Ausgabe 02/2017
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Zu Gast in der Landevertretung

Editorial

von Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“ finden Sie Hintergrundinformationen zu den Beratungen des jüngsten Bundesrates. Bemerkenswert war die einstimmige Zustimmung zu der von Niedersachsen vorgeschlagenen Grundgesetzänderung. Wir wollen extremistische Parteien von der Parteienfinanzierung ausschließen – alle 16 Länder sind vereint im Streben nach mehr Demokratie!

In der Reihe inspektionen//freiheit veranstalten wir am 23. März 2017 das Filmfest „24 Stunden Unabhängigkeit“. Gezeigt wird u.a. der Film „Foreign Affairs“ in Anwesenheit des „Hauptdarstellers“, des luxemburgischen Außenministers Jean Asselborn.

Ich würde mich freuen, viele von Ihnen zum Filmfest und bei den anderen Veranstaltungen in der Landesvertretung begrüßen zu dürfen.

Viel Freude beim Lesen des Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“ und bei unseren Veranstaltungen, wünscht

Signatur
Michael Rüter

Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S: Die nächste Ausgabe des Newsletters erhalten Sie am 3. April 2017.

Bundesratssitzung am 10. März 2017

Herkunftsstaaten, Parteienfinanzierung, Pkw-Maut

Herkunftsstaaten, Parteienfinanzierung, Pkw-Maut

Nach dem umfangreichen Auftakt im Februar standen auch am 10. März 2017 wieder über 90 Vorlagen zur Abstimmung im Bundesrat.

Keine Zustimmung: Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten

Keine Mehrheit fand das Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.

Abgeschlossen: Reform des Düngegesetzes

Zu elf weiteren Gesetzen gaben die Länder ein positives Votum, darunter der Reform des Düngegesetzes, dem Nachtragshaushalt 2016 mit dem Investitionsprogramm für Schulsanierungen, der Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung und dem Gesetz zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Insolvenzanfechtungsrecht.

Einbringung beim Bundestag: Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung

Der Bundesrat beschloss vier eigene Initiativen, die nun beim Bundestag eingebracht werden: Eine Grundgesetzänderung und ein Begleitgesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung sowie Vorschläge zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk, zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Umschichtung von europäischen Direktzahlungen für die Landwirtschaft.

Gefasst: Entschließung für Mieterstrommodelle

Außerdem fassten die Länder fünf Entschließungen: Unter anderem zum zentralen internationalen Strafregisterinformationssystem und zur rechtsicheren Ausgestaltung von Photovoltaikanlagen an Mietshäusern. Keine Mehrheit fand eine beantragte Entschließung für ein Einwanderungsgesetz. Landesinitiativen zur Abschaffung der Abgeltungssteuer und zur Sportinfratstrukturförderung wurden kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Vorgestellt: Verbraucher- und Patientenschutz

Vorgestellt und zur Ausschussberatung überwiesen wurden zwei Gesetzentwürfe: Für einen verbesserten Verbraucherschutz bei Telefonwerbung und zur Frage der Schuldzumessung bei religiös motivierten Straftaten. Eine Entschließung zur Situation der Pflege in Krankenhäusern ging ebenfalls an die Ausschüsse.

Kritisch bewertet: Pkw-Maut und automatisiertes Fahren

Schwerpunkt der Sitzung waren die 40 Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Kritische Stellungnahmen fasste der Bundesrat zur Einführung der Pkw-Maut und zum automatisierten Fahren. Darüber hinaus befasste sich das Plenum mit dem erweiterten Einsatz der elektronischen Fußfessel, dem verbesserten Schutz von Rettungskräften, den geplanten Erleichterungen bei der Abschiebung, der Abschaffung des Straftatbestandes zur Beleidigung ausländischer Staatsvertreter, der Änderung des Deutschen Wetterdienstes und der Modernisierung der Netzentgelte. Eine sehr umfangreiche Stellungnahme gaben die Länder zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der europäischen Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz ab.

Nach Brüssel: Zwei Subsidiaritäts-Rügen

28 Vorlagen kamen aus Brüssel. Zu zwei Vorlagen erhob der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge: Der Notifizierung der Dienstleistungsrichtlinie und der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen.

Zu guter Letzt: Die Drohnenverordnung

Am Schluss der Abstimmungen standen wie immer die Verordnungen: Eine Zustimmung mit Maßgabe gab es bei der Drohnenverordnung und der Änderungsverordnung zur Winterreifenpflicht. Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat einer Verwaltungsvorschrift, die zahlreiche Vorgaben für die Straßenverkehrsbehörden enthält – unter anderem auch zur Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen im Regelfall.

Nächste Sitzung:

Die nächste Sitzung des Bundesrates wurde einberufen für Freitag, den 31. März 2017.

Christian Meyer froh über Zustimmung zum Düngegesetz

Stickstoffbelastung größtes Umweltproblem der Gegenwart

„Es geht um die Lebensgrundlage Wasser!“ so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer am vergangenen Freitag im Bundesrat. Er sei sehr froh, dass der Bundesrat nun endlich einstimmig einem Gesetz zustimmen könne, das einen Beitrag zur Lösung eines der größten Umweltprobleme der Gegenwart, der Stickstoffbelastung, leisten wird.

Ein Großteil davon stamme aus der Landwirtschaft. Der aktuelle Nitratbericht der Bundesregierung zeige, dass 50% der Messstellen erhöhte Nitratwerte aufweisen, in 28% der Fälle würden die Grenzwerte überschritten, in Niedersachsen sei die Situation sogar noch gravierender. Allein in Niedersachsen würden derzeit rund 39 Millionen Tonnen an Gülle, Gärresten und Trockenkot durch die Gegend gefahren, ohne dass man in allen Fällen sicher wisse, wohin. Diese Menge ergebe eine Kette aus Güllewagen, die einmal um den Äquator reicht. Angesichts der Verzögerung der Anpassung des Düngerechts habe die Europäische Kommission inzwischen sogar schon Klage eingereicht. Deutschland drohen also erhebliche Strafzahlungen, die der Steuerzahler zu tragen hätte.

Landwirtschaftsminister Meyer konnte in den Koordinierungsrunden zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern die folgenden, aus niedersächsischer Sicht wichtigen Punkte durchsetzen:

  • Es werden alle Düngestoffe erfasst, also auch Gärreste aus Biogasanlagen;
  • Um den risikoträchtigen Betrieben auf die Spur zu kommen, können Daten genutzt werden, die bei den Behörden schon vorliegen. Den Landwirten bleibt also zusätzliche Bürokratie erspart;
  • Es wird eine Stoffstrombilanz eingeführt, die sicherstellen kann, dass nur so viel gedüngt wird, wie die Pflanzen auch verwerten können;
  • Der Bußgeldrahmen wird erhöht:
  • Eine Gütesicherung für Wirtschaftsdünger wird eingeführt, damit der Abnehmer sicher sein kann, was er bekommt.

Landwirtschaftsminister Meyer wies auf die Schritte hin, die jetzt noch gegangen werden müssen, bis das neue Düngerecht komplett ist: Die Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen wird in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates (31. März) beraten werden. Es fehlt zudem noch ein verbindliches Konzept für die Stoffstrombilanz. Dies sollte, so appellierte Meyer, noch vor dem Sommer fertig sein.

Bundesrat will verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausschließen

Boris Pistorius: Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer  Verfassung untergraben werden

Bereits im Bundesratsplenum im Februar hatte die Länderkammer einstimmig eine Entschließung mit dem Ziel gefasst, die Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Nun hat der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens ebenfalls einstimmig am vergangenen Freitag einen ausformulierten Gesetzesentwurf nachgelegt.

Hinweis aus Karlsruhe

Niedersachsen hat einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aufgegriffen. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes, der neben der Änderung des Parteiengesetzes auch eine notwendige Änderung des Grundgesetzes beinhaltet. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden. Sol­che Parteien sollen nicht weiterhin durch Steuern am Leben gehalten werden. Auch sollen Spenden an verfassungsfeindliche Parteien nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.

Weiteres Verfahren

Niedersachsen hatte das Vorhaben ebenfalls in der Plenarsitzung am 10. Februar 2017 eingebracht. Es wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Innen- und der Rechtsausschuss empfahlen dem Plenum, beide Gesetzentwürfe in überarbeiteter Fassung einzubringen. Die von Niedersachsen unterstützen Änderungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung, wofür das Bundesverfassungsgericht zuständig sein soll. Alle Bundesländer sind Mitantragsteller der eingebrachten Fassung geworden.

Es besteht eine Pflicht, zu handeln

In seiner Rede machte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius deutlich, dass die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. „Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer  Verfassung untergraben werden, indem das Geld der Steuerzahler kassiert wird. Ausgerechnet von denen, die jedes demokratische Grundprinzip ablehnen“, so Pistorius. Es sei sogar unsere Pflicht hier aktiv zu werden, führte der Minister weiter aus.

Kompromiss bei Direktzahlungsmitteln

Christian Meyer: Mittel stärker an gesellschaftlichen Zielen ausrichten

„Ein Zeichen setzen, dass wir an der Seite der tierhaltenden Betriebe stehen“, solle der Bundesrat. Das forderte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer jetzt in der Länderkammer. Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe sei unbefriedigend, vor allem derjenigen, die Milch, Fleisch oder Eier produzieren. Diese Betriebe bräuchten zusätzliche Hilfen, würden aber durch die aktuelle Zuteilung der Direktzahlungen benachteiligt, weil diese Zahlungen an die Fläche gebunden sind. Es sei mittlerweile aber Konsens, dass tierhaltende Betriebe bei der Zuteilung der Gelder aus den europäischen Landwirtschaftsfonds stärker berücksichtigt werden sollten. Deshalb sei eine maßvolle Umschichtung der Mittel der Direktzahlungen für Maßnahmen des Tierschutzes und einer nachhaltigeren Landwirtschaft sinnvoll. Das EU-Recht lasse eine solche Umschichtung bis zu 15% der Direktzahlungen zu.

Meyer bekräftigte, dass die so umgeschichteten Mittel nicht der Landwirtschaft entzogen werden sollen, sondern weiterhin in der Landwirtschaft bleiben. Sie sollen lediglich für stärker an gesellschaftlichen Zielen ausgerichteter Maßnahmen eingesetzt werden. Niedersachsen will z.B. die Weidehaltung fördern, um Dauergrünland zu erhalten, den tiergerechten Umbau von Ställen – z.B. Kastenständen für Sauen – fördern, und Anreize setzen für mehr Tierschutz, wie z.B. durch die Ringelschwanzprämie.

