Ausgabe 02/2014
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Die 920. Sitzung des Bundesrates im Rückblick

Knapp 50 Vorlagen behandelte der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am Freitag…

Knapp 50 Vorlagen behandelte der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am Freitag letzter Woche. Schwerpunkte bildeten die Debatten zum Kampf gegen Kinderpornografie, zu den Folgen aus dem Gurlitt-Fall und zur Zulassung von Genmais.

Grünes Licht für sechs Bundestagsbeschlüsse

Sechs Gesetzen aus dem Bundestag erteilten die Länder ihre Billigung – darunter die Festschreibung des Rentenbeitragssatzes auf 18,9 Prozent, die Diätenerhöhung für Bundestagsmitglieder und die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Ebenso passierten Preisrabatte für Arzneimittel und ein Gesetz zur Umsetzung des europäischen Schulobstprogramms – dies geht auf eine Bundesratsinitiative aus dem letzten Jahr zurück. Alle Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können danach in Kraft treten.

Debatten zu Kinderschutz, Gentechnik, Energiepolitik

Der von drei rot-grün regierten Ländern eingebrachte Gesetzentwurf zum Doppelpass wurde ohne Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Ausführlich berieten die Bundesratsmitglieder dagegen Vorschläge zur Bekämpfung der Kinderpornografie und Strafschärfungen beim Handel mit Nacktbildern von Kindern. In den nächsten Wochen befassen sich die Fachpolitiker damit, ebenso mit der geplanten Erlaubnispflicht für Bordelle und Entscheidungskompetenzen der Länder bei der Zulassung von Genmais und anderen genetisch veränderten Nutzpflanzen.

Der Bundesrat beschloss, Gesetzentwürfe zur Strafbarkeit der Datenhehlerei, zur Vereinfachung des Steuerrechts und zur Einrichtung englischsprachiger Kammern für Handelssachen in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Mit Entschließungen fordern die Länder die Bundesregierung auf, freiberufliche Hebammen zu unterstützen und die Rückgabe von NS-Raubkunst neu zu regeln – Folge des „Gurlitt-Falls“.

Stellungnahme zu zahlreichen europäischen Vorhaben

Zu einem der ersten wichtigen Vorhaben der Großen Koalition – dem Rentenpaket – nahm der Bundesrat nicht Stellung. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungsvorschläge fanden keine Mehrheit im Plenum.

Ausführlich äußerte sich der Bundesrat dagegen zu Plänen der Europäischen Union, die Treibhausgase und Auto-Abgase zu senken und den Emissions-Handel neu zu regeln. Er befasste sich außerdem mit der Aufstockung des Europäischen Investitionsfonds und dem Aufbau eines europäischen Netzes für Arbeitsvermittlung, ebenso einem neuen gemeinsamen Mahnverfahren und dem überarbeiteten Verbotskatalog von „Designerdrogen“.

Besuch des polnischen Senatspräsidenten

Von der Ehrentribüne aus verfolgte der polnische Senatsmarschall Bogdan Borusewicz die Plenarsitzung, bevor er mit Bundesratspräsident Weil und weiteren Bundesratsmitgliedern zu politischen Gesprächen zusammentraf.

Stefan Wenzel fordert weitergehende Maßnahmen

Bundesrat unterstützt Vorschlag für eine Marktstabilisierungsreserve für den Handel mit Emissionszertifikate. “Der…

Bundesrat unterstützt Vorschlag für eine Marktstabilisierungsreserve für den Handel mit Emissionszertifikate.

“Der Emissionshandel ist aus meiner Sicht das wichtigste Klimaschutzinstrument. Bei einem Preis von derzeit ca. 6 bis 7 € je Emissionszertifikat werden jedoch kaum bis gar keine Investitionen in moderne dem Klimaschutz dienende kohlenstoffarme Technologien und Verfahren bewirkt“, stellte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel in der jüngsten Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag gegenüber dem Plenum fest.

Presseinformationen zufolge sei die klimaschädliche Stromproduktion aus Braunkohle im Jahr 2013 auf den höchsten Wert seit dem Jahr 1990 geklettert. „Klimaschädliche Braunkohlenkraftwerke laufen weiter und werden zum Teil noch ausgebaut, während moderne Gaskraftwerke am Markt keine oder zumindest zu wenig Chancen haben. Gaskraftwerke sind aber als Ausgleich für schwankenden Wind und Sonnenstrom unverzichtbar“, so der Minister.

Das bisher beschlossene vorübergehende Herausnehmen von 900 Mio. Zertifikaten aus dem Markt für Emissionsberechtigungen, das sogenannte Backloading, könne nur ein erster Schritt zur Stärkung des Emissionshandels sein und werde nach vorliegenden Informationen nicht ausreichen, um die notwendigen Investitionsanreize zu schaffen.

Aus diesem Grund sei es zwingend notwendig, einen bestimmten Anteil von Emissionszertifikaten noch in dieser dritten Emissionshandelsperiode 2013 – 2020 dauerhaft vom Markt zu nehmen oder zumindest in eine Reserve zu überführen. Daher begrüße Niedersachsen die Einführung einer Marktstabilisierungsreserve, setze sich jedoch für die Einführung dieser Reserve bereits ab dem Jahr 2017 ein.

Durch eine Vernetzung des EU-Emissionshandels würde ferner auch das eventuelle Risiko der Verlagerung von emissionshandelspflichtigen Anlagen in Länder, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, begrenzt werden, so Stefan Wenzel in seiner Rede gegenüber dem Plenum.

Länder kritisieren: Ziele bleiben hinter Möglichkeiten der EU zurück

Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung umfangreich zu einer Vorlage der Europäischen Kommission Stellung genommen, die den Diskussionsprozess um die europäische Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 fortsetzt.

Die Länder begrüßen die Initiative der Kommission, einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festzulegen und zu konkretisieren. Sie stellen jedoch fest, dass die vorgesehenen Zielvorgaben hinter den Möglichkeiten der EU wie auch den Notwendigkeiten des Klimaschutzes zurückbleiben. Der Bundesrat kritisiert, dass für das weite Feld der Energieeffizienz – mit erheblichen Potenzialen für einen wirksamen Klimaschutz – keine Zielvorgaben gemacht wurden. Er betont in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit, die entsprechenden Anstrengungen in der EU zu verstärken. Er bittet daher die Bundesregierung, bei den Abstimmungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass ein ambitionierteres Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz festgelegt wird. Zudem seien ehrgeizigere Zielvorgaben für die Minderung der Treibhausgasemissionen zu beschließen.

Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass der vorgelegte Rahmen der Bedeutung der erneuerbaren Energien für das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht gerecht wird.

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, für die EU-internen Treibhausgasemissionen ein Minderungsziel von 40 Prozent bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 festzulegen. Neue Zielvorgaben für erneuerbare Energien oder die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen im Verkehrssektor für die Zeit nach 2020 hält sie hingegen nicht für sinnvoll.

Hilfe für Hebammen dringend nötig

Haftung über Haftungsfonds? Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens zur aktuellen…

Haftung über Haftungsfonds?

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens zur aktuellen Problematik der hohen Versicherungsbeiträge für Hebammen eine Entschließung gefasst. Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass den freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab Sommer 2015 möglicherweise überhaupt keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führt vermehrt dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen in der Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen.

Der Bundesrat setzt sich für eine Verbesserung der Situation freiberuflich tätiger Hebammen ein. Er hält eine tragfähige Lösung dieses Problems zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe für dringend notwendig. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit erreicht und damit die Geburtshilfeversorgung flächendeckend gesichert wird. Zudem sei zu prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe durch eine erweiterte Trägerhaftung oder einen steuerfinanzierten Haftungsfonds erreicht werden kann.

 

Zum Hintergrund: Selbstständig tätige Hebammen sind nach den Landesgesetzen oder Berufsordnungen verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu versichern. Die Prämien für Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen steigen seit Jahren stark an. Wesentliche Gründe dafür sind wachsende Schadenersatzsummen (wegen der verbesserten medizinischen Versorgung und der damit verbundenen steigenden Lebenserwartung der geschädigten Kinder und der Berücksichtigung eines hypothetischen Verdienstausfalls durch die Gerichte), wobei sich insbesondere die Großschäden in den letzten Jahren erheblich verteuert haben. Aktuell liegen die Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung mit Geburtshilfe bei ca. 4.000 bis 5.000 €/Jahr. Laut Presseberichten beabsichtigt die Nürnberger Versicherung, ein maßgeblicher Akteur in diesem Bereich, zum 1. Juli 2015 aus der Haftpflichtversicherung für Hebammen auszusteigen.

Die Höhe der Vergütung für die Versorgung mit Hebammenhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird seit 2007 nicht mehr in einer staatlichen Gebührenordnung bestimmt, sondern liegt in der Eigenverantwortung der Selbstverwaltung. Gemäß Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) schließt der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung. Dabei schreibt das Gesetz u.a. vor, dass der Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen zu berücksichtigen sind.

Niedersächsisches Schulobstprogramm ab Schuljahr 2014/2015

Vitaminespritze für die Grundschule Vitamine sind gesund – Schokolade schmeckt besser. Das…

Vitaminespritze für die Grundschule

Vitamine sind gesund – Schokolade schmeckt besser. Das ist das Dilemma, vor dem Eltern stehen, die ihre Kinder für eine gesunde Ernährung gewinnen möchten. Was einem Kind schmeckt, ist aber auch eine Frage der Erziehung und Gewöhnung, Geschmackspräferenzen lassen sich beeinflussen: durch spielerisches Entdecken, das Vorbild der Eltern und Lehrer, in der Gemeinschaft am Esstisch und in der Schulklasse.

Die niedersächsische Landesregierung möchte Eltern bei ihrer schwierigen Aufgabe unterstützen und die Ernährungsgewohnheiten der Kinder im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Kost prägen helfen. Durch ein Schulobstprogramm in der Grundschule soll, mit dem neuen Schuljahr 2014/2015, schon bei den Jüngsten die Lust auf frisches Obst und Gemüse geweckt werden. Näheres zum niedersächsischen Schulobstprogramm finden Sie hier.

