Abstimmungsverhalten

Auf dieser Seite finden Sie das Abstimmungsverhalten des Landes Niedersachsen im Bundesrat. Die Bundesratsinitiativen des Landes finden sie hier.
Durch den Bundesrat wirken die Länder gemäß Artikel 50 Grundgesetz bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Der Bundesrat ist als Verfassungsorgan eine der fünf Säulen, auf denen das Staatsorganisationsrecht des Grundgesetzes ruht.
Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat sechs von insgesamt 69 Stimmen. Die für Beschlüsse des Bundesrates in der Regel erforderliche absolute Mehrheit macht 35 Stimmen und die in besonderen Fällen erforderliche Zweidrittelmehrheit macht 46 Stimmen aus. Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben, so schreibt es das Grundgesetz vor. Die Niedersächsische Landesregierung muss sich also vor den Abstimmungen im Plenum darüber verständigen wie die Stimmen des Landes abgegeben werden sollen.
Stimmführer Niedersachsens im Bundesrat ist der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter. Sein Dienstsitz ist die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10 in 10117 Berlin.
So hat Niedersachsen abgestimmt
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