Meyer widersprach den Vorwürfen, er kündige damit den Konsens der Sonder-Agrarministerkonferenz von 2014 auf. Man habe sich damals zwar auf eine Umschichtung von 4,5% geeinigt, aber allen Beteiligten sei bewusst gewesen, dass nach den ersten Umsetzungsjahren eine ergebnisoffene Überprüfung und Neubewertung der Beschlüsse anstehen würde. Es habe sich viel verändert seit 2014, und heute würden nicht nur Naturschutzverbände für eine Umschichtung plädieren, sondern auch Landwirte. So habe sich der Verband der „Familienbetriebe Land und Forst“ offen zu einer besseren Entlohnung der Landwirte für Gemeinwohlleistungen ausgesprochen und die Umschichtung unterstützt. Aufsehen habe erregt, dass selbst die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft DLG gefordert hat, die EU-Förderung konsequent auf die Förderung gesellschaftlicher Leistungen auszurichten.

Niedersachsen hatte den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Bundesrat vorgelegt. Damit soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, eine im EU-Recht vorhandene Möglichkeit zur Umschichtung der EU-Mittel zwischen zwei Strukturfonds voll auszuschöpfen. Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 % der Mittel zu.

Deutschland schichtet derzeit lediglich 4,5 % der Mittel um, das sind 230 Millionen Euro. Niedersachsen will den vollen Umfang der Umschichtung – also 15 % oder 750 Millionen Euro – künftig auch in Deutschland zu nutzen. Eine Umschichtung von 15 % war allerdings im Bundesrat nicht mehrheitsfähig. Angenommen wurde die niedersächsische Gesetzesinitiative dann aber doch noch, auf der Basis eines von Baden-Württemberg angeregten Kompromisses, der eine Umschichtung von 6 % der Direktzahlungsmittel vorsieht.

Versteckt im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das der Bundesrat passieren lassen hat, finden sich Regelungen für eine verbesserte Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland. Die entsprechenden Gesetzesänderungen gehen auf Vorschläge des Landes Niedersachsen für die Hochschulambulanzen zurück. Durch die Gesetzesänderungen werden Rechtssicherheit geschaffen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden.

Der konsequente Einsatz Niedersachsens für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulklinika im vergangenen Jahr hat sich gelohnt“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Der Bund geht auf die nachvollziehbaren Argumente und Forderungen der Länder ein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer auskömmlichen Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland.“

Folgende gesetzlichen Verbesserungen wurden beschlossen: Erstens können zukünftig alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand des Leistungsumfangs von Hochschulambulanzen sein, soweit der Gemeinsame Bundesausschuss keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. Zweitens wird festgelegt, dass die einzelnen Hochschulambulanz-Vereinbarungen bundesweit Geltung haben. Die Vereinbarungen gelten also auch für Krankenkassen aus anderen Ländern, wenn deren Patientinnen und Patienten in den Universitätsklinika behandelt werden. Drittens werden Fristen für Vergütungsvereinbarungen gesetzt.

Nach der jüngsten Krankenhausreform des Bundes bestand Handlungsbedarf, da die besonderen Leistungen der Hochschulklinika nicht ausreichend finanziert wurden. Niedersachsen ergriff die Initiative und brachte im Bundesrat einen Gesetzesänderungsantrag ein, der am 16. Dezember 2016 von den Ländern beschlossen wurde. Der Bund hat nun die Änderungsvorschläge im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) übernommen.

Bereits im Juli 2016 war auf Initiative Niedersachsens ein weitreichender Entschließungsantrag im Bundesrat angenommen worden (Bundesrat-Drs. 312/16), der die Bundesregierung zur besseren Finanzierung der Hochschulklinika aufgefordert und eine Reihe von Schwierigkeiten der jüngsten Krankenhausreform des Bundes aufgezeigt hat.

Die Pkw-Maut baut Schranken in Europa auf

Der Bundesrat fordert Ausnahmen von der Mautpflicht auf grenznahen Autobahnabschnitten

Der Bundesrat hat Sorge, dass die nach der Einigung mit der Europäischen Kommission von der Bundesregierung jetzt wieder aufgegriffene Einführung einer Pkw-Maut Schranken zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn aufbaut. Er bedauert auch, dass die Bundesregierung bisher keine nachvollziehbaren Berechnungen für die von ihr erwarteten Einnahmen aus der Pkw-Maut vorgelegt hat.

Geplante Einführung der Pkw-Maut im Jahr 2015

Die Voraussetzungen zur Einführung der sogenannten Pkw-Maut auf Bundesfernstraßen waren bereits im Jahr 2015 mit dem Infrastrukturabgabengesetz geschaffen worden. Die Bundesregierung will damit den Übergang von einer vorwiegend steuerfinanzierten zur überwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur schaffen. Inländer sollen für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut zahlen, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist. Ausländer sollen zunächst nur auf Autobahnen mautpflichtig sein, für sie wird auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Vignette eingeführt. Parallel dazu werden mit dem Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz für Steuerschuldner von inländischen und ausländischen Fahrzeugen, die in den Anwendungsbereich der Pkw-Maut fallen, der jeweiligen Mauthöhe entsprechende Steuerentlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer eingeführt.

Der Bundesrat lehnte die Einführung 2015 ab

Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen 2015 abgelehnt. In seiner Stellungnahme (BR-Drs. 648/14B, http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0601-0700/648-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1) äußerte der Bundesrat grundsätzliche Bedenken, ob die Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland bei gleichzeitiger Entlastung durch einen gleich hohen Freibetrag bei der Kfz-Steuer mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Er konnte auch die Einnahmeerwartungen der Bundesregierung nicht nachvollziehen. Zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hatte gegen Deutschland daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sie kritisierte, dass die deutsche Pkw-Maut Ausländer diskriminieren würde und deshalb nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Der Abzug von der Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut würde faktisch zu einer Befreiung von der Maut führen, aber nur für in Deutschland registrierte Fahrzeuge. Zugleich seien die geplanten Preise von Kurzzeitvignetten für Fahrzeuge aus dem Ausland in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

Einigung Bundesregierung – Europäische Kommission

Die Bundesregierung hat sich mit der Europäischen Kommission jetzt auf Anpassungen verständigt in der Erwartung, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren daraufhin einstellt. Die Belastung für Fahrer aus dem Ausland wird durch Anpassungen bei den Preisen für die Kurzzeitvignetten gesenkt. Für deutsche Autofahrer wird eine zusätzliche ökologische Komponente bei der Steuerentlastung eingeführt.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes

Der Preis für die Kurzzeitvignetten wird mit sechs statt drei Stufen stärker gespreizt und in den unteren vier (Zehntagesvignette) bzw. drei (Zweimonatsvignette) Stufen günstiger. Eine Zehntagesvignette soll zwischen 2,50 und 25 Euro (bisher 5, 10 und 15 Euro), eine Zweimonatsvignette zwischen 7 und 50 Euro (bisher 16, 22 und 30 Euro) kosten.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz wird geändert. Der Entwurf sieht eine stärkere Entlastung für deutsche Autofahrer mit besonders schadstoffarmen Personenkraftwagen (Euro 6) vor. Für sie soll die Kfz-Steuer weniger kosten, als sie künftig an Maut zahlen müssen. Für alle anderen gilt weiter, dass sie exakt den Betrag zurückbekommen, den sie an Maut zahlen. Die zusätzliche Entlastung schätzt die Bundesregierung auf 100 Millionen Euro.

Bedenken der Länder

Der Bundesrat befürchtet, dass Leidtragende der Pkw-Maut insbesondere die Grenzregionen sein werden, in denen heute vielfältige Handels- und Alltagsbeziehungen die europäische Idee mit Leben füllen. Die Pkw-Maut würde viele ausländische Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Deshalb müssten in den Grenzregionen bestimmte Autobahnabschnitte zwingend von der Mautpflicht befreit werden.

Der Bundesrat sieht außerdem das Missverhältnis zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand (Einführung und laufender Betrieb) und den zu erwartenden Einnahmen durch die Pkw-Maut mit großer Sorge. Auf das Missverhältnis hatte der Nationale Normenkontrollrat bereits 2014 und in seiner Stellungnahme zu dem aktuellen Gesetzentwurf erneut hingewiesen. Verschiedene Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sich dieses Missverhältnis durch die Anpassungen im vorgelegten Gesetzentwurf noch verschärft. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie nunmehr nachvollziehbare und solide Berechnungen für die erwarteten Einnahmen und Ausgaben vorlegt.

Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes hat der Bundesrat keine Stellungnahme beschlossen. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, zu der die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgeben wird, geht jetzt dem Deutschen Bundestag zu.

„Alpine“ bei Glätte und Schnee

Neue Anforderungen an Reifen machen das Fahren im Winter sicherer

Der Bundesrat hat der Änderung der sogenannten Winterreifen-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums mit Korrekturen zugestimmt. Anpassungen hatte der Bundesrat deutlich früher erwartet. Er hatte seine Zustimmung zur Einführung der Winterreifenpflicht im Jahr 2010 aufgrund offener Fragestellungen mit der Bitte verbunden, dass die Bundesregierung die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen überprüft und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Verordnungsentwurf vorlegt. Das ist nicht geschehen.

Winterreifenpflicht in Deutschland

2010 wurde in Deutschland zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine situative Winterreifenpflicht eingeführt. Bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen seitdem Reifen mit M+S-Kennzeichnung aufgezogen werden.

Neuregelung ab 2018

Ab 2018 wird das „Alpine“-Symbol für Winterreifen verbindlich. Die Anforderungen an Winterreifen werden klar definiert, zum Beispiel für Traktion, Brems- oder Beschleunigungsverhalten auf Schnee. Reifenhersteller müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt dann durch Tests nachweisen, dass ihre Winterreifen diesen Anforderungen entsprechen.

Übergangsfrist

Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung (ohne „Alpine“-Symbol), die vor dem 1. Januar 2018 gekauft werden, können bis zum 30.09.2024 weiter genutzt werden.

Bußgeld

Fahrern, die ohne Winterreifen bei Schnee oder Glatteis unterwegs sind, droht schon heute ein Bußgeld. Künftig soll aber auch der Halter mit 75 Euro zur Verantwortung gezogen werden können, wenn er zulässt, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen gefahren wird.

Regelungen zur Fahrradbeleuchtung

Mit der Verordnung werden außerdem Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung angepasst. U.a. wird klargestellt, dass abnehmbare Schlussleuchten oder Scheinwerfer zulässig sind, jedoch bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern angebracht sein und betrieben werden müssen.

Der Bundesrat hat der Verordnung nach Maßgabe von redaktionellen Anpassungen und Änderungen zugestimmt. Hervorzuheben sind die Winterreifenpflicht für die Lenkachsen von Lkw und Bussen und die Ausnahme von Spezialfahrzeugen, für die keine Reifen mit „Alpine“-Symbol verfügbar sind.