Niedersachsen bekommt bei diesem Vorhaben starke Unterstützung aus der Europäischen Union, dem Bundesrat und dem Bundestag: Die Europäische Union hat nämlich im Zuge der GAP-Reform beschlossen, ihren Finanzierungsbeitrag zu den nationalen Schulobstprogrammen der EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen, Brüssel will künftig 75% der Kosten übernehmen, nicht nur 50% wie bislang. Das entlastet alle deutschen Bundesländer, die Schulobstprogramme durchführen oder, wie Niedersachsen, jetzt einführen wollen.

Damit die Bundesländer diese bessere Finanzierung nutzen können, musste das deutsche Schulobstgesetz, das die europäischen Vorgaben umsetzt, angepasst werden. Der Bundesrat hat dieses Gesetz am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens endgültig auf den Weg gebracht.

Länder wollen Rettungsdienst stärken

Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Der Bundesrat hat mit den Stimmen…

Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gebilligt. Das Gesetz hat Änderungen bei der Arzneimittel- und der hausarztzentrierten Versorgung zum Gegenstand.

Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im sogenannten Bestandsmarkt, die vor 2011 in Verkehr gebracht worden sind, ist mit einem hohen methodischen und administrativen Aufwand verbunden, der denjenigen für die Nutzenbewertung neu zugelassener Arzneimittel deutlich überschreitet. Deshalb wird diese Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt aufgehoben.

Die bis zum 31.12.2013 geltenden Herstellerabschläge von 16 Prozent haben sich zur Dämpfung der steigenden Arzneimittelausgaben bewährt. Das Auslaufen dieser Maßnahme lässt einen deutlichen Anstieg der Arzneimittelausgaben erwarten. Hinzu kommt der langjährige Trend zu steigenden Kosten je Arzneimittelverordnung.

Zur Kompensation wird das Preismoratorium befristet bis zum 31.12.2017 verlängert. Zudem wird der allgemeine Herstellerabschlag in Form des Mengenrabatts von 6 auf 7 Prozent erhöht.

Die Änderungen bei der hausarztzentrierten Versorgung (§73b SGB V) sollen den Gestaltungsspielraum der Vertragspartner erweitern. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen entfallen und die bisherige Verpflichtung, Leistungsausweitungen in der hausarztzentrierten Versorgung durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen auszugleichen, wird fakultativ ausgestaltet.

Dem Wirtschaftlichkeitsprinzip wird aber weiterhin Rechnung getragen, indem die Vertragspartner in Verträgen, die nach dem 31.03.2014 zustande kommen, Wirtschaftlichkeitskriterien und Regelungen zur Qualitätssicherung festzulegen haben. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Aufsichtsbehörde erst nach vierjähriger Vertragslaufzeit nachzuweisen, da die bislang vorgesehene Prüfung der Wirtschaftlichkeit zu Beginn des Vertrags schwierig bis unmöglich war. Mit den geplanten Änderungen wird den Vertragspartnern für die hausarztzentrierte Versorgung gemäß § 73b SGB V unter Beibehaltung des Wirtschaftlichkeitsgedankens wieder ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Des Weiteren hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens erneut einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag zum Rettungsdienst eingebracht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen für den Rettungsdienst eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen und ein eigener Leistungsbereich geregelt werden.

Ziel ist es, Abrechnungsmissbrauch zu verhindern, größere Transparenz und Trennschärfe zu schaffen so wie fachliche und wirtschaftliche Synergien zu ermöglichen. Hintergrund sei, dass sich der Rettungsdienst als eigenständiger medizinischer Leistungszweig im vorklinischen Bereich entwickelt habe. Daher soll im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ein neu einzufügender § 38a die Leistungen des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment aufführen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Länder setzen sich für Steuervereinfachung ein

Bundesrat nimmt neuen Anlauf Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am…

Bundesrat nimmt neuen Anlauf

Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit seinem bereits Ende 2012 an den Bundestag übermittelten Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts. Dieser war wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen und musste nun erneut in den Bundestag eingebracht werden.

Ziel des Gesetzes ist eine Verminderung des Aufwandes bei der Erstellung einer Steuererklärung auf Seiten der Steuerpflichtigen als auch bei der Finanzverwaltung. Steuererhöhende Momente an einer Stelle sollen daher durch Steuerminderungen an anderen Stellen ausgeglichen werden, so dass letztlich eine „schwarze Null“ steht.

Ein wesentlicher Punkt ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 auf 1.130 Euro. Damit würden gut eine Million Beschäftigte vom Einzelnachweis ihrer Werbungskosten entlastet. In dieselbe Richtung geht auch die Idee eines Arbeitszimmer-Pauschbetrages in Höhe von 100 Euro monatlich. Belegsammlungen und Berechnungen der Arbeitszimmer-Kosten würden entfallen.

Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen erhöht werden. Gestaffelt nach dem Grad der Behinderung sind Steigerungen bis zu 710 Euro bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent vorgesehen.

Diesen Zugeständnissen stehen Einschränkungen gegenüber, um die „schwarze Null“ zu erreichen.

Rechnungen von Handwerkern sollen daher erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 Euro pro Jahr übersteigen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass manche Handwerkerleistungen wie der Schornsteinfeger oder die Heizungswartung nicht anfällig für Schwarzarbeit sind. Gerade deren Bekämpfung war aber Sinn der Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen.

Personen, die Angehörige in anderen Ländern unterstützen sollen künftig die Verpflichtung für diese Zahlungen und auch den Zahlungsfluss über ein Konto belegen.

Zuletzt ist den Ländern daran gelegen, einen Ausnahmetatbestand für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften abzuschaffen. Diese sollen allen sonstigen Gewerbetreibenden gleichgestellt werden

Die alte Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme erklärt, die meisten Vorschläge des Bundesrates seien „kritisch zu sehen“. In der neuen Konstellation könnte allerdings der Weg frei sein für eine deutliche Entschlackung der jährlich von Vielen als Belastung empfundenen Erstellung der Steuererklärung.

Internationale Vorgaben zur „Abgeordnetenbestechung“ umgesetzt

Abgeordnetenbestechung gilt künftig auch für Landtag Mit dem nun auch vom Bundesrat…

Abgeordnetenbestechung gilt künftig auch für Landtag

Mit dem nun auch vom Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossenen Strafrechtsänderungsgesetz zur Erweiterung des bisherigen Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung, wird die „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“ neu im Strafgesetzbuch verankert. Zukünftig ist nicht allein der Kauf bzw. Verkauf einer Stimme für eine Wahl oder Abstimmung unter Strafe gestellt. Strafrechtlich erfasst wird das Fordern, Sich- Versprechen- Lassen und Annehmen eines ungerechtfertigen Vorteils für sich oder einen Dritten. Als Gegenleistung dafür muss im Rahmen der Wahrnehmung eines Mandates „eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung“ vorgenommen oder unterlassen werden. Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger, die dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechung bisher nicht unterfielen, werden von der neuen Regelung ebenso erfasst. Dem Grundsatz der freien Mandatsausübung und den Besonderheiten parlamentarischer Gepflogenheiten wird in der Vorschrift Rechnung getragen.

Die Integrität ausländischer und internationaler Parlamente in Deutschland genießt bislang einen weitergehenden strafrechtlichen Schutz, als die der nationalen Volksvertretungen.  Diese Schieflage wird mit dem Gesetz beseitigt. Zugleich werden internationale Vorgaben aus dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption aus dem Jahr 1999 und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption aus dem Jahr 2003 umgesetzt.

Der Bundesrat hat mehrheitlich – so auch Niedersachsen – keinen Grund gesehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz tritt am 1. September 2014 in Kraft.

Englisch als zulässige Gerichtssprache

Bundesrat nimmt zweiten Anlauf für die Einführung Internationaler Handelskammern Auf Antrag der…

Bundesrat nimmt zweiten Anlauf für die Einführung Internationaler Handelskammern

Auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen hat das Plenum des Bundesrates jetzt beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen erneut in den Bundestag einzubringen.

Die Attraktivität des deutschen Rechtssystems und der deutschen Justiz für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug leidet darunter, dass das Gerichtsverfassungsgesetz nur „Deutsch“ als Gerichtssprache bestimmt. In vielen Verträgen des internationalen Wirtschaftsverkehrs, die regelmäßig in englischer Sprache gefasst sind, wird u.a. vereinbart, welches Recht auf das Vertragsverhältnis anwendbar sein soll. Dabei ist die Deckungsgleichheit von gewähltem Recht und vereinbartem Gerichtsstandort von großer Bedeutung. Die Anwendbarkeit des deutschen Rechts wird trotz seiner Vorzüge aber kaum gewählt. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken offenbar davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln.

Ziel des Gesetzentwurfs ist daher, die Landesregierungen zu ermächtigen, „Kammern für internationale Handelssachen“ einzurichten, die in englischer Sprache die Verhandlungen führen können. Das gilt ggf. auch für die Berufungsinstanz und das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof. Dadurch soll die Attraktivität des deutschen Rechtssystems und der deutschen Justiz für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug erhöhet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Mai 2010 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Bundesrat: Keine Stellungnahme zum „Rentenpaket“

Rente ist Thema im Bundesrat Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Rente ist Thema im Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz gebilligt, das den Beitragssatz in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung festschreibt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Das Gesetz stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Es setzt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 auf 18,9 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent fest. Aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der Rentenkasse hätte der Satz nach bisherigem Recht ansonsten auf 18,3 bzw. 24,3 Prozent sinken müssen. Durch das Einfrieren der Beitragssätze ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Milliarden und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von rund 98 Millionen Euro.

Darüber hinaus hatte sich die Länderkammer mit dem sogenannten „Rentenpaket“ der Bundesregierung zu befassen. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung aus ihrer Sicht notwendige Veränderungen im Rentenrecht vornehmen. So möchte sie zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte ausweiten. Diese könnten damit ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Altersrente erhalten, wenn sie 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Zu berücksichtigen wären auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Zudem soll die Erziehungsleistung von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt werden. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sollen eine bessere Absicherung erhalten.

