Ausgabe 02/2015
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Jahresprogramms „inspektionen // teilhabe_n“

Die 931. Sitzung

Einwanderung – Terrorbekämpfung – EU-Investitionen Die Länder billigten am vergangenen Freitag Bundestagsbeschlüsse…

Einwanderung – Terrorbekämpfung – EU-Investitionen

Die Länder billigten am vergangenen Freitag Bundestagsbeschlüsse zur verschärften Finanzaufsicht über Versicherungskonzerne, Auszahlung der Ghettorenten an Berechtigte in Polen und zu regelmäßigen Energieaudits für große Unternehmen. Die Gesetze können nun wie geplant in Kraft treten.

Einwanderungs- und Asylrecht

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer stellte eine Entschließung für ein Einwanderungsgesetz vor, der Niedersachsen beigetreten ist. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil erläuterte seine Vorschläge zur Bekämpfung missbräuchlicher Werkverträge.

Weitere neue Landesinitiativen betreffen den Umgang mit Asylsuchenden aus dem Kosovo, Albanien und Montenegro, härtere Strafen für Wohnungseinbrüche und die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Freiwilligendienst. Alle Vorlagen wurden den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Der Bundesrat nahm Stellung zu Regierungsplänen, den internationalen Terrorismus sowohl präventiv als auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Er äußerte sich zu den Ersatzausweisen für Dschihadisten, die diese an der Ausreise in Kampfgebiete hindern sollen; ebenso zum neuen Straftatbestand der Terrorfinanzierung. Die Länder stimmten außerdem einer Verordnung zu, die den Nutzerkreis der Antiterrordatei erweitert.

Das Plenum beriet zudem Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor, besseren Verbraucherschutz vor unseriösen Geschäftspraktiken, Änderungen des Aktien- und Bilanzrechts und der internationalen Rechtshilfe.

Keine EU-Investitionen in Atomkraftwerke

Zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission und zu den neuen Defizitkriterien im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedete der Bundesrat Stellungnahmen, ebenso zu den geplanten strategischen Investitionen der Europäischen Union.

Neue Regeln für Lebensversicherungen

Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung nur mit Auflagen zugestimmt. Er möchte hierdurch den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.

Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben.

Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.

Bundesrat stimmt modernisierter Finanzaufsicht zu

Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen kann – nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck – wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 Kraft treten. Der Bundesrat erteilte am 6. März 2015 seine Zustimmung.

Das Gesetz verpflichtet Versicherungskonzerne – nach einer Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren – zum Aufbau von mehr Eigenkapital als Vorsorge für Krisenzeiten. Zudem verpflichtet es zu einem verbesserten Risikomanagement. Im Gegenzug erhalten die Versicherungen mehr Flexibilität bei der Anlage von Kundengeldern. Bisher galten hier starre Vorgaben.

Hintergrund für die neuen Regeln ist die europäische Richtlinie „Solvabilität II“ von 2009, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.

Die Länder stimmten zudem Verordnungen zur rezeptfreien „Pille danach“, einem verbesserten Lärmschutz im Bahnverkehr und der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu – teils allerdings nur unter der Auflage von Änderungen. Sofern die Bundesregierung diese umsetzt, können die Verordnungen wie geplant in Kraft treten.

Mietpreisbremse, Frauenquote, Elektromobilität

In der nächsten Sitzung am 27. März 2015 werden die Länder abschließend über Bundestagsbeschlüsse zur Mietpreisbremse, Frauenquote, Förderung von Elektrofahrzeugen und zur Finanzierung des Regionalverkehrs entscheiden.

MP Stephan Weil erläutert Vorschläge zur Bekämpfung missbräuchlicher Werkverträge

Die niedersächsische Landesregierung will mit größerem Nachdruck den Kampf gegen den Missbrauch…

Die niedersächsische Landesregierung will mit größerem Nachdruck den Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen führen und dafür auch den Bund in die Pflicht nehmen. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil hat am vergangenen Freitag einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt.

In dem Entschließungsantrag plädiert die Landesregierung für weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Arbeitnehmerüberlassungs- und Betriebsverfassungsgesetz. Kern des Pa­ketes: Die Rechte der Betriebsräte sollen deutlich gestärkt werden, sie sollen mehr Einfluss­möglichkeiten erhalten, um sich für die Rechte von Werkvertragsbeschäftigten einsetzen zu können. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, Beratungsstellen für mobile Beschäftigte, wie sie Niedersachsen bereits eingerichtet hat, auch bundesweit zu etablieren. Ebenso wird der Personalausbau in den Zollbehörden, insbesondere bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, gefordert, um Verstöße gegen gesetzliche Regelungen verfolgen und ahnden zu können.

Hintergrund des Entschließungsantrags ist die Feststellung, dass trotz erheblicher Anstren­gungen seit dem Regierungswechsel strukturelle Grundprobleme auf Bundesebene weiter existieren und nicht behoben wurden. Insbesondere Änderungen im Arbeitnehmerüberlas­sungs- sowie im Betriebsverfassungsgesetz auf Bundesebene stehen noch aus.

Die Landesregierung hat im Rahmen eines interministeriellen Arbeitskreises die Gesamt­problematik gründlich aufgearbeitet. Sie hat erfolgreich auf Unternehmen der Schlacht- und Zerlege-Industrie eingewirkt, um den Abschluss tariflicher Entgeltregelungen zu initiieren. Außerdem wurde mit einem gemeinsamen Erlass von Sozialministerium und Innenministe­rium auf eine Verbesserung der Unterbringungssituation der Beschäftigten hingewirkt. Den Betroffenen mit der Einrichtung von mittlerweile drei Beratungsstellen ein niedrigschwelliges, individuelles Hilfsangebot vor allem für arbeits- und sozialrechtliche Fragen eröffnet.

Bereits im September 2013 hatte Niedersachsen in einer Bundesratsinitiative wichtige Ände­rungen angeregt, um unzumutbare Arbeitsbedingungen zu verhindern und ihnen zu begeg­nen. Die im Berliner Koalitionsvertrag angekündigten gesetzgeberischen Arbeiten zur Ver­meidung missbräuchlicher Werkvertragsgestaltungen sollen zwar im Laufe des ersten Halb­jahres 2015 durch das Bundesarbeitsministerium konkretisiert werden. Mit dem aktuellen Entschließungsantrag will das Land Niedersachsen seinen Ansatz noch einmal ausdrücklich bekräftigen.

„Pille danach“ rezeptfrei erhältlich

Länder halten Versandhandelsverbot für erforderlich  Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens…

Länder halten Versandhandelsverbot für erforderlich 

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) mit Maßgaben zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht. Auf Grund der Entscheidung der EU-Kommission vom 7. Januar 2015, das Notfallkontrazeptivum, die sog. „Pille danach“, ellaOne® mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wird die AMVV entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen.

Frauen können nun nach einer Verhütungspanne in die nächste Apotheke gehen, sich beraten lassen und das Medikament sofort kaufen. Unnötiger Zeitverlust durch Wege zu Arztpraxen oder Krankenhausrettungsstellen entfällt somit künftig. Der Bundesrat hatte die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht bereits im Juli und November 2013 (BR-Drucksachen 555 und 705/13 (Beschluss)), u.a. auch auf der Grundlage eines von Niedersachsen mitgetragenen Antrages, gefordert.

Im Zuge der Entlassung der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist aus Sicht der Länder als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten. Das Verbot wird damit begründet, dass das Notfallkontrazeptivum nur so im Bedarfsfall unmittelbar und mit einer sachgerechten Beratung durch eine Apotheke ausgegeben werden kann.

Durch den Wegfall der Verschreibungspflicht ergibt sich das Problem der Kostenerstattung für Notfallkontrazeptiva bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies soll durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung in Artikel 1 § 24a SGB V geregelt werden, die im Omnibusverfahren an den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze angehängt wurde. Wer die Kosten erstattet haben möchte, muss in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Verzichten Frauen auf eine Kostenerstattung, erhalten sie die „Pille danach“ nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Zudem wurde ein Werbeverbot für Notfallkontrazeptiva festgelegt.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann – wie vorgesehen – am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Deutschland braucht modernes Einwanderungsgesetz

Wie kann hochbeanspruchtes Asylsystem entlastet werden? Rheinland Pfalz hat in der Plenarsitzung…

Wie kann hochbeanspruchtes Asylsystem entlastet werden?

Rheinland Pfalz hat in der Plenarsitzung am 6. März einen Entschließungsantrag vorgestellt, der ein modernes, einfaches und transparentes Einwanderungsgesetz fordert. Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind dem Antrag beigetreten.

Mit dieser Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, der unter anderem sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung zusammenfasst. Ein modernes Migrationsrecht kann sich nicht auf Veränderungen im Aufenthaltsrecht beschränken, sondern muss ebenfalls arbeitsmarkt- und sozialpolitische Regelungen definieren. Zur Begründung wird u.a. aufgeführt, dass die demographische Entwicklung zu einer Abnahme der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter bei gleichzeitig wachsendem Fachkräftebedarf führt. Dies mache eine verstärkte Einwanderung nach Deutschland erforderlich, die jedoch Gestaltung verlange.