Lenkachsen mit Winterreifen ausrüsten

Auf Initiative Niedersachsens hat der Bundesrat beschlossen, dass zur weiteren Erhöhung des Sicherheitsstandards künftig bei Lkw und Bussen neben den Antriebsachsen auch die Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet werden müssen. Die Pflicht tritt grundsätzlich am 01.07.2020 in Kraft.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird aber noch Untersuchungen über die Eignung und verkehrssicherheitstechnische Notwendigkeit der Lenkachsenausrüstung durchführen. Diese Untersuchung hatte der Bundesrat bereits 2010 gefordert, Ergebnisse liegen bis heute nicht vor. Wenn die BASt zu einer positiven Einschätzung kommt, so tritt die Ausrüstungsverpflichtung sechs Monate nach Vorlage des BASt-Berichtes in Kraft. Kommt sie zu dem gegenteiligen Ergebnis, so wird das Bundesverkehrsministerium die Verordnung ggf. noch vor dem 01.07.2020 anpassen.

Fahrzeuge mit Spezialbereifung ausnehmen

Einer weiteren Initiative Niedersachsens ist der Bundesrat mit der Ausnahme von Spezialfahrzeugen von der Winterreifenpflicht gefolgt. Das sind zum Beispiel Baustellenfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilkrane. Derartige Fahrzeuge würden nach der in der Verordnung vorgesehenen Regelung quasi einem Fahrverbot unterliegen, weil bauartbedingt für sie keine Reifen der vorgeschriebenen Kategorien verfügbar sind.

Die Verordnung tritt mit Ausnahme der Neuregelung zu den Lenkachsen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Modernisierung des Netzentgeltes beschlossen

Prüfung aller staatlich bedingten Preisbestandteile steht aus

Die Anforderungen an die Stromnetze ändern sich im Rahmen der Energiewende schrittweise. Die Flussrichtung des Stroms in den Netzen ändert sich. Dezentrale Einspeisung wird zunehmend nicht mehr vor Ort „verbraucht“, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht. In die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte fließen vermehrt Kostenbestandteile ein, die dezentrale Erzeugung von vornherein nicht vermeiden kann.

Nicht alle geltenden Regelungen der Entgeltregulierung tragen den geänderten Rahmenbedingungen aktuell noch Rechnung. Der gesetzliche Rahmen soll daher an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) sollen daher die so genannten vermiedenen Netzentgelte langfristig abgeschafft werden.

Bisher erhalten die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen von den Betreibern der Stromnetze, in die die Anlagen jeweils einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt entspricht dem Netzentgelt des dem jeweiligen Netz vorgelagerten Netzes, weil die dezentral eingespeiste Strommenge nicht aus dem vorgelagerten Netz bezogen werden muss. Es wird also entgeltpflichtiger Bezug von Strom aus dem vorgelagerten Netz vermieden.

Pläne der Bundesregierung

Durch das NEMoG soll dieses Entgelt in mehreren Schritten abgeschmolzen werden. Zunächst soll die Berechnungsgrundlage der vermiedenen Netzentgelte um solche Kostenpositionen bereinigt werden, die durch dezentrale Einspeisungen per se nicht vermieden werden können, nämlich Offshore-Anbindungs- und Erdverkabelungs-Mehrkosten. Des Weiteren soll die Höhe der vermiedenen Netzentgelte auf dem Niveau des Jahres 2015 eingefroren werden. Schließlich sollen für neue, volatil einspeisende Anlagen (Wind und PV) ab 2018 keine vermiedenen Netzentgelte mehr gezahlt werden, für alle anderen Neuanlagen ab 2021. Bei bestehenden Anlagen sollen die vermiedenen Netzentgelte jährlich um 10 Prozent abgeschmolzen werden, bei volatil einspeisenden Anlagen wiederum beginnend im Jahr 2018, bei allen anderen Anlagen beginnend im Jahr 2021. Damit gäbe es nach den Plänen der Bundesregierung ab dem Jahr 2030 keine vermiedenen Netzentgelte mehr.

Kritik des Bundesrates

Der Bundesrat kritisiert mit den Stimmen Niedersachsens, dass die von der Bundesregierung bereits im September 2015 angekündigte umfassende Prüfung aller staatlich bedingten Preisbestandteile weiterhin ausstehe. Diese Verzögerung führe dazu, dass die strombasierte Sektorkopplung unnötig ausgebremst werde und erhebliche Potenziale zur Stärkung der Flexibilisierungsanreize im Stromversorgungssystem verschenkt würden. Der Bundesrat stellt zugleich fest, dass im Bereich des Stromnetzbetriebs Transparenzdefizite bestehen. Er möchte die Bundesregierung daher auch auffordern, eine wirksame Regelung zur Stärkung der Transparenz des Netzbetriebs zu schaffen.

Vorschläge Niedersachsens

Ein Aspekt, der ursprünglich einmal im NEMoG vorgesehen war und auf den die Mehrheit der Länder nicht verzichten will, ist die bundeseinheitliche Wälzung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzbetreiberebene. So fand jetzt im Bundesrat ein Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen eine Mehrheit, der die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte in das Gesetz fordert. In den vergangenen Jahren war die regionale Spreizung der Netzentgelte deutlich gestiegen, in Niedersachsen nicht zuletzt durch die Erhöhung um 80% durch den Übertragungsnetzbetreiber Tennet. Die betroffenen zwölf Länder sind der Auffassung, dass die Energiewende eine gesamtdeutsche Aufgabe ist und nicht zu Lasten derjenigen Regionen gehen darf, in denen gute Erzeugungsbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien bestehen, die andererseits aber nicht über ausreichend Lastabnahme durch Haushalte und Industrie verbrauchen, um den Strom erzeugungsnah zu verbrauchen. Eine faire Verteilung der Lasten ist dringend erforderlich.

Niedersachsen hatte darüber hinaus zwei Plenaranträge eingebracht, die ebenfalls eine Mehrheit im Plenum fanden. Einer betrifft die Arbeit der Regulierungsbehörden und dient der Klarstellung einer Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur. Ein zweiter bittet die Bundesregierung, die konkreten Auswirkungen der Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile ggfls. vollständig auszugleichen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

Polizei 2020

Bundeskriminalamt soll zukunftsgerichtet aufgestellt werden

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung auch über einen Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes beraten. Mit diesem Gesetz startet Bundesinnenminister de Maizière das Projekt „Polizei 2020“. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Diese stammen in ihrer Grundstruktur noch aus den 70er Jahren.

Modernisierung der IT-Systeme

Das Bundeskriminalamt, kurz BKA, soll über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufgestellt und der polizeiliche Informationsfluss verbessert werden. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt.

Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Der Gesetzentwurf setzt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträgern und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurden insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.

Befugnisnorm für Fußfessel für Gefährder

Mit dem Gesetzesentwurf wird zudem eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen, an der sich künftig auch die Landespolizeigesetze orientieren können. Damit zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche Ende letzten Jahres.

Nach dem Gesetzentwurf kann das BKA potentielle Attentäter verpflichten, auf Anordnung eines Richters ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Zur Gefahrenabwehr kann es Personen untersagen, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist allerdings, dass keine Landespolizei zuständig ist.

Bundesrat beschließt Stellungnahme

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat u.a. die Bundesregierung um Prüfung, ob das neue Datenschutzkonzept des Gesetzentwurfs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Außerdem fürchtet er Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch insoweit bittet er um Prüfung.

Bei der geplanten Fußfessel äußert er finanzielle Bedenken. So sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat fristverkürzt einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt. Er soll die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer erleichtern, insbesondere solcher Ausreisepflichtiger, von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausgehen.

Erweiterungen bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam

Um das Ziel zu erreichen, sind Änderungen im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Achten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen. Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG durch einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs eine Einschränkung erfährt.

So ist unter anderem vorgesehen, die Möglichkeiten der Anordnung von Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige zu erweitern, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehen. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll dabei auf zehn Tage festgelegt werden. Dies soll Sammelabschiebungen vereinfachen. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, müssen so genannte Gefährder eine elektronische Fußfessel tragen.

Räumliche Beschränkung des Aufenthalts

Es soll außerdem eine Regelung geschaffen werden, nach der die räumliche Beschränkung des Aufenthalts für Geduldete angeordnet werden soll, wenn diese die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllen.

Die Bundesländer können Asylsuchende außerdem länger verpflichten, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das betrifft vor allem Personen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Handydaten auslesen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF erhält weitere Befugnisse, um Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen: Es darf künftig die Herausgabe von Handys, Tablets und Laptops verlangen, um deren Daten auszuwerten – die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt.

Ferner ist vorgesehen klarzustellen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Einzelfall besonders geschützte Daten zur Abwehr von Gefahren für die hochrangigen Rechtsgüter Leben oder körperliche Unversehrtheit an die zuständigen Behörden weitergeben darf.

Bundesrat hat Änderungsbedarf beim Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf  geht auf eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 9. Februar 2017 zurück.

Aufgrund der auf Bitten der Bundesregierung verkürzten Beratungszeit mussten die Ausschüsse in wenigen Tagen über den Gesetzesentwurf und über den zahlreichen Änderungsanträgen beraten. In seiner im Plenum beschlossenen Stellungnahme fordert der Bundesrat Änderungen beim Gesetzesentwurf.

So regt er an, dass Gefährdern weitere räumliche Beschränkungen auferlegt werden können, auch wenn deren befristete Residenzpflicht nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr gilt. Außerdem möchten die Länder eine Strafbarkeitslücke im Zusammenhang mit der versuchten illegalen Ausreise von Islamisten schließen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessern. So wollen sie Jugendämtern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das automatisierte Datenabrufverfahren AZR geben. Dadurch sollen sie schneller Informationen über unbegleitete minderjährige Jugendliche erhalten.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen das Rechtsbehelfsverfahren. Die fehlende Möglichkeit der Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht selbst führt derzeit dazu, dass eine ober- oder höchstrichterliche Klärung streitiger, nicht selten schwieriger Rechtsfragen nicht zuverlässig möglich ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht ist beschränkt auf Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sowie auf solche, in denen das Verwaltungsgericht von einer Entscheidung eines Obergerichts oder obersten Gerichts beziehungsweise des Bundesverfassungsgerichts abgewichen ist.

Für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz zum Gegenstand haben, empfiehlt der Bundesrat die Einführung einer Beschwerdemöglichkeit. Dies kann sich zudem beschleunigend auf gleichgelagerte Fälle auswirken.

Außerdem wünscht der Bundesrat eine fortlaufende Evaluation zur Wirksamkeit der neuen Regelungen.

Bundesrat fordert eindeutige Regelungen für das automatisierte Fahren

Haftungsfragen und erlaubte fahrfremde Tätigkeiten regeln

Der Bundesrat hält eine grundlegende Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zum hoch- und vollautomatisierten Fahren für erforderlich. Er hält die dort getroffenen Regelungen für unklar und bemängelt auch, dass die noch bestehenden Risiken in hohem Maß auf die Fahrerinnen und Fahrer abgewälzt werden.

