Ausgabe 02/2016
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Editorial

wie erwartet hatten sich die Länder im Februar- Plenum des Bundesrates u.a.…

Liebe Leserinnen und Leser,

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

wie erwartet hatten sich die Länder im Februar- Plenum des Bundesrates u.a. mit dem Asylpaket II und dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang hat Niedersachsen auch eigene Initiativen zur Verbesserung bei der Integration von Flüchtlingen erfolgreich auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat damit die Konzentration auf die zentralen Fragestellungen der Integration gelenkt. Allseits besteht nun die Hoffnung, dass die Bundesregierung noch im ersten Halbjahr 2016 ein umfassendes Integrationspaket  vorlegt.

Wie gewohnt finden Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters „Für Niedersachsen in Berlin“ Berichte über die Veranstaltungen des vergangenen Monats und Ankündigungen zu unseren aktuellen Veranstaltungen im März.

Viel Freude beim Lesen, wünscht Ihnen

Michael Rüter
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen

P.S: Die nächste Ausgabe „Für Niedersachsen in Berlin“ erhalten Sie am 21. März 2016.

Die 942. Sitzung

Asylpaket II, Reform der Pflegeberufe, Sexualstrafrecht In seiner Februar-Sitzung billigte der Bundesrat…

Asylpaket II, Reform der Pflegeberufe, Sexualstrafrecht
In seiner Februar-Sitzung billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Sowohl das Asylpaket II als auch das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer passierten die Länderkammer nur einen Tag nachdem der Bundestag die Gesetze beschlossen hatte.
Zudem gab die Länderkammer grünes Licht für Bundestagsbeschlüsse zum Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas für Jugendliche, zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, zur Änderung des Hochschulstatistik-, des Mess- und Eichgesetzes, zur Koordinierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Europa und zur Zusammenarbeit mit Polen im Bereich des Eisenbahnverkehrs. Die Gesetze werden jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Integration, Bekämpfung von Internet-Propaganda und Werkvertragsmissbrauch
Mit eigenen Initiativen setzt sich der Bundesrat für Verbesserungen bei der Integration von Flüchtlingen, für ein Einwanderungsgesetz, für die Bekämpfung missbräuchlicher Werkverträge und für Vertrauensschutz bei Eigenstromanlagen ein. Darüber hinaus wird ein Gesetzentwurf der Länderkammer zur Erweiterung der strafrechtlichen Verfolgung von Propaganda im Internet über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.
Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Reform des Sexualstrafrechts, zum Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus, zur Mehrwertsteuer-Erstattung bei Einkaufstouristen, zur Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, zum Schutz personengebundener Daten sowie zur Änderung des Bundeswaldgesetzes – sie werden jetzt in den Fachausschüssen beraten.

Reform der Pflegeberufe
Der Bundesrat nahm Stellung zu Kabinettsentwürfen zum Behindertengleichstellungsrecht, zur Reform der Pflegeberufe und zur Finanzmarktnovellierung. Außerdem beriet er über Vorschläge der EU zur Abfallrichtlinie und zur Europäischen Grenz- und Küstenwache und stimmte über die Ladesäulenverordnung und Änderungen im Produktsicherheitsgesetz ab.

Alle Videos in der Mediathek
Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in Plenum KOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Weitere Informationen zur Sitzung

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sitzung wie beispielsweise Parlamentsdrucksachen, Redebeiträge und Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der jüngsten Bundesratssitzung. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten und die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen:

Informationen zur Sitzung

Abstimmungsverhalten

Bundesratsinitiativen


Cornelia Rundt begrüßt Pflegeberufereformgesetz

Bundesrat macht Verbesserungsvorschläge zur Vereinheitlichung der Pflegeausbildung Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat…

Bundesrat macht Verbesserungsvorschläge zur Vereinheitlichung der Pflegeausbildung
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat am 26. Februar 2016 im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe begrüßt. Diesem Entwurf zufolge soll es nicht nur eine gemeinsame („generalistische“) Pflege-Berufsausbildung für die bisher getrennten Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege geben. Es sollen auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt, Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert und eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.

Die Mehrheit der anderen Bundesländer teilte Niedersachsens grundsätzlich positive Haltung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: In der umfangreichen Stellungnahme, die der Bundesrat beschloss, wurden der Bundesregierung viele konkrete Verbesserungen zu Teilaspekten des Gesetzgebungsvorhabens vorgeschlagen. Ganz in Frage stellte der Bundesrat die geplante Reform der Pflegeberufe jedoch nicht.
Die Absolventinnen und Absolventen der neuen Berufsausbildung sollen nach Willen des Bundesrates künftig die Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“ tragen. Um die Reform sachgerecht und reibungslos in die Praxis umsetzen zu können, forderte der Bundesrat, die Pflegeausbildung ein Jahr später zu vereinheitlichen als von der Bundesregierung im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen. Vor dem Hintergrund der noch fehlenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung soll die neue Ausbildung nach Willen der Länder nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Die Kosten, die mit der Reform für die Länderhaushalte verbunden sein werden, sind nach Ansicht des Bundesrates im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend eingeschätzt und ausgewiesen worden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die Kosten im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Ländern nachvollziehbar und vollständig zu schätzen.

„Die Vorteile liegen klar auf der Hand“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Bundesrat. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar.“ Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde so auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten. „Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte“, so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme.“ Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit zwischen den Pflegebereichen eine Chance: Denn gute Pflege – egal in welchem Bereich – brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger. „Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben“, so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.

In der Debatte der Länderkammer zum Pflegeberufereformgesetz redete noch eine zweite Niedersächsin: Für die Bundesregierung hob Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hervor, dass es nun bald bundesweit eine kostenfreie Pflegeausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung geben werde. Da Pflegeberufe immer noch häufig von Frauen ausgeübt würden, wertete Marks die Stärkung der Pflegeberufe als einen Beitrag zu mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.

Bevor das aber Wirklichkeit wird, sind in Kürze erst einmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Zug: Ihnen wird der Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe zusammen mit der am 26. Februar beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung zugeleitet. Dann ist es an den Abgeordneten, über den Gesetzentwurf zu diskutieren und zu entscheiden, bevor der Bundesrat letztlich zustimmen oder das Gesetz ablehnen kann.

Niedersachsen fordert grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung soll künftig strafbar sein In der Sitzung des…

Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung soll künftig strafbar sein

In der Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016 brachten die Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ein.

Die Länder wollen eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts erreichen. Der Entschließungsantrag fordert, dass künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Die Strafbarkeit dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis des Betroffenen ausschlaggebend sein – im Sinne eines „Nein-heißt-Nein“.

Der Antrag zeigt auf, dass der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Reform des Sexualstrafrechts noch nicht ausreiche, um die bestehenden Schutzlücken im Sexualstrafrecht im Sinne der Istanbul-Konvention zu schließen.

Der Entschließungsantrag wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Bundesrat stellt Weichen für schnelle Asylverfahren

Asylpaket II passiert Länderkammer Eines der schnellsten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren der jüngsten Geschichte…

Asylpaket II passiert Länderkammer

Eines der schnellsten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren der jüngsten Geschichte wurde am letzten Freitag im Bundesrat abgeschlossen. Erst in der 7. Kalenderwoche war der Gesetzesentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (allgemein als Asylpaket II bezeichnet) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Am Ende der 8. Kalenderwoche ließ der Bundesrat das Gesetz passieren. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren sieht vor, dass bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung soll auch bis zur Ausreise oder Rückführung ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner regelt das Gesetz, dass ,,Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen ,,grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Des Weiteren werden qualifizierte Kriterien geschaffen, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.

Der Bund wird zudem seine Unterstützung bei der Beschaffung der nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, intensivieren.

Strenger gefasst werden zudem Regelungen für Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften. Beschäftigte und regelmäßig ehrenamtlich tätige Personen, die in Kontakt zu Minderjährigen stehen, dürfen nicht durch Gewalt- und Sexualdelikte aufgefallen sein, daher wird Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtend eingeführt.

Zukünftig müssen Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch einen Beitrag in Höhe von 10 € pro Monat für die öffentlichen Sprach- und Integrationsleistungen erbringen, unabhängig von einer Teilnahme. Grundsätzlich haben Asylbewerbern künftig erst dann einen Anspruch auf volle gesetzliche Leistungen, wenn sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Flüchtlingsausweis besitzen.

Zudem wird der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Über die Aussetzung ist in den letzten Wochen viel diskutiert worden.

Die Regelung gilt für alle Personen mit subsidiärem Schutz, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erteilt wird. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die Rechtslage, die seit dem 1. August 2015 für den Familiennachzug zu dieser Personengruppe gilt, automatisch wieder in Kraft.

Zudem wurde vereinbart, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden soll. Gleichzeitig können immer noch individuelle Einzelfalllösungen gefunden werden. Die Aussetzung des Familiennachzugs schließt nicht die Aufnahme von Familienmitgliedern aus humanitären Gründen nach den §§ 22, 23 AufenthG aus.

Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.

Als ernsthafter Schaden gilt:

  • die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
  • eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Internet-Propaganda beschlossen

Niewisch-Lennartz: Extremistische Hetze hat in Deutschland keinen Platz Die im Januar-Plenum eingebrachte…

Niewisch-Lennartz: Extremistische Hetze hat in Deutschland keinen Platz

Die im Januar-Plenum eingebrachte Gesetzesinitiative der Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen zur Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln im Ausland, ist vom Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen worden. Die Initiative wird nun an den Bundestag zur weiteren Befassung weitergeleitet.