Es soll des Weiteren geprüft werden, wie durch die Schaffung legaler Einwanderungsmöglichkeiten im Rahmen gesteuerter Einwanderung das hochbeanspruchte Asylsystem entlastet werden kann. Dabei geht es nicht um isolierte Veränderungen in einzelnen Regelungen, sondern um die umfassende und grundsätzliche Gestaltung von Einwanderung in allen Lebensbereichen.

Der Wandel zur Einwanderungsgesellschaft macht eine interkulturelle Öffnung auf allen Ebenen und eine Willkommens- und Anerkennungskultur erforderlich. Es gilt, die Rahmenbedingungen für Einwanderung attraktiver zu gestalten, damit gut ausgebildete Menschen nach Deutschland kommen und dauerhaft mit ihren Familien bleiben.

Die Länderinitiative wurde den Fachausschüssen des Bundesrates zur Beratung zugewiesen.

Energieverbräuche kommen auf den Prüfstand

Energieeinsparpotenziale nutzen Gleich zwei Tagesordnungspunkte hatten am vergangenen Freitag im Bundesrat die…

Energieeinsparpotenziale nutzen

Gleich zwei Tagesordnungspunkte hatten am vergangenen Freitag im Bundesrat die Energieeffizienz zum Thema. Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung folgend, müssen große Unternehmen künftig ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen – erstmals zum 5. Dezember 2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens billigte. In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Energieeffizienz bei Unternehmen und damit zu verstärkter Energieeinsparung und CO 2-Reduktion erfolge.

Zugleich wird aber auch festgestellt, dass die Umstellung auf ein Energieaudit für viele Unternehmen eine große organisatorische wie auch finanzielle Herausforderung darstelle. Bei der Umsetzung des Gesetzes sei daher darauf zu achten, dass der Aufwand für die betroffenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten werde.

So solle die Bundesregierung beim Vollzug des Gesetzes insbesondere prüfen, ob bei vielen gleichartigen Standorten eines Unternehmens so genannte Multi-Site-Verfahren zugelassen werden können, um nicht ein umfassendes Energieaudit für jeden einzelnen Standort erstellen zu müssen.

Grundsätzlich betroffen von der Pflicht zur Einführung auf ein Energieaudit sind etwa 50.000 Unternehmen. Ausgenommen sind kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie Unternehmen, die bereits über ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem verfügen. Das BAFA wird als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, in dem auf spezielle Fragen eingegangen wird.

Darüber hinaus sieht eine ebenfalls vom Bundesrat unterstützte Verordnung verpflichtende Regelungen für die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse von KWK-Anlagen bei der Neuplanung oder erheblichen Modernisierung einer Stromerzeugungsanlage vor. Dadurch soll das wirtschaftlich realisierbare Potenzial für die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Wärme-und Kälteversorgung ermittelt und der Aus-und Neubau von Fernwärme-und Fernkältenetzen gefördert werden. Ergänzend enthält die Verordnung Änderungen zu einigen Rechtsverordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die nicht durch die genannte Richtlinie ausgelöst, sondern überwiegend redaktioneller Natur sind (Nachbesserung der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht). Niedersachsen hat der Verordnung in weiten Teilen zugestimmt.

Sowohl Gesetz als auch Verordnung dienen dem Ziel, Einsparpotenziale der Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Beide setzen einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will.

Länder lehnen EU-Förderung von Atomkraftwerken ab

Jean-Claude Junckers Investitionsinitiative beschäftigt Bundesrat In seiner Februarsitzung befasste sich der Bundesrat…

Jean-Claude Junckers Investitionsinitiative beschäftigt Bundesrat

In seiner Februarsitzung befasste sich der Bundesrat mit der Mitteilung zu Jean-Claude Junckers Investitionsinitiative. In der aktuellen Sitzung am vergangenen Freitag lag nun schon der Verordnungsvorschlag vor. Es geht also Schlag auf Schlag: die Kommission „liefert“, was ihr Chef verspricht. Wenn die europäische Legislative – Rat und EP – vergleichbar schnell arbeiten, könnte die Europäische Investitionsbank EIB im Herbst die ersten Projekte der Investitions-offensive bewilligen.

Diese besteht darin, dass Jean-Claude Juncker mit bloß 21 Milliarden öffentlicher Mittel 315 Milliarden Euro mobilisieren – „hebeln“ – will, hauptsächlich aus privaten Quellen. Die öffentlichen Mittel, die in einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eingestellt werden, sollen die Risiken von Investitionsprojekten decken und diese so für private Investoren sicherer und damit attraktiver machen. Diesem Konzept liegt die Annahme zugrunde, dass es Investitionsprojekte gibt, die zwar rentabel sind, aber so riskant, dass niemand sein Geld damit aufs Spiel setzen möchte. Übernimmt aber die EFSI das Risiko, könnten auch die privaten Geldgeber folgen – so das Kalkül.

Das Konzept zielt vor allem auf die wirtschaftliche Situation der Mittelmeerländer. Niedersächsische Projekte hingegen – wie der Breitbandausbau – sind so seriös geplant und finanziert, dass sie auch ohne die Risikoübernahme durch den EFSI Kredite von der EIB bekommen können. Trotzdem will die EIB wohl alles, was unter „EFSI“ gemeldet wird, auch unter „EFSI“ laufen lassen, damit die Projektliste vorzeigbar lang wird, und Junckers „Offensive“ nicht am Ende als PR-Blase da steht. In der politischen Diskussion in Brüssel zeichnet sich zudem ab, dass alle Projekte direkt der EIB gemeldet werden können – ohne den Umweg über eine nationale Sammelstelle.

Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die sich vor allem mit der Verteilung des erhofften Geldsegens befasst. Aus niedersächsischer Sicht gar nicht ginge z.B., dass Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke gefördert würden. Abgelehnt wird von uns auch die private Finanzierung von öffentlichen Straßenbauvorhaben. Erwünscht ist hingegen alles, was sich unter „Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsbranchen“, Forschung und Entwicklung, marktrelevante Innovation usw. usf. subsummieren lässt oder im engen Zusammenhang mit den Zielen der EU beim Klima- und Umweltschutz steht.

Reisen von Dschihadisten verhindern

Bundesrat unterstützt Vorgehen der Bundesregierung- fordert aber Nachbesserungen Mit einem Gesetzesentwurf, der…

Bundesrat unterstützt Vorgehen der Bundesregierung- fordert aber Nachbesserungen

Mit einem Gesetzesentwurf, der sich mit Änderungen im Passgesetz beschäftigt, möchte die Bundesregierung verhindern, dass gewaltbereite Dschihadisten in Krisengebiete ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen.

Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, sollen daher wirksam und nachhaltig unterbunden werden. Dabei geht es auch um die „Foreign Fighters-Problematik“. Seit 2012 sind rund 600 Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien ausgereist. Die Ausreise von Kämpfern aus Deutschland in Krisenregionen trägt zur Destabilisierung staatlicher Strukturen in diesen Krisengebieten und zur Stärkung terroristischer Strukturen vor Ort bei.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Reisen radikalisierter Personen mit folgenden pass- und personalausweisrechtlichen Maßnahmen zu verhindern:

  • Schaffung eines Tatbestands für die Versagung und Entziehung des Personalausweises,
  • Einführung eines Ersatz-Personalausweises, der nicht zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
  • Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz,
  • gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen.

Nach bisherigem Recht ist es lediglich möglich, den Reisepass zu entziehen. Der Personalausweis reicht aber heute in vielen Fällen als Reisedokument aus.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme u.a. Prüfbitten beschlossen, die zum einen die fehlende Möglichkeit, Ersatz-Personalausweise als elektronischen Identitätsnachweis nutzen zu können, betreffen als auch eine Tatbestandskonkretisierung im Bereich der „Unterstützung von Gewaltanwendung“ fordern. Ebenfalls hat ein Antrag eine Mehrheit gefunden, den Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen eingebracht hat. Der Antrag sieht vor, dass im Bundesmeldegesetz durch Folgeregelungen den im Personalausweis- und im Passgesetz vorgesehenen Neuregelungen über Versagung und Entziehung des Personalausweises sowie die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises Rechnung getragen wird. Niedersachsen hatte schon im Rahmen der Länderbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren auf diese notwendige Änderung hingewiesen.

Strafrechtliche Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Kampf gegen Terrorfinanzierung ausweiten Die Länder befassten sich in der jüngsten Plenarsitzung…

Kampf gegen Terrorfinanzierung ausweiten

Die Länder befassten sich in der jüngsten Plenarsitzung des Bundesrates mit einem Regierungsentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ergänzt den § 89a Strafgesetzbuch (StGB) um eine weitere Vorbereitungshandlung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und stellt in einem neuen Absatz 2a das Reisen und den Versuch einer Reise in terroristischer Absicht unter Strafe.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient zum einen der Umsetzung der sogenannten „Foreign Terrorist Fighters“ Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24.September 2014. Zum anderen dient der Gesetzentwurf der Umsetzung von Forderungen der Financial Action Task Force (FATF), indem er einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB-E) und darin insbesondere eine erhöhte Mindeststrafbarkeit für die Terrorismusfinanzierung sowie den Verzicht auf die bisher in § 89a Absatz 2 Nummer 4 StGB enthaltene Erheblichkeitsschwelle vorsieht.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er fordert, den Tatbestand der Terrorfinanzierung weiter zu fassen. Aus Sicht des Bundesrats reicht es bereits, dass durch den Terrorakt ein Teil der Bevölkerung eingeschüchtert wird. Es müsse nicht der „überwiegende“ Teil sein, wie der Regierungsentwurf dies vorsieht. Gleiches sollte auch für die Bildung einer terroristischen Vereinigung gelten.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme an die Bundesregierung, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Mehr Schutz gegen unlauteren Wettbewerb

Niedersachsen unterstützt Verbesserungen im Verbraucherschutz Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Anpassungen im…

Niedersachsen unterstützt Verbesserungen im Verbraucherschutz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vornehmen, um eine vollständige Rechtsangleichung des nationalen Rechts an die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vom 11. Mai 2005 zu erreichen. Die Umsetzung der Richtlinie selbst ist bereits 2008 erfolgt. Dennoch bestehe bei einzelnen Punkten Klarstellungsbedarf, um eine vollständige Rechtsangleichung zu erzielen.

