Liebe Leserinnen und Leser, die jüngste Sitzung des Bundesrates haben wir sehr…
Liebe Leserinnen und Leser,
die jüngste Sitzung des Bundesrates haben wir sehr niedersächsisch geprägt. Mit unseren Entschliessungsanträgen zum autonomen Fahren und zur tierschutzgerechten Haltung von Legehennen haben wir zwei wichtige Themen auf die Tagesordnung der Länderkammer gesetzt. Beide Anträge werden in den kommenden Wochen in den Ausschüssen beraten werden und beim nächsten Bundesrat am 8. Mai zur Entscheidung anstehen.
Zu seiner nächsten Sitzung werden den Bundesrat außerdem auch wichtige Entscheidungen aus dem deutschen Bundestag erreichen. Insbesondere das Mautgesetz (Infrastrukturabgabe) und das Gesetz zur Erdgasförderung (Fracking) werden die Länder beschäftigen und Gegenstand der öffentlichen Diskussion sein.
In der aktuellen Ausgabe des Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“ ist eine Neuerung aufgenommen worden. Ab sofort können alle Artikel ge- und verteilt werden. Sie können Ihre Favoriten entweder im Social Web oder als Mail teilen – wir freuen uns, mit diesem Feature eine Anregung unserer Leserinnen und Leser umsetzen zu können.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen, Teilen und ganz besonders schöne und friedliche Ostertage.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes
P.S.: Die nächste Ausgabe „Für Niedersachen in Berlin“ erscheint am 11. Mai 2015.
Frauenquote, Mietpreisbremse, Klimaschutz Am vergangenen Freitag billigte der Bundesrat Gesetze zur Frauenquote…
MP Stephan Weil und sein Kollege aus Sachsen-Anhalt MP Dr. Reiner Haseloff
Umwelt- und Energieminister Stefan Wenzel im Gespräch mit Staatssekretär Michael Rüter
Sozialministerin Cornelia Rundt und ihre Kollegin Irene Alt aus Rheinland-Pfalz
Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies bei einer Pressekonferenz am Rande des Bundesrates
Michael Rüter gab bereits am Donnerstag Einblicke in die Tagesordnung des Bundesrates
Freute sich über ihre Wahl zur Direktorin des Bundesrates: Dr. Ute Rettler
MP Stephan Weil und Ministerpräsidentenkollegen
Bundesministerin Manuela Schwesig sieht in der Frauenquote den Beginn eines Kulturwandels
Olaf Lies und Cornelia Rundt in der Bundesratsbank der Niedersachsen
MP Stephan Weil im Gespräch mit Dr. Ute Rettler, Direktorin des Bundesrates
Cornelia Rundt begrüßt die Frauenquote
Christian Meyer fordert das endgültige Aus für die Käfighaltung
Der Bundesrats-Lunch am Vortag des Bundesrates hat sich bei den Lobbyisten als fester Termin etabliert
Michael Rüter und seine Kollegin Dr. Angelica Schwall-Düren aus Nordrhein-Westfalen
Stefan Wenzel spricht zur Reform des Emissionshandels
Frauenquote, Mietpreisbremse, Klimaschutz
Am vergangenen Freitag billigte der Bundesrat Gesetze zur Frauenquote in Führungspositionen, zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip bei der Maklergebühr. Außerdem Maßnahmen zur Personalgewinnung bei der Bundeswehr und zur Förderung von Elektrofahrzeugen.
Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.
Erstes Vermittlungsverfahren seit der Bundestagswahl
Das Gesetz zur Finanzierung des Regionalverkehrs muss dagegen nachverhandelt werden: Einstimmig überwiesen die Länder es in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Frage, wieviel Geld der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr künftig zur Verfügung stellt, ist schon seit längerem umstritten. Wann der Vermittlungsausschuss die Verhandlungen aufnimmt, steht derzeit noch nicht fest.
Stalking, Gebäudesanierung, Tierschutz, digitale Agenda
Der Bundesrat beriet zahlreiche Landesinitiativen und überwies sie anschließend in die Fachausschüsse: Anträge zum besseren Schutz vor Stalking, zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, Entlastung der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren sowie zur artgerechten Haltung von Legehennen. Vorgestellt wurden auch Initiativen zum Verbot gefährlicher Laserpointer, zur Entwicklung intelligenter Fahrsysteme, zur verbesserten Förderung von KWK-Anlagen und zur Finanzierung von Screening-Untersuchungen zum Schutz gegen Krankenhauskeime sowie zur Stärkung der pluralistischen Berichterstattung im europäischen digitalen Binnenmarkt.
Keine Mehrheit fanden Vorschläge, den Kosovo, Albanien und Montenegro in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen und Einbruchdiebstähle härter zu bestrafen.
Karenzzeiten beim Wechsel in die Privatwirtschaft
Die Länder berieten Entwürfe aus dem Bundeskabinett zum Seitenwechsel zwischen Politik und Privatwirtschaft, zur Bekämpfung von Menschen- und Organhandel, zum besseren Opferschutz in Strafverfahren und zum Verbandsklagerecht für Verbraucherschützer bei Datenschutzverstößen. Umfangreich Stellung nahmen sie auch zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und zum Jahresgutachten der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Rundfunk-Frequenzen für schnelles Internet
Der Bundesrat stimmte zahlreichen Verordnungen zu, unter anderem der Freigabe von Rundfunk-Frequenzen, um die Internetanbindung auf dem Land zu verbessern. Die Länder haben der Verordnung zur Nutzung weiterer Frequenzen für mobiles Breitband allerdings nur mit Auflagen zugestimmt. Sie wollen mit ihren Maßgaben sicherstellen, dass der Mobilfunkdienst in dem neuen Frequenzbereich keine Störungen des Rundfunkdienstes verursacht.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu einem ausreichenden Frequenzspektrum – auch im 700 MHz Bereich – zu gewährleisten.
Mit der Vorlage macht die Bundesregierung den Weg für mehr schnellere Internetverbindungen auf dem Land frei. Im Zuge der geplanten Umstellung auf moderne Übertragungstechniken können bisher vom Rundfunk genutzte Frequenzen – 700 MHz-Frequenzen – für mobiles Breitband freigegeben werden. Da diese Frequenzen derzeit noch zur ausschließlichen Nutzung durch den Rundfunk vorgesehen sind, bedarf es einer Änderung der Frequenzverordnung, um die Nutzung für mobiles Breitband zu öffnen.
Nächste Sitzung am 8. Mai 2015
In sechs Wochen befasst sich der Bundesrat mit der vom Bundestag beschlossenen Pkw-Maut und der Kfz-Steuerentlastung.
Cornelia Rundt: Jede Quote ist erst der Anfang „In Deutschland haben Frauen…
Cornelia Rundt: Jede Quote ist erst der Anfang
„In Deutschland haben Frauen rasant aufgeholt, was ihre Erwerbstätigkeit betrifft: Über 70 Prozent der Frauen im erwerbsfähigen Alter sind auch erwerbstätig. Nur an der Spitze der Wirtschaft sind sie locker an einer Hand abzählbar: In 80 Prozent der größten deutschen Unternehmen ist derzeit überhaupt keine Frau im Vorstand. Und in den Aufsichtsräten besetzen Frauen gerade mal 15 Prozent aller Sitze“, stellte Niedersachsens Frauenministerin Cornelia Rundt am vergangenen Freitag im Bundesrat fest.
Die Bundesregierung habe mit Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst einen entscheidenden Schritt getan, um dem grundgesetzlichen Auftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch in der Arbeitswelt endlich mehr Leben einzuhauchen.
Cornelia Rundt in diesem Zusammenhang: „Die Bundesregierung setzt nicht mehr auf Einsicht bei den Unternehmen, sondern fordert in moderatem Maß über gesetzliche Regelungen die Verwirklichung dieses Auftrages bei den Unternehmen ein.“
Allerdings machte die Ministerin in ihrer Rede auch deutlich, dass die jetzt gefundenen Regelungen noch nicht das gleichstellungspolitische Optimum darstellen. Frankreich, Norwegen, Belgien, Italien- sie alle seien über 30 Prozent hinausgegangen- und auch die EU wolle in ihrer Richtlinie 40 Prozent für alle diejenigen Länder festschreiben, die das Problem bisher ignoriert hätten. Gleichwohl unterstütze das Land Niedersachsen das Gesetz ausdrücklich. „Sehen wir dieses Gesetz als ersten mutigen Schritt an“, appellierte Rundt. Sie sei ganz sicher, dass nach diesem ersten Schritt das Laufen in die richtige Richtung sehr viel einfacher werde.
Zudem machte Rundt deutlich, dass jede Quote erst der Anfang sein könne- Veränderungsprozesse müssten auf allen Ebenen der Arbeitswelt stattfinden. „Erwerbstätige Frauen werden in vielfältiger Weise diskriminiert und am 20. März, dem equal pay day, mussten wir wieder zur Kenntnis nehmen, dass Frauen in Deutschland für die gleiche Leistung im Durchschnitt 22 Prozent weniger Stundenlohn bekommen. Damit müssen Frauen 79 Tage länger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst wie Männer zu kommen“, so die Ministerin.
Wenn die Wirtschaft gleichzeitig behaupte, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Frauen zu brauchen, dann möge sie ihnen auch gute Arbeitsbedingungen anbieten. „Wir brauchen vor allem mehr sozialversicherungspflichtige Jobs für Frauen, eine familienbewusste Personalpolitik und faire Aufstiegschancen“, forderte Cornelia Rundt abschließend.
Die Frauenquote ist beschlossen. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen – dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland – ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).
Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.
Der Bundesrat hat das Regionalisierungsgesetz am vergangenen Freitag zur grundlegenden Überarbeitung in…
Der Bundesrat hat das Regionalisierungsgesetz am vergangenen Freitag zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort soll über die Höhe des Bundesanteils an den Kosten für den öffentlichen Nahverkehr verhandelt werden. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden Euro vor.
Diese Summe reiche nicht aus, um die Kostensteigerungen im Regionalverkehr zu kompensieren, bemängelt der Bundesrat. Die Länder hatten der Bahnreform 1993 aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund ihnen die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.