Nach geltendem Recht macht sich strafbar, wer Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen – etwa Hakenkreuze oder entsprechende Schriften – in Deutschland in das Internet einstellt. Reist der Täter aber ins Ausland und stellt die Inhalte dort ein, entgeht er der Strafbarkeit, und zwar auch dann, wenn sich seine Handlungen überwiegend/ausschließlich an Adressaten im Inland richten. Der Gesetzesantrag zielt darauf ab, diese Privilegierung für diejenigen Täter zu beseitigen, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben und für die daher ein hinreichender Anknüpfungspunkt für die Anwendung deutschen Strafrechts besteht. Insbesondere rechtsextremer, gegebenenfalls aber auch islamistischer Propaganda kann so entschiedener verfolgt werden.

In ihrer Einbringungsrede vor dem Bundesrat hatte die niedersächsische Justizministern Antje Niewisch-Lennartz zur Begründung erklärt: „Extremistische Hetze hat in Deutschland keinen Platz!“.

Aufenthaltsrecht soll künftig Ausweisung von straffälligen Ausländern erleichtern

Bundesrat billigt Änderung im Aufenthaltsrecht Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Bundesrat billigt Änderung im Aufenthaltsrecht

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung ein Gesetz der Bundesregierung gebilligt, das die Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern erleichtern und des Weiteren Asylbewerbern, die in Deutschland Straftaten begangen haben, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher versagen soll.

Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – sofern diese Straftaten mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen sind – rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse wird angenommen, wenn ein Ausländer wegen einer der vorgenannten Straftaten und Tatmodalitäten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Auch dies gilt künftig schon dann, wenn die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

Bei der Entscheidung über die Ausweisung ist wie bisher auch das Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, in Deutschland zu bleiben. Insofern gibt es keinen Automatismus, der zwingend zu einer Ausweisungsentscheidung führt.

Asylsuchenden, die wegen einer der genannten Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, kann künftig konsequenter als bisher die Rechtsstellung als anerkannter Flüchtling versagt werden.

Zwischen den Ausschussberatungen des Bundesrates und den abschließenden Beratungen im Plenum des Bundesrates hatte der Bundestag noch einen Änderungswunsch der Praxis in den Gesetzentwurf aufgenommen. Danach sollen die für die Einleitung eines Strafverfahrens zuständigen Stellen unverzüglich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von einer Anklageerhebung wegen der genannten Delikte und Tatmodalitäten zu unterrichten haben, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist. Eine solche Unterrichtungspflicht soll auch bei Anklageerhebungen gelten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu erwarten ist, sowie bei der Erledigung entsprechender Strafverfahren.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Eigenstrom auch nach 2017 von EEG-Umlage befreit?

Bundesrat fordert die Fortsetzung des Eigenstromprivilegs Mit einer mit den Stimmen Niedersachsens…

Bundesrat fordert die Fortsetzung des Eigenstromprivilegs

Mit einer mit den Stimmen Niedersachsens gefassten Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass auch zukünftig die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energien weiterhin nicht in die EEG-Umlagepflicht mit einbezogen wird.

Derzeit ist der Eigenstromverbrauch aus Bestandsanlagen entsprechend den Regelungen des § 61 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der EEG-Umlagezahlung befreit. Aufgrund der beihilferechtlichen Kritik der EU-Kommission wird die Bundesregierung nach § 98 EEG diese Regelungen jedoch bis zum Jahr 2017 überprüfen und eine Neugestaltung vorschlagen.

Die Bundesländer fordern nun die Bundesregierung auf, sich – im Sinne des Vertrauensschutzes – bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass bestehende hocheffiziente KWK- und EEG-Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.

Der Bundesrat erkennt an, dass Eigenstromproduzenten in den vergangenen Jahren bei der industriellen Produktion und Verarbeitung wesentlich zur hocheffizienten Energieerzeugung und Nutzung beigetragen haben. Insbesondere Unternehmen, die sich bereits vor Jahren für eine eigene regenerative Stromerzeugung oder für eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage entschieden und eine Befreiung des Eigenstroms von der Zahlung der EEG-Umlage ihrer Investitionsentscheidung zugrunde gelegt hätten, müssten ansonsten damit rechnen, entgegen dem in Deutschland geltenden Vertrauensschutz mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.

Die Eigenstromerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien, hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien in der gewerblichen Wirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag auf nationaler und europäischer Ebene zum Erreichen der Klimaschutzziele, zur Steigerung der Energieeffizienz im Industriesektor sowie zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Bundesrat fordert Infrastrukturausbau für Elektromobilität

Ladesäulenverordnung am dem Weg Um das Ziel von einer Million Elektroautos bis…

Ladesäulenverordnung am dem Weg
Um das Ziel von einer Million Elektroautos bis zum 2020 auf deutschen Straßen zu erreichen, möchten Bund und Länder die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausbauen. Dabei soll ein einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten eingeführt werden. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom „tanken“.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens eine Ladesäulenverordnung beschlossen und somit eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Zunächst hatte es Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Verordnung gegeben. In einer vermittelnden Arbeitsgruppe konnte unter niedersächsischer Federführung ein Kompromiss gefunden werden, sodass die Bundesländer nun der nach Maßgaben geänderten Verordnung zustimmen konnten und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in einer Protokollerklärung weitere Klarstellungen zugesichert hat.

Für den Markthochlauf von Elektromobilen ist ein bedarfsgerechter Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten erforderlich. Um Investitionen in Ladeinfrastruktur und Elektromobilität Sicherheit zu geben, regelt die Verordnung vor allem die technischen Vorgaben für Steckerstandards (Typ-2-Stecker für Wechselstrom-Laden; CCS-Stecker für Gleichstrom-Laden), Anzeige- und Nachweispflichten für Betreiber von Ladepunkten sowie die Kompetenzen der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der EU gesetzte regulatorische Rahmen nicht durch kleinteilige nationale Regelungen überschritten werden dürfe, die einen zusätzlichen administrativen Aufwand nach sich ziehen würden. Dies gelte für die bisher gewählte Formulierung der Definition der öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die von der Richtlinie 2014/94/EU abweiche. Die Länder fordern den Bund daher auf, in einem zweiten Schritt unverzüglich die erforderlichen Standards hinsichtlich, Information, Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung zu regeln, damit nicht durch inkompatible Systeme ein Akzeptanzhemmnis auf Seiten der Nutzer aufgebaut werde.

Niedersachsen ist über die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg an einem der vier Schaufenster Elektromobilität beteiligt.

Integration von Flüchtlingen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Bundesrat setzt auf Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen Gemeinsam mit den…

Bundesrat setzt auf Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen

Gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen hat Niedersachsen in jüngsten Sitzung des Bundesrates einen Entschließungsantrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration von Flüchtlingen gestellt, der vom Bundesrat beschlossen wurde. Mit dem Beschluss bietet der Bundesrat Orientierung, wie die anstehenden großen Aufgaben gemeistert werden können. Denn es reiche nicht, die rechtlichen Voraussetzungen für schnelle Asylverfahren zu schaffen, ohne sich um eine effiziente praktische Umsetzung zu kümmern, so die Länderkammer. Dementsprechend begrüßt der Bundesrat, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Bund-Länder-AG eingerichtet haben, die bis Ende März ein abgestimmtes Integrationskonzept vorlegen soll. Viele der Bausteine, die der aktuelle Bundesratsbeschluss beinhaltet, eignen sich für das zu erarbeitende Integrationskonzept.

In seiner Entschließung dankt der Bundesrat zuallererst für das weit verbreitete Engagement zahlloser Bürgerinnen und Bürger, die „in den vergangenen Monaten spontan, solidarisch und mitmenschlich geholfen haben, heimatlos gewordenen Menschen in Deutschland einen guten Neuanfang zu ermöglichen“. Begrüßt werden von der Länderkammer auch „gesellschaftliche Initiativen, Bündnisse und Allianzen, die sich für die erfolgreiche Eingliederung von Schutzbedürftigen, für Solidarität und Weltoffenheit sowie für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzen“ wie beispielweise das Bündnis „Niedersachsen packt an“ (www.niedersachsen-packt-an.de).

In einer intensiven Bundesratsdebatte mit zahlreichen Rednerinnen und Rednern machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz deutlich, es komme jetzt darauf an, etwas für alle Menschen in Deutschland zu tun: die Einheimischen wie auch diejenigen, die neu ankommen. Es müsse zum Beispiel um Wohnungsbau, Bildung, Ausbildung und Sprachkurse gehen. Dreyer unterstützte den europapolitischen Kurs der Bundeskanzlerin, die Grenzen innerhalb Europas offen zu halten. Davon sei man auch wirtschaftlich stark abhängig, so die Ministerpräsidentin.

