Kein Geld vom Staat für verfassungsfeindliche Parteien
Boris Pistorius: Klares Signal für unsere Demokratie und gegen die Verfassungsfeinde

Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig einer Änderung des Grundgesetzes und einem Begleitgesetz zugestimmt, das verfassungswidrige Parteien von staatlicher Finanzierung ausschließt.
Zukünftig können Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Begünstigung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit sowie den Ausschluss von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Begünstigung soll durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017, in der ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 GG abgelehnt wurde (Az. 2 BvB 1/13). In dem Urteil wurde zwar festgestellt, dass die NPD danach strebe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und auch planvoll und qualifiziert auf die Erreichung dieses Ziels hinarbeite. Das Verbot der NPD scheiterte aber daran, dass es der Partei an dem nötigen Gewicht fehle, das Ziel jemals zu erreichen. Dem verfassungsändernden Gesetzgeber wurde jedoch der Hinweis gegeben, dass die Möglichkeit bestehe, unterhalb des Parteiverbots weitere abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung vorzusehen.
Änderung des Grundgesetzes notwendig
In diesem Sinne sollen durch Einfügung von zwei neuen Absätzen in Artikel 21 GG künftig die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, politische Parteien, die – unabhängig von den Erfolgsaussichten – das Ziel verfolgen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen und damit deren Beseitigung Vorschub leisten wollen, sowohl von finanziellen Zuwendungen des Staates als auch von steuerlichen Privilegien ausgeschlossen werden zu können.
Neue Verfahrensart
Auch auf einfach gesetzlicher Ebene wurde die Änderung nachvollzogen. Hierzu wird im Bundesverfassungsgerichtsgesetz das Verfahren für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung geregelt.
Die Antragsberechtigung für diese Entscheidung soll dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung obliegen. Im Falle einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll gemäß § 18 Absatz 7 PartG eine Partei aus der staatlichen Teilfinanzierung ausscheiden. Folgeänderungen im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung runden das Gesetzespaket ab, um steuerliche Begünstigungen dieser Parteien und der Zuwendungen an diese Parteien künftig auszuschließen.
Impuls ging von Niedersachsen aus
Der Bundesrat hatte bereits in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 auf Initiative Niedersachsens beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag eizubringen (BR-Drucksache 153/17). Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius betonte im Bundesrat, dass er sehr froh sei, dass auch der Bundestag sich dieser Initiative schnell angeschlossen und die Grundgesetzänderung mit beschlossen habe.
Berücksichtigung der Sachverständigen
Nach einer Anhörung im Bundestag wurden im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen, die auch vom Bundesrat begrüßt worden sind. So ist die auf der Basis eines begründeten Antrags vom Bundesverfassungsgericht zu treffende Feststellung des Ausschlusses der Parteien von der staatlichen Finanzierung auf sechs Jahre befristet, ursprünglich waren zwei Jahre vorgesehen. Eine Verlängerung dieser Frist ist auf Antrag möglich und die Feststellung des Ausschlusses von der staatlichen Finanzierung erstreckt sich dabei auch auf Ersatzparteien.
Bundesverfassungsgericht muss erneut entscheiden
Doch der Weg hin zu einem tatsächlichen Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung ist damit noch nicht beendet. Nun geht es darum, vor dem Bundesverfassungsgericht für diesen Finanzierungsausschluss ein neues Verfahren zu eröffnen.
Eine einstimmig gefasste Entschließung des Bundesrates hat dieses Vorhaben noch einmal bekräftigt. Das Verfahren soll zügig eingeleitet werden und möglichst von allen drei Antragsberechtigten (Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag) gemeinsam geführt werden. Das ursprüngliche NPD-Verbotsverfahren hatte der Bundesrat alleine betrieben.
Signal für Demokratie
Pistorius zeigte sich mit den Gesetzesänderungen im Bundesrat zufrieden: „Mit dem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung machen wir unmissverständlich klar, dass wir eine wehrhafte Demokratie in Deutschland sind. Wir lassen es nicht zu, dass Parteien, die sich die Abschaffung unseres freiheitlich-demokratischen Systems zum Ziel gesetzt haben, von diesem auch noch finanziell unterstützt werden.“
Damit werde ein klares Signal für unsere Demokratie und gegen die Verfassungsfeinde gesetzt.