtung einhergehende Notwendigkeit an, die Gesundheits- und Immissionsschützer auf der anderen Seite lehnen die steigende Lärmschutzbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner in den Städten ab.
Die Bundesländer haben im Plenum am vergangenen Freitag folgendes beschlossen: die gewerblichen Lärmimmissionswerte dürfen am Tag um drei dB (A) höher sein und damit wie vorgesehen bei 63 dB liegen. In der Nacht sollen dagegen im urbanen Gebiet die Werte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten, die bei 45 dB liegen.

Die Nachtruhe bleibt demnach geschützt und die urbanen Gebiete haben hinreichende Entwicklungsmöglichkeiten.

Boris Pistorius: Interessen des Sports und von Anwohnern in Einklang bringen

Durch die Einführung der neuen Baurechtskategorie „Urbane Gebiete“ musste auch die Sportanlagenlärmschutzverordnung entsprechend angepasst werden.

Das Thema Sportanlagenlärmschutzverordnung ist aber eins, das den Sport und seine Verantwortlichen bereits seit vielen Jahren beschäftigt und das viel diskutiert worden ist – unabhängig von den „Urbanen Gebieten“.

Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren gibt es vermehrt Streitigkeiten wegen „Sportlärm“, die zum Teil auch vor Gericht ausgetragen werden. Zu Auseinandersetzungen kommt es auch dort, wo alte Sportplätze in den letzten Jahren saniert und modernisiert wurden. Oftmals wurde statt Naturrasen oder Asche ein Kunstrasenplatz verlegt – gerade um die Spielstätten „wetterfest“ zu machen und damit die Zeiten des Spielbetriebs zu verlängern. Man hat damit die Sportstätten zukunftsfest gemacht, auch um dem Ansturm von Kindern und Jugendlichen – insbesondere im Fußball – gerecht zu werden. Nach der Modernisierung sahen sich die Vereine dann aber oft Klagen von Anwohnern ausgesetzt, die sich wegen des Lärms beschwerten.

Daher beinhaltet die angepasste Verordnung jetzt auch einen Altanlagenbonus, der bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtete Anlagen rechtlich besser absichert. Mit der angestrebten Konkretisierung wird in Zukunft gewährleistet, dass der Sportbetrieb auch bei Umbauten und Nutzungsänderungen und einer leichten Überschreitung der Lärmschutzwerte aufrechterhalten werden kann.

Niedersachsens Innen- und Sportminister Boris Pistorius sprach jetzt vor dem Bundesrat davon, dass die Interessen des organisierten Sports an der Nutzung seiner Sportanlagen und die Interessen der Anwohner besser in Einklang zu bringen seien.
Der Bundesrat fordert mit den Stimmen Niedersachsens, weitere Änderungen an der Verordnung vorzunehmen. So sollen in urbanen Gebieten tagsüber um drei dB (A) höhere Immissionsrichtwerte, nachts jedoch die gleichen Werte wie in den übrigen gemischten Baugebieten festgelegt werden.

Des Weiteren wird die Bundesregierung gebeten, in enger Abstimmung mit den Ländern vollziehbare Regelungen für eine Privilegierung von durch Kinder und Jugendliche verursachten Lärm bei der Nutzung von Sportanlagen zu erarbeiten und diese schnellstmöglich umzusetzen.

Auch hierzu hatte sich Pistorius in seiner Rede geäußert: „Nach aktuell geltender Rechtslage werden spielende Kinder auf Sportplätzen schlechter gestellt als spielende Kinder auf Spielplätzen. Das ist aus meiner Sicht völlig unverständlich und realitätsfern und bedarf in den nächsten Monaten ebenfalls einer Anpassung!“

Die Pkw-Maut kommt

Anrufung des Vermittlungsausschusses findet keine Mehrheit

Niedersachsen hat sich einem unsinnigen Gesetzesvorhaben in den Weg gestellt, aber das Gesetz letzten Endes nicht aufhalten können. Anders als auf Ausschussebene sind die Länder im Plenum des Bundesrates nicht dem niedersächsischen Anliegen gefolgt, zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes“ den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Aus den Redebeiträgen in der Debatte war herauszuhören, dass die Bundesregierung offenbar alles unternommen hat, eine Bundesratsmehrheit gegen ihr Gesetz zu verhindern. Das Gesetz ist der Öffentlichkeit als „PKW-Maut“ oder auch „Ausländer-Maut“ bekannt.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hatte sich bereits am 10. März entschieden gegen dieses Gesetzgebungsvorhaben gewandt. Niedersachsen hat jetzt dem Bundesrat die Anträge für die Anrufung des Vermittlungsausschusses geliefert. Hier die Gründe für unseren Widerstand, wie sie Weil bereits am 10. März beim ersten Durchgang des Entwurfs durch den Bundesrat vortrug:

Niedersachsen ist, wie andere Bundesländer auch, ein Grenzland. Uns verbindet mit den Niederlanden eine 180 Kilometer lange Landgrenze, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg immer durchlässiger geworden ist. Grenzbalken gibt es schon lange nicht mehr. Die gemeinsame Währung verbindet beide Länder. Es entwickelt sich immer mehr ein gemeinsamer Wirtschafts- und Sozialraum mit einem engen gegenseitigen Austausch. Niedersachsen profitiert davon. Dieser sehr erfreulichen Entwicklung droht nun ein Rückschlag: mit der Infrastrukturabgabe –vulgo: Maut – beginnen wir, neue Barrieren aufzubauen.

Man kann es drehen und wenden wie man will: es geht um eine „Ausländer-Maut“. Die Kalkulationen beruhen darauf, dass deutsche Kraftfahrzeuge unterm Strich unbelastet bleiben und Erlöse einzig durch ausländische Fahrzeuge erzielt werden. Dies ist eine mittelbare Diskriminierung ausländischer Unionsbürger, ein solches Vorgehen ist europarechtswidrig. Unsere Nachbarn bereiten Klagen vor. Was immer die Europäische Kommission nach schwierigen Verhandlungen zugestanden hat: am Ende wird der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Auch wirtschaftlich macht diese Maut keinen Sinn. Der ADAC befürchtet, dass die hohen Kosten der Eintreibung der Maut das Ganze zu einem Zuschussgeschäft werden lassen. Und es ist schon auffällig, dass in dieser Hinsicht ein klares Wort des Bundesfinanzministers fehlt. Das ist bei anderen Gesetzesvorhaben anders.

Entscheidend ist allerdings, dass die Niederländer zukünftig bei einem Besuch in Niedersachsen Eintritt bezahlen müssten. Das wird die Neigung zum Grenzübertritt nicht beflügeln. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dann umgekehrt auch die Niederlande eine Maut für deutsche Autofahrer erheben. Das wäre mit einer echten Mehrbelastung deutscher Autofahrer verbunden und ein überflüssiges Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung im Grenzraum. Ein positives Signal für das Zusammenwachsen Europas sieht anders aus.

Zu den fachlichen Details des Gesetzgebungsvorhabens vgl. den Newsletter vom 13. März.

Länder wollen beim Brexit mitreden

Austritt zieht umfangreiche Verhandlungen nach sich

Wir wollen mitreden: „Angemessen beteiligen“ soll die Bundesregierung den Bundesrat bei den Verhandlungen um den „Brexit“, den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Denn die deutschen Bundesländer müssen die Interessen ihrer Bürger wahren. Der „Brexit“ wird Regelungsbereiche betreffen, bei denen die Länder innerstaatlich zuständig, oder mit ihren Behörden und Verwaltungsverfahren betroffen sind. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Länder an der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition zu beteiligen, Beauftragte des Bundesrates in der für den Brexit zuständigen Ratsarbeitsgruppe zuzulassen, und nötig werdende Gesetze zur Anpassung Deutschlands an den Brexit frühzeitig abzustimmen.

Es reicht nicht, im Brass die Lappen hinzuschmeißen. Der Austritt eines Mitgliedstaates aus der Europäischen Union erfordert – ganz wie eine rechtskräftige Ehescheidung – Verhandlungen und formale rechtliche Schritte. Zwar haben am 23. Juni 2016 rund 52% der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das allein aber hat die Mitgliedschaft des VK in der EU nicht beendet und war, rechtlich gesehen, auch nicht mehr als eine Willensbekundung der Briten gegenüber ihrer eigenen Regierung. Am 1. Februar 2017 stimmte das Unterhaus für ein Gesetz, das die Regierung ermächtigt, Verhandlungen über den Austritt aufzunehmen. Auf dieses Gesetz gestützt erklärte Premierministerin Theresa May dann am 29. März 2017 gegenüber den bisherigen Partnern in der EU die Austrittsabsicht des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union. Aber auch das ist noch nicht die Scheidung: Mit dieser Erklärung wurde lediglich der Countdown gestartet, der dann in spätestens zwei Jahren zur Scheidung führt. Geregelt und geordnet, wenn es gelingt, in diesen zwei Jahren einen Austrittsvertrag auszuhandeln. Chaotisch und mit Risiken, falls dies nicht gelingt.

