„Wer keine Rettungsgasse bildet, behindert damit Feuerwehr und Polizei!“
Die Bildung von Rettungsgassen bezeichnete Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am vergangenen Freitag im Bundesrat als ein Thema, das der niedersächsischen Landesregierung wie auch ihm persönlich schon lange ein besonderes Anliegen sei.

Die Bildung von Rettungsgassen bezeichnete Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am vergangenen Freitag im Bundesrat als ein Thema, das der niedersächsischen Landesregierung wie auch ihm persönlich schon lange ein besonderes Anliegen sei.
„Wer keine Rettungsgasse bildet, kann damit gleichermaßen die Einsatzkräfte der Feuerwehr oder der Polizei behindern. Es ist daher folgerichtig, dass wir jetzt auch hier ein deutliches Zeichen setzen und die Bußgelder anheben. Wir dürfen solche Verstöße nicht einfach als Unachtsamkeit von Autofahrerinnen und Autofahrern abwerten. Schließlich hängen häufig Menschenleben davon ab, wie schnell die Rettungsfahrzeuge zum Unfallort durchkommen.“
Er halte es, so Pistorius, deswegen für notwendig, die Bußgelder für das Nichtbilden der Rettungsgasse drastisch zu erhöhen. Aktuell werde ein solches Vergehen mit 20 Euro geahndet. Pistorius: „Die bisher geforderten Erhöhungen gingen bereits in die richtige Richtung, erscheinen aber immer noch zu niedrig.“
Eine Erhöhung sei auch im Vergleich mit anderen Delikten absolut sachgerecht. Das Überfahren einer roten Ampel in Deutschland könne beispielsweise mit bis zu 360 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Das bisherige Bußgeld von 20 Euro stehe in keinem Verhältnis zu den dramatischen Folgen, die ein solches Verhalten haben könne.
„In Österreich“, so führte Niedersachsens Innenminister in seiner Rede aus, „sind die Strafen für das Nichteinhalten der Rettungsgasse mit mehr als 2.000 Euro Bußgeld bereits deutlich höher. Und dort gibt es so gut wie keine Probleme bei der Bildung von Gassen für Einsatzfahrzeuge.“
Höhere Bußgelder seien nicht grundsätzlich das Patentrezept. Aber, so Pistorius, er sei überzeugt, dass auch die abschreckende Wirkung dazu beitragen werde, dass die Menschen sich viel bewusster machen, welche gravierende Auswirkungen das Nichtbilden einer Rettungsgasse für Unfallopfer haben kann.
Auch im Bereich der Prävention bedürfe es weiterer Maßnahmen.
In einem gemeinsamen Antrag aller Länder, der auf eine Initiative Niedersachsens zurückgeht, hält es der Bundesrat in seinem Beschluss vom vergangenen Freitag für richtig:
- Geldbußen in der Bußgeldkatalog-Verordnung für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen (im Mindestmaß auf 200 Euro) sowie Fahrverbote vorzusehen, und
- weitere geeignete präventive Maßnahmen zur Bedeutung und dem Bilden von Rettungsgassen zu ergreifen.