Ausgabe 01/2015
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Standpunkt Niedersachsen

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Zu Gast in der Landesvertretung

Jahresprogramms „inspektionen // teilhabe_n“

Die 930. Sitzung

Bundesrat kritisiert Mautpläne Die Debatte zur geplanten Pkw-Maut war einer der Schwerpunkte…

Bundesrat kritisiert Mautpläne

Die Debatte zur geplanten Pkw-Maut war einer der Schwerpunkte der ersten Plenarsitzung im neuen Jahr. Der Bundesrat äußerte europarechtliche Bedenken gegen die Maut-Pläne der Bundesregierung und warnte vor zusätzlichen Belastungen für inländische Autofahrer. Ebenfalls scharf kritisierte er einen Regierungsentwurf zur Finanzierung des Regionalverkehrs.

Die Länder befassten sich mit weiteren wichtigen Vorhaben der Regierungskoalition: Tarifeinheit und Frauenquote, Bleiberecht für Ausländer, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz für Kleinanleger und Absicherung von Spareinlagen bei Bankenpleiten. Umfangreich nahmen sie Stellung zum geplanten Präventionsgesetz und Verbesserungen bei der flächendeckenden medizinischen Versorgung.

Grünes Licht für 7 Gesetze

Der Bundesrat stimmte einem Abkommen zur Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Polizei zu und billigte Gesetzesbeschlüsse zur Bundesdatenschutzaufsicht, zur Änderung des Klimaschutz-Protokolls von Kyoto sowie zur Ahndung von Verstößen gegen die vorgeschriebenen Pausen für Lkw- und Busfahrer.

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und können nach Unterzeichnung und Verkündung wie geplant in Kraft treten.

Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung

Mit einer Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Behandlungskosten in Einrichtungen der Behindertenhilfe neu zu regeln.

Zwei Landesinitiativen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitsbereich und zur Ratifizierung des internationalen Abkommens für den Schutz indigener Völker wurden vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.

Stellungnahme zum Investitionsprogramm der neuen EU-Kommission

Zu der geplanten Investitionsoffensive für Europa und zum Jahreswachstumsbericht 2015 verabschiedete der Bundesrat Stellungnahmen, ebenso zu mehreren Verordnungsvorschlägen, die EU-weite Regeln für Tierarzneimittel enthalten.

Nächste Sitzung am 6. März 2015

In der nächsten Plenarsitzung stehen unter anderem Reisebeschränkungen für Islamisten und Maßnahmen zum Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung auf der Tagesordnung.

Zudem wird sich der Bundesrat mit der geplanten Aktienrechtsnovelle, der Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen und der rezeptfreien „Pille danach“ befassen

Neue Regelungen zu Bleibe- und Aufenthaltsrecht

MP Stephan Weil sieht großen Nachbesserungsbedarf Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres…

MP Stephan Weil sieht großen Nachbesserungsbedarf

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den Entwurf des „Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ auf den Weg gebracht. Der Entwurf lag am vergangenen Freitag dem Bundesrat zur ersten Beratung vor. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil begrüßte als erster Redner in der Debatte den Gesetzesentwurf, „der einige wichtige Weichenstellungen vornimmt, die Integration zu fördern und damit auch den Fortschritt in unserem Land zu fördern.“

Nachhaltige Integrationsleistungen, die geduldete Ausländer trotz ihres fehlenden rechtmäßigen Aufenthalts erbringen, sollen durch einen gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert werden. Auf der anderen Seite ordnet der Entwurf das Ausweisungsrecht – das bisher dreistufig geregelt ist – grundlegend neu. So ist vorgesehen, den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, schneller als bisher wieder zu beenden und die Ausreiseverpflichtung gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.

Der Bundesrat hat einen umfassenden Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzesentwurf gesehen und eine Stellungnahme beschlossen. Die Länderkammer hat dabei auch zahlreiche von Niedersachsen eingebrachte Änderungsanträge aufgegriffen, so zum Beispiel die Abschaffung einer speziellen Einreiseregelung für Ehepartner von in Deutschland lebenden Frauen und Männern. Sie dürfen nur dann zu ihren deutschen oder ausländischen Ehepartnern nachziehen, wenn sie schon vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. Diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof schon in der Vergangenheit gerügt worden und ist für bestimmte Personengruppen schlichtweg unverhältnismäßig. Der Sprachnachweis ist bereits in Dänemark, die Niederlande und Österreich abgeschafft worden.

Darüber hinaus wurde auf Initiative Niedersachsens im Bundesrat beschlossen, dass Geldzahlungen an einen Schleuser – nicht wie im Gesetzesentwurf vorgesehen – als gesetzlicher Anhaltspunkt für das Vorliegen von Fluchtgefahr gestrichen wird.

Des Weiteren sollen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Jugendliche auch bei zuvor abgelehnten Asylanträgen erteilt werden können, wenn anerkennenswerte Integrationsleistungen vorliegen. Die Länder wollen Asylbewerbern und Geduldeten auch die Teilnahme an Integrationskursen ermöglichen, um so eine Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu erreichen. Für jugendliche Geduldete, die sich in einer Berufsausbildung befinden, wollen sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einführen. Allerdings vermisst der Bundesrat hier Regelungen im Aufenthaltsrecht, die eine schnelle Arbeitsmarktintegration und die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft gewährleisten. Er bittet daher, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren entsprechend zu ergänzen.

Niedersachsen hatte sich im Bundesrat mit einem Plenarantrag auch gegen die im Gesetzesentwurf enthaltende Einführung eines Ausreisegewahrsams eingesetzt. Auch wenn die Freiheitsentziehung hier nur für eine kurze Zeitspanne gelten solle, seien die Voraussetzungen dafür nicht akzeptabel. Nach dem Gesetzentwurf soll bereits die fehlende Mitwirkung des Betroffenen ausreichen, um die freiheitsentziehende Maßnahme durchzuführen. „Beim Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen müssen wir die Situation der betroffenen Menschen besonders im Auge behalten, das geringste Mittel muss das vornehmste Ziel sein.“ – so Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil in seiner Rede im Bundesratsplenum.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung verfasst. Im Anschluss berät der Bundestag über den Gesetzentwurf.

Cornelia Rundt will mehr Gerechtigkeit bei Pflegekosten in der Behindertenhilfe

Bundesrat folgt niedersächsischem Antrag Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, kämpfen…

Bundesrat folgt niedersächsischem Antrag

Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, kämpfen bei der Kostenübernahme für behandlungspflegerische Maßnahmen wie Wundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder mit Problemen. Oft übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.

Deshalb hat der Bundesrat auf Antrag Niedersachsens mit großer Mehrheit beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, eine klarstellende gesetzliche Regelung zu schaffen. Denn die Entscheidungen der Landessozialgerichte zu dieser Thematik divergieren. Knackpunkt dabei ist: Anspruch auf häusliche Krankenpflege hat „wer in seinem Haushalt, seiner Familie oder sonst an einem geeigneten Ort lebt“. Schon jetzt sind im Gesetz Beispiele für solche „geeigneten Orte“ genannt. So wird etwa ausdrücklich auf betreute Wohnformen hingewiesen.

„Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, sehen diese als ihr Zuhause an“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wer Menschen das Recht auf Behandlungspflege mit der Begründung verweigert, eine stationäre Wohnstätte sei kein ‚sonstiger geeigneter Ort‘, spricht diesen Menschen damit das Recht auf die eigene Häuslichkeit, also ein Zuhause ab.“

Länder lehnen geplante Pkw-Maut ab

Und ein Hannoveraner Hengst ist doch kein Pferd… Manches kann dem interessierten…

Und ein Hannoveraner Hengst ist doch kein Pferd…

Manches kann dem interessierten Bürger ja schon komisch vorkommen. Man steht vor einem Hannoveraner Hengst und der Verkäufer erklärt einem ausdauernd, es handele sich bei dem Hengst aber um kein Pferd.

Aber Pferde sollen nicht Thema sein: der Bundesrat erörterte in seiner Sitzung vergangenen Freitag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Infrastrukturabgabe und dem 2. Verkehrssteueränderungsgesetz. Es handelt sich dabei neben der endgültigen verwaltungstechnischen Abwicklung des Übergangs der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund um – nennen wir es einmal: die Maut.

Man mag sich in Brüssel fragen, weshalb diese zwei völlig voneinander unabhängigen Gesetze unter dem Tagesordnungspunkt 14 der jüngsten Tagesordnung des Bundesrates zusammengefasst wurden, denn die Europäische Kommission könnte auf die Idee kommen, es läge eine gezielte Belastung ausländischer Autofahrer vor. Diese wäre ja aber nicht zulässig.

Nun ist unbestritten von einer erheblichen Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur auszugehen. Jährlich werden nach gutachterlichen Feststellungen mehr als sieben Milliarden Euro zum Erhalt und Ausbau des Straßennetzes gebraucht. Die Länder sind dabei neuen Wegen der Finanzierung gegenüber offen. Aber dann müssen auch substantielle Mehreinnahmen zu erwarten sein. Gerade eine signifikante Mittelsteigerung bezweifeln die Länder aber bei der Maut. Der Saldo von prognostizierten Einnahmen und Aufwand bringt zumindest bei gleichzeitiger Kompensation für Inländer wohl nicht mehr als 500 Millionen Euro in die Staatskasse.

Auf eben diese Komplikationen weist der Bundesrat in seinen beschlossenen Stellungnahmen hin. Er fordert eine Umsetzung erst nach Feststellung der Europarechtskonformität, da in der Konsequenz die Infrastrukturabgabe für alle bestehen bleibe, aber die Kompensation über die Kfz-Steuer wegen Europarechtswidrigkeit ausfallen könnte. Das Ergebnis brächte deutsche Autofahrer nämlich womöglich zum Pferdehändler, der einen Hannoveraner Hengst dann auch als solchen erkennt.

