Die 931. Sitzung
Einwanderung – Terrorbekämpfung – EU-Investitionen Die Länder billigten am vergangenen Freitag Bundestagsbeschlüsse…
- Was wird aus dem Soli? Die Presse fragt MP Stephan Weil
- Der Bundesratspräsident 2014 Stephan Weil und sein Nachfolger Volker Bouffier
- Staatssekretär Michael Rüter und seine Kollegin Ulrike Hiller, Hansestadt Bremen
- Die PStSín Gabriele Lösekrug-Möller (BMAS) besucht „ihre“ Niedersachsen
- Stephan Weil stellt die niedersächsische Initiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen vor
- Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
- MP Stephan Weil und seine Kollegin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz
- Die Nordlichter: MP Stephan Weil und MP Erwin Sellring, Mecklenburg-Vorpommern
- Konzentration beim Abstimm- Marathon: Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter
Einwanderung – Terrorbekämpfung – EU-Investitionen
Die Länder billigten am vergangenen Freitag Bundestagsbeschlüsse zur verschärften Finanzaufsicht über Versicherungskonzerne, Auszahlung der Ghettorenten an Berechtigte in Polen und zu regelmäßigen Energieaudits für große Unternehmen. Die Gesetze können nun wie geplant in Kraft treten.
Einwanderungs- und Asylrecht
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer stellte eine Entschließung für ein Einwanderungsgesetz vor, der Niedersachsen beigetreten ist. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil erläuterte seine Vorschläge zur Bekämpfung missbräuchlicher Werkverträge.
Weitere neue Landesinitiativen betreffen den Umgang mit Asylsuchenden aus dem Kosovo, Albanien und Montenegro, härtere Strafen für Wohnungseinbrüche und die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Freiwilligendienst. Alle Vorlagen wurden den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
Der Bundesrat nahm Stellung zu Regierungsplänen, den internationalen Terrorismus sowohl präventiv als auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Er äußerte sich zu den Ersatzausweisen für Dschihadisten, die diese an der Ausreise in Kampfgebiete hindern sollen; ebenso zum neuen Straftatbestand der Terrorfinanzierung. Die Länder stimmten außerdem einer Verordnung zu, die den Nutzerkreis der Antiterrordatei erweitert.
Das Plenum beriet zudem Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor, besseren Verbraucherschutz vor unseriösen Geschäftspraktiken, Änderungen des Aktien- und Bilanzrechts und der internationalen Rechtshilfe.
Keine EU-Investitionen in Atomkraftwerke
Zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission und zu den neuen Defizitkriterien im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedete der Bundesrat Stellungnahmen, ebenso zu den geplanten strategischen Investitionen der Europäischen Union.
Neue Regeln für Lebensversicherungen
Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung nur mit Auflagen zugestimmt. Er möchte hierdurch den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben.
Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.
Bundesrat stimmt modernisierter Finanzaufsicht zu
Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen kann – nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck – wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 Kraft treten. Der Bundesrat erteilte am 6. März 2015 seine Zustimmung.
Das Gesetz verpflichtet Versicherungskonzerne – nach einer Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren – zum Aufbau von mehr Eigenkapital als Vorsorge für Krisenzeiten. Zudem verpflichtet es zu einem verbesserten Risikomanagement. Im Gegenzug erhalten die Versicherungen mehr Flexibilität bei der Anlage von Kundengeldern. Bisher galten hier starre Vorgaben.
Hintergrund für die neuen Regeln ist die europäische Richtlinie „Solvabilität II“ von 2009, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.
Die Länder stimmten zudem Verordnungen zur rezeptfreien „Pille danach“, einem verbesserten Lärmschutz im Bahnverkehr und der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu – teils allerdings nur unter der Auflage von Änderungen. Sofern die Bundesregierung diese umsetzt, können die Verordnungen wie geplant in Kraft treten.
Mietpreisbremse, Frauenquote, Elektromobilität
In der nächsten Sitzung am 27. März 2015 werden die Länder abschließend über Bundestagsbeschlüsse zur Mietpreisbremse, Frauenquote, Förderung von Elektrofahrzeugen und zur Finanzierung des Regionalverkehrs entscheiden.