In seinem Anrufungsbeschluss weist der Bundesrat außerdem darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.
Bereits im Juli 2014 hatten die Verkehrsminister der Länder auf die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Regionalisierungsmittel hingewiesen. Das zugrunde liegende Gesetz war im Zuge der Bahnprivatisierung verabschiedet worden, um den öffentlichen Personennahverkehr dauerhaft abzusichern. Die Länder übernahmen die Aufgabe, der Bund sicherte ausreichende Mittel zur Aufgabenwahrnehmung zu. Zuletzt sicherte das Gesetz eine jährliche Steigerung der Mittel um 1,5% zu. Der Grundbetrag wiederum soll nach dem Gesetz zum Jahr 2015 neu festgesetzt werden. Seit 2009 stiegen die Zuweisungen durch den Bund somit jährlich um die zugesagte Rate; eines Gesetzes bedurfte es dabei nicht. Die erhöhten Zahlungen wurden schlicht im Haushaltsgesetz angepasst.
Auch für 2015 stellte der Bund den Grundbetrag in den Haushalt ein. Die Steigerung allerdings unterblieb. Das jetzt im Bundesrat beratene Gesetz hat als Inhalt daher nur die Steigerung um besagte 1,5%. Wieso es hierfür eines Gesetzes bedarf, kann der Bund dabei nicht erklären. Er behauptet, mit Verweis auf den § 5 Absatz 5 des geltenden Regionalisierungsgesetzes bedürfte es einer Verlängerung des Gesetzes um ein Jahr, da die Verhandlungen zur Neufestsetzung noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die grundlegende Zahlungsverpflichtung ergibt sich allerdings bereits aus dem Grundgesetz. Das geltende Recht hat zwar eine Revisionsklausel, es enthält aber keinen Ablauftermin. Mithin bedürfte es des vorgelegten Gesetzes nicht; es wiederholt lediglich eine ohnehin bestehende Regelung. Der Anspruch auf die Mittel inklusive der 109,5 Millionen Euro aufgrund der Dynamisierung besteht mithin längst.
Den Gesetzesauftrag zur Revision haben somit nur die Länder mit ihrem Gesetzentwurf aus dem November 2014 umgesetzt. Mit Blick auf Sachverständigengutachten und wegen der von der Deutsche Bahn AG stetig um insgesamt gut 30% angehobenen Trassen- und Stationspreise fordern die Länder einen Aufwuchs der Regionalisierungsmittel ab 2015 auf einen Grundbetrag von 8,5 Milliarden Euro und eine jährliche Dynamisierungsrate der Mittel ab 2016 in Höhe von 2 Prozent. Im Februar dieses Jahres wiederholten die Länder ihre Forderung in einer kritischen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Der Bundestag ging darauf jedoch nicht ein und verabschiedete das Gesetz in unveränderter Fassung.
Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies wies in seiner Rede darauf hin, dass bereits jetzt gut die Hälfte der zugewiesenen Mittel an die Deutsche Bahn AG und somit mittelbar in den Bundeshaushalt zurückfließen. Er betonte weiter, wie wichtig Planungssicherheit im schienengebundenen Personennahverkehr ist. Nur die verlässliche Finanzierung schaffe die notwendige Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und führe damit zur ökologisch gewünschten Folge des Verzichts auf das Auto.
Immer noch hinter Gittern leben Millionen von Hühnern in Deutschland. Die Masse…
Immer noch hinter Gittern leben Millionen von Hühnern in Deutschland. Die Masse der rund 17,6 Millionen Legehennen in Niedersachsen steht heute zwar in Bodenhaltung oder Freilandhaltung, 1,6 Millionen Hennen sogar in Ökobetrieben. Aber noch immer leben in Niedersachsen etwa 2,7 Millionen Hennen in sog. „ausgestalteten“ Käfigen oder Kleingruppen-Volieren, also hinter Gittern, wo sie nur sehr eingeschränkt ihre natürlichen Bedürfnisse – Scharren, Picken, Aufbaumen und Staubbaden – ausleben können. Der Bundesrat, angeführt von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, wollte das schon vor drei Jahren ändern: In der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung sollte die Nutzungsdauer von Kleingruppen-Volieren auf den 31. Dezember 2023 befristet werden. Das hätte den Hühnerhaltern eine Nutzungsdauer ihrer Volieren nach betriebswirtschaftlich üblichen Abschreibungszeiträumen, sogar darüber hinaus, garantiert. Wirtschaftlich fair, im Sinne des Tierschutzes und – damals – für alle Bundesländer akzeptabel. Die Bundesregierung aber hat diese gute Lösung abgelehnt und die Verordnung niemals verkündet. Seitdem klafft eine Regelungslücke.
Niedersachsen hat jetzt, zusammen mit Rheinland-Pfalz, den alten Vorschlag noch einmal aufgegriffen und die Bundesregierung aufgefordert, diese Lücke endlich zu schließen. Und zwar so, wie der Bundesrat dies vor drei Jahren aufgetragen hatte. Denn Tierschutz, Herr Bundesminister, ist sicherlich „eine Frage der Haltung“, viel mehr aber noch eine Frage von Taten.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer erklärte dazu am vergangenen Freitag im Bundesrat: „Mit einer Übergangsfrist bis Ende 2023 wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen. Schon deshalb, weil zwischenzeitlich wissenschaftliche Untersuchungen Defizite des Haltungssystems aufgezeigt haben. Defizite, die das tiergerechte Verhalten einschränken. So kann beispielsweise das Staubbaden nicht durchgeführt werden. Auch die Verbraucher wollen grundsätzlich keine Eier mit der Kennzeichnung „3“, denn auch die Eier aus der Kleingruppenhaltung sind Käfigeier. Insofern gibt es kein Verkündigungshindernis mehr für die Bundesregierung, insbesondere, nachdem die Forschungsprojekte gezeigt haben, dass sich die Kleingruppenhaltung nicht zu einem tiergerechten Haltungssystem weiterentwickeln lässt. Fast drei Millionen Legehennen in Niedersachsen werden weiterhin in einem nicht tiergerechten System gehalten. Das muss ein Ende haben! Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Ausstieg aus der Käfighaltung länger dauern soll als der Atomausstieg!“
Beim Autofahren das Handy ans Ohr halten, in der Zeitung lesen, aus…
Beim Autofahren das Handy ans Ohr halten, in der Zeitung lesen, aus dem Fenster träumen: Verhaltensweisen, die normalerweise große Chancen bieten, in einem Unfall zu enden. Bald schon könnten sie unbedenklich sein: Wenn nämlich das Auto autonom fährt, also ohne Eingreifen des Fahrers, allein von seiner Elektronik durch den dicksten Stadtverkehr gesteuert. Zukunftsmusik? Nein! Heute schon Gegenwart. Und zwar nicht nur in Amerika, wo Google autonomes Fahren übt, sondern auch im niedersächsischen Braunschweig, wo die Technische Universität zusammen mit dem Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum selbststeuernde Modelle auf VW-Passat-Basis im dichten Stadtverkehr des Stadtrings laufen lässt. Das läuft, und läuft … wie das bei VW so üblich ist. Sind unsere Autos bald intelligenter als ihre Fahrer? Und: will der Deutsche tatsächlich sich fahren lassen oder nicht doch lieber selber das Steuer in der Hand haben, wie einige (ältere) Autojournalisten vermuten?
Niedersachsen will jedenfalls anderen bei diesem Thema nicht die Vorfahrt abtreten, hat ja selber einen Ruf und eine nicht ganz unbedeutende Fahrzeugindustrie zu verteidigen. Die Landesregierung hat deshalb jetzt einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der auf die Bedeutung dieses Themas hinweist und einige dringend zu klärende Fragen aufwirft.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Lies dazu im Bundesrat: „Die deutsche Wirtschaft ist stark auf den Automobilbau fokussiert. Er sichert Arbeitsplätze und Wohlstand. … Um im internationalen Wettbewerb als Automobil- und Industrienation bei diesem Thema vorne zu sein, bedarf es intensiver Anstrengungen. Wir müssen die anliegenden technischen Fragen klären, eine transparente Regelung der Genehmigungsverfahren herbeiführen, sowie Haftungs- und Versicherungsfragen klären. Die Innovationen, die zum autonomen Fahren gebraucht werden, sind bereits für aktuelle Fahrzeuggenerationen interessant und finden bereits den Weg in den Markt. Eine Erprobung dieser Technologien nicht ausschließlich auf dem vom BMWI vorgeschlagenen Digitalen Testfeld Autobahn (A9), sondern auch in anderen Streckenabschnitten in Deutschland trägt der Vielfältigkeit der FuE-Aktivitäten in den Bundesländern besser Rechnung und unterstützt die vielfältigen regionalen Aktivitäten der Fahrzeughersteller und Zulieferer.“
Der Bundesrat hat jetzt das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ der Bundesregierung beraten und…
Der Bundesrat hat jetzt das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ der Bundesregierung beraten und hierzu sehr umfangreich Stellung genommen. Er betont, dass er eine Ausweitung der Lkw-Maut auf das weitere Straßennetz mit Blick auf die Klimaschutzziele für unverzichtbar hält. Die Länder bitten die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine zeitnahe und wirksame Reform des Emissionshandels ab 2017 einzusetzen. Ziel müsse eine deutliche Verknappung der Emissionszertifikate sein, damit der Emissionshandel als verlässliches Klimaschutzinstrument Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien bietet. Auch eine verpflichtende Kraft-Wärme-Kopplung für neue Kraftwerke sei zu prüfen.
Die Länder verlangen vom Bund eine ausreichende Finanzausstattung für den ÖPNV – unabhängig von den derzeit laufenden Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Länder und Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, eine umweltfreundlichere Mobilität zu ermöglichen. Gerade für die Kommunen hatte sich das Land Niedersachsen eingesetzt. So bittet der Bundesrat die Bundesregierung bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auch im Bereich der Energieeffizienz beim Bauen und Wohnen für einen Ausgleich der kommunalen Belastungen Sorge zu tragen.
