Ausgabe 03/2014
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Standpunkt Niedersachsen

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Zu Gast in der Landesvertretung

Die 921. Sitzung des Bundesrates im Rückblick

Kampf gegen Kinderpornografie, Haushaltsdebatte, Gentechnik Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, effektiver…

Kampf gegen Kinderpornografie, Haushaltsdebatte, Gentechnik

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, effektiver gegen Kinderpornografie vorzugehen. In seiner jüngsten Plenarsitzung am vergangenen Freitag fasste er hierzu eine Entschließung, die nun dem Kabinett zugeleitet wird. Außerdem beschlossen die Länder Initiativen zur Verschärfung des Waffenrechts, zur strengeren Reglementierung von Bordellen und zum besseren Schutz für gentechnikfreie Landwirtschaft.

Der Bundesrat verlangt zudem einen Bundesfreiwilligendienst aller Generationen, eine effektivere Abstimmung von Bund und Ländern in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, Verbesserungen bei der Ausbildung zum OP-Assistenten und schärfere Sanktionen gegen Banken, die Steuerbetrug ihrer Kunden begünstigen.

Neue Landesinitiativen

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Strafbarkeit des Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern, zum Mieterschutz im Kündigungsfall und zur Umsetzung der Energiewende. Mit den Vorschlägen werden sich in den nächsten Wochen die Fachausschüsse beschäftigen.

Höhere Bußgelder für Rotlichtverstöße

Zum Entwurf des Bundeshaushalts 2014 nahm der Bundesrat ausführlich Stellung. Die Pläne der Bundesregierung, mit dem Haushaltsbegleitgesetz den Zuschuss für den Gesundheitsfonds zu kürzen, ließen die Länder dagegen unkommentiert.

Der Bundesrat regte fachliche Verbesserungen beim geplanten flächendeckenden Mindestlohn in der Fleischindustrie an und verlangte eine noch weitergehende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht. Außerdem äußerte er sich zur europäischen GAP-Reform der Agrarsubventionen, zum Ernährungsprogramm für Schulkinder und zu zwei Verordnungsvorschlägen, die als Reaktionen auf die Bankenkrise neue Regelungen für systemrelevante Institute enthalten.

Die Länder fordern außerdem schärfere Sanktionen für Verkehrssünder auf dem Fahrrad: künftig soll ein Rotlichtverstoß mit 60 statt 45 Euro geahndet werden.

Atommüll-Endlagersuche kann beginnen

Nur einen Tag nach dem Bundestag benannte auch der Bundesrat die Mitglieder für die neue Kommission zur Endlagersuche für Atommüll, die nun ihre Arbeit aufnehmen kann.

Hoher Besuch aus der Schweiz

Als Ehrengast nahm der Vorsitzende des Schweizer Ständerats, Hannes Germann, an der Plenarsitzung teil. Er führte am Vormittag politische Gespräche mit Bundesratspräsident Stephan Weil.

Nächste Sitzung am 23. Mai 2014

Nach der Osterpause werden sich die Länder unter anderem mit Regierungsentwürfen zum Doppelpass, der EEG-Novelle und dem flächendeckenden Mindestlohn zu befassen haben.

Fotos zum Teil: © Bundesrat | Frank Bräuer

Boris Pistorius: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten!

Niedersachsen will Informationsgrundlage für Waffenbehörden verbessern  Ermittlungen im Zusammenhang mit der so…

Niedersachsen will Informationsgrundlage für Waffenbehörden verbessern 

Ermittlungen im Zusammenhang mit der so genannten „Zwickauer Terrorzelle“ haben gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt.

Für den Umgang mit Waffen setzt das geltende Waffenrecht u.a. voraus, dass die betreffende Person „zuverlässig“ ist. Extremistische Aktivitäten eines Waffenbesitzers werden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung berücksichtigt. Beispielsweise sind Personen, die Bestrebungen verfolgen oder unterstützen (oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben), die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig.

In der praktischen Anwendung stößt diese Vorschrift aber auf rechtliche Beschränkungen, da die Waffenbehörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern lediglich verpflichtet sind, auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sowie auf die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle zurückzugreifen. Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Abfrage von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung besteht für die Waffenbehörden derzeit nicht. Einzig die Verfassungsschutzbehörden verfügen jedoch über Informationen, die die Waffenbehörden bei der Anwendung des Waffengesetzes benötigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Waffenbesitzer bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, will Niedersachsen das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzen. Einen entsprechenden Gesetzesantrag hat Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am vergangenen Freitag im Bundesrat vorgestellt.

„Wir müssen uns eines ins Bewusstsein rufen“, mahnte Pistorius, „wer Waffen mit sich trägt, trägt damit untrennbar eine große Verantwortung. Und so muss der Gesetzgeber auch dafür sorgen, dass Waffen nicht in verantwortungslose Hände gelangen können.“ Niedersachsen wolle mit seinem Antrag die Informationsgrundlage der Waffenbehörde verbessern. Die vorhandenen Informationen des Verfassungsschutzes über extremistische Bestrebungen einzelner Personen sollen in jedem Fall und nicht nur anlassbezogen an die Waffenbehörden weitergegeben werden dürfen.

„Mit unserem Antrag soll eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz als fester Bestandteil der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gesetzlich verankert werden. Wir sind überzeugt, dass sicherheitsrelevante Erkenntnisse in den Waffenbehörden zusammenlaufen sollten, bevor waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden. Das ist momentan tatsächlich leider nicht der Fall – und daher wollen wir diesen Schwachpunkt des Waffengesetzes mit unserer Gesetzesinitiative beseitigen“, stellte Pistorius gegenüber den Ländern klar.

Es erschließe sich nicht, warum beim Waffengesetz, das Leben und Gesundheit schützen solle eine Pflichtabfrage nicht vorgesehen sei während bei Durchführung anderer Gesetze mit vergleichbarem Schutzziel eine solche Abfrage standardmäßig einzuhalten sei, so der Minister abschließend.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Niedersachsen unterstützt Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich

Peter-Jürgen Schneider: Abgabensystem muss von den Menschen als gerecht empfunden werden Eines…

Peter-Jürgen Schneider: Abgabensystem muss von den Menschen als gerecht empfunden werden

Eines stellte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider in seiner Rede im Bundesrat vergangenen Freitag unmissverständlich klar: bei der Bekämpfung steuerunehrlichen Verhaltens gilt ein besonderes Augenmerk dem inakzeptablen Verhalten einiger Banken.

Folgerichtig nimmt die Länderkammer mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich“ eine Initiative aus dem Sommer des vergangenen Jahres für ein Bankenstrafrecht wieder auf. Der Entwurf ist aufgrund der Neuwahl des Deutschen Bundestages dort erneut einzubringen.

Die Länder wollen den Zustand nicht weiter tolerieren, dass Banken ihren Kunden ganz gezielt bei der „Steueroptimierung“ helfen, ja „Steuerbetrug gar systematisch dulden oder im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle sogar aktiv befördern“, wie es Schneider verdeutlichte. Letztlich handele es sich dabei nämlich häufig um organisierte Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Unrühmliches Beispiel aus der neueren Vergangenheit sind die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, in denen sich zwei oder mehr Finanzmarktakteure die einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer mehrfach durch das Finanzamt erstatten ließen. Dieses fragwürdige Modell war von Banken „entwickelt“ worden. Finanzminister Schneider sieht keinen Zweifel, dass dies Vorgehen unrechtmäßig war.

Die Länderkammer hält es für zwingend notwendig, nicht nur die einzelne Vertriebskraft strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Es soll mithin konsequent gegen die Verursacher der strukturellen Begehung von Steuerstraftaten vorgegangen werden. Dies sind aber regelmäßig nicht die Fachkräfte am Schalter, sondern die das Geschäftsgebaren prägenden Institutionen selbst durch ihre maßgeblichen Entscheidungsträger in den Spitzen der Finanzunternehmen. Insofern könne der Gesetzentwurf einen Beitrag zur Wiederherstellung des auch auf dem Deutschen Bankentag in der vergangenen Woche so erkannten wichtigen Gutes der Finanzwirtschaft leisten: dem Vertrauen in die Bankenwirtschaft.

Die Länder wollen daher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) die Kompetenz übertragen, gestaffelt gegen Finanzinstitute vorzugehen. Neben dem letzten Mittel, dem Entzug der sogenannten „Bankenlizenz“, soll die BaFin die Abberufung von Bankmanagern oder die Schließung von Teilbereichen eines Instituts durchsetzen können, wenn sich Hinweise auf die dauerhafte Mitwirkung bei Steuerstraftaten ergeben.

In Anbetracht dessen, dass sich der Gesetzentwurf in die Linie einfügt, die durch die Braunschweiger Erklärung, den Beschluss des Bundesrates zu „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug“ sowie den Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgezeichnet ist, darf darauf gehofft werden, dass das Gesetz bald umgesetzt wird und Banken künftig nicht mehr durch Tricksereien zu lasten aller Steuerzahlenden Gewinne erwirtschaften.

Christian Meyer: Landwirte in Niedersachsen erhalten gute und verlässliche Förderbedingungen

Landwirtschaftsminister will sich mit aller Kraft für grüne und gerechte Gemeinsame Agrarpolitik…

Landwirtschaftsminister will sich mit aller Kraft für grüne und gerechte Gemeinsame Agrarpolitik einsetzen

Es geht um sehr viel Geld. Nicht um so viel, wie die Banken in der Finanzkrise versenkt haben. Aber um immerhin jährlich fünf Milliarden Euro für Deutschland, knapp 800 Millionen Euro für Niedersachsen. Dieses Geld wird im Wege der Direktzahlungen an die Landwirte in Europa, Deutschland, Niedersachsen aus dem EU-Haushalt gezahlt: seit vielen Jahrzehnten, eisern verteidigt, zwar unter immer neuen Bezeichnungen und mit wechselnden Begründungen, im Wesentlichen aber ungeschmälert.

Die Europäische Kommission will diese Mittel künftig stärker nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ verteilen, also stärker an den Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft orientiert. Die europäische Legislative – Rat und Europäisches Parlament – ging in diese Richtung, aber nicht ganz so weit. Herausgekommen ist, dass die alte Flächenprämie künftig in eine Basisprämie und eine „greening“-Prämie aufgeteilt wird und darüber hinaus den Mitgliedstaaten ein ganzer Baukasten von Wahlmöglichkeiten geöffnet wird, aus dem jeder Mitgliedstaat seine individuelle Agrarpolitik zusammenstellen kann. Für Deutschland hatte die Agrarministerkonferenz der Bundesländer im November 2013 in München entschieden, wie die Spielräume, die der Brüsseler Beschluss offen lässt, ausgefüllt werden sollen. Mit dem jetzt im Bundesrat beratenen Gesetzentwurf soll dieser Beschluss Rechtskraft erhalten.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer kommentierte im Bundesrat: „In finanzieller Hinsicht schafft der Gesetzentwurf für die Landwirte in Niedersachsen gute und verlässliche Förderbedingungen, … eine gerechtere Verteilung, … einen Anreiz für junge Menschen, in die Landwirtschaft einzusteigen, … eine stärkere Förderung der ländlichen Entwicklung.“ Inhaltlich, so Meyer, weise der Gesetzentwurf allerdings beim Greening noch erhebliche Fallstricke auf.

