von Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund
Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund
mit 106 Tagesordnungspunkten ist der Bundesrat ins neue Jahr gestartet. Im besonderen Focus stand dabei die Diskussion um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD Verbotsverfahren. Das Gericht hat den Bundesländern den Weg vorgezeichnet, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen.
Die niedersächsische Landesregierung hat daher eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, die das Ziel hat, die Hinweise des Verfassungsgerichts umzusetzen. Wir sind entschlossen, alle Möglichkeiten zu nutzen, die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien einzuschränken. Unser Gesetzespaket wird jetzt in den zuständigen Ausschüssen beraten. In einer begleitenden Entschließung hat sich der Bundesrat einstimmig –also getragen von allen Bundesländern- dafür ausgesprochen, die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. Wir freuen uns, dass sich der Bundestag diesem Weg anschließen wird.
Informationen zu den weiteren Entscheidungen finden Sie wie gewohnt in unserem Newsletter „Für Niedersachsen in Berlin“.
Die Freiheit ist in Niedersachsen schon immer zu Hause. Gotthold Ephraim Lessing, Heinrich Heine, Hoffmann von Fallersleben, Hannah Arendt, El Lissitzky und Kurt Schwitters und viele andere mehr waren in ihren Zeiten bedeutende Kämpferinnen und Kämpfer für die Freiheit. Unser Kunst- und Kulturprogramm 2017 ist so frei, mit den Künsten ein Programm zu realisieren, das die Grenzen und Möglichkeiten der Libertas mutig auslotet.
Am 23. Februar startet unser Jahresprogramm „inspektionen // Freiheit“ mit dem Poetry Slam „Macht Worte Frei“ – ich freue mich auf Ihren Besuch und ergänzende interessante Hinweise.
Viel Freude beim Lesen und Teilen unserer interessanten Angebote.
Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil im Gespräch
Kurz vor Beginn des Plenums: Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter informiert beim Bundesratslunch über die anstehende Sitzung der Länder
Cornelia Rundt wird zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen sprechen
Konzentriert bei der Sache: Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius
MP Stephan Weil am Rande der ersten Sitzung des Bundesrates 2017
Ein Blick in die Runde der Länderkammer
Der Bundesratslunch am Donnerstag vor dem Plenum gibt die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch
Cornelia Rundt im Gespräch mit ihrer Kollegin aus Bremen, Prof. Dr. Eva Quante- Brandt
Es war ein straffes Programm, das die Länder in der ersten Plenarsitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 absolvierten. Über 100 Vorlagen standen zur Abstimmung. Teils umfangreiche Beratungen gingen dem voraus.
Erleichterungen für Stalking-Opfer können in Kraft treten
Zu rund 20 Gesetzen gaben die Länder ihr abschließendes Votum. Sie können nun wie geplant in Kraft treten. Grünes Licht bekamen unter anderem Verbesserungen für Contergan-Geschädigte, mögliche Cannabis-Therapien für Schwerkranke, Erleichterungen für Stalking-Opfer, Verschärfungen im Vereinsrecht und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen.
Gesetzentwurf für faire Löhne im ÖPNV in den Bundestag eingebracht
Einen Schwerpunkt der Sitzung bildeten die 26 Länderinitiativen. Vier Gesetzentwürfe brachte der Bundesrat in den Bundestag ein. Dabei geht es um Erleichterungen bei der Rehabilitation von DDR-Heimkindern, faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV, eine Initiative für den Schienenfernverkehr und die Umschichtung von EU-Fördermitteln für die ländliche Entwicklung.
Geschlossen für den Finanzierungsausschluss verfassungsfeindlicher Parteien
Außerdem fasste der Bundesrat zahlreiche Entschließungen. Einstimmig stellten sich die 16 Länder hinter eine Resolution zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung. Ebenfalls eine Mehrheit erhielten Initiativen zur Reform der Pflegeberufe und zur Weiterentwicklung elektrischer Energiespeicher.
Viele neue Initiativen
11 Initiativen wurden dem Plenum erstmals vorgestellt und zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darunter auch ein Gesetzentwurf, der den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung konkret regeln soll. Weitere Vorschläge befassen sich mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, der Erweiterung von DNA-Untersuchungen und des zentralen internationalen Strafregisterinformationssystems sowie der rechtssicheren Ausgestaltung von Photovoltaikanlagen an Mietshäusern und der Sportinfrastrukturförderung in Deutschland.
Umfangreiche Stellungnahme zum Bund-Länder-Finanzausgleich
Außerdem nahm der Bundesrat zu 38 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett Stellung. Detaillierte Änderungsvorschläge machte er vor allem zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Auch beim Ausbau der Kita-Betreuung und bei den Gesetzentwürfen zur Steuerbetrugsbekämpfung sowie am geplanten Verpackungsgesetz sieht er noch Verbesserungsbedarf. Keine oder kaum Einwände haben die Länder bei dem Gesetzentwurf zur Lohngleichheit, beim geplanten Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei, den Erleichterungen bei Videoüberwachungen und den Sonderparkregeln beim Carsharing.
Aus Brüssel: Aktionsplan Mehrwertsteuer
Aus Brüssel kamen diesmal zehn Vorlagen. Ein Großteil davon betraf den Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Daneben stand die europäische Nachhaltigkeitspolitik auf der Agenda des Bundesrates.
Zu guter Letzt: Acht Verordnungen
Abschließend gaben die Länder zu acht Verordnungen ihre Zustimmung, darunter auch zu den Regelungen für den neuen Reisepass. Die Änderungsverordnung zur Winterreifenpflicht wurde kurzfristig abgesetzt.
Fotos: Torsten Heitmann und Bundesrat/Frank Bräuer
„Wir haben es satt!“ sagen immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu den Auswüchsen der Intensivtierhaltung. Abgeschnittene Schweineschwänze und Hühnerschnäbel, geschredderte Eintagsküken, Nitratüberschüsse im Grundwasser, Kastenstände für Sauen: Eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung sieht anders aus. Die Mehrheit der Bevölkerung und auch der Landwirte will Veränderung. Gute, auf wissenschaftlichen Fakten basierende Vorschläge zum Umbau der Nutztierhaltung liegen längst auf dem Tisch. Sie wurden von Beratergremien erarbeitet, die der Bundeslandwirtschaftsminister selber dafür eingesetzt hatte. Nur umgesetzt werden diese Vorschläge immer noch nicht. „Wir haben es satt!“ sagt deshalb jetzt auch der Bundesrat. Eine von Niedersachsen zusammen mit Bremen eingebrachte Entschließung fordert von der Bundesregierung, diese guten Vorschläge endlich rechtsverbindlich umzusetzen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Plenum des jüngsten Bundesrats: „Nichtstun ist keine Lösung und gefährdet Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit der Agrarbranche.“
Alles Nötige liegt auf dem Tisch
Tatsächlich liegt alles, was man dazu wissen muss, auf dem Tisch. Der wissenschaftliche Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte im März 2015 in seinem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ die derzeitigen Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztiere für nicht zukunftsfähig erklärt. Er hat gleichzeitig umfangreiche Leitlinien für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung entwickelt. Ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzter „Kompetenzkreis Tierwohl“ von Experten aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Gesellschaft und Kirchen unter Leitung von Gert Lindemann hat seinen Abschlussbericht mit vielen wertvollen Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben konkrete und praxisreife Ergebnisse für mehr Tierschutz erarbeitet. In Niedersachsen z.B. bleibt seit Januar 2017 bei über 28 Millionen Küken der Schnabel dran. Niedersachsen hat eine Landesvereinbarung zur Beendigung des Schlachtens hochträchtiger Kühe getroffen. Landwirte in Niedersachsen bekommen 16,50 € pro Schwein, wenn der Ringelschwanz noch dran ist.
Der Bund muss jetzt handeln!
Die Crux ist: Vieles, was zu tun wäre, kann nur der Bund regeln. Für das Tierschutzrecht ist der Bund zuständig, ebenso für das Baurecht und den Immissionsschutz. Wie ein tierschutzgerechter Stall aussehen soll, der auch in zwanzig Jahren noch den Anforderungen entspricht, muss also auf Bundesebene geklärt werden. Die Landwirte machen beim Tierschutz gerne mit, aber sie brauchen Rechtssicherheit für ihre Investitionen und auch Förderung. Meyer betonte in seiner Rede vor dem Bundesrat, dass der niedersächsische Antrag von einem ungewöhnlichen Bündnis erarbeitet und vorgestellt wurde.
Vom Deutschen Tierschutzbund bis zu Großunternehmen der Ernährungswirtschaft. Von Bauernverbanden über den Verband der Schweinehalter bis zu früheren niedersächsischen Landwirtschaftsministern in neuer Funktion. Die Bereitschaft für mehr Tierschutz und Umweltschutz ist in Wirtschaft und Landwirtschaft längst da. „Deshalb“, so Minister Meyer im Bundesrat, „brauchen wir nicht Streit über Bauernregeln zwischen Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium, sondern klare Regeln, die auf einem langfristigen Konsens basieren.“ Meyer: „Dieser Konsens muss mehr als eine Legislaturperiode überdauern und in Schritten die Nutztierhaltung positiv verändern, ohne sie ins Ausland zu vertreiben.“ Das gehe „nur mit Fordern und Fördern, und am besten gemeinsam.“
Mit dem Bundesratsbeschluss reichen die Länder dem Bund die Hand und bieten an, diesen Konsens gemeinsam zu entwickeln.
Nach dem gescheiterten NPD- Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar haben die Länder schnell reagiert. Das Gericht hatte festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Da diese Partei aber in absehbarer Zeit keine Möglichkeit habe, ihre Ziele durchzusetzen, reicht die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit alleine für ein Verbot der Partei nicht aus.
Niedersachsen legt Gesetzesänderung zur Parteienfinanzierung vor
Niedersachsen hat einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aufgegriffen. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes, der neben der Änderung des Parteiengesetzes auch eine notwendige Änderung des Grundgesetzes beinhaltet. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden. Sol-che Parteien sollen nicht weiterhin durch Steuern am Leben gehalten werden. Auch sollen Spenden an verfassungsfeindliche Parteien nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.
Der Antrag wurde den Fachausschüssen des Bundesrates zur weiteren Beratung zugewiesen.
Entschließung setzt schon heute wichtiges Zeichen
In sofortiger Sachentscheidung haben die Länder einstimmig eine Entschließung beschlossen mit der sie die Bundesregierung auffordern, dass Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Bei der Entschließung handelt es sich nicht um einen ausformulierten Antrag einer Gesetzesänderung. Vielmehr spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für verfassungsfeindliche Parteien einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu ermöglichen. Die Voraussetzungen, die eine Partei verwirklichen muss, um sie von der staatlichen Teilfinanzierung auszuschließen, sollen eng an die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angelehnt werden. Dabei betont der Bundesrat, dass sich der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht nur auf die Missbilligung einer Gesinnung oder Weltanschauung stützen dürfe. Grundsätzlich gelte, dass ein solches Vorgehen eine Ausnahme sei. Die Länder unterstreichen in der Entschließung, dass sie den Kampf gegen extremistische Bestrebungen mit allen gebotenen Mitteln fortführen.
Des Weiteren sollen Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen auch von sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden.
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf den Weg gebracht
Der Bundesrat hat zu den Entwürfen zur Änderung des Grundgesetzes und vieler einfachgesetzlicher Regelungen umfassend Stellung genommen. Die Länder sehen die Vereinbarungen aus dem Oktober und Dezember 2016 in den Gesetzentwürfen teilweise nicht angemessen umgesetzt. Streitig sind damit die Regelungen zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, dem gemeinsamen Online-Auftritt der Verwaltungsbehörden, zu den Rahmenbedingungen der Bildungsfinanzierung durch den Bund und zu den Kontroll- und Einflussrechten des Bundes in die Länderverwaltungen.
Die Gesetzesinitiative zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird durch einen Antrag in das Verfahren eingeführt.
Bundesrat fordert Änderungen zur Umsetzung des Kompromisses aus dem Oktober und Dezember 2016
Nach langem Verhandlungsprozess dachten die Länder im Dezember 2016, man habe eine Einigung bei den Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und dem Kompetenzgeflecht zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefunden. Eine genaue Durchsicht der Gesetzentwürfe brachte indes zu Tage, dass an manchen Stellen die Umsetzung in die Gesetzesform nicht 1 zu 1 gelang. Demgemäß beschlossen die Länder in der ersten Plenarsitzung des Jahres 2017 eine umfangreiche Stellungnahme, um Unklarheiten in den Gesetzen zu beseitigen.
Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur soll ausgeschlossen werden
Als sehr wichtiges Anliegen zeigt sich bei der Überprüfung die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Das Vorhaben des Bundes wird von Niedersachsen nach wie vor sehr kritisch gesehen. Insofern nimmt dieses Herzensanliegen des Bundesfinanzministers in den Ausführungen des Bundesrates viel Raum ein. Die Länder fordern einen eindeutigen Ausschluss privater Beteiligungen und damit Einflussnahme bei der Bewirtschaftung der Bundesautobahnen und eines Teiles der Bundesstraßen. Dieser Bereich der Daseinsvorsorge soll dem effektiven Einfluss des Bundes vorbehalten bleiben. Öffentlich-private-Partnerschaften, sogenannte ÖPP, sollen nur in engen Grenzen und insbesondere unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden.
Personal soll sozialverträglich auf die Infrastrukturgesellschaft übergehen
Durch die Neugliederung der Straßenbauverwaltung kommt es zu massiven Änderungen. Diese für das Personal verträglich zu gestalten, ist ein großes Anliegen der Länder. Sie fordern daher einen Übergangs-Tarifvertrag. Eine Weiterbeschäftigung soll grundsätzlich am bisherigen Standort ermöglicht werden. Wechsel sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Folgerichtig fordern die Länder eine Standortgarantie für die bisherigen Straßenbauverwaltungen. Eine Konzentration aller Planungsaufgaben zum Beispiel in München kann nicht im Interesse aller Landesregierungen sein.
Eine Rosinenpickerei des Bundes bei der Personalauswahl wollen die Länder ebenso verhindern. Grundsätzlich soll der gesamte Personalbestand auf die neue Gesellschaft übergehen; Ausnahmen unterliegen auch hier der Freiwilligkeit.
Beteiligung der Kommunen am einheitlichen Online-Portal nur freiwillig
Der Bundesrat stellt sich gegen die Forderung des Bundes, ein über alle Verwaltungsebenen hinweg einheitliches Online-Portal für den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu etablieren. Neben der Frage der gesetzlichen Kompetenzen ist der Hintergrund auch die Finanzierungsfrage. Dem Bund schwebt vor, Standards und Programme vorzugeben, die dann bundesweit umzusetzen und einzuführen wären. Den immensen damit einhergehenden Kostenaufwand eventueller Umstellungen durch Anschaffung von Soft- und Hardware sowie dem Aufwand für die Fortbildung des Personals und die Implementierung der Programme in allen Verwaltungseinheiten blendet er dabei gern aus.
Verschärft wird das Problem durch die Vorstellungen des Bundes im Bereich der Zusammenarbeit. Der Bund will die Länderexpertise bei Fragen der IT-Struktur gern ebenso ausblenden wie in Fragen der Steuerverwaltung. Dieses wollen die Länder aus verständlichen Gründen nicht mittragen.
Einfluss der Länder bei der Stärkung der finanzschwachen Kommunen soll gesichert werden
Die Länder begrüßen die Bereitschaft des Bundes, sich in die Stärkung der finanzschwachen Kommunen einzubinden. Zur Absicherung der Investitionsmöglichkeiten begehren sie eine Ausweitung der Programmlaufzeit um zwei Jahre. Die gute Idee soll nicht an Planungs- und Baukapazitäten scheitern.
Die Länder wollen aber bei der Auswahl der besonders förderungswürdigen Gemeinden und Städte ihren Einfluss erhalten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass niemand die Kommunen im Land besser kennt, als die jeweils eigenen Landesregierungen. Immerhin sind die Kommunen als Teil dieser Länder zu verstehen. Die Auswahlkriterien wollen die Länder dem Bund dann zur Prüfung vorlegen.
Neben der Schulsanierung wollen die Länder auf Neubauten in die Förderung aufnehmen
Die Gesetze sehen vor, dass der Bund sich an Sanierung und Erweiterungen bestehender Schulen beteiligen kann. Auch Mittel zum Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen will der Bund leisten. Die Länder möchten aus sachlichen Erwägungen die Förderkulisse indes auf Neubauten ausweiten. In Einzelfällen zeigt sich, dass Sanierungen und Ausbauten teurer werden können als die Errichtung eines neuen Schulgebäudes. Die unterschiedliche Entwicklung von Schülerzahlen in einzelnen Regionen zeigt zudem, dass neue Schulstandorte den Gegebenheiten vor Ort häufig eher Rechnung tragen.
Langfristige Sicherung der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und der Seehäfenförderung angestrebt
Die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und eine finanzielle Absicherung der Investitionen in die Seehäfen sind den Ländern ein großes Anliegen. Diese werden als Dauerförderungen nunmehr abgesichert, allerdings wird eine Änderung des Gesetzes ab 2025 erlaubt. Eine solche Änderung soll nach dem Willen der Länder nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich sein. Die dauerhaft notwendigen Finanzhilfen sollen nicht reduziert werden können, ohne dass die Länder dazu grünes Licht geben.
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses kommt
Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde rechtzeitig zum ersten Durchgang auch ein Kompromiss bei der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses gefunden. Alleinerziehende, die von der unterhaltsverpflichteten Person keine Gelder erhalten, können damit künftig regelmäßig Unterhaltsleistungen bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres ihres Kindes beziehen. Fälle eines parallelen Bezuges von Sozialleistungen und Unterhaltsvorschuss werden ausgeschlossen. Die Kostentragung zwischen Bund und Ländern wurde einvernehmlich geklärt, sodass die Neuregelung ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten kann.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will Veränderungen
750 Millionen Euro Jahr für Jahr: das ist eine Summe, mit der man eine Menge Gutes tun könnte für mehr Nachhaltigkeit und mehr Tierwohl in der Landwirtschaft. Indem man beispielsweise den Bau tiergerechter Ställe fördert, die Weidehaltung der Milchkühe, die Pflege des Grünlands oder die Digitalisierung der Landwirtschaft. Oder auch indem man Prämien dafür zahlt, dass Schweine ihre Ringelschwänzchen behalten. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer fordert, dass jährlich 750 Millionen Euro für die Entwicklung einer nachhaltigen und tiergerechten Landwirtschaft ausgegeben werden. Die Entscheidung darüber aber liegt bei den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag.
750 Millionen Euro Jahr für Jahr: das ist viel, würde auch Herrn Schäubles „schwarze Null“ nicht gefährden. Denn das Geld kommt von der Europäischen Union, ist also schon da. Es wird allerdings falsch ausgegeben. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will dies korrigieren und hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Bundesrat vorgelegt. Damit soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, eine im EU-Recht vorhandene Möglichkeit zur Umschichtung der EU-Mittel zwischen zwei Strukturfonds voll auszuschöpfen. Deutschland nutzt diese Möglichkeit bislang nur sehr begrenzt. Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 % der Mittel zu. Deutschland schichtet lediglich 4,5 % der Mittel um, das sind 230 Millionen Euro. Minister Meyer fordert, den vollen Umfang der Umschichtung – also 15 % oder 750 Millionen Euro – künftig auch in Deutschland zu nutzen.
Zum Hintergrund: Die Europäische Union zahlt Deutschland jährlich 6,3 Milliarden Euro aus zwei Strukturfonds für die Landwirtschaft: 1,3 Milliarden Euro kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER, sog. „2. Säule GAP“). Damit kann man gezielt all die nützlichen Dinge fördern, die oben angedeutet wurden. Der weitaus größere Batzen aber, jährlich rund 5 Milliarden Euro, stammt aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, sog. „1. Säule GAP“) und wird – wie mit der Gießkanne – breitflächig verteilt. Wer eine landwirtschaftlich genutzte Fläche besitzt, bekommt Geld. Unabhängig davon, ob er bedürftig ist oder nicht, und unabhängig davon, ob er seine Flächen im Sinne der Gesellschaft bewirtschaftet oder bloß für das eigene Portemonnaie. Die vor vielen Jahren von der Europäischen Kommission mutig verkündete – und richtige – Parole, öffentliche Gelder an die Landwirtschaft nur noch für öffentliche Leistungen auszugegeben, wurde zwischenzeitlich bis zur Unkenntlichkeit kaputtgeredet. Nach wie vor gehen 80 % der Gelder an die 20 % größten Betriebe, aber nicht dorthin, wo das Land im Sinne gesellschaftlicher Ziele bewirtschaftet wird.
Grünlandförderung, Ringelschwanzprämie: das ist alles nichts Neues. Diese Maßnahmen – und viele andere mehr – werden bereits heute durch das Landesprogramm PFEIL gefördert, mit dem Niedersachsen das europäische ELER-Programm umsetzt. Aber mit der Umschichtung von 15% der EGFL-Mittel in das PFEIL-Programm könnte man diese Maßnahmen ausweiten. Und weitere sinnvolle einführen, für die bisher kein Geld übrig ist. Nur als Gedankenanstoß: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat in seinem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung‘“ geschätzt, dass für den Umbau der derzeitigen Nutztierhaltung hin zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich erforderlich sind. Auch der Wissenschaftliche Beirat fordert deshalb die Umschichtung der Mittel aus dem EGFL in die ELER-Programme.
Einstimmig hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2017 für einen niedersächsischen Entschließungsantrag ausgesprochen, der die Bundesregierung dazu aufruft, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem
die Aufnahme von Assistenzhunden in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ermöglicht wird,
die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können, und
bundesweit gültige Qualitätsstandards für Assistenzhunde geschaffen werden.
Damit soll Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, eine größere und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Bislang werden von den Krankenkassen nur die Kosten für Blindenhunde erstattet.
In ihrer Rede wies Sozialministerin Cornelia Rundt auf die im Jahre 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention hin: „Ein wesentliches Ziel der Konvention ist die Erleichterung der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Als geeignete Maßnahme wird auch die Inanspruchnahme von Hilfen durch Tiere aufgeführt. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenssituationen ist ein wichtiges Anliegen. Mittlerweile stehen Hilfsmittel unterschiedlichster Art zur Verfügung, um Barrieren zu überwinden. Einige dieser Hilfsmittel sind wohlbekannt. So etwa Rampen und Schrägen, die es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglichen, Treppen und bauliche Hindernisse zu überwinden. Es gibt aber eben auch sogenannte „tierische Hilfsmittel“.
Zukünftig soll die Kostenübernahme auch für Begleit-, Diabeteswarn- und Epilepsiehunde erfolgen. Gleichzeitig muss eine Eintragung der Tiere im Schwerbehindertenausweis möglich sein, damit so ein Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften oder Arztpraxen gewährleistet ist.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Länder machen Briefkastengesellschaften den Garaus
Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf im Nachgang der „Panama Papers“ Stellung. Weitere Kompetenzen der Finanzverwaltung werden von den Ländern begrüßt. Das steuerliche Bankgeheimnis fällt. Steuerhinterziehung unter Ausnutzung einer Briefkastengesellschaft führt zu Freiheitsstrafe.
Bundesrat nimmt zum Gesetz Stellung
Die Länder begrüßen in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen, den sie bereits in einer Entschließung Anfang 2016 eingefordert hatten. Den Finanzbehörden sollen durch neue Pflichten von Unternehmern und Finanzinstituten verstärkt Kenntnisse über grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen ins Drittland gegeben werden. Durch das Lüften des durch Scheinfirmen geschaffenen Schleiers sollen die tatsächlich Agierenden in den Unternehmen offenbar werden. Unternehmer sollen daher künftig Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland anzeigen müssen. Sind Banken in die Anbahnung derartige Geschäftsbeziehungen eingebunden, so müssen auch sie die vermittelten Geschäftskontakte offenlegen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist mit saftigen Bußgeldern belegt.
Steuerliches Bankgeheimnis wird abgeschafft
Eine beachtliche Änderung kommt im Gesetzentwurf ganz unscheinbar daher. „§ 30a wird aufgehoben.“ Die Regelung des steuerlichen Bankgeheimnisses gehört damit bald der Vergangenheit an. Stattdessen erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im sogenannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist können dann die Identitäten hinter den Kontoinhabern leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Strafmaß bei Steuerhinterziehungen wird erhöht
Eine weitere Änderung tritt im Strafrecht ein. Wer fortgesetzt Steuerhinterziehungen durch die Einschaltung von Scheingesellschaften vornimmt, der soll nicht mit einer Geldstrafe davonkommen. Ihn soll eine mindestens halbjährige Freiheitsstrafe drohen.
