Ausgabe 03/2016
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Zu Gast in der Landesvertretung

Editorial

die Integration der Geflüchteten ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit und auch…

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

die Integration der Geflüchteten ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit und auch des aktuellen Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“. Schon zum zweiten Mal hatten wir Besuch aus der Flüchtlingsunterkunft in Buch mit interessanten Gesprächen und einem interessanten Informationsaustausch.

Wie Integration erfolgreich gestaltet werden kann und welche Forschungsvorhaben aktuell auf der Agenda stehen- diese Fragen bildeten den zentralen Mittelpunkt der Jahrestagung der Max-Planck-Gesellschaft dieser Tage bei uns im Haus. Auch die erste Integrationskonferenz des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ haben wir sehr intensiv aus der Landesvertretung vorbereitet und begleitet.

Im ersten Durchgang hat sich der Bundesrat am vergangenen Freitag u.a. mit dem Gesetz „Sichere Herkunftsstaaten“ beschäftigt und eine breite Stellungnahme dazu beschlossen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung im Juni- Plenum haben Bundesregierung und Bundestag nun die Möglichkeit, sich intensiv mit der Stellungnahme der Länderkammer auseinanderzusetzen. Auf Initiative Niedersachsens wurde im Bundesrat zudem eine Entschließung zur grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts beschlossen.

Faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Stahlwirtschaft und der Erhalt der Produktionsstandorte- dies sind die Kernanliegen einer Entschließung, die wir zusammen mit Brandenburg, Sachsen und dem Saarland in den Bundesrat eingebracht haben. Sie ist den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen worden.

Einige Eindrücke von den Veranstaltungen, weiterführende Informationen zu den Entscheidungen des Bundesrats und Hinweise zu unseren in Kürze anstehenden Veranstaltungen finden Sie im aktuellen Newsletter.

Ich wünsche uns allen eine friedliche Osterzeit und viel Freude beim Lesen

Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S.: Die nächste Ausgabe „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 25. April 2016.

Die 943. Sitzung

Sichere Herkunftsstaaten, Konto für Jedermann, Reform des Sexualstrafrechts In seiner Märzsitzung gab…

Sichere Herkunftsstaaten, Konto für Jedermann, Reform des Sexualstrafrechts

In seiner Märzsitzung gab der Bundesrat grünes Licht für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Darin ging es um Schockbilder auf Zigarettenschachteln, den Anspruch eines jeden Bürgers auf ein Basiskonto und die Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze. Außerdem billigte der Bundesrat Änderungen des Designgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes sowie ein Gesetz zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und können nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Tierschutz im Zirkus, Medikamentenbeipackzettel, Mehrwertsteuererstattung

Die Länderkammer fasste Entschließungen zum Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus, zur Einführung einer Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, zur besseren Lesbarkeit von Packungsbeilagen von Arzneimitteln und zur grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts.

Sie werden jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihnen auseinandersetzen wird.

Neue Anträge aus den Ländern zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zur Unterstützung der Landwirtschaft sowie zur Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die Stahlindustrie wurden im Plenum vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Mietwohnungsneubau, Buchpreisbindung, Ausbau digitaler Netze

Der Bundesrat nahm darüber hinaus Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten im Asylverfahren und zur Vereinfachung des Sozialrechts.

Außerdem beschäftigt er sich mit Regierungsentwürfen zum Gebührenrecht des Bundes, zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich, zum Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze und zur Preisbindung elektronischer Bücher.

In diesem sogenannten ersten Durchgang kann die Länderkammer zu allen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung nehmen, bevor diese in den Bundestag zur Beratung eingebracht werden.

Nächste Sitzung

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist einberufen für Freitag, den 22. April 2016.

Weitere Informationen zur Sitzung

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sitzung wie beispielsweise Parlamentsdrucksachen, Redebeiträge und Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der jüngsten Bundesratssitzung. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten und die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen:

Informationen zur Sitzung

Abstimmungsverhalten

Bundesratsinitiativen


Boris Pistorius: Schnelle und gründliche Asylverfahren sind im Interesse aller Beteiligten

Algerien, Marokko und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden Der Bundesrat…

Algerien, Marokko und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden

Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschäftigt, der eine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Tunesien und Marokko zum Inhalt hat.

Als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG und Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU gelten Staaten, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung beziehungsweise Bestrafung stattfindet.

Konsequenz der Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten wäre, dass Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen wären, sofern nicht Tatsachen oder Beweismittel angegeben werden, die die Annahme begründen, dass abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht. Hierdurch würde die Möglichkeit verbessert, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen der Staaten Algerien, Marokko und Tunesien schneller bearbeiten zu können. Ferner würde im Anschluss an eine negative Entscheidung über einen entsprechenden Asylantrag der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können. Damit würde zugleich die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland verkürzt und der davon ausgehende Anreiz für die Stellung von Asylanträgen aus nicht asylrelevanten, sondern wirtschaftlichen Gründen reduziert.

Der Bundesrat beschloss zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme, die Niedersachsen mit vier weiteren Ländern in das Plenum eingebracht hatte. In dieser umfangreichen Stellungnahme stellt der Bundesrat fest, dass es bei der geplanten Einstufung noch offene Fragen zur geplanten Einstufung der drei Länder gibt, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an sichere Herkunftsstaaten zu erfüllen.

Bei der Bewertung komme der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo-, Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem Handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Auch müsse geklärt werden, welche Auswirkungen beispielsweise der Territorialstreit um die Westsahara hat.

Die Bundesregierung wird gebeten, bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Zudem solle die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen intensiviert werden. Darüber hinaus mahnt die Länderkammer an, dass für eine Beschleunigung der Asylverfahren in erster Linie zügig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen seien. Für eine weitere Entlastung der Verfahren empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung: Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, sollten einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Der Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius wies in seiner Plenarrede darauf hin, dass die offenen Fragen bei den drei Ländern Algerien, Marokko und Tunesien sehr genau, seriös und unaufgeregt geklärt werden müssen, ebenso müsse die Personalsituation beim BAMF weiter verbessert werden. „Schnelle und gleichzeitig gründliche Asylverfahren sind im Interesse aller Beteiligten. Sichere Herkunftsstaaten können grundsätzlich helfen, deshalb sind wir auch jetzt für die Diskussion offen. Allerdings: Es ist längst nicht so einfach, wie manch einer das der Öffentlichkeit glauben machen mag. Wir sind vielmehr gehalten, sehr genau hinzusehen, wie die Voraussetzungen in Algerien, Marokko und Tunesien aussehen. Das muss genau geprüft werden. Aber unabhängig vom Ergebnis gilt: Gute Grundlagen allein beschleunigen noch kein Asylverfahren. Wenn wir mehr Tempo haben wollen, brauchen wir endlich genügend Personal beim BAMF, um die Asylanträge zu bearbeiten“, so Boris Pistorius.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Antje Niewisch-Lennartz fordert Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht

Breite Mehrheit für Initiative aus Niedersachsen In seiner Sitzung am 18. März…

Breite Mehrheit für Initiative aus Niedersachsen

In seiner Sitzung am 18. März beschloss der Bundesrat den Mehrländer-Entschließungsantrag aus Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts.

Die Länder wollen eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts erreichen und fordern, dass künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Die Strafbarkeit dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis des Betroffenen ausschlaggebend sein – im Sinne eines „Nein-heißt-Nein“. Der Antrag zeigt auf, dass der nunmehr vor wenigen Tagen im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts noch nicht ausreiche, um die bestehenden Schutzlücken im Sexualstrafrecht im Sinne der Istanbul-Konvention zu schließen.

In Ihrer Rede bezeichnete Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz den mittlerweile von der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts vorgelegten Gesetzentwurf als „Schnellschuss“. Sie forderte eine „grundlegende, wohl bedachte und handwerklich gut gemachte Reform“ der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein.

Niewisch-Lennartz: „Nach wie vor bleiben inakzeptable Strafbarkeitslücken bestehen. So bleibt zum Beispiel auch in der Neufassung des § 179 Strafgesetzbuch nach wie vor der Täter straflos, der sich über ein klar formuliertes „Nein“ des Opfers hinwegsetzt und ohne Anwendung von Nötigungsmitteln sexuelle Handlungen vornimmt. Das ist im Interesse eines umfänglichen Schutzes des sexuellen Selbstbestimmungsrechts, das als Teil der Menschenwürde Verfassungsrang genießt, nicht länger hinnehmbar!“. Stattdessen forderte die niedersächsische Justizministerin einen Paradigma-Wechsel hin zum „Nein heißt Nein“ und damit eine grundlegende Reform ein: „Definitiver Ansatzpunkt im Sexualstrafrecht muss das fehlende Einverständnis sein.“

In Bezug auf die spätestens seit den Vorkommnissen der Silvesternacht 2015 bekannt gewordenen Fälle des überraschenden „Grabschens“ kritisierte Niewisch-Lennartz, dass nach dem Reformvorschlag der Bundesregierung die Strafbarkeit weiterhin von der „Erheblichkeit“ abhängen soll. Bei der Erheblichkeit ist auf die Art, Intensität, Dauer und sonstige Umstände wie den Handlungsrahmen und die Beziehung zwischen den Beteiligten abzustellen. Niewisch-Lennartz verwies darauf, dass die Rechtsprechung zum Begriff der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen uneinheitlich sei: „So wurde zum Beispiel gerade der flüchtige Griff an die Genitalien über der Kleidung nicht als ausreichend erachtet. Der Griff zwischen die Beine war jedoch genügend. Das kurze Anfassen der Brust eines Mädchens über den Kleidern soll nicht genügen, während ein „spürbarer“ Griff mit einem kurzen Betasten ausgereicht hat.“

Zwar sei es auch Ziel der Bundesregierung, die Fälle des überraschenden „Grabschens“ künftig zu bestrafen, vor dem Hintergrund der vorgelegten Ausgestaltung, sei jedoch zu befürchten, dass „die an die Neueinführung dieser Tatalternative geknüpften Erwartungen massiv enttäuscht werden.“ Das Land Niedersachsen schlage daher vor, auf den Begriff „sexuelle Handlung“ zu verzichten, sich damit von der Erheblichkeitsschwelle zu lösen und stattdessen die strafbewehrten Handlungen konkret zu benennen.

Der Entschließungsantrag wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet.

Bundesrat stimmt Basiskonto für Jedermann zu

Basiskonto ermöglicht grundlegende Dienste Nachdem der Bundesrat in seiner letzten Dezembersitzung umfassend…

Basiskonto ermöglicht grundlegende Dienste

Nachdem der Bundesrat in seiner letzten Dezembersitzung umfassend zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Zahlungskonten – landläufig „Basiskonto für alle“ – Stellung genommen hat, ist der Bundestag mit seinen Beratungen so schnell vorangekommen, dass nunmehr am letzten Freitag schon das beschlossene Gesetz den Bundesrat passieren konnte.

Für inzwischen vermutlich gut eine Million Menschen in Deutschland ohne Konto folgt daraus das Recht auf Abschluss eines Vertrages über das Konto mit grundlegenden Funktionen. Kreditinstitute sind künftig verpflichtet, wirklich Jeder und Jedem einen Kontoführungsvertrag anzubieten, wenn nicht schwerwiegende Gründe für eine Ablehnung vorliegen.

Durch die Einführung eines Basiskontos sollen insbesondere Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete am täglichen Leben teilhaben. Es ermöglicht grundlegende Dienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen ohne Kreditgeschäft sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft.

Kunden, die ihre Finanzangelegenheiten in Filialen erledigen, sollen dafür angemessene Gebühren zahlen. Im Bundestagsverfahren wurde zudem abgesichert, dass das Basiskonto mit Kontoeröffnung direkt als Pfändungsschutz-Konto eröffnet werden kann. Die Existenzsicherung ist damit auch bei Kontowechsel geklärt.

Der Wettbewerb bei den Girokonten für Privatkunden wird durch erhöhte Transparenz gestärkt. Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Dadurch wird auch der Kontowechsel nach Informationsgewinnung auf Vergleichswebsites im Internet befördert.

Die neuen Regelungen werden auch bei den Finanzgeschäften der Geflüchteten Wirkungen zeigen. Dabei profitieren nicht nur die Geflüchteten selbst; auch für die Behörden in den Kommunen ist es einfacher und sicherer, wenn Auszahlungen über Konten ablaufen.

Dem Bundesrat lagen Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und ein Entschließungsantrag vor. Niedersachsen votierte für Zustimmung zum Gesetz, damit den Betroffenen und den Kommunen zeitnah die Vorteile aus dem Gesetz zu Gute kommen können.

