„Für Niedersachsen in Berlin“ bekommt mit der Januar-Ausgabe eine Erweiterung. Wir haben…
Michael Rüter, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund
„Für Niedersachsen in Berlin“ bekommt mit der Januar-Ausgabe eine Erweiterung. Wir haben in unseren Newsletter die Rubriken „Abstimmungsverhalten“ und „Bundesratsinitiativen“ integriert. Sie finden im Newsletter jetzt alle Informationen über die Aktivitäten der Landesvertretung, wichtige Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundestags sowie das Ergebnis der jeweiligen Bundesratssitzung inklusive unseres Abstimmungsverhaltens.
Auch in diesem Jahr werden uns im Bundesrat und Bundestag Gesetze und Verordnungen, die sich mit der Flüchtlingssituation und der Integration befassen, ganz besonders beschäftigen. Im Januar- Plenum haben die Länder das Datenaustauschverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit setzt die Bundesregierung um, was die Länderinnenminister schon seit einigen Monaten eingefordert haben. Mit dem Gesetz wird für die Asyl- und Flüchtlingspolitik ein geordnetes Verfahren zwischen allen Ebenen (von der Kommunen bis zum Bund) eingeführt.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen unseres Newsletters. Über Hinweise und Anregungen freuen wir uns sehr.
Ihr
Michael Rüter
Staatssekretär
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen
P.S: Die nächste Ausgabe „Für Niedersachen in Berlin“ erhalten Sie am 29. Februar.
Flüchtlingsausweise, Verbraucherrechte, Tabakrichtlinie In seiner ersten Sitzung 2016 stimmte der Bundesrat der…
MP Stephan Weil vor dem Beginn der Bundesratssitzung
Gesundheitsministerin Cornelia Rundt und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Gespräch
Sprach zum Düngegesetz: Landwirtschaftsminister Christian Meyer
Innenminister Boris Pistorius bei seiner Rede zum Datenaustauschverbesserungsgesetz
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter am Rande des Plenums
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz fordert eine Ergänzung des StGB
In der Bank der Niedersachsen: Umweltminister Stefan Wenzel und der Bevollmächtigte Michael Rüter
Flüchtlingsausweise, Verbraucherrechte, Tabakrichtlinie
In seiner ersten Sitzung 2016 stimmte der Bundesrat der Einführung eines einheitlichen Ausweises für Flüchtlinge zu. Neben dieser eilbedürftigen Vorlage passierten weitere Gesetze die Länderkammer – die Einführung eines internationalen Berufsausweises für Heilberufe, das Gesetz zu Zeitverträgen im Hochschulbereich, die vereinfachte Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Unternehmen und die verbesserte Durchsetzung des Datenschutzes für Konsumenten können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Der Bundesrat billigte die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Gesetz möchte Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis junger Wissenschaftler entgegentreten und planbare Karrierewege fördern. Die bislang geltenden Sonderregelungen führten zu einem hohen Anteil kurzer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen – dort haben über 50 Prozent der Nachwuchswissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge.
Künftig muss sich die Dauer der Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren – beispielsweise der Erlangung eines Doktortitels. Unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler sollen so verhindert werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben sind nun ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beschäftigen.
Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, verlässliche Karrierewege zu schaffen, um Deutschland attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen. Die Novelle berücksichtigt, dass die Hochschulen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.
Besseres Recycling von Wertstoffen
Aus den Ländern wurde ein Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung verfassungsfeindlicher Propaganda im Internet sowie Entschließungen zur Ausweitung des Kreises sicherer Herkunftsstaaten, zur gerechteren Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen und zum Vertrauensschutz bei Eigenstromanlagen vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. Zudem forderte der Bundesrat die Regierung auf, ein umfassendes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen und dabei die von ihm erarbeiteten Eckpunkte zu beachten.
Nitrate, Nikotin, Urheberrechte
Im so genannten ersten Durchgang nahmen die Länder unter anderen zu Regierungsentwürfen zum Düngegesetz, zu verschärften Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen sowie zur Modernisierung des Steuerverfahrens Stellung. Außerdem fordern sie Verbesserungen bei der Reform von Verwertungsgesellschaften – wie beispielsweise GEMA und VG Wort
Weitere Informationen zur Sitzung
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sitzung wie beispielsweise Parlamentsdrucksachen, Redebeiträge und Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der jüngsten Bundesratssitzung. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten und die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen:
Boris Pistorius: Es fehlt aber immer noch an Personal Der anhaltende Flüchtlingszustrom…
Boris Pistorius: Es fehlt aber immer noch an Personal
Der anhaltende Flüchtlingszustrom nach Deutschland führt zu großen Herausforderungen bei der Registrierung von Asyl und Schutzsuchenden, daher hat sich der Bundesrat auch in seiner 941. Sitzung wieder mit Vorlagen zum Asylrecht befasst.
Mit dem fristverkürzt vorgelegten Datenaustauschverbesserungsgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für eine schnelle und flächendeckende Registrierung geschaffen werden. Ziel ist es, einen verlässlichen Überblick über die Anzahl der in Deutschland eingereisten Personen, ihre schnellstmögliche identitätssichernde Erfassung und einen verbesserten, frühzeitigen Datenaustausch der beteiligten Behörden zu erreichen.
Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Einrichtung eines „Kerndatensystems“, in das neben den bereits heute im Ausländerzentralregister gespeicherten Grundpersonalien weitere Daten, wie z. B. das Herkunftsland, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen, die im Rahmen von erkennungsdienstlichen Behandlungen erhobenen Fingerabdrücke sowie Schulbildung und sonstige Qualifikationen, aufgenommen werden sollen. Diese Daten sollen bereits im Rahmen des Erstkontakts mit den zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden befugten Stellen verpflichtend erhoben und zur Speicherung an das Ausländerzentralregister übermittelt werden.
Die Informationen aus dem Kerndatensystem sollen dabei nicht nur den die Registrierung vornehmenden zuständigen Stellen, sondern auch den Asylbewerberleistungsbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen und dem Bundesverwaltungsamt zur Verfügung stehen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Einführung eines „Ankunftsnachweises“. Hierbei handelt es sich um ein Dokument mit fälschungssicheren Elementen über die Meldung als Asylsuchender. Der Ankunftsnachweis soll von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt werden und die Registrierung nachweisen.
Bis Ende Dezember 2019 soll eine Evaluierung der mit dem Gesetz beschlossenen Maßnahmen durch das Bundesministerium des Innern erfolgen.
Der Bundesrat hatte in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 zu dem damaligen Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen und empfohlen sicherzustellen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die durch das Jugendamt in Obhut genommen werden, ebenfalls registriert und erkennungsdienstlich behandelt werden. Ferner soll Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eröffnet werden, die ladungsfähige Anschrift der Asylsuchenden automatisch abzufragen. Es wurde u. a. auch empfohlen, die Gesundheitsämter, die Jugendämter und die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden in den Kreis derjenigen einzubeziehen, die Daten im automatisierten Verfahren aus dem Ausländerzentralregister (AZR) erhalten.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 14. Januar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages mit Maßgaben angenommen. Dem Anliegen des Bundesrates ist dabei in Teilen Rechnung getragen worden. So wurde die Anregung der erweiterten Datenübermittlung an die für den Gesundheitsschutz zuständigen Behörden und an die Jugendämter aufgegriffen. Darüber hinaus sind Regelungen über die datenschutzrechtliche Kontrolle im AZR-Gesetz aufgenommen und der Registerbehörde auferlegt worden, die Zulässigkeit automatisierter Datenabrufe aus dem Ausländerzentralregister durch geeignete Stichprobenverfahren sicherzustellen.
Außerdem ist die maximale Gültigkeitsdauer des Ankunftsnachweises von drei Monaten auf sechs Monate angehoben und eine Verlängerungsoption um weitere drei Monate aufgenommen worden.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius begrüßte ausdrücklich das Gesetz und betonte in seiner Rede im Bundesrat wie wichtig es sei, dass Flüchtlinge schon beim ersten Kontakt registriert werden und wichtige Daten schneller und zuverlässiger von den erforderlichen Stellen abgerufen und abgeglichen werden können. „Wir müssen insgesamt dahin kommen, dass die Asylverfahren tatsächlich schneller bearbeitet werden. Die personelle Situation beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss deshalb dringend wirksam verbessert werden“, merkte Minister Pistorius kritisch an.
Gleichzeitig wurde im Bundesratsplenum eine auf dem Datenaustauschverbesserungsgesetz basierende Verordnung behandelt. Diese Verordnung regelt Details über die Bescheinigung der Meldung als Asylsuchender, der sog. Ankunftsnachweis.
Auf Basis der Verordnung sollen
die Muster des Ankunftsnachweises,
die Ausstellungsmodalitäten des Ankunftsnachweises,
die technischen Anforderungen an die Erfassung und Qualitätssicherung
von im Ausländerzentralregister zu hinterlegenden Fingerabdrücke und Lichtbilder vorgegeben werden. Zudem ist vorgesehen, dass Asylsuchende bei Übergabe des Ankunftsnachweises in geeigneter Art und Weise über dessen Funktion zu
informieren sind.
Ferner lag dem Plenum eine Entschließung vor, die die Bitte formuliert, dass die Ausstellung des Ankunftsnachweises sowie die Qualitätssicherung für die erhobenen Daten vorrangig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen werden. Zum anderen wird eine Übergangsfrist für die Aufgabenwahrnehmung durch die Aufnahmeeinrichtungen, in welcher die entsprechenden Schnittstellen für die Länder geschaffen werden, angeregt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung mit den Stimmen Niedersachsen abschließend dem Gesetz, der Verordnung und der Entschließung zugestimmt.
Bundesrat nimmt Stellung zu Entwurf der Bundesregierung Modern, effizient und wirksam müsse…
Bundesrat nimmt Stellung zu Entwurf der Bundesregierung
Modern, effizient und wirksam müsse die Kontrolle des Düngerechts werden, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer in der Bundesrats-Debatte zum Entwurf eines Ersten Änderungsgesetzes zum Düngegesetzes. Modern, weil die umwelt- und klimapolitische Ausrichtung des Düngegesetztes gestärkt wird. Effizient, weil die Möglichkeiten der EDV genutzt und auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird. Wirksam, weil durch den Abgleich von Daten die Betriebe mit den hohen Nährstoffüberhängen gezielt ermittelt werden können. Meyer machte die Problematik anschaulich: wollte man nur die in Niedersachsen anfallenden 20 Millionen Tonnen Gärreste aus Biogasanlagen in Tanklastwagen laden, würde die Schlange der Tankwagen vom Nordpol bis zum Südpol reichen. Etwa doppelt so groß – 39 Millionen Tonnen – ist die Menge an Gülle, Tierkot und Gärresten, die in Niedersachsen über Güllebörsen und Güllevermittler, Transporteure, Makler, Maschinenringe und Lohnunternehmer überbetrieblich verbracht wird. „In den letzten 10 Jahren sind in Niedersachsen riesige Nährstoffdrehscheiben und überbetriebliche Nährstoffflüsse entstanden, die sehr schwer zu durchschauen sind. Diese Nährstoffflüsse müssen transparent gemacht werden. Dafür reichen die gegenwärtigen Gesetze nicht aus“ so Meyer.