Ziel des Aktionsprogramms Klimaschutz der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Es enthält daher zusätzliche Maßnahmen, um das 2020-Ziel zu erreichen. Das Programm soll auch die Basis schaffen, um die europäischen Klimaziele insgesamt zu realisieren. Als zentrale Handlungsfelder werden der Emissionshandel, der Klimaschutz in der Stromerzeugung durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz im Gebäudebereich genannt.
Als einen Schritt zur Umsetzung des Programms hatte das Bundeswirtschaftsministerium ein nationales Instrument zur Emissionsminderung vorgeschlagen, die in erster Linie Braunkohlekraftwerke betreffen würde. Vor diesem Hintergrund kam es im jüngsten Bundesratsplenum zu einer spontanen und kontroversen Debatte um den richtigen Energiemix und die Klimaschutzziele. Nachdem die Ministerpräsidenten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sich für die Nutzung des Brennstoffs Braunkohle einsetzten, den vorgeschlagenen CO2-Minderungsbeitrag der fossilen Kraftwerke ablehnen und einen nationalen Alleingang kritisieren, hoben die folgenden Umweltministerinnen und -minister aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie die Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums die Bedeutung des Klimaschutzes hervor.
Minister Johannes Remmel sprach von der Aufhebung eines nationalen Konsenses, wenn die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter stellte klar, dass es nicht um einen gleichzeitigen Atom- und Kohleausstieg geht, sondern lediglich 10 % der emissionsintensivsten fossilen Kraftwerke angesprochen seien.
Als einen „ersten Schritt in die grundsätzlich richtige Richtung“ hat Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel die Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßt. Gabriels Vorschlag verringere das Stromangebot aus schmutzigen Quellen und sei daher auch geeignet, die effizienteren und umweltfreundlicheren Gaskraftwerke, die noch für lange Zeit gebraucht werden, im Markt zu halten.
Bestellerprinzip bei der Maklercourtage soll schon im Juni in Kraft treten Der…
Bestellerprinzip bei der Maklercourtage soll schon im Juni in Kraft treten
Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni des Jahres in Kraft treten.
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 – für höchstens fünf Jahre – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Neubauten fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung. Der Entwurf führt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ein. Künftig soll hier das marktwirtschaftliche Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“ gelten.
In Ihrer Stellungnahme vom 7. November 2014 machten die Länder deutlich, dass sie in dem Gesetzentwurf noch Verbesserungspotenzial sehen.
Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet. Die Bundesregierung äußerte sich zu den Anregungen des Bundesrates und teilte mit, dass sie sich der Forderung der Länderkammer zur Streichung der Indikatoren für einen angespannten Wohnungsmarkt nicht anschließt. Die Vorschläge zur Rückzahlung überzahlter Mieten wollte sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen. Die Bitte des Bundesrates, die gesetzlichen Regelungen zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen zu überarbeiten, griff die Bundesregierung auf. Sie teilte mit, dass sie eine Überprüfung und anschließende Überarbeitung der Vorschriften in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beabsichtigt.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung am 5. März 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts seines Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unverändert beschlossen.
Nun wurde das – nicht zustimmungsbedürftige – Gesetz im sogenannten Zweiten Durchgang abschließend im Bundesrat beraten. Darin folgte der Bundesrat der Empfehlung seines Rechtsausschusses, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen und damit das Gesetz zu billigen.
In einer begleitenden Entschließung, die auch von Niedersachsen unterstützt wurde, hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auch für eine praxistaugliche Ausgestaltung der im Wirtschaftsstrafrecht enthaltenen Vorschrift zu unangemessenen Mieterhöhungen zu sorgen. Es handele sich hierbei um ein nach wie vor erforderliches Instrument zum Schutz der Mieter. Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anwendungsvoraussetzungen hätten nach einhelliger Meinung jedoch dazu geführt, dass die Norm in der heutigen Fassung für die Praxis untauglich sei, so der Bundesrat.
Obwohl die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates kaum berücksichtigt hatte, haben die…
Obwohl die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates kaum berücksichtigt hatte, haben die Länder am vergangenen Freitag geschlossen auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und damit ein Gesetz zur verbesserten Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge gebilligt. Dieses wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz gibt den zuständigen Behörden in den Ländern die Möglichkeit, Vorteile für – besonders gekennzeichnete – Elektrofahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen unter anderem reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren, Ausnahmen von Durchfahrtverboten, Zulassung von Einfahren in Fußgängerzonen oder die Erlaubnis, Bus- und Taxispuren zu nutzen. Insbesondere den Kommunen sollen hier zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Der niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies forderte darüber hinaus bereits auf der Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember letzten Jahres monetäre Fördermaßnahmen für private Nutzer. Um das Ziel der Bundesregierung von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 zu erreichen und ein Leitmarkt für E-Mobilität zu werden muss sicher noch einiges getan werden.
Arbeitsbedingungen werden verbessert Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg…
Arbeitsbedingungen werden verbessert
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für die Attraktivitätsoffensive der Bundeswehr frei gemacht. Ziel der Attraktivitätsoffensive ist es, für den Grundbetrieb und die weltweiten Einsätze der Bundeswehr qualifizierte und belastbare Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr sicherzustellen.
Dies ist für Niedersachsen als Bundeswehrland Nr. 1 von großer Bedeutung. Von den im Gesetz geregelten Verbesserungen sind allein in Niedersachsen mehr als 40 000 Soldatinnen und Soldaten an 43 Standorten betroffen.
Mehr Teilzeitarbeit, Haushaltshilfen oder Gefahrenzulagen für Soldaten – die Länder haben grünes Licht für ein Gesetz gegeben, das die Armee zu einem beliebten Arbeitgeber machen soll. Das Gesetz enthält eine Fülle von Regelungen zur Steigerung der Attraktivität des Wehrdienstes mit dem Ziel, die personelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten. So werden die Arbeitsbedingungen, die Gestaltung der Arbeitszeit, die Vergütung sowie die soziale Absicherung und Versorgung verbessert.
Arbeitsbedingungen und Dienstgestaltung: Zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Dienstgestaltung sind insbesondere die Einführung einer regelmäßigen Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche für Soldatinnen und Soldaten im Grundbetrieb vorgesehen.
Auch die Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung werden erweitert. Von den 180.000 Personen bei den Streitkräften gibt es bisher nur 900, die in Teilzeit arbeiten.
Vergütung und Besoldung: Die Attraktivität der Vergütung soll durch die Einführung eines Personalbindungszuschlages in Personalmangelbereichen erhöht werden.
Auch die strukturelle Verbesserung bei den Erschwerniszulagen, die Anpassung von Stellenzulagen mit besonderer Bedeutung für den Dienstbetrieb z.B. bei Minentauchern bis zu 392 Euro monatlich (das ist ein Plus von 40 Prozent) und die lineare Erhöhung des Wehrsoldes um zwei Euro pro Tag sind vorgesehen.
Beförderungsmöglichkeiten werden verbessert und außerdem ist geplant, die Vergütung für Überstunden zu erhöhen. Bislang gab es 4,50 Euro für jede Überstunde, künftig sollen es zwischen 11 und 25 Euro sein.
Absicherung und Versorgung: Zu einer besseren sozialen Absicherung sollen Maßnahmen der erweiterten Nachversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Verminderung der Belastung für pensionierte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten durch eine Vereinfachung der Dynamisierung der Verpflichtungen aus einem Versorgungsausgleich und der stichtagsrückdatierten Einsatzversorgung für Altfälle beitragen.
Dabei geht es um Einsatzgeschädigte. Wer aus dem Ausland zurückkommt und nicht mehr als Soldatin oder Soldat arbeiten kann, erhält eine einmalige Unfallentschädigung, bisher allerdings nur, wenn sich der Unfall nach 2002 ereignet hat. Das Gesetz sieht eine Ausweitung zurück auf 1992 vor.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Karenzzeit für Regierungsmitglieder Der Bundesrat hat sich in seinem jüngsten Plenum mit…
Karenzzeit für Regierungsmitglieder
Der Bundesrat hat sich in seinem jüngsten Plenum mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung befasst, der eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung festlegt, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, soll zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet sein. Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist bei Interessenkonflikten eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen.
Ein möglicher Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern soll bereits meldepflichtig sein, wenn die Vorbereitungen dafür beginnen. Die Vorgaben sollen für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre gelten.
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidung auf Empfehlung eines beratenden dreiköpfigen Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Die Mitglieder des Gremiums werden auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils zu Beginn einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom Bundespräsidenten berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Der Bundesrat hat zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme beschlossen und bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die vorgesehene Verkürzung des Rechtswegs gegen ein Verbot des Seitenwechsels angemessen ist. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts komme nur ausnahmsweise in Frage und müsse sachlich einleuchtend begründet werden. Hieran fehle es jedoch in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Der Bundesrat schlägt daher vor, sämtliche Verfahren in erster Instanz beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin zu belassen.
Bevor der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird, hat die Bundesregierung zunächst die Gelegenheit zur Gegenäußerung.
„Bleifrei!“- In den 80iger Jahren verband sich mit diesem Stichwort die Debatte…
„Bleifrei!“- In den 80iger Jahren verband sich mit diesem Stichwort die Debatte um Benzin, und viele konnten sich damals nur schwer vorstellen, künftig ohne Blei auszukommen. „Technische Gründe“ wurden angeführt, die Funktionssicherheit bleifreien Benzins angezweifelt. Die gleichen Argumente hört man heute, wenn es um bleifreie Jagdmunition geht. Aber Bleimunition ist gefährlich. Nicht nur für die Sau, auf die geschossen wird, sondern auch für denjenigen, der die Sau als Braten anschließend verzehrt. Denn das Bleigeschoss zerlegt sich im Körper in eine Wolke kleinster Fragmente. Studien zeigen, dass Menschen, die häufiger Wild essen, besonders hohe Bleiwerte im Blut zeigen. Blei greift in den Stoffwechsel ein, schädigt Organe, reichert sich in den Nieren, der Leber, den Knochen an. Chronische Bleivergiftungen zeigen sich in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Defekten der Blutbildung, des Nervensystems, in Fruchtschäden und Zeugungsunfähigkeit. Nicht nur Menschen sind gefährdet: Seeadler wurden gefunden, die an Bleivergiftung eingingen. In ihren Mägen fanden sich bleierne Geschosspartikel, die sie mit dem Aas vergessener Jagdbeute aufgenommen hatten. Seit Jahren wird daher über Alternativen zur Bleimunition diskutiert. Die gibt es auch, sie bestehen aus Kupfer, Messing oder Wolfram. Aber es muss sich erst die Erkenntnis durchsetzen, dass diese Alternativen genauso sicher fliegen, treffen und töten.