Um Akzeptanz für die zukunftsweisende Technologie zu schaffen, sind nach Auffassung des Bundesrates eindeutige Regelungen insbesondere zu den Fragen der Verantwortlichkeit und der Haftung der Fahrerinnen und Fahrer unentbehrlich. Auch für die Automobilindustrie seien klare Festlegungen zum Rahmen des Zulässigen notwendig, damit die Unternehmen ausreichend Planungssicherheit für die weiteren technischen Entwicklungen haben. Schließlich seien die Fragen der Kontrolle und der Haftung auch für die Polizei, die Verkehrsbehörden sowie letztlich auch für die Versicherungswirtschaft von erheblicher Bedeutung.

Wesentliche Elemente des Gesetzentwurfs

Die technische Entwicklung im Automobilbau hat sich in den letzten Jahren stetig beschleunigt. Von reinen unterstützenden Systemen geht die Entwicklung zunehmend zu Systemen, die die Aufgaben der Fahrzeugsteuerung in automatisiert ablaufende Fahrphasen überführen können. Derartige automatisierte Systeme werden – abhängig vom Grad der Automatisierung – als hoch- oder vollautomatisierte Systeme bezeichnet.

Mit dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG-E) will die Bundesregierung die Zulassung von Kraftfahrzeugen, bei denen hoch- oder vollautomatisierte Systeme für eine bestimmte Zeit die Steuerung übernehmen, ermöglichen. Der Gesetzentwurf regelt das Zusammenwirken zwischen derartigen Kraftfahrzeugen und den Fahrerinnen und Fahrern. Er definiert Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion, bestimmt Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer und trifft Regelungen zu Haftungsfragen. Die Verantwortung bleibt bei den Fahrerinnen und Fahrern, sie sollen jederzeit eingreifen können und müssen.

Der Bundesrat vermisst eindeutige Regelungen

Der Bundesrat befürchtet, dass der Gesetzentwurf angesichts der Verwendung einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen sowie fehlender bzw. ungenauer Definitionen nicht zu Rechtssicherheit führt.

„Bestimmungsgemäße Verwendung“ definieren

  • 1a Absatz 1 StVG-E erklärt den Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion bei „bestimmungsgemäßer Verwendung“ für zulässig. Eine Definition dieses Begriffes enthält der Gesetzentwurf nicht. Der Begründung des Gesetzentwurfs lässt sich entnehmen, dass es auf die Vorgaben des Fahrzeugherstellers ankommt, in welchen Verkehrssituationen die hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktion eingesetzt werden kann. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Begriff im Gesetz klar definiert werden.

 

Wieder-Übernahme der Fahrzeugsteuerung konkretisieren

In § 1b Nummer 2 StVG-E wird darauf abgestellt, dass die Fahrzeugsteuerung wieder übernommen werden muss, wenn die Fahrerin/der Fahrer „auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung … nicht mehr vorliegen“. Es bleibt unklar, wann offensichtliche Umstände vorliegen, weil nicht geregelt wird, welchen Grad an Aufmerksamkeit Fahrerinnen und Fahrer beim Einsatz von hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen überhaupt an den Tag zu legen haben.

Müssen die Fahrerinnen und Fahrer Fahrverhalten und Verkehr die ganze Zeit überwachen, auch wenn das System fährt? Dann sind schon Umstände offensichtlich wie beispielsweise nicht rechtzeitig erkannte Verkehrszeichen und dadurch bedingte Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen die Fahrerinnen und Fahrer wieder übernehmen müssen. Müssen Fahrverhalten und Verkehr nur teilweise überwacht werden, dann sind zum Beispiel erst Umstände wie plötzlicher Schneefall offensichtlich. Wenn aber Fahrerinnen und Fahrer sich für die Dauer des hoch- oder vollautomatisierten Fahrens vom Fahrgeschehen gänzlich abwenden dürften, wären erst Umstände offensichtlich wie das Blinken sämtlicher Warnleuchten im Fahrzeug.

Erlaubte fahrfremde Tätigkeiten regeln

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass es sich empfehlen dürfte, konkret zu regeln, welche fahrfremden Tätigkeiten bei der Nutzung von hoch- und vollautomatisierten Systemen im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen erlaubt sind. So muss beispielsweise auch die Frage geklärt werden, ob Fahrerinnen und Fahrer ihre Handys beim Einsatz eines automatisierten Fahrsystems nutzen dürfen oder ob sie insoweit weiterhin ordnungswidrig handeln.

Anforderungen an die Herstellervorgaben festlegen

Die Fahrerinnen und Fahrer sollen sich vor Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion darüber informieren müssen, in welchen Situationen sie die Fahrfunktionen nutzen dürfen, und zugleich sicherstellen müssen, dass diese Voraussetzungen bei Aktivierung der Fahrfunktion vorliegen. Dann sollte auch geregelt werden, wo der Fahrzeugführer die verbindlichen Verwendungsvorgaben des Herstellers finden kann und auf welche Vorgaben des Herstellers er sich – als technischer Laie – verlassen darf.

Hersteller in die Verantwortung einbeziehen

Der Bundesrat bedauert, dass der Gesetzentwurf keinerlei Spezialregelung für die Hersteller-Haftung von Fahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen vorsieht. Es bleibt gänzlich unberücksichtigt, dass die Autohersteller für das einwandfreie Funktionieren der von ihnen entwickelten und in Verkehr gebrachten automatisierten Assistenzsysteme verantwortlich sind. Im Gegensatz zu den Autoherstellern werden die Fahrerinnen und Fahrer durch zusätzliche Pflichten, aber nicht zuletzt auch durch die zu erwartende Prämienerhöhung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ungebührlich hoch belastet. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die Gefährdungshaftung proportional zum Grad der Automatisierung des Fahrsystems auf den Hersteller auszudehnen.

Keine speziellen Haftungshöchstbeträge einführen

Der Bundesrat will im Übrigen auf die Einführung besonderer erhöhter Haftungshöchstbeträge speziell für Fälle, in denen der Schaden auf Grund der Verwendung einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion verursacht wurde, verzichten. Aus Sicht des Geschädigten spielt es für den Schadenseinschlag weder bei Personen- noch bei Sachschäden eine Rolle, auf welche Ursache der Schadenseintritt zurückzuführen ist. Die Einführung würde auch für ein uneinheitliches Haftungssystem sorgen, indem ‑ anders als bisher ‑ faktisch nach Fahrzeugtyp und einzelfallbezogen nach der Schadensursache differenziert würde.

Datenverarbeitungsregelung komplett überarbeiten

Ferner fordert der Bundesrat eine umfassende Überarbeitung der neu geschaffenen Datenverarbeitungsregelung. Mit der Aufzeichnung, wann das automatisierte System zur Fahrzeugsteuerung eingeschaltet war und wann nicht, und wann das automatisierte System die Fahrerin/den Fahrer zur Übernahme der Fahrzeugsteuerung aufgefordert hat, soll sichergestellt werden, dass sich die Fahrerin/der Fahrer nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann. Die Regelung lässt nach Auffassung des Bundesrates eine Vielzahl von dringend zu klärenden Fragen offen.

Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, zu der die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgeben wird, geht jetzt dem Deutschen Bundestag zu.

Keine Mehrheit für Einwanderungsgesetz

Boris Pistorius: Wer benötigte Einwanderungswege verhindert oder blockiert, der schadet der Zukunftsfähigkeit unseres Landes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. März 2017 über die Forderung mehrerer Länder nach einem Einwanderungsgesetz entschieden. Niedersachsen möchte mit der Entschließung, die gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen eingebracht wurde, die Rahmenbedingungen für den Zuzug insbesondere gut ausgebildeter Menschen nach Deutschland attraktiver gestalten und die Bundesregierung auffordern, ein Einwanderungsgesetz vorzulegen.

Eckpunkte vorgeschlagen
Nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung kann und darf Deutschland nicht länger auf ein Einwanderungsgesetz verzichten. Schon aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland ist ein steigender Bedarf an Fachkräften absehbar, der es erforderlich macht, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.

Unter der Überschrift „Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln“ formuliert die Entschließung Eckpunkte, auf denen ein solcher Entwurf aufbauen könnte. So soll die Bundesregierung darlegen, in welchen Bereichen Deutschland Einwanderungsbedarf hat und mit welchen Steuerungsmodellen der Zuzug langfristig bedarfsgerecht gelenkt werden kann. Allerdings dürfe durch die Zuwanderung keine Verschlechterung der aktuellen Arbeitsbedingungen oder des derzeitigen Lohnniveaus eintreten. Das inländische Arbeitskräftepotenzial sei zu berücksichtigen. Der Familiennachzug müsse künftig ebenso verlässlich werden wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Die Entschließung fordert zudem, Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache sowie Informations- und Beratungsangebote im In- und Ausland zu verbessern.

Mehrmonatige Beratungen
Der Antrag wurde bereits am 23. September 2016 von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius in der Plenarsitzung vorgestellt. In den letzten Monaten haben die Fachausschüsse über die Einzelheiten beraten. Alle beteiligten Fachausschüsse haben letztlich die Entschließung in überarbeiteter Fassung zur Annahme empfohlen, dennoch kam eine Mehrheit für die Entschließung im Bundesrat nicht zustande.

Legale Wege der Zuwanderung steuern
Innenminister Pistorius stellte in seiner zu Protokoll gegebenen Rede klar: „Deutschland braucht Zuwanderung, und zwar auch legale Einwanderung. Und für mich steht auch fest: Wer solche Einwanderungswege verhindert oder blockiert, der schadet der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Dabei sei ein Einwanderungsgesetz losgelöst vom Asylrecht zu betrachten. Für die Einwanderung sei das Asylrecht kein geeignetes Instrument. Es gehe bei einem Einwanderungsgesetz darum, legale Wege der Zuwanderung zu steuern und gleichzeitig den Paragrafendschungel zu lichten und zu ordnen. Es liege eben auch in unserem ureigenen Interesse, attraktiver zu werden für qualifizierte und talentierte Fachkräfte.

Ebenfalls forderte Pistorius in seiner Erklärung auch einen konstruktiven Gesellschaften Diskurs zum Thema Einwanderung. „Mit dem vorliegenden Entschließungstext geben wir einen ersten wichtigen Appell für ein Einwanderungsgesetz auf den Weg. Das ist natürlich noch nicht ausreichend. Eine gesteuerte Einwanderung im Rahmen eines neuen Einwanderungsgesetzes macht es auch erforderlich, abgelehnte Asylsuchende auf die Regelungen über die legale Einwanderung zu verweisen. Dazu gehört auch, und das vertrete ich ganz deutlich, dass es gerechtfertigt sein kann, für spezielle Bereiche einen Aufenthaltszweckwechsel, einen sogenannten „Spurwechsel“, zuzulassen“, so Pistorius weiter.

Unbemannt – Flugmodelle und Luftfahrtsysteme

Neue Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen und Drohnen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung der sogenannten Drohnen-Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Das Bundesverkehrsministerium reagiert mit Erleichterungen für den Betrieb von Drohnen auf ihre zunehmende Attraktivität im gewerblichen wie auch im Sport- und Freizeitbereich. Für den Betrieb von Flugmodellen sind damit Verschärfungen verbunden.