Im ordentlichen Scheidungsverfahren gibt es eine Menge wichtiger Fragen zu klären: Wie z.B. wird der Status der Deutschen sein, die derzeit im Vereinigten Königreich leben? Können sie bleiben oder werden sie plötzlich zu unerwünschten Ausländern? Mit dem Vereinigten Königreich verliert die Europäische Union – trotz Britenrabatt – ihren drittgrößten Nettozahler. Das reißt ein riesiges Loch in den EU-Haushalt: 14% des Haushalts werden wegfallen, aber in der Finanzplanung der Europäischen Union stehen Verpflichtungen, die bis 2020 eingegangen wurden. Zum Beispiel Direktzahlungen für die niedersächsischen Landwirte.

Schwierig auch, dass die Grenze zwischen Nordirland – das zum Vereinigten Königreich gehört – und dem restlichen Irland nach dem Brexit eine EU-Außengrenze wird. Das ist nicht nur eine Steilvorlage für Schmuggler, sondern könnte auch den Friedensprozess in Nordirland gefährden. Unabhängig vom Austrittsvertrag gilt es zudem – in einem zweiten, gesonderten Vertragswerk – die zukünftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zu bestimmen. Hierbei wird es darum gehen, auf Fairness und ein „level-playing-field“ zu achten. Rosinenpickerei, wie sie Margareth Thatcher mit dem „Britenrabatt“ durchgesetzt und David Cameron beim Ausländerzuzug versucht hatten, darf es in diesem Vertrag nicht mehr geben.

Bundesrat will System der kommunalen Aufsicht sichern

Peter-Jürgen Schneider: Bestellung lokaler Funktionsträger aus Sparkassen bestehen lassen

Der Bundesrat setzt sich für eine angemessene Fortentwicklung des Regulationsrahmens der Bankenkontrolle ein. Die Fortentwicklung soll eine Anpassung bei Förderbanken aufgrund des geringen Risikos dieser Banken absichern. Die Länder fordern eine Sicherung der Bestellungspraxis in die Aufsichtsgremien von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Bankenregulierung auf europäischer Ebene soll vollendet werden

Die Regulierung der Finanzinstitute ist ein langwieriger Prozess. Der Bundesrat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung daher erneut mit den Sachständen der Eigenmittelverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie der EU. Der niedersächsische Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider, erläuterte in seiner Rede vor dem Plenum, welche zwei Grundsätze in diesem Prozess zu beachten sind. Erstens solle an den als richtig erkannten Prinzipien und Zielen der Finanzmarktregulierung festgehalten werden. Zweitens müsse eine effektive Verfolgung dieser Ziele aber auch die Praxis im Auge behalten und konsequente Anpassungen des Rechts aufgrund neuer Erkenntnisse ermöglichen. „Die Regulierung des Bankenwesens in den vergangenen Jahren war und ist kein Selbstzweck“, stellte Schneider klar. Insofern begrüßte der Finanzminister die Einleitung des Überarbeitungsprozesses durch die Europäische Kommission.

Öffentliche Förderbanken sollen angemessen reguliert werden

Schneider nahm die Gedanken aus der Stellungnahme auf und legte den Fokus auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der innerhalb der Bankenregulierung schon heute eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Größe und Risikoaffinität erlaubt. Eine alleinige Maßgeblichkeit der Größe einer Bank lehnte Schneider mangels Aussagekraft ab. Es müsse immer die Geschäftspolitik eines Institutes gesehen werden. Eine besondere Risikoanfälligkeit verneinte Schneider dabei im Einklang mit dem Votum des Finanzausschusses bei den staatlichen Förderbanken. „Risikoadäquate Bankenregulierung setzt meines Erachtens auch voraus, dass wir endlich zu einer Bereichsausnahme für Förderbanken kommen.“ Den Kommissionsvorschlag sah er insoweit als guten Schritt auf dem Weg an, der aber noch Raum für Verbesserungen bietet.

Neue Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsorganen fraglich

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) formulierte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) Leitlinien, die künftig für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen von Kreditinstituten gelten sollen. Diese zunächst nur intern bei der Aufsichtsarbeit wirkenden sogenannten Guidelines formulieren Kompetenzanforderungen, die bei Verwaltungsräten und Aufsichtsräten von Sparkassen und Genossenschaftsbanken Befürchtungen hinsichtlich ihrer Besetzungspraxis aufkommen ließen. Die EBA fordert beispielweise theoretische Erfahrungen im Bereich der Bank- und Finanzdienstleistungen, die durch ein Wirtschafts- oder Rechtsstudium belegt werden sollen. Zudem müssten theoretische Kenntnisse zum Regulierungswerk der EU sowie zur strategischen Planung und dem Risikomanagement von Finanzinstituten vorliegen.

Aufsichtsorgane regionaler Finanzinstitute müssen örtlich verwurzelt bleiben

Finanzminister Schneider ging hierzu auf eine niedersächsische Initiative im Finanzausschuss ein. Er machte deutlich, dass die EBA- und EZB-Forderungen nicht ausreichend zwischen der operativen Geschäftsführung und den Aufsichtsorganen unterscheiden. Zudem verdeutlichte er, nicht jedes politische Amt führe automatisch zu Interessenkonflikten, wie die Europäischen Institutionen sie annehmen.

Er betonte sodann die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die bewährte Praxis der Bestellung lokaler Funktionsträger aus den Sparkassen und öffentlichen Banken mit regionaler Verwurzelung bestehen bleiben kann.

Über den Wolken…

…werden jetzt auch Datensätze von Fluggästen gesammelt.

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung befasst, der vorsieht, dass ab Mai nächsten Jahres Daten von Fluggästen gesammelt und genutzt werden können. Der Bundesrat hat dazu eine kurze Stellungnahme beschlossen.

Schutz vor Terrorismus und Kriminalität

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität „1 : 1“ in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, grenzüberschreitende Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwere Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhindern.

Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes soll die verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge, die von der EU aus in Richtung eines Drittstaates oder von einem Drittstaat aus in Richtung der EU starten, fallen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit des Datenaustausches mit anderen Mitgliedstaaten der EU, Europol und mit Drittstaaten unter Festlegung einer engen Zweckbindung geregelt werden.

Auch Reiseroute und Flugverhalten von Interesse für Datensammler

Die zu erhebenden Fluggastdaten sollen solche Informationen enthalten, die die Fluggäste vor allem bei der Reservierung oder Buchung von Flügen oder beim Check-In eines Flugs zur Verfügung stellen: Informationen über Namen, die Adresse und weitere Kontaktdaten, Angaben zur Reiseroute, zu Reisedaten, Vielflieger –Eintrag und die Zahlungsart. Diese Daten sollen künftig für sämtliche Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs übermittelt werden, die nicht militärischen Zwecken dienen. Die Verarbeitung und der Abgleich der Fluggastdaten unterliegen einer engen Zweckbindung.

Der Datenschutz soll durch die oder den Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahrgenommen werden. Die Löschung von Fluggastdaten und der Ergebnisse der Verarbeitung der Daten soll grundsätzlich sofort erfolgen, sobald diese nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach fünf Jahren ab ihrer Übermittlung an die oder durch die Fluggastdatenzentrale.

Technische Maßnahmen bereits in Vorbereitung

Damit das Fluggastdaten-Informationssystem bei Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr in Betrieb gehen kann, wurde mit dem organisatorischen und technischen Aufbau des Systems bereits begonnen.

Bundesrat fordert Klarheit über Kosten für die Länder

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens in einer kurzen Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, darzustellen, welche Kosten den Ländern durch dieses Instrument entstehen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung hat jetzt Gelegenheit, sich mit der Stellungnahme des Bundesrates zu befassen und gegebenenfalls Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vorzunehmen.

Der Entwurf wurde auch bereits parallel in den Bundestag eingebracht. Dort wurde die Vorlage nach der ersten Lesung den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bundesnaturschutzgesetz soll Entwicklungen Rechnung tragen

Bundesrat schlägt Ergänzungen am Regierungsentwurf vor

Sowohl die Naturschutzpolitik als auch das Naturschutzrecht in Deutschland haben sich weiterentwickelt, so dass eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich wurde. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte sich jetzt der Bundesrat zu befassen.

Anlass der Änderungen sind zum einen ein Anpassungsbedarf auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung, zum anderen die Beseitigung von Regelungslücken und Klarstellungen für den Vollzug.

So hatte z.B. im Dezember 2014 das OLG Stuttgart entschieden, dass das bußgeldbewehrte Verbot des Abschneidens und auf den Stock Setzens nicht das vollständige Beseitigen des Landschaftselements erfasse, beispielsweise das vollständige Entfernen eines Baumes aus dem Erdreich mitsamt der Wurzel. Die jetzt vorgeschlagene Gesetzesänderung dient der Schließung dieser Gesetzlücke: denn aus naturschutzfachlicher Sicht steht das vollständige Entfernen einer Hecke deren Abschneiden gleich, so dass auch dieselben Rechtsfolgen hieran geknüpft werden sollten.