Niedersachsen hat bereits vor einem Jahr ein Signal in Richtung bleifreier Munition gesetzt: seit dem 1. April darf in den niedersächsischen Landesforsten nur noch bleifrei gejagt werden. Um aber auch bundesweit und flächendeckend mit diesem Anliegen voranzukommen, hat Niedersachsen jetzt im Bundesrat die Forderung unterstützt, in das Bundesjagdgesetz eine Regelung aufzunehmen, die bleihaltige Munition verbietet, wenn Alternativmunition eine zuverlässige Tötungswirkung gewährleistet. Der Rest des Gesetzentwurfs ist lediglich handwerkliches Schließen einer Regelungslücke.
Kostenlos? Nein: Sie bezahlen „mit ihrem guten Namen“. Oder richtiger: nicht nur…
Kostenlos? Nein: Sie bezahlen „mit ihrem guten Namen“. Oder richtiger: nicht nur mit dem Namen, sondern mit allen Daten, die Sie irgendwo angeben. Und mit allen Spuren, die sie elektronisch hinterlassen: mit ihrem Smartphone, beim Einkaufen mit ihrer Rabattkarte, im Internet, beim Surfen, in Foren, auf Facebook. Die Schnipsel werden zu Profilen zusammengesetzt, bis Sie gläsern sind. Daten und Profile lassen sich verkaufen. An Leute, die wissen wollen, was Sie haben, wie Sie ticken, und vor allem: wie man ihnen das Geld aus der Tasche ziehen kann. Natürlich ist vieles davon illegal. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Natürlich können Sie die Angabe Ihrer Daten verweigern. Nur: dann bekommen Sie die „kostenlose“ App nicht. Natürlich könnten Sie gegen die unrechtmäßige Ausspähung Ihrer Person klagen. Aber: wer lässt sich schon auf das teure, ärgerliche und ungewisse Abenteuer eines Gerichtsverfahrens ein, nur wegen einer für den Einzelnen letztlich geringfügigen Sache?
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst, der den Verbraucherschutz bei der Erhebung verbraucherbezogener Daten stärken soll. Es wird ein sog. „Verbandsklagerecht“ eingeführt: Verbraucherverbänden, Wirtschaftsverbänden und Kammern wird das Recht eingeräumt, gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Unternehmen mit Unterlassungsansprüchen vorzugehen. Klagen dürfen künftig also auch diejenigen, die sich den Verbraucherschutz auf die Fahne geschrieben haben und über das nötige Wissen und die Manpower verfügen, Datenkraken auf die Finger zu hauen.
Der Bundesrat unterstützt dieses Vorhaben. Er hat darüber hinaus einige weitere Ideen beigesteuert: Er fordert das Verbandsklagerecht auch im Hinblick auf solche Vorschriften, die die Pflichten der Unternehmen beim Umgang mit den erhobenen Daten regeln. Und er bittet die Bundesregierung, grundsätzlich zu verbieten, dass Unternehmen die Erbringung einer Dienstleistung von der Einwilligung der Verbraucher in die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten abhängig machen. Niedersachsen hat überdies gebeten, bei der Gelegenheit ein anderes ärgerliches Problem zu regeln: Ärzte werden heute auf Internetportalen bewertet, und manchmal auch zu Unrecht schlecht gemacht. Der so in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzte hat bislang aber keine Handhabe gegen den Verletzer, weil der Telemedienanbieter dessen Namen nicht preisgeben muss. Das will Niedersachsen ändern- dazu muss eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil geht nicht davon aus, dass die PKW-Maut lange…
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil geht nicht davon aus, dass die PKW-Maut lange bestehen wird.
Weil sagte am Freitag im rbb- inforadio, er erwarte, dass der Europäische Gerichtshof die Regelung kippen werde. „Ich weiß ganz konkret, dass etwa die Niederlande Schritte vorbereiten, für den Fall, dass in Deutschland die Maut eingeführt wird. […] Ich glaube, die Bundesregierung wäre gut beraten, eine solche Probe aufs Exempel zu vermeiden.“
Es gebe außerdem Zweifel daran, dass der Bund ohne Beteiligung der Länder eine solche Abgabe im Alleingang einführen könne. „Da sagt eine Reihe von Juristen, dass das möglicherweise nicht der Fall ist.“
Niedersachsen gehe es wie vielen Bundesländern, die Auslandsgrenzen haben. Hier gebe es einen regen Grenzverkehr. „Wenn Deutschland künftig Eintritt nimmt, dann kann man sich ausmalen, wann die anderen Länder ebenfalls Eintritt nehmen werden, und wie dieser schöne kleine Grenzverkehr schnell erhebliche Dämpfer erhält.“
Das sei sein Hauptargument gegen die Maut, so Weil.
Offenhaltungsbetrieb für Salzstock Gorleben verlängert Stefan Wenzel: Niederachsen kritisiert Beschluss zur Veränderungssperre…
Offenhaltungsbetrieb für Salzstock Gorleben verlängert
Stefan Wenzel: Niederachsen kritisiert Beschluss zur Veränderungssperre
Das Bundeskabinett stimmte für eine Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben bis zum 16. August 2025. Diese wird im Rahmen einer von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Verordnung geregelt. Der Bund sei nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist.“
Der Bundesrat muss der Fristverlängerung im Mai noch zustimmen – zumindest Niedersachsen wird dies aber nicht tun. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) kritisierte umgehend die Fristverlängerung: „Die Veränderungssperre für Gorleben ist überflüssig und kontraproduktiv. Die Offenhaltung ist ohnehin im Standortauswahlgesetz geregelt.“
Kommunale Entlastung: 330 Millionen Euro für Niedersachsen
Im Zuge des Nachtraghaushalts hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für ein Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro zur Entlastung von finanzschwachen Kommunen. Aus dem sogenannten „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert. Für Niedersachsen sind Mittel in Höhe von rund 330 Mio. Euro vorgesehen. Der Fördersatz des Bundes beträgt 90%, so dass 10% von den Ländern bzw. den Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragen werden müssen.
Es sind folgende Förderbereiche vorgesehen:
• Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmschutz Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung Infrastruktur)
• Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz
• Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung Schule und Weiterbildungseinrichtungen).
Die Länder selbst legen fest, welche Kommunen sie als finanzschwach definieren. Diesen Kommunen sollen sie die Mittel entsprechend der o.g. Förderbereiche für Programme weiterreichen. Dabei können geförderte Projekte auch aus bereits geplanten Maßnahmen bestehen.
Pkw-Maut beschlossen In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag mit 433 Ja-Stimmen bei…
Pkw-Maut beschlossen
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag mit 433 Ja-Stimmen bei 128 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen die Einführung einer Infrastrukturabgabe -Pkw-Maut- für die Benutzung von Bundesfernstraßen beschlossen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung hatte die Opposition im Verkehrsausschuss abgelehnt.
Die Abgabe muss von Pkw-Haltern aus dem In- und Ausland für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen gezahlt werden. Halter von im Ausland zugelassenen Pkw sind zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig. Die deutschen Halter müssen sie grundsätzlich jeweils für ein Jahr zahlen, sollen aber bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Ausländische Halter können sich zwischen einer Jahresvignette, einer Zweimonatsvignette und einer Zehntagesvignette entscheiden.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ist es der SPD gelungen, beim Datenschutz eine wichtige Verbesserung zu erreichen: Nun dürfen personalisierte Daten nur ein Jahr statt drei Jahre gespeichert werden. Zudem wurde vereinbart, dass das Gesetz im Rahmen einer Evaluation nach zwei Jahren einem Einnahmen- und Bürokratie-Check unterzogen wird.
Medienkompetenz fördern
Der Bundestag hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur digitalen Bildung diskutiert, nach dem die digitale Spaltung überwunden und Chancengleichheit hergestellt werde soll. Die fortschreitende Digitalisierung hat nahezu alle Lebensbereiche durchdrungen, weshalb die Förderung der Medienkompetenz als essentiell für die Teilhabe an der digitalen Welt angesehen wird.
Im Koalitionsvertrag ist auf Ansinnen der SPD vereinbart, dass Bund und Länder eine gemeinsame Strategie „Digitales Lernen“ auf den Weg bringen sollen. Diesen Prozess wollen die Fraktionen mit dem Antrag begleiten.
Aus Sicht der Antragssteller gebe es laut zahlreicher Studien in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf bei der Förderung und Ausgestaltung digitaler Bildungsangebote. Als konkrete Maßnahmen wird unter anderem Folgendes vorgeschlagen: Die Finanzierung von digitalen Endgeräten für Bildungszwecke soll über einen „Pakt für Digitale Bildung“ erleichtert werden. Außerschulische Initiativen wie „Ein Netz für Kinder“ und die „Nationale Initiative Printmedien“ sollen unterstützt und weiterentwickelt werden. Zudem will man die Nutzung von Open Educational Resources (OER) ausweiten.
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder und des Kooperationsverbots im Schulbereich regen die Regierungsfraktionen den Abschluss eines Länderstaatsvertrags an. Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt darüber hinaus weiter dafür, dass Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche abzuschaffen.
SPD-Abgeordnete möchten von 2016 an jedes Jahr 60 Mio. Euro für die Digitale Bildung in Schulen, Hochschulen und in der beruflichen Bildung aufwenden. „Dafür wollen wir neben Haushaltsmitteln auch Mittel des Europäischen Sozialfonds und vor allem 50 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung nutzen. Das wäre eine angemessene Antwort der Koalition auf die digitale Herausforderung im Bildungswesen“, sagt SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.