Ziel müsse, so Meyer, eine ökologisch wirksame Umsetzung der EU-Agrarreform sein, ein „green-washing“ könne nicht akzeptiert werden. Wichtiges Ziel sei, die Anbauvielfalt, den Dauergrünlanderhalt und die Bereitstellung ökologisch wirksamer Flächen zu honorieren und damit die Biodiversität in der Kulturlandschaft zu verbessern. Niedersachsen fordere einen konsequenten Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz auf den ökologischen Vorrangflächen und den Ausschluss des Zwischenfruchtanbaus, der nur einen geringen positiven Effekt hat. Wichtig sei auch der Schutz des Dauergrünlands. Dauergrünland in Natura-2000 Gebieten habe für die zu schützenden Arten und Lebensräume eine herausragende Bedeutung, diene ihnen als Puffer- und Arrondierungsfläche. Die vorgesehene Ermächtigung, über diese Flächen hinaus weitere umweltsensible Grünlandflächen besonders zu schützen, begrüßte Meyer ausdrücklich. Er werde sich, versprach Meyer, „mit aller Kraft für eine grüne und gerechte Gemeinsame Agrarpolitik einsetzen.“

Länder halten am deutschen Drei-Säulen-Bankenmodell fest

Europa zieht nach und legt Trennbankengesetz vor  Europa zieht nach. Nachdem der…

Europa zieht nach und legt Trennbankengesetz vor 

Europa zieht nach. Nachdem der deutsche Gesetzgeber bereits vergangenes Jahr ein Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken auf den Weg brachte, in dem unter gewissen Voraussetzungen eine Trennung des kundenorientierten Bankgeschäfts vom spekulativen Investmentbanking erfolgte, hat nun auch der EU-Gesetzgeber einen Verordnungsvorschlag zum sogenannten „EU-Trennbankengesetz“ vorgelegt. Mit der Verordnung soll auf das Problem reagiert werden, dass einige Banken eine Größe haben, die sie zu systemrelevanten Faktoren macht. Diese Institute können dann nicht vom Markt entlassen werden, ohne großflächige Konsequenzen im Wirtschaftsleben hervorzurufen (sog. „too-big-to-fail“, TBTF).

Die Vorgaben sollen für europäische Banken gelten, die als global systemrelevant eingestuft wurden, sowie für Kreditinstitute mit mehr als 30 Mrd. Euro Bilanzsumme, deren Handelsvolumen in drei aufeinanderfolgenden Jahren entweder 70 Mrd. Euro oder 10% der Bilanzsumme übersteigt.

Durch den Vorschlag soll eine Bankenlandschaft entstehen, in der einzelne Institute keine Dominoeffekte auslösen können. Dies soll dadurch erreicht werden, dass das einzelne Institut Möglichkeiten einer geordneten Abwicklung prüfen und planen muss, sodass im Ernstfall ein einem Insolvenzverfahren vergleichbares Abwicklungsregime durchgeführt werden kann. Erst dann ist die Gefahr gebannt, dass letztlich wieder die steuerzahlende Bevölkerung die Verluste des Bankenroulettes tragen muss.

Als wichtigen Punkt sieht das Europäische Parlament dabei das Verbot des Eigenhandels an. Bei diesem Wirken stehen die Geschäftsvorfälle nicht mehr im Dienst der Kundschaft, sondern dienen allein eigenen Geschäftsinteressen der auf den Finanzmärkten spekulierenden Institute.

Die Realwirtschaft soll mithin wieder in den Brennpunkt des Handelns der Kreditinstitute rücken. Konsequenz daraus ist unter anderem das Untersagen des Investments in Hedgefonds für Kreditinstitute. Zudem soll die Bankenaufsicht die Abspaltung anderer spekulativer Geschäfte vom eigentlichen Einlagengeschäft verlangen können.

Der Bundesrat begrüßt das Anliegen des Europäischen Parlaments grundsätzlich, hat in seinem Beschluss aber auf die Eigenarten des deutschen Finanzplatzes hingewiesen, die auch bei einer europäischen Regelung zu bedenken sind.

Zur Sicherstellung der einheitlichen Marktchancen hält es die Ländergemeinschaft daher für nicht tragbar, dass die Kommission Banken einen Austritt aus dem europäischen Regime zubilligen möchte, wenn auf Ebene eines Mitgliedstaates ein aus Sicht der Kommission vergleichbares Instrumentarium vorliegt. Hier soll ohne Ausnahme gleiches Recht für alle gelten. Aus dem Grunde fordert der Bundesrat auch, dass die Förderbanken der Länder der Kreditanstalt für Wiederaufbau gleichgestellt werden und Staatsanleihen der Länder denen eines Mitgliedstaates der Union entsprechend behandelt werden.

Weiter soll ein einheitlicher Start des deutschen und des europäischen Systems erreicht werden, damit die Banken nicht aufgrund des Deutschen Trennbankengesetzes Mitte 2015 dem einen und aufgrund des EU-Gesetzes Anfang 2017 einem anderem Regime unterworfen werden. Zudem solle bei den Schwellenwerten für die Anwendung des Rechts eine Orientierung an den Werten aus dem sogenannten Liikanen-Bericht sowie den Werten aus dem deutschen Gesetz erfolgen, da die europäischen Größeneinschätzungen zu vielen kleineren Instituten andernfalls einen großen Verwaltungsaufwand aufbürden. Während das deutsche Recht auf eine Bilanzsumme von 90 Mrd. € abstellt, soll die Grenze auf EU-Ebene bei 30 Mrd. € liegen.

Insgesamt müsse das EU-Trennbankengesetz so gestaltet werden, dass das deutsche Drei-Säulen-Bankenmodell nicht beeinträchtigt wird. Gerade die Aufteilung des Marktes auf Privatbanken, öffentlich-rechtliche Institute und Genossenschaftsbanken hat sich in der Finanzkrise bewährt. Dessen Abschaffung kann sich also nicht positiv auf die Stabilität der Finanzmärkte auswirken.

Sukzessivadoption durch Lebenspartner geht Bundesrat nicht weit genug

Bundesregierung setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts um Grundsätzlich keine Einwendungen hatte die Länderkammer…

Bundesregierung setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts um

Grundsätzlich keine Einwendungen hatte die Länderkammer in ihrer jüngsten Plenarsitzung gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Damit bringt die Bundesregierung eine Erweiterung des Adoptionsrechts für homosexuelle Lebenspartnerschaften auf den Weg.

Die Bundesregierung setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30. Juni 2014 verlangt. Der Entwurf soll gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben, das vom Partner bereits adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verwehrt.

In seiner allgemeinen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat, dass eingetragene Lebenspartner auch dann ein Kind adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften stelle einen Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften dar. Allerdings, so der Bundesrat weiter, trage die vorgesehene Gesetzesänderung dem Ziel der völligen rechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften noch nicht ausreichend Rechnung, da die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht werde.

Mit Blick darauf bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung, inwieweit eine weitergehende Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht erreicht werden kann.

Länder wollen gentechnikfreie Landwirtschaft schützen – Handlungsmöglichkeiten stärken

Niedersachsen unterstützt Appell an Europa In Deutschland sollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen…

Niedersachsen unterstützt Appell an Europa

In Deutschland sollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden! Das haben 88 % der deutschen Bürgerinnen und Bürger in einer Umfrage (der Gesellschaft für Konsumforschung) erklärt. Das hat jetzt auch der Bundesrat noch einmal klargestellt, mit niedersächsischer Unterstützung. In der Entschließung, die der Bundesrat am vergangenen Freitag annahm, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass wir das Recht bekommen, über den Anbau von Genpflanzen in Deutschland selbst zu entscheiden – rechtssicher, grundsätzlich, und mit machbarem Rechtfertigungsaufwand. Diese Entschließung ist gleichzeitig ein Plädoyer für ein Europa, das Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt. Ein Europa der Subsidiarität, Bürgernähe und Beteiligung, nicht des Zentralismus, der Technokraten und Wirtschaftsinteressen.

Denn darüber, ob gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Europa angebaut werden dürfen, wird derzeit EU-weit einheitlich auf europäischer Ebene und nach europäischen Regeln entschieden. Das ist einfach, wenn man sich einig ist, aber anstrengend, wenn man in einer Frage so uneins ist wie die EU-Staaten in der Frage der GVO: Regelmäßig kommt es in den für die Zulassung zuständigen politischen Gremien in Brüssel zu Patt-Situationen. Mit der Folge, dass am Ende des Verfahrens Beamte (der Europäischen Kommission) entscheiden. Immerhin ist man sich einig, dass diese Notlösung mit demokratischen Idealen schwer vereinbar ist.

Die Europäische Kommission hatte deshalb schon 2010 den Vorschlag gemacht, es den Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Bedingungen zu erlauben, über den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet selbst zu entscheiden. Aber dieser Vorschlag, wie er jetzt in Kompromissfassung vorliegt, entspricht nicht den Wünschen der Bundesländer: Er sieht aufwendige Verhandlungen mit den Anbietern von GVO und zusätzliche Begründungen vor. Dass sich so GVO rechtssicher verbieten lassen, kann bezweifelt werden. Schlimmer noch: selbst die Verhandlungen über diesen Vorschlag kamen in Brüssel nicht voran – nicht zuletzt, weil sich Deutschland, unter alter Bundesregierung, an der Blockade beteiligte. Neue Bundesregierung, neue Chance!

Bundesrat will verstärkte Bekämpfung von Kinderpornografie

Bundesregierung soll strafrechtliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz verbessern Der Bundesrat hat…

Bundesregierung soll strafrechtliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz verbessern

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung am vergangenen Freitag gebeten, zur Verbesserung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Niedersachsen hat diese Bitte unterstützt.

Ausgangspunkt ist der jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums des Innern über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Danach hat das Bundeskriminalamt in dem Jahr insgesamt 6.209 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. Nach vier Wochen betrug die Löschquote solcher einschlägigen Inhalte 97 Prozent. Das zeige zwar den Erfolg der Maßnahme, aber die hohen Zahlen seien besorgniserregend und deckten sicher nicht das ganze Feld ab, vermutet der Bundesrat. Die Bekämpfung von Kinderpornographie sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und es seien verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf eine konsequente und effektive Verfolgung dieses Kriminalfeldes erforderlich.