Weitere vorgesehene Änderungen sind unter anderen:

  • Künftig werden auch die unter die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie fallenden Arten und Habitate unter Schutz gestellt.
  • Der nach seit 2002 geltender Rechtslage einzurichtende Biotopverbund durch die Länder wird mit einer Frist versehen und ist nunmehr bis Ende 2027 aufzubauen.
  • Die Zielbestimmung von Naturparken wird im Hinblick auf die Bildung zum Thema „Nachhaltige Entwicklung“ ergänzt.
  • Es werden Konkretisierung der artenschutzrechtlichen Verbote im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft und Vorhaben im beplanten und unbeplanten Innenbereich getroffen.
  • Kompensationsmaßnahmen (Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) können bevorratet werden. Die Durchführung der Maßnahmen kann auf Dritte übertragen werden, soweit diese vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) anerkannt wurden.
  • Höhlen und naturnahe Stollen werden in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen, daraus folgt u. a., dass eine Zerstörung oder sonstige Beeinträchtigung verboten ist.

Die Stellungnahme des Bundesrates zielt im Wesentlichen darauf ab, dem Gesetzeszweck besser Rechnung zu tragen und den Vollzug zu erleichtern. So war das Plenum z.B. zum letztgenannten Punkt dem Vorschlag Niedersachsens gefolgt, dass Höhlen und Stollen vom Schutzbereich ausgenommen sind, soweit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden.

In Bezug auf die AWZ wird vom Bundesrat keine fachliche Notwendigkeit für die vorgeschlagene Einvernehmensregelung gesehen, da die Berücksichtigung der anderen betroffenen Ressortbelange über die jetzt schon im Gesetz geregelte Beteiligung sichergestellt ist.

Hinsichtlich des oben genannten Biotopverbundes empfiehlt der Bundesrat der Bundesregierung die Fortschreibung und Stärkung des Bundesprogramms Wiedervernetzung. Zur Umsetzung eines „Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur“ bittet der Bundesrat um die Schaffung entsprechender planerischer und rechtlicher Grundlagen unter Einbeziehung der Länder.

Ab dem 1. Juli 2024 wird es in Deutschland einen einheitlichen Rentenwert für die Ost- und Westdeutschen Länder geben. Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024.

Damit wird Artikel 30 des Einigungsvertrages, in dem für die Überleitung der Renten- und Unfallversicherung die Verabschiedung eines besonderen Bundesgesetzes festgelegt war, mit Leben gefüllt. Zudem werden Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze des Beitrittsgebiets bis zum 1. Januar 2025 auf die jeweiligen Westwerte angehoben, sodass auch die Hochwertung der in den neuen Ländern erzielten Verdienste zu diesem Stichtag vollständig entfällt.

Neben der Vereinheitlichung der Rentenberechnung und der Rentenanpassung werden also einheitliche Rechengrößen für die Berechnung der Renten herangezogen. Das Gesetz regelt zudem den Zuschuss von zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2022 bis 2025. Damit soll auch der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden. Außerdem werden eine Angleichung der Freibeträge von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten sowie eine Übertragung der Alterssicherung der Landwirte aus den neuen Ländern geregelt. Auch wird die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehene Rentenangleichung auf die Rentenleistungen und das Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen. Schließlich kommt mit dem Gesetz auch die Vereinheitlichung der Rechengrößen im Leitungssystem der Arbeitsförderung – ein auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht gebotener Schritt.

In seiner Sitzung am 31. März 2017 hat sich der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens dafür ausgesprochen, dass die Angleichung der Renten in den neuen und alten Ländern ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden sollte.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2017 Stellung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) genommen. Der Gesetzesentwurf sieht Leistungsverbesserungen für diejenigen vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Derzeit müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben.

Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos wird mit dem Gesetzesentwurf durch Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter gestärkt. Zudem soll die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner stufenweise um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert werden. Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie – entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit – drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Durch die gestufte Verlängerung ergeben sich zunächst nur geringe Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bis 2021 ca. 140 Millionen jährlich erreichen. Mit der Zeit wächst die Zahl der Rentnerinnen und Rentner im Bestand, die von der Verbesserung profitieren. Die zusätzlichen Kosten steigen deswegen langfristig bis 2045 auf ca. 3,2 Milliarden jährlich.

Der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat sich in seiner Empfehlung dafür ausgesprochen, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abzuschaffen und die Zugangsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente weiter zu vereinfachen. Diesen Empfehlungen ist der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens gefolgt.

Zudem äußerte der Bundesrat die Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Absicherung von erwerbsgeminderten Menschen zu verbessern. Insbesondere die Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten solle geprüft werden.

Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer vorgesehen

Bundesrat möchte weitere und beschließt Stellungnahme

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Der Gesetzentwurf verfolgt hierbei mehrere Zielsetzungen:

  • Die derzeitige Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) soll von Ende 2018 auf Ende 2026 verlängert werden, wobei die Begünstigung ab 2024 sukzessive verringert werden soll. Die Begünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG) soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht über 2018 hinaus verlängert werden.
  • Um den Entwicklungen auf dem Gebiet der Elektromobilität Rechnung zu tragen, soll ferner das Stromsteuergesetz angepasst werden. U.a. soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr eine Steuerbegünstigung eingeführt werden.
  • Weiterhin sollen nationale Steuerbegünstigungen im Energie-und Stromsteuerbereich an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst werden.

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Reihe von weiteren Änderungen beschlossen.
So setzt sich der Bundesrat für vor allem mittelständische Tankstellenbetreiber ein, um deren wirtschaftlichen Schaden bei Insolvenz der Kunden und deren Versicherungsaufwand zu begrenzen. Der Bundesrat plädiert für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe bis Ende 2023.
Außerdem gefordert wird eine Anpassung des steuerfreien Eigenverbrauchs an die Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie, eine Anerkennung von sogenanntem Kraftstrom als erstattungsfähig, eine Gleichbehandlung von Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen bei der Steuerentlastung, sowie eine Mindeststeuersatz für Strom von 0,5 Euro je Megawattstunde für zehn Jahre für den Einsatz von Elektro- und Hybridbussen.
All diese Forderungen unterstützt die niedersächsische Landesregierung.

Einschleppung fremder Tier- und Pflanzenarten bringt Probleme

Bundesrat befasst sich mit Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Chinesische Wollhandkrabbe, Japanknöterich oder Asiatische Tigermücke – die europäische Flora und Fauna ist in den letzten Jahrzehnten bunter und exotischer geworden. Doch zumeist ist diese Einschleppung fremder Tier- und Pflanzenarten mit Problemen verbunden, zum Beispiel durch die Übertragung von Krankheiten oder die Verdrängung heimischer Arten. Dies haben Europäisches Parlament und Europäischer Rat zum Anlass genommen, um eine EU-Verordnung vorzulegen, mit der nachteilige Auswirkungen durch invasive gebietsfremde Arten minimiert und abgeschwächt werden sollen. Der Bundesrat hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung dieser Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu befassen. Die Länder haben eine Stellungnahme beschlossen.

Grundlage für alle Maßnahmen ist eine von der EU-Kommission erstellte Liste, in der invasive gebietsfremde Arten zusammengefasst sind, die sich bereits auf mehrere Mitgliedsstaaten ausgebreitet haben. Die Mitgliedsstaaten können diese Liste ergänzen und auch eigene, ergänzende Listen erstellen.

Davon ausgehend sollen – sofern nicht bereits bekannt – die Wege erforscht werden, wie fremde Arten nach Europa eingeschleppt werden. Dies kann durch den internationalen Schiffsverkehr oder auch Flugreisen geschehen, bei denen zum Beispiel Insekten unabsichtlich mit dem Gepäck eingeführt werden. Die Erkenntnisse werden anschließend in ein einzurichtendes Monitoringsystem übertragen, mit dem dann eine Früherkennung möglich sein wird, die Verbreitung der unterschiedlichen invasiver Arten in der Europäischen Union insgesamt erkannt werden kann und in Folge dessen auch Maßnahmen zur Eindämmung und Ausrottung dieser Arten.

Zur Umsetzung der Richtlinie sind Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Bundesjagdgesetz notwendig. Darin werden nun Kompetenzen, Maßnahmen, Zuständigkeiten usw. geregelt. Auch werden Regelungen für solche Arten getroffen, die zu Forschungszwecken oder in Tierparks gehalten werden.

Winterpaket der EU bei frühlingshaften Temperaturen im Bundesrat

„Clean Energy for all Europeans“-Paket auf 1000 Seiten

Ende November letzten Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ihr Winterpaket zur Energieunion, knapp 1000 Seiten umfassende Legislativvorschläge und flankierende Maßnahmen im Rahmen des sogenannten „Clean Energy for all Europeans“-Pakets.
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung Stellung genommen zu einer begleitenden Mitteilung der Kommission sowie inhaltlich zu zwei ersten Verordnungen und formalrechtlich zu einer Dritten. Zunächst ging es also überblicksartig um Regelungen des Pakets, das die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Gestaltung des Strommarktes, die Versorgungssicherheit und die Governance-Regeln für die Energieunion betreffen sowie die insgesamt erwarteten wirtschaftlichen Effekte.