Das Vermittlungsverfahren Nummer 1 seit der Bundestagswahl hat der Bundesrat am vergangenen…
Das Vermittlungsverfahren Nummer 1 seit der Bundestagswahl hat der Bundesrat am vergangenen Freitag eröffnet. Das Gesetz zur Finanzierung des Regionalverkehrs muss nachverhandelt werden: Einstimmig überwiesen die Länder es in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Die Frage, wieviel Geld der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr künftig zur Verfügung stellt, ist schon seit längerem umstritten. Wann der Vermittlungsausschuss die Verhandlungen aufnimmt, steht derzeit noch nicht fest.
Stellung und Aufgabe des Vermittlungsausschusses
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Er ist kein Verfassungsorgan im eigentlichen Sinne, aber eine nach der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattete Konstruktion, die zwischen Bundestag und Bundesrat einzuordnen ist. Der Vermittlungsausschuss ist deshalb nur ein parlamentarisches „Hilfsorgan“, das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel der Kompromisssuche eingeschaltet werden kann.
Der Vermittlungsausschuss ist ein für die Dauer einer Wahlperiode des Bundestages eingesetzter ständiger Ausschuss. Jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode muss sich der Vermittlungsausschuss daher neu konstituieren.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses wird zuvor jeweils erneut vom Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes beschlossen. Außerdem bestimmen beide Seiten jeweils neu über die von ihnen in den Vermittlungsausschuss zu entsendenden Mitglieder.
Hauptaufgabe Kompromissfindung
Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses ergibt sich aus dem Grundgesetz. Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze, die dann unverzüglich dem Bundesrat zugeleitet werden. Findet ein Gesetzesbeschluss nicht die Billigung des Bundesrates, so kann dieser nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen.
Hauptaufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich eines Gesetzgebungsvorhabens zum Ausgleich zu bringen. Dabei gilt es, im Wege des politischen Vermittelns und des gegenseitigen Nachgebens Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Der Vermittlungsausschuss stellt somit ein Instrument der politischen Kompromissfindung dar.
Kein „Überparlament“
Der Vermittlungsausschuss hat keine abschließenden Entscheidungsrechte. Er ist nicht berechtigt, selbst Änderungen eines Gesetzes verbindlich zu beschließen. Der Ausschuss ist kein „Überparlament“. Er kann lediglich Einigungsvorschläge unterbreiten, die anschließend der Zustimmung des Bundesrates und gegebenenfalls auch zunächst noch einmal der Zustimmung des Bundestages bedürfen.
Diese Aufgabenstellung ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren und aus der Rollenverteilung, die das Grundgesetz den unterschiedlichen Verfassungsorganen (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) hierbei zugeteilt hat (Artikel 76 und 77 des Grundgesetzes).
Bei den Mitgliedern im Vermittlungsausschuss handelt es sich um Abgeordnete des Deutschen Bundestages und um Mitglieder des Bundesrates, denn beide Organe entsenden jeweils 16 ihrer Mitglieder in den Vermittlungsausschuss, der damit insgesamt 32 Mitglieder umfasst.
Für die Mitglieder des Bundesrates benennt jede der 16 Landesregierungen ein Mitglied. Die 16 Mitglieder des Bundestages verteilen sich auf die im Bundestag vertretenen Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis.
Stefan Wenzel diskutiert Fragen der Energiewende Die Energieeinsparung in öffentlichen Liegenschaften hat…
Stefan Wenzel diskutiert Fragen der Energiewende
Die Energieeinsparung in öffentlichen Liegenschaften hat der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) dieser Tage unter dem Titel „Potential kommunal- Energiesparbüchse öffentliche Liegenschaften?!“ zum zentralen Thema seines diesjährigen Hauptstadttreffs gemacht. Impulsgeber zu dieser Veranstaltung, die sich gleichermaßen an Bundestagsabgeordnete, Behörden-, Verbands-, und Unternehmensvertreter wie auch Vertreter der regionalen und lokalen Energie- und Klimaschutzagenturen wendete, war Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel.
Neben Wenzel standen Prof. Dr. Diethart Mager vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Johannes Arnold, Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD, Moderator Werner Kolhoff Rede und Antwort und gingen darüber hinaus im Rahmen einer angeregten fachlichen Diskussion auch auf allgemeine Fragen der Energiewende ein.
Darüber, dass die Kommunen ein zentraler Bündnispartner bei der Umsetzung der Energiewende sind und einen wesentlichen Beitrag leisten, waren sich letztlich alle Akteure einig. Das mögliche endgültige Scheitern einer steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung im Privatbereich wurde in diesem Zusammenhang allgemein bedauert. Für den Bereich der öffentlichen Liegenschaften bezifferten die Fachleute den vorhandenen Investitionsstau mit rund 2,7 Milliarden Euro- da kommen die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte verbesserte Förderung von Maßnahmen an Nichtwohngebäuden, die Weiterentwicklung der KfW-Förderung sowie weitere Zuschüsse für Kommunen im Herbst gerade recht.
In Niedersachsen werden künftig Investitionen im kommunalen Bereich auch aus EFRE-Mitteln gefördert. Neben der finanziellen Ausstattung, auch in Form von Contracting möglich, nannte Stefan Wenzel unter anderem Quartiersmanagementkonzepte für Gewerbe und Privathäuser sowie vor allem eine glaubwürdige Beratung als weitere wichtige Instrumente für den Energieeffizienzsektor. Hier sei, so Wenzel, die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes Niedersachsen, selbst eines der 39 Mitglieder im eaD, ein wichtiger Ansprechpartner nicht nur für Kommunen, sondern auch für Unternehmen und Hauseigentümer.
Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. ist die gemeinsame Interessenvertretung der regionalen und kommunalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Deutschland mit zumeist (anteiliger) öffentlicher Trägerschaft. Die Mitglieder des eaD beraten die öffentliche Hand, Wirtschaft und Verbraucher zu Energieeinsparpotenzialen und entwickeln Dienstleistungen zur Minimierung des Energieeinsatzes. Darüber hinaus setzt der eaD bundesweit das vom Bundesumweltministerium geförderte Projekt Stromspar-Check PLUS zusammen mit der Caritas um.
Foto: Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V.
Tagung der Stiftung Niedersachsen mit Partnern in der Vertretung Groß wie ein…
Das Handbuch Soziokultur mit einer ganzen Menge an Beispielen
Gewinner und Stifter bei der Veranstaltung zur Soziokultur
Das Handbuch gerappt
Illustrationen machen Soziokultur sichtbar
Ulrike Blumenreich macht Ausführungen zum Handbuch
Joachim Werren von der Stiftung Niedersachsen
Die einzelnen Projekte hatten die Möglichkeit, sich zu präsentieren
Gedankenaustausch auch in Arbeitsgruppen
Das Foyer der Landesvertretung Niedersachsen bietet sich für Veranstaltungen einfach an
Markus Lüdke setzt Schwerpunkte
Musikalische Akzente bei der Veranstaltung zur Soziokultur
Das gewichtige Handbuch Soziokultur der Stiftung Niedersachsen
Der Info-Stand des Atelier-Dreiecks aus Hannover
Ein Mitarbeiter des Hermannshofs beim Einrichten des Infostandes
Joachim Werren, Generalsekretär der Stiftung Niedersachsen, eröffnete die Tagung
Sebastian Saad, Mitarbeiter der Beauftragen für Kultur und Medien der Bundesregierung, und Prof. Wolfgang Schneider, Universität Hildesheim
An Infoständen informierten 23 Initiativen über ihre Arbeit- hier der Hermannshof aus Völksen
Daniela Koß stellte das neue Handbuch Soziokultur vor
Tagung der Stiftung Niedersachsen mit Partnern in der Vertretung
Groß wie ein Aktenordner, mehr als 400 Seiten und immerhin 2,25 Kilogramm schwer – das neue „Handbuch Soziokultur“, herausgegeben von der Stiftung Niedersachsen, kommt wirklich schwergewichtig daher. Das gilt vor allem für den Inhalt, in dem sich Wissenschaftler und Praktiker in neun verschiedenen Abschnitten und zahlreichen Einzelaufsätzen mit der gesamten Bandbreite dessen beschäftigen, was unter dem Begriff Soziokultur zusammengefasst wird. In der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund wurde das neue Handbuch am 12. März erstmals öffentlich vorgestellt.
Die Präsentation erfolgte im Rahmen der Tagung „Update?! Soziokultur heute und morgen“, die die Stiftung Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Kulturpolitischen Gesellschaft und der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in der Landesvertretung durchführte.
Die Zielsetzung und Einzelheiten des Handbuches erläuterten der Generalsekretär der Stiftung, Joachim Werren und Daniela Koß- sie verantwortet die Bereiche Theater und Soziokultur in der Stiftung. Vertreter von Initiativen und Institutionen, die sich mit dem Thema befassen, diskutierten dann über die „Transformationsprozesse von Kultureinrichtungen“, bevor dann einige Modellprojekte präsentiert wurden, die auch in dem Handbuch beschrieben sind. In vier verschiedenen Foren wurde der Austausch der praktischen Kulturarbeit dann fortgesetzt. Insgesamt nahmen fast 200 Aktive an der Veranstaltung teil. Sie applaudierten am Ende des Tages den beiden prämierten Projekten begeistert zu.
Der sozioK-Preis wurde an das Netzwerk Kultur & Heimat Hildesheimer Land e.V. für ihr „Projekt hört! hört! – Der Musik Grand Prix in der Region Hildesheim“ verliehen. Der zweite Preis ging an die Kulturetage in Oldenburg mit dem Projekt „Perspektivenwechel. Ein soziokulturelles Pionierprojekt zum Thema Leben und Sterben“. Beide prämierten Projekte entstanden im Rahmen des Programms sozioK – Zukunft gestalten mit Soziokultur der Stiftung Niedersachsen. Dieses wurde 2011 ins Leben gerufen und hat in drei Durchgängen 17 innovative, soziokulturelle Modellprojekte aus städtischen und ländlichen Regionen mit insgesamt 450.000 Euro gefördert.