In seiner umfangeichen Stellungnahme, die Niedersachsen im Wesentlichen mitgetragen hat, empfiehlt der Bundesrat klarzustellen, dass unlauteres Handeln auch dann vorliegt, wenn der Verbraucher wesentliche Informationen nur in einer Weise zur Verfügung gestellt bekommt, bei der mit einer Kenntnisnahme nicht zu rechnen ist. In der Praxis zeige sich, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken häufig die für den Verbraucher wesentlichen Informationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt werden. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.

Weiterhin hält der Bundesrat die vorgesehenen Regeln zur Abschöpfung von Gewinnen, die durch unzulässige geschäftliche Handlungen erzielt werden, für nicht ausreichend und fordert eine Beweislastumkehr. Zur Vereinfachung möchte er erreichen, dass in derartigen Fällen künftig das Verschulden durch die Unternehmen zu vermuten und nicht vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen ist. Die Abführung des abgeschöpften Vorteils soll in ein Sondervermögen des Bundes erfolgen.

Nicht zuletzt möchte der Bundesrat die Möglichkeit des „fliegenden Gerichtsstands“ aufheben oder zumindest einschränken. Der Umstand, dass es im Internet keinen physischen Ort einer schädigenden Handlung gebe, könne kein Argument sein, den Gerichtsort ins Belieben eines Klägers zu stellen. Die geltenden Regelungen ermöglichten es bislang, im Onlinehandel Gerichtsstände so auszuwählen, dass sie die Erfolgsaussichten des Klägers verbessern und die Kosten für die Beklagten erhöhen. Hierin liege eine wichtige Ursache für den sogenannten Abmahnmissbrauch, die beseitigt werden müsse.

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Keine BSE-Testung bei gesund geschlachteten Rindern

Niedersachsen setzt Streichung des Monitorings durch Unmissverständlich forderte der Bundesrat in seinem…

Niedersachsen setzt Streichung des Monitorings durch

Unmissverständlich forderte der Bundesrat in seinem Beschluss vom 5. Juli 2013 zur Drucksache 442/13 „einen vollständigen Verzicht auf die Testung gesund geschlachteter Rinder“. Vollständig. Ohne Ausnahme. Weil schon damals in Deutschland seit vielen Jahren kein BSE-Fall bei Rindern mehr festgestellt wurde. Weil die meisten EU-Mitgliedstaaten längst auf eine BSE-Testung gesund geschlachteter Rinder verzichtet hatten. Weil auch in Deutschland ohnehin nur noch die über acht Jahre alten Tiere getestet werden. Und weil ein ganzes Bündel anderer Vorsichtsmaßnahmen besteht und weiterhin bestehen bleibt, die sicherstellen, dass der Verbraucher vor BSE geschützt ist.

Der Bund ging jetzt in die vom Bundesrat gewiesene Richtung: In der in der aktuellen Sitzung vorgelegten Verordnung schafft er zunächst die BSE-Testung aller gesund geschlachteten Rinder ab. Allerdings geht der Bund dann gleich wieder die halbe Strecke zurück. Denn er schlägt ein Monitoring vor, das de facto bedeutet, dass die Testpflicht für die über elf Jahre alten gesund geschlachteten Rinder beibehalten würde. Weil der Bund Daten über das Auftreten der sog. „atypischen BSE“ gewinnen will. Das ist eine Krankheit, die in Deutschland in den zehn Jahren zwischen 2001 bis 2011 genau zwei Mal festgestellt wurde. Zwei Mal in zehn Jahren. Das zu bestätigen würde die Länder aber Jahr für Jahr rund 600 000 Euro kosten. Wissensdurst in allen Ehren: aber wenn es hier um ein Forschungsprogramm geht, dass der Bund für wünschenswert hält, soll der Bund es auch bezahlen – nicht die Länder. Niedersachsen hat deshalb im Bundesrat die Streichung dieses Monitorings durchgesetzt.

Erinnern wir uns: Die Testpflicht auf BSE – Bovine Spongiforme Enzephalopathie – wurde eingeführt, nachdem Anfang der 90iger bis Mitte der 00er Jahre der „Rinderwahn“ in Europa grassierte. Die Testpflicht kam nicht allein, sie war Teil eines Bündels weiterer Vorsorgemaßnahmen: Tiermehl darf nicht an Rinder verfüttert werden, Verdachtsfälle müssen in jedem Fall auf BSE getestet werden, beim Schlachten selbst gesunder Rinder müssen Kopf und Wirbelsäule entfernt und aussortiert werden. Dank dieser Maßnahmen ist BSE heute Vergangenheit.

Länder nehmen unerlaubte Absprachen bei Bauleistungen in den Blick

Grenzüberschreitende Korruption soll bekämpft werden  Mit ihrem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption,…

Grenzüberschreitende Korruption soll bekämpft werden 

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption, der am vergangenen Freitag Gegenstand der Beratungen des Bundesrates war, kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, weitere internationale Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Korruption umzusetzen.

Dabei soll insbesondere die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr erweitert werden, §299 Strafgesetzbuch (StGB). Bislang ist eine Bestechung im geschäftlichen Verkehr nur strafbar, wenn mit der Bestechung eines Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll und es dabei zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Künftig soll das Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung für die Strafbarkeit entbehrlich sein.

Indem der Gesetzentwurf die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit der §§ 331 ff. StGB auf Taten von und gegenüber Europäischen Amtsträgern sowie von und gegenüber Mitgliedern von Gerichten der Europäischen Union erweitert, schafft er außerdem die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie des dazugehörigen Zusatzprotokolls. Über eine neue Vorschrift § 335a StGB werden zudem bestimmte Bedienstete und Richter ausländischer und internationaler Behörden und Gerichte in den Anwendungsbereich der §§ 331 ff. StGB einbezogen. Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf die neuen Straftatbestände §§ 229 und 335a StGB in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes mit auf und überführt Bestechungsvorschriften des Nebenstrafrechts in das StGB.

Niedersachsen unterstützte die Stellungnahme des Bundesrats, den Anwendungsbereich des § 298 StGB „wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen“ nicht wie im Gesetzentwurf vorgesehen begrifflich einzuschränken. Man sehe die Gefahr, dass anderenfalls der gesamte Bereich von unerlaubten Absprachen bei Bauleistungen aus der Verfolgung der Kartellbehörden entfallen könnte.

Bevor der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird, hat die Bundesregierung zunächst die Gelegenheit zur Gegenäußerung.

Bundesrat begrüßt neue Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt

Aber: Grenzen auf jeden Fall einhalten  „Drei Komma Null ist drei Komma…

Aber: Grenzen auf jeden Fall einhalten 

Drei Komma Null ist drei Komma Null“ – das war Theo Waigels Meinung zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Notwendigkeit, den überschuldeten und schwächelnden Eurostaaten im Mittelmeerraum wirtschaftlich auf die Beine zu helfen, hat diese Überzeugung aber inzwischen ins Wanken gebracht. Hilft man diesen Staaten eher, indem man sie in ein rigides Sparkorsett schnürt, oder muss man ihnen nicht finanziell Luft lassen, um die Konjunktur beatmen zu können? Dass darüber hinaus in diesen Staaten auch Strukturreformen nötig sind, ist unbestritten. Aber reicht die bloße Ankündigung von Reformen aus, um die Zügel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu lockern? Und wie bedeutend muss das angekündigte Paket sein?

Die Europäische Kommission hat jetzt eine Mitteilung vorgelegt, in der sie erläutert, wie sie den Stabilitäts- und Wachstumspakt auslegen und dabei Investitionen und Reformen berücksichtigen will, wenn sie zukünftig über die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen einen EU-Staat nachdenkt. „Flexibilität“ ist das Schlüsselwort der Mitteilung. Die Kommission stellt klar, dass sie die geltenden Vorschriften nicht ändern oder ersetzen will, aber doch eine bessere Verknüpfung von Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik anstrebt. Deshalb sollen strategische Investitionen und größere Strukturreformen vorübergehend eine Abweichung vom Tugendpfad der „schwäbischen Hausfrau“ in der Haushaltspolitik rechtfertigen. Wen das aufregt, der sollte eines nicht vergessen: Deutschland, hat die Folgen der Finanzkrise 2007 nicht durch rigides Sparen, und nicht nur durch die „Agenda 2010“ überwunden, sondern auch durch die „Konjunkturpakete“ I und II, die damals von den Medien als „Wiederentdeckung des Keynesianismus“ gefeiert wurden.