Kinder und Jugendliche genössen nach dem Grundgesetz und nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) besonderen Schutz. Deshalb erscheine es notwendig, dass die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder und Jugendlicher unterbunden und der Handel mit diesen Aufnahmen strafrechtlich sanktioniert werde.

In diesem Zusammenhang hält der Bundesrat auch eine zügige Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie für geboten. Dabei sei auch die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in Chatforen und sozialen Netzwerken vor sexuellen Übergriffen – sogenanntes Cyber-Grooming – besonders in den Blick zu nehmen.

Darüber hinaus stellt der Bundesrat in seiner Entschließung fest, dass die konsequente Verfolgung internetbasierter Kriminalität hoch spezialisierter Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten und einer engen Zusammenarbeit von Justiz und Polizei bedürfe. Präventive Maßnahmen seien auch im Hinblick auf die Täter erforderlich. Für therapiebereite Menschen mit pädophilen Neigungen seien therapeutische Anlaufstellen und Beratungsangebote ein wichtiger Baustein zur Verhinderung zukünftiger Straftaten.

Neben der Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sollte auch in einen kritischen Dialog mit den Internetanbietern eingetreten und an deren Selbstverantwortung appelliert werden. Das gelte auch für die Anbieter von Suchmaschinen. Schließlich seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sozialer Netzwerke und von Anbietern von E-Mail- und Nachrichtendiensten im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild beziehungsweise urheberrechtliche Belange in den Blick zu nehmen.

Bundeshaushalt 2014: Länder fordern Entlastung für Kommunen

Bund soll bei berufsbezogener Deutschförderung einspringen Der Bundeshaushalt für das Jahr 2014…

Bund soll bei berufsbezogener Deutschförderung einspringen

Der Bundeshaushalt für das Jahr 2014 soll ein Volumen von rund 298 Milliarden Euro haben. Das Bundeskabinett hatte den entsprechenden Regierungsentwurf im März auf den Weg gebracht- am vergangenen Freitag hatte sich die Länderkammer mit dem Zahlenwerk zu beschäftigen.

Bemerkenswert ist, dass die Nettokreditaufnahme mit 6,5 Milliarden Euro die niedrigste seit vierzig Jahren ist. Ab 2015 beabsichtigt der Bund gar keine neuen Schulden mehr zu machen. Das im Koalitionsvertrag definierte Ziel eines strukturell ausgeglichenen – d.h. von Konjunktureinflüssen bereinigten – Haushalts ist damit eingehalten, da der Bundeshaushalt 2014 einen strukturellen Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufweisen soll. Die im Zuge der Schuldengrenze für den Bund ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für das strukturelle Defizit in Höhe von 0,35 % des BIP wird mit 0,07 % deutlich unterschritten.

Die Gesamtausgaben sollen 2014 planmäßig rund 298,5 Mrd. Euro betragen. Das bedeutet einen Ausgabenrückgang gegenüber dem Vorjahr in Höhe von ca. 3,7%. Dafür verantwortlich sind in erster Linie Sondereffekte im Haushalt 2013, wie die Belastungen durch die Flutschäden und die letzte Rate der Kapitalaufstockung des Euro-Rettungsschirmes, die den Haushalt 2014 nicht mehr belasten.

In seiner Stellungnahme erkennt der Bundesrat die Anstrengungen der Bundesregierung für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt 2014 an. Die Länder mahnen aber, die Konsolidierungsbemühungen mit Blick auf die Finanzlage in Europa gleichwohl nicht abzuschwächen. Ein Fokus solle auf die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau gelegt werden; hier sollte über Umschichtungen im Haushalt nachgedacht werden.

Die Länder erinnern an Verabredungen zwischen Bund und Ländern, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, damit Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die bei den Kommunen hierfür erforderlichen Mittel sollen sofort mit einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat weist auf die notwendige Planungssicherheit für die Kommunen hin. Er erwartet deshalb zum 1. Januar 2017 das Inkrafttreten des Bundesleistungsgesetzes mit einer Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich.

Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, die in der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellte finanzielle Entlastung der Länder frühzeitig umzusetzen. Als Möglichkeit wird hierzu eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder angebracht. Ferner empfiehlt der Bundesrat, angesichts des großen Umfangs der Bundeswehrreform und des Abzugs der Gaststreitkräfte, den vom Strukturwandel betroffenen Kommunen vergünstigte Erwerbsmöglichkeiten für nicht mehr benötigte Liegenschaften einzuräumen.

Gemeinsam mit Bremen und anderen Ländern setzte Niedersachsen zudem durch, dass sich die Bundesregierung mit der Fragestellung der Finanzierung von Sprachkursen zur Integration arbeitswilliger Menschen auseinanderzusetzen haben wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte darauf hingewiesen, dass die Mittel für die Sprachkurse wegen des großen Erfolges der Maßnahmen ab Mai keine Neubewilligungen mehr zulassen werden. Eine Pause in der Integration von über einem halben Jahr könne aber angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen aus Sicht der Länder nicht toleriert werden.

Der Bund soll daher einspringen, wenn die Mittel aus der europäischen Förderung verbraucht sein werden.

Länder unterstützen Branchenmindestlohn „Schlachten und Fleischverarbeitung“

Verbesserung der Haftungsregelung für Generalunternehmer möglich? Die Länder haben jetzt zu einem…

Verbesserung der Haftungsregelung für Generalunternehmer möglich?

Die Länder haben jetzt zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Weg für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft freimachen will.

Sie wollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren allerdings prüfen lassen, ob eine Verbesserung der im Entwurf enthaltenen Haftungsregelung für Generalunternehmer möglich ist. Nach dieser haftet bisher der Generalunternehmer, der einen Subunternehmer mit der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen beauftragt, für die Löhne, die der Subunternehmer seinen Arbeitnehmern schuldet. Gerade in jüngster Zeit habe es jedoch wiederholt Fallkonstellationen gegeben, in denen der Generalunternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, gegenüber dem Subunternehmer aber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bestand. Dies führt nach Darstellung des Bundesrates dazu, dass die beim Subunternehmer eingehenden Zahlungen den betroffenen Arbeitnehmern nicht mehr als Lohn ausgezahlt werden können, weil sie unmittelbar an den Pfändungsgläubiger fließen. Aus Sicht des Bundesrates kämen als Lösungsansätze die Gründung eines Hilfsfonds oder die Schaffung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld in Betracht.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Anfang des Jahres abgeschlossene neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Fleischwirtschaft – auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer – zwingend zur Anwendung kommt. Ab dem 1. Juli des Jahres soll damit keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro ansteigen.

Legehennenbetriebsregister: Bund greift niedersächsischen Vorschlag auf

Meldepflicht für Wechsel der Kennnummer  Was ist eigentlich aus …geworden? Die Medien…

Meldepflicht für Wechsel der Kennnummer 

Was ist eigentlich aus …geworden? Die Medien schlagen Alarm, die Politik verspricht Handeln, danach kehrt Ruhe und – scheinbar – Vergessen ein. Nicht zuletzt, weil gute Nachrichten aus Sicht der Medien nicht berichtenswert sind. Vor einem Jahr geriet die niedersächsische Tierhaltung in die Schlagzeilen, weil Landwirte Eier als „Bioeier“ verkauft haben sollen, die nicht als Bioeier hätten verkauft werden dürfen. Möglich war das, weil diese Betriebe das Recht genutzt hatten, zwischen zwei Hennenhaltungsverfahren zu wechseln. Wogegen im Prinzip nichts zu sagen ist, solange man die Eier dann auch richtig kennzeichnet.

Niedersachsen hatte damals eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, in der wir der Bundesregierung sieben Wege aufgezeigt hatten, Falschdeklarationen in Zukunft zu verhindern. Mag sein, dass die Mühlen der Rechtsetzung langsam mahlen – immerhin hat der Bund jetzt aber den ersten unserer sieben Vorschläge aufgegriffen.

Im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes bleibt es zwar dabei, dass für einen Stall, der technisch mehrere Haltungsverfahren ermöglicht, auch mehrere Kennnummern vergeben werden dürfen. Neu ist aber, dass ausdrücklich vorgeschrieben wird, dass ein Halter immer nur eine Nummer zur Zeit benutzen darf und zudem den Behörden melden muss, wenn er von einem Haltungssystem zum anderen, von einer Kennnummer zur anderen, wechselt. Weil solch ein Wechsel, oft wetterbedingt, relativ kurzfristig erfolgt, unterstützten wir im Agrarausschuss des Bundesrates einen Antrag, der die Meldefrist bundeseinheitlich regelt, aber von zwei Wochen auf zwei Tage verkürzt. Leider erfolglos.

Nach dem nun in der vergangenen Woche vom Bundesrat gefassten Beschluss würde zwar die überlange Meldefrist entfallen, damit aber auch jegliche bundesweit einheitliche Regelung dieser Meldefrist. Außerdem haben wir – diesmal erfolgreich – im Bundesrat durchgesetzt, dass die Bundesregierung gebeten wird, die Junghennenaufzucht in die Überwachungskette einzubeziehen. Das macht Sinn, denn wer die Zu- und Abgänge in einem Stall kennt, kann sich über die Plausibilität von Angaben zur Belegung („Besatzdichte“) Gedanken machen.

Rotlichtverstöße von Radfahrern werden eigenständig- und teurer

Länder wollen Fahrsicherheitstrainings für Polizei und Feuerwehr Die Länder haben in ihrer…

Länder wollen Fahrsicherheitstrainings für Polizei und Feuerwehr

Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung nur mit Auflagen zugestimmt. Der Bundesrat möchte im Bußgeldkatalog künftig Rotlichtverstöße von Radfahrern eigenständig aufführen. Den bisherigen Regelsatz von 45 Euro will er auf 60 Euro anheben. Zudem möchten die Länder zum sicheren Führen von Einsatzfahrzeugen – z.B. der Polizei oder Feuerwehr – neben regelmäßigen Übungsfahrten auch ergänzende Schulungsmaßnahmen wie z.B. Fahrsicherheitstrainings für die Fahrer vorsehen. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.

Die Vorlage der Bundesregierung dient unter anderem der weiteren Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Zudem werden Aktualisierungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Kraftfahreignung auf der Grundlage von EU-Vorgaben vorgenommen. Weitere Änderungen des geltenden Rechts sind der Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters geschuldet.