Die Länder haben hierzu keine Stellungnahme beschlossen. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.

Verpflichtung zur Herausgabe von entzogenem NS-Kulturgut trotz Verjährung

Bundesrat bekräftigt Erklärung zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes Vor dem…

Bundesrat bekräftigt Erklärung zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes

Vor dem aktuellen Hintergrund des so genannten „Schwabinger Kunstfundes“ wird die geltende Rechtslage in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin als Perpetuierung des NS-Unrechts empfunden, weil sie im Ergebnis dazu führen kann, dass entzogenes Kulturgut NS-Opfern bzw. ihren Erben nicht zurückgegeben werden muss.

Mit dem Ziel, eine Rückgabe von entzogenem Kulturgut zu erleichtern, hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag die Bundesregierung im Wege einer auch von Niedersachsen unterstützten Entschließung zur Prüfung aufgefordert, ob zu diesem Zweck die geltenden Regelungen im Zivilrecht einer Änderung bedürfen oder anderweitige Regelungen nötig sind. Die Länderkammer gibt der Bundesregierung dabei zu bedenken, dass wegen der besonderen historischen Zeitumstände Eigentumsnachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden können.

Neben der Prüfbitte an die Bundesregierung bekräftigt der Bundesrat die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“, insbesondere aus jüdischem Besitz aus dem Jahr 1999 sowie seine Entschließung aus dem Jahr 2001, mit der der Bundesrat zum Ausdruck gebracht hatte, dass die allgemeinen, für alle beweglichen Sachen geltenden Verjährungsregelungen zu unangemessenen Ergebnissen führen können, insbesondere soweit NS-verfolgungsbedingt entzogene und kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter davon betroffen sind.

Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität

Bundesrat nimmt Stellung zu Vorschlag aus Brüssel Der Bundesrat hat in seiner…

Bundesrat nimmt Stellung zu Vorschlag aus Brüssel

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt“ beschlossen.

Die Mitteilung zielt darauf ab, die Städte und Gemeinden bei der Schaffung einer einfacheren und umweltfreundlicheren Mobilität zu unterstützen, um auf diesem Wege dazu beizutragen, die EU-Ziele eines wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystems zu erreichen. Es sollen vor allem Maßnahmen gefördert werden, die der Absenkung der Verkehrsbelastung, der Verbesserung der Luftqualität sowie der Reduzierung von Lärm- und CO2-Emissionen dienen. Dazu kündigt die Kommission an, den Austausch bewährter Praktiken zu fördern, gezielte finanzielle Unterstützung zu leisten sowie in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Schwerpunktmäßig regt sie die Erstellung von „Plänen für eine nachhaltige urbane Mobilität“ durch alle zuständigen Entscheidungsträger an, um die Umstellung auf sauberere und nachhaltige Verkehrsmittel in städtischen Gebieten zu fördern. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Rahmenbedingungen für die Städte und Gemeinden zu schaffen, damit diese ihre Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität ausarbeiten und umsetzen können. Ein Konzept für diese Pläne ist in Anhang 1 der Mitteilung enthalten. Jedes Jahr soll eine europäische Stadt eine Auszeichnung für ihren Mobilitätsplan erhalten.

Darüber hinaus geht die Kommission im Hinblick auf koordinierte Maßnahmen zwischen allen staatlichen Ebenen bzw. dem öffentlichen und dem privaten Sektor näher auf Maßnahmen zu Stadtlogistik, Zugangsregelungen für Städte und die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren sowie die koordinierte Einführung intelligenter urbaner Verkehrssysteme sowie die Sicherheit im städtischen Straßenverkehr ein. Zu diesen für sie zentralen Bereichen skizziert die Kommission jeweils die von ihr geplanten unterstützenden Maßnahmen und formuliert Erwartungen an die Mitgliedstaaten.

Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission. Die urbanen Verkehrssysteme seien ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Verkehrssystems, und die ehrgeizigen Klimaschutzziele, die die Kommission in ihrem Weißbuch zum Verkehr von 2011 gefordert hat, ließen sich ohne eine entsprechend an den städtischen Verkehr angepasste Strategie nicht verwirklichen. Der Bundesrat betont allerdings die originäre Zuständigkeit der Kommunen für die Mobilität in der Stadt, eine mögliche Einmischung der EU in die Entscheidungsprozesse der nationalen, regionalen und lokalen Akteure lehnt er ab.

In großen Metropolen besteht in besonderem Maße ein Zielkonflikt zwischen Erreichbarkeit/Sicherung der Personen- und Gütermobilität, Wettbewerbsfähigkeit und den Zielen der Luftreinhaltung, deshalb bittet der Bundesrat die Kommission ausdrücklich darum sicherzustellen, dass die Ziele und Ausrichtungen ihrer Politik, insbesondere der Verkehrs- und Luftreinhaltepolitik, kohärent und kompatibel sind.

Weil der städtische Verkehr durch europäische Richtlinien und Verordnungen sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst wird, und die Kommunen zunehmend von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert werden, stellt der Bundesrat fest, dass diese auf Immissionsbegrenzung zielenden EU-Regelungen in Verbindung mit den Vollzugsinstrumenten (z. B. Plaketten, Verkehrszeichen) und komplementären Strategien (Nachrüstung, Förderung) entwickelt und harmonisiert werden müssen. Angesichts der hohen Belastung der Städte durch die Zahl der Kraftfahrzeuge und die Überlastung vieler Stadtviertel im öffentlichen Straßenraum durch parkende Fahrzeuge empfiehlt der Bundesrat der Kommission außerdem, die „Sharing-Modelle“ (wie Bike-Sharing, Car-Sharing, Car-Pooling) stärker in ihre Strategien und den geplanten Austausch aufzunehmen, diese Entwicklung sei bislang sehr ungleich über die europäischen Länder verteilt. Um Kosten und Emissionen zu senken sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die Akzeptanz zu verbessern sieht der Bundesrat unter Berücksichtigung der Subsidiarität europäischen Harmonisierungsbedarf, insbesondere bei technischen Anforderungen für Fahrzeuge (z. B. Elektrofahrzeuge, Nachrüstung bestehender Fahrzeuge mit Stickoxidminderungssystemen), Infrastrukturausrüstungen (z. B. Ladeinfrastrukturen inklusive Stecker, Protokolle und Lademodi für Elektrofahrzeuge) sowie bei der Kennzeichnung (Schilder und Plaketten) für den Zugang von Kraftfahrzeugen zu Umweltzonen entsprechend europäischer Abgas- und Lärmstandards.

Im Bereich der Zugangsregelungen/Straßenbenutzungsgebühren unterstreicht der Bundesrat seine ablehnende Haltung und die Notwendigkeit der kommunalen Souveränität bei der Ausgestaltung solcher Maßnahmen. Die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren/City-Maut würde zudem die Gefahr bergen, dass Innenstadtlagen durch Verlagerung von z. B. von Einzelhandel in äußere Gebiete zu verwaisen drohen und an Attraktivität und Vielfalt verlieren.

Effektiver gegen den Missbrauch bei psychoaktiven Substanzen

Länder begrüßen Vorschlag aus Brüssel Im EU-Binnenmarkt tauchen immer mehr neue psychoaktive…

Länder begrüßen Vorschlag aus Brüssel

Im EU-Binnenmarkt tauchen immer mehr neue psychoaktive Substanzen auf, die die Wirkung von nach Maßgabe der UN-Drogenübereinkommen kontrollierten Substanzen nachahmen und als legale Alternativen („Legal Highs“) in den Verkehr gebracht werden. Diese sich rasch verbreitenden Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und sich auf die geistigen Funktionen auswirken, werden auch in der Industrie oder in der Forschung eingesetzt (beispielsweise als Wirkstoffe in der Medizin). Trotz ihrer potenziellen Risiken, die mit denen der von den Vereinten Nationen kontrollierten Drogen vergleichbar sein dürften, werden diese neuen psychoaktiven Substanzen von immer mehr Personen -und insbesondere von jungen Menschen – konsumiert.

Der EU-Verordnungsvorschlag, der dem Bundesrat jetzt zur Beratung vorgelegen hat, bezweckt eine bessere Funktionsweise des Binnenmarkts bei der legalen Nutzung neuer psychoaktiver Substanzen. Erreicht werden soll dies durch den Abbau und die Vermeidung von Handelshemmnissen und durch die Schaffung größerer Rechtssicherheit auf Seiten der Wirtschaftsteilnehmer bei gleichzeitiger Verringerung der Verfügbarkeit risikobehafteter Substanzen durch ein rascheres, wirksameres und angemesseneres Vorgehen der EU.

Durch den vorliegenden Vorschlag soll daher ein robustes System für den raschen Informationsaustausch über neue psychoaktive Substanzen auf dem Markt geschaffen werden, das auch Informationen über die gewerbliche und industrielle Nutzung derartiger Substanzen einschließt. Mithilfe dieses Systems können die Risiken bewertet werden, die von Substanzen ausgehen, die EU-weit Anlass zur Sorge bereiten, und risikobehaftete Substanzen vom Markt genommen werden.

Der Bundesrat wie auch Niedersachsen begrüßt den Vorschlag aus Brüssel, bringt jedoch in seiner Stellungnahme seine Bedenken gegen den risikogestuften Ansatz zum Ausdruck. Die Kriterien für die einzelstoffbezogene Risikoeinstufung „gering“, „mittel“ oder „hoch“ dürften in der Praxis nur schwer abgrenzbar sein. Zudem ist eine Zuordnung zur Risikostufe „gering“ aus sucht- und drogenpolitischen Gründen problematisch, da in der Bevölkerung der fälschliche Eindruck erweckt wird, der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen sei in Abhängigkeit von der Risikobewertung sogar unbedenklich.

Länderkammer sieht den Reformvorschlag zur Small-Claims-Verordnung kritisch

Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung…

Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens will Brüssel die derzeit geltenden Regelungen der „Small Claims-Verordnung“ reformieren. Sie stellt für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels zur Verfügung und wird im Grundsatz von der Länderkammer auch begrüßt.