Bundesrat stellt weitere Forderungen zur Herstellung von Transparenz auf
Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme ein weiteres konsequentes Vorgehen. Weitere Länder sollen in den internationalen Informationsaustausch über Steuerdaten eingebunden werden. Auf Ebene der Europäischen Union soll eine Liste unkooperativer Staaten aufgestellt werden und diese Sanktionen unterworfen werden. Außerdem fordern die Länder die gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und Maßnahmen gegen die als schädlich angesehenen Lizenz- und Patentboxen. Ein Gesetzentwurf hierzu wird der Finanzausschuss des Bundesrates bereits in seiner nächsten Sitzung beraten.
Steuerklassen bei Eheschließung sollen automatisch gesetzt werden
Eine Neuerung fordern die Länder bei der Steuerklasseneingruppierung nach einer Eheschließung. Bisher ist vorgesehen, dass eine Einstufung in die Steuerklassen III und V erfolgt. Aufgrund der vielen damit einhergehenden Probleme im Alltag soll dies geändert werden. Künftig soll daher nach einer Heirat automatisch die Einstufung beider Ehegatten in die Steuerklasse IV erfolgen. Angesichts der sich ändernden Arbeitsrealität kommt dies der gesellschaftlichen Normalität auch zunehmend näher.
Zeitalter der Digitalisierung stellt Mitbestimmung vor neue Herausforderungen
Die am 10. Februar 2017 im Bundesrat beschlossene Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft in Zeiten, in denen immer mehr Menschen in nicht tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an. Sie unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland.
Um den Interessen der Belegschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden – Arbeit 4.0 ist mit einem Arbeitsrecht 3.0 nicht zu vereinbaren. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen, werden gute Arbeitsbedingungen benötigt.
Denn die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse die Regel werden. Auch darf der Ruf nach Flexibilisierung von Arbeitszeit nicht zu einer Entgrenzung führen, sodass die Beschäftigen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlich Arbeitsortes erreichbar sind. Der Bedarf an einer größeren Flexibilisierung wird auch vor dem Hintergrund anerkannt, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistung auf einem globalen Markt anbieten. Allerdings muss Arbeit, die außerdem der üblichen Zeiten geleistet wird, dann auch entsprechend anerkannt und vergütet werden.
Zudem gilt es Lücken im deutschen und europäischen Recht zu schließen. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden. Dafür muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Boris Pistorius: Polizei mit allen Mittel schützen
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung auch einen Gesetzesentwurf gebilligt, der es der Polizei ermöglicht, körpernahe mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (sogenannte „Bodycams“) einzusetzen. Die Bodycams werden von den Einsatzkräften an der Uniform getragen und sollen potenzielle Gewalttäter von Angriffen auf Beamtinnen und Beamte abschrecken. Bei entsprechenden Übergriffen können die Kameraaufzeichnungen auch als Beweismittel dienen. Darüber hinaus verfolgt der Gesetzesentwurf das Ziel, der aktuellen angespannten Terror- und Gefährdungslage adäquat Rechnung zu tragen.
Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Eigentum oder zur Verfolgung von Straftaten
Voraussetzung für das Tragen von Bodycams soll sein, dass tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Erfordernis zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Eigentum oder zur Verfolgung von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung besteht.
Kennzeichen werden erhoben
Die Gesetzesvorlage soll es zukünftig der Bundespolizei auch erlauben, im öffentlichen Verkehrsraum die Kennzeichen von Fahrzeugen vorübergehend zu erheben. Dies soll durch technische Mittel ohne Wissen der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer möglich sein. Dadurch soll die Fahndung bei besonderen Gefahrenlage und bei der Strafverfolgung verbessert werden.
Aufzeichnung von Telefonaten
Die Bundespolizei erhält zudem die Befugnis, Telefonate aufzuzeichnen, die bei den Einsatzleitungen eingehen. Die Aufzeichnungen sollen allerdings sofort und spurenlos gelöscht werden, sobald diese nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden – spätestens jedoch nach 30 Tagen.
Pilotprojekt läuft in Niedersachsen
Bodycams werden seit Mitte Dezember bis Ende März 2017 im Rahmen eines Pilotprojekts in allen Flächenbehörden Niedersachsens eingesetzt. Allerdings werden derzeit keine Tonaufnahmen gemacht. Beamtinnen und Beamte mit einer Bodycam tragen eine gelbe Weste mit der Aufschrift „VIDEOAUFZEICHNUNG“. Außerdem wird auf den Einsatz der Körperkameras jeweils gesondert von ihren Trägerinnen und Trägern hingewiesen.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte zum Start des Projekts: „Polizistinnen und Polizisten halten tagtäglich für uns alle ihren Kopf hin. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie im Rahmen ihres täglichen Dienstes zur Zielscheibe respektlosen, aggressiven Verhaltens werden. Es ist daher unsere Pflicht, die Polizei mit allen Mitteln zu schützen. Dazu gehört auch der Einsatz von Bodycams.“
Der Bundesrat hat sich in der ersten Sitzung des Jahres 2017 gleich drei Mal mit abfallrechtlichen Themen befasst. Zunächst verzichtete das Plenum einstimmig auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Hier ging es eigentlich um die Streichung der Heizwertklausel, so dass künftig mehr Abfälle stofflich verwertet also recycelt und nicht verbrannt werden. Der Deutsche Bundestag jedoch hat das Gesetz durch einen neuen Artikel, mit dem das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert wird, ergänzt.
Rücknahmepflicht von Elektrogeräten gestärkt
Demnach sollen Händler, die ihrer Verpflichtung zur Rücknahme von Elektrogeräten nicht nachkommen, künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro belegt werden können. Zudem sollen die Rücknahmepflichten der Händler im Hinblick auf Umfang und Zeitpunkt konkretisiert werden. Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes ein entsprechendes Altgerät unentgeltlich zurücknehmen. Bei Neugeräten (mit Kantenlänge kleiner 25 cm) gilt dies sogar ohne Neukauf. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht wird als Ordnungswidrigkeitstatbestand normiert.
Recyclingquoten erhöht, aber noch kein Wertstoffgesetz
Darüber hinaus hatte das Plenum den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen zu beraten. Dieses Verpackungsgesetz ist der kleinste gemeinsame Nenner des angekündigten Wertstoffgesetzes, auf das sich Bund und Länder nicht einigen konnten.
Der grundsätzliche Konflikt über die Verantwortung für die Sammlung der wertstoffhaltigen Abfälle konnte nicht beigelegt werden. Auch die geplante flächendeckende gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen wird nicht mehr vorgeschrieben. Eine zentrale Stelle wird eingerichtet, die das Marktverhalten der Produktverantwortlichen sowie der dualen Systeme kontrolliert.
Der Gesetzentwurf bleibt hinter der Bundesratsentschließung zu einem Wertstoffgesetz vom 29. Januar 2016 zurück. Daher übten die Länder mit den Stimmen Niedersachsens deutliche Kritik am Entwurf. Der Bundesrat kritisiert, dass es der Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen noch immer nicht gelungen ist, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen. Damit sei die Chance vertan, durch eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen eine qualitative und quantitative Verbesserung bei den Sekundärrohstoffen zu erreichen und die Sammelmengen an Wertstoffen deutlich zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat zwar vor, Verpackungen aus Glas, Papier, Metallen und Kunststoff verstärkt zu recyceln und dadurch Abfälle zu vermeiden. So soll die Quote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen, die Quote bei Metallen, Papier und Glas bis 2022 auf 90 Prozent. Die Lizenzkosten im dualen System für Verpackungen sollen sich an umweltfreundlichen Aspekten orientieren. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass die vorgesehene Pfand- und Rücknahmepflichten für Einwegverpackungen den unbefriedigenden Status Quo im Wesentlichen fortschreiben würden. Er spricht sich dafür aus, dass sich die Pfandpflicht künftig nicht mehr an den sachfremden Kriterien der Größe oder am Inhalt der Getränkeverpackung, sondern an der Art des Materials der Verpackung orientieren sollte, um frühere Verwirrung und Ausweichmanöver der Hersteller und Inverkehrbringer zu verhindern.
Für den Handel enthält der Gesetzentwurf eine Verpflichtung, Einweg- und Mehrwegflaschen durch eine gut sichtbare Regalkennung auszuzeichnen. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher die Unterscheidung zwischen den Flaschen erleichtern. Der Bundesrat fordert stattdessen eine deutliche Kennzeichnung direkt auf der Verpackung selbst. Der Gesetzentwurf sieht allerdings die Abschaffung der Zielvorgaben für Mehrweganteile vor.
Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Als nächstes berät der Bundestag über den Gesetzentwurf.
Stärkere Trennung von gewerblichen Abfällen
Ein weiteres Abfallthema war die Gewerbeabfallverordnung, die im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
Bei gewerblichen Siedlungsabfällen werden in die Getrenntsammelpflicht einbezogen: Holz, Alttextilien, produktionsspezifische Abfälle z.B. von Sägearbeiten, Rinden-, Kork-, Lederabfälle oder Filterstäube, sowie biologisch abbaubare Abfälle aus der Landschaftspflege, dem Einzelhandel oder der Nahrungsmittelindustrie.
Im Bereich Bau- und Abbruchabfälle sind Holz, Dämmmaterial, Bitumen, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik getrennt zu sammeln.
Für bestimmte Vorgaben sollen Dokumentations- oder Nachweispflichten gelten. Das betrifft unter anderem die Einhaltung der Getrenntsammelpflicht oder die Geltendmachung von Ausnahmeregelungen bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
Entfällt eine Getrenntsammelpflicht der neu zu trennenden Abfälle, sind gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchsabfälle durch den Abfallerzeuger/-besitzer vorbehandeln zu lassen. Für Vorbehandlungsanlagen, die z.B. den Abfall zerkleinern oder trennen, gelten ab 01. Januar 2019 neu aufgestellte technische Mindestanforderungen.
Der Bundesrat hat noch einige fachliche Änderungen beschlossen und eine Entschließung gefasst, da er die Notwendigkeit weiterer umweltrechtlicher Regelungen sieht. Er bittet die Bundesregierung um zeitnahe Vorlage des Verordnungspaketes zur Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Bund soll neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe überarbeiten
Das Bundesverkehrsministerium will mehr Sicherheit für die Besatzung und Passagiere von Traditionsschiffen schaffen. Eine neue Verordnung enthält Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit der alten Schiffe, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln, ferner Regelungen zur Ausbildung der Besatzung und zu Dokumentationspflichten. Die Betreiber der deutschen Flotte laufen Sturm gegen die Verschärfungen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Sorgen in einer „Entschließung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt“ aufgegriffen, die der Bundesrat sich jetzt zu eigen gemacht hat. Die Bundesregierung soll den Verordnungsentwurf gemeinsam mit den Betroffenen überarbeiten.
Verhältnismäßigkeit der Vorgaben muss gewahrt bleiben
Die geltende Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe soll überarbeitet werden, darin sind sich alle Beteiligten einig. Das Sicherheitsniveau muss erhöht werden, die Authentizität der historischen Schiffe soll dabei aber erhalten bleiben. Die neue Sicherheitsverordnung überträgt nun Vorschriften aus der Berufsschifffahrt unmittelbar auf die Traditionsschifffahrt. Das bedeutet eine finanzielle und personelle Mehrbelastung für die meist ehrenamtlich und in Vereinen organisierten Betreiber, die sie nur schwer stemmen können. Sicherheit muss sein – aber die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, damit die Ehrenamtlichen die Traditionsschiffe weiter betreiben können.
Großes Engagement in Niedersachsen für den Erhalt der Traditionsschifffahrt
Niedersachsen hat gemeinsam mit den norddeutschen Ländern in der Anhörung zum ersten Entwurf der Sicherheitsverordnung eine Vielzahl von Anregungen und Änderungsvorschlägen vorgebracht. Darüber hinaus haben sich im Niedersächsischen Landtag alle vertretenen Fraktionen mit einer Entschließung für den Erhalt dieser besonderen Sparte der Schifffahrt stark gemacht (Traditionsschifffahrt vor dem Untergang bewahren, Drs. 17/6968). Das unterstreicht das gemeinsame Interesse an der Fortführung maritimer Traditionen und traditioneller Seemannschaften in Niedersachsen. Hier gibt es zurzeit 17 zugelassene „schwimmende Denkmäler“, das sind knapp 20 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Traditionsschiffe.