Länder wollen Prostituierte vor Gewalt und Ausbeutung schützen

Bundesregierung stellt Gesetzentwurf noch für 2014 in Aussicht  Weil sich seit in…

Bundesregierung stellt Gesetzentwurf noch für 2014 in Aussicht 

Weil sich seit in Krafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1. Januar 2002 im Bereich der Prostitution die Verhältnisse zum Nachteil sowohl von Prostituierten als auch von Unbeteiligten durch eine Ausweitung der Prostitution in Deutschland verschlechtert habe, hat der Bundesrat in seinem jüngsten Plenum eine Entschließung gefasst mit dem Ziel einer umfassenden Neuordnung des Rechts der Prostitution und der Regulierung der Prostitutionsstätten.

Eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird mit der Entschließung begrüßt und die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf schnellstmöglich vorzulegen. Darin solle auch die Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vorgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der letzten Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode war dem Grundsatz der Diskontinuität anheimgefallen.

Wesentliche Ziele des Prostitutionsgesetzes waren es, die Sittenwidrigkeit der Prostitution abzuschaffen und den Prostituierten damit die Einklagbarkeit ihres Lohnes zu sichern. Darüber hinaus sollte der Zugang zur Sozialversicherung erleichtert, die Arbeitsbedingungen verbessert und kriminellen Begleiterscheinungen der Boden entzogen werden.

Allerdings ist bereits durch die Evaluation des Gesetzes im Jahr 2007 deutlich geworden, dass das Prostitutionsgesetz nur einen Teil der Ziele erreichen konnte. So besaß etwa nur ein Prozent aller Prostituierten einen Arbeitsvertrag. Auch hat sich das Erscheinungsbild von Prostitution in Deutschland verändert. Mangels exakter Zahlen gehen die Schätzungen dahin, dass etwa 400.000 Personen – überwiegend weibliche – ganz oder teilweise in der Prostitution tätig sind. Außerdem ist in den letzten Jahren durch die EU-Osterweiterung die Armutsprostitution, insbesondere im Bereich der Straßenprostitution, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Hier bestehen generell prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen. Und bei Bordellen haben sich Großbetriebe etabliert, die auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte verfolgen.

Wenngleich der Bundesrat sich gegen die pauschale Gleichsetzung von Prostitution und Menschenhandel wendet, sieht er in der anstehenden Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel. Die Regulierung zumindest eines Teils des Marktes, ermögliche mehr Transparenz und die Kontrolle von Bedingungen und Standards; sie erschwere damit ausbeuterische Verhältnisse.

Die Fortentwicklung des Gesetzes müsse einen größten Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung ermöglichen, die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten beinhalten, auf die Gewährung fairer Arbeit hinwirken sowie geeignet sein, illegale Formen der Prostitution zurückzudrängen.

Keinen Vorteil sieht die Mehrheit des Bundesrates darin, einen speziellen Straftatbestand für Freier, die wissentlich die Zwangslage von Menschenhandelsopfern missbrauchen, zu schaffen. Diesen Punkt sieht Niedersachsen anders, wenngleich der Entschließung vom Ziel her zugestimmt werden konnte. Niedersachsen hält einen spezifischen Straftatbestand für Freier, die wissentlich die Lage von Menschenhandelsopfern missbrauchen, für notwendig. Einen entsprechenden Straftatbestand hat Niedersachsen bereits in seinem Gesetzesantrag zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vom 21. Juni 2013 (BR-Drucksache 528/13) vorgeschlagen.

Die Bundesregierung hat in der Plenarsitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf noch für 2014 in Aussicht gestellt.

Bundesrat schlägt „Freiwilligendienst aller Generationen“ vor

Bundesfreiwilligendienst soll zweite Säule bekommen Der Bundesrat möchte neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst…

Bundesfreiwilligendienst soll zweite Säule bekommen

Der Bundesrat möchte neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst eine weitere Dienstform gesetzlich verankern. Diese soll im Gegensatz zu den bisherigen Freiwilligendiensten nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf Taschengeld auslösen.

In ihrem am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder daher vor, den neuen „Freiwilligendienst aller Generationen“ als zweite Säule in das Bundesfreiwilligendienstgesetz einzufügen. Der Dienst soll überwiegend praktische Tätigkeiten umfassen und arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein. Er soll durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und für mindestens sechs und maximal 24 Monate geleistet werden.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Operationstechnischer Assistenz soll Krankenhäuser entlasten

Bundeseinheitliches Berufsbild erforderlich Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, einen…

Bundeseinheitliches Berufsbild erforderlich

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, einen Gesetzentwurf über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Gesetzentwurf entspricht dem Inhalt der Gesetzesvorlage des Bundesrates vom März 2009, die mit Ablauf der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen ist.

Mit dem Gesetzentwurf soll den erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem voranschreitenden Fachkräftemangel im Krankenhaus Rechnung getragen werden. Die Komplexität des Versorgungsgeschehens habe Spezialisten für die Operationstechnische Assistenz notwendig gemacht. Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz wird bisher auf der Grundlage der seit 1996 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen „DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten“ ohne staatliche Anerkennung durchgeführt.

In Schleswig-Holstein gibt es seit 2004 auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und in Thüringen seit 2004 nach Landesschulrecht Regelungen des Berufsbildes. Im Interesse der Vermeidung einer Zersplitterung des Heilberufswesens wird die bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf für erforderlich gehalten. Die mit diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes soll die Finanzierung der Ausbildung sicherstellen.

Meldewesen soll weiterentwickelt werden

Länder nehmen Stellung und formulieren Prüfauftrag Im Mai 2013 wurde das Gesetz…

Länder nehmen Stellung und formulieren Prüfauftrag

Im Mai 2013 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) verkündet. Das Gesetz regelt den Erlass des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie weiterer  Folgeänderungen in anderen Bundesgesetzen.

Seit der Föderalismuskommission I im Jahr 2006 hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen, von der nunmehr erstmals Gebrauch gemacht wird. Danach soll das BMG zum 1. Mai 2015 in Kraft treten. Derzeit geltende melderechtliche Regelungen, Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und darauf beruhendes Landesrecht – in Niedersachsen das NMG -, werden zum 1.Mai 2015 außer Kraft treten.

Die Bundesregierung hat vor Inkrafttreten des BMG diverse, teilweise rein redaktionelle Unstimmigkeiten festgestellt, die Änderungen notwendig machen.

Inhaltlich bedeutsame Änderungen beruhen auf Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen mit eingetragenen Lebenspartnerschaften. Den Finanzämtern und den steuererhebenden Religionsgesellschaften soll künftig auch das Merkmal „eingetragene Lebenspartnerschaft“ mitgeteilt werden, damit die Steuerfälle rechtmäßig bearbeitet werden können.

Von besonderer Bedeutung für die Länder ist zudem die Vorschrift zum Inkrafttreten von Regelungen, die sowohl den Bund als auch die Länder zum Erlass ergänzender Regelungen zum BMG ermächtigen. Bislang sollten diese Bestimmungen erst zum 1. Mai 2015 in Kraft treten. Dieser Termin wird nunmehr vorgezogen auf den Tag des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes. Nur so ist gewährleistet, dass die ergänzenden Regelungen zeitgleich mit dem BMG am 1. Mai 2015 in Kraft treten.

In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat jetzt unter anderem gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die vorgesehenen Neuregelungen ausgestaltet werden müssen, damit die bei den Kirchen beschäftigten Personen, die Mitglieder der Kirche sind und eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden ist, vor einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen geschützt werden.

Aus Sicht des Bundesrates kommt hierbei beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen in Betracht, die zur Folge hat, dass im Melderegister eine bereichsspezifische Übermittlungssperre eingetragen werden kann, die die Übermittlung von Daten betreffend die Tatsache des Führens einer Ehe oder Lebenspartnerschaft sowohl zum Kirchenmitglied als auch zu dem oder der Familienangehörigen bzw. zu der Lebenspartnerin oder zu dem Lebenspartner gegenüber den kirchlichen Datenempfängern unterbindet.

Standpunkt Niedersachsen

Stefan Wenzel zur „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“: „Vertrauen, Transparenz, Respekt und…

Stefan Wenzel zur „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“: „Vertrauen, Transparenz, Respekt und der Wille zum Konsens sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Arbeit dieser Kommission. Nur so können nachhaltige und ethisch verantwortbare Entscheidungen bei der Suche nach einem Standort zur dauerhaft sicheren Lagerung von Atommüll getroffen werden.“

„Die jetzt gebildete Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist ein einzigartiger Vorgang in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte. Dem eigentlichen Gesetzesvollzug wird eine Kommission mit dem Auftrag vorgeschaltet, das Gesetz als solches noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen und Empfehlungen für Sicherheitsanforderungen, Entscheidungsgrundlagen sowie Mindest-, Auswahl- und Abwägungskriterien für einen sicheren Ort zur dauerhaften Lagerung abzugeben. Sie soll sich auch mit der Organisation und dem Verfahren des Auswahlprozesses konstruktiv befassen und Alternativen prüfen“, so Wenzel am vergangenen Freitag im Bundesrat.

Verfolgen Sie hier die gesamte Rede:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/ni/wenzel-stefan.html

Bildrechte: Nigel Treblin, Niedersächsische Landesregierung

Bundeskabinett

Späte Entschädigung bei Ghetto-Renten Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Ersten Gesetzes…

Späte Entschädigung bei Ghetto-Renten

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ auf den Weg gebracht.

Basierend auf einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 1997 regelt das im Jahr 2002 beschlossene Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) die Anerkennung von Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung, die von NS-Verfolgten in einem unter der NS-Herrschaft eingerichteten Ghetto ausgeübt wurde. Des Weiteren enthält das ZRBG besondere Regelungen zur Rentenberechnung und zur Zahlung dieser Renten in das Ausland. Nach dem ZRBG ergibt sich ein frühestmöglicher Rentenbeginn am 1. Juli 1997, sofern der Antrag bis zum 30. Juni 2003 gestellt wurde. Rund 90 Prozent der Anträge auf Renten nach diesem Gesetz waren jedoch auf der Grundlage einer engen Rechtsauslegung des BSG abgelehnt worden.

Im Juni 2009 gab das BSG diese Rechtsauffassung auf. Aufgrund der veränderten Rechtsprechung konnte nachträglich in über 50 Prozent der zunächst abgelehnten Fälle eine Rente bewilligt werden. Wegen der im Sozialrecht allgemein geltenden vierjährigen Rückwirkungsfrist wurden diese Renten jedoch nicht ab Juli 1997, sondern in der Regel erst ab Januar 2005 gezahlt. Zum Ausgleich für den späteren Rentenbeginn wurden Rentenzuschläge geleistet. Von den überwiegend hochbetagten NS-Verfolgten, die unter unmenschlichen Bedingungen in einem Ghetto gearbeitet haben, wird die auf vier Jahre begrenzte Nachzahlung der Renten trotz der Zuschläge als großes Unrecht empfunden. Dies zeigte auch die zu dieser Thematik vom Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2012 durchgeführte Anhörung von Sachverständigen. Die Bundesregierung möchte diesen offensichtlich unbefriedigenden Zustand verbessern. Mit diesem Gesetz soll den berechtigten Interessen der ehemaligen Ghettobeschäftigten an einer angemessenen Würdigung ihrer Ghettoarbeit in der gesetzlichen Rente Rechnung getragen werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor: Die vierjährige Rückwirkungsfrist des § 44 Absatz 4 SGB X wird auf Renten nach diesem Gesetz nicht mehr angewendet. Die Antragsfrist 30. Juni 2003, die für einen Rentenbeginn zum 1. Juli 1997 einzuhalten war, wird gestrichen. Die Renten, die bisher wegen der vierjährigen Rückwirkungsfrist oder wegen verspäteter Antragstellung ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt wurden, werden auf Antrag zum 1. Juli 1997 neu festgestellt und gezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind.