Zunehmender Aufstieg von Drohnen
Das Luftverkehrsgesetz unterscheidet derzeit zwischen Flugmodellen, die zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung betrieben werden, und unbemannten Luftfahrtsystemen, sogenannten Drohnen, die gewerblich betrieben werden. Angesichts des zunehmenden Einsatzes von Drohnen verschwimmen die Unterscheidungen zunehmend, und Rechtsunsicherheiten, die sich aus der teilweise schwierigen Abgrenzung ergeben, nehmen zu. Auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen wird mit dem vermehrten Aufstieg von Drohnen größer.

Als Zukunftstechnologie bilden Drohnen gewerblich wie privat aber ein großes Potenzial. Mit der vorgelegten Verordnung will das Bundesverkehrsministerium nun klare Regelungen für die Sicherheit im Luftraum schaffen, dabei aber der Entwicklung von Drohnen Raum geben.

Wesentliche Regelungen der Verordnung
Aufgrund der vergleichbaren Betriebsgefahr werden Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme künftig -als unbemannte Fluggeräte- im Wesentlichen gleich behandelt. Für sie alle gilt dann, dass der Betrieb bei einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm generell einer Erlaubnis bedarf. Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis unabhängig vom Gewicht. Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.

Ab 0,25 Kilogramm Startmasse muss eine Plakette mit eingraviertem Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Die geltende Kennzeichnungspflicht für unbemannte Ballone, Drachen und Flugmodelle ab 5 Kilogramm bleibt bestehen. Ab zwei Kilogramm Startmasse muss der Steuerer künftig Kenntnisse über die sichere Durchführung des Betriebs nachweisen. Dies gilt nicht auf sogenannten Modellfluggeländen.

Außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 Kilogramm gilt künftig u.a. in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften oder Menschenansammlungen, oder in An- und Abflugbereichen von Flughäfen ein Betriebsverbot. Außerhalb von Modellfluggeländen gilt das Betriebsverbot generell auch in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Ausnahmen sind in begründeten Fällen vorgesehen, etwa für Veranstaltungen eines bestimmten Modellflugvereins, dafür wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.

Der Bundesrat beschließt Änderungen im Sinne der Modellflieger
Der Bundesrat hat der Verordnung nach Maßgabe von redaktionellen Anpassungen und Änderungen zugestimmt. Hervorzuheben ist die Modifizierung des Betriebsverbots in Flughöhen über 100 Metern über Grund außerhalb von Modellfluggeländen. Steuerer, die Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz oder eines Kenntnisnachweises sind, sollen nicht für jeden derartigen Flug eine Ausnahmegenehmigung einholen müssen.

Für viele Modellflugsportler stellt die 100 Meter Flughöhenbeschränkung ein ernstes Problem dar, sie kommt für bestimmte Modellflugsparten einem Quasiverbot gleich. Das betrifft besonders auch den Hang- und Thermikflug mit Modellsegelflugzeugen, der gerade nicht auf den zugelassenen Modellfluggeländen stattfindet. Begründet wird der Vorstoß seitens des Bundesverkehrsministeriums mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland.

Allerdings stellte die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem dar, auch zu einem Zeitpunkt, wo häufiger und noch tiefer geflogen wurde. Der Bundesrat kann die Sichtweise und Argumentation der Bundesregierung daher nicht teilen. Nachdem im Herbst 2016 ein aus fachlicher Sicht tragfähiger Kompromiss mit den Modellfliegern für eine novellierte Luftverkehrsordnung mit dem Bundesverkehrsministerium gefunden werden konnte, ist dieser in der nun vorgelegten Verordnung nicht mehr enthalten. Der Bundesrat hält daran fest.

Die Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft mit Ausnahme der Kennzeichnungspflicht, sie wird sechs Monate nach der Verkündung wirksam.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit einem Gesetz beschäftigt, das die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die drei Maghreb- Staaten Algerien, Tunesien und Marokko erneut erweitern will. Das Gesetz wurde bereits Mitte letzten Jahres vom Bundestag beschlossen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung, da das Vorhaben am 8. Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Bayern hatte nun beantragt, die Vorlage in der Sitzung am 10. März 2017 zu beraten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können. Eine Mehrheit für das Gesetz kam jedoch nicht zustande.

Konsequenzen einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat
Als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG und Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU gelten Staaten, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung beziehungsweise Bestrafung stattfindet.

Konsequenz der Einstufung der Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist, dass Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen sind, sofern nicht Tatsachen oder Beweismittel angegeben werden, die die Annahme begründen, dass abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung, dass aussichtslose Asylanträge von Angehörigen der Staaten Algerien, Marokko und Tunesien schneller bearbeiten werden können. Ferner wird im Anschluss an eine negative Entscheidung über einen entsprechenden Asylantrag der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können.

Damit wird zugleich die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland verkürzt und der davon ausgehende Anreiz für die Stellung von Asylanträgen aus nicht asylrelevanten, sondern wirtschaftlichen Gründen reduziert.

Stellungnahme des Bundesrates mit offenen Fragen
Der Bundesrat merkte u .a. in seiner Stellungnahme im März letzten Jahres zum von der Bundesregierung damals noch als Entwurf eingebrachten Gesetz an, dass es noch offene Fragen zur geplanten Einstufung der drei Länder gibt, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an sichere Herkunftsstaaten zu erfüllen.

Bei der Bewertung komme der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo-, Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem Handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Auch müsse geklärt werden, welche Auswirkungen beispielsweise der Territorialstreit um die Westsahara hat.

Die Bundesregierung wurde gebeten, bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Zudem sollte die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen intensiviert werden.

Darüber hinaus mahnte die Länderkammer an, dass für eine Beschleunigung der Asylverfahren in erster Linie zügig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen seien. Für eine weitere Entlastung der Verfahren empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung: Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, sollten einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Niedersachsen hatte damals diese Stellungnahme mit vier weiteren Ländern ins Plenum eingebracht. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Punkte der Stellungnahme nicht aufgenommen und so wurde der Gesetzesentwurf in unveränderter Form vom Bundestag beschlossen.

Im Plenum des Bundesrates hat die Bundesregierung zu Protokoll erklärt, dass in den drei Staaten keine systematische Verfolgung bestimmter Gruppen feststellbar ist, die ihrer Einstufung als sichere Herkunftsstaaten entgegenstünde. Unabhängig hiervon hebt sie hervor, dass auch bei der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eine individuelle Verfolgung geltend gemacht werden kann, die in der Asylpraxis auch Berücksichtigung findet.

Keine Mehrheit im Plenum
Da der Bundesrat nun endgültig dem Gesetz nicht mit der notwendigen Stimmenanzahl zugestimmt hat, kann jetzt der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden.

Niedersachsen hat sich zu dem Tagesordnungspunkt enthalten.

Standpunkt Niedersachsen

Niedersachsens MP Stefan Weil im Bundesrat: „In den letzten Jahren ist Europa…

Niedersachsens MP Stefan Weil im Bundesrat: „In den letzten Jahren ist Europa allen Unkenrufen zum Trotz deutlich zusammengewachsen und unser Land, Deutschland, hat davon erheblich profitiert. Dieser erfreulichen Entwicklung droht nun ein empfindlicher Rückschlag. Mit der Infrastrukturabgabe, vulgo: Maut, beginnen wir, wieder Barrieren aufzubauen.“

Weil erklärte, dass der Hintergrund dieses Vorhabens bekannt sei. Es gehe darum, Kraftfahrzeuge aus anderen Ländern, vornehmlich denen, die selbst eine Maut erheben, nun ihrerseits mit einer Maut zu belegen. „Die deutschen Kraftfahrzeuge sollen dagegen im Wesentlichen unbelastet bleiben, deswegen ist eine Entlastung bei der Kfz- Steuer geplant. Bringt uns dieses Vorhaben in irgendeiner Weise weiter? Ich glaube nicht“, so Weil weiter.

In seiner Rede machte Weil rechtliche Bedenken geltend und hinterfragte die wirtschaftliche Kalkulation. Ein positives Signal für das Zusammenwachsen Europas sei mit einer Mautpflicht im größten und sehr zentral gelegenen Mitgliedsland der Europäischen Union ganz sicher nicht  verbunden. Zudem bedauerte er, dass es noch nicht einmal gelungen sei, für die Grenzregionen eine angemessene Lösung zu finden. „Unter dem Strich gibt es derzeit wenige Gründe, die für das Vorhaben einer Maut sprechen, aber gewichtige Gründe dagegen und diese Haltung sollten wir auch zum Ausdruck bringen“, appellierte Weil an seine Länderkollegen.

Hören Sie hier die Rede von Ministerpräsident Stephan Weil im Bundesrat:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/ni/weil-stephan.html?view=

Bundeskabinett

Stärkung des Schutzes von Frauen vor Gewalt // Konzept zur Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes

Stärkung des Schutzes von Frauen vor Gewalt

Am Internationalen Weltfrauentag hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats. Deutschland hat das Übereinkommen bereits am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland (d.h. alle staatlichen Ebenen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit), das Übereinkommen vollständig und dauerhaft umzusetzen. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind die Maßnahmen definiert, die die Mitgliedstaaten dazu ergreifen müssen. Dazu zählen vorbeugende Maßnahmen des Gewaltschutzes, Schutz und Unterstützung der Opfer ebenso wie rechtliche Vorschriften zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten sowie ein Monitoring und statistische Erhebungen. Die Konvention sieht zudem vor, dass bei allen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen die relevanten Akteure einbezogen werden, nationale, regionale und örtliche Stellen ebenso wie Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Stellen, die in dem Zusammenhang von Bedeutung sind. Auf diese Weise kann ein ganzheitlicher Rahmen der Prävention, des Opferschutzes und der Strafverfolgung geschaffen werden, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt einzudämmen und zu verhindern.

Auf europäischer Ebene werden mit dem Übereinkommen einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu beseitigen. Damit dies gelingt, ist das gesetzlich verbindliche Engagement möglichst aller 47 Mitgliedstaaten des Europarats zu dem Übereinkommen erforderlich. Bislang haben 22 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert, weitere 21 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – haben gezeichnet. Das Übereinkommen ist bereits am 1. August 2014 nach 10 Ratifikationen in Kraft getreten.

Konzept zur Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes

Die Bundesregierung hat heute die Konsolidierung der Informationstechnik (IT) der Bundesverwaltung auf Grundlage eines vom Bundesinnenminister vorgelegten Grobkonzepts beschlossen.