Die Stiftung Niedersachsen ist die Kulturstiftung des Landes. Sie fördert Kultur, Kunst, Bildung und Wissenschaft. Außerdem wirkt sie als Treuhänderin für unselbständige Stiftungen und bietet ihre Erfahrung und Dienstleistung an, um gemeinwohlorientiertes Engagement zu stärken und zu professionalisieren.
Das „Handbuch Soziokultur“ “ ist bei der Stiftung Niedersachsen unter www.stnds.de zu erwerben.
Fotos: Stiftung Niedersachsen und Torsten Heitmann
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat die Preisträger 2015 des Kulturpreises Schlesien bekannt…
In der Landesvertretung Niedersachsen: Die Jury vor Beginn ihrer Sitzung
Minister Boris Pistorius begrüßt die Mitglieder der Jury zur Sitzung, die die Preisträger küren wird
Dr. Maciej Lagiewski, Horst Milde und Elisabeth Wolters gehören der Jury an
Es kann losgehen: Blick in die Runde
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat die Preisträger 2015 des Kulturpreises Schlesien bekannt gegeben. Der Hauptpreis geht in diesem Jahr an die polnische Schauspielerin Kinga Preis. Durch zahlreiche Rollen in Funk und Fernsehen zählt sie heute zu den beliebtesten Schauspielerinnen in Polen. Der weitere Hauptpreis wurde von der Jury, die am vergangenen Freitag in der Landesvertretung Niedersachsen unter Vorsitz von Pistorius zusammengetreten war, an die in Gifhorn geborene Schriftstellerin Sabrina Janesch verliehen. Der Sonderpreis geht in diesem Jahr an die Stiftung Bildungsstätte Muhrau, deren Initiatorin Melitta Sallei ist. Die Verleihung des Kulturpreises Schlesien 2015 findet am 5. September in Hannover, im Alten Rathaus, statt.
Kinga Preis, geb. am 31.08.1971 in Breslau, ist heute eine der prominentesten polnischen Kino- und Fernsehstars. Ihr Aufsehen erregendes Debüt gab sie 1994 am Breslauer Teatre Polskiin mit dem deutschen Märchendrama „Käthchen von Heilbronn“. Sie erhielt zahlreiche Auszeichnungen für ihre filmischen Leistungen, darunter 2001 den Preis für die beste Schauspielerin des Jahres. Im Februar 2015 wurde sie für den prestigeprächtigen polnischen Filmpreis „Polskie Orly“ für ihre Rolle im Spielfilm „Pod mocnym aniolem“ (Zum starken Engel) nominiert. Seit 2010 ist sie Botschafterin der Stiftung Breslauer Kinderhospiz.
Die deutsch-polnische Schriftstellerin Sabrina Janesch, geb. 1985 in Gifhorn, studierte kreatives Schreiben und Kulturjournalismus in Hildesheim und Polonistik an der Jagiellonen-Universität in Krakau. Die deutsch-polnische Abstammung der Autorin beeinflusste auch ihren literarischen Werdegang. In ihrem Debütroman „Katzenberge“ schildert Sabrina Janesch das Schlesien der Nachkriegszeit aus ungewohnter Perspektive. Der Roman handelt von einer jungen Frau, die aus Anlass des Todes ihres Großvaters eine Reise nach Niederschlesien unternimmt, um die deutsch-polnischen Ursprünge ihrer Familie zu ergründen.
Die Sonderpreisträgerin ist die Stiftung Bildungsstätte Muhrau mit Melitta Sallei an der Spitze. Durch die Stiftung hat sie ihr früheres Familienschloss erworben und betreibt heute eine Bildungsstätte, in der junge Polen und Deutsche gemeinsam wohnen und lernen. Auch wird dort ein Kindergarten betrieben. Die Stiftung und das Schloss sind heute ein Ort der Kultur und der deutsch-polnischen Begegnung.
Der Kulturpreis Schlesien des Landes Niedersachsen wird seit 1977 verliehen. In Niedersachsen hatten besonders viele deutsche Schlesierinnen und Schlesier, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat verlassen mussten, Aufnahme gefunden und wesentlich zum Wiederaufbau des Landes beigetragen. Die Niedersächsische Landesregierung hatte diesen Preis daher seinerzeit gestiftet als Zeichen der Verbundenheit des Landes Niedersachsen mit den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schlesierinnen und Schlesiern.
Mit dem Preis sollten die Leistungen solcher Kunstschaffender gewürdigt werden, die entweder selbst aus Schlesien stammen oder deren auszuzeichnendes Werk Bezüge zu Schlesien aufweist. Gegenstand der Preisverleihung waren hervorragende Einzel- oder Gesamtleistungen auf dem Gebiete der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik.
Seit 1991 hat sich die Niedersächsische Landesregierung, getragen von dem Gedanken der Verständigung und Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen, das geänderte Ziel gesetzt, mit der Verleihung des Kulturpreises Schlesien zur gemeinsamen Pflege und Weiterentwicklung des Kulturgutes Schlesiens und des Kulturschaffens der Schlesierinnen und Schlesier beizutragen. Seitdem können auch polnische Künstlerinnen und Künstler, die in Schlesien wohnen, den Preis für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik erhalten.
Außerdem kann der Preis für besondere Verdienste um die Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbreitung des Kulturgutes Schlesien vergeben werden. Mit dieser Neuausrichtung wurde die Erwartung verbunden, dass die öffentliche Ehrung von Preisträgerinnen und Preisträgern aus Deutschland und Polen die Begegnung von Menschen ermöglicht, die durch ihre Herkunft oder ihr Schaffen der europäischen Kulturlandschaft Schlesien verbunden sind.
In den zurückliegenden 10 Jahren haben sich die mit der Neuausrichtung des Kulturpreises Schlesien verbundenen Erwartungen erfüllt. Der Kulturpreis Schlesien hat sich zu einem deutsch-polnischen Begegnungspreis entwickelt, der zum festen Bestandteil der Verständigung zwischen Deutschland und Polen gezählt werden muss.
Der Kulturpreis Schlesien besteht aus zwei gleichwertigen Preisen, die mit je 4.000 Euro dotiert werden. Es kann ein Sonderpreis, er ist mit 3.000 Euro dotiert, vergeben werden.
Ausstellung zeigt Vielfalt der Böden Schon mal das Alte Land geschmeckt oder…
Auf dem Weg zur Zaunausstellung- Nicole Engel begleitet von Michael Pelke und Michael Rüter
Nicole Engel erklärt Staatssekretär Michael Rüter die unterschiedlichen Bodenarten
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter und Nicole Engel vom Landesamt für Geologie vor der Zaunausstellung
Ausstellung zeigt Vielfalt der Böden
Schon mal das Alte Land geschmeckt oder beim Genuss von Gummibärchen an Boden gedacht? Der Boden ist Teil unseres Lebens und so alltäglich, dass wir ihn oft gar nicht mehr wahrnehmen. Dabei ist Niedersachsens Boden so vielfältig wie die niedersächsischen Landschaften und er wird in unterschiedlichster Weise genutzt. Sei es beim Sandburgenbauen am Strand der ostfriesischen Inseln, zum Anbau von Äpfeln im Alten Land oder von Zuckerrüben in der Hildesheimer Börde. Die dortige Schwarzerde gehört zu den ertragsreichsten Ackerflächen überhaupt. Ein Quadratmeter reicht aus, um aus Zuckerrüben den Zucker für 15 Tüten Gummibärchen zu gewinnen.
Anlässlich des Internationalen Jahres des Bodens 2015 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in seiner Funktion als Geologischer Dienst von Niedersachsen eine neue Ausstellung gestaltet, um auf die Bedeutung des Bodens aufmerksam zu machen. „Mit dem Boden durch das Jahr – Bodenständiges Niedersachsen“ sind die bedruckten Textilbahnen überschrieben, die am Zaun der Landesvertretung zur Hannah-Arendt-Straße hängen und dieser Tage vom Bevollmächtigen des Landes Niedersachsen beim Bund Michael Rüter und Nicole Engel, Bodenexpertin beim LBEG, vorgestellt wurden.
Am Zaun entlang führen jetzt zwölf niedersächsische Landschaften – von den ostfriesischen Inseln bis zum Harz – mit ihren dazugehörigen Böden und Nutzungen durch das Jahr des Bodens. Der Besucher erfährt, was sich unter seinen Füßen befindet, wenn er eine dieser Landschaften besucht und auf welch vielfältige Weise der Boden genutzt wird. Eine Begleitbroschüre liefert weitere Informationen und eine Karte gibt Auskunft, wo welche Landschaften und die dazugehörigen Böden in Niedersachsen zu finden sind. Die Ausstellung ist für die nächsten Monate am Zaun der Landesvertretung zu sehen.
Das internationale Jahr des Bodens wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen für das Jahr 2015 ausgerufen, um die Bevölkerung für die Bedeutung des Bodens zu sensibilisieren. Der Boden soll im Hinblick auf die Nahrungsmittelsicherheit und seine Bedeutung für das gesamte Ökosystem ins Bewusstsein gerückt werden.
Weitere Informationen können im Internet unter www.LBEG.Niedersachsen.de > Boden & Grundwasser > Bodenbewusstsein > Jahr des Bodens abgerufen werden.
Eine Indoorversion der Ausstellung, bestehend aus dreizehn Bannern und einer begehbaren Karte kann beim LBEG kostenfrei entliehen werden. (Ansprechpartnerin: Nicole Engel, nicole.engel@lbeg.niedersachsen.de, (0511) 643-3597).
Tagung des Städte- und Gemeindebundes in der Landesvertretung Die demografische Entwicklung habe…
Jörg Lennardt warb für weitsichtige Wirtschaftsförderung
Meinungsaustausch in der Tagungspause des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Timm Fuchs, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, begrüßte die Teilnehmer
Bürgermeisterin Petra Lausch sprach über ihre Gemeinde Edewecht
Frank Wansing von der Gemeinde Wallenhorst im Gespräch mit einer weiteren Teilnehmerin
Tagung des Städte- und Gemeindebundes in der Landesvertretung
Die demografische Entwicklung habe man lange kommen sehen, sich aber nicht wirklich darauf eingestellt. Diesen Vorwurf hat Jörg Lennardt, Experte für Wirtschaftsförderung und deutschlandweit tätiger Berater, auch den Kommunen und Landkreisen gemacht.