Damit trägt die Bundesregierung einem Anliegen der betroffenen Menschen Rechnung, das bereits der Bundesrat aufgegriffen hatte: Auf Antrag der Länder NW, BW, HB und BB -und mit den Stimmen Niedersachsens- hatte der Bundesrat die Bundesregierung am 20.09.2013 aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglicht.

Bessere Integration durch Doppel-Pass

Ebenso hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts“ beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, künftig nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen.

Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder, deren ausländische Eltern sich als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren gewöhnlich in Deutschland aufhalten, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bislang muss sich das Kind allerdings mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (optieren). Hat es sich bis zum 23. Geburtstag nicht entschieden, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Diese „Optionspflicht“ soll künftig für Kinder entfallen, die in Deutschland aufgewachsen sind. Laut Gesetzentwurf ist in Deutschland aufgewachsen, wer sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Eine im Gesetzesentwurf enthaltene Härtefallklausel soll für Einzelfallgerechtigkeit sorgen.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat sich wie folgt zur Neuregelung der Optionspflicht geäußert: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kompromiss. Auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten, geht er in die richtige Richtung. Für den größten Teil der Betroffenen ist dies eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Gesetzeslage. Die genaue Regelung muss unbürokratisch sein und darf vor allem die jungen Menschen nicht belasten, aber auch den von Kommunen zu leistenden Aufwand gering halten.“

EEG-Reform

Das Bundeskabinett hat schließlich den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. „Wir haben in sehr kurzer Zeit die Voraussetzung für einen Neustart der Energiewende geschaffen“, betonte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Die grundlegende Reform des EEG hat zum Ziel, mithilfe von verbindlichen Ausbaukorridoren den Ausbau der erneuerbaren Energien für alle Beteiligten planbarer zu machen. Zudem soll der weitere Kostenanstieg spürbar gebremst werden. Und schließlich sollen mit der Novelle des EEG die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt werden.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix soll in Korridoren ausgebaut werden: 40 bis 45 Prozent soll er bis 2025 betragen und 55 bis 60 Prozent bis 2035. Anlagen, die 2015 ans Netz gehen, sollen durchschnittlich mit etwa zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh) gefördert werden.

Ökostrom hat sich, dank der Förderung durch das EEG, vom Nischenprodukt zu einem wichtigen Baustein im Strommix entwickelt. Ziel der Bundesregierung ist es, die Förderung abzubauen und Ökostrom schrittweise in den Markt zu integrieren. Deshalb sollen neue Ökostrom-Anlagen ihren Strom direkt vermarkten. Die Pflicht für alle Neuanlagen soll in Stufen kommen.

Die Kosten für die Energiewende sollen angemessen auf alle Akteure verteilt werden. Auch Eigenversorger sollen einbezogen werden, ausgenommen wird nur der Kraftwerkseigenverbrauchs. Somit soll ermöglicht werden, die Höhe der EEG-Umlage für alle Stromverbraucher zu begrenzen.

Im Zusammenhang mit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch beschlossen. Sie setzt damit eine Forderung des Koalitionsvertrags um.

Dieser sieht für Windenergie an Land vor, länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauten zu ermöglichen. Diese Vorgabe trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen vielfach von deren Entfernung zu Wohnbauten abhängt. Zum anderen kann die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern, aufgrund der topographischen Verhältnisse, unterschiedlich sein.

Bundestag

Haushaltsdebatte im Zeichen der schwarzen Null Die schwarze Null steht: Im nächsten…

Haushaltsdebatte im Zeichen der schwarzen Null

Die schwarze Null steht: Im nächsten Jahr möchte der Bund keine neuen Schulden machen. Noch dieses Jahr soll die Nettoneuverschuldung auf 6,5 Milliarden Euro (2013: 22,1 Milliarden Euro) gesenkt werden. In der vergangenen Woche stand im Bundestag die Auseinandersetzung mit dem Bundeshaushalt im Mittelpunkt.

Ein ausgeglichener Haushalt und hohe öffentliche Investitionen seien kein Widerspruch, betonte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Es gelinge, weil die SPD sich durchgesetzt habe und die Regierung die vorhandenen Spielräume für die richtigen Prioritäten nutzen werde. So stellte er in Aussicht, dass die Bundesregierung mehr in Bildung und Forschung, Infrastruktur und Städtebau investieren sowie die Städte und Gemeinden entlasten werde.

„Im nächsten Jahr ist sogar ein Bundeshaushalt ganz ohne neue Schulden in Sicht. Das ist nur möglich, weil Deutschland heute wirtschaftlich gut dasteht. Dafür hat die SPD den Grundstein gelegt: Mit den Reformen unter Gerhard Schröder sowie durch das entschlossene Handeln von Peer Steinbrück und Olaf Scholz während der Finanzkrise 2008/2009 mit Konjunkturpaket und Kurzarbeitergeld“, zeigte sich Oppermann überzeugt.

33 Mitglieder…..

33 Mitglieder hat die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ nach den Vorgaben des…

33 Mitglieder hat die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ nach den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag Ursula Heinen-Esser und Michael Müller als Vorsitzende dieser Kommission gewählt.

Zugleich bestimmte er die Vertreter der Landesregierungen, der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen in der Kommission. Für Niedersachsen wird Umweltminister Stefan Wenzel der Kommission als Mitglied angehören.

Das Gremium, dem neben dem Vorsitz 8 Vertreterinnen und Vertreter jeweils aus der Wissenschaft, den gesellschaftlichen Gruppen, des Bundestages und der Landesregierungen –also 33 Mitglieder- angehören, soll das Standortauswahlverfahren vorbereiten.

Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.

Die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ soll u. a. das Standortauswahlgesetz evaluieren und gesellschaftspolitische sowie wissenschaftlich- technische Fragestellungen zur Endlagersuche erörtern. Bewusst haben sich Bundestag und Bundesrat dafür entschieden, Vertreter der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Religionsgemeinschaften, der Wirtschaft sowie der Gewerkschaften in dieser Kommission mit Stimmrecht auszustatten, während die Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat ohne Stimmrecht an der Kommission teilnehmen.

Das Standortauswahlgesetz benennt ausdrücklich als Aufgabe der Kommission, Alternativvorschläge vorzulegen, wenn sie Regelungen des Gesetzes als nicht angemessen erachtet. Sie kann darüber hinaus Handlungsempfehlungen zu den bislang getroffenen Entscheidungen und Festlegungen in der Endlagerfrage abgeben. Aus dem Gesetz ergibt sich somit direkt die Bereitschaft des Gesetzgebers, die getroffenen Regelungen hinterfragen zu lassen und zu verändern.

Der Mitwirkung aller stimmberechtigten Mitglieder an der Kommissionsarbeit kommt eine maßgebliche Bedeutung zu. Deshalb appelliert der Deutsche Bundestag in einem entsprechenden Beschluss aus dem April-Plenum an die Verbände und Initiativen, die für sie vorgesehenen beiden Plätze in der Kommission einzunehmen. Die Umweltverbände können einen wichtigen Beitrag leisten, in Fragen der möglichst sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle die bestmögliche Lösung zu entwickeln und einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Der Deutsche Bundestag erkennt ausdrücklich die Rolle der Umweltverbände und Initiativen an und würdigt ihren kontinuierlichen Einsatz für höhere Sicherheitsstandards.

Vor das eigentliche Verfahren zur Standortauswahl tritt die Arbeit einer Kommission. Das Standortauswahlverfahren soll bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein.

Die Kommission beschließt bis zum 31.12.2015 den Bericht zum Standortauswahlverfahren möglichst im Konsens, mindestens aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. Sie ist berechtigt, die Frist einmal um sechs Monate zu verlängern.

Boris Pistorius: Doppelte Staatsangehörigkeit mit zweierlei Maß

Landesvertretung lud zum Dialog über die Mehrstaatigkeit ein Wer bislang geglaubt hatte,…

Landesvertretung lud zum Dialog über die Mehrstaatigkeit ein

Wer bislang geglaubt hatte, mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch die Bundesregierung hätten sich die bisherigen stark unterschiedlichen Positionen von SPD und CDU/CSU angenähert oder seien gar gleich ausgerichtet, musste sich eines Besseren belehren lassen: In der Diskussionsveranstaltung „Wie weit soll Mehrstaatigkeit gehen?“, zu der die Landesvertretung am Donnerstag voriger Woche eingeladen hatte, wurden die Unterschiede deutlich.

Während Befürworter des Gesetzesentwurfes wie Staatsministerin Aydan Özuguz betonten, mit der angestrebten Rechtsänderung würden in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren können, was ein großer Beitrag zu ihrer Integration sei, betonte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die prinzipielle Fortdauer der Optionspflicht. Sie ist Bestandteil des derzeit geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes und verpflichtet die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern, sich spätestens bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, für die deutsche oder für die ihrer Eltern.

Nach Ansicht von Mayer ist die Frage der Staatsangehörigkeit nicht maßgeblich für die Frage, inwieweit ein junger Mensch mit ausländischen Wurzeln in Deutschland integriert sei. Außerdem müsse Mehrstaatigkeit immer eine Ausnahme bleiben, sonst drohten Loyalitätskonflikte. Auf Frage von NDR-Redakteur Dr. Ludger Vielemeier, der die Diskussion moderierte, sagte Mayer, nach seiner Einschätzung werde die Unionsfraktion bei der Beratung des Gesetzentwurfes im Bundestag darauf achten, dass die Voraussetzungen, nach denen die Mehrstaatigkeit zugelassen werde, nicht allzu beliebig ausfielen. Insbesondere wandte sich der Bundestagabgeordnete gegen eine Ausweitung der so genannten Härtefallklausel.

Nach dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung zwei Tage zuvor im Kabinett verabschiedet hatte, kann die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zur ausländischen behalten werden, wenn der junge Mensch sich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat oder über einen hiesigen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Nach Einschätzung von Staatsministerin Özuguz könnten damit bis zu 90 Prozent der Betroffenen eine doppelte Staatsangehörigkeit für sich beanspruchen. Derzeit seien es nur wenige tausend, aber schon in wenigen Jahren eine halbe Million Menschen und mehr.