Der Bundesrat, der sich in der aktuellen Sitzung mit der Kommissionsmitteilung befassen musste, hat diese neue Flexibilität begrüßt. Er stellt ausdrücklich fest, dass sie dem Umstand Rechnung trägt, dass die Haushaltskonsolidierung in wachstumsfreundlicher Weise fortgesetzt werden muss. Es ist richtig, größere Strukturreformen anzurechnen, weil erst durch sie Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft und nachhaltig sind. Der Bundesrat stellt aber auch klar, dass Strukturreformen, die eine Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel rechtfertigen sollen, zuvor sämtlich verabschiedet und vollständig umgesetzt werden müssen. Eine bloße Ankündigung reicht nicht aus. Und der Bundesrat stellt klar, dass, auch wenn er eine flexiblere Interpretation begrüßt, die Grenzen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auf jeden Fall eingehalten werden müssen, um die Glaubwürdigkeit der Euro-Zone zu erhalten.

Standpunkt Niedersachsen

Zu den Diskussionen in der Union, den Soli-Zuschlag ab 2020 abzuschmelzen, erklärt…

Zu den Diskussionen in der Union, den Soli-Zuschlag ab 2020 abzuschmelzen, erklärt Niedersachsens MP Stephan Weil:

„Der Vorschlag ist nicht akzeptabel. Er verursacht neue Probleme, ohne die bislang bekannten auch nur ansatzweise zu lösen. Im Gegenteil, die Union nimmt an dieser Stelle chaotische Verhältnisse in Kauf.“

Es ist absehbar, dass der Bund mit diesem Modell in den nächsten 15 Jahren rund 100 Milliarden Euro für sich einsammeln will, ohne die Länder zu entlasten. Vor dem Hintergrund der großen Zukunftsaufgaben in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Flüchtlingshilfe, die die Länder schultern müssen, ist dieser Vorschlag untauglich. Es sei daran erinnert, dass die Länder ungleich schärfere Regelungen zur Schuldenbremse beachten müssen, als dies für den Bund gilt.

Der Soli ist derzeit mit erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln belastet. Deswegen brauchen wir eine verfassungsfeste Lösung, die nur darin bestehen kann, die auch in Zukunft benötigten Mittel in das allgemeine Steuersystem zu integrieren. Diese Überlegungen waren zwischen Bund und Ländern bereits weit gediehen.

Ich möchte daran erinnern, dass Bundeskanzlerin Merkel in der Vergangenheit mehrfach betont hat, dass die Solimittel weiterhin benötigt werden. An der Richtigkeit dieser Einsicht hat sich nichts geändert. Die Bundeskanzlerin sollte zu ihrem Wort stehen. Ich blicke mit Sorge auf die weiteren Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen und zum Länderfinanzausgleich. Vor diesem Hintergrund erscheint mir eine Einigung sehr schwer zu erreichen.“

Bundeskabinett

Bund fördert bessere Lehrerausbildung Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ist von Bund und Ländern…

Bund fördert bessere Lehrerausbildung

Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ist von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen worden, um den gesamten Prozess der Lehrerbildung qualitativ nachhaltig zu verbessern. Insgesamt stellt der Bund bis 2023 dafür bis zu 500 Millionen Euro bereit. Für die erste Förderphase (bis Ende 2018) wurden bundesweit 80 Projektvorschläge eingereicht. 19 davon wurden nun in der ersten Bewilligungsrunde in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren als förderwürdig bewertet. Die übrigen Anträge können sich nach einer Überarbeitung bis zum 12. Juni erneut in der zweiten Bewilligungsrunde der wissenschaftlichen Begutachtung stellen.

Projekte der Universitäten Hannover und Osnabrück konnten bereits in der ersten Runde der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern überzeugen. Das hannoversche Vorhaben „Leibniz-Prinzip der Lehrerbildung“ und das gemeinsame Verbundprojekt „Plan C – Perspektive Lehramt als neue Chance“ gehören zu den ersten 19 Projekten, die bundesweit im Rahmen der Bund-Länder-Initiative gefördert werden sollen. Bevor die Förderung beginnen kann, müssen die erfolgreichen Hochschulen formale Anträge stellen. Mehr als fünf Millionen Euro stehen für diese beiden Projekte bis Ende 2018 bereit.

„Dass gleich zwei niedersächsische Vorhaben in der ersten Bewilligungsrunde überzeugen konnten, zeigt, dass Niedersachsen im Bereich der Lehrerbildung sehr gut aufgestellt ist“, sagt die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić zu den in Berlin verkündeten ersten Förderentscheidungen.

 

 

Investitionspaket von 10 Milliarden Euro verabredet

Von 2016 bis 2018 will der Bund sieben Milliarden Euro zusätzlich in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die Energieeffizienz, die digitale Infrastruktur, den Klimaschutz und den Städtebau investieren. Weitere drei Milliarden sind für zukunftsorientierte Ausgaben der Bundesministerien vorgesehen. 3,5 Mrd. Euro sind u.a. für einen Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen vorgesehen.

Der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, der Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier sowie die Spitzen der Regierungsfraktionen, Volker Kauder, Thomas Oppermann und Gerda Hasselfeldt, haben sich am 2. März 2015 auf Eckpunkte einer Investitionsinitiative des Bundes verständigt.

Der zur Umsetzung der Initiative notwendige Nachtragshaushaushalt 2015 sowie die weiteren erforderlichen Gesetzesänderungen sollen dem Bundeskabinett am 18. März 2015 gemeinsam mit den Haushaltseckwerten für die Jahre 2016 bis 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bundestag

Mietpreisbremse kommt – Cornelia Rundt in diesem Zusammenhang: „Wir lassen prüfen, wo…

Mietpreisbremse kommt – Cornelia Rundt in diesem Zusammenhang: „Wir lassen prüfen, wo eine gerichtsfeste Einführung in Niedersachsen möglich ist.“

Bei Enthaltung der Opposition und einer Gegenstimme aus der CDU/CSU-Fraktion hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlung beschlossen.

Entsprechend der Vorgaben zur Mietpreisbremse darf die Miete in Gebieten mit Wohnraumknappheit bei neu abgeschlossenen Mietverträgen künftig Höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Welchen Gebieten ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, sollen die Länder für die Dauer von höchstens fünf Jahren festlegen können.

Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt begrüßte den Bundestagsbeschluss zur Mietpreisbremse und sagte: „Wir lassen prüfen, wo eine gerichtsfeste Einführung der Mietpreisbremse in Niedersachsen möglich ist“

„Die Mietpreisbremse kann einen Beitrag dazu leisten, dass begehrte niedersächsische Wohnquartiere als Lebensraum auch für Menschen mit kleinem Geldbeutel erhalten werden“, erklärte sie anlässlich des Bundestagsbeschlusses. Einer Gentrifizierung von Stadtteilen müsse mit verschiedenen Instrumenten entgegen gewirkt werden, auch der soziale Wohnungsbau sei hierbei von Bedeutung. „Die Mietpreisbremse kann ein wichtiger Baustein sein, um einer Aufspaltung der Gesellschaft in Arm und Reich entgegenzuwirken.“

In Gebieten mit sehr starkem Mietanstieg kann künftig die Mietpreisbremse eingeführt werden. Mit dem Gesetz kann die Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden; es gibt einzelne Ausnahmen, etwa bei Neubauten. Die Festlegung der Gegenden mit Mietpreisbremse obliegt den Bundesländern. Es wird geprüft, an welchen Orten eine gesetzeskonforme Einführung der Mietpreisbremse geboten ist. Voraussetzung für die Einführung ist eine gesicherte Datengrundlage – als Grundlage dient die Wohnungsmarktbeobachtung der NBank. Allerdings müssen hier noch weitere Daten eingeholt und ausgewertet werden. Die Wohnungsmarktlage in Niedersachsen ist extrem heterogen.

„Wir werden genau prüfen, wo in Niedersachsen die Mietpreisbremse sinnvoll und rechtssicher eingesetzt werden kann“, so Cornelia Rundt: „Voraussetzung ist, dass eine angespannte Wohnungsmarktsituation festgestellt und die Mietpreisbremse gerichtsfest eingeführt werden kann.“ Da nun ein ausgefertigtes Gesetz vorliegt, kann die konkrete Definition der angespannten Wohnungsmärkte in Niedersachsen angegangen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen sei hierbei sehr wichtig, betont die Ministerin.

Cornelia Rundt begrüßt zudem im Namen der Landesregierung, dass künftig bei der Kostenübernahme von Maklergebühren das Bestellerprinzip gelten wird: „Es ist nur fair, wenn nicht immer nur die Mieter tief in die Tasche greifen müssen – derjenige, der den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen.“

 

Frauenquote für Führungspositionen

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der vom Familienausschuss geänderten Fassung angenommen.

Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, soll künftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden.

Unternehmen, die weder börsennotiert noch mitbestimmt sind, sollen verpflichtet werden, ab 2015 verbindliche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Managementebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung sollen sie öffentlich berichten müssen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) betonte in ihrer Rede: „Zwei Tage vor dem Internationalen Frauentag machen wir in Deutschland einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung von Frauen: Die Quote kommt. So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden zukünftig Frauen in Führungsetagen von Unternehmen und dem Öffentlichen Dienst mitbestimmen.“

 

 

Privilegien für Elektromobilität

Gegen das Votum der Linken und bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen.