Zur Neuaufstellung der IT des Bundes sind weitreichende organisatorische und technische Maßnahmen notwendig. Der Bund wird seine Kräfte in der Informationstechnik bündeln und dazu

  • den IT-Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung bis 2022 stufenweise in ein bis zwei IT-Dienstleistern an wenigen Standorten konzentrieren (Betriebskonsolidierung),
  • die Entwicklung von häufig im Bund benötigten IT-Anwendungen und -Diensten zusammenfassen und eine Bundescloud aufbauen (Anwendungskonsolidierung) und
  • die IT-Beschaffung in wenigen Stellen der Bundesverwaltung zusammenführen (Beschaffungsbündelung).

Mit der Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund wird ein ressortübergreifendes, aus zunächst sechs Teilprojekten bestehendes Projekt eingerichtet. Das gesamte Projekt wird von der Bundesbeauftragten für IT im Bundesministerium des Innern geleitet. Schon im laufenden Jahr wird unter Federführung des BMI am Aufbau einer gemeinsamen elektronischen Akte, Archivierung und Kollaborationsplattform, an standardisierten IT-Betriebsdiensten und einer Konsolidierung der Personalverwaltungssysteme gearbeitet. Zudem wird mit dem Aufbau einer eigenen Bundescloud begonnen.

Bundestag

Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes // Expertenanhörung zur geplanten Endlagersuche

Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes

Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz, StandAG) regelt das Verfahren für die Suche nach einem Standort in Deutschland für die Endlagerung vor allem von hochradioaktiver Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Vor Einleitung des Standortauswahlverfahrens wurde die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) beim Deutschen Bundestag eingesetzt, die Grundsatzfragen für die Entsorgung solcher Abfälle erörtert und geklärt hat. Dabei ging es besonders um Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie um die Anforderungen an das Verfahren des Auswahlprozesses und die Prüfung von Alternativen.

Die Kommission beschloss nach knapp zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht zum Standortauswahlverfahren am 27. Juni 2016 und übergab ihn am 5. Juli 2016 an den Bundestagspräsidenten und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Nach dem gesetzlichen Auftrag muss das StandAG auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommission durch den Deutschen Bundestag evaluiert werden. Die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, Abwägungskriterien und weiteren Entscheidungsgrundlagen muss der Bundestag als Gesetz beschließen. 

Expertenanhörung zur geplanten Endlagersuche

Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für radioaktive Abfälle haben bei einer Reihe kritischer Anmerkungen ein überwiegend positives Expertenecho gefunden. Allerdings kamen aus dem Anti-Atom-Spektrum Skepsis und Ablehnung. Dies zeigte sich bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Die Fachleute hatten für den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ zu bewerten – kurz Standortauswahlgesetz (StandAG).

Prof. Dr. Klaus Jürgen Röhlig von der Technischen Universität (TU) Clausthal äußerte „die begründete Hoffnung“, dass nunmehr „ein bereits über Jahrzehnte andauernder gesellschaftlicher Konflikt gelöst werden kann und die Gesellschaft ihre Verantwortung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle wahrnehmen wird“. Prof. Dr. Barbara Reichert von der Universität Bonn nannte den Entwurf „ein durchaus gelungenes gesetzliches Regelwerk“.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bemängelte nicht zuletzt, dass „ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll“ fehle. Zwar gebe es eine Regelung im Gesetzentwurf. Doch die lasse „so große Lücken, dass ein Export des Atommülls aus dem Versuchsreaktor Jülich in die USA nach wie vor nicht vom Tisch ist“, wie es Thorben Becker formulierte.

Greenpeace forderte, das Standortauswahlgesetz „zugunsten eines tatsächlichen Neustarts in der Atommüllfrage“ komplett zurückzunehmen, so Mathias Edler in seiner schriftlichen Stellungnahme. Ulrich Wollenteit, ebenfalls Greenpeace, kritisierte, dass die Tiefenlagerung des Atomabfalls als einziger Weg ins Auge gefasst werde. Für Edler kommt die „höchste Bedeutung“ der Entwicklung und dem Bau von neuen, längerfristigen Zwischenlagern zu. Schließlich gehe „die überwiegende Mehrheit aller Experten“ inzwischen bei der Endlagersuche von „wesentlich längeren Zeiträumen“ aus, als sie der Zeitplan der Bundesregierung (2031 Standortentscheidung, 2050 Inbetriebnahme) vorsehe.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg setzte sich dafür ein, dass Gorleben endgültig von der Endlagersuche ausgenommen wird. „Der Standort kann nicht mehr objektiv betrachtet werden und sollte deshalb nur noch als Steinbruch für eine umfassende Fehleranalyse genutzt werden“, so Martin Rudolf Donat.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte eine „umfassende Einbindung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften“ an. Dies sei „unerlässlich“, befand Dr. Torsten Mertins. Spätestens bei oderirdischen Erkundungen würden sich die Bürger an die kommunalen Stellen und Politiker wenden“ „Bürger treten mit Sorgen und Nöten als erstes an die kommunale Ebene heran.“

Zahlreiche Fragen kreisten um das neue „Nationale Begleitgremium“. Dem Gesetzentwurf zufolge soll es sich „unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben“ können. Doch das reiche nicht, meinte dessen Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer. „Unbedingt hinzukommen“ müsse die Pflicht der beteiligten Institutionen, dem Gremium „auch in angemessenem Umfang und in zeitnaher Frist zu antworten“. Zudem fehle die Verpflichtung von Institutionen und Akteuren, auf die Stellungnahmen des Gremiums zu reagieren.

Für das Gremium gebe es „keine Blaupause“, meinte Töpfer. Er sehe sich mit seinen acht Mitstreitern in einer „hohen Verantwortung“ – nämlich, „Vertrauen zu bilden“. Die Arbeit könne „zu einer Stärkung von Demokratie“ führen.

5.930…

Spargel war auch im Jahr 2016 mit einer Anbaufläche von 27 000 Hektar (+5% gegenüber 2015) flächenmäßig Spitzenreiter im deutschen Gemüseanbau…

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, wurde damit im Jahr 2016 auf 22 % der deutschen Gemüseanbaufläche Spargel angebaut.

Regionale Schwerpunkte im Spargelanbau waren in Niedersachsen (5 930 Hektar), Brandenburg (4 410 Hektar), Nordrhein-Westfalen (4 310 Hektar) und Bayern (3 740 Hektar) zu finden. Die bundesdeutsche Erntemenge für Spargel lag im Jahr 2016 bei etwa 120 000 Tonnen.

Trotz regional konzentrierter Wetterextreme, die die Erntemenge im Berichtsjahr 2016 teils massiv beeinflussten, lag die Erntemenge von Gemüse insgesamt mit mehr als 3,5 Millionen Tonnen rund 3 % über dem Durchschnitt der vergangenen vier Jahre.

Die Spargel- Saison 2017 startet in Kürze…

Kohlmajestät 2017: Andrea Nahles regiert für ein Jahr

Jürgen Krogmann nennt Grünkohl „Kraftfutter für die Republik“


Wenn sich die Stadtgesellschaft von Oldenburg geschlossen nach Berlin aufmacht und gleichzeitig die Landesvertretung in den Farben Oldenburgs erstrahlt, dann ist wieder soweit: Die Bundeshauptstadt sucht eine neue Kohlmajestät! Am Montag der vergangenen Woche – im 60. Jubiläumsjahr – fiel die Wahl auf Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Doch bis zu ihrer Krönung kurz vor Mitternacht, war es ein langer Weg, der Ausdauer, Sitzfleisch und einen gesunden Magen voraussetzt. Schließlich musste zunächst der Stargast des Abends, der Grünkohl, gebührend gefeiert werden. Das klappt in guter Gesellschaft bekanntlich am besten und so verspeisten in diesem Jahr die rund 250 eingeladenen Gäste mit großem Appetit 230 kg Kohl, 65 kg Fleischpinkel, 60 kg Kochmettwurst, 40 kg Speck und 100 kg Kasseler. Der Grünkohl selbst wurde in Oldenburg vorgekocht und von der städtischen Feuerwehr nach Berlin gekarrt. Da geht Oldenburg, das seit 2010 „Kohltourhauptstadt“ Deutschlands ist, lieber auf Nummer sicher. Denn wie der Karneval zu Köln gehört und die Maultasche zu Schwaben, so gehört der Grünkohl zu Oldenburg – versteht sich, dass man nur hier weiß, wie ein guter Grünkohl zubereitet werden und schmecken muss.

Ministerpräsident Stephan Weil ging in seinem Grußwort auf die lange Geschichte des Oldenburger Grünkohlessens ein und würdigte die Ausdauer der Stadtväter, die „seit fast der Gründung der Bundesrepublik […] allen Ernstes mit Wurst, Kohl, Schnaps und Pinkel in die jeweilige Bundeshauptstadt ziehen, um dort erfolgreich mit der Wurst nach der Speckseite zu schmeißen.“ Worte, die den Gastgeber des Abends, Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, veranlassten, die Tonnen von Grünkohl und zigtausende Pinkel in seiner Begrüßungsansprache als „Kraftfutter für die Bundesrepublik“ zu bezeichnen und rückblickend festzustellen, „dass unser Land unter Kohl-Dampf stand! Und wenn „Der Spiegel“ das Sturmgeschütz der jungen Demokratie war – dann waren wir die Feldküche!“, so Krogmann unter dem Beifall der Ehrengäste.

Natürlich freute sich Oberbürgermeister Krogmann ganz besonders darüber, dass sich die Kohlmajestäten in ihrem Herrschaftsjahr auch immer wieder gönnerhaft und großzügig um ihr Volk kümmerten. Der scheidenden Kohlmajestät Johanna Wanka bescheinigte er diesbezüglich eine blitzsaubere Bilanz: „Letztes Jahr hab ich mir gewünscht, man könnte doch ein Forschungsinstitut des Bundes bei uns ansiedeln. Und was passiert? Keine acht Monate nach dem Kohlessen stand die Zusage für das Helmholtz Institut!“

Große Fußstapfen für Andrea Nahles, die kurz vor Mitternacht in „großer Demut und Dankbarkeit“ die Insignien der Macht übernahm. Aber, es trifft die Richtige, bescheinigt sich Andrea die Erste. Bereits vor vielen Jahren hat sie in Oldenburg ihr Herz in die Hand genommen und dem Grünkohl mit Pinkel eine Chance gegeben.

Über ihre Weltoffenheit und ihren Mut ist sie bis heute froh. Und wie so häufig bei Konvertiten und Bekehrten, ist sie heute nach eigenen Angaben überzeugter denn je: Und will „nur noch in einer Welt mit Grünkohl leben“. Am Ende bekennt Nahles, dass sich Töchterchen Ella am meisten über die Regentschaft freut, „denn wenn ich Königin bin, dann ist sie ja eine echte Prinzessin“.

Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß beim Regieren, Kohlmajestät 2017!

Fotos: Torsten von Reeken

Zum Auftakt des Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ hieß es sogleich Bühne frei für vier ausgezeichnete Slam-Poeten aus Niedersachsen und Berlin. Lebhaft führten Henning Chadde von Macht Worte! und Jan Sedelies aus Hannover durch den Dichterstreit zur Freiheit.

