Die Majestätsbeleidigung ist bald Geschichte
Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die Abschaffung der sog. Majestätsbeleidigung zum Januar 2018 bestätigt.
Zwar wird die ersatzlose Streichung vom Bundesrat begrüßt, dieser hatte jedoch im Dezember 2016 eine sofortige Streichung gefordert. Dem damaligen Beschluss lag ein Mehrländerantrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen zugrunde.
Der Straftatbestand, der nun zu Beginn des nächsten Jahres gestrichen wird, stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Er stammt bereits aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte damals das Recht monarchischer Oberhäupter.
Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.