Prävention steht an erster Stelle

Unterstützung für ein gesundheitsbewusstes Leben Der Bundesrat hat im ersten Durchgang den…

Unterstützung für ein gesundheitsbewusstes Leben

Der Bundesrat hat im ersten Durchgang den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention – kurz Präventionsgesetz – beraten. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe auch der Sozialversicherungsträger unter Beteiligung auch der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung unterstützt werden. Zudem wird ein Rahmen für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gesetzt.

Die Verbesserungen des Präventionsgesetzes im Einzelnen:

  • Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden.
  • In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.
  • Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Förderung der Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken. Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.
  • Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen mehr als verdoppelt werden. Dazu soll der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
  • Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu einer Krankheit führen können. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus. Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in die Kita in Fragen des Impfschutzes ärztlich beraten lassen.

In seiner Stellungnahme, die zum überwiegenden Teil von Niedersachsen mitgetragen wird, fordert der Bundesrat unter anderem, die Ausgaben der Pflegekassen für Leistungen zur Prävention pflegebedürftiger Menschen auf 0,70 Euro pro Versicherten anzuheben.

Zudem wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen vorzuschlagen, die den Stellenwert einer gesundheitsfördernden Ernährung angemessen berücksichtigen. So sollten Handlungsziele, wie zum Beispiel die Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung, altersübergreifend benannt werden. Ernährungsbildung müsse als zentralem Bestandteil der Verhaltensprävention mehr Aufmerksamkeit zu Teil werden.

Länder regen zahlreiche Verbesserungen für Patienten an

Medizinische Versorgung soll gestärkt werden  Der Bundesrat hat zu einem wichtigen Gesetzentwurf…

Medizinische Versorgung soll gestärkt werden 

Der Bundesrat hat zu einem wichtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Gesundheitsbereich, dem sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, umfassend Stellung genommen.

Der Entwurf für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen.

Hierzu sieht er eine Vielzahl von einzelnen Regelungen vor, unter anderem folgende:

  • Die Verantwortlichen vor Ort erhalten mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine ärztliche Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert.
  • Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten.
  • Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort.
  • Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten.
  • Bei der ärztlichen Vergütung wird die Versorgungsorientierung gestärkt, z. B. durch die Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen und den Abbau unbegründeter Nachteile in den Gesamtvergütungen sowie durch Transparenz der Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten.
  • Bei bestimmten mengenanfälligen planbaren Eingriffen erhalten Versicherte einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist.
  • Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben, und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen.

Die sehr umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates zeigt, dass die Länder noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen des Gesetzentwurfes sehen.

 

Aus niedersächsischer Sicht ist dabei das Thema der Hochschulambulanzen von herausragender Bedeutung. Es geht um eine auskömmliche Vergütung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Ambulanzen der Universitätskliniken. In ihnen werden seit langer Zeit mehr Fälle versorgt als von den Krankenkassen bezahlt werden. Seit Jahren steigen die Fallzahlen in den Hochschulambulanzen rapide an und vielerorts stellen die Hochschulambulanzen die ambulante Krankenversorgung sicher, ohne die entsprechende Vergütung zu erhalten.

Funkstille bei der Frauenquote

Bundesrat beschließt keine Stellungnahme Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung am…

Bundesrat beschließt keine Stellungnahme

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 6. Februar 2015 die geplante Frauenquote zwar beraten, eine Stellungnahme aber nicht beschlossen. Weder die Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen noch das positive Votum „keine Einwände“ fanden die erforderliche Mehrheit im Plenum. In den nächsten Wochen beschäftigt sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf.

Die Bundesregierung will mit gesetzlichen Regelungen den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, in der Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes sowie in Gremien im Einflussbereich des Bundes signifikant erhöhen und damit das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen erfüllen.

Der Gesetzentwurf basiert auf drei Säulen:

  • Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30% für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ab 1. Januar 2016
  • Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management- Ebenen bei den ca. 3.500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind.
  • Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (BundesgremienbesetzungsG und BundesgleichstellungsG). Sie sollen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen widerspiegeln.

Länder drängen auf mehr Geld für den Öffentlichen Personennahverkehr

Dunkle Wolken am Horizont  Am Horizont braut sich etwas zusammen, was dem…

Dunkle Wolken am Horizont 

Am Horizont braut sich etwas zusammen, was dem politisch Interessierten einen erstaunten Blick abringen dürfte. Es scheint zumindest so, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf eines Regionalisierungsgesetzes zur Sicherstellung ausreichender Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die Länder verärgern will.

Im Juli 2014 hatten die Verkehrsminister der Länder auf die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Regionalisierungsmittel bei der zum Beginn des Jahres 2015 anstehenden Neufestsetzung hingewiesen. Sie verdeutlichten, dass die allgemeine Preisentwicklung auch an den Kosten für Betrieb- und Unterhaltung des Bus- und Bahnnetzes nicht vorübergeht. Gerade die Trassen- und Stationspreise, die die Deutsche Bahn AG in Rechnung stellt, wurden stetig deutlich erhöht. Als Konsequenz daraus beschloss der Bundesrat im November 2014 eine Gesetzesinitiative, in der ein Aufwuchs der Regionalisierungsmittel ab 2015 auf einen Grundbetrag von 8,5 Milliarden Euro und eine jährliche Dynamisierungsrate der Mittel ab 2016 in Höhe von 2 Prozent angemahnt wird. Diese Grundlage soll dauerhaft Planungen im Nahverkehr sicherstellen.

Die Bundesregierung hat in Kenntnis der Ländervorstellungen gleichwohl Ende 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie die Mittel des Jahres 2014 um 1,5 % auf gut 7,4 Milliarden Euro festsetzt. „Wie und in welcher Höhe der Bund die Länder ab 2016 finanziell unterstützen wird, bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten“, schreibt die Bundesregierung.

Der Bundesrat beschloss bei dieser Vorgeschichte am vergangenen Freitag nun eine Stellungnahme, die sich letztlich darauf beschränkt, den eigenen Entwurf an die Stelle des vorgelegten Entwurfs der Bundesregierung zu setzen. Diesen Beschluss fasste die Länderkammer mit 69 Stimmen, d.h. einstimmig. Die Hoffnung ist, dass dieses Signal auch im gut zwei Kilometer entfernten Bundeskanzleramt gehört wird.

Die Länder weisen auf die Verpflichtung der Bundesregierung hin, ausreichende Mittel für den Erhalt des öffentlichen Nahverkehrs bereitzustellen, so wie dies bei der Bahnreform 1993 vereinbart war. Dereinst hatte der Bund den Ländern bei der Privatisierung zugesagt, die notwendigen Mittel für den öffentlichen Nahverkehr dauerhaft zu übernehmen. Demgemäß weisen die Länder auch auf die Eigenständigkeit dieser Debatte hin, da die Regionalisierungsdebatte unabhängig von den Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu sehen ist. Dies wird schon dadurch deutlich, dass die Neuordnung des bundesdeutschen Finanzgefüges für die Zeit ab 2020 erörtert wird; die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs fallen aber auch in den Jahren 2016 bis 2019 an.

Eine zügige Einigung auf einen der Entwürfe steht nicht zu erwarten. Es sollen schon Regentropfen über dem Saal des Vermittlungsausschusses gesehen worden sein…

Rolle rückwärts im Tierarzneimittelrecht?

Länder sehen europäische Vorschläge kritisch  Wir wissen, dass in der Nutztierhaltung zu…

Länder sehen europäische Vorschläge kritisch 

Wir wissen, dass in der Nutztierhaltung zu viele Antibiotika eingesetzt werden. Wir wissen, dass ein leichtfertiger Umgang mit Antibiotika die Bildung von Resistenzen – Unempfindlichkeit der Bakterien – fördert. Wir lesen immer häufiger in der Zeitung, dass Menschen sterben, weil bakterielle Infektionen nicht mehr behandelbar sind; zuletzt am Universitäts-Klinikum Kiel. Gehandelt werden muss in Humanmedizin und Tiermedizin. Vor zwei Jahren hatten Bundestag und Bundesrat gemeinsam eine Strategie zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung mit der 16. Änderung in das deutsche Arzneimittelgesetz hineingeschrieben. Das war ein wichtiger unverzichtbarer Schritt.

Und jetzt kommt die Europäische Kommission und legt in einem dreiteiligen Paket ihre eigenen Vorstellungen zum Thema vor. In der Rechtsform der Verordnung. Das heißt: wenn dies dort nicht ausdrücklich durch eine Ermächtigung vorgesehen wird, dürfen Mitgliedstaaten keine strengeren oder weiter gehenden Regelungen treffen. Unser Arzneimittelgesetz müsste noch einmal umgeschrieben, die 16. Änderung zurückgenommen werden. Ob es aber der Bundesregierung gelingt, dies abzuwenden, steht in den Sternen. Es gibt wohl nur wenige Staaten in der EU, die bei diesem Thema eine ähnlich konsequente Haltung verfolgen wie Deutschland.

Der Bundesrat beklagt in seinen sehr langen und sehr fachlichen Stellungnahmen, dass die Vorschläge der Kommission insgesamt gesehen das Sicherheitsniveau bei der Zulassung und der Anwendung von Tierarzneimitteln deutlich reduzieren. Er versucht, das durch rund 100 Gegenvorschläge wett zu machen, aber auch für diese gilt: ob sie in Brüssel durchsetzbar sind, steht in den Sternen.

Besonders kritisch ist -aus Sicht des Bundesrates, dass die Vorschläge das Tierarzneimittelrecht aus dem Verbund mit dem Humanarzneimittelrecht herauslösen und es stattdessen dem Futtermittelrecht unterstellen. Das ist, aus deutscher Sicht, der Weg in die genau falsche Richtung. Es darf genau nicht der Eindruck erweckt werden, Arzneimittel wären ein üblicher Bestandteil des Futters. Drücken wir der Bundesregierung die Daumen, in Brüssel das Bestmögliche herauszuholen.

Cyber-Angriffe: Mehr Sicherheit fürs Netz

Länder wollen Transparenz bei Verwendung von Daten Wie sich aus dem Bericht…

Länder wollen Transparenz bei Verwendung von Daten

Wie sich aus dem Bericht zur Lage der Sicherheit informationstechnischer Systeme 2014 ergibt, ist die IT-Sicherheitslage in Deutschland weiterhin angespannt. Cyber-Angriffe finden täglich statt und werden zunehmend professioneller und zielgerichteter ausgeführt. Mit gesetzlichen Regelungen möchte die Bundesregierung daher eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme erreichen. Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Entwurf befasst.

Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, sieht der Entwurf vor, insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen – wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – zu verpflichten, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger soll verbessert werden. Daher verpflichtet der Entwurf die Telekommunikationsanbieter mit Schlüsselrollen für die Sicherheit des Cyberraums, IT-Sicherheit nicht nur zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der personenbezogenen Daten, sondern auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Die Umsetzung der Sicherheitskonzepte in den Unternehmen ist von der Bundesnetzagentur regelmäßig zu überprüfen.

In ihrer Stellungnahme, die auch von Niedersachsen unterstützt wird, weisen die Länder darauf hin, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht der Unternehmen umfangreiche Datenmengen erhält. Daher sei im weiteren Gesetzgebungsverfahren für transparente Regelungen zu sorgen, die einen angemessenen Schutz und eine sinnvolle Verwendung der Daten sicherstellen. Der Bundesrat möchte zudem deutlicher hervorheben, dass das BSI zentraler Ansprechpartner für die Informationssicherheit in Deutschland ist. Er kritisiert, dass Telekommunikationsanbieter unter bestimmten Umständen erweiterte Befugnisse erhalten sollen, Nutzungsdaten erheben und verwenden zu können. Da die Speicherung im Kern auch zu keiner Verbesserung der Informationssicherheit führe, sei die entsprechende Norm zu streichen. Der Bundesrat bittet auch darum, die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens auf Länder und Kommunen zu prüfen und eine umfassende Kostenschätzung vorzunehmen.

Mit dem Gesetzesentwurf liegt eines der ersten konkreten Ergebnisse in Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung vor.

Bevor der Bundestag seine Beratungen zu dem Gesetzentwurf aufnimmt, wird sich zunächst die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrates befassen und hierzu eine Stellungnahme abgeben.

Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie soll gestärkt werden

Gesetzentwurf zur Tarifeinheit passiert Bundesrat Der Bundesrat hat gegen die Pläne der…

Gesetzentwurf zur Tarifeinheit passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Tarifeinheit in Deutschland keine Bedenken. In seiner Sitzung am 6. Februar 2015 erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen.

Die Kollision von Tarifverträgen konkurrierender Gewerkschaften beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Die Tarifautonomie ist –so etwa das BVerfG am 26.06.1991- darauf angelegt, die „strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichwertiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen“. Dabei kommt den Koalitionen die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, innerhalb ihres Bereiches das Arbeitsleben sinnvoll zu ordnen und zu befrieden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern und den Grundsatz der Tarifeinheit regeln. Tarifkollisionen, d.h. Überschneidungen der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb, sollen vermieden werden. Der Gesetzentwurf trifft hierzu im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Änderung des Tarifvertragsgesetzes durch Einfügung eines § 4a „Tarifkollision“ und Folgeänderungen in den §§ 8 und 13 (Bekanntmachung und Bestandsschutz für bestehende Tarifverträge)
  • Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes zwecks Einführung des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Entscheidung über den im Betrieb im Kollisionsfall anzuwendenden Tarifvertrag und das Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb.

Der Grundsatz der Tarifeinheit, die nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip geregelt wird, greift als Kollisionsregel subsidiär, wenn es den Tarifvertragsparteien im Wege autonomer Entscheidungen nicht gelingt, Tarifkollisionen zu vermeiden.

Durch die Schaffung von Verfahrensrechten wird den Belangen der Minderheitsgewerkschaften Rechnung getragen. Eine Gewerkschaft, die nicht an den Tarifverhandlungen einer konkurrierenden Gewerkschaft beteiligt wird, erhält gegenüber der verhandelnden Arbeitgeberseite ein Anhörungsrecht. Mit der Einräumung eines Nachzeichnungsrechts soll zudem den Nachteilen entgegengewirkt werden, die einer Gewerkschaft durch die Verdrängung ihres bereits abgeschlossenen Tarifvertrags entstanden sind.

Für zu einem Stichtag bereits bestehende Tarifverträge ist eine Bestandsschutzregelung vorgesehen.

Das Arbeitsgerichtsgesetz wird begleitend zur Regelung der Tarifeinheit angepasst. Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags im Beschlussverfahren mit bindender Wirkung für Dritte.

Die Bundesregierung wird ihren Gesetzentwurf nun in den Bundestag einbringen.

Länder wollen Ausbau der Breitbandversorgung

Kommission will Wachstum mit 315 Milliarden Euro ankurbeln  Jean-Claude Juncker weiß, was…

Kommission will Wachstum mit 315 Milliarden Euro ankurbeln 

Jean-Claude Juncker weiß, was den Leuten unter den Nägeln brennt, er scheut sich nicht vor großen Ankündigungen, und er versteht es, die Beamten der Europäischen Kommission zu Höchstleistungen zu treiben. 315 Milliarden Euro will er mobilisieren, um die Staaten Südeuropas aus der Krise zu reißen. Das versprach er dem Europäischen Parlament, das ihn daraufhin – aber nicht nur deshalb – in das Amt des Kommissions-Präsidenten wählte. Nur drei Wochen nach seinem Amtsantritt legte er die Mitteilung vor, die beschreibt, wie das Kunststück vollbracht werden soll. Und nur anderthalb Monate nach der Mitteilung folgte der Verordnungsvorschlag. Bis Mitte des Jahres sollen Rat und Europäisches Parlament die Sache durchdiskutiert und entschieden haben. Ein für Brüssel ambitioniertes Tempo.

Die Idee, woher das Geld kommen soll, ist ungewöhnlich und wird wohl auch deshalb noch nicht überall verstanden. Es geht nämlich in der Hauptsache nicht um öffentliche Mittel, sondern um das Geld privater Anleger. Die Mittel werden als Kredit vergeben, nicht als Zuschuss. Von daher kommen auch nur Projekte in Frage, die einen Mittelrückfluss zuzüglich einer attraktiven Verzinsung garantieren. Es geht auch nicht primär um öffentliche Investitionen: jedermann soll Projekte vorschlagen können. Die Europäische Investitionsbank EIB wird diese dann bankmäßig auf Machbarkeit und finanzielle Seriosität prüfen. Sie soll außerdem einen Teil des Anlagerisikos übernehmen, um die Anlage attraktiver zu machen. Ob die Annahmen dieses Konzeptes realistisch sind, sei dahingestellt. Das Konzept hat jedenfalls in allen Regierungen, auch denen der deutschen Bundesländer, Hektik ausgelöst, weil jeder von dem Manna profitieren will. Erst nachträglich wurde bekannt, dass das Bundesfinanzministerium schon mal vorweg eine Liste möglicher Projekte nach Brüssel übermittelt hat, ohne andere zu fragen.

Auch der Bundesrat wurde von den Ereignissen überrollt. Während man noch zur Mitteilung überlegte und vertagte, kam schon der Verordnungsvorschlag. Trotzdem wollten es sich die Länder am vergangenen Freitag nicht nehmen lassen, grundsätzlich festzustellen: Die Bestrebungen der Kommission werden grundsätzlich begrüßt, allerdings wird zugleich bedauert, dass die Länder bei der Aufstellung der Projektliste möglicher Investitionen nicht angemessen beteiligt waren. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die Länder in die weitere Ausarbeitung einbezieht. Zudem bittet er die Bundesregierung, sicherzustellen, dass der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert wird.

Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass besondere Projektschwerpunkte Forschung und Entwicklung, Innovation, Umwelttechnik und der Ausbau der Breitbandversorgung sein sollten. Eine Förderung von Atomkraftwerken lehnt er hingegen ab. Die Länder vertreten zudem die Auffassung, dass Investitionen in forschungsbasierte Projekte einen Schwerpunkt der EFSI-Finanzierung bilden müssen. Diese würden am nachhaltigsten zur Stärkung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa beitragen.

Spareinlagen bis 100.000 Euro dauerhaft gesichert

Bundesrat nimmt Stellung Nach der Absicherung der Bankenwirtschaft nimmt sich der deutsche…

Bundesrat nimmt Stellung

Nach der Absicherung der Bankenwirtschaft nimmt sich der deutsche Gesetzgeber nunmehr die Sicherheit der Kleinsparer und ihrer Sparbücher vor. Impuls hierfür ist die Deposit Guarantee Schemes Directive aus Brüssel. Es geht um die Standfestigkeit von Einlagensicherungssystemen, deren Sinn darin besteht, Kontoinhaber im Falle einer Insolvenz ihres Kreditinstitutes zu schützen und die Rückzahlungen von Bankeinlagen bis zu einer bestimmten Höhe zu gewährleisten.

In jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union wird durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass pro Kunde bei jeder Bank bis zu 100.000 Euro seiner Einlagen gesichert sind, daher auch der Begriff „gesicherte bzw. gedeckte Einlagen“.

Derartige Sicherungssysteme haben in Deutschland eine lange Tradition. Nunmehr soll aber eine Vereinheitlichung für ganz Europa erfolgen. Ziel ist die Sicherung der wichtigsten Währung des Finanzsystems: des Vertrauens. In jedem Fall sollen Bilder wie beim Crash in Zypern vermieden werden. Es gilt im Krisenfall einen Bank-Run zu verhindern und den massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Derartiges Handeln könnte gerade weitere Instabilitäten auslösen und ist daher zu auszuschließen.

Vor diesem Hintergrund hat der vom Bundesrat beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere die Vereinfachung der Entschädigung der Anleger im Blick, ohne bewährte Strukturen der deutschen Einlagensicherung zu beeinträchtigen.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Sicherungsvermögen der Einlagensicherungssysteme auf mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzuheben. Zudem sollen die Anleger im Entschädigungsfall schneller an ihre Gelder kommen. Dauerte die Abwicklung der Auszahlung bisher bis zu 20 Tagen, so ist die Rückzahlung des Sparguthabens künftig innerhalb von sieben Tagen sicherzustellen.