Die Europäische Kommission hatte bereits vor zwei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil – nicht zuletzt im Nordwesten Niedersachsens – im Grundwasser Nitratwerte gemessen werden, die weit oberhalb des in Europa erlaubten liegen. Dass wir etwas tun müssen, wissen wir spätestens seit der letzten Evaluierung der Düngeverordnung im November 2012. Die Bundesregierung hat nach langen Jahren der zähen Abstimmung einen Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Der ist Voraussetzung dafür, die dringend nötigen Änderungen in der Düngeverordnung erlassen zu können.
Für die niedersächsische Landesregierung ist wichtig, dass eine Gesetzgebung kommt, die einen vollständigen Überblick über die Nährstoffströme ermöglicht. Die Landesregierung begrüßt daher die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einführung einer Hoftorbilanz. Es ist gut, dass auch Biogasanlagen erfasst werden. Darüber hinaus müssen aber auch alle Akteure, die Gülle, Kot und Gärreste vermitteln und verbringen, einbezogen werden.
Die Landesregierung begrüßt, dass künftig möglich sein soll, auf Daten zurückzugreifen, die bereits bei anderen Behörden vorhanden sind. Das erspart den Landwirten zusätzliche Meldungen, wurde deshalb auch vom Landvolk gefordert. Aber wir fordern, dass alle Daten in einem automatisierten Verfahren verarbeitet und abgeglichen werden können. Wir leben im digitalen Zeitalter. Dass Behörden nach wie vor personalintensiv Papierberge wälzen sollen, verhindert eine effiziente Kontrolle. Und die vorhandenen Daten müssen nicht nur von den für Düngung zuständigen Behörden genutzt werden können, sondern auch von den Wasser-, Bau-, Naturschutz- und Abfallbehörden. Schließlich: wir brauchen eine Gütesicherung von Wirtschaftsdüngern. Wir wollen ja, dass die Überschüsse in Weser-Ems in den Süden und Osten des Landes verkauft werden können. Aber dazu müssen die aufnehmenden Ackerbaubetriebe exakt wissen, was drin ist. Die Düngung von Pflanzen muss bedarfsgerecht geplant werden können.
In einem Punkt wandte sich Meyer allerdings gegen die Vorstellungen der Bundesregierung: „Die Doppeltberechnung der Kuhfladen auf der Weide ist fachlich Unsinn und würde gerade diejenigen Betriebe treffen, die nicht zur Überdüngung beitragen.“ Der Ball liegt nun beim Bundestag.
Vollendung der Bankenunion steht außer Frage Nach dem 5-Präsidentenbericht legte die Europäische…
Vollendung der Bankenunion steht außer Frage
Nach dem 5-Präsidentenbericht legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag bezüglich eines europäischen Einlagenversicherungssystems vor. Wer in der EU Geld bei einem Finanzinstitut anlegt, soll -unabhängig von dem Staat der Anlage- sein Geld gesichert bis zu 100.000 Euro im Falle einer Insolvenz des Institutes zurückbekommen. Mit dem Sicherungssystem – genannt EDIS – soll die Bankenunion ihre dritte Säule erhalten.
Zunächst soll der zu schaffende Fonds (DIF – deposit insurance fund) nach Ausschöpfen der nationalen Sicherungstöpfe Liquiditätshilfen bis zu 20 % der Verluste bei Bankenabwicklungen auffüllen. Auf der zweiten Stufe ab 2020 soll die Voraussetzung der primären Nutzung nationaler Systeme enden und eine Mitversicherung bereits „ab dem ersten Euro“ erfolgen. Der Mitversicherungsanteil soll dabei jährlich um 20% steigen. Demgemäß soll auf dritter Stufe ab 2024 die Vollversicherung für Auszahlungsfälle zu 100% auf das europäische System übergehen. Zielgröße des Fonds sind ca. 43 Mrd. Euro. Nach dem Vorschlag sollen die Beiträge an den europäischen Fonds die nationalen Systeme nicht berühren, wenngleich den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, einen Ausgleich auf nationaler Ebene zu schaffen und damit Kostenneutralität für die Banken zu erreichen.
Der Bundesrat nahm in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr gegenüber der Kommission hierzu kritisch Stellung. Er liegt damit auf der Linie der Bundesregierung, der niedersächsischen Landesregierung und des überwiegenden Teils des niedersächsischen Landtages.
Der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider warnte in seiner Rede davor, trotz dieser massiven Ablehnungsfront, Deutschland „nicht als nur national – um nicht zu sagen nationalistisch – denkend“ in der Debatte dastehen zu lassen. Er betonte, das Ziel der Vollendung der Bankenunion stelle er nicht in Frage. Allerdings habe er Zweifel am Weg und an den Zeitplänen. Dabei verwies er auf die uneinheitliche Situation bei den Umsetzungen der europäischen Abwicklungs- und der Einlagensicherungsrichtlinie. Gerade letztere sei trotz Umsetzungsfrist bis Juli 2015 nur von 10 der 28 Mitgliedstaaten der EU umgesetzt worden. Ohne einheitliches Risikoniveau in den Mitgliedstaaten sei aber die Europäisierung der Einlagensicherung verfrüht.
Der Beschluss der Länder nimmt diese Einschätzung des Finanzministers Schneider auf. Die Länder gestehen zu, dass eine europäische Einlagensicherung die allseits befürwortete Bankenunion abschließen würde. Bank-Runs wie sie in Zypern erfolgten, könnten damit der Vergangenheit angehören. Allerdings besteht keine Bereitschaft, zu Lasten der deutschen Sicherungssysteme der Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken Gelder europaweit bereitzustellen, wo doch in 12 bzw. 18 Ländern noch nicht einmal die rechtliche Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie und der nationalen Einlagensicherungen vollzogen wurde. Der Bundesrat befürchtet insoweit moral hazard in den Mitgliedstaaten, die bisher keine Anstrengungen hinsichtlich nationaler Einlagesicherungssysteme zeigten. Sie könnten sich zurücklehnen und auf die Haftungsverlagerung in andere Mitgliedstaaten setzen. Letztlich ergäbe sich eine Transferunion, die in der Bundesrepublik keine Befürworter findet.
Neben der grundsätzlichen Ablehnung lehnt die Versammlung der Länder auch die Ausgestaltung ab. Kritisch stellen sie fest, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch den Vorschlag in unakzeptabler Weise benachteiligt würden. Schneider kritisierte dies ebenfalls und betonte, eine zusätzliche Inanspruchnahme dieser Finanzinstitute „ist allein aus Gründen eines fairen Wettbewerbs abzulehnen. Deshalb darf es nur eine europäische Einlagensicherung geben, wenn von ihr keine negativen Folgen auf die deutschen Institutssicherungssysteme ausgehen“. Zusätzliche Beiträge seien bereits solche Negativauswirkungen.
Bundesrat positioniert sich In seinem jüngsten Plenum ist der Bundesrat dem Vorschlag…
Bundesrat positioniert sich
In seinem jüngsten Plenum ist der Bundesrat dem Vorschlag der antragstellenden Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen gefolgt, einen anderen Weg bei der Sammlung von Wertstoffen einzuschlagen.
Im Wege einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein Wertstoffgesetz auf den Weg bringen, das die Verpackungsverordnung ablöst und zusätzlich die Erfassung und Verwertung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Kinderspielzeug und Küchengeräte regelt. Ziel ist ein besseres und innovativeres Recycling mit hoher Verwertungsquote, das unter anderem durch Sicherstellung der Produkt- und Finanzverantwortung der Hersteller von Verpackungen erreicht werden soll.
Die von der Länderkammer geforderten Eckpunkte für das Gesetz sehen vor, dass künftig die Kommunen flächendeckend die Sammlung der Wertstoffe organisieren. Sortierung und Verwertung sollen ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb überlassen werden.
Zur Umsetzung des neuen Systems soll eine zentrale Behörde geschaffen werden, die ebenfalls für die Lizenzierung von Wertstoffen zuständig sein soll. Durch die damit mögliche Abschaffung der Dualen Systeme soll es insgesamt zu Kostenersparnissen und zu einer Entbürokratisierung kommen.
„Mit einem fortschrittlichen Wertstoffgesetz auf der Basis unseres Entschließungsantrages besteht die Chance, jetzt einen grundlegenden Systemwechsel einzuleiten. Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen müssen dauerhaft, effizient, verbraucherfreundlich und bürgernah gewährleistet sein“, so Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel im Plenum.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
Wirtschaftsminister Olaf Lies erkannte Probleme frühzeitig Im Spätsommer vergangenen Jahres brachten die…
Wirtschaftsminister Olaf Lies erkannte Probleme frühzeitig
Im Spätsommer vergangenen Jahres brachten die Länder einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ein, der nach den Beratungen des Bundestages nun in zweiter Befassung in der Länderkammer beraten wurde.
Mit dem Gesetz ist es den Reedereien gestattet, die für die Arbeit nehmenden auf den Seeschiffen unter deutscher Flagge üblicherweise abzuführende Lohnsteuer einzubehalten. Diese Sonderregelung galt bisher in Höhe von 40 % der abzuführenden Lohnsteuer. Nunmehr wird sie aufgrund der internationalen Konkurrenz in der Seeschifffahrt auf 100 % angehoben. Grund hierfür ist der Erhalt der Arbeitsplätze auf deutschen Schiffen. Ohne praktische Anwendung entfiele dauerhaft das seemännische Know-how in Deutschland, was im Endeffekt zu großen Problemen führen würde. Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr exzellentes Fachwissen einsetzen. Beispielsweise käme es zu Problemen in den deutschen Seehäfen, da die notwendige Zahl von Lotsinnen und Lotsen nicht mehr ausgebildet wäre. Auch die deutsche Seenotrettung könnte in Nachwuchsprobleme geraten, da sowohl die Schiffe der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger als auch die koordinierenden Personen in der Seenotleitstelle mit Kapitänspatenten ausgestattet sein müssen.
Der Bundestag kam nach der öffentlichen Anhörung zum Gesetz zu dem Beschluss, nicht nur die von den Ländern gewünschte Anhebung des Einbehalts zu gestatten, sondern er strich nach Aussagen der Arbeit gebenden und Gewerkschaftsvertretungen auch die sogenannte 183-Tage-Regelung. In der Länge sollte das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen bestehen, um in die Begünstigung zu kommen. Das Wirtschaftsministerium in Hannover hatte frühzeitig auf die Streichung hingewirkt, aber nicht die ausreichende Zahl von Ländern überzeugen können. Nun machte der Bundestag deutlich, dass Wirtschaftsminister Olaf Lies seine Forderung zu recht erhoben hatte. Die Sachverständigen machten in der Anhörung des Bundestages deutlich, dass unter Weiterführung der 183-Tage-Regelung die gewünschte Wirkung des Gesetzes nicht zu erreichen ist. Die Seeleute hätten nach häufig zwei, drei Monaten auf See das Bedürfnis nach längeren Landphasen. Diese machten die Anwendung der Ausnahmeregelung aber bereits wieder unmöglich.