Beteiligte sollen gemeinsam Handlungsspielräume ausloten
Wegen der besonderen Betroffenheit Niedersachsens hat die Landesregierung gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine Bundesratsentschließung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt initiiert. Weder der Bundesrat noch der Deutsche Bundestag müssen beim Erlass der novellierten Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe beteiligt werden. Niedersachsen will aber mit Unterstützung möglichst aller anderen Bundesländer erreichen, dass die neuen Sicherheitsregelungen nochmals kritisch geprüft werden. Sie sollen im Einzelnen mit den Verbänden der Traditionsschifffahrt besprochen werden, um gemeinsam Handlungsspielräume auszuloten. Dementsprechend hat der Bundesrat jetzt die Bundesregierung aufgefordert, den Verordnungsentwurf unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben.
Die heilende Wirkung von Cannabis zur Behandlung von Krankheiten ist bereits seit mehreren Jahrtausenden bekannt. So beschrieb schon der chinesische Urkaiser Shennong über Anwendung und Wirkung in seinem Lehrbuch über Ackerbau und Heilpflanzen. Auch die Benediktinerin und Universalgelehrte Hildegard von Bingen soll das Arzneimittel in ihren Schriften erwähnt haben. Nicht zuletzt seit es in den USA zunehmend verbreitet ist, „Cannabis auf Rezept“ zu erwerben, gibt es auch in Deutschland verstärkte Bestrebungen, chronisch Kranken den Zugang zu getrockneten Cannabis-Blüten und –Extrakten zu ermöglichen.
Dazu hat der Deutsche Bundestag – nach mehreren Aufforderungen durch den Bundesrat – mit Beschluss vom 19. Januar 2017 nun auch die Möglichkeit eröffnet. Der Bundesrat hat diesen Beschluss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am vergangenen Freitag gebilligt.
Zukünftig dürfen Ärzte schwerkranken Patientinnen und Patienten Cannabis-Arzneimittel verschreiben. Dabei ist es nicht notwendig, dass keine weiteren Behandlungsalternativen mehr bestehen, d.h. dass die Patientin oder der Patient nicht „austherapiert“ sein muss.
Vielmehr soll die Cannabis-Therapie bei Schwerkranken oder auch in der Palliativversorgung das Leiden verringern. Eine Nutzung zu diesen Zwecken war bereits vorher mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte möglich, allerdings mussten die Patientinnen und Patienten dabei die Kosten selbst tragen. Dafür sind nun die Krankenkassen zuständig, die nur in begründeten Fällen die Therapie verweigern können.
Um einen Missbrauch zu verhindern, erfolgen Anbau und Vertrieb über eine staatliche Cannabis-Agentur sowie durch Apotheken. Gleichzeitig erfolgt eine anonymisierte wissenschaftliche Analyse der medizinischen Wirkung von Cannabis-Therapien.
Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 im ersten Durchgang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze befasst.
Mit dem Gesetz soll die Betriebsrente als dritter Pfeiler in der Altersversorgung, neben der gesetzlichen und privaten Altersversorgung, gestärkt werden. Betriebsrenten sollen weiter verbreitet werden und möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen. Das Gesetz enthält drei Hauptaspekte:
Das Betriebsrentengesetz eröffnet den Sozialpartnern die Möglichkeit, auf der Grundlage von Tarifverträgen sogenannte reine Beitragszusagen einzuführen und damit die Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken für Betriebsrenten zu entlasten. Die Sozialpartner erhalten die Option, zusammen mit den Versorgungseinrichtungen möglichst effiziente und sichere Betriebsrentensysteme einzuführen, zu implementieren und zu steuern. Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Versorgungseinrichtungen sind bei dieser Anlageform nicht vorgesehen. Diese Form der Betriebsrente unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage spezifischer neuer Aufsichtsvorschriften. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen.
Daneben wird im Betriebsrentengesetz die rechtssichere Ausgestaltung von tariflichen Modellen der automatischen Entgeltumwandlung verankert („Opting-Out“- bzw. „Optionsmodelle“).
Im Sozialrecht werden neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern gesetzt: In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge) bleiben freiwillig angesparte Zusatzrenten wie Betriebs- und Riester-Renten künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden betrieblich organisierte Riester-Verträge künftig genauso behandelt wie zertifizierte (private) Riester-Verträge und bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Die Grundzulage bei der Riester-Rente wird erstmals seit 2008 angehoben und das Verfahren zur Riester-Förderung verbessert. Die Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird als neutrale Informationsquelle auch für die betriebliche Altersversorgung ausgebaut.
Zur Optimierung der steuerlichen Förderung wird für Geringverdiener ein neues Steuer-Fördermodell für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers eingeführt. Der Förderbetrag beträgt 30 % und wird an den Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt. Der Förderbetrag richtet sich an Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.000 Euro pro Monat.
Im Rahmen der Ausschussberatungen zu dem Gesetzesvorhaben wurden von den Ländern diverse Änderungsbegehren vorgelegt. Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung davon u.a. mehrere Prüfbitten, zum Beispiel inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann und ob eine deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulagen erfolgen kann. Weitere Punkte, die die Tarifbindung geschwächt und von denen nichttarifgebundene Betriebe profitiert hätten, wurden vom Bundesrat hingegen abgelehnt.
Weiteres Verfahren
Mit der Stellungnahme der Länder wird sich nun zunächst die Bundesregierung befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die endgültige Fassung des Gesetzes. Spätestens drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss berät der Bundesrat dann abschließend über das Vorhaben.
Konkurrenz im öffentlichen Personennahverkehr darf nicht über Dumpinglöhne stattfinden
Eine Gesetzesinitiative von Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Absicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hatte im jüngsten Bundesrat Erfolg. Damit soll die soziale und finanzielle Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV garantiert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen erweitern das Antrags- und Genehmigungsverfahren für Bus- und Bahnlinien im Personenbeförderungsgesetz insbesondere um soziale Aspekte.
Die Aufgabenträger definieren die Anforderungen an das Verkehrsangebot
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsleistung im ÖPNV sind die Aufgabenträger, d.h. die Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände, zuständig. Sie definieren die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes. Können die Leistungen kostendeckend ohne öffentliche Zuschüsse, also eigenwirtschaftlich, erbracht werden, bleibt für gemeinwirtschaftliche, d.h. mit öffentlichen Zuschüssen finanzierte Verkehre kein Raum.
Künftig können Vorgaben zu Mindestentgelten gemacht werden
Dieser Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit wird mit der Gesetzesinitiative konkretisiert. Die Aufgabenträger sollen in ihrer sogenannten Vorabbekanntmachung künftig soziale Standards vorgeben können. Mit einer Vorabbekanntmachung kündigen die Aufgabenträger an, dass sie einen öffentlichen Auftrag für Verkehrsleistungen im ÖPNV vergeben möchten, und definieren darin Anforderungen für Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Standards. Künftig sollen die Vorabbekanntmachungen auch Vorgaben zu Mindestentgelten nach einschlägigen Tarifverträgen, zum Übergang der Beschäftigten zu den bisherigen Bedingungen im Falle eines Betreiberwechsels und weitere soziale Standards enthalten können.
Soziale Standards gelten dann auch für eigenwirtschaftliche Verkehre
Diese Anforderungen sind dann auch von den Unternehmen zu erfüllen, die die Verkehrsleistungen in Konkurrenz zur geplanten Vergabe eigenwirtschaftlich erbringen möchten. Sie müssen künftig auch eine Kalkulation der erwarteten Kosten und Erträge sowie ein Betriebs- und Betriebsvorbereitungskonzept vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass sich der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit tatsächlich nur auf solche Verkehre erstreckt, die nachweislich kostendeckend über die gesamte Genehmigungsdauer erbracht werden können.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag jetzt dazu aufgefordert, das seit Anfang 2016 laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeberufe noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen. Dies ist erforderlich, da schon heute in vielen Bereichen qualifizierter Nachwuchs fehlt.
Niedersachsen hat sich zu der Entschließung im Plenum des Bundesrates enthalten. Hintergrund dafür ist eine Neufassung der Entschließung, bei der eine aus niedersächsischer Sicht unannehmbare Abschwächung des ursprünglichen Entschließungstextes vorgenommen wurde. So sah die ursprünglich ins Beratungsverfahren gegebene Entschließung die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung vor, bei welcher zukünftig die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst werden sollte. Die Weiterentwicklung der bislang getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeberufsausbildung ist nach Einschätzung von Niedersachsen aber eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Diese einheitliche Ausbildung soll dazu führen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu stärken und eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Damit könnten in Zeiten eines soziodemografischen Strukturwandels die Weichen für ein zukunftsfähiges Ausbildungsmodell im Bereich der Pflege gestellt werden. Gleichzeitig wird den Pflegebedürftigen, den in der Pflege Beschäftigten und den Angehörigen Entlastungs- und Planungssicherheit gegeben.
Die Entschließung des Bundesrates in der nun von der Länderkammer auf den Weg gebrachten Fassung hingegen zielt auf eine nur in Teilen einheitliche Ausbildung ab.
Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag auch mit einem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts befasst, bei dem es um das Thema der Gesichtsverhüllung geht.
So sollen Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen sind nur aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen möglich. Ein derartiges Verhüllungsverbot besteht für niedersächsische Beamtinnen und Beamte bereits in ähnlicher Form in entsprechenden Landesvorschriften.
Zudem wird geregelt, dass dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden kann. Eine verlässliche Identifizierung anhand von Identifikationspapieren ist nur durch einen Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild möglich.
Weitere Personen von Änderungen betroffen
Vergleichbares soll für Zivilpersonen in den Fällen gelten, in denen ihre Identifizierung rechtlich notwendig und geboten erscheint, wie zum Beispiel bei Passkontrollen und Stimmabgaben im Wahllokal. So sieht die Änderung der Bundeswahlordnung vor, dass eine Wählerin oder ein Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden kann, wenn sie oder er sich nicht ausweist oder die Feststellung ihrer oder seiner Identität durch den Wahlvorstand unmöglich macht und die zur Feststellung ihrer oder seiner Identität erforderliche Mitwirkungshandlung zum Abgleich mit dem Ausweispapier verweigert.
Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz und Unionsbürger sollen verpflichtet werden, einen Pass(-ersatz) oder Ausweis auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung befugten Person vorzulegen und es dieser ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild in dem Ausweispapier abzugleichen. Gleiches soll künftig für ausländische Besitzer eines Ankunftsnachweises nach dem Asylgesetz gelten.
Bundesrat fordert Nachbesserungen
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme, die von Niedersachsen in einzelnen Punkten unterstützt wurde, zu diesem Gesetzesentwurf beschlossen. Jetzt hat die Bundesregierung die Gelegenheit zur Gegenäußerung.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass die Antragsteller eines (vorläufigen) Personalausweises oder Bewerber um einen Pass künftig dazu verpflichtet werden sollen, es der zuständigen Behörde zu ermöglichen, das eigene Gesicht mit dem vorgelegten Lichtbild und dem Lichtbild des bisherigen Personalausweises oder eines Reisepasses abzugleichen. Dabei soll die Befolgung dieser Verpflichtung von Passbewerbern durch einen weiteren entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand sichergestellt werden.
Ergänzend zum Aufenthaltsgesetz soll für Ausländer im Asylgesetz ebenfalls die Verpflichtung geregelt werden, es den mit der Ausführung des Asylgesetzes betrauten Behörden zu ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild der Dokumente, die nach dem Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurden zu vergleichen. Gemeint ist die Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder Aussetzung der Abschiebung.
In der Diskussion um ein Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen erklärt Niedersachsens Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt:
„Frauen und Männer verdienen für gleiche und gleichwertige Arbeit gleiches Geld. Nur leider bekommen sie es noch nicht. Der vorgelegte Gesetzentwurf macht Ernst mit der gleichstellungspolitischen Forderung, versteckte Lohndiskriminierung aufzudecken.“
Nach dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ein zweiter Durchbruch für die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
die Definition wesentlicher Grundsätze und Begriffe zum Gebot der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit
die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs
die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen, sowie
die Einführung einer Berichtspflicht zur Gleichberechtigung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind.
Der Entwurf sieht auch vor, dass die Bundesregierung über die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten berichtet. Zudem soll die geschlechtersensible Berufswahlberatung gestärkt werden, um ein Berufswahlverhalten ohne Rollenstereotype zu fördern.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag keine Einwendungen gegen das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erhoben.
Cornelia Rundt ist sich sicher, dass das Transparenzgesetz dafür sorgen wird, dass sich die Unternehmen, Personalverantwortliche und Mitarbeitervertretungen in den Betrieben ihrer Verantwortung für Lohngerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit noch konsequenter stellen.