Eine auch in Niedersachsen besonders ins Auge gefasste Komponente des Gesetzes betrifft die Ausweitung der Zugehörigkeit jedes Finanzinstituts zu einem Sicherungssystem. Hintergrund dessen ist die Frage, in welchem Verhältnis das Institutssicherungssystem der Sparkassen mit dem dort über das Maß der Einlagensicherung hinausgehenden Haftungsverbund und das Garantiesystem der Genossenschaftsbanken zu der Forderung nach einem Einlagesicherungssystem steht. Die Details müssen hier noch abgestimmt werden, aber es zeichnet sich ab, dass eine doppelte Inanspruchnahme durch Anerkennung der individuellen Institutssicherungssysteme als Einlagensicherungssysteme im Sinne des Gesetzes abgewendet werden kann.

Die Länder beschlossen eine Stellungnahme, die sich im Wesentlichen darauf richtet, durch Sonderzahlungen in die Sicherungssysteme die Leistungsfähigkeit der Finanzinstitute nicht zu überfordern. Im Übrigen tragen die Länder die Anliegen der Bundesregierung mit.

Standpunkt Niedersachsen

Im Rahmen der Debatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des…

Im Rahmen der Debatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung hat Niedersachsens MP Stephan Weil in seiner Rede vor dem Bundesrat klargestellt: „Die furchtbaren Krisen im Nahen Osten, aber auch im Osten der Ukraine werden sich nicht in Luft auflösen. Wir müssen unserer globalen Verantwortung als eines der reichsten Länder der Welt gerecht werden. Wir werden von der damit zusammenhängenden Zuwanderung profitieren.“

Lesen Sie hier die Rede in ganzer Länge:

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Bundeskabinett

Bekämpfung des Terrorismus  Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)…

Bekämpfung des Terrorismus 

Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten verabschiedet.

Mit dem Gesetzentwurf soll zum einen die Resolution „Foreign Terrorist Fighters“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umgesetzt werden. Sie enthält strafrechtliche Regelungen, nach denen u. a. das Reisen und der Versuch des Reisens in terroristischer Absicht, die Finanzierung derartiger Reisen sowie die vorsätzliche Organisation oder sonstige Erleichterung derartiger Reisen unter Strafe zu stellen sind.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass in § 89a des Strafgesetzbuches um eine weitere Vorbereitungshandlung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – das Reisen in terroristischer Absicht – ergänzt wird. Der Gesetzentwurf schafft des Weiteren einen eigenständigen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung.

Karenzzeit für Regierungsmitglieder

Das Bundeskabinett hat zudem den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf soll für ausscheidende Ministerinnen und Minister sowie für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt werden, wenn diese nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind.

Im Entwurf wird festgelegt, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auch auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden.

Bundestag

Kontroverse Debatte um Einwanderungsgesetz In der Diskussion über ein Einwanderungsgesetz kommen aus…

Kontroverse Debatte um Einwanderungsgesetz

In der Diskussion über ein Einwanderungsgesetz kommen aus den Reihen der Großen Koalition unterschiedliche Signale. Während sich Vertreter der SPD-Fraktion in der Debatte über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein „modernes Einwanderungsgesetz“ offen für eine solche Initiative zeigten, lehnten Redner der CDU/CSU-Fraktion einen solchen Schritt ab. Die Bundesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, spätestens bis Ende des Jahres den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die Vorschriften zur Arbeitsmigration „systematisiert, liberalisiert und unbürokratisch ausgestaltet“ werden.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betonte in der Debatte, es reiche nicht aus zuzugeben, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei, und die „Realitäten anzuerkennen“. Vielmehr müsse man sie gestalten. Der Abgeordnete Rüdiger Veit (SPD) verwies darauf, dass auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und CDU-Generalsekretär Peter Tauber jüngst die Frage eines Einwanderungsgesetzes zum Thema gemacht hätten. Es sei höchste Zeit, dass man wieder über ein „punktegesteuertes Auswahlsystem für die Einwanderung“ diskutiere.

Großunternehmen sollen Strom sparen

Der Deutsche Bundestag stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu. Für den Entwurf, der zuvor noch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie verändert worden war, stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

Große Unternehmen sind demnach verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schwerpunkt der Energiewende. Strom, der nicht verbraucht wird, muss erst gar nicht erzeugt werden, so der Grundsatz.

Die Abgeordnete Nina Scheer (SPD) begrüßte in der Debatte die Durchführung der Audits: Wenn Audits durchgeführt werden, könne es in der Folge zu Energieeffizienzmaßnahmen kommen. Jutta Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Chance, den selbstgesteckten Zielen der Regierung bei der Energieeffizienz näher zu kommen, werde verpasst.

11 Millionen Euro…

… für Medienschaffende in Niedersachsen und Bremen  Fördern – vernetzen – entwickeln…

… für Medienschaffende in Niedersachsen und Bremen 

Fördern – vernetzen – entwickeln bildeten auch 2014 die Inhalte der nordmedia. Insgesamt wurden 239 Projekte in den Bereichen Film, Fernsehen, Games, Kino sowie crossmedialen Inhalten mit rund 11 Millionen Euro gefördert, die mit Herstellungskosten von 72 Millionen in die Standorte Bremen und Niedersachsen zurückflossen. Vernetzt wurde die Kultur- und Kreativszene auf richtungsweisenden Veranstaltungsreihen, branchenrelevanten Workshops und nationalen und internationalen Messen. Entwickelt wurden neue Service- und Informationsangebote wie die Internetseite der nordmedia oder der Ausbau des Kommunennetzwerkes in dem Bereich Film Commission.

Die von nordmedia vergebenen 11 Millionen Euro lösten einen Effekt von 186 Prozent aus, da durch die Förderungen knapp 17 Millionen Euro in Niedersachsen und Bremen wieder verausgabt wurden. Die durchschnittliche Beteiligungsquote von nordmedia an den geförderten Projekten lag bei 15 Prozent der Herstellungskosten von knapp 72 Millionen Euro. Zum Förderaufkommen der nordmedia tragen die Länder Niedersachsen und Bremen, der NDR, Radio Bremen und das ZDF bei.

Preise
Neben den positiven wirtschaftlichen Effekten waren die geförderten Projekte auch im Wettbewerb sehr erfolgreich: Seit 2001 wurden 177 Produktionen mit insgesamt 577 Preisen ausgezeichnet. 2014 gingen 71 Preise an 26 Produktionen. Besonders hervorzuheben ist, der in Hannover gedrehte Kurzfilm „Sieben Mal am Tag beklagen wir unser Los und nachts stehen wir auf, um nicht zu träumen“ von Susann Maria Hempel, der neben zahlreichen Auszeichnungen auch den Deutschen Kurzfilmpreis in Gold gewonnen hat. Das schon im vergangenen Jahr ausgezeichnete dreiteilige Kriegsdrama „Unsere Mütter, unsere Väter“ von Philipp Kadelbach erhielt 2014 den Emmy Award als beste Miniserie.

nordmedia auf der Berlinale
Bei den 65. Internationalen Filmfestspielen in Berlin sind sechs nordmedia-geförderte Produktionen in drei Festivalsektionen vertreten. In der Sektion „Generation“ feiert die deutsch-niederländische Koproduktion „Nena – Viel mehr geht nicht“ von Saskia Diesing Deutschlandpremiere. In der Reihe „Perspektive Deutsches Kino“ ist Regisseurin Carolina Hellsgård mit dem Spielfilm „Wanja“ erstmalig zu sehen.

In der Sektion „LOLA at Berlinale“ werden außerdem die Filme „The Cut“, „(K)ein besonderes Bedürfnis“, „Von jetzt an kein Zurück“ und „Wir sind jung. Wir sind stark.“ gezeigt.

Darüber hinaus werden zehn nordmedia-geförderte Filme auf den Screenings des European Film Market (EFM) einem internationalen Branchenpublikum vorgestellt. Zu sehen sind die Spielfilme „Wanja“, „Die Abschaffung“, „Das Zimmermädchen Lynn“, „Die Krone von Arkus“ sowie die Dokumentarfilme „Wege zum Glück“, „Aufbruch in die Utopie“, und „Blitzeis – das Warten auf Katrin“. Im Kurzfilmprogramm werden „Warum hast Du kein Taxi genommen?“, „Ein Tag wie kein anderer“ und „Frollein Frappé“ gezeigt.

Auf dem European Film Market, dem zentralen filmwirtschaftlichen Bereich der Internationalen Filmfestspiele Berlin, präsentiert sich die nordmedia auch in diesem Jahr wieder im Verbund mit den großen deutschen Länderförderungen am Focus-Germany-Stand.

Ministerpräsident Stephan Weil ist jetzt Majestät

Oldenburger küren Stephan Weil zum 58. Grünkohlkönig Ministerpräsident ist er seit zwei…

Oldenburger küren Stephan Weil zum 58. Grünkohlkönig

Ministerpräsident ist er seit zwei Jahren, Bundesratspräsident und damit stellvertretendes Staatsoberhaupt war er im vorigen Jahr. Jetzt hat Stephan Weil einen weiteren Karrieresprung getan: Er ist neuer Oldenburger Grünkohlkönig! Gekürt wurde der niedersächsische Regierungschef beim „58. Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“, das Anfang Februar in der Landesvertretung Niedersachsen stattfand. Die erste Reaktion der neuen Kohlmajestät: „Was kann es für einen Hannoveraner Schöneres geben, als von Oldenburgern freiwillig zum König gewählt zu werden?“ Tatsächlich handelt es sich bei der Wahl Weils um ein Novum: Zwar waren vor ihm schon die meisten anderen niedersächsischen Ministerpräsidenten auch irgendwann einmal Grünkohlkönige, ein Hannoveraner, zumal ein ehemaliger Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, war aber noch nicht dabei.