Im so genannten Elektromobilitätsgesetz wird erstmals rechtssicher festgeschrieben, was ein Elektromobil ist. Dabei wurde auf eine technologieoffene Definition geachtet, die sowohl batteriebetriebene als auch Brennstoffzellenfahrzeuge mit einschließt. Darüber hinaus regelt das Gesetz die Kennzeichnung von entsprechenden PKW und ermächtigt die Kommunen, Bevorrechtigungen bei der Nutzung von Zufahrten, Parkplätzen und Sonderstreifen, wie zum Beispiel Busspuren, für elektrisch betriebene Fahrzeuge einzuführen. Für Kommunen ist es künftig möglich, Parkraum für Elektrofahrzeuge zeitlich begrenzt, aber kostenlos freizugeben, insbesondere wenn diese Parkplätze mit einer Ladesäule versehen sind.

Im parlamentarischen Verfahren wurden Änderungen an dem Gesetz vorgenommen:

Alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2018, wird eine Evaluation durchgeführt. Zudem sind auch die Elektromobile erfasst, die zwar die Gewichtsobergrenze überschritten haben, aber noch mit dem PKW-Führerschein geführt werden dürfen.

30…

Der Internationale Frauentag am 8. März steht in diesem Jahr unter einem…

Der Internationale Frauentag am 8. März steht in diesem Jahr unter einem besonders glücklichen Stern. Am Freitag vergangener Woche hat der Deutsche Bundestag nach langem, zähem Ringen das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen.

Eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent werden die Aufsichtsräte aller Konzerne, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind künftig vorweisen müssen. Etwa 3.500 weitere Unternehmen werden verpflichtet, festzulegen, wie sie den Frauenanteil in ihren Führungsebenen steigern wollen. Auch im öffentlichen Bereich wird die Gleichstellung vorangetrieben.

Die Quote ist nötig- aktuell beträgt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten gerade 19 Prozent. In den Vorständen der großen privaten Unternehmen wird nicht einmal jeder 17. Platz von einer Frau besetzt. In den öffentlichen Unternehmen sieht es mit einem Frauenanteil von 25 Prozent nur etwas besser aus.

Dass auch in anderen Bereichen noch viel zu tun bleibt, darauf macht ein weiterer Tag im März aufmerksam: der Equal Pay Day am 20. März 2015.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der aktuell in Deutschland 22 Prozent beträgt (Zahlen des Statistischen Bundesamts). Umgerechnet ergeben sich daraus 79 Tage, die Frauen im Jahr mehr als Männer arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Olaf Lies: Mit Industrie 4.0 sind viele Chancen verbunden

Wirtschaftsministerium aktiv, um Industrie 4.0 voranzubringen Amazon, Google, Facebook – die wichtigsten…

Wirtschaftsministerium aktiv, um Industrie 4.0 voranzubringen

Amazon, Google, Facebook – die wichtigsten Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell auf digitale Daten stützen, sitzen in den USA. Hat Deutschland die Zukunft verschlafen und ist abgehängt? „Mitnichten“! – So die entschiedene Position von Frank Maier, Vorstandsmitglied der Lenze SE. Rund 100 Gäste hatten sich Anfang März in der niedersächsischen Landesvertretung versammelt, um mit Frank Maier und dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies über „Industrie 4.0“ zu reden. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ross trifft Bär“ hatte die Landesvertretung dieses aktuelle Thema aufgegriffen.

Deutschlands Stärke, so Frank Maier, liegt schon heute in der Fabrikautomatisierung. Deutschlands Zukunft deshalb auch in der Informatisierung der Fertigungstechnik, in der intelligenten Fabrik, der Smart Factory. Ziel ist, die Fertigungstechnik für das individualisierte Produkt, also die „Losgröße 1“ zu entwickeln, das nicht mehr kosten darf, als ein in Masse gefertigtes Produkt. Diese Vorgabe wird nicht nur die Fertigung verändern, sondern auch die Berufsbilder, die Unternehmensstrukturen, Geschäftsabläufe und Formen der Zusammenarbeit. Vier Schlüssel sah Maier, wie die Politik diese Entwicklung unterstützen kann:

  • Bildung, vor allem in den sog. „MINT“-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ist der Schlüssel, darf aber nicht allein stehen, sondern muss ergänzt werden durch soziale Kompetenz und die Freiheit fürs Denken. Der Druck auf Geringqualifizierte wird in Zukunft drastisch steigen, das Bildungsniveau muss angehoben werden. Schulabbrecher kann sich die Gesellschaft nicht mehr leisten.
  • Vernetzung der Wissensträger: Deutschland bildet pro Jahr 60 000 Ingenieure aus, China und Indien zusammen 900 000. Mithalten können wir nur, wenn wir unsere Leute effizienter einsetzen, besser vernetzen, über Plattformen, in Clustern.
  • Big Data, die Datenflut, braucht Daten-Highways und Datensicherheit. Darüber hinaus ist eine „Start-up-Mentalität“ nötig, die auf Big Data basierende Geschäftsmodelle entwickelt und Unternehmen gründet. Und ein solider internationaler Rahmen zum Umgang mit Daten und Venture Capital.
  • Die deutsche Technikverdrossenheit muss überwunden werden! Ingenieursleistungen müssen gesellschaftlich besser anerkannt, Frauen für Technikberufe begeistert werden. Weniger als 5% der Ingenieure in Deutschland sind weiblich, obwohl wir eines der modernsten Frauenbilder haben. In Indien, mit einem archaischen Frauenbild, sind 30% der Ingenieure weiblich.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies bestätigte: mit dem Thema „Industrie 4.0“ seien viele Chancen und Hoffnungen verbunden. 40 Milliarden Euro investiert die deutsche Wirtschaft jährlich in Industrie 4.0 Anwendungen. Die Produktion wird damit flexibler, die Losgröße 1 wird möglich, neue Geschäftsmodelle entstehen. Ressourcen können gespart, Beschäftigung gesichert, die Arbeitsorganisation verbessert werden. Dem drohenden Fachkräftemangel kann begegnet, die Erwerbsbeteiligung verbessert werden. Niedersachsen habe gute Chancen, an der Spitze der Entwicklung zur Industrie 4.0 zu stehen. Das Wirtschaftsministerium sieht deshalb Industrie 4.0 als wichtigen Treiber, um Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Arbeitsplätze in Niedersachsen zu sichern.

Lies verwies darauf, was das Wirtschaftsministerium unternehme, um Industrie 4.0 voran zu bringen: Im Wirtschaftsministerium wurde eine Projektgruppe „Aktive Industriepolitik für Niedersachsen“, mit einem Schwerpunkt Industrie 4.0 eingerichtet. Diese soll Potenziale und Kompetenzen sichtbar machen, KMU unterstützen, den Zugang zu Fördermitteln erleichtern, den Wissens- und Technologietransfer unterstützen und die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. Eine erste Fachtagung wurde in 2014 organisiert, um das Thema den Unternehmen nahe zu bringen.

Ein zweiter Projektwettbewerb Industrie 4.0 wurde ausgeschrieben. Acht Beiträge sind eingegangen, drei wurden ausgewählt, sich zu bewerben. Es geht um die intelligente Vernetzung von Fertigungssystemen, die Sicherung gegen Ausfälle und unbeabsichtigte Eingriffe, den Schutz der Belegschaft und die Sicherung guter Arbeit.

Um Industrie 4.0 anschaulich zu machen, könnte nach den Überlegungen des Ministeriums eine Modell- und Lernfabrik sinnvoll sein.

Voraussetzung für die Industrie 4.0 ist – und dies wurde in den Beiträgen des Abends sehr deutlich- eine geeignete Breitbandinfrastruktur. 60 Mio. Euro stehen hierfür aus dem Europäischen Strukturfonds zur Verfügung, zusätzliche Mittel aus den Vergabeerlösen der Digitalen Dividende II. Mit der Förderung des Breitbandausbaus soll in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden.

Beim Innovationszentrum Niedersachsen wird eine Geschäftsstelle für ein niedersächsisches Netzwerk Industrie 4.0 eingerichtet. Diese soll Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung landesweit und mit Aktivitäten auf Bundesebene vernetzen.

Fotos: Yorck Maecke

 

Franziska Stünkel fragt:„Was vereint uns?“

Gelungener Auftakt des Jahresprogramms 2015 „inspektionen // teilhabe_n“ Mit großformatigen Fotografien von…

Gelungener Auftakt des Jahresprogramms 2015 „inspektionen // teilhabe_n“

Mit großformatigen Fotografien von Franziska Stünkel gelang der Auftakt des neuen Kulturprogramms „inspektionen // teilhabe_n“ der Landesvertretung Niedersachsen. Die für die Künstlerin bekannten Spiegelungen boten Blicke nach Asien, Afrika, Amerika sowie in verschiedene europäische Städte. In einem Gespräch mit dem Direktor des Sprengel Museums Hannover, Dr. Reinhard Spieler, gewährte Franziska Stünkel Einblicke in das Entstehen der vielschichtigen Aufnahmen. Beim sich anschließenden Gespräch mit dem Publikum wurde lebhaft miteinander debattiert.