Der Bundestag möchte gerade auch angesichts kritischer Stimmen gegen die Förderung der Reedereien die Auswirkungen des Gesetzes genau in den Blick nehmen und hat daher eine Befristung vorgesehen. Mit der Befristung des Lohnsteuereinbehalts bis Ende 2020 wird die Möglichkeit zur Evaluierung der Maßnahme geschaffen. Nach Ablauf der 60 Monate lebt die bisherige Regelung mit einem Lohnsteuereinbehalt von 40 Prozent wieder auf. So werde dem Maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt zwischen Bund, norddeutschen Küstenländern, Verband Deutscher Reeder und der Gewerkschaft ver.di die Möglichkeit gegeben, ggf. Alternativen der Sicherung des seemännischen Know-how zu entwickeln.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz mit den Stimmen Niedersachsens zu. Grund für die bundesweite Zustimmung war nicht zuletzt, dass die Förderung in allen Bundesländern Wirkung entfaltet. Reederstandorte gibt es auch in Hessen und Bayern und was die Zuliefererindustrie anbetrifft, so ist gerade der Süden der Republik beispielweise beim Motorenbau sehr stark.
Gesetzesinitiative zur Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln im Ausland In der Sitzung…
Gesetzesinitiative zur Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln im Ausland
In der Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 brachten die Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland, ein.
Nach geltendem Recht macht sich strafbar, wer Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen – etwa Hakenkreuze oder entsprechende Schriften – in Deutschland in das Internet einstellt. Reist der Täter aber ins Ausland und stellt die Inhalte dort ein, entgeht er der Strafbarkeit, und zwar auch dann, wenn sich seine Handlungen überwiegend/ausschließlich an Adressaten im Inland richten. Der Gesetzesantrag zielt darauf ab, diese Privilegierung für diejenigen Täter zu beseitigen, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben und für die daher ein hinreichender Anknüpfungspunkt für die Anwendung deutschen Strafrechts besteht. Insbesondere rechtsextremer, gegebenenfalls aber auch islamistischer Propaganda kann so entschiedener verfolgt werden.
In ihrer Einbringungsrede vor dem Bundesrat verwies die niedersächsische Justizministern Antje Niewisch-Lennartz beispielhaft auf das ein Tag zuvor erfolgte Verbot der rechtsradikalen Plattform „Altermedia“. Dass deren Server offenbar im Ausland stehen würde, zeige eindrücklich, dass radikale Hetze auch von jenseits der Grenzen in Deutschland verbreitet werde.
„Deshalb müssen wir durch die uns vorgeschlagene Rechtsänderung handeln. Extremistische Hetze hat in Deutschland keinen Platz!“, so Niewisch-Lennartz.
Die Bundesratsinitiative wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Besteuerungsverfahrens soll modernisiert werden Die Länderkammer beriet am vergangenen Freitag im ersten…
Besteuerungsverfahrens soll modernisiert werden
Die Länderkammer beriet am vergangenen Freitag im ersten Durchgang das Gesetzespaket, mit dem das Verwaltungsverfahren zur Verarbeitung von Steuerklärungen mit Wirkung vom 01. Januar 2017 fit gemacht werden soll für die computergestützte Bearbeitung. Die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln werden damit bei den Erfordernissen des Amtsermittlungsgrundsatzes rechtlich verankert.
Dem Gesetz liegt dabei der Gedanke zugrunde, dass nicht alle eingehenden Steuererklärungen mit demselben Aufwand auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen sind. Demgemäß wird die rechtliche und organisatorische Basis für eine rein EDV-gestützte Bescheiderstellung gelegt. Bei immer dünner werdender Personaldecke kann künftig ein Risikomanagementsystem entscheiden, welche Fälle einer persönlichen Bearbeitung zugeführt werden müssen. Eine vorgeschriebene Zufallsauswahl von Fällen sichert dabei ein verbleibendes Entdeckungsrisiko ab. Bearbeitungsspitzen können zudem landesweit abgefedert werden, wenn die Möglichkeit der Zuständigkeitsverlagerung auf Weisung des Finanzministeriums erfolgt. Durch den Zugriff auf das identische Rechennetzwerk können dann Fälle des Finanzamts Norden auch im Finanzamt Goslar bearbeitet werden. Die Bediensteten in den deutschen Finanzämtern können somit ressourcengerecht dort eingesetzt werden, wo Gestaltungspotentiale aufzudecken und Erklärungen intensiv zu prüfen sind.
Für die Kundschaft der Finanzverwaltung bringt das etliche Vorteile mit sich, wird doch bei einfachen Massenfällen, die elektronisch – z.B. durch die Nutzung von ElSter – eingehen, die Bearbeitungszeit und damit der Eingang eines Erstattungsbetrages deutlich beschleunigt. Den Erwartungen an ein gelungenes E-Government wird damit zunehmend entsprochen. Belegvorlagepflichten sollen weitgehend entfallen. Viele Daten werden künftig durch datenerhebende Organisationen wie z.B. Rentenversicherungsträgern, privaten Kranken- oder Bausparkassen, Banken etc. elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, sodass eine Vorlage von Papierbelegen nicht mehr erforderlich ist; die Vorlage- wandelt sich in eine Vorhaltepflicht.
Insoweit bereitet das Gesetz den Weg zur vorausgefüllten Steuererklärung. Zudem wird die Prüfungsintensität und –qualität nicht mehr durch die einzelne Fachkraft und mithin individuell festgelegt, sondern es wird eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung durch eine gleichmäßige Beurteilung der Prüfungsnotwendigkeit erreicht. Die Bekanntgabe eines Bescheides wird nicht mehr nur in Papierform, sondern auch elektronisch erfolgen. Im digitalen Zeitalter kommt die Verwaltung damit einem Anliegen der Kundschaft nach, schnell und in elektronischer Form über Steuerfestsetzungen informiert zu werden.
Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige müssen künftig keinen Nachweis über den Grad der Behinderung mehr vorlegen, wenn sie lediglich den Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Für die Arbeitgeberschaft werden Erleichterungen bei der Lohnsteuer eingeführt, wenn jemand einen Zweitjob mit Lohnsteuerklasse 6 ausübt. Sie profitiert auch von der richtungsweisenden Einführung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle für die Lohnsteueraußenprüfung. Für die steuerberatenden Berufe wird zudem ein gesetzliches Fristenverfahren eingeführt, welches den landesweiten Flickenteppich und jährliche Abstimmungsverfahren entfallen lassen wird.
Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf Merkwürdiges Timing! Was hat sich der Bund dabei gedacht?…
Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
Merkwürdiges Timing! Was hat sich der Bund dabei gedacht? Zigarettenpackungen sollen ab dem 20. Mai dieses Jahres 2016 den Vorschriften der EU-Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU entsprechen, so ist es dort vorgeschrieben. Das heißt, sie müssen größere gesundheitsbezogene Warnhinweise und hässliche Bildchen von Teerlungen und Raucherbeinen tragen. Dazu aber müssen die Verpackungsmaschinen in den Zigarettenfabriken umgestellt werden, sagt die Wirtschaft. Weil die Spezialmaschinenbauer aber nicht jeden sofort beliefern können, braucht die Wirtschaft, so sagt sie, eine Übergangszeit von etwa 15 Monaten. Natürlich wird sie diese Investitionen nicht in Angriff nehmen, bevor Rechtssicherheit besteht, also vollständig klar ist, was zu tun ist. Rechnen wir zurück: die entsprechenden Gesetze zur nationalen Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie hätten also bereits bis zum 20. Februar letzten Jahres beschlossen werden müssen. Sie wurden aber überhaupt erst jetzt von der Bundesregierung vorgelegt, und noch nicht einmal vollständig. Will der Bund die Tabakindustrie in Schwierigkeiten bringen? Kaum vorstellbar! Oder die Schuld für die Verzögerung den Ländern anhängen? Will sie die Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland verschleppen?
Der Inhalt des jetzt vorgelegten Gesetzes bietet kaum Überraschungen. Wer die Diskussion um die EU-Richtlinie verfolgt hat, weiß, was im deutschen Gesetz stehen muss: Auf die Packungen sollen neue vergrößerte Warnhinweise und Schockbilder gedruckt werden, die wenigstens 65% der Oberfläche einnehmen müssen. Zusatzstoffe werden strenger reguliert. Erstmals wird es Regeln für E-Zigaretten geben, zur Produktsicherheit, zur Verpackungsgestaltung, zum Rückrufmanagement und zu den Inhaltstoffen. Außerdem soll die Werbung für E-Zigaretten verboten werden, wie sie schon jetzt für Tabakerzeugnisse verboten ist. Aber, um Missverständnissen vorzubeugen, mit denen auch wir via E-Mail konfrontiert wurden: Niemandem wird das „Dampfen“ der E-Zigaretten verboten, auch das Rauchen von Tabakerzeugnissen bleibt weiterhin erlaubt!
Niedersachsens Verbraucherschutzministerium hatte dennoch ein paar Ideen, wie man den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger noch weiter verbessern kann: Auch nikotinfreie E-Zigaretten müssen in die gesundheitsbezogenen Regelungen einbezogen werden, da die zum „Dampfen“ genutzten Aerosole gefährliche Substanzen enthalten, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Davon abgesehen fehlen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Regelungen zur Marktüberwachung, die im derzeit geltenden Recht vorgesehen sind. Es fehlen zudem noch einige Regelungen, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie erforderlich sind. Vor wenigen Tagen wurde dem Bundesrat der Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die einen Teil dieser Lücken abdeckt. Aber das kann noch nicht alles sein. Der Rest lässt auf sich warten. Wie schon gesagt: merkwürdiges Timing!
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen. Er wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
Strengere Regeln für den Erwerb In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat…
Strengere Regeln für den Erwerb
In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat von einer EU Vorlage Kenntnis genommen, die sich mit einer verschärften Kontrolle von Feuerwaffen beschäftigt und die sog. „Feuerwaffen- Richtlinie“ novellieren soll. Diese Richtlinie regelt den Erwerb, den Besitz und die Einfuhr/ Ausfuhr ziviler Feuerwaffen innerhalb der EU.
Insbesondere durch die Terroranschläge des Jahres 2015 in Paris und Kopenhagen sowie durch das Attentat im Thalys-Zug trat der Zusammenhang zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismus – vor allem bei der Erlangung von Feuerwaffen – deutlich hervor. Durch die beabsichtigte Verschärfung waffenrechtlicher Vorschriften soll die öffentliche Sicherheit in der EU erhöht werden. Die Kommission beabsichtigt hierzu, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Vorschriften über den Zugang zu Feuerwaffen und den Handel mit ihnen zu verschärfen.
Der Vorschlag sieht u.a. strengere Regeln für den Erwerb von Waffen oder Waffenteilen über das Internet, ein Verbot des Privatbesitzes bestimmter halbautomatischer Waffen sowie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Schreckschusswaffen vor. Auch für deaktivierte Waffen sollen künftig strengere Regeln gelten. Zudem sollen Markierungen auf Waffen künftig schwieriger zu entfernen sein, um die Nachverfolgbarkeit zu erhöhen.
Bereits im April 2015 wurde durch die Verabschiedung der „Europäischen Sicherheitsagenda“ die Überarbeitung der waffenrechtlichen Vorschriften im Jahr 2016 als vorrangige Maßnahme bezeichnet. Zugleich wurde dringend dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Deaktivierung von Feuerwaffen zu erlassen, mit denen verhindert werden soll, dass solche Waffen von Straftätern wieder schussfähig gemacht und verwendet werden. Die Umsetzung der Ziele der „Europäischen Sicherheitsagenda“, wozu auch die aktuelle Vorlage gehört, soll aufgrund der jüngsten terroristischen Anschläge beschleunigt werden.
Gesetze zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zum Schutz vor Datenmissbrauch im Internet beschlossen…
Gesetze zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zum Schutz vor Datenmissbrauch im Internet beschlossen
In seiner Sitzung am 29. Januar 2016 billigte der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts.