Gewitzt kommentierten sie die vier Texte von Insa Kohler, Felix Römer, Tobias Gralke und Kersten Flenter, die diese eigens für den Abend verfasst hatten. Die Publikumsjury ließ sich davon nicht beindrucken und wählte, unterstützt von weiteren 130 Gästen, Felix Römer zum Gewinner des Abends. Dessen Text war durchaus ernst und ermutigend zugleich, die Freiheit zu nutzen und das Leben nach Gusto zu gestalten. Aktiv Handeln statt passiv Nörgeln, so könnte eine der Weisheiten des Abends lauten.

Mit dem Slam in Berlin machten Chadde und Sedelies zugleich auf die deutschsprachigen Meisterschaften „slam2017“ aufmerksam, die vom 24. bis 28. Oktober 2017 in der niedersächsischen Landeshauptstadt stattfinden werden.

Das größte Live-Literatur-Festival Europas ist der absolute Höhepunkt im Jahr für alle Slam-Poeten und Poetry Slam-Fans. Ein paar neue Fans hat der Abend in der Landesvertretung sicher gewonnen. Der ein oder andere wird vielleicht sogar nach Hannover reisen, um im Herbst die besten deutschsprachigen Poetinnen und Poeten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg zu hören und dabei zu sein, wenn die Gewinnerinnen und Gewinner an der Leine ermittelt werden.

Der Auftakt in Berlin war gelungen, so die einhellige Meinung der Gäste: Auf Wiedersehen in Hannover! Weitere Infos: www.slam2017.de

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

Kick-off Meeting Inno4Grass

Dauergrünland hat große Bedeutung für Klima- und Naturschutz


Ein Kick-off Meeting „Inno4Grass“ – das klingt nach Fußball, hat mit Fußball aber nichts zu tun. Trotzdem geht es bei „Inno4Grass“ ebenfalls um Erfolge, die man nur im Team erringen kann. Auf Einladung des Grünlandzentrums Niedersachsen-Bremen trafen sich vom 14. – 16. Februar dreißig Grünlandexperten aus zwanzig Instituten von acht europäischen Staaten in der Landesvertretung Niedersachsens. Der Grund für dieses Treffen war, den Startschuss für ein gemeinsames Projekt zur Grünlandforschung zu geben. Das Rad muss ja nicht 20mal neu erfunden werden, und wenn man an gleichen Problemen und Themen arbeitet, kommt man schneller zum Ziel, wenn man sich zusammentut, die Aufgaben verteilt, die Ergebnisse austauscht. Deshalb fördert die Europäische Union solche Projekte der Zusammenarbeit aus dem Programm HORIZON 2020: das ist Europa.

Das Projekt „Inno4Grass“ vereint Bauernverbände, Kammern, Beratungsorganisationen und Forschungseinrichtungen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Polen und Schweden. Also Staaten, in denen das Grünland einen erheblichen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmacht. Das Projekt soll zwischen Forschung und Praxis vermitteln, um innovative Grünlandsysteme, die Nachhaltigkeit mit Wirtschaftlichkeit verbinden, in der Praxis zu verbreiten. „Inno4Grass“ wird ein Netzwerk aufbauen, über das Informationen, Illustrationen, Beratungs- und Schulungsmaterial verbreitet wird. Wenigstens 100 Texte und 104 Videoclips, die Erkenntnisse aus 85 Fallstudien aufbereiten, sollen über das Netz verfügbar gemacht werden.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Grünlandnutzung unter einen Hut zu bringen: das ist die große Herausforderung. Grünland – also Wiesen und Weiden – macht in Niedersachsen etwa ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus. In küstennahen Landkreisen kann dieser Anteil auch mal bis fast 100% betragen.

Dauergrünland hat für den Klima- und Naturschutz große Bedeutung. Es ist artenreicher als jede andere landwirtschaftliche Fläche, ist also unersetzbar für die Biodiversität, es bindet Kohlendioxid, unterstützt somit den Klimaschutz, hält und filtert Regenwasser, schützt und verbessert die Bodenkrume. Aber Grünland wächst zu, wenn es nicht regelmäßig gemäht oder beweidet wird. Und das geschieht nur, wenn sich das wirtschaftlich für den Landwirt lohnt, z.B. durch die Beweidung durch Kühe oder Schafe. Umgekehrt ist es schwer, mit Grünlandaufwuchs allein eine hohe Milchleistung zu erzielen. Das Projekt „Innov4Grass“ soll Informationen bereitstellen, wie dieses Kunststück gelingen kann.

Ab wann spielen Speicher welche Rolle in der Energiewende?

Clearingstelle EEG führt Fachgespräch in der Landesvertretung

Der Markt für Speicher, insbesondere im Zusammenspiel mit der Strom- und Wärmeproduktion aus Erneuerbaren Energien wächst stetig. Allerdings sind viele technische und rechtliche Fragen offen, die die Clearingstelle EEG bei einem Fachgespräch am 21. Februar in der niedersächsischen Landesvertretung mit ca. 140 Teilnehmern diskutiert hat.

26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 2017 – Speicher und EEG – Landesvertretung Niedersachsen

Nach der Eröffnung durch Dr. Sebastian Lovens, Leiter der Clearingstelle EEG, ging es zunächst um die Einordnung von Speichern in der Energiewirtschaft, um Technologien und Anwendungen. Dass Speicher echte Alleskönner sowohl für den Strom-, als auch für Wärme-, Verkehrs- und Gassektor sind, zeigte Dr. Matthias Deutsch von der Agora Energiewende. So gibt es Power-to-heat in Form von flexiblen KWK als Speicher zwischen Strom- und Wärmesektor, Power-to-gas oder Power-to-liquid als Stromkraftstoff, Power-to-gas aber auch als Strom- oder Wärmespeicher sowie weitere Varianten. Diese verfügbaren Flexibilitätsoptionen haben also unterschiedliche Einsatzbereiche und müssen unterschiedlichen Flexibilisierungsbedarf decken. Bei sehr hohen EE-Anteilen im Stromsystem werden insbesondere Langzeitspeicher wie Power-to-Gas benötigt. In den nächsten Jahren dürfte sich aufgrund fallender Kosten vor allem eine Nachfrage nach Kurzzeitspeichern wie Batteriespeichern für Elektromobilität entwickeln.

Welche rechtlichen Grundlagen für diese Technologien gelten, stellte ein Vertreter des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor. Dabei ist entscheidend die Einstufung der Speicher. Nach Auffassung des Ministeriums sind „Speicher“ grundsätzlich keine gesonderte Kategorie, sondern je nach Situation Erzeuger oder Letztverbraucher. Aber Spezialvorschriften privilegierten Speicher unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber Letztverbrauchern. Hierzu lohnt sich ein Blick ins EnWG, in die StromNEV, ins EEG, ins KWKG und ins StromStG. Das Thema ist also nicht nur technisch, sondern auch rechtlich eine sehr komplexe Materie.

Welche Fragen sich in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen daraus ergeben, stellten Vertreterinnen und Vertreter von Anlagen- und Netzbetreibern dar. Über die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Notwendigkeiten von verschiedenen Speicherarten, auch im Zusammenhang mit Netzausbau vs. dezentraler Versorgung wurde kontrovers zwischen Experten und Fachpublikum diskutiert.

Das Thema Speicher wird also auch künftig einen hohen Diskussions-, aber auch Forschungs- und Entwicklungsbedarf haben, aber insbesondere mittel- und langfristig eine wichtige Rolle bei der Energiewende mit ihren unterschiedlichen Sektoren spielen.

 

Fotos: Markus Stegner/ http://www.business-fotografie.de/

Flurstücke 2017 // Quintessenz.

Tomislav Topic und Thomas Granseuer präsentieren Selbstläufer

Seit Februar leuchten die Bilder des Künstlerduos „Quintessenz“ auf den vier Büroetagen der Landesvertretung. Das Künstlerduo hat die Bild-Serie eigens für das Jahresprogramm „inspektionen // freiheit“ geschaffen. Zur ersten Präsentation kamen zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Auch Staatssekretär Michael Rüter traf die beiden Künstler, um mehr über deren sogenannte „Selbstläufer“ zu erfahren, die bis Jahresende im Haus ausgestellt sind.

Tomislav Topic und Thomas Granseuer haben buchstäblich ihre künstlerische Freiheit an ihre Produktionsmittel abgegeben. Die „Selbstläufer“ haben sich gewissermaßen alleine gemalt, in dem sich Papiere mit Pigmentlösung vollgesogen haben. Die Künstler aber blieben immer Souverän dieses Experiments, indem sie nicht nur die „Spielregeln“ bestimmt, sondern auch die Farben und Ausschnitte gewählt und die Hängung über die gesamten vier Etagen konzipiert haben.

Quintessenz sind Absolventen der HAWK Hildesheim (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst) und arbeiten seit 2008 gemeinsam an Projekten aus den Bereichen Film, Installation und Malerei. Ihre abstrakten Arbeiten beziehen sich häufig auf die Umgebung des Entstehungsfeldes, so auch bei den „Flurstücken 2017“. Seit 2015 lehrt Quintessenz an der HAWK Hildesheim „Ausstellungsdesign“. 2014 wurden sie von einer renommierten New Yorker Foto Stock Agentur als eines von zehn weg-weisenden Kreativstudios Deutschlands gekürt.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

digital.niedersachsen – Perspektiven und Handlungsansätze

Wirtschaftsminister Olaf Lies und Staatssekretär Michael Rüter laden ein

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft und unseres Wirtschaftslebens schreitet fort. Diese Entwicklung bietet viele Chancen und Herausforderungen, da in der Vernetzung der gesamten Wertschöpfung große Potenziale liegen, um Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand am Standort Niedersachsen zu sichern und auszubauen. Die Landesregierung hat dazu die Leitlinien „digital.niedersachsen – den digitalen Wandel für unser Land gestalten“ beschlossen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir mit Ihnen die Perspektiven und Handlungsansätze diskutieren und stellen Ihnen Best-Practice-Beispiele aus der Wirtschaft vor.

Donnerstag, 30. März 2017, 18 Uhr

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund

In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

  • Willkommen
    Staatssekretär Michael Rüter
    Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
  • Impulse
    „Digitalisierung bei Siemens Wind Power – Chancen für die Windindustrie“
    Dr. Markus Tacke, CEO Siemens Wind Power
    „Industrie 4.0 und Digitalisierung im Mittelstand am Beispiel der ASSMANN BÜROMÖBEL“
    Guido Hübner, Technischer Leiter ASSMANN BÜROMÖBEL GmbH & Co. KG
  • Diskussion
    Olaf Lies & Gäste: „Die Digitalisierungsstrategie des Landes Niedersachsen“
  • Ausklang
    Gespräche und Imbiss
  • Ende der Veranstaltung gegen 21 Uhr.