Allerdings beurteilt die Länderkammer in ihrer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme die Ausdehnung des Anwendungsbereichs im Reformvorschlag als zu weitgehend. Schließlich soll der Streitwert um das Fünffache auf 10.000 Euro angehoben werden, obwohl es um eine Verordnung für „geringfügige“ Forderungen geht. Schon die jetzt geltende Streitwertgrenze von 2.000 Euro stieß seinerzeit auf Bedenken, weil diese deutlich über der vom Deutschen Gesetzgeber festgesetzten Grenze von 600 Euro für Verfahren nach billigem Ermessen liegt. Durch die Anhebung könnte auch eine Vielzahl von Verfahren vor dem Landgericht betroffen sein, mit der Folge der zwingenden anwaltlichen kostenpflichtigen Vertretung der Parteien.

Weiterhin soll der grenzüberschreitende Bezug auf Streitigkeiten deutlich erweitert werden. Ein solcher soll nämlich zukünftig auch dann vorliegen können, wenn die beteiligten Parteien in demselben Mitgliedstaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch hiergegen äußert die Länderkammer Bedenken, wie auch dagegen, dass die mündliche Verhandlung zur Ausnahme werden soll. Grundsätzlich soll sich die Verhandlung zukünftig auf Urkunden und schriftliche Zeugenaussagen beschränken. Zusätzlich rückt die verpflichtende Einführung von Video- und Telefonkonferenzen von dem bisherigen Vorbehalt der Verfügbarkeit ab, der für die Länder aus organisatorischen und finanziellen Gründen sehr wichtig ist. Der vorgeschlagenen Einführung einer Obergrenze für die Gerichtgebühren in Höhe von maximal 10% des Streitwertes und die zusätzliche Deckelung der Mindestgebühr auf 35 Euro widersprechen die Länder ausdrücklich. Dieser Vorschlag sei mit dem mühsam errungenen Kompromiss des 2. Kostenmodernisierungsgesetzes gar nicht vereinbar.

In seiner Stellungnahme, die der Bundesrat der Kommission direkt übermittelt, räumt er allerdings auch ein, dass seit dem Inkrafttreten der Small-Claims-Verordnung von der Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht worden ist. Das liege aber eher am geringen Bekanntheitsgrad und nicht an zu eng gefassten Vorschriften. Zwingend gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe daher nicht und schon gar nicht in Form der vorgeschlagenen Ausweitungen.

Der Bundesrat schlägt deshalb eine Konsolidierung und Implementierung der bestehenden Regelungen vor, um zunächst deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. So bestehe die Chance, dass die Option eines Small-Claims-Verfahrens in der geltenden Form von den Rechtsanwendern häufiger gewählt werde.

„Wir brauchen eine nachhaltige Stabilität der Beiträge“

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat sich in Berlin mit dem Beschluss…

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat sich in Berlin mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags zufrieden gezeigt.

Niedersachsen hatte sich dafür eingesetzt, den Beitrag 2015 um 48 Cent auf dann 17,50 Euro zu senken – so ist es auch beschlossen worden.

Dies entlastet private Haushalte ebenso wie Unternehmen. Die Länder behalten einen ausreichenden finanziellen Spielraum, um im Anschluss an die 2015/2016 vorgesehene Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die dann als notwendig erkannten Korrekturen vornehmen zu können. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil betonte: „Wir brauchen eine nachhaltige Stabilität der Beiträge“

Über eine stärkere Begrenzung von Werbemaßnahmen soll noch weiter nachgedacht werden. Ganz persönlich hat Ministerpräsident Weil ein hohes Interesse an einer werbefreien Sportschau.

Weil befürwortet die Einrichtung eines gemeinsamen Jugendangebots von ARD und ZDF bei gleichzeitigem Verzicht im Bereich der sechs sogenannten digitalen Spartenkanäle. Diese Entscheidung böte den beiden öffentlich-rechtlichen Sendergruppen die Möglichkeit, die Interessen der aus dem Kinderkanal herauswachsenden Nutzergruppen zu bedienen. Die Ministerpräsidenten haben die endgültige Entscheidung jedoch zunächst noch einmal verschoben.

Bundeskabinett

Mehr Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften Im Bundeskabinett wurde der von Bundesjustizminister Heiko…

Mehr Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Im Bundeskabinett wurde der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner verabschiedet. Nunmehr wird es möglich, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf – so wie es auch Eheleuten bereits seit langem schon möglich ist.

Durch das Gesetz sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 19. Februar 2013 umgesetzt werden. In dem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewertet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Lebenspartner ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen können. Das Kindeswohl stehe der Sukzessivadoption nicht entgegen, sondern spreche im Gegenteil sogar dafür, diese zu ermöglichen.

Der Bundesjustizminister betonte: „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. Wir werden weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden“

Keine Neuverschuldung im Bund ab 2015

Ebenfalls hat das Bundeskabinett gerade den Haushaltsentwurf 2014 und in die Eckwerte für den Haushaltsentwurf 2015 zusammen mit der Finanzplanung bis zum Jahr 2018 beschlossen. 2014 nimmt der Bund demnach rund 6,5 Milliarden Euro neue Kredite auf, so wenig wie seit 40 Jahren nicht mehr. Der Haushalt 2014 werde strukturell ausgeglichen sein und sogar einen Überschuss von 1,8 Milliarden Euro ausweisen. Ab 2015 soll der Bundeshaushalt ganz ohne Neuverschuldung auskommen.

„Die wichtigste Botschaft ist: Wir halten Wort. Wir haben gesagt, wir wollen in dieser Legislaturperiode ohne neue Schulden auskommen. Wir werden im Jahre 2014 noch eine geringe Neuverschuldung haben“, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Berlin. „Und ab 2015 kommen wir ohne neue Schulden aus.“

Bundestag

SPD: Ukraine-Krise mit Mitteln der Diplomatie lösen Bundeskanzlerin Merkel (CDU) benannte in…

SPD: Ukraine-Krise mit Mitteln der Diplomatie lösen

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) benannte in ihrer Regierungserklärung die Ziele Deutschlands und der Europäischen Union: Die Krise um die Ukraine könne nicht militärisch gelöst werden, und die territoriale Integrität der Ukraine stehe nicht zur Disposition.

In der sich anschließenden Debatte warf der Russlandbeauftragte der Bundesregierung Gernot Erler (SPD) Russland Vertragsbruch vor. Schließlich wurde der Ukraine vor 20 Jahren im Budapester Memorandum von Russland die Anerkennung der Souveränität und der Grenzen als Gegenleistung für den Verzicht auf ehemals sowjetische Nuklearwaffen zugesagt. Weil die Realitätswahrnehmung dessen, was sich auf dem Maidan in Kiew abgespielt habe, in der Ukraine und in Russland so unterschiedlich sei, sei eine „gefährliche Dialogunfähigkeit“ entstanden, die es mit Hilfe der Kontaktgruppe zu überwinden gelte.

Norbert Spinrath, europapolitischer Sprecher der SDP-Fraktion fordert, dass Russland von der Durchführung des Referendums absehen und zu einer Zusammenarbeit zurückkehren muss.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Russland mit falschen Behauptungen Schutzinteressen für einen Teil der Krim-Bevölkerung vorgibt und faktisch die Besetzung der Krim herbeigeführt hat. Die Verletzungen des Völkerrechts sind nicht hinnehmbar. Wir müssen dem Einhalt gebieten, jedoch ausschließlich mit den Mitteln, die seit fast 70 Jahren Garant für den Frieden in Europa sind. Mit den Mitteln der Diplomatie“, betonte Norbert Spinrath in einer Erklärung.

Gleichstellung verbessern 

Mit ihrem vorgelegten Antrag zum Internationalen Frauentag will die SPD-Bundestagsfraktion die Zeitsouveränität von Frauen und Männern stärken und so struktureller Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben vorbeugen.

Hierzu erklärte der frauenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sönke Rix:

„Frauen verwenden weniger Zeit pro Woche für eine Erwerbsarbeit als Männer, dabei wünschen sie sich, ihre Arbeitszeit anzunähern und Familienaufgaben partnerschaftlich zu organisieren. Mit dem ElterngeldPlus soll der Wiedereinstieg nach der Geburt erleichtert, mit dem Partnerschaftsbonus auch Vätern eine Teilzeitbeschäftigung attraktiver gemacht werden. Doch darf Teilzeitarbeit keine Einbahnstraße bleiben: Frauen und Männer, die familienbedingt ihre Arbeitszeit reduziert haben, müssen ein Rückkehrrecht auf ihre frühere Arbeitszeit erhalten.“

Des Weiteren führte Sönke Rix aus: „Und diese Arbeit muss gerecht entlohnt werden: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro sind hier die Maßgabe. Andernfalls droht insbesondere Frauen am Ende ihres Erwerbslebens Altersarmut.“

2 glückliche Gewinner

2 glückliche Gewinner hat Bundesratspräsident Stephan Weil am vergangenen Freitag gezogen. Sie…

2 glückliche Gewinner hat Bundesratspräsident Stephan Weil am vergangenen Freitag gezogen. Sie hatten beim Bundesratsquiz in Hannover anlässlich des Tages der offenen Tür im niedersächsischen Landtag mitgemacht und alle Fragen rund um Niedersachsen richtig beantwortet. Ihnen winkt jetzt der Hauptgewinn: eine Reise zum Tag der offenen Tür des Bundesrates am 17. Mai in Berlin für zwei Personen mit Übernachtung.

Die Gewinner werden in Kürze vom Bundesrat direkt unterrichtet. Herzlichen Glückwunsch!