Persönlich hätte sie sich einen wesentlich umfangreicheren Auskunftsanspruch gewünscht. Rundt: „Viele Frauen arbeiten gerade in kleineren Unternehmen, so dass eine Ausweitung des Anspruchs auf Unternehmen auch mit deutlich weniger als 200 Beschäftigten sinnvoll ist. Ich befürchte auch, dass die Vergleichskriterien, die der Gesetzentwurf verlangt, zu eng und nicht in allen Fällen zielführend sind. Hier bleibt Diskussionsbedarf.“
Nicht zu diskutieren sei allerdings, so Niedersachsens Ressortchefin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Anspruch der Frauen auf gerechte Bezahlung.
„Wir haben die bestqualifizierten Frauen aller Zeiten mit einem riesigen Potenzial für unsere Gesellschaft. Das wollen wir nutzen und dafür müssen wir fair bezahlen. Ich freue mich auf die Umsetzung des Gesetzes. Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen und damit ein weiterer Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit“, so Rundt abschließend.
Kartenzahlungen zukünftig noch sicherer und günstiger // Polizisten und Rettungskräfte besser schützen // Elektronische Fußfessel zur Überwachung extremistischer Straftäter
Kartenzahlungen zukünftig noch sicherer und günstiger
Händler dürfen in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Dies gilt europaweit – sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verabschiedet. Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollen der Wettbewerb und die Sicherheit im Zahlungsverkehr gestärkt werden. Kundinnen und Kunden profitieren von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister.
Das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht wird nunmehr gesetzlich verankert. Verbraucher können sich Lastschriften weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Auch dies gilt in Zukunft europaweit.
Durch die neuen Regelungen sollen Zahlungen – insbesondere im Internet – noch sicherer und günstiger werden:
Die Sicherheit von Zahlungen wird dadurch verbessert, dass Zahlungsdienstleister zukünftig für risikoreiche Zahlungen eine starke Kundenauthentifizierung, d.h. eine Legitimation über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) verlangen sollen. Die konkreten Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung sowie mögliche Ausnahmen davon werden in den technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation geregelt. Die EBA wird diese Standards in Kürze vorlegen.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher haften diese für nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro (zuvor: 150 Euro). Auch werden die Mindestanforderungen an die Darlegungs- und Beweislast von Zahlungsdienstleistern bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen zugunsten der Verbraucher erhöht.
Polizisten und Rettungskräfte besser schützen
Die Bundesregierung hat den von dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen. Damit erfüllt sie die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. So soll ein effektiverer Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften erreicht werden. Zugleich möchte damit die Bundesregierung ihren Respekt und die Wertschätzung gegenüber diesen Personengruppen unterstreichen.
Der Gesetzentwurf schlägt im Wesentlichen vor, die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuchs umzugestalten, insbesondere durch einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“. Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt. Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand gelten, erweitert.
Elektronische Fußfessel zur Überwachung extremistischer Straftäter
Ebenfalls hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern gebilligt.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein Punkt aus der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesminister des Innern vom 10. Januar 2017 umgesetzt. Beide Minister hatten im Nachgang zu dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember 2016 über die rechts- und sicherheitspolitischen Konsequenzen beraten und sich auf gesetzgeberische Konsequenzen und Maßnahmen geeinigt.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei verurteilten extremistischen Straftätern nach Entlassung aus der Strafhaft in zwei Punkten ausgeweitet. Zum einen soll der Katalog tauglicher Anlasstaten um folgende schwere Staatsschutzdelikte erweitert werden: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen und Werben um Mitglieder oder Unterstützer in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen.
Zum anderen soll die weitere Voraussetzung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wonach mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe voll verbüßt sein müssen, geändert werden. Bei Staatschutzdelikten soll künftig schon eine Verbüßung von zwei Jahren Freiheitsstrafe für die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausreichend sein.
Bundesversammlung wählt Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (61) wurde am Sonntag, 12. Februar 2017, von der Bundesversammlung im ersten Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten gewählt.
Amtsinhaber Joachim Gauck hatte am 6. Juni 2016 erklärt, nicht erneut für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren. Gaucks fünfjährige Amtszeit endet am 18. März 2017. Die 16. Bundesversammlung setzte sich aus allen 630 Bundestagsabgeordneten sowie weiteren 630 Mitgliedern zusammen, die von den Parlamenten der Länder delegiert wurden. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) berief die Bundesversammlung ein und leitete die Sitzung. Eigens dafür war der Bundestag umgestaltet worden, um allen Mitgliedern der Bundesversammlung Platz bieten zu können. Für Niedersachsen waren als Delegierte jeweils 25 Mitglieder von der CDU-Fraktion benannt, 23 von der SPD, neun von Bündnis 90/Die Grünen und sechs von der FDP.
CDU, SPD und CSU hatten den SPD-Abgeordneten und früheren Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (61) am 16. November 2016 als gemeinsamen Kandidaten vorgestellt. Die Linke hatte am 21. November den emeritierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Christoph Butterwegge (66) aus Köln nominiert. Die Alternative für Deutschland (AfD) hatte bereits am 30. April angekündigt, dass der stellvertretende Bundesvorsitzende und frühere Stadtkämmerer von Frankfurt am Main, Albrecht Glaser (75), kandidieren wird. Die bayerischen Freien Wähler hatten am 20. Juli den Richter Alexander Hold (54) aus Kempten im Allgäu als Kandidaten benannt. Das vom nordrhein-westfälischen Landtag auf Vorschlag der Piraten entsandte Mitglied der Bundesversammlung Martin Sonneborn, der für „Die Partei“ als fraktionsloser Abgeordneter dem Europäischen Parlament angehört, hatte als weiteren Kandidaten seinen Vater Engelbert Sonneborn (78) nominiert, der selbst nicht Mitglied der Bundesversammlung ist.
Auch zahlreiche Prominente reisten aus Niedersachsen als Delegierte zur Bundesversammlung: Drag-Queen Olivia Jones wurde von den Grünen nominiert. Für die SPD machten sich neben Ministerpräsident Stephan Weil die Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus, der Fernsehkoch Rainer Sass, VW-Gesamtbetriebsratschef Bernd Osterloh und der MHH-Professor Dr. med. Axel Haverich auf den Weg nach Berlin.
Zudem war Petra Wontorra als Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen von der SPD Niedersachsen für die Bundesversammlung nominiert worden.
zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren will der Bund gemeinsam mit den Ländern finanzieren und dabei auch die Qualität der Betreuung verbessern.
Bis 2020 stellt der Bund gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Bundesrat hatte sich am vergangenen Freitag mit dem entsprechenden Regierungsentwurf zum Ausbau der Kindertagesbetreuung befasst. Er äußert nur wenig Änderungsbedarf an dem geplanten Gesetz. Niedersachsen wird an den Mitteln des Bundessondervermögens von rund 1,1 Milliarden Euro mit rund 106 Millionen Euro teilhaben.
Investitionsprogramm 2017-2022
Zur Finanzierung des aufgestockten Betreuungsangebots in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern wird ein Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ aufgelegt. Es gilt ausdrücklich für alle Kinder bis zum Schuleintritt, so dass vor allem auch die unter Dreijährigen von den Mitteln profitieren können. Bei ihnen ist der zusätzliche Bedarf an Plätzen in den Kindertagesstätten nach wie vor am stärksten. Die Investitionen sind auch für Kinder mit Fluchthintergrund gedacht.
Finanzhilfen für Länder und Kommunen
Vom aufgestockten Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ stehen für das laufende Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten. Ein Teil der geplanten Maßnahmen soll rückwirkend schon zum 1. Juli 2016 greifen.
Nur wenig Verbesserungsbedarf aus Ländersicht
Neben Anregungen zur Klarstellung und zur Verfahrenserleichterung schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vor, dass bis zu einer Grenze von 1.000 Euro für einen zusätzlichen Kita-Platz ausnahmsweise auch eine Vollförderung durch den Bund möglich sein soll.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme der Länder geht nun über die Bundesregierung in den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat abschließend damit
MP Stephan Weil: Digitalisierung ohne Breitbandausbau nicht möglich
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles befasst sich mit dem digitalen Wandel
Digitaler Wandel ist auch ein Thema für Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil
Die Gäste des Diskussionsabends in Berlin
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter bei seinem Grußwort
Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer NiedersachsenMetall, bei einem Beitrag
Bundesministerin Andrea Nahles sieht Chancen im digitalen Wandel
Prof. Dr. Kerstin Jürgens, Vorsitzende der Kommission „Arbeit der Zukunft“ der Hans- Böckler- Stiftung
MP Stephan Weil und BM Andrea Nahles im direkten Austausch
Dr. Volker Schmidt skizziert die künftige Gestaltung des digitalen Wandels
Die Moderatorin Vanessa Krukenberg interviewt Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil
Das Podium ist besetzt
Ein Empfangsapplaus für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles
Am 26. Januar befasste sich ein prominent besetztes Podium im Rahmen der Reihe „Ross trifft Bär“ mit den Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie gute Arbeit und Zusammenhalt 4.0 in Deutschland erreicht werden können.
In ihrem Eröffnungsstatement wies Arbeitsministerin Andrea Nahles auf das vom BMAS veröffentliche Weißbuch Arbeiten 4.0 hin, das die Schlussfolgerungen eines breiten gesellschaftlichen Dialoges zusammenfasst und Handlungsempfehlungen formuliert. Dabei war es ihr wichtig, drei Punkte besonders hervorzuheben: Erstens sei die Feststellung wichtig, dass es durch Automation und Digitalisierung nicht weniger Arbeit gibt, dass es allerdings andere Arbeit gibt. Darauf müssten sich alle Beteiligten – Arbeitgeber, Arbeitnehmer, aber auch politische Akteure – einstellen. Zweitens dürften insbesondere die Arbeitnehmer nicht mit den neuen Technologien allein gelassen werden, sodass es bei ihnen zu einem „Das schaff ich nicht“-Gefühl und in der Konsequenz einem Verdrängen kommt.
Kurz: Die Menschen dürfen nicht mit den Herausforderungen allein gelassen werden. Dazu wurden bereits verschiedene Programme von Bund und Ländern auf den Weg gebracht, um Angebote zur Aus- und Weiterbildung zu machen. Drittens müssten auch Fragen der Flexibilisierung von Arbeitszeit in engen Austausch mit den Sozialpartnern diskutiert werden, allerdings ohne dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes außer Kraft gesetzt werden: Im Zeitalter der Digitalisierung und von globalen Märkten sind Arbeitgeber mitunter darauf angewiesen, dass Tätigkeiten außerhalb der „gewöhnlichen Arbeitszeit“ ausgeführt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen mit Partnern in unterschiedlichen Zeitzonen zusammenarbeitet.
Umgekehrt kommt es aber auch zunehmend vor, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr zeitliche Flexibilität und Selbstbestimmung wünschen, da sie bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten nicht mehr räumlich und teilweise weniger zeitlich festgelegt sind. Hier eröffnet die Digitalisierung Freiräume, die von den Arbeitnehmern individuell genutzt werden. Nahles kündigte in diesem Zusammenhang an, dass in Modellvorhaben sogenannte Lern- und Experimentierräume geschaffen werden. Dabei werden in ausgewählten Betrieben zwischen den Sozialpartnern tarifvertraglich vereinbarte Kompromisse für den Zeitraum von zwei Jahren getestet, um so Erkenntnisse für die nächsten praktischen Schritte zu gewinnen.
Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil lenkte in seinem Beitrag den Fokus auf den technologischen Wandel und die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Der bei der Hannover-Messe 2011 erstmals öffentlich diskutierte Begriff der „Industrie 4.0“ habe sich in wenigen Jahren zu einer „Wirtschaft 4.0“ und damit auch zu einem „Leben 4.0“ weiterentwickelt. Er wies in diesem Zusammenhang auf eine Untersuchung des DGB hin, lautet derer durch zunehmende Automatisierung in den letzten 30 Jahren etwa 30 % aller Industriearbeitsplätze weggefallen seien. Gleichzeitig sind in diesem Zeitraum dann auch wieder andere Arbeitsplätze entstanden.