 

Länder sprechen sich für Wildtierverbot im Zirkus aus

Bundesregierung soll Rechtsverordnung erlassen Von Albrecht Dürer ist ein Holzschnitt überliefert, der…

Bundesregierung soll Rechtsverordnung erlassen

Von Albrecht Dürer ist ein Holzschnitt überliefert, der ein „Rhinocerus“ abbildet – zwar nicht so naturalistisch exakt wie sein Hase, aber doch immerhin eindeutig als Indisches Panzernashorn identifizierbar. Wo konnte Dürer vor 500 Jahren ein Nashorn gesehen haben? Tatsächlich gab es eines in Europa: Am 20. Mai 1515 im Hafen von Lissabon angelandet, wurde es von König Manuel I als Geschenk für Papst Leo X nach Rom verschifft. Da das Nashorn unterwegs ertrank, hat es Rom im Frühjahr 1516 nur ausgestopft erreichen können. Zu den Haltungsbedingungen ist nur so viel überliefert, dass es einen „grünen Samtkragen mit Rosen und goldenen Ösen“ sowie eine „Kette von vergoldetem Eisen“ erhielt und „mit Fransen geschmückt“ wurde. Vom Nashorn „Clara“, das rund 250 Jahre später durch Europa tourte und 1746 auch in Hannover und Berlin zu besichtigen war, ist immerhin bekannt, dass es in einem massiven Holzkasten mit auffallend großen Rädern und kleinem Fenster, gezogen von acht Pferden, reiste. Wieviel Bewegungsraum dem Tier in diesem Kasten blieb, wie häufig und unter welchen Umständen es Auslauf erhalten konnte, ist nicht überliefert. Immerhin überstand Clara ihre Schaustellerkarriere rund zwölf Jahre und starb im Alter von geschätzt zwanzig Jahren. In freier Natur können Panzernashörner bis zu 40 Jahre alt werden.

Auch heute noch touren Nashörner, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Affen und Großbären durch Europa. In Transportwagen, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsverordnung bemessen wurden, aber nicht nach dem Bewegungsbedürfnis der Tiere. Kaum mehr Platz dürfte ihnen auf den Stellplätzen eingeräumt werden können, auf denen die Zirkusse und Tierschauen gastieren. Ist das die art- und verhaltensgerechte Unterbringung, von der das Tierschutzgesetz ausgeht? Tierschützer behaupten, dass diese Tiere unter solchen Bedingungen Verhaltensstörungen entwickeln. Vom Nashorn Clara wurde berichtet, dass es fünf Jahre nach Tourneebeginn sein Horn verlor. Heute wird vermutet, dass Clara sich das Horn selber abscheuerte – ein Verhalten, das Nashörner in Gefangenschaft zeigen.

Niedersachsen hat am vergangenen Freitag im Bundesrat einen Entschließungsantrag unterstützt, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, zeitnah eine Rechtsverordnung zu erlassen, die das Halten von Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern und Flusspferden in „Betrieben, die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen,“ verbietet. Es gibt im Bundesrat Themen und Anliegen, die sind wie das Ungeheuer von Loch Ness: sie zeigen sich von Zeit zu Zeit, tauchen dann wieder ab.

Dazu gehört auch das Verbot von Wildtieren im Zirkus, das der Bundesrat bereits in den Jahren 2003 (Drs. 595/03), 2006 (Drs. 229/06) und 2011 (Drs. 565/11) forderte. Bislang ohne Erfolg. Denn eine solche Gesetzesänderung müsste durch den Bundestag, und dort sitzen Abgeordnete, die wollen weiterhin „das Leuchten in den Kinderaugen“ sehen. Obwohl es dafür sicherlich geeignetere Mittel gibt als ein Nashorn im Zirkuswagen durch die Lande zu kutschieren.

Rahmen für steuerliche Förderung des Wohnungsbaus gesetzt

2016 bis 2018 Sonderabschreibungen für Neubaumaßnahmen Der Bundesrat nahm sich am Freitag…

2016 bis 2018 Sonderabschreibungen für Neubaumaßnahmen

Der Bundesrat nahm sich am Freitag des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus an. Mit der Einführung einer auf Neubaumaßnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 befristeten Sonderabschreibung soll der Markt für Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment angekurbelt werden. Der Fokus der Förderung liegt auf der Errichtung neuer Mietwohnungen. Wohnungen mit hohem Standard bedürfen keiner steuerlichen Förderung. Die Bundesregierung hat daher neben einer Baukostenobergrenze von 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche eine maximale Bemessungsgrenze von 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vorgesehen. Um nachhaltig Mietwohnungen zu schaffen, wird eine mindestens zehn Jahre dauernde Vermietung zu Wohnzwecken verlangt.

Neben vielen technischen Fragestellungen machte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insbesondere deutlich, dass bei der Förderung der Blick auf günstigen Wohnraum in Gebieten mit angespannter Mietsituation gerichtet sein muss. Bei einer Förderung von bis zu 3.000€ Baukosten für den Quadratmeter rechnen Experten aber mit Mieten von rund 15 € den Quadratmeter. Dem Bundesrat ist die Gefahr von Mitnahmeeffekten dabei zu ausgeprägt; es wird befürchtet, dass ohnehin geplante Bauten dadurch gefördert würden. In Zeiten angespannter Haushaltssituationen der Gebietskörperschaften dürfe deshalb trotz des berechtigten Wunsches nach Anreizimpulsen für den Mietwohnungsneubau nicht der Blick für Finanztableaus der Länder aus dem Blick verloren werden. Immerhin brauchen auch diese Mittel, um ihre eigenen Wohnungsbauförderprogramme auszufinanzieren.

Die Länderkammer fordert dem Maß folgend eine Absenkung der Bemessungs- und Kappungsgrenze auf 1.800 bzw. 2.600 €. Die geschätzten Steuerausfälle von 2,1 Milliarden Euro sollen reduziert werden. Die Bundesregierung wird zudem gebeten, die besondere Berücksichtigung von Energieeffizienz beim Bau sowie eine Sozialbindung bei der Vermietung zu prüfen. Weiter formulieren die Länder eine Prüfbitte zugunsten von Wohnungsbaugesellschaften, damit auch diese von der staatlichen Unterstützung profitieren können.

Forderungen nach einer Ausweitung der Förderung auf weitere Wohnquartiere erhielten ebenso eine Absage wie eine Ausweitung des Förderzeitraumes auf fünf Jahre.

Buchpreisbindung soll abgesichert werden

Elektronische Bücher sind erfasst Als das Buchpreisbindungsgesetz im Jahr 2002 in Kraft…

Elektronische Bücher sind erfasst

Als das Buchpreisbindungsgesetz im Jahr 2002 in Kraft trat, waren der Internethandel und digitale Medien noch vergleichsweise unbedeutend. Heute hat sich das deutlich verändert. Der Anteil der über das Internet verkauften Bücher ist gestiegen. Elektronische Bücher haben sich als Substitute zum gedruckten Buch etabliert. Neue und verbesserte Lesegeräte sowie einfache Technologien zum Herunterladen von Inhalten befördern diese Entwicklung. Das Nutzerverhalten ändert sich. Für die Zukunft sind vor allem Zuwächse im Downloadbereich absehbar.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen, der dem Bundesrat jetzt zur Beratung vorlag. Mit dem Gesetzentwurf soll die Buchpreisbindung als essentielles Mittel zur Erhaltung der Vielfalt des Buchangebots und der Buchhandlungen auch im Hinblick auf elektronische Bücher abgesichert werden.

Elektronische Bücher werden explizit in die Aufzählung der unter die Buchpreisbindung fallenden Produkte aufgenommen. Bereits derzeit unterliegen die sog. buchnahen Produkte der Preisbindung. Voraussetzung ist, dass sie Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei der Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind. Dazu gehören auch elektronische Bücher – als Substitut des gedruckten Buches.

Das wird aus Gründen der Rechtssicherheit für die Marktbeteiligten mit dem Gesetzentwurf jetzt ausdrücklich klargestellt. Es ist nicht erforderlich, dass die elektronischen Bücher auch in gedruckter Form vorliegen. Der Nutzer muss dauerhaft das Recht erwerben, das elektronische Buch zu lesen, da dies mit dem Kauf eines Buches vergleichbar ist. Ein temporärer Zugriff z.B. über einen monatlichen Mietpreis wird nicht von der Preisbindung erfasst. Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.

Außerdem wird die Buchpreisbindung auf grenzüberschreitende Buchverkäufe an Letztabnehmer in Deutschland ausgeweitet. Umgehungs­möglichkeiten durch die Einfuhr aus Ländern ohne Buchpreisbindung (z.B. der Schweiz) werden dadurch ausgeschlossen. EU-rechtlich ist das zulässig. Der Schutz des Buches als Kulturgut ist als ein zwingender Grund des Allgemeininteresses in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt. Rechtlich werden inländische und grenzüberschreitende Verkäufe gleich behandelt, die Wareneinfuhr wird nicht behindert.

Der Bundesrat hat darum gebeten, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft wird, ob ein Verbot von Absatzförderungsmaßnahmen, mit denen die Buchpreisbindung unterlaufen wird, in das Gesetz aufgenommen werden kann. Große Buchhändler betreiben zum Teil in großem Umfang Absatzförder­maßnahmen wie Kundenbindung durch Gutscheine, Werbung mit Spenden oder „Affiliate“-Programme (Provisionsgebundene Verlinkung oder Vermittlung im Internet). Es besteht die Gefahr, dass kleinere Marktteilnehmer, die dies nicht in diesem Umfang anbieten können, verdrängt werden. Soweit diese Maßnahmen die Buchpreisbindung unterlaufen, sind sie zwar bereits jetzt unzulässig. Die Klärung der Unzulässigkeit erfolgt aber durch Rechtsprechung. Hier wäre es nach Auffassung des Bundesrates wünschenswert, Rechtssicherheit durch die Aufnahme konkreter Kriterien in das Gesetz zu schaffen.

Das Gesetz soll am 1. September 2016 in Kraft treten.

Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Tabakgesetz will Sicherheit und Gesundheitsschutz verbessern Als Otto Normalbürger mit (einigermaßen) gesundem…

Tabakgesetz will Sicherheit und Gesundheitsschutz verbessern

Als Otto Normalbürger mit (einigermaßen) gesundem Menschenverstand geht man ja davon aus, dass der Rechtsstaat nur solche Gebote erlässt, deren Einhaltung auch objektiv möglich ist. Wenn er also in einem Gesetz eine Frist setzt, ab der neue Regeln gelten, sollte diese Frist den Betroffenen die nötige Zeit lassen, sich auf die Situation einzustellen. Beim „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ scheint dies übersehen worden zu sein. Der Bundestag nahm dieses Gesetz am 25. Februar 2016 an, der Bundesrat stimmte ihm jetzt zu. In dem Gesetz wird vorgesehen, dass es am 20. Mai 2016 in Kraft tritt, ab dann also einzuhalten ist.

Zwischen dem Ende des Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten liegen nur zwei Monate. Viel zu wenig, sagt der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie. Zur Umsetzung der neuen Regeln brauche er mindestens 15 Monate, eigentlich 20. Denn das neue Packungsdesign, das das Gesetz vorschreibt, erfordere nicht nur veränderte Druckvorlagen, sondern auch neue Packungen und Packungsmaschinen, Drucktechniken und Prägewalzen. Die Unternehmen, die so etwas liefern können, seien klein und spezialisiert, sie hätten nicht die Kapazitäten, alle Tabakwarenhersteller gleichzeitig beliefern zu können. Unter diesen Umständen sei zu befürchten, dass erst die großen Zigarettenfabriken bedient werden und die mittelständischen Hersteller von Zigarren und Pfeifentabak das Nachsehen hätten.

Wer ist schuld an dem Dilemma? Die europäische Richtlinie, um deren Umsetzung es hier geht, wurde bereits am 3. April 2014 im Amtsblatt veröffentlicht. Seit etwa zwei Jahren hat also die Bundesregierung schwarz auf weiß, was umzusetzen ist. Es hat aber 20 Monate bis kurz vor Weihnachten 2015 gedauert, bis sie den entsprechenden Vorschlag zur Umsetzung in nationales Recht vorlegte. Spätestens seit dem 3. April 2014 kennt auch die Tabakindustrie die europäischen Vorgaben. Sie besteht aber darauf, dass sie erst dann mit der Umstellung beginnen kann, wenn das deutsche Gesetz in allen Details beschlossen ist, also Rechtssicherheit besteht. Ist das wirklich nur die übliche Verzögerungstaktik?