Niedersachsen will Energieland Nr. 1 werden

Ministerpräsident Stephan Weil dringt auf Änderungen bei der EEG-Reform Windland Nr. 1…

Ministerpräsident Stephan Weil dringt auf Änderungen bei der EEG-Reform

Windland Nr. 1 ist Niedersachsen bereits. Nirgendwo in Deutschland wird mehr elektrischer Strom mit Windkraftanlagen erzeugt als in Niedersachsen. An manchen Tagen gewinnt beispielsweise das große regionale Versorgungsunternehmen EWE aus Oldenburg seinen Strom sogar schon ausschließlich aus der Windenergie. Nach diesem Vorbild will Niedersachsen auch Energieland Nr. 1 werden, unabhängig von konventionellen Kraftwerken und der Atomkraft. Nach Einschätzung von Ministerpräsident Stephan Weil sind die Aussichten dafür auch gut. Allerdings müssten auch die Rahmenbedingungen dafür weiter stimmen, sagte Weil in einer Veranstaltung der Landesvertretung zur Windenergie und zur geplanten Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Die Energiewende werde ganz überwiegend begrüßt, die Akzeptanz der Erneuerbaren sei gerade in Norddeutschland überaus groß, niemand wolle zurück zur Atomenergie. Die Akzeptanz schwinde aber in dem Maße, in dem die Kosten für den elektrischen Strom weiter stiegen. Insofern sei die Initiative der neuen Bundesregierung, die das EEG ändern wolle, grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gebe es bei den bisher vorgeschlagenen Änderungen einige, die aus niedersächsischer Sicht nicht weiter verfolgt werden sollten.

So müsse der Ausbau von Windenergieanlagen an Land (onshore) weiter möglich bleiben. Die von der Bundesregierung genannte Begrenzung auf einen Zubau von maximal 2.500 MW pro Jahr sei einschließlich der Ertüchtigung schon vorhandener Anlagen (Repowering) gemeint, sei also ein Bruttowert. Das aber würde bedeuten, dass der echte Netto-Zubau deutlich weniger als die genannten 2.500 MW umfassen würde. „Das wäre zu wenig“, betonte Weil. Auch die bisher genannte Stichtagsregelung müsse verändert werden, forderte der Ministerpräsident. Nach dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen nur noch solche Anlagen nach den alten Vergütungssätzen gefördert werden, die vor dem 22. Januar genehmigt worden sind und die bis zum Jahresende 2014 in Betrieb gehen. Diese Frist sei viel zu kurz, kritisierte Weil. „Das ist nicht fair“, sagte er und gewähre keinen Vertrauensschutz.

Richtig dramatisch sei aber die Situation der Windkraftanlagen auf See (offshore). Dort müssten unbedingt die Netzanbindung und der Netzausbau gelingen. Weil der Wind auf See nun einmal stärker und kontinuierlicher blase als an Land, erreichten die offshore-Windkraftanlagen beinahe Ausbeuten, die für die Grundlastversorgung geeignet seien. Für die offshore-Anlagen seien anspruchsvolle Technologien erforderlich, die in der norddeutschen Küstenregion bis zu 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen habe. Inzwischen seien viele dieser Arbeitsplätze aber gefährdet oder sogar schon wieder vernichtet, weil die betroffenen Unternehmen keine ausreichende Investitionssicherheit hätten. „Die Energiewende ist eine große Chance“, sagte Weil, „aber sie ist nicht zum Nulltarif zu haben.“

Ähnlich äußerten sich in der anschließenden Podiumsdiskussion auch die Industrievertreter Dr. Werner Brinker (EWE), Hans-Dieter Kettwig (Enercon) und der Vorsitzende des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), Olaf Tschimpke. In der von Ines Arland moderierten Diskussion betonten alle drei die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen. Die geplante Stichtagsregelung müsse ebenso vom Tisch wie die Begrenzung der onshore-Windkraft auf 2.500 MW brutto. Und man müsse der Windenergie etwas mehr Zeit geben. Die ersten Anlagen hätten den Strom nur zu einem Preis von 20 ct pro Kilowattstunde produzieren können, berichtete Brinker. „Jetzt sind es nur noch ca. 6 ct onshore und 15 ct bei den Anlagen auf See.“

Fotos: Yorck Maecke, Berlin

Landesvertretung startet Kulturprogramm „inspektionen // geschichte_n“

„Geschichten aus dem Off“  Mit einem Filmabend eröffnete die Landesvertretung ihr diesjähriges…

„Geschichten aus dem Off“ 

Mit einem Filmabend eröffnete die Landesvertretung ihr diesjähriges Kulturprogramm. Unter dem Titel „inspektionen // geschichte_n“ wird in den kommenden Monaten aus unterschiedlichen künstlerischen Perspektiven und mit zahlreichen Partnern aus Niedersachsen auf die Historie geblickt. Zu erleben und entdecken sind bis Jahresende großformatige Fotografien, Installationen, Theaterabende und Lesungen, die Geschichte und Geschichten erzählen, die nun in einem eigenen Faltblatt vorgestellt werden. Den Anfang machten am 11. März 2014 die bewegten Bilder:

Der Große Saal der Landesvertretung wurde für einen Abend zum Kinosaal. Präsentiert wurden zwei Filmmacherinnen und ein Filmemacher. Rosa Hannah Ziegler und Elke Margarete Lehrenkrauss wurden im Land geboren und erhielten zudem beide das „cast & cut“-Stipendium der Stiftung Kulturregion Hannover sowie der Nordmedia. Erstere recherchiert derzeit für ein neues Projekt des NDRs. Der aktuelle Film von Lehrenkrauss ist derzeit in der „Blue Box“ des Sprengel Museum Hannover zu sehen. Gerd Kroske fand das Material für seinen mit dem Prädikat „Besonders wertvoll“ ausgezeichneten Film im niedersächsischen Tostedt.

Die gezeigten Filme und Ausschnitte stellten Menschen vor, deren Geschichten bewegen. Es waren Stimmen aus dem gesellschaftlichen Off, aber auch dem historischen Abseits. Die Charaktere Yasmin, Heino und Hans-Otto mit ihren sehr individuellen Lebensläufen ließen dennoch größere Zusammenhänge und Strukturen erkennen. Alle gezeigten Dokumentarfilme gleichen einfühlsamen und starken Portraits von Menschen im Off, die wir ohne Lehrenkrauss, Kroske und Ziegler nie kennen gelernt hätten.

In einem von Professor Dietrich Leder lebhaft und anregend geführten Gespräch konnten die Gäste im Anschluss die Filmerinnen und den Filmer – Gerd Kroske, Rosa Hannah Ziegler und Elke Margarethe Lehrenkrauss – erleben. Besonders beeindruckend aber war der Auftritt von Yasmin: Die Protagonistin von Rosa Hannah Zieglers Film für das bundesweite Projekt „16xDeutschland“ war eigens angereist und berichtete von der Zusammenarbeit mit der Filmerin und den Aufnahmen in Walsrode.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin

„Das transatlantische Freihandelsabkommen“ – Gewinn für wenige oder Wohlstand für alle?

MP Stephan Weil: Wettbewerb muss fair sein Rund 200 Besucher waren am…

MP Stephan Weil: Wettbewerb muss fair sein

Rund 200 Besucher waren am 20. Februar in die Niedersächsische Landesvertretung gekommen, um sich über die Verhandlungen zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen, kurz TTIP, zu informieren. Deutliche Worte stellte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil an den Beginn seines Impulsreferats: „Wir reden über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, der unmittelbaren Wettbewerb schafft. Wettbewerb aber muss fair sein. Wir brauchen das Vertrauen, dass beide Seiten es ernst meinen mit dieser Fairness.“ Völlig inakzeptabel sei es deshalb, dass die NSA millionenfach Daten sammele, Industrieunternehmen und selbst die Kanzlerin ausspioniere.

Das TTIP habe das Potential, ein Jahrhundertprojekt zu werden, so Stephan Weil weiter. Als Abkommen zwischen Partnern mit hohen Standards und weit entwickelten Rechtssystemen biete es die Chance, ambitionierte Benchmarks im internationalen Handel zu setzen. TTIP würde 45% der weltweiten Wirtschaftsleistung, ein Drittel des Güterhandels, zwei Fünftel des Dienstleistungshandels einbinden, also einen Kernbereich der Weltwirtschaft. Er sei dennoch nicht blind und von Euphorie weit entfernt, so Weil, denn es gebe auch Risiken: so z.B. ganz erhebliche Unterschiede im Verbraucherschutz, den Umweltstandards, der Arbeits- und Sozialordnung. Diese verbrieften Rechte der Europäer dürften nicht aufgegeben werden. Entscheidend sei aber, die Verhandlungen transparent zu führen. Der diesbezüglich gute Wille der Europäischen Kommission werde glaubhaft beteuert, korrespondiere aber nicht mit dem eigenen Eindruck. Stephan Weil gab abschließend eine, wie er sagte, „typisch sozialdemokratische“ Empfehlung: sich auf die Verhandlungen einlassen, aber immer wieder kontrollieren, ob man Potentiale erschließt oder gerade Risiken wahr macht.

Und dies ist die Essenz aus der anschließenden Podiumsdiskussion:

Dr. Thomas Steg, Konzernbevollmächtigter der Volkswagen AG: Ein bloßes Zollsenkungsabkommen wäre nachteilig für Deutschland. Man müsse schon schaffen, zukünftige Standards gemeinsam zu entwickeln – z.B. den Stecker für Elektroautos – oder aber das Abkommen sein lassen. Zu bedenken sei: Wenn Europa nicht mit den USA abschließt, werden die USA ein „transpazifisches“ Abkommen mit China, Japan und Korea schließen. Europa wäre abgehängt. Und hätte die Chance verpasst, in den USA einen Lernprozess zu Arbeitnehmerrechten auszulösen.

Werner Hilse, Präsident des Niedersächsischen Landvolkverbands: Zu unterschiedlich seien schon die Ernährungsgewohnheiten, die Vorstellungen von Risikovorsorge und Transparenz, bei Klontieren, GVO, der Behandlung von Nahrungsmitteln. Die Rückzugslinie in den Verhandlungen müsse sein, dem europäischen Verbraucher die Wahlfreiheit zu lassen. Viele Vorteile für den Agrarsektor sah Hilse nicht: Deutschland importiere aus den USA Rohstoffe wie Mais und Soja, exportiere in die USA vor allem hoch verarbeitete Produkte wie Wein und Käse, treffe damit dort aber auf enorme Schwierigkeiten. Selbst wenn sich diese Exporte in die USA verdoppeln ließen, wäre dies unerheblich im Vergleich zum Handel mit anderen Regionen.