Auch mit der Digitalisierung sind solche Veränderungen zu erwarten, allerdings werden die Zeitfenster durch den technologischen Wandel kleiner. Niedersachsen ist dabei, wie auch alle anderen Bundesländer, in allen Bereichen des täglichen Lebens betroffen. Dies verdeutlichte Weil an drei Beispielen: Digitalisierung ist ohne einen flächendeckenden, leistungsfähigen Breitbandausbau nicht möglich. Sowohl Bund als auch Land unternehmen dabei große Anstrengungen, aber auch dabei werden die handelnden Akteurinnen und Akutere häufig von der schnellen Entwicklung überholt: Während die Bundesregierung im Jahr 2009 noch bei einem Mbit als „mittlerweile angemessene“ Breitbandverbindung sprach, setzte sich die niedersächsische Landesregierung im Jahr 2013 das Ziel, 30 Mbit als Standardversorgung zu erreichen. Nur zwei Jahre später legte sich die Bundesregierung bei ihrer Förderung wiederum auf ein Ausbauziel von 50 Mbit fest und Ende 2016 verkündete ein niedersächsischer Energie- und Telekommunikationskonzern, in den kommenden Jahren eine Milliarde Euro zu investieren, um seinen Kunden einen Breitbandanschluss bis zu 1000 Mbit anbieten zu können.
Als zweiten wichtigen Aspekt führte Weil die digitale Bildung und Fortbildung an: Ziel dabei muss es sein, Anwendersicherheit herzustellen und das schon mit der Schulbildung. Dies beinhaltet auch eine kritische Anwendungskompetenz, d.h. auch die eigene Urteilskraft muss geschult und gestärkt werden. Aufgrund der fortwährenden Neuentwicklungen muss es dabei möglich sein, diese Weiterbildungen verstärkt „on the job“ und in Hochschulen durchzuführen. Letztere müssten sich mit neuen Angeboten auf Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen und für sie öffnen.
Zuletzt sprach er auch das Thema Datensicherheit an, einen Bereich, mit dem sich insbesondere kleinere Unternehmen nicht immer ausreichend befassen können, weil ihnen dazu Wissen und Möglichkeiten fehlen. Hierbei unterstützt das Land mit gezielten Maßnahmen, die häufig Unternehmen überhaupt erste konzeptionelle Ideen in Bezug auf die Digitalisierung aufzeigen.
Aus einem anderen Blickwinkel betrachtete Prof. Kerstin Jürgens das Thema. Sie ist Vorsitzende der Kommission „Arbeit der Zukunft“ der Hans-Böckler-Stiftung, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und betrieblicher Praxis Handlungsempfehlungen für die Herausforderungen erarbeiten sollen, die sich für die Arbeitswelt durch demografischen Wandel, Feminisierung, Digitalisierung und Werte ergeben. Sie stellte zunächst fest, dass die Digitalisierung ganze Branchen, Geschäftsmodelle und gleichsam kleine und große Unternehmen beeinflusst und dass man daher die Frage aufwerfen muss, auf was die neuen Technologien eigentlich treffen.
In einer gesellschaftlich ohnehin unruhigen Zeit komme nun mit der Digitalisierung eine neue Technologie auf die Menschen zu. Bei den Menschen, die schon jetzt gefühlt außen vor sind, weil sie glauben, sie könnten mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht mehr Schritt halten, verursachen die neuen Technologien Angst, da sie noch „on top“ zum normalen Leben hinzukommen. Für diese verunsicherten Menschen muss der Staat starke Antworten geben und einen Rahmen und feste Strukturen vorgeben. Auch müssten Zeit und Geld in Bildungsangebote investiert werden, denn nur damit könne den Menschen die Angst vor „dem Neuen“ genommen werden.
Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall, brach die Wünsche seiner Branche auf drei Schlagwörter herunter: Breitband – Bildung – Bares. Er unterstützte das Argument von Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil, dass die Digitalisierung von Unternehmen nur durch eine leistungsstarke Breitbandversorgung ermöglicht wird. Wenn ein Unternehmen eine Nacht einplanen muss, um digitale Vorlagen eines Kunden auf die eigenen Server laden zu können, so müsse man sich nicht wundern, wenn diese Unternehmen wegen dieser Standortnachteile ihre Firmensitze verlagerten.
Im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern berichtete Schmidt von negativen Erfahrungen, die sein Verband hatte machen müssen: So habe es seitens der Arbeitnehmer nur ein geringes Interesse an einem zweijährigen, außerberuflichen Weiterbildungsprogramm gegeben, obwohl dieses über einen Stipendientarifvertrag mit Rückkehrrecht in die alte Anstellung abgesichert war. Hier habe scheinbar eine zu große Angst bestanden, dass während der langen Abwesenheit betriebliche Veränderungen eintreten könnten und dass die Abwesenheit sich dann negativ auf die weitere Anstellung auswirken könnte.
Insofern plädierte auch Schmidt für eine berufsbegleitende Weiterbildung in Teilzeit. Letztlich formulierte er den Wunsch, dass Unternehmen mehr Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden müsse. Hier bestünde das Paradoxon, dass es Unternehmen aufgrund der niedrigen Zinsen eigentlich gut möglich sein müsste, an Finanzmittel für Investitionen zu kommen. Allerdings fehle den Banken geschultes Personal, das den Sinn und Zweck von Zukunftsinvestitionen im Bereich der Digitalisierung fachkundig beurteilen kann. Daher komme es häufig nicht zu den gewünschten Investitionen, weshalb die Unterstützung durch die Politik wünschenswert wäre.
Letztlich waren sich alle Diskutanten einig: Nur mit guter Aus- und Weiterbildung wird es möglich sein, die Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels nicht nur gemeinsam zu nutzen, sondern auch zu gestalten.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch- Lennartz begrüßt die Gäste und beschreibt die Situation
Diskussion im Fishbowl- Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, hat das Wort
Rainer Petzold, Präsident des Landesjustiz- Prüfungsamtes, bei einem Beitrag
Große Resonanz erfuhr der Parlamentarischer Abend „Verständliche Sprache in der Justiz – Widerspruch oder Notwendigkeit?“, der am 16. Januar in der niedersächsischen Landesvertretung stattfand. Rund 150 Gäste diskutierten im sogenannten Fishbowl. Bei diesem Veranstaltungsformat wird von Anfang an ein freier Platz für Gäste vorgehalten. So war es jedem der Zuhörerinnen und Zuhörer möglich an der Runde teilzunehmen, Fragen zu stellen und Meinungen zu äußern. Von dieser Möglichkeit wurde reger Gebrauch gemacht.
In ihrem Impulsvortrag nannte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, gemeinsam mit Niedersachsens Bevollmächtigtem Michael Rüter Gastgeberin des Abends, Sprache den essenziellen Bestandteil der Rechtsprechung. Die Rechtsprechung heiße nicht umsonst so, da Recht durch Sprache Wirklichkeit werde. Gleichwohl sei das „Juristendeutsch“ eine Fachsprache. Niewisch-Lennartz verwies jedoch darauf, dass diese Fachsprache für Viele eine große Hürde darstelle. Deswegen habe das niedersächsische Justizministerium ein Pilotprojekt „Leichte Sprache in der niedersächsischen Justiz“ gestartet und wolle dieses weiter vorantreiben. Es habe zusammen mit dem Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim und dem Amtsgericht Hildesheim ein Pilotprojekt aufgelegt, bei dem justizbezogene Texte nach wissenschaftlichen Grundsätzen in Leichte Sprache übersetzt würden. Darüber hinaus helfe künftig ein Computerprogramm (TextLab) Richterinnen und Richtern, sich verständlicher auszudrücken.
Als weitere Diskutantinnen und Diskutanten nahmen teil: Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Prof. Christiane Maaß, Medienlinguistin von der Universität Hildesheim. Maaß wirkte auch an der Übersetzung einiger Texte des Amtsgerichtes Hildesheim in Leichte Sprache mit. Des Weiteren: Dr. Anikar Haseloff, Geschäftsführer und Mitbegründer von H&H Communications Lab. Das Unternehmen, entwickelte TextLab, ein Computerprogramm, das Unternehmen, Verwaltung und Justiz dabei helfen soll, sich klarer und verständlicher auszudrücken. Stefan Hesse, der Direktor des Amtsgerichtes Hildesheim war es, der das Pilotprojekt „Leichte Sprache in der Justiz“ in seinem Haus unterstützte. Sowie Rainer Petzold, der als Präsident des niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes für die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen zuständig ist.
In der Diskussion kam es zu einer Betrachtung der schwierigen Abwägung zwischen juristischer Bedeutung und alltäglichem Verständnis. Staatssekretärin Lösekrug-Möller verwies drauf, dass es ca. sechs Millionen funktionale Analphabeten in Deutschland gäbe. Diese von Rechtsfragen auszuschließen, sei keine plausible Option.
Nachdem zuvorderst die weitgehend positiven Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in Hildesheim beschrieben wurden, stieg mit Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Steuergewerkschaft, auch schon der erste „Überraschungsgast“ in die Runde ein. Er erinnerte daran, dass nicht nur die Juristen, sondern auch die Finanzverwaltung oft in unnötige Konflikte käme, weil ein Verwaltungsschreiben nicht verständlich genug formuliert ist. Er bedauerte, dass junge Auszubildende oftmals schon nach wenigen Wochen die komplizierte Sprache ihrer Kollegen annähmen. Diese Erfahrungen bestätigte der Präsident des niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes Rainer Petzold und sah die Notwenigkeit, in der juristischen Ausbildung stärker darauf zu achten.
Von einigen Teilnehmern wurden aber auch Bedenken geäußert. Eine Sorge war, dass sich juristische Laien möglicherweise auf die vereinfachten Texte berufen könnten und so Entscheidungen träfen, die sie später bereuen würden. Hiergegen erwiderte Prof. Maaß, dass vereinfachte Texte natürlich ein Kompromiss seien. Im Ergebnis sei es jedoch besser, wenn die Menschen zumindest etwas verstehen, gegenüber dem, dass sie gar nichts verstehen.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niederschsen
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter begrüßt die Gäste des Abends
Dr. Uta Dauke, Vizepräsidentin des BAMF, bei ihrem Impuls
Michael Rüter mit Teilnehmern des Projektes „Ich spreche deutsch“
Das Podium hat Platz genommen
Die Gäste sind interessiert
Dr. Uta Dauke, berichtet aus der Arbeit des BAMF
Am Ende wurde es eine muntere Diskussion, sodass es nicht einmal den Hausherrn, Niedersachsens Bevollmächtigten Michael Rüter, auf dem Platz hielt: Bei einer Kooperationsveranstaltung der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund mit der TUI Stiftung und der Deutschlandstiftung Integration wurde anhand praktischer Beispiele erläutert, wie sich Unternehmen mit geringem Aufwand an der Integration von geflüchteten Menschen beteiligen können. Dabei profitieren nicht nur die Geflüchteten, sondern in besonderem Maße auch die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da ihnen die ehrenamtliche Arbeit mit den Menschen aus anderen Kulturkreisen ganz andere Perspektiven eröffnet.
Zunächst führte Dr. Uta Dauke, die Vizepräsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Gästen vor Augen, vor welchen Herausforderungen ihre Behörde seit dem Herbst 2015 stand: Wurden dort im Jahr 2010 noch etwa 50.000 Asylanträge bearbeitet, so waren es im Jahr 2016 knapp 750.000 Anträge. Das Personal wurde bis heute vervierfacht und es wurden 45 neue Standorte eröffnet. Sie warb dafür um Verständnis, dass der Staat in so einer Ausnahmesituation zunächst nur Unterkunft, Versorgung und grundlegende Integrationsmaßnahmen aufkommen kann. Inzwischen sei die Zahl der vom BAMF angebotenen Integrationskurse aber deutlich erhöht worden, sodass in diesem Jahr voraussichtlich 430.000 Personen einen Kurs zum Spracherwerb und zur Orientierung in der Arbeitswelt belegen können. Gern würde sie auch noch mehr Angebote schaffen, aber leider stünde auch ihre Behörde vor dem Problem, dass sich keine ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer mehr finden lassen – die Nachfrage nach diesem Personal sei so groß, dass der „Markt“ schlichtweg leergefegt sei. Mit einem Verweis auf Kennedys berühmtes Zitat „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst“ begrüßte sie daher das Engagement der niedersächsischen Unternehmen, die zusammen mit ihren Mitarbeitern bei der Integration von Geflüchteten helfen.
Wie so etwas praktisch erfolgen kann, das beschrieben die Geschäftsführerin der TUI Stiftung, Elke Hlawatschek, und Ferry Pausch, Geschäftsführer der Deutschlandstiftung Integration: Gemeinsam haben die beiden Stiftungen das Projekt „Ich spreche deutsch.“ ins Leben gerufen. Dabei organisieren die Stiftungen einerseits Sprachkurse, in denen Freiwillige Geflüchteten erste Deutschkenntnisse vermitteln, andererseits wird in Zusammenarbeit mit dem Cornelsen-Verlag ein kostenloses Lehrbuch zur Verfügung gestellt. Davon wurden seit Beginn des Projekts 30.000 Exemplare an ehrenamtlich tätige Lehrerinnen und Lehrer verschickt. In einem weiteren „Corporate Volunteering“-Modellprojekt wurden etwa 300 Geflüchtete von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TUI am Standort Hannover unterrichtet.
