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„Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. April diesen Jahres das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt.“

„Ursächlich sind handwerkliche Fehler der damaligen Bundesregierung bei der Prüfung und Definition der Gesetzgebungskompetenz. Durch die mit dem Urteil verbundene Rückzahlungspflicht der bisher von den Kernkraftwerksbetreibern gezahlten Steuer gehen dem Bund Haushaltsmittel in erheblichem Umfang verloren. Insgesamt handelt es sich um rund 6,2 Milliarden Euro plus 6 % Zinsen pro Jahr, die jetzt im Bundeshaushalt fehlen,“ erklärte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel am vergangenen Freitag im Bundesratsplenum, als er den Antrag des Landes Niedersachsen „Heranziehung der Verursacher zur Bewältigung atomarer Altlasten“ vorstellte.
„Das ist sehr ärgerlich. Denn das Aufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer sollte vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Haushaltskonsolidierung insbesondere auch zur Bewältigung der atomaren Altlasten eingesetzt werden. Niedersachsen ist durch die hohe Zahl der hiesigen Atomanlagen, namentlich der Asse, davon besonders betroffen. Daneben gibt es erhebliche Kosten für atomare Altlasten, die im Haushalt des BMBF (3004 TGr 80) aufgeführt sind, sowie Kosten die im Bereich des BMF (0803 TGr 2) entstehen. Insgesamt sprechen wir über eine Größenordnung von mindestens 10 Milliarden Euro.
Noch ärgerlicher wird die Entscheidung, wenn man bedenkt, dass auch die EU-Kommission in ihrer Beihilfeprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Kalkulation des Aufwands für die vom Bund zu übernehmenden atomaren Abfälle und ihre Entsorgung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist und den Steuerzahler nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird. Leider konnte die verfassungsgerichtliche Entscheidung auch nicht mehr in die Verhandlungen über den Entsorgungsfonds eingebracht werden, da sie seinerzeit noch nicht bekannt war.
Es ist daher erforderlich, dass die Kosten für die Stilllegung und die Sicherung der atomaren Altlasten so genau wie möglich kalkuliert werden und die rechtlichen Möglichkeiten einer verursachergerechten Finanzierung und Heranziehung der Energieversorgungsunternehmen und deren Rechtsnachfolger zur Bewältigung der atomaren Altlasten geprüft werden. Eine gesicherte Finanzierung dieser Altlasten bei gleichzeitiger Schonung des Staatshaushalts ist für uns unabdingbar.
Der Neubau von Atomkraftwerken ist heute extrem unwirtschaftlich. Projekte wie Hinkley Point sind nur mit massiver staatlicher Beihilfe möglich. Es wäre daher aberwitzig, wenn solche oder ähnliche Projekte indirekt vom Emissionshandel profitieren würden. Die Brennelementesteuer hatte und hat deshalb auch eine Funktion bei der Vermeidung von komparativen Kostenvorteile gegenüber anderen Energieträgern.
Wir bitten um Überweisung des Antrags in die Ausschüsse und Unterstützung bei der anstehenden Beratung,“ so Wenzel.