Dr. Michael Kühn, Bevollmächtigter des ARD-Vorsitzes: Medien seien keine „Chlorhühnchen“, keine Handelsware, sondern hätten eine Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Bürger. Dies sehen die Amerikaner anders, hier gibt es einen „kulturellen Unterschied“. „Audiovisuelle Medien“ seien zwar aus dem Mandat ausgeschlossen, mit Sorge sah Kühn aber, dass jetzt philosophiert wird, was darunter zu verstehen ist. Jede Einbeziehung der digitalen Wirtschaft in das Abkommen bedeute eine Stärkung Amerikas. Regulierungsziel müsse deshalb sein, die Meinungsvielfalt festzuschreiben.

Helmut Meine, IG-Metall-Bevollmächtigter Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Das Abkommen müsse faire Bedingungen, also gemeinsame Spielregeln in den Arbeitnehmerrechten schaffen. Die USA hätten nur zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Die Verhandlungen sollten so transparent geführt werden wie Tarifverhandlungen: dort zumindest kenne man die Verhandlungsführer und Ausgangspositionen. Bezeichnend für die Angst vor Transparenz sei, dass den Interessenvertretern, die die Europäische Kommission beraten sollen, bei ihrem ersten Treffen gesagt wurde, worüber sie nicht reden dürfen.

Harald Klimenta, Mitglied von „attac“: TTIP müsse weg! Die Wohlfahrtseffekte, die ausgerechnet wurden, seien spekulativ, jede Zinsentscheidung der EZB habe größeren Einfluss. Zudem dürfe man Wohlstand nicht nur über das Kriterium „Bruttosozialprodukt“ definieren, sondern müsse andere Kriterien einbeziehen: z.B. die Treibhausgasemissionen, die zusätzlicher Fernhandel verursacht. Es fehle die gesamte Dimension der Umweltstandards. „Kulturelle Unterschiede“ hätten ihre Berechtigung, durch sie verursachte Kosten sind von den Unternehmen zu tragen.

Grünkohl schmeckt auch ohne Pinkel

Gewagte Neuerung bei der Oldenburger Traditionsveranstaltung Zum Grünkohl serviert man Pinkel, Kassler…

Gewagte Neuerung bei der Oldenburger Traditionsveranstaltung

Zum Grünkohl serviert man Pinkel, Kassler und Mett-Enden und man spült das Ganze mit Bier und Korn hinunter – so ist es nicht nur im niedersächsischen Nordwesten guter Brauch, sondern natürlich auch beim beliebten „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“ in der niedersächsischen Landesvertretung. Bei der 57. Auflage dieser Traditionsveranstaltung war aber jetzt alles anders: Der Grünkohl war mit Gänseschmalz zubereitet, dazu wurde gegrillter Lachs serviert und statt Bier und Schnaps gab es mildes Mineralwasser – jedenfalls für den neuen Grünkohlkönig, Seine Majestät Hüseyin Avni Karslioglu, Botschafter der Republik Türkei und der erste Moslem, dem diese Oldenburger Königswürde angetragen wurde.

Er selbst bezeichnete sich denn auch als „Gröönkohl-Sultan“ und erfreute die rund 300 Zuhörerinnen und Zuhörer in seiner Dankes- und Antrittsansprache mit einer ebenso feinsinnigen wie humoristischen Rede. Nie habe er es sich träumen lassen, als erster türkischer Grünkohlkönig in die Geschichte eingehen zu können. Das zeige doch, wie weit es speziell in Oldenburg mit der Integration schon vorangekommen sei, wozu man den „weltoffenen“ Oldenburgern nur gratulieren könne.

Auch die Krönungsrede wurde diesmal von einem Mann gehalten, dem man die Nähe zum Oldenburger Nationalgericht nicht gerade auf Anhieb ansieht: Yared Dibaba, im Zivilberuf TV-Moderator und beim Grünkohlabend Vorsitzender des so genannten Kurfürstenkollegiums, das für die Auswahl des neuen Grünkohlkönigs verantwortlich zeichnet, stammt aus Äthiopien und ist mit einem Teint gesegnet, der ihn nach seinen eigenen Worten eher als „Schwarzkohlkönig“ auszeichnen würde – und er spricht auch noch reinstes Plattdeutsch. Um Längen besser jedenfalls als Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerd Schwandner, der sich in seiner voraussichtlich letzten Eröffnungsrede als Stadtoberhaupt aber noch mal richtig Mühe gab, das plattdeutsche Idiom zu treffen.

 

Schwandner zog ein Resümee der Regentschaft des vorherigen Grünkohlkönigs Peter Altmaier, der sich als Glücksgriff erwiesen habe. Bei seinem obligatorischen Besuch in Oldenburg habe Altmaier alles mitgebracht, was die Stadtväter interessiere, „Bedeutung, Macht, Beziehungen.“ Die einzige, kleine Kritik, die Schwandner an die Adresse des scheidenden Kohlkönigs richtete, galt dem „Twitterkönig“. Altmaier halte seine mittlerweile 55.000 Follower auf Twitter zwar mehrfach täglich auf dem Laufenden – ausgerechnet über Oldenburg aber habe er sich ausgeschwiegen. Da hatte der Oberbürgermeister aber noch nicht gelesen, was der Kanzleramtsminister kurz vor seinem Auftritt beim Grünkohlessen gepostet hatte: Leider müsse er jetzt seinen Titel als Grünkohlkönig abgeben, Schlussfolgerung – „Erbmonarchie ist doch besser!“ Der Königstitel, so Altmaier dann auch bei seiner Rede beim Grünkohlessen, sei „das Beste, was mir je passiert ist.“

Mit Superlativen hatte zu Beginn des Abends auch schon der Schirmherr der Veranstaltung, Ministerpräsident Stephan Weil, das Publikum erfreut: Unter Anspielung auf die kurz zuvor beendeten Berliner Filmfestspiele machte Weil im Publikum wenigstens 30 Männer aus, „die so aussehen wie George Clooney.“ Und auch für den Oldenburger Oberbürgermeister fand Weil nur lobende Worte und schaffte es, damit einen fast minutenlangen Sonderbeifall auszulösen.

Bei allen Reden wurde aber das Wesentliche nicht vergessen: das „defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“, in der Mehrzahl natürlich mit Schweinefleisch. Die gewagte Grünkohlkombination mit Lachs war ja auch nur für den neuen Sultan vorgesehen.

„Poesie aus den Ländern“ startet in Niedersachsen

Rolf Dieter Brinkmann // Unheimlich gegenwärtig Mit einem Lyrikabend und einer Ausstellung…

Rolf Dieter Brinkmann // Unheimlich gegenwärtig

Mit einem Lyrikabend und einer Ausstellung blickte die Landesvertretung Niedersachsen im Februar auf das facettenreiche und oftmals provozierende Werk des aus Vechta stammenden Rolf Dieter Brinkmann (1940-1975). Die Niedersachsen gestalteten damit den Auftakt der Veranstaltungsreihe „Poesie aus den Ländern“, die die Literaturwerkstatt Berlin gemeinsam mit neun Ländervertretungen ins Leben gerufen hat.

(Fotos: Yorck Maecke, Berlin)

Zur Eröffnung der Ausstellung, die von Prof. Bazon Brock gewohnt provokant und wortgewaltig eröffnet wurde, blickten am 19. Februar 2014 drei junge Autorinnen und Autoren auf Brinkmann. In Auseinandersetzung mit dessen Werk schufen Maren Kames, Robert Wenrich und Marius Hulpe auf Einladung der Hildesheimer Literaturzeitschrift „BELLA triste“ neue Texte. Begeisterung erntete vor allen Maren Kames, die ihre Gedichte mit original Tonaufnahmen von Rolf Dieter Brinkmann verschnitt. Auch Robert Wenrich und Kollegen bedienten sich in ihrer Performance unterschiedlichster Medientechnik und Quellen.

Brinkmanns radikaler und fragmentarischer Stil bestimmte das Ausstellungsdesign der von Prof. Karl-Eckhard Carius konzipierten Ausstellung ebenso wie die vorgetragenen Texte. Die rund 150 Gäste, unter ihnen auch die Bundestagsabgeordnete aus Vechta, Gabriele Groneberg, setzten die Auseinandersetzung mit dem streitbaren Brinkmann im Anschluss an das Bühnenprogramm sehr gern in Mitten der farbigen Ausstellungstafeln fort.

Weitere Informationen zur Fortsetzung der Reihe finden sich unter: www.literaturwerkstatt.org

Details zu der Ausstellung, die von Landkreis und Universität Vechta unterstützt worden ist, finden sich unter: www.ke-carius.de/home/

Fortschritte im Kongo-Konflikt

Informationsabend mit dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler Der Krieg im Kongo ist in…

Informationsabend mit dem UN-Sonderbeauftragten Martin Kobler

Der Krieg im Kongo ist in der deutschen Öffentlichkeit ein wenig in Vergessenheit geraten. In den Medien wird über Afghanistan berichtet, über Mali und die Zentralafrikanische Republik und aktuell natürlich vor allem über die Lage in der Ukraine. Dabei ist der Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo alles andere als befriedet und die Opferzahlen sind ungeheuerlich: In den letzten 20 Jahren sind in den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen regionalen Warlords und den Regierungstruppen des Kongo vermutlich zwischen fünf bis sechs Millionen Menschen getötet worden, überwiegend Zivilisten, Frauen, Kinder und Alte. Seit vielen Jahren versuchen auch die Vereinten Nationen, den Konflikt beizulegen. Seit 2010 auch mit militärischen Mitteln. Über den Stand dieser Mission, die unter dem Kürzel MONUSCO (Mission de l´Organisation des Nations unies pour la stabilisation en Republique démocratique du COngo) steht, berichtete kürzlich in einer Informationsveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen in der Landesvertretung Niedersachsen der UN-Sonderbeauftragte und MONUSCO-Leiter Martin Kobler.