Über Zusagen freuen wir uns unter

http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/event.php?vnr=21-206&mid=2

oder per Email Veranstaltungen-Berlin@stk.niedersachsen.de

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: © picture alliance / Westend61

Familien-Recht im Zeitalter des Populismus- Roll-back statt Fortschritt?

Eine Veranstaltung des Niedersächsischen Justizministeriums und des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

Stillstand bei der Homo-Ehe, zögerliche Reformen bei der Adoption, fachlich umstrittene Vorschläge zur Kinder-Ehe – das ist die aktuelle politische Lage. Themen wie Leihmutterschaft und soziale Elternschaft gelten als zu kontrovers und werden ausgeklammert. Und der aufkommende Populismus verhärtet scheinbar die politischen Fronten.

Der Deutsche Juristentag hat sich mit 32 Beschlussvorschlägen etwa zu Patchwork-Familien, Adoption und Leihmutterschaft befasst. Welche Chancen haben diese Vorschläge auf politische Umsetzung? Was hat Priorität? Übernehmen jetzt die Gerichte die Aufgabe des Fortschritt-Motors, wie einige jüngste Entscheidungen nahelegen? Diese Fragen wollen wir mit Ihnen am Montag, dem 27. März 2017, 18.30 Uhr (Einlass 18.00 Uhr) im Fishbowl diskutieren.

– Willkommen
Michael Pelke, Dienststellenleiter

– Impuls
Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin Niedersachsen

Ramona Pisal – Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V., Präsidentin Landgericht Cottbus

– Diskussion
Claudio Nedden-Boeger – Richter Bundesgerichtshof, Mitglied im Familienrechtssenat

Katja Keul, MdB – Fachanwältin für Familienrecht,Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jutta Wagner, Past-Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V., Rechtsanwältin und Notarin, Berlin

– Moderation
Lukasz Batruch, Landesvertretung Niedersachsen

– Ausklang
Gespräche und Imbiss

Ende der Veranstaltung gegen 21:30 Uhr

Anmeldungen werden erbeten an Veranstaltungen-Berlin@stk.niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: picture alliance/Sueddeutsche Zeitung Photo

24 Stunden Unabhängigkeit mit dem Internationalen Filmfest Oldenburg

Filme non stop ab Donnerstag, 23. März, 19.00 Uhr, Eintritt frei

Ende des Monats lädt die Landesvertretung zu einer besonderen Filmveranstaltung, die an den 24-stündigen Lesemarathon von Walter Kempowskis „Echolot“ vor zwei Jahren anknüpft:

Für das Jahresprogramm „inspektionen // freiheit“ haben die Macher des „Internationalen Filmfest Oldenburg“ dreizehn „Freiheitsfilme“ zusammengestellt, die vom 23. bis 24. März 2017 non-stop gezeigt werden. Dafür wird der große Saal des Hauses für 24 Stunden zum Kino. Die Filme werden von Festivalleiter Torsten Neumann anmoderiert, zu zahlreichen Aufführungen sind zudem Gäste und Beteiligte geladen. Unter ihnen der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn, aber auch die Schauspielerin Deborah Kara Unger und zahlreiche Produzenten und Regisseure, so dass eine Festivalstimmung vorprogrammiert ist.

Die Filmauswahl reflektiert den unabhängigen Geist des Festivals und nähert sich aus unterschiedlichen Richtungen dem Jahresthema des öffentlichen Kulturprogramms des Hauses, der Freiheit. Den Auftakt macht Oldenburg Alumni Andreas Schaap mit der Vorpremiere von „Gaza Surf Club“, der am 30. März vom Farbfilm Verleih bundesweit in die Kinos gebracht wird. Außerdem stehen Klassiker wie Stanley Kubricks „A Clockwork Orange“ auf dem Programm, aber auch einige Streifen, die bereits in Oldenburg gefeiert wurden und nun erstmals in der Hauptstadt laufen.

Zum Abschluss des kleinen Freiheits-Festival – am 24. März 2017 um 17:30 Uhr – wird der Dokumentarfilms „Foreign Affairs“ über Jean Asselborn gezeigt, der eigens zur Aufführung aus Luxemburg anreist und auch beim anschließenden Talk dabei ist. Interessante Einsichten in die internationale Außenpolitik und den Alltag des Politikers, die es nicht jeden Tag gibt.

Während der gesamten Dauer sorgen die Landesvertretung sowie die „Geschmacksträger“ aus der „Kohltourhauptstadt Oldenburg“ sowie „edles grün“ für Stärkung und regionale Spezialitäten. Für kleine Pausen zwischendurch stehen auf dem Oberdeck Feldbetten bereit. Am Freitagmorgen gibt es zur Frühstückszeit Kurzfilme, die allesamt mit einem Etat von nur 99 € entstanden sind.

Herzlich willkommen zu 24 Stunden mit Freiheits-Filmen, Feldbetten und Food made in Oldenburg.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesver­tretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Still aus „A Clockwork Orange“

Festivalstimmung in Oldenburg © Internationales Filmfest Oldenburg

Filmstill: Jean Asselborn in „Foreign Affairs“, 2016. Regie: Pasha Rafiy

Ausstellung „Freiheit erfahren // PS.SPEICHER“

Finissage am Donnerstag, 20. April 2017 um 19 Uhr

Schon jetzt können wir uns auf die Exponate der ersten Ausstellung des Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ freuen: Der „PS Speicher Einbeck“ stellt im April 2017 Oldtimer im Atrium der niedersächsischen Landesvertretung aus. In kaum einem anderen Land ist die individuelle Mobilität auf Rädern so eng mit dem Begriff der Freiheit verknüpft wie in Deutschland.

Die ausgestellten Autos und Motorräder symbolisieren Freiheit und Abenteuer. Denn wir kaufen nicht einfach nur ein Auto. Wir kaufen eine Wunschvorstellung und ein Image. Wir kaufen uns die Freiheit, überall hinfahren zu können, wann und wie wir es wollen.

Dies führt die Ausstellung mit einer Auswahl an Fahrzeugen aus den vergangenen einhundert Jahren eindrucksvoll vor Augen. Die Verbindung von Freiheit und den Rädern, die uns bewegen – ganz gleich ob zwei, drei oder auch vier Räder – wird aufs Schönste und mit den herausragenden Exponaten aus Einbeck vorgeführt.

Die Ausstellung läuft vom 10. April bis zum 21. April. Anmeldungen zur Finissage am Donnerstag, dem 20. April, werden erbeten unter:

Veranstaltungen-Berlin@stk.niedersachsen.de.

Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: © Fotolia

Martin Luther und das Bier

Deutscher Brauer Bund in Berlins politischer Mitte

„Hat er nun – oder hat er doch nicht? Oder nur in Maßen? (Und wie groß waren diese dann?)“ Diese Frage könnte im Zentrum einer Veranstaltung stehen, die am 28. März in Berlin stattfindet. Der Deutsche Brauer Bund lädt zum Biertrinken – pardon, zu einem Parlamentarischen Abend in die Niedersächsische Landesvertretung.

Parlamentarische Abende bringen Politiker und Interessenträger aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, damit letztere ihre Anliegen an den Mann bzw. die Frau bringen können. Der Deutsche Brauer Bund will also in Berlin Stimmung für seine Anliegen machen, und an guter Stimmung wird es wohl nicht mangeln – angesichts der flüssigen Argumente, die der Brauer Bund präsentieren kann. Die eingangs gestellte Frage bezieht sich auf „Martin Luther und das Bier“, denn so ist der Parlamentarische Abend übertitelt. Für andere Reformatoren – Huldreich Zwingli, Johannes Calvin, die Methodisten, die Puritaner – reimt sich Protestantismus bekanntlich eher mit Abstinenz, Nüchternheit und Askese.

Für Dr. Martin Luther soll das anders gewesen sein. Kompetente Referenten wurden eingeladen, diese Frage zu klären: der Präsident des Deutschen Bundestages Prof. Norbert Lammert sowie der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Dr. Markus Dröge.

Aus Niedersachsen wird einer der besten kulinarischen Botschafter vertreten sein, den dieses schöne Land zu bieten hat: das Einbecker Brauhaus, voraussichtlich in Begleitung seiner vorzeigbarsten Produkte. Leider, leider, leider werden zu dieser hochattraktiven Veranstaltung nur geladene Gäste akzeptiert, drängeln also zwecklos.

Die Jurysitzung „Kulturpreis Schlesien 2017“ unter Vorsitz von Innenminister Boris Pistorius

Unter dem Vorsitz von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius kam am 9. März…

Unter dem Vorsitz von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius kam am 9. März 2017 die Jury des „Kulturpreises Schlesien“ des Landes Niedersachsen zusammen. In der Landesvertretung wurden, wie bereits in den Jahren zuvor, die neuen Preisträger von den 13 Jurymitgliedern gekürt. Allesamt Persönlichkeiten, die sich um die deutsch-polnischen Beziehungen oder die Weiterentwicklung und Verbreitung des Kulturgutes Schlesiens verdient gemacht haben.

Bis zur Bekanntgabe der glücklichen Gewinner müssen sich alle Neugierigen noch ein wenig gedulden: Die öffentliche Bekanntgabe der beiden Hauptpreise sowie eines Sonderpreises erfolgt erst am Tag der Preisverleihung. Nachdem der Preis im vergangenen Jahr in Breslau, der europäischen Kulturhauptstadt 2016, überreicht wurde, findet die Preisverleihung in diesem Jahr wieder in Niedersachsen statt.

Der Festakt zur Verleihung des „41. Kulturpreis Schlesien des Landes Niedersachsen“ ist für Samstag, den 12. August 2017 in der Friedensstadt Osnabrück terminiert.

Mit der Verleihung des „Kulturpreis Schlesien des Landes Niedersachsen“ soll zur gemeinsamen Pflege und Weiterentwicklung des Kulturguts Schlesien und des Kulturschaffens der Schlesierinnen und Schlesier beigetragen werden. Der Preis hat sich zu einem deutsch- polnischen Begegnungspreis entwickelt und hat in all den Jahren eine besondere Bedeutung für die Verständigung zwischen Deutschland und Polen erlangt.

Unser Gruppenfoto zeigt (v.l.n.r.): Prof. Lothar Hagebölling, Dr. Markus Bauer, Prof. Dr. Michael Pietsch, Dr. Maciej Lagiewski, Dr. Tadeusz Samborski, Philipp Wedelich, Niedersächsisches Innenministerium, Minister Boris Pistorius, Klaus- Peter Bachmann, Lavinia Francke, Elisabeth Wolbers, Prof. Michael Denhoff, Jadwiga Janukowicz, Ulrike Treziak, Julita Zaprucka, Direktorin der Kulturabteilung aus Polen und Preisträgerin aus dem Vorjahr und Prof. Dr. Dr. Jan Harasimowicz.

Fotos: Torsten Heitmann/ LV Niedersachsen, 2017