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius wertete die sich jetzt abzeichnende Neuregelung als Erfolg, wenn er sich auch gewünscht hätte, die Optionspflicht komplett abzuschaffen. Die SPD sei zwar dafür eingetreten, habe sich in dieser Frage aber in der großen Koalition nicht durchsetzen können. „Mit einem Wähleranteil von nur gut 25 Prozent können Sie das auch nicht“, sagte der SPD-Politiker.

Wesentlich kritischer beurteilte der Sprecher der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, den neuen Gesetzentwurf. Die bestehende Diskriminierung vor allem der türkischstämmigen Bevölkerung werde damit fortgesetzt. Wenn man grundsätzlich keine doppelten Staatsangehörigkeiten zulassen wolle, sei das vielleicht noch nachvollziehbar. Tatsächlich aber machten die deutschen Behörden große Unterschiede je nach Abstammung der Betroffenen. Nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für Angehörige weiterer rund 30 Staaten sei es kein Problem, zusätzlich zu ihrer angestammten auch noch die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Nur bei Türken und Arabern sei das offenbar nicht möglich.

Auf die Frage, wie sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen denn anders hätte verhalten sollen, wies Kolat auf die Initiative von drei Bundesländern im Bundesrat hin, die Optionsregelung komplett abzuschaffen. „Der Bundesrat entscheidet das nicht“, entgegnete Pistorius, „sondern der Bundestag“. Und dort gebe es nun mal keine Mehrheit für diese Position.

Daniel Frese Preis Geschichte // Some Further Issues of History

Am 26. März 2014 konnte Staatssekretär Michael Rüter die Ausstellung „Some Further…

Am 26. März 2014 konnte Staatssekretär Michael Rüter die Ausstellung „Some Further Issues of History“ im Atrium seines Hauses eröffnen. Zu sehen waren Werke von Künstlerinnen und Künstlern, die mit dem „Daniel Frese Preis Geschichte“ in Lüneburg ausgezeichnet worden und zuvor mit einer großen Überblicksausstellung im Schloss Agathenburg vorgestellt worden waren. Für Berlin erinnerten Gilta Jansen & Gordon Castellane, Daniela Töbelmann & Carola Keitel sowie Megan Francis Sullivan mit ihren zeitgenössischen Werken an die Einflüsse von Kunstgeschichte, Interieur und städtischem Umfeld auf die Bildenden Künste. Im Dialog mit den Künstlerinnen und Künstlern sowie bei Führungen durch die Ausstellungen gelang ein reger Austausch über die unterschiedlichsten Erinnerungsformen zeitgenössischer Kunst.

Ein besonderes Highlight stellte die Performance von Jeremiah Day dar, der im Anschluss an die Worte des Bevollmächtigten den Garten zu seiner Bühne machte. Mit tänzerischen Elementen und einen – im wahrsten Sinne des Wortes – „bewegten“ Vortrag bezog sich Day auf das Geistertanz-Ritual nativer Amerikaner aus dem späten 19. Jahrhundert und den darin verankerten Glauben, dass Tanz und Gesang radikalen Wandel herbeiführen können. Mit Days Beitrag und den zeitgenössischen Werken wurde der Kunstabend zu einem Treffpunkt von zahlreichen Absolventinnen und Absolventen niedersächsischer Hochschulen sowie Gästen aus der Berlin Kunstszene, die begeistert die Ausstellung ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der Region Nordostniedersachsen sowie ihrer internationalen Gäste besichtigten und diskutierten.

Ausstellung und Vorstellung der Preisträgerinnen und Preisträger in Zusammenarbeit  mit:

Projekt KIM, Innovations-Inkubator der Leuphana Universität Lüneburg und der Kulturstiftung Schloss Agathenburg.

Weitere Informationen zum „Daniel Frese Preis“ unter:
www.kim-art.net

Fotos: Yorck Maecke und Landesvertretung

Christian Meyer: Mit Biomasse gegen Klimawandel!

Kompetenzzentrum 3N informiert in Berlin „Der Klimawandel hat schon heute Folgen: Extremwetterlagen…

Kompetenzzentrum 3N informiert in Berlin

„Der Klimawandel hat schon heute Folgen: Extremwetterlagen führen zu extremen Nahrungsmittelpreisen. Wenn wir Hunger in der Welt verhindern wollen, müssen wir den Klimagasausstoß verringern und in das Zeitalter der erneuerbaren Energien und Rohstoffe eintreten.“ So Christian Meyer, der niedersächsische Landwirtschaftsminister, auf einer Veranstaltung des 3N-Kompetenzzentrums Anfang April in unserer Landesvertretung.

Die Abkehr von den fossilen Energieträgern sei nicht umsonst, so Meyer, aber ohne sie werde es richtig teuer. Für die Energiewende wird die Bioenergie gebraucht, weil sie flexibel regelbar ist und so die Schwächen von Wind- und Solarenergie ausgleichen kann. Aber für die Nutzung der Biomasse hat er eine klare Rangfolge: ganz oben muss der Schutz der biologischen Grundlage stehen, an zweiter Stelle die Nahrungsmittelversorgung. Erst danach könne es um die Biomasse für Werkstoffe und Energie gehen, vorzugsweise aus Rest- und Abfallstoffen. Ganz unten auf Meyers Prioritätenliste steht der Anbau von Futter für die viel zu vielen Tiere in Niedersachsens Ställen. Meyer will deshalb für Niedersachsen eine „Biomasse- Strategie“ ausarbeiten.

Zur anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes führte Meyer aus: die Bioenergie wird gebraucht, weil sie einen Beitrag zur Netzstabilität und zur dezentralen Energieversorgung leisten kann. Sie soll sich aber weg von der „Vermaisung“ entwickeln und hin zur Verwertung von Resten, Abfällen und zu Pflanzen, die Biodiversität fördern. Eine Stilllegung von Biogasanlagen lehnte Meyer ab, denn das Vertrauen derer, die auf politische Empfehlung hin in eine solche Anlage investiert haben, müsse geschützt werden.

Auch für Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, führt kein Weg an einer Energie- und Rohstoffwende vorbei. Energiewende sei wie eine Wende beim Segeln: die Mannschaft muss zusammenspielen, auf den Steuermann hören, und nicht darüber streiten, wer Steuermann ist. Auch für Flachsbarth ist unvermeidlich, dass die Energie- und Rohstoffwende im Portemonnaie zu spüren sein wird. Die Energiepreise werden nicht sinken, aber ihr Anstieg soll durch die Novellierung des EEG gedämpft werden. Denn es gilt, die Akzeptanz der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu bewahren. Fast alles sah Flachsbarth ähnlich wie Meyer: Bioenergie wird zukünftig vor allem aus Resten und Abfällen erzeugt werden, bei der Novellierung des EEG wird man daher die Boni, die zu Fehlentwicklungen führten, streichen. Die Anlagen aber sollen Bestandsschutz haben und so angepasst werden, dass sie besser zur Netzstabilität und zum Ausgleich von Versorgungslücken beitragen.

Wie das im Idealfall funktioniert, erläuterte Reinhard Otten von der AUDI AG: der Autokonzern AUDI hat im niedersächsischen Werlte eine Pilotanlage für das „Power-to-Gas“-Verfahren neben eine Biogasanlage und ein Windrad gestellt. Die Power-to-Gas-Anlage wandelt überschüssigen Windstrom in das Gas Methan, das in das Erdgasnetz eingespeist und bei Flaute und Strombedarf über Gasturbinen zurück in Strom verwandelt werden kann. Das Gasnetz kann 3000mal so viel Energie speichern wie das Stromnetz. Zusätzliche Synergien mit der Biogasanlage ergeben sich, weil diese die Abwärme der power-to-gas-Anlage nutzt, ihr im Gegenzug das nötige Kohlendioxid liefert und schon über einen Anschluss ans Gasnetz verfügt.

Das 3N-Kompetenzzentrum Niedersachsen – Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe e.V., das diesen parlamentarischen Abend veranstaltete, ist die zentrale Informationsstelle für die stoffliche und energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Niedersachsen. National und international vernetzt will es den Wissensaustausch darüber fordern, wie man der Ressourcenknappheit, dem Klimawandel, Rohstoff- und Energieverbrauch begegnen kann. Gründungsmitglieder des 3N Kompetenzzentrum sind u.a. das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, das Umweltministerium, der Landkreis Emsland, die Gemeinde Werlte: Kompetenz aus Niedersachsen! Hier mehr dazu.

Innenminister beharren auf Regelung zur Vorratsdatenspeicherung

Aber: Sorgfalt vor Eile Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)…

Aber: Sorgfalt vor Eile

Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die Zulässigkeit der aktuellen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beharren die Innenminister der SPD-geführten Länder und Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf einer Regelung zur Speicherung von Verbindungsdaten, die natürlich verfassungskonform sein müsse. Dabei müsse aber der Grundsatz „Sorgfalt vor Eile“ gelten, betonten am 10. April der Bundesinnenminister und die Länderinnenminister von Niedersachsen, Boris Pistorius und von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger in einer gemeinsamen Pressekonferenz in der Vertretung des Landes Niedersachsen.

Eine „angemessene Mindestspeicherung“ zur Verfolgung schwerster Kriminalität bleibe notwendig. Verbindungsdaten (Telefon und Internet) müssten unter größtmöglicher Beachtung der Grundrechte für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Die Koalitionspartner in der Bundesregierung würden jetzt neu darüber verhandeln, ob und wie Polizei und Staatsanwaltschaft dieses wichtige Instrument in Einklang mit der aktuellen Entscheidung des EuGH nutzen dürfen.

Der Bundesinnenminister und die Länderinnenminister waren sich einig, das Urteil aus Luxemburg zunächst sorgfältig zu analysieren. Nach einer übereinstimmenden ersten Einschätzung könne jedoch festgehalten werden, dass auch der EuGH, ebenso wie zuvor schon das deutsche Bundesverfassungsgericht, die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich als rechtswidrig ansieht. Nur in der zurzeit geltenden Form sei sie für europa- bzw. verfassungsrechtswidrig erklärt worden. „Eine Neuregelung unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes erscheint weiterhin möglich“, hielten die Innenminister in ihrer Erklärung fest.

Nach Angaben von Minister Boris Pistorius war es das erste Mal überhaupt, dass ein Bundesinnenminister der CDU an einer Konferenz der SPD-Innenminister der Länder teilnahm. Bundesminister de Maizière zeigt sich davon überrascht. „Das war für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich diese Einladung angenommen habe“, sagte der Bundespolitiker. Die Zusammenarbeit zwischen seinem Ministerium und den Länderinnenminister sei sehr gut und gelte schließlich dem „hohen und kostbaren Gut“, dem Erhalt der öffentlichen Sicherheit.