Die Entschließung des Bundesrats hält u. a. fest,

  • dass es „einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur sowie einer angemessenen finanziellen Ausstattung, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse und berufsbezogene Sprachförderung über ESF-BAMF-Kurse, gesundheitliche Versorgung, Bildung, Ausbildung, Studium, Arbeitsmarkt sowie Teilhabe an Gesellschaft durch interkulturelle Öffnung“ bedürfe;
  • wo der Bundesrat bei dieser gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen vor allem die Unterstützung der Bundesregierung erwartet (z. B. bei der Verbesserung der Qualität und Quantität von Integrationskursen, die für alle Flüchtlinge offen sein sollen – unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde, bei dem Ziel mehr Kinderbetreuung bei den Kursen, bei der 3-plus-2-Regelung für junge Flüchtlinge (d.h. 3 Jahre Berufsausbildung plus 2 Jahre anschließendes Bleiberecht), bei mehr Finanzmitteln für die aktive Arbeitsmarktförderung, bei zusätzlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung);
  • dass mehr bezahlbarer Wohnraum für alle z. B. durch eine weitere Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau sowie für die Programme Soziale Stadt und Stadtumbau und das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von bezahlbarem Wohnraum benötigt wird. Es seien Wohnquartiere zu entwickeln, in denen bezahlbarer Wohnraum sowohl schon lange hier Lebenden als auch Flüchtlingen zur Verfügung stehe;
  • dass der Bundesrat von der Bundesregierung eine stärkere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und der Unterbringung erwartet;
  • dass die Länder hohe Kosten für Polizei und Justiz tragen, um öffentliche Sicherheit zu garantieren;
  • dass der Bundesrat den Bund bei der Bekämpfung von Fluchtursachen und dem Einsatz für eine europäische Lösung unterstützt;
  • die Schaffung einer Altfallregelung für lange hier lebende und gut integrierte Asylbewerber zur Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ins Gespräch bringt;
  • dass die Bundesregierung vom Bundesrat aufgefordert wird, ein Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln und Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland auf den Weg zu bringen.

Künftig keine E-Zigaretten für Minderjährige

Jugendschutz im Versandhandel Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen billigte der Bundesrat…

Jugendschutz im Versandhandel

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen billigte der Bundesrat am vergangenen Freitag Ausdehnung des Abgabe- und Konsumverbots von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas. Da bei diesen nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutz- und des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die darin geregelten strikten Verbote galten daher für diese Produkte bislang nicht.

Das Gesetz möchte zudem sicherstellen, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bundesrat lässt Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie passieren

Niedersachsen fordert weiterhin Begrenzung des Dispozinssatzes auf 8% über Basiszinssatz Der Bundesrat…

Niedersachsen fordert weiterhin Begrenzung des Dispozinssatzes auf 8% über Basiszinssatz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie passieren lassen. Die europäische Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, harmonisiert die Regelungen für Kreditgeber und Vermittler zu Werbung, Vertragsinformation, Prüfung der Kreditwürdigkeit, Bedenkzeit und Widerrufsrecht, vorzeitiger Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung, Beratung bei der Vergabe und Vermittlung sowie Kopplungsgeschäften in Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten. Die Richtlinie enthält auch Vorgaben zur Sachkunde und Entlohnung der Beschäftigten. Über die Umsetzung der Richtlinie hinaus wird im Gesetzentwurf dem Darlehensgeber eine Beratungspflicht in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen im Anwendungsbereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auferlegt.

Darüber hinaus trifft das Gesetz eine Regelung zum „ewigen Widerrufsrecht“ bei Kreditverträgen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es dieses bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr geben. Ein Widerrufsrecht erlischt nun spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Verträge, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, sind ebenfalls von dem Gesetz betroffen: Spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes endet hier das Widerrufsrecht.

In einer Entschließung auf Initiative der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg appelliert der Bundesrat, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern in den geregelten Fällen ein längerer Zeitraum als drei Monate zugestanden werden muss. Zugunsten der Beseitigung der Rechtsunsicherheit für das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Kreditinstitut hält der Bundesrat eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes für angemessen.

Auch die Beratungspflicht in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen halten die Länder für nicht ausreichend.

In der Entschließung bedauert der Bundesrat, dass der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie keine Festlegung einer Obergrenze für die Höhe des Dispositions- und Überziehungskreditzinses vorsieht.

„Eine gesetzliche Deckelung des Dispozinses wäre zum effektiven Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer zunehmenden Überschuldung wirkungsvoll und geboten. Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2015 vorgeschlagene Obergrenze von 8 Prozent über dem Basiszins ist maßvoll und gewährleistet eine Balance zwischen dem Interesse der Banken an ausreichenden Spielräumen und einem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Zinssätzen bei der Überziehung ihrer privater Konten.“, heißt es in der Entschließung.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am 21. März 2016 in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Neues Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring

Auch von Jägern erlegte Vögel im Blick Jemanden erschießen, um festzustellen, ob…

Auch von Jägern erlegte Vögel im Blick

Jemanden erschießen, um festzustellen, ob er krank ist: Ganz so verrückt ist Vater Staat denn doch nicht, auch wenn einige Naturschutzverbände dies argwöhnten. Anlass zu solch abwegigen Vermutungen gab aber eine – vielleicht nicht ganz glückliche – Formulierung im Entwurf der Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung, mit der sich der Bundesrat jetzt beschäftigte.

„Geflügelpest“ heißt seit Jahrhunderten bei Bauern und Veterinären, was die Wissenschaft als „Aviäre Influenza“ bezeichnet. Die Medien, in Unkenntnis der deutschen Sprache, kreierten daraus die „Vogelgrippe“. Harmlose (LPAI, low pathogen avian influenza) Virenstämme können in Wildvögeln, vor allem Wasservögeln, vorkommen und von diesen übertragen werden, ohne dass diese selber krank werden. Scheinbar harmlose Virenstämme sind trotzdem riskant, weil sie leicht zu gefährlichen Stämmen mutieren können und dann hochansteckend, krankmachend und tödlich ganze Geflügelbestände vernichten. Die Vorsicht gebietet deshalb, auch die Verbreitung der scheinbar harmlosen Virenstämme zu überwachen. Das erfolgt seit einigen Jahren systematisch, indem tot aufgefundene Wildvögel eingesammelt und auf Viren untersucht werden.

Die neue Verordnung zum Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring geht hier einen Schritt weiter: nicht nur tot aufgefundene Vögel sollen untersucht werden, sondern auch die von Jägern erlegten. Die Bundesregierung hat inzwischen aber klargestellt, dass damit nur dasjenige jagdbare Federwild gemeint ist, das im Einklang mit dem geltenden Jagdrecht und im Rahmen der Jagd sowieso erlegt wird. Es werden also keine Vögel, oder gar geschützte Arten, nur deshalb vom Himmel geschossen, um sie zu untersuchen.

Die wohlmeinenden Kollegen aus anderen Bundesländern wollten trotzdem nicht unkommentiert lassen, dass die Verordnung die Verantwortung für die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einseitig den Wildvögeln auflastet. Sie fühlten sich bemüßigt, mittels Entschließungstext klarzustellen, dass auch andere Übertragungswege und Eintragsmittel (=Vektoren) überwacht werden sollten. Also auch Geräte, Fahrzeuge, Mist, an denen Viren kleben könnten, und natürlich auch die Tiere und das Fleisch, das von Ort zu Ort transportiert wird. Das ist nicht falsch, besonders wenn es um Schweinepest und MKS ginge. Es kann aber letztlich nicht erklären, wie die letzten sehr vereinzelt und isoliert entlang der Vogelzuglinien aus heiterem Himmel aufgetretenen Geflügelpestfälle angesteckt wurden.

Automatischer Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen

Steuerschädigende Gewinnverlagerungen erschweren Im Nachgang des Aktionsplans zur Sicherstellung einer fairen Unternehmensbesteuerung…

Steuerschädigende Gewinnverlagerungen erschweren

Im Nachgang des Aktionsplans zur Sicherstellung einer fairen Unternehmensbesteuerung in der EU vom Juni 2015 legte der Europäische Rat nunmehr einen Richtlinien-Vorschlag zum automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen vor. Kernidee des Vorschlages ist die Schaffung einer erhöhten Transparenz bei den steuerlich relevanten Daten in länderübergreifenden Konzernstrukturen, um steuerschädigende Gestaltungsmodelle einzudämmen. Im Sinne einer fairen Besteuerung sollen Gewinne dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden.

Bis zur Einführung der einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Steuer juristischer Personen (GKKB) in der EU soll daher durch die Richtlinie die länderbezogene Berichterstattung, das sogenannte country-by-country-reporting (cbcr), eingeführt werden. Multinationale Unternehmensgruppen sollen auf Ebene der Konzernmutter ab 2016 jährlich für die durch Tochterunternehmen jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen Auskunft geben zur Höhe der Erträge, den Vorsteuergewinnen, der Steuerlast im jeweiligen Land sowie dem für die Gewinne eingesetzten Personal und Kapital.

Der Vorschlag dient damit der Umsetzung des Aktionspunktes 13 aus den OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung der Steuerverlagerung (base erosion & profit shifting, kurz BEPS).

Die Länderkammer fasste in der Sitzung vergangenen Freitag einen Beschluss, in dem das Ansinnen des europäischen Rates positiv bestätigt wurde. In der von Niedersachsen getragenen Stellungnahme fordern die Länder erfüllbare Berichtspflichten und die Sicherstellung von Geschäftsgeheimnissen sowie die Einhaltung des Steuergeheimnisses. Als Zielvorstellung wird eine Orientierung an den OECD-Vorgaben verlangt. Damit wollen die Länder Ansinnen entgegentreten, die Unternehmensdaten auch über den Bereich der Steuerverwaltungen hinaus bekannt zu geben. Es wird befürchtet, dass eine allgemeine Publizitätspflicht zu Wettbewerbsnachteilen für die Unternehmen führen, da die Konkurrenz Erkenntnisse aus den Kennzahlen ziehen könnte.

Die Stellungnahme wird nun an die Kommission versandt, damit die Vorstellungen des Bundesrates in die Erörterungen im Ausschuss der EU-Finanzminister und –ministerinnen am 08. März in die Erörterungen einfließen können.

Verbesserungen durch neues Behindertengleichstellungsrecht

Bundesrat nimmt Stellung Im Bundesratsplenum am 26. Februar hat die Länderkammer zum…

Bundesrat nimmt Stellung

Im Bundesratsplenum am 26. Februar hat die Länderkammer zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Position bezogen.

