Rehabilitierung verurteilter homosexueller Personen passiert den Bundesrat
Niewisch-Lennartz: Verurteilungen haben unermessliches Leid ausgelöst

Das Gesetz zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Personen hat am 7. Juli 2017 im Bundesrat seine letzte Hürde genommen. Die Länderkammer stimmte dem Gesetz zu.
Bereits im Jahr 2015 hatte der Niedersächsische Landtag die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der gemäß § 175 StGB verurteilten Männer einzusetzen. Dem kam die Landesregierung nach. Die in der Folgezeit ergangene Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung wurde aufgegriffen und das Gesetz zur Rehabilitierung und finanziellen Entschädigung Homosexueller Personen im Bundestag am 22. Juni 2017 einstimmig beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, Strafurteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten ergingen, pauschal aufzuheben. Davon ausgenommen sind Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten. Die Verurteilten erhalten wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels eine Entschädigung.
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erinnerte bereits in ihrer Rede am 12. Mai 2017 an das Leid der Betroffenen: „Diese strafrechtlichen Verurteilungen haben bei den Betroffenen unermessliches Leid ausgelöst. Sie haben die Intimsphäre verletzt und Details aus dem Sexualleben in die Öffentlichkeit getragen. Die Verurteilten waren infolge dessen Repressalien etwa am Arbeitsplatz und einer breiten gesellschaftlichen Stigmatisierung ausgesetzt.“ Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller entsprach damals dem geltenden Recht. „Dieses Recht war aber – wie wir alle heute klar erkennen – seinerseits Unrecht.“, so die niedersächsische Justizministerin.
Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.