Damit stehen den Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung – deren Inanspruchnahme ist für sie grundsätzlich kostenlos. Unternehmer müssen Verbraucher über diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Die sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen bestimmte Anforderungen zu Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz erfüllen – die Einhaltung der Vorgaben wird durch staatliche Stellen geprüft.
Künftig werden Verbraucher auch besser vor einem Missbrauch ihrer Daten im Internet geschützt. Hierzu wurden die Klagemöglichkeiten gegen Internetkonzerne erleichtert. Den Verbraucherverbänden wird das Recht eingeräumt, stellvertretend für einzelne Bürger klagen oder Abmahnungen aussprechen zu können, wenn die Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstoßen. Bisher waren Verbraucherverbände oder Handelskammern hierzu nur befugt, wenn die Unternehmen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Datenschutzvorschriften missachteten.
Der Bundesrat hat die Gesetze mit den Stimmen aus Niedersachsens gebilligt. Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Der europäische Zusammenhalt zeigt klaffende Risse: die Finanzkrise hat einige Mitgliedstaaten völlig…
Der europäische Zusammenhalt zeigt klaffende Risse: die Finanzkrise hat einige Mitgliedstaaten völlig aus der Bahn geworfen, andere kommen gut voran. Griechenland klagt über mangelnde europäische Solidarität und meint seine Staatsschulden. Wir Deutschen klagen über mangelnde Solidarität und meinen die Flüchtlingsströme. In Europa werden wieder Zäune gezogen, Schengen scheint am Ende. Das Vereinigte Königreich will nur mitmachen, wenn ihm Extrawürste gebraten werden. Die schöne Idee eines Europas, das gemeinsam alle Herausforderungen bewältigt, ist der Rosinenpickerei gewichen. Ist das der Anfang vom Ende der Lehren, die Robert Schuman und Konrad Adenauer aus den Weltkriegen gezogen hatten?
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Gefahren erkannt. Der Titel seines Arbeitsprogrammes („Kein Business as usual“) soll ja wohl signalisieren, dass man sich in einer Ausnahmesituation befindet, die außergewöhnliche Anstrengungen und außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Bemerkenswert auch, dass Juncker mit dem Anspruch gestartet ist, das Arbeitsprogramm der Kommission als politisches Manifest zu verstehen. Glich es früher eher einem Bauchladen mit einem Sammelsurium von Ideen, dringender und weniger dringender, so setzen die Arbeitsprogramme seit Juncker klare Prioritäten. Zehn an der Zahl, keine mehr. Die Kommission will sich nicht mehr um alles Mögliche, sondern jetzt vor allem um das Wichtigste kümmern. Allerdings werden die gleichen Prioritäten wie vor einem Jahr aufgelistet, in genau gleicher Reihenfolge, mit der ja wohl auch ein Ranking signalisiert wird. Europa aber steht heute nicht mehr dort, wo es vor einem Jahr stand. Zumindest aus deutscher Sicht hat z.B. das Thema Migration inzwischen einen weit höheren Stellenwert erlangt, als den vorvorletzten Platz, der ihm im Arbeitsprogramm zugewiesen wird. Also doch nur Fortschreibung des Bekannten, nur „Business as usual“?
Der Anspruch, Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden zu wollen, birgt Konfliktstoff. Die Meinungen darüber, was wichtig und was unwichtig ist, werden naturgemäß auseinandergehen. Es gab auch im Bundesrat schon vor Monaten Anträge, die eine zu starke Wirtschaftslastigkeit des ersten Arbeitsprogramms der Juncker-Kommission kritisierten. Als die Juncker-Kommission nun die zweite Auflage vorlegte, hat der EU-Ausschuss deshalb alle anderen Ausschüsse aufgefordert, dies zu kommentieren. Herausgekommen ist ein 37 Seiten und in 157 Ziffern langer, breiter und detaillierter Wunschzettel. Allein der Umweltausschuss hat 40 Ziffern eingebracht, die von NATURA 2000 bis zur Kreislaufstrategie reichen. Diese Fülle an Anliegen widerspricht natürlich dem Ansatz der Kommission, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Koordinierung und Plenum des Bundesrates waren mit der Aufgabe konfrontiert, aus der langen Wunschliste der Ausschüsse das Wesentliche herauszudestillieren. Aus niedersächsischer Sicht sind dies zumindest diese vier Punkte:
Niedersachsen befürwortet eine stärkere Gewichtung der Umweltpolitik und der Sozialpolitik im Arbeitsprogramm.
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, wird eine Absenkung der Standards und Schutzvorschriften – auch für KMU – abgelehnt. Zu hoffen ist, dass eine Konkretisierung dessen, was mit „Sozialer Säule“ angekündigt wurde, bald erfolgen wird. Es sollte definiert werden, was das Europäische Sozialmodell ausmacht. Die Länder wollen dabei einbezogen werden.
Niedersachsen hält die Bewältigung des anhaltenden Migrationsstromes für die derzeit größte Herausforderung der EU. Wir bedauern, dass im Arbeitsprogramm restriktive Maßnahmen in den Vordergrund treten und humanitäre nur am Rande erwähnt werden. Wir begrüßen die Ankündigung, die Dublin-VO zu überarbeiten und halten gesamteuropäische Solidarität und faire Lastenteilung für unabdingbar.
2015 in Deutschland getroffene Regelungen werden als ausreichend erachtet Angesichts der jüngsten…
2015 in Deutschland getroffene Regelungen werden als ausreichend erachtet
Angesichts der jüngsten Terroranschläge in der EU hält die Kommission eine Anpassung des EU-Rechtsrahmens und damit eine Änderung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung für notwendig und strebt eine Aktualisierung und Harmonisierung der strafrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich an.
Die Kommission möchte auch die innerhalb der EU beheimateten Terroristen verstärkt bekämpfen, da die terroristische Bedrohung keineswegs auf Reisen in Konfliktgebiete in Drittländern begrenzt sei. Die jüngsten Anschläge in der EU hätten gezeigt, dass Terroristen zur Begehung von Anschlägen oder aus logistischen Gründen (z. B. Finanzierung, Beschaffung von Waffen) in andere Mitgliedstaaten reisen.
Zur Begründung der vorgeschlagenen Maßnahmen bezieht sich der Kommissionsvorschlag vor allem auf die sogenannte „Foreign Terrorist Fighters“ Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Diese Resolution war Grundlage für das erst im Mai 2015 im Bundesrat beschlossene GVVG-Änderungsgesetz (BR-Drucksache 179/15), mit welchem Änderungen insbesondere im § 89a StGB „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorgenommen und die Regelung des § 89c StGB „Terrorismusfinanzierung“ neu geschaffen wurde.
In einer, in der Bundesratssitzung am 29. Januar 2016 abgegebenen, Protokollerklärung begrüßen die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen den Richtlinienvorschlag als entschlossene und gemeinsame Reaktion der EU auf die aktuellen Bedrohungen durch den grenzüberschreitenden Terrorismus. Eine Harmonisierung der strafrechtlichen Vorschriften sei geboten, um eine einheitliche strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung terroristischer Straftaten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu gewährleisten.
Gleichzeitig verweisen sie jedoch darauf, dass das erst kürzlich geänderte deutsche Strafrecht bereits Vorschriften enthält, die Auslandsreisen in Krisengebiete in terroristischer Absicht unter Strafe stellen. Diese Vorschriften ermöglichten eine effektive Strafverfolgung. Ein Bedürfnis für eine rechtspolitisch bedenkliche weitergehende Ausdehnung der Strafvorschriften in das Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung bestünde daher nicht.
Ferner geben die Länder auch zu bedenken, dass eine über das gegenwärtige deutsche Strafrecht hinausgehende Ausdehnung der Strafbarkeit von Auslandsreisen für die Strafverfolgungsbehörden zu einem nochmals deutlich erhöhten Ermittlungsaufwand führen würde. Angesichts des kaum zu führenden Nachweises der gerade zu terroristischen Zwecken durchgeführten Reisetätigkeit in ein anderes Land sei zu befürchten, dass umfangreiche und von den Strafverfolgungsbehörden mit hohem Sach- und Personaleinsatz geführte Ermittlungen wegen fehlender Beweisbarkeit der entsprechenden Absichten in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erfolglos verlaufen würden.
Initiative wird nun in den Ausschüssen beraten Damit bald wieder Arbeitnehmer und…
Initiative wird nun in den Ausschüssen beraten
Damit bald wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu gleichen Teilen die Last steigender Gesundheitskosten schultern, hat Niedersachsen bei der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative eingebracht. Der Entschließungsantrag, der auf die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung zielt, wird nun zunächst im Gesundheitsausschuss, im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beraten.
Bis zum 30. Juni 2005 hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz noch zu gleichen Teilen aufgebracht. Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wurde der Grundsatz der paritätischen Finanzierung zugunsten einer Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgegeben. Diese mussten von da an einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten allein tragen.
Zum 1. Januar 2015 wurde der pauschale Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent abgeschafft und der allgemeine, also paritätisch finanzierte, Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt. Den Kassen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bei entsprechendem Finanzierungsbedarf einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag zu erheben, der allein von deren Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent. Für das Jahr 2016 gehen die Experten des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus.
Im Mündungsgebiet der Ems wird im „Geiste guter Nachbarschaft“ zusammengearbeitet Der Verlauf…
Im Mündungsgebiet der Ems wird im „Geiste guter Nachbarschaft“ zusammengearbeitet
Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande in der Emsmündung, genauer gesagt zwischen der Provinz Groningen und Ostfriesland, ist historisch umstritten (mindestens zurückzuverfolgen bis zum Dreißigjährigen Krieg).
Zwar sind mittlerweile für den Teil des Küstenmeers zwischen null und drei Seemeilen alle praktischen Fragen durch den Ems-Dollart-Vertrag vom April 1960 sowie ergänzende Instrumente geregelt, um im Bereich der Emsmündung im „Geiste guter Nachbarschaft“ zusammenzuarbeiten. Diese Regeln beziehen sich jedoch nicht auf das inzwischen auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom Dezember 1982 erweiterte Küstenmeer zwischen drei und zwölf Seemeilen.
Beginnend 2010 drohte die Grenzfrage angesichts der Genehmigung und Errichtung des Windparks „Riffgat“ vor der Insel Borkum (im Februar 2014 in Betrieb genommen) die deutsch-niederländischen Beziehungen ernsthaft zu belasten. Der vom Land Niedersachsen für deutsches Gewässergebiet genehmigte Windpark nordwestlich von Borkum liegt zum Teil im umstrittenen Seegebiet, so dass Gespräche mit den Niederlanden wieder aktuell wurden.
Der dann am 24. Oktober 2014 unterzeichnete Vertrag stellt eine umfassende völkerrechtliche Lösung aller strittigen Fragen dar und ermöglicht eine einvernehmliche wirtschaftliche Nutzung des Mündungsgebiets der Ems. Die jeweiligen Positionen zum Verlauf der Staatsgrenze bleiben vom Vertrag allerdings unberührt.
Das am vergangenen Freitag vom Bundesrat gebilligte Gesetz, selbstredend mit den Stimmen von Niedersachsen, ermöglicht das Inkrafttreten des Vertrages, der damit ratifiziert wird.