Mitteilung der Kommission: Saubere Energie für alle Europäer

In der Mitteilung präsentiert die Kommission Vorschläge für Rechtsvor-schriften und flankierende Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wirtschaft zu modernisieren und Investitionen in den Sektoren mit Energiebezug zu erhöhen.
Die drei Hauptziele sind:

  • Vorrang für Energieeffizienz: Die Kommission hält für die EU als neues verbindliches Energieeffizienzziel von 30 % bis 2030 für angemessen. Dies bedeutet eine neuerliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Ziel von mindestens 27 %. Erreicht werden soll es durch Ausdehnung der Energiesparverpflichtung der Energieeffizienzrichtlinie, Steigerung der Renovierungsraten im Gebäudebestand unterlegt durch eine Europäische Gebäudeinitiative der Europäischen Investitionsbank und der Mitgliedsstaaten sowie durch einen Ökodesign-Arbeitsplan 2016-2019 und eine Reihe produktspezifischer Maßnahmen.
  • Erreichen einer globalen Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien durch ein EU-weites Ziel von mindestens 27 % für den Anteil der erneuerbaren Energien in. Dieses Mindestziel ist nur verbindlich auf EU-Ebene und wird nicht auf national verbindliche Ziele runtergebrochen.
  • Ein faires Angebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch bessere Information über ihren Energieverbrauch und ihre Kos-ten. Zudem soll es ihnen erleichtert werden, ihre eigene Energie zu er-zeugen, zu speichern, zu teilen, zu verbrauchen oder zu verkaufen. Die Verbraucher sollen dadurch künftig auf eine größere Auswahl an Anbietern zugreifen können. Ferner bekommt Energiearmut zukünftig eine größere Aufmerksamkeit.

Der Bundesrat begrüßte in seinem Plenum diese Initiative der EU-Kommission, übte aber auch Kritik an einigen Punkten. So stellt der Bundesrat fest, dass die gesetzten Zielmarken zu wenig ambitioniert sind, um das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen und die Erderwärmung auf max. 2°C zu begrenzen. So liege der Erneuerbaren-Anteil hinter den realistischen Möglichkeiten zurück. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens fest, dass die Beibehaltung des Einspeisevorrangs für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unabdingbar und notwendig für das Erreichen der klimapolitischen Ziele der EU ist. Dabei müssten die Rahmenbedingungen der Fördersysteme für Investoren von Erneuerbare-Energien-Anlagen langfristige Investitions- und Rechtssicherheit gewähren.

Vorschlag für ein Governance-System der Energieunion

Ein weiterer Teil des Winterpakets ist der Verordnungsvorschlag über das Governance-System der Energieunion. Dieser soll bestehende Planungs- und Berichterstattungspflichten zusammenführen sowie einen gemeinsamen Rahmen für das Erreichen der Energie- und Klimaziele der EU bilden, indem eine integrierte Planungs- und Berichtssystematik eingeführt werden soll. Er adressiert also die nationale Klimaschutz- und Energiepolitik der einzelnen Mitgliedstaaten sowie deren Berichtspflichten. Auch hierzu hat der Bundesrat umfangreich Stellung genommen.

Vorschlag für Versorgungssicherheit und Risikovorsorge im Elektrizitätssektor

Der letzte inhaltlich debattierte Teil des Winterpakets ist ein Verordnungsvorschlag, der einen einheitlichen Rahmen für nationale und grenzüberschreitende Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Strommarkt schaffen soll.
Nach den Angaben der Kommission besteht die Möglichkeit kurzfristiger, zum Beispiel witterungsbedingter, durch Cyberattacken oder Brennstoffknappheit ausgelöster, nicht marktlicher Störungen und Versorgungsengpässe mit grenzübergreifendem Charakter, die eines konzertierten Ansatzes zur Vorbeugung und Bewältigung bedürften.

Durch die Einrichtung regionaler Betriebszentren soll eine bessere Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber auf regionaler Ebene ermöglicht werden. Verpflichtende nationale Risikovorsorgepläne einschließlich Mechanismen zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch sollen die Risikovorsorge im Stromsektor verbessern. Die Schaffung von europäischen Methoden zur Identifizierung von Krisenszenarien soll durch die Mitgliedstaaten und den Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Dieser soll darüber hinaus eine Methode zur kurzfristigen Abschätzung der Leistungsbilanz für die Angemessenheit der Stromerzeugung entwickeln. Durch die Koordinierungsgruppe „Strom“ soll ein Rahmen für eine systematischere Überwachung der Versorgungssicherheit geschaffen werden.

Der Bundesrat bekräftigte im Plenum, dass die Versorgungssicherheit ein für alle gleich verfügbares Gut der nationalen öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben muss. Die vorgesehene Einrichtung der regionalen Betriebszentren und die teilweise Übertragung nationaler Kompetenzen im Bereich der Energieaufsicht auf diese Betriebszentren lehnt er allerdings ab. Schließlich sei die das hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland maßgeblich darauf zurück zu führen, dass die Verantwortung hierfür und die Entscheidungsbefugnis über die Netzführung in einer Hand liegen. Ein weiterer Kritikpunkt in der umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates ist die vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur solidarischen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, soweit sie zu einer einseitigen Belastung energieinfrastrukturstarker Länder mit hohem Grad an Versorgungssicherheit führen kann.

Die Fortsetzung des Winterpakets folgt im nächsten Bundesratsplenum am 12.Mai. Im Mai nimmt auch der EU-Ministerrat Stellung zum Winterpaket.

Standpunkt Niedersachsen

Stefan Wenzel in seiner Rede zum Standortauswahlgesetz: „Die Nutzung der Atomenergie für wenige Jahrzehnte hat uns und unser aller Kinder und Kindeskinder ein gemeinsames nukleares Erbe hinterlassen, das weit länger als eine Million Jahre strahlt und von der Biosphäre ferngehalten werden muss.“

„Dieses Gesetz ist quasi für die Ewigkeit gemacht. Bestmögliche Sicherheit, Transparenz, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Stand der Wissenschaft und Technik auf der Grundlage dieses Gesetzes und des Kommissionsberichts sind der Maßstab.“

„Der Bundestag hat die Novellierung des Standortauswahlgesetzes mit großer Mehrheit verabschiedet“, stellte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel gegenüber dem Plenum fest. Der Bundesrat werde diesem Beispiel folgen. „Es gibt jetzt die Chance, 40 Jahre Irrweg und einen gesellschaftlichen Großkonflikt hinter uns zu lassen. Mit dem neuen Gesetz kann ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren beginnen“, so Wenzel.

Das Gesetz enthalte jetzt auch Vorgaben für Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen. Grundlegende Voraussetzung für einen transparenten Auswahlprozess sei, dass die Sicherheitsanforderungen, denen die Errichtung und der Betrieb eines Endlagers genügen müssten, vor Beginn des Verfahrens festgelegt werden, so Wenzel.

Hören Sie hier die Rede von Minister Stefan Wenzel im Bundesrat: http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7093442

Bundeskabinett

Wirtschaftskriminalität effektiver bekämpfen

Bundesregierung will verurteilte homosexuelle Männer rehabilitieren

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller vorgelegt, den das Kabinett beschlossen hat. Dieser Gesetzentwurf soll es ermöglichen, Menschen strafrechtlich zu rehabilitieren, die nach dem 8. Mai 1945 im Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Diesen Menschen soll der Strafmakel genommen werden, mit dem sie bisher allein wegen einer Verurteilung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung leben mussten.

Aus heutiger Sicht ist dieses strafrechtliche Verbot einvernehmlichen homosexuellen Verhaltens in besonderem Maße grund- und menschenrechtswidrig. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass durch Gesetz diese strafrechtlichen Verurteilungen pauschal aufgehoben werden. Damit wird verdeutlicht: Es geht nicht vorrangig um eine Auseinandersetzung mit der Einzelverurteilung des einzelnen Betroffenen, sondern darum, die unzumutbaren Folgen der damaligen Gesetzgebung generell zu korrigieren. Außerdem steht der rehabilitierten Person wegen des erlittenen Strafmakels nach Aufhebung eines entsprechenden Strafurteils ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Die Aufhebung der Strafurteile ist für den einzelnen Betroffenen mit einer Entschädigung wegen des durch die Verurteilung erlittenen Strafmakels verbunden. Der Gesetzentwurf sieht ein pauschaliertes Entschädigungsmodell vor, welches eine zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche ermöglicht. Festgelegt wird ein Pauschalbetrag von 3000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Die Entschädigungen werden aus dem Bundeshaushalt geleistet. Zuständig hierfür wird das Bundesamt für Justiz sein.

Wirtschaftskriminalität effektiver bekämpfen

Das Kabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters zugestimmt. Die Bundesregierung will mit der Einführung dieses Registers Korruption und Wirtschaftskriminalität eindämmen. Unternehmen, denen schwere Rechtsverstöße zur Last fallen, dürfen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Bislang ist es für die Vergabestellen schwer, potenzielle Auftragnehmer auf solche Verstöße hin zu überprüfen und gegebenenfalls vom Vergabeverfahren auszuschließen. Im Wettbewerbsregister sollen künftig bundesweit alle Unternehmen erfasst werden, denen bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig zuzurechnen sind. Vor Erteilung des Zuschlags sind öffentliche Auftraggeber dann ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen dazu verpflichtet, elektronisch abzufragen, ob das Bewerberunternehmen in die Datenbank eingetragen ist.

Rechtskräftige Verurteilungen, Strafbefehle oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Vergehen, die zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, werden in der Datenbank vermerkt. Zu den Vergehen zählen Bestechung, Menschenhandel, die Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, das Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung. Auch arbeits- und kartellrechtliche Verstöße werden eingetragen, selbst wenn sie nicht in jedem Fall zum Ausschluss des Bewerbers führen.