Es geht hier auch um Arbeitsplätze. Um die Arbeitsplätze der über 1000 Beschäftigten in der niedersächsischen Tabakindustrie, die unter die Räder geraten könnten, wenn die Umstellung nicht klappt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hatte sich deshalb schon im November letzten Jahres an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt gewandt und ihn gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist einzusetzen. Stephan Weil hat dann im Januar 2016 sogar noch einmal selber direkt an den zuständigen EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis geschrieben. Der Deutsche Bundestag hat das deutsche Gesetz dennoch ohne eine solche Fristverlängerung beschlossen. Weil wir klarmachen wollten, dass es so nicht geht, hat Niedersachsen jetzt den Bundesrat genutzt, eine Entschließung zu fassen, mit der die Bundesregierung noch einmal dringend gebeten wird, sich bei der Europäischen Kommission für eine Fristverlängerung einzusetzen. Man kann ja zum Rauchen stehen, wie man will. Aber für Gesetze muss gelten, dass es möglich sein muss, sie einzuhalten.

Zum Hintergrund: mit dem Gesetz und der Verordnung „…zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ wird die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht umgesetzt. Um allen Missverständnissen, die kursieren, vorzubeugen: weder das Rauchen von Tabak noch das Dampfen von E-Zigaretten soll verboten werden. Beides bleibt erlaubt! Die neuen Regeln wollen lediglich Sicherheit und Gesundheitsschutz verbessern. Für Tabakwaren werden deshalb neue vergrößerte Warnhinweise auf den Verpackungen eingeführt, die aus einer Kombination von Bild („Schockbilder“) und Text bestehen. Sie sollen mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen. Es werden strengere Regeln für Zusatzstoffe eingeführt. So werden z.B. Zigaretten verboten, die Menthol enthalten (Helmut Schmidt muss das nicht mehr erleben). Es wird ein Sicherheitsmerkmal gegen Fälschung eingeführt und Maßnahmen, die helfen sollen, den Zigarettenschmuggel aufzudecken. Außerdem werden erstmals auch Sicherheitsstandards für E-Zigaretten eingeführt, die den Verbraucher vor minderwertigen (z.B. zu heißen) E-Zigaretten schützen sollen. Die Werbeverbote, die für Tabak gelten, werden auf nikotinhaltige E-Zigaretten ausgedehnt.

Förderleistungen des Meister- BAföG deutlich verbessert und ausgeweitet

Leichter zum Meister Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einstimmig dem Dritten…

Leichter zum Meister

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einstimmig dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zugestimmt.

Mit dem AFBG werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Das so genannte Meister-Bafög soll zum 1. August 2016 hinsichtlich bereits bestehender Förderleistungen verbessert und hinsichtlich des förderungsberechtigten Personenkreises erweitert werden. Dadurch sollen das duale System der beruflichen Bildung attraktiver, die Fortbildungsmotivation gesteigert, familiäre/persönliche Fortbildungshindernisse gemindert und der dringend benötigte Fach- und Führungskräftenachwuchs gesichert werden.

Das Gesetz sieht im Wesentlichen folgende Änderungen und Neuerungen vor:

  • Ausweitung des förderungsberechtigten Personenkreises auf Bachelorabsolventinnen und –absolventen,
  • Anhebung der Erhöhungsbeiträge zum Unterhaltsbeitrag,
  • Erhöhung des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag,
  • Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlags,
  • Erhöhung des maximalen Maßnahmebeitrags für die Lehrgangs- und Prüfungskosten auf 15.000 Euro,
  • Erhöhung des Vermögensfreibetrages,
  • Anhebung des Bestehenserlasses („Erfolgsbonus“) von 25 Prozent auf 30 Prozent auf das Restdarlehen.

Im Deutschen Bundestag kam es zu Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ein Änderungsantrag verfolgte im Wesentlichen die Anhebung des Zuschussanteils zum Maßnahmebeitrag auf 40 Prozent, die Anhebung des Zuschussanteils am Unterhaltsbeitrag auf 50 Prozent sowie die Anhebung des Bestehenserlasses auf 40 Prozent vor. Mit der Erhöhung des Zuschussanteils auf 50 Prozent setzt das Gesetz eine Prüfbitte des Bundesrates um. Insgesamt 245 Millionen Euro zusätzlich sollen in den nächsten vier Jahren eingesetzt werden.

Ab dem 1. August 2016 sind folgende Erhöhungen der maximalen Unterhaltsbeiträge im AFBG vorgesehen:

  • für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
  • für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Mit einem begleitenden Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD fordert der Bundestag die Bundesregierung zudem dazu auf, einmalig einen Bericht über die Auswirkungen der Novelle vorzulegen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet.

Flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze unabdingbar

Bei Straßenneubau Glasfaserkabel direkt mit verlegen Dem Bundesrat lag in seiner jüngsten…

Bei Straßenneubau Glasfaserkabel direkt mit verlegen

Dem Bundesrat lag in seiner jüngsten Sitzung der Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) zur Beratung vor. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommuni­kation (Kostensenkungsrichtlinie) vom 15.05.2014 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 01.01.2016 abgelaufen.

Ziel der Kostensenkungsrichtlinie ist die Senkung der Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Denn dafür sind beträchtliche Investitionen erforderlich. Bis zu 80 Prozent der Investitionen entfallen dabei auf Hoch- und Tiefbauarbeiten. Die Kosten dieser Arbeiten können nach Auffassung des Europäischen Parlaments und des Rates signifikant gesenkt werden, wenn Ineffizienzen beim Infrastrukturausbau beseitigt und Chancen zur Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen ergriffen werden. Passive Netzinfrastrukturen umfassen unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze.

Der Gesetzentwurf sieht daher u.a. vor, dass beim Neubau oder bei der Sanierung von Straßen Glasfaserkabel künftig mitverlegt werden müssen. Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen Glasfaserkabel direkt mitverlegt werden. Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die noch Kapazitäten frei haben, können künftig für die Verlegung von Glasfaserkabeln und weiteren Übertragungstechnologien mitgenutzt werden. Im Gegenzug zahlen die Telekommunikationsunternehmen ein angemessenes Entgelt an die Infrastrukturbetreiber.

Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 8 der Kostensenkungsrichtlinie enthalten eine Fristenregelung für Genehmigungen von Bauarbeiten zum Zwecke des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen sowie eine Inhouse-Verkabelungsverpflichtung. Diese Regelungen hat die Bundesregierung nicht in ihren Gesetzentwurf übernommen, da sie hier keine Gesetzgebungskompetenz auf Bundesebene sieht.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt, weil die flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze von großer Wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeutung in der heutigen Informationsgesellschaft und unabdingbare Voraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist. Die Kosten, die mit der Umsetzung des Gesetzes verbunden sein werden und insbesondere die Mehrbelastungen für die Haushalte der Länder hält er bislang aber nicht für ausreichend spezifiziert. Dies betrifft insbesondere die Straßenbauverwaltungen auf kommunaler und auf Landesebene. Hier soll die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine nachvollziehbare und detaillierte Einschätzung vorlegen.

Anders als die Bundesregierung sah der Bundesrat die Gesetzgebungskompetenz für die Umsetzung der Fristenregelung in Artikel 7 und der Inhouse-Verkabelungsverpflichtung sehr wohl beim Bundesgesetzgeber und forderte deshalb, diese Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen.

Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat verzichtet in letzter Minute auf Anrufung des Vermittlungsausschusses

Bundesregierung sichert weitere Änderungen zu Viele der sechszehn Landeskabinette hatten sich auf…

Bundesregierung sichert weitere Änderungen zu

Viele der sechszehn Landeskabinette hatten sich auf eine freie Hand zum Anrufen des Vermittlungsausschusses geeinigt. Doch durch das kurzfristige Einlenken der Bundesregierung konnte darauf verzichtet werden. Immerhin ging es darum, die bestehenden Kosten- und Entgeltregelungen der Länder im Bereich der Gewässerbewirtschaftung zu erhalten und rechtliche und finanzielle Risiken zu Lasten der Länder auszuschließen. Die Wasserentnahmeentgelte ermöglichen den Ländern Einnahmen aus verschiedenen Wassernutzungen wie die Wasserversorgung und die Kühlung von Kraftwerken. Bei diesen Einnahmen geht es neben der ökologischen Lenkung um die Abschöpfung des Sondervorteils aus der Sondernutzung des öffentlichen Gutes Wasser, unabhängig von der Erreichung der gewässerbezogenen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Mit diesem Geld wird unter anderem der Gewässerschutz in der Landwirtschaft finanziert.

Hintergrund ist das Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Abwasserabgabengesetzes, in dem zum einen die Begriffsdefinitionen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen, zum anderen die Regelungen zur Kostendeckung von Wasserdienstleistungen eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Nach der bereits inhaltlichen Umsetzung folgt nun die Übernahme im Wortlaut ins Bundesrecht. Diese Grundsatzregelungen schreiben keine bestimmten ökonomischen oder fiskalischen Elemente vor.

Bereits im ersten Durchgang hatte der Bundesrat eine Klarstellung gefordert, dass weitergehende landesrechtliche Vorschriften zu Kosten und Entgelterhebungen im Bereich der Gewässerbewirtschaftung unberührt bleiben. Dieser Forderung war weder die Bundesregierung noch der Bundestag gefolgt. Zwei weitere Beschlüsse aus dem ersten Durchgang lagen dem Anrufungsantrag zugrunde.

In einer Protokollerklärung versichert die Bundesregierung nun, dass das im Rahmen der Verfassung liegende Recht der Länder, aus anderen Gründen – auch aus wasserwirtschaftlichen Gründen-, die über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinausgehen oder aus Gründen, die unabhängig von diesen Zielen sind – Abgaben zu erheben, nicht beschnitten wird. Bund oder Länder können das Kostendeckungsprinzip auch bei Wassernutzungen uneingeschränkt anwenden, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nur, dass das Kostendeckungsprinzip anzuwenden ist, wenn Wassernutzungen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährden.

Um gleichwohl bestehende Unsicherheiten auszuräumen, wird die Bundesregierung kurzfristig eine entsprechende Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken

Länder wollen internationalem Steuerdumping entgegenwirken Der Bundesrat begrüßte am vergangenen Freitag erneut…

Länder wollen internationalem Steuerdumping entgegenwirken

Der Bundesrat begrüßte am vergangenen Freitag erneut die Initiativen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Aktuell behandelten die Länder den Richtlinien-Vorschlag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.

Der Vorschlag ist Teil des im Februar 2016 vorgestellten Maßnahmenpakets (Anti Tax Avoidance Package – ATAP) der Kommission, das der Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt der G20 und der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) dient. Den vom Europäischen Parlament, mehreren Mitgliedstaaten, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und bestimmten internationalen Partnern vorgetragenen Forderungen nach einem entschlosseneren und kohärenteren Vorgehen der EU gegen Steuermissbrauch auf Ebene der Unternehmen soll Rechnung getragen werden. Den Mitgliedstaaten soll Schutz ihres Steueraufkommens gewährt werden, um ein stabiles wirtschaftliches Umfeld unter fairen Rahmenbedingungen zu sichern. Andernfalls wird die Gefahr des Verlustes der Wettbewerbsfähigkeit gesehen.

Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie sechs Instrumente. Neben Regelungen zur Beschränkung des Zinsabzugs, für Fälle der Verbringung von Wirtschaftsgütern ins Ausland, zu Normen im Bereich der Anrechnung und Hinzurechnungsbesteuerung wird eine allgemeine Missbrauchsklausel vorgeschlagen und ein Rechtsrahmen für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen initiiert. Bei der Anrechnung soll insbesondere eine Mindestbesteuerung erreicht werden, wenn Niedrigsteuerländer nicht zu rechtfertigende Anreize setzen.

Die allgemeine Missbrauchsklausel geht in die Richtung des § 42 Abgabenordnung; eine vergleichbare Norm allerdings ist nicht in allen EU-Mitgliedstaaten gegeben.

Gerade die Frage der „hybrid missmatches“, d.h. der verschiedenen rechtlichen Qualifizierung von Kapitaltransaktionen in den Mitgliedstaaten, ist dem Bundesrat ein Anliegen. Bereits im Dezember 2014 reagierte die Bundesregierung mit einer Protokollerklärung auf Forderungen der Länder, als sich wegen der hybriden Gestaltungen die Gefahr des Vermittlungsausschusses abzeichnete. Geschehen ist seither nichts, weshalb die Länder erneut ein nationales Vorgehen anmahnen. Angesichts der Notwendigkeit einer Einstimmigkeit auf EU-Ebene könne man nicht auf EU-Normen warten. Die Bundesregierung solle daher zu allen BEPS-Aktionspunkten nationale Gesetzgebungsvorschläge vorlegen.