Bemerkenswert außerdem ist die selten abgegebene Einschätzung der Bundesregierung, dass durch diesen Verwaltungsakt, aufgrund der gemeinsamen Verwaltung des umstrittenen Gebietes, teilweise Kosten eingespart werden. Die Kosten für das Verkehrsmanagement nach Artikel 7 des Vertrages würden zur Hälfte von den Niederlanden mitgetragen.
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat bei der von den Ländern Hamburg,…
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat bei der von den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeinsam in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches betont, dass die bestehende Gesetzeslücke bei der Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland zum Schutz der der freiheitlich demokratischen Grundordnung dringend geschlossen werden muss.
„Der Gesetzesantrag zielt darauf ab, die Privilegierung für diejenigen Täter zu beseitigen, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben und für die daher ein Anknüpfungspunkt für die Anwendung deutschen Strafrechts besteht. Insbesondere rechtsextreme, gegebenenfalls aber auch islamistische Propaganda kann so entschiedener verfolgt werden“, erklärte Niewisch-Lennartz. „Es kann keinen Unterschied machen, ob die radikalen Inhalte aus Deutschland oder über den Umweg aus dem Ausland verbreitet werden“.
Ändern sich die technischen Möglichkeiten der Verbreitung von Nazi-Symbolen, dürfen die Möglichkeiten der strafrechtlichen Sanktion nicht zurück stehen, so Niewisch-Lennartz..
In Deutschland lebende Personen, die ins Ausland fahren und dort Abbildungen von Hakenkreuzen oder den „Hitler-Gruß“ zeigende Personen u.ä. auf entsprechenden – sich an inländische Adressaten richtende – Seiten hochladen, sind genauso strafwürdig, wie wenn derartigen Handlungen aus dem Inland begangen werden.
Die Änderungen des Strafgesetzbuches sollen eine Strafbarkeitslücke schließen, die bei der Verfolgung von im Ausland verwendeten Propagandamitteln oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestehen, wenn sich die verfassungsfeindlichen Inhalte gezielt an inländische Adressaten richten. Das deutsche Strafrecht erfasst bisher in den Straftatbeständen der § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) des Strafgesetzbuchs entsprechende Handlungen im Internet nicht, falls die Inhalte im Ausland hochgeladen werden, und zwar auch dann nicht, wenn sich die Handlungen überwiegend oder sogar ausschließlich an Adressaten in Deutschland richten. Es sollen zukünftig auch die Täter erfasst werden können, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben und für die daher ein hinreichender Grund besteht, das deutsche Strafrecht anzuwenden.
Niewisch-Lennartz: „Es ist unerträglich, dass nach der derzeit geltenden Gesetzeslage Täter ihr schmutziges Gedankengut nur deshalb ungestraft verbreiten können, weil sie sich durch eine einfache Reise ins Ausland dem deutschen Strafrecht entziehen. Der menschenverachtenden Hetze müssen wir noch entschiedener entgegentreten!“
Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Verkehr und…
Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Kosten für den Breitbandausbau in Deutschland durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz maßgeblich zu senken und somit den Breitbandausbau nachhaltig zu beschleunigen. Das DigiNetz-Gesetz enthält hierfür ein umfangreiches Maßnahmenbündel. Mit dem Gesetz wird auch die europäische Kostensenkungsrichtlinie für den Breitbandausbau umgesetzt.
Eine zentrale Informationsstelle bei der Bundesnetzagentur soll im Rahmen der Netzausbauplanung die Transparenz über mitnutzbare, bestehende und geplante Infrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze erhöhen. Ein ausgewogenes System von Ansprüchen auf Information, Koordination und entgeltliche Mitnutzung soll es den Netzbetreibern ermöglichen, ungenutztes Synergiepotenzial zu heben und bislang ungenutzte öffentliche Versorgungsnetze für Telekommunikation, Gas, Elektrizität, Fernwärme und Abwasser sowie Straßen, Schienen- und Wasserwege, Brücken, Häfen und Flugplätze für den Breitbandausbau nutzbar zu machen. Zudem wird eine weitgehende Mitverlegung in Abwasserleitungen oder entlang von Straßen, Strom- oder Bahntrassen sowie Leerrohren ermöglicht. Schließlich werden Voraussetzungen geschaffen für einen stärkeren Glasfaserausbau.
Als nationale Streitbeilegungsstelle soll die Bundesnetzagentur auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären. Schließlich wurden die bestehenden Wegerechtsregelungen für Telekommunikationslinien entbürokratisiert und modernisiert.
Erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern
Die Bundesregierung hat zudem den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern beschlossen. Hintergrund dieses Gesetzentwurfes sind die Vorkommnisse in der Silvesternacht in Köln.
Ziel der beschlossenen Regelungen ist es, die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern und Asylsuchenden, die Straftaten begehen, die rechtliche Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.
Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sofern diese Straftaten mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List oder im Fall der Eigentumsdelikte serienmäßig begangen sind, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse wird künftig bereits dann gegeben sein, wenn ein Ausländer wegen einer der vorgenannten Straftaten und Tatmodalitäten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Auch dies gilt künftig unabhängig davon, ob die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
Asylsuchenden, die eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, weil sie wegen einer der genannten Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, kann künftig konsequenter als bisher die Rechtsstellung als anerkannter Flüchtling versagt werden.
Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus Als Gastrednerin in der Gedenkstunde des…
Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus
Als Gastrednerin in der Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus schilderte die heute 84-jährige US-amerikanische Schriftstellerin und Literaturwissenschaftlerin Prof. Dr. Ruth Klüger am Mittwoch, 27. Januar 2016, eindringlich ihr Leid als Zwangsarbeiterin der Nationalsozialisten. Weltweit wird am 27. Januar der Nazi-Opfer gedacht. Am 27. Januar 1945 befreiten russische Truppen die letzten noch lebenden Häftlinge des größten deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau.
Ruth Klüger war Professorin an der Princeton University und danach Professorin für Germanistik an der University of California in Irvine sowie viele Jahre Gastprofessorin an der Georg-August-Universität Göttingen. Ihre Kindheitserlebnisse schrieb sie in dem Buch „weiter leben“ nieder.
Im Alter von zwölf Jahren wurde die gebürtige Wienerin mit ihrer Mutter in das Konzentrationslager Theresienstadt, ein Jahr später nach Auschwitz-Birkenau und dann in das Arbeitslager Christianstadt in der ostbrandenburgischen Niederlausitz (heute Polen) deportiert. Gegen Kriegsende gelang ihr auf einem der „Todesmärsche“ mit ihrer Mutter und einer Pflegeschwester die Flucht nach Niederbayern. Ihr Vater, ein jüdischer Frauenarzt, wurde in Auschwitz ermordet.
Sie entkam dem Tod im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, weil sie sich im Sommer 1944 in eine Selektion einschmuggelte, die arbeitsfähige Frauen im Alter von 15 bis 45 Jahren zum Kriegsdienst auswählte. „Wir Ausgewählten wurden in Waggons verfrachtet und ins Arbeitslager verschickt.“ Dort wartete Männerarbeit: „Wir haben den Wald gerodet, die Stümpfe schon gefällter Bäume ausgegraben und weggebracht; auch Holz gehackt und Schienen getragen.“ Zwangsarbeit sei schlimmer als Sklavenarbeit, sagte Klüger, weil der leibeigene Sklave einen Geldwert für seinen Besitzer hat, den dieser verliert, wenn er den Sklaven verhungern oder erfrieren lässt. Die Zwangsarbeiter der Nazis seien wertlos gewesen, die Ausbeuter hätten sich immer noch neue verschaffen können: „Sie hatten ja so viel ,Menschenmaterial‘, wie sie es nannten, dass sie es wortwörtlich verbrennen konnten.“
Klüger nannte als Hauptgrund, die Einladung für die Rede im Bundestag anzunehmen, die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. „Dieses Land, das vor 80 Jahren für die schlimmsten Verbrechen des Jahrhunderts verantwortlich war, hat heute den Beifall der Welt gewonnen dank seiner geöffneten Grenzen und der Großzügigkeit, mit der Sie syrische und andere Flüchtlinge aufgenommen haben und noch aufnehmen“, sagte Klüger. „Ich bin eine von den vielen Außenstehenden, die von Verwunderung zu Bewunderung übergegangen sind“.
Elektronische Zigaretten und Shishas
Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in der vom Familienausschuss geänderten Fassung angenommen.
Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas (Wasserpfeifen)ausgedehnt. Sie dürfen auch über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Das Abgabeverbot von Tabakwaren im Jugendarbeitsschutzgesetz wird ebenfalls auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Laut Bundesregierung wurde 2014 mehr als 200 Millionen Euro Umsatz mit nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten elektronischen Shishas gemacht.
In einer bei Enthaltung der Opposition angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, im Jugendschutzgesetz umgehend ein Abgabe- und Konsumverbot an Kinder und Jugendliche von nikotinfreien Erzeugnissen, die durch konventionelle Wasserpfeifen eingeatmet werden, vorzulegen.
12 Mal wird sich der Bundesrat im Jahr 2016 zu regulären Sitzungen…
12 Mal wird sich der Bundesrat im Jahr 2016 zu regulären Sitzungen treffen. Das ist beschlossene Sache.
Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres- jedenfalls ist das so seit 1957. Bis dahin begann das Geschäftsjahr des Bundesrates am 7. September und endete am 6. September des folgenden Jahres.
Innerhalb des Geschäftsjahres versammelt sich der Bundesrat. Die Ausschüsse tagen mindestens zwei Wochen vor der Plenarsitzung. Der Entwurf der Tagesordnung erscheint am Dienstag, zwei Wochen vor der Sitzung. Die endgültige Tagesordnung liegt am Dienstag vor dem Sitzungstermin vor, etwaige Nachträge werden ergänzt.
Die Sitzungen werden live auf der Startseite unter www.bundesrat.de übertragen und sind im Anschluss als Aufzeichnung in der Mediathek abrufbar.
Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für den 26. Februar 2016 einberufen.
Multiresistente Keime beim Menschen Volles Haus und voller Erfolg für Niedersachsens Landwirtschaftsminister…
Multiresistente Keime beim Menschen
Prof. Hubert Weiger, BUND, bei einem Beitrag
Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer gibt einen Überblick
Prof. Dr. Wolfang Witte mit wissenschaftlichem Blick
Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßt die Gäste des Abends
Dr. Christina Cuny liefert Daten und Fakten
Jochen Dettmer, BUND, am Mikrofon
Dr. Wilhelm Priesmeier, Bundestagsabgeordneter und von Haus aus Tierarzt
Bernhard Kühnle vom Bundesministerium
Minister Christian Meyer auf dem Podium
Findet eindringliche Worte: Prof. Wolfgang Witte vom Robert- Koch- Institut
Friedrich-Otto Ripke sieht die Belange der Geflügelwirtschaft
Dagmar Dehmel fand einleitende Worte
Volles Haus und voller Erfolg für Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer! Rund 150 Besucher waren gekommen, um sich Anfang Januar des neuen Jahres– eigentlich noch in den Parlamentsferien – in der Niedersächsischen Landesvertretung über die Risiken des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung zu informieren. Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßte die Gäste zu der Veranstaltung, die quasi den Auftakt zu einem veranstaltungsreichen Jahr 2016 bildete. Er nahm die Besucherinnen und Besucher zunächst mit in die Geschichte der Antibiotika.