Innovatives Deutschland

Der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Hightech-Strategie Fortschritt durch Forschung und Innovation wurde beschlossen, den das Bundesforschungsministerium vorgelegt hatte. Damit zieht die Bundesregierung über das Erreichte Bilanz und antwortet gleichzeitig auf das Jahresgutachten 2017 der Expertenkommission Forschung und Innovation. Seit 2006 wurde die Hightech-Strategie als Forschungs- und Innovationsstrategie für Deutschland gleich über drei Wahlperioden weiterentwickelt.

Die Strategie bündelt forschungs- und innovationspolitische Aktivitäten. Sie spricht alle am Innovationsgeschehen beteiligten Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an und setzt dafür auch gemeinsame Ziele. Die Hightech-Strategie hat aus Sicht der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren maßgeblich dazu beigetragen, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb zu verbessern und ein Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen befördert. Gemeinsam mit der Wirtschaft konnte so 2015 das europaweit für 2020 angestrebte Drei-Prozent-Ziel in Deutschland erstmals erreicht werden: Drei Prozent am Bruttoinlandsprodukt fließen in Forschung und Entwicklung. Über 600 000 Menschen arbeiten bei uns in der Forschung. Kleine und mittlere Unternehmen steigern ihre Forschungsausgaben erheblich. Deutschland gehöre seit einigen Jahren zur Gruppe der Innovationsführer. Sechs der zehn innovativsten Unternehmen Europas kommen aus Deutschland.

Bundestag

Vereidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Mehr Transparenz bei Löhnen

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das die Transparenz von Entgeltregelungen fördern soll. Denn Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beträgt im Durchschnitt 21 Prozent. Selbst wenn man beachtet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, bleibt noch immer eine Lücke von sieben Prozent im Durchschnitt.

Im Gesetz wird geregelt, dass Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig ein individuelles Auskunftsrecht erhalten, um ihre eigene Entlohnung mit der Entlohnung von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.

„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten das Recht erhalten zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind“, sagte hierzu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD).

Vereidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier wurde am 22. März 2017 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundesrat und Bundestag vereidigt. Hierzu leistete der Bundespräsident den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgegebenen Amtseid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“. Am 12. Februar hatte die Bundesversammlung den früheren SPD-Abgeordneten und Bundesaußenminister zum Staatsoberhaupt gewählt.

Bundesratspräsidentin Malu Dreyer würdigte in ihrer Rede Steinmeier als „Glücksfall“. Steinmeier habe „uns immer wieder leidenschaftlich daran erinnert, wie wenig selbstverständlich es ist, was wir in unserem Rechtsstaat selbstverständlich genießen“. Steinmeier lenke „unseren Blick auf die Möglichkeiten, die Deutschland bietet“. Ihm und seiner Frau Elke Büdenbender wünschte Dreyer „alles erdenklich Gute“.

Joachim Gauck sprach „als Bürger“ über die „beglückende Erfahrung“ in seiner fünfjährigen Amtszeit, dass sich viele Länder am deutschen Modell des Rechtsstaats, am friedlichen Wechsel von Regierungen, am Sozialstaat orientierten. Viele schätzten Deutschland als verlässlichen Bündnispartner und Stabilitätsanker.

Der scheidende Bundespräsident rief zu einer Bürgergesellschaft auf, die „Einheimische und Eingewanderte“ vereint. „Wir wollen nicht Hass, sondern Dialog, Einbringung und Mitwirkung aller.“ Gauck dankte allen, die ihn in seiner Präsidentschaft unterstützt hatten.

Unter großem Beifall des ganzen Hauses würdigte Malu Dreyer den scheidenden Bundespräsidenten Gauck. Er habe mit seiner klaren und herzlichen Art das Vertrauen der Menschen gewonnen und gezeigt, „was die Kraft des klaren Wortes vermag“. Er habe Schwieriges offen angesprochen und Debatten angestoßen. Verantwortung zu übernehmen, sei wichtig, wenn es keine vorgezeichneten Wege gebe. „Ich danke Ihnen für Ihren herausragenden Dienst an der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Dreyer, als sich der Saal zum Beifall erhob.

Bundestagspräsident Norbert Lammert ergänzte: „Joachim Gauck hat sich um unser Land verdient gemacht“. Lammert adressierte auch die „First Ladies“. Er dankte Daniela Schadt auch im Namen des Bundesrates und wünschte Elke Büdenbender wie auch dem Bundespräsidenten eine „erfolgreiche Amtszeit, in der Sie beide hoffentlich immer wieder auch Freude am eigenen Land und seiner Vertretung nach innen wie nach außen haben mögen“. Den Dank an Joachim Gauck verband Lammert mit den “besten Wünschen an Ihren Nachfolger, Herrn Bundespräsidenten Steinmeier, in den kommenden Jahren bei den unvermeidlichen Auseinandersetzungen ebenso kraftvoll wie ausgleichend zu wirken.“

Steinmeier kündigte an, ein zwar überparteilicher, aber kein neutraler Präsident zu sein: „Ich werde parteiisch sein, wenn es um die Sache der Demokratie selbst geht“. Partei ergreifen werde er auch, wenn es um Europa geht: „Mut zu Europa brauchen wir wohl auch heute“. Demokratie sei eine anstrengende Staatsform und die einzige, die Fehler erlaube, weil die Korrekturfähigkeit eingebaut sei. Nie wieder dürfte eine politische Kraft so tun, als habe sie den politischen Willen des Volkes gepachtet: „Lassen Sie uns gemeinsam einstimmig dagegenhalten.“

Mut sei das Lebenselixier der Demokratie, diese die „Staatsform der Mutigen“. Nur wer selber Mut habe, könne andere ermutigen und selber Mut erwarten. Unter großem Beifall forderte der Bundespräsident: „Wir müssen über Demokratie nicht nur reden, wir müssen wieder lernen, für Demokratie zu streiten.“

Joachim Gauck habe das Amt des Bundespräsidenten tief geprägt und dem ganzen Land einen aufgeklärten Stolz vermittelt. Deutschland stehe für Freiheit und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Ehrung für Otto Wels und Matthias Erzberger

Der Bundestag benennt zwei seiner Gebäude nach Otto Wels und Matthias Erzberger. Dies gab Bundestagspräsident Norbert Lammert zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 23. März 2017, bekannt. Das Gebäude Unter den Linden 50 in Berlin nach einem Beschluss des Ältestenrates „Otto-Wels-Haus“, das Gebäude Unter den Linden 71 „Matthias-Erzberger-Haus“ heißen. Damit setze der Bundestag ein überfälliges Zeichen im öffentlichen Raum, sagte Lammert unter dem Beifall aller Fraktionen. „Wir erinnern an die Lebensleistung zweier herausragender Parlamentarier, die beispielgebend moralische Größe und demokratische Haltung bewiesen – zu einer Zeit, als es auch in Deutschland tatsächlich Mut brauchte, um für seine Überzeugungen einzutreten. Ihr Vermächtnis ist und bleibt uns anvertraut“, so der Bundestagspräsident.

Vor 84 Jahren, am 23. März 1933, hatte der nationalsozialistisch dominierte Reichstag das sogenannte Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde das Ende des Parlamentarismus und der freiheitlichen Demokratie in Deutschland besiegelt. Das Ermächtigungsgesetz war zugleich Vorbote und Ausgangspunkt der zwölfjährigen Herrschaft der Nationalsozialisten. Die damalige „Selbstaufgabe des Parlaments“, so Lammert, habe den Weg in die nationalsozialistische Diktatur unumkehrbar gebahnt.

Damals stimmten von den 538 Parlamentarier 444 mit Ja, 94 mit Nein. Diese 94 Abgeordneten, das waren die Mitglieder der SPD-Fraktion – zumindest diejenigen, die sich noch in Freiheit befanden.

Wels hatte als SPD-Vorsitzender im März 1933 „in einem Akt demokratischer Selbstbehauptung“ seine Stimme gegen die Auslieferung der Demokratie an ihre Feinde erhoben, „als einziger, mutig und mit bestechender Klarheit“, wie Lammert sagte. Zwar habe sich die Entwicklung einer labilen Demokratie in einem autoritären, schließlich totalitären Staat nicht mehr verändern lassen, doch sei das „Wort zur Tat“ geworden, zum Widerstand gegen die „Anmaßung der neuen Machthaber, zum Signal, zur Botschaft an die Nachwelt, dass – auch unter dem eskalierenden Terror – Widerstand möglich und nötig war“. Diese historische Erfahrung verdiene nicht nur in Deutschland, in Erinnerung bewahrt und politisch bewusst zu bleiben.

Recyclingquoten für Verpackungsabfall erhöhen

Der Bundestag hat das Verpackungsgesetz auf den Weg gebracht. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Ob Wertstofftonnen eingeführt werden, können die Kommunen entscheiden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): „Nach jahrelangem Ringen haben wir heute im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt. Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen.“

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recyclingquoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recyclingquoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.

Die Lizenzentgelte der dualen Systeme, die für die Entsorgung einer Verpackung zu zahlen sind, müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Verpackungsabfälle gesammelt werden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden.