VW Financial Services sind Schlüssel zur Mobilität

Full-Speed in der Finanzmarktregulierung – kein Tempolimit in Sicht?  Beim mittlerweile zehnten…

Full-Speed in der Finanzmarktregulierung – kein Tempolimit in Sicht? 

Beim mittlerweile zehnten Global Breakfast hat die Volkswagen AG kürzlich den Blick auf den größten automobilen Finanzdienstleister in Europa gelenkt: die Volkswagen Financial Services. „Mit weltweit 10.133 Beschäftigten, davon 5.259 Mitarbeitern in Deutschland, weisen die Volkswagen Finanzdienstleistungen eine Bilanzsumme von über 111 Milliarden Euro aus“, begrüßte Hans-Christian Maaß, Leiter der Konzern Repräsentanz Berlin, die Gäste der Veranstaltung in der Landesvertretung Niedersachsen, darunter ausgewiesene Finanzexperten.

Der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter, erläuterte in seinem Grußwort die Notwendigkeit einer konsequenten Regulierung der Finanzmärkte. Anders sei ein dauernder Schutz der Steuerzahler nicht zu erreichen. „Wir brauchen eine klare Straßenverkehrsordnung für die Finanzmärkte“, betonte Kampeter und bekannte sich mit einem klaren Ja zu modernen Finanzprodukten, allerdings auch zu ihrer Regulierung. Spezialbanken organisieren, so Kampeter, heute nicht mehr nur den Kauf des Kunden, sondern auch Zusammenschlüsse von Firmen. Die Frage sei hier, ob ein bislang bewährtes Geschäftsmodell noch auf den heutigen Regulierungsmarkt passe.

Der Vorstand des Risikomanagements der Volkswagen Financial Services AG, Dr. Michael Reinhart, trug dann vor, was die Regulierungsbemühungen, die auf europäischer Ebene diskutiert werden, in der Praxis bedeuten würden. Gerade die Bewertung von Kreditverbriefungen zur Förderung des Autoabsatzes würde durch zu starke Regulierung unattraktiv. Das könne den Absatz von Fahrzeugen über das Händlernetz erschweren, befürchtete Dr. Reinhart.

Die VW Finanzdienstleistungen sind nach seinen Worten mit ihrem soliden Geschäftsmodell stark in der automobilen Realwirtschaft verankert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Absatzförderung und –sicherung des Konzerns. Mit dem breiten Angebotsspektrum „Bank, Leasing, Versicherung, Mobilität“ trage der Finanzdienstleister maßgeblich zur Bindung der Kunden an die Konzern-Marken bei. „Individualmobilität und deren Finanzierung brauchen angemessene Rahmenbedingungen, Autobanken als Teil der automobilen Wertschöpfungskette sind deshalb im Rahmen der Finanzmarktregulierung durchaus differenziert und mit Augenmaß zu betrachten“, so die Schlussfolgerung von Reinhart.

Dass eine übermäßige Regulierung der Finanzmärkte alle Automobilhersteller betreffe, machte Klaus Bräunig vom Verband der Automobilindustrie e.V. im Rahmen einer anschließenden Podiumsdiskussion deutlich. Gebe es für die Autohersteller und ihre Autobanken keine günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten mehr, würde sich beispielsweise das Produkt verteuern können mit der Folge eines geringeren Absatzes.

Sachverständigenrat fordert mehr Beteiligungsrechte bei Flugrouten

Über den Wolken…… Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein,…

Über den Wolken……

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein, singt Reinhard Mey. Tatsächlich herrscht im Flugverkehr eine Freiheit abseits begrenzender Umweltvorschriften, die angesichts der sonst grassierenden Regelungsdichte auch für die Fachleute des Sachverständigenrates der Bundesregierung überraschend war. In einem Sondergutachten über die Planung von Flughäfen und Flugrouten, das Ende März in der Vertretung des Landes Niedersachsen vorgestellt wurde, kamen die Experten zu einem unerwarteten Ergebnis: Flugverkehr und Fluglärm werden in Deutschland vom geltenden Recht in einer Weise privilegiert, die nicht mehr zeitgemäß ist. Der Schutz vor dem Fluglärm werde nur sehr unzureichend gewährleistet.

So ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwar bei der Planung von neuen Flughäfen vorgesehen und auch die Öffentlichkeit werde im Planungsverfahren beteiligt. Von einem fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen könne dennoch keine Rede sein. Aktiver Lärmschutz spiele überhaupt keine Rolle und spätestens bei der Festlegung der Flugrouten gebe es keine nennenswerten rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten mehr. Flugrouten werden in der Planungsphase lediglich prognostiziert. Die spätere Festlegung der konkreten Flugrouten erfolge dann aber durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und könne erheblich von der vorherigen Prognose abweichen. Der Schutz gestresster Anlieger vor dem Fluglärm spiele dann praktisch keine Rolle mehr und sei auch rechtlich faktisch nicht mehr einklagbar. „Es gibt keine Abwägungskriterien zwischen der Wirtschaftlichkeit für den Luftverkehr und dem Lärmschutz“, kritisierte Professor Dr. Christian Calliess, der das Gutachten erläuterte.

Es gebe auch keine Grenzwerte für Fluglärm. Die entsprechenden Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes gelten nicht für Flughäfen. Problematisch sei auch die Möglichkeit, die Kapazitäten schon bestehender Flughäfen auszuweiten. Nur wenn es sich um „wesentliche Änderungen“ handele, sei das nach dem bestehenden Recht genehmigungsbedürftig. Und auch bei eigentlich festgelegten Flugrouten gebe es die Möglichkeit, in Einzelfällen davon abzuweichen, zum Beispiel weil es für den Flugbetrieb gerade ökonomischer sein kann.

In seinem Gutachten fordert der Sachverständigenrat daher die Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung auch bei der Festlegung der Flugrouten. Statt des bisher allenfalls einklagbaren passiven Lärmschutzes bei den Betroffenen (zum Beispiel durch den Einbau von mehrfach verglasten Fenstern) solle besser der Lärm direkt an der Quelle, sprich an den Flugzeugen, reduziert werden. Und vom  Nachtflugverbot solle wirklich nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Im Anschluss an die Präsentation des Gutachtens fand eine Podiumsdiskussion dazu statt. Mit Professor Calliess diskutierten Gertrud Saher, Abteilungsleiterin im Bundesumweltministerium, Prof. Dr. Jörg Berkemann, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, Anja Wollert, Geschäftsführerin der Fluglärmkommission Frankfurt und Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV unter der Leitung von Tagesspiegel-Redakteurin Dagmar Dehmer über das Gutachten. Wenig überraschend gingen den Verfechtern eines stärkeren Schutzes vor Fluglärm die Forderungen des Sachverständigenrates nicht weit genug, während dagegen der Vertreter des Flughafenverbandes vor überzogenen Forderungen warnte.

Das komplette Sondergutachten „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ sowie weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des Sachverständigenrates unter www.umweltrat.de

Prof. Dr. Michael Daxner stellt „Deutschland in Afghanistan“ vor

Der deutsche Einsatz in Afghanistan hat unser Land verändert Prof. Dr. Michael…

Der deutsche Einsatz in Afghanistan hat unser Land verändert

Prof. Dr. Michael Daxner, Herausgeber des Buches „Deutschland in Afghanistan“ und Thomas Kossendey, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, stellten dieser Tage in der Landesvertretung Niedersachsen das wissenschaftlich fundierte Werk einer breiteren Öffentlichkeit vor.

Michael Daxner: „Wir haben ein Lesebuch geschrieben. Der deutsche Einsatz in Afghanistan, militärisch und zivil, hat unser Land verändert und seine Wirkungen in Afghanistan gezeitigt. Deutschland in Afghanistan ist nicht so unvermittelt aus der Geschichte gefallen, wie viele meinen. Das Lesebuch möchte diejenigen animieren, die zu Afghanistan etwas zu sagen haben und nicht einfach mitreden wollen.“

In dem Buch wird von den Autorinnen und Autoren Berit Bliesemann de Guevara, Thorsten Bonacker, Agnieszka Brugger, Werner Distler, Michael Fuchs, Tom Koenigs, Hermann Kreutzmann, Florian P. Kühn, Robert Clifford Mann, Hannah Neumann, Eric Sangar, Carolin Stehr, Francesca Vidal und dem Herausgeber der zivile und militärische Einsatz in Afghanistan im Detail beschrieben und kritisch bewertet.

Das Buch beantwortet in wissenschaftlichen, journalistischen und essayistischen Beiträgen aus Forschung, politischer Reflexion sowie eigenem Erleben die Lage in Afghanistan. Dabei gibt es auch Einblicke in die Einsichten aus Politikerreisen nach Afghanistan.

Die Geschichte der deutschen Afghanistan-Beziehung wird in dem Buch in allen Facetten geschildert. Mit der Buchvorstellung und der anschließenden Lesung ist es den Autorinnen und Autoren gelungen, die festgefügten Meinungen über den Einsatz in Afghanistan aufzubrechen und einen erfahrenen Blick in die Rhetorik der Berichterstattung zu gewähren.

Verbände mahnen Weiterentwicklung der Fahrlehrerausbildung an

Begleitetes Fahren schon mit 16? Die Fahrlehrerverbände hatten kürzlich wieder zu ihrem…

Begleitetes Fahren schon mit 16?

Die Fahrlehrerverbände hatten kürzlich wieder zu ihrem Parlamentarischen Frühstück in die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen. Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., und Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder, Präsident der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V., stellten zahlreichen Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages Überlegungen zur Ausgestaltung des Abschnitts im Koalitionsvertrag „Verkehrssicherheit – Mobilität für alle“ vor.

Begleitetes Fahren ab 17

Die Fahrlehrerverbände schlagen vor, das Begleitete Fahren bereits ab 16 Jahren zu ermöglichen. Die Begleitphase würde dadurch von maximal einem auf zwei Jahre verlängert.

Das Begleitete Fahren mit 17 ist eine Erfolgsgeschichte aus Niedersachsen. Der Modellversuch, den Niedersachsen 2004 begann, wurde nach anfänglichem erheblichem Widerstand von diversen Interessengruppen, Bund und anderen Bundesländern, die die Verkehrssicherheit ernsthaft gefährdet sahen, erst 2011 in Dauerrecht überführt. Die Teilnahme ist freiwillig und muss beantragt werden. Jugendliche dürfen dann bereits mit 17 ans Steuer, bis zu ihrem 18. Lebensjahr aber nur mit einer Begleitperson fahren, sie soll die Jugendlichen an eine sichere Fahrweise heranführen. Teilnehmer am Begleiteten Fahren, das zeigen verschiedene Untersuchungen, sind zu über 20 Prozent seltener in Unfälle verwickelt und fallen durch Verkehrsverstöße weniger auf als andere Führerscheinabsolventen. Aus den Untersuchungen wird allerdings auch deutlich, dass bei den meisten Teilnehmern die Begleitphase weniger als sechs Monate dauert. Mehr Sicherheit und Routine werden junge Autofahrer bekommen, wenn die Begleitphase länger dauert. Eine Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus ist nicht realistisch, deshalb wollen die Fahrlehrerverbände die Altersgrenze herabsetzen.

