Bundesrat beschließt bundeseinheitliche Netzentgelte
Beharrlichkeit der nord- und ostdeutschen Bundesländer zahlt sich aus

Stromkunden zahlen künftig bundesweit die gleichen Netzentgelte für die Übertragungsnetze. Für diese Angleichung und damit Entlastung nord- und ostdeutscher Verbraucher hatte sich auch die Niedersächsische Landesregierung seit langem stark gemacht.
Am vergangenen Freitag ließ dann das Bundesratsplenum das sogenannte Netzentgeltmodernisierungsgesetz passieren. Das Gesetz sieht vor, die Netzentgelte ab 2019 stufenweise bis zum Jahr 2023 anzugleichen. Um Industrieunternehmen zu entlasten, sollen im Gegenzug auch die Regelungen für Offshore-Windparks geändert werden – mit Ausnahmen für Großverbraucher.
Das Gesetz regelt außerdem die sogenannten vermiedenen Netzentgelte, die künftig abgeschmolzen werden sollen. Hier ging es sowohl im ersten Durchgang des Bundesrates als auch bei den Debatten im Bundestag um die Differenzierung von steuerbaren und nicht steuerbaren, also volatilen Anlagen. Steuerbare Bestandsanlagen wie KWK-Anlagen oder Pumpspeicherkraftwerke erhalten weiterhin vermiedene Netzentgelte, die allerdings auf dem Niveau des Jahres 2016 „eingefroren“ werden.
Die Abschaffung für die bestehenden volatilen Stromerzeuger erfolgt in drei Schritten, ab 2021 werden dann keine vermiedenen Netzentgelte mehr für diese gezahlt. Für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung entfallen sie vollständig bereits ab dem 01. Januar 2018, für steuerbare Anlagen dann ab dem 01. Januar 2023.
In zwei oder drei Jahren sollen die Auswirkungen des Gesetzesbeschlusses überprüft werden.