Landwirtschaftsminister Christian Meyer appellierte, „mit Medikamenten für Masttiere nicht weiter so verschwenderisch umzugehen wie bisher. Denn ein solcher Umgang hat fatale Auswirkungen auch auf die Humanmedizin, weil es zu immer mehr multiresistenten (= gegen mehrere Antibiotika unempfindliche) Keimen beim Menschen kommt. Ohne Richtungswechsel steuern wir geradewegs in ein Post-Antibiotika-Zeitalter. Dann wird irgendwann auch das letzte noch zur Verfügung stehende Reserveantibiotikum für Menschen nutzlos. Damit steht die Gesundheit insgesamt auf dem Spiel.“
Die Wissenschaftlerin Dr. Christiane Cuny vom Robert-Koch-Institut konnte aus eigener Forschung belegen, dass in der Tierhaltung entstandene gefährliche Keime auch den Menschen krank machen. Der Staphylococcus aureus Typ „NT-MRSA CC398“, ein ursprünglich wirtsspezifisch nur auf Schweinen siedelndes Bakterium mit einer Resistenz gegen Penicilline, besiedelt inzwischen auch andere Tierarten (z.B. Masthähnchen) und den Menschen.
Dort verursacht es 17% der sporadisch auftretenden Haut-Weichgewebeinfektionen mit MRSA. Bezeichnend auch, dass NT-MRSA CC398 besonders häufig auf Schweinehaltern und deren Familienangehörigen gefunden wird, regional vor allem in den Intensivgebieten der Tierhaltung, so gut wie gar nicht aber auf Wildschweinen, in Biobetrieben und außerhalb der Veredlungszonen. Noch besorgniserregender sind ESBL-bildende Escherichia-Coli-Bakterien und Salmonellen. Sie werden zunehmend in Nutztieren nachgewiesen und können, über die daraus erzeugten Lebensmittel, auch auf den Menschen übertragen werden. Rund 40% des Geflügelfleisches seien inzwischen kontaminiert.
Prof. Dr. Wolfgang Witte, ebenfalls vom Robert-Koch-Institut, stellte dann allerdings klar, dass der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung nur für den kleineren Teil der resistenten Keime verantwortlich ist. Allein 30% werden über den Reiseverkehr aus exotischen Urlaubsländern eingeschleppt, knapp die Hälfte entsteht in unseren Krankenhäusern und humanmedizinischen Arztpraxen. Das Problem muss daher, dem „One-Health-Ansatz“ entsprechend, sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tiermedizin angegangen werden. Einseitige Schuldzuweisungen sind nicht sachgerecht, einseitig aus der Verantwortung stehlen kann sich allerdings auch niemand.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer machte die Dimensionen des Problems deutlich: 800 000 Erkrankungen durch resistente Keimen jährlich in Deutschland, 25 000 Tote jährlich in der Europäischen Union. Meyer verwies auf eine Presseinformation des Bundesinstituts für Risikobewertung, die vor einer Ausbreitung von Keimen warnt, die unempfindlich gegen Colistin sind. Colistin ist das in manchen Fällen letzte noch wirksame Mittel.
Niedersachsen hat einen interministeriellen Arbeitskreis geschaffen, in dem die Ministerien für Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit und Forschung gemeinsam das Thema angehen(„One Health“). In Niedersachsen fallen rund 21 000 Betriebe unter die Meldepflicht der 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes, davon müssen rund 6000 wegen eines zu hohen Einsatzes ihre Haltungsbedingungen verbessern. Die Melderaten in Niedersachsen seien gut, ebenso die Beratung. Ein Sechstel aller Puten und ein Zehntel aller Hühner erhalten Antibiotika. Bedenklich hingegen ist für Meyer, dass es beim Einsatz von Fluorchinolonen und Cephalosporinen, die eigentlich als Reserveantibiotika für die Menschheit dienen sollten, eine Steigerung des Verbrauchs in der Tierhaltung um 50% gegeben hat. Meyer verwies auf den einstimmigen Beschluss der Agrarministerkonferenz der Länder, Reserveantibiotika nicht mehr für den Einsatz an Tieren zuzulassen. Meyer sieht beim unsachgemäßen Antibiotikaeinsatz zwei Problemgruppen: diejenigen Tierärzte bzw. Betriebe, die die Mittel übervorsichtig prophylaktisch einsetzen, wenn z.B. Ferkel aus unterschiedlichen Herkünften zusammen aufgestallt werden. Und die anderen, die mit Antibiotika schlechte Haltungsbedingungen kaschieren. Meyers Forderung: „Tierärzte sollten nach der Gesundheit der Tiere bezahlt werden, nicht nach dem Verkauf von Arzneimitteln!“
Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, stimmte seinem Vorredner ausdrücklich in Allem zu und forderte, die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen Veterinären und Humanmedizinern endlich zu beenden. Man habe schon zu viel Zeit verloren. Die Vorschriften der 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes würden endlich erlauben zu erfassen, was auf den Betrieben tatsächlich passiert. Sie ermöglichen es, von den besten Tierhaltern zu lernen. Denn die Haltungsbedingungen hätten den entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit der Tiere, und damit auch auf den Antibiotikaverbrauch! Nötig sei aber auch „mehr Holland“ in der Humanmedizin, also ein Screening der eingelieferten Patienten und die Anstellung von Hygieneexperten.
Bernhard Kühnle, Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium, unterstrich: das Thema ist wichtig genug, dass es die Bundesregierung auf die Tagesordnung des letzten G7-Treffens der Gesundheitsminister gesetzt hat und es auch auf der anstehenden G20-Sitzung diskutieren will. Leider wüssten die USA mit dem „One-Health-Ansatz“ bislang noch gar nichts anzufangen. Kühnle riet, bei der Erfassung und Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs nicht bei der schieren Tonnage stehen zu bleiben, sondern auf die Entwicklung in den einzelnen Stoffklassen zu achten. Nötig sei, die für die menschliche Gesundheit „kritisch wichtigen“ Antibiotika zu benennen und zu schützen.
Dr. Wilhelm Priesmeier MdB (SPD-Fraktion) und selber Tierarzt, sah in den Tierärzten diejenigen, die es in der Hand haben, ob die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung gelingen wird. Entscheidend sei die Fachkompetenz der Kollegen. Dass ein im Hinblick auf Dispensierrecht und gestaffelte Einkaufspreise verändertes System zu besseren Ergebnissen führen würde, bezweifelte Priesmeier hingegen. Ebenso bezweifelt er, dass die durch die 16. AMG-Novelle geschaffene Rechtsgrundlage ausreichen wird, das Problem zu lösen. Nötig sei vielmehr ein Rechtsrahmen, der Antibiotikaeinsatz und Haltungsbedingungen in einem einheitlichen Werk regelt. Denn, so Priesmeier: „die Ursache aller Erkrankungen sind die Haltungsbedingungen!“ Man müsse, stärker noch, den Weg über Impfungen gehen und über eine Verbesserung des betrieblichen Managements.
Aus der lebhaften Diskussion mit dem Publikum bleibt noch festzuhalten, dass allgemein beklagt wurde, dass die 16. AMG-Novelle verbietet, Analysen der gemeldeten Daten zu veröffentlichen, die z.B. Aufschluss darüber geben könnten, welche Tierarten, Haltungsformen, Bestandsgrößen besonders auffällig hinsichtlich des Antibiotikaeinsatz sind.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Ausschreibungen für Windenergie – welche Auswirkungen hat der Systemwechsel? Antworten auf diese…
Ausschreibungen für Windenergie – welche Auswirkungen hat der Systemwechsel?
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel bei seinem Statement
Johann Saathoff aus dem Deutschen Bundestag
Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter gibt einen Ausblick auf das energiepolitische Jahr 2016
Das Podium hat Platz genommen
Das Thema beschäftigt nicht nur das Podium des Abends
Konzentrierte Zuhörer in den ersten Reihen
Ausschreibungen für Windenergie- welche Auswirkungen hat der Systemwechsel? Der Titel des Abends
Minister Stefan Wenzel bei einem Beitrag
Andreas von Bobart erläutert Auswirkungen des Systemwechsels
Antworten auf diese Frage suchten der Windenergieanlagenhersteller GE (General Electric) gemeinsam mit Politikern und Branchenvertretern im Rahmen eines politischen Abends am 13. Januar in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin. Niedersachsens Bevollmächtigter, Staatssekretär Michael Rüter, begrüßte die rund 120 Gäste mit einem Ausblick auf das energiepolitische Jahr 2016 und einem chinesischen Sprichwort: Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen einige Menschen Mauern und einige Windmühlen. Wie viele Windmühlen bzw. -räder und an welchen Standorten diese nach den neuen Rahmenbedingungen gebaut werden, war Gegenstand der anschließenden Diskussion.
Hintergrund ist die Novelle des EEG, die die Rahmenbedingungen für eine Ausschreibung definiert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu im Dezember letzten Jahres ein weiteres Eckpunktepapier veröffentlicht, das unter anderem das fortentwickelte Referenzertragsmodell beschreibt und eine Ausbauformel für Windenergie onshore beinhaltet. Diese könnte zu einer anfänglichen Ausschreibungsmenge bei Wind an Land von rund 2.900 MW (brutto) führen, perspektivisch aber unter 2.000 MW sinken. Dann ist eine Mindestausschreibungsmenge von 2.000 MW (brutto) pro Jahr vorgesehen. Im EEG 2014 ist – gemäß einer Bund-Länder-Vereinbarung – der Korridor dagegen mit 2.500 MW netto festgelegt. Die Neufestlegung über die Formel entspräche einer erheblichen Verringerung des geplanten Zubaus.
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete daher in seinem einführenden Vortrag den Systemwechsel durch das EEG 2016 als tiefgreifend. Er forderte eine Beibehaltung der Vereinbarung sowie eine Ausweitung des Ausbaukorridors für erneuerbare Energien insgesamt auf 50 bis 55 % bis zum Jahr 2025 (statt bisher 40-45%) und 70 bis 80 % bis zum Jahr 2035. Klaus Meier (wpd) prognostizierte einen Totaleinbruch für die Windenergie. Auch Andreas von Bobart (GE) kritisierte, dass ausgerechnet die Windenergie an Land zum Korrekturfaktor der Energiewende werde und nur, was die übrigen Erneuerbaren Energien nicht leisten, durch den Zubau von Wind an Land erbracht werden solle. Die Windenergie an Land brauche jedoch eine planbare und ausreichend hohe Mindestausbauleistung, die zum einen den Nettozubau gewährleiste und zum anderen für eine weitere technische Entwicklung und den Erhalt der Technologieführerschaft sorge. Nur so könnten die Exportchancen der Hersteller von Windenergieanlagen dauerhaft erhalten und genutzt werden. Die Träger der Energiewende würden ansonsten in ihrem Heimatmarkt erheblich gefährdet.
Ebenfalls gefährdet sei die Akteursvielfalt durch zu hohe Hürden bei den Ausschreibungsbedingungen. Stefan Wenzel und der SPD- Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff plädierten dafür, von den möglichen Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, so wie es die EU-Beihilfeleitlinien ermöglichen. Saathoff benannte den Netzausbau als zwingende Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Windenergie. Dass sich andersherum der Netzausbau dem Ausbau der Erneuerbaren anpassen kann, zeigt das von Alwin Schlörmann (EWE) angesprochene Projekt „enera Modellregion“. Im Nordwesten Deutschlands fließt bereits jetzt ein Anteil von ca. 170 Prozent erneuerbarer Energien durch die Stromnetze, d.h. mehr als das Doppelte der Ziele der Bundesregierung für das Jahr 2050. Wenzel bezeichnete das Projekt als Zukunftsmodell für die Energiewende.