Allerdings ist die Übergabe der Königskette mit Auflagen versehen, wie der Kabarettist Dietmar Wischmeyer als Vorsitzender des so genannten Kurfürstenkollegiums verkündete, der Weil als Nachfolger von Hüseyin Avni Karslioglu, dem türkischen Botschafter und ersten Oldenburger Kohl-Sultan, proklamierte. Danach muss Weil entweder den Sitz der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft nach Oldenburg verlegen, „dort sind die Gewerbesteuern niedriger“ oder aber den Landtag, der derzeit in Hannover ohnehin nur in einem Provisorium untergebracht sei.

Ob der neue Grünkohlkönig diese Forderungen erfüllen kann, bleibt abzuwarten. Denn Weil will auch als neuer König nicht absolutistisch regieren, sondern berief gleich in seiner Antrittsrede ein „königliches Kabinett“. Es soll bestehen aus dem neuen Oldenburger Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, der künftig als „Erzkanzler und Statthalter“ fungiert, „wenn ich einmal nicht in Oldenburg bin.“ Neuer „Hofmarschall“ soll die Bundeswissenschaftsministerin Prof. Johanna Wanka werden, „auf dass Millionen auf die Carl-von-Ossietzky-Universität regnen mögen.“ Als „Schatzkanzler“ wolle er den FDP-Finanzpolitiker Christian Dürr berufen, damit der den Nachweis erbringe, wie man gleichzeitig die Steuern senkt, mehr investiert und auch noch die Schuldenbremse im Grünkohlreich einhält. Den Posten des „Truchsess“ wolle er Landwirtschaftsminister Christian Meyer übertragen, sagte Weil. Denn der schmecke jedem Stück Kassler an, „ob das Schwein ein glückliches Leben geführt hat.“ Zum „Mundschenk“ werde der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir ernannt. Der wisse, welche pflanzlichen Produkte einem klaren Kopf besonders zuträglich seien. Und das Amt des „Hofnarren“ übertrage er an Dietmar Wischmeyer, damit der „der Kohlmajestät den Spiegel vorhält.“

Letzteres hatte Wischmeyer bei seiner Rede schon eifrig getan und dabei manche Spitzen verschossen. Zum Beispiel gegen Hannover, das „New York Niedersachsens“: Eine Stadt, die niemals schlafe – und deshalb auch immer müde aussehe. Oder gegen die Bundesverteidigungsministerin „Flinten-Uschi“, die die 1. Panzerdivision von Hannover nach Oldenburg verlegt habe, weil deren grüne Uniformen besser zum Ammerland passten – „eben so ´ne typische Frauenentscheidung!“

Auch die anderen Redner, angefangen mit Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, dann Landtagspräsident Bernd Busemann als Schirmherr der Veranstaltung und danach der türkische Botschafter Karslioglu als scheidender Kohlkönig, erfreuten die rund 300 Zuhörer mit launigen Bemerkungen über Politik und die besondere Bedeutung des Grünkohls in diesem Zusammenhang.

Natürlich wurde auch ausgiebig getafelt. Die Vegetarier und Schweinefleischverweigerer unter den Gästen erhielten Lachs oder Grünkernbratlinge zum Grünkohl. Beim obligatorischen Löffeltrunk ließen sich dann aber wieder alle den zarten „Alten Hullmann“-Korn schmecken. Erst spät in der Nacht ging die Veranstaltung dann zu Ende.

Fotos: Torsten von Reeken

Minister Olaf Lies mit Manganknolle

Olaf Lies beim Verband für Schiffbau und Meerestechnik Auf dem Schreibtisch des…

Olaf Lies beim Verband für Schiffbau und Meerestechnik

Auf dem Schreibtisch des niedersächsischen Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, liegt neben den üblichen Büroartikeln auch eine Manganknolle. „Sie erinnert mich an die Bedeutung der Tiefsee mit ihren reichen Rohstoffvorkommen“, berichtete Lies jetzt als Gastredner beim Parlamentarischen Abend des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik, der im Haus der Landesvertretungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein stattfand.

Der Minister sprach über die Bedeutung der maritimen Wirtschaft für Niedersachsen und für ganz Deutschland. Ohne den Beitrag der maritimen Wirtschaft würden auch viele andere Industriebranchen bei weitem nicht so gut dastehen, wie das derzeit der Fall ist, betonte Lies. Mit ihren 2800 Unternehmen und rund 80.000 gut ausgebildeten Facharbeitern erwirtschafte die Branche einen Jahresumsatz von 18 Mrd. Euro. Davon profitierten nicht nur die Küstenländer, sondern auch stark die süddeutschen Länder, in denen viele Zulieferer tätig seien. Dennoch müsse in der maritimen Wirtschaft noch viel mehr in Forschung und Innovation investiert werden, auch durch die öffentliche Hand. So habe beispielsweise das Zentrum für Luft- und Raumfahrt dafür allein rund 280 Millionen Euro zur Verfügung. „Das hätten wir auch gern für die maritime Wirtschaft“, sagte Lies.

Wegen des hohen Exportanteils – Lies bezifferte ihn auf bis zu 60 Prozent – spüre die Branche Nachfragerückgänge in Folge der verschiedenen Krisenherde in aller Welt besonders deutlich. Dennoch behaupte sich der deutsche Schiffbau. Vor allem bei den Kreuzfahrtschiffen und Yachten seien die Auftragsbücher gut gefüllt. Lies würdigte den Standortsicherungsvertrag, der kürzlich zwischen der Papenburger Meyer-Werft, der IG-Metall und der Landesregierung geschlossen wurde. Beim anwesenden Chef der Werft, Bernhard Meyer, bedankte sich der Minister für diese Garantie für den Standort und die Beschäftigung.

Weitere Redner des Abends waren der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Uwe Karl Beckmeyer, der Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium Dr. Frank Nägele und der VSM-Vorsitzende Harald Fassmer. Letzterer freute sich zu Beginn der Veranstaltung über den Beitritt des Deutschen Boot- und Schiffbauerverbandes zum VSM.

Ministerpräsident lobt Film über die Scorpions – die erfolgreichste Rockband

Forever and a Day Als Norddeutscher neigt Ministerpräsident Stephan Weil normalerweise nicht…

Forever and a Day

Als Norddeutscher neigt Ministerpräsident Stephan Weil normalerweise nicht zu Übertreibungen – bei seinem Grußwort in der Nordmedia-Veranstaltung anlässlich der Berliner Filmfestspiele aber fand der niedersächsische Regierungschef fast nur Superlative, um die Rolle der Scorpions zu beschreiben. Die Rockband aus Hannover steht seit fünf Jahrzehnten auf der Bühne – und ein Ende ist noch nicht abzusehen. „Es sind unsere erfolgreichsten Künstler der Gegenwart“, sagte Weil und lobte die Regisseurin Katja von Garnier, die einen „exzellenten Film“ über die Band gedreht habe. Ende März kommt er unter dem Titel „Forever and a Day“ in die Kinos.

Ausschnitte aus dem Film wurden bei der Nordmedia-Night in der Landesvertretung gezeigt – in Anwesenheit aller fünf Scorpions-Musiker, darunter auch der beiden im Ausland lebenden James Kottak (Schlagzeug, USA) und Pawel Maciwoda (Bass, Polen). Schon die wenigen Filmsequenzen zeigten die einzigartige Rolle, die diese Band aus dem Herzen Niedersachsens weltweit spielte: Auftritte vor hunderttausenden Fans in den USA, wochenlang ausverkaufte Konzertarenen in Russland, Japan, Brasilien und in vielen europäischen Ländern. Insgesamt mehr als 5.000 Konzerte und mehr als 100 Millionen verkaufte Tonträger.

„Mich hat interessiert, wie diese deutsche Band weltweit so erfolgreich wurde und wie sie über Jahrzehnte hinweg zusammengehalten hat“, schilderte Katja von Garnier ihre Motive, als sie die Band für ihr Filmprojekt ansprach und letztlich begeisterte. „Wir konnten ihrem Charme eben nicht widerstehen“, sagte Matthias Jabs (Gitarre). Von Garnier durfte auch backstage drehen und selbst in den Hotelzimmern vor und nach den Auftritten, das Vertrauen der Band hatte sie. Eigentlich wollte die Filmemacherin seinerzeit die Abschiedstournee drehen, gewissermaßen als letzte Chance, die ungeheure Bühnenpräsenz der Band noch einmal einzufangen. Doch inzwischen haben die Scorpions längst wieder Abschied von der Abschiedsidee genommen. „Wir spielen definitiv weniger Konzerte“, sagte Klaus Meine (Gesang), „aber wir leben den Rock´n Roll und treten weiterhin auf, das hält uns jung.“ Mittlerweile spielen sie für drei Generationen und die Riffs von Scorpions-Urgestein Rudolf Schenker (Gitarre) begeistern auch die ganz Jungen.

Allerdings gibt es auch noch immer Zeitgenossen, die die Scorpions offenbar nicht kennen. Dazu gehört beispielsweise die niederländische Schauspielerin Abbey Hoes, die in dem von der Nordmedia geförderten Film „Nena –viel mehr geht nicht“ mitspielt. Dieser Film wurde im Rahmen des Nordmedia-Talks ebenso vorgestellt, wie die Produktionen „Wanja“ der Regisseurin Carolina Hellsgard und der anrührende Film „Bach in Brazil“ von Ansgar Ahlers. In diesem Film über einen verklemmten deutschen Musiklehrer, der in Brasilien jugendlichen Straftätern klassische deutsche Musik nahe bringt, spielt der bekannte TV-Darsteller Edgar Selge die Hauptrolle. Das Drehbuch habe ihn auf Anhieb überzeugt, sagte Selge im Gespräch mit Nordmedia-Moderator Jochen Coldewey.

Nach dem Talk war dann Party angesagt, die erst spät in der Nacht zu Ende ging. Zu den Gästen aus der Filmbranche, die sich in der Landesvertretung vergnügten, zählten unter anderem Sabine Postel (Bremer „Tatort“-Kommissarin) und ihr „Assistent“ Oliver Mommsen, Paul Faßnacht, Peter Lohmeyer, Franziska Walser, Mehmet Yilmaz und der verhinderte Dschungelkönig („Ich bin ein Star, holt mich hier raus!“) und Ex-Moderator Walter Freiwald – übrigens ein gebürtiger Niedersachse.