Der deutsche Berufsdiplomat Kobler leitet die UN-Mission im Kongo seit Juni vorigen Jahres und zog eine eher positive Bilanz. Dank des resoluten militärischen UN-Einsatzes (die Truppen dafür werden von Malawi, Tansania und Südafrika gestellt) sei es der kongolesischen Armee gelungen, die drei größten Guerillabewegungen im Osten des Kongo, nämlich die berüchtigte M 23, die FDLR und die ADT weitgehend zu neutralisieren. Befriedet sei die Provinz Kattanga damit jedoch noch nicht. Immer wieder flackerten Kämpfe auf und von einer Wiederherstellung der staatlichen Strukturen könne noch lange keine Rede sein.

„Das geht nicht von heute auf morgen“, sagte Kobler, der von „verwüsteten Landstrichen“ sprach. Es gebe keine Infrastruktur, keine funktionierenden Verkehrswege und nicht mal genug zu essen für die kongolesischen Polizisten. Gerade in dieser Phase aber benötige die UN-Mission eine stärkere Unterstützung, „auch durch Deutschland“, betonte Kobler. Nach seinen Angaben sind derzeit mehr als 20.000 aus mehr als 100 verschiedenen Nationen als „Peacekeeper“ im Kongo tätig. Das koste die Vereinten Nationen rund 1,4 Milliarden Dollar im Jahr, davon trage Deutschland über seine Beiträge einen Anteil von etwas mehr als sieben Prozent. Ansonsten aber halte sich Deutschland auffällig zurück.

Mit Interesse habe er die Äußerungen der neuen deutschen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zur Kenntnis genommen, die von einem stärkeren deutschen Engagement auch in Afrika gesprochen habe, sagte Kobler. Gemeint seien damit aber nur die afrikanischen Staaten, für die sich Frankreich als Schutzmacht betrachte, nicht aber der Kongo. Dabei sei aber gerade der Osten dieses großen Landes mit seinen reichen Bodenschätzen von riesiger wirtschaftlicher Bedeutung. Neben vielen anderen seltenen Mineralien werde im Osten des Kongo auch das Erz Coltan abgebaut, aus dem dann das Metall Tantal gewonnen wird – und das wiederum wird in Digitalkameras, in Laptops, Flachbildschirmen und besonders in Mobiltelefonen verwendet. „Jeder, der ein Handy hat, trägt damit auch ein Stück Kongo mit sich“, verdeutlichte der UN-Sonderbeauftragte.

Die reichen Bodenschätze weckten natürlich Begehrlichkeiten. Der Abbau der Rohstoffe erfolge in einer Vielzahl von meist illegalen Erz-Minen, die häufig von regionalen militärischen Banden kontrolliert würden. Ein in Deutschland entwickeltes Verfahren, mit dem nachverfolgt werden kann, woher die illegal abgebauten Bodenschätze stammen, könne dabei helfen, dem Land die dringend notwendigen Einnahmen aus dem Abbau zu sichern.

Im Anschluss an den Vortrag von Martin Kobler kam es zur Diskussion, an der sich auch viele der rund 180 Zuhörerinnen und Zuhörer aktiv beteiligten, darunter auch die Botschafterin Ruandas in Deutschland. Die eher positive Bilanz Koblers wurde dabei nicht von allen Rednern geteilt. Die Frage, welche Alternative es zu der UN-Mission denn gebe, konnte jedoch nicht beantwortet werden.

Volker von Törne (1934–1980) zum 80. Geburtstag

„Ich schreibe mir die Dunkelheit vom Leibe“ Am vergangenen Freitag wurde auf…

„Ich schreibe mir die Dunkelheit vom Leibe“

Am vergangenen Freitag wurde auf Einladung von Internationalem Auschwitz Komitees, der Aktion Sühnezeichen sowie der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Oswiecim/Auschwitz an den Dichter Volker von Törne (1934 – 1980) erinnert, der am 14. März 2014 achtzig Jahre alt geworden wäre.

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees und ehemals Kollege von Volker von Törne, stellte den Lyriker vor. Der Sohn eines SS-Standartenführers war in Gandersheim und Seesen zur Schule gegangen und hatte in Braunschweig und Wilhelmshaven studiert, bevor er in den 1960er Jahren nach Berlin ging.

Heubner erinnerte sich an die Zusammenarbeit bei der Aktion Sühnezeichen, dessen Geschäftsführer von Törne bis zu seinem frühen Tod war. Er publizierte Zeit seines Lebens und seine Gedichte – stets aktuell, politisch und engagiert – wurden in viele Sprachen übersetzt. Dennoch ist von Törne heute nahezu vergessen. Mit der schönen und ausgesuchten Veranstaltung konnte die Erinnerung an ihn zu Leben erweckt werden. Dies lag sicher auch an Schauspieler Hans-Jürgen Schatz, der die Gedichtauswahl einfühlsam und wunderbar vortrug. Auch konnte ein von Heubner moderiertes Podiumsgespräch mit Törnes Frau Silvia von Törne und den Zeitgenossen Hans-Richard Nevermann und Dagmar Pruin gute Einblicke in Zeit und Haltung von Törnes geben.

Mit Blick auf Potsdamer Platz und das neue politische Zentrum von Berlin konnten von Törnes Gedichte den Geschmack der Vorwendezeiten, von West-Berliner-Kultur-Mischpoke und politischem Engagement im Kalten Krieg heraufbeschwören. Viel Licht für einen, der sich „Die Dunkelheit vom Leibe“ schreiben wollte.

(Fotos: Eva Oertwig/SCHROEWIG)

„Umwelt und Akzeptanz beim Netz- und Speicherausbau“

Kooperationsveranstaltung der Umweltministerien Bund und Niedersachsen Die Energiewende sowie die Anpassung der…

Kooperationsveranstaltung der Umweltministerien Bund und Niedersachsen

Die Energiewende sowie die Anpassung der dafür notwendigen Netzinfrastruktur und Energiespeicher sollen umweltverträglich und mit der notwendigen Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden. Richtschnur sind die Etappenziele der Bundesregierung von mindestens 35% Erneuerbare Energien bis 2020.

Dafür bedarf es effektiverer Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere beim Netzausbau. Gleichzeitig soll gesichert werden, dass Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligt und Naturschutzstandards eingehalten werden. Hierbei ist es insbesondere erforderlich, bestehende Akzeptanzprobleme sowie Forschungs- und Informationslücken bei der Betrachtung von Umweltbelangen zu erkennen und abzubauen.

Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung zwischen den Umweltministerien von Bund und Land Niedersachsen stellten führende Expertinnen und Experten den Stand der Forschung diesbezüglich dar und zeigten die noch vorhandenen Lücken auf. Ziel sei es, mittelfristig ein umsetzungsorientiertes Forschungskonzept „Begleitforschung Netze und Speicher“ zu etablieren, um damit den Erfolg der Energiewende zu unterstützen.

Folgende Fragestellungen standen im Mittelpunkt der Diskussion:

  • Umweltbelange bei der Planung des Netzausbaus: Strategische Alternativenprüfung bei der Bedarfsplanung
  • Netzausbau vor Ort: Akzeptanz durch Optimierung: Verringerung des Verteilnetzausbaus durch dynamisches Einspeisemanagement
  • Möglichkeiten zur Verringerung des Netzausbaus: Verringerung des Verteilnetzausbaus durch dynamisches Einspeisemanagement
  • Umwelt- und Akzeptanzfragen beim Speicherausbau: Einsparungen beim (Übertragungs-) Netzausbau durch (regionale) Speicher?

Dr. Peter Ahmels von der Deutschen Umwelthilfe fasste die Herausforderung wie folgt zusammen: “ Die Energiewende bekommt damit einige neue Baustellen: Die Risiken der Energiewende müssen in den Kontext mit den Risiken einer fossilen Energiewirtschaft gestellt werden und persönliche Betroffenheit muss mit gesellschaftlichen Herausforderungen abgeglichen werden. Somit ist die Energiewende nicht nur eine technisch-ökonomische, sondern auch eine soziologische Herausforderung.“

(Foto: © Kara – Fotolia.com)

„Forschungsatelier Kulturpolitik“ der Universität Hildesheim

Internationaler Kongress für Kulturpolitikforschung im September Am 26. Februar 2014 konnte Staatssekretär…

Internationaler Kongress für Kulturpolitikforschung im September

Am 26. Februar 2014 konnte Staatssekretär Michael Rüter rund zwanzig Kulturakteure aus dem arabischen Raum in der Landesvertretung begrüßen. Diese hielten sich auf Einladung der Universität Hildesheim sowie dem ägyptischen Kulturforschungsinstitut Al Mawred für mehrere Tage in der Bundeshauptstadt auf. Die Tagung wurde mit finanzieller Unterstützung des Goethe-Instituts Kairo sowie im Rahmen von „Transformationspartnerschaften zum Arabischen Frühling“ des Auswärtigen Amts realisiert. Beim Besuch der Tagungsgäste in Berlin gab Michael Rüter Einblicke in den Kulturföderalismus sowie die Spezifika niedersächsischer Kulturpolitik. Ein Thema, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewegt,  in deren Heimatländern nach den gesellschaftlichen Umwälzungen seit 2011 auch die kulturpolitischen Rahmenbedingungen neu gestaltet werden müssen.

Staatssekretär Michael Rüter begrüßt die Gäste der Universität Hildesheim, darunter Prof. Wolfgang Schneider

Staatssekretär Michael Rüter begrüßt die Gäste der Universität Hildesheim, darunter Prof. Wolfgang Schneider

An der Universität Hildesheim ist seit 2012 am „Institut für Kulturpolitik“ ein UNESCO-Lehrstuhl für »Cultural Policy for the Arts in Development« installiert. Damit ist Hildesheim die zehnte deutsche Universität mit einem solchen UNESCO-Lehrstuhl.

Vom 9. bis zum 12. September 2014 findet dort der „Internationaler Kongress für Kulturpolitikforschung“ statt. Dieser wird alle zwei Jahre weltweit an unterschiedlichen Hochschulen ausgerichtet; in Hildesheim nun erstmals in Deutschland. In diesem Zusammenhang werden die Veranstalter aus Hildesheim, aber auch weitere internationale Gäste, im Herbst erneut die Landesvertretung besuchen.