84.000…

Im Jahr 2016 wurden nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 84.000 Tonnen Honig im Wert von 251 Millionen Euro nach Deutschland eingeführt.

Wie das Bundesamt weiter mitteilt, war Argentinien Deutschlands wichtigster Honiglieferant: Mit knapp 13.600 Tonnen Honig lag das Land auf Platz eins der Lieferländer. Danach folgten Mexiko mit 13.100 Tonnen, die Ukraine mit 12.700 Tonnen und China mit 5.200 Tonnen.

digital.niedersachsen- Perspektiven und Handlungsansätze

Wirtschaftsminister Olaf Lies zu Digitalisierung und Industrie 4.0


Windturbinen, die sich selber überwachen und der Zentrale melden, wann anlassbezogen Wartungen fällig werden oder Bauteile auszutauschen sind. Windturbinen, die die Strompreise kennen und ihre Produktion entsprechend anpassen, um das Optimum aus ihrer Lebenszeit herauszuholen. Windturbinen in einem Windpark, die die gegenseitige Beeinflussung der ständig wechselnden Strömungsverhältnisse iterativ so berücksichtigen, dass für den Park insgesamt die bestmögliche Energieleistung herauskommt. Fertigungsmaschinen, die nicht auf Vorrat produzieren, sondern just in time genau das, was auf die nächste Lastwagenladung geladen werden soll.

Fertigungsmaschinen, die ohne menschliche Einwirkung jede gewünschte Form aus der Platte sägen, Umleimer kleben, Beschläge montieren. Fertigungsmaschinen, die einen Werkzeugkasten in sich tragen und je nach Aufgabe selbstständig die Werkzeuge wechseln. Werden wir morgen auf Bürostühlen sitzen, die wissen, welchen Handgriff wir als nächsten machen und uns dementsprechend automatisch positionieren? Werden wir auf Bürostühlen sitzen, die uns je nach Befinden auffordern mal aufzustehen, uns zu strecken, zu bewegen um den Rücken zu entlasten?

Dieses alles und viel mehr war auf der Veranstaltung „digital.niedersachsen – Perspektiven und Handlungsansätze“ zu hören, die am 30. März in der niedersächsischen Landesvertretung stattfand. Auf Einladung von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies erläuterten Dr. Markus Tacke, CEO der Siemens Wind Power und Guido Hübner, Technischer Leiter der ASSMANN BÜROMÖBEL GmbH & Co KG, was Digitalisierung und Industrie 4.0 für ihre jeweiligen Unternehmen bedeuten und umgesetzt werden.

ASSMANN sitzt in Melle, Siemens Wind Power plant eine vollautomatische Fertigung in Cuxhaven. Kompetente Referenten aus der Praxis also, die es mit Begeisterung verstanden, anschaulich und beeindruckend von ihren Erfahrungen, Herausforderungen, Lösungen und Plänen zu berichten. Immer wieder wurde betont: wir kommen um das Thema „Digitalisierung“ nicht herum, wir müssen uns der Herausforderung stellen und ganz vorne dabei sein, um nicht im internationalen Wettbewerb abgehängt zu werden. Es geht darum, Arbeitsplätze in Niedersachsen zu sichern. In der anschließenden Diskussion wurden Herausforderungen angesprochen: Wie schafft man es, Digitalisierung in einem kleinen Handwerksbetrieb einzuführen, der dafür kaum Kapazitäten freistellen kann? Wie nimmt man die Belegschaft mit, die sich ständig neuen Herausforderungen stellen und „lebenslang lernen“ soll? Wie kann man das nötige Wissen für die Digitalisierung in den berufsbildenden Schulen vermitteln, durch Lehrer, für die das selbst alles neu ist?

Die Digitalisierung der niedersächsischen Wirtschaft fördern, um Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in Niedersachsen zu sichern, Niedersachsen zukunftsfähig machen. Das ist ein Hauptanliegen für Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies. Seine Veranstaltungen in der Niedersächsischen Landesvertretung dienen der Sensibilisierung, dem Austausch von best practice, dem Netzwerken.

Im Grußwort erinnerte der Hausherr der Landesvertretung, Staatssekretär Michael Rüter, daran, dass auf jeder dieser Veranstaltungen eine Vereinbarung getroffen wird, wie das Land diesen Digitalisierungsprozess unterstützen kann. Rüter berichtete auch, was davon schon eingehalten wurde. Zum Beispiel die Einrichtung eines Testfeldes, auf dem autonomes Fahren erprobt werden kann. Zum Beispiel eine politische Initiative auf Bundesebene, um Forschungsaufwendungen steuerlich absetzen zu können. Klar wurde dabei, dass der erhebliche zeitliche Aufwand, der erforderlich ist, staatliche Mühlen zu bewegen, der Dringlichkeit des Handelns nicht gerecht wird.

Die niedersächsische Landesregierung hat Leitlinien „digital.niedersachsen – den digitalen Wandel für unser Land gestalten“ beschlossen. Diese Leitlinien stellen den übergeordneten Rahmen dar, an dem sich die Strategien und Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung orientieren, um unser Land zukunftsfähig aufzustellen. Wir wünschen uns eine breite gesellschaftliche Begleitung dieser Aktivitäten.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

„Familien-Recht im Zeitalter des Populismus. Roll-back statt Fortschritt?“

Antje Niewisch-Lennartz: Differenzierte Betrachtung nutzt dem Kindeswohl


Differenzierte Betrachtung anstatt schablonenhafter populistischer Forderungen, gerade im Familienrecht – hier waren sich die Referentinnen und Diskussionsteilnehmer einig. Rund 130 Teilnehmer erschienen zur Veranstaltung, die dieser Tage in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) in der niedersächsischen Landesvertretung durchgeführt wurde.

Die Gäste wurden vom Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßt, der auf den Wandel des Begriffs Familie im Laufe der Jahrhunderte hinwies. In den darauffolgenden Impulsreferaten gingen die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und die Präsidentin des djb Ramona Pisal auf aktuelle familienrechtliche Fragestellungen ein.

Niewisch-Lennartz machte deutlich, dass dem Kindeswohl nicht nur der Form halber, sondern inhaltlich zum Durchbruch verholfen werden müsse. djb-Präsidentin Ramona Pisal sprach sich für eine grundsätzliche Diskussion reproduktiver Rechte und eine generelle Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zur biologischen, rechtlichen und sozialen Elternschaft aus.

Die Themen wurden sodann in der Diskussion im sogenannten Fishbowl aufgegriffen. Als kompetente Mitdiskutanten standen MdB Katja Keul, Fachanwältin für Familienrecht und rechtspolitische Sprecherin Bundestagsfraktion B’90/DIE GRÜNEN, Claudio Nedden-Boeger, Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied im Familienrechtsenat sowie Jutta Wagner, Past-Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und  Rechtsanwältin aus Berlin zur Verfügung.

Den größten Reformbedarf im Familienrecht sahen die Teilnehmer beim Abstammungsrecht. Das Abstammungsrecht regelt die rechtliche Zuordnung eines Menschen zu seiner Mutter und seinem Vater. Dabei spielt nicht nur die biologische Abstammung, sondern auch die rechtliche und soziale Elternschaft eine Rolle. Das bisherige Recht berücksichtige die Entwicklung in der Reproduktionsmedizin nicht.

Die Folge seien Widersprüche und Ungerechtigkeiten, die letztendlich die Gerichte lösen müssten. Es wurde daher gefordert das Thema auf die politische Agenda zu setzen und eine breite politische Diskussion in der Öffentlichkeit darüber zu führen.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

„24 Stunden Unabhängigkeit // Internationales Filmfest Oldenburg“

Am 23. und 24. März 2017 dreht sich alles um den Film


24 Stunden und kein bisschen lang. Mit viel Begeisterung und tollem Publikum ging am 24. März 2017 in Anwesenheit von Jean Asselborn der Filmmarathon des „Internationalen Filmfest Oldenburg“ zu Ende. Gezeigt wurde zum Abschluss der Dokumentarfilm „Foreign Affairs“ von Pascha Rafiy, der den luxemburgischen Außenminister mit der Kamera auf das diplomatische Parkett begleiten durfte.

Regisseur Rafiy und Hauptdarsteller Asselborn standen im Anschluss an den Film für ein Publikumsgespräch zur Verfügung. Dieses wurde von Festivalleiter Torsten Neumann moderiert, der auch in den Stunden zuvor alle Filme anmoderiert hatte und prominente Gäste begrüßen konnte; neben Asselborn die Schauspielerin Deborah Kara Unger (Can/USA), Regisseur Thomas Stiller (u.a. „Tatort“) und zahlreiche andere Produzenten und Regisseure.

Begonnen hatte das kleine Filmfestival im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ der Landesvertretung mit einer Vorpremiere von „Gaza Surf Club“. Nach einer „Freiheits-Rede“ von Niedersachsens Bevollmächtigtem, Staatssekretär Michael Rüter, verfolgten rund 150 Gäste gebannt die Dokumentation über eine Gruppe junger Männern, die im schmalen Küstenstreifen von Gaza-Stadt die Freiheit auf ein paar gebrauchten Surf-Brettern gefunden haben.

