Bundesrat ermöglicht die „Ehe für alle“
Sozialministerin Cornelia Rundt: Die staatliche Diskriminierung wird damit endlich beendet

Nach dem Beschluss des Bundestages vom 30. Juni 2017 hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Gesetz verabschiedet. Das Gesetz beruht auf einer Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2015, bei der Niedersachsen Mitantragsteller war.
Bereits im Jahr 2013 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen und beim Bundestag eingebracht. Auch damals schon war Niedersachsen Mitantragsteller. Der Gesetzentwurf war jedoch wegen des Ablaufs der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen. Das Gesetz ist gelichlautend von mehreren Ländern im September 2015 erneut beschlossen worden und lag seitdem zur Beschlussfassung im Bundestag vor.
In ihrer Rede vor dem Plenum des Bundesrates betonte Sozialministerin Cornelia Rundt, dass die Gesetzesänderung ein wichtiges Signal sei, um die Diskussion über rückwärtsgewandte und überkommene Rollen- und Familienbilder der Vergangenheit zuzuführen. Deutschland befände sich mit der Öffnung der Ehe in guter europäischer Nachbarschaft.
Das Gesetz sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist danach nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften sollen hingegen bestehen bleiben, können aber in eine Ehe umgewandelt werden. Durch die Gesetzesänderung erhalten gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zur Adoption von Kindern und profitieren in steuerlicher Hinsicht vom Ehegattensplitting.
Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Drei Monate nach Verkündung tritt es in Kraft.