In einer Tagung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die am 11. März in der Landesvertretung Niedersachsen stattfand, schilderte Lennardt die dramatischen Folgen der stark rückläufigen Geburtenentwicklung: Unternehmen finden keine Fachkräfte mehr und büßen ihre Wettbewerbsfähigkeit ein, die Kommunen verlieren Einwohner und haben Mühe, weiterhin ihre Infrastruktur zu bezahlen. Dagegen müsse man mit einer strategischen Wirtschaftsförderung angehen, die schon bei der Kinderbetreuung und in der Schule ansetzen müsse. Denn eine gute Schulbildung sei Voraussetzung für die Rekrutierung der Fachkräfte, die für den wirtschaftlichen Erfolg nun mal benötigt würden. Außerdem sei ein gutes Wohnumfeld wichtig, vor allem bezahlbarer Wohnraum. „Unternehmen entscheiden sich gegen einen Standort, wenn ihre Mitarbeiter dort kein geeignetes Wohnumfeld vorfinden“, betonte Lennardt.
Dass auch kleinere Kommunen erfolgreiche Strategien entwickeln können, um Fachkräfte für die örtlichen Betriebe zu gewinnen und zu behalten, wurde anschließend in weiteren Vorträgen aufgezeigt. Unter anderem kam die Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht, Petra Lausch, aus dem niedersächsischen Ammerland zu Wort, die aufzeigte, dass Kreativität keine Frage der Größe einer Kommune ist.
Versammlung der Verwertungsgesellschaft VG Media Wenn die Verwertungsgesellschaft VG Media zu ihrer…
Christian Flisek –SPD-Bundestagsabgeordneter- sprach über das Urheberrecht
Ein vielköpfiger Vorstandstisch- der Beirat der VG Media
Rechtsanwalt und MdB Christian Flisek bei seiner Rede in der VG Media- Versammlung
Tagungsteilnehmer im Gespräch- im Hintergrund Logos der wahrnehmungsberechtigten Unternehmen
Begrüßung durch Dr. Torsten Rossmann, Beiratsvorsitzender VG Media
Versammlung der Verwertungsgesellschaft VG Media
Wenn die Verwertungsgesellschaft VG Media zu ihrer Gesellschafter- und Wahrnehmungsberechtigten-Versammlung einlädt – wie jetzt am 18. März in der Landesvertretung Niedersachsen – dann ist das gleichzeitig ein Zahltag für viele private Medien. Gestützt auf das Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWG) kassiert die VG Media Lizenzgebühren von den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke und verteilt diese Einnahmen auf die Wahrnehmungsberechtigten. Derzeit sind das 324 Medienunternehmen. Die Liste reicht von Antenne Bayern bis hin zu Vox und vom Bibel TV bis zum Playboy. Die an diese Medienunternehmen ausgeschütteten Beträgen erreichen zwar bei weitem nicht die Größenordnung, die durch die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender zusammen kommen, sind aber deutlich mehr als nur ein Zubrot für die begünstigten Unternehmen.
Für 2014 ergab sich nach dem Beschluss der Versammlung immerhin ein regulärer Ausschüttungsbetrag von 25,01 Millionen Euro für private, inländische Fernsehsender und von 5,07 Millionen Euro für die privaten Hörfunksender. Hinzu kommen in diesem Jahr Sonderausschüttungen in vergleichbarer Höhe, die aus Nachzahlungen zu Gunsten der VG Media nach einer langjährigen Auseinandersetzung mit der Kabel Deutschland GmbH stammen.
Noch nicht entschieden ist der Streit mit dem Suchmaschinenkonzern Google. Das US-Unternehmen will für Ausschnitte aus Presseerzeugnissen, die auf der Google-Oberfläche abgebildet werden, nicht zahlen. Offenbar reichen bestehende deutsche und europäische Urheberrechtsregelungen nicht aus, um einen solchen Anspruch gegen einen marktbeherrschenden Konzern wie Google durchzusetzen.
Als Gastredner sprach der SPD-Bundestagsabgeordnete und Urheberrechtsexperte Christian Flisek von einer „Großbaustelle“, die die Zusammenarbeit von Parlament, Bundesjustizministerium und der Verwertungsgesellschaften benötige. So gelte es, bis April 2016 die EU-Wahrnehmungsrichtlinie in Gänze zu erfüllen, wenngleich der deutsche Standard durch seine Qualität schon vielen Punkten entspreche. Es sei Augenmaß gefordert, damit kein Wettbewerbsnachteil durch Überregulierung entstehe. Ein erster Referentenentwurf zur Richtlinienumsetzung soll bis Sommer 2015 vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht werden.
Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger werde von der SPD unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrages beurteilt. Dazu werde Bundesjustizminister Heiko Maas bald einen verbindlichen Zeitplan vorstellen, sagte Flisek.
Fachtagung deckt Bedarfe auf Förder- und Freundeskreise sowie Institutionen aus dem Kultur-…
Dr. Matthias Dreyer, Verwaltungsleiter der Stiftung Niedersachsen, gab einen Überblick
„Freunde sind unbezahlbar!“
Das Zukunftsthema fand ein breites Interesse
Fachtagung deckt Bedarfe auf
Förder- und Freundeskreise sowie Institutionen aus dem Kultur- und Museumsbereich kamen kürzlich auf Einladung der Stiftung Zukunft Berlin in der Landesvertretung zu einer Fachtagung zusammen.
Nach der Begrüßung durch Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke, der die gemeinsamen Interessen an partizipativen Kunstprojekten betonte und die Anwesenden zu den Veranstaltungen des Kulturprogramms „inspektionen // teilhabe_n“ einlud, gab Dr. Matthias Dreyer (Stiftung Niedersachsen) einen breiten Überblick über die Mitgliedergewinnung und -bindung. Er betonte den Wert des Engagements von Förder- und Freundeskreisen, das weit über eine finanzielle Unterstützung ihrer Institution hinausgehe und von Öffentlichkeitsarbeit bis zu zeitlichem Einsatz bei Hilfsarbeiten für die jeweilige Institution reiche. Dabei hob er auch den emotionalen Aspekt hervor, der nach seinen Worten für die Motivation der Mitglieder eine wichtige Rolle spielt.
In anschließenden Praxis-Foren tauschten die 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre persönlichen Erfahrungen aus, entwickelten sehr engagiert ihre Ideen weiter und konkretisierten Bedarfe. In ihrem Resümee zog die Moderatorin des Symposiums, Professorin Ingrid Stahmer (Forum Freundeskreise der Stiftung Zukunft Berlin) den Schluss, dass die Mitgliederbindung der Freundinnen und Freunde zukünftig verstärkt werden könne, wäre es ihnen möglich, sich mit mehr Mitverantwortung für ihre Institutionen einbringen zu können.
Berlins Kulturstaatssekretär Tim Renner würdigte in seinen Worten am Abend der Fachtagung das Engagement von Freundeskreisen in der Kultur. Sie leisteten im Kultur- und Museumsbereich einen wichtigen Beitrag. Ein Höhepunkt des Tages zweifellos: Der Freundeskreis NThusiasten vom Mannheimer Nationaltheater konnte den Preis des Wettbewerbs „Junge Ideen“ aus den Händen von Dr. Volker Hassemer (Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zukunft Berlin) entgegennehmen. Deren Ideen hatte die Mehrzahl der Teilnehmenden des Symposiums als Siegerideen gewählt. Ihr Format „Wir nehmen Dich mit!“ konnte vollauf begeistern und selbst Dr. Hassemer musste neidvoll anerkennen, dass ein solches Angebot bis jetzt in Berlin seinesgleichen sucht.
Die aus den verschiedensten Bundesländern angereisten „Freunde“ nahmen neue Kontakte und Inspirationen für ihre Arbeit mit nach Hause.
Podiumsdiskussion mit Ministerpräsident Weil in der Reihe „Ross trifft Bär“ Im November…
Podiumsdiskussion mit Ministerpräsident Weil in der Reihe „Ross trifft Bär“
Im November vorigen Jahres hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil erstmals seine Initiative für eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie öffentlich vorgestellt. Gestützt auf eine Analyse von elf Bildungsforschern, die in seinem Auftrag die Situation der schulischen und beruflichen Bildung in Deutschland untersucht hatten, nannte Ministerpräsident Weil seinerzeit einige der dringendsten Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Bildungswesen zu verbessern.
„Deutschland kann sich junge Menschen ohne ausreichende Bildung nicht leisten“, sagte Weil, „Deshalb brauchen wir jetzt und nicht erst in einigen Jahren eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie.“ Mit den Bildungsforschern ist sich Weil dabei weitgehend einig, wie aber wird diese Forderung in der Wirtschaft beurteilt, im Handwerk, bei den Gewerkschaften und in der anwendungsnahen Wissenschaft? Darüber wird der niedersächsische Ministerpräsident in der nächsten „Ross trifft Bär“-Veranstaltung in der Landesvertretung Niedersachsen diskutieren, die am Donnerstag, den 7. Mai um 18.30 Uhr in der Vertretung des Landes in Berlin stattfindet.
Gesprächspartner von Weil sind unter anderem die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Dr. Achim Derks und Prof. Dr. C. Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und der FU Berlin.
(Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine persönliche Einladung erforderlich.)
Vierundzwanzigstündige nonstop Lesung vom 29. bis 30 April (Einlass: 18 Uhr) Ende…
Vierundzwanzigstündige nonstop Lesung vom 29. bis 30 April (Einlass: 18 Uhr)
Ende April erinnert die Landesvertretung Niedersachsen mit einer besonderen Lesung an das Kriegsende vor nunmehr siebzig Jahren. Vierundzwanzig Stunden lang wird ohne Unterbrechung und von über fünfzig Beteiligten Walter Kempowskis kollektives Tagebuch „Das Echolot. Abgesang ’45“ gelesen.