Inhaltlich nehmen die Länder in die Richtung Stellung, dass sie eine Rechtsformneutralität bei den Steuervermeidungspraktiken einfordern. Der reine Fokus auf juristische Personen durch Bezug auf das Körperschaftsteuergesetz wird der deutschen Unternehmenslandschaft mit vielen Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht gerecht. Ein neues Schlupfloch und eine Welle von Umwandlungen sollen verhindert werden. Dabei wird allerdings auch Augenmaß gewünscht, denn bei Klein- und mittelständischen Unternehmen sollen keine unangemessenen Einschränkungen etabliert werden. Bei Ideen zu einer Mindestbesteuerung erwarten die Länder zudem eine Berücksichtigung einer deutschen Eigenart – der Gewerbesteuer.

Die Anmerkungen der Länder werden nun der Kommission zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zugeleitet. Die Bundesregierung wird den Beschluss der Länderkammer sicher auch mit Interesse lesen, denn es wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr zumindest ein nationales Gesetz zur Umsetzung des BEPS-Aktionsplanes geben.

Bundesrat setzt sich für den Gewässerschutz ein

Niedersachsen setzt Landtagsbeschluss um Die im jüngsten Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens…

Niedersachsen setzt Landtagsbeschluss um

Die im jüngsten Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens nach Maßgabe angenommene Oberflächengewässerverordnung enthält detaillierte Regelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Einstufung, Darstellung und Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potentials und des chemischen Zustands von Oberflächengewässern sowie der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen. Die aktualisierte Verordnung dient der Umsetzung neuer EU- rechtlicher Anforderungen in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich Wasserpolitik. Die entsprechenden Stofflisten zur Einstufung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer werden fortgeschrieben. Insbesondere werden folgende neue Regelungen in die Verordnung eingeführt:

  • Neue Maßnahmen zur Analytik der Gewässerbelastung, insbesondere die Aufstellung anthropogener Belastungen sowie die Bestandsaufnahme und Aktualisierung von im Gewässer befindlichen prioritären Stoffen;
  • Aufstellen eines Überwachungsnetzes sowie die Festlegung von Messstellen und Überwachungsfrequenzen;
  • Überwachung von Stoffen der Beobachtungslisten;
  • Grenzwerte zur Reduzierung der Stickstoffbelastung in Oberflächengewässern.

Neben beschlossenen fachlichen Änderungen bittet der Bundesrat ergänzend die Bundesregierung, sich den Wirkungen von Mikroplastik, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln auf Oberflächengewässer zu widmen.

Ein wesentlicher Diskussionspunkt in den vorangegangenen Ausschussberatungen war die von einigen Ländern geforderte Streichung oder Verdopplung des Parameters „Chlorid“. Den Widerspruch des Umweltausschusses stützend sprach sich das Bundesumweltministerium für die Regelung in der vorgeschlagenen Höhe von 200 mg/l für den guten Zustand zum Chlorid-Wert aus, um nicht dem drohenden Vertragsverletzungsverfahren zur Weserversalzung durch den Kalibergbau Vorschub zu leisten.

Die niedersächsische Landesregierung trägt mit ihrem Votum in diesem Punkt dem Beschluss des niedersächsischen Landtages vom 09. März dieses Jahres Rechnung.

Wettbewerb im Eisenbahnbereich soll gestärkt werden

Bundesrat formuliert kritische Stellungnahme Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung des…

Bundesrat formuliert kritische Stellungnahme

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich unternimmt die Bundesregierung einen neuen Versuch, die EU-Richtlinie aus 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in nationales Recht umzusetzen. Das hätte bis zum 15. Juli 2015 erfolgen müssen. Ein erster Anlauf zu einem Eisenbahnregulierungsgesetz im Jahr 2012 scheiterte 2013 im Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat hatte betont, dass die Regulierung der Eisenbahnen nicht losgelöst von anderen drängenden eisenbahnpolitischen Fragen gesehen werden dürfe, sondern ein Gesamtkonzept zur erfolgreichen Fortführung der 1993 begonnenen Bahnreform erstellt werden müsse, und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Darauf konnten sich Bundestag und Bundesrat nicht verständigen. Auch den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sieht der Bundesrat in diesem Sinne als unzureichend an.

Im Zentrum dieses Gesetzentwurfs steht ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz. Es soll mehr Transparenz bei den Entgelten für die Nutzung von Schienenwegen und uneingeschränkte Zugangsrechte für Wettbewerber schaffen. Zu seinen Kernelementen gehört, dass die Bundesnetzagentur die von der DB Netz AG erhobenen Entgelte für die Nutzung der Bahntrassen künftig genehmigt, bevor sie erhoben werden. Die Bundesnetzagentur überwacht künftig an Stelle des Eisenbahn-Bundesamtes auch die Einhaltung der Regelungen für die Unabhängigkeit der Infrastrukturbereiche innerhalb der Struktur des Eisenbahnunternehmens. Den Betreibern der Schienennetze werden Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und damit zur Senkung der Trassenentgelte gegeben.

Die mit dem Gesetzentwurf von der Bundesregierung angestrebte Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich darf sich nach Überzeugung des Bundesrates nicht auf regulatorische Maßnahmen beschränken. Ein bedeutender Mehrverkehr auf der Schiene entsprechend den nach wie vor gültigen Zielen der Bahnreform von 1993/1994 könne nur erreicht werden, wenn auch die intermodalen Wettbe­werbsbedingungen für die Schiene, die sich in den zurückliegenden Jahren ungünstig entwickelt haben, verbessert würden.

Der Bundesrat gab dem Gesetzgeber eine umfangreiche Stellungnahme an die Hand. Hervorzuheben sind folgende Kritikpunkte an dem geplanten Eisenbahnregulierungsgesetz:

Trassen- und Stationspreisbremse für bestellte Verkehre

Der Bund hatte im Rahmen der Einigung zum Regionalisierungsgesetz zugesichert, die zulässigen Steigerungsraten der von den Aufgabenträgern im SPNV zu finanzierenden Trassen- und Stationsnutzungsentgelte für jedes Land auf die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel zu begrenzen. Diese Zusage hat der Bund jedoch nicht eingehalten. Die dazu in § 37 ERegG getroffene Regelung ist für den Infrastrukturbetreiber nicht zwingend. Darüber hinaus lässt die Formulierung der Regelung es zu, dass der gesamte absolute Steigerungsbetrag, der einem Land im Rahmen der Dynamisierung zustehenden Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Rahmen von Trassen- und Stationsnutzungsentgelten abgeschöpft werden könnte. Die besonderen Belange der Bundesländer, die künftig weniger Regionalisierungsmittel erhalten, sind überhaupt nicht berücksichtigt.

Beibehaltung der zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle

Den Eisenbahnverkehrsunternehmen soll die Möglichkeit genommen werden, die Infrastrukturnutzungsentgelte im Rahmen der sog. Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB vor den Zivilgerichten auf Angemessenheit überprüfen lassen zu können. Davon haben sie in der Vergangenheit zum Teil erfolgreich Gebrauch gemacht.

Priorität für vertaktete Verkehre

Weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist die im Falle von Trassennutzungskonflikten vorgesehene Neustrukturierung der Vorgaben für die Entscheidung darüber, welchem Verkehr der Vorrang vor einem anderen Verkehrsdienst einzuräumen ist. Die vom Bund vorgesehene Berücksichtigung sog. „ins Netz eingebundener Verkehre“ könnte dazu führen, dass ein einzelner Fernverkehrszug das ausgeklügelte Taktgefüge des SPNV mit seinen vielfältigen Verknüpfungs- und Umsteigebeziehungen zerstört. Dies ist gerade für ein wie Niedersachsen strukturiertes Flächenland, mit vielfältigen Abhängigkeiten zwischen Nah- und Fernverkehr in den Knotenbahnhöfen, außerordentlich problematisch.

Drahtlose Breitbanddienste künftig auf 700 MHz

Bundesrat lehnt zusätzliche Nutzung des Frequenzbereichs 470-694 MHz ab Die Europäische Kommission…

Bundesrat lehnt zusätzliche Nutzung des Frequenzbereichs 470-694 MHz ab

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union vorgelegt, der dem Bundesrat jetzt zur Beratung vorlag. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, die Mobilfunk-Internetanbindung in Europa insgesamt durch eine koordinierte Umstellung der Frequenznutzung im Frequenzband 470-790 MHz in der EU zu verbessern. Dazu schlägt die Kommission ein langfristiges Konzept zur Nutzung des Ultrahochfrequenzbands (UHF) vor. Dieses umfasst die Bandbreite von 470-790 MHz und wird bislang für die digitale Videoübertragung (DVB-T) und für Funkmikrofone im Kultur- und Medienbereich sowie für Sonderveranstaltungen (sogenannte Audio-PMSE) genutzt.

Künftig soll laut des Vorschlags nicht mehr die ganze Bandbreite dafür verwendet werden. Stattdessen soll die Verbreitung audiovisueller Verwendungszwecke auf die unteren Frequenzen von 470-694 MHz verschoben werden. Diese Frequenzen können auch für andere Technologien verwendet werden, jedoch nur in der Abwärtstrecke (Downlink), das heißt, nur für das Aussenden von vom Netz zu empfangenden Endgeräten wie Fernsehern oder Tablets. Die höheren Frequenzen von 694-790 MHz sollen für Mobilfunkdienste bereitgestellt werden. Dies soll es Mobilfunkgesellschaften ermöglichen, schnellere und qualitativ hochwertigere Breitbanddienste anzubieten.

Auf der Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) war beschlossen worden, das 700-MHz-Band in der Region 1 (Europa und Afrika) ab 2015 sowohl für den Rundfunk als auch für Mobilfunkdienste zuzuweisen. Auf der WRC-15 wurden die internationalen Verhandlungen über technische und regulatorische Parameter für die Nutzung des 700-MHz-Bands für die drahtlose Breitbandkommunikation abgeschlossen. Dabei wurde die exklusive Zuweisung des Frequenzbands 470-694 MHz für den Rundfunk in der Region 1 beibehalten.

Der Vorschlag enthält für die Mitgliedstaaten zwei verbindliche gemeinsame Termine für die Umwidmung des 700-MHz-Bands für drahtlose Breitbanddienste. Bis Ende 2017 sollen grenzübergreifende Koordinierungsvereinbarungen vorliegen und bis Mitte 2020 soll das 700-MHz-Band für eine effektive Nutzung für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste verfügbar gemacht werden (Artikel 1). Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, die Nutzungsrechte im 700-MHz-Band etwa durch Übertragung oder Vermietung handelbar zu machen (Artikel 2). Ferner sollen sie auf nationaler Ebene Konsultationen durchführen und bei der Erteilung von Nutzungsrechten im 700-MHz-Band für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste Maßnahmen zur Ge­währleistung einer hochwertigen Versorgung berücksichtigen (Artikel 3). Die Mitgliedstaaten sollen bei der langfristigen Nutzung des UHF-Bands unter 700 MHz verpflichtet werden, dieses Frequenzband für die Verbreitung audiovisueller Mediendienste für ein breites Publikum beziehungsweise die allgemeine Öffent­lichkeit zu sichern. Dies schließt die fortlaufende Nutzung für Drahtlos-Audio-PMSE ein (Artikel 4). Zudem müssen sie ihre nationalen Fahrpläne für die Umwidmung des 700-MHz-Bands für drahtlose Breitbanddienste und den damit zusammenhängenden Umstellungsprozess für das gesamte UHF-Band unionsweit bekanntmachen (Artikel 5). Die Kommission schließlich soll die Frequenznutzung im UHF-Band unter 700 MHz im Jahr 2025 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen treffen (Artikel 6).

Der Bundesrat war von den Vorschlägen der Kommission nicht überzeugt. Er hält neben der harmonisierten und zügigen Bereitstellung des 700-MHz-Bandes für den Mobilfunk keine weitergehenden Festlegungen durch die Kommission für erforderlich.

Insbesondere lehnt der Bundesrat Festlegungen der Kommission zu Versorgungsauflagen für die Nutzung des 700-MHz-Bandes (Artikel 3) ab.

Das 700-MHz-Band wurde in Deutschland 2015 an Mobilfunkunternehmen versteigert. Bis Mitte 2019 sollen alle Fernsehsender dieses Band geräumt haben. Etwaige EU-Vorgaben zur Vergabe und Nutzung des 700-MHz-Bandes dürfen nicht mit den bestehenden deutschen Vorgaben kollidieren, da anderenfalls keine Rechts- und Investitionssicherheit für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und Rundfunksendeunternehmen mehr bestünden. Abweichende Vorgaben könnten überdies nachträglich zu einer veränderten Wertbemessung der versteigerten Frequenzen der im Jahr 2015 durchgeführten Auktion führen.