Nähere Informationen zum UNESCO-Lehrstuhl an der Universität Hildesheim sowie die geplante Konferenz unter: http://iccpr2014.de/welcome/ & http://www.kulturundentwicklung.de

Dank an einen „Vater“ des EEG

Empfang für Dietmar Schütz in der Landesvertretung Er war Verwaltungsbeamter, Bundestagsabgeordneter und…

Empfang für Dietmar Schütz in der Landesvertretung

Er war Verwaltungsbeamter, Bundestagsabgeordneter und Oberbürgermeister der drittgrößten Stadt in Niedersachsen. Doch der kleine Empfang in der Friesenstube der Landesvertretung, mit dem die niedersächsische Landesregierung jetzt Dietmar Schütz (70) gewissermaßen in den Ruhestand verabschiedete, galt vor allem seiner vorerst letzten Tätigkeit: dem Präsidentenamt im Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE). Ende vorigen Jahres hatte der Oldenburger das Ehrenamt niedergelegt. Zu seinem Nachfolger war der vormalige Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Dr. Fritz Brickwedde, gewählt worden. Brickwedde hielt dann auch im Anschluss an die Begrüßung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, eine Art Laudatio auf Dietmar Schütz, der seinerzeit als Umweltpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich am Zustandekommen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beteiligt war und zu Recht als einer der „Väter“ dieses Gesetzes gelte. Das Gesetz sei ungewöhnlich erfolgreich gewesen und werde in mehr als 50 Ländern weltweit kopiert. „Sie können stolz darauf sein“, sagte Brickwedde an seinen Vorgänger gewandt.

Allerdings müsse man sich aktuell Sorgen um das EEG machen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Reform könnte die ansonsten erfreuliche Entwicklung beim Ausbau der erneuerbaren Energien stark bremsen, wenn nicht sogar – wie bei der Bioenergie – abwürgen. Mehr denn je benötige man daher einen schlagkräftigen Verband wie den BEE, dessen personelle Schlagkraft sich in den Jahren der Präsidentschaft Dietmar Schütz´ deutlich erhöht habe. „Wir blicken voller Dankbarkeit auf seine Zeit als Präsident zurück“, sagte Brickwedde.

Dietmar Schütz selbst antwortete mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Einzelne Veränderungen beim EEG seien durchaus sinnvoll und notwendig, schon um die Strompreise nicht in immer neue Höhen zu treiben. Allerdings müsse es Veränderungen nicht nur beim EEG geben, sondern insbesondere auch beim Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten.

In Vertretung von Ministerpräsident Stephan Weil, der länger als vorgesehen bei der zeitgleich in Berlin tagenden Ministerpräsidentenkonferenz anwesend sein musste, würdigte dann der stellvertretende Ministerpräsident und Umweltminister Stefan Wenzel den ehemaligen BEE-Präsidenten. Schütz sei in der Position ein politisches „Schwergewicht“ gewesen. Die Einführung des EEG sei eine Erfolgsgeschichte und habe eine ganz neue Industrie und tausende von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Jetzt komme es darauf, für die Investoren aber auch für die Stromkunden Verlässlichkeit und Planbarkeit sicher zu stellen, damit die angestrebte Energiewende auch wirklich gelinge.

Auch Wenzel bezeichnete es als „Kardinalfehler“, dass man dem Preisverfall beim europaweiten Emissionshandel nicht entgegen gewirkt habe. Die Folge: Klimaschädliche Braunkohlewerke liefen in Volllast und rund um die Uhr, während umweltfreundlichere Gaskraftwerke abgeschaltet würden.

An dem Empfang nahmen ehemalige Mitstreiter von Schütz aus dem Bundestag wie Dr. Angelika Schwall-Düren, Michaele Hustedt und Jürgen Trittin teil, aber auch einige jüngere Bundestagsabgeordnete wie Johannes Saathoff und Dr. Matthias Miersch.

Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtags informiert sich in der Bundeshauptstadt

Landtagsabgeordnete zu Gast im Bundesrat Um sich über aktuelle rechts- und justizpolitische…

Landtagsabgeordnete zu Gast im Bundesrat

Um sich über aktuelle rechts- und justizpolitische Themen unterrichten zu lassen, reiste der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages Anfang März nach Berlin. Informationsgespräche wurden in der Landesvertretung Niedersachsen, im Bundesrat sowie im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Hauptstadtbüro der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung geführt.

Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsens, Staatssekretär Michael Rüter, begrüßte die Ausschussmitglieder samt ihrem Vorsitzenden Stefan Politze zu Beginn des Berlinaufenthaltes in der Niedersächsischen Landesvertretung. Er stellte den Gästen die Aufgaben einer Landesvertretung in der Bundeshauptstadt vor und diskutierte mit ihnen lebhaft über aktuelle Arbeitsschwerpunkte, insbesondere solche, die für Niedersachsen von besonderer Bedeutung sind.

Im Anschluss daran wurden die Landtagsabgeordneten von der stellvertretenden Direktorin des Bundesrates Dr. Ute Rettler im alten preußischen Herrenhaus empfangen. Nach Besichtigung des Plenarsaales und einer Führung durch das Haus hatten die Gäste die Möglichkeit, sich ausführlich über die Arbeitsweise des Bundesrates und seiner Ausschüsse zu informieren. Hierbei interessierte natürlich auch die Rolle des Bundesratspräsidenten im Hinblick darauf, dass zur Zeit der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil die Präsidentschaft inne hat.

Am zweiten Tag ihres Aufenthaltes in Berlin stand für die Ausschussmitglieder ein Gespräch im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf der Tagesordnung. Bei dem Treffen mit der Staatssekretärin Dr. Stefanie Hubig, an dem auch der Staatssekretär des niedersächsischen Justizministeriums Wolfgang Scheibel teilnahm, hatten die Angeordneten die besondere Gelegenheit, sich über aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Justizbereich zu informieren.

Den Abschluss der Berlinreise bildete der Besuch des Hauptstadtbüros der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Hier interessierte den Ausschuss die Sicht eines Hauptstadtkorrespondenten auf aktuelle rechts- und justizpolitische Themen. Patrick Tiede stand hier als versierter Gesprächspartner zur Verfügung und gab einen lebhaften Eindruck in die vielseitige Arbeit eines HAZ-Korrespondenten in der Bundeshauptstadt.

Wie weit soll Mehrstaatigkeit gehen?

Veranstaltung mit Innenminister Boris Pistorius am 10. April 2014  Auf Ebene des…

Veranstaltung mit Innenminister Boris Pistorius am 10. April 2014 

Auf Ebene des Bundes haben die Parteien SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag  vereinbart, dass in Zukunft für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die Pflicht, sich bis zum dreiundzwanzigsten Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (Optionszwang) entfallen soll; die Mehrstaatigkeit soll künftig akzeptiert werden. Zwischen den Koalitionspartnern bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen, wie der unbestimmte Begriff „aufgewachsen“ konkretisiert werden soll.

Die unterschiedlichen Vorstellungen von Bund und Ländern sollen im Rahmen einer Veranstaltung der Landesvertretung Niedersachsen genauer beleuchtet werden. Die Veranstaltung soll die wesentlichen Streitpunkte herausarbeiten, die Haltung der niedersächsischen Landesregierung verdeutlichen und gegebenenfalls Lösungsoptionen aufzeigen.

Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind eingeladen: Der niedersächsische Innenminister, Boris Pistorius; Aydan Özoguz, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annelie Buntenbach vom Bundesvorstand des DGB, MdB Stephan Mayer als Vertreter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Reinhard Göhner als Vertreter der Wirtschaft sowie der Sprecher der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat.

Zeit: Donnerstag, 10. April 2014
Beginn: 18.30 Uhr
Ende: ca. 20. 30 Uhr
Ort: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

Anmeldungen werden erbeten unter veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

(Foto: © Kumbabali – Fotolia.com)

Der Ressourcenrucksack

Veranstaltung mit Umweltminister Stefan Wenzel  Für so gut wie alle Güter und…

Veranstaltung mit Umweltminister Stefan Wenzel 

Für so gut wie alle Güter und Dienstleistungen werden Rohstoffe benötigt, zu deren Gewinnung nicht nur Energie benötigt wird, sondern deren Abbau auch (meist negative) Folgen für die Umwelt hat. Dem Produkt sieht man es in der Regel aber nicht an, wieviele Ressourcen zu seiner Herstellung verbraucht wurden. Das zu veranschaulichen liegt der Idee des „Ressourcenrucksackes“ zu Grund. Jeder, der beispielsweise ein Mobiltelefon nutzt oder auch eine Autofahrt unternimmt, soll die dabei verbrauchten Ressourcen bildlich gesprochen in seinen Rucksack packen, beispielsweise den Flächenverbrauch, die CO2-Emission und die für die Herstellung verbrauchte Energie. Das alles in Kilogramm ausgedrückt ergibt unglaubliche Mengen, die man eigentlich mit sich herumschleppen müsste, wenn man alle verwendeten Ressourcen mitrechnet.

Ob diese bildhafte Vorstellung ein geeignetes Modell ist, um zu mehr Nachhaltigkeit und zu einer effektiveren Nutzung von natürlichen Ressourcen zu kommen, ist das Thema eines Diskussionsabends mit dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel am 1. April 2014 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund. Wenzel wird darüber in einer Podiumsrunde mit Prof. Dr. Stefan Bringezu vom Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie, mit Günter Damme, dem Leiter der Volkswagen Konzernforschung Umwelt und mit Prof. Dr. Christian Berg vom Softwarehersteller SAP und Mitglied des Club of Rome diskutieren. Die Veranstaltung findet im großen Saal der Landesvertretung in Berlin statt.

 

Rucksack

So klein sind nur handelsübliche Rucksäcke. Ein „Ressourcenrucksack“, in dem allein nur die verbrauchten Rohstoffe enthalten sind, die zur Herstellung dieses Wanderrucksackes erforderlich waren, würde um ein Vielfaches größer ausfallen.