Auftakt zur Berliner Fashion Week mit Schaumburger Tracht

180 begeisterte Gäste Am 19. Januar konnte die Hochschule Hannover im Rahmen…

180 begeisterte Gäste

Am 19. Januar konnte die Hochschule Hannover im Rahmen der Fashion Week Berlin mit zeitgenössischen Trachten begeistern. Auf dem silbernen Laufsteg in der Landesvertretung Niedersachsen waren fünf neue Kollektionen, aber auch ein klassisches Trachtenpaar, zu sehen. Die rund 180 Gäste, unter ihnen der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen in Berlin, Staatssekretär Michael Rüter, der Vorsitzende der Schaumburger Landschaft, Dr. Klaus-Henning Lemme sowie Dr. Annette Schwandner für das Ministerium für Wissenschaft und Kultur aus Hannover. Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Hochschullandschaft sowie der Berliner Modewelt begeisterten sich für die Models mit traditionellem Haar-Punz und der von den Trachten des Schaumburger Landes inspirierten Mode.

Das besondere Kooperationsprojekt der Hochschule Hannover und der Schaumburger Landschaft sowie der Landesvertretung Niedersachsen und dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnte damit erneut viel Aufmerksamkeit für die Schaumburger Landschaft, deren Tradition, aber auch die dortige Innovationskraft, herstellen. In verschiedenen Zeitungen des Landes und auch im Fernsehen bei „Hallo Niedersachsen“ wurde berichtet. Fortsetzung folgt: im Mai sind die neuen Trachten bei der EXPO in der Modemetropole Mailand zu sehen.

Fotos: Yorck Maecke, Berlin, für die Landesvertretung Niedersachsen

„Grüne Woche“ in Berlin: Der Agrarsektor im Großeinsatz

Ministerpräsident Stephan Weil besucht niedersächsische Aussteller  „Grüne Woche“ – das ist, wenn…

Ministerpräsident Stephan Weil besucht niedersächsische Aussteller 

„Grüne Woche“ – das ist, wenn sich 415 000 Besucher und 1658 Aussteller aus aller Herren Länder in den Berliner Messehallen drängen: Nach dem Selbstverständnis der Veranstalter eigentlich eine Agrarmesse, aus Sicht der Berliner eher ein Schlaraffenland, für die im Agrarsektor Tätigen Pflichtveranstaltung und Großeinsatz.

Niedersachsen, das „Agrarland Nr. 1“, hatte wie immer seine eigene (halbe) Halle 20: zwei Ministerien, mehrere Landkreise, Tourismusverbände und Regionen, viele Hersteller von Lebensmittel-Spezialitäten, insgesamt 89 Einzelaussteller präsentierten dort, was unser Land im Bereich von Ernährungswirtschaft und Tourismus so drauf hat. In diesem Jahr übrigens mit Unterstützung streitlustiger Gäste aus dem alten Rom: die Varus-Schlacht war in die Halle gezogen, präsentierte die Ausgrabungen in Kalkriese und lud zum Besuch der „VarusRegion“ Osnabrück. Die am Stand Wache schiebenden Legionäre ließen es sich denn auch nicht nehmen, Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil mit gezogenem Schwert vor andrängenden Fotografen zu schützen – natürlich nur, um ihn bestmöglich ins Bild zu setzen.

Gesetzt zur „Grünen Woche“ ist auch immer der „Milchtreff“ des Landesverbandes der Niedersächsischen Milchwirtschaft in der Landesvertretung in Berlins Mitte. In diesem Jahr in achter Auflage, mit wachsendem Erfolg. Denn es hatte sich nicht nur – wie in den Vorjahren – der nordrhein-westfälische Landesverband angeschlossen, sondern erstmalig auch der schleswig-holsteinische. In diesem Jahr 2015 tut die Milchwirtschaft einen Schritt ins Unbekannte: nach 31 Jahren läuft die staatliche Milchquotenregelung aus. Künftig kann jeder produzieren, wie er lustig ist – die Grenze wird nur noch durch die Absatzmöglichkeiten am Markt gesetzt. Das erleben die einen als Ansporn, die anderen mit Sorge. Auf dem Milchtreff herrscht aber immer eine gute Atmosphäre: Gemeinschaft macht stark und optimistisch, das spürt man da.

„Niedersachsenabend“ auf dem Berliner Messegelände: die Menschen drängelten sich, um auf diese Veranstaltung zu kommen. Und sie drängelten sich dann noch einmal in der Halle 20, die mit 2700 Gästen, zuzüglich Messeständen, nahezu an ihre Grenzen stieß. Es war laut. Nicht zuletzt, weil eine Coverband unter Volleinsatz der Verstärker Gassenhauer aus der Jugendzeit der Gäste schmetterte: „Marina, Marina, Marina!“

Es wird immer behauptet, die Veranstaltung diene dem Networking, aber wer bei dem Lärm seinen Gesprächspartner verstehen kann, muss bisweilen über telepathische Fähigkeiten verfügen oder gekonnt Körpersprache interpretieren. Dessen ungeachtet herrschte eine Bombenstimmung: man traf alte Bekannte, Freunde, Geschäftspartner, möglicherweise auch Komplizen früherer gemeinsamer Schandtaten. Man war dabei, wurde gesehen, konnte sogar tanzen, auf dem Platz vor der Band. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat pflichtgemäß zu Beginn die Gäste begrüßt: davon kann ich nichts berichten, ich habe, trotz höchstmöglicher Konzentration, kaum etwas verstehen können. Aber, soweit ich das beobachten konnte: der Ministerpräsident hat sich gut amüsiert. Von Stand zu Stand der niedersächsischen Aussteller ziehend, um auch mit jedem ein paar Worte wechseln zu können, ständig umlagert, ins Gespräch gezogen, fotografiert, mit Schnittchen versorgt: mitten drin im Getümmel, adoptiert vom Agribusiness. Und das heißt ja wohl, dass er im nächsten Jahr wieder dabei sein wird. Hat er jedenfalls versprochen.

Stickstoff – Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem

Sachverständigenrat stellt Gutachten vor „Die Wurst nicht zur Zigarette der Zukunft werden…

Sachverständigenrat stellt Gutachten vor

„Die Wurst nicht zur Zigarette der Zukunft werden lassen!“ – lautete die Warnung am 14. Januar in der niedersächsischen Landesvertretung, als der Sachverständigenrat für Umweltfragen sein Sondergutachten „Stickstoff“ präsentierte. Gemeint war: wenn es der Landwirtschaft nicht gelingt, ihre erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt abzustellen, könnten Fleisch und Wurst einmal gesellschaftlich genauso verpönt sein, wie es das Rauchen heute schon ist.

Stickstoff führt zu Eutrophierung und Versauerung von Gewässern und Böden, zur Bildung von Feinstaub und bodennahem Ozon, schädigt die menschliche Gesundheit. Nitrat in Trinkwasser und Nahrungsmitteln steht im Verdacht, Krebs zu verursachen, Lachgas – auch eine Stickstoffverbindung – trägt zum Klimawandel bei. Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Freisetzung reaktiver Stickstoffverbindungen verzehnfacht. Zwei Drittel davon stammen aus der Landwirtschaft.

Niedersachsen liegt hier weit über dem Bundesdurchschnitt, und das ist vor allem auf die Tierhaltung im Nordwesten des Landes zurückzuführen. „Das Problem ist bekannt, von Lösungen sind wir noch weit entfernt“, kommentierte denn auch Staatssekretär Horst Schörshusen aus dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Tatsächlich müssten die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft halbiert werden, um z.B. nur das geltende Recht beim Grundwasserschutz einhalten zu können!

Das Sondergutachten des Sachverständigenrates enthält konkrete Forderungen an die Politik, die von den eingeladenen Kommentatoren einhellig bekräftigt wurden. Hier nur eine Auswahl:

  • Die Gemeinsame AgrarPolitik GAP der EU ist umzubauen: Weg vom „einheitlichen Verrieseln“ der EU-Gelder, also raus aus der ersten Säule GAP und hin zu einer zielgerichteten Förderung umweltbezogener Maßnahmen in der zweiten Säule, zumindest zu einem effektiveren „greening“.
  • Die Dünge-Verordnung ist konsequent und mutig zu novellieren, mit – unbedingt – der Einführung einer „Hoftor-Bilanz“ der betrieblichen Stickstoffströme. Dazu kommen muss eine anspruchsvollere TA-Luft und eine anspruchsvollere „gute fachliche Praxis“.
  • Eine Stickstoffüberschussabgabe ist einzuführen – was eine verlässliche Bilanzierung der Stickstoffströme voraussetzt.
  • Der Konsum tierischer Produkte ist zu verringern.

Was wird Niedersachsen tun? Staatssekretär Horst Schörshusen verwies auf 60 Millionen Tonnen Dung und Gärreste aus Biogasanlagen, die vor allem in Weser-Ems anfallen. Die überschüssigen Mengen müssen von dort in andere Regionen verbracht werden, um Nährstoffkreisläufe zu schließen. Eine Zertifizierung der Transporteure sei erforderlich, um die illegale Entsorgung zu verhindern. Ein Güllekataster soll eingeführt werden, auch, um besser kontrollieren zu können. Schörshusen appellierte noch einmal an die Bundesregierung: Alle Daten, die für bessere Kontrollen benötigt werden, sind bereits vorhanden. Sie werden für andere Zwecke erhoben, z.B. für Baugenehmigungen, für InVeKoS, für die Tierseuchenkasse. Alles was wir bräuchten, ist ein Gesetz, das uns ermächtigt, diese Daten zusätzlich für die Kontrollen der Nährstoffströme zu nutzen. Man könnte so den Landwirten neue Meldepflichten ersparen. Der Bund aber mauert. Die ebenfalls anwesende Staatssekretärin im Bundes-Landwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, erklärte trocken: „Kontrollen sind Sache der Länder“.

