Verbesserungen für Menschen in der Schlacht- und Zerlege Branche kommen
Wirtschaftsminister Olaf Lies: orientieren uns am Leitbild der „Guten Arbeit“

Eigentlich regelt das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges die Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. In einem sogenannten Omnibusverfahren – so nennt man das Verfahren, bei dem Änderungsanträge mit weiteren, fachfremden Punkten an einen Gesetzesentwurf angegliedert werden – wurde mit dem Bundesversorgungsgesetz jedoch auch eine Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft erreicht.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Situation und das Arbeitsverhältnis der häufig von Subunternehmen in diese Unternehmen oder Betriebe geschickten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. „Die Niedersächsische Landesregierung orientiert sich am Leitbild der „Guten Arbeit“ und setzt sich deshalb für gute Arbeitsbedingungen insbesondere auch der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ein“, stellte Wirtschaftsminister Olaf Lies in seiner Rede im Bundesrat fest.
Im Fokus stehen dabei die vielen, zumeist aus südosteuropäischen Ländern stammenden Beschäftigten, die mit Werkverträgen bei Schlachtbetrieben angestellt sind. Da sie und ihre Familien in den Heimatländern auf das Einkommen angewiesen sind und sie die rechtliche Situation nicht kennen, akzeptieren die Menschen häufig schlechteste bis schlicht unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen. Vielfach nehmen sie für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sogar das Vorenthalten ihnen zustehender Lohnzahlungen hin. Den Kampf gegen diesen Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von Arbeitnehmerrechten hat die Landesregierung schon in den letzten Jahren engagiert geführt.
Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern die notwendigen Arbeitsmittel, die aus Hygienegründen oder Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschriebene besondere Arbeitskleidung sowie persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und diese auch instand zu halten.
Die Verrechnung mit dem Arbeitslohn oder Vereinbarungen, mit der Arbeitnehmer verpflichtet werden, Arbeitsmittel, Schutzkleidung oder persönliche Schutzausrüstung auf eigene Kosten zu beschaffen oder instand zu halten, sind durch das Gesetz nicht mehr möglich. Darüber hinaus werden neue Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeiten eingeführt. Künftig müssen Arbeitgeber wesentlich genauer Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass Kontrollen in Großbetrieben leicht umgangen werden können, da auch die Prüfer beim Betreten eines Betriebes die hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards einhalten müssen. So kommt es in der Praxis häufig zu zeitlichen Verzögerungen. In kleineren Handwerksbetrieben sind die Kontrollen besser und schneller durchführbar. Deshalb sind diese von der Verschärfung ausgenommen.
Außerdem wird mit dem Gesetz gegen die Möglichkeit vorgegangen, durch verschachtelte Werksvertragskonstruktionen eine Abführung der fälligen Sozialabgaben zu umgehen.
Mit den beschriebenen Maßnahmen gehe das Gesetz in die richtige Richtung, so Wirtschaftsminister Lies weiter, und es zeige, dass sich die Hartnäckigkeit, mit der die niedersächsische Landesregierung Verbesserungen in der Branche eingefordert habe, letztlich Wirkung zeige.