Eine zusätzliche Nutzung des Frequenzbereichs 470-694 MHz (Artikel 4) lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Eine Öffnung dieses Frequenzbereichs für Übertragungen in der Abwärtsstrecke außerhalb des Rundfunkdienstes widerspräche dem völkerrechtlich verbindlichen Ergebnis der Weltfunkkonferenz, wonach bis zur übernächsten Weltfunkkonferenz 2023 keine Änderungen erfolgen dürfen. Sie widerspräche auch dem Lamy-Bericht, der empfiehlt, eine eventuelle Öffnung des Bandes nach 2025 vom Vorliegen positiver Studienergebnisse abhängig zu machen.

Europäischeres Urheberrecht: Bundesrat beschließt Stellungnahme an EU-Kommission

Reformpläne der Kommission bleiben weit hinter den Erwartungen zurück Der Bundesrat hat…

Reformpläne der Kommission bleiben weit hinter den Erwartungen zurück

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2016 mit den Stimmen aus Niedersachsen eine kritische Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission: „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ beschlossen.

In der Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zunächst die Absicht der Kommission, das derzeitige EU-Urheberrecht weiter zu vereinheitlichen und es, soweit erforderlich, den neuen technologischen Realitäten im digitalen Umfeld anzupassen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die in der Mitteilung angekündigten Reformpläne der Kommission weit hinter seinen Erwartungen an eine konsistente Reform des Urheberrechts zurückbleiben, die für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter, Verbraucher und Kultureinrichtungen sorgt.

So seien Überlegungen zur Regelung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernseh-und Hörfunkprogrammen nur „skizzenhaft“ dargestellt. Praxisrelevante und konfliktträchtige Fragestellungen, wie beispielsweise der Umgang mit der Privatkopieausnahme sowie weiteren Formen angemessener, nicht kommerzieller Nutzungen, seien „ausgeklammert“ geblieben. Auch Aussagen zu weiteren regelungsbedürftigen Aspekten, wie beispielsweise der Zulässigkeit einer Weiterveräußerung legal erworbener digitaler Inhalte, seien in diesem Kontext nicht zu finden.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission mit Nachdruck für eine umfassendere Überprüfung und Überarbeitung des geltenden europäischen Rechtsrahmens im Urheberrecht unter angemessener Berücksichtigung der Verbraucherbelange einzusetzen. Außerdem werden Themenaspekte wie Geoblocking, Berücksichtigung kultureller Vielfalt und Schutz von Medien- und Kulturpluralismus in der Stellungnahme angesprochen.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun direkt an die EU-Kommission übermittelt.

Weiterbildung stärken, mehr Zeit für die Job-Vermittlung statt für Bürokratie, Sanktionen entschärfen

Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung Zu gleich zwei Gesetzesentwürfen, die…

Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung

Zu gleich zwei Gesetzesentwürfen, die für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und einen guten Start von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bedeutsam sind, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. März 2016 Stellung bezogen:

Es handelt sich einerseits um den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, mit dem die Bundesregierung durch weniger Bürokratie mehr Freiräume für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und zunehmend auch von Flüchtlingen in den Jobcentern schaffen und so die Arbeit der Jobcenter erleichtern will. Anderseits hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) auseinandergesetzt. Ziel des letzteren Gesetzentwurfs ist es, Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung zu stärken, insbesondere auch von gering Qualifizierten, die einen Schulabschluss nachmachen wollen, sowie von Langzeitarbeitslosen.

Am Entwurf des Rechtsvereinfachungsgesetzes (9. SGB-II-Änderungsgesetz) hatten sich die Länder schon lange vor dem aktuellen Bundesratsbeschluss vom 18. März 2016 beteiligt: Bereits 2012 war von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die Vorschläge für den Gesetzentwurf erarbeitet hatte. Viele dieser Vorschläge wurden im Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigt. Zu den Maßnahmen, die das Leistungsrecht vereinfachen sollen, gehören eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums von sechs Monaten auf zwölf Monate und eine vereinfachte Einkommensanrechnung. Obwohl sich alle Länder außer Bayern zuvor während der Arbeit der Bund-Länder-AG hinter der Forderung versammelt hatten, bei den unter 25-jährigen auf die heutigen verschärften Sanktionsmöglichkeiten zu verzichten, hatte die Bundesregierung dazu keinen Konsens erzielen können: Die Regelung fand sich nicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Ebenso wenig wird mit dem Gesetzentwurf ein einheitlicher Minderungsbetrag für jede Pflichtverletzung eingeführt, der nach den Vorstellungen der Fachleute der Länder an die Stelle der bisherigen gestuften Leistungsminderung bei wiederholter Pflichtverletzung (bis zum vollständigen Wegfall aller Leistungen (einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung) treten sollte. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich dafür ausgesprochen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung künftig von Minderungen auszunehmen. Diese von der Bundesregierung nicht in den Gesetzentwurf übernommenen Vorschläge zu Sanktionen wurden nun auch auf Betreiben Niedersachsens hin Teil der Bundesratsstellungnahme zum Rechtsvereinfachungsgesetz. Darüber hinaus unterbreitet der Bundesrat zahlreiche weitere Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf z. B. das Thema Arbeitsgelegenheiten betreffend und – um Bürokratie abzubauen – die Einführung einer Bagatellgrenze für die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips.

Zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz merkte der Bundesrat am 18. März an, dass die Sprachförderung für Arbeitslose, die nicht über genügend Sprachkenntnisse für den Arbeitsmarkt verfügen, aus Mitteln zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorfinanzierbar werden sollen. Die Kosten für die Sprachförderung sollen vom Bund erstattet werden, so die Länderkammer. Um das Arbeitslosenversicherungssystem an die heutigen Arbeitsmarktbedingungen anzupassen, sprach sich der Bundesrat mit Unterstützung Niedersachsens dafür aus, die Anwartschaftszeit von 12 Monaten auf sechs Monate zu verkürzen, so dass die Arbeitslosenversicherung auch für kurzfristig Beschäftigte greift. Diese Änderung hätte zur Folge, dass es bei einer Vorbeschäftigungszeit von sechs Monaten einen Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung von drei Monaten geben würde. Auch den Versicherungsschutz für Personen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen, z. B. befristeten Arbeitsverträgen, Saisonbeschäftigung oder Leiharbeit will der Bundesrat stärken. Ferner macht der Bundesrat konkrete Vorschläge, wie die Rahmenbedingungen für die Ausbildungsförderung von beruflichen Quereinsteigern verbessert werden können.

Die Bundesregierung hat nun bei beiden Gesetzgebungsvorhaben Gelegenheit, sich zu den Stellungnahmen des Bundesrates zu äußern. Auf Grundlage des Gesetzentwurfs, der Bundesratsstellungnahme und der Gegenäußerung der Bundesregierung berät und entscheidet dann jeweils der Deutsche Bundestag, bevor wieder der Bundesrat zum Zuge kommt.

Bundesrat will Wettbewerb um das Netz

Länder formulieren Stellungnahme zum Energiewirtschaftsgesetz Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind…

Länder formulieren Stellungnahme zum Energiewirtschaftsgesetz

Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (umgangssprachlich „Konzessionen“ genannt) in einem vergabeähnlichen Verfahren spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Dieses Verfahren und die bei Wechsel des Inhabers des Wegenutzungsrechtes erforderlichen Netzübernahmeverhandlungen waren in der Praxis zuletzt vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch in näherer Zukunft stehen zahlreiche solcher Verfahren an, und es ist zu befürchten, dass auch diese Verfahren einiges an Konfliktpotenzial aufweisen.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln und die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern. Dazu wird der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechtes im Hinblick auf relevante Netzdaten konkretisiert, zeitlich gestaffelte Rügeobliegenheiten für beteiligte Unternehmen eingeführt sowie eine Regelung zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe und eine grundsätzliche Vorgabe zur Bestimmung des wirtschaftlich angemessenen Netzkaufpreises geschaffen. Ferner soll Belangen der örtlichen Gemeinschaft bei der Auswahl des Unternehmens stärker Rechnung getragen werden können.

Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde die von kommunaler Seite vorgebrachte Forderung, von einem vergabeähnlichen Verfahren gänzlich absehen zu können und eine direkte Inhouse- Vergabe von der Gemeinde an ein kommunales Unternehmen zuzulassen. Der in § 46 EnWG angelegte „Wettbewerb um das Netz“ muss nach Auffassung der Bundesregierung aufrechterhalten werden.

Das sah auch der Bundesrat so, der eine entsprechende Empfehlung des Innenausschusses in seiner Stellungnahme nicht aufgriff.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat am vergangenen Freitag vor dem Bundesrat mit…

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat am vergangenen Freitag vor dem Bundesrat mit Nachdruck erneut „faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Stahlindustrie“ gefordert. In einem Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen, dem sich Saarland, Sachsen und Brandenburg angeschlossen haben, wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU-Kommission verstärkt für den Erhalt einer starken heimischen Stahlindustrie einzusetzen.

Lies in seiner Rede: „Die Stahlbranche befindet sich europaweit in einer schweren Krise. Sie steht vor enormen Herausforderungen. Oder lassen Sie es mich besser mit den Worten des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln sagen: Die Hütte brennt! Massive Überkapazitäten führen dazu, dass der europäische Markt mit chinesischen Billigimporten überschwemmt wird. Nach Angaben des chinesischen Stahlverbandes wird es noch zehn Jahre dauern, bis diese Überkapazitäten beseitigt sein werden. Allein die Überkapazitäten sind doppelt so groß wie der europäische Bedarf insgesamt. Daran kann man sehen, wie groß diese Herausforderung ist. Die dramatische Situation zeichnet sich auch in absoluten Auswirkungen ab. Die Salzgitter AG will mehrere hundert Arbeitsplätze abbauen. Wir erleben große Unsicherheit bei den heimischen Unternehmen. Was am Ende passieren kann zeigt sich in Großbritannien, wo rund 7.000 Arbeitsplätze in der dortigen Stahlindustrie inzwischen abgebaut wurden. Ich habe kein Interesse daran, dass den rund 86.000 Beschäftigten in der deutschen Stahlindustrie ein solches Schicksal droht. Es muss deshalb unser persönliches Anliegen sein, diese Arbeitsplätze im Land zu halten und die Bedingungen entsprechend zu schaffen. Deutschland ist ein starkes Stahlland und das soll es auch bleiben.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Lies forderte die Bundesregierung auf, sich für eine wirkungsvoll ausgestaltete und effektive Außenhandelspolitik einzusetzen. Dazu gehörten eine konsequente und transparente Nutzung handelspolitischer Schutzinstrumente und deren beschleunigte Anwendung durch die Behörden. Ferner gelte es darauf zu achten, die Kosten der Energiewende angemessen zu verteilen, damit diese auch für die energieintensiven Stahlindustrien tragbar blieben. Hocheffiziente Eigenstrom-Anlagen müssten im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 von der EEG-Umlage befreit werden können und beim Emissionshandel würden zusätzliche Zertifikate für eine kostenfreie Zuteilung benötigt. „Ich habe kein Interesse daran, dass Unternehmen aus Deutschland in andere Länder außerhalb Europas abwandern, weil die Energiekosten zu hoch sind“, sagte Minister Lies.

„Der Stahlgipfel in Niedersachsen gemeinsam mit Vertretern des Europäischen Parlaments, der IG Metall, den Unternehmen der Stahlindustrie und der Wirtschaftsvereinigung Stahl zeigt, dass die Sozialpartnerschaft an dieser Stelle greift“, so Minister Lies weiter. „In vielen anderen Bundesländern sind ebenfalls Stahlgipfel durchgeführt worden. Es folgten gemeinsame Briefe der Länder Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der Wirtschaftsvereinigung Stahl an die EU-Kommission. In der heutigen Situation können wir nur gemeinsam handeln, deshalb haben wir auch diese Bundesratsinitiative eingebracht.“

Lies weiter: „Es ist gut, dass die EU-Kommission die dramatische Situation mittlerweile erkannt hat und helfen möchte. Daher begrüße ich die angekündigten Maßnahmen wie eine Beschleunigung von Anti-Dumping-Verfahren, die Ursachenbekämpfung der weltweiten Überkapazitäten, Investitionen in die Technologie, Investition in die Qualifikation der Arbeitskräfte sowie gezielte Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb, Energie, Emissionshandel und Kreislaufwirtschaft. Die Zeit drängt aber. Jetzt ist es wichtig, diesen Weg weiter konsequent zu gehen und zu begleiten.“

„Mit einem starken, geschlossenen Signal für unsere heimische Stahlindustrie können wir helfen“, warb Minister Lies für den Entschließungsantrag. „Es geht nicht nur um die Branche, sondern um den Standort Deutschland, denn in der Wertschöpfungskette ist der Stahl ein ganz wesentlicher Teil. Die Stahlindustrie ist technologisch und qualitativ mit ihren Produkten hervorragend aufgestellt, sie ist die Wertstoffbasis für leistungsstarke und innovative Wertschöpfungsnetzwerke. Damit ist sie nicht nur für Länder mit Unternehmen der Stahlbranche, sondern für alle Länder von Bedeutung.“ Die Entschließung wurde den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Bundeskabinett

Reform des Urheberrechts Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten…

Reform des Urheberrechts

Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. Das Urhebervertragsrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Es ist damit die Grundlage für die Einkünfte und Honorare der Kreativen und regelt zugleich den Erwerb der erforderlichen Rechte für die Unternehmen der Kulturwirtschaft.