Empfang für die „Sterne des Sports“

Freizeitsportler aus Niedersachsen errangen hohe Auszeichnung  Je einen goldenen Stern, die dazugehörige…

Freizeitsportler aus Niedersachsen errangen hohe Auszeichnung 

Je einen goldenen Stern, die dazugehörige Urkunde und einen überdimensionalen Scheck über 1.000 Euro haben Vertreter der Sportvereine MTV Wolfenbüttel und Freie Turnerschaft Groß-Midlum beim bundesweiten Wettbewerb „Sterne des Sports“ erhalten.  Die Auszeichnung wurde ihnen in einer Feierstunde in der DZ-Bank am Pariser Platz in Berlin überreicht, an der auch Bundespräsident Joachim Gauck teilnahm.

Mit den Preisen wurden die beiden Vereine für ihr besonderes soziales Engagement ausgezeichnet. Der Wolfenbütteler Verein hatte ein besonderes Kooperationsmodell mit einem örtlichen Gymnasium entwickelt, die Turnerschaft aus Groß-Midlum ein Projekt zum Vereinsmanagement und der Ehrenamtsförderung erarbeitet. Beide Projekte überzeugten die Jury des Wettbewerbs „Sterne des Sports“, der vom Deutschen Olympischen Sportbund und den Volks- und Raiffeisenbanken 2004 ins Leben gerufen wurde. Zum Preisgeld gab es eine Einladung nach Berlin zur Verleihung des „Großen Sterns des Sports“ in Gold, der diesmal an einen Sportverein aus Bayern ging, der spezielle Angebote für geistig behinderte Sportbegeisterte anbietet.

Im Anschluss an die Feier in der DZ-Bank besuchten die Sportler und Vertreter der Veranstaltung noch die Vertretung des Landes Niedersachen, wo sie vom Dienststellenleiter der Vertretung, Michael Pelke, begrüßt wurden.

Die Zukunft der Pflege! Ein norwegisch-deutscher Dialog

Mehr Arbeitsplätze in der Pflege als in der deutschen Automobilindustrie  Familienformen werden…

Mehr Arbeitsplätze in der Pflege als in der deutschen Automobilindustrie 

Familienformen werden bunter und vielfältiger. Damit einher geht ein stetiger Rückgang der traditionellen Arbeitsteilung in der Familie gepaart mit erhöhten Anforderungen durch die Arbeitswelt. Hinzu kommt, dass unsere Gesellschaft nicht nur bunter, sondern auch älter wird. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent auf 3,4 Millionen Menschen erhöhen.

Wer aber übernimmt die Verantwortung und die Pflege der älteren Generation, wenn die Erwerbstätigkeit von Frauen weiterhin steigt? Auch jüngste Reformen in Deutschland, wie beispielsweise die Familienpflegezeit basieren auf der Grundannahme, dass die Pflegearbeit in der Familie hauptsächlich von Frauen übernommen wird. Ein System, das auf kurz oder lang durch die gesellschaftlichen Bedingungen erodieren wird. Dies würde zu Lasten von Familien und deren Ressourcen gehen, aber auch eine enorme Verschlechterung für die Pflegebedürftigen bedeuten. Neben Deutschland muss sich auch Norwegen mit gesellschaftlichen Veränderungsprozessen auseinandersetzen. Es scheint aber, dass Norwegen durch seine Ausrichtung als sozialdemokratisches Wohlfahrtssystem durch den Vorrang formeller Pflege eine gute Pflegeinfrastruktur aufweist.

In einem Workshop, zu dem dieser Tage die Norwegisch-Deutsche Willy-Brandt-Stiftung gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie e.V. eingeladen hatte, wurde die Frage nach der Zukunft der Pflege intensiv diskutiert. Ziel des Workshops war es, einen Anstoß für eine gesellschaftliche Debatte zu geben, wie ein Pflegesystem letztlich aussehen könnte.

Nach einer kurzen Einführung in den Tag durch Franz Thönnes, Bundestagsabgeordneter und Co-Vorstandsvorsitzender der Norwegisch-Deutschen Willy-Brandt-Stiftung, sowie einleitenden Worten durch die Botschafterin von Norwegen Elisabeth Walaas, gab Prof. Einar Överbye einen detaillierten Einblick in den norwegischen Weg einer guten Pflege. Der Wissenschaftler des Oslo and Akershus University College of Applied Sciences machte deutlich, dass es hier darum gehe, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen ein Leben in Autonomie und Würde zu ermöglichen.

Dr. Cornelia Heintze, Autorin der viel beachteten und im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellten Studie „Auf der Highroad- der skandinavische Weg zu einem zeitgemäßen Pflegesystem“, machte zu Beginn ihres anschließenden Vortrags deutlich, dass Subsidiarität im norwegischen und deutschen System der Pflege unterschiedlich zu verstehen sei. Norwegen als Wohlfahrtsstaat neige eher in Richtung öffentlicher Verantwortung, die im Grundsatz von den Kommunen wahrgenommen werde, Deutschland hingegen neige eher in Richtung einer Verantwortung in privater Hand oder des Marktes. Deutschland favorisiere die Familienpflege mit ergänzender staatlicher Unterstützung.

Warum Länder mit einer gut ausgebauten öffentlichen Care-Infrastruktur für die Anforderungen einer alternden Gesellschaft besser gerüstet sind, machte Heintze am Beispiel Norwegen deutlich: ein moderates Alterungstempo reduziere dort anders als in Deutschland den Anpassungsstress, eine Egalisierung der Geschlechterbeziehungen werde unterstützt, in Norwegen besteh bei den Menschen zudem eine günstige Relation von gesunden Lebensjahren zur Lebenserwartung. Zudem orientiere sich das System stärker am persönlichen Unterstützungsbedarf, ein guter Personalschlüssel hebe die Qualität der Pflege und senke den Stress für das Personal und ordentliche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen würden den Fachkräftenachwuchs sichern. Außerdem stütze das System die Schaffung demenzgerechter Versorgungsstrukturen und pflegende Angehörige könnten eine wirksamere Unterstützung erfahren. Das alles koste, so Dr. Cornelia Heintze, und Norwegen sei bereit, viel und zunehmend mehr Geld in dieses System zu geben.

Das deutsche System leide dementgegen an einer massiven Unterfinanzierung- dabei seien die Outcome-Ansprüche in Norwegen und Deutschland durchaus vergleichbar. Während die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in er Bundesrepublik stetig zunehme, sei der finanzielle Input seit Jahren nahezu unverändert. Es fehle der politische Wille, das erforderliche Geld ins System zu geben. Man müsse vermuten, so Dr. Heintze in ihren Worten, dass das deutsche Oberziel sei, die Stabilität der Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.

In einer weiteren Runde, moderiert von Christina Schildmann (Friedrich-Ebert-Stiftung) kam die Politik zu Wort: die Bundestagsabgeordneten Petra Crone (SPD), Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen), Erwin Rüddel (CDU/CSU) und Pia Zimmermann (Die Linke) loteten aus, welche guten Ansätze das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verfolgt und an welchen Stellen weiterhin Nachbesserungsbedarf bestehen.

 

Fotos: Kai Döring für Norwegisch-Deutsche Willy-Brandt-Stiftung (NDBWS) und Torsten Heitmann, LV Niedersachsen

Abschied in Heiterkeit und Harmonie

Staatssekretär Michael Rüter lud zum Abschiedsessen für drei Bevollmächtigte ein Alles hat…

Staatssekretär Michael Rüter lud zum Abschiedsessen für drei Bevollmächtigte ein

Alles hat seine Zeit. Das gilt auch für Bevollmächtigte. Als Politiker wissen sie, dass ihnen Einfluss und hohe Verantwortung in aller Regel nur für einen bestimmten Zeitraum verliehen werden. Dann sind wieder andere an der Reihe. Deshalb gab es auch keine Wehmut und schon gar keine Abschiedstränen beim festlichen Essen, zu dem der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, drei –mittlerweile ehemalige- Bevollmächtigte und eine Reihe von noch aktiven Amtskollegen eingeladen hatte.

Die Atmosphäre war vielmehr von Anfang an gelöst und eher heiter – auch wenn Margit Conrad, Staatsministerin a.D. aus Rheinland-Pfalz und bis November vorigen Jahres Bevollmächtigte ihres Landes, bei ihrer Rede auch nachdenkliche Töne fand: Nie habe sie sich vorstellen können, in einer anderen Partei als der SPD tätig zu sein. Vor allem wegen des Eintretens ihrer Partei für soziale Gerechtigkeit. In Rheinland-Pfalz habe sie sich deshalb auch stets mit den Vertretern der anderen demokratischen Parteien auseinandergesetzt, darüber hinaus aber kaum persönliche Beziehungen gepflegt. Das habe sie erst in Berlin gelernt. „Ich habe hier sehr angenehme und zuverlässige Kollegen aus anderen Parteien kennen- und schätzengelernt.“ Diese Erfahrung wolle sie auf keinen Fall missen.

Wie Margit Conrad hat auch ihr Parteifreund, der Schleswig-Holsteiner Stefan Studt, durch eine Regierungsumbildung in der laufenden Wahlperiode sein Amt als Bevollmächtigter aufgeben müssen – allerdings hat er dabei einen Karrieresprung gemacht, denn er wurde als Innenminister seines Landes berufen. Für die Bundesangelegenheiten bleibt er auch in seiner neuen Funktion zuständig. Bei dem Christdemokraten Reinhard Stehfest aus Thüringen, dem Dritten in der Runde der zu verabschiedenden Bevollmächtigten, war dagegen der Wahlausgang und die damit verbundene Amtsübernahme durch eine neue Regierung ausschlaggebend. Stehfest wurde 2009 zum Bevollmächtigten des Freistaates Thüringen beim Bund berufen, zuvor war er schon langjähriger ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei. Im vorigen Jahr musste er diesen dann vorübergehend nach dessen Rücktritt als Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sogar ganz ersetzen.