In der von Niedersachsen unterstützten Stellungnahme zum Gesetzesentwurf heißt es: „Der Bundesrat erkennt die Verbesserungen in der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts an. Besonders die Klarstellung zur Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwellige Möglichkeit vor Verbandsklagen und die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sind positive Ergänzungen im Behindertengleichstellungsrecht.

Die Berücksichtigung Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung) und die Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden des Bundes sind sachgerechte Regelungen, die Lücken im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schließen können.“

Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen: Bundesrat erwartet zeitnah Gesetzesentwurf

Noch vor wenigen Tagen standen alle Zeichen auf Einigung: Um den Missbrauch…

Noch vor wenigen Tagen standen alle Zeichen auf Einigung: Um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wirksam zu bekämpfen, hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wie von der Kanzlerin gewünscht eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erreicht und den Referentenentwurf ihres Ministeriums für ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit entsprechend verbessert. Alles sah so aus, als würde die Bundesregierung zeitnah dem von Niedersachsen 2013 initiierten Bundesratsbeschluss nachkommen und ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit auf den Weg bringen. Doch plötzlich stoppte die bayerische CSU das zentrale Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung.

Diese aktuellen Ereignisse waren in der Plenarsitzung am 26. Februar Grund genug für den Bundesrat, seine alte Forderung noch einmal zu bekräftigen, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich wirksam bekämpft werden müsse. Antragsteller war dieses Mal das Land Baden-Württemberg. Minister Peter Friedrich machte in seiner Einführung zum Antrag im Bundesrat deutlich, dass dem Bundesarbeitsministerium mit der Bundesratsentschließung der Rücken gestärkt werde. Schließlich sei klar, wer den aktuellen Stillstand zu verantworten habe. Im Bundesratsbeschluss heißt es unter anderem: „Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden kann.“

Standpunkt Niedersachsen

Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Ausbildung zum „Pflegefachmann“ bzw. zur „Pflegefachfrau“ zu…

Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Ausbildung zum „Pflegefachmann“ bzw. zur „Pflegefachfrau“ zu schaffen. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Regierung will so eine qualitative Pflegeversorgung sicherstellen, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt.

Der Gesetzentwurf sieht eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor. Was in anderen Ausbildungen üblich ist, ist derzeit in der Pflege oft anders – an vielen Pflegschulen fallen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs könnte voraussichtlich 2018 starten. Bis dahin werden Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet. Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.

„Die Vorteile liegen klar auf der Hand“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar.“ Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz wird so auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.

Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten. „Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte“, so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme.“

Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege – egal in welchem Bereich – braucht auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger. „Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben“, so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.

Bundeskabinett

Nachhaltiger Konsum Die Bundesregierung hat das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,…

Nachhaltiger Konsum
Die Bundesregierung hat das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Nationale Programm für nachhaltigen Konsum beschlossen.
Darin legt die Bundesregierung dar, wie nachhaltiger Konsum auf nationaler Ebene in unterschiedlichen Bereichen systematisch gestärkt und ausgebaut werden soll. Das Programm, das auch einen wichtigen Schritt für die Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung darstellt, soll den nachhaltigen Konsum von der Nische in den Mainstream heben und die Konsumkompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher steigern. Gleichzeitig soll die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am nachhaltigen Konsum gewährleistet werden.

Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Nutzung und Entsorgung beeinflusst immer stärker nicht nur die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen, sondern auch den Zustand der Umwelt. Das Programm adressiert die sechs Konsumbereiche, in denen sich das größte Potenzial für Entlastungen befindet, namentlich Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit. Darüber hinaus werden auch übergreifende Handlungsfelder adressiert, u.a. Bildung, Verbraucherinformationen, Forschung.

Investmentbesteuerung modernisieren: Einfachere Regeln für Anleger
Die Bundesregierung möchte ein einfaches und verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen. Zudem will sie aggressive Steuergestaltungen verhindern. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag. Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Steuersparmodelle mithilfe von Investmentfonds zu beenden und das Recht verständlicher und leichter administrierbar zu machen.

Der Entwurf enthält insbesondere Regelungen, um aggressive Steuergestaltungen zu unterbinden. Dies betrifft beispielsweise die Umgehung der Dividendenbesteuerung über Investmentfonds durch sogenannte Cum/Cum-Gestaltungen. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer. So muss der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum halten und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko tragen. Mit Cum/Cum-Gestaltungen verfolgt man das Ziel, die Besteuerung der Dividenden durch ausländische Anleger mit Hilfe inländischer Investmentfonds zu umgehen.

Die neuen Bestimmungen sollen die Steuererklärungspflichten deutlich reduzieren. Dadurch haben die Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft weniger Aufwand. Auf der anderen Seite müssen auch Finanzämter weniger kontrollieren. Das neue Gesetz schiebt zudem Steuervermeidung und Missbrauch einen Riegel vor.

Bundestag

Konto für jedermann Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto…

Konto für jedermann
Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet.
Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und damit auch für Flüchtlinge. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU können diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto wird auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlaichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt. Zu den grundlegenden Funktionen gehören das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Banken dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.

Europäische Einlagensicherung
Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD zum Vorschlag für eine EU-Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems angenommen. Damit äußerte der Bundestag die Erwartung, dass eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung zum jetzigen Zeitpunkt unterbleibt. Der Bundestag erinnert daran, dass die vereinbarten Regelungen zur europäischen Bankenunion noch nicht vollständig umgesetzt seien und praktische Erfahrungen damit fehlten. Auch gebe es grundsätzliche und rechtliche Erwägungen.

Strategie zur intelligenten Mobilität
Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag einen Antrag der Regierungsfraktionen, intelligente Mobilität zu fördern und die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor zu nutzen, auf Empfehlung des Verkehrsausschusses angenommen.
Die Bundesregierung wird darin gebeten, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter anderem eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorzulegen, ein „digitales Straßennetz“ zum Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung und -infrastruktur sowie einen Aktionsplan „Digital vernetztes Auto – intelligente Straßeninfrastruktur“ zu erstellen.
zudem sollen digitale Innovationen bei den Verkehrsträgern auf den Weg gebracht werden. Entlang von Autobahnen und Schienen solle die Regierung eine sichere Versorgung mit schnellem, mobilem Internet ermöglichen, die Einführung des Mobilfunkstandards 5G unterstützen und die treibhausgasoptimierte Navigation und Verkehrslenkung forcieren.

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Für eine gesetzliche Deckelung des Dispozinses von 8 Prozent über dem Basiszins…

Für eine gesetzliche Deckelung des Dispozinses von 8 Prozent über dem Basiszins hat sich der Bundesrat am vergangenen Freitag im Rahmen einer Entschließung erneut ausgesprochen und bedauert, dass das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie keine Festlegung einer Obergrenze für die Höhe des Dispositions- und Überziehungskreditzinses vorsieht.

Die vom Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 25. September 2015 vorgeschlagene Obergrenze von 8 Prozent sei maßvoll und gewährleiste eine Balance zwischen dem Interesse der Banken an ausreichenden Spielräumen und einem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Zinssätzen bei der Überziehung privater Konten. Dies haben die Länder im jüngsten Plenum erneut betont.

Es erscheint dem Bundesrat nicht hinnehmbar, dass angesichts des Leitzinses der Europäischen Zentralbank von aktuell 0,05 Prozent Dispositionskreditzinsen von teilweise deutlich mehr als zehn Prozent erhoben werden. Ein Großteil der Kreditinstitute profitiere zunehmend von den aktuell historisch niedrigen Zinssätzen, gibt diese aber nicht an ihre Kunden weiter. Appelle zur freiwilligen Selbstverpflichtung und Mäßigung bei der Bemessung der Dispositionskreditzinsen seien weitgehend ergebnislos geblieben.

Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer kritisierte, dass die Bundesregierung eine solche Maßnahme nicht zum Teil des Gesetzespakets zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gemacht hat. Der Bund verzichte beim Dispozins fahrlässig auf den Schutz der Verbraucher.

„Wir hätten dringend einen Bremsklotz gegen Abzocke benötigt“, so Meyer. Er sagte, das Vorgehen sei „umso haarsträubender“, da ja der Dispositionskredit gerade „im Interesse der Verbraucher wirken und zur kurzfristigen Überbrückung eines finanziellen Engpasses dienen soll“. Nun werde genau das Gegenteil erreicht. Er mache sich auch Sorgen, so Meyer, weil eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Niedersachsen in 15 Städten bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gezeigt habe, „dass beim Dispozins die Spanne zwischen 5,95 Prozent und 14 Prozent liegt“. Meyer: „Das macht mehr als deutlich, wie dringend ein Limit beim Dispozins wäre.“

Günther Oettinger und Stephan Weil führen Energiedialog

26. Energiedialog von enercity Zu seinem letzten Energiedialog als Vorstandsvorsitzender von enercity…

26. Energiedialog von enercity

Zu seinem letzten Energiedialog als Vorstandsvorsitzender von enercity hatte Michael Feist am 15. Februar in die niedersächsische Landesvertretung nach Berlin eingeladen. Viele Akteure aus und außerhalb der Energiewirtschaft waren gefolgt, um an einer von Prof. Dr. Friedbert Pflüger, Direktor des European Centre for Energy and Ressource Security (EUCERS) am King’s College London, geleiteten Gesprächsrunde über aktuelle energiepolitischen Themen teilzunehmen. Michael Feist, Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor von Enercity, Hannover, geht Ende März 2016 in Rente.