Kooperation mit dem Kunstmuseum Wolfsburg anlässlich der Ausstellung „Dark Mirror“ Satire darf…
Kooperation mit dem Kunstmuseum Wolfsburg anlässlich der Ausstellung „Dark Mirror“
Manon Awst beteiligt sich mit einer Videobotschaft an der Freiheits-Debatte
Michael Pelke begrüßt die Gäste zum Abend der Freiheit der Künste
Aufsicht Freedom Territory
Stefanie Sembill moderiert die Podiumsgäste des Abends an
Do it yourself: freedom territory
Benjamin Walther äußert seine Sicht
Dr. Ralf Beil spricht für die Freiheit der Gruppenausstellungen
Dr. Georg Imdahl und Benjamin Walther auf dem Podium
Ein Abend zur Freiheit der Künste in der Landesvertretung
Satire darf nach einem Bonmot von Kurt Tucholsky alles. Aber wie steht es ansonsten mit der Freiheit der Kunst? Darf sie auch „alles“? Oder steht sie nicht vielmehr in einem Dauerkonflikt mit der herrschenden Meinung oder – meist folgenreicher – mit der Meinung der Herrschenden? Darüber wurde am 20. Januar 2016 ausgehend von einer Arbeit des brasilianischen Künstlers Antonio Dias (* 1944) diskutiert. Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßte die Gäste des Abends in den Ministergärten und stellte in seinen Worten die widerstreitenden Kunst- Positionen heraus.
Der brasilianische Künstler Antonio Dias war im Winter 2015/16 in der Ausstellung „Dark Mirror. Lateinamerikanische Kunst Lateinamerikanische Kunst seit 1968“ im Kunstmuseum Wolfsburg vertreten. Sein Werk „Do it yourself: Freedom Territory“ von 1968 markierte im Januar zeitgleich eine 10 x 15 m große Fläche im Atrium der Landesvertretung als mögliche „Freiheitszone“.
Der brasilianische Künstler fiel erstmals in den 1960er Jahren mit ironischen und gesellschaftskritischen Arbeiten auf. Unter der Militärdiktatur musste er 1966 sein Heimatland verlassen. Noch heute wirkt das Werk tagesaktuell und das Erkämpfen von Freiräumen und das Behaupten von autonomen Zonen scheinen nicht minder nötig für zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler. Am Veranstaltungsabend diskutierten Dr. Ralf Beil (Kunstmuseum Wolfsburg), das Künstlerduo Awst & Walther und der Kunstkritiker Georg Imdahl über die Freiheit der Künste und mögliche gegenwärtige Strategien.
So erläuterte Beil: „Meine persönliche Lösung ist es, vermehrt Gruppenausstellungen zu machen. So kann ein Museum mehr in die Inhalte gehen und sich zugleich dagegen wehren, sich vom Markt einen Künstlerkanon diktieren zu lassen oder diesen mit Einzelausstellungen zu stützen.“ Imdahl brachte es für sich so auf den Punkt: „Es geht heute verstärkt darum, wie sich Kunst zu ihren eigenen Produktionsbedingungen verhält und grundsätzlich zu Ökonomie, Politik, Ethik und Ästhetik.“
Ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch die kommenden Veranstaltungen des Kunst- und Kulturprogramms 2016 ziehen wird.
Der Abend ist Teil des Jahresprogramms „inspektionen// kunst+politik“ 2016 der Landesvertretung Niedersachsen. Weitere Informationen zum Jahresprogramm finden Sie unter www.fuer-niedersachsen-in-berlin.de.
Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen
Doris Schröder-Köpf zum Thema Integration In den letzten Monaten sind annähernd einhunderttausend…
Doris Schröder-Köpf zum Thema Integration
In den letzten Monaten sind annähernd einhunderttausend Menschen nach Niedersachsen gekommen. Sie sind vor Krieg, Terror und politischer Verfolgung geflohen und suchen bei uns eine Perspektive für ihre Zukunft. Menschen in Not zu helfen, ist ein Gebot der Menschlichkeit. Viele von ihnen werden bleiben und werden zu Nachbarn. Wenn es richtig angepackt wird, ist diese Entwicklung eine große Chance für Niedersachsen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen Kirchen, die Unternehmerverbände Niedersachsen und die Niedersächsische Landesregierung haben daher das Bündnis „ Niedersachsen packt an“ initiiert, um eine freundliche Aufnahme der Zuwanderer und ein positives Miteinander voranzubringen. Die kommunalen Spitzenverbände, die großen Hilfsorganisationen und viele andere – insbesondere Einzelpersonen – haben sich dieser Initiative angeschlossen. Hauptaufgabe des Bündnisses ist im weitesten Sinne die Bündelung von Maßnahmen zur Integration von jüngst nach Niedersachsen zugewanderten Menschen, aber auch die Unterstützung der in der Flüchtlingshilfe engagierten Frauen und Männer.
Anfang Januar hat die Auftaktveranstaltung des Bündnisses mit rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Hannover stattgefunden. Die durchweg positive Resonanz und vermehrte Nachfrage zeigen, dass der Auftakt ein gelungenes Format war, um sowohl die Größe der künftigen Herausforderungen zu skizzieren, als auch Wege zu Lösungen gemeinsam zu entwickeln.
In seiner Rede betonte Ministerpräsident Stephan Weil bei der Veranstaltung, dass das Bündnis dafür kämpfe, dass die Gesellschaft mitfühlend und weltoffen bleibt. Die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge könne nur gemeinsam im Schulterschluss zwischen Politik und Gesellschaft bewältigt werden. Die jetzige Herausforderung berge auch Chancen. Es komme darauf an, nun die richtigen Schritte einzuleiten.
Emotional sehr bewegend war die Präsentation des von Franziska Stünkel in Zusammenarbeit mit der Internationalen Schule Region Hannover erstellten Kurzfilms „Boat Trip“, den Sie hier sehen können (englisch mit deutschen Untertiteln).
Bewegte und unbewegte Impressionen der Veranstaltungen finden Sie hier.
Am 7. März findet in der Landesvertretung in Berlin eine Abendveranstaltung zum Thema Integration u.a. mit Doris Schröder- Köpf, Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe des Landes Niedersachsen, und Prof. Dr. Naika Foroutan, deutsche Sozialwissenschaftlerin und Professorin an der Humboldt- Universität Berlin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik, statt. Weitere Informationen folgen.
Am 16. März startet in Hannover die erste Integrationskonferenz des Bündnisses zum Thema „Sprache“. Werden auch Sie Teil des Bündnisses und melden sich an unter: https://www.niedersachsen-packt-an.de/
Am 27. Januar 2016 jährte sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum…
Botschafter DR. Felix Klein bei seinen einleitenden Worten
Christoph Heubner erläutert die Entstehungsgeschichte der fiktiven Tagebücher
Christoph Heubner im Gespräch mit Jürgen Trittin
Dienststellenleiter Michael Pelke weist auf die Lesung hin
Eva-Maria Kurz liest Felka Platek
Eva-Maria Kurz und Gerd Grasse nach der Lesung
Gerd Grasse gab Felix Nussbaum eine Stimme
Am 27. Januar 2016 jährte sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 71. Mal. Bereits am 22. Januar 2016 erinnerte das Internationale Auschwitz-Komitee in der Landesvertretung an den deutsch- jüdischen Maler Felix Nussbaum und seine polnisch-jüdische Frau Felka Platek. Beide waren – nach jahrelanger Flucht vor den Nazis, Emigration und Exil – im Sommer 1944 in Brüssel verhaftet und nach Auschwitz verschleppt worden. Dort wurden sie direkt nach Ankunft ihres Deportationszuges am 2. August 1944 ermordet. Ein Bild von Nussbaum hängt seit dem 26. Januar 2016 im Eingangsbereich der Ausstellung KUNST AUS DEM HOLOCAUST im Deutschen Historischen Museum, die aktuell 100 Werke aus der Gedenkstätte Yad Vashem präsentiert.
Der Abend in der Landesvertretung Niedersachsen wurde von Niedersachsens Dienststellenleiter Michael Pelke eröffnet, der die Bedeutung des Künstlers und das Engagement seiner Heimatstadt Osnabrück unterstrich. Zugleich würdigte er die gute Zusammenarbeit mit dem Komitee und deren Engagement für die Jugendarbeit.
Auch sein Nachredner, Botschafter Dr. Felix Klein, unterstrich die Bedeutung des Erinnerns und sprach in seiner Funktion als Sonderbeauftragter des Auswärtigen Amtes für die Beziehungen zu jüdischen Organisationen. Eva-Maria Kurz und Gerd Grasse trugen danach das fiktive Tagebuch »Ich sehe Hunde, die an der Leine reißen« mit einer Glaubwürdigkeit vor, die schaudern ließ. Zeichnungen von Petra Rosemann komplettierten das Bild eines möglichen Seelenlebens des Künstlerpaares, das der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, einleitend als eine „Liaison der Mutigen“ umschrieb.
Rauher Wind in Richtung Milchwirtschaft „Rauhe Winde und Schietwetter“ – so beschrieb…
Rauher Wind in Richtung Milchwirtschaft
Unter den Gästen auch: Werner Hilse, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband
Jan Heusmann beschrieb die Lage aus Sicht der Landesvereinigung Milchwirtschaft Niedersachsen
Thomas Dosch, Abteilungsleiter in niedersächsischen Landwirtschaftsministerium
Die Offiziellen….
Armin Huttenlocher, Geschäftsführer der „Res Public Affairs. Corporate Affairs“
Christine Kindler und Christoph Schaarschuch
Full house in der Landesvertretung
Manfred Güllner präsentierte Meinungen und Einstellungen der Bürger zur Milchwirtschaft
Franz-Josef Behrens folgt konzentriert dem Gespräch
„Rauhe Winde und Schietwetter“ – so beschrieb Jan Heusmann, Vorsitzender der Landesvereinigung Milchwirtschaft Niedersachsen e.V., die Großwetterlage, der sich die Milchvieh haltenden Betriebe Norddeutschlands ausgesetzt sehen. Zum traditionellen gemeinsamen Nordwestdeutschen Milchtreff hatten die milchwirtschaftlichen Branchenverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für den 19. Januar in die Niedersächsische Landesvertretung eingeladen. Gut 180 Mitglieder und Gäste waren der Einladung gefolgt, die Stühle im Konferenzsaal reichten nicht, die Leute standen an Fenstern und Rückwand.
„Schietwetter“ herrscht, laut Heusmann, auf dem Milchmarkt. Thomas Dosch, Leiter der Abteilung Landwirtschaft, EU-Agrarpolitik und Agrarumweltpolitik des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, zeigte in seinem Grußwort viel Verständnis für die Lage der Milchbauern, hatte aber, erwartungsgemäß, auch kein Patentrezept zur Marktbereinigung in der Tasche. Nur vorsichtig gab er Denkanstöße in Richtung Weidemilch, Veränderung bei den Lieferbeziehungen, Begrenzung der Produktionsmenge. Zu jedem Ansatz gibt es auch gute Gegenargumente, vieles wurde schon probiert und wieder verworfen: das ist der Diskussionsstand zur Milchmarktpolitik, wie er auf der Grünen Woche auch an anderer Stelle herauszuhören war.