Niedersachsens Bevollmächtigter, Staatssekretär Michael Rüter, hatte zuvor Bedeutung und Wandel des Teilens anschaulich beschrieben. Kuratorin Stefanie Sembill führte in das neue Jahresthema ein, das sich dem Teilen und der Teilhabe widmet und nun als Postkartenbuch vorgelegt wurde.

Folgerichtig erweiterte Franziska Stünkel, die auch als Filmregisseurin einen Namen hat, ihre Ausstellung um ein interaktives Element. Am Veranstaltungsabend wurde die Website www.coexist-photography.de vorgestellt, die die Ausstellung in den virtuellen Raum überträgt und bis Jahresende das thematische Programm flankiert. Die Künstlerin fasst ihr Anliegen im Netz wie folgt zusammen: „Beim Fotografieren frage ich mich oft: WAS VEREINT UNS? Als mich die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin eingeladen hat ein partizipatives Kunstprojekt für die Reihe „inspektionen // teilhabe_n“ zu entwickeln, war mir sofort klar: Ich möchte meine Frage teilen. Mit Dir. Mit so vielen Menschen wie möglich.“

Die Landesvertretung freut sich, wenn der im Februar begonnene Dialog auf der Projektseite www.coexist-photography.de fortgesetzt wird. Zugleich sind weiterhin drei der Fotoarbeiten in den Räumen In den Ministergärten 10 zu sehen.

Fotos: Frank Pfuhl

Peter–Jürgen Schneider: „Wir brauchen ein verfassungskonformes Erbschaftssteuergesetz“

Podiumsdiskussion zur Erbschaftssteuerreform in der Landesvertretung Mit seinem Urteil vom 17. Dezember…


Podiumsdiskussion zur Erbschaftssteuerreform in der Landesvertretung

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember vorigen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftssteuerrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die Verschonungsregelungen beim Übertragen betrieblichen Vermögens wurden von den Richtern als zu weitreichend angesehen, weil dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde. Grundsätzlich sei es zwar möglich, betriebliches gegenüber dem privaten Vermögen im Erbfall steuerlich zu verschonen. Voraussetzung dafür sei aber eine Unternehmensnachfolge, die dem Erhalt der Wirtschaftsstruktur und der Arbeitsplätze diene. Der Gesetzgeber wurde vom Gericht aufgefordert, bis spätestens Mitte nächsten Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

Wie diese Neuregelung aussehen sollte, war Thema einer Podiumsdiskussion mit dem niedersächsischen Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, zu der die Landesvertretung für Anfang März eingeladen hatte und an der außerdem noch die beiden Bundestagsabgeordneten Canzel Kiziltepe (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) sowie Dr. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Dr. Peer-Robin Paulus vom Verband „Die Familienunternehmer“ und als Moderatorin die Handelsblatt-Redakteurin Donata Riedel teilnahmen.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, der den Begriff „Teilen und Teilhabe“ aus dem Jahresmotto der Kunst- und Kulturveranstaltungen der Landesvertretung zitierte und in Beziehung zu der aktuellen Diskussion über die Steuerpflicht der Unternehmenserben setzte. Nach dem Teilvotum von drei Verfassungsrichtern habe das Erbschaftsteuerrecht auch die Aufgabe, durch Umverteilung einen Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit zu gewährleisten.

DIW-Fachmann Dr. Stefan Bach legte dann in seinem Impulsvortrag dar, inwieweit derzeit der Grundgedanke einer steigenden Erbschaftsteuerbelastung durch die Verschonungsregeln konterkariert werde, da mit höheren Werten der Erbschaften und Schenkungen die Belastungen sinken. Wegen der sehr großzügigen Regelungen könnten auch übertragene Vermögen im dreistelligen Millionenbereich steuerlich verschont bleiben.
Diese „Überprivilegierung“ müsse auf jeden Fall abgebaut werden, forderte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, der die dazu bislang bekannt gewordenen Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble begrüßte. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus, nahm dies mit einem Lächeln und einer Prise Skepsis zur Kenntnis. Er mahnte eine genaue Betrachtung der Folgen für die Unternehmenslandschaft an; es müsse vermieden werden, dass Unternehmen aufgrund einer Erbschaftsteuerzahlung womöglich an Hedgefonds verkauft würden.

Das wesentliche Ziel der Reform muss es Schneiders Worten zufolge sein, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass nicht wieder vom Bundesverfassungsgericht in Teilen verworfen werde. „Wir brauchen ein verfassungskonformes Erbschaftssteuergesetz.“ Diese Aussage fand natürlich die Zustimmung aller Podiumsgäste. Dr. Peer-Robin Paulus als Vertreter der Familienunternehmer unterstrich die damit verbundene Planungssicherheit bei Betriebsübergängen. Das sei für die Unternehmen doch existentiell notwendig.
Als Vertreter der Länder, denen die Erbschaftsteuer zufließt, betonte der niedersächsische Finanzminister die Bedeutung des Aufkommens für die Haushalte der Länder gerade auch mit Blick auf die ab 2020 greifende Schuldenbremse. Allein für Niedersachsen bedeute das aktuelle Steueraufkommen von gut 300 Millionen Euro im Jahr die Finanzierung von rund 6.000 Lehrerstellen. „Den Ländern geht es bei der Reform aber nicht um eine Erhöhung des Aufkommens.“, machte Schneider deutlich.

Niedersächsischer Staatspreis für Architektur zu Gast in Berlin

2014: Wohnen im Wandel. Bauen für Generationen Mit einem kühnen Blick in…

2014: Wohnen im Wandel. Bauen für Generationen

Mit einem kühnen Blick in die Zukunft endeten die Wortbeiträge zur Vorstellung des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur in der Landesvertretung. Auch in zehn Jahren lenken Niedersachsen im Land und beim Bund die Geschicke der Baukultur und liefern herausragende Beispiele gegenwärtigen Bauens. So zumindest meinte es der Architekturkritiker Rainer Haubrich beim Blick in die „Sterne“ des Staatspreises zu erkennen. Zuvor zeigte sich Kammerpräsident Wolfgang Schneider stolz auf die Qualität der prämierten Arbeiten. Gewohnt facettenreich und qualitätsvoll seien die fünf Nominierten sowie die Bauten der Engeren Wahl. Schneider berichtete zugleich von einem geplanten „Relaunch“, den die Kammer und das Land als Auslobende des Preises derzeit vorbereiten. Der Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretär Michael Rüter, betonte die parteiübergreifende Arbeit der Jury, die ein wesentliches Merkmal des Preises ist und diesen seit Anbeginn trägt. Die Zusammenarbeit von politischen und fachlichen Vertretern sei ein Garant für den Erfolg des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur.

Die Gäste im Saal der Landesvertretung verfolgten Jurybericht, Fachvortrag sowie die Projektvorstellung mit viel Interesse und diskutierten, inspiriert von Haubrichs mitunter zugespitztem Vortrag, rege weiter. Die Vorfreude auf die kommende Auslobung im Jahr 2016 war Architekturschaffenden und Bautreibenden, politischen Vertretern und Baubegeisterten gleichermaßen anzumerken. Ein schönes Kompliment für den Staatspreis, der sich mit seiner aktuellen Ausgabe dem „Wohnen im Wandel. Bauen für Generationen“ verschrieben hat und sich – mit Erfolg – immer wieder wandlungsfähig zeigt.

Im Atrium der Landesvertretung sind noch bis zum 12. März 2015 die Preisträger sowie die fünf Nominierungen und die Projekte der Engeren Wahl zu sehen. Danach wandert die Ausstellung nach Wolfsburg. Dort wird sie am 17. März im städtischen Rathaus eröffnet.

Der Vortrag zum „Glanz und Elend des Wohnungsbaus‟ von Rainer Haubrich wird im Deutschen Architektenblatt, Regionalteil Niedersachsen, veröffentlicht. Außerdem kann er in Zukunft nachgelesen werden auf der Seite der Niedersächsischen Architektenkammer unter www.aknds.de.

Die Jurybewertungen zu den ausgezeichneten Objekten sind in der Dokumentation „Niedersächsischer Staatspreis für Architektur 2014. Wohnen im Wandel. Bauen für Generationen“ zu finden. Ihr persönliches Exemplar liegt noch bis zum 12. März 2015 in der Ausstellung In den Ministergärten 10 in Berlins Mitte aus.

Fotos: Yorck Maecke

Händel- Festspiele präsentierten sich in Berlins Mitte

Von Händel nur Gutes Georg Friedrich Händel war nicht nur einer der…

Von Händel nur Gutes

Georg Friedrich Händel war nicht nur einer der bedeutendsten Komponisten des Barock, er war auch ungeheuer fleißig. Sein Werk umfasst allein 42 Opern und 25 Oratorien – und alles war gut. Das jedenfalls unterstrich beim Händel-Abend der Landesvertretung Niedersachsen der Intendant des Staatstheaters Oldenburg, Christian Firmbach: „Es gibt nichts Schlechtes von Händel.“ Nicht zuletzt wegen der unbestrittenen Qualität der Musik übernimmt das Oldenburger Staatstheater erstmals eine komplette Operninszenierung der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen, die in diesem Jahr die Oper „Agrippina“ aufführen.