Der Gesetzentwurf sieht folgende zentrale Regelungen vor:

  • Der Urheber, der dem Verwerter gegen eine pauschale Vergütung ein Exklusivrecht eingeräumt hat, erhält das Recht, sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren auch anderweitig zu vermarkten. Der erste Vertragspartner ist aber zur weiteren Verwertung befugt.
  • Die Kreativen erhalten ein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Recht auf Auskunft über erfolgte Nutzungen.
  • Der Grundsatz der angemessenen Vergütung auch für die mehrfache Nutzung eines Werks oder einer künstlerischen Darbietung wird gestärkt.

Die Reform sieht außerdem die Möglichkeit einer Verbandsklage vor: Urheberverbände können Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn diese sich nicht an ausgehandelte Absprachen – etwa über Honorare – halten.

 

Verbesserter Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Die Bundesregierung hat zudem einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen.

Mit dem Vorhaben sollen Strafbarkeitslücken, die im Zusammenhang mit der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung offenbar geworden sind, geschlossen werden. Es gibt gegenwärtig Handlungen, die nicht vom Sexualstrafrecht erfasst werden, obwohl sie die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen und strafwürdig sind. Das betrifft z. B. Fälle, in denen das Opfer mit dem Täter in einem Klima der Gewalt lebt, die sexuelle Handlung erkennbar nicht möchte, sich aber wegen früherer Gewalteinwirkungen des Täters nicht traut, sich zu wehren. Es geht aber auch um Fälle, in denen der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt. Diese Rechtslage ist unbefriedigend.

Zukünftig soll sich daher strafbar machen, wer die Widerstandsunfähigkeit des Opfers ausnutzt, wer überraschend sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder wer den Umstand ausnutzt, dass das Opfer ein empfindliches Übel befürchtet. Der Gesetzentwurf sieht zu diesem Zweck neue Straftatbestände vor, mit denen der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände unter Strafe gestellt wird. Auf diese Weise sollen insbesondere Frauen – aber auch Männer – besser als bislang vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.

Im Rahmen eines Entschließungsantrags, der von Niedersachsen initiiert worden war, fordert der Bundesrat mit Beschluss vom vergangenen Freitag, dass künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Er zeigt auf, dass dieser vorliegende Entwurf zur Reform des Sexualstrafrechts noch nicht ausreicht, um die bestehenden Schutzlücken im Sexualstrafrecht im Sinne der Istanbul-Konvention zu schließen.

Bundestag

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon zu Gast im Bundestag Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert…

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon zu Gast im Bundestag

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert und der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, haben sich intensiv zur internationalen Lage insbesondere in der Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik im Deutschen Bundestag ausgetauscht. Der Generalsekretär würdigte in dem Treffen die Schlüsselrolle Deutschlands in der Friedenspolitik, im Kampf gegen den Extremismus und in der humanitären Mission der Vereinten Nationen insbesondere in Syrien, Afghanistan und Mali. Deutschland sei ein starker Anwalt für Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung in der Welt. Die Welt schaue auf Deutschland, erklärte Ban Ki-moon.

Der Bundestagspräsident betonte die Notwendigkeit der seit Jahren geforderten Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, dessen Zusammensetzung dringend an die geopolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden müsse. Beide Gesprächspartner hoben die herausragende Unterstützung des Bundestages für die internationale Rolle Deutschlands hervor. Im Zeichen der internationalen Krisen sei diese Unterstützung durch die Parlamente gerade auch in der Friedens- und Menschenrechtspolitik besonders wichtig, sagte Lammert.

 

Küstenmeer-Vertrag mit den Niederlanden angenommen

Einstimmig hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 24. Oktober 2014 mit den Niederlanden über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeers zwischen drei und zwölf Seemeilen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses zugestimmt.

Der Verlauf der Staatsgrenze in der Emsmündung ist historisch umstritten. Geklärt sind alle praktischen Fragen für den Bereich zwischen null und drei Seemeilen durch den Ems-Dollart-Vertrag und ergänzende Instrumente. Diese Regeln beziehen sich jedoch nicht auf das erweiterte Küstenmeer zwischen drei und zwölf Seemeilen. Ab 2010 drohte die Grenzfrage angesichts der Genehmigung und Errichtung des Windparks „Riffgat“ die deutsch-niederländischen Beziehungen ernsthaft zu belasten.

Der von Niedersachsen genehmigte Windpark nordwestlich von Borkum liegt zum Teil im umstrittenen Seengebiet. Im jetzigen Vertrag sind alle strittigen Fragen völkerrechtlich geklärt und ermöglichen eine einvernehmliche wirtschaftliche Nutzung des Mündungsgebiets der Ems, heißt es in dem Entwurf. Die jeweiligen Positionen zum Verlauf der Staatsgrenze bleiben vom Vertrag unberührt.

 

Humanisierung der Arbeitswelt gefordert

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag einen Antrag der Regierungsfraktionen angenommen, in dem sich diese für eine innovative Arbeitsforschung für eine „Humanisierung unserer Arbeitswelt“ und mehr Beschäftigung stark machen. Er griff somit eine Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses auf.

Der Bundestag begrüßt das Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ der Bundesregierung, das Grünbuch „Arbeiten 4.0“ des Arbeits- und Sozialministeriums sowie die Einbeziehung der Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung des Rahmenprogramms. Er bekräftigt, dass die Umsetzung des Rahmenprogramms bis 2020 mit rund einer Milliarde Euro unterstützt werden soll. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der beschlossenen Laufzeit solle eine „dynamische und wirksame Umsetzung“ gewährleistet werden.

19…

Am 19. März ist Equal Pay Day. An diesem Tag haben Frauen…

Am 19. März ist Equal Pay Day. An diesem Tag haben Frauen im Jahr 2016 endlich das Einkommen erzielt, das Männer schon am Ende des Vorjahres in der Tasche hatten.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dieser Grundsatz wird bei der Bezahlung von Frauen weiterhin regelmäßig ignoriert“, kritisiert Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt anlässlich des Gender Pay Days: „Es ist nach wie vor üblich in zahlreichen Unternehmen, wo im stillen Kämmerlein Gehaltserhöhungen ausgehandelt werden, Frauen schlechter zu bezahlen als Männer. Hier muss jetzt endlich zu Transparenz und Fairness übergegangen und die auch laut Verfassung gebotene Gleichstellung erreicht werden!“ Dass sich die Lücke zwischen den Durchschnittsverdiensten von Männern und Frauen besonders aufgrund des neu eingeführten Mindestlohns von 22 auf 21 Prozent reduziert habe, sei erfreulich – „und doch bleibt es ein Tropfen auf den heißen Stein, für die Beseitigung von Benachteiligungen und Diskriminierungen gegenüber Frauen muss die Wirtschaft den Turbo anwerfen“, so Rundt.

Seit 2008 wird in Deutschland am Equal Pay Day auf den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern öffentlichkeitswirksam hingewiesen. Anlässlich dieses Tages hat das Statistische Bundesamt aktuelle Zahlen vorgelegt. Demnach liegt das Bruttostundenverdienst von Frauen 21% unter dem der Männer – Arbeitnehmerinnen erhielten laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 16,20 Euro brutto je Stunde, Männer 20,59 Euro. Das bedeutet: Frauen müssten fast 80 Tage länger arbeiten, um auf das gleiche Gehalt wie Männer zu kommen. Die niedersächsische Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt, die aktuell Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und –minister ist, kritisiert das als ungerecht und diskriminierend: „Die Gründe für den Verdienstunterschied sind vielfältig: Frauen arbeiten häufiger Teilzeit, um Beruf und Familie vereinbaren zu können; sie sind zudem seltener in Führungspositionen vertreten; hinzu kommt, dass stark von Frauen frequentierte Berufe deutlich schlechter entlohnt werden – an all diesen Stellschrauben müssen wir ansetzen und die laut Verfassung gebotene Gleichstellung von Frauen endlich verwirklichen.“

Der Equal Pay Day steht in diesem Jahr unter dem Motto „Was ist meine Arbeit wert?“. „Es ist nicht einzusehen“, so Ministerin Cornelia Rundt, „dass die Arbeit mit Menschen, zum Beispiel in der Pflege, viel schlechter bezahlt wird als ein technischer Beruf – spätestens vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird klar, dass eine Geringschätzung sozialer Berufe nicht mehr zeitgemäß ist.“

Der Lohnunterschied habe Folgen über das aktive Berufsleben hinaus, ruft die Ministerin in Erinnerung: „Wer aus familiären Gründen eine Zeit lang ausscheidet oder Teilzeit arbeitet, steht im Alter oft mit einer geringeren Rente da. Die große Altersarmut bei Frauen dürfen wir nicht hinnehmen. Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt alle Initiativen zur Erreichung der Entgeltgleichheit, auch durch die geforderte größere Transparenz bei den Gehaltsstrukturen. Beschäftigte in Betrieben sollten wissen, in welchem Verhältnis ihre Gehaltshöhe zu der der Kolleginnen und Kollegen steht.“ Laut einer ebenfalls diese Woche vorgestellten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhielten als gesetzliche Altersrente Frauen 2014 durchschnittlich 618 Euro, Männer 1037 Euro. Bei den Betriebsrenten bekamen Männer mit 574 Euro sogar fast das Dreifache von Frauen.

Zum Equal Pay Day:

Die Kampagne zum Equal Pay Day wird durch die Business and Professional Women (BPW) initiiert und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Erstmals wurde der Equal Pay Day 2008 in Deutschland durchgeführt. Entstanden ist der Tag für gleiche Bezahlung 1966 in den USA. 1963, als in den USA der Equal Pay Act (Gesetz zur gleichen Bezahlung) unterzeichnet wurde, bekamen Frauen im Schnitt nur 59 Cent im Vergleich zu Männern, die 1 Dollar erhielten. Alljährlich machen seit 1966 zehntausende Frauen und Männer in den USA am Equal Pay Day mit verschiedensten Aktionen auf den Lohnunterschied aufmerksam.

Weitere Informationen finden Sie unter www.equalpayday.de.

Runder Tisch „Müll im Meer“ nimmt Arbeit auf

Stefan Wenzel fordert Dreiklang für den Meeresschutz Zur Gründung und Auftaktveranstaltung des…

Stefan Wenzel fordert Dreiklang für den Meeresschutz

Zur Gründung und Auftaktveranstaltung des runden Tisches „Müll im Meer“ begrüßte Niedersachsens Dienstellenleiter Michael Pelke dieser Tage rund 80 Teilnehmer in der niedersächsischen Landesvertretung. Da Bund und Länder ihre gemeinsamen Maßnahmen gegen Meeresmüll verstärken und besser koordinieren wollen, luden Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel und die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Schifffahrt, Umweltverbänden, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Umweltverbänden, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes-, Bundes-, Kommunalbehörden und -politiker sowie Tourismus zu einer ersten Sitzung ein.

Müll im Meer mit seinen Auswirkungen auf die Gewässer, Vögel und Meeressäuger und auch auf den Menschen wird zu einem global und regional zunehmenden Problem, so dass der Schutz der Meeres- und Küstengewässer zu einer wichtigeren Aufgabe wird. Auf einem Quadratkilometer Meeresoberfläche lassen sich heute global bis zu 18.000 Teile Müll finden. Etwa 100 Millionen Tonnen Müll mussten unsere Weltmeere bereits schlucken, allein in der Nordsee liegen geschätzte 600.000 Kubikmeter Müll auf dem Meeresboden.

„Um der Müllmengen in den Weltmeeren Herr zu werden, brauchen wir ein breites Maßnahmenbündel und die Kraft und Kreativität der Zivilgesellschaft. Genau deshalb etablieren wir jetzt den ‚Runden Tisch Meeresmüll’“, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dazu.