Zehn Wochen lang fanden zwei Mal wöchentlich Sprachkurse statt. Die ersten Erfahrungen damit werden derzeit evaluiert, aber schon jetzt lässt sich feststellen, dass sowohl Geflüchtete als auch Lehrende von dem Projekt profitiert haben. Das lebendige Beispiel dafür waren Baryalai Khamosa und Hasez Mubarak, zwei Flüchtlinge aus Afghanistan beziehungsweise aus dem Sudan. Zusammen mit ihren Dozenten waren sie nach Berlin gekommen und erzählten sichtlich stolz über sich selbst und den Kurs – natürlich auf Deutsch. Auch die beiden Lehrenden berichteten über ihre Erlebnisse: Für Angelina Emig war das Projekt die Initialzündung, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Bei den Bildern, die täglich in den Medien zu sehen waren, hatte sie schon länger die Überlegung gehabt, sich aktiv einzubringen. Als sie von dem Modellprojekt bei ihrem eigenen Arbeitgeber erfuhr, war es für sie dann schnell klar, dass sie sich beteiligen würde. Und im Nachhinein erfreut es sie, die vormals fremden Menschen kennengelernt zu haben und mit dem Unterricht einen kleinen Beitrag zu deren Integration leisten zu können. Ähnlich ging es Julian Reese, der sich von der Arbeit mit den Flüchtlingen auch ein Stück weit „geerdet“ fühlte. Dies beschrieb er mit eindringlichen Worten: „Als in Deutschland geborener, junger Mensch Mitte zwanzig hat man ganz andere Probleme. Da stellt man sich die Frage, ob das Cover für das neue Smartphone schwarz oder silber sein soll. Die Flüchtlinge hatten sich häufig die Frage zu stellen: Flüchte ich in ein anderes Land oder sterbe ich? Da wird man schon nachdenklich“.
Für Astrid Westermann, Leiterin der Personalentwicklung bei Axel Springer und selbst Lehrende bei „Ich spreche Deutsch.“, ist es auch ein Pluspunkt für Unternehmen, sich auf diese Weise einzubringen. Einerseits könnte ein derartiges gemeinsames Projekt die Bindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber festigen, andererseits macht dieses Engagement Unternehmen für Berufseinsteiger noch einmal besonders attraktiv. Aus diesem Engagement heraus haben Mitarbeiter eigens eine App entwickelt, mit Hilfe derer Flüchtlinge mit ihren Smartphones die deutsche Sprache lernen können.
Ähnlich positive Erlebnisse konnte auch Andreas Kremer vom Osnabrücker Kommunikationsdienstleister KiKxxl berichten. Er hatte sich im Herbst 2015 mit anderen Unternehmern aus der Region die Frage gestellt, wie Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen könnten. Ihnen war klar, dass die Integration der Flüchtlinge „keine Sache von sechs Wochen“ sein werde. Da der Spracherwerb als Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe ist und über einen Bekannten der Kontakt zu den beiden Stiftungen zustande kam, entschied er sich schnell, das Projekt „Ich spreche Deutsch.“ in seinem Unternehmen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszuprobieren. Besonderes Highlight zum Ende des Kurses war ein gemeinsames Essen, dass Lernende und Lehrende gemeinsam in der Küche der Betriebskantine zubereiteten.
Alle Beteiligten berichteten also nur positiv über die Beteiligung an den Sprachkursen. Gleichzeitig bemängelten sie jedoch, dass es keine einheitliche Internet-Plattform gibt, über die sich Interessierte zielgenau über Angebote und Bedarfe in den jeweiligen Regionen informieren können. Hier hakte wiederum Dr. Dauke vom BAMF ein, da in ihrer Behörde bereits an einer solchen Plattform gearbeitet wird. Für Niedersachsen, so konnte Staatssekretär Rüter informieren, bestehen derartige Angebote bereits. Darüber hinaus gibt es bei allen größeren Städten sowie den Landkreisen in Niedersachsen Integrationsstellen, die für Erstanfragen zur Verfügung stehen.
Eine weitere, sichere Informationsquelle sei natürlich auch das Bündnis „Niedersachsen packt an“: In dieser gemeinsamen Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der beiden christlichen Kirchen, der Unternehmerverbände Niedersachsen und der Niedersächsischen Landesregierung haben sich inzwischen mehr als 2700 Institutionen und Einzelpersonen zusammengeschlossen. Ziel ist es, besonders vordringliche Fragen wie die Sprachförderung, die Arbeitsmarktintegration, freiwilliges Engagement, Wohnen und Leben sowie die politische und gesellschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen in Niedersachsen zu bearbeiten und substantiell zu untermauern. Damit sollen Maßnahmen in der Flüchtlingshilfe gebündelt und die haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen unterstützt werden. Mit dem Aufruf an alle Anwesenden (aus Niedersachsen und darüber hinaus), sich dem Bündnis anzuschließen, endete der Abend beim Netzwerken im Atrium der Landesvertretung.
Nachhaltigkeit, Werteorientierung und Wertschätzung in der Landwirtschaft
Niedersachsen in Berlin: das muss nicht immer die Landesregierung sein, und das muss auch, räumlich gesehen, nicht nur „In den Ministergärten 10“, dem Sitz der Landesvertretung, stattfinden. Alljährliche Highlights niedersächsischer Präsenz in Berlin sind z.B. auch die Niedersachsenhalle auf der „Grünen Woche“ – der Berliner Landwirtschafts- und Ernährungsmesse – und, ebenfalls dort, die „Zukunftswerkstatt“ und der „Niedersachsenabend“. Alle drei werden von der Marketinggesellschaft der Niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. organisiert und durchgeführt. Fast jeder Messebesucher kommt durch die Niedersachsenhalle, viele Lobbyisten wären gerne auf dem „Niedersachsenabend“ dabei. Die „Zukunftswerkstatt“ hingegen ist ein Geheimtipp. Aber einer, den man weitererzählen sollte.
Auffallend an der diesjährigen Ausgabe der Zukunftswerkstatt war das ungewöhnlich starke Aufgebot an niedersächsischer Politikprominenz: erstmals war ein amtierender Ministerpräsident (Stephan Weil) dabei, dazu noch einer, der das werden will (Bernd Althusmann), zwei amtierende Minister (Olaf Lies, Christian Meyer), wenigstens zwei ehemalige Landwirtschaftsminister (Uwe Bartels, Heiner Ehlen) und ein möglicherweise zukünftiger (Helmut Damman-Tamke) wurden gesichtet. Begründet wurde dies mit einer günstigen Sitzungsplanung des Landtags. Vermuten lässt sich, dass auch das Näherrücken der nächsten Landtagswahl eine nicht unerhebliche Rolle spielte.
Nachhaltigkeit, Werteorientierung, Wertschätzung – diese Begriffe fassen die Essenz der Vorträge und Diskussionen dieser Zukunftswerkstatt zusammen: der Weg, auf den Veranstalter und Referenten die Landwirtschaft schicken wollen. Eine positive mutmachende Agenda, deren Stimmung aber offenbar auf Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr nicht abgefärbt hatte. Der sollte eigentlich die Gäste begrüßen, ließ sich dann aber zu einem Politik-Bashing der eher konventionellen Art hinreißen.
Wohl auch nicht erwartet hatten einige Zuhörer den Ton, den Landwirtschaftsminister Christian Meyer in seinem Grußwort anschlug: Verständnis und Wertschätzung für die Landwirtschaft. Landwirte hätten anständige Preise für ihre anständige Arbeit verdient. Lebensmittel stellen einen realen Wert dar, der wertzuschätzen sei. Wertschätzung, die sich in einem angemessenen Preis auszudrücken habe. Von daher seien Lebensmittel aktuell zu billig. Meyer dankte den Landwirten und allen, die daran mitgewirkt haben, dass Niedersachsen seinen Tierschutzplan abarbeiten konnte. Die niedersächsische Landwirtschaft sei inzwischen aus dem Kürzen der Legehennenschnäbel ausgestiegen. Niedersachsen sei heute Marktführer bei Bioeiern und Freilandeiern. Und auch den Antibiotikaeinsatz habe man in nur eineinhalb Jahren um die Hälfte einschränken können. Und natürlich sagte Landwirtschaftsminister Meyer auch noch, wo die Reise hingehen muss: Dahin, dass öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Leistungen ausgegeben werden, weil die Einkommen durch anständige Preise gedeckt werden. Dahin, dass Landwirte Planungssicherheit beim Bau tiergerechter Ställe und bei der Düngung bekommen. Dahin, dass man aus Klimaschutzgründen die Düngung reduzieren kann, weil es Weizensorten gibt, die auch dann noch gute Backqualität liefern. Es gehe bei der „Nachhaltigkeit“ der niedersächsischen Landwirtschaft längst nicht mehr um das „ob“, sondern inzwischen nur noch um das „wie“. Ob alle Hörer im Saal das auch so sahen?
Wie Nachhaltigkeitsstrategien verwirklicht werden können – und welche Chancen darin liegen – zeigte Prof. Matthias Kussin von der Hochschule Osnabrück. Er hatte früher einmal für die Energiebranche gearbeitet – auch die hat bekanntlich auf schmerzhafte Weise Nachhaltigkeit erst lernen müssen. Anhand der Leitsätze „Ohne Herausforderung keine Nachhaltigkeit“, „Ohne Konflikt keine Nachhaltigkeitsstrategie“ und „Ohne Einigkeit kein Erfolg“ erzählte Kussin die Erfolgsgeschichten konkreter Start-ups der Lebensmittelwirtschaft: vom Gänsehof Claßen, von der Bugfoundation, vom Direktvermarkter „Green Farmer“.
In der anschließenden Diskussion konnten dann auch etablierte Unternehmen wie McDonalds, Frosta und Nordzucker erläutern, wie sie es geschafft haben – und immer noch täglich daran arbeiten – ihre Produkte und ihre Produktion nachhaltiger zu machen. „Es sind die vielen täglichen Schritte, nicht der eine große Sprung“ – so das Resümee dieses Gesprächs. Vielleicht liegt hier das Rezept für die sogenannte „konventionelle“ Landwirtschaft und die Agrarpolitik, die eine „Agrarwende“ hinkriegen müssen, ohne sich auf die Seite zu legen.
Livemusik von Oliver Jüchems in der Emden-Norderney-Lounge
Marketingleiter Staatsbad Norderney Herbert Visser
Das Team von „Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei“: Produzent Dirk Beinhold, Autorin Katja Grübel, Regisseurin Ute von Münchow-Pohl, Autorin Dagmar Rehbinder, Jochen Coldewey, nordmedia, Producer Sebastian Runschke sowie Schauspieler Friedrich von Thun
Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßt die Gäste des Abends
Das Team von Kundschafter des Friedens:
Michal Honnens, Produktion; Andreas Banz, Produktion; Robert Thalheim, Autor, Regisseur, Produzent; Jochen Coldewey, nordmedia
Gerd Haag Produzent „Werner Nekes – Das Leben zwischen den Bildern“
Schauspielerin & Regisseurin Sheri Hagen
Schauspielerin Siir Eloglu
Autorin Dagmar Rehbinder
Moderatorin & Buchautorin Katrin Bauerfeind
Regisseur Holger Tappe
Mario Adorf und Eberhard Junkersdorf
Regisseur Andre Erkau
Thomas Schäffer, Geschäftsführer der nordmedia und Jochen Coldewey, Bereichsleiter Film- und Medienförderung der nordmedia
Regisseur Robert Thalheim
Michal Honnens
Schauspieler Mario Adorf
Agentin Katja Ohneck und Schauspieler Erdogan Atalay
DJ Well-G
Schauspieler Heiko Pinkowski
Produzent Michael Mack
Das Team von „Happy Family“: Stefan Mischke, Holger Tappe, Michael Mack
Regisseurin, Drehbuchautorin und Fotokünstlerin Franziska Stünkel
Schauspieler Ben Münchow
Autor Stefan Kolditz und Ko-Produzentin Ingelore König von „Paula“
Schauspieler André Hennicke
Mit rund 1.000 geladenen Gästen feierte die nordmedia am vergangenen Freitag einen erfolgreichen Auftakt auf der 67. Berlinale. Die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund war auch in diesem Jahr wieder Treffpunkt für zahlreiche Gäste aus der Film- und Medienlandschaft sowie aus der Politik.