Einen kleinen musikalischen Vorgeschmack auf dieses Werk wie auf das gesamte Festivalprogramm der diesjährigen Händel-Festspiele in Göttingen (vom 14.-25. Mai) und Halle (30. Mai bis 14. Juni) gab es in der Landesvertretung für die rund 180 Zuhörer gleich frei Haus. Begleitet von Laurence Cummings am Cembalo, sang Joao Fernandez drei Arien aus der 1709 in Venedig entstandenen Händel-Oper „Agrippina“. Ergänzend dazu schilderten der Regisseur Laurence Dale und der künstlerische Leiter der Göttinger Festspiele kurz den Inhalt der Oper.

Weitere Höhepunkte der Festspiele der beiden Städte wurden von den Intendanten Tobias Wolff (Göttingen) und Clemens Birnbaum (Halle) genannt. Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter und die Kultur-Abteilungsleiterin Dr. Annette Schwandtner aus dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur wiesen schließlich auf die große Bedeutung speziell des Göttinger Festivals hin, das weit über Niedersachsen hinaus international beachtet werde. „Vergessen Sie Bayreuth, kommen Sie nach Göttingen“, ermunterte Rüter seine Zuhörer. Und auch Schwandtner unterstrich das „Alleinstellungsmerkmal“ der Göttinger Festspiele, die deshalb auch vom Land Niedersachsen gefördert würden. Eine Produktion der Festspiele aus dem vorigen Jahr, die Hip-Hop-Oper „Familienbande: Faramondo“ mit Jugendlichen aus Göttinger Schulen, wird in diesem Jahr als deutscher Beitrag während der Expo-Weltausstellung in Mailand gezeigt.

Im Zentrum der diesjährigen Händel-Festspiele in Göttingen steht die Oper „Agrippina“, Händels erster großer Erfolg als Opernkomponist. Premiere der Aufführung in italienischer Sprache ist am 15. Mai 2015 im Deutschen Theater in Göttingen. Insgesamt präsentieren die Festspiele in diesem Jahr ca. 100 Veranstaltungen, davon mehr als 30 Konzerte und Opernvorstellungen mit rund 550 mitwirkenden Künstlern. Der Vorverkauf hat im Februar begonnen. Karten gibt es unter www.haendel-festspiele.de sowie bei allen an Reservix angeschlossenen Vorverkaufsstellen in Deutschland (Kartenhotline: 01805 – 7007 33).

Im Mittelpunkt der Händel-Festspiele in Halle stehen diesmal „Händel und seine Interpreten“. Zu Händels Lebzeiten waren die Musiker oft weit bekannter als der Komponist. Daher hat Händel seine Musik auch auf die jeweilige Stimme und Qualität der gefeierten Sänger bestmöglich abgestimmt. Die Festspiele in Halle zeigen dazu musikalische Gesang-Porträts Händelscher Sänger. Eröffnet werden die Händel-Festspiele am 30. Mai mit einem Konzert in der Georg-Friedrich-Händel-Halle, bei dem auch Werke von Vivaldi und Charpentier zu hören sein werden. Karten für diese Festspiele gibt es unter www.haendelhaus.de sowie bundesweit in allen CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen.

Fotos: Frank Pfuhl

Modell Europa Parlament wieder zu Gast in der Landesvertretung

Europa mit jugendlichem Elan Wenn man die Beteiligung an allgemeinen Wahlen zum…

Europa mit jugendlichem Elan

Wenn man die Beteiligung an allgemeinen Wahlen zum Maßstab nimmt, dann ist das Interesse der Deutschen an Europa offenbar gering: Nur noch 47,9 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland beteiligten sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament im vorigen Jahr. Bei der ersten Europawahl im Jahr 1979 waren es noch mehr als 67 Prozent gewesen. Vor allem die Jugend, so ist oft zu hören, interessiert sich nicht für europäische Fragen.

Für die jungen Leute, die jetzt wieder am „Modell Europa Parlament“ teilnahmen, trifft dieses Vorurteil überhaupt nicht zu: Rund 180 Jugendliche aus allen Bundesländern sowie aus Belgien, Luxemburg und Ungarn diskutierten am 25. und 26. Februar in Berlin über aktuelle Fragen der Europapolitik. Und wie sie diskutierten! Ob in den „Ausschüssen“, die unter anderem in der Landesvertretung Niedersachsen tagten, ob im „Plenum“, das im Bundesrat zu Gast war oder bei der „Pressekonferenz“ im Bundespresseamt – überall diskutierten, argumentierten und berieten die jungen Leute in ihrer Rolle als „Europaparlamentarier“ die aktuellsten Themen mit einer beeindruckenden Ernsthaftigkeit. Ob es um die Asylpolitik ging, um das geplante Freihandelsabkommen mit den USA TTIP oder den Schutz der Meere – die Jugendlichen gingen hochmotiviert ans Werk, verfassten Resolutionen und Entschließungsanträge für die Plenartagung.

Dabei kamen sie auch mit führenden Politikerinnen und Politikern ins Gespräch, unter anderem mit Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen.

Das Planspiel „Modell Europa Parlament“ (MEP) wird mit EU-Mitteln gefördert und will junge Europäer noch stärker für die Politik und besonders für Fragen der Europäischen Union begeistern. Es ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern findet auch in vielen anderen EU-Staaten statt. In Deutschland findet das MEP seit 2001 unter der Schirmherrschaft des jeweils amtierenden Bundesratspräsidenten statt. Jedes Bundesland ist mit wenigstens einer Partnerschule dabei. Für Niedersachsen ist es das Kaiser-Wilhelm und Ratsgymnasium aus Hannover.

Bild: Schüler simulieren Europapolitik: Abstimmung in der Sitzung des MEP-Ausschusses in der Vertretung des Landes Niedersachsen. Foto: Heitmann

 

2015: Das internationale Jahr des Bodens

Zeitung am Zaun der Landesvertretung informiert über die „Haut“ der Erde Haut…

Zeitung am Zaun der Landesvertretung informiert über die „Haut“ der Erde

Haut schützt, aber sie ist auch empfindlich. Das gilt gleichermaßen für die Böden, die „lebende Haut“ der Erde. Als Lebensraum und Ernährungsgrundlage sind sie unentbehrlich. Aber sie sind bedroht. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind etwa ein Drittel aller landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der Erde von Verödung – im Fachjargon heißt es „Desertifikation“ – betroffen und damit auch mehr als eine Milliarde Menschen. Insbesondere in den Ländern Nordafrikas dehnen sich die unfruchtbaren Wüstengebiete weiter aus.

Aber auch in den entwickelten Industrieländern geht immer mehr Ackerland verloren, durch Bodenversiegelung oder durch Erosion. Die Ressource Boden ist endlich und nicht erneuerbar. Um auf ihre Gefährdung aufmerksam zu machen, haben die Vereinten Nationen das aktuelle Jahr zum Internationalen Jahr des Bodens erklärt. In Deutschland beteiligen sich verschiedene Institutionen wie das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Bundesanstalt für Geowissenschaft und Rohstoffe oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) aus Niedersachsen mit verschiedenen Aktionen an diesem Themenjahr.

Unter dem Motto „Mit dem Boden durch das Jahr – bodenständiges Niedersachsen“ hat das LBEG eine Ausstellung produziert, die an mehreren Standorten gezeigt wird. Einen Eindruck davon vermittelt eine Art Wandzeitung, die in diesen Tagen am Zaun der Landesvertretung Niedersachsen an der Hannah-Arendt-Straße in Berlin angebracht wurde. In einer begleitenden Broschüre, die in der Landesvertretung und am Zaun selbst ausgelegt ist, werden die verschiedenen Bodentypen und exemplarische Landschaften Niedersachsens vorgestellt.

Überdies richtet das Landesamt zusammen mit der Bundesanstalt am 12. März 2015 im Geozentrum in Hannover eine gemeinsame Tagung zum Thema mit dem Titel „Energiewende – ein Thema für den Boden?“ aus.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landesamtes unter www.lbeg.niedersachsen.de

Update?! Soziokultur heute und morgen

Tagung sucht Antworten auf Zukunftsfähigkeit In der kommenden Woche ist die Stiftung…

Tagung sucht Antworten auf Zukunftsfähigkeit

In der kommenden Woche ist die Stiftung Niedersachsen mit einer Tagung zur Soziokultur zu Gast in der Landesvertretung.

Am 12. März 2015 lädt die Stiftung Niedersachsen in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft und der LAG Soziokultur Niedersachsen zur Tagung Update?! Soziokultur heute und morgen ein.

Im Zentrum der Tagung stehen der kritische Blick auf die aktuelle Lage der soziokulturellen Zentren, die Reflexion von Veränderungsprozessen sowie der Versuch, Antworten auf die Zukunfts- und Anschlussfähigkeit der Soziokultur in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels zu geben. Darüber hinaus wird auf der Tagung das neue „Handbuch Soziokultur“(Hrsg. Stiftung Niedersachsen) mit seinen Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis sowie 23 Modellprojekte vorgestellt.

Die Tagungsgebühr beträgt 25 Euro.

Nähere Informationen zum Tagungsprogramm unter www.stnds.de.

Foto:  Sabine Mischke

Was können Kommunen tun, um Fachkräfte an den Standort zu binden?