Die „rauhen Winde“ in Richtung Milchwirtschaft verspürte Heusmann aus den Medien, u.a. nachdem das Schlachten tragender Kühe als gängige Praxis dargestellt worden war. Armin Huttenlocher, Geschäftsführer der „Res Public Affairs. Corporate Affairs“ bezeichnete denn auch das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Journalismus als „tiefgreifend zerrüttet“. Journalisten gäben sich nicht mehr die Mühe zu recherchieren und differenziert darzustellen, während die Landwirtschaft mauert und schönredet. Hiervon positiv hebe sich hingegen die Milchwirtschaft ab, die sich um Transparenz und ein konstruktives Eingehen auf die Anfragen aus der Gesellschaft bemühe. Manfred Güllner, der Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts Forsa präsentierte „Meinungen und Einstellungen der Bürger zur Milchwirtschaft in Deutschland“, die weder überraschten noch alarmierten und deren Nutzwert für die Öffentlichkeitsarbeit der Milchwirtschaft offen blieb.
Der eigentliche Zweck des Milchtreffs ist aber natürlich das Networking – innerhalb der Vermarktungskette, aber auch mit den geladenen Gästen. Dementsprechend fand das Wesentliche an den Stehtischen im Foyer bei Grünkohl und Bier statt: Gespräche bis früh in den Morgen. Eine Redakteurin des SPIEGELs wurde gesichtet und wohl auch ins Gespräch gezogen. An einem anderen Tisch kam es zur bierseligen Verbrüderung zwischen Tierschutz und Milchwirtschaft. Zumindest muss man der Milchwirtschaft hoch anrechnen, dass sie – so lange es sachlich bleibt – zu Gesprächen mit jedermann bereit ist, und auch dazu, aufmerksam zuzuhören und Argumente sorgfältig zu prüfen. Das ist ja wohl die Grundlage eines erfolgreichen Dialogs.
Jurysitzung unter Vorsitz von Boris Pistorius trifft Entscheidungen Unter dem Vorsitz von…
Jurysitzung unter Vorsitz von Boris Pistorius trifft Entscheidungen
Unter dem Vorsitz von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius kam Ende Januar die Jury des „Kulturpreis Schlesien“ zusammen. In der Landesvertretung wurden die diesjährigen Preisträger gekürt. Zudem wurde vereinbart, dass die Preisverleihung im Rahmen eines Festaktes am 24. September 2016 in Breslau, der Kulturhauptstadt Europas 2016, stattfinden wird. Weitere Veranstaltungen werden zeitgleich auch in Liegnitz stattfinden.
Die Jury hat sich in diesem Jahr für zwei Hauptpreisträger und zwei Sonderpreisträger entschieden, deren Namen erst bei der Preisverleihung bekanntgegeben werden. Der Kulturpreis Schlesien wird in diesem Jahr zum 40. Mal vergeben. Er hat sich zu einem deutsch- polnischen Begegnungspreis entwickelt und hat in all den Jahren eine besondere Bedeutung für die Verständigung zwischen Deutschland und Polen erlangt.
Stefan Wenzel nimmt an Tagung „Kriterien für die Standortauswahl“ teil Die Mitglieder…
Stefan Wenzel nimmt an Tagung „Kriterien für die Standortauswahl“ teil
Die Mitglieder der Kommission hoch radioaktiver Abfallstoffe haben sich nach intensiver Diskussion auf eine grundlegende Definition des Begriffes „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“ geeinigt. Die Definition ist Basis für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfallstoffe und lautet: „Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hochradioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.“
In einer weiteren Sitzung wurde diskutiert, ob künftig das Bundesumweltministerium (BMUB) oder das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für die geplante Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) zuständig sein soll. In einem Meinungsbild sprachen sich acht Mitglieder des 32-köpfigen Gremiums für die Angliederung bei BMUB aus, sechs stimmten dagegen, drei enthielten sich. Nach Vorstellung der Kommission soll die BGE Vorhabenträgerin für die Suche, den Bau und Betrieb von Endlagern sein. Als Aufsichtsbehörde soll das bereits gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) fungieren. Die Fachaufsicht über das BfE soll wiederum beim BMUB liegen. Diese Planung ist Konsens in der Kommission und wird vom BMUB auch bereits umgesetzt. Debattiert wurde während der Sitzung vor allem, ob das Umweltministerium auch die Beteiligungsverwaltung der BGE übernehmen soll, die zu hundert Prozent in öffentlicher Hand bleiben soll. Auch die Bundesregierung ist noch unentschieden. Das machten Vertreter des BMUB und des BMWi deutlich. Das BMWi sei bereit, die Beteiligungsverwaltung zu übernehmen.
Für die Übernahme spreche, dass es bei einer Trennung zwischen BMWi und BMUB zu keiner Verquickung von Interessen käme, die entstehen könnte, wenn BGE und BfE unter dem Dach des BMUB bestünden. Zudem habe das BMWi die erforderlichen Kompetenzen in Nuklearfragen und Erfahrungen mit Großprojekten. Entschieden dagegen sprach sich der Vertreter des BMUB aus. Ziel der Neuorganisation sei es, durch „klare Strukturen“ Schnittstellen abzubauen, die Effizienz zu steigern und Reibungsverluste zu vermeiden. Die notwendige Steuerung des Vorhabenträgers müsse derjenige übernehmen, der die originäre Sachverantwortung für die Endlagerung habe, das sei das Umweltministerium. Eine Streuung der Verantwortung ergebe keinen Sinn und könne zu Ineffizienzen, Streitereien und Reibungsverlusten führen. Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, sprach sich ebenfalls für die BMUB-Lösung aus. Es brauche eine „Konsistenz in der Verantwortungsstruktur“.
Die neuen Strukturen dienten auch dazu, Glaubwürdigkeit aufzubauen. Diese könne aber verloren gehen, wenn der Verdacht entstünde, dass die Strukturen zu Interessenkollisionen führten. Mögliche Konflikte zwischen BGE und BfE würden sich bei einer getrennten Struktur zudem auf die Ministerialebene verschieben, so die Befürchtung von König.
Die Endlager-Kommission soll bis Ende Juni 2016 gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien und Prozesse der Suche nach einem Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfallstoffe vorschlagen. Vorher sollen die Kriterien noch in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Hierzu lädt die Kommission Experten und Expertinnen aus den Bereichen Endlagerung, Geowissenschaften, Bergbau und Planungswissenschaften zur Fachtagung „Kriterien für die Standortauswahl“ am 29. und 30. Januar 2016 in Berlin ein. Erwartet werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und interessierte Personen aus Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landesämtern, Bürgerinitiativen, Verbänden oder Unternehmen, die die entworfenen Kriterien reflektieren und eigene Sichtweisen einbringen können. In thematischen Arbeitsgruppen können die Teilnehmenden aufzeigen, bei welchen Auswahlkriterien Einigkeit besteht und bei welchen sie Überarbeitungsbedarf sehen. Diese Stellungnahme wird als konkretes Ergebnis der Fachtagung in die weitere Arbeit der Kommission eingehen.
Nach dem aktuellen Stand der Dinge wird auch Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel an der zweitägigen Fachtagung teilnehmen.
Die deutsche Energiewende und Europa Anders als in der aktuellen Flüchtlingsfrage steht…
Die deutsche Energiewende und Europa
Anders als in der aktuellen Flüchtlingsfrage steht Deutschland bei der Energiewende in Europa nicht so isoliert da, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Zwar werden noch in jedem zweiten der 28 EU-Mitgliedsstaaten Atomkraftwerke betrieben und es gibt aktuell sogar Neubauten, doch “Atomkraft? Nein danke!“ sagen sich mittlerweile immer mehr europäische Staaten. Selbst in Frankreich, dessen Strom zu 75 Prozent in Atomkraftwerken erzeugt wird, will die Regierung diesen hohen Anteil deutlich senken. „Die deutsche Energiewende und Europa“ ist auch das Thema einer Podiumsveranstaltung, die in der Reihe „enercity dialog“ der Stadtwerke Hannover am 15. Februar in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin stattfindet.
Mit EU-Kommissar (für digitale Wirtschaft und Gesellschaft) Günther Oettinger und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil haben die Veranstalter zwei prominente Redner für die einführenden Referate der Veranstaltung gewinnen können. Im Anschluss diskutieren in einer Podiumsrunde unter der Leitung von Prof. Dr. Friedbert Pflüger die Energieexperten Michael Feist, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Hannover, Johannes Kempmann, Präsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Christof Rühl von der Abu Dhabi Investment Authority und der Bundestagsabgeordnete Dr. Joachim Pfeiffer (CDU).
Die Veranstaltung ist nur persönlich geladenen Gästen zugänglich.
Foto: European Union 2016
Foto: Heike Göttert, FA PHOTOGENO, Goslar; Bildrechte Niedersächsische Staatskanzlei, (c)
Das Profil der Juristenausbildung von morgen in der Diskussion Juristinnen und Juristen…
Das Profil der Juristenausbildung von morgen in der Diskussion
Juristinnen und Juristen gelten als Hüter der Gesetze und Streiter für die Gerechtigkeit. Doch wie ist es mit ihrer eigenen Ausbildung eigentlich bestellt? Entspricht sie diesem Ideal? Sind die Juristenausbildung und die Prüfungen fair, zeitgemäß und praxisorientiert ausgestaltet? Immerhin fallen im Durchschnitt rund fünfzehn Prozent der Prüflinge in der zweiten Staatsprüfung durch. In Niedersachsen sind es sogar noch mehr als im Bundesdurchschnitt. Ist das gewünscht oder schlicht unvermeidlich? Welche weiteren Kompetenzen (Rhetorik, Verhandlungsgeschick, Mediation etc.) neben dem erforderlichen juristischen Fachwissen benötigen die Juristinnen und Juristen von morgen und werden diese Fähigkeiten in unserer heutigen Juristenausbildung adäquat vermittelt?
Über diese und weitere Fragen soll in der Diskussion am 23. Februar, 18.30 Uhr, in der Landesvertretung Niedersachsen, kritisch und kontrovers diskutiert werden. Bei der Diskussion im sog. Fishbowl-Format können sich Gäste der Veranstaltung aktiv einbringen.
Nach einer Begrüßung durch Niedersachsens Bevollmächtigten, Staatssekretär Michael Rüter, erwartet die Gäste der Veranstaltung ein Grußwort von Dr. Friedwald Lübbert, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins und Rechtsanwalt in Bonn, sowie ein Impulsbeitrag von Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
In einer anschließenden Diskussion kommen dann der Psychologe Prof. Dr. Andreas Glöckner –er hat eine empirische Untersuchung zur „Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen“ durchgeführt-, Sabine Gries-Redeker, Rechtsanwältin, Ausschuss für Aus- und Fortbildung des Deutschen Anwaltvereins, Martin Groß, Präsident Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA), Prof. Dr. jur. Matthias Kilian, Soldan Institut, der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde, Rechtsanwalt und Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages, sowie Prof. Dr. Reinhard Singer, Humboldt Consumer Law Clinic, Humboldt-Universität Berlin, zu Wort. Moderiert wird die Diskussion von Katrin Rieke, Vizepräsidentin Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen.
Bei einem anschließenden Imbiss haben die Gäste der Veranstaltung die Gelegenheit zu einem weitergehenden Meinungs- und Gedankenaustausch.
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.