Dem Titel „Die deutsche Energiewende und Europa“ entsprechend begrüßte zunächst der ehemalige EU-Kommissar für Energie, jetzt zuständig für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger die Gäste und Michael Feist, den er einen „Lobbyist im positiven Sinne“ nannte. Er zeigte Respekt für Gremienarbeit von Feist im Verband kommunaler Unternehmen und beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und dankte ihm für die politische Beratung.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil bezeichnete Feist als „einen der Kurfürsten der deutschen Energiewirtschaft“ und sprach mit einem Augenzwinkern von „Vernichtung von Humankapital“. Am Lebensweg von Michael Feist werde der Wandel des Energiesektors deutlich. Die Energiewende sei ein international einmaliges Unterfangen, was durchaus zu Irritationen in den Nachbarländern geführt habe. Nun stehe die europäische Energieunion an, die es zu gestalten gilt. Weil kommentierte die fünf energiepolitischen Ziele der Juncker-Kommission (Versorgungssicherheit, Binnenmarkt, Energieeffizienz, Klimaschutz sowie Forschung und Innovation) und sprach sich unter anderem für eine Reform des CO2-Handels aus, der carbon leakage als Maßstab berücksichtigt.

Nach dessen Ausführungen wollte der Niedersachsens Regierungschef Weil als künftigen Energieminister vorschlagen, sollte nach der Bundestagswahl ein eigenständiges Ressort gegründet werden.
Im anschließenden parteiübergreifenden Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutierte Michael Feist mit Christof Rühl (Global Head of Research Abu Dhabi Investment Authority ADIA), Dr. Joachim Pfeiffer (Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU) sowie Johannes Kempmann (Präsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft) über Planungssicherheit, die Ziele der Energiewende, die Rolle von Erdgas und dem damit in Verbindung stehenden Leitungsbau sowie die Vorbildfunktion Deutschlands im europäischen und internationalen Kontext.

Niewisch-Lennartz: Gerechtigkeit und Chancengleichheit bilden die Grundvoraussetzungen für eine faire Juristenausbildung

Niedersachsen will Verbesserung der Juristenausbildung „Juristenausbildung: fair, attraktiv und praxisnah?“ – Mit…

Niedersachsen will Verbesserung der Juristenausbildung

„Juristenausbildung: fair, attraktiv und praxisnah?“ – Mit dieser Frage haben sich die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Dr. Friedwald Lübbert und weitere geladene Expertinnen und Experten in einer Diskussion im Fishbowl in der niedersächsischen Landesvertretung befasst.

An der gut besuchten Veranstaltung nahmen über 140 Besucherinnen und Besucher teil. Darunter Universitätsprofessoren und Professorinnen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder von Prüfungsämtern der Länder, Prüferinnen und Prüfer im ersten und zweiten Staatsexamen sowie Studentinnen und Studenten und Referendare. Die Diskussion im sogenannten Fishbowl-Format ermöglichte es den Gästen von Anfang an, ihre Sichtweise in die Debatte einzubringen. Davon machten diese auch regen Gebrauch. Der für die Gäste reservierte Stuhl blieb zu keinem Zeitpunkt frei.

Nach der Begrüßung durch Niedersachsens Bevollmächtigten Staatssekretär Michael Rüter, einem Grußwort des Mitveranstalters, des DAV-Vizepräsidenten Lübbert hielt die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz einen Impulsbeitrag. Bezugnehmend auf den Titel der Veranstaltung betonte die Ministerin, dass die Gewährleistung von Prüfungsgerechtigkeit und-gleichheit unabdingbare Voraussetzung für ein faires und objektives Prüfungsverfahren sei. Darin erschöpfe sich aber der Begriff der Fairness nicht. Der Befund, dass eine überwältigende Mehrheit der Prüflinge meint, ein erfolgreiches Examen nur durch den Besuch eines privaten Repetitoriums erreichen zu können, sei für die staatlich verantwortlichen Akteure der Juristenausbildung beschämend. Auch entspreche es nicht dem Gedanken der Fairness, denn diesen muss sich der juristische Nachwuchs finanziell leisten können.

Niewisch-Lennartz thematisierte zudem die immense nervliche Beanspruchung schon bei der Examensvorbereitung, die sich während des langen Zeitraums zwischen Anfertigung der ersten Examensklausuren und dem Abschluss des letzten Prüfungsgesprächs noch potenziere: „Ich frage mich, ob wir mit diesem Klausurenmarathon wirklich den tatsächlichen Wissens- und Leistungsstand der Prüflinge zutreffend ermitteln. Oder messen wir nicht eher ihre Stressresistenz sowie ihre Fähigkeit, die Korrektorin oder den Korrektor trotz der Dauerbeanspruchung noch mit einer schönen, zumindest aber lesbaren Handschrift zu erfreuen?“, so Niewisch-Lennartz.

Fähigkeiten wie das juristische Argumentationsgeschick, die Verhandlungskompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen, gehörten heutzutage zum Handwerkszeug einer jeden guten Juristin und eines jeden guten Juristen, gleich ob sie oder er als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig seien. In den Ausbildungsplänen für den juristischen Vorbereitungsdienst, oder gar den Prüfungen, nähmen diese Fähigkeiten dagegen bislang wenig bis keinen Raum ein.

Unter dem Gesichtspunkt der Fairness stellte die Niewisch-Lennartz auch die Frage, was mit den Kandidatinnen und Kandidaten geschehe, die zum wiederholten Mal die juristische Staatsprüfung nicht bestanden hätten. Diesen bleibe die Befähigung zum Richteramt und deshalb zugleich auch die Befähigung für den höheren Dienst in der allgemeinen Verwaltung, für die Tätigkeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt sowie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zum Notariat endgültig versagt, und das nach mindestens sieben, vielfach auch nach bis zu zehn Jahren rechtswissenschaftlicher Ausbildung. Nach der Auffassung der Ministerin seien alle Verantwortlichen aufgerufen den Betroffenen eine andere Qualifikation zu ermöglichen, damit die Absolvierung des Referendariats nicht vollkommen ohne vorzeigbares Ergebnis bliebe.

Die von Niedersachsens Justizministerin aufgeworfenen Fragen sind sodann in zwei aufeinanderfolgenden Runden diskutiert worden. Die erste Runde hatte den Schwerpunkt „Fairness“. Die zweite Runde befasste sich mit der Praxisnähe der Ausbildung. Die Moderation übernahm die Vizepräsidenten des Landesjustizprüfungsamtes Niedersachsen, Katrin Rieke. Jeweils zu Anfang der Diskussionsrunde sorgten die Wissenschaftler Prof. Dr. Andreas Glöckner und Prof. Dr. Matthias Kilian für ein solides empirisches Fundament anhand ihrer jeweiligen Studien. Während der Psychologe Glöckner die Ergebnisse der empirischen Untersuchung „Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen“ vorstellte, legte Kilian die Ergebnisse seiner Studie „Die Ausbildung künftiger Volljuristen in Universität und Referendariat: Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Anwaltschaft“ dar.

In der Diskussion, an der als Hauptdiskutanten Rechtsanwältin Sabine Gries-Redeker (Ausschuss für Aus-und Fortbildung des Deutschen Anwaltsvereins), Martin Groß (Präsident des gemeinsamen juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg), der SPD-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Dennis Rohde und Prof. Reinhard Singer (Humboldt-Universität zu Berlin) teilnahmen, wurden die Befunde näher erörtert. An vielen Stellen herrschte Konsens. Insbesondere den Befund, dass ein großes Missverhältnis zwischen dem bestehe, was beigebracht und was im Examen abgefragt werde, konnten viele Teilnehmer bestätigen. Praktische Fähigkeiten spielten kaum eine Rolle. Das zweite Examen sei damit faktisch die Wiederholung des ersten Examens. Viel Raum nahm auch die Diskussion über die „Angstkultur“ ein, die sich wie ein roter Faden vom Studium bis zum Examen durchziehen würde. Neben der Bestandsaufnahme und Bewertung hatten die Diskutanten aber auch Vorschläge, an welchen Stellen Reformen ansetzen müssten – darunter welche, die das bisherige System grundsätzlich infrage stellen, aber auch viele kleinere konkrete Vorschläge.

Zum Abschluss der Veranstaltung bedankte sich Moderatorin Katrin Rieke für die rege Teilnahme der Hauptdiskutanten und der Gäste. Die Diskussion werde nun ausgewertet. Niedersachsen werde jedenfalls das Ziel einer Verbesserung der Juristenausbildung mit Nachdruck weiterverfolgen.

Fotos: Andreas Burkhardt

A 39: MP Stephan Weil schwärmt von total spannendem Wirtschaftsraum

Konzept, das wirklich Sinn macht Abgehängt oder angeschlossen? Das ist die Schicksalsfrage…

Konzept, das wirklich Sinn macht

Abgehängt oder angeschlossen? Das ist die Schicksalsfrage für die Region zwischen Hannover, Hamburg und Berlin, den derzeit größten nicht durch Autobahnen erschlossenen Raum in Deutschland. So sieht das jedenfalls die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg. Sie organisierte zusammen mit vier anderen IHK.en am 25. Februar in Niedersachsens Landesvertretung einen Parlamentarischen Abend, der für die Autobahnprojekte A 39 und A 14 warb. Das Interesse an dieser Veranstaltung war beeindruckend: rund 200 Gäste waren gekommen, darunter Unternehmer, Bundestagsabgeordnete, ein Staatsrat aus Hamburg, drei Minister aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann aus dem Bundesverkehrsministerium und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.