Das Haus des Autors im niedersächsischen Nartum, in dem er viele Jahrzehnte lebte und arbeitete, ist mittlerweile Sitz der „Kempowski Stiftung Haus Kreienhoop“. Wie von Walter Kempowski gewünscht, wird die in seinem Werk begründete Erinnerungskultur so auch regional verankert. Gleichzeitig werden die eindrucksvollen Nutzungsmöglichkeiten des gesamten Anwesens für die Öffentlichkeit erhalten.
Das Haus der Niedersachsen in Berlin; die Landesvertretung steht auf historischem Grund. Hier fanden jene Kämpfe und Begebenheiten statt, von denen Kempowski Protagonistinnen und Protagonisten in „Abgesang ‘45“ berichten. Kempowskis kollektives Tagesbuch sucht bis dato seinesgleichen.
Der im Jahr 2007 verstorbene Walter Kempowski wäre am 29. April 86 Jahre alt geworden. Sein umfangreiches Biografienarchiv, das die Grundlage seines epochalen „Echolot“-Projekts bildet, wird heute in der Akademie der Künste in Berlin bewahrt.
Anmeldemöglichkeiten als Zuhörerin und Zuhörer, aber auch als aktiv Lesende und Lesender finden sich auf der Website der Landesvertretung unter:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Begleitausstellung mit Unterstützung der Akademie der Künste, Berlin
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Vierundzwanzigstündige Nonstop-Lesung 29. April 2015, 18.30 Uhr (Einlass: 18 Uhr) bis 30.…
Vierundzwanzigstündige Nonstop-Lesung
29. April 2015, 18.30 Uhr (Einlass: 18 Uhr) bis
30. April 2015, 19 Uhr
Ende April erinnert die Landesvertretung Niedersachsen mit einer besonderen Lesung an das Kriegsende vor nunmehr siebzig Jahren. Vierundzwanzig Stunden lang wird ohne Unterbrechung und von über fünfzig Beteiligten Walter Kempowskis kollektives Tagebuch „Das Echolot. Abgesang ’45“ gelesen.
Das Haus des Autors im niedersächsischen Nartum, in dem er viele Jahrzehnte lebte und arbeitete, ist mittlerweile Sitz der „Kempowski Stiftung Haus Kreienhoop“. Wie von Walter Kempowski gewünscht, wird die in seinem Werk begründete Erinnerungskultur so auch regional verankert. Gleichzeitig werden die eindrucksvollen Nutzungsmöglichkeiten des gesamten Anwesens für die Öffentlichkeit erhalten.
Das Haus der Niedersachsen in Berlin; die Landesvertretung steht auf historischem Grund. Hier fanden jene Kämpfe und Begebenheiten statt, von denen Kempowski Protagonistinnen und Protagonisten in „Abgesang ‘45“ berichten. Kempowskis kollektives Tagesbuch sucht bis dato seinesgleichen.
Der im Jahr 2007 verstorbene Walter Kempowski wäre am 29. April 86 Jahre alt geworden. Sein umfangreiches Biografienarchiv, das die Grundlage seines epochalen „Echolot“-Projekts bildet, wird heute in der Akademie der Künste in Berlin bewahrt.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit:
Kempowski Stiftung Haus Kreienhoop, Nartum,
Kempowski Archiv Rostock. Ein bürgerliches Haus
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Begleitausstellung mit Unterstützung der Akademie der Künste, Berlin
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
13. bis 24. April 2015 Finissage 24. April 2015, 18 Uhr Im…
13. bis 24. April 2015
Finissage 24. April 2015, 18 Uhr
Im April stellt die Landesvertretung im Rahmen ihres Jahresprogramms „inspektionen // teilhabe_n“ einen Künstler vor, der Zeit seines Lebens andere an seinen Gedanken, Sorgen und Nöten teilhaben ließ. Mit seinen großformatigen Holzbriefen adressiert Karl Schaper (1920 – 2008) die Großen und Kleinen aus Vergangenheit und Gegenwart.
Die ausgestellten Objekte, alle in Apelnstedt bei Wolfenbüttel entstanden, sind bodenständig und weltoffen, ironisch, kritisch und witzig gleichermaßen. Die offenen Briefe sind auch im Hinblick auf die zusehends digitalen Kommunikationsformen sehr aktuell.
Karl Schaper, der bei Fernand Léger, Ewald Mataré sowie Arnold Bode studierte, machte auf der documenta II in Kassel bereits 1959 auf sich aufmerksam. Ausgestellt war ein großformatiger Gobelin, eine Gemeinschaftsarbeit mit seiner Frau Susanne. Auch in der Landesvertretung wird einer dieser Bildteppiche zu sehen sein, bei dem Briefe ebenfalls motivgebend sind. All seine Objekte zeigen einen engagierten Künstler, der eine sehr eigene Sicht auf die deutsch-deutsche Geschichte und das „Rübenland“ Niedersachsen legt, die es auch heute noch zu teilen und diskutieren lohnt.
Die Landesvertretung Niedersachsen lädt herzlich ein zum Besuch der Ausstellung „Karl Schaper // Briefe an…“ (Ausstellungsdauer: 14. bis 24. April 2015; Öffnungszeiten: Werktags, 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei) sowie zur Finissage am 24. April 2015 um 18 Uhr.
Programm:
Grußworte: Staatssekretär Michael Rüter, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund Prof. Dr. Susanne Pfleger, Leiterin der Städtischen Galerie Wolfsburg
Einführung: Dr. h.c. Herbert Schmalstieg, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover a. D.
Anmeldung zur Finissage per Mail bis zum 20. April 2015 an: info@landesvertretung-niedersachsen.de
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Bild: Karl Schaper, Holzbrief „Noah und die Taube“, 1979/83
Vorstellung des Forschungsprojekts: Wie wollen wir 2030 leben Deutschlands Bevölkerung wird immer…
Vorstellung des Forschungsprojekts: Wie wollen wir 2030 leben
Deutschlands Bevölkerung wird immer älter und der Anteil der Alten immer größer. 2030, also schon in relativ wenigen Jahren, wird ein Drittel der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein. Was bedeutet das für Städte und Kommunen? Wie muss das Wohnumfeld gestaltet werden, damit die dann älter gewordene Bevölkerung weiterhin mobil ist? Welche technischen, welche medizinischen Hilfsmittel werden dafür zur Verfügung stehen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Forschungsprojekt „Braunschweig 2030 – Gemeinsam. Leben. Gestalten“. Unter diesem Titel haben sich mehrere Institute der Technischen Universität Braunschweig, die Medizinische Hochschule Hannover sowie mehr als dreißig weitere regionale Kooperationspartner zusammengefunden. Ihr Ziel ist, ein Konzept zu entwickeln, wie mit technischen Innovationen generationsübergreifend das alltägliche Leben unterstützt werden kann. Geführt wird das Projekt vom Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik der TU Braunschweig und seinem Leiter Professor Reinhold Haux.
Um die Bevölkerung ebenfalls einzubeziehen, startete in diesen Tagen eine Bürgerbefragung, zu der rund 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt angeschrieben worden.
Das Projekt wird am 20. April im Rahmen eines Parlamentarischen Abends auch in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund vorgestellt. Die Örtlichkeit ist dabei von den Veranstaltern, darunter dem Braunschweiger Informatik- und Technologie-Zentrum (Bitz) ganz bewusst gewählt, denn das Vorhaben ist auch für den Wettbewerb „Innovationen für Kommunen und Regionen im demografischen Wandel“ angemeldet, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgeschrieben hat.
Die Veranstaltung am 20. April in der Landesvertretung beginnt um 18 Uhr. Teilnehmen können nur eingeladene und angemeldete Zuhörer.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Parlamentarischer Abend in der Landesvertretung Unter den kommunalen Gebietskörperschaften ist die Region…
Parlamentarischer Abend in der Landesvertretung
Unter den kommunalen Gebietskörperschaften ist die Region Hannover etwa das, was der Elefant im Tierreich ist: Groß und gewichtig, dabei aber ausgesprochen sensibel. Die Größe ist schlicht beeindruckend. Die Fläche umfasst fast 2.300 Quadratkilometer. 21 Gemeinden, darunter die Landeshauptstadt Hannover, gehören zu diesem Kommunalverband. Die Unternehmen in dieser Region erwirtschaften rund ein Fünftel der gesamten niedersächsischen Wirtschaftsleistung. Die Verkehrsanbindung könnte besser kaum sein, egal, für welches Verkehrsmittel man sich auch entscheidet. Die Region bietet exzellente Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und überdies so viele Sehenswürdigkeiten, Landschaften und Freizeitangebote, dass man dort auch Urlaub machen kann.
Über die Region und über die speziellen Aufgaben des Kommunalverbandes in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, öffentlicher Nahverkehr und Abfallwirtschaft wird beim Parlamentarischen Abend der Region Hannover berichtet, zu dem die Region für Anfang Mai in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund einlädt.
Nach einem musikalischen Auftakt mit den Gruppen „The Ellingtones“ und „Juicebox“ und der Begrüßung durch den Hausherrn der Vertretung, Staatssekretär Michael Rüter, sind kurze Vorträge vorgesehen. Unter anderem werden Regionspräsident Hauke Jagau und die Bürgermeisterin von Pattensen, Ramona Schumann, sprechen. Zu Wort kommen wird auch der Geschäftsführer des „Erlebnis-Zoos Hannover“, Andreas M. Casdorff, der den wohl schönsten Zoo Deutschlands vorstellen wird.
Zu den attraktivsten Bewohnern des Zoos Hannover gehören die Elefanten, die nicht nur von den Zoobesuchern geliebt werden, sondern darüber hinaus in der Stadt und Umgebung überaus populär sind. So populär, dass vor einigen Jahren zahlreiche Elefanten aus Kunststoff hergestellt und bunt bemalt wurden, um als Blickfang in der Innenstadt zu stehen. Einer dieser Elefanten ist nach wie vor im Garten der Landesvertretung Niedersachsen zu sehen und gehört zu den Objekten im Zentrum Berlins, die am häufigsten fotografiert werden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist geladenen Gästen vorbehalten.