Die jeweiligen Nachfolger der Ende vorigen Jahres aus ihren Ämtern ausgeschiedenen Bevollmächtigen nahmen ebenfalls an dem Essen teil und wurden von Gastgeber Michael Rüter herzlich willkommen geheißen: Staatssekretärin Jaqueline Kraege (Rheinland-Pfalz), Staatssekretär Ralph Müller-Beck (Schleswig-Holstein) und Staatssekretär Malte Krückels aus Thüringen. Ebenfalls noch relativ neu in der Runde der Bevollmächtigen war der Vertreter Brandenburgs, Thomas Kralinski.

Wirtschaftsminister Olaf Lies spricht über „Industrie 4.0“

Die vierte industrielle Revolution Revolutionen haben die Welt verändert – aber nicht…

Die vierte industrielle Revolution

Revolutionen haben die Welt verändert – aber nicht immer waren es gewaltsame Umstürze, die die alten Verhältnisse zum Tanzen brachten. Nachhaltiger als viele kämpferische Revolutionsgarden wirkten technische Entwicklungen wie zum Beispiel die Erfindung der Dampfmaschine, deren Auswirkung als erste industrielle Revolution bezeichnet wird. Es folgten die Fließbänder und die Massenproduktion und dann die Informationstechnologie. Jetzt spricht man schon von einer vierten industriellen Revolution, kurz „Industrie 4.0“ genannt.

Gemeint ist damit die weitgehende, digitale Vernetzung der Produktion: Maschinen kommunizieren direkt miteinander und tauschen sich über Mengen, Zulieferungen und Bauteile aus; „intelligente“ Energienetze stimmen Strom aus den verschiedenen Energiequellen so aufeinander ab, dass die vorhandenen Kapazitäten optimal genutzt werden – und das weitgehend ohne menschliches Einwirken.

„Industrie 4.0“ ist das große Thema bei der nächsten Hannover- Messe, die vom 13. bis zum 17. April in der niedersächsischen Landeshauptstadt stattfindet. Und es ist Thema der nächsten wirtschaftspolitischen Veranstaltung in der Reihe „Ross trifft Bär“ mit dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen, Olaf Lies, am 3. März 2015 um 18 Uhr in der Landesvertretung.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht dabei die Frage, was die neue Entwicklung speziell für den Mittelstand bedeutet. Dazu wird das Vorstandsmitglied der Lenze AG, Frank Maier, einen einleitenden Vortrag halten. Ihm folgt dann Wirtschaftsminister Olaf Lies, der über das Potenzial von „Industrie 4.0 für Niedersachsen“ sprechen wird. Eröffnet wird die Veranstaltung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter.

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine persönliche Einladung voraus.

Foto: obs/Deutsche Messe AG Hannover

Auftakt des Jahresprogramms „inspektionen // teilhabe_n“

Partizipatives Fotoprojekt von Franziska Stünkel 17. Februar 2015 um 19 Uhr Am…

Partizipatives Fotoprojekt von Franziska Stünkel
17. Februar 2015 um 19 Uhr

Am 17. Februar präsentiert die Landesvertretung ihr neues Kulturprogramm „inspektionen // teilhabe_n“, mit dem 2015 aus unterschiedlichen künstlerischen Perspektiven und mit zahlreichen Partnern aus Niedersachsen auf das Teilen und die Teilhabe geblickt wird. Zu erleben und entdecken sind bis Jahresende zeitgenössische und historische Kunstinstallationen, eine vierundzwanzigstündige Non-Stopp-Lesung und Veranstaltungen, an denen die Gäste aktiv teilhaben können. Den Anfang macht Franziska Stünkel.

Die Künstlerin aus Hannover stellt fünf Arbeiten ihrer Reihe „Coexist“ aus und lädt die Besucherinnen und Besucher ein, ihre Sicht auf ein gelingendes Miteinander unterschiedlicher Kulturen zu teilen. Mit den großformatigen Fotografien gelingt ein Blick nach Asien, Afrika sowie in unterschiedlichste europäische Städte. In den Spiegelungen überlagern sich globale Architekturen, regionale Spezifika und ganz persönliche Geschichten. Dabei wirkt die Reihe, die die Künstlerin bereits seit mehreren Jahren verfolgt, tagesaktuell.

Am Veranstaltungsabend wird die eigens für das Jahresprogramm geschaffene Website www.coexist-photography.de vorgestellt, die auch nach Ausstellungende die Teilhabe an dem Fotokunstprojekt ermöglicht.

Wir freuen uns, wenn Sie zum Jahresauftakt mit Franziska Stünkel im gemeinsamen Gespräch die Frage beantworten: Was vereint uns?

Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Abbildung: © Franziska Stünkel: „all the stories 64“ aus der Reihe „Coexist“, 2014

Händels Heldinnen

Präsentation der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen 2015 Wie im wirklichen Leben dreht sich…

Präsentation der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen 2015

Wie im wirklichen Leben dreht sich in vielen Werken von Georg Friedrich Händel (fast) alles um die Frauen. Ohne die Frauen ist sein Schaffen nicht denkbar. In den Opern des 1685 in Halle a.d. Saale geborenen Komponisten tauchen mehr als 100 Frauenfiguren auf, darunter mehrere „Heldinnen“. Sie stehen auch bei den diesjährigen Händel-Festspielen im Mittelpunkt, die vom 14. bis 25. Mai in Göttingen und Umgebung stattfinden. Die Händel-Festspiele in Halle beginnen am 30. Mai und enden am 14. Juni.

Ob Agrippina, die skrupellose Mutter des nicht weniger machtgierigen Kaisers Nero, eine „Heldin“ war, kann man bezweifeln. Auf jeden Fall war sie eine starke Frau. Ebenso Theodora, die im vierten Jahrhundert einen Märtyrertod starb, weil sie ihrem christlichen Glauben folgte. Beiden Frauen hat Georg Friedrich Händel beeindruckende Kompositionen gewidmet, die bei den diesjährigen Händel-Festspielen in Göttingen aufgeführt werden: Die Oper Agrippina hat am 15. Mai Premiere, das Oratorium Theodora dann am 23. Mai. Beide Aufführungen werden von Laurence Cummings dirigiert, dem künstlerischen Leiter der Festspiele.

Einen Vorgeschmack darauf bietet wieder die Präsentation am 18. Februar in der Landesvertretung Niedersachsen, die in Zusammenarbeit mit den Händel-Festspielen Göttingen und Halle und der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt stattfindet.

Für diese Veranstaltung, die um 19 Uhr im großen Saal der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund beginnt, haben sich neben den beiden Intendanten der Festspiele, Tobias Wolff (Göttingen) und Clemens Birnbaum (Halle) und verschiedenen Vertretern aus Politik und Wirtschaft auch Christian Firmbach, Intendant des Oldenburgischen Staatstheaters, Laurence Dale, der Regisseur der Oper Agrippina und Laurence Cummings, der künstlerische Leiter der Göttinger Festspiele angesagt. Joao Fernandes (Bass) singt Auszüge aus der Oper Agrippina.

Anmeldungen zu der Veranstaltung sind erbeten unter veranstaltungen@landesvertretung-niedersachsen.de. Fotos und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.

Foto: Theodoro da Silva. Laurence Dale, der Regisseur der Oper Agrippina vor einem Plakat der Händel-Festspiele Göttingen. Er wird ebenfalls an der Veranstaltung am 18. Februar in der Landesvertretung Niedersachsen teilnehmen.

Update?! – Soziokultur heute und morgen

Bestandsaufnahme, Diskurse, Perspektiven und Vorstellung des Handbuchs Soziokultur  Bundesweit wird die Öffnung…

Bestandsaufnahme, Diskurse, Perspektiven und Vorstellung des Handbuchs Soziokultur 

Bundesweit wird die Öffnung der Kulturinstitutionen hin zu mehr Teilhabe und kultureller Diversität diskutiert. Dass Veränderungsprozesse notwendig sind, scheint allgemeine gesellschaftliche Überzeugung zu sein. Doch wie sieht das konkret aus? Was bedeutet es für die Soziokultur?

Im Mittelpunkt einer Tagung am 12. März, die die Stiftung Niedersachsen in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in der Vertretung des Landes Niedersachsen veranstaltet, stehen der kritische Blick auf die aktuelle Lage der Soziokulturellen Zentren, die Reflexion von Veränderungsprozessen sowie der Versuch, Antworten auf die Zukunfts- und Anschlussfähigkeit der Soziokultur in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels zu geben. Dabei werden praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse anhand ausgewählter Fragestellungen vorgestellt: Wie kann der anstehende Generationenwechsel gestaltet werden? Welche Strukturen/Orte brauchen junge Akteure heute? Braucht die Soziokultur eine transkulturelle Öffnung oder ist sie eine längst gelebte Realität? Was bringen Kooperationen und Vernetzungen? Welche Möglichkeiten bieten Neue Medien? Welche Herausforderungen sind in Bezug auf das Ehrenamt, auf Professionalität und Qualifizierung der Akteure zu meistern?

Erste Antworten zu diesem Fragenkomplex lassen sich dem neuen „Handbuch Soziokultur“ entnehmen, das auf der Tagung vorgestellt wird. Es enthält Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, eine Vielzahl an Projektbeschreibungen soziokultureller Modellprojekte sowie praktische Anleitungen zum Projektmanagement.

Die Stiftung Niedersachsen hat in ihrem Förderprogramm „sozioK – Zukunft gestalten mit Soziokultur“ in drei Jahren 17 innovative Modellprojekte gefördert und begleitet. Diese Projekte sind im Handbuch Soziokultur dokumentiert und werden auf der Tagung von den Projektträgern vorgestellt. Dem besten Projekt wird abschließend der „sozioK-Preis“ in Höhe von 3.000 Euro verliehen.

Anmeldungen zu der Tagung sind bis 27. Februar möglich unter Stiftung Niedersachsen, Sophienstraße 2, 30159 Hannover (www.stnds.de) tagung@stnds.de, Tel. (0511) 99 054 0, Fax (0511) 99 054 99.

 

Fotos: Nathalie Bär, Andreas Hartmann, Sabine Mischke, Clemens Heidrich