Während die Oldenburger in der Bundeshauptstadt sonst mit deftigem Grünkohl zu Gast sind, konnten sich die versammelten Cineasten diesmal mit einer ganz besonderen Grünkohlspezialität stärken: Die „Kohltourhauptstadt“ lud zu einem Grünkohl-Burger, den die „Geschmacksträger“, Malte Ibbeken und Ricardo Heinemann, in ihrem Streetfood-Wagen frisch zubereiteten.

So wurden auch die kurzen Filmpausen zur heiß begehrten Rast mit Oldenburger Stärkung. Am Vorabend versorgte „Edles Grün“ die Eröffnungsgäste zudem mit einem frischen Grüntee-Drink.

Dankbar nahmen einige Gäste in der Festivalnacht auch die Feldbetten auf dem Oberdeck der Landesvertretung an – für ein Nickerchen in der Nacht oder für ein Verdauungsschläfchen am Rande der Leinwand.

Fotos: (c) Timo Jaworr

Martin Luther und das Bier

Besser in der Bierstube sitzen und an die Kirche denken…


Allerbestes Bier gab es zu trinken, auf dem Parlamentarischen Abend des Deutschen Brauer-Bundes in der Niedersächsischen Landesvertretung. Das Einbecker Brauhaus hatte sein „Ainpöckisch Bier 1378“ mitgebracht, ein blondes naturtrübes Bockbier, demjenigen nachempfunden, das die Einbecker zu Luthers Zeiten äußerst erfolgreich in alle Welt verkauft hatten. Zusätzlichen Schwung bekam der Abend durch Reden mit sehr erfreulichem Stammwürzegehalt: Bischof Dr. Markus Dröge z.B. strafte seinen Namen Lügen und outete sich zudem noch als langjähriger Fan der Einbecker.

Und auch diese Frage ist nun geklärt: Martin Luthers liebstes Bier kam aus Einbeck in Niedersachsen. So jedenfalls Dr. Hans- Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes. Weder beim Reichstag zu Worms, noch bei Luthers Hochzeit mit Katharina von Bora durfte Einbecker Bier fehlen, darin sind sich die Überlieferungen einig. Nicht einig ist man sich bezüglich der Mengenangabe: die einen behaupten, Herzog Erich I. von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg hätte Luther bei seiner Verteidigungsrede in Worms eine Kanne Einbecker Bier gereicht. Die anderen reden gleich von einem ganzen Fass, das der Herzog nach Worms geschickt habe, damit Luther besser arbeiten könne. Das eine schließt das andere nicht aus. Und schließen kann man daraus zwei Dinge: zum einen, dass Nord- und Mitteldeutschland zu damaliger Zeit die führenden Regionen im Biergeschäft waren. Hamburg, Bremen und eben Einbeck lieferten die Luxusbiere der damaligen Zeit. Bayern kam erst später.

Zum zweiten: Dr. Martin Luther, Augustinermönch, Reformator, Revoluzzer und Theologieprofessor war Bier-affin. Es sind einschlägige Zitate überliefert, die dies belegen. Zum Beispiel aus den Tischgesprächen: „Mir hilft ein tüchtiger Trunk“. Oder auch: „Besser in der Bierstube sitzen und an die Kirche denken, als in der Kirche sitzen und an die Bierstube denken.“

Anders als die Reformatoren Zwingli und Calvin war Luther weder Asket noch Blaukreuzler. Im Gegenteil. Von Luther heißt es: „Man kann Gott nicht allein mit Arbeit dienen, sondern auch mit Feiern und Ruhen.“ Müssen wir nun daraus schließen, dass Dr. Martin Luther ein Säufer war, wie ihm zu Lebzeiten von Kritikern vorgeworfen wurde? Müssen wir befürchten, die Übersetzung der Heiligen Schrift sei unter Alkoholeinfluss zustande gekommen? Spiritus vini etwa, statt Spiritus Sanctus? Bischof Dröge wies darauf hin, dass Luther die Trunksucht gescholten hat. Er war also weder Kostverächter noch Säufer. Luther sei, so Bischof Dr. Dröge, vermutlich der „evangelische Biertrinkertyp“ gewesen, „mit vernünftigem, gerade noch akzeptablem, bejahenden Bierkonsum“. „Denn“ – hier zitierte Dr. Dröge Immanuel Kant: „Geistliche betrinken sich gewöhnlich nicht, wenigstens vermeiden sie sorgfältig allen Schein davon.“

Sicher sollte man auch berücksichtigen, dass Bier – nicht das Einbecker Bier, aber das weithin übliche Dünnbier oder „Kofent“ mit nur geringem Alkoholgehalt – damals ein alltägliches Lebensmittel war. „Gott selbst hat dem Menschen im Getreide die beiden Grundformen der Nahrung gegeben, Brot und Bier“ und „Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken“ – Lutherzitate, die diese Alltäglichkeit belegen. Auf jeden Fall muss man Luther eine entspannte Haltung attestieren, zum Bier und zur Weltgeschichte.

Eine Gelassenheit und ein Gottvertrauen, die aus den Worten sprechen, die am Schluss dieses Artikels stehen sollen: „Ich sitze hier und trinke mein gutes Wittenbergisch Bier und das Reich Gottes kommt von ganz allein.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht: warum war da grade kein Einbecker zur Hand?

Fotos: (c) CHLietzmann

Binnenschifffahrtspolitik der Bundesregierung auf dem Prüfstand

Güterverkehr vom Lkw auf das Binnenschiff bringen

Darin waren sich die Sprecher aller vier Parteien einig: Ziel muss sein, den Güterverkehr vom LKW auf das Binnenschiff zu laden, so Straße und Umwelt zu entlasten und die Lärmbelastung der Anwohner zu verringern. Aber: warum gelingt dies nicht? 120 Binnenschiffer und Hafenkapitäne hatten sich zum Parlamentarischen Abend „Binnenschifffahrtspolitik der Bundesregierung“ versammelt, um sich dieses Rätsel erklären zu lassen. Und vor allem: um vor der Bundestagswahl im Herbst den vier Parteien im Bundestag auf den Zahn zu fühlen, wie sie es mit der Binnenschifffahrt halten.

Die Sprecherin und Sprecher der Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt, Herbert Behrens (Linke), Gustav Herzog (SPD), Matthias Lietz (CDU) und Dr. Valerie Wilms (Grüne) standen Rede und Antwort, ebenso wie die Präsidenten des Bundesverbandes Öffentliche Binnenhäfen BÖB, Rainer Schäfer, und des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt BDB, Martin Staats.

Verblüffend für Otto Normalverbraucher der erste Grund, der für die zu geringe Bedeutung der Binnenschifffahrt genannt wurde: Finanzielle Mittel, die der Deutsche Bundestag zum Ausbau und zur Reparatur der Kanäle, Schleusen usw. bereitgestellt hatte, waren nicht einmal abgerufen worden. Offenbar wegen Mangels an qualifiziertem Personal in einer von Personalabbau und Umorganisation gebeutelten Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Da scheint es inzwischen ein Umsteuern gegeben zu haben, aber der Nachholbedarf bei der Instandhaltung der Infrastrukturen ist enorm.

Meinungsunterschiede gab es auch zur Dauer der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraßen. Für die Binnenschiffer – privatwirtschaftliche Unternehmer – war es unverständlich, warum ein Planungsvorhaben für ein aus wirtschaftlicher Sicht dringendes Projekt zehn Jahre und länger dauert. Und warum jeder von Verantwortung (oder auch nur Eigennutz) Bewegte seine Bedenken vortragen und das Vorhaben verzögern dürfe. Das Planungsrecht müsse geändert, das Verbandsklagerecht abgeschafft werden. Dem widersprachen vehement Behrens und Dr. Wilms: auch die Ökologie müsse stimmen! Wenn man vernünftige Projekte vorlegt, Bevölkerung und Verbände in die Planung einbindet, komme man auch zu zügigen Lösungen.

Beunruhigend sind für die Binnenschiffer Überlegungen im Deutschen Bundestag, die Trassenpreise der Deutschen Bahn zu halbieren. Dies könne, so wird befürchtet, Transportleistung vom Binnenschiff auf die Bahn verlagern. Um dies auszugleichen, müsse auch die Kanalabgabe abgeschafft und die Binnenschifffahrt von allen Gebühren freigestellt werden. Herzog warnte: dies würde eine Spirale nach unten auslösen. Jeder Verkehrsträger müsse angemessen an den Kosten der Infrastrukturen beteiligt werden. Was nicht heiße, so Behrens, dass die gesamten Kosten durch die Nutzer zu tragen sind. Es gehe darum, Verhältnisse zu schaffen, die den Güterverkehr so lenken, wie das gesellschaftlich gewollt ist.

Schade für die Binnenschiffer an diesem in weiten Teilen einvernehmlichen Abend, dass drei ihrer politischen Partner aus der Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr antreten werden. Damit geht dem Bundestag Fachwissen verloren, das, bei allen parteipolitischen Differenzen, bisher offenbar engagiert für die Anliegen der Binnenschiffer eingesetzt wurde.

Fotos: Peter-Paul Weiher

Im Rahmen der 3. Dialogplattform „Power to Heat“ des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, kurz VDE, am 15. und 16. Mai in der niedersächsischen Landesvertretung laden das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zu einem abendlichen Dialog ein.