DStGB veranstaltet Fachseminar Die Zukunft einer Kommune als Wirtschaftsstandort wird über die Verfügbarkeit…

DStGB veranstaltet Fachseminar

Die Zukunft einer Kommune als Wirtschaftsstandort wird über die Verfügbarkeit von einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften für Unternehmen bestimmt. Kann eine Kommune diese Zukunft positiv mitgestalten oder ist sie dem demografischen Wandel ausgeliefert bis hin zu der Gefahr, dass Unternehmen abwandern?

Zu diesem Thema führt der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Mittwoch, 11. März, mit ExperConsult ein gemeinsames Fachseminar durch. Ziel dieser Kooperation ist es, kreisangehörige Städte und Gemeinden bei Maßnahmen und Strategien zur Fachkräftesicherung zu unterstützen. Referenten aus der Praxis aus unterschiedlichen Regionen, auch aus dem ländlichen Raum, zeigen, welche Modelle und Lösungsansätze in Kommunen erfolgreich umgesetzt werden. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zum  Austausch mit den Referenten, aber auch untereinander.

Das Seminar findet am 11. März 2015 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 16.00 Uhr in der

Landesvertretung Niedersachsen beim Bund,
In den Ministergärten 10,
10117 Berlin,

statt.

Weitere Informationen:

Online-Anmeldung zum DStGB-Seminar zur Fachkräftesicherung

Agenda des DStGB-Seminars zur Fachkräftesicherung (PDF, 67 KB)

Foto: Clipdealer

Stiftung Zukunft Berlin zu Gast am 20. März 2015

Mitgliederbindung – Freundeskreise präsentieren ihre Ideen Förder- und Freundeskreise sowie Institutionen aus…

Mitgliederbindung – Freundeskreise präsentieren ihre Ideen

Förder- und Freundeskreise sowie Institutionen aus dem Kultur- und Museumsbereich sind herzlich eingeladen zu einem von der Stiftung Zukunft Berlin organisierten Symposium am Freitag, 20. März 2015, von 14:30 bis 17:30 Uhr, in der Vertretung des Landes Niedersachsen.

Neben der fachlichen Diskussion steht der Erfahrungsaustausch der Förder– und Freundeskreise untereinander im Mittelpunkt. Thema ist die immer wieder im Zentrum der Arbeit stehende Weiterentwicklung der Mitgliederbindung.

Oft verbinden Mitglieder mit ihren finanziellen Beiträgen vor allem Erwartungen. Für viele ist der Verein ein sozialer Ort. Er soll ihnen durch einzigartige Angebote – wie beispielsweise Reisen und Veranstaltungen – eine persönliche Atmosphäre bieten. Doch besonders stärkt es den Zusammenhalt, wenn die Freunde Mitverantwortung für ihre Kulturinstitution übernehmen. Neben der finanziellen Unterstützung gibt es zahlreiche Wege des „Gebens“.

Viele Vereine entwickeln dafür zunehmend Gespür. Sie setzen sich mit ihren wertvollen Erfahrungen und Netzwerken für die Institution ein: Sie nutzen Veranstaltungen zur Publikumsgewinnung, sind Vermittler zur Politik, übernehmen Hilfsdienste oder bringen ihre Fachkompetenz ein.

Dabei kann auch viel von den Jungen gelernt werden. Deshalb stellen drei junge Freundeskreise bei einem Wettbewerb ihre Ideen vor. Die Teilnehmer des Symposiums wählen einen Sieger aus.

Das Programm finden Sie unter www.freundeskreise-kultur.de oder  hier. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung hier. Im Anschluss daran findet ein Empfang im Jüdischen Museum statt.

Politik für Führungskräfte

Als Assistenten der Vorstände von VW, Porsche, MAN und den anderen Unternehmen…

Als Assistenten der Vorstände von VW, Porsche, MAN und den anderen Unternehmen der Volkswagen AG sind die jungen Frauen und Männern, die kürzlich zu Gast in der Landesvertretung Niedersachsen waren, politisch gut informiert. Dennoch konnten ihnen der Bevollmächtigte und Hausherr der Vertretung, Staatssekretär Michael Rüter, der Geschäftsführer des Verbandes der Automobilindustrie, Klaus Bräuning und die Abteilungsleiterin beim SPD-Parteivorstand, Dr. Gunilla Fincke, noch Neues über politische Abläufe berichten.

In Sachen politische Interessenwahrung sind schließlich alle drei Experten- entsprechend gab es nicht nur viele spannende Einblicke, sondern ebenso eine Reihe zielgenauer Nachfragen. Auf ihrer Informationsfahrt ins politische Berlin waren die rund vierzig Vorstandsassistenten vorher bereits mit dem letzten und einzigen demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Maiziere, zusammengekommen und hatten danach im Bundeskanzleramt ein Informationsgespräch mit der für internationale Wirtschaftspolitik zuständigen Leiterin Dr. Helen Winter geführt. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie stand auf dem Programm.

Costa Rica will Know-how aus Niedersachsen

Bei seinem Besuch in der Vertretung des Landes Niedersachsen betonte der Botschafter…

Staatssekretär Michael Rüter begrüßt S.E. José Joaquín Chaverri Sievert (Mitte)

Staatssekretär Michael Rüter begrüßt S.E. José Joaquín Chaverri Sievert (Mitte)

Bei seinem Besuch in der Vertretung des Landes Niedersachsen betonte der Botschafter Costa Ricas, S.E. José Joaquín Chaverri Sievert, dieser Tage das Interesse seines Landes am Ausbau der Windenergie und damit zusammenhängend an den Erkenntnissen, die das Land Niedersachsen bei seinem Engagement für die erneuerbaren Energien gewonnen hat.

Der Bevollmächtigte Niedersachsens, Staatssekretär Michael Rüter, sicherte seine Unterstützung bei der Anbahnung entsprechender Kontakte zu. Unter anderem lud er seinen Gast und weitere Vertreter der Regierung des mittelamerikanischen Staates zu einem Besuch Niedersachsens ein.

Für Botschafter Sievert kein ganz unbekanntes Pflaster. Als Kind hat er dort ein Jahr lang gelebt. Die Universitäten von Osnabrück und der Hauptstadt Costa Ricas, San José verbindet zudem eine langjährige Partnerschaft.

Samuel Henne – Fragmente #02

Seit Jahresbeginn 2015 wirft der Künstler Samuel Henne an dieser Stelle als…

Seit Jahresbeginn 2015 wirft der Künstler Samuel Henne an dieser Stelle als „Vertretungserzähler“ der Landesvertretung einen freien und assoziativen Blick auf das Gebäude und die Arbeit der niedersächsischen Repräsentanz. Unter der Rubrik „Fragmente“ ist im Newsletter je eine Aufnahme des Künstlers zu sehen. Begleitet wird diese jeweils von einem freien Text der Kunsthistorikerin Ellen Martin.

Der Arbeitsweise des Künstlers folgend, sind die Bildsujets teils vor Ort inszenierte oder arrangierte Bildkompositionen, sowie im direkten Kontext der Landesvertretung vorgefundene Motive. Über die Laufzeit des Projektes entsteht so ein freier, fragmentarischer Bildessay aus Einzelbildern des Künstlers.

Nachdem sich Henne mit „untitled (Venus)“ in „Fragmente #01“ der Landesvertretung von Außen näherte und in den goldenen Figuren des Herrenhäuser „Heckentheaters“ sein Motiv fand, begibt sich Henne nun erstmals ins Innere des Gebäudes. Passend zur laufenden Ausstellung des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur zeigt das zweite Bild Samuel Hennes eine architektonische Innenaufnahme: Das zentrale Treppenhaus, das die gläsernen Flure verbindet, wird zum Gegenstand seiner fotografischen Betrachtung.

"untitled (refraction)", Fine Art Print on Photo Rag Paper, 35 x 25 cm, 2015 Edition of 3 + 2 AP. Courtesy der Künstler & Galerie Jette Rudolph, Berlin

„untitled (refraction)“, Fine Art Print on Photo Rag Paper, 35 x 25 cm, 2015
Edition of 3 + 2 AP. Courtesy der Künstler & Galerie Jette Rudolph, Berlin

Fragmente #02 –
Ellen Martin zu „untitled (refraction)“
Die Treppe ist sowohl wandlungsresistent als auch -fähig. Auf der einen Seite haben wir es mit Kontinuität, Stabilität und Unveränderlichkeit zu tun, auf der anderen mit Wandel, Flexibilität und Veränderung.“
(Arthur Engelbert: Die Treppe. Eine kulturgeschichtliche und medienkritische Studie. Würzburg 2014, S.15.)

Gleichsam konkret und abstrakt entwirft Samuel Henne sein erstes Motiv im Inneren der Landesvertretung: ein räumlich angelegtes architektonisches Geflecht aus Auf und Ab, in welchem der Künstler die Raumsituation gleich einem optischen Faltwerk verschlüsselt. Als optische Momentaufnahme, changierend zwischen der symbolischen Treppenmotivik, dem tatsächlichen faktischen Moment und der fotografischen Subsumierung, fordert die Arbeit „untitled (refraction)“ nicht nur kulturelles Vorwissen sondern auch architektonisches Vorstellungsvermögen vom Betrachter ein.

Weitere Informationen zum Künstler finden Sie unter:

https://fuer-niedersachsen-in-berlin.de/2014/12/kuenstler-samuel-henne-als-erster-vertretungserzaehler-der-landesvertretung/

www.samuelhenne.com