Der runde Tisch ist mit drei Beinen bzw. Arbeitsgruppen ausgestattet, die sich künftig mit land- und seeseitigen Einträgen und der Bewusstseinsbildung auseinandersetzen. Denn die Haupteintragsquellen sind zu relativ gleichen Anteilen maritime Aktivitäten – hierbei insbesondere die Fischerei und die Schifffahrt – und Tourismus- und Freizeitaktivitäten an Land.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, nannte das Problem hausgemacht, es gehe vor allem darum, wie wir mit dem Material Kunststoff umgingen. Neben einem umweltgerechteren Verhalten aller fordert der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel eine umweltgerechte Produktion sowie umweltgerechte behördliche Regeln und Maßnahmen als „Dreiklang für den Meeresschutz“.

Dass es schon viele gute Maßnahmen und Ansätze gibt, wurde in zehn abwechslungsreichen Kurzpräsentationen, Filmbeiträgen und einer Posterausstellung deutlich. So präsentierten Schüler der Oberschule Cadenberge ihr Projekt zur Mikroplastikbelastung des Elbeästuars.

Auf Basis des Maßnahmenprogramms der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der regionalen Aktionspläne für Nord- und Ostsee soll der runde Tisch die Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischernetze im Meer (ca. 10.000 Stellnetze jährlich in der Ostsee) entsorgt werden. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege- und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden.

Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt und im Meer zu vermeiden.

Doris Schröder-Köpf diskutiert: „Gesellschaft im Wandel – was verändert Zuwanderung?“

Weniger Asylpakete – mehr Integrationspakete Der Abend in der Landesvertretung Niedersachsen begann…

Weniger Asylpakete – mehr Integrationspakete

Der Abend in der Landesvertretung Niedersachsen begann für die Gäste mit einer Art Ratequiz. Der Hausherr und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen Michael Rüter zeigte zwei Magazin- Titelbilder und bat die Gäste zu raten, aus welchem Jahr diese stammen. So lautete der eine Titel „Asyl- die Politiker versagen“ und der andere „Ansturm vom Balkan – wer nimmt die Flüchtlinge?“

Wer nun gedacht hatte, es handele sich um aktuelle Ausgaben, lag nicht nur knapp daneben, sondern über 20 Jahre. Auch damals schon kam eine große Anzahl Asylbewerber nach Deutschland, auf die die Politik nicht vorbereitet war und die EG als Vorläuferin der EU konnte sich nicht auf Kontingente einigen. Damals wie heute zeigte sich der deutsche Wählermarkt bei den Landtagswahlen im Frühjahr verunsichert.

Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, erläuterte in ihrer Einführung die lange und erfolgreiche Geschichte der traditionsreichen Erstaufnahmeeinrichtung Friedland seit der Errichtung 1945. Mehr als vier Millionen Menschen sind seitdem über diese kleine niedersächsische Gemeinde Friedland nach Deutschland gekommen – mit unterschiedlichen Geschichten und Schicksalen im Gepäck.

Egal, ob Flüchtlinge oder Vertriebene nach dem zweiten Weltkrieg, Aussiedler, Gastarbeiter, Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge oder EU-Migrantinnen und Migranten – Niedersachsen verfügt inzwischen über reichlich Zuwanderungserfahrung.

Schröder Köpf betonte, dass Niedersachsen vielleicht auch deshalb zuversichtlicher sei, die Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation zu schaffen als manch anderes Bundesland, das über diese Erfahrung nicht verfüge. „Wir wissen bereits, dass wir es schaffen! Etwa 18 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner haben Zuwanderungsgeschichte, es leben mehr als 580.000 Ausländer zwischen Nordsee und Harz“, so die Landesbeauftragte.

Sie wies aber auch darauf hin, dass sich das System an einigen Stellen selbst blockiere und Integration und erfolgreiche Teilhabe nicht zum „Schwarze-Null-Tarif“ zu haben sind. Ihre Forderungen sind daher:

  • Das Kooperationsverbot muss zugunsten einer vernünftigen Bildungskette fallen,
  • Zu Zuwanderung gehört auch ein Einwanderungsgesetz und
  • von Berlin aus muss eine breite gesellschaftliche Debatte über ein Leitbild für das große Einwanderungsland Deutschland angestoßen werden. Sie kann sich daher gut eine Leitbildkommission (nicht Leidkultur!) vorstellen, wie sie die Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Humboldt-Universität Berlin Naika Foroutan ins Gespräch gebracht hat.

Prof. Dr. Jochen Oltmer vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien in Osnabrück beschäftigte sich in seinem Impuls u.a. mit der Frage, warum Menschen wandern. Hier können unterschiedliche Gründe genannt werden: Chancen wahrnehmen (sog. Arbeitsmigration), aber gerade auch Gewalt und Reaktion auf (Natur-) Katastrophen. Der allergrößte Teil der Migrantinnen und Migranten ist jung (15-30 Jahre alt). Migration ist dabei ein ergebnisoffener Prozess- sowohl Fluktuation als auch dauerhafte Niederlassung keineswegs der Normalfall. Gesellschaften produzieren permanent neue Vorstellungen über Migration und Teilhabe. Sie handeln unter Beteiligung zahlreicher Einzelner, Initiativen, Vereine, Verbände, Parteien und staatlicher Akteure stets neu aus, wer unter welchen Umständen als Flüchtlingen gilt oder was als gelungene Integration verstanden wird. Sein Wunsch, so Oltmer, sei der Erwerb gesellschaftlicher Kompetenzen und Kenntnisse einer selbstkritischen Migrationsgesellschaft, die Homogenitätsvorstellungen permanent in Frage stellt. Auch wenn die Debatten teilweise unschön sind, sei es wichtig, dass sie überhaupt geführt werden. Denn nur dadurch kommt die Gesellschaft voran, so Oltmer in seinen Worten.

Nach so vielen Denkanstößen bildete sich im Anschluss eine unterhaltsame und interessante Diskussion, die von viel persönlicher Erfahrung, sei es durch eine eigene erfolgreiche Integrationsgeschichte (der Unternehmer Göksel Güner) oder hohem ehrenamtlichen Einsatz für Flüchtlinge (Autorin Nina Weger) geprägt war.

Die Vorsitzende der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe Filiz Polat erinnerte noch einmal daran, dass es die erste rot-grüne Bundesregierung war, die u.a. mit dem Zuwanderungsgesetz die Weichen für eine modernde Integrationspolitik gestellt hat. Aktuell benötige man weniger Asylpakete und mehr Integrationspakete. Diese Forderung nahm die stellvertretende Vorsitzende der SPD Bundestagsfraktion Dr. Eva Högl gleich mit ins politische (Bundes-) Berlin.

Fotos: Jürgen Sendel, PICTUREBLIND

Fritz Bauer: Lebenswerk und öffentliche Rezeption

Veranstaltung nimmt Generalstaatsanwalt in den Blick Das Forschungsjournal Soziale Bewegungen hat unter…

Veranstaltung nimmt Generalstaatsanwalt in den Blick

Das Forschungsjournal Soziale Bewegungen hat unter dem Titel „Fritz Bauer – Lebenswerk und öffentliche Rezeption“ eine Diskussionsveranstaltung in der Landesvertretung Niedersachsen durchgeführt. Die Person Fritz Bauer ist eng mit dem Land Niedersachsen verknüpft. Fritz Bauer war zunächst Landgerichtsdirektor, dann Generalstaatsanwalt in Braunschweig von 1949 bis 1956. Im Jahre 1952 führte er als Generalstaatsanwalt erfolgreich einen Prozess gegen Otto Ernst Remer, der im Frühjahr 1951 öffentlich im niedersächsischen Wahlkampf die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 als Hoch- und Landesverräter bezeichnet hatte. Mit der Verurteilung Remers erkannte das Landgericht Braunschweig den Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an und befreite ihn damit vom Stigma des Verrats.

In seinem Grußwort würdigte der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, Fritz Bauer als einen Akteur, der Haltung bewahrt hat. Angesichts der aktuellen Wahlergebnisse, sei dies eine Fragestellung, die uns heute bewegt. Es ist Haltung, die sichert, dass unsere Demokratie so bleibt wie sie ist. Es sei wünschenswert, dass viele in Deutschland und Europa Haltung bewahren und so Orientierung stiften.

Dr. Ansgar Klein als Herausgeber des Forschungsjournals Soziale Bewegungen hob hervor, dass derjenige, der sich für die Durchsetzung der Menschenrechte mit den Mitteln des Rechtsstaats einsetze, sich in der rechtspolitischen Tradition bewege, die in Fritz Bauer ihr Vorbild finde. Die heutige Menschenrechtsbewegung handele auf Fritz Bauers Schultern.

Das erste Panel, das Fritz Bauers Lebenswerk im Fokus hatte, wurde von der Bauer-Biographin Dr. Irmtrud Wojak, eingeleitet. In ihrem Vortrag beleuchtete Dr. Wojak die deutsche Erinnerungskultur vor dem Hintergrund von Fritz Bauers Leben und Werk.

„Erinnerung und Gedenken dürfen nicht Teil der Staatsräson werden, so wenig wie Auschwitz oder der Holocaust. Ein politischer Geschichtsunterricht über Auschwitz und die Ursachen des Genozid an Millionen ist nach Bauers Auffassung nur ohne Gebote und ohne Verbote möglich. Er muss ebenso wie historische Wissenschaft ohne Angst stattfinden können, bei Autoritäten anzuecken und sich dadurch womöglich sogar den eigenen Weg zu verbauen“, so Dr. Wojak.

Das zweite Panel befasste sich im weiteren Verlauf der Veranstaltung mit der öffentlichen Rezeption Fritz Bauers in Filmen und Büchern.

„Flüchtlinge in Deutschland – Welche Spielräume hat die Integration?“

Veranstaltung des Max Planck Gesellschaft am 15. März in der Landesvertretung Der…

Veranstaltung des Max Planck Gesellschaft am 15. März in der Landesvertretung

Der große Veranstaltungssaal der Landesvertretung war bis auf den letzten Platz besetzt, als die Max Planck Gesellschaft in der vergangenen Woche zu einer höchst spannenden und lebhaft geführten Diskussion zum Thema Integration eingeladen hatte.

Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, brachte in seiner Begrüßung bereits deutlich zum Ausdruck, dass er ein deutliches Signal der Bundespolitik vermisse, ein Bündnis für Integration zu gründen wie es das Land Niedersachsen – und auch das Land Brandenburg- bereits Ende letzten Jahres gemeinsam mit anderen Organisationen und Verbänden getan hatte. Ziel des offenen gesellschaftlichen Bündnisses „Niedersachsen packt an“ ist es, so Rüter, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Gesellschaft und Arbeit voranzubringen und ein Zeichen gegen Fremdenhass zu setzen.

Im Anschluss an das Grußwort tauschten auf dem Podium eine Historikerin (Prof. Dr. Ulrike Freitag), eine Politikwissenschaftlerin (Prof. Dr. Karen Schönwälder) und ein Sozialwissenschaftler (Dr. Christian Hunkler) ihre Blickwinkel auf die aktuellen Forschungen in Flüchtlings- und Integrationsfragen aus. Schnell war man sich darin einig, dass es keinen „Durchschnittsflüchtling“ gebe, zu verschieden seien die Personen, die aus unterschiedlichen Gründen zu uns kommen und Schutz suchen. Zudem ist die Forschung zu diesen Themenfeldern natürlich noch nicht abgeschlossen, sondern steht vielmehr erst am Anfang.

Auch sei der Datenbestand gerade im Bildungsbereich sehr unsicher, weil sich ausländische Bildungswege nur sehr schwer mit unserem deutschen System vergleichen lassen. Gerade die Sozialwissenschaftler neigen jedoch dazu, den Menschen nach strikten Vorgaben des deutschen Bildungssystems „vermessen“ zu wollen, musste sich Dr. Hunkler mit einem Augenzwinkern vorwerfen lassen. Man muss aber auch berücksichtigen, dass es vielen Flüchtlingen wegen ihrer Fluchtodyssee und Traumaerfahrungen über Jahre gar nicht möglich war, eine Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Als einen der wichtigsten Punkte für eine gelungene Integration nannte Prof. Schönwälder die Rechtssicherheit. Die geflüchtete Person müsse schnell Klarheit haben, ob sie in Deutschland bleiben dürfe oder nicht. Auch Warnungen vor Ghettobildungen konnte sie nicht nachvollziehen. Denn die räumliche Segregation sei in Deutschland im internationalen Vergleich sehr gering, so gebe es bei uns kein Chinatown oder Little Italy.

Auf die Frage, wie wir im Jahr 2040 auf die heutige Diskussion zurückblicken, antwortete Prof. Freitag, dass wir dann festgestellt haben werden, dass auch Frauen mit Kopftuch erfolgreiche und energische Unternehmerinnen sein können.