Nach einer Begrüßung von Thomas Schäffer, Geschäftsführer der nordmedia, und Michael Pelke, Dienstellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund, startete die Veranstaltung mit dem von Jochen Coldewey moderierten Talk. Los ging es mit dem diesjährigen Lounge-Partner der Veranstaltung: Das Internationale Filmfest Emden-Norderney mit der „Seehafenstadt und der Insel als Festivalstandort und Filmregion“.
Den traditionellen Empfang der Nordmedia zur Berlinale hatte Michael Pelke mit den Worten eröffnet: „Der Claim der nordmedia heißt: „fördern – vernetzen – entwickeln“ und die Kriterien der Förderung sind „Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit“. Was die nordmedia fördert, haben wir hier gerade im Talk gesehen. Die vorgestellten Projekte hatten m.E. eine hohe Qualität und Relevanz. Vielen Dank dafür. Was jetzt noch kommt, ist die nordmedia-night, da geht es um die Vernetzung der Gäste, um Kommunikation und den Austausch über bereits realisierte Projekte sowie die Entwicklung neuer Film-Vorhaben. Dieser Abend soll nachhaltig sein, natürlich nicht im Sinne von müden Gliedern am morgigen Tag, sondern dadurch, dass wir im nächsten Jahr auf der Berlinale und hier im nordmedia- talk vielleicht die Filme sehen, über deren Entstehung Sie sich heute Abend hier ausgetauscht und Ihre Zusammenarbeit verabredet haben.“
Weitere Gäste waren Regisseurin Ute von Münchow-Pohl, Produzent Dirk Beinhold und Schauspieler Friedrich von Thun, die den geförderten Animationsfilm „Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei“ aus der Sektion „Generation Kplus“ vorstellten. Einen weiteren Animationsspielfilm aus Hannover präsentierten Holger Tappe und sein Team: Mit „Happy Family“ startet am 17. August 2017 die animierte Version des gleichnamigen Bestsellers von David Safier.
Autor und Regisseur Julian Radlmaier und Produzent Kirill Krasovskiy stellten zudem ihren Spielfilm „Selbstkritik eines bürgerlichen Hundes“ aus der Berlinale-Reihe „Perspektive Deutsches Kino“ vor. Die Teams der nordmedia-geförderten Filme „Paula“ und „Kundschafter des Friedens“, die in der Reihe Lola@Berlinale laufen, hatten für die Zuschauer spannende Geschichten zu den Dreharbeiten im Gepäck.
Regisseurin Ulrike Pfeiffer zeigte Ausschnitte aus ihrer Dokumentation „Werner Nekes – das Leben zwischen den Bildern“. Im Anschluss an die Talk-Runde wurde die nordmedia-Night eröffnet: Mit Büfett, DJ-Musik und Kaltgetränken konnten die Gäste bestens Kontakte knüpfen, sich austauschen, Projekte pitchen und sich für die Berlinale locker machen. Prominente Gäste wie Mario Adorf, Ben Münchow, Andre Hennicke, Heiko Pinkowski und Katrin Bauerfeind rundeten den Abend ab.
Hartnäckiges Bohren dicker Bretter – das ist der Auftrag von Amtschefkonferenzen. Das taugt selten für spektakuläre Schlagzeilen, ist aber unerlässlich um die zahlreichen Baustellen der Politik voranzutreiben. Am 18. und 19. Januar trafen sich die für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen Staatssekretäre von Bund und Ländern zu ihrer ersten Amtschefkonferenz in 2017. Da Niedersachsen in diesem Jahr den Vorsitz hat, fand das Treffen in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin statt. Von den insgesamt 27 Tagesordnungspunkten, die in diesen zwei Tagen durchgearbeitet wurden, sollen hier nur fünf Essentials im Schnelldurchlauf präsentiert werden:
CETA (Freihandelsabkommen EU – Kanada): die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten die Bundesregierung um einen Bericht zu den Folgen des geplanten Abkommens für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft. Und sie bitten auch um einen Bericht zur vorgesehenen Umsetzung des Ratifizierungsverfahrens. Nicht konsensfähig war das Anliegen Niedersachsens, zu betonen, dass die Länder über den Bundesrat bei der Ratifizierung einbezogen werden müssen. Das allerdings hatte der Bundesrat früher bereits mehrfach gefordert, da nach mehrheitlicher Rechtsauffassung zur Ratifizierung eines „gemischten“ Abkommens beide Parlamente, Bundestag und Bundesrat, einbezogen werden müssen.
GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU): die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten die Bundesregierung, ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der GAP vorzulegen. Der Planungshorizont der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik endet in 2020. Da sich die politische Willensbildung zur Neuausrichtung der Agrarpolitik erfahrungsgemäß sowohl in Brüssel als auch in Berlin über Jahre hinzieht, muss jetzt mit dem Nachdenken über das, was nach 2020 kommen soll, begonnen werden.
Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette: die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder begrüßen ausdrücklich die Empfehlung, eine EU-weit gültige Regelung zu unlauteren Handelspraktiken einzuführen, um die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette zu verbessern. Experten, darunter der Kartellamtspräsident Mundt, hatten darauf hingewiesen, dass die Verträge in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette aktuell so gestaltet sind, dass das gesamte unternehmerische Risiko den Landwirten zugeschoben wird. Die Europäische Kommission will dies ändern, will die Erzeuger stärken und den Handel zügeln. Das Bundeslandwirtschaftsministerium zögert hier allerdings und hofft auf die Einsicht und das freiwillige Einlenken derjenigen, die vom System profitieren.
Revision der EU-Ökoverordnung: die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder bitten die Bundesregierung in Brüssel darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungen über eine Revision der EU-Ökoverordnung beendet werden. Die Europäische Kommission hatte am 24.3.2014 einen Vorschlag zur Überarbeitung dieser Verordnung vorgelegt. Eine Überarbeitung wollen alle. Die Vorstellungen dazu, was und wie überarbeitet werden soll, gehen allerdings weit auseinander. Die Verhandlungen stehen derzeit still, weil die Kommission darauf beharrt, schärfere Grenzwerte für Rückstände in Ökoprodukten einzuführen. Das aber will in Deutschland niemand, weil unsere Ökobetriebe das nicht einhalten könnten. Dann lieber keine Überarbeitung.
Bodenmarktpolitik: die Amtschefinnen und Amtschefs der Länder begrüßen es, wenn der Vollzug der für den Bodenmarkt relevanten Gesetze verbessert und eventuelle Regelungslücken geschlossen werden, insbesondere auch durch eine Regelung der Anteilskäufe (Share Deals) im Grundstücksverkehrsgesetz. Angesichts von Niedrigzinsen auf unsicheren Finanzmärkten dringt außerlandwirtschaftliches Anlagekapital verstärkt auf den Markt für landwirtschaftliche Grundstücke. Das treibt die Preise, die längst nichts mehr mit dem Ertragswert des Bodens zu tun haben. Sie sind für viele Landwirte, die ihren Betrieb gerne vergrößern würden, längst unerschwinglich. Der Grundsatz „Bauernland in Bauernhand“, der die Ländergesetze zur Bodenpolitik motivierte und heute durch abenteuerliche rechtliche Konstrukte umgangen wird, muss wieder gestärkt werden.
Unter niedersächsischem Vorsitz werden in diesem Jahr 2017 zwei weitere Amtschefkonferenzen sowie zwei Agrarministerkonferenzen stattfinden: Ende März in Hannover und Ende September in Lüneburg.
Jahresprogramm 2017 startet am 23. Februar ab 18:30 Uhr
Es ist mittlerweile schöne Tradition, zum Auftakt des Jahresprogramms „inspektionen“ die Türen der Büroflure weit zu öffnen und die neuen „Flurstücke“ vorzustellen. Für das aktuelle Jahresprogramms „inspektionen // freiheit“ hat das Künstlerduo „Quintessenz“ (Hildesheim/Hannover) das Jahresthema wörtlich genommen und die künstlerische Freiheit an ihre Produktionsmittel abgegeben. Die ausgestellten Bilder haben sich selbst gemalt. Wie das geht, erklärt das Duo am 23. Februar 2017 ab 18:30 Uhr auf den vier Etagen.
Ein Novum ist es, dass gleich zum Jahresauftakt ein Macht Wort gesprochen wird. Mit einer „Dichterschlacht“ ringen vier Live-Poetinnen und -Poeten wort- und aussagestark um die Gunst und Herzen des Publikums und für ihre Freiheitstexte. Die Gäste des Jahresauftakts stellen die Jury und küren den Sieger oder die Siegerin des Abends mit lautstarkem Applaus.
Auf die Suche nach den Macht-Worten zur Freiheit gehen Insa Kohler und Felix Römer (beide Berlin) sowie Tobias Gralke (Hildesheim) und Kersten Flenter (Hannover). Durch den Abend führen die Moderatoren und Literaturveranstalter Henning Chadde und Jan Sedelies, die in diesem Jahr auch Gastgeber des „SLAM 2017“ in Hannover sind.
Anmeldungen zum Jahresauftakt am Donnerstag, 23. Februar, 18.30 Uhr, hier:
www. http://anmeldung.lv-niedersachsen.de/.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet- Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Bundesministerin Johanna Wanka mit OB Jürgen Krogmann, MP Stephan Weil und Kabarettist Dietmar Wischmeyer (v.l.n.r.)
Im Atrium wird unter Oldenburger Farben Platz genommen
Landtagspräsident Bernd Busemann, Bundesministerin Johanna Wanka, OB Jürgen Krogmann und MP Stephan Weil
OB Jürgen Krogmann, „Günther, der Treckerfahrer“ und Bundesministerin Johanna Wanka
Gern würden wir an dieser Stelle schreiben, dass Sie alle, Freundinnen und Freunde unserer Landesvertretung, in diesem Jahr zum traditionellen Grünkohlessen der Stadt Oldenburg eingeladen sind.
Was aber allein schon an dem fehlenden Platz scheitert. Deshalb sind die rund 250 zur Verfügung stehenden Plätze auch in diesem Jahr wieder heiß begehrt. Und so bleibt es dem Autor dieser Zeilen vorbehalten, Sie, liebe Leserinnen und Leser, in unserem nächsten Newsletter, der am 13. März erscheint, über die Besonderheiten dieses Stückchens nordwestdeutscher Kultur umfassend zu informieren, die besten Sprüche von Treckerfahrer Günther aufzuschnappen und das Geheimnis zu lüften, wer in diesem Jahr Kohlmajestät geworden ist und damit am 6. März die Nachfolge von Bundesbildungs- und Forschungsministerin Johanna Wanka antritt. Sie war im vergangenen Jahr zur Majestät gekürt worden.
Als „Warm-up“ an dieser Stelle drei Dinge, die man über das Grünkohlessen in Berlin wissen sollte:
1. Liebe geht durch den Magen – auch in der Politik
2. Grünkohl – ist das ultimative oldenburgische Äquivalent zur Berliner Currywurst
3. Gut Ding will Weile haben – gute Reden nicht
Mit zwei Meerschweinchen wirbt die Landesvertretung seit Anfang Februar für das neue kulturelle Jahresprogramm 2017. Es sind die Haustiere vom Freigeist Kurt Schwitters. Wer den Merzkünstler aus Hannover kennt, ahnt, dass dieser seinen Haustieren sicherlich viel kreativen (Frei)Raum gestattet hat.
Wer ihn und die Avantgarde der 1920er Jahre erst noch entdecken will, hat in den kommenden Monaten die Gelegenheit, ihn und seine Kunst im Rahmen der Veranstaltungsreihe „inspektionen // freiheit“ kennen zu lernen. Das Sprengel Museum Hannover widmet Schwitters und seinen Zeitgenossen 2017 eine ganze Ausstellung und bespielt zugleich das „DISPLAY // revonnaH“ in der Landesvertretung.
Auf dem „Freiheits“-Programm der Niedersachsen in Berlin stehen außerdem unabhängige Filme aus Oldenburg, eine Dichterschlacht mit Größen aus Hannover, die Verkörperung der Freiheit auf vier Rädern aus Einbeck und vieles mehr.
Willkommen zu zwölf künstlerischen Blicken auf die Freiheit! Willkommen zu Design, Theater, Film, Poesie, Musik und abstrakter sowie angewandter Kunst in den Ministergärten 10.