In der Diskussion wurde herausgestellt, dass die Teilnahme am Begleiteten Fahren in der Fläche mit 50% erfreulich hoch, in Ballungsräumen aber signifikant niedriger ist, in Berlin beträgt sie etwa 13%. Um Routine und eine gewisse Sicherheit zu erreichen, wäre eine Fahrpraxis von 5.000 Kilometer wünschenswert, die Jugendlichen fahren in der Begleitphase regelmäßig aber nur etwa 1.500 bis 2.000 Kilometer. Eine Verlängerung könnte die erwünschte Wirkung vertiefen. Eine größere Akzeptanz des Begleitenden Fahrens könnte noch dadurch erreicht werden, wenn die Mehrkosten für eine notwendige Mitversicherung der Jugendlichen bei der KFZ- Versicherung geringer ausfallen würden.

Ausbildung zum Fahrlehrer

Bundesvereinigung und Deutsche Fahrlehrerakademie mahnen erneut eine Weiterentwicklung der Fahrlehrerausbildung an. Der Fahrlehrer habe die Aufgabe, Führerscheinbewerber zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern auszubilden, deren Verhalten geprägt ist von der Verantwortung gegenüber Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum. Das pädagogische Profil des Berufs müsse deshalb gestärkt und die Ausbildung dazu auf zwei Jahre verlängert werden, außerdem solle im Sinne einer dualen Ausbildung der theoretische mit dem praktischen Teil verknüpft werden.

Niedersachsentag im Bundesrat: Stephan Weil lädt nach Berlin ein

Länderkammer und Abgeordnetenhaus laden zum Tag der offenen Tür Den 17. Mai…

Länderkammer und Abgeordnetenhaus laden zum Tag der offenen Tür

Den 17. Mai haben nicht nur Fußballfans dick in ihren Kalendern markiert. Auch für politisch Interessierte, für Menschen, die Niedersachsen mögen oder kennenlernen wollen und für alle, die offen für Neues sind und an diesem Tag noch nichts anderes vorhaben, ist der 17. Mai ein Sonnabend, den man sich vormerken sollte. Denn da findet am Abend im Berliner Olympiastadion nicht nur das Finalspiel im DFB-Pokal statt, sondern tagsüber auch der Tag der offenen Tür im Bundesrat und im benachbarten Berliner Abgeordnetenhaus. Die Traditionsveranstaltung steht diesmal ganz im Zeichen Niedersachsens, denn das zweitgrößte deutsche Land führt in diesem Jahr den Vorsitz in der Länderkammer. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil ist zugleich auch Präsident des Bundesrates – und als solcher Gastgeber beim Tag der offenen Tür am 17. Mai.

Bildschirmfoto 2014-04-14 um 13.04.32Stephan Weil wird die Veranstaltung denn auch an dem Tag um 11.00 Uhr im Plenarsaal des Bundesrates offiziell eröffnen, musikalisch begleitet von der Big Band aus Berenbostel bei Hannover, die als beste Jugendjazzband Niedersachsens gilt. Danach folgt in beiden Parlamentsgebäuden und auf der benachbarten Gartenfläche nonstop ein buntes und vielfältiges Informations- und Unterhaltungsprogramm.

Einen Schwerpunkt bildet dabei natürlich die Politik. Schließlich sind beide Plenargebäude wichtige politische Orte – für Berlin und für ganz Deutschland. Wer möchte, kann einmal auf den Abgeordnetenbänken im Berliner Abgeordnetenhaus Platz nehmen oder aber im Plenarsaal des benachbarten Bundesratsgebäudes auf den Stühlen der dort sonst tagenden Ministerpräsidenten der Länder Probe sitzen. Der Saal des Vermittlungsausschusses, die Sitzungs- und Empfangsräume, selbst das Büro des Bundesratspräsidenten stehen an diesem Tag den Besucherinnen und Besuchern offen. Und auch Politiker sind an diesem Tag vor Ort, um Fragen zu beantworten, Hinweise und Ratschläge aufzunehmen oder auch, um ihre Politik zu erläutern. Zu jeder vollen Stunde finden im Plenarsaal des Bundesrates kurze politische Talkrunden mit Ministerinnen und Ministern des Landes Niedersachsen und weiteren interessanten Gästen statt. Da diskutiert Finanzminister Peter-Jürgen Schneider mit der Berliner Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kropp über den Länderfinanzausgleich, Innen- und Sportminister Boris Pistorius unterhält sich mit führenden Vertretern des Deutschen Fußballbundes und der Deutschen Fußballliga und Umweltminister Stefan Wenzel, der zugleich auch stellvertretender Ministerpräsident in Niedersachsen ist, beantwortet aktuelle Fragen zur Energie- und Umweltpolitik.

Minister- und Bundesratspräsident Stephan Weil steht an diesem Tag ebenfalls als Gesprächspartner zur Verfügung. Allerdings ist sein Terminkalender schon wieder ziemlich voll. So trifft er sich um 14 Uhr mit dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland und auch mit dem argentinischen Botschafter. Argentinien ist diesmal auf Einladung Berlins Gastland der Veranstaltung.

So richtig niedersächsisch geht es vor allem im Garten zu. Auf der großen Bühne treten Chöre und Instrumentalgruppen aus Niedersachsen auf, darunter die schon erwähnte Big Band des Gymnasiums Berenbostel, der Quilisma Jugendchor aus Springe, die A-capella-Gruppe clazz aus Hannover und der Kinder- und Jugendchor der Domsingschule aus Braunschweig. Deren Leiter Gerd-Peter Münden ist mit seiner Aktion „Klasse, wir singen“ bundesweit bekannt geworden, weil er ganze Stadien mit singbegeisterten Jungen und Mädchen füllen konnte. Gern lässt er beim Auftritt seines Chores sangesfreudige Zuhörer mitsingen.

Kultur und Wissenschaft aus Niedersachsen präsentierten unter anderem die Weltkulturerbestätten Hildesheim und Alfeld sowie die Leibnizgemeinschaft. Deren Namensgeber, Gottfried Wilhelm Leibniz, war nicht nur der bedeutendste Philosoph seiner Zeit, sondern auch ein genialer Mathematiker. Er konstruierte die erste Rechenmaschine der Welt und schuf in gewisser Weise die Voraussetzungen für die heutigen Computerrechner.  Der Nachbau dieser nach wie vor funktionierenden Maschine wird am 17. Mai beim Tag der offenen Tür im Bundesrat gezeigt und in Gang gesetzt.

Moderner geht es beim Angebot Roberta Challenge des Regiozentrums aus Hannover zu. Dort zeigen Jungen und Mädchen, wie man kleine Roboter baut und programmiert. Mitmachen ist dort ebenso erwünscht wie beim Kunstprojekt „Kreative Adler“, bei dem Porzellangeschirr bemalt werden kann. Interaktiv sind auch die Angebote der Autostadt Wolfsburg, die ebenfalls mit moderner Technik aufwartet. Jung und Alt kommen auch am Stand der Arbeitsgemeinschaft Freizeit auf dem Lande auf ihre Kosten. In einem großen Heuhaufen muss die sprichwörtliche Nadel gesucht werden.

Zum Niedersachsentag gehören natürlich auch kulinarische Angebote: Backfisch, Grillspezialitäten, Grillhähnchen, Säfte und Bier aus Niedersachsen und vieles mehr.

Der Tag der offenen Tür am 17. Mai beginnt um 11.00 Uhr und endet um 18.00 (Einlassende) bzw. 20.00 Uhr (Veranstaltungsende auch im Garten). Das Gelände ist über die Zugänge zum Bundesratsgebäude an der Leipziger Straße 3-4 und zum Abgeordnetenhaus an der Niederkirchnerstraße zu erreichen.

Flyer zum Tag der offenen Tür (PDF-Dokument)

Magischer Anachronismus // New-York-Stipendiat Tobias Dostal stellt aus

New-York Stipendium 1999 von Niedersachsen ins Leben gerufen Die kommende Ausstellung der Landesvertretung mit…

New-York Stipendium 1999 von Niedersachsen ins Leben gerufen

Die kommende Ausstellung der Landesvertretung mit dem Titel „Magischer Anachronismus“ findet im Rahmen des New York-Stipendiums statt. Sie ist in Zusammenarbeit mit dem Kunstverein Langenhangen, der Niedersächsischen Sparkassenstiftung Hannover und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur entstanden.

Vorgestellt wird der Künstler  Tobias Dostal, der das Stipendium des Landes Niedersachsen im Jahr 2013 erhalten hat. Nach der Rückkehr aus New York werden Dostals neue Werke nun erstmals in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin und Ende 2014 in einer umfangreichen Ausstellung im Kunstverein Langenhagen vorgestellt.

Das New York-Stipendium wurde 1999 vom Land Niedersachsen ins Leben gerufen und wird seit dem Jahr 2005 gemeinsam mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung an herausragende junge Künstlerinnen und Künstler aus Niedersachsen vergeben. Für die Dauer von einem Jahr erhalten die Stipendiaten einen monatlichen Zuschuss und eine Wohnung in New York. Darüber hinaus umfasst das Stipendium die Bereitstellung eines Ateliers in dem renommierten Atelierhaus „International Studio & Curatorial Program“ (ISCP) in Brooklyn.

In seinen Installationen und Zeichnungen setzt sich Tobias Dostal mit der Magie der Kinematographie auseinander und ahmt dabei häufig die Ästhetik früher Filme nach. Mit seinem anachronistisch anmutenden Formenrepertoire entwirft er eine Poetik des Films, die regelrecht bezaubernd ist. Die Ausstellung läuft vom 7. bis zum 17. Mai und ist werktags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Finissage am Donnerstag, 15. Mai 2014 um 19 Uhr, in der Landesvertretung nutzt der Absolvent der HBK Braunschweig dazu passend für eine „Soirée Fantastique“. Sie sind herzlich eingeladen!

Es wird darauf hingewiesen, dass Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Der zweite Teil der Ausstellung ist ab dem 14. Dezember 2014 im Kunstverein Langenhagen zu sehen.

Abbildung: Tobias Dostal, „Zwei Sphinx“, 2012