Ausbildung der Pflegeberufe wird modernisiert und zukunftsfest aufgestellt
Generalistische Ausbildung führt nach drei Jahren zur Pflegefachkraft

Aufgrund der demografischen Entwicklung und durch veränderte Versorgungsstrukturen und -bedarfe haben sich die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal verändert. Beispielhaft sind spezielle Belange von Demenzpatienten sowie Kindern und Jugendlichen, erhöhte Anforderungen an ambulante Pflege durch kürzere Krankenhausliegezeiten oder Herausforderungen bei psychisch erkrankten Personen zu nennen.
Es ist daher notwendig, in der Pflegeausbildung übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings zu vermitteln. Darüber hinaus besteht bereits heute ein Fachkräftemangel, dem durch eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs begegnet werden muss. Das Gesetz soll die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickeln, attraktiver machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vornehmen. Ziel ist es, ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem zu schaffen. Dazu sollen die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden, damit Pflegefachkräfte universell in allen Arbeitsfeldern der Pflege eingesetzt werden können.
Die neue generalistische Pflegeausbildung soll nach drei Jahren mit einem einheitlichen Berufsabschluss mit der Bezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann beendet werden. Die Ausbildung wird sich in einen theoretischen und einen praktischen Unterrichtsteil an einer Pflegeschule sowie in einen praktischen Ausbildungsteil im Bereich der Akut- und Langzeitpflege in der ambulanten, stationären, pädiatrischen oder psychiatrischen Versorgung gliedern. Durch einen Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche kann ein Ausbildungsschwerpunkt gesetzt werden, der dann im Abschlusszeugnis ausgewiesen wird. Pflegeassistentinnen und -assistenten und Pflegehelferinnen und -helfer könnten über eine verkürzte Ausbildungszeit zur Pflegefachkraft weiterqualifiziert werden.
Reformiert werden soll auch die Finanzierung der Pflegeausbildung. Sie soll in Zukunft für die Auszubildenden kostenlos sein und über Landesausbildungsfonds, an denen alle Akteure des Pflegebereichs über ein bundesweites Umlageverfahren beteiligt sind, finanziert werden. Die Auszubildenden sollen zudem vom Ausbildungsträger eine Vergütung erhalten. Eine weitere Maßnahme wird die Einführung eines generalistischen, primärqualifizierenden, mindestens drei Jahre dauernden Pflegestudiums an Hochschulen sein, das theoretische und praktische Unterrichtseinheiten sowie praktische Ausbildungsanteile enthalten soll.
Niedersachsen unterstützt grundsätzlich die Neuausrichtung der Ausbildungsgänge, auch wenn im Hinblick auf eine vollständige Generalistik noch weitere Schritte notwendig gewesen wären.