Wohnen, wo Fuchs und Hase sich „Gute Nacht!“ sagen: das ist jedenfalls nichts für junge Leute, die aus der Altmark und dem Wendland abwandern, weil es dort keine Perspektive gibt. Unternehmen schaffen dort keine Arbeitsplätze, weil eine leistungsfähige Straßenanbindung fehlt. Keine Autobahnen, das heißt: ewig unterwegs sein, um von der Arbeit zur Wohnung zu pendeln, den VfL Wolfsburg zu besuchen, die Rüben vom Feldrand zur Nordzucker und den Zucker von der Nordzucker zum Kunden zu bekommen.

Ohne die A 39, sagt das Institut der Deutschen Wirtschaft, werde die Region „uneinholbar abgehängt“. Mit der A 39 aber, rechnete Spediteur Hubertus Kobernuss vor, könnten die Transportunternehmen 2000 Arbeitsstunden und 12 000 Liter Diesel pro Tag einsparen, und auch die Emissionen, die damit verbunden sind. A 39 und A 14 sind zwei Nord-Süd-Verbindungen, die auch die A 7 entlasten könnten. Die A 39 soll von Hamburg über Lüneburg und Uelzen nach Wolfsburg laufen, die A 14 von Wismar über Schwerin, Wittenberge und Stendal nach Magdeburg. 70% der Bürgerinnen und Bürger in dieser Region wollen diese Verkehrsanbindungen, hat FORSA ermittelt. Ob die Autobahnen aber gebaut werden, hängt davon ab, ob der Bund sie in der Bundesverkehrswegeplanung ausweist. Der nächste Bundesverkehrswegeplan soll in diesem Frühjahr erscheinen. „Gehen Sie mal davon aus, dass die beiden Autobahnprojekte darin enthalten sein werden“, kommentierte Staatssekretär Ferlemann.

Von einem „total spannenden Wirtschaftsraum“ schwärmte Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil. An beiden Enden der geplanten A 39 passiere etwas: sowohl in Hamburg mit seinem Hafen, als auch in den Technologiezentren Wolfsburg und Braunschweig. Zwischen diesen aber klaffe eine Lücke, die Weil füllen will. „Ein Konzept, das wirklich Sinn macht!“ Schon im nächsten Jahr will Weil die ersten Planfeststellungsbeschlüsse erreichen, den ersten Spatenstich schon in 2017 oder 2018 setzen. Man wolle aber sorgfältig arbeiten, damit die Planfeststellungsbeschlüsse „gerichtsfest“ sind, denn das sie angefochten werden, davon muss man ausgehen.

An den Schluss der – spannend und abwechslungsreich moderierten – Veranstaltung war das aus dem Fernsehen bekannte Spiel gesetzt „Ich beginne einen Satz und Sie vollenden ihn“. Hier ein paar spontane Einfälle aus dem Munde unseres Ministerpräsidenten: Um in 10 Jahren auf der A 39 fahren zu können, muss Niedersachsen… (Weil:) „ganz viel Gas geben, auch die Gerichte, die hoffentlich nicht allzu viel zu tun bekommen“. Die Fertigstellung der A 14 ist wichtig, weil … (Weil:) „sie uns anspornt, die A 39 früher fertig zu kriegen“. Dass der Bundesverkehrsminister aus Bayern kommt … (Weil:) „ist kein Schaden, solange der Parlamentarische Staatssekretär aus Niedersachsen kommt und am Ende entscheidet“.

Fotos: Amin Akhtar

Olaf Lies erfreut über Vielfalt des Mobilitätslandes Niedersachsen

Brennstoffzellen-Elektromobilität im Schienenverkehr Das deutsche Schienennetz ist nur zu rund 50 Prozent…

Brennstoffzellen-Elektromobilität im Schienenverkehr

Das deutsche Schienennetz ist nur zu rund 50 Prozent elektrifiziert. Darum fahren Züge insbesondere auf Nebenstrecken mit Dieseltriebwagen. Die Elektrifizierung dieser Strecken wäre häufig nicht rentabel. Brennstoffzellen-Elektromobilität stellt für Eisenbahnverkehrsunternehmen eine emissionsfreie und perspektivisch energieeffizientere und kostengünstigere Alternative dar. Wie der Anteil der Elektromobilität im Schienenverkehr erhöht werden kann, war Thema eines Symposiums, zu dem Staatssekretär Michael Rüter am 10. Februar 2016 in der Vertretung des Landes Niedersachsen begrüßte. Diese Frage interessierte viele: bei 200 Teilnehmern, inklusive internationaler Gäste, musste die Anmeldeliste geschlossen werden.

Hierüber zeigte sich der niedersächsische Verkehrs- und Wirtschaftsminister Olaf Lies in seinem Grußwort ebenso erfreut, wie über die Vielfalt des Mobilitätslandes Niedersachsen mit Unternehmen aus den Bereichen Schiene und Straße sowie Luft- und Seefahrt. Er dankte den beiden Mitveranstaltern, der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) und dem Eisenbahnhersteller Alstom, für die gute Zusammenarbeit und das Voranbringen des Themas.
Staatssekretär Rainer Bomba (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) hob in seinem Grußwort die Vorzüge von Wasserstoff hervor, einer unendlichen Ressource, die sauber sei und sich als Speicher eigne. Sein Ministerium fördert daher das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP).

NOW-Geschäftsführer Dr. Klaus Bonhoff sieht strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien als Schlüssel zur nachhaltigen Mobilität sowie zum Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze in Deutschland. Dass dieser Ansatz keine Zukunftsmusik ist, beweist die Alstom Transport Deutschland GmbH und baut derzeit eine Triebfahrzeuggeneration mit Brennstoffzellenantrieb auf. Zum Fahrplanwechsel 2017 will das Unternehmen einen ersten Zug mit Brennstoffzellenantrieb auf der Strecke Stade-Bremervörde in Betrieb nehmen, ab 2020 ist ein Regelbetrieb mit 10 Fahrzeugen geplant.

Insgesamt ist die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ein Schlüssel für ein integriertes Energiesystem. Zum einen ist sie in den Bereichen Verkehr, Wärme und Strom einsetzbar mit der Schnittmenge „power-to-gas“, zum anderen trägt sie zu den Zielen Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und Ausbau der erneuerbare Energien bei. Um die Energiewende im Verkehrssektor voranzubringen, bedarf es alternativer Antriebstechniken. Ein brennstoffzellenbetriebener Schienenverkehr kann neben einem erheblichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, gesundheitsschädliche Emissionen der Dieselloks einsparen und als positiven Nebeneffekt den Schienenlärm durch leisere Antriebe reduzieren.

Ollnborger Gröönkohl-Äten: MP Stephan Weil gibt Königswürde weiter

Heil Dir, oh Grünkohlkönigin Johanna Wanka Spätestens, als kurz vor Mitternacht die…

Heil Dir, oh Grünkohlkönigin Johanna Wanka

Spätestens, als kurz vor Mitternacht die Hymne „Heil Dir, oh Oldenburg“ erklang, stand fest: Bildungsministerin Johanna Wanka ist Oldenburgs neue Kohlkönigin. Die streng geheime Wahl ist der alljährliche Höhepunkt des „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“ in der niedersächsischen Landesvertretung. Und die Insignien der Macht – Amtskette und Oldenburger Palme – plus Küsschen rechts und Küsschen links gab es prompt aus den Händen von Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Doch der Reihe nach. Denn der alte Kohlkönig, Ministerpräsident Stephan Weil, wollte eigentlich gar nicht abdanken. Weil hätte gern mit Krogmann über eine Verlängerung der Amtszeit verhandelt. „Aber es hat eben keine Sau angerufen“, so Weil. Denn das Amt trug er mit Würde, Spaß und Freude. „Schließlich gibt es keinen Ärger, dafür sorgt der Hofstaat. Es gibt keine Kritik, dafür sorgt der Tatbestand der Majestätsbeleidigung. Stattdessen führt man ein Leben in Saus und Braus mit Grünkohl und Pinkel 365 Tage lang, dazu lecker Bier und Schnaps“. Für die kurze Zusammenfassung seiner Amtszeit gab es Beifall und viele Lacher bei den rund 280 Gästen- die inzwischen alle zu einem sehr erlesenen Kreis gehören. Denn in Oldenburg gilt die Einladung nach Berlin längst als sehr begehrt.

Überhaupt vereint das traditionelle Oldenburger Grünkohlessen seine Gäste über Parteigrenzen hinweg. Davon ist Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann fest überzeugt. „Einen besseren und interessanteren Tisch, nettere Nebenfrauen und Nebenmänner finden Sie nicht. Und wo das noch nicht ganz so ist, trinken Sie zwei, drei Jever – dann löppt dat“.

Trotz der inzwischen 59. Ausgabe der Oldenburger Kultveranstaltung ist Johanna Wanka erst die fünfte weibliche Eminenz. Damit tritt sie in die Fußstapfen von Persönlichkeiten wie Theodor Freiherr zu Guttenberg, Philipp Rösler oder Angela Merkel. „Der recht anspruchslose Grünkohl kommt auch mit Gegenwind zurecht, eine frostige Atmosphäre liebt er sogar. Abgehärtet und anpassungsfähig – das sind beste Voraussetzungen für eine Karriere in der Politik“, scherzte die Wanka in ihrer Dankesrede. Ihr neuer Job ist übrigens weder zeit- noch arbeitsintensiv. Denn außer einem obligatorischen Besuch bei ihren Untertanen, darf die Regentin das Volk sich weitgehend selbst überlassen. Womit bekanntlich beide Seiten ganz gut fahren.