Das Land Niedersachsen veranstaltet am Abend des 15. Mai in der Niedersächsischen Landesvertretung eine Podiumsdiskussion „Politik trifft Wirtschaft und Wissenschaft“ zu regulatorischen Rahmenbedingungen und den erforderlichen zukünftigen Entwicklungen, an der Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz und Rainer Baake, Staatssekretär (BMWi) teilnehmen werden. Von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr treffen sich Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zum Thema Heizen mit Strom. Erörtert wird die Frage, welchen Beitrag diese Form der Sektorkopplung zum Erfolg der Energiewende leisten kann.

Einleitende Impulsreferate halten Minister Stefan Wenzel und Staatssekretär Rainer Baake. Mitdiskutanten auf dem Plenum sind Vertreter des Bundesverbands Wärmepumpe, des Verbands der kommunalen Wirtschaft und des Energieforschungszentrums Niedersachsens.

Das ausführliche Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung zu der Veranstaltung finden Sie ab dem 20. April 2017 auf unserer Internetseite http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/.

Foto: © shutterstock/V J Matthew

Alwin Meyer liest aus „Vergiss Deinen Namen nicht“

Autor am Montag, 8. Mai 2017, erstmals zu Gast in der Landesvertretung

Zum diesjährigen Tag des Kriegsendes kann die Landesvertretung Niedersachsen den Autoren Alwin Meyer begrüßen, der aus seinem Buch „Vergiss Deinen Namen nicht“ liest.

Mit seinem im Steidl Verlag Göttingen erschienenen Werk hat der Autor den Kindern von Auschwitz ein Denkmal geschaffen. Geduldig hat er über Jahrzehnte hinweg die Kinder von Auschwitz gesucht, einfühlsam mit ihnen gesprochen und ihr Vertrauen gewonnen. Viele erzählen zum ersten Mal vom Lagerleben, von einer Kindheit, in der Tod immer präsent und nie natürlich war.

Alwin Meyer, 1950 in Cloppenburg geboren, ist seit 1972 in mehreren Ländern auf Spurensuche nach den Kindern von Auschwitz. Er hat mehrere Bücher, u.a. zum Thema Rechtsextremismus veröffentlicht. Meyer wurde 1982 mit dem Preis »Das politische Buch des Jahres« der Friedrich-Ebert-Stiftung ausgezeichnet.

Der Autor ist das ganze Jahr über in Europa unterwegs und spricht in Ausstellungen, Schulvorträgen und Lesungen über die Kinder von Auschwitz und seine mittlerweile vierzigjährige Arbeit der Begegnung und Vermittlung dieses so wenig bekannten, dunklen historischen Kapitels.

Nun ist er am Montag, 8. Mai 2017, um 12.00 Uhr, erstmals bei den Niedersachsen In den Ministergärten 10 zu Gast. Anmeldungen zu der Lesung sind möglich unter:
Anmeldung: www.anmeldung.lv-niedersachsen.de

Hinweis: Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Abbildung: (c) Steidl Verlag Göttingen

Im Mai gastiert das Schauspiel Hannover in der Landesvertretung Niedersachsen.

Intendant Lars-Ole Walburg bringt eine deutsche Flüchtlingsgeschichte auf die Bühne In den Ministergärten, die Erich Maria Remarque vor über fünfzig Jahren in Osnabrück schrieb: das Drama eines Mannes, der mit seiner Frau vor den Nazis geflohen ist und in Lissabon verzweifelt auf eine Schiffspassage wartet.

Eine Inszenierung, die von Flucht, Vertreibung und der Sehnsucht nach Freiheit erzählt. Beklemmend aktuell!

Regie: Lars-Ole Walburg Bühne & Kostüme: Tine Becker Musik: Lars Wittershagen Dramaturgie: Kerstin Behrens. Mit Silvester von Hösslin

Anmeldungen zu der Veranstaltung am Donnerstag, 4. Mai 2017, 20.00 Uhr, werden erbeten unter: www.anmeldung.lv-niedersachsen.de

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Karl Bernd Karwasz zeigt Silvester von Hösslin

„Freiheit erfahren“ // PS.SPEICHER – Ausstellung präsentiert historische Fahrzeuge

Im April stellt die Landesvertretung im Rahmen ihres Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ erstmals historische Fahrzeuge aus.

Denn Autos und Motorräder symbolisieren Freiheit und Abenteuer. Wir kaufen nicht einfach nur ein Auto. Wir kaufen eine Wunschvorstellung und ein Image. Wir kaufen uns die Freiheit, überall hinfahren zu können, wann und wie wir es wollen.

In kaum einem anderen Land ist die individuelle Mobilität auf Rädern so eng mit dem Begriff der Freiheit verknüpft wie in Deutschland. Die Ausstellung des bundesweit angesehenen „PS.SPEICHER“ aus Einbeck demonstriert die bereits seit über 100 Jahren bestehende Verbindung zwischen Freiheit und den Rädern, die uns bewegen.

Besucherinnen und Besucher können sich auf spannende Klassiker auf zwei und vier Rädern aus den geheimen Depots des PS.SPEICHER freuen.

Die Ausstellung läuft vom 10. April bis zum 20. April und ist zu sehen: werktags: 10 – 18 Uhr sowie Ostern: 10 – 16 Uhr (Karfreitag: geschlossen).

Die Finissage findet statt am Donnerstag, 20. April 2017, 19.00 Uhr. Anmeldungen zur Finissage werden erbeten unter www.anmeldung.lv-niedersachsen.de/.

  • Willkommen
    Staatssekretär Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
  • Impuls
    Lothar Meyer-Mertel, Geschäftsführer PS.SPEICHER
  • Talk
    Karl-Heinz Rehkopf, Stifter und Sammler, im Gespräch mit Stefanie Sembill, Landesvertretung Niedersachsen
  • Musik
    Red Chucks, Street Swing
  • Ausklang
    Gespräche und Imbiss

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Amelie de Boer

Freiheitsforscher // Julius von Bismarck

Städtische Galerie Wolfsburg präsentiert Videoarbeit

In diesem Jahr erhält Julius von Bismarck den Kunstpreis der Stadt Wolfsburg. Der Künstler ist mit einer Performance-Reihe international bekannt geworden, in der er unter anderem die Freiheitsstatue auspeitschte.

Aktuell befasst sich der Künstler mit dem Traum, der Erde zu entfliehen. Seine Arbeiten sind künstlerische Forschung und der Versuch, die im Allgemeinen als getrennt begriffenen Systeme der Kunst und der Wissenschaft zu verbinden.

In der Landesvertretung wird der Künstler von der Städtischen Galerie Wolfsburg mit einer Videoarbeit vorgestellt. Die Ausstellung wird am Dienstag, 16. Mai 2017, 19.00 Uhr, eröffnet und ist vom 17. Mai 2017 bis zum 28. Mai 2017 zu sehen.

Im Herbst lädt das Ausstellungshaus dann zu einer großen Einzelausstellung von Bismarcks nach Wolfsburg.

Anmeldung zur Ausstellungseröffnung am 16. Mai, 19.00 Uhr, werden erbeten unter:
www.anmeldung.lv-niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: © Julius von Bismarck. Courtesy alexander levy, Berlin

Mein Name ist Asselborn, Jean Asselborn…

Ganz privat und ohne roten Teppich besuchte Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn am Freitagabend die Abschlussveranstaltung des 24-Stunden-Filmfestivals in der niedersächsischen Landesvertretung.


Der Vielflieger („Kleine Länder haben großes Ausland“) und international für seine klaren und deutlichen Worte bekannte Politiker war eigens zur Aufführung des Dokumentarfilms „Foreign Affairs“ nach Berlin gekommen. Das Porträt über Europas dienstältesten Außenminister hat Filmemacher Pascha Rafi gedreht, der Asselborn für den Film mehrere Monate quer durch die ganze Welt begleitete. Auch in Berlin gab es beide jetzt im Doppelpack, dem das Publikum einen sehr spannenden Dialog aus verschiedenen Perspektiven verdankte.

Der Film zeigt Asselborn zwischen Flüchtlingsgipfel, dem Alltag in Brüssel und als Luxemburger, am Rednerpult der UNO, aber auch ganz privat beim Frühstück und Mittagsschlaf zuhause auf dem Sofa.

Im Gespräch mit dem Oldenburger Filmfestivalchef Torsten Neumann erzählte der heute 67-jährige Asselborn im Anschluss an den Film aus seinem Politikerleben, der für ihn neuen Erfahrung als Protagonist eines Kinofilms und von seiner tiefen Freundschaft zum heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier.

Am Ende Standing Ovations für Asselborn, der das Publikum in der Landesvertretung mit Witz, Charme und Bescheidenheit überzeugte.

Das anerkannte Internationale Filmfestival Oldenburg präsentierte vom 23. bis 24. März 2017 nonstop in der Landesvertretung 12 Filme in 24 Stunden. Die Auswahl reflektierte den unabhängigen Geist des Festivals und beleuchtete aus unterschiedlichen Richtungen das diesjährige Thema des öffentlichen Kunst- und Kulturprogramms der niedersächsischen Landesvertretung „freiheit“.

Fotos: (c) Timo Jaworr