Was die drei Forscher bei ihrer lebhaften Diskussion immer wieder einte, war der optimistische Blick, dass Deutschland gemeinsam die Integration von Flüchtlingen schaffen wird.

Fotos: Arne Sattler

Heimlicher Star am Pflegehimmel zu Gast in Berlin

Schwester Liliane Juchli hält Vortrag zur Geschichte der Pflege Die Pflege gibt…

Schwester Liliane Juchli hält Vortrag zur Geschichte der Pflege

Die Pflege gibt es seit Menschengedenken. Helfen und Pflegen war über Jahrhunderte eine Aufgabe von Frauen. Dies hob die mittlerweile 82-jährige Kranken- und Ordensschwester Liliane Juchli aus der Schweiz in einem Vortrag in der Landesvertretung Niedersachsen hervor. Schwester Liliane folgte einer Einladung des Deutschen Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V., der jährlich den Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ ausrichtet. Im Rahmen des Bundeswettbewerbs war nun kürzlich Schwester Liliane zu Gast in Berlin.

Michael Pelke, Dienststellenleiter der niedersächsischen Landesvertretung, konnte aus eigener Erfahrung nachvollziehen, dass Pflege ein Thema ist, das die Menschen persönlich betrifft und beschäftigt. So haben in der jährlichen Erhebung „Die Ängste der Deutschen“ im Auftrag der R+V-Versicherung im Jahre 2015 rund 49 Prozent der Befragten die persönliche Angst, im Alter zum Pflegefall zu werden. Auch eine Umfrage der Partei die Grünen, die statistisch die jüngste Wählerschaft aufweist, brachte hervor, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Sorge umtreibt, im Alter gut gepflegt zu werden. Angesicht des zu erwartenden Anstiegs der Zahl der Pflegefälle in den nächsten zwanzig Jahren auf ca. 3,4 Millionen werde deutlich, dass in unserem Land das Thema Pflege eine der großen Herausforderungen für die Zukunft darstellt.

Dem Land Niedersachsen liege die Ausbildung junger Menschen zu Pflegefachkräften besonders am Herzen, hob Pelke in seinem Grußwort hervor. Das Land förderte bis Ende Januar 2015 über eine Förderrichtlinie Altenpflegeschülerinnen und -schüler an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft. Nach Auslaufen der Förderrichtlinie habe die derzeitige rot- grüne Landesregierung die bewährte Förderpraxis dann mit einer Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes gesetzlich abgesichert.

Siegfried Huhn, Schirmherr des Bundeswettbewerbs „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“, brachte seine persönliche Verehrung für Schwester Liliane zum Ausdruck. Sie sei die Person in der Pflege und den Pflegeberufen, die in Europa die moderne Pflege begründet habe. Sie habe gezeigt, dass Pflege der wissenschaftlichen Fundierung bedarf. Ihr Hauptverdienst bestehe darin, dass sie Wissen zur Pflege geschaffen, strukturiert und vor allem verfügbar gemacht hat durch das Verfassen ihres als Standardwerk geltenden Pflegelehrbuchs.

In ihrem Vortrag zur Geschichte der Pflege machte Schwester Liliane einen Rundumschlag beginnend mit den biblischen Zeiten bis zur Gegenwart und stellte auch ihren eigenen Werdegang dabei beeindruckend vor.

Die Geschichte vom barmherzigen Samariter, die mehr als 2000 Jahre alt ist, habe bis heute nichts an ihrer Aktualität verloren. So seien alle aktuell gültigen Schritte der Pflegepraxis schon in jener biblischen Geschichte zu entdecken. Für das Mittelalter verwies Schwester Liliane auf den Frauenorden der Beginen, die sich in Selbstverwaltung um die Randständigen und Pflegebedürftigen in der Gesellschaft gekümmert haben. Über die Begründung der modernen Pflege durch Florence Nightingale zu Beginn des 20. Jahrhunderts über die eigene Ausbildung in den 1950er Jahren wurde der Bogen gespannt zur Professionalisierung der Pflege in den 70er bzw. 80er Jahren. Heute bedürfe es in der Pflege zweier Schienen, die miteinander verbunden existieren: die Praxis und Theorie.

Angesichts des immer teurer werdenden Gesundheitssystems mahnte Schwester Liliane, dass es darauf ankomme, den Stellenwert und die gebührende Anerkennung der Pflege hoch zu halten. Zum Schluss plädierte sie für ein Ja zur eigenen Würde und zum Ja zur Würde der Menschen, die wir pflegen.

Kleine Kulturgeschichte der schlesischen Schlösser

Arne Franke und sein Weg von Dieburg nach Schlesien Am Vorabend der…

Arne Franke und sein Weg von Dieburg nach Schlesien

Am Vorabend der Internationalen Tourismusbörse haben die Deutsch-Polnische Gesellschaft Berlin und der Senfkorn Verlag Görlitz zu einem Vortrag mit Buchvorstellung über die Kulturgeschichte der Schlösser in Niederschlesien eingeladen. Die Vertretung des Landes Niedersachsen, seinerseits Partnerland Niederschlesiens, war Ort der Veranstaltung, die die zahlreichen Besucherinnen und Besucher durch idyllische Landschaften mit märchenhaften Schlössern und Herrenhäusern im heute polnischen Schlesien führte.

In seinen einleitenden Worten bezeichnete der Kunsthistoriker und Denkmalpfleger Arne Franke die politische Wende 1989/ 1990 als eine auch persönliche Wende in seinem Leben. Es habe ihn von Dieburg in Hessen zu den Schlössern in Schlesien einfach hingezogen. „In der Schule haben wir kaum etwas erfahren, umso neugieriger bin ich als Kunsthistoriker auf das gewesen, was es zu sehen gibt.“ So habe ihn die erste Reise schließlich ins Hirschberger Tal geführt.

Arne Franke: „ Es war schwierig, sich überhaupt einen Überblick zu verschaffen, die Literatur war sehr dürftig, die ich kaufen konnte.“ Eine von Franke angelegte Datenbank weist heute über 3.000 Schlösser und Herrenhäuser nach. Mittlerweile sei Niederschlesien erfasst, Oberschlesien wie auch Österreich-Schlesien allerdings erst zum Teil.

Mit der Präsentation seines Buches „Kleine Kulturgeschichte der schlesischen Schlösser“, das rund 150 Adelssitze ausführlich porträtiert und sich somit auch bestens als Reiseführer eignet, nahm Arne Franke die Gäste des Abends mit auf eine beeindruckende wie unterhaltsame Reise in die Geschichte Schlesiens. Architektonische Impressionen von früheren Wohntürmen und ihren Wandmalereien, ein Blick auf das „feste Haus“ in seinem Wandel von der Gotik bis zur Renaissance und ein Besuch der herzoglichen Residenzen machten den besonderen Reiz Niederschlesiens ebenso deutlich wie die erklärenden Ausführungen zu beispielhaft hervorgehobenen Schlössern. So verweilten die Gäste des Abends in den Schlössern des Barock, den repräsentativen Wohnsitzen der Schleierhändler, den Schlössern des Klassizismus und der Neogotik, registrierten architektonische Besonderheiten und ausgefallene Bauweisen der jeweiligen Zeit und nahmen für einen kurzen Moment Anteil an der Geschichte des Albrecht von Wallenstein im heute polnischen Sagan oder des wohlhabenden Kaufmanns Christian Menzel, dem es als Bürgerlichem ganz ausnahmeweise per Kaisergenehmigung erlaubt worden war, ein an sich dem Adel als Wohnsitz vorbehaltenes Schloss zu kaufen.

Mit Bedauern blickte Franke auf die Geschichte der Fachwerk-Herrenhäuser. Von einer Vielzahl, der in Polen bislang wenig Beachtung geschenkt worden sei, seien viele dieser Häuser abgebrochen worden. Heute schätze man die Zahl der noch bestehenden Fachwerk-Herrenhäuser auf rund zwanzig, die allerdings zumeist in ihrem Bestand bedroht seien.

„Waren in der Zeit von 1918 bis 1945 Baumaßnahmen an Schlössern die ganz seltene Ausnahme, so erfuhren sie nach 1945 bis hin zur politischen Wende auch eine ganz andere Nutzung“, machte Arne Franke in seinem Vortrag deutlich. Vom Bauherrn einst zum herrschaftlichen und repräsentativen Wohnen geplant, brachte die Nutzung als Kinderheim oder Krankenhaus nicht nur eine andere, funktionale Aufteilung der räumlichen Struktur mit sich, sondern setzte auch vieler Orts den „Fassadenhobel“ an. Aus der ehemals schmucken Fassade entstand so endgültig die Hauswand des nüchternen Funktionsbaus.

Auch, wenn es gelinge, viele Schlösser durch private Initiative in ihrem Bestand zu sichern oder gar Ruinen unter bewundernswerten Anstrengungen zu revitalisieren, muss nach den Worten von Franke verhindert werden, dass nach einer Aufgabe der Schlösser aus einer öffentlichen Nutzung der allgemeine Verfall der Bauten fortschreite und die Plünderei beispielsweise durch das Rausreißen historischer Deckenmalereien oder Parkettfußböden beginne. Um dieses zu verhindern, habe Polen mittlerweile die Möglichkeiten für Ausländer gelockert, Schlösser eigenständig überhaupt erwerben zu können.

Von Gerhard Weiduschat, Mitglied des Vorstands der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin, darauf angesprochen, erklärte Arne Franke, dass sein Buch -immerhin ein erster Band, zu dem der zweite 2016/ 2017 erarbeitet werde- auch jüngere Menschen anregen solle, sich mit dem deutsch- polnischen Kulturgut auseinanderzusetzen. „Die Erlebnisgeneration schrumpft, die jüngeren haben keine Verbindung mehr“, so Franke. Er wünsche sich für die Zukunft einen verstärkten Austausch zwischen Deutschen und Polen- wie auch umgekehrt.

Bundespräsident Joachim Gauck zeichnet verdiente niedersächsische Frauen aus

Christa Röder und Heidi Kluth erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland Anlässlich des…

Christa Röder und Heidi Kluth erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Anlässlich des Internationalen Frauentages hat Bundespräsident Joachim Gauck Anfang März 24 Frauen im Alter zwischen 37 und 80 Jahren mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Unter den für ihr ehrenamtliches Engagement Geehrten fand sich nicht nur die bekannte Schauspielerin Natalia Wörner, sondern waren auch zwei Frauen aus Niedersachsen: Christa Röder (75) aus Langenhagen (Region Hannover) und Heidi Kluth (61) aus Buchholz (Kreis Harburg). Der Bundespräsident würdigte die beiden Niedersächsinnen für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement in unterschiedlichen Bereichen.

So engagiert sich Christa Röder seit 35 Jahren im sozialen, kulturellen und kirchlichen Bereich und war 25 Jahre lang im Bereich der Kommunalpolitik aktiv. Sie war 1980 Mitbegründerin des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. (BeKD). Dort bekleidete sie von 1985 bis 1988 verschiedene Vorstandsämter, von 1985 bis 1996 war sie Delegierte des BeKD im Landesfrauenrat und von 1996 bis 2002 Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V. Noch heute ist sie Fördermitglied.

Seit 2010 widmet sich Christa Röder der Seniorenarbeit und ist Vorsitzende des Seniorenbeirats der Stadt Langenhagen sowie im Vorstand des Seniorenbeirats der Region Hannover, seit 2013 ist sie Vorstandsmitglied im Landesseniorenbeirat Niedersachsen e.V. Von 1983 bis 2006 war Christa Röder zudem Ratsmitglied in Langenhagen und von 2001 bis 2006 stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt.

Heidi Kluth ist seit 1994 Mitglied der Unternehmerfrauen im Handwerk für den Landkreis Harburg, seit 2007 Vorsitzende des Vereins und seit 2005 Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen. Den Vorsitz des Bundesverbandes hat sie seit 2009 inne.

Sie setzt sich insbesondere für die Stärkung von Frauen in Führungspositionen im Bereich des Handwerks ein. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von Existenzgründerinnen und Betriebsnachfolgerinnen sowie die Vereinbarung von betrieblichen und familiären Herausforderungen. Sie hat außerdem Publikationen der Unternehmerfrauen veröffentlicht und konnte so ein Bild des unternehmerischen Engagements von Frauen im Handwerk vermitteln. Darüber hinaus engagiert sich Heidi Kluth ehrenamtlich in zahlreichen weiteren Funktionen, z. B. als Vizepräsidentin der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Beide Frauen sind bereits Trägerinnen des Verdienstkreuzes am Bande des Niedersächsischen Verdienstordens.