Aufgetischt wurden den Gästen Grünkohl, Pinkel & Co ausschließlich made in Oldenburg. Die Macher hatten dafür eigens 200 Kilogramm Kohl, 60 Kilogramm Fleischpinkel, 50 Kilogramm Kochmettwurst, 38 Kilogramm gestreifter Speck und 95 Kilogramm Kasseler-Kotelett nach Berlin geschafft. Damit die Gäste trotz der deftigen Kost leicht in den Schlaf kommen konnten, gab es reichlich Oldenburger Traditionskorn. Der wurde zünftig und traditionell aus einem Zinnlöffel getrunken.

Unter den Gästen wurden gesichtet: SPD Bundestagsfraktionschef Thomas Oppermann, Landtagspräsident Bernd Busemann, fast das gesamte niedersächsische Kabinett, der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen Michael Rüter, Edelgard Buhlmann, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Comedian Dietmar Wischmeyer.

Das erste Kohlessen der Stadt Oldenburg fand übrigens 1956 in Bonn statt. Ungewollter Ideengeber war der damalige Bundespräsident Theodor Heuss. Auf die Bitte, doch auch einmal nach Oldenburg zu kommen, antwortete er: „Staatsbesuch in Oldenburg. Nahezu unmöglich! Wenn Sie Wert darauf legen, dass aus unserer Begegnung was wird, dann müssen Sie schon nach Bonn kommen und sich etwas einfallen lassen“. Knapp 60 Jahre später freut sich Ex-Kohlkönig Stephan Weil auf ein Wiedersehen im schönen Oldenburg: „Anders als manche Könige im Exil, darf ich ja, hoffe ich, auch weiterhin uneingeschränkt nach Oldenburg einreisen. Das will ich auch künftig gern tun und das New York des Grünkohls unterstützen, so gut ich kann. Das war’s also. Lasst mich schließen mit den historischen Worten der französischen Könige die zu ihrem Abtreten gezwungen worden sind: „Ich habe fertig!“. Oder auf gut oldenburgisch: „Nu langt’s!“

Fotos: Rüdiger von Reeken / Oldenburg

„Zorn Gottes“: Tatort meets Landesvertretung

Niedersachsen-Tatort im Preview NDR Tatort-Kommissar Falke alias Wotan Wilke Möhring bekommt eine…

Niedersachsen-Tatort im Preview

NDR Tatort-Kommissar Falke alias Wotan Wilke Möhring bekommt eine neue Partnerin. Soviel steht am Ende des Films fest. Vor kleinem Publikum wurde der neue NDR-Tatort „Zorn Gottes“ des erfolgreichen Teams um Regisseur Özgür Yildirim und Drehbuchautor Florian Oeller präsentiert. Beide waren gefragte Gesprächspartner der Tatort-Preview, zu der der NDR und die Berliner Landesvertretung Anfang Februar nach Berlin eingeladen hatten.

Für den Bevollmächtigten des Landes, Michael Rüter, war die Veranstaltung der inoffizielle Startschuss für die diesjährige Berlinale. Zustimmung gab es von allen Seiten, als er vorschlug, den nächsten Niedersachsen-Tatort in das Berlinale-Programm 2017 aufzunehmen. Schließlich sei der Tatort „das letzte Lagerfeuer des Deutschen Fernsehens“, so Rüter. Und es gab noch einen Grund „Zorn Gottes“ in Berlin zu präsentieren. Die jüngste ARD-Produktion spielt überwiegend in der niedersächsischen Landeshauptstadt und setzt „Stars“ wie den Hannover-Airport aufregend und interessant in Szene.

Obwohl die Veranstaltung nicht auf den gelernten Sonntag 20:15 Uhr fiel, waren 200 Tatort-Fans aus Politik, Wirtschaft und den Medien in die Landesvertretung gekommen. NDR-Fernsehchef Frank Beckmann freute sich sichtlich, dass mit dem Erfolgsduo Yildirim/Oeller und den Schauspieler/innen Christoph Letkowski, Cem-Ali Gültekin und Marie Lou Sellem viele seiner Tatort-Stars nach Berlin gekommen waren. „Wenn es um gesellschaftlich relevante Themen geht, ist der Tatort aus Niedersachsen die Nr.1“, so Beckmann. Und obwohl der Plot fiktional angelegt ist, waren die Grenzen zur Realität erschreckend fließend.

Einem IS-Heimkehrer gelingt es, durch eine Sicherheitslücke im Flughafen zu schlüpfen und unbemerkt in die Stadt zu gelangen. Plant er ein Attentat? Den beiden Bundespolizisten bleibt nur wenig Zeit, um eine mögliche Katastrophe zu verhindern …
Nach 90 Minuten gab es viel Beifall für die Darsteller und für den Hannoverschen Musiker und Produzenten Mousse T., der den Soundtrack komponiert hat.

In der anschließenden Diskussion gab es interessante Einblicke in die Produktion von Regisseur und Drehbuchautor sowie Hintergründe zu der hohen Brisanz und Aktualität des Filmstoffes. „Als ich mich vor zwei Jahren mit dem Thema beschäftigt habe, konnte kein Mensch ahnen, wie aktuell der Plot zum Zeitpunkt der Ausstrahlung sein wird“, so Autor Florian Oeller. Und Cem-Ali Gültekin, der im Film überzeugend den Entführer Enis Günday spielt, bekannte: „Nach vier Tagen spürst Du den harten Boden nicht mehr“. So lange wurde an einer Einstellung gedreht, die den Schauspieler mehrere Minuten an eine Stange gekettet zeigt.

Harte Facts zum Talk steuerte die NDR-Investigativjournalistin Britta von der Heide zu. Sie hat sich lange und intensiv mit dem Thema IS-Terror und IS-Rückkehrer beschäftigt. Ihr war es im Sommer vergangenen Jahres gelungen, einen Rückkehrer zu interviewen und so mehr über die Hintergründe und geheimen Wege der Ein- und Ausreise von IS-Kämpfern von Deutschland nach Syrien heraus zu bekommen.
Am Ende waren sich alle einig: Der neue NDR-Tatort hat alles, was ein guter Krimi braucht: Spannung, Action, Witz und tolle Charaktere. Das Erste zeigt „Zorn Gottes“ am 20.März 2016 um 20:15 Uhr.

Nordmedia talk and night: Landesvertretung wird zur Partynale

„Harzliches Willkommen“ wirbt für einmalige Filmregion Am ersten Freitagabend der Berlinale lädt…

„Harzliches Willkommen“ wirbt für einmalige Filmregion

Am ersten Freitagabend der Berlinale lädt die nordmedia traditionell zur „talk & night“ in Niedersachsens Landesvertretung ein. Der Termin ist inzwischen gelernt. Und so kamen auch in diesem Jahr wieder rund 1100 Gäste aus dem Film- und Fernsehbusiness zusammen, um in entspannter Atmosphäre über neue Ideen und Projekte zu sprechen. Aber in diesem Jahr wurden nicht nur neue Filmprojekte präsentiert. Die nordmedia-Manager Thomas Schäffer und Jochen Coldewey nutzten den Abend, auch für ein „Harzliches Willkommen“.

Das ist das Motto des jüngsten Projektes der Filmförderer aus Niedersachsen und Bremen. Hier geht es darum, die vielen Möglichkeiten und Alleinstellungsmerkmale der Filmregion Niedersachsen im In-und Ausland bekannt zu machen und zu präsentieren. Dafür hatten sich die beiden spannende Gäste eingeladen. So berichtete Helena Galanakis, Marketingchefin aus Goslar, über die aufregende Zeit mit dem diesjährigen Berlinale-Star George Clooney. Teile von „The Monuments“ hatte Clooney vor der historischer Kulisse in Goslar, Lautenthal und Altenau abgedreht. Damals war die gesamte Innenstadt von Goslar hermetisch abgeriegelt worden. Nur so konnte das Filmteam ungestört den Einmarsch alliierter Truppen nach der Landung in der Normandie drehen. Davon haben Goslar und der Harz kräftig profitiert, so Galanakis. Denn jetzt berichtete die Weltpresse über die UNESCO-Weltkulturerbestadt. Und damit kamen nicht nur Hollywood- Glanz und Glamour in den Harz, sondern auch Geld, tausende Touristen und potentielle Investoren.

Die Initiative ist länderübergreifend und schließt neben Niedersachsen auch Thüringen und Sachsen-Anhalt ein. Zukünftig werben die drei Länder gemeinsam für die einmalige Filmregion zwischen Harz und Saale. In seinem Grußwort würdigte nordmedia-Aufsichtsratschef, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, das Projekt „Drehort Harz“: „Nur in dieser Region, in der Nähe von Metropolen wie Hamburg und Berlin, lassen sich faszinierende Natur und außergewöhnliche Bauten für Filmprojekte unterschiedlichen Genres finden“.
Und die Fakten sprechen für sich. In dem 3-Ländereck wurden erfolgreiche historische Filme, wie die „Die Päpstin“, „Der Medicus“ und das auf wahren Ereignissen basierende Bergwerksdrama „Das Wunder von Lengede“, gedreht. Und die Liste der Filme, für die der Harz die geeigneten Drehbedingungen bietet, lässt sich fortsetzen. Denn auch einige Szenen des erfolgreichen Remakes „Heidi“ sind hier entstanden. Und das, obwohl der Klassiker doch eigentlich zu hundert Prozent in den Schweizer Alpen verortet ist.
Und dann wurde doch noch gefeiert und das Netzwerk gepflegt. Unter der bewährten Regie der Küchenprofis aus der Landesvertretung, Volker Kröhnert und Ilona Schiebe, gab es kulinarische Gaumenfreuden bis spät in die Nacht. Und zu heißen Beats von DJing Alex DaBass und Jean Pearl wurde bis in den Morgen ausgelassen getanzt.

Bewegte Geschichten // Wendland Shorts

Jahresprogramm „inspektionen // kunst+politik“ startet Die Stimmung war gut, als am 9.…

Jahresprogramm „inspektionen // kunst+politik“ startet

Die Stimmung war gut, als am 9. Februar 2016 die „Wendland Shorts“ beste Filme aus zehn Jahren Festivalgeschichte vorstellten. Staatssekretär Michael Rüter lobte das Festival aus Salderatzen bei Lüchow-Dannenberg als gelungene Plattform für Filmemacherinnen und – macher und unterstrich die guten Produktionsbedingungen im Land. „Die Berlinale-Woche habe mit dem Kurzfilmabend einen würdigen Auftakt bei den Niedersachsen in Berlin“ so Michael Rüter bei der Begrüßung von Festivalleiter Dirk Roggan. Dieser wusste zu berichten, dass einige der Kurzfilmerinnen und –filmer bereits den Weg ins Berlinale Programm gefunden haben. Er zeigte sich im weiteren Verlauf des Abends als leidenschaftlicher Niedersachse und bezeichnete den Abend in Berlin als Auftakt für das zehnjährige Jubiläum der Wendland Shorts.

Mit den Machern des Festivals reisten zahlreiche Gästen und Beteiligten der vergangenen Jahre an. Mit dabei die Schauspielerin Pheline Roggan, der Produzent Jakob Weydemann sowie die Regisseurinnen Carolina Hellsgard und Lena Liberta.

Die Filme überraschten mit aktuellen Themen, die die Produktionen von 2011 und 2013 geradezu prophetisch wirken ließen. Zahlreiche Produktionen beschäftigten sich mit den Flüchtlingen in Europa – mal humorvoll, dann wieder poetisch gespiegelt. Es waren eindrucksvolle Beispiele für die Kraft des Kinos und die Stärke von Kurzfilmen.

Ein gelungener Auftakt des Jahresprogramms „inspektionen // kunst+politik“ der Landesvertretung, die in den kommenden Monaten eben jene Stärken der Künste und ihre Verbindungen zu politischen Themen der Gegenwart untersuchen wird. Das komplette Jahresprogramm zu „inspektionen // kunst+politik“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Festival:
http://wendland-shorts.de/
https://www.facebook.com/Wendland-Shorts-Kurzfilmfestival-173313686025090/?fref=photo

Fotos: Boris Buchholz, Berlin

Technisches Symposium der Medienanstalten „Die bunte Zukunft des Radios“

Medienanstalten tagen in der Landesvertretung Neue technische Entwicklungen bringen einen Zugewinn an…

Medienanstalten tagen in der Landesvertretung

Neue technische Entwicklungen bringen einen Zugewinn an Vielfalt – auch und gerade für das Radio, das heute über UKW, über DAB+ oder über das Internet gehört werden kann. Diese Vielfalt der Entwicklungen und die daraus resultierenden Veränderungen auf dem Hörfunksektor haben die Medienanstalten in den Mittelpunkt ihres Technischen Symposiums in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin gestellt.

Matthias Janott, in der Landesvertretung verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und von Haus aus Radiojournalist, begrüßte die Teilnehmer des Symposiums und freute sich, dass die Medienanstalten schon zum dritten Mal in der Landesvertretung zu Gast sind. Er vermutete, dass Berlin als Tagungsort so beliebt sei, weil in der Nähe in Königs-Wusterhausen am 22. Dezember 1920 die allererste Übertragung eines Klassikkonzerts durch den posteigenen Langwellensender über den Äther gegangen ist. Die Digitalisierung benannte er als eine große Herausforderung für die Zukunft des Radios.

Spannender machen die technologiegetriebenen Innovationen das Medium aus Sicht von Siegfried Schneider, dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), sie müssten „aber noch besser genutzt und vermarktet werden“. Schneider: „Natürlich muss sich das Radio im Netzzeitalter weiterentwickeln. Aber die alten Stärken des Radios bleiben weiterhin wichtig. Radio weckt Emotionen, Radio bietet regionalen Service.“

Die Stärke des Radios als Medium der gesellschaftlichen Information und Meinungsbildung betonte Thomas Fuchs, Koordinator des Fachausschusses II „Netze, Technik, Konvergenz“ der Medienanstalten. Dabei bedauerte Fuchs die Zerstrittenheit der Branche bezüglich der Zukunft des Radios: „Diese Zerstrittenheit ist Ausdruck der Unsicherheit, wie sich Radio in den nächsten Jahren weiterentwickeln wird.“

Einen Blick in die Zukunft auf das „Radio 2025“ wagte anschließend der Trendforscher Prof. Peter Wippermann von der Folkwang Universität in Essen. Allem voran betonte Wippermann die Geschwindigkeit, mit der sich die Gesellschaft im Zeitalter der Digitalisierung vernetzt und individualisiert: „Durch das Internet verändert sich auch der Radiobegriff dramatisch – er hat mit der klassischen Radiowelt nichts mehr zu tun.“ Der Trendforscher prognostizierte: „Die Dominanz der Sender wird nicht stärker; der Einzelne entscheidet mehr, was er wie wann hören möchte.“ Seiner Meinung nach sind zwei Punkte für die Zukunft der Radiosender ausschlaggebend: „Die technische Konnektivität entscheidet über die Teilnahme am Markt. Und die kulturelle Konnektivität entscheidet über die die Akzeptanz am Markt.“

Welche neuen Formen des Radios es bereits gibt, wurde im weiteren Verlauf des Technischen Symposiums der Medienanstalten, etwa am Beispiel von UK Radio der Bauer Media Group, von Soundticker des Media Labs Bayern oder Catch am MedienInnovationsZentrum Babelsberg vorgestellt. Weitere Themen am Nachmittag waren das vernetzte Fahrzeug sowie die Messbarkeit von Digitalradionutzung.

Bitkom-Länderfrühstück diskutiert Zukunft der Arbeit

Bedeutung persönlicher Begegnung in digitalen Zeiten Wie sich Wirtschaft und Arbeit in…

Bedeutung persönlicher Begegnung in digitalen Zeiten

Wie sich Wirtschaft und Arbeit in Zeiten der Digitalisierung verändern, diskutierte der Verband der digitalen Wirtschaft Bitkom am 2. Februar 2016 bei einem Arbeitsfrühstück mit Ländervertretern in der Niedersächsischen Landesvertretung. Bei der Begrüßung der Gäste machte Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke auf die vielen Initiativen aufmerksam, durch die Niedersachsen die Zukunft der Arbeit mitgestaltet: Die niedersächsischen Breitbandstrategie für die richtige Infrastruktur sei da nur ein Baustein.

Ein großer Erfolg sei es gewesen, dass Niedersachsen im Rahmen einer Förderinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums zum Zuge gekommen sei und Hannover Standort für eines von bundesweit zunächst fünf Kompetenzzentren „Mittelstand 4.0“ geworden sei. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen. Mit mehreren Wettbewerben „Zukunft und Innovation Niedersachsen“, die mit Preisgeldern von insgesamt weit über einer halben Million Euro dotiert waren. Um die richtigen Akteure zusammenzubringen und so die Zukunft der Arbeit mitzugestalten, hat Niedersachsen im Sommer 2015 ein „Netzwerk Industrie 4.0 Niedersachsen“ gestartet (www.i40nds.de). Es soll niedersächsischen Unternehmen helfen, die Vorteile einer vernetzten Produktion optimal zu nutzen. Und selbstverständlich beteilige sich Niedersachsen auch am aktuellen Diskussionsprozess des Bundesarbeitsministeriums zum Thema Arbeiten 4.0.

Dr. Joachim Bühler, Bitkom-Geschäftsführer für die Bereiche Politik, Wirtschaft und Technologien, machte in seinen Worten auf den riesigen Fachkräftebedarf aufmerksam, der aktuell schon bestehe: Sowohl Spezialisten aus der Informations- und Kommunikationsbranche würden gebraucht als auch kompetente Anwender der neuen Technologien. Bühler ging dabei von derzeit 43.000 offenen Stellen insgesamt aus. In den kommenden Jahren würden sich Berufsbilder rasant verändern, prognostizierte er: Während einige alte Berufsbilder und Arbeitsplätze wegfallen würden, sei es möglich, dass aufgrund der Chancen der Digitalisierung in Deutschland bis 2025 insgesamt 390.000 Arbeitsplätze entstünden. Zukunftsträchtig seien in Zeiten der Digitalisierung etwa Berufe im IT-Bereich, Ingenieurs- bzw. Naturwissenschaften, kreative Berufe und in Tätigkeiten den Bereichen Gesundheitswesen und Erziehung, so Bühler. Als Handlungsfelder identifizierte der Bitkom-Geschäftsführer die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung (darunter fasste er z. B. die Maßnahmen zur Integration von Einwanderern und das Ausschöpfen von Fachkräftepotenzialen erfahrener Mitarbeiter), Arbeitsrecht und soziale Sicherung.

Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter anderer Bundesländer diskutierten mit Bitkom-Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler und Dienststellenleiter Michael Pelke u. a. über die Bedeutung, die Orte und persönliche Begegnungen in digitalen Zeiten noch haben. Die persönliche Begegnung am 2. Februar beim Arbeitsfrühstück in der Niedersächsischen Landesvertretung brachte in jedem Fall